PROFICARD Leitfaden Praktische Tipps für Großkunden GUTEN TAG Vielen Dank, dass Sie dabei sind Liebe ProfiCard-Partner, mit diesem Handbuch informieren wir über die wichtigsten Themen zur ProfiCard. Mit einem Griff haben Sie alle Antworten zu ProfiCard-Fragen parat. Dieser Leitfaden •erläutert sämtliche Abläufe, die zur Einführung und Betreuung der ProfiCard in Ihrem Unternehmen nötig sind. •liefert Ihnen Antworten auf Fragen, die Ihre Kolleginnen und Kollegen zur ProfiCard haben könnten. •enthält alle ProfiCard-Informationen, um im HVV mobil zu sein. •kann Ihnen helfen, noch mehr Beschäftigte von den Vorteilen der ProfiCard zu überzeugen. Erstellt wurde dieses Handbuch vom Team der Großkundenbetreuung der S-Bahn Hamburg und den Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern der ProfiCard-Vertriebspartner – Ihren Ansprechpartnern für alle Belange rund um die ProfiCard. Die Vertriebspartner der S-Bahn Hamburg GmbH für die ProfiCard sind der Auto Club Europa e. V. (ACE-Wirtschaftsdienst GmbH), die AGA Service GmbH und der Industrieverband Hamburg e. V. (IVH). In dieser Funktion schließen die Vertriebspartner Verträge mit kleineren und mittelständischen Unternehmen über die Ausgabe der ProfiCards und kümmen sich um die komplette Abwicklung. Durch unseren gemeinsamen Einsatz können wir einiges erreichen: Viele Kolleginnen und Kollegen sind mit dem HVV supergünstig auf Achse. Und jeder nicht gefahrene Auto-Kilometer entlastet unsere Umwelt und verbessert die Verkehrssicherheit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, dass Sie die ProfiCard mit so viel persönlichem Engagement voranbringen. Auf gute Zusammenarbeit! Ihre Kundenbetreuungen vom ACE, AGA und IVH AGA 2 INHALT Gut zu wissen 4 Angebotsvielfalt 8 Die ProfiCard 9 Preise 10 Praktische Steuertipps 11 Vertragswesen 14 Aufgabenteilung 15 Auslieferung 16 Verwendungsnachweise 17 Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel 18 Kartenausgabe zwischendurch 19 Azubi-Karten 20 Teilnahme-Ende 21 Karte ändern 23 Karte verloren 24 Fahrgelderstattung 25 Monatsabschluss 26 Jahresabschluss 27 Schlagworte von A – Z 28 Anhang Benutzungsbedingungen für HVV-ProfiCards 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard (AGBs) 32 Erstattungsliste 34 3 GUT ZU WISSEN Die ideale Ergänzung zu Bus und Bahn Auto oder Fahrrad fahren, ohne eines zu besitzen ProfiCard-Nutzer profitieren von den Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern! switchh In Hamburg fährt man switchh, weil man für nur 10 Euro mehr im Monat zur ProfiCard monatlich 60 switchh Freiminuten bei car2go erhält. Das lohnt sich schon ab der 35. Minute im Monat, z. B. bei 2 Fahrten in der City. Für mehr Auto steigt man in den komfortablen Mercedes und fährt mit switchh die erste Stunde car2go black kostenlos – jeden Monat aufs Neue. Einfach per HVV-App das passende Angebot auswählen und losfahren. switchh ist monatlich kündbar. www.switchh.de | 040/32 88-63 63 StadtRAD Rund 2.000 Fahrräder stehen an 200 Leihstationen in Hamburg bereit, in Lüneburg sind es 60 Räder an 7 Stationen. Für ProfiCard-Nutzer reduziert sich der Minutenpreis um 25 %. In den ersten 30 Minuten fahren Sie immer kostenlos. Ab der 31. Minute fällt eine Leihgebühr von 6 Cent (Normal-Tarif 8 Cent) pro Minute an. Für nur 12 Euro können Sie das StadtRad 1 Tag lang (24 Stunden) nutzen. stadtrad.hamburg.de | 040/82 21 88 10-0 cambio Für ProfiCard-Nutzer gibt es bei cambio exklusiv den Kombi-Tarif ohne monatliche Grundgebühr. Sie zahlen nur die halbe Anmeldegebühr. Buchen Sie telefonisch, online oder per App – stunden-, tage- oder wochenweise Ihr Auto. Egal ob Kleinwagen, Kombi, Transporter oder eMobil – Sie fahren immer gepflegte, gewartete und vollkaskoversicherte Autos. Abgerechnet wird günstig nach Kilometer und Stunde, eine Kündigung ist monatlich möglich. www.cambio-CarSharing.de/hamburg | 040/414 66 700 DriveNow Auto per Smartphone, Tablet, PC oder telefonisch finden. BMW oder MINI ab 24 ct/Min. fahren und überall im Geschäftsgebiet abstellen. Inhaber einer ProfiCard sparen die Anmeldegebühr und erhalten einmalig 30 Freiminuten. Es fallen keine monatlichen oder jährlichen Kosten an. Die Freiminuten sind für 3 Monate ab Datum der Registrierung gültig und verfallen danach automatisch. www.drive-now.com | 0180/629 29 29 drivy Drivy bietet in Hamburg rund 150 Fahrzeuge von Privatpersonen zur Miete an. Vom kleinen VW Polo bis zum großen Mercedes-Benz Sprinter sind direkt in Ihrer Nachbarschaft verfügbar. Die Autos sind durch eine Ad-hoc Versicherung der Allianz (Teilkasko-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung) geschützt. ProfiCard-Nutzer profitieren bei drivy von folgenden Vergünstigungen: 10 Euro Gutschein, keine Anmeldegebühr, Zweitfahrer fahren kostenlos, reduzierbare Selbstbeteiligung auf 150 Euro. www.drivy.de | 030/568 37 30 99 Greenwheels Bei unserem Kooperationspartner Greenwheels haben Sie die Wahl zwischen Kleinwagen (4-Türer) und Vans (5-Sitzer) an mehr als 50 Stationen im gesamten Stadtgebiet. Darüber hinaus bietet Ihnen Greenwheels Anschlussmobilität in weiteren 23 Städten in 8 Bundesländern, u. a. Berlin, Bochum, Braunschweig, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Nürnberg, Regensburg. Und das funktioniert rund um die Uhr. www.greenwheels.de Stand: 01.01.2016 4 GUT ZU WISSEN Auch im Programm: HVV-Onlineshop für Firmen Fahrkarten schnell und flexibel zum selbst Ausdrucken Die perfekte Ergänzung zur ProfiCard bietet der HVV-Onlineshop für Firmen auf hvv.de. Hier können Sie für Ihre Kunden, Besucher oder Mitarbeiter mit kurzzeitiger HVV-Nutzung Fahrausweise schnell und flexibel an Ihrem PC ausdrucken oder dem Nutzer als E-MailAnhang zusenden. Einmal registrieren und schon können Sie HVV-Fahrkarten bargeldlos online erwerben. Die Bezahlung der Fahrkarten erfolgt bequem auf Basis einer detaillierten monatlichen Abrechnung. So funktioniert’s Sie registrieren Ihre Firma unter hvv.de und melden sich mit E-Mail-Adresse und Passwort an. Danach können Sie sich jederzeit in Ihrem Kundenportal einloggen, personalisierte Onlinetickets bestellen und direkt am PC ausdrucken oder dem Kartennutzer per E-Mail zusenden – ganz ohne jede Mindestabnahme. Damit bieten Sie bei voller Kostenkontrolle internen wie externen Kunden noch mehr Servicequalität. Mehr Infos? Aber gern! Antje Kausch vom HVV-Onlineshop für Firmen freut sich auf Ihre Fragen: Telefon: 040 / 39 18-39 20 E-Mail: [email protected] Web: firmenonlineshop.hvv.de 5 GUT ZU WISSEN Für jeden die Richtige Wer wählt, gewinnt! Ein tolles Team für volle Flexibilität. Die HVV-ProfiCard bietet mit vielen Varianten jedem Nutzer Mobilität nach Maß. Ganz gleich, ob Wohn- und Arbeitsort in City-Nähe oder am Stadtrand im Grünen liegen: Die ProfiCard für die HVV-Tarifringe ABC, BCD, CDE oder ABCDE (Gesamtbereich) macht die Entscheidung leicht – und günstig! Die folgende Seite gibt Ihnen einen Überblick auf den HVV-Bereich und die Struktur der Tarifringe. 6 GUT ZU WISSEN Hier ist die ProfiCard zu Hause Der HVV mit seinen Tarifringen Das HVV-Gebiet umfasst neben der Freien und Hansestadt Hamburg die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein sowie die niedersächsischen Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade. Mit dem HVV ist man auf der Straße, der Schiene und der Elbe mobil. Meldorf Großbereich Hamburg (Ringe AB) Kellinghusen Itzehoe Wrist Wilster Elbe Holstein 23 Krempe Freiburg Elmshorn Neuendorf Drochtersen Landkreis Himmelpforten Bilsen KöllnReisiek Tornesch Pinneberg Holm Hammah Wedel Hollern B A Jork Harburg Rosengarten Hollenstedt Seevetal Tostedt Wistedt Tarmstedt 1 Gyhum Welle Otterstedt Handeloh Salzhausen Fintel 0 10 km Stand: 14.12.2014 © bluemap.de Adendorf Kirchgellersen 7 Reppenstedt Deutsch Evern Embsen Bienenbüttel Amelinghausen Teldau Lübtheen Neetze Melbeck Schneverdingen Pritzier Scharnebeck Bleckede Lüneburg Soderstorf Rotenburg (Wümme) Westergellersen Egestorf Niedersachsen Sottrum Lauenburg Landkreis Bardowick Hanstedt Undeloh Scheeßel Vorpommern Lütau Boizenburg Wulfsen Harburg Wittenburg Büchen Brietlingen Wittorf Jesteburg Sittensen 24 Müssen (Luhe) i.d. Nordheide Zarrentin Güster Schwarzenbek Hagenow Tespe 39 Buchholz Dohren Boddin Gudow Marschacht Winsen Landkreis Heeslingen Zeven Seedorf Mölln Lauenburg Geesthacht Drage Stelle Lützow Herzogtum Breitenfelde Dassendorf Gadebusch Nusse Koberg Börnsen Apensen Roggendorf Mustin Talkau Wentorf Neu Wulmstorf MecklenburgRatzeburg Möhnsen Aumühle Reinbek Ahlerstedt Selsingen Linau Trittau Wohltorf Harsefeld D Rehna E Duvensee Kühsen Lütjensee Großensee Buxtehude Brest Gnarrenburg C Stormarn Glinde Horneburg Stade Kutenholz Berkenthin Kreis Labenz Barsbüttel Fredenbeck Groß Grönau Krummesse Kastorf Hoisdorf HAMBURG 26 Bremervörde 20 1 Steinburg hansdorf Schenefeld Schönberg Kreis Rellingen Grevesmühlen Lübeck Rethwisch AhrensGroßburg Dassow Reinfeld Bargteheide Norderstedt Hasloh Halstenbek Stade BargfeldStegen Tangstedt Pinneberg Zarpen Bad Oldesloe Nahe Sülfeld HenstedtUlzburg Ellerau Moorrege Oldendorf Alveslohe Quickborn Uetersen Hechthausen Lamstedt Kisdorf Barmstedt 20 Altengörs 21 Leezen Travenbrück Klütz Bad Schwartau 20 Seth Boltenhagen Ratekau Bad Segeberg Hartenholm Segeberg Timmendorfer Strand 1 Pronstorf 7 Kreis Horst Glückstadt Wischhafen Ahrensbök Wensin Wahlstedt Kaltenkirchen Lutzhorn Neuhaus Hemmoor Lentföhrden Dauenhof Ostsee Scharbeutz Rickling Kreis Hasenmoor Lägerdorf Brokdorf Cadenberge Großenaspe Bad Bramstedt Schlamersdorf Trappenkamp Willingrade Boostedt Hohenlockstedt Brunsbüttel in Holstein Süsel Bornhöved Grenzen der Kreise Schnellbahn- und Regionalverkehr Stocksee Neumünster Schleswig- St. MichaelisHVV-Tarif nur für donn Zeitkarten Burg Marne Neustadt Aukrug Hohenwestedt Schenefeld Gesamtbereich (Ringe ABCDE) Lüneburg Dahlenburg Bad Bevensen Ebstorf (Elbe) Neu Darchau Tripkau Göhrde Dömitz Hitzacker Barnstedt Bispingen Neuhaus Elbe Landkreis Dannenberg Lüchow-Dannenberg 7 ANGEBOTSVIELFALT Für Großkunden ist vieles machbar Die Vertriebspartner ACE, AGA und IVH ermöglichen vielen Unternehmen die Teilnahme an der ProfiCard. Für jedes Unternehmen das passende Angebot Ab 20 ProfiCards können Unternehmen einsteigen. Die Betreuung erfolgt hier durch einen der Vertriebspartner. Sollte Ihr Unternehmen über mehr als 100 ProfiCard-Teilnehmer verfügen, haben Sie die Wahl: Weiterhin den ProfiCard-Service über den Vertriebspartner zu nutzen oder einen Direktvertrag mit der HVV-Großkundenbetreuung der S-Bahn Hamburg GmbH abzuschließen und die Karten eigenständig im Unternehmen zu verwalten. Der Einstieg ist ganz einfach: •es wird ein Aufnahmevertrag mit dem Vertriebspartner geschlossen •mindestens 20 ProfiCards müssen abgenommen werden •der Arbeitgeber zahlt einen Fahrgeldzuschuss von mindestens 13,60 Euro je Karte und Monat (ab Januar 2017 13,86 Euro) sowie ein kleines Bearbeitungsentgelt an den Vertriebspartner KombiTicket, KongressTicket und, und, und ... Viele Hamburger Unternehmen, Veranstalter und Institutionen nutzen die vorteilhaften Großkunden-Konditionen des HVV zum Vorteil ihrer Kunden. Das Team der HVV-Großkundenbetreuung berät Sie gern. Informieren Sie sich unter 040/39 18-39 00 über: •Eintrittskarten, die als HVV-Ticket gelten | KombiTicket •SemesterTickets für Studierende •Teilnehmerausweise zu Kongressen und Tagungen mit kombinierter HVV-Fahrkarte | KongressTicket •HVV-Onlineshop für Firmen: Fahrkarten zum Selbstausdrucken oder Versenden per E-Mail mit bequemer monatlicher Abrechnung 8 DIE PROFICARD Die ProfiCard – ein wahres Wertobjekt Sie gilt – wann und wo immer man will Die ProfiCard ist eine persönliche Fahrkarte und nicht übertragbar. Sobald ein Mitarbeiter seine ProfiCard mit Vor- und Zunamen unterschrieben hat, kann’s losgehen. Die Karte gilt im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr. Am Wochenende * und an gesetzlichen Feiertagen können außerdem 1 Person beliebigen Alters und bis zu 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos mitgenommen werden. Die „kleine“ ProfiCard für 3 Tarifringe gilt dann sogar ohne Zuzahlung im Gesamtbereich (Ringe ABCDE). Die Gültigkeit einer ProfiCard endet mit dem Betriebsschluss des in die Karte eingedruckten letzten Geltungstages, d. h. um 6 Uhr des Folgetages. Sie ist eine Menge Geld wert Das ist wirklich nicht ohne: Eine ProfiCard stellt bei ihrer Gültigkeit von 12 Monaten einen Wert von rund 1.000 Euro dar. Darum wird sie so fälschungssicher wie möglich produziert und sollte von jedem so sicher wie möglich aufbewahrt werden – natürlich auch in den Ausgabestellen unserer Partner-Unternehmen. Ein größeres Kontingent ProfiCards ist ein kleines Vermögen wert! Beschriftungsfeld löst sich bei mechanischer oder chemischer Manipulation ab Kopierschutz: Die Folie verändert den Schriftzug „ProfiCard” beim Kopieren HVV-Logo wird unter UV-Licht sichtbar Bitte beachten: Die ProfiCard verliert durch Laminieren ihre Gültigkeit und kann bei einer Fahrkartenkontrolle eingezogen werden. * von sonnabends 0 Uhr bis sonntags Betriebsschluss; 24.12. und 31.12. gelten als Sonnabende 9 PREISE Für jeden so günstig wie möglich Diese Tarife gelten ab 1. Januar 2016 ProfiCard-Sorten Euro/Monat GKA extra 3-Ringe 66,50 GKA extra 3-Ringe Azubi 50,10 GKA extra 3-Ringe – 1. Kl. 108,80 GKA extra 3-Ringe – 1. Kl. – Azubi GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 92,40 107,30 GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) Azubi 80,80 GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) – 1. Kl. 149,60 GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) – 1. Kl. – Azubi 123,10 Am Fahrgeld beteiligt sich der Arbeitgeber mit mindestens 13,60 Euro monatlich. Außerdem übernimmt er das Bearbeitungsentgelt des Vertriebpartners. 10 PRAKTISCHE STEUERTIPPS Eine starke Leistung für Arbeitnehmer Stichwort: Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers Die Entrichtung des Arbeitgeberzuschusses von zzt. mindestens 13,60 Euro (ab Januar 2017 13,86 Euro) ist eine attraktive Sozialleistung des Unternehmens und ein cleverer Schachzug des Personalmarketings zur Motivation der Mitarbeiter. Stichwort: „44-Euro-Regelung“ als Sachzuwendung Die Anwendung der Sachbezugsregelung auf die HVV-ProfiCard bietet Ihrem Unternehmen und Ihren Kollegen neue Möglichkeiten, Geld zu sparen und umweltfreundlich im HVV mobil zu sein. Sachzuwendungen des Arbeitgebers als Fahrgeldzuschuss zur HVV-ProfiCard sind auf Basis der gültigen Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-GroßkundenAbonnement nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei, soweit die monatliche Freigrenze von 44 Euro für alle dem Arbeitnehmer gewährten Zuwendungen (LStH S. 1 (1– 4) 44-Euro-Freigrenze) nicht überschritten wird. Die Finanzämter Hamburgs* und Schleswig-Holsteins** sowie das Niedersächsische Finanzministerium*** akzeptieren den Fahrgeldzuschuss zur ProfiCard als steuerfreie Sachzuwendung. Befindet sich das Betriebsstättenfinanzamt anderenorts, ist eine separate Klärung erforderlich. In Unternehmen, in denen die Sachbezugsregelung genutzt wird, entfällt für den Arbeitgeber die Entrichtung der Sozialversicherungsabgaben, für den Arbeitnehmer entfallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben auf den vom Arbeitgeber gewährten Fahrgeldzuschuss zur ProfiCard bis maximal 44 Euro je Kalendermonat. * Freie und Hansestadt Hamburg/Finanzbehörde/Steuerverwaltung Az. 52-S 2334-024/12 ** Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein/Mitteilung für den Lohnsteuer-Außendienst Nr. 11/2013 ***Niedersächsisches Finanzministerium: Bezugnahme auf das Schreiben vom 3.3.2014/ S 2334-235-3332. Bitte beim zuständigen Finanzamt nachfragen. 11 PRAKTISCHE STEUERTIPPS Stichwort: Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Diese Aufwendungen können vom ProfiCard-Nutzer steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Ihr ProfiCard-Nutzer kann zwischen der Anwendung der Entfernungspauschale oder Geltendmachung der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten der ProfiCard (Eigenanteil) wählen. •Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Je Arbeitstag kann diese nur für eine Fahrt berücksichtigt werden. •Der Eigenanteil des ProfiCard-Inhabers kann als nachgewiesene tatsächliche Kosten der ProfiCard steuerlich geltend gemacht werden, wenn er höher ist als die Aufwendungen der Entfernungspauschale. Ein Beispiel: Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 4 Kilometer, der Arbeitnehmer hat 220 Arbeitstage im Jahr. Bei Anwendung der Entfernungspauschale ergeben sich pauschale Werbungskosten von 264 Euro, bei einer ProfiCard 3 Ringe liegen die tatsächlichen Kosten für das Jahr 2016 bei 634,80 Euro. Pauschale Werbungskosten: 4 km x 0,30 Euro = 1,20 Euro je Arbeitstag 1,20 Euro x 220 Arbeitstage im Kalenderjahr = 264 Euro im Kalenderjahr Tatsächliche Kosten 2016: 66,50 Euro ProfiCard 3 Ringe – mindestens 13,60 Euro Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers = 52,90 Euro monatlicher Eigenanteil des ProfiCard-Inhabers 52,90 Euro Euro x 12 Monate = 634,80 Euro tatsächliche Werbungskosten 2016 Fazit: Auch für Arbeitnehmer mit geringer Entfernung zur Arbeitsstätte rechnet sich die Nutzung der HVV-ProfiCard. – Für Sie ein überzeugendes Argument, um potenzielle ProfiCard-Nutzer für die Teilnahme zu begeistern! Stichwort: Vorsteuerabzug Im Preis der ProfiCard sind 7 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Ein Vorsteuerabzug für das Unternehmen ist nicht möglich, denn es ist nur als Vermittler tätig. Die vom Gehalt einbehaltenen und an die S-Bahn weitergeleiteten Fahrgelder sind also durchlaufende Posten, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können. 12 PRAKTISCHE STEUERTIPPS Fahrgeldzuschuss Die ProfiCard-Varianten GKA plus und GKA extra werden vom Arbeitgeber mit einem Fahrgeldzuschuss von mindestens 13,60 Euro pro Monat unterstützt. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes bleiben Sachbezüge des Arbeit gebers an die Arbeitnehmer, die monatlich insgesamt 44 Euro nicht übersteigen, steuerund sozialversicherungsfrei. Auf Basis der Benutzungsbedingungen für ProfiCards kann im Zuständigkeitsbereich der Hamburger Finanzbehörde der Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer als Sachbezug zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen mit Sitz außerhalb Hamburgs erkundigen sich bitte bei dem für sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt. Beispiele der Versteuerung des monatlichen Fahrgeldzuschusses zur HVV-ProfiCard: GKA extra/ GKA plus Fahrgeldzuschuss als Sachbezug (§8 Abs.2 S.11 EStG Fahrgeldzuschuss und Pauschalversteuerung (§40 Abs.2 S.2 EStG) Fahrgeldzuschuss und individuelle Versteuerung ProfiCard 3-Ringe 66,50 66,50 66,50 Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers mindestens 13,60 13,60 13,60 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei 15 % Lohnsteuer und hierauf 5,5 % Solidaritätszuschlag Je nach Steuersatz: hier 25 % Lohnsteuer und hierauf 5,5 % Solidaritätszuschlag Lohnsteueranteil des Arbeitnehmers auf Fahrgeldzuschuss – 2,15* 3,59 Sozialversicherungsabgaben des Arbeitgebers – SV-frei Sozialversicherungsabgaben des Arbeitnehmers – SV-frei Belastung Arbeitgeber – 2,15* 2,72 Belastung Arbeitnehmer – – 6,41 52,90 52,90* 59,31 Versteuerung des Fahrgeldzuschusses: Monatlicher ProfiCard-Preis für den Arbeitnehmer 2,72 hier: 20,0 % 2,82 hier: 20,7 % * Bei Übernahme der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber Stand: 01.01.2016 13 VERTRAGSWESEN Alle Fälle klar geregelt Wer ist teilnahmeberechtigt? Eine ProfiCard können alle voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter nutzen, die sich in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit ihrem Unternehmen befinden und zusätzlich zum gezahlten Lohn oder Gehalt einen Fahrgeldzuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Auch Mitarbeiter in Eltern-/ Altersteilzeit oder in einem Sabbatjahr können bei entsprechender Berechtigung weiterhin mit der ProfiCard fahren. Solange das monatliche Gehalt fließt und der Fahrgeldzuschuss durch den Arbeitgeber gezahlt wird, kann die Karte abgerechnet werden. Die Bündelung und Bereitstellung der Fahrgelder durch das Unternehmen muss für alle ProfiCards gesammelt erfolgen. Weitere Informationen und Details zur ProfiCard finden Sie in den Benutzungsbedingungen und den AGBs auf den Seiten 30 bis 33. 14 AUFGABENTEILUNG Machen Sie mit uns gemeinsame Sache Die Betreuung der ProfiCard in Ihrem Unternehmen soll für Sie so einfach und unbürokratisch wie möglich sein. Deshalb können Sie Ihren Kundenbetreuer in besonderen Fällen formlos und direkt mit ins Boot holen – telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax. Auch wenn Sie werbliche Unterstützung für eine ProfiCard-Aktion benötigen: Lassen Sie es uns wissen. Wenn ein HVV-Abo zur ProfiCard werden soll Bei der Umwandlung eines bestehenden HVV-Abos ziehen Sie bei der ProfiCard-Ausgabe bitte die alte Abo-Karte mit gültiger Wertmarke des Mitarbeiters ein. Diese leiten Sie zeitnah an Ihre Kundenbetreuer weiter; danach müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Im Ausgabemonat kommt es für den Mitarbeiter zu einer Doppelabbuchung: sowohl für das „alte“ HVV-Abo als auch für die ProfiCard. Sie können Ihren Kollegen aber beruhigen, im nächsten Monat erfolgt automatisch eine Gutschrift auf sein Girokonto. Wenn ein DB-Abo umgewandelt werden soll Hatte Ihr Mitarbeiter bisher ein Abo bei der Deutschen Bahn, wendet er sich bitte direkt an: DB Vertrieb GmbH Abo-Center Stuttgart | Postfach 101064 70009 Stuttgart Tel. 01806/01 10 66 (20 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Min.). mo – fr 8 – 18 Uhr E-Mail: [email protected] Kartenkontrolle – und ProfiCard vergessen Das kann schon mal passieren: Ein Mitarbeiter konnte bei einer Fahrkartenkontrolle seine ProfiCard nicht vorzeigen. Deshalb hat er vom Kontrolleur eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro erhalten. Die Abwicklung solcher Fälle nimmt Ihnen die S-Bahn komplett ab. Wir klären alle Details, wenn Ihr Mitarbeiter bei uns anruft: 040/39 18-39 00. Danach kostet ihn seine kleine Vergesslichkeit nur noch 2,50 Euro. In seltenen Fällen müssen wir Sie um eine kleine „Amtshilfe” bitten: Sollte ein Verdacht auf Kartenmissbrauch vorliegen, benötigen wir einige persönliche Daten des ProfiCard-Inhabers. 15 AUSLIEFERUNG Alle Jahre wieder – neue ProfiCards Vom ACE, AGA oder IVH direkt in Ihr Unternehmen Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Vertriebspartner Ihr Startkontingent an ProfiCards. Zuvor melden Sie Vor- und Zunamen Ihrer ProfiCard-Nutzer, den aktuellen Kartenbedarf bzw. die gewünschten Veränderungen beim ACE und IVH spätestens im Januar, beim AGA im März an. Auf dieser Basis werden die Karten dann zugeordnet und sortiert an Sie ausgeliefert. Oder Sie holen sie persönlich in der Geschäftsstelle Ihres Vertriebspartners ab. Und dann kommen Sie ins Spiel Wenn Sie die Sendung erhalten haben, kontrollieren Sie diese bitte gleich. Quittieren Sie den Empfang auf dem Lieferschein und faxen ihn an Ihren Vertriebspartner zurück. Zum Lieferumfang gehören die Karten auf ihren Kartenträgern und die Minibroschüren. Um Ihnen die Ausgabe zu erleichtern, bekommen Sie von Ihrem Vertriebspartner eine komplette Teilnehmerliste. Bitte achten Sie ausdrücklich darauf, dass die vorgesehenen ProfiCard-Nummern entsprechend zugeordnet und ausgegeben werden. Da die Laufzeit der ProfiCard für alle Mitarbeiter zum gleichen Termin endet, können Sie den Austausch „alt gegen neu“ in Ihrem Unternehmen praktischerweise in einem Rutsch durchführen. Sollten Sie zum nächsten Monat weitere Karten benötigen, bestellen Sie einfach bei Ihren Kundenbetreuern nach. Die Lieferung erfolgt rechtzeitig zum benötigten Termin, im Allgemeinen innerhalb von 2 Werktagen. Die Kartenträger – clever konzipiert Fahrkartenträger sind die zusammenhängenden DIN A4-Bögen, auf denen sich die ProfiCards befinden. Sie vereinfachen Ihnen die Kartenausgabe und Weiterbearbeitung ungemein: Träger und Karten sind durchnummeriert. Die obere Hälfte des Trägerbogens geben Sie mit der Karte weiter, die untere Hälfte schicken Sie gesammelt und aufsteigend nach ProfiCard-Nummern sortiert an Ihren Vertriebspartner zurück. Mehr darüber lesen Sie im Abschnitt „Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel” auf Seite 18. Eine komplette Lieferung ProfiCards hat einen erheblichen Wert. Bewahren Sie deshalb die Fahrkarten immer kassensicher auf. 16 VERWENDUNGSNACHWEIS Prima Überblick für alle Beteiligten Die Zusammenarbeit mit Ihrem Vertriebspartner ist schnell und einfach. Sie arbeiten mit zwei Formularen. 1. Formular Bestellungen/Änderungen Auf diesem Formular reichen Sie die Neuzugänge bei Ihrem Vertriebspartner ein. •Name •Vorname •Zugangsmonat •Geltungsbereich •ggf. Azubi-Kennzeichnung mit beigefügtem Berechtigungsnachweis Endet die Beschäftigungsdauer des ProfiCard-Teilnehmers vor Ablauf der regulären Gültigkeit, kann der Vertriebspartner die Geltungsdauer der Karte auf dieses Datum befristen. Bitte geben Sie deshalb das Datum des Ausscheidens auf der Bestellung an. Auch befristete ProfiCards müssen beim Vertriebspartner mit diesem Formular im jeweiligen Abgangsmonat abgemeldet werden. Mit diesem Formular informieren Sie den Vertriebspartner auch über alle Veränderungen, die sich bei einem ProfiCard-Nutzer in Ihrem Unternehmen ergeben haben. Kartentausch? Wechsel z. B. von 2. zur 1. Klasse oder von der ProfiCard 3 Ringe zur Gesamtbereichskarte? Namensänderung? Statuswechsel vom Auszubildenden zum Mitarbeiter? Kreuzen Sie das Zutreffende einfach an. 2. Formular ProfiCard-Rückgabe Möchte ein Mitarbeiter seine ProfiCard nicht mehr nutzen oder endet das Beschäftigungs verhältnis, verwenden Sie bitte das Rückgabe-Formular. Ihr Vertriebspartner stellt Ihnen die benötigten Formulare gern zur Verfügung. 17 JÄHRLICHER PROFICARD-KONTINGENTWECHSEL Einmal im Jahr ist ProfiCard-Tag Für den Vertriebspartner ACE gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird 2016 im Februar erneuert und ab 2017 im März. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte. 2016 sind die Die Karten sind 2016 auf Basis des Standes Januar nach Reihenfolge der Kartennummern sortiert und ab 2017 auf Basis des Standes Februar. Der ProfiCard-Kontingentwechsel ist 2016 ab dem 22. Februar möglich und 2017 ab dem 20. März. Für den Vertriebspartner AGA gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird jährlich zum Mai erneuert. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte, die für die nächsten 12 Monate gültig ist. Die Karten sind auf Basis des Standes März nach Reihenfolge der Kartennummern sortiert. Der ProfiCard-Kontingentwechsel ist grundsätzlich ab 20. April möglich. Für den Vertriebspartner IVH gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird jährlich im Februar erneuert. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte. Die Karten sind auf Basis des Standes Januar nach Reihenfolge der Kartennummern sortiert. Der ProfiCard-Kontingentwechsel ist grundsätzlich ab dem 20. Februar möglich; 2016 ab dem 22. Februar. Das Ganze ist schnell gemacht Bei der Ausgabe der ProfiCards erleichtert Ihnen die fortlaufende Nummerierung der Karten und die beigefügte Teilnehmerliste erheblich die Arbeit. Zwei Unterschriften muss Ihr Kollege in Ihrem Beisein leisten: Einmal auf der Karte – und zwar mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen – sonst ist die Karte ungültig. Und einmal auf der Empfangsbestätigung. Tragen Sie bitte auf der Empfangsbestätigung außerdem den Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben ein. Alle falsch ausgefüllten oder falsch ausgestellten Karten schicken Sie bitte umgehend mit dem Verwendungsnachweis an Ihren Vertriebspartner. Die Empfangsbestätigung ist besonders wichtig Unterschrieben gilt die Empfangsbestätigung als Inkassovollmacht für das monatliche Einbehalten des Fahrgeldes und als Anerkenntnis der ProfiCard-Benutzungsbedingungen. Sorgen Sie deshalb bitte für einen vollständigen Rücklauf aller Empfangsbestätigungen an Ihren Vertriebspartner. Liegen Ihrem Vertriebspartner die unterschriebenen Empfangsbestätigungen im Falle eines späteren Mahnverfahrens nicht vor und kann demzufolge das Mahnverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so sind die angefallenenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von Ihnen zu tragen. Verliert Ihr Kollege seine ProfiCard, fordern Sie eine Verlusterklärung von Ihrem Vertriebspartner an. Auch in Fällen, in denen eine ProfiCard nicht ausgehändigt werden kann (z. B. wenn der Empfänger länger krank sein sollte), wenden Sie sich einfach an Ihren Vertriebspartner. 18 KARTENAUSGABE ZWISCHENDURCH Für neue Mitarbeiter oder Umsteiger Ihr Vertriebspartner hält immer ausreichend ProfiCards für Sie bereit. Wenn also neue Mitarbeiter auch eine ProfiCard möchten oder ProfiCard-Nutzer ihre Fahrkartensorte tauschen wollen, können sie jeweils zum Monatsende bedient werden. Jedem seine Karte Fragen Sie einfach, welche Sorte ProfiCard gewünscht wird. Dann prüfen Sie – wie vor jeder neuen Ausgabe – die Teilnahmeberechtigung, insbesondere von neuen Mitarbeitern. Sozialkarte Hamburg Verfügt Ihr Mitarbeiter über eine gültige Sozialkarte, hat er Anspruch auf eine monatliche Erstattung in Höhe von 20,40 Euro (Stand: 2016) auf seine ProfiCard. Hierzu übergibt er Ihnen das Original seines vollständig ausgefüllten Berechtigungsscheins. Diesen leiten Sie einfach an Ihren Vertriebspartner weiter. Den weiteren Ablauf kennen Sie ja Geben Sie das Formular Bestellungen/Änderungen ausgefüllt wie gewohnt an den ACE, AGA oder IVH. Bei der Ausgabe der neuen Karte beachten Sie bitte wie immer, dass keine Unterschrift vergessen wird. Und an noch etwas bitte unbedingt denken: Damit das Fahrgeld einbehalten werden kann, muss Ihre Gehaltsbuchhaltung rechtzeitig über den neuen ProfiCard-Nutzer informiert werden. Alles andere übernimmt Ihr Vertriebspartner. 19 AZUBI-KARTEN Den Nachwuchs fördern – auch finanziell ProfiCards für Auszubildende sind preislich ermäßigt, weil sie von der öffentlichen Hand bezuschusst werden. Sie werden ausgegeben wie jede andere ProfiCard. Voraussetzung für den vergünstigten Bezug ist ein ausgefüllter, von Ihrem Unternehmen und der zuständigen Handels- oder Handwerkskammer bestätigter Berechtigungsnachweis. Den Berechtigungsnachweis erhalten Auszubildende automatisch mit der Post, wenn der Ausbildungsvertrag bei der Handels- oder Handwerkskammer eingetragen wurde. Das Formular des Berechtigungsnachweises kann ebenfalls in den HVV-Servicestellen oder über die HVV-Infoline 040/19 449 bezogen werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis an Ihren Vertriebspartner. Erst wenn dort der Nachweis vorliegt, kann die ProfiCard zu den ermäßigten Konditionen für Auszubildende abgerechnet werden. 20 TEILNAHME-ENDE Wer geht, der fährt nicht mehr Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch das Ende der ProfiCard-Teilnahme. Fair für alle Seiten Das Großkunden-Abonnement ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmen oder Institutionen und dem Vertriebspartner der S-Bahn Hamburg GmbH. Das Großkunden-Abonnement gilt für mindestens ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum ProfiCard-Kontingentwechsel des Vertriebspartners gekündigt wird. Die Dauer des Teilnahmeverhältnisses beträgt für den ProfiCard-Nutzer einen Kalendermonat. Die Teilnahme verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange der Nutzer der Verlängerung nicht zum letzten Tag eines Monats widerspricht. 9 Monate ohne Hat der Fahrgast vor Ablauf der ersten zwölf Monate des Teilnahmeverhältnisses der Verlängerung widersprochen, so ist ein erneuter ProfiCard-Bezug frühestens nach 9 Monaten möglich. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund längerer Krankheit aus der Entgeltfortzahlung ausgeschieden ist oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Elternzeit in Anspruch genommen hat. Beendete ProfiCards bitte zurück Gekündigte ProfiCards entwerten Sie durch deutliches Durchstreichen oder Lochen (bitte nicht zerschneiden) – die Kartennummer muss dabei immer sichtbar bleiben. Zurückgenommene und entwertete ProfiCards geben Sie gesammelt mit dem Formular ProfiCardRückgabe an den Vertriebspartner zurück. Spätestens am 5. Werktag des Folgemonats sollten diese Unterlagen beim ACE, AGA oder IVH sein. Sollte ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben, ohne seine ProfiCard zurückgegeben zu haben? Dann geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an den Vertriebspartner. Ihr Vertriebspartner erinnert dann schriftlich an die Rückgabe. 21 TEILNAHME-ENDE Sonderfall: Befristete ProfiCards Befristete ProfiCards können von Ihrem Vertriebspartner ausgestellt werden, wenn Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse nur noch für eine absehbare Zeit gelten. Hierzu ist es erforderlich, die gewünschte Befristung mitzuteilen und die Karte im Original beim Vertriebspartner vorzulegen. Befristungen dürfen nur vom Kundenservice Ihres Vertriebspartners vorgenommen werden. Da befristete Karten nach Ablauf ungültig sind, brauchen sie nicht zurückgegeben werden. Das gibt’s auch: Teilnahmeausschluss Bei Missbrauch einer ProfiCard können die Karteninhaber von der weiteren Teilnahme am Großkunden-Abonnement ausgeschlossen werden. Sollte dies der Fall sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. 22 KARTE ÄNDERN Neue Daten, neue Karte – ganz einfach Änderungen von ProfiCards erledigt Ihr Vertriebspartner für Sie. Alte Karten werden von Ihnen eingezogen. Neuer Name, neue Karte Heirat, Scheidung, sonstige Gründe - wenn sich der Name ändert, wird auch die ProfiCard getauscht. Im Prinzip ist dieser Vorgang nichts anderes als das Ausstellen einer neuen Karte, die Ihnen zeitgleich mit Ihren anderen ProfiCard-Bestellungen zugestellt wird. Die alte und durch Sie entwertete Karte geht zur Entlastung des Teilnehmers an Ihren Vertriebspartner. Wenn die Fahrkartensorte getauscht werden soll Auch solche Änderungen sind schnell gemacht. Meistens geht es dabei um folgende Wünsche: •ProfiCard mit 1. Klasse soll ProfiCard ohne 1. Klasse werden oder umgekehrt •ProfiCard Ringe ABCDE (Gesamtbereich) soll ProfiCard „3 Ringe“ werden oder umgekehrt •Azubi wird nach seiner Ausbildung übernommen und wird zum Vollzahler Die Abwicklungsschritte in den beiden ersten Fällen sind immer dieselben und Ihnen bekannt: Mitteilung der gewünschten Änderung oder Neubestellung einer ProfiCard mit dem Formular Bestellungen/Änderungen beim ACE, AGA oder IVH und Weitergabe an den ProfiCard-Teilnehmer, Rücknahme der alten Karte und deren Entwertung. Statusänderungen bei Auszubildenden Bei Statusänderung eines Azubis ist es sogar noch einfacher, denn er behält seine Karte und hat mit den Formalitäten überhaupt nichts zu tun. Denken Sie bitte nur daran, diese Änderung an Ihre Gehaltsbuchhaltung und an Ihren Vertriebspartner zu melden. 23 KARTE VERLOREN Karten können verloren gehen – die Mobilität nicht Ist jemandem seine ProfiCard abhanden gekommen oder gestohlen worden, ist das ein Verlust von beträchtlichem Wert. Weisen Sie deshalb vor dem Ausstellen jeder Ersatzkarte darauf hin, dass eine Verlusterklärung keine Lappalie ist, sondern eine eidesstattliche Erklärung. Die Verlusterklärung ist kurz und schmerzlos Auf der Rückseite der Empfangsbestätigung befindet sich die Verlusterklärung. Im Verlustfall fordern Sie diese bei Ihrem Vertriebspartner an und lassen sich diesen Vordruck von Ihrem ProfiCard-Teilnehmer wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und unterschreiben. Danach ist die verlorene ProfiCard ungültig und darf nicht mehr genutzt werden. Dann bekommt er seine neue vom Vertriebspartner ausgestellte Karte, die genauso lange gültig ist wie die verlorene. Falls sich die verlorene Karte wieder anfindet, muss sie bei Ihnen zur Weiterleitung an den Vertriebspartner abgegeben werden. Schnelle Ersatzkarte Je eher Ihr ProfiCard-Teilnehmer seine Ersatzkarte erhält, desto schneller ist er wieder mobil. Klarer Fall, dass die ProfiCard-Kunden während der Öffnungszeiten der Vertriebspartner ihre Ersatzkarte dort auch persönlich in Empfang nehmen können. Für die Ausgabe einer Ersatzkarte wird von Ihrem Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 20 Euro erhoben. Verlusterklärungen gelten nicht für ehemalige Mitarbeiter Denn ist der ProfiCard-Teilnehmer bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden, wird eine Verlusterklärung nicht mehr anerkannt. Sollte es hier mal Probleme geben, rufen Sie gern Ihren Vertriebspartner an. 24 FAHRGELDERSTATTUNG Bei Krankheit Geld zurück Wer seine ProfiCard krankheitsbedingt länger als 3 Wochen nicht nutzt, bekommt sein Fahrgeld entsprechend erstattet. Dazu muss der Mitarbeiter belegen, dass sein Wunsch nach Erstattung berechtigt ist: Attest oder Klinikmitteilung – beides zählt Wenn ein Mitarbeiter nachweisen kann, dass er länger als 21 Tage in Folge bettlägerig war und/oder zur Kur oder in der Klinik, wird für jeden dieser Ausfalltage 1/30 seines monatlichen ProfiCard-Fahrgeldes zurückerstattet. Dazu muss er ein ärztliches Attest oder die Entlassungsmitteilung des Krankenhauses oder der Kurklinik vorlegen. Benachrichtigung immer schnell an uns Sobald Sie uns im Rahmen eines Monatsabschlusses das ärztliche Attest zugeschickt haben, prüfen wir die Berechtigung und errechnen den Erstattungsbetrag. Diesen Gutschriftsbetrag verrechnen wir mit der nächsten Monatsabrechnung. Die Erstattung des Fahrgeldes an den ProfiCard-Teilnehmer erfolgt innerhalb Ihres Unternehmens per Gutschrift auf den nächsten einzubehaltenden Betrag. Eine Übersicht der einzelnen Erstattungsbeträge finden Sie auf Seite 34. Rückwirkende Erstattungen werden bis längstens 12 Monate ab dem Ausstellungs datum des Attests/der Bescheinigung vorgenommen. 25 MONATSABSCHLUSS Alle Vorgänge gesammelt an Ihren Vertriebspartner Damit Ihre Kundenbetreuer möglichst zeitnah alle Veränderungen für Sie vornehmen können, sollten alle Unterlagen spätestens am 5. Werktag des Folgemonats bei Ihrem Vertriebspartner vorliegen. Da wäre zum einen die Abrechnung Der monatliche Transfer der Fahrgelder aller ProfiCard-Teilnehmer Ihres Unternehmens an Ihren Vertriebspartner erfolgt zumeist per Lastschrifteinzug in einer Summe. Und zwar von einem Sonderkonto, auf dem Ihr Unternehmen die einbehaltenen Fahrgelder sammelt. Den Termin der Überweisung haben Sie mit Ihrem Vertriebspartner vertraglich geregelt. Und zum anderen die besonderen Vorfälle Alle Unterlagen, die besondere Vorfälle belegen, leiten Sie gesammelt an Ihren Vertriebspartner weiter. Auf diese Weise ist man dort immer im Bild über Ihren aktuellen Bestand an gültigen ProfiCards. Außerdem kann Ihnen Ihr Vertriebspartner auch Unterstützung bei dem einen oder anderen Vorgang anbieten. Dazu gehören: •Verlusterklärungen • entwertete ProfiCards •Atteste 26 JAHRESABSCHLUSS Kein Thema Den Jahresabschluss erledigt Ihr Vertriebspartner – ACE, AGA oder IVH – für Sie. Komplett. Und dann: Ein frohes Jahr mit der ProfiCard! 27 SCHLAGWORTE VON A – Z Die wichtigsten Begriffe zur ProfiCard Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 32 Altersteilzeit 14 Ausgabe der ProfiCard 16 Auszubildende 20 Auszubildende, Ende der Ausbildung 23 Befristung der Gültigkeit 24 Benutzungsbedingungen 30 Berechtigungsnachweis für Auszubildende 20 Betriebsstättenfinanzamt 11 Elternzeit 14/21 Empfangsbestätigung 18 Entfernungspauschale 12 Ersatzfahrkarte 24 Erstattungsliste 34 Fahrgelderstattung bei Krankheit 25 Fahrgeldzuschuss 8/11–14 Fahrkartenkontrolle 15 Fahrkartenträger 16 Gehaltsbuchhaltung Geltungsbereich der ProfiCard HVV-Onlineshop für Firmen Inkassovollmacht Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel Jahresabschluss KombiTicket 21/23 7/9 5 18 18/21 27 8 Krankheit 25 Kündigung des Altabonnements (HVV-/DB-Abo) 15 Kündigung der ProfiCard 21 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 21 Lieferung der ProfiCards 16 28 SCHLAGWORTE VON A – Z Die wichtigsten Begriffe zur ProfiCard Missbrauch der ProfiCard Monatsabschluss Namensänderung Preise 15/22 26 17/23 10 ProfiCard-Sorte tauschen 19/23 Rückgabe der ProfiCard 17/21 Rücksendung von Unterlagen 17/26 Sabbatjahr 14 Sozialkarte Hamburg 19 Statusänderung 17/23 Steuertipps 11–13 Teilnahmeberechtigung 14 Verwendungsnachweis 17/18 Verlusterklärung 24/26 Verlust der ProfiCard Versteuerung Wochenendmitnahme 24 11–13 9 29 ANHANG Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-Großkunden-Abonnement Auszug aus dem HVV-Gemeinschaftstarif Stand 01.01.2016 | Seite 1 A. FahrkartenundFahrpreise mGroßkunden-Abonnement(GKA)könnenPersonen(Fahrgast)teilnehmen, A deren Arbeitgeber mindestens für 12 Monate einen Großkunden-AbonnementsvertragmitderGKA-BetreuungsstelledesHVVbeiderS-BahnHamburg GmbH(S-Bahn)abgeschlossenhatunddiesichdamiteinverstandenerklären, dassdasvonihnenzuentrichtendeFahrgeldinderjeweilsgültigenHöhevon ihremLohn/Gehalteinbehaltenwird. ZumNachweisderTeilnahmeamGroßkunden-AbonnementwerdenProfiCards ausgegeben. Mit dieser ist der Fahrgast zu beliebig vielen Fahrten innerhalb ihres örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichs berechtigt. Der örtliche Geltungsbereich richtet sich nach den in der ProfiCard angegebenen Tarifbereichen.DieGültigkeitsdauerergibtsichausAbschnitt3. GroßkundenAbonnement GKA 3 Ringe Gesamtbereich (Ringe ABCDE) Zuschläge für SchnellBus/ 1. Klasse RB/RE Allgemeines Großkunden-Abonnement Großkunden-Abonnement Auszubildende (GKA50) GKA II (GKAplus/extra) GKA III (GKA90) 79,30 66,50 120,10 107,30 GKA I ProfiCardZuschlag Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 42,30 GKA I (GKA50) GKA II (GKAplus/extra) GKA III 62,30 59,80 50,10 46,90 99,80 90,50 80,80 75,20 GKA III pauschal* 8,60 3. Gültigkeit der ProfiCards ieGeltungsdauereinerProfiCardbeginntum0.00UhrdesMonatsersten,ab D demdernutzungsberechtigteFahrgastaneinemGKAteilnimmt.ProfiCardsgeltenbisBetriebsschlussdesletztenGeltungstages. DieSchnellBusseunddie1.KlasseRB/REkönnenbenutztwerden,wenneine ProfiCard die Eintragung „1. Kl.“ trägt oder ein gültiger Zuschlag nach dem Gemeinschaftstarif vorhanden ist. Der Preis des Abonnementszuschlags zur ProfiCardentsprichtdemPreisdesZuschlagsfürdasAllgemeineAbonnement. DerpauschaleGKA-III-Zuschlagwirdnurausgegeben,wennzuallenProfiCards für3RingeoderzuallenProfiCardseinesGroßkundenimGKAIIIderpauschale Zuschlaggelöstwird. ProfiCards sind nicht übertragbar. Eine ProfiCard ist nur gültig, wenn sie von dem nutzungsberechtigten Fahrgast bei Empfang mit vollemVor- und Familiennamen unterschrieben worden ist (mit Kugelschreiber). Der Fahrgast hat einenLichtbildausweismitzuführenunddiesenaufVerlangenvorzuzeigen. AnSonnabenden,SonntagenundgesetzlichenFeiertagen–jeweilsbis6Uhr desFolgetages–geltenProfiCardsunabhängigvomeingetragenenörtlichen Geltungsbereich im HVV-Gesamtbereich (Ringe ABCDE) und berechtigen zur unentgeltlichenMitnahmevoneinerPersonbeliebigenAltersund3Kindernim Altervon6biseinschließlich14Jahren. EineZuschlagkartegiltauchfüralleentsprechenddieserRegelungenmitgenommenen Personen. Die Nichtausnutzung dieser Regelungen begründet keinenAnspruchaufFahrgelderstattung. (GKA90) 1 Fahrt 4. Verlust eiBeschädigungoderVerlusteinerProfiCardwährendderTeilnahmeamGKA B hatderFahrgastunverzüglicheineErsatzkartefürdenRestderGeltungsdauer der inVerlust geratenen oder beschädigten Karte zu beantragen. Dazu hat er denVerlustaufdemdafürvorgesehenenVordruckanzuzeigen.AntragundVerlusterklärung, die erst nach Beendigung der Teilnahmeberechtigung (siehe Abschnitt7)amGKAerfolgen,könnennurnochzuAusgabeeinerErsatzkarteim RahmendesAllgemeinenAbonnementsführen(sieheAbschnitt7.2Absatz2); in diesem Fall ist eine Kündigung des Allgemeinen Abonnements nur noch unter den Voraussetzungen von Abschnitt 3.2.4 Absatz 2 des HVV-Gemeinschaftstarifsmöglich. EinebeschädigteProfiCardistbeiAusgabederErsatzkarteabzugeben.Diein VerlustgerateneProfiCardistungültig.Findetsiesichwiederan,istsieunverzüglichandenArbeitgeberbzw.andieAusgabestellezurückzugeben. Der Arbeitgeber oder die Ausgabestelle ist berechtigt, für die Ausgabe einer ErsatzkarteeinBearbeitungsentgeltbiszurHöhevon20,00€zuerheben. 2,00 Preise in e *beiausschließlicherAbnahmevonProfiCardsmitSchnellBus/1.KlasseRB/RE B. Tarifbestimmungen Die Gesamtabwicklung des HVV-Großkunden-Abonnements (GKA) obliegt derGKA-BetreuungsstelledesHVVbeiderS-BahnHamburgGmbH(S-Bahn). 1. Voraussetzungen für den Abschluss von Großkunden-Abonnementsverträgen KA-VerträgewerdenmitFirmenabgeschlossen,diedieFahrkartenausgabe G anihreMitarbeiterinnenundMitarbeiterunddasFahrgeldinkassoimNamen und für Rechnung der Verbundverkehrsunternehmen abwickeln, wenn für mindestens100ProfiCards–imGKAllextrafürmindestens20ProfiCards– einerFirmaoderTochterfirmaFahrgeldentrichtetwirdundwenn a)beimGKAI(GKA50) füreineTeilnehmerquotevonmindestens50%derdemNachfragepotenzial fürZeitkartenzuzurechnendenMitarbeiterFahrgeldentrichtetwird, b)beimGKAII(GKAplus/extra) der Arbeitgeber sich verpflichtet, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn/GehalteineBeteiligungamProfiCard-Fahrgeldvonmindestens •13,60€biszum31.Dezember2016und •13,86€abdem1.Januar2017 jeMonatundTeilnehmendenzuleisten, 5. Umtausch Will der Fahrgast den örtlichen Geltungsbereich einer ProfiCard oder die BerechtigungzurNutzungdesSchnellBussesundder1.KlasseRB/REändern,so erhälterbeiseinemArbeitgeberoderbeiderAusgabestellegegenEmpfangsbestätigung und Rückgabe der bisherigen Fahrkarte eine neue ProfiCard. DerUmtauschistnurzum1.einesKalendermonatsmöglich.Vomgewünschten UmtauschterminangiltderFahrpreisderneuenProfiCard. BeiNamensänderungenwirdgegenEmpfangsbestätigungundRückgabeder bisherigenFahrkarteeineneueProfiCardausgestellt. c) beimGKAIII(GKA90) für eine Teilnehmerquote von mindestens 90% der Mitarbeiter Fahrgeld entrichtetwird.FürGKA-III-Verträge,dievordem1.April2006geschlossen wurden,giltweiterhin,dassfüreineTeilnehmerquotevonmindestens100% der dem Nachfragepotenzial für Zeitkarten zuzurechnenden Mitarbeiter Fahrgeldzuentrichtenist.NeueGKA-III-VerträgemitArbeitgebernwerden abdem1.Januar2012nichtmehrgeschlossen. 2. Vertriebspartner rofiCardsdesGKAII(GKAextra)könnenüberVertriebspartner,dieeinenentP sprechendenVertragmitderS-Bahnabgeschlossenhaben,andieteilnahmeberechtigtenMitarbeiterkleinererFirmen(Kooperationspartner)ausgegeben werden, die einen Aufnahmevertrag mit der S-Bahn abgeschlossen und sich darin verpflichtet haben, die Beteiligung am tariflichen Fahrgeld gemäß Abschnitt1b)sowiedieBearbeitungsgebührderVertriebspartnerzuleisten.Ein Kooperationspartnermussfürmindestens20ProfiCardsFahrgeldentrichten. 6. Fahrpreiserstattung F ahrgästenmitProfiCards,diemittelsAttestfüreinenZeitraumvonmehrals 21zusammenhängendenTagennachweisen,dasssiebettlägerigkrankund/ oder zu einer genehmigten Kur (außer offenen Badekuren) waren, wird das FahrgeldfürdieTagederBettlägerigkeitoderAbwesenheitwegeneinerKur (Ausfalltage)erstattet.HierfürwirdjeAusfalltag1/30desindembetreffenden MonatvomFahrgastentrichtetenFahrgeldeszugrundegelegt.FürFahrpreisentschädigungenvonZeitkartenimEisenbahnverkehrgiltzusätzlich§18der BeförderungsbedingungendesHVV-Gemeinschaftstarifs.FahrgelderstattungenausanderenGründenwerdennichtvorgenommen. 7. Dauer und Beendigung der Teilnahme am Großkunden-Abonnement DieDauerdesTeilnahmeverhältnissesbeträgtfürdenFahrgasteinenKalendermonat. Die Teilnahme verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solangederFahrgastderVerlängerungnichtwiderspricht.WährendderTeilnahmeerhältderFahrgasteineProfiCard.DieProfiCardgiltlängstensbiszu deminihrangegebenenDatum.IstdieProfiCardabgelaufen,erhältderFahrgastbeifortbestehendemTeilnahmeverhältniseineneueProfiCard. 30 ANHANG Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-Großkunden-Abonnement Auszug aus dem HVV-Gemeinschaftstarif 7.1 Widerspruch gegen die Verlängerung des Teilnahmeverhältnisses 1. D erFahrgastkannderVerlängerungdesTeilnahmeverhältnissesjeweilszum letztenTageinesMonatswidersprechen.EineUnterbrechungderTeilnahme (z.B.wegenUrlauboderDienstreise)istnichtzulässig.HatderFahrgastvor Ablauf der ersten zwölf Monate des Teilnahmeverhältnisses der Verlängerung widersprochen, so ist eine erneute Teilnahme am GKA frühestens neun Monate nach Ablauf des beendeten Teilnahmeverhältnisses zulässig (Wiederaufnahmesperre). 2. BeiVerlustderProfiCardgemäßAbschnitt4isteinWiderspruchgegendie VerlängerungfrühestenszumEndederGeltungsdauerderinVerlustgeratenenKartezulässig.Diesgiltnicht,wenndieProfiCarddemFahrgastaufgrundeinerStraftatoderhöhererGewaltabhandengekommenistunder dieses der Polizei bzw. der Versicherung angezeigt hat oder wenn nachweislichschwerwiegendeGründe(WegzugausdemHVV-Bereichoderlang anhaltende Krankheit) für den Widerspruch gegen die Verlängerung des Teilnahmeverhältnissesvorliegen. 3. DieBerechtigungzurTeilnahmeamGKAerlischtmitdemEndedesKalendermonats, in dem bzw. mit dem der Fahrgast aus den Diensten seines ArbeitgebersausscheidetodermitBeginndesMonats,indemdasFahrgeld nichtmehrvomLohnoderGehalteinbehaltenwerdenkann. 4. Wird der Großkunden-Abonnementsvertrag zwischen dem Arbeitgeber undderS-Bahngekündigt,soerlischtdieBerechtigungzurInanspruchnahmederProfiCardfürallebeteiligtenMitarbeiterundAuszubildendenmit demKalendermonat,zudessenEndederVertraggekündigtwurde. 5. StellteinVerbundverkehrsunternehmeneinenVerstoßgegendieBestimmungen des Gemeinschaftstarifs − insbesondere die Benutzung einer ProfiCarddurcheinenichtberechtigtePerson−fest,sokanndieS-Bahndie TeilnahmeamGKAfristloskündigen.DieS-BahnhatdasRecht,Personen, dieeineProfiCardmissbräuchlichverwenden,vonderkünftigenTeilnahme amGKAauszuschließen. 7.2 Rückgabe der ProfiCard ei Beendigung des Teilnahmeverhältnisses am GKA hat der Fahrgast seine B ProfiCard in den in Abschnitt 7.1 Absatz 1 bis 4 genannten Fällen an seinen Arbeitgeberbzw.dieAusgabestellezurückzugebenodersiezurVerkürzung derGeltungsdaueraufdenZeitpunktderBeendigungderTeilnahmeamGKA vorzulegen.BeiKündigungseitensderS-BahngemäßAbschnitt7.1Absatz5 istdieProfiCardsofortandieseabzuliefern. KommtderFahrgastseinerRückgabe-bzw.Vorlageverpflichtungnichtrechtzeitignach,bleibter−außerfürdenFall,dasseranderrechtzeitigenRückgabe bzw. Vorlage der ProfiCard ohne Verschulden gehindert war − bis zum Ende des Monats, in dem die Rückgabe der ProfiCard erfolgt, längstens bis zumEndederenGeltungsdauer,Abonnent,jedochnachdenTarifbestimmungendesAllgemeinenAbonnements,dasermonatlichimVoraus,spätestens bis zum 1. eines Monats, mit dem jeweils geltenden monatlichen Fahrpreis einerAllgemeinenAbonnementskarte •fürdenGroßbereichHamburg(RingeAB)plus2Zonen beieinerProfiCard3Ringe •fürdenGesamtbereich(RingeABCDE) beieinerProfiCardGesamtbereich(RingeABCDE) andieS-Bahn(GKA-Betreuung)zubezahlenhat. 8. Zusätzliche Bestimmung für ProfiCards für Auszubildende 8.1 Berechtigtenkreis rofiCards des Ausbildungsverkehrs können folgende Personengruppen in P Anspruchnehmen: 1. P ersonen,dieineinemBerufsausbildungsverhältnisimSinnedesBerufsbildungsgesetzesoderineinemanderenVertragsverhältnisimSinnedes§26 desBerufsbildungsgesetzesstehen,sowiePersonen,dieineinerEinrichtung außerhalbderbetrieblichenBerufsausbildungimSinnedes§43Abs.2des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; 2. PraktikantinnenundPraktikantensowieVolontärinnenundVolontäre,sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im AnschlussaneinestaatlichgeregelteAusbildungodereinStudiumaneiner Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungenvorgesehenist; Stand 01.01.2016 | Seite 2 3. BeamtenanwärterinnenundBeamtenanwärterdeseinfachenundmittleren Dienstes sowie Praktikantinnen und Praktikanten und Personen, die durchBesucheinesVerwaltungslehrgangsdieQualifikationfürdieZulassung als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter des einfachen oder mittlerenDienstesersterwerbenmüssen,sofernsiekeinenFahrtkostenersatzvonderVerwaltungerhalten; 4. Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligenökologischenJahrodervergleichbarensozialenDiensten(z.B.Bundesfreiwilligendienst). DerAnspruchaufBezugvonProfiCardsdesAusbildungsverkehrsentfälltbei missbräuchlicherBenutzung. 8.2 Nachweis der Berechtigung ieBerechtigungzumErwerbvonProfiCardsdesAusbildungsverkehrsmuss D mit einem Berechtigungsnachweis nach vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden, in dem die im HVV-Prüfverzeichnis genannte betreffende Stellebestätigt,dassdieinAbschnitt8.1genanntenVoraussetzungenerfüllt sind.DerBerechtigungsnachweisisthöchstens12Monategültig.DieBerechtigungsnachweisesindmitSchreibmaschine,TinteoderKugelschreibervollständigauszufüllenundmitvollemVor-undFamiliennamenzuunterschreiben. 9. Fahrten außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs von Zeitkarten F üreineFahrtaußerhalbdesörtlichenGeltungsbereichseinergültigenProfiCardistspätestensbeiBeginndieserFahrteineErgänzungskarteerforderlich. FürdiePreisbemessungistdieAnzahlderaußerhalbdesörtlichenGeltungsbereichsderProfiCardbefahrenenTarifringezuermitteln. FürdieErgänzungskartengeltendieBestimmungenunterAbschnitt2.1(Einzelkarten)desHVV-Gemeinschaftstarifsentsprechend. FürdieBenutzungderSchnellBusseoderder1.KlasseRB/REistzueinerErgänzungskarteeineZuschlagkartefüreineFahrterforderlich,esseidenn,dassdie ProfiCardinnerhalbihresörtlichenGeltungsbereichshierzubereitsberechtigt. Eine Ergänzungskarte gilt auch für alle entsprechend den tariflichen RegelungenmitgenommenenPersonen. 10. Zuschläge F ürdieBenutzungderSchnellBusseoderder1.KlasseRB/REisteinZuschlag erforderlich. Abonnementszuschläge zu ProfiCards berechtigen innerhalb ihreszeitlichenGeltungsbereichsinVerbindungmitderProfiCard,zudersie ausgegebensind,zubeliebigvielenFahrtenmitdenSchnellBussenundinder 1. Klasse RB/RE innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs der zugehörigen ProfiCard. Wird zur ProfiCard eine Zuschlagkarte für die Benutzung der SchnellBusse oderder1.KlasseRB/REfüreineFahrtgelöst,sogeltendieRegelungenunter Abschnitt2.1(Einzelkarten)und2.3(ZuschlägedesBartarifs)desHVV-Gemeinschaftstarifsentsprechend.EineZuschlagkartegiltauchfüralleentsprechend dentariflichenRegelungenmitgenommenenPersonen. 11. Weitere Regelungen EsgeltendieBestimmungendesHVV-Tarifs. AuskünftezumGroßkunden-Abonnement Telefon 040/39 18 - 39 00|montags bis freitags von 8 – 16 Uhr [email protected]|www.proficard.de hvv.de Information • Fahrpläne | Timetables • Service 040/19 449 31 ANHANG Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard Präambel ProfiCards sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), die Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden-Abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im HVV durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn), Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S-Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen • des Abschnitts 3.5.1 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S-Bahn direkt (Direktvertrag) oder • des Abschnitts 3.5. 2 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiCardVertriebspartner der S-Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der HVV Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur ProfiCard“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des HVV Gemeinschaftstarifs, die die ProfiCard betreffen, sind in einem Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für die ProfiCards der HVV-Großkunden-Abonnements“ (Benutzungsbedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiCards erklären sich die Großkunden bereit, • wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Belegschaft zu liefern (Firmenstammdaten) und • diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiCards zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie • während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuer | Ansprechpartner Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses benennen • die S-Bahn bzw. der ProfiCard Vertriebspartner eine Kundenbetreuerin/einen Kundenbetreuer, • der Großkunde eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter als Ansprechpartner, der für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S-Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertreter/Stellvertreterin. Änderungen sind der S-Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Der Ansprechpartner beim Großkunden erhält einen ProfiCard Leitfaden mit ausführlicher verbindlicher Beschreibung aller Aufgaben. Über Änderungen des Leitfadens wird der Großkunde umgehend durch die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S-Bahn/dem ProfiCard Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiCards Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S-Bahn/der ProfiCard Vertriebspartner, dass die bestellten ProfiCards nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und dem von ihm benannten Ansprechpartner gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiCard Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiCards mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahmevertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiCards aus dem Kontingent des ProfiCard Vertriebspartners. ProfiCards können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S-Bahn nachbestellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiCards nach Abstimmung durch die S-Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiCards. Großkun- den mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiCards nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiCards und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde • sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiCards, • gibt ProfiCards an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkennntis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch den Karteninhaber, • behält bei der Ausgabe von ProfiCards an Auszubildende den Berechtigungsnachweis ein, • nimmt ProfiCards bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, • informiert die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner, wenn ausgeschiedene Mitarbeiter ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monatlich an die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner und • unterstützt die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Mahnverfahren, • tauscht ProfiCards bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, • unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenAbonnement, • unterstützt Werbemaßnahmen der S-Bahn bei seinen Mitarbeitern zur Gewinnung neuer Teilnehmer am Großkunden-Abonnement, • informiert Teilnehmer am GKA über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekanntgabe durch die S-Bahn, • gibt, wenn der Verlust der ProfiCard glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, • gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, • veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Mitarbeiter, • hält die von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, • veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungsbedingungen, • übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurückgenommene und ungültige ProfiCards, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatzkarte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag • mahnt nicht zurückgegebene ProfiCards bei Mitarbeitern an, die aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburtsdatums des Mitarbeiters an die S-Bahn, • verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert und Azubi-Berechtigungsnachweise, • kontrolliert monatlich den ProfiCard Bestand, • dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiCard Bestand in einem Verwendungsnachweis, • übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S-Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, • übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiCards den Restbestand an ProfiCards und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S-Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiCard Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. 32 ANHANG Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn-/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S-Bahn/der ProfiCard Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiCards und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S-Bahn zum Monatsende einen Soll-Ist-Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiCard Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeldbetrag beim Großkunden ein. EDV-Programm zur Verwaltung der ProfiCard Für Großkunden mit Direktvertrag stellt die S-Bahn nach Absprache ein EDV-Programm zur Verfügung, das • die Fahrkartenverwaltung unterstützt und den monatlichen Verwendungsnachweis erstellt und • die personenbezogenen Abrechnungsdaten als EDV-Datei zur Übermittlung per E-Mail an die S-Bahn erzeugt. Das Programm darf vom Großkunden nur für die Abrechnung der HVV ProfiCard verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Überlassung ist kostenlos; Programmieraufwand, z. B. für individuelle Anforderungen an die Schnittstelle zur Gehaltsbuchhaltung oder die Übernahme von Mitarbeiterdaten, kann von der S-Bahn in Rechnung gestellt werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die erhobenen Daten an die S-Bahn zu überstellen. Kontrollrechte der S-Bahn Die S-Bahn hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu überprüfen. Laufzeit | Kündigung des Vertragsverhältnisses dieses Vertrages erhaltenen weiteren Unterlagen an die S-Bahn zurückzugeben. Außerdem ist eine Liste weiterzureichen mit Vor- und Zunamen, ProfiCard Nummer, aktueller Anschrift und Geburtsdatum von Personen, die ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben. Haftung | Vertragsverstöße Die Vertragsparteien haften einander für die sachgerechte und rechtzeitige Erfüllung der von ihnen für ihren Leistungsanteil übernommenen Verpflichtungen nach Maßgabe der Benutzungsbedingungen und dieser AGB. Für den Fall, dass ein Großkunde seiner Verpflichtung zur Beteiligung am Fahrgeld seines Arbeitnehmers gemäß Ziffer 3.5.1 b) HVV Gemeinschaftstarif nicht nachkommt, hat er für jeden Monat, in dem er mit der Zuschusszahlung mehr als einen Monat in Rückstand geraten ist, den Differenzbetrag zwischen dem Preis der ProfiCard und einer Allgemeinen Karte im Abonnement der entsprechenden örtlichen Gültigkeit an die S-Bahn zu zahlen, unbeschadet seiner Verpflichtung, sich an dem Fahrgeld seines Arbeitnehmers zu beteiligen. Gibt der Großkunde ProfiCards, die nicht abgerechnet wurden, nicht an die S-Bahn zurück, entrichtet er für diese Fahrkarten für den gesamten Geltungszeitraum das Fahrgeld nach. Datenschutz Die personenbezogenen Daten aus GKA Verträgen werden von der S-Bahn und den ProfiCard Vertriebspartnern entsprechend § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert und geschützt. Werden personenbezogene Vertragsdaten im Rahmen der Durchführung des Vertrages an Dritte übermittelt (§ 28 Abs. 5 BDSG), trägt die S-Bahn bzw. der ProfiCard Vertriebspartner dafür Sorge, dass diese Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet oder genutzt werden. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt diese AGB im Übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den gemeinsamen Zielen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls diese AGB eine Regelungslücke aufweisen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. GKA Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist von drei Monaten von beiden Partnern zum Ende der Geltungsdauer der überlassenen oder nach diesen AGB abzunehmenden ProfiCards gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch die S-Bahn ist möglich, wenn • die Voraussetzungen für den Abschluss von Großkunden-Abonnementsverträgen gemäß Abschnitt 3.5.1 oder 3.5.2 HVV Gemeinschaftstarif nicht oder nicht mehr gegeben sind oder • der Termin für die monatliche Weiterleitung des Fahrgeldes wiederholt trotz Mahnung nicht eingehalten wurde oder der Großkunde in Vermögensverfall gerät sowie • bei missbräuchlicher Verwendung der überlassenen ProfiCards durch den Großkunden oder • bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten. Bei Tarifänderungen oder wesentlichen Änderungen dieser AGB ist eine außerordentliche Kündigung durch den Großkunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung bzw. der Änderung dieser AGB innerhalb von vierzehn Tagen nach Bekanntgabe durch die S-Bahn möglich; diese Kündigungsmöglichkeit besteht für ProfiCard Vertriebspartner nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung des Vertrages, gleichviel ob durch den Großkunden oder die S-Bahn bzw. den ProfiCard Vertriebspartner, ist der Großkunde verpflichtet, ausgegebene ProfiCards zum Ende des Vertrags einzuziehen und sie innerhalb von drei Tagen zusammen mit dem ProfiCard Bestand, zurückgenommenen Belegen und aufgrund Stand: 01.01.2015 33 ANHANG Erstattungsliste GKA II Anzahl Tage ProfiCard 3 Ringe Vollzahler Auszubildende Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag in Euro in Euro ProfiCard Gesamtbereich (Ringe ABCDE) Vollzahler Auszubildende Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag in Euro in Euro pro Monat ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl. 1 2,22 3,63 1,67 3,08 3,58 4,99 2,69 4,10 2 4,43 7,25 3,34 6,16 7,15 9,97 5,39 8,21 3 6,65 10,88 5,01 9,24 10,73 14,96 8,08 12,31 4 8,87 14,51 6,68 12,32 14,31 19,95 10,77 16,41 5 11,08 18,13 8,35 15,40 17,88 24,93 13,47 20,52 6 13,30 21,76 10,02 18,48 21,46 29,92 16,16 24,62 7 15,52 25,39 11,69 21,56 25,04 34,91 18,85 28,72 8 17,73 29,01 13,36 24,64 28,61 39,89 21,55 32,83 9 19,95 32,64 15,03 27,72 32,19 44,88 24,24 36,93 10 22,17 36,27 16,70 30,80 35,77 49,87 26,93 41,03 11 24,38 39,89 18,37 33,88 39,34 54,85 29,63 45,14 12 26,60 43,52 20,04 36,96 42,92 59,84 32,32 49,24 13 28,82 47,15 21,71 40,04 46,50 64,83 35,01 53,34 14 31,03 50,77 23,38 43,12 50,07 69,81 37,71 57,45 15 33,25 54,40 25,05 46,20 53,65 74,80 40,40 61,55 16 35,47 58,03 26,72 49,28 57,23 79,79 43,09 65,65 17 37,68 61,65 28,39 52,36 60,80 84,77 45,79 69,76 18 39,90 65,28 30,06 55,44 64,38 89,76 48,48 73,86 19 42,12 68,91 31,73 58,52 67,96 94,75 51,17 77,96 20 44,33 72,53 33,40 61,60 71,53 99,73 53,87 82,07 21 46,55 76,16 35,07 64,68 75,11 104,72 56,56 86,17 22 48,77 79,79 36,74 67,76 78,69 109,71 59,25 90,27 23 50,98 83,41 38,41 70,84 82,26 114,69 61,95 94,38 24 53,20 87,04 40,08 73,92 85,84 119,68 64,64 98,48 25 55,42 90,67 41,75 77,00 89,42 124,67 67,33 102,58 26 57,63 94,29 43,42 80,08 92,99 129,65 70,03 106,69 27 59,85 97,92 45,09 83,16 96,57 134,64 72,72 110,79 28 62,07 101,55 46,76 86,24 100,15 139,63 75,41 114,89 29 64,28 105,17 48,43 89,32 103,72 144,61 78,11 119,00 30 66,50 108,80 50,10 92,40 107,30 149,60 80,80 123,10 Stand 1. Januar 2016 Schließt der Erstattungszeitraum mindestens einen Kalendermonat ein, so errechnen Sie bitte den Erstattungsbetrag als Summe aus den Fahrgeldbeträgen der Kalendermonate und den Teilbeträgen für die angefangenen Monate. 34 Gute Fahrt mit der ProfiCard!
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