Merkblatt für die Beantragung eines neuen Reisepasses

Stand: Januar 2017
Merkblatt für die Ausstellung eines Reisepasses
oder Kinderreisepasses
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses, Kinderreisepasses oder Personalausweises
können nur bei persönlicher Vorsprache des Passantragstellers und nach vorheriger
Terminvereinbarung gestellt werden. Auch minderjährige Passbewerber müssen persönlich
in Begleitung des/der Sorgeberechtigten vorsprechen.
Bei neugeborenen Kindern beachten Sie bitte unser Merkblatt Geburtsanzeige.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
(Bitte legen Sie die Unterlagen im Original mit jeweils einer Kopie vor.)
 vollständig ausgefülltes Antragsformular
 zwei gleiche biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate (vgl. hierzu
Fotomustertafel)
 Geburtsurkunde (zur Form der Urkunde vgl. Informationen zur Legalisation)
 bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit
zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
 bisheriger Reisepass
 gültige Aufenthaltserlaubnis für die VAE (Residence Visum)
 Abmeldebescheinigung der Meldebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes (wenn
ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist)
 ggf.
Staatsangehörigkeitsausweis
oder
Einbürgerungsurkunde
bzw.
Beibehaltungsgenehmigung
 ggf. Nachweis über Führung eines akademischen Grades
Minderjährige Passbewerber legen bitte zusätzlich vor:





Reisepässe beider Eltern
Heiratsurkunde der Eltern bzw. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum
Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils, sofern das
Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für
die Personalausweisbeantragung)
ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder
Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
ggf. Nachweis über Aufenthaltsbestimmungsrecht
Im Einzelfall, z.B. wenn Sie in Ihrem Pass eine Namensänderung wünschen, der Name für
Ihr Kind für den deutschen Rechtsbereich noch festgelegt werden muss etc., kann die
Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Beachten Sie auch die Informationen auf
unserer Webseite zum Namensrecht.
Stand: Januar 2017
Kinderreisepass
Seit 01.11.2007 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 6 Jahre. Eine
Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt wird. Vor
Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig erkundigen, ob eine Einreise
oder Durchreise Ihres Kindes mit einem Kinderreisepass überhaupt möglich ist.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige
Änderung: Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und
berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle
Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für
die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Terminvereinbarung
Antragsteller mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi wenden sich an die Botschaft in Abu Dhabi
und buchen ihren Termin unter diesem Link: Online-Terminbuchung Abu Dhabi.
Antragsteller mit Wohnsitz in Dubai und den nördlichen Emiraten wenden sich an das
Generalkonsulat in Dubai und buchen ihren Termin hier: Online-Terminbuchung Dubai
Bearbeitungsdauer
Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, beträgt die
Bearbeitungsdauer aufgrund der Postlaufzeiten 3 bis 5 Wochen. Durch Zahlung eines
Express-Zuschlags kann die Wartezeit auf 2 bis 3 Wochen verkürzt werden.
Kinderreisepässe werden direkt durch die Auslandsvertretung ausgestellt und können in
der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt werden.
Falls der Antragsteller noch in Deutschland gemeldet ist, muss zunächst die Ermächtigung
der zuständigen innerdeutschen Passbehörde eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit
verlängert sich entsprechend. Außerdem erhöht sich die Grundgebühr (siehe Tabelle
unten).
Abholung von Reisepässen
Sie werden von der Auslandsvertretung benachrichtigt, sobald Ihr Pass zur Abholung bereit
liegt und abgeholt werden kann. Bitte bringen Sie oder eine von Ihnen schriftlich
ermächtigte Person hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Sie erhalten ihn bei Bedarf (z.B.
wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Die
Sichtvermerke im entwerteten Pass behalten ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Botschaft in Abu Dhabi und
des Generalkonsulats in Dubai.
Stand: Januar 2017
Gebühren
kein Meldewohnsitz in
Deutschland (Vorlage
Abmeldebescheinigung)
Meldewohnsitz in
Deutschland
Gültigkeit: 10 Jahre, 32 Seiten
(Expressverfahren)
80,00 EUR
(112,00 EUR)
139,00 EUR
(171,00 EUR)
Gültigkeit: 10 Jahre, 48 Seiten
(Expressverfahren)
102,00 EUR
(134,00 EUR)
161,00 EUR
(193 EUR)
Gültigkeit: 6 Jahre, 32 Seiten
(Expressverfahren)
58,50 EUR
(90,50 EUR)
96,00 EUR
(128 EUR)
Gültigkeit: 6 Jahre, 48 Seiten
(Expressverfahren)
80,50 EUR
(112,50 EUR)
118,00 EUR
(150,00 EUR)
Kinderreisepass
Gültigkeit: 6 Jahre, höchstens
bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres
(Verlängerung)
26,00 EUR
39,00 EUR
(24,00 EUR)
(30,00 EUR)
Vorläufiger Reisepass
39,00 EUR
65,00 EUR
Reisepass für Antragsteller
ab 24 Jahre
Reisepass für Antragsteller
unter 24 Jahre
An der Botschaft Abu Dhabi können die anfallenden Gebühren entweder bar in AED oder
per Kreditkarte (nur Visa, Mastercard) in EUR bezahlt werden.
Am Generalkonsulat Dubai können die anfallenden Gebühren ausschließlich bar in AED
gezahlt werden.