Kanton St.Gallen Staatskanzlei Kommunikation Medienmitteilung Staatskanzlei Kommunikation Regierungsgebäude 9001 St.Gallen T 058 229 32 64 [email protected] Aus der Regierung St.Gallen, 3. Januar 2017 Regierung verabschiedet Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushalts Der von der Regierung verabschiedete Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020 weist in den Jahren 2018 und 2020 Defizite von rund 30 Mio. Franken bzw. 52 Mio. Franken aus. Im Planjahr 2019 kann von einem leichten Ertragsüberschuss von rund 3 Mio. Franken ausgegangen werden. Klammert man die Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital aus, kann für die Jahre 2018 bis 2020 mit operativen Defiziten zwischen 22,7 Mio. Franken und 77,5 Mio. Franken gerechnet werden. In den Planwerten sind die mutmasslichen Effekte aus der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) enthalten. Der Eigenkapitalbestand ist solid. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018-2020 zeigt folgende Ergebnisse: in Mio. Fr. Erfolgsrechnung Aufwand Ertrag Rechnungsergebnis Bezug freies Eigenkapital Rechnungsergebnis vor Bezug freies Eigenkapital Bezug besonderes Eigenkapital Rechnungsergebnis vor Bezug besonderes und freies Eigenkapital A.o. Erträge (ohne Aufwertungsgewinn) A.o. Aufwertungsgewinn Operatives Ergebnis 1 2 Budget 2017 AFP 2018 AFP 2019 AFP 2020 4‘906,2 5‘195,4 289,2 4‘974,2 4‘943,8 -30,4 5‘129,6 5‘132,5 2,9 5‘164,0 5‘112,2 -51,8 - - - - 289,2 -30,4 2,9 -51,8 -25.6 -25.6 -25.6 -25.6 263,6 -56,0 -22,7 -77,4 -18,11 -304,72 -59,2 -56,0 -22,7 -77,4 Weitere Erträge aus der Übertragung der Spitalimmobilien (u.a. Wegfall von Abschreibungen, B&R-Krediten und Nutzungsentschädigungen) Ausserordentlicher Aufwertungsgewinn aus der Übertragung der Spitalimmobilien. Vgl. hierzu Budget Botschaft 2017. SK-412-2_Aufgaben- und Finanzplan_2017_ro 0940 1/4 Die Planwerte enthalten die Aufwendungen und Erträge für die bestehenden Staatsaufgaben sowie die finanziellen Folgen der geplanten Gesetzes- und Grossvorhaben. Die Steuererträge basieren auf einem Staatssteuerfuss von unverändert 115 Prozent. In allen Planjahren kann auf einen Bezug aus dem freien Eigenkapital verzichtet werden. Aus dem besonderen Eigenkapital sind Bezüge von jährlich 25,6 Mio. Franken eingestellt. Zudem ist in den Planjahren 2018 bis 2020 die Gewinnausschüttung der SNB durchschnittlich mit rund 23 Mio. Franken berücksichtigt. Der Kantonsrat hat an der Februarsession 2016 den Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» beraten und zu Kenntnis genommen. Daraus geht klar hervor, dass die dynamische Entwicklung der Staatsbeiträge besser gesteuert werden muss. Die Regierung hat die Umsetzungsarbeiten zu diesem Bericht an die Hand genommen. Mit Blick auf die Realisierung der «Umsetzungsagenda Finanzperspektiven» ist ab dem Planjahr 2020 eine finanzielle Entlastung im Kantonshaushalt in der Höhe von insgesamt 30 Mio. Franken eingeplant. Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) Ab dem Jahr 2019 sind Effekte aus der Umsetzung der USR III im Zahlenwerk berücksichtigt. So ist der leichte Ertragsüberschuss im Jahr 2019 hauptsächlich auf einen vorgezogenen Effekt aus der Umsetzung der USR III zurückzuführen. Der Kantonsanteil an den Direkten Bundessteuern wird dabei bereits ab 2019 von 17,0 auf 21,2 Prozent erhöht, was Mehrerträge von rund 35 Mio. Franken generiert. Ohne diesen Effekt läge auch das Ergebnis des Jahres 2019 im Rahmen des Vorjahres 2018. Ab dem Jahr 2020 resultiert aus der Umsetzung der USR III aufgrund der angestrebten Senkung des Gewinnsteuersatzes auf unter 15 Prozent eine mutmassliche Nettobelastung im Kantonshaushalt von 32 Mio. Franken. Wie in der Interpellation 51.16.36 ausgeführt, liegt die mutmassliche Nettobelastung für die Gemeinden bei 26,3 Mio. Franken und für die Kirchen bei insgesamt 4,6 Mio. Franken. Kanton, Gemeinden und Kirchen partizipieren zu gleichen Teilen an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes. Neues Lohnsystem wird eingeführt Wie in der Budgetbotschaft 2017 ausgeführt, beabsichtigt die Regierung im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnsystems (Projekt NeLo) per 1. Januar 2018 die Instrumente zur Planung und Steuerung des kantonalen Personalaufwands zu optimieren. Ziel ist es, dass der Kantonsrat die kantonale Personalaufwandentwicklung auf strategischer Ebene im Sinn einer modernen Verwaltungsführung differenzierter und stufengerechter steuern kann. In diesem Zusammenhang soll das Personalmanagement und die aktive Stellenbewirtschaftung in den Departementen zum Beispiel durch interne Stellenverschiebungen oder Umlagerungen generell flexibilisiert und vereinfacht werden. Die revidierte Personalaufwandsteuerung soll wie das neue, kostenneutral einzuführende Lohnsystem erstmals mit dem Budget 2018 zur Anwendung kommen. In den Planwerten des AFP 2018-2020 sind die Grundzüge der optimierten Personalaufwandsteuerung abgebildet. So beinhaltet der Personalaufwand in den Jahren 2018 bis 2020 im Vergleich zum Budget 2017 grundsätzlich keine detaillierte Auflistung neuer Stellenschaffungen. Der SK-412-2_Aufgaben- und Finanzplan_2017_ro 0940 2/4 Personalaufwand setzt sich neu aus einem Sockelpersonalaufwand sowie einer Pauschale zusammen, wobei mit letzterem allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen gemäss dem Projekt NeLo finanziert und zusätzlicher Personalbedarf aufgrund von strukturellen Anpassungen abgedeckt wird. Eigenkapital weiterhin solid Eigenkapital (Stand Ende Jahr) Freies Eigenkapital Besonderes Eigenkapital Verwendbares Eigenkapital Weiteres Eigenkapital Gesamtes Eigenkapital 2017 678,2 264,4 942,6 185,4 1‘127,7 2018 647,8 238,8 886,6 159,5 1‘046,1 2019 650,7 213,2 863,9 104,7 968,6 2020 598,8 187,6 786,4 55,0 841,4 Der ausserordentliche Aufwertungsgewinn aus der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde (Auflösung stiller Reserven) sowie die gute Ausgangslage aufgrund von positiven Rechnungsergebnissen in der Vergangenheit führen zu einem Anstieg sowie einer Stabilisierung des freien Eigenkapitals. So bewegt sich der Bestand des freien Eigenkapitals in den Planjahren 2018 und 2019 auf rund 650 Mio. Franken bevor er im Jahr 2020 voraussichtlich bei rund 600 Mio. Franken zu stehen kommt. Das besondere Eigenkapital reduziert sich aufgrund der geplanten Bezüge von jährlich 25,6 Mio. Franken auf knapp 187,6 Mio. Franken bis Ende 2020. Damit wird der gesamte verwendbare Eigenkapitalbestand per Ende 2020 gemäss heutigem Kenntnisstand auf rund 786 Mio. Franken zu liegen kommen. Der solide Eigenkapitalbestand bringt auf den ersten Blick einen finanzpolitisch grösseren Handlungsspielraum zum Ausdruck. Es ist jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mit Blick auf die anstehenden Aufgaben sowie auf die Trends und Risiken der Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren ein grösserer Eigenkapitalbestand von zentraler Bedeutung sein wird. Massvolles Aufwandwachstum In den Jahren 2017 bis 2020 liegt das durchschnittliche jährliche Wachstum des Gesamtaufwands bei 1,7 Prozent. Der bereinigte Aufwand entwickelt sich in diesen Jahren gegenüber dem Budget 2017 mit einer Wachstumsrate von jährlich durchschnittlich 1,8 Prozent. Mit der durchschnittlichen Wachstumsrate des bereinigten Aufwands von 1,8 Prozent in den Jahren 2017 bis 2020 kann von einer stabilen Staatsquote ausgegangen werden. Die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Kantons stellen die kantonalen Steuern dar. Für diese wird in den Finanzplanjahren ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 1,6 Prozent prognostiziert. SK-412-2_Aufgaben- und Finanzplan_2017_ro 0940 3/4 Übertragung der Spitalimmobilien führt zu volatiler Investitionsrechnung in Mio. Fr. Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Nettoinvestition Budget 2017 987,9 148,9 839,0 AFP 2018 386,6 35,9 350,7 AFP 2019 450,0 33,0 417,0 AFP 2020 308,0 38,0 270,0 Die Nettoinvestitionen belaufen sich in den Jahren 2017 bis 2020 auf rund 270 Mio. bis 839 Mio. Franken jährlich. Der Höchstwert im Jahr 2017 von rund 839 Mio. Franken ist hauptsächlich auf Effekte aus der Übertragung der Spitalimmobilien zurückzuführen. Auch in den Folgejahren macht sich diese Übertragung in der Investitionsrechnung noch bemerkbar. Dies vor allem aufgrund der Gewährung von weiteren Darlehen an die Spitalverbunde zur Finanzierung von bereits begonnenen beziehungsweise von anstehenden Bauprojekten. Die Investitionen bei den Hochbauten, Investitionsbeiträgen und technischen Einrichtungen betreffen hauptsächlich den Bildungsbereich (u.a. Kantonsschule Sargans, Kantonsschule Wattwil, Universität St.Gallen), den Kulturbereich (u.a. Konzert und Theater St.Gallen) und den Sicherheitsbereich (u.a. Strafanstalt Saxerriet, Regionalgefängnis Altstätten). Zusätzlich ist ab dem Planungsjahr 2019 erstmals eine Tranche zum Abbau des aufgestauten Unterhalts in der Höhe von jährlich 34 Mio. Franken eingestellt. Mit dem AFP 2018-2020 wird zudem, wie im Bericht zu den «Langfristige Finanzperspektiven» vom 22. Dezember 2015 angekündigt, eine Aktualisierung des bestehenden Investitionsplafonds von gegenwärtig 180 Mio. Franken vorgenommen. Die Regierung schlägt zur Planung und Steuerung der Hochbauvorhaben einen um den Spitalbereich bereinigten neuen Investitionsplafonds für alle Gross- und Kleinvorhaben von jährlich 124 Mio. Franken vor. Dieser Plafonds berücksichtigt den gesamten zukünftigen Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf, den Nutzerbedarf sowie den Abbau des aufgestauten Unterhalts. Beratung im Kantonsrat Die Beratung des AFP 2018-2020 findet im Kantonsrat in der Februarsession 2017 statt. Hinweis an die Redaktionen Für Auskünfte steht Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartementes, heute Dienstag, 3. Januar 2017, von 10.30 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 058 229 32 85 zur Verfügung. SK-412-2_Aufgaben- und Finanzplan_2017_ro 0940 4/4
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