Preistafel Anlage 1 gültig ab 01.01.2017 für den Linienverkehr in der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Deggendorf (VLD) Vorbemerkungen I. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte gelten für den VLD-Linienverkehr, soweit die VLD in den Linienbestimmungen (LiB) für eine VLD-Linie nicht abweichende Preise festgesetzt hat. II. Fahrpreise nach Haltestellen, die nicht in den LiB enthalten sind, werden bis zur nächstfolgenden Tarifhaltestelle, Fahrpreise von solchen Haltestellen von der zurückliegenden Tarifhaltestelle berechnet. Bei Fahrten zwischen den zu einer Tarifhaltestelle gehörenden Haltestellen wird für Regelfahrscheine der Mindestfahrpreis erhoben und für Zeitkarten als Mindestentfernung 1 Wabe zugrunde gelegt. Die Gebühr für eine Fahrpreisbescheinigung beträgt: Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen werden erhoben: Das Entgelt für die Beförderung eines Fahrrades beträgt: Das Beförderungsentgelt für Bus-Kuriergut beträgt für jedes Stück: VLD-Tarif (B16) Seite 46 5,00 € 30,00 € 3,00 € 3,80 €
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