Produktinformationsblatt - Kreissparkasse Düsseldorf

Produktinformationsblatt
über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz
Stand: 02. Januar 2017
Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die
Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Produktname: Aktienanleihe bezogen auf Aktien der HeidelbergCement AG
WKN: A2DAQT / ISIN: DE000A2DAQT4
Emittent (Herausgeber der Aktienanleihe): Kreissparkasse Düsseldorf, www.kreissparkasse-duesseldorf.de
Produktgattung: Aktienanleihe
1. Produktbeschreibung / Funktionsweise
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Diese Aktienanleihe bezieht sich auf die Aktie der HeidelbergCement AG (Aktie/ Basiswert). Sie hat eine feste
Laufzeit und wird am 18. Januar 2018 fällig (Rückzahlungstermin). Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin
unabhängig von der Wertentwicklung der Aktie eine Zinszahlung in Höhe von 3,00% p.a. auf den Nennbetrag
(EUR 5.000).
Für die Rückzahlung der Aktienanleihe gibt es die folgenden Möglichkeiten:
1. Liegt der Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) am 11. Januar 2018 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, so erhält der Anleger den Nennbetrag.
2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhält der Anleger xx Aktien der HeidelbergCement AG je Aktienanleihe im Nennbetrag von EUR 5.000. Die Stückzahl der zu liefernden Aktien berechnet sich aus dem
Nennbetrag geteilt durch den Basispreis und wird kaufmännisch gerundet, so dass es nicht zur Lieferung
von Bruchteilen kommen kann.
Der Basispreis wird auf Basis des Kurses der HeidelbergCement AG Aktie am Stichtag, den 13. Januar 2017 um
15.30 Uhr (Startwert) festgestellt und enthält einen Risikopuffer auf den Startwert. Die Höhe des Risikopuffers
wird in einer Spannbreite von 14 bis 24 % liegen.
Für die Zinszahlung geht der Anleger das Risiko eines Kapitalverlustes ein.
Ansprüche aus der Aktie (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu.
Markterwartung
Die Aktienanleihe richtet sich insbesondere an Anleger, die von einer leicht positiven oder seitwärts gerichteten Entwicklung des Basiswertes ausgehen und erwarten, dass der Kurs der HeidelbergCement AG Aktie am
Laufzeitende mindestens dem Basispreis entspricht.
2. Produktdaten
Basiswert
(WKN/ ISIN)
Aktie der HeidelbergCement AG
(604700/ DE0006047004)
Marktindex
Die HeidelbergCement-Aktie ist im
DAX® Index* notiert.
Zeichnungsphase
02.01.2017 bis 13.01.2017
(13:00 Uhr), vorbehaltlich
einer vorzeitigen Beendigung
Referenzpreis
Schlusskurs der Aktie (Börse:
XETRA) am Ausübungstag
Währung der Aktienanleihe
EUR
Ausübungstag
11. Januar 2018
Währung des Basiswertes
EUR
Rückzahlungstermin
18. Januar 2018
Emissionstag
16. Januar 2017
Zinssatz p. a.
3,00 %
Valuta
18. Januar 2017
Zinstermin
Rückzahlungstermin
Anfänglicher
Emissionspreis
100 %
Zinsperiode (Zeitraum
bis zum Zinstermin)
18.01.2017 (einschließlich) bis
18.01.2018 (ausschließlich)
Nennbetrag
EUR 5.000
Preisstellung
Prozentnotierung
Basispreis
76 % bis 86 % vom Startwert
kleinste handelbare
Einheit
EUR 5.000
Startwert
Kurs der Aktie am Stichtag
Stichtag
13. Januar 2017, 15.30 Uhr
¹ DAX®-Performance Index ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG (Xetra). Er ist ein Aktienindex, der die Dividenden der abgebildeten Aktien berücksichtigt.
Der Index setzt sich aus den 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen zusammen, die an der Deutsche Börse AG (Xetra) notiert sind.
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3. Risiken
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis der Aktienanleihe, werden Aktien geliefert, deren Wert unter Umständen auch deutlich unter dem Nennbetrag der Aktienanleihe liegen kann. Dabei muss der Anleger beachten,
dass auch nach dem Bewertungstag bis zur Übertragung der Aktien in sein Depot noch Kursverluste entstehen
können. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien zuzüglich der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt. Ungünstigster Fall: Abgesehen von der Zinszahlung, Totalverlust
des eingesetzten Kapitals, wenn die Aktie bei Lieferung wertlos ist.
Emittenten- / Bonitätsrisiko
Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Kreissparkasse Düsseldorf ausgesetzt. Die Bankenaufsicht hat zusätzlich auch außerhalb der Insolvenz, insbesondere im Falle einer deutlich verschlechterten Finanzlage der Kreissparkasse Düsseldorf, weitgehende Eingriffsbefugnisse. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Preisänderungsrisiko
Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert dieser Aktienanleihe während der Laufzeit insbesondere durch die
unter Ziffer 4 genannten marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich
unter dem Erwerbspreis liegen kann.
4. Verfügbarkeit
Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann die Aktienanleihe in der Regel außerbörslich verkauft werden. Die Kreissparkasse
Düsseldorf wird für die Aktienanleihe unter normalen Marktbedingungen einmal täglich marktgerechte Verkaufskurse stellen. Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen
oder bei technischen Störungen kann ein Verkauf der Aktienanleihe vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein.
Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Aktienanleihe wirken:
• der Kurs der Aktie fällt;
• das allgemeine Zinsniveau steigt;
• die Erwartung bezüglich zukünftiger Dividenden steigt;
• die Volatilität (Kennzahl für Häufigkeit und Intensität der erwarteten Kursschwankungen der Aktie) steigt;
• eine Verschlechterung der Bonität der Kreissparkasse Düsseldorf.
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Aktienanleihe wirken. Einzelne Marktfaktoren können
sich gegenseitig verstärken oder aufheben.
5. Beispielhafte Szenariobetrachtung
Die folgende Szenariobetrachtung bildet keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Aktienanleihe. Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Außerbörslicher Erwerb der Aktienanleihe
zum Anfänglichen Emissionspreis und Halten bis zum Laufzeitende. 2. Im Falle der Lieferung erfolgen die Berechnungen auf der Basis des Referenzpreises. 3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Es wird ein beispielhafter Basispreis in Höhe von 74,62 EUR angenommen.
Szenario 1 – für den Anleger positiv:
Der Referenzpreis liegt auf oder über dem Basispreis (EUR 74,62). Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin
den Nennbetrag der Aktienanleihe (EUR 5.000,00) zuzüglich 3,00% Zinsen p.a. auf den Nennbetrag (zusammen
EUR 5.150,00). Der Anleger erzielt in diesem Fall einen Gewinn.
Szenario 2 – für den Anleger neutral:
Der Referenzpreis beträgt EUR 72,39. Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin 67 Aktien (Nennbetrag / Basispreis, also EUR 5.000 / EUR 74,62) sowie 3,00% Zinsen p.a. auf den Nennbetrag von EUR 5.000,00 (zusammen EUR 5.000,13). In diesem Fall erzielt der Anleger weder einen Gewinn noch erleidet er einen Verlust. Denn
der Gegenwert der Aktien – zuzüglich der Zinsen – entspricht dem Erwerbspreis der Aktienanleihe.
Szenario 3 – für den Anleger negativ:
Der Referenzpreis beträgt EUR 52,00. Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin 67 Aktien sowie 3,00%
Zinsen p.a. auf den Nennbetrag von EUR 5.000,00 (zusammen EUR 3.634,00). In diesem Fall erleidet der
Anleger einen Verlust. Denn der Gegenwert der Aktien – zuzüglich der Zinsen – liegt unter dem Erwerbspreis
der Aktienanleihe.
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Referenzpreis
Rückzahlung
Zinszahlung
Bruttobetrag
(Rückzahlung +
Zinsen)
Wertentwicklung zum
Laufzeitende bezogen
auf den Erwerbspreis
EUR 90,00
EUR 5.000,00
EUR 150,00
EUR 5.150,00
3,00 %
EUR 77,00
EUR 5.000,00
EUR 150,00
EUR 5.150,00
3,00 %
EUR 150,00
EUR 5.000,13
0,00 %
EUR 150,00
EUR 4.706,00
-5,88 %
EUR 150,00
EUR 3.634,00
-27,32 %
EUR 72,39
EUR 68,00
EUR 52,00
Lieferung von 67
HeidelbergCement AG
Aktien
Lieferung von 67
HeidelbergCement AG
Aktien
Lieferung von 67
HeidelbergCement AG
Aktien
6. Kosten
Bestimmung des Preises durch den Emittenten
Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Aktienanleihe als auch die während der Laufzeit von der Kreissparkasse Düsseldorf gestellten Verkaufskurse beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Kreissparkasse
Düsseldorf. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Kreissparkasse Düsseldorf nach
freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Kreissparkasse Düsseldorf u.a. die Kosten für die
Strukturierung der Aktienanleihe abdeckt.
Bestimmte Kosten wie z.B. die Marge und Verwaltungsentgelte werden bei der Preisstellung nicht gleichmäßig
verteilt, sondern regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollständig vom Preis der Aktienanleihe abgezogen. Vor diesem Hintergrund können die gestellten Preise vom rechnerischen Wert abweichen.
Erwerbskosten
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für
die Sparkasse.
Veräußerungskosten
Wird das Geschäft im Namen der Sparkasse mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen
(Kommissionsgeschäft), fallen für die Veräußerung der Aktienanleihe Kosten von bis zu 1,00% des Kurswertes
(mindestens des Nennwertes) an, die Mindestkosten betragen regelmäßig bis zu 50,- EUR. Ferner können weitere Kosten und Auslagen ( z.B. Handelsplatzentgelte) entstehen. Die Wertpapierabrechnung enthält einen gesonderten Ausweis der Veräußerungskosten sowie ggfs. angefallener weiterer Kosten und Auslagen.
Laufende Kosten
Die Verwahrung dieser Aktienanleihe in einem Depot der Kreissparkasse Düsseldorf ist gebührenfrei.
7. Besteuerung
Sofern der Anleger die Aktienanleihe in seinem Privatvermögen hält und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gilt: Zinserträge und realisierte Kursgewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anleger
sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung bzw.
Rückzahlung der Aktienanleihe einen Steuerberater einschalten.
8. Sonstige Hinweise
Die Kreissparkasse Düsseldorf gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Aus
diesem Grund gelten für die Kreissparkasse Düsseldorf die Prinzipien der Institutssicherung. Die Anleihe unterfällt jedoch nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Weitere Hinweise erhalten Sie unter Nr. 28 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über www.dsgv.de/sicherungssystem.
Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb
oder Verkauf der Aktienanleihe und können eine individuelle Beratung durch die Sparkasse oder einen Berater
des Anlegers nicht ersetzen. Dieses Produktinformationsblatt enthält wesentliche Informationen über die Aktienanleihe. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die Aktienanleihe verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potenzielle Anleger den Prospekt lesen, der
nebst den Endgültigen Bedingungen und eventueller Nachträge bei der Kreissparkasse Düsseldorf, Kasernenstrasse 69, 40213 Düsseldorf kostenlos erhältlich ist. Das Produktinformationsblatt richtet sich an Anleger
in Deutschland. Die jeweiligen Verkaufsbeschränkungen (UK, USA) sind zu beachten.
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S Finanzgruppe
Die Instituts- und Einlagensicherung
der Sparkassen-Finanzgruppe
Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Einlagen der Kunden bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sind durch
das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt. Aufgabe des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Auf diese Weise soll die Geschäftsbeziehung der Institute zu den Kunden dauerhaft
und ohne Einschränkung fortgeführt werden.
Das Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet,
höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher
vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch
kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden, dass
ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über
ein Sicherungssystem, das aus den Sicherungseinrichtungen
• der Sparkassen,
• der Landesbausparkassen und
• der Landesbanken
Die Institute der SparkassenFinanzgruppe stehen füreinander
ein
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
besteht aus 13 eigenständigen Sicherungseinrichtungen. Gemeinsam nehmen sie die Aufgabe wahr,
die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsinstitute bei
absehbaren oder bestehenden Schwierigkeiten zu
sichern. Das Sicherungssystem besteht im
Einzelnen aus
• elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
• der Sicherungsreserve der Landesbanken und
Girozentralen und
• dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
besteht.
Die wichtigste Aufgabe des Sicherungssystems
ist die Institutssicherung. Im Bedarfsfall trägt das
Sicherungssystem umgehend dafür Sorge, die
Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanzgruppe wiederherzustellen. So soll der Fortbestand
eines jeden Mitgliedsinstituts gewährleistet und
somit die Geschäftsbeziehungen der Institute zu
ihren Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen
fortgeführt werden.
182164001 Fassung 09/15
Kreissparkasse Düsseldorf
Seit seiner Gründung in den 1970er-Jahren hat
dieses System sichergestellt, dass es bei keinem
Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen ist: In der Sparkassen-Finanzgruppe hat
noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.
Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder ihres
zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds.
Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt. Damit
werden jederzeit Liquidität und Solvenz der Institute
gewährleistet. Wenn bei einem regionalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung
nicht ausreichen, tritt ein Überregionaler Ausgleich ein:
Die übrigen Sparkassenstützungsfonds beteiligen sich
dann an einer notwendigen Stützungsmaßnahme.
Sofern die zur Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel der unmittelbar
betroffenen Sicherungseinrichtung(en) übersteigen,
tritt ein Systemweiter Ausgleich ein. In diesem Fall
stehen sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtungen
der Sparkassen-Finanzgruppe für institutssichernde
Maßnahmen zur Verfügung.
Instituts- und
Einlagensicherung
Früherkennung und
Risikoüberwachung
Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ist am 3. Juli
2015 in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz
(EinSiG) in Kraft getreten. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr verlässliches Sicherungssystem an
die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Dabei hat
sie das bewährte Prinzip der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat dieses System als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
beruht wesentlich auf
Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforderungen der
gesetzlichen Einlagensicherung. Durch diese sind
Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 €
pro Person abgesichert: Sofern die BaFin für ein
Institut den Entschädigungsfall feststellt, haben
Kunden ein Recht auf Entschädigung binnen
sieben Arbeitstagen.
• Vorbeugung,
• Transparenz und
• Früherkennung.
Von allen Mitgliedsinstituten werden mehrfach jährlich geschäftliche Daten und Kennzahlen erhoben.
Experten des Sicherungssystems sowie externe
Wirtschaftsprüfer bewerten dies. Ihre Ergebnisse
bilden die Grundlage für mögliche vorbeugende
Maßnahmen durch die jeweiligen Sicherungseinrichtungen.
Durch die enge Begleitung der Mitgliedsinstitute
können Risiken frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der
Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll
der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft fortgeführt werden.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV)
Kommunikation und Medien
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Telefon 030 2 02 25-0
Telefax 030 2 02 25-51 19
182164001 Fassung 09/15
Kreissparkasse Düsseldorf
www.dsgv.de
September 2015
Nähere Auskünfte zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie auf dem Internetportal des
Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V. unter www.dsgv.de/sicherungssystem