2017 Jugendkonferenzen • Jungschartage • Freizeiten • Seminare • Jugendchor Vorwort Von Tobias Reeber Was darf´s denn dieses Jahr sein? Hast du mal wieder Lust auf rasante Action im Schnee, oder willst du lieber ganz relaxt Sonne und Meer genießen? Haben sie dich bei „The Voice of Germany“ nicht vorsingen lassen, obwohl du so gerne mal auf der Bühne stehen würdest? Kommst du keinen Tag ohne Fußball aus und willst allen Mal zeigen, mit wem auch die nächste Meisterschaft wieder „uns“ gehört? Oder stehst du mehr auf „ganz gemütlich Zeit mit netten Leuten verbringen?“ Ganz egal, was dir gefällt. Hier ist für jeden etwas dabei! Und weißt du, was das Beste an unseren Freizeiten ist? Sie könnten dein Leben für immer verändern! Ehrlich, das ist kein Witz. Bei uns geht es nämlich nicht nur um coole Action, riesen Spaß und super entspannte Ferien, sondern um dich. Wir Mitarbeiter interessieren uns für dich ganz persönlich. Deshalb haben wir Zeit, hören dir zu und erzählen dir, wer unser Leben total verändert hat und auch deins verändern kann – Jesus Christus! Komm einfach mit, lerne tolle Leute kennen, genieß den Urlaub und mach dir Gedanken über Gott, die Welt und dein Leben. Also, such dir mit deinen Freunden was Passendes raus und melde dich an. Vielleicht sehen wir uns dann ja bald mal… Dein Tope Teen- & Jugendreferent EC Kreisverband Pfalz 2 Inhaltsverzeichnis Das steckt drin! INHALT SEITE Vorwort 2 Inhaltsverzeichnis 3 Leitlinien des EC 4 Terminübersicht 6 Freizeitübersicht 7 Angebote (chronologisch) 8 ...hier findest Du Angebote für >>> Kinder >>> Teenager >>> junge Erwachsene >>> Mitarbeiter in der Kinder–/Teenager–/Jugendarbeit Anmeldeformulare 23 Teilnahmebedingungen 28 Informationen PEC (EC Pfadfinder) 32 EC Freizeitheim (Allertshofen) 34 EC Referenten (Kontaktdaten) 35 3 Leitlinien des EC Grundsätze der EC-Arbeit Die 4 EC-Grundsätze sind die Basis unserer Jugendarbeit und verbinden uns mit allen EC-Verbänden in Deutschland und der Welt. 1. Entschieden für Jesus Christus Persönliche Hingabe, offenes Bekenntnis und christusgemäße Lebensgestaltung 2. Verbindliche Zugehörigkeit zur örtlichen Gemeinde Aktive Beteiligung am Leben und Dienst der EC-Jugendarbeit und der Gemeinschaft bzw. Gemeinde 3. Sendung in die Welt Missionarischer, diakonischer und sozialer Dienst für Christus im täglichen Leben 4. Verbundenheit mit allen Gliedern der Gemeinde Jesu Christi Förderung lebendiger Gemeinschaft unter allen, die an Jesus Christus glauben 4 Leitlinien des EC Unser EC Bekenntnis Das EC-Bekenntnis bringt unseren Glauben auf den Punkt und ist so für das persönliche Christsein und unseren gemeinsamen Auftrag ein echtes Fundament, auf das sich alle EC-ler berufen können. Jesus Christus, der Sohn Gottes, ist mein Erlöser und Herr. Er hat mir meine Schuld vergeben und durch den Heiligen Geist ewiges Leben geschenkt. Er hat mich als sein Eigentum angenommen und in seine Gemeinde gestellt. Ich freue mich über die Gemeinschaft mit Jesus Christus. Deshalb will ich mein ganzes Leben nach seinem Willen ausrichten und meine Gaben für ihn einsetzen. Ich will treu die Bibel lesen und beten. In meiner Jugendarbeit will ich nach den EC-Grundsätzen verantwortlich mitarbeiten. Ich will am Leben und Dienst meiner Gemeinschaft oder Gemeinde teilnehmen. Mit meinem Leben will ich anderen Menschen den Weg zu Jesus Christus zeigen. Aus eigener Kraft kann ich das nicht. Ich vertraue auf Jesus Christus. Alles zur Ehre meines Herrn. 5 EC Termine 2017 Landesverband RMS, KV Pfalz, KV Darmstadt, JuGo´s... 13. Januar P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Iggelheim 15. Februar Jungscharmitarbeiter-Treffen (EC Pfalz), Lachen 20.-22. Januar ec-project Übungswochenende 1, Lachen (S. 9) 10.-12. Februar ec-project Übungswochenende 2, Lachen (S. 9) 17. Februar Jugendmissionsabend, Iggelheim 04. März EC RMS Vertreterversammlung, Lachen 11.-12. März Mitarbeiterschulung (EC Pfalz), Karlsruhe (S. 11) 17.-19. März ec-project Übungswochenende 3, Lachen (S. 9) 01. April ConnECt plus, Reichenbach/Lautertal 01. Mai Jungschartag (EC Pfalz), Lachen (S. 13) 12. Mai P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Zotzenbach 20. Mai ConAction, Darmstadt 25. Mai Treffen der Generationen (EC RMS), Modau 02.-05. Juni REBOOT, Lachen (S. 14) 23.-25. Juni Interkulturelles Wochenende, Allertshof. (S. 15) 24. Juni Highlight (Jugendgottesdienst), Biebesheim 01.-03. September Jugendfestival (EC RMS) 16. September Mitarbeitertag, Allertshofen 22. September P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Iggelheim 30. September Jungschartag (EC RMS) 28. Oktober ConnECt, Arheilgen 04. November Highlight (Jugendgottesdienst), Biebesheim 10. November P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Kandel 2. Dezember ConAction, Weiterstadt 6 Freizeiten 2017 Landesverband RMS, Kreisverband Pfalz/Darmstadt... TERMIN FREIZEIT (mit Zielgruppe & Ort) SEITE 29.12.2016 01.01.2017 BIG in… (ab 18 Jahre), Ansbach 8 02.-06.04. Osterfreizeit (7-12 Jahre), Allertshofen (weitere Infos folgen auf www.ec-rms.de) / 08.-15.04. Ski- & Snowboard (14-18 Jahre) , Adelboden 10 17.-21.04. Fußball-Camp (11-14 Jahre, Jungs), Lachen 12 01.-10.07. Simply The Best (13-19 Jahre), Achensee 16 02.-15.07. FAR (13-17 Jahre), Kroatien 17 03.-12.07. Jungscharfreizeit (8-13 Jahre), Otterberg 18 04.-14.07. Zeltlager (8-12 Jahre), Widdern 19 26.07.-04.08. FSK (ab 18 Jahre), Málaga 20 02.-07.10. 21 Musicalfreizeit (8-13 Jahre), Lachen 27.12.-01.01. Jahreswechseltreffen (13-20 Jahre), Allertshofen 7 22 BIG in... Ab 18 Jahre - Ansbach - 29.12.2016-01.01.2017 BIG in… ANSBACH BIG - Believe In God Endlich mal wieder eine BIG in - Silvesterfreizeit. Nachdem wir in der Vergangenheit diverse Großstädte abgeklappert haben, machen wir es uns nun in der kleinen aber feinen Regierungshauptstadt Mittelfrankens bequem: Ansbach! Vormittags genießen wir christliche Gemeinschaft mit Lobpreis und Bibelthema. Nachmittags gibt es verschiedene Angebote und „Familie Reeber“ stellt euch ihre alte Heimat vor. Abends haben wir garantiert Spaß und werden einen unvergesslichen Jahreswechsel miteinander feiern. Wir wohnen im „Blauen Kreuz“ mit LuMa und Schlafsack. BIG fun & ein mega BIGinn ins neue Jahr! Emmi & Tope freuen sich auf Dich! Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 40,- € 15-30 Tobias Reeber, Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim HP EC Kreisverband Pfalz 8 06324-939286 [email protected] Anmeldeschluss 27.12.2016 [ec-project] Ab 14 Jahre - Diakonissen-Mutterhaus-Lachen - s.u. [ec-project] – mehr als ein Chor Wir lieben es zu singen, Musik zu machen, zu tanzen, Theater zu spielen – den Ton richtig aufzudrehen und damit ganz einfach unseren Herrn Jesus zu loben. Du singst gerne? Du interessierst dich für Konzerttechnik? Du spielst ein Instrument oder gerne Theater? Dann bist du bei uns genau richtig! Probier´s aus! Komm zu unseren Übungswochenenden und erlebe Gemeinschaft, Glaube und viel Spaß in Singen, Tanz, Theater & Technik. Wir freuen uns auf DICH! 20.-22.01.2017 Theater & Technik Wochenende 1 10.-12.02.2017 Übungswochenende 2 17.-19.03.2017 Übungswochenende 3 Weitere Übungs- und Konzerttermine werden dann bekannt gegeben! Preis: Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 80,- € 10-60 Anke Hofsäß, Am Schachtelgraben 20, 67454 Haßloch VP, Eigenanreise EC Kreisverband Pfalz 9 0163-2954444 [email protected] Anmeldeschluss: 31.12.2016 (Ohne ÜN je 3 Tage vorher) Ski- & Snowboard 14-17 Jahre - Adelboden, Schweiz - 08.-15.04.2017 ADELBODEN... ...steht seit Jahren für: ein kultiges Haus, vielseitige Pisten, mega Essen, gute Gemeinschaft, Action, Spaß und dich und deine Welt bewegende Inputs von „echten“ Leuten. Du bist uns wichtig, deshalb haben wir ganz viel Zeit für dich im Gepäck. Wir freuen uns auf gute Gespräche und entspannte Ferien. Also, pack’ deinen Koffer und mach dich bereit für Adelboden 2017. Leistungen: Busfahrt freie Benutzung der öffentlichen Skibusse 6 Tages-Skipass Ski– und Snowboardkurs und Pistenguiding Vollpension Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 350,- € 30-40 Ruben Müller, Robert-BoschStr. 5a, 67454 Haßloch Siehe oben EC Kreisverband Pfalz 10 Anzahlung: 35- € 06324-9223-42 [email protected] Anmeldeschluss 31.12.2016 Mitarbeiterschulung Ab 18 J. - Jugendherberge, Karlsruhe 11.-12.03.2017 Bist du Mitarbeiter, mindestens 18 Jahre alt und schlägst dich wacker und gut durch die Kinder, Teen- und Jugendarbeit? Je älter man wird, umso mehr verändert sich auch das Mitarbeitersein: Du hast Erfahrungen gemacht, ausprobiert, du hast Fehler gemacht und Schönes erlebt und wächst immer mehr in Verantwortung rein. Diese 1,5 Tage geben dir neue Impulse für deine Arbeit vor Ort. Themen für die persönliche Weiterbildung als Mitarbeiter gibt es sehr viele. Wir werden bewusst andere Themen als letztes Jahr wählen, so dass ihr jedes Jahr mit Freude teilnehmen könnt und für euch neue Sachen mitnehmt. Wir freuen uns auf Euch! Nina und Carsten Perl + Kathrin (Jugendreferentin in Zweibrücken) Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 30- € 10-20 Nina Perl, Gemeindeplatz 3, 76872 Minfeld Vollpension, Eigenanreise EC Kreisverband Pfalz 11 0174-1608507 [email protected] Anmeldeschluss 15.02.2017 Fußball-Camp 11-14 Jahre (Jungs) - Lachen, NW - 17.-21.04.2017 Du spielst gerne Fußball und hast Spaß, mit anderen zu trainieren? Dann bist du hier genau richtig! Wir Trainer freuen uns auf eine coole gemeinsame Zeit, in der wir trainieren, uns verbessern und hoffentlich viel erleben. Der Rasenplatz im Mutterhaus bietet beste Voraussetzungen dafür. Neben den praktischen Einheiten werden wir auch für unseren Kopf etwas tun und uns mit dem Glauben an Jesus Christus beschäftigen. Melde dich schnell an, denn die Plätze sind begrenzt! Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 160,- € 20-40 Jannik Ulmer, Im Ringel 70, 67435 Neustadt VP EC Kreisverband Pfalz 12 06327-973639 [email protected] Anmeldeschluss 17.03.2017 Jungschartag 7-13 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen - 01.05.2017 Gemeinsam mit dem EGV Pfalz veranstalten wir wieder unseren EC-Jungschartag. Hier treffen sich alle Jungscharen des EC Pfalz und viele Freunde darüber hinaus. Der Jungschartag 2017 steht unter dem Motto: Das große Spektakel! Euch erwartet ein buntes Programm mit einem coolen Jungschargottesdienst, herausfordernden Spielständen und einem actiongeladenen Geländespiel. Die Anmeldungen laufen über deine Jungschargruppe! Preis: Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Infos: Veranstalter: 5,- € 200-500 Nina Perl, Gemeindeplatz 3, 76872 Minfeld Flyer folgen! EC Kreisverband Pfalz 13 0174-1608507 [email protected] REBOOT 13-27 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen 02.-05.06.2017 Infos & Anmeldung www.reboot.ec-pfalz.de (Die Seite wird ca. 2 Monate vorher freigeschaltet) Preis (je nach Kategorie): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung: Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: Ca. 45- € 200-500 Tobias Reeber www.reboot.ec-pfalz.de div. buchbar EC Kreisverband Pfalz 14 Anmeldeschluss 24.05.2017 Interkulturelles Wochenende 14-27 Jahre - Allertshofen, Modautal - 23.-25.06.2017 Wir sind als Christen heutzutage immer stärker herausgefordert, uns gesellschaftspolitisch zu positionieren. Dabei fordert uns gerade die Begegnung mit Menschen aus anderem kulturellen oder religiösen Hintergrund heraus. Das Interkulturelle Wochenende soll helfen, sprachfähig zu werden: Andere Menschen verstehen und von ihnen verstanden werden. Nach den Themen Islam und Judentum wenden wir uns fernöstlicher Spiritualität mit Schwerpunkt Buddhismus zu. Der Buddhismus ist mit ca. 270.000 Anhängern nach dem Islam die stärkste nicht-christliche Religion in Deutschland. Aus dem fernöstlichen Kontext kommend, hat der Buddhismus auch in der westlichen Welt Beachtung und Verbreitung gefunden. Durch seine kulturelle Anpassungsfähigkeit begegnen uns viele verschiedene „Gesichter“ dieser Weltreligion (z.B. Yoga, Akupunktur, Meditationsangebote u.v.m.). Freiw. Unkostenbeitrag: Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 25,- bis 50,- € (Richtwert) 10-20 Johannes Belger + Stefan Kaiser Sa.: Frühstück + Mittagessen EC LV Rhein-Main-Saar 15 06167-7855 [email protected] www.ec-rms.de Anmeldeschluss 23.04.2017 Simply The Best (STB) 13-19 Jahre - Eben, Achensee (AUT) - 01.-10.07.2017 Vom Norden in den Süden, vom Meer bis in die Berge, von der pulsierenden Großstadt bis ins idyllische Dorf. Egal wo STB schon war – es hat Spaß und Lust auf mehr gemacht! Letztes Mal waren wir im Norden am Meer - jetzt geht es auch ans Wasser, aber diesmal in den Süden an den Achensee/Österreich. Ein buntes Programm, spannende Bibelarbeiten, aufregende Unternehmungen und nette Leute erwarten euch. Also am besten Termin direkt vormerken, Freunde einladen und gemeinsam dabei sein!!! Leitung: Tom Schuster und Johannes Belger Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 379,- € (ab 02.04.2017 400,- €) 20-26 Johannes Belger, Alt Allertshofen 54, 64397 Modautal VP, HP-Versicherung StGV, EC LV Rhein-Main-Saar 16 Anzahlung: 40,- € 06167-7855 [email protected] www.ec-rms.de Anmeldeschluss 21.04.2017 FAR 13-17 Jahre - Insel Pag, Kroatien - 02.-15.07.2017 FAR Fun, Action, Relaxen Let´s do it again! Dieses Jahr belegen wir dasselbe Haus wie in 2016: Stara Smokva in Metajna auf der Insel Pag. Also, freu dich auf coole Wasserball-Fights im hauseigenen Pool, Fischerpicknick mit Klippenspringen, Joggen am Meer (nur 50m entfernt), Bananaboat-Action und Chillen auf der Terrasse. Einfache aber gute Zimmer mit Nasszelle und Klimaanlage. Was will man mehr?! Das hier: vormittags gibt´s ehrliche Inputs, die auch wirklich mit deinem Leben zu tun haben. Nachmittags genießen wir Sonne, Sand und Meer und haben so viel oder wenig Bewegung, wie wir wollen. Abends sind ebenfalls Fun, Action und Relaxen angesagt und einfach Zeit für offene Gespräche über Gott und die Welt und freundschaftliche Beziehungen. Tolle Leute, tolle Gemeinschaft, tolle Zeit. Einfach FAR. Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 525,- € 55-60 Tobias Reeber, Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim Fahrt, VP, HP-Versicherung EC Kreisverband Pfalz 17 Anzahlung 50,- € 06324-939286 [email protected] Anmeldeschluss 30.03.2017 Jungscharfreizeit 8-13 Jahre - Otterberg (CVJM Johannishöhe) - 03.-12.07.2017 Unsere Jungscharfreizeit führt uns dieses Jahr wieder nach Otterberg ins Freizeitheim Johannishöhe. Dort gibt es für euch wirklich fast alles, was man sich so wünscht: einen Fußball- und Volleyballplatz, eine Kletterwand, Spielwiesen, einen Lagerfeuerplatz, Kicker, Tischtennis und vieles mehr. Auf dem tollen Gelände ist für jeden etwas dabei. Es werden wieder viele Mitarbeiter mitfahren, die ein tolles und spannendes Programm vorbereiten. Dazu gehören z. B. Geländespiele, Lagerfeuer, Basteln, Sportangebote, Singen, Bibelarbeiten, spannende Geschichten, Tagesausflug usw. Es wird sicherlich eine unvergessliche Zeit für dich sein und hoffentlich auch eine Gelegenheit, Jesus besser kennen zu lernen. Wir als Freizeitteam freuen uns schon auf dich und sind gespannt auf das, was wir gemeinsam erleben! Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 220,- € 25-55 David Müller, Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim VP, HP-Vers., Eigenanreise EC Kreisverband Pfalz 18 Anzahlung: 20,- € 06324-970771 [email protected] Anmeldeschluss 22.05.2017 Zeltlager 8-12 Jahre - Widdern - 04.-14.07.2017 In zehn Tagen um die Welt ...ist dieses Jahr unser Thema und es erwartet euch ein spannendes Programm rund ums Reisen und die damit verbundenen Abenteuer! Wer ist von Euch schon mal in zehn Tagen um die Welt gereist!?!?!? Wer möchte kann sich eine coole Verkleidung à la Indiana Jones oder klassischer Touri besorgen oder auch selber basteln. Wir werden uns auch etwas Cooles einfallen lassen!!! Außerdem wollen wir die Natur pur erleben, mit anderen in kleinen Zeltgruppen zusammenleben, Herausforderungen meistern, Grenzen ausprobieren, Ausflüge machen, uns mit anderen messen, ins Schwimmbad gehen und vieles mehr. Und das alles im Blick darauf, dass wir Jesus hautnah erleben und mehr von ihm erfahren. Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Anmeldung & Infos: Leistungen: Veranstalter: 180,- € (ab 01.04.2017 190,- €) 25-50 Bianca Blauth, Eisenbahnstr. 30, 64584 Biebesheim VP StGV, EC LV RMS 19 Geschwisterpreis: 165,-/175,- € Anzahlung: 50,- € 06258-70 47 53 3 [email protected] Anmeldeschluss: 04.05.2017 FSK Ab 18 Jahre - Málaga, Spanien - 26.07.-04.08.2017 Relaxen mit Tiefgang – den Sommer genießen in Málaga!! Im wunderschönen Andalusien, untergebracht im Ökumenischen Zentrum „Los Rubios“ nur circa 200 m vom Meer entfernt, stehen uns entspannte Urlaubstage bevor. Gute Gespräche, relaxen am Strand und entspannte Gemeinschaft an der Costa del Sol – also heraus aus dem stressigen Alltag und hinein in die Zeit zum Genießen! Neben Impulsen, Gedankenanstößen und Gesprächen über die Bibel haben wir viel Zeit in der schönen Landschaft, am Strand und in der Stadt zu entspannen und uns zu erholen. Málaga, Hauptstadt der Region, ist nicht weit entfernt für diejenigen, die gerne mal einen Stadtbummel genießen wollen. Im Preis enthalten ist mindestens ein Ausflug. Wir werden gemeinsam entscheiden wo es hingehen soll. Nina und Carsten freuen sich auf die gemeinsame Zeit mit euch! Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 350,- € 15-20 Nina & Carsten Perl, Gemeindeplatz 3, 76872 Minfeld HP, HP-Versicherung EC Kreisverband Pfalz 20 Anzahlung 25,- € 0174-1608507 [email protected] Anmeldeschluss 01.06.2017 Musicalfreizeit 8-13 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen - 02.-07.10.2017 Was kommt nach „Mose“ (Musical 2016)? - ...surprise! Fest steht: es ist immer wieder faszinierend, was Kinder Geniales auf die Beine stellen, wenn sie tun dürfen, was sie wollen. Natürlich braucht es dazu auch gute Anleiter! Und die haben wir: Ein sehr liebevolles und hochmotiviertes Mitarbeiterteam! Vormittags gibt es eine Chorprobe und Workshops (Theater, Sologesang, Tanz, Bühnenbild…). Den Rest des Tages haben wir ein actionreiches Spiel- & Spaßprogramm. Was abends nicht fehlen darf sind zwei Dinge: 1) Die biblische „LEGO-Geschichte“ 2) Ein Mitarbeiter erzählt aus seinem Leben mit Gott! Beides total spannend und cool, was da für uns alle drin steckt! Zum Schluss gibt es - wie jedes Jahr - die große Musicalaufführung. Keine Frage: Es wird wieder eine super Zeit - hoffentlich mit dir! Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 150,- € 50-70 Tobias Reeber, Lützelstr. 14, 67459 Böhl-Iggelheim VP, HP-Vers. EC Kreisverband Pfalz 21 Anzahlung: 25,- € 06324-939286 [email protected] Anmeldeschluss 01.09.2017 Jahreswechseltreffen 13-20 Jahre - Allertshofen - 27.12.2017-01.01.2018 In Allertshofen wird der Jahreswechsel alljährlich „gebührend“ begangen. Spannende Bibelarbeiten, Seminare, kreative Workshops und gute Stimmung mit einem einmaligen Silvesterabend als Höhepunkt erwarten dich. Viele sind schon seit langem dabei. Du auch? Wenn nicht, dann wird es allerhöchste Zeit! Dieses Jahr starten wir sogar einen Tag früher. Leitung: Johannes Belger mit Team Preis (inkl. Anzahlung): Teilnehmerzahl (min/max): Leitung & Anmeldung: Leistungen: Veranstalter: 111- € (ab 01.12.2017 125,- €) 25-50 Johannes Belger, Alt Allertshofen 54, 64397 Modautal VP EC LV Rhein-Main-Saar 22 Anzahlung: 25,- € 06167-7855 [email protected] www.ec-rms.de Anmeldeschluss 05.12.2017 23 24 25 26 27 Teilnahmebedingungen Liebe Freizeitfreunde... ...wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer Freizeiten als Teilnehmer begrüßen zu dürfen. Wir haben die Angebote des Kataloges sorgfältig geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die nachstehenden Teilnahmebedingungen, die, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Reisevertrages werden. Im nachfolgenden Text bedeutet „Reiseveranstalter“, abgekürzt „RV“, der jeweilige Träger der Freizeitmaßnahme, der im Falle Ihrer Buchung Ihr alleiniger Vertragspartner wird. „TN“ bedeutet „Teilnehmer“. 1. Vertragsschluss 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Der TN erklärt sich als Vertragsgrundlage und als besondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen. b) Doppelzimmer an unverheiratete Paare werden nicht vergeben. c) Der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom RV in Form von Sonderprospekten und Info-Briefen zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen. Grundlage der Angebote sind die Freizeit-/Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Freizeit/Reise soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. d) Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts - und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 3 dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Freizeitanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen kann, gilt: a) Mit der Buchung (Freizeitanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN die Reisebestätigung schriftlich, telefonisch, per eMail oder Fax übermitteln. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext vom RV gespeichert wird, wird der TN darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung (Freizeitanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Freizeitanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, telefonisch, per eMail oder Fax erfolgen kann. 2. Anzahlung, Restzahlung 2.1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Freizeit-/ Reisebestätigung und nach Übergabe des Sicherungsscheins gemäß BGB § 651k – wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Freizeit-/Reisepreis angerechnet. 2.2. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Freizeit-/Reisebeginn zahlungsfällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Freizeit/ Reise nicht mehr aus den in 7.3. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3. Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit 3.1. Der TN kann bis zum Freizeit-/Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim RV. Eine Rücktrittserklärung gegenüber der Freizeitleitung wahrt die Frist nicht. 28 Teilnahmebedingungen 3.2. Im Fall des Rücktritts durch den TN stehen dem RV folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Bemessung gewöhnlich ersparte Aufwendungen des RV sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt wurden: Flugreisen bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% Eigenanreise bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% Bus- und Bahnreisen bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% See- und Flusskreuzfahrten bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70% ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen 90% Vorgenannte Stornosätze verstehen sich jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 3.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 3.5. Dem TN wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, sowie einer Auslandskrankenversicherung für Reisen außerhalb Deutschlands empfohlen. 3.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu benennen, unberührt. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN nach Freizeit-/Reisebeginn einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 5. Pflicht zur Mängelanzeige, Kündigung durch den TN, Geltendmachung von Ansprüchen durch den TN; Information über Verbraucherstreitbeilegung 5.1. Der TN ist gemäß BGB § 651d, Abs. 2, verpflichtet, eventuell aufgetretene Störungen und Mängel sofort der vom RV eingesetzten Freizeitleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 5.2. Die Freizeitleitung des RV ist nicht berechtigt, Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den RV anzuerkennen. 5.3. Wird die Freizeit/Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Freizeit/Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten (Freizeitleitung) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist verstreichen ließen, ohne Abhilfe zu leisten. 5.4. Der TN ist verpflichtet, Ansprüche wegen eventuell nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gemäß BGB § 651 c bis f innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 5.5 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Der RV nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend 29 Teilnahmebedingungen würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 6. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 6.1. Der RV informiert den TN entsprechend der „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen“ über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung (Freizeitanmeldung). 6.2. Steht bei der Buchung (Freizeitanmeldung) die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt der RV die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Der RV informiert den TN, sobald feststeht, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird. 6.3. Wechselt die dem TN genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich darüber informieren. 6.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety /air-ban/index_de.htm 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit/Reise nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt. 7.2. Die Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Personenberechtigten. Der RV behält den vollen Anspruch auf den Freizeit-/Reisepreis, erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Rückzahlungen der Leistungsträger, sobald und soweit er diese vom Leistungsträger erhält. 7.3. Der RV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in der allgemeinen oder konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl (siehe „Besondere Hinweise“) nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den RV muss in der konkreten Freizeit- /Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Freizeiten/Reisen oder bestimmte Arten von Freizeiten/Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Freizeit-/Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Freizeit/Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des RV später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Freizeit/ Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Freizeit/ Reise dem RV gegenüber geltend zu machen. 7.4. Wird die Freizeit/Reise nicht durchgeführt, erhält der TN seine dafür geleisteten Zahlungen unverzüglich in voller Höhe zurück. 8. Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport, Ausflüge, Veranstaltungen, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort, z.B. mit der Deutschen Bahn), wenn diese Leistungen in der Freizeit/ Reiseausschreibung und der Freizeit-/Reisebestätigung als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. 8.3. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Freizeit/ Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen und Unterbringung während der Freizeit/ Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist, c) soweit bestehende Vermittlerpflichten verletzt wurden. 30 Teilnahmebedingungen 9. Verjährung 9.1. Vertragliche Ansprüche des TN nach BGB §§ 651 c bis f aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, sowie auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren. 9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach BGB § 651 c bis f verjähren in 1 Jahr. 9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.1. und 9.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Freizeit/Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 9.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 10.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen. 10.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. --------------------------------------------------------© 1996-2017: Diese Teilnahmebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart, und Liebenzeller Mission Freizeiten & Reisen GmbH, Bad Liebenzell --------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist: (sofern nicht anders angegeben) EC Landesverband Rhein-Main-Saar e. V. bzw. Südwestdeutscher Gemeinschaftsverband e. V. Dazu stehen wir Nach folgenden Grundsätzen gestalten wir unsere Freizeiten und Reiseangebote: 1. Die tägliche Bibelarbeit ist die Mitte unserer Freizeit. Für uns ist Gottes Wort maßgeblich für alle Bereiche des Glaubens und des Lebens. 2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind während der Freizeit für die Teilnehmer da und versuchen, einen ansprechenden Urlaub zu gestalten. 3. Freizeitheime, Pensionen und Hotels werden von uns sorgfältig und der Reisegruppe entsprechend ausgewählt. Es stehen in der Regel Gruppenräume zur Verfügung. Von störenden Einflüssen wie z. B. Lärm, Diskotheken oder FKK-Stränden versuchen wir bewusst Abstand zu nehmen. 4. Bei der Auswahl der Partner ist Qualität und Sicherheit unser erstes Ziel. Sorgfältig haben wir als Reiseveranstalter die Busunternehmer, Flug- und Fährgesellschaften ausgewählt. 5. Insbesondere bei Kinder-, Jugend- und Familienangeboten sind die Mitarbeiter in Bezug auf den Schutz des Kindeswohls unterwiesen und sensibilisiert. 6. Unsere Freizeiten sind so kalkuliert, dass wir gute Leistungen zu fairen Preisen anbieten können. 7. Unsere Preise sind Endpreise. Alle ausgeschriebenen Leistungen sind im Preis enthalten. Unsere Freizeiten sehen wir bewusst als Teil des Verkündigungs - und Seelsorgeauftrages unserer Werke und Verbände. Wir wollen, dass sich unsere Teilnehmer wohlfühlen und von Jesus Christus gesegnete Urlaubstage erleben. --------------------------------------------------------Folgende Missionswerke, Gemeinschafts- und Jugendverbände, die im Raum der Gnadauer Gemeinschaftsbewegung und der ihr nahe stehenden Werke Freizeiten anbieten, haben sich mit uns auf diese Grundsätze verständigt: 31 Bibellesebund, Gummersbach Deutscher Christlicher Techniker-Bund e.V. Deutsche Indianer Pionier Mission, Lonsingen „Die Apis“, Evangelischer Gemeinschaftsverband Evangelischer Gemeinschaftsverband Pfalz Stiftung Hensoltshöhe Landeskirchlicher Gemeinschaftsverband, Bayern (Christlicher Freizeit- und Reisedienst Puschendorf) Liebenzeller Gemeinschaftsverband, Bad Liebenzell Liebenzeller Mission, Bad Liebenzell Sächsischer Gemeinschaftsverband, Chemnitz Süddeutscher Gemeinschaftsverband und SV-EC Südwestdeutscher EC-Verband, Filderstadt Südwestdeutscher Gemeinschaftsverband, Haßloch Württembergischer Christusbund, Weinstadt PEC Pfadfinder Entschieden für Christus - PEC Pfadfinder Entschieden für Christus ist seit 2012 ein Arbeitsbereich des Deutschen EC Verbandes. Dieser Arbeitsbereich entstand auf Nachfrage von einzelnen EC-Kreisen, die diese Form der Arbeit durchführen wollten und nach einem geeigneten Verband suchten. Nun sind in vielen EC-Ortsgruppen und Gemeinden schon Stämme entstanden, worüber wir uns sehr freuen! Gerade in den Orten, wo es noch keine Jungschar oder Kindergruppe gibt, ist das Konzept der Pfadfinderarbeit ein ideale Möglichkeit für den (Wieder-)Einstieg in die Arbeit mit Kindern. Da die Pfadfinderarbeit eine anerkannte Form der Jugendarbeit ist, öffnen sich schnell Türen und Tore und die Akzeptanz ist sehr hoch! PEC bietet ein Konzept, das die Teilnehmer in ihrer körperlichen, geistigen, geistlichen und sozialen Entwicklung fördert. Dabei spielen das Erleben und die Verantwortung für den Einzelnen und die Gruppe eine entscheidende Rolle. Kinder und Jugendliche sollen zu verantwortungsbewussten und reifen Persönlichkeiten in ihrem sozialen Umfeld (Gruppe, Gemeinde, Elternhaus, Schule, Staat etc.) heranwachsen. Die PEC arbeitet in Übereinstimmung mit den pädagogischen Erkenntnissen und international gültigen Prinzipien der Pfadfinderbewegung, die durch Lord Baden-Powell 1907 gegründet wurde und in sehr vielen Ländern der Erde besteht. Dies bedeutet, dass jede Person, die sich aus freiem Willen zu den Grundsätzen der Pfadfinder bekennt, Pfadfinder bei der PEC werden kann, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Konfession oder Gesellschaftsschicht. 32 PEC Pfadfinder Entschieden für Christus - PEC Der christliche Glaube und Alltag gehören zusammen. Für uns ist der christliche Glaube die Grundlage für unser Leben. Wenn Glaube nicht im persönlichen Leben erfahren wird, ist die Ausdrucksform künstlich. In der pfadfinderischen Pädagogik nach Baden-Powell ist das Spiel, das Lager, die Erkundung, ja jeder Bereich des Lebens eines Pfadfinders der Ansatzpunkt zum Dank an Gott. Die Stämme und Sippen haben eine klare Bezogenheit zur örtlichen Gemeinde und zum jeweiligen Jugendverband und sind dort eingebunden. Wir würden uns freuen, wenn im EC-Landesjugendverband Rhein-Main-Saar noch mehr Pfadfindergruppen entstehen könnten. Gerne hilft Stefan Kaiser (Referent für die Arbeit mit Kindern im EC RMS) mit ausführlichem Infomaterial und Beratungsbesuchen weiter. Nur Mut & einfach durchrufen: 06694 / 91 04 42 Herzliche Grüße, dein Stefan Kaiser [email protected] 33 EC Freizeitheim EC Freizeit- und Bildungsstätte Zu unserem Landesverband gehört die EC Freizeit- und Bildungsstätte in Modautal Allertshofen. Alle Infos hierzu findest Du auf unserer ausführlichen Website www.ec-freizeitheim.de Belegung: Preis pro ÜN: Maximal: Mindestens: 59 Betten 15 Betten Kinder: Erwachsene 14 € 16 € Markus „Fuchsi“ Fuchshuber ist der Heimleiter und freut sich auf einen Besuch von dir & deiner Gruppe! 34 EC Referenten Landesverband Rhein-Main-Saar & Kreisverband Pfalz Johannes Belger Tobias Reeber Landesjugendreferent EC LV Rhein-Main-Saar Alt Allertshofen 54 D-64397 Modautal Telefon: +49 (0)6167-7855 Mobil: +49 (0)1525-8636770 Email: [email protected] Teen- & Jugendreferent EC Kreisverband Pfalz Lützelstr. 14 D-67459 Böhl-Iggelheim Telefon: +49 (0)6324-939286 Mobil: +49 (0)1520-9827912 Email: [email protected] Stefan Kaiser Nina Perl Jugendbildungsreferent EC LV Rhein-Main-Saar Knüllstr. 4 D-34626 Neukirchen-Hauptschwenda Telefon: +49 (0)6694-910442 Mobil: +49 (0)179-4960403 Email: [email protected] Teen- & Jugendreferentin EC Kreisverband Pfalz Gemeindeplatz 3 D-76872 Minfeld Telefon: +49 (0)7275-9193596 Mobil: +49 (0)174-1608507 Email: [email protected] IMPRESSUM Inhalt & Design: T. Reeber, J. Belger Alle Fotos: von Privat 35 www.ec-rms.de www.ec-pfalz.de www.ec-jugend.de www.ec-project.de www.bildungsspender.de/ec-rms www.facebook.com/ecrheinmainsaar <<< . <<< . <<< . <<< . <<< . <<< .
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