MÜNCHEN Verfahrensmeldung Karl-Scharnagl-Ring 8 80539 München Tel +49 89 28 81 74-0 Fax +49 89 28 81 74-44 [email protected] München, 3. Januar 2017 Der Defizitausgleich kommunaler Pflegeheime verstößt nicht gegen EU-Beihilferecht! Der Verband privater Anbieter sozialer Dienste BPA scheitert mit seiner Klage auf Unterlassung gegen die Stadt Regensburg in 1. Instanz. GSK Stockmann hat die Stadt Regensburg erfolgreich gegen die Unterlassungsklage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. verteidigt. Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass die kommunale Finanzierung von Ersatzneubau samt Betrieb eines kommunalen Altenpflegeheims nicht geeignet ist, den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Die Stadt Regensburg darf weiterhin Defizite ihrer städtischen Tochtergesellschaft aus dem Betrieb eines Altenpflegeheims ausgleichen sowie den Ersatzneubau des Heims finanzieren. Das Landgericht Regensburg hat eine hiergegen gerichtete Unterlassungsklage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V., eines Dachverbandes, dem unter anderem private Betreiber von Altenpflegeheimen angehören, abgewiesen. Der Bundesverband hatte gerügt, die Finanzierung stelle eine Wettbewerbsverzerrung dar, die geeignet sei, andere Betreiber – auch solche aus anderen EUMitgliedstaaten – zu benachteiligen. Daher verstoße die Förderung gegen das europarechtliche Beihilfeverbot. Ähnliche Fragen stellen sich immer wieder, wenn sogenannte „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ staatlich subventioniert werden. So wurden in jüngster Vergangenheit etwa Klageverfahren vor deutschen Gerichten oder Seite 1 von 2 Beschwerden bei der EU-Kommission gegen die Finanzierung von kommunalen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und lokalen Wirtschaftsberatungsbüros angestrengt. Solche Dienste können häufig nicht kostendeckend angeboten werden und sind daher auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Darin kann ggf. – selbst bei Leistungen einer staatlichen Stelle an ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft – eine rechtswidrige Beihilfe liegen. Berater Stadt Regensburg: GSK Stockmann: Dr. Wolfgang Würfel (Federführung); Associates: Eva Linde (Europäisches Beihilferecht); Dr. Antonius Jonetzki (Wettbewerbsrecht, Prozessrecht). Kontaktadresse: GSK STOCKMANN Dr. Wolfgang Würfel Karl-Scharnagl-Ring 8 80539 München Tel.: +49 89 28 81 74-0 Fax: +49 89 28 81 74-44 E-Mail: [email protected] GSK Stockmann ist eine der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Real Estate, Corporate, Banking/Finance und Projects & Public Sector. Über 150 Rechtsanwalte und Steuerberater beraten an den Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München, Brüssel und Luxemburg deutsche und internationale Mandanten. GSK konzentriert sich auf die Betreuung von Transaktionen und Projekten. Mit unserer Spezialisierung bieten wir Rechtsberatung nach Maß. Für weitere Informationen: www.gsk.de Bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten arbeitet GSK langjährig mit renommierten Partnerkanzleien aus den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen in der Broadlaw Group zusammen: LPA-CGR avocats (Frankreich), Nunziante Magrone (Italien) und Roca Junyent (Spanien). Diese exklusive Allianz verfügt über mehr als 600 Anwälte in 26 der wichtigsten Finanz- und Wirtschaftszentren Europas, Asiens, des Nahen Ostens und Afrikas. Weitere Informationen finden Sie unter www.broadlawgroup.com GSK. Der Unterschied. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc