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Aus der Regierung
St.Gallen, 3. Januar 2017
Regierung verabschiedet Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020
Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushalts
Der von der Regierung verabschiedete Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 weist in
den Jahren 2018 und 2020 Defizite von rund 30 Mio. Franken bzw. 52 Mio. Franken
aus. Im Planjahr 2019 kann von einem leichten Ertragsüberschuss von rund 3 Mio.
Franken ausgegangen werden. Klammert man die Bezüge aus dem besonderen
Eigenkapital aus, kann für die Jahre 2018 bis 2020 mit operativen Defiziten zwischen
22,7 Mio. Franken und 77,5 Mio. Franken gerechnet werden. In den Planwerten sind
die mutmasslichen Effekte aus der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III
(USR III) enthalten. Der Eigenkapitalbestand ist solid.
Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018-2020 zeigt folgende Ergebnisse:
in Mio. Fr.
Erfolgsrechnung
Aufwand
Ertrag
Rechnungsergebnis
Bezug freies Eigenkapital
Rechnungsergebnis vor Bezug freies
Eigenkapital
Bezug besonderes Eigenkapital
Rechnungsergebnis vor Bezug
besonderes und freies Eigenkapital
A.o. Erträge (ohne Aufwertungsgewinn)
A.o. Aufwertungsgewinn
Operatives Ergebnis
1
2
Budget
2017
AFP
2018
AFP
2019
AFP
2020
4‘906,2
5‘195,4
289,2
4‘974,2
4‘943,8
-30,4
5‘129,6
5‘132,5
2,9
5‘164,0
5‘112,2
-51,8
-
-
-
-
289,2
-30,4
2,9
-51,8
-25.6
-25.6
-25.6
-25.6
263,6
-56,0
-22,7
-77,4
-18,11
-304,72
-59,2
-56,0
-22,7
-77,4
Weitere Erträge aus der Übertragung der Spitalimmobilien (u.a. Wegfall von Abschreibungen, B&R-Krediten
und Nutzungsentschädigungen)
Ausserordentlicher Aufwertungsgewinn aus der Übertragung der Spitalimmobilien. Vgl. hierzu Budget
Botschaft 2017.
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Die Planwerte enthalten die Aufwendungen und Erträge für die bestehenden
Staatsaufgaben sowie die finanziellen Folgen der geplanten Gesetzes- und
Grossvorhaben. Die Steuererträge basieren auf einem Staatssteuerfuss von unverändert
115 Prozent. In allen Planjahren kann auf einen Bezug aus dem freien Eigenkapital
verzichtet werden. Aus dem besonderen Eigenkapital sind Bezüge von jährlich 25,6 Mio.
Franken eingestellt. Zudem ist in den Planjahren 2018 bis 2020 die Gewinnausschüttung
der SNB durchschnittlich mit rund 23 Mio. Franken berücksichtigt.
Der Kantonsrat hat an der Februarsession 2016 den Bericht «Langfristige
Finanzperspektiven» beraten und zu Kenntnis genommen. Daraus geht klar hervor, dass
die dynamische Entwicklung der Staatsbeiträge besser gesteuert werden muss. Die
Regierung hat die Umsetzungsarbeiten zu diesem Bericht an die Hand genommen. Mit
Blick auf die Realisierung der «Umsetzungsagenda Finanzperspektiven» ist ab dem
Planjahr 2020 eine finanzielle Entlastung im Kantonshaushalt in der Höhe von insgesamt
30 Mio. Franken eingeplant.
Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III)
Ab dem Jahr 2019 sind Effekte aus der Umsetzung der USR III im Zahlenwerk
berücksichtigt. So ist der leichte Ertragsüberschuss im Jahr 2019 hauptsächlich auf einen
vorgezogenen Effekt aus der Umsetzung der USR III zurückzuführen. Der Kantonsanteil an
den Direkten Bundessteuern wird dabei bereits ab 2019 von 17,0 auf 21,2 Prozent erhöht,
was Mehrerträge von rund 35 Mio. Franken generiert. Ohne diesen Effekt läge auch das
Ergebnis des Jahres 2019 im Rahmen des Vorjahres 2018. Ab dem Jahr 2020 resultiert
aus der Umsetzung der USR III aufgrund der angestrebten Senkung des
Gewinnsteuersatzes auf unter 15 Prozent eine mutmassliche Nettobelastung im
Kantonshaushalt von 32 Mio. Franken. Wie in der Interpellation 51.16.36 ausgeführt, liegt
die mutmassliche Nettobelastung für die Gemeinden bei 26,3 Mio. Franken und für die
Kirchen bei insgesamt 4,6 Mio. Franken. Kanton, Gemeinden und Kirchen partizipieren zu
gleichen Teilen an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes.
Neues Lohnsystem wird eingeführt
Wie in der Budgetbotschaft 2017 ausgeführt, beabsichtigt die Regierung im
Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnsystems (Projekt NeLo) per 1. Januar
2018 die Instrumente zur Planung und Steuerung des kantonalen Personalaufwands zu
optimieren. Ziel ist es, dass der Kantonsrat die kantonale Personalaufwandentwicklung auf
strategischer Ebene im Sinn einer modernen Verwaltungsführung differenzierter und
stufengerechter steuern kann. In diesem Zusammenhang soll das Personalmanagement
und die aktive Stellenbewirtschaftung in den Departementen zum Beispiel durch interne
Stellenverschiebungen oder Umlagerungen generell flexibilisiert und vereinfacht werden.
Die revidierte Personalaufwandsteuerung soll wie das neue, kostenneutral einzuführende
Lohnsystem erstmals mit dem Budget 2018 zur Anwendung kommen. In den Planwerten
des AFP 2018-2020 sind die Grundzüge der optimierten Personalaufwandsteuerung
abgebildet. So beinhaltet der Personalaufwand in den Jahren 2018 bis 2020 im Vergleich
zum Budget 2017 grundsätzlich keine detaillierte Auflistung neuer Stellenschaffungen. Der
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Personalaufwand setzt sich neu aus einem Sockelpersonalaufwand sowie einer Pauschale
zusammen, wobei mit letzterem allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen gemäss
dem Projekt NeLo finanziert und zusätzlicher Personalbedarf aufgrund von strukturellen
Anpassungen abgedeckt wird.
Eigenkapital weiterhin solid
Eigenkapital (Stand Ende Jahr)
Freies Eigenkapital
Besonderes Eigenkapital
Verwendbares Eigenkapital
Weiteres Eigenkapital
Gesamtes Eigenkapital
2017
678,2
264,4
942,6
185,4
1‘127,7
2018
647,8
238,8
886,6
159,5
1‘046,1
2019
650,7
213,2
863,9
104,7
968,6
2020
598,8
187,6
786,4
55,0
841,4
Der ausserordentliche Aufwertungsgewinn aus der Übertragung der Spitalimmobilien an die
Spitalverbunde (Auflösung stiller Reserven) sowie die gute Ausgangslage aufgrund von
positiven Rechnungsergebnissen in der Vergangenheit führen zu einem Anstieg sowie
einer Stabilisierung des freien Eigenkapitals. So bewegt sich der Bestand des freien
Eigenkapitals in den Planjahren 2018 und 2019 auf rund 650 Mio. Franken bevor er im Jahr
2020 voraussichtlich bei rund 600 Mio. Franken zu stehen kommt.
Das besondere Eigenkapital reduziert sich aufgrund der geplanten Bezüge von jährlich 25,6
Mio. Franken auf knapp 187,6 Mio. Franken bis Ende 2020. Damit wird der gesamte
verwendbare Eigenkapitalbestand per Ende 2020 gemäss heutigem Kenntnisstand auf
rund 786 Mio. Franken zu liegen kommen. Der solide Eigenkapitalbestand bringt auf den
ersten Blick einen finanzpolitisch grösseren Handlungsspielraum zum Ausdruck. Es ist
jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit Blick auf die anstehenden Aufgaben
sowie auf die Trends und Risiken der Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren ein
grösserer Eigenkapitalbestand von zentraler Bedeutung sein wird.
Massvolles Aufwandwachstum
In den Jahren 2017 bis 2020 liegt das durchschnittliche jährliche Wachstum des
Gesamtaufwands bei 1,7 Prozent. Der bereinigte Aufwand entwickelt sich in diesen Jahren
gegenüber dem Budget 2017 mit einer Wachstumsrate von jährlich durchschnittlich 1,8
Prozent. Mit der durchschnittlichen Wachstumsrate des bereinigten Aufwands von 1,8
Prozent in den Jahren 2017 bis 2020 kann von einer stabilen Staatsquote ausgegangen
werden.
Die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Kantons stellen die kantonalen Steuern dar.
Für diese wird in den Finanzplanjahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 1,6
Prozent prognostiziert.
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Übertragung der Spitalimmobilien führt zu volatiler Investitionsrechnung
in Mio. Fr.
Investitionsrechnung
Ausgaben
Einnahmen
Nettoinvestition
Budget
2017
987,9
148,9
839,0
AFP
2018
386,6
35,9
350,7
AFP
2019
450,0
33,0
417,0
AFP
2020
308,0
38,0
270,0
Die Nettoinvestitionen belaufen sich in den Jahren 2017 bis 2020 auf rund 270 Mio. bis 839
Mio. Franken jährlich. Der Höchstwert im Jahr 2017 von rund 839 Mio. Franken ist
hauptsächlich auf Effekte aus der Übertragung der Spitalimmobilien zurückzuführen. Auch
in den Folgejahren macht sich diese Übertragung in der Investitionsrechnung noch
bemerkbar. Dies vor allem aufgrund der Gewährung von weiteren Darlehen an die
Spitalverbunde zur Finanzierung von bereits begonnenen beziehungsweise von
anstehenden Bauprojekten. Die Investitionen bei den Hochbauten, Investitionsbeiträgen
und technischen Einrichtungen betreffen hauptsächlich den Bildungsbereich (u.a.
Kantonsschule Sargans, Kantonsschule Wattwil, Universität St.Gallen), den Kulturbereich
(u.a. Konzert und Theater St.Gallen) und den Sicherheitsbereich (u.a. Strafanstalt
Saxerriet, Regionalgefängnis Altstätten). Zusätzlich ist ab dem Planungsjahr 2019 erstmals
eine Tranche zum Abbau des aufgestauten Unterhalts in der Höhe von jährlich 34 Mio.
Franken eingestellt.
Mit dem AFP 2018-2020 wird zudem, wie im Bericht zu den «Langfristige
Finanzperspektiven» vom 22. Dezember 2015 angekündigt, eine Aktualisierung des
bestehenden Investitionsplafonds von gegenwärtig 180 Mio. Franken vorgenommen. Die
Regierung schlägt zur Planung und Steuerung der Hochbauvorhaben einen um den
Spitalbereich bereinigten neuen Investitionsplafonds für alle Gross- und Kleinvorhaben von
jährlich 124 Mio. Franken vor. Dieser Plafonds berücksichtigt den gesamten zukünftigen
Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf, den Nutzerbedarf sowie den Abbau des aufgestauten
Unterhalts.
Beratung im Kantonsrat
Die Beratung des AFP 2018-2020 findet im Kantonsrat in der Februarsession 2017 statt.
Hinweis an die Redaktionen
Für Auskünfte steht Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartementes,
heute Dienstag, 3. Januar 2017, von 10.30 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 058 229 32
85 zur Verfügung.
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