01/2017 - Hartha

3. Jahrgang
Donnerstag, 5. Januar 2017
Nummer 1/2017
Bürgermeister, Stadtrat und Verwaltung
wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern
Glück, Gesundheit und Erfolg
für das neue Jahr 2017.
Fotografiert von Sören Lungwitz, Dezember 2016.
STADTANZEIGER HAR THA - ERSCHEINUNGSTERMINE 2017
Redaktionsschluss
Erscheinungstag
Redaktionsschluss
Erscheinungstag
Di. 24.01.
Do. 02.02.
Di. 25.07.
Do. 03.08.
Di. 21.02.
Do. 02.03.
Di. 29.08.
Do. 07.09.
Di. 28.03.
Do. 06.04.
Fr. 22.09.
Do. 05.10.
Mo. 24.04.
Do. 04.05.
Fr. 20.10.
Do. 02.11.
Fr. 19.05
Do. 01.06.
Di. 28.11.
Do. 07.12.
Di. 27.06.
Do. 06.07.
Di. 19.12.2017
Do. 04.01.2018
Das Amtsblatt im Internet:
www.hartha.de
STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
n Kinder backen und basteln in Diedenhain
Am 26. November 2016 war es endlich so weit. Viele Kinder aus Diedenhain und Umgebung kamen mit ihren Eltern oder Großeltern zur 1.
Diedenhainer Plätzchenbäckerei in unser Gemeindehaus.
Ab etwa 15.30 Uhr füllte sich der große Raum mit Kinderstimmen. Jeder hatte ganz verschiedenen Teig mitgebracht. Schnell füllte sich der
Tisch mit Nudelhölzern, tollen Ausstechformen und allerlei bunten
Streuseln. Die Kinder hatten viel Spaß beim Ausrollen, Ausstechen und
Verzieren der verschiedensten Herzen, Glocken, Sterne und Weihnachtsbäume und natürlich beim Teignaschen.
Im nu waren die ersten Backbleche voll und wurden in den Ofen geschoben.
STADTGESCHEHEN
Innerhalb kürzester Zeit roch es
im Raum nach frischen Plätzchen.
Voller Begeisterung und Ungeduld warteten die Kinder auf die
ersten fertigen Plätzchen, um sie
zu kosten. Die Zeit verging wie im
Flug. Nach dem Backen haben die
Erwachsenen alles wieder zusammengeräumt und die Kinder bastelten. Sie haben schöne Weihnachtskugeln oder –herzen gestaltet und gemalt. Sicherlich wird
dieser gelungene Nachmittag im
nächsten Advent wiederholt.
K.Kluge und K.Köhler
Impressum:
Herausgeber amtlicher Teil:
Stadt Hartha, Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha,Tel. 034328/520
Herausgeber redaktioneller Teil, Anzeigen und Druck:
Riedel Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244
Lichtenau/OT Ottendorf
Verantwortlich: Annemarie und Reinhard Riedel
Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016.
Verantwortlich i. S. d. P. für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Für die Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen sind
die Leiter und für die sonstigen Beiträge die unterzeichnenden Autoren verantwortlich.
Die Stadt Hartha mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle Deutsche
Post über 4123 Haushalte. Außerdem liegen Exemplare zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein
Harthaer Stadtanzeiger zur Verfügung gestellt.
n Kontaktdaten für die Entgegennahme von Beiträgen:
Kultur- und Sportbetrieb Hartha
Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Rückfragen:
Stadtverwaltung Hartha
Mail: [email protected]
Ansprechpartner für Rückfragen:
Frau Pacholke
Tel.: 034328/ 669918
Frau Prudlo
Tel.: 034328/ 52111
Beiträge sind jeweils bis 24.00 Uhr des Tages vor dem
Redaktionsschluss beim Kultur- und Sportbetrieb einzureichen.
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Bereits elf Tage vor Weihnachten konnten sich die Einsatzkräfte der
Gemeindefeuerwehr Hartha über ein Weihnachtsgeschenk freuen.
Stellvertretend nahmen der Gemeindewehrleiter Renè Greif (links) und
der Vorsitzende des Feuerwehrvereins Hartha e.V. Christian Quosdorf
(rechts) am 13.12.2016 die neuen Funktionswesten für Führungskräfte
vom Geschäftsführer der Firma GSH Sachsen GmbH, Dr. Winfried Blümel, entgegen. Die sieben Funktionswesten inklusive Rückenschilder
im Wert von ca. 1.000,00 €, werden zur Kenntlichmachung der
Führungskräfte an den Einsatzstellen gemäß Feuerwehrdienstvorschift
(FwDV) 100 (Führung und Leitung im Einsatz) eingesetzt. Die bisher
verwendeten Westen waren verschlissen und entsprachen nicht mehr
den gültigen Normen.
Ein großes DANKESCHÖN an die Geschäftsleitung der GSH Sachsen
GmbH, für diese großzügige Spende.
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEM
STADTGESCHEHEN
n Rückschau zum Weihnachtsmarkt in der Pestalozzi-Schule Hartha
Wohliges Getümmel…
am 02.12.16 fühlten sich viele Kinder, Jugendlichen und Harthaer Bürgern sehr wohl im Getümmel des Weihnachtsmarktes von Grund- und
Oberschule.
Es wurden Engel gebastelt, Plätzchen gebacken, Gesichter geschminkt, Schokoflocken kreiert, Cocktails geshakt, Knüppelkuchen
geröstet, Bratwürste gegrillt, Wildgulasch verschnabuliert, Glühwein
und Punsch genossen…Natürlich lässt sich auch der Weihnachtsmann
so viele leuchtende Kinderaugen nicht entgehen und machte einen Abstecher in unsere Schule. Im Sack hatte er viele kleine Präsente, von
Firmen und Eltern gesponsert. Helfende Engel waren die Johanniter
des Schulsanitätsdienstes, unsere Feuerwehrkameraden, die Sparkasse Döbeln mit der gut genutztenT- Wall.
Ein Highlight war und bleibt die zweite Ausgabe unseres Koch- und
Backbuches „Pesta al dente“. Wer noch Bedarf hat, kann es gern über
Schulter an Schulter übern Weihnachtsmarkt
unsere Schule, die Bücherstube Arnold oder die Stadtbibliothek Hartha
für 9,99 Euro erwerben.
Wir danken den Eltern unserer beiden Schulen sowie den Kolleginnen
und Kollegen, den Mitgliedern des Fördervereins der Oberschule, unseren Hausmeistern und natürlich unseren Schülerinnen und Schülern.
Das Weihnachtsmusikprogramm der Oberschüler war ein Genuss für
alle Besucher.
Und wenn Kinderaugen strahlen und einem direkt ins Gesicht blicken
schwebt man wie auf Wolken. Es ist das größte Glück dieser Erde. Dazu haben Sie im Rahmen unseres Weihnachtsmarktes beigetragen.
Dafür möchte ich mich bei allen Akteuren und Unterstützern vor und
hinter den Kulissen auf das Herzlichste bedanken
Kerstin Wilde
Schulleiterin
Weihnachtsmann Timmy
Weihnachtsmarktprogramm
n Baumbepflanzung am Wanderrastplatz an der Vermessungssäule
IG „Verschönerung“ hält Wort ……
Während der offiziellen Einweihung des kleinen Wanderrastplatzes an
der Vermessungssäule am Harthaer Kreuz am 17.06.2016 hatte ich
versprochen noch nachträglich einen geeigneten Baum zu sponsern
und natürlich auch zu pflanzen.
In einer kurzen konstruktiven Vorortbesichtigung mit Herrn Fischer
(Stadtverwaltung Hartha) und Herrn Markert (Friedhofsverwaltung)
wurde über den Standort, den Pflanzzeitpunkt und die Baumart entschieden. Zu beachten war hierbei die vorbeiführende Freileitung. Um
einen geeigneten Standort für den Baum zu finden, musste der vorhandene Rosenstock nochmals umgesetzt werden
Die Wahl fiel auf eine Eberesche, da diese an der stark befahrenen S 36
abgasresistent sein musste und ins Landschaftsbild passen sollte.
So ganz nebenbei sei erwähnt, dass mehr als 60 Vogelarten diesen
Baum wegen seiner kleinen Früchte schätzen, deshalb wird er ja auch
Vogelbeere genannt.
Die Pflanzarbeiten gestalteten sich weit schwieriger als gedacht, weil
eine ca. 25cm verdichtete Schottertragschicht aufzubrechen war. Mit
Kreuzhacke, Spaten aber vor allem durch aufmunternde Gespräche
mit vorbeikommenden Passanten war es am Samstag den 26.11.16
gegen Mittag geschafft.
Wir hoffen, dass der Baum bald kräftig Schatten spendet und somit die
Wanderer und Radfahrer zum Verweilen einlädt.
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Georg Richter
Aschershain Nr. 35d
Mitglied IG „Wir – für ein schönes Hartha“
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
INFORMATIONEN
AUS DEN
OR TSCHAFTEN
KIRCHGEMEINDEN
Wendishain
n Termine in unseren Kirchgemeinden
Die Gemeindebibliothek und der Gemeinderaum
bleiben wegen der Bauarbeiten im Kindergarten weiterhin geschlossen, da in dieser Zeit die Kinder in diesen Räumlichkeiten betreut werden.
Wir grüßen sie im neuen Jahr mit der Jahreslosung 2017
Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen
neuen Geist in euch.
Hesekiel 36,26
Feuerwehr: Zur Ausbildung treffen sich die Kameraden am Dienstag,
den 10.01.2017 und den 24.01.2017, 19.30 Uhr im Gerätehaus Wendishain. Am 07.02.2017, 19.30 Uhr trifft sich die gesamte Wehr zur
Versammlung im Gerätehaus Wendishain.
Seniorentreff: Die Senioren unserer Ortsteile sowie die Mitglieder und
Freunde der Volkssolidarität treffen sich am Montag, den 16.01.2017
um 14.00 Uhr in der Pfarrscheune Wendishain. Diese wird genutzt,
weil die Kinder der Pusteblume während der Bauarbeiten im Gemeinderaum untergebracht sind.
Kita Pusteblume: Unser nächster Spielnachmittag für Kinder von
0 – 3 Jahre finden am Montag, den 09.01.2017, 15.30 – 16.30 Uhr statt.
(Bitte Hausschuhe mitbringen!) Bitte beachten Sie, dass der Kindergarten zur Zeit im Gemeindehaus gegenüber der Kirche untergebracht ist.
Steina
Allen Geburtstagskindern des
Monates Januar gratuliert der Ortschaftsrat Steina recht herzlich und
wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.
Der Ortschaftsrat Steina
GOTTESDIENSTE
Sonntag, 1. Januar
14.00 Uhr
in Seifersdorf Abendmahlsgottesdienst
16.00 Uhr
in Hartha Orgelmusik zum Neuen Jahr
Freitag, 6. Januar
19.30 Uhr
in Wendishain Abendmahlsgottesdienst
Sonntag, 8. Januar
09.00 Uhr
in Hartha Predigtgottesdienst (Stadtkirche)
10.15 Uhr
in Gersdorf Predigtgottesdienst
Sonntag, 15. Januar
09.00 Uhr
in Schönerstädt Predigtgottesdienst
09.00 Uhr
in Seifersdorf Predigtgottesdienst
10.15 Uhr
in Hartha Abendmahlsgottesdienst (Stadtkirche)
10.15 Uhr
in Wendishain Predigtgottesdienst
Sonntag, 22. Januar
09.00 Uhr
in Hartha Predigtgottesdienst (Kapelle)
10.15 Uhr
in Gersdorf Predigtgottesdienst
Sonntag, 29. Januar
09.00 Uhr
in Seifersdorf Predigtgottesdienst
09.00 Uhr
in Wendishain Predigtgottesdienst
10.15 Uhr
in Hartha Abendmahlsgottesdienst (Kapelle)
10.15 Uhr
in Schönerstädt Predigtgottesdienst
Katholischer Gottesdienst
jeden Dienstag um 8:30 Uhr in der Friedhofskapelle in Hartha
KONZERTE
Sonntag, 1. Januar
16.00 Uhr
in Hartha Orgelmusik zum Neuen Jahr
ALLIANZ-GEBETSWOCHE
Montag, 9. Januar bis Donnerstag. 12. Januar, 19.00 Uhr im Lutherhaus
GLAUBENSKURS
Montag, 16. | 23. | 30. Januar, 19.00 Uhr im Diakonat
Gemeindebücherei OT Gersdorf, Kirchberg 5
geöffnet:
Dienstag
12.30 - 15.30 Uhr
n Ortsvorsteher
Die Sitzungen der Ortschaftsräte werden durch die Ortsvorsteher
anberaumt und durchgeführt. Gesonderte Gesprächstermine zu Belangen der Ortschaften können mit dem Ortsvorsteher vereinbart
werden.
Wendishain:
Herr Ingolf Schödel, Tel.-Nr. 0172 / 3431583
Steina:
Frau Carin Lau, Tel.-Nr. 0152 / 05436744 bzw.
034328 / 41126
Gersdorf:
Herr Hans-Gerd Diesmann, Tel.-Nr. 0171 / 4533227
Das Amtsblatt im Internet:
REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN
Mittwoch, 4. Januar
14.00 Uhr in Hartha Lesecafé (Lutherhaus)
Donnerstag, 5. Januar
14.00 Uhr in Gersdorf Frauendienst (Pfarrhaus)
Donnerstag, 5. Januar
19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Diakonat)
Dienstag, 10. Januar
14.00 Uhr in Hartha Frauenkreis (Lutherhaus)
Dienstag, 10. Januar
14.30 Uhr in Langenau Bibelstunde (Bittners Imbiss)
Mittwoch, 11. Januar
14.00 Uhr in Wendishain Landeskirchliche Gemeinschaft (Pfarrscheune)
Anzeige(n)
Gersdorf
www.hartha.de
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
MITTEILUNGEN
KIRCHGEMEINDEN
Donnerstag, 12. Januar
19.00 Uhr in Hartha Allianzgebetswoche (Lutherhaus)
Freitag, 13. Januar
14.00 Uhr in Hartha Tanzen im Sitzen (Lutherhaus)
Montag, 16. Januar
14.00 Uhr in Hartha Mütterkreis (Lutherhaus)
Donnerstag, 19. Januar
14.00 Uhr in Gersdorf Männerkreis (Pfarrhaus)
Donnerstag, 19. Januar
19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Diakonat)
Mittwoch, 25. Januar
19.00 Uhr in Wendishain Geben und Nehmen (Pfarrscheune)
Donnerstag, 26. Januar
14.00 Uhr in Diedenhain Bibelkreis (Dorfgemeinschaftshaus)
Donnerstag, 26. Januar
19.30 Uhr in Hartha Landeskirchliche Gemeinschaft (Diakonat)
mittwochs
16.15 Uhr
donnerstags 19.30 Uhr
freitags
19.30 Uhr
REGELMÄSSIGE MUSIKGRUPPEN
montags
19.00 Uhr in Hartha Posaunenchor (Stadtkirche)
montags
20.15 Uhr in Wendishain Kantorei (Pfarrscheune)
dienstags
16.30 Uhr in Hartha Kurrende Kl. 1-4 (Diakonat)
dienstags
19.30 Uhr in Hartha Kantorei (Diakonat)
JUNGE GEMEINDE
mittwochs
19.15 Uhr
in Hartha Kurrende Kl. 5-6 (Diakonat)
in Gersdorf Kantorei (Pfarrhaus)
in Gersdorf Notenchaoten
(Pfarrhäuser 29)
REGELMÄSSIGE CHRISTENLEHREGRUPPEN
in Gersdorf
1.-2. Klasse
freitags
11.35 Uhr
im Pfarrhaus
3. Klasse
mittwochs
10.15 Uhr
im Pfarrhaus
4. Klasse
donnerstags
14.15 Uhr
im Pfarrhaus
in Hartha
1.-4. Klasse
dienstags
15.45 Uhr
im Christenlehreraum
5.-6. Klasse
mittwochs
15.30 Uhr
im Christenlehreraum
KONFIRMANDENUNTERRICHT
7. + 8. Klasse
Sonnabend, 28. Januar, 9.00-13.00 Uhr in Wendishain (Pfarrscheune)
in Hartha (Jugendraum, Pfarrgasse 6)
Lukas 5,5
Anzeige(n)
Monatsspruch Dezember 2016:
Auf dein Wort will ich die Netze auswerfen.
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
KULTUR-
UND
FREIZEITANGEBOTE
n Die Stadtbibliothek informiert!
Stadtbibliothek Hartha und Stadtinformation,
Markt 2 a, 04746 Hartha
Telefon:
E-Mail:
034328/ 38331
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag + Freitag
Mittwoch
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 17.00 Uhr
- geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
lassen sie einen Artgenossen fallen? Diese Lektüre ist ein Gewinn für
Menschen, die die Natur lieben und mehr über ihr Verhalten, ihre Sorgen aber auch über ihre (Überlebens-) Strategien erfahren möchten.
Bäume können z.B. Abwehrstoffe in der Rinde ablagern, um sich so zu
wehren. Doch nicht immer können sich Bäume gegen ihre Widersacher
durchsetzen. Man kann im Grunde Peter Wohlleben nur dankbar für
seine Forschungsarbeit und sein Wissen sein, die eine absolute Bereicherung darstellt. Natürlich bedient Peter Wohlleben auch das Bedürfnis oder vielleicht die Sehnsucht nach einer besseren Welt, und unsere
Rückzugsehnsucht nach der Natur. Eine Würdigung und Wertschätzung für etwas vom Kostbarsten, dass wir Menschen für unsere Regeneration brauchen und benötigen. Ein äußerst informatives und wertvolles Buch, dass vielleicht leise daherkommt, aber eine sehr lesenswerte Lektüre darstellt!
Spiele
In der Kategorie Spiele möchten wir IhSamstag
nen eine Neuanschaffung vorstellen:
CODENAMES vom Heidelberger Spieleverlag ist ein Spiel für kleine und große
n Buchempfehlung Januar
Agenten ab 10 Jahren. Es gilt über Codewörter alle verdeckten Agenten des
eigenen Teams ausfindig zu machen.
Belletristik
Hier darf man aber keine Wörter nen„Die Nussschale“ von Ian McEwan
nen, die auf dem Spielfeld liegen. Hat
Eine Superidee des britischen Erfolgsautors
man ein gutes Hinweiswort gefunden,
Ian McEwan: Er erzählt seinen neuen Rodarf man seinen Teammitgliedern saman „Nussschale“ aus der Sicht eines
gen, wie viele Agenten damit aufgefrühreifen und äußerst verständigen Emdeckt werden können. Das Knifflige dabryos im Mutterleib. Der Kleine muss mit
bei: Beide Teams können Wortveransehen beziehungsweise anhören , wie
seine Mutter und deren fieser Lover planen, wandte Codes erkennen. Gibt bspw. der rote Teamchef als Codewort
den sympathischen Vater des Kindes um „Wasser“ vor, so kann der rote Ermittler auf den Agenten „Atlantis“
die Ecke zu bringen, um das Haus, das die- schließen. Deckt er aber ebenfalls den Agenten „Fluss“ auf, welcher
sem Vater gehört, gewinnbringend verkau- dem blauen Team angehört, so hat er dem Gegner ungewollt einen
fen zu können. McEwans inhaltlich an Sha- Punkt verschafft. So muss man schlau wählen und es gehört auch ein
kespeares Hamlet angelehnter Kurzroman wenig Glück dazu. Zwischen den ganzen Agenten befinden sich ebenist äußerst witzig und amüsant, weil der Em- falls Zuschauer und ein Attentäter, der die ganze Ermittlung mit einem
bryo mit Lebensweisheiten aufwartet, die selbst einem Erwachsenen falschen Code sprengen könnte. Unser Fazit: Spielregeln schnell vereinen hohen Intelligenzgrad bescheinigen würden. Nebenbei ent- standen, kurzweilige Spielperioden und schier unendliche Codevarianwickelt er sich zu einem echten Weinkenner, weil die Mutter einem gut- ten – Daumen hoch!
en Tropfen gegenüber alles andere als abgeneigt ist. Gefangen in der
Gebärmutter sieht der Kleine die Katastrophen früh kommen, kann
aber rein gar nichts dagegen tun. Nebenbei ist die Krimihandlung in
diesem Roman sogar spannend. Funktioniert der Komplott gegen den
ANZEIGEN
Vater? Soll der Embryo zu seiner Mutter stehen, obwohl sie doch wohl
zur Mörderin wird? Und kann er wirklich gar nichts tun? Insgesamt sehr
empfehlenswert!
Sachliteratur
„Das geheime Leben der Bäume“ von Peter
Wohlleben
Peter Wohlleben kommuniziert mit dem
Wald, ist fasziniert von den »sozialen Strukturen« der stillen Riesen, der Gräser, Moose, Pilze und Tiere. Der Förster aus der Gemeinde Hümmel in der Eifel weiß, was in
den Wald gehört und wie sich sein Revier
gegen jegliche Veränderungen sträubt und
zu schützen versucht. Das alles kann Peter
Wohlleben seinen Lesern so vermitteln,
dass wir wieder neu über den Wald zu staunen beginnen. Falls wir nicht ohnehin zu denen gehören, die sich das Staunen in der
Natur bewahrt haben. Der studierte Forstwirt hat seiner Leidenschaft
mit diesem Buch ein weiteres Denkmal gesetzt. Welche Rolle spielen
vermodernde Bäume im Zusammenhang mit dem ganzen Ökosystem?
Gesundheit und Krankheit von Bäumen werden hier einfühlsam erläutert. Wie können sich Bäume in Notsituationen unterstützen oder wann
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
MITTEILUNGEN
KULTUR-
UND
FREIZEITANGEBOTE
n Hallenfußballturniere in der HarthArena
07.01.2017
14.00 Uhr – 17.30 Uhr ■ Herren - Pokal des Bürgermeisters der
Stadt Hartha
teilnehmende Mannschaften:
BC Hartha / SV Aufbau Waldheim / SV Breme
Leipzig / SV 09 Milkau / SV
Geringswalde/Schweikershain
08.01.2017
09.00 Uhr
■ Alt -Herren - Turnier
13.00 Uhr – 16.30 Uhr ■ F-Junioren -Turnier
teilnehmende Mannschaften:
VfB Leisnig / Eintracht Sermuth / SV Aufbau
Waldheim / Germania Mittweida / BC Hartha /
SV Medizin Hochweitzschen
21.01.2017
09.00 Uhr -14.00 Uhr
■ Vorrunde der Landesmeisterschaften
(Futsal) D-Junioren
teilnehmende Mannschaften:
BC Hartha / FC Grimma / Fortuna Chemnitz /
Radebeuler BC 08 / BSC Freiberg / Fortuna
Langenau / JFV Elster-Röder / Hainsberger SV
15.00 Uhr – 19.30 Uhr ■ Vorrunde der Landesmeisterschaften
(Futsal) A-Junioren
teilnehmende Mannschaften:
SpG Geringswalde/Hartha / Borea Dresden /
FC Eilenburg / Meißner SV 08 / Germania
Mittweida / FV Blau-Weiß Freital / SpG Oederan/Falkenau / TSV 1848 Flöha
22.01.2017
09.00 Uhr -13.30 Uhr
■ Endrunde Kreismeisterschaft FV MTL
E-Junioren KL B (Futsal)
teilnehmende Mannschaften:
BC Hartha / VfB Leisnig / Thierbacher SV /
TuS Pegau 1903 / FSV 1921 Brandis / Otterwischer SV / SV Neukieritzsch 1921 / SG
Gnandstein
14.30 Uhr – 16.30 Uhr ■ G-Junioren-Turnier (Bambinis)
teilnehmende Mannschaften:
SV Mügeln/Ablaß / DSC Döbeln / SV Merkwitz / Gleisberg 09 / VfB Leisnig / BC Hartha
17.00 Uhr
■ Vereinseigenes Spaßturnier
(Mitglieder BC Hartha + Gäste)
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28.01.2017
09.00 Uhr – 13.30 Uhr ■ Endrunde Kreismeisterschaft FV MTL
C-Junioren (Futsal)
teilnehmende Mannschaften:
BC Hartha / SG Tresenwald/Bennewitz/Grimma / SG Beucha/Polenz / SG Ostrau/MügelnAblaß / Hohnstädter SV / Bornaer SV / SG
Flößberg / Frankenhain / SG Lobstädt/Neukirchen/Deutzen
14.30 Uhr – 19.30 Uhr ■ Endrunde Kreismeisterschaft FV MTL
B-Junioren (Futsal)
Teilnehmende Mannschaften:
SG Hartha/Leisnig / SG Frohburg/Frankenhain / ATSV FA Wurzen / SG Zschaitz/
Roßwein / Lok Döbeln / SG Lobstädt/Deutzen/Borna / Hohnstädter SV / SG Großboden/Sermuth
29.01.2017
09.00 Uhr – 12.30 Uhr ■ D-Junioren – Turnier
teilnehmende Mannschaften:
BC Hartha / Eintracht Sermuth / TSV Penig /
Germania Mittweida / TSV Merschwitz / VfB
Leisnig
13.00 Uhr – 16.30 Uhr ■ C-Junioren - Turnier
Teilnehmende Mannschaften:
TSV Krostitz / Einheit Frohburg / SV Mügeln/
Ablaß / DSC Döbeln / BC Hartha / SG Hartha/
Leisnig
n Mit der IG „Verschönerung“ am 21. Januar 2017
das winterliche Hartha und die stadtnahe
Umgebung entdecken
Die Interessengemeinschaft „Wir
- für ein schönes Hartha“ lädt alle
interessierten Bürgerinnen und
Bürger recht herzlich zu einem
zünftigen Winterspaziergang am
Samstag, den 21. Januar 2017
ein. Los geht es um 10.00 Uhr auf
dem Netto-Parkplatz an der Dresdener Straße. Die Winterroute
wird über den Heegweg führen,
die stadtnahe Fröhne queren,
durch die Geringswalder Flur verlaufen und an der Gaststätte
Hilmsdorf enden. Entlang des
Weges wird über verschiedene,
den jeweiligen Standort betreffende Themen berichtet. So erwartet
Sie ein kurzer historischer Streifzug zur ehemaligen Bahnstrecke Waldheim – Rochlitz und zum Areal
um das ehemals beliebte Ausflugsziel „Waldhaus“. Zudem wird über
das stadtnahe Waldgebiet „Fröhne“ sowie über den geplanten Radweg berichtet. Der winterlichen Jahreszeit entsprechend wird eine
zünftige Glühweinpause für Erwärmung und Motivation sorgen. Am
Ende des Weges erwarten Sie zur Stärkung gutbürgerliche Küche in
der Gaststätte Hilmsdorf sowie weitere interessante Informationen.
Dabei wird ausreichend Zeit und Gelegenheit sein, miteinander ins Gespräch zu kommen, Spannendes und Wissenswertes auszutauschen.
Die Rückfahrt nach Hartha wird organisiert.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Interessengemeinschaft „Wir - für
ein schönes Hartha“ freut sich auf Ihr Mitkommen am Samstag, den
21. Januar 2017!
Interessengemeinschaft „Wir - für ein schönes Hartha“
Das Amtsblatt im Internet:
www.hartha.de
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
KULTUR-
UND
FREIZEITANGEBOTE
n Vom Schlager zum Ostrock
in der Hartharena am 23.04.2017, 16:00 Uhr
Über Sieben Brücken® – Das Musical präsentiert als ganz besonderes
Highlight die schönsten Songs aus dem Osten. Jede Zeit hat ihre Musik! Unsere Zeit hat das Musical - den ultimativen Musicalgenuss mit
vielen beliebten Hits aus dem Osten. Eine Reminiszenz an die ostdeutsche (ehemalige DDR – eigene) Schlager- und Ostrock- Musik ! Eine
Liebesgeschichte aus dem Jahr 1989, dem Jahr des Mauerfalls! Dieses Musical steht für eine Rebellion gegen alle Regeln und die Entdeckung einer neuen Welt aus Musik, Liebe und Herzblut, die natürlich
auch jede Menge Probleme mit sich bringt. Der Zuschauer wird in eine
sinnliche und pulsierende Liebesgeschichte entführt, die das Leben
nicht besser hätte schreiben können.
Eine Geschichte, die jeden von uns an den ersten Tanz, den ersten
Kuss, die erste Liebe erinnert! An die „schönste Zeit unseres Lebens“?
Grandiose Songs, heiße Sonne, Schmetterlinge im Bauch und jede
Menge Erinnerungen mischen sich hier zu einem Cocktail der Rhythmen und Gefühle, der den Zuschauer wie ein warmer Sommerwind
verführt und statt eines Katers nur die reine Lebensfreude entfacht. In
welcher Stimmung Sie auch immer das Musical ÜBER SIEBEN
BRÜCKEN® erleben - Sie verlassen das Theater nach 3-Stunden unter
Garantie mit bester Laune, und einem Rhythmus im Blut, den Sie so
schnell nicht wieder loswerden. Ein verrücktes Buch von Wolfgang Liebisch (Autor / Produzent / Musikalische Leitung) und unter der Regie
von Dirk Soukup (Darsteller – Micha aus Westberlin), beamt das Publikum zurück in das Jahr 1989. Noch machen Fluchthelfer ihr „großes
Geld“, nach dem Motto: „Die DEUTSCHE-MARK in Ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf“. Davon tief beseelt war sicher auch Nicole (Judith Zürcher / Mirjam Miesterfeld), die weibliche Hauptrolle in ÜBER
SIEBEN BRÜCKEN® und der Musiker Tommy (Thomas B. Franz / Holger Götzky), ihr Freund. Geldgierig zocken Micha, der regelmäßig seine
Tante Erna (Julia Lehmann / Mirjam Miesterfeld) in Warnemünde besucht, und Peter (Torsten Ladwig), der Fluchthelfer aus Sachsen die
beiden ab und riskieren einen tiefen Blick in die Abgründe einiger OstWest Probleme. Heißer Sommer, überfüllte Ostseestrände, „Ossis“
flüchteten in Massen über Ungarn in den Westen. ...Die Mauer
fällt...Plötzlich war alles erlaubt, Tabus purzelten reihenweise ins Nirvana – alles schien grenzenlos machbar zu sein.
Dieses Musical hat eine einzigartige, magische Ausstrahlung und ist für
das Auge, für die Lippen und für das Herz so unglaublich liebevoll in
Szene gesetzt. Hier darf das Publikum eintauchen in den Klangzauber
großartiger Melodien, hier wird eine packende auch humorvolle Geschichte erzählt mit allen Mitteln, die das Theater so aufregend, so faszinierend macht. Die Atmosphäre der Wendezeit wird hier genial optisch und musikalisch opulent umgesetzt. Und das alles live gesungen!
Insgesamt sorgen mehr als 20 Mitwirkende für eine Sternstunde des
Musicals: ein Fest für die Ohren, Stimmen und Augen, es ist eine
Show, die alle Sinne erfreut.
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MITTEILUNGEN
AUS
UNSEREN
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DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
MITTEILUNGEN
AUS
UNSEREN
SCHULEN
UND
n Pestalozzi-Oberschule Hartha
KINDEREINRICHTUNGEN
n Förderverein „Freunde und Förderer
der Pestalozzi-Schule Hartha“
Ganz unerwartet überraschte ein
moderner Nikolaus am 06.12.
2016 die Klasse 1a.
Diese machte sich dann am
08. Dezember auf den Weg zur
Seniorenresidenz.
Mit Gedichten, Liedern und kleinen Naschereien bereiteten sie
den Senioren eine vorweihnachtliche Freude.
G. Friedrich - Klassenlehrerin 1a
Tolle Weihnachtsüberraschung…
500 Euro in den Förderverein für Schülerprojekte- dieses Weihnachtsgeschenk machte uns die Envia M.
Vielen Dank.
Kerstin Wilde, Schulleiterin
UNSERE VEREINE
n Scheibenschützengesellschaft e.V. Hartha
Neugierig und aufgeregt starteten am 13.12.2016 die Schüler der Klasse 1a auf zu ihrem ersten großen Schulausflug.
Dieser führte sie gemeinsam mit den Schülern der dritten Klasse nach
Chemnitz ins Schauspielhaus. Dort schauten sie sich das Märchen
"Kalif Storch" an.
Danach schickten die Erstklässler ein großes Dankeschön an
das Team der GRUMA-Automobile GmbH, die die Fahrt mit einer
400,00 €-Spende unterstützten.
Vereinsmeisterschaft Ordonnanzgewehr
Am 22.10. fand als letzter Wettkampf der „Freiluftsaison“ in Glossen,
das Schiessen mit dem Ordonnanzgewehr, statt. Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen
geführt wurden, z.B. K98 oder Schweden Mauser. Geschossen wird
auf eine Entfernung von 100m. Alter und neuer Vereinsmeister Wolfram
Müller, zweiter Falk Silbermann, dritter Harald Pachur.
Krönung Schützenkönig
Am 12.11. kamen die Scheibenschützen im Merkur in Steina zusammen, Anlaß war die Wettkampfauswertung und Ehrung des
neuen Schützenkönigs. Ermittelt
wird der König mit einem Schuss
aus dem Kleinkalibergewehr. Geschossen wird traditionell auf eine
Holzscheibe in 50m Entfernung.
Erstmalig konnte sich Falk Silbermann mit der Königswürde schmücken und sich als 18. Schützenkönig in die Chronik eintragen.
Das wurde gebührend gefeiert –
Dank an unseren neuen König !
G. Friedrich - Klassenlehrerin 1a
Woche der offenen Unternehmen
Diese Woche richtet sich im März
wieder an alle Schülerinnen und
Schüler der Klassen 7- 12 sowie
deren Eltern.
Wer wissen will, wie „Lehrer werden in Sachsen“ geht und was
den Beruf zu einem der schönsten
überhaupt macht, der darf sich an
der Pestalozzi Oberschule Hartha
anmelden. Dort werdet ihr umfassend informiert und dürft alles fragen, was euch dazu unter den Nägeln brennt.
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Kerstin Wilde
Schulleiterin
Weihnachtspokal
Kurzfristig konnten wir noch einen Termin in der Schießhalle Grimma
„ergattern“ und nach einem Jahr Pause am 3.12. wieder einen Pokal
ausschießen. Dabei wird mit Kurzwaffen (Pistole ab Kaliber 9mm Luger, Revolver ab .38 Spezial) auf 25m geschossen. Nach einem spannenden Wettkampf gewann Wolfram Müller zum ersten Mal, gefolgt
von Ralf Hachenberger auf Platz zwei und Harald Pachur auf dem dritten Platz.
www.scheibenschuetzen-hartha.de
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
n Kontakt- und Beratungsstelle Waldheim
n Veranstaltungen ab 05.01.2017 im Kloster Buch
„Die Arche“ Wohnstätten gGmbH Waldheim
Obermarkt 30, 04736 Waldheim, Tel.: 034327/67645
Öffnungszeiten:
Montag:
09:00 - 12:00 Uhr,
Donnerstag: 16:00 - 19:00 Uhr,
Sonntag:
10:30 - 18:00 Uhr
Im Januar und Februar ist
die Klosteranlage - ausgenommen zu Veranstaltungen - für Besucher geschlossen. In dieser Zeit
sind die Mitarbeiter per
Email unter KlosterBuch
@t-online.de erreichbar.
Mittwoch:14:30 - 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsplan Januar 2017
Wer ganz GENIESST, der lebt wirklich.
Sonntag,
Karoline von Günderrode
01.01.2017 12.00 Uhr Eröffnung der KOBS – Obermarkt 30 + Neujahrsschmaus
Montag,
02.01.2017 09.30 Uhr Frühstück mit Neujahrsprüchen
Mittwoch
04.01.2017 15.30 Uhr Vitaminsalat für die kühle Jahreszeit zaubern
Donnerstag 05.01.2017 12.00 Uhr SHG „Noah“
Samstag
07.01.2017 13.00 Uhr Pantomime = Gehirnjogging
Sonntag,
08.01.2017 15.00 Uhr Glücks- und Würfelspiele
Montag
Mittwoch,
Donnerstag,
Samstag
Sonntag,
09.01.2017
11.01.2017
12.01.2017
14.01.2017
15.01.2017
09.30 Uhr
15.00 Uhr
16.00 Uhr
14.00 Uhr
13.30 Uhr
Frühstück mit Vitamine
Bewegung mit Musik
A B C kleiner Alltagsnähereien
Lyrik mit Witz und Ulk
Obermarktgeschichten...
Montag
16.01.2017 09.30 Uhr Frühstück mit Süßem und
Saurem
Mittwoch
18.01.2017 15.30 Uhr Spielerei mit Zahlen
Donnerstag 19.01.2017 16.00 Uhr SHG „Noah“
Samstag
21.01.2017 14.00 Uhr Winterbilder gestalten
Sonntag,
22.011.2017 15.00 Uhr Musikalische Winterreise
Montag
23.012017 09.30 Uhr Frühstück mit Rätselspaß
Mittwoch
25.012017 16.00 Uhr Sitztanz mit Frau Uth
Donnerstag, 26.01.2017 16.00 Uhr Fadennudelsuppe und Fadenspielerei
Samstag
28.01.2017 13.30 Uhr Antistress - Malerei für
Erwachsenen
Sonntag,
29.01.2017 14.00 Uhr Ein Wintermärchen wird
erzählt
Montag
30.01.2017 09.30 Uhr Frühstück mit Käsevariationen
aus verschiedenen Nationen
WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH!
Im neuen Jahr haben wir
für unsere Gäste wieder
viele interessante Veranstaltungen geplant. Neben den beliebten Bauernmärkten wird es 2017
u.a. mehrere thematische Sonderführungen, Konzerte, Vorträge zu
verschiedenen Gesundheitsthemen und auch Lesungen geben. Natürlich können sich die Besucher auch wieder auf Osterbrunch, Mittagstisch zum Muttertag oder Martinsgansessen freuen.
Die neuen Veranstaltungskalender liegen im Kloster Buch aus
und ausführlichere Informationen sind auf der Internetseite
www.klosterbuch.de zu finden.
Die ersten Veranstaltungen im neuen Jahr sind der Kunst- und Handwerkermarkt sowie eine Sonderführung mit Dipl.-Restaurator Thomas
Schmidt:
19.02.17,10:00 Uhr
Kunst- und Handwerkermarkt
Zwischen 10:00 und 16:00 Uhr findet unser jährlicher Kunst- und
Handwerkermarkt statt.
Den Besuchern bietet sich die Gelegenheit, dem einen oder anderen
Künstler/Handwerker bei seiner Arbeit über die Schulter zu schauen
und mehr über die Herstellung der verschiedenen Artikel und Waren zu
erfahren. Sowohl Dekoratives als auch Nützliches gibt es zu bestaunen, aber natürlich auch zu kaufen.
19.02.17,13:00 Uhr
Sonderführung mit dem Restaurator
Um 13:00 Uhr lädt Dipl.-Restaurator Thomas Schmidt zu einer Sonderführung durch die Klosteranlage ein. Nutzen Sie diese besondere Gelegenheit, die neuesten Informationen über das Kloster und die historischen Gebäude zu erfahren.
Öffnungszeiten – Kloster Buch:
Wünsche und Anregungen finden immer ein offenes Ohr.
Ihr KOBS -Team
Januar - Februar 2017:
Die Anlage ist in dieser Zeit für die Besucher nur zu Veranstaltungen und auf Vereinbarung geöffnet.
März 2017:
Mo. - Fr.
10:00 – 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung und zu unseren Veranstaltungen
n PM Aktiv-Verkauf 2017 Freiberg
Kunden durch aktive Verkaufsstrategien begeistern
Qualifizierte Händler und Verkäufer sind gefragter denn je. Mehr als
bisher sind die Einzelhändler vor Ort gefragt, sich auf die vielschichtigen und wechselhaften Anforderungen der Kunden einzustellen. Kunden sind heute besser informiert und erwarten vom Händler vor Ort
mehr als Fachwissen und Produktkenntnis. Kaufentscheidend ist häufig wie die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt und inwieweit der
Verkäufer in der Lage ist mit speziellen Fragen Kundenwünsche zu erkennen.
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Wie Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe den direkten
Kundenkontakt meistern, wird im Workshop „Aktiv-Verkauf 2017“ der
IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen am 16.01.2017 in
Freiberg thematisiert. Die Veranstaltung vermittelt praxisnah einfach
umzusetzende Werkzeuge zum erfolgreichen Verkaufen. Interessierte können sich bei Dr. Cindy Krause (03731-798655600 oder
[email protected]) für diese Veranstaltung anmelden.
Weitere Informationen können unter www.chemnitz.ihk24.de und der
Dokumenten-Nr. 12394951 eingesehen werden.
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
MITTEILUNGEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
n Ländliches Bauen im Landkreis Mittelsachsen:
Neue Veranstaltungsreihe findet großen Zuspruch
bei Besuchern
Mittelsachsen: Von A wie Architekten bis Z wie Zimmerer –
Bauinteressierte erhielten während der dreiteiligen Veranstaltungsreihe „ländliches Bauen“
Informationen rund ums Bauen
und Sanieren sowie direkten
Kontakt zu zahlreichen regionalen Handwerksbetrieben.
Und das kam gut an.
Leisnig, Mulda und Halsbrücke quer durch den ganzen Landkreis
reiste die Nestbau-Zentrale Mittelsachsen mit ihrer Veranstaltungsreihe „ländliches Bauen“ im
Herbst 2016, um interessierte
Nestbauer zu informieren. Die Veranstaltungen waren gut besucht
und lockten ein breites Publikum
in die verschiedenen Veranstaltungsorte. So konnte man einen
Blick hinter die Kulissen eines Archehofes im Fachwerkstil, einer
ehemaligen Brettmühle und auch
eines Kanzleilehnguts im HerrenMit Schippe, Bauhelm und pas- hausstil werfen. Das Besondere
sendem Plakat wurden Besucher dabei: Eigentümer und beteiligte
passend zum Thema Bauen Gewerke gaben Informationen und
zum jeweiligen Veranstaltungsort praktische Tipps zur Sanierung
geführt. Hier im Hintergrund ist der typisch ländlichen Objekte.
der Fachwerkhof in Klosterbuch Auf dem Programm standen
bei Leisnig zu sehen.
außerdem Ausstellungen regionaler Baubetriebe und Handwerker
und Fachvorträge zu Themen rund um das Landleben sowie Bau- und
Sanierungsmöglichkeiten. Die LEADER-Managements des Silbernen
Erzgebirges, Klosterbezirk Altzella und Sachenkreuz+ gaben Auskunft
zu entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Mit mehr als einhundert Teilnehmern übertraf die Besucherzahl die Erwartungen der Initiatoren, zu denen neben der Nestbau-Zentrale die
mittelsächsischen LEADER-Managements und der Landkreis Mittelachsen zählen. Auch die beteiligten Unternehmen zogen eine positive
Bilanz: „Wir waren schon auf vielen Fach- und Verbrauchermessen.
Hier beim ländlichen Bauen hat jeder Besucher ehrliches Interesse an
unserer Arbeit und genau diese Zielgruppe möchten wir treffen.“ erklärt
Michael Weber von der M. Weber Holzbau GmbH. Sein Unternehmen
hat sich auf traditionellen Fachwerkbau spezialisiert.
Mit der Veranstaltungsreihe „ländliches Bauen“ stärkt die NestbauZentrale die regionale Wertschöpfung, in dem für potenzielle Nestbauer und interessierte Unternehmen eine Plattform geschaffen wird. Die
Nestbau-Zentrale ist ein Schlüsselprojekt, das mit Hilfe des Bundes-
programms Land(auf)Schwung gefördert wird. Sie dient als Ansprechpartner für Nestbauer, die im Landkreis bleiben oder hierher zurückkehren möchten. „Wir erhalten auch Anfragen von Eltern oder Großeltern, die ihren Nachwuchs gern in ihrer Nähe haben möchten“, erklärt
Josefine Tzschoppe. Die Nestbau-Koordinatorin kehrte selbst in die alte Heimat zurück und beantwortet nun die Anfragen, die an die Nestbau-Zentrale gestellt werden.
Weitere Infos auf www.nestbau-mittelsachsen.de oder telefonisch unter: +49(0) 3431 70 571 58.
Text: Josefine Tzschoppe I Nestbau-Zentrale Mittelsachsen
Fotos: Josefine Tzschoppe (1&2), Markus Thieme (3)
Großer Andrang und gespannte Blicke – besonders die Führungen der
Eigentümer und Beteiligten durch die Objekte der Veranstaltung
„ländliches Bauen“ waren gut gefragt. Hier in Halsbrücke erzählt Herr
Torsten Fischer (rechts) von seinen Erfahrungen bei der aufwändigen
Sanierung des Kanzleilehngutes.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
n Kultur- und Sportbetrieb Hartha
- Eigenbetrieb der Stadt Hartha Veranstaltungskalender 2017
■ Terminvorschläge
Liebe Harthaerinnen und Harthaer,
liebe Vereine, Gruppen und Gewerbetreibende,
für ein vielseitiges Kulturangebot für unsere Einwohner und Gäste bitten wir wieder um Ihre Hinweise zu geplanten Veranstaltungen, Vorhaben oder auch Jubiläen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Vorschläge per Fax, Mail oder auch Brief bis
Donnerstag, den 05.01.2017 mit.
■ Einladung zur Terminabstimmung
Zur gemeinsamen Abstimmung des Veranstaltungsplanes 2017 laden
wir Sie für
Dienstag, den 10. Januar 2017, 18.00 Uhr in den Beratungsraum der
HARTHARENA herzlich ein.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2017.
Günter Roßberg
Betriebsleiter
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Der Storch als Symbol für den Nestbau in Mittelsachsen ist immer mit
dabei – die Veranstaltungen „ländliches Bauen“ – wie hier in Mulda –
sollten Besucher besonders für regionaltypisches und traditionelles
Bauen sensibilisieren.
Kultur- und Sportbetrieb Hartha
Döbelner Straße 55
04746 Hartha
Fax-Nr.: 034328 / 66 99 36
E-Mail: [email protected]
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DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
n Notrufnummern
Polizei . . . . . . . . . . . . . . .110
Polizeidienststelle Hartha 034328/ 52110
Polizeirevier Döbeln . . . . .03431/ 6590
NOTRUF Feuerwehr/
Rettungsleitstelle . . . . . . .112
Kassenärztlicher
Bereitschaftsdienst . . . . .116117
Krankentransport/
Rettungsdienst . . . . . . . .03731/19222
Notruf-Fax für
Gehörlose . . . . . . . . . . . .03731/32225
Stromstörungsdienst . . . .0180/2305070
Gasstörungsdienst
(MITGAS GmbH) . . . . . . .0180/22009
Wasserstörungsdienst
– Tag . . . . . . . . . . . . . . . .03431/6556
– Nacht . . . . . . . . . . . . . .03431/655700
Abwasserstörung
– Notruf . . . . . . . . . . . . . .0170/ 9658222
Giftnotruf: . . . . . . . . . . . .0361 / 730730
Tiernothilfe: . . . . . . . . . . .034321 / 13912
Frauen- u. Kinderschutzwohnung: . . . . . . .03431/615592
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0171 / 9682597
Sorgentelefon: . . . . . . . . .08000867253
Mo/Mi/Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
und 16.00 – 21.00 Uhr
HELIOS Krankenhaus
Leisnig: . . . . . . . . . . . . . .034321/ 80
Colditzer Straße 48, 04703 Leisnig
KLINIKUM Döbeln . . . . .03431 / 7220
Sörmitzer Straße 10, 04720 Döbeln
n Fundbüro
Fundsachen können vom jeweiligen Eigentümer zu den genannten Öffnungszeiten im
Bürgerbüro (EG) unter Vorlage eines gültigen
Personaldokumentes abgeholt werden.
Öffnungszeiten:
Montag
9.00 – 12.00
Dienstag
9.00 – 12.00 + 13.00 – 18.00
Mittwoch
9.00 – 12.00
Donnerstag 9.00 – 12.00 + 13.00 – 16.00
Freitag
9.00 – 12.00
Auskunft über abgegebene Fundsachen
bekommen Sie auch telefonisch unter:
034328 / 52-132
n Schiedsstelle:
„Schlichten statt Richten“
Die Aufgabe vom Friedensrichter besteht
darin, zwischen den streitenden Parteien
zu schlichten und somit den Rechtsfrieden
wieder herzustellen. Der ehrenamtliche
Friedensrichter der Schiedsstelle Hartha,
Herr Klaus Ahlrichs, führt
jeden 1. Dienstag im Monat
in der Zeit von 17.00 - 18.00 Uhr
im Rathaus Hartha
(kleiner Sitzungssaal - 1. Etage)
eine Sprechstunde für die Bürger der Stadt
Hartha mit seinen Ortsteilen durch.
Die Sprechstunde kann von allen Bürgern
und ohne vorherige Anmeldung genutzt
werden.
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n Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer 2017
Die Stadt Hartha hat für das Kalenderjahr 2017 folgende Hebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A: 300 v. H.
Grundsteuer B: 440 v. H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2016 tritt für 2017 keine Änderung ein, sodass auf die Erteilung
von Grundsteuerjahresbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes der Grundsteuer seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember
2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2016 veranlagten Höhe festgesetzt.
Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Sollten die Grundsteuerhebesätze nach § 25 Grundsteuergesetz geändert werden, sind Änderungen der Besteuerungsgrundlagen oder Eigentumswechsel eingetreten, werden hierüber gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Die Grundsteuer ist vierteljährlich gemäß § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz am
15. Februar 2017,
15. Mai 2017,
15. August 2017 und
15. November 2017 zu zahlen.
Abweichend hiervon wird bestimmt, dass Kleinbeträge nach § 28 Abs. 1 GrStG wie folgt fällig
werden:
1. Am 15. August 2017 den Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;
2. Am 15. Februar 2017 und 15. August 2017 zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.
Für Jahreszahler, die auf Antrag die Grundsteuer in einem Betrag zahlen möchten, wird die
Grundsteuer am 01. Juli 2017 zur Zahlung fällig. Dieser Antrag war bis zum 30. September
2016 bei der Stadt Hartha zu stellen (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monates nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung
Hartha, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha eingelegt werden. Hinweis: Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
Hartha, am 01. Dezember 2016
Kunze
Bürgermeister
Siegel
n Ortsfeuerwehr Hartha
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Mitglieder des Feuerwehrvereins
wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ein gesundes neues Jahr 2017.
Die Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehr Hartha finden am 05.01.2017 und 19.01.2017 jeweils 19.00 Uhr im Gerätehaus an der Weststraße 14 statt.
Neue Mitstreiter in unserem Ehrenamt würden wir natürlich auch 2017 gern in unseren Reihen begrüßen.
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
n Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer
n Stadtverwaltung Hartha
der Stadt Hartha und deren Ortsteile für das Kalenderjahr 2017
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die
im Kalenderjahr 2017 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird
die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) i. V. m. §§ 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in
der derzeit gültigen Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das
Kalender Jahr 2016 veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung
eines schriftlichen Steuerbescheides.
Soweit Änderungen in der Besteuerungsgrundlage eintreten, wird hierüber ein entsprechender
Bescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 wird am 01. Februar 2017
fällig. Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat für die Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer 2017 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid - zu entrichten. Wir bitten um Beachtung des Zahlungstermins, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren
und gegebenenfalls Säumniszuschläge zu erheben sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Hundesteuer kann
innerhalb eines Monates nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Hartha, Karl-Marx-Straße 32 in 04746 Hartha eingelegt werden. Hinweis: Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wirkung,
d. h. der fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
Hartha, am 01. Dezember 2016
Kunze
Bürgermeister
Siegel
n Stadtrat Hartha – Sitzungsplan 2017
Kultur -und
Sozialausschuss
Technischer
Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Ratssitzung
Donnerstag
19.00 Uhr
Dienstag
19.00 Uhr
Donnerstag
19.00 Uhr
Donnerstag
19.00 Uhr
12.01.2017
02.03.2017
20.04.2017
15.06.2017
10.08.2017
05.10.2017
23.11.2017
17.01.2017
07.03.2017
25.04.2017
20.06.2017
15.08.2017
10.10.2017
28.11.2017
19.01.2017
09.03.2017
27.04.2017
22.06.2017
17.08.2017
12.10.2017
30.11.2017
02.02.2017
23.03.2017
11.05.2017
06.07.2017
31.08.2017
26.10.2017
14.12.2017
Schulferien:
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Winter
Ostern
Pfingsten
13.02. – 24.02.17
13.04. - 22.04.17
26.05.17
Karl-Marx-Str. 32, 04746 Hartha:
Tel.:
034328 / 520
Fax:
034328 / 52103
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartha.de
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung Hartha
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr,
13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
nach Vereinbarung
Öffnungszeiten
Bürgerbüro- Einwohnermeldeamt
Montag – Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr,
13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr,
13.00 – 16.00 Uhr
Öffnungszeiten
Bürgerbüro – Sozialamt
Montag, Mittwoch
und Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
oder nach
Vereinbarung
Die Annahme von Unterlagen erfolgt nur zu
den genannten Sprechzeiten.
Sprechstunde des Bürgermeisters:
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr,
13.00 – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Direktwahlnummern:
Bürgermeister-Sekretariat 034328/ 52-102
Bürgerbüro/ Fundbüro
034328/ 52-132
Meldebehörde
034328/ 52-135
Standesamt
034328/ 52-136
Gewerbeamt/ Steuern.
034328/ 52-125
Kämmerei.
034328/ 52-120
Stadtkasse.
034328/ 52-123/-122
Bauamt.
.034328/ 52-160
Ordnungsamt.
034328/ 52-137
Bauhof
034328/ 38704
n Polizeiposten Hartha
Sommer
26.06. – 04.08.17
Herbst
02.10. – 14.10.17
Weihnachten 23.12. – 02.01.18
Sitzungen der Ortschaftsräte Gersdorf, Wendishain sowie Steina werden in Verantwortlichkeit
der Ortsvorsteher anberaumt und durchgeführt.
Karl-Marx-Str. 32,
Rathaus-Nebengebäude, 04746 Hartha
Tel.: 034328 / 52110
Sprechzeiten:
Dienstag
Donnerstag
09.00 - 10.30 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr
bei Nichtbesetzung Polizeirevier Döbeln: Tel. 03431/ 6590
in dringenden Fällen: Notruf 110
n Frauenschutzhaus Freiberg
Tel./Fax 03731-22561
E-Mail:
[email protected]
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.
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STADTANZEIGER HARTHA 1/2017
DONNERSTAG, 05. JANUAR 2017
MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
n Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hartha
Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Buchstabe a
und 43 der Kirchgemeinde-ordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33 in der jeweils geltenden Fassung) und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das
kirchliche Friedhofs-wesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995
hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hartha die folgende Gebührenordnung für ihren Friedhof beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für
sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist
1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung
nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares
Verhalten ausgelöst hat
2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat
3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung
durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse
sie vorgenommen wird
2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung
durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise
erlassen werden.
§ 7 Gebührentarif
A. Benutzungsgebühren
I.
Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht
- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen
gebührenpflichtigen Leistung
- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte
Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte
- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung
- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung.
§ 4 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen
Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 2 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Erhebungsjahres
fällig.
§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch
den Gebührenschuldner zu erstatten.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren
eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.
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Reihengrabstätten
für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 10 Jahre)
120,00 €
für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres
(Ruhezeit 20 Jahre)
500,00 €
Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20Jahre)
für Sargbestattungen
Einzelstelle
590,00 €
Doppelstelle
1.180,00 €
für Urnenbeisetzungen
Einzelstelle für zwei Urnen
590,00 €
Doppelstelle für vier Urnen
850,00 €
Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts
an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr
für Grabstätten
nach 2.1.1
29,50 €
nach 2.1.2
59,00 €
nach 2.2.1
29,50 €
nach 2.2.2
42,50 €
II. Gebühren für die Bestattung:
(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der
Bestattung, Aufwand für Grabherstellung und Ausrichtung der Feier)
1.1
1.2
2
3.0.1
3.0.2
Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre)
Nach tatsächlichem Aufwand
Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre)
460,00 €
Urnenbeisetzung
290,00 €
Gebühr für Musik in der Kapelle
(für CD u. Abschreibung der Musikanlage)
30,00 €
Kleiner Chor
45,00 €
III. Umbettungen, Ausbettungen
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Umbettung einer Urne auf demselben Friedhof
435,00 €
Ausbettung einer Urne bei Überführung auf einen
fremden Friedhof
290,00 €
Einbetten bei Überführung einer Urne von einem
fremden Friedhof
290,00 €
Umbettung eines Sarges auf demselben Friedhof 920,00 €
Ausbettung eines Sarges bei Überführung auf einen
fremden Friedhof
460,00 €
Einbettung eines Sarges bei Überführung von einem
fremden Friedhof
460,00 €
IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhabern eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine
jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die
Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt
20,00 € pro Grablager.
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MITTEILUNGEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und Friedhofskapelle/
Feierhalle:
1. Gebühr für die Benutzung der Vorraum Friedhofskapelle
pro Benutzung
40,00 €
2. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle pro
Benutzung
150,00 €VI. Gebühren für Gemeinschaftsgräber
Die Gebühren enthalten die Kosten für Grabkreuz mit Namen, Erstgestaltung, laufende Unterhaltung und Pflege für die Dauer der Ruhezeit
(20 Jahre).
1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber)
1.1 für Sargbestattung
2.185,00 €
1.2 für Urnenbestattung
2.080,00 €
2. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung
2.080,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer
baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen)
40,00 €
2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder
der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher
Maßnahmen
20,00 €
3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden
40,00 €
4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung
5,00 €
§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im örtlichen Gemeindeblatt - dem „Stadtanzeiger Hartha“ - und in den
Schaukästen auf dem Evangelisch.-Lutherischen Friedhof Hartha.
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt
zur Einsichtnahme im Pfarramt Hartha aus.
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 01. Juli 2012 außer Kraft.
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