Freizeitprospekt 2017 - EC

2017
Jugendkonferenzen • Jungschartage • Freizeiten • Seminare • Jugendchor
Vorwort
Von Tobias Reeber
Was darf´s denn dieses Jahr sein?
Hast du mal wieder Lust auf rasante Action im Schnee, oder willst du
lieber ganz relaxt Sonne und Meer genießen? Haben sie dich bei „The
Voice of Germany“ nicht vorsingen lassen, obwohl du so gerne mal auf
der Bühne stehen würdest? Kommst du keinen Tag ohne Fußball aus
und willst allen Mal zeigen, mit wem auch die nächste Meisterschaft
wieder „uns“ gehört? Oder stehst du mehr auf „ganz gemütlich Zeit mit
netten Leuten verbringen?“
Ganz egal, was dir gefällt. Hier ist für jeden etwas dabei!
Und weißt du, was das Beste an unseren Freizeiten ist?
Sie könnten dein Leben für immer verändern! Ehrlich, das ist kein Witz.
Bei uns geht es nämlich nicht nur um coole Action, riesen Spaß und
super entspannte Ferien, sondern um dich. Wir Mitarbeiter interessieren uns für dich ganz persönlich. Deshalb haben wir Zeit, hören dir zu
und erzählen dir, wer unser Leben total verändert hat und auch deins
verändern kann – Jesus Christus!
Komm einfach mit, lerne tolle Leute kennen, genieß den Urlaub und
mach dir Gedanken über Gott, die Welt und dein Leben. Also, such dir
mit deinen Freunden was Passendes raus und melde dich an.
Vielleicht sehen wir uns dann ja bald mal…
Dein Tope
Teen- & Jugendreferent
EC Kreisverband Pfalz
2
Inhaltsverzeichnis
Das steckt drin!
INHALT
SEITE
Vorwort
2
Inhaltsverzeichnis
3
Leitlinien des EC
4
Terminübersicht
6
Freizeitübersicht
7
Angebote (chronologisch)
8
...hier findest Du Angebote für
>>> Kinder
>>> Teenager
>>> junge Erwachsene
>>> Mitarbeiter in der
Kinder–/Teenager–/Jugendarbeit
Anmeldeformulare
23
Teilnahmebedingungen
28
Informationen PEC (EC Pfadfinder)
32
EC Freizeitheim (Allertshofen)
34
EC Referenten (Kontaktdaten)
35
3
Leitlinien des EC
Grundsätze der EC-Arbeit
Die 4 EC-Grundsätze sind die Basis unserer Jugendarbeit und
verbinden uns mit allen EC-Verbänden in Deutschland und der Welt.
1. Entschieden für Jesus Christus
Persönliche Hingabe, offenes Bekenntnis
und christusgemäße Lebensgestaltung
2. Verbindliche Zugehörigkeit zur örtlichen Gemeinde
Aktive Beteiligung am Leben und Dienst der EC-Jugendarbeit
und der Gemeinschaft bzw. Gemeinde
3. Sendung in die Welt
Missionarischer, diakonischer und sozialer Dienst
für Christus im täglichen Leben
4. Verbundenheit mit allen Gliedern der
Gemeinde Jesu Christi
Förderung lebendiger Gemeinschaft unter allen,
die an Jesus Christus glauben
4
Leitlinien des EC
Unser EC Bekenntnis
Das EC-Bekenntnis
bringt unseren Glauben
auf den Punkt und ist so für
das persönliche Christsein
und unseren gemeinsamen
Auftrag ein echtes Fundament, auf das sich alle EC-ler
berufen können.
Jesus Christus, der Sohn Gottes, ist mein Erlöser und Herr.
Er hat mir meine Schuld vergeben
und durch den Heiligen Geist ewiges Leben geschenkt.
Er hat mich als sein Eigentum angenommen
und in seine Gemeinde gestellt.
Ich freue mich über die Gemeinschaft mit Jesus Christus.
Deshalb will ich mein ganzes Leben
nach seinem Willen ausrichten
und meine Gaben für ihn einsetzen.
Ich will treu die Bibel lesen und beten.
In meiner Jugendarbeit will ich nach den
EC-Grundsätzen verantwortlich mitarbeiten.
Ich will am Leben und Dienst meiner Gemeinschaft
oder Gemeinde teilnehmen.
Mit meinem Leben will ich anderen Menschen
den Weg zu Jesus Christus zeigen.
Aus eigener Kraft kann ich das nicht.
Ich vertraue auf Jesus Christus.
Alles zur Ehre meines Herrn.
5
EC Termine 2017
Landesverband RMS, KV Pfalz, KV Darmstadt, JuGo´s...
13. Januar
P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Iggelheim
15. Februar
Jungscharmitarbeiter-Treffen (EC Pfalz), Lachen
20.-22. Januar
ec-project Übungswochenende 1, Lachen (S. 9)
10.-12. Februar
ec-project Übungswochenende 2, Lachen (S. 9)
17. Februar
Jugendmissionsabend, Iggelheim
04. März
EC RMS Vertreterversammlung, Lachen
11.-12. März
Mitarbeiterschulung (EC Pfalz), Karlsruhe (S. 11)
17.-19. März
ec-project Übungswochenende 3, Lachen (S. 9)
01. April
ConnECt plus, Reichenbach/Lautertal
01. Mai
Jungschartag (EC Pfalz), Lachen (S. 13)
12. Mai
P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Zotzenbach
20. Mai
ConAction, Darmstadt
25. Mai
Treffen der Generationen (EC RMS), Modau
02.-05. Juni
REBOOT, Lachen (S. 14)
23.-25. Juni
Interkulturelles Wochenende, Allertshof. (S. 15)
24. Juni
Highlight (Jugendgottesdienst), Biebesheim
01.-03. September
Jugendfestival (EC RMS)
16. September
Mitarbeitertag, Allertshofen
22. September
P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Iggelheim
30. September
Jungschartag (EC RMS)
28. Oktober
ConnECt, Arheilgen
04. November
Highlight (Jugendgottesdienst), Biebesheim
10. November
P.L.U.S. (Jugendgottesdienst), Kandel
2. Dezember
ConAction, Weiterstadt
6
Freizeiten 2017
Landesverband RMS, Kreisverband Pfalz/Darmstadt...
TERMIN
FREIZEIT (mit Zielgruppe & Ort)
SEITE
29.12.2016 01.01.2017
BIG in… (ab 18 Jahre), Ansbach
8
02.-06.04.
Osterfreizeit (7-12 Jahre), Allertshofen
(weitere Infos folgen auf www.ec-rms.de)
/
08.-15.04.
Ski- & Snowboard (14-18 Jahre) , Adelboden
10
17.-21.04.
Fußball-Camp (11-14 Jahre, Jungs), Lachen
12
01.-10.07.
Simply The Best (13-19 Jahre), Achensee
16
02.-15.07.
FAR (13-17 Jahre), Kroatien
17
03.-12.07.
Jungscharfreizeit (8-13 Jahre), Otterberg
18
04.-14.07.
Zeltlager (8-12 Jahre), Widdern
19
26.07.-04.08. FSK (ab 18 Jahre), Málaga
20
02.-07.10.
21
Musicalfreizeit (8-13 Jahre), Lachen
27.12.-01.01. Jahreswechseltreffen (13-20 Jahre), Allertshofen
7
22
BIG in...
Ab 18 Jahre - Ansbach - 29.12.2016-01.01.2017
BIG in… ANSBACH
BIG - Believe In God
Endlich mal wieder eine BIG in - Silvesterfreizeit. Nachdem wir in der
Vergangenheit diverse Großstädte abgeklappert haben, machen wir
es uns nun in der kleinen aber feinen Regierungshauptstadt
Mittelfrankens bequem: Ansbach!
Vormittags genießen wir christliche Gemeinschaft mit Lobpreis und
Bibelthema. Nachmittags gibt es verschiedene Angebote
und „Familie Reeber“ stellt euch ihre alte Heimat vor.
Abends haben wir garantiert Spaß und werden einen
unvergesslichen Jahreswechsel miteinander feiern.
Wir wohnen im „Blauen Kreuz“ mit LuMa und Schlafsack.
BIG fun & ein mega BIGinn ins neue Jahr!
Emmi & Tope freuen sich auf Dich!
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
40,- €
15-30
Tobias Reeber, Lützelstr. 14,
67459 Böhl-Iggelheim
HP
EC Kreisverband Pfalz
8
06324-939286
[email protected]
Anmeldeschluss 27.12.2016
[ec-project]
Ab 14 Jahre - Diakonissen-Mutterhaus-Lachen - s.u.
[ec-project] – mehr als ein Chor
Wir lieben es zu singen, Musik zu machen, zu tanzen, Theater zu spielen – den
Ton richtig aufzudrehen und damit ganz einfach unseren Herrn Jesus zu loben.
Du singst gerne? Du interessierst dich für Konzerttechnik? Du spielst ein Instrument oder gerne Theater? Dann bist du bei uns genau richtig!
Probier´s aus! Komm zu unseren Übungswochenenden und erlebe
Gemeinschaft, Glaube und viel Spaß in Singen, Tanz, Theater & Technik.
Wir freuen uns auf DICH!
20.-22.01.2017 Theater & Technik Wochenende 1
10.-12.02.2017 Übungswochenende 2
17.-19.03.2017 Übungswochenende 3
Weitere Übungs- und Konzerttermine werden dann bekannt gegeben!
Preis:
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
80,- €
10-60
Anke Hofsäß, Am Schachtelgraben 20, 67454 Haßloch
VP, Eigenanreise
EC Kreisverband Pfalz
9
0163-2954444
[email protected]
Anmeldeschluss: 31.12.2016
(Ohne ÜN je 3 Tage vorher)
Ski- & Snowboard
14-17 Jahre - Adelboden, Schweiz - 08.-15.04.2017
ADELBODEN...
...steht seit Jahren für: ein kultiges Haus, vielseitige Pisten, mega Essen,
gute Gemeinschaft, Action, Spaß und dich und deine Welt bewegende
Inputs von „echten“ Leuten. Du bist uns wichtig, deshalb haben wir ganz
viel Zeit für dich im Gepäck. Wir freuen uns auf gute Gespräche und
entspannte Ferien. Also, pack’ deinen Koffer und
mach dich bereit für Adelboden 2017.
Leistungen:
 Busfahrt
 freie Benutzung der öffentlichen Skibusse
 6 Tages-Skipass
 Ski– und Snowboardkurs und Pistenguiding
 Vollpension
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
350,- €
30-40
Ruben Müller, Robert-BoschStr. 5a, 67454 Haßloch
Siehe oben
EC Kreisverband Pfalz
10
Anzahlung: 35- €
06324-9223-42
[email protected]
Anmeldeschluss 31.12.2016
Mitarbeiterschulung
Ab 18 J. - Jugendherberge, Karlsruhe 11.-12.03.2017
Bist du Mitarbeiter, mindestens 18 Jahre alt und schlägst dich
wacker und gut durch die Kinder, Teen- und Jugendarbeit?
Je älter man wird, umso mehr verändert sich auch das Mitarbeitersein:
Du hast Erfahrungen gemacht, ausprobiert, du hast Fehler gemacht
und Schönes erlebt und wächst immer mehr in Verantwortung rein.
Diese 1,5 Tage geben dir neue Impulse für deine Arbeit vor Ort.
Themen für die persönliche Weiterbildung als Mitarbeiter gibt es sehr
viele. Wir werden bewusst andere Themen als letztes Jahr wählen,
so dass ihr jedes Jahr mit Freude teilnehmen könnt
und für euch neue Sachen mitnehmt.
Wir freuen uns auf Euch!
Nina und Carsten Perl +
Kathrin (Jugendreferentin in Zweibrücken)
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
30- €
10-20
Nina Perl, Gemeindeplatz 3,
76872 Minfeld
Vollpension, Eigenanreise
EC Kreisverband Pfalz
11
0174-1608507
[email protected]
Anmeldeschluss 15.02.2017
Fußball-Camp
11-14 Jahre (Jungs) - Lachen, NW - 17.-21.04.2017
Du spielst gerne Fußball und hast Spaß, mit anderen zu trainieren?
Dann bist du hier genau richtig!
Wir Trainer freuen uns auf eine coole
gemeinsame Zeit, in der wir trainieren, uns
verbessern und hoffentlich viel erleben.
Der Rasenplatz im Mutterhaus bietet beste
Voraussetzungen dafür. Neben den praktischen Einheiten werden wir auch für
unseren Kopf etwas tun und uns mit dem
Glauben an Jesus Christus beschäftigen.
Melde dich schnell an,
denn die Plätze sind begrenzt!
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
160,- €
20-40
Jannik Ulmer, Im Ringel 70,
67435 Neustadt
VP
EC Kreisverband Pfalz
12
06327-973639
[email protected]
Anmeldeschluss 17.03.2017
Jungschartag
7-13 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen - 01.05.2017
Gemeinsam mit dem EGV Pfalz veranstalten wir wieder
unseren EC-Jungschartag. Hier treffen sich alle Jungscharen
des EC Pfalz und viele Freunde darüber hinaus.
Der Jungschartag 2017 steht unter dem Motto:
Das große Spektakel!
Euch erwartet ein buntes Programm mit einem coolen
Jungschargottesdienst, herausfordernden Spielständen und
einem actiongeladenen Geländespiel.
Die Anmeldungen laufen über
deine Jungschargruppe!
Preis:
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Infos:
Veranstalter:
5,- €
200-500
Nina Perl, Gemeindeplatz 3,
76872 Minfeld
Flyer folgen!
EC Kreisverband Pfalz
13
0174-1608507
[email protected]
REBOOT
13-27 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen 02.-05.06.2017
Infos & Anmeldung
www.reboot.ec-pfalz.de
(Die Seite wird ca. 2 Monate
vorher freigeschaltet)
Preis (je nach Kategorie):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung:
Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
Ca. 45- €
200-500
Tobias Reeber
www.reboot.ec-pfalz.de
div. buchbar
EC Kreisverband Pfalz
14
Anmeldeschluss 24.05.2017
Interkulturelles Wochenende
14-27 Jahre - Allertshofen, Modautal - 23.-25.06.2017
Wir sind als Christen heutzutage immer stärker herausgefordert,
uns gesellschaftspolitisch zu positionieren. Dabei fordert uns gerade
die Begegnung mit Menschen aus anderem kulturellen oder religiösen
Hintergrund heraus. Das Interkulturelle Wochenende soll helfen,
sprachfähig zu werden: Andere Menschen verstehen und von ihnen
verstanden werden. Nach den Themen Islam und Judentum wenden
wir uns fernöstlicher Spiritualität mit Schwerpunkt Buddhismus zu.
Der Buddhismus ist mit ca. 270.000 Anhängern nach dem Islam die
stärkste nicht-christliche Religion in Deutschland. Aus dem fernöstlichen
Kontext kommend, hat der Buddhismus auch in der westlichen Welt
Beachtung und Verbreitung gefunden. Durch seine kulturelle Anpassungsfähigkeit begegnen uns viele verschiedene „Gesichter“ dieser
Weltreligion (z.B. Yoga, Akupunktur, Meditationsangebote u.v.m.).
Freiw. Unkostenbeitrag:
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
25,- bis 50,- € (Richtwert)
10-20
Johannes Belger
+ Stefan Kaiser
Sa.: Frühstück + Mittagessen
EC LV Rhein-Main-Saar
15
06167-7855
[email protected]
www.ec-rms.de
Anmeldeschluss 23.04.2017
Simply The Best (STB)
13-19 Jahre - Eben, Achensee (AUT) - 01.-10.07.2017
Vom Norden in den Süden, vom Meer bis in die Berge, von der
pulsierenden Großstadt bis ins idyllische Dorf. Egal wo STB schon
war – es hat Spaß und Lust auf mehr gemacht!
Letztes Mal waren wir im Norden am Meer - jetzt geht es auch ans
Wasser, aber diesmal in den Süden an den Achensee/Österreich.
Ein buntes Programm, spannende Bibelarbeiten, aufregende
Unternehmungen und nette Leute erwarten euch.
Also am besten Termin direkt vormerken,
Freunde einladen und gemeinsam dabei sein!!!
Leitung:
Tom Schuster und Johannes Belger
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
379,- € (ab 02.04.2017 400,- €)
20-26
Johannes Belger, Alt Allertshofen 54, 64397 Modautal
VP, HP-Versicherung
StGV, EC LV Rhein-Main-Saar
16
Anzahlung: 40,- €
06167-7855
[email protected]
www.ec-rms.de
Anmeldeschluss 21.04.2017
FAR
13-17 Jahre - Insel Pag, Kroatien - 02.-15.07.2017
FAR Fun, Action, Relaxen
Let´s do it again! Dieses Jahr belegen wir dasselbe Haus wie in 2016:
Stara Smokva in Metajna auf der Insel Pag. Also, freu dich auf coole
Wasserball-Fights im hauseigenen Pool, Fischerpicknick mit Klippenspringen, Joggen am Meer (nur 50m entfernt), Bananaboat-Action und
Chillen auf der Terrasse. Einfache aber gute Zimmer mit Nasszelle und
Klimaanlage. Was will man mehr?! Das hier: vormittags gibt´s ehrliche
Inputs, die auch wirklich mit deinem Leben zu tun haben. Nachmittags
genießen wir Sonne, Sand und Meer und haben so viel oder wenig
Bewegung, wie wir wollen. Abends sind ebenfalls Fun, Action und
Relaxen angesagt und einfach Zeit für offene Gespräche über
Gott und die Welt und freundschaftliche Beziehungen.
Tolle Leute, tolle Gemeinschaft, tolle Zeit. Einfach FAR.
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
525,- €
55-60
Tobias Reeber, Lützelstr. 14,
67459 Böhl-Iggelheim
Fahrt, VP, HP-Versicherung
EC Kreisverband Pfalz
17
Anzahlung 50,- €
06324-939286
[email protected]
Anmeldeschluss 30.03.2017
Jungscharfreizeit
8-13 Jahre - Otterberg (CVJM Johannishöhe) - 03.-12.07.2017
Unsere Jungscharfreizeit führt uns dieses Jahr wieder nach Otterberg
ins Freizeitheim Johannishöhe. Dort gibt es für euch wirklich fast alles,
was man sich so wünscht: einen Fußball- und Volleyballplatz, eine Kletterwand, Spielwiesen, einen Lagerfeuerplatz, Kicker, Tischtennis und
vieles mehr. Auf dem tollen Gelände ist für jeden etwas dabei.
Es werden wieder viele Mitarbeiter mitfahren, die ein tolles und
spannendes Programm vorbereiten. Dazu gehören z. B. Geländespiele,
Lagerfeuer, Basteln, Sportangebote, Singen, Bibelarbeiten, spannende
Geschichten, Tagesausflug usw. Es wird sicherlich eine unvergessliche
Zeit für dich sein und hoffentlich auch eine Gelegenheit,
Jesus besser kennen zu lernen.
Wir als Freizeitteam freuen uns schon auf dich
und sind gespannt auf das,
was wir gemeinsam erleben!
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
220,- €
25-55
David Müller, Lützelstr. 14,
67459 Böhl-Iggelheim
VP, HP-Vers., Eigenanreise
EC Kreisverband Pfalz
18
Anzahlung: 20,- €
06324-970771
[email protected]
Anmeldeschluss 22.05.2017
Zeltlager
8-12 Jahre - Widdern - 04.-14.07.2017
In zehn Tagen um die Welt
...ist dieses Jahr unser Thema und es erwartet euch ein spannendes
Programm rund ums Reisen und die damit verbundenen Abenteuer!
Wer ist von Euch schon mal in zehn Tagen um die Welt gereist!?!?!?
Wer möchte kann sich eine coole Verkleidung à la Indiana Jones oder
klassischer Touri besorgen oder auch selber basteln.
Wir werden uns auch etwas Cooles einfallen lassen!!!
Außerdem wollen wir die Natur pur erleben, mit anderen in
kleinen Zeltgruppen zusammenleben, Herausforderungen
meistern, Grenzen ausprobieren, Ausflüge machen, uns mit
anderen messen, ins Schwimmbad gehen und vieles mehr.
Und das alles im Blick darauf, dass wir Jesus hautnah
erleben und mehr von ihm erfahren.
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Anmeldung & Infos:
Leistungen:
Veranstalter:
180,- € (ab 01.04.2017 190,- €)
25-50
Bianca Blauth, Eisenbahnstr. 30,
64584 Biebesheim
VP
StGV, EC LV RMS
19
Geschwisterpreis: 165,-/175,- €
Anzahlung: 50,- €
06258-70 47 53 3
[email protected]
Anmeldeschluss: 04.05.2017
FSK
Ab 18 Jahre - Málaga, Spanien - 26.07.-04.08.2017
Relaxen mit Tiefgang – den Sommer genießen in Málaga!!
Im wunderschönen Andalusien, untergebracht im Ökumenischen
Zentrum „Los Rubios“ nur circa 200 m vom Meer entfernt, stehen uns
entspannte Urlaubstage bevor. Gute Gespräche, relaxen am Strand und
entspannte Gemeinschaft an der Costa del Sol – also heraus aus dem
stressigen Alltag und hinein in die Zeit zum Genießen!
Neben Impulsen, Gedankenanstößen und Gesprächen über die Bibel
haben wir viel Zeit in der schönen Landschaft, am Strand und in der
Stadt zu entspannen und uns zu erholen. Málaga, Hauptstadt der
Region, ist nicht weit entfernt für diejenigen, die gerne mal einen
Stadtbummel genießen wollen. Im Preis enthalten ist mindestens ein
Ausflug. Wir werden gemeinsam entscheiden wo es hingehen soll.
Nina und Carsten freuen sich auf die gemeinsame Zeit mit euch!
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
350,- €
15-20
Nina & Carsten Perl, Gemeindeplatz 3, 76872 Minfeld
HP, HP-Versicherung
EC Kreisverband Pfalz
20
Anzahlung 25,- €
0174-1608507
[email protected]
Anmeldeschluss 01.06.2017
Musicalfreizeit
8-13 Jahre - Diak.-Mutterhaus-Lachen - 02.-07.10.2017
Was kommt nach „Mose“ (Musical 2016)? - ...surprise!
Fest steht: es ist immer wieder faszinierend, was Kinder Geniales auf die
Beine stellen, wenn sie tun dürfen, was sie wollen. Natürlich braucht es
dazu auch gute Anleiter! Und die haben wir:
Ein sehr liebevolles und hochmotiviertes Mitarbeiterteam!
Vormittags gibt es eine Chorprobe und Workshops
(Theater, Sologesang, Tanz, Bühnenbild…).
Den Rest des Tages haben wir ein actionreiches Spiel- &
Spaßprogramm. Was abends nicht fehlen darf sind zwei Dinge:
1) Die biblische „LEGO-Geschichte“
2) Ein Mitarbeiter erzählt aus seinem Leben mit Gott!
Beides total spannend und cool, was da für uns alle drin steckt!
Zum Schluss gibt es - wie jedes Jahr - die große Musicalaufführung.
Keine Frage: Es wird wieder eine super Zeit - hoffentlich mit dir!
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
150,- €
50-70
Tobias Reeber, Lützelstr. 14,
67459 Böhl-Iggelheim
VP, HP-Vers.
EC Kreisverband Pfalz
21
Anzahlung: 25,- €
06324-939286
[email protected]
Anmeldeschluss 01.09.2017
Jahreswechseltreffen
13-20 Jahre - Allertshofen - 27.12.2017-01.01.2018
In Allertshofen wird der Jahreswechsel alljährlich „gebührend“
begangen. Spannende Bibelarbeiten, Seminare, kreative
Workshops und gute Stimmung mit einem einmaligen
Silvesterabend als Höhepunkt erwarten dich.
Viele sind schon seit langem dabei. Du auch?
Wenn nicht, dann wird es allerhöchste Zeit!
Dieses Jahr starten wir sogar einen Tag früher.
Leitung: Johannes Belger mit Team
Preis (inkl. Anzahlung):
Teilnehmerzahl (min/max):
Leitung & Anmeldung:
Leistungen:
Veranstalter:
111- € (ab 01.12.2017 125,- €)
25-50
Johannes Belger, Alt Allertshofen 54, 64397 Modautal
VP
EC LV Rhein-Main-Saar
22
Anzahlung: 25,- €
06167-7855
[email protected]
www.ec-rms.de
Anmeldeschluss 05.12.2017
23
24
25
26
27
Teilnahmebedingungen
Liebe Freizeitfreunde...
...wir würden uns freuen, Sie bei einer unserer
Freizeiten als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.
Wir haben die Angebote des Kataloges sorgfältig
geplant und vorbereitet. Dazu gehören auch die
nachstehenden Teilnahmebedingungen, die,
soweit wirksam einbezogen, Inhalt des mit Ihnen
abzuschließenden Reisevertrages werden. Im
nachfolgenden Text bedeutet „Reiseveranstalter“,
abgekürzt „RV“, der jeweilige Träger der Freizeitmaßnahme, der im Falle Ihrer Buchung Ihr alleiniger
Vertragspartner wird. „TN“ bedeutet „Teilnehmer“.
1. Vertragsschluss
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Der TN erklärt sich als Vertragsgrundlage und als
besondere, persönliche Verpflichtung bereit, bewusst an einer christlichen Lebensgemeinschaft
teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm
anzuschließen.
b) Doppelzimmer an unverheiratete Paare werden
nicht vergeben.
c) Der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom RV in Form von Sonderprospekten
und Info-Briefen zugehen, soweit solche Hinweise
nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen
oder gesetzlichen Rechte führen. Grundlage der
Angebote sind die Freizeit-/Reiseausschreibungen
und die ergänzenden Informationen des RV für die
jeweilige Freizeit/Reise soweit diese dem TN bei der
Buchung vorliegen.
d) Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2
Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete
Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht
besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts
- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff.
3 dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
1.2. Für die Buchung (Freizeitanmeldung), die
mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder
per Telefax erfolgen kann, gilt:
a) Mit der Buchung (Freizeitanmeldung) bietet der
TN dem RV den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang
der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)
durch den RV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN die Reisebestätigung
schriftlich, telefonisch, per eMail oder Fax übermitteln.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung
im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert.
b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext vom RV gespeichert wird,
wird der TN darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
"zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung (Freizeitanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des
TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages
entsprechend seiner Buchung (Freizeitanmeldung).
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande, die
keiner besonderen Form bedarf und schriftlich, telefonisch, per eMail oder Fax erfolgen kann.
2. Anzahlung, Restzahlung
2.1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Freizeit-/
Reisebestätigung und nach Übergabe des Sicherungsscheins gemäß BGB § 651k – wird, soweit keine
andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung
wird voll auf den Freizeit-/Reisepreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor
Freizeit-/Reisebeginn zahlungsfällig, soweit der
Sicherungsschein übergeben ist und die Freizeit/
Reise nicht mehr aus den in 7.3. genannten Gründen
abgesagt werden kann.
3. Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit
3.1. Der TN kann bis zum Freizeit-/Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die
schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung beim RV. Eine Rücktrittserklärung gegenüber der Freizeitleitung wahrt die Frist
nicht.
28
Teilnahmebedingungen
3.2. Im Fall des Rücktritts durch den TN stehen dem
RV folgende pauschale Entschädigungen zu, bei
deren Bemessung gewöhnlich ersparte Aufwendungen des RV sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt wurden:
Flugreisen
bis 90 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt
20%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt
50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
70%
ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen
90%
Eigenanreise
bis 30 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt
30%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
60%
ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen
90%
Bus- und Bahnreisen
bis 90 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt
20%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt
50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
70%
ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen
90%
See- und Flusskreuzfahrten
bis 90 Tage vor Reiseantritt
10%
vom 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt
20%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt
40%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
70%
ab 6. Tag oder bei Nichterscheinen
90%
Vorgenannte Stornosätze verstehen sich jeweils pro
TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
3.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen,
dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur
Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der
RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.5. Dem TN wird ausdrücklich der Abschluss einer
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, sowie einer
Auslandskrankenversicherung für Reisen außerhalb
Deutschlands empfohlen.
3.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt
das gesetzliche Recht des TN gemäß § 651b BGB
einen Ersatzteilnehmer zu benennen, unberührt.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN nach Freizeit-/Reisebeginn einzelne
Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen
Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der
RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
5. Pflicht zur Mängelanzeige, Kündigung
durch den TN, Geltendmachung von Ansprüchen
durch den TN; Information über Verbraucherstreitbeilegung
5.1. Der TN ist gemäß BGB § 651d, Abs. 2, verpflichtet, eventuell aufgetretene Störungen und Mängel
sofort der vom RV eingesetzten Freizeitleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des
TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.2. Die Freizeitleitung des RV ist nicht berechtigt,
Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den
RV anzuerkennen.
5.3. Wird die Freizeit/Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Freizeit/Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbarem Grund, nicht zuzumuten
ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV
bzw. seine Beauftragten (Freizeitleitung) eine ihnen
vom TN bestimmte, angemessene Frist verstreichen
ließen, ohne Abhilfe zu leisten.
5.4. Der TN ist verpflichtet, Ansprüche wegen eventuell nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gemäß BGB § 651 c bis f innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die
Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651
e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen
nach Aushändigung geltend zu machen.
5.5 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei
Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche
Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft
getreten waren. Der RV nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend
29
Teilnahmebedingungen
würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber
in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/
consumers/odr/ hin.
6. Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
6.1. Der RV informiert den TN entsprechend der
„EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen“
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung
(Freizeitanmeldung).
6.2. Steht bei der Buchung (Freizeitanmeldung)
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so nennt der RV die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Der RV informiert den TN, sobald feststeht, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird.
6.3. Wechselt die dem TN genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich darüber
informieren.
6.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
ist) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety
/air-ban/index_de.htm
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1. Der RV kann den Reisevertrag kündigen, wenn
der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder
der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit/Reise nachhaltig stört oder
gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder
gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt.
7.2. Die Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise
zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Personenberechtigten. Der RV behält
den vollen Anspruch auf den Freizeit-/Reisepreis,
erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie
Rückzahlungen der Leistungsträger, sobald und
soweit er diese vom Leistungsträger erhält.
7.3. Der RV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in der allgemeinen oder konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl
(siehe „Besondere Hinweise“) nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den RV muss in der konkreten Freizeit- /Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Freizeiten/Reisen
oder bestimmte Arten von Freizeiten/Reisen, in
einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die
spätesten Rücktrittsfrist in der Freizeit-/Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die
Absage der Freizeit/Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt des RV später als 4 Wochen vor
Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Freizeit/
Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine
solche ohne Mehrpreis für den TN aus ihrem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Freizeit/
Reise dem RV gegenüber geltend zu machen.
7.4. Wird die Freizeit/Reise nicht durchgeführt, erhält der TN seine dafür geleisteten Zahlungen unverzüglich in voller Höhe zurück.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz
bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport, Ausflüge, Veranstaltungen, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von
und zum Ausgangs- und Zielort, z.B. mit der Deutschen Bahn), wenn diese Leistungen in der Freizeit/
Reiseausschreibung und der Freizeit-/Reisebestätigung als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil
der Reiseleistungen des RV sind.
8.3. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Freizeit/
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen und Unterbringung während der Freizeit/
Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist,
c) soweit bestehende Vermittlerpflichten verletzt
wurden.
30
Teilnahmebedingungen
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des TN nach BGB §§ 651
c bis f aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,
oder der Gesundheit, einschließlich vertraglicher
Ansprüche auf Schmerzensgeld, sowie auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des RV oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 2 Jahren.
9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach BGB
§ 651 c bis f verjähren in 1 Jahr.
9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.1. und 9.2. beginnt
mit dem Tag, an dem die Freizeit/Reise nach den
vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der
letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag.
9.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV
Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
10.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV
die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts
vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich
an deren Sitz verklagen.
10.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
--------------------------------------------------------© 1996-2017:
Diese Teilnahmebedingungen sind urheberrechtlich
geschützt. Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart,
und Liebenzeller Mission Freizeiten & Reisen GmbH,
Bad Liebenzell
--------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist:
(sofern nicht anders angegeben)
EC Landesverband Rhein-Main-Saar e. V. bzw.
Südwestdeutscher Gemeinschaftsverband e. V.
Dazu stehen wir
Nach folgenden Grundsätzen gestalten wir
unsere Freizeiten und Reiseangebote:
1. Die tägliche Bibelarbeit ist die Mitte unserer Freizeit. Für uns ist Gottes Wort maßgeblich für alle
Bereiche des Glaubens und des Lebens.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind während der Freizeit für die Teilnehmer da und versuchen, einen ansprechenden Urlaub zu gestalten.
3. Freizeitheime, Pensionen und Hotels werden
von uns sorgfältig und der Reisegruppe entsprechend ausgewählt. Es stehen in der Regel Gruppenräume zur Verfügung. Von störenden Einflüssen wie
z. B. Lärm, Diskotheken oder FKK-Stränden versuchen wir bewusst Abstand zu nehmen.
4. Bei der Auswahl der Partner ist Qualität und
Sicherheit unser erstes Ziel. Sorgfältig haben wir als
Reiseveranstalter die Busunternehmer, Flug- und
Fährgesellschaften ausgewählt.
5. Insbesondere bei Kinder-, Jugend- und Familienangeboten sind die Mitarbeiter in Bezug auf den
Schutz des Kindeswohls unterwiesen und sensibilisiert.
6. Unsere Freizeiten sind so kalkuliert, dass wir gute
Leistungen zu fairen Preisen anbieten können.
7. Unsere Preise sind Endpreise. Alle ausgeschriebenen Leistungen sind im Preis enthalten. Unsere Freizeiten sehen wir bewusst als Teil des Verkündigungs
- und Seelsorgeauftrages unserer Werke und Verbände. Wir wollen, dass sich unsere Teilnehmer
wohlfühlen und von Jesus Christus gesegnete Urlaubstage erleben.
--------------------------------------------------------Folgende Missionswerke, Gemeinschafts- und
Jugendverbände, die im Raum der Gnadauer
Gemeinschaftsbewegung und der ihr nahe stehenden Werke Freizeiten anbieten, haben sich mit uns
auf diese Grundsätze verständigt:
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Bibellesebund, Gummersbach
Deutscher Christlicher Techniker-Bund e.V.
Deutsche Indianer Pionier Mission, Lonsingen
„Die Apis“, Evangelischer Gemeinschaftsverband
Evangelischer Gemeinschaftsverband Pfalz
Stiftung Hensoltshöhe
Landeskirchlicher Gemeinschaftsverband, Bayern
(Christlicher Freizeit- und Reisedienst Puschendorf)
Liebenzeller Gemeinschaftsverband, Bad Liebenzell
Liebenzeller Mission, Bad Liebenzell
Sächsischer Gemeinschaftsverband, Chemnitz
Süddeutscher Gemeinschaftsverband und SV-EC
Südwestdeutscher EC-Verband, Filderstadt
Südwestdeutscher Gemeinschaftsverband, Haßloch
Württembergischer Christusbund, Weinstadt
PEC
Pfadfinder Entschieden für Christus - PEC
Pfadfinder Entschieden für
Christus ist seit 2012 ein Arbeitsbereich des Deutschen EC
Verbandes. Dieser Arbeitsbereich entstand auf Nachfrage
von einzelnen EC-Kreisen, die
diese Form der Arbeit durchführen wollten und nach einem geeigneten Verband suchten. Nun
sind in vielen EC-Ortsgruppen
und Gemeinden schon Stämme
entstanden, worüber wir uns
sehr freuen! Gerade in den Orten, wo es noch keine Jungschar oder Kindergruppe gibt, ist das Konzept der
Pfadfinderarbeit ein ideale Möglichkeit für den (Wieder-)Einstieg in die Arbeit
mit Kindern. Da die Pfadfinderarbeit eine
anerkannte Form der Jugendarbeit ist, öffnen sich schnell Türen und Tore und die
Akzeptanz ist sehr hoch! PEC bietet ein
Konzept, das die Teilnehmer in ihrer körperlichen, geistigen, geistlichen und sozialen Entwicklung fördert. Dabei spielen das
Erleben und die Verantwortung für den Einzelnen und die Gruppe eine entscheidende
Rolle. Kinder und Jugendliche sollen zu verantwortungsbewussten und reifen Persönlichkeiten in ihrem sozialen Umfeld
(Gruppe, Gemeinde, Elternhaus, Schule, Staat etc.) heranwachsen. Die PEC
arbeitet in Übereinstimmung mit den pädagogischen Erkenntnissen und international gültigen Prinzipien
der Pfadfinderbewegung, die
durch Lord Baden-Powell 1907
gegründet wurde und in sehr
vielen Ländern der Erde besteht. Dies bedeutet, dass jede
Person, die sich aus freiem Willen zu den Grundsätzen der
Pfadfinder bekennt, Pfadfinder
bei der PEC werden kann, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Konfession oder Gesellschaftsschicht.
32
PEC
Pfadfinder Entschieden für Christus - PEC
Der christliche Glaube und Alltag gehören zusammen. Für
uns ist der christliche Glaube
die Grundlage für unser Leben.
Wenn Glaube nicht im persönlichen Leben erfahren wird, ist
die Ausdrucksform künstlich. In
der pfadfinderischen Pädagogik
nach Baden-Powell ist das Spiel,
das Lager, die Erkundung, ja
jeder Bereich des Lebens eines
Pfadfinders der Ansatzpunkt
zum Dank an Gott.
Die Stämme und Sippen haben eine klare Bezogenheit zur örtlichen Gemeinde und zum jeweiligen Jugendverband und sind dort eingebunden.
Wir würden uns freuen, wenn im EC-Landesjugendverband Rhein-Main-Saar
noch mehr Pfadfindergruppen entstehen könnten.
Gerne hilft Stefan Kaiser (Referent für die Arbeit mit Kindern im EC RMS) mit
ausführlichem Infomaterial und Beratungsbesuchen weiter.
Nur Mut & einfach durchrufen: 06694 / 91 04 42
Herzliche Grüße,
dein Stefan Kaiser
[email protected]
33
EC Freizeitheim
EC Freizeit- und Bildungsstätte
Zu unserem
Landesverband gehört
die EC Freizeit- und
Bildungsstätte in
Modautal Allertshofen.
Alle Infos hierzu
findest Du auf unserer
ausführlichen Website
www.ec-freizeitheim.de
Belegung:
Preis pro ÜN:
Maximal:
Mindestens:
59 Betten
15 Betten
Kinder:
Erwachsene
14 €
16 €
Markus „Fuchsi“ Fuchshuber
ist der Heimleiter und freut sich auf
einen Besuch von dir & deiner Gruppe!
34
EC Referenten
Landesverband Rhein-Main-Saar & Kreisverband Pfalz
Johannes
Belger
Tobias
Reeber
Landesjugendreferent
EC LV Rhein-Main-Saar
Alt Allertshofen 54
D-64397 Modautal
Telefon: +49 (0)6167-7855
Mobil: +49 (0)1525-8636770
Email: [email protected]
Teen- & Jugendreferent
EC Kreisverband Pfalz
Lützelstr. 14
D-67459 Böhl-Iggelheim
Telefon: +49 (0)6324-939286
Mobil: +49 (0)1520-9827912
Email: [email protected]
Stefan
Kaiser
Nina
Perl
Jugendbildungsreferent
EC LV Rhein-Main-Saar
Knüllstr. 4
D-34626 Neukirchen-Hauptschwenda
Telefon: +49 (0)6694-910442
Mobil: +49 (0)179-4960403
Email: [email protected]
Teen- & Jugendreferentin
EC Kreisverband Pfalz
Gemeindeplatz 3
D-76872 Minfeld
Telefon: +49 (0)7275-9193596
Mobil: +49 (0)174-1608507
Email: [email protected]
IMPRESSUM
Inhalt & Design: T. Reeber, J. Belger
Alle Fotos: von Privat
35
www.ec-rms.de
www.ec-pfalz.de
www.ec-jugend.de
www.ec-project.de
www.bildungsspender.de/ec-rms
www.facebook.com/ecrheinmainsaar
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