Stand: Januar 2017 Merkblatt für die Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, Kinderreisepasses oder Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Passantragstellers und nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorsprechen. Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unser Merkblatt Geburtsanzeige. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen: (Bitte legen Sie die Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor.) vollständig ausgefülltes Antragsformular zwei gleiche biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate (vgl. hierzu Fotomustertafel) Geburtsurkunde (zur Form der Urkunde vgl. Informationen zur Legalisation) bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten bisheriger Reisepass gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE (Residence Visum) Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes (wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist) ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde bzw. Beibehaltungsgenehmigung ggf. Nachweis über Führung eines akademischen Grades Minderjährige Passbewerber legen bitte zusätzlich vor: Reisepässe beider Eltern Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren) Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils ggf. Nachweis über Aufenthaltsbestimmungsrecht Im Einzelfall, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss etc., kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Beachten Sie auch die Informationen auf unserer Webseite zum Namensrecht. Stand: Januar 2017 Kinderreisepass Seit 01.11.2007 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 6 Jahre. Eine Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird. Vor Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig erkundigen, ob eine Einreise oder Durchreise Ihres Kindes mit einem Kinderreisepass überhaupt möglich ist. Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Terminvereinbarung Antragsteller mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi wenden sich an die Botschaft in Abu Dhabi und buchen ihren Termin unter diesem Link: Online-Terminbuchung Abu Dhabi. Antragsteller mit Wohnsitz in Dubai und den nördlichen Emiraten wenden sich an das Generalkonsulat in Dubai und buchen ihren Termin hier: Online-Terminbuchung Dubai Bearbeitungsdauer Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, beträgt die Bearbeitungsdauer aufgrund der Postlaufzeiten 3 bis 5 Wochen. Durch Zahlung eines Express-Zuschlags kann die Wartezeit auf 2 bis 3 Wochen verkürzt werden. Kinderreisepässe werden direkt durch die Auslandsvertretung ausgestellt und können in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt werden. Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Passbehörde eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend. Außerdem erhöht sich die Grundgebühr (siehe Tabelle unten). Abholung von Reisepässen Sie werden von der Auslandsvertretung benachrichtigt, sobald Ihr Pass zur Abholung bereit liegt und abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie oder eine von Ihnen schriftlich ermächtigte Person hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Sie erhalten ihn bei Bedarf (z.B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Die Sichtvermerke im entwerteten Pass behalten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Botschaft in Abu Dhabi und des Generalkonsulats in Dubai. Stand: Januar 2017 Gebühren kein Meldewohnsitz in Deutschland (Vorlage Abmeldebescheinigung) Meldewohnsitz in Deutschland Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten (Expressverfahren) 80,00 EUR (112,00 EUR) 139,00 EUR (171,00 EUR) Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten (Expressverfahren) 102,00 EUR (134,00 EUR) 161,00 EUR (193 EUR) Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten (Expressverfahren) 58,50 EUR (90,50 EUR) 96,00 EUR (128 EUR) Gültigkeit: 6 Jahre, 48 Seiten (Expressverfahren) 80,50 EUR (112,50 EUR) 118,00 EUR (150,00 EUR) Kinderreisepass Gültigkeit: 6 Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Verlängerung) 26,00 EUR 39,00 EUR (24,00 EUR) (30,00 EUR) Vorläufiger Reisepass 39,00 EUR 65,00 EUR Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre An der Botschaft Abu Dhabi können die anfallenden Gebühren entweder bar in AED oder per Kreditkarte (nur Visa, Mastercard) in EUR bezahlt werden. Am Generalkonsulat Dubai können die anfallenden Gebühren ausschließlich bar in AED gezahlt werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc