ChemGes - Update 02/2016 Version 44.0 Bitte beachten Sie, dass dieses Update sehr umfangreiche Änderungen der Datenbank enthält. Der Updatevorgang kann deshalb längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte führen Sie wie üblich vor dem Einspielen des Updates eine Programm- und Datensicherung durch. Lassen Sie das Update komplett durchlaufen und schalten Sie während der Durchführung des Updates Ihren Computer keinesfalls ab, da dies zu erheblichem Datenverlust führen kann. Installation: Zum Einspielen des Updates stecken Sie bitte den USB-Datenträger in einen USB-Port, starten ChemGes und gehen zu (Strg)(3) Verwaltungsprogramme - Updates und Upgrades Programm- und Datenupdate von CD-ROM oder Memory stick. Sobald das Datenmedium erkannt wird, startet das Update automatisch. Bitte beachten Sie, dass das Update nur durchgeführt werden darf, wenn Ihr Programm mindestens die Version 43.0 aufweist. Zur Erinnerung möchten wir Sie auch auf die Adresse unserer Internet-Homepage aufmerksam machen, wo Ihnen das Update natürlich ebenfalls zur Verfügung steht: http://www.dr-software.at oder http://dr-software.at (1. Seite in Deutsch) bzw. http://www.dr-software.com oder http://dr-software.com (1. Seite in Englisch). Informationen für den Download von der Webpage und das Update: Nach Aufruf der 1. Seite muss man die Sprache auswählen. Danach gelangt man durch Anklicken des Menüpunktes Download im linken Frame auf die Download-Seite. Die folgende Beschreibung enthält alle Änderungen und Ergänzungen, die seit der Version 43.0 in das Programm eingebaut wurden. Inhalt A. Neue Tools und Funktionen in ChemGes ..................................................................................................1 1. Anzeige von GHS-Systemen und Quotientensummen .................................................................................. 1 a ) Anzeige von GHS-Systemen am Bildschirm .........................................................................................1 b ) Anzeige der Quotientensummen ............................................................................................................2 2. Geänderte Menüstruktur ................................................................................................................................ 3 3. Wartung SDB-Texte-Kopieren von Übersetzungen ...................................................................................... 7 B. Datenupdate..................................................................................................................................................9 1. MAK-Werte ................................................................................................................................................... 9 2. Biologische Grenzwerte ................................................................................................................................ 9 3. Stofflistungen und nationale Chemikalienverzeichnisse ............................................................................... 9 a) Bestehende Verzeichnisse und Listen: ....................................................................................................9 b) Neue Verzeichnisse und Listen: ..............................................................................................................9 4. Daten für die Schweiz.................................................................................................................................. 14 a) Abfallkatalog .........................................................................................................................................14 b) Weitere Angaben für das SDB ..............................................................................................................15 5. Chinesische Transportbezeichnungen ......................................................................................................... 17 6. Kroatische Stoffbezeichnungen ................................................................................................................... 17 7. GHS-Texte ................................................................................................................................................... 17 8. SDB-Texte ................................................................................................................................................... 18 9. ABM 2016 (Wassergefährdungsklasse NL) ................................................................................................ 18 1) Masken Länderspezifische Kennziffern und Länderspezifische Einstellungen .....................................18 2) Maske Physikalische Daten II...............................................................................................................20 10. CLP - 7. ATP ............................................................................................................................................. 20 C. Nationale Anpassungen für GHS .............................................................................................................23 1. Anzeige UN GHS in Wartung Rohstoffe / Zubereitungen .......................................................................... 23 1) Register Gefahren .................................................................................................................................23 2) Register Allgemeine Hinweise und Prävention .....................................................................................24 3) Register Reaktion ..................................................................................................................................24 4) Register Lagerung und Entsorgung ......................................................................................................25 2. Wartung Länder, Register Allgemeine Einstellungen .................................................................................. 25 3. Benutzerverwaltung ..................................................................................................................................... 27 D. Sonstige Programmänderungen ...............................................................................................................29 1. Menü Individuelle Dateiausgabe................................................................................................................. 29 a) Gefahrensymbole, R-, S-, und Z-Sätze, GHS-Einstufung .....................................................................29 2. Etiketten - Positionierung von GHS-Symbolen ........................................................................................... 29 3. Wartung Ländergruppen .............................................................................................................................. 30 4. Ausgabebedingung Erlaubte Länder für SDB-Phrasen............................................................................... 32 5. Wartung Sprachen ....................................................................................................................................... 32 6. Wartung Stofflisten...................................................................................................................................... 33 7. Wartung Länder, Register Einstellungen für das Sicherheitsdatenblatt ...................................................... 34 ChemGes – Update 2/2016 - Seite 1 A. Neue Tools und Funktionen in ChemGes 1. Anzeige von GHS-Systemen und Quotientensummen a ) Anzeige von GHS-Systemen am Bildschirm Bisher war eine benutzerspezifische Anzeige von GHS-Systemen bereits für die Masken Wartung Rohstoffe und Wartung Zubereitungen möglich. Die Auswahl der am Bildschirm anzuzeigenden GHS-Systeme erfolgt unter (Strg)(4) Wartung – Programmeinstellungen – GHS-Einstellungen, Register Einstellungen für den Bildschirm. Die Anzeige der vom Benutzer ausgewählten GHS-Systeme kann nun auch in der Maske GHSEinstufungen (Wartung Rohstoffe, 09 GHS-Einstufung bzw. Wartung Zubereitungen, 06 GHSEinstufung) aktiviert bzw. deaktiviert werden. Über den Button (Strg)(G) Nur Ausgabe von selektierten GHS-Typen können Sie nur die GHS-Systeme anzeigen lassen, die Sie unter (Strg)(4) Wartung – Programmeinstellungen – GHS-Einstellungen, Register Einstellungen für den Bildschirm aktiviert haben. Um wieder alle GHS-Systeme anzuzeigen, drücken Sie (Strg)(G) Ausgabe aller GHS-Typen. Beispiel - Anzeige über (Strg)(G) Nur Ausgabe von selektierten GHS-Typen bei Aktivierung UN GHS (4. Revision) und CLP in den GHS-Einstellungen für den Bildschirm: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 2 b ) Anzeige der Quotientensummen Über den Button (F1) Wechsel der GHS-Art können Sie in den Masken für die Quotientensummen (Gesundheits- und Umweltgefahren) auswählen, welches GHS-System zusätzlich zu den für die Anzeige standardmäßig aktivierten GHS-Systemen (siehe (Strg)(F4) Wartung – Programmeinstellungen - GHS-Einstellungen – Einstellungen für den Bildschirm) angezeigt werden soll. Welches zusätzliche GHS-System ausgewählt wurde, wird im Feld GHSArt (siehe Bild unterhalb) angezeigt. Beispiel – Punkt A Toxikologische Werte (3.1) Wartung Zubereitungen – (Bild_¼) Quotientensummen – A-Toxikologische Werte (3.1) ChemGes – Update 2/2016 - Seite 3 Über den Button (Strg)(G) Nur Ausgabe von selektierten GHS-Typen können Sie festlegen, dass nur das über den Button (F1) Wechsel der GHS-Art ausgewählte GHS-System (siehe Bild oberhalb) zusätzlich zu den für die Anzeige standardmäßig aktivierten GHS-(siehe (Strg)(F4) Wartung – Programmeinstellungen - GHS-Einstellungen – Einstellungen für den Bildschirm) angezeigt wird. Um wieder alle GHS-Systeme anzuzeigen, drücken Sie (Strg)(G) Ausgabe aller GHS-Typen (siehe nächstes Bild). Beispiel - Anzeige über (Strg)(G) Nur Ausgabe von selektierten GHS-Typen bei Aktivierung UN GHS (4. Revision) und CLP in den GHS-Einstellungen für den Bildschirm: 2. Geänderte Menüstruktur Die Menüs in der Grundmaske wurden neu strukturiert. Der Aufruf der einzelnen Programmteile ist nun über die folgenden Buttons bzw. Tastenkombinationen möglich: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 4 Menüpunkt Aufruf Wartung der Rohstoffe und Wartung der Zubereitungen unterer Bereich der Hauptauswahlmaske Programme für Drucke und Abfragen (Strg_1) Programme für Dateiausgaben (Strg_2] Verwaltungsprogramme (Strg_3] Wartungsprogramme (Strg_4] Zusätzlichen Funktionen in der oberen Menüleiste Weitere Informationen zu den einzelnen Menüpunkten und Hinweise zur neuen Struktur finden Sie auf den folgenden Seiten. Menü Lagerverwaltung: Das Menü Lagerverwaltung kann nun in der Hauptauswahlmaske entweder über den Button (Strg)(3) Verwaltungsprogramme, oder über Zusätzliche Funktionen - Lagerverwaltung ((Strg)(G)) aufgerufen werden. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 5 Menü Sicherung: Das Menü Sicherung kann nun in der Hauptauswahlmaske über den Button (Strg)(3) Verwaltungsprogramme aufgerufen werden. Punkt A - Sofortige Erstellung einer Sicherung kann auch über Zusätzliche Funktionen Sofortige Erstellung einer Sicherung ((Alt)(F10)) aufgerufen werden. Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auf Seite 7. Menü Einstufungs- und Berechnungsprogramme: Das Menü Einstufungsund Berechnungsprogramme Verwaltungsprogramme) wurde wie folgt umstrukturiert: (über (Strg)(3) ChemGes – Update 2/2016 - Seite 6 Die alten Punkte Neueinstufung aller Rezepte, Neueinstufung aller Rezepte mit Datei und Neueinstufung aller Rezepte mit bestimmtem Stoff wurden in dem Punkt Neueinstufung aller Rezepte zusammengefasst. Die bestehenden Funktionen bleiben jedoch erhalten. Informationen zum Punkt Zusätzlichen Funktionen: Über den Punkt Zusätzliche Funktionen in der oberen Menüleiste können Sie die Größe der Masken einstellen (Verkleinern (Alt)(F8) und Vergrößern (Alt)(F9)). Dies ist auch über die Buttons (+) und (-) am rechten Maskenrand möglich. Weiters finden Sie hier folgende Auswahlmöglichkeiten (Direktzugriffe auf Programmteile): Eingabe eines neuen Passworts: Über (Strg)(P) Eingabe eines neuen Passworts (siehe vorheriges Bild) bzw. durch Anklicken des Benutzernamens im rechten unteren Maskenrand (siehe nächstes Bild) kann veranlasst werden, dass das Programm auf einen anderen Benutzer umgestellt wird, ohne dass das Programm verlassen und neu gestartet werden muss. Diese Funktion entspricht dem früheren Menüpunkt Wechsel Benutzer. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 7 Systeminformationen: Über diesen Punkt (bzw. (Alt)(F7)) können Sie anwendungsrelevante Informationen (Verzeichnisse, verwendete Parameter, etc.) aufrufen. Sofortige Erstellung einer Sicherung: Über diesen Punkt (bzw. (Alt)(F10)) können Sie eine Sicherung starten. Dieser Punkt entspricht Punkt A - Sofortige Erstellung einer Sicherung unter (Strg)(3) Verwaltungsprogramme – Sicherung. Bei der sofortigen Sicherung werden die Dateien in einer zip-Datei zusammengefasst. Nach Beendigung der Sicherung wird das Verzeichnis mit der Sicherungsdatei automatisch geöffnet, um ein Kopieren der Datei zu erleichtern. Lagerverwaltung: Über diesen Punkt (bzw. (Strg)(G)) können Sie das Menü für die Lagerverwaltung aufrufen. Dieser Punkt entspricht Punkt A - Lagerverwaltung unter (Strg)(3) Verwaltungsprogramme. 3. Wartung SDB-Texte-Kopieren von Übersetzungen Mit diesem Update wurde die Maske Wartung Phrasen ((Strg)(4) Wartung – Sicherheitsdatenblätter – Textbausteine) um den Button (Strg)(F7) Bei Fehlen der Übersetzung Zuordnung aus der Sprache XX (XX = die Sprache, die über den Parameter countrylanguage= als Hauptsprache eingestellt ist, z.B. Deutsch) erweitert. Dieser Button wird angezeigt, wenn bei einer Phrase eine Übersetzung fehlt und in der eigenen Sprache (Parameter countrylanguage= ) ein Text vorhanden ist. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 8 Beispiel – Hauptsprache Deutsch: Durch Anklicken des Buttons (Strg)(F7) Bei Fehlen der Übersetzung Zuordnung aus der Sprache Deutsch kann in solchen Fällen automatisch die direkte Zuordnung der Ausgabebedingung Kopieren bei fehlender Übersetzung gesetzt werden (alternativ über (Einfg) Bedingungen - Kopieren bei fehlender Übersetzung und Auswahl der Sprache). ChemGes – Update 2/2016 - Seite 9 B. Datenupdate 1. MAK-Werte Mit diesem Update werden neue Grenzwerte für Deutschland (AGW, MAK- und BAT, TRGS 910), Kanada (British Columbia), Neuseeland, Korea und Japan übertragen. Anmerkung: Während des Updates werden Sie gefragt, ob die ursprünglichen Grenzwerte gelöscht werden dürfen. Sie sollten diese Abfrage nur dann mit "Nein" beantworten, wenn Sie selbst zusätzliche Grenzwerte angelegt haben, und diese nicht gesperrt sind. 2. Biologische Grenzwerte Mit diesem Update werden die biologischen Grenzwerte, sowie die länderspezifisch verwendeten Abkürzungen gemäß der offiziellen Listen für Japan aktualisiert. 3. Stofflistungen und nationale Chemikalienverzeichnisse a) Bestehende Verzeichnisse und Listen: Mit diesem Update werden folgende Stofflisten erweitert und aktualisiert: - Prop65 (Proposition 65, USA) - DSL (Domestic Substance List, Kanada) - SUSMP (Standard for the Uniform Scheduling of Medicines and Poisons, Australien) - AICS (Australian Inventory of Chemical Substances) - KECI (Korean Existing Chemicals Inventory) - Korea CCA (Toxic substances) - SZW-lijst van kankerverwekkende en mutagene stoffen (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid, Niederlande) - SZW - NIET limitatieve lijst van voor de voortplanting giftige stoffen: NIET B - Borstvoeding, NIET O - Ontwikkeling und NIET V - Vruchtbaarheid (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid, Niederlande) - ECHA Candidate list of Substances of Very High Concern (SVHC, EU) - EPA Carc, NTP (USA) - PRTR (Japan) b) Neue Verzeichnisse und Listen: REACH – Anhang XIV: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 10 Mit diesem Update wurden die Stofflisten gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) in ChemGes neu aufgenommen. Die Ausgabe dieser Listeneinträge erfolgt automatisch im SDB unter der Überschrift 15.69.104 VERZEICHNIS DER ZULASSUNGSPFLICHTIGEN STOFFE (ANHANG XIV). Beispiel Ausgabe im SDB: Hinweis: Für den Übertrag dieser Daten in bestehende SDBs führen Sie bitte ein Update über den Punkt Stofflistungen (Maske Updateoptionen) durch. Japan ISHA – Listen: Mit diesem Update wurden die Stofflisten gemäß 労働安全衛生法 (Industrial Safety and Health Act) bzw. 労働安全衛生法施行令 (Enforcement order of the Industrial Safety and Health Act) übernommen. Die Ausgabe erfolgt für folgende Listen als Ja/Nein-Liste unter den folgenden Unterüberschriften der Überschrift 15.35労働安全衛生法 (Industrial Safety and Health Act): 15.35.101.1 爆発性の物(施行令別表第1第1号) für Appendix 1-Stoffe (Dangerous substances), explosive substances ChemGes – Update 2/2016 - Seite 11 15.35.101.2 発火性の物(施行令別表第1第2号) für Appendix 1-Stoffe (Dangerous substances), combustible substances 15.35.101.3 酸化性の物(施行令別表第1第3号) für Appendix 1-Stoffe (Dangerous substances), oxidizing substances 15.35.101.4 引火性の物(施行令別表第1第4号) für Appendix 1-Stoffe (Dangerous substances), inflammable substances 15.35.101.5 可燃性のガス(施行令別表第1第5号) für Appendix 1-Stoffe (Dangerous substances), combustible gases 15.35.105.1 第一類物質 für Appendix 3-Stoffe (Specified chemical substances), Group 1 15.35.105.2 第一類物質 für Appendix 3-Stoffe (Specified chemical substances), Group 2 15.35.105.3 第三類物質 für Appendix 3-Stoffe (Specified chemical substances), Group 3 15.35.113 鉛中毒予防規則(施行令別表第4) für Appendix 4-Stoffe, Ordinance on prevention of lead poisoning 15.35.115 四アルキル鉛中毒予防規則(施行令別表 第5) für Appendix 5-Stoffe, Ordinance on prevention of tetraalkyl lead poisoning 15.35.117.1 第一種有機溶剤等 für Appendix 6-2-Stoffe, Organic solvent poisoning prevention - class 1 15.35.117.2 第二種有機溶剤等 für Appendix 6-2-Stoffe, Organic solvent poisoning prevention - class 2 15.35.117.3 第三種有機溶剤等 für Appendix 6-2-Stoffe, Organic solvent poisoning prevention - class 3 15.35.109.1 製造許可物質 für Manufacturing licence substances (Appendix 9) Appendix 9-Stoffe („640 substances-list“): Für Appendix 9-Stoffe gibt es stoffspezifische Berücksichtigungsgrenzen (auch als 640 substances list bezeichnet). Diese Grenzen definieren, ab welchem Prozentsatz eines Inhaltsstoffs ein SDB erforderlich ist. Diese stoffspezifischen Grenzen wurden in ChemGes übernommen, die Ausgabe der jeweiligen Stoffe erfolgt automatisch. Die Ausgabe der Appendix 9-Stoffe (Hazardous materials requiring notification) erfolgt als Textausgabe unter der Unterüberschrift 15.35.109 der Überschrift 15.35 労働安全衛生法 (Industrial Safety and Health Act): ChemGes – Update 2/2016 - Seite 12 Beispiel – Eintrag für CAS 108-88-3: Listung Appendix 9: Decree no.: 407, Berücksichtigungsgrenze SDB: ≥ 0,1% Hinweis: Für den Übertrag dieser Daten in bestehende SDBs führen Sie bitte ein Update über den Punkt Stofflistungen (Maske Updateoptionen) durch. USA – Protective Action Criteria for Chemicals (PACs): Mit diesem Update wurden die Protective Action Criteria for Chemicals (PACs, ehemals Temporary Emergency Exposure Limit (TEEL)) in ChemGes übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter http://energy.gov/ehss/protective-action-criteria-pac-aeglserpgs-teels-rev-29-chemicals-concern-may-2016. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 13 Die Ausgabe dieser Werte erfolgt als Textausgabe unter den folgenden Unterüberschriften: 6.253.1 PAC-1 6.253.2 PAC-2 6.253.3 PAC-3 Beispiel – Einträge für CAS 108-88-3: Hinweis: Für den Übertrag dieser Daten in bestehende SDBs führen Sie bitte ein Update über den Punkt Stofflistungen (Maske Updateoptionen) durch. Aerospace and Defence Declarable list (AD-DSL) Mit diesem Update wurden die Aerospace and Defence Declarable list (AD-DSL) in ChemGes übernommen. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 14 4. Daten für die Schweiz a) Abfallkatalog ChemGes enthält nun auch den Schweizer Abfallkatalog gemäß der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (SR 814.610.1) inklusive der Informationen zu Klassierungen und Mengenschwellen (Sonderabfälle) in Deutsch, Französisch und Italienisch. Der Eintrag der Schweizer Abfallschlüsselnummern erfolgt wie gewohnt in den Masken Länderspezifische Kennziffern (Wartung Rohstoffe) und Länderspezifische Einstufungen (Wartung Zubereitungen) über die Felder CH bzw. Schweiz. Hinweis: Ein Eintrag in diesen Feldern ist nur nötig, wenn die Schweizer Abfallschlüsselnummer vom Europäischen Abfallcode abweicht. Wird hier für die Schweiz keine Abfallnummer eingetragen, wird im SDB die Abfallschlüsselnummer gemäß Europäischem Abfallkatalog ausgegeben. Sobald für die Schweiz eine Abfallschlüsselnummer eingetragen wird (identisch oder abweichend vom EAK), erfolgt die Ausgabe der Schweizer Abfallschlüsselnummern in Abschnitt 13 zusammen mit den Europäischen Abfallcodes. Beispiel Maske Länderspezifische Einstufungen: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 15 Beispiel Ausgabe im SDB: Hinweis: Für bestehende SDBs muss für die Übernahme einer Schweizer Abfallschlüsselnummer in Abschnitt 13 ein Update über den Punkt Abfallschlüsselnummern durchgeführt werden. Die Wartung der Schweizer Abfallschlüsselnummern erfolgt ebenfalls über (Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen – Abfallkataloge (Einträge Schweiz-Deutsch, Schweiz-Italienisch und Schweiz – Französisch). b) Weitere Angaben für das SDB ChemGes berücksichtigt nun auch die länderspezifischen Anforderungen und Texte (Deutsch, Französisch und Italienisch) gemäß ChemV 2015 – SR 813.11. Abschnittsüberschriften: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 16 Wartung ((Strg)(4) Hauptüberschriften) – Sicherheitsdatenblätter – Zusätzliche länderspezifische Abschnitt 1: Unter der Überschrift 1.40.30 Notrufnummer wurde eine Phrase für die Tox Info Suisse hinterlegt (siehe nächstes Bild). Diese kann bei Bedarf über die Definition der gewünschten Ausgabebedingungen ((Einfg)) automatisch in SDBs ausgegeben werden. Abschnitt 15: Abschnitt 15 wurde um die Ausgabe der Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten) erweitert. Hinweis: Der Schweizer VOC wird nun in Abschnitt 15 (statt: Abschnitt 9) ausgegeben. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 17 5. Chinesische Transportbezeichnungen ChemGes enthält nun die Transportbezeichnungen gemäß 航航航输航输航航输 (Liste der gefährlichen Güter) in der Sprache Chinesisch (simplified). Da diese Bezeichnungen nicht für Taiwan gelten, wurde für die Sprache Chinesisch (traditionell) kein Übertrag durchgeführt. 6. Kroatische Stoffbezeichnungen Mit diesem Update wurden die kroatischen Rohstoffbezeichnungen gemäß Anhang VI der CLPVerordnung in ChemGes übernommen. 7. GHS-Texte Mit diesem Update wurden die Texte der H- und P-Sätze, sowie die Symbolbezeichnungen gemäß UN GHS (03. bis 05. Revision in Englisch, Französisch und Spanisch), sowie für folgende Länder übernommen bzw. überarbeitet: Argentinien IRAM 41400 Australien Code of Practice Labelling of workplace hazardous chemicals Brasilien NBR 14725-3 China GB/T32374-2015 化学品危输信息短语与代码 (Phrase and codification of chemical hazard statements) in ChemGes übernommen. Korea MOEL 2016-19 Malaysia ICoP CLASS, Englisch und Malaiisch Mexiko NOM-018-STPS-2015 Türkei Maddelerin ve karişimlarin siniflandirilmasi, etiketlenmesi ve ambalajlanmasi hakkinda yönetmelik Serbien Pravilnik o klasifikaciji, pakovanju, obeležavanju i oglašavanju hemikalije i određenog proizvoda u skladu sa globalno harmonizovanim sistemom za klasifikaciju i obeležavanje UN ChemGes – Update 2/2016 - Seite 18 8. SDB-Texte Mit diesem Update wurden die Abschnittsüberschriften für folgende Länder übernommen bzw. überarbeitet: Argentinien IRAM 41400 Australien Code of Practice - Preparation of safety data sheets for hazardous chemicals Brasilien NBR 14725-4 Mexiko NOM-018-STPS-2015 Weiters wurden die Texte der Unterabschnittsüberschriften für Abschnitt 9 in allen EU-Sprachen, sowie in Norwegisch, Türkisch und Serbisch überarbeitet. Für Ungarn wurden die SDB-Überschriften gemäß Korrigendum vom 13.11.2015 zur Verordnung 2015/830 überarbeitet. 9. ABM 2016 (Wassergefährdungsklasse NL) 1) Masken Länderspezifische Kennziffern und Länderspezifische Einstellungen Die Felder für die niederländische Wassergefährdungsklasse (ABM) finden Sie für Stoffe: in Wartung Rohstoffe – (Alt)(4) Länderspezifische Kennziffern. Die Maske wurde zusätzlich um den Punkt Schwarzlistenstoff erweitert. für Zubereitungen: in Wartung Zubereitungen – Länderspezifische Einstufungen ChemGes – Update 2/2016 - Seite 19 Die Berechnung der Wassergefährdungsklasse für die Niederlande erfolgt nun gemäß der mit 2016 in Kraft getretenen Vorschrift ABM (Algemene BeoordelingsMethodiek) 2016. Für Stoffe wird die WGK auf Basis der GHS-Einstufung bzw. Ökotox-daten berechnet. Zusätzlich wird geprüft, ob der Stoff ein „Schwarzlistenstoff“ (Lijst van Zeer Zorgwekkende Stoffen) ist. Für Gemische erfolgt die Berechnung auf Basis der WGK und Konzentration jedes einzelnen Inhaltsstoffes. Die Vorschrift zur Berechnung der WGK unterscheidet nun vier Kategorien: Z: sehr besorgniserregende Stoffe, „Schwarzlistenstoffe“ A: nicht schnell abbaubare Stoffe, welche gewässergefährdend sind B: schnell abbaubare Stoffe, welche gewässergefährdend sind C: Stoffe, die natürlich in Gewässern vorkommen Diese Kategorien werden mit steigendem Gefährdungsgrad in weitere Unterkategorien eingeteilt. Als sehr besorgniserregende Stoffe gelten neben gelisteten Stoffen auch - krebserregende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (jeweils die Kategorien 1A und 1B), - Stoffe, die die Kriterien für PBT bzw. vPvB gemäß Anhang XIII der REACh-Verordnung erfüllen oder - Stoffe, die als SVHC gelistet sind. Weitere Kriterien zur Einstufung sind - Ökotoxdaten und Angaben zur Abbaubarkeit (Maske Toxikologische Daten in der Stoffdatenbank) und - physikalisch/chemische Daten, die in der Maske Physikalische Daten II der Stoffdatenbank zu finden sind. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 20 2) Maske Physikalische Daten II Die Punkte 17 – 19 der Maske Physikalische Daten II (Wartung Rohstoffe – (Alt)(2) Physikalische Daten II) wurden wie folgt erweitert bzw. ergänzt: Der Punkt Kommt in natürlichen Gewässern vor wird zur Berechnung der niederländischen WGK zur Unterscheidung von wenig wassergefährdenden Stoffen verwendet. Im Feld Verteilungskoeffizient (n-Oktanol/Wasser) können Sie den entsprechenden Wert eintragen. Dieser wird auch zur Berechnung der niederländischen WGK verwendet. Bitte beachten Sie, dass der numerische Wert des Verteilungskoeffizienten einzutragen ist. Der benötigte dekadische Logarithmus wird vom Programm berechnet. Zusätzlich zur Funktion als internes Kennzeichnen dient der Punkt Mischbar oder löslich in Wasser zur Abschätzung der Wasserlöslichkeit für die Berechnung der niederländischen WGK, wenn kein numerischer Wert im Punkt Löslichkeit in Wasser bei eingetragen ist. 10. CLP - 7. ATP Mit diesem Update werden die Einstufungsdaten und Stoffbezeichnungen gemäß Verordnung 2015/1221 automatisch übertragen, da die Änderungen des Anhangs VI für Stoffe und Gemische mit 01.01.2017 in Kraft treten. Informationen nach dem Übertrag: Bitte beachten Sie eventuell geänderte Einstufungen bei Stoffen oder Gemischen. Die Liste der geänderten Stoffe wird im Programmverzeichnis (üblicherweise gef) als Textdatei (CAS 7.ATP.txt) ausgegeben. ChemGes bietet Möglichkeiten eine Liste von Stoffen /Zubereitungen mit geänderter Einstufung (und damit mit geändertem SDB) zu erstellen und SDBs per Massendruck zu aktualisieren. 1) (Strg)(3) Verwaltungsprogramme Neueinstufung aller Rezepte: Einstufungs- und Berechnungsprogramme - Wenn Sie diesen Programmpunkt aufrufen, erhalten Sie ein Fenster, in dem Sie den Pfad zur „CAS 7.ATP.txt“ im Feld Datei mit CAS-Nummern angeben können. Zudem bietet es die Auswahlmöglichkeit, nur eine Probeberechnung (mit Liste) oder eine endgültige Neuberechnung (mit oder ohne Protokoll) durchzuführen. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 21 Wählen Sie die Option Nur Proberechnung aus (Standardeinstellung). Gehen Sie zu Datei Druckerauswahl und wählen eine beliebige Drucksoftware (z.B. Adobe PDF oder ähnliches) um die Liste der betroffenen Zubereitungen als Datei auszugeben. Die ausgedruckte Liste enthält alle Zubereitungen, die die betroffenen Rohstoffe enthalten, mit allen Kennzeichnungsangaben vor und nach der Änderung, damit Sie die Auswirkungen genau beobachten können. 2) (Strg)(1) Drucke und Abfragen - Sicherheitsdatenblätter Gehen Sie zunächst zu (Strg)(4) Wartung - Sicherheitsdatenblätter - Berechnungs- und Ausgabeoptionen - Updateoptionen. Aktivieren Sie zumindest die Punkte 02, 03 und 04 (siehe nächstes Bild): Danach drücken Sie (Esc), um diese Maske zu verlassen und gehen zu (Strg)(1) Drucke und Abfragen – Sicherheitsdatenblätter und wählen Sie das gewünschte Druckprogramm für den Massendruck von SDBs (z.B. Sicherheitsdatenblätter nach verschiedenen Selektionskriterien). Ausgabe: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 22 Wählen Sie das gewünschte Druckprogramm und gehen Sie zu Datei - Druckerauswahl und wählen einen beliebigen Drucker (z.B. Adobe PDF oder ähnliches), um Sicherheitsdatenblätter als pdf-Datei auszugeben. Drücken Sie (F10), um das Programm zu starten. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 23 C. Nationale Anpassungen für GHS Mit diesem Update wurden die nationalen GHS-Einstufungslisten für Japan und Korea aktualisiert. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu weiteren in ChemGes durchgeführten Änderungen. 1. Anzeige UN GHS in Wartung Rohstoffe / Zubereitungen 1) Register Gefahren Die Anzeige der Signalworte, Symbole, Klassen und H-Sätze gemäß UN GHS wurde wie folgt ergänzt: • UN GHS (Flagge Vereinte Nationen) Bei Unterschieden innerhalb der einzelnen Revisionen jeweils ergänzt mit den folgenden Ziffern: 3: Revision 3 (2009) 4: Revision 4 (2011) 5: Revision 5 (2013) ChemGes – Update 2/2016 - Seite 24 2) Register Allgemeine Hinweise und Prävention Die Anzeige der Sicherheitshinweise (Prävention) gemäß UN GHS wurde wie folgt ergänzt: • UN GHS (Flagge Vereinte Nationen) Jeweils ergänzt mit den folgenden Ziffern: 3: Revision 3 (2009) 4: Revision 4 (2011) 5: Revision 5 (2013) 3) Register Reaktion Die Anzeige der Sicherheitshinweise (Reaktion) gemäß UN GHS wurde wie folgt ergänzt: • UN GHS (Flagge Vereinte Nationen) Jeweils ergänzt mit den folgenden Ziffern: 3: Revision 3 (2009) ChemGes – Update 2/2016 - Seite 25 4: Revision 4 (2011) 5: Revision 5 (2013) 4) Register Lagerung und Entsorgung Die Anzeige der Sicherheitshinweise (Lagerung und Entsorgung) gemäß UN GHS wurde wie folgt ergänzt: • UN GHS (Flagge Vereinte Nationen) Jeweils ergänzt mit den folgenden Ziffern: 3: Revision 3 (2009) 4: Revision 4 (2011) 5: Revision 5 (2013) 2. Wartung Länder, Register Allgemeine Einstellungen Das Register Allgemeine Einstellungen ((Strg)(4) Wartung - Verschieden Tabellen – Länder) wurde wie folgt erweitert: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 26 Über das Feld Basisland können Sie ein Land festlegen, dessen Einstellungen für das aktuell ausgewählte Land übernommen werden sollen. Über diesen Punkt können Sie einfach die vollständigen Einstellungen eines anderen Landes für das neue Land kopieren und müssen diese Einstellungen nicht manuell durchführen. Weitere Informationen zur Übernahme der Einstellungen des Basislandes finden Sie auch unter 7. Wartung Länder, Register Einstellungen für das Sicherheitsdatenblatt, Punkt Ausgabe eines zweiten SDBs für (siehe Seite 34)). Über den Punkt Datumsformat können Sie das Format für die Ausgabe des Datum im SDB und Etikett festlegen (Standardformat: TT.MM.JJJJ). Die Übersetzungen der Monatsnamen finden Sie in (Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen - Sprachen. Beispiel SDB-Ausgabe – Datum im Standardformat „TT.MM.JJJJ“: Beispiel SDB-Ausgabe – Datum im benutzerdefinierten Format „TT. mmmm JJJJ“: Etiketten: Für Etiketten erfolgt die Ausgabe des Datums in dem Format, das für das als Basisland eingestellte Land (unter (Strg)(4) Wartung – Etiketten – Etikettenformate – Einstellungen, Register Allgemeine Einstellungen, siehe nächstes Bild) unter (Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen – Länder, Register Allgemeine Einstellungen, Punkt Datumsformat definiert wurde. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 27 Ist im Punkt Basisland kein Land eingetragen, wird das Datum entsprechend der Einstellungen für die erste verwendete Sprache (Feld Verwendete Sprachen) ausgegeben. Beispiel Etikett-Ausgabe - Datum im benutzerdefinierten Format „TT. mmmm JJJJ“: Über das Feld Dezimalzeichen können Sie festlegen, ob das Dezimalzeichen als Punkt, oder als Komma ausgegeben werden soll. 3. Benutzerverwaltung Die Maske Benutzerverwaltung ((Strg)(4) Wartung – Zugriffsberechtigungen Benutzerverwaltung) wurde um den Punkt Anzuzeigende GHS-Bereiche erweitert: – ChemGes – Update 2/2016 - Seite 28 Über dieses neue Feld kann festgelegt werden, welche GHS-Systeme (UN GHS (Revisionen 3, 4 und 5), CLP, OSHA, HCS, nationale GHS-Einstufungen und /oder Selbsteinstufungen, siehe Bild oben) beim Start des Programms durch einen bestimmten Benutzer oder bei Wechsel zu diesem Benutzer angezeigt werden soll. Die Anzeige Standard bedeutet, dass jeweils die Einstellungen, die in der Maske GHS-Einstellungen für den Bildschirm im Feld Anzuzeigende GHS-Bereiche ((Strg)(F4) Wartung – Programmeinstellungen - GHS-Einstellungen – Einstellungen für den Bildschirm) gemacht wurden, verwendet werden. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 29 D. Sonstige Programmänderungen 1. Menü Individuelle Dateiausgabe a) Gefahrensymbole, R-, S-, und Z-Sätze, GHS-Einstufung Die Maske Einstufung wurde um die Auswahl der Revisionen 3, 4 und 5 des UN GHS erweitert. 2. Etiketten - Positionierung von GHS-Symbolen Die Maske Positionierung der GHS-Symbole ((Strg)(4) Wartung – Etiketten – Etikettenformate – Positionen der Symbole – (F2) Positionierung der GHS-Symbole) wurde um den Punkt Methode für die Positionierung von GHS-Symbolen erweitert. Über dieses Feld können Sie auswählen, ob Sie eine manuelle Positionierung jedes Symbols oder eine Positionierung per Tabellendefinition verwenden möchten (siehe nächstes Bild). Im Feld ChemGes – Update 2/2016 - Seite 30 Beispiel wird jeweils eine Vorschau abhängig von der eingetragenen Anzahl der Symbole und der gewählten Methode angezeigt. Zusätzliche Informationen finden Sie in der Infomaske Methode für die Positionierung von GHS-Symbolen (über Feld 01, Anklicken des blau markierten Textes Weitere Informationen): 3. Wartung Ländergruppen Das Menü Verschiedene Tabellen ((Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen) wurde um den Punkt Ländergruppen erweitert. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 31 Die folgenden Ländergruppen werden automatisch angelegt (abhängig von den Informationen aus der Wartung der Länder): - EU (EU-Länder) - CLP (EU-Länder und Länder, die GHS basierend auf CLP verwenden) und - HCS (USA und Länder, die GHS basierend auf HCS verwenden) Sie können hier bis zu zwölf eigene Ländergruppen anlegen, die Sie später in der Phrasenwartung ((Strg)(4) Wartung – Sicherheitsdatenblätter – Textbausteine) als Ausgabebedingung zuordnen können (siehe 4. Ausgabebedingung Erlaubte Länder für SDB-Phrasen, Seite 32). Um eine neue Ländergruppe anzulegen, drücken Sie (Einfg) Neuanlage und tragen die gewünschte Gruppenbezeichnung ein. Anschließend wählen Sie die gewünschten Länder (maximal 35 Länder pro Gruppe) in der angezeigten Übersicht durch Anklicken aus. Beispiel: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 32 4. Ausgabebedingung Erlaubte Länder für SDB-Phrasen Die Ausgabebedingung Erlaubte Länder ((Strg)(4) Wartung – Sicherheitsdatenblätter – Textbausteine, (Einfg) Bedingungen) für Phrasen wurden wie folgt erweitert: Hier ist nun auch die Zuordnung von Ländergruppen (siehe 3. Wartung Ländergruppen, Seite 30) möglich. Diese werden in der Übersicht (siehe Bild oberhalb) blau markiert. Wird hier eine Gruppe ausgewählt, werden alle Länder, die dieser Gruppe in der Wartung der Ländergruppen zugeordnet wurden, grau markiert, da sie mit der Auswahl der Ländergruppe bereits aktiviert sind. Beispiel – Auswahl Ländergruppe Einstufung nach EU-Regeln: Über (F5) Wartung Ländergruppen können Sie direkt in die Wartung der Ländergruppen ((Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen – Ländergruppen) wechseln. 5. Wartung Sprachen Die Maske Wartung Sprachen ((Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen – Sprachen) wurde um Felder für den Eintrag der Monatsnamen erweitert: ChemGes – Update 2/2016 - Seite 33 Diese Texte werden für die benutzerdefinierte Ausgabe des Datums im SDB und Etikett verwendet (siehe 7. Wartung Länder, Register Einstellungen für das Sicherheitsdatenblatt, Seite 34). 6. Wartung Stofflisten Die Maske Wartung Stofflisten (Wartung Rohstoffe – (Alt)(9) Stofflistungen – (F10) Wartung der Stofflistenarten) wurde um die folgenden Punkte erweitert: Wenn Sie hier den Punkt Eintrag über EG-/Index-Nummer erlaubt aktivieren, können Sie später für einen Stoff im Eintrag für diese Liste festlegen, ob dieser Eintrag für alle Stoffe mit derselben EINCES- und /oder Indexnummer gelten soll. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 34 Wenn Sie hier den Punkt Berücksichtigung der stoffspezifischen Grenzen für eine Stoffliste aktivieren, können Sie später für einen Stoff im Eintrag für diese Liste zusätzlich eine Berücksichtigungsgrenze für das SDB definieren (siehe Beispiel unterhalb). Bitte beachten Sie, dass dieser Punkt nur ausgewählt werden kann, wenn Sie in Wartung Stofflisten eine Überschrift definiert haben. Im SDB wird der Stoff dann ab der hier definierten Grenze ausgegeben. 7. Wartung Länder, Register Einstellungen für das Sicherheitsdatenblatt Die Maske Wartung Länder ((Strg)(4) Wartung – Verschiedene Tabellen – Länder, Register Einstellungen für das Sicherheitsdatenblatt) wurde um den Punkt Ausgabe eines zweiten SDBs für erweitert. ChemGes – Update 2/2016 - Seite 35 In diesem neuen Punkt können Sie für jedes Land zusätzlich die Ausgabe eines zweiten SDBs über die Auswahl eines weiteren Landes festlegen (z.B. Kanadische SDBs in Englisch und Französisch, Malaiische SDBS in Englisch und Malaiisch). Über (Bild¼) können Sie eine Übersicht aller angelegten Länder aufrufen. Ausgabe von SDBs: - Ist im Punkt Ausgabe eines zweiten SDBs für ein Land eingetragen, wird beim Druck des SDBs für das Hauptland automatisch auch das SDB des eingetragenen zweiten Landes ausgegeben. - Für die Ausgabe als PDF-Datei werden beide SDBs automatisch in einer einzigen Datei gespeichert. - Die Seitennummerierung beginnt in jedem Fall für das zweite SDB wieder mit „1“. Bitte beachten Sie folgende Punkte: 1. Grundsätzlich wird das SDB des zweiten Landes, auch wenn dessen Ausgabe hier aktiviert wurde, in Wartung Rohstoffe/Zubereitungen nicht als erstellt gekennzeichnet (kein Stern neben dem Land in der Übersicht ((F8) SDB), siehe Punkt 5 unterhalb). 2. Für das Land, das Sie unter Ausgabe eines zweiten SDBs für eingetragen haben, werden die Ländereinstellungen des Hauptlandes übernommen. 3. Fehlen für diese Land Übersetzungen, werden die betroffenen Texte in der Sprache des Hauptlandes verwendet. Dies gilt sowohl für Phrasen, als auch Überschriften und manuelle Einträge. 4. Gibt es für das zweite Land bereits ein SDB, werden von diesem SDB die MAK-Werte, die toxikologischen Werte und die Transporttexte, welche es in mehreren Sprachen gibt (grundsätzlich ADR) übernommen. 5. Gibt es für das zweite Land noch kein SDB, werden nur die MAK-Werte, die toxikologischen Werte und die Transporttexte so berechnet, als würde eine neue Länderversion des SDBs erstellt werden. Hier kann es vorkommen, dass es Unterschiede zum SDB des Hauptlandes gibt. Diese Vorgehensweise ist jedoch notwendig, da ansonsten manche Texte in Tabellen nicht übersetzt wären.
© Copyright 2024 ExpyDoc