Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz Stand: 02. Januar 2017 Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Produktname: Aktienanleihe bezogen auf Aktien der HeidelbergCement AG WKN: A2DAQT / ISIN: DE000A2DAQT4 Emittent (Herausgeber der Aktienanleihe): Kreissparkasse Düsseldorf, www.kreissparkasse-duesseldorf.de Produktgattung: Aktienanleihe 1. Produktbeschreibung / Funktionsweise Allgemeine Darstellung der Funktionsweise Diese Aktienanleihe bezieht sich auf die Aktie der HeidelbergCement AG (Aktie/ Basiswert). Sie hat eine feste Laufzeit und wird am 18. Januar 2018 fällig (Rückzahlungstermin). Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin unabhängig von der Wertentwicklung der Aktie eine Zinszahlung in Höhe von 3,00% p.a. auf den Nennbetrag (EUR 5.000). Für die Rückzahlung der Aktienanleihe gibt es die folgenden Möglichkeiten: 1. Liegt der Schlusskurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) am 11. Januar 2018 (Referenzpreis) auf oder über dem Basispreis, so erhält der Anleger den Nennbetrag. 2. Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis, erhält der Anleger xx Aktien der HeidelbergCement AG je Aktienanleihe im Nennbetrag von EUR 5.000. Die Stückzahl der zu liefernden Aktien berechnet sich aus dem Nennbetrag geteilt durch den Basispreis und wird kaufmännisch gerundet, so dass es nicht zur Lieferung von Bruchteilen kommen kann. Der Basispreis wird auf Basis des Kurses der HeidelbergCement AG Aktie am Stichtag, den 13. Januar 2017 um 15.30 Uhr (Startwert) festgestellt und enthält einen Risikopuffer auf den Startwert. Die Höhe des Risikopuffers wird in einer Spannbreite von 14 bis 24 % liegen. Für die Zinszahlung geht der Anleger das Risiko eines Kapitalverlustes ein. Ansprüche aus der Aktie (z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu. Markterwartung Die Aktienanleihe richtet sich insbesondere an Anleger, die von einer leicht positiven oder seitwärts gerichteten Entwicklung des Basiswertes ausgehen und erwarten, dass der Kurs der HeidelbergCement AG Aktie am Laufzeitende mindestens dem Basispreis entspricht. 2. Produktdaten Basiswert (WKN/ ISIN) Aktie der HeidelbergCement AG (604700/ DE0006047004) Marktindex Die HeidelbergCement-Aktie ist im DAX® Index* notiert. Zeichnungsphase 02.01.2017 bis 13.01.2017 (13:00 Uhr), vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung Referenzpreis Schlusskurs der Aktie (Börse: XETRA) am Ausübungstag Währung der Aktienanleihe EUR Ausübungstag 11. Januar 2018 Währung des Basiswertes EUR Rückzahlungstermin 18. Januar 2018 Emissionstag 16. Januar 2017 Zinssatz p. a. 3,00 % Valuta 18. Januar 2017 Zinstermin Rückzahlungstermin Anfänglicher Emissionspreis 100 % Zinsperiode (Zeitraum bis zum Zinstermin) 18.01.2017 (einschließlich) bis 18.01.2018 (ausschließlich) Nennbetrag EUR 5.000 Preisstellung Prozentnotierung Basispreis 76 % bis 86 % vom Startwert kleinste handelbare Einheit EUR 5.000 Startwert Kurs der Aktie am Stichtag Stichtag 13. Januar 2017, 15.30 Uhr ¹ DAX®-Performance Index ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG (Xetra). Er ist ein Aktienindex, der die Dividenden der abgebildeten Aktien berücksichtigt. Der Index setzt sich aus den 30 größten und umsatzstärksten Unternehmen zusammen, die an der Deutsche Börse AG (Xetra) notiert sind. Seite 1 von 3 3. Risiken Risiken zum Laufzeitende Liegt der Referenzpreis unter dem Basispreis der Aktienanleihe, werden Aktien geliefert, deren Wert unter Umständen auch deutlich unter dem Nennbetrag der Aktienanleihe liegen kann. Dabei muss der Anleger beachten, dass auch nach dem Bewertungstag bis zur Übertragung der Aktien in sein Depot noch Kursverluste entstehen können. Der Anleger erleidet einen Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien zuzüglich der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe liegt. Ungünstigster Fall: Abgesehen von der Zinszahlung, Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn die Aktie bei Lieferung wertlos ist. Emittenten- / Bonitätsrisiko Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Kreissparkasse Düsseldorf ausgesetzt. Die Bankenaufsicht hat zusätzlich auch außerhalb der Insolvenz, insbesondere im Falle einer deutlich verschlechterten Finanzlage der Kreissparkasse Düsseldorf, weitgehende Eingriffsbefugnisse. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Preisänderungsrisiko Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert dieser Aktienanleihe während der Laufzeit insbesondere durch die unter Ziffer 4 genannten marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. 4. Verfügbarkeit Handelbarkeit Nach dem Emissionstag kann die Aktienanleihe in der Regel außerbörslich verkauft werden. Die Kreissparkasse Düsseldorf wird für die Aktienanleihe unter normalen Marktbedingungen einmal täglich marktgerechte Verkaufskurse stellen. Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Verkauf der Aktienanleihe vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Aktienanleihe wirken: • der Kurs der Aktie fällt; • das allgemeine Zinsniveau steigt; • die Erwartung bezüglich zukünftiger Dividenden steigt; • die Volatilität (Kennzahl für Häufigkeit und Intensität der erwarteten Kursschwankungen der Aktie) steigt; • eine Verschlechterung der Bonität der Kreissparkasse Düsseldorf. Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Aktienanleihe wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich gegenseitig verstärken oder aufheben. 5. Beispielhafte Szenariobetrachtung Die folgende Szenariobetrachtung bildet keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Aktienanleihe. Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Außerbörslicher Erwerb der Aktienanleihe zum Anfänglichen Emissionspreis und Halten bis zum Laufzeitende. 2. Im Falle der Lieferung erfolgen die Berechnungen auf der Basis des Referenzpreises. 3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Es wird ein beispielhafter Basispreis in Höhe von 74,62 EUR angenommen. Szenario 1 – für den Anleger positiv: Der Referenzpreis liegt auf oder über dem Basispreis (EUR 74,62). Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin den Nennbetrag der Aktienanleihe (EUR 5.000,00) zuzüglich 3,00% Zinsen p.a. auf den Nennbetrag (zusammen EUR 5.150,00). Der Anleger erzielt in diesem Fall einen Gewinn. Szenario 2 – für den Anleger neutral: Der Referenzpreis beträgt EUR 72,39. Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin 67 Aktien (Nennbetrag / Basispreis, also EUR 5.000 / EUR 74,62) sowie 3,00% Zinsen p.a. auf den Nennbetrag von EUR 5.000,00 (zusammen EUR 5.000,13). In diesem Fall erzielt der Anleger weder einen Gewinn noch erleidet er einen Verlust. Denn der Gegenwert der Aktien – zuzüglich der Zinsen – entspricht dem Erwerbspreis der Aktienanleihe. Szenario 3 – für den Anleger negativ: Der Referenzpreis beträgt EUR 52,00. Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin 67 Aktien sowie 3,00% Zinsen p.a. auf den Nennbetrag von EUR 5.000,00 (zusammen EUR 3.634,00). In diesem Fall erleidet der Anleger einen Verlust. Denn der Gegenwert der Aktien – zuzüglich der Zinsen – liegt unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe. Seite 2 von 3 Referenzpreis Rückzahlung Zinszahlung Bruttobetrag (Rückzahlung + Zinsen) Wertentwicklung zum Laufzeitende bezogen auf den Erwerbspreis EUR 90,00 EUR 5.000,00 EUR 150,00 EUR 5.150,00 3,00 % EUR 77,00 EUR 5.000,00 EUR 150,00 EUR 5.150,00 3,00 % EUR 150,00 EUR 5.000,13 0,00 % EUR 150,00 EUR 4.706,00 -5,88 % EUR 150,00 EUR 3.634,00 -27,32 % EUR 72,39 EUR 68,00 EUR 52,00 Lieferung von 67 HeidelbergCement AG Aktien Lieferung von 67 HeidelbergCement AG Aktien Lieferung von 67 HeidelbergCement AG Aktien 6. Kosten Bestimmung des Preises durch den Emittenten Sowohl der Anfängliche Emissionspreis der Aktienanleihe als auch die während der Laufzeit von der Kreissparkasse Düsseldorf gestellten Verkaufskurse beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Kreissparkasse Düsseldorf. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Kreissparkasse Düsseldorf nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Kreissparkasse Düsseldorf u.a. die Kosten für die Strukturierung der Aktienanleihe abdeckt. Bestimmte Kosten wie z.B. die Marge und Verwaltungsentgelte werden bei der Preisstellung nicht gleichmäßig verteilt, sondern regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollständig vom Preis der Aktienanleihe abgezogen. Vor diesem Hintergrund können die gestellten Preise vom rechnerischen Wert abweichen. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Sparkasse. Veräußerungskosten Wird das Geschäft im Namen der Sparkasse mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft), fallen für die Veräußerung der Aktienanleihe Kosten von bis zu 1,00% des Kurswertes (mindestens des Nennwertes) an, die Mindestkosten betragen regelmäßig bis zu 50,- EUR. Ferner können weitere Kosten und Auslagen ( z.B. Handelsplatzentgelte) entstehen. Die Wertpapierabrechnung enthält einen gesonderten Ausweis der Veräußerungskosten sowie ggfs. angefallener weiterer Kosten und Auslagen. Laufende Kosten Die Verwahrung dieser Aktienanleihe in einem Depot der Kreissparkasse Düsseldorf ist gebührenfrei. 7. Besteuerung Sofern der Anleger die Aktienanleihe in seinem Privatvermögen hält und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gilt: Zinserträge und realisierte Kursgewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung bzw. Rückzahlung der Aktienanleihe einen Steuerberater einschalten. 8. Sonstige Hinweise Die Kreissparkasse Düsseldorf gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Aus diesem Grund gelten für die Kreissparkasse Düsseldorf die Prinzipien der Institutssicherung. Die Anleihe unterfällt jedoch nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Weitere Hinweise erhalten Sie unter Nr. 28 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über www.dsgv.de/sicherungssystem. Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf der Aktienanleihe und können eine individuelle Beratung durch die Sparkasse oder einen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Dieses Produktinformationsblatt enthält wesentliche Informationen über die Aktienanleihe. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die Aktienanleihe verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potenzielle Anleger den Prospekt lesen, der nebst den Endgültigen Bedingungen und eventueller Nachträge bei der Kreissparkasse Düsseldorf, Kasernenstrasse 69, 40213 Düsseldorf kostenlos erhältlich ist. Das Produktinformationsblatt richtet sich an Anleger in Deutschland. Die jeweiligen Verkaufsbeschränkungen (UK, USA) sind zu beachten. Seite 3 von 3 S Finanzgruppe Die Instituts- und Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Einlagen der Kunden bei Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt. Aufgabe des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Auf diese Weise soll die Geschäftsbeziehung der Institute zu den Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals gänzlich ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein Sicherungssystem, das aus den Sicherungseinrichtungen • der Sparkassen, • der Landesbausparkassen und • der Landesbanken Die Institute der SparkassenFinanzgruppe stehen füreinander ein Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus 13 eigenständigen Sicherungseinrichtungen. Gemeinsam nehmen sie die Aufgabe wahr, die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsinstitute bei absehbaren oder bestehenden Schwierigkeiten zu sichern. Das Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus • elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. besteht. Die wichtigste Aufgabe des Sicherungssystems ist die Institutssicherung. Im Bedarfsfall trägt das Sicherungssystem umgehend dafür Sorge, die Stabilität eines Instituts der Sparkassen-Finanzgruppe wiederherzustellen. So soll der Fortbestand eines jeden Mitgliedsinstituts gewährleistet und somit die Geschäftsbeziehungen der Institute zu ihren Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 182164001 Fassung 09/15 Kreissparkasse Düsseldorf Seit seiner Gründung in den 1970er-Jahren hat dieses System sichergestellt, dass es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen ist: In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren. Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder ihres zuständigen regionalen Sparkassenstützungsfonds. Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird es vom jeweiligen Fonds gestützt. Damit werden jederzeit Liquidität und Solvenz der Institute gewährleistet. Wenn bei einem regionalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung nicht ausreichen, tritt ein Überregionaler Ausgleich ein: Die übrigen Sparkassenstützungsfonds beteiligen sich dann an einer notwendigen Stützungsmaßnahme. Sofern die zur Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel der unmittelbar betroffenen Sicherungseinrichtung(en) übersteigen, tritt ein Systemweiter Ausgleich ein. In diesem Fall stehen sämtliche Mittel aller Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung. Instituts- und Einlagensicherung Früherkennung und Risikoüberwachung Auf der Grundlage einer EU-Richtlinie ist am 3. Juli 2015 in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr verlässliches Sicherungssystem an die Vorgaben dieses Gesetzes angepasst. Dabei hat sie das bewährte Prinzip der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieses System als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe beruht wesentlich auf Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch die Anforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung. Durch diese sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Person abgesichert: Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädigungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. • Vorbeugung, • Transparenz und • Früherkennung. Von allen Mitgliedsinstituten werden mehrfach jährlich geschäftliche Daten und Kennzahlen erhoben. Experten des Sicherungssystems sowie externe Wirtschaftsprüfer bewerten dies. Ihre Ergebnisse bilden die Grundlage für mögliche vorbeugende Maßnahmen durch die jeweiligen Sicherungseinrichtungen. Durch die enge Begleitung der Mitgliedsinstitute können Risiken frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft fortgeführt werden. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) Kommunikation und Medien Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon 030 2 02 25-0 Telefax 030 2 02 25-51 19 182164001 Fassung 09/15 Kreissparkasse Düsseldorf www.dsgv.de September 2015 Nähere Auskünfte zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe erhalten Sie auf dem Internetportal des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V. unter www.dsgv.de/sicherungssystem
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