Verfahrensmeldung_GSK beraet Stadt

MÜNCHEN
Verfahrensmeldung
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München, 3. Januar 2017
Der Defizitausgleich kommunaler Pflegeheime verstößt nicht
gegen EU-Beihilferecht!
Der Verband privater Anbieter sozialer Dienste BPA scheitert
mit seiner Klage auf Unterlassung gegen die Stadt Regensburg in 1. Instanz.
GSK Stockmann hat die Stadt Regensburg erfolgreich gegen die Unterlassungsklage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. verteidigt. Das Landgericht Regensburg hat entschieden, dass die kommunale
Finanzierung von Ersatzneubau samt Betrieb eines kommunalen Altenpflegeheims nicht geeignet ist, den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Die Stadt Regensburg darf weiterhin Defizite ihrer städtischen Tochtergesellschaft
aus dem Betrieb eines Altenpflegeheims ausgleichen sowie den Ersatzneubau des
Heims finanzieren. Das Landgericht Regensburg hat eine hiergegen gerichtete Unterlassungsklage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V., eines Dachverbandes, dem unter anderem private Betreiber von Altenpflegeheimen
angehören, abgewiesen.
Der Bundesverband hatte gerügt, die Finanzierung stelle eine Wettbewerbsverzerrung dar, die geeignet sei, andere Betreiber – auch solche aus anderen EUMitgliedstaaten – zu benachteiligen. Daher verstoße die Förderung gegen das europarechtliche Beihilfeverbot.
Ähnliche Fragen stellen sich immer wieder, wenn sogenannte „Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ staatlich subventioniert werden. So wurden
in jüngster Vergangenheit etwa Klageverfahren vor deutschen Gerichten oder
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Beschwerden bei der EU-Kommission gegen die Finanzierung von kommunalen
Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und lokalen Wirtschaftsberatungsbüros angestrengt. Solche Dienste können häufig nicht kostendeckend angeboten werden und sind daher auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Darin kann ggf.
– selbst bei Leistungen einer staatlichen Stelle an ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft – eine rechtswidrige Beihilfe liegen.
Berater Stadt Regensburg:
GSK Stockmann: Dr. Wolfgang Würfel (Federführung); Associates: Eva Linde
(Europäisches Beihilferecht); Dr. Antonius Jonetzki (Wettbewerbsrecht, Prozessrecht).
Kontaktadresse:
GSK STOCKMANN
Dr. Wolfgang Würfel
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GSK. Der Unterschied.
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