An alle Kreisimkerverbände, Imker- und Bienenzuchtvereine, BSV

IMKERVERBAND RHEINLAND · Im Bannen 38 54 · 56727 Mayen
An alle Kreisimkerverbände,
Imker- und
Bienenzuchtvereine, BSV,
HSV, Vorstand, Obleute und
Prüfer
Diese Information wird per
Mail versendet
Rundschreiben 01 aus 01/2017
04.01.2017
Tierseuchenkasse NRW (TSK)
Von den Änderungen bei den Melderegularien der TSK zum
01.01.2017 haben wir erst am 02.01.2017 erfahren und umgehend
bei der TSK und im Umweltministerium unserer Befremden im
Informationsfluss bekundet und um Beantwortung einiger Fragen
gebeten. Sobald uns die Antworten Vorliegen werden wir über
Rundschreiben oder auf unserer Homepage berichten.
IMKERVERBAND
RHEINLAND E.V.
gemeinnützig lt. FA Mayen
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Im Bannen 38 54
56727 Mayen
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56706 Mayen
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Tel. (0 26 51) 90 4024
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EU-Förderung 2017
Die EU-Förderung und der dazugehörige Verwaltungs- und
Prüfungsaufwand beanspruchen mittlerweile die Hälfte aller
Geschäftsstellen- und Vorstandskapazitäten. Gerade der Bereich der
technischen Hilfen mit seinen EU-Ausschreibungsvorgaben ist sehr
aufwendig geworden.
Die NRW-Anträge sind alle bis zum 31.12.2016 gestellt worden. Da
das gewünschte Budget in NRW traditionell über dem zur Verfügung
stehenden Budget steht, mussten wir wieder wie in 2016 Einschnitte
vornehmen:
NRW-Schulungen:
Begrenzung
der
Förderung
pro
Schulungsmaßnahme auf max. 500 € im Durchführungszeitraum
01.01.2017 – 31.07.2017 und max. 300 € im Durchführungszeitraum
01.08.2017 – 30.11.2017.
Technische Hilfen NRW: Nachdem Anträge mit nicht förderbaren
Verbrauchsmaterialien und „überzogenen“ Wünschen korrigiert
wurden, kommen wir in 2017 mit einer 10%igen Eigenbeteiligung
hin.
Für NRW und RLP bitte beachten:
Erst nach Aufforderung durch unsere Geschäftsstelle dürfen die
beantragten technischen Hilfen gekauft werden!
Es sind die neuen Anwesenheitslisten zu verwenden.
Die Referentenrechnungen müssen auf den Imkerverband Rheinland
e.V. bezogen und nach kaufmännischen/fiskalischen Gesichtspunkten
als Rechnung erkennbar sein!
In NRW werden nur 20ct/km als Wegstreckenentschädigung für
Referenten oder Bahnticket 2.Klasse berücksichtigt. Mögliche
Differenzbeträge geben zu Lasten des durchführenden
Vereins/Kreises. Ebenso die Beköstigung des Referenten.
BSV Termine
Hier die vorläufigen BSV-Termine für die Lehrgänge in Duisburg und
Mayen:
Duisburg - NRW
Mayen – RLP und NRW
jeweils 14.30 bis 21.00 Uhr
vorauss. 9.00 bis 16.00 Uhr
10.02.2017
17.02.2017
03.03.2017
10.03.2017
12.05.2017
19.05.2017
21.02.2017
07.03.2017
21.03.2017
04.04.2017
25.04.2017
02.05.2017
09.05.2017
Anmeldungen sind
 nur über Vereins-/Kreisempfehlung,
 nur über die entsprechenden Vordrucke (vgl. Homepage
Imkerverband>Download>Formulare>BSV) und
 nur über unseren BSV-Obmann möglich.
Die beiden Lehrgänge sind auf jeweils max. 25 Teilnehmer begrenzt.
Bienenstöckeregistrierungsgesetz
Das Bienenstöckeregistrierungsgesetz ist in seiner angedachten
Form vom Tisch, findet sich aber in geänderter Form im deutschen
Imkereiprogramm 2017-2019 wieder (vgl. Anlage).
Mittlerweile haben unsere vielen Einwände und Besuche in den
zuständigen Ministerien Früchte getragen. Neben den
Verwaltungskontrollen (bei den Verbänden) sollen auch Vor-OrtKontrollen bei den Imkern durchgeführt werden. Für ganz RLP z.B.
sind nunmehr anstelle bei 5.000 Imkern lediglich Stichproben bei
bis zu 20 Imkern durch den Prüfdienst Agrarförderung angedacht.
Hierbei werden nach Terminabsprache ausschließlich die
bewohnten Beuten gezählt; also keine Lebensmittel-/Hygieneoder Völkerführungskontrolle. Das Land RLP wird in
Zusammenarbeit mit den Verbänden hierzu noch ein Merkblatt
herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen
IMKERVERBAND RHEINLAND E.V.