IMKERVERBAND RHEINLAND · Im Bannen 38 54 · 56727 Mayen An alle Kreisimkerverbände, Imker- und Bienenzuchtvereine, BSV, HSV, Vorstand, Obleute und Prüfer Diese Information wird per Mail versendet Rundschreiben 01 aus 01/2017 04.01.2017 Tierseuchenkasse NRW (TSK) Von den Änderungen bei den Melderegularien der TSK zum 01.01.2017 haben wir erst am 02.01.2017 erfahren und umgehend bei der TSK und im Umweltministerium unserer Befremden im Informationsfluss bekundet und um Beantwortung einiger Fragen gebeten. Sobald uns die Antworten Vorliegen werden wir über Rundschreiben oder auf unserer Homepage berichten. IMKERVERBAND RHEINLAND E.V. gemeinnützig lt. FA Mayen ___ Im Bannen 38 54 56727 Mayen ___ Postfach 1631 56706 Mayen ___ Tel. (0 26 51) 72 666 Tel. (0 26 51) 90 4024 Fax (0 26 51) 90 4023 ___ [email protected] www.imkerverbandrheinland.de ___ Kreissparkasse Mayen IBAN DE94 5765 0010 0000 0269 89 BIC MALADE51MYN EU-Förderung 2017 Die EU-Förderung und der dazugehörige Verwaltungs- und Prüfungsaufwand beanspruchen mittlerweile die Hälfte aller Geschäftsstellen- und Vorstandskapazitäten. Gerade der Bereich der technischen Hilfen mit seinen EU-Ausschreibungsvorgaben ist sehr aufwendig geworden. Die NRW-Anträge sind alle bis zum 31.12.2016 gestellt worden. Da das gewünschte Budget in NRW traditionell über dem zur Verfügung stehenden Budget steht, mussten wir wieder wie in 2016 Einschnitte vornehmen: NRW-Schulungen: Begrenzung der Förderung pro Schulungsmaßnahme auf max. 500 € im Durchführungszeitraum 01.01.2017 – 31.07.2017 und max. 300 € im Durchführungszeitraum 01.08.2017 – 30.11.2017. Technische Hilfen NRW: Nachdem Anträge mit nicht förderbaren Verbrauchsmaterialien und „überzogenen“ Wünschen korrigiert wurden, kommen wir in 2017 mit einer 10%igen Eigenbeteiligung hin. Für NRW und RLP bitte beachten: Erst nach Aufforderung durch unsere Geschäftsstelle dürfen die beantragten technischen Hilfen gekauft werden! Es sind die neuen Anwesenheitslisten zu verwenden. Die Referentenrechnungen müssen auf den Imkerverband Rheinland e.V. bezogen und nach kaufmännischen/fiskalischen Gesichtspunkten als Rechnung erkennbar sein! In NRW werden nur 20ct/km als Wegstreckenentschädigung für Referenten oder Bahnticket 2.Klasse berücksichtigt. Mögliche Differenzbeträge geben zu Lasten des durchführenden Vereins/Kreises. Ebenso die Beköstigung des Referenten. BSV Termine Hier die vorläufigen BSV-Termine für die Lehrgänge in Duisburg und Mayen: Duisburg - NRW Mayen – RLP und NRW jeweils 14.30 bis 21.00 Uhr vorauss. 9.00 bis 16.00 Uhr 10.02.2017 17.02.2017 03.03.2017 10.03.2017 12.05.2017 19.05.2017 21.02.2017 07.03.2017 21.03.2017 04.04.2017 25.04.2017 02.05.2017 09.05.2017 Anmeldungen sind nur über Vereins-/Kreisempfehlung, nur über die entsprechenden Vordrucke (vgl. Homepage Imkerverband>Download>Formulare>BSV) und nur über unseren BSV-Obmann möglich. Die beiden Lehrgänge sind auf jeweils max. 25 Teilnehmer begrenzt. Bienenstöckeregistrierungsgesetz Das Bienenstöckeregistrierungsgesetz ist in seiner angedachten Form vom Tisch, findet sich aber in geänderter Form im deutschen Imkereiprogramm 2017-2019 wieder (vgl. Anlage). Mittlerweile haben unsere vielen Einwände und Besuche in den zuständigen Ministerien Früchte getragen. Neben den Verwaltungskontrollen (bei den Verbänden) sollen auch Vor-OrtKontrollen bei den Imkern durchgeführt werden. Für ganz RLP z.B. sind nunmehr anstelle bei 5.000 Imkern lediglich Stichproben bei bis zu 20 Imkern durch den Prüfdienst Agrarförderung angedacht. Hierbei werden nach Terminabsprache ausschließlich die bewohnten Beuten gezählt; also keine Lebensmittel-/Hygieneoder Völkerführungskontrolle. Das Land RLP wird in Zusammenarbeit mit den Verbänden hierzu noch ein Merkblatt herausgeben. Mit freundlichen Grüßen IMKERVERBAND RHEINLAND E.V.
© Copyright 2024 ExpyDoc