Ankaufsförderungen für Elektroautos in NÖ

Foto: NLK J. Burchhart
Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister!
Liebe Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter!
2017 läutet ein neues Zeitalter der E-Mobilität ein. Mit dem Maßnahmenpaket des
Bundes werden Gemeinden, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen von neuen
Förderungen profitieren. Das Land Niederösterreich geht mit einer Anschluss­
förderung von bis zu 1.000 Euro und der Förderung von Zusatzleistungen noch
einen Schritt weiter. Dadurch werden mit sauberem Strom betriebene Fahrzeuge in
Niederösterreich schon bald zum gewohnten Straßenbild gehören.
Als Bürgermeisterin und Bürgermeister, Gemeindevertreterin und Gemeindevertreter sind Sie oft die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung, wenn es um Fragen zu
­Förderungen geht. Mit dem vorliegenden Informationsblatt möchte ich Ihnen daher
einen Überblick über die aktuellen Förderungen im Bereich E-Mobilität verschaffen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Stephan Pernkopf
NÖ Landesrat für Umwelt, Energie & Landwirtschaft
Ankaufsförderungen für Elektroautos in NÖ
Zusätzlich zur Bundesförderung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen
und Ladeinfrastruktur gibt es eine Förderung des Landes Niederösterreich
für Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen, Gemeinden und Vereine.
Zeitraum: 2017–2018. Start der Registrierung und Einreichung: 1.3.2017
Maximale Förderhöhen
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-In-Hybrid, Range
Extender (PHEV, REX)
Privatpersonen
Unternehmen
Gemeinden/Vereine
Bund: € 4.000
+
Land NÖ: € 1.000
Bund: € 3.000
+
Land NÖ *): € 1.000
Bund: € 3.000
+
Land NÖ: € 1.000
Bund: € 1.500
Bund: € 1.500
Bund: € 1.500
Bund: € 200
bis € 10.000
Bund: € 200 bis € 10.000
Land NÖ *): 40 %
max. € 500
Land NÖ **): € 800
Ladestationen
öffentlich zugänglich
Ladestation nicht
öffentlich zugänglich
Bund **): € 200
+
Land NÖ **): € 800
*) nur gewerbliche Unternehmen in NÖ förderbar.
**) nur in Kombination mit der Anschaffung & Förderung eines reinen Elektroautos (BEV)
Voraussetzung: 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von der Bundesförderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter
www.e-mobil-noe.at/foerderung und www.umweltgemeinde.at/e-mobilitaet-angebot