Und so einfach funktioniert es

Und so einfach funktioniert es:
1. Prüfen und unterschreiben Sie bitte gemeinsam mit dem Hauptkarteninhaber Ihren
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkartenantrag und den Informationsbogen für Einleger.
2. Vervollständigen Sie bitte Ihren Hilton HHonors® Credit Card Partnerkartenantrag.
R Bitte berücksichtigen Sie: Bei Legitimation mit Ihrem Reisepass, reichen Sie uns bitte eine
Kopie Ihrer Meldebescheinigung, Strom-, Gas- oder Wasserrechnung ein (maximal 12 Monate
alt), aus der Ihre aktuelle Meldeanschrift hervorgeht.
3. Mit dem PostIdent-Coupon, dem unterschriebenen Antrag und dem unterschriebenen Informationsbogen für Einleger gehen Sie zur kostenfreien Legitimation/Identitätsfeststellung in die nächste Filiale der Deutschen Post AG (wenn Sie noch kein Kunde der DKB AG sind.)
Gegen Vorlage lhres gültigen Personalausweises oder Reisepasses füllt der Mitarbeiter der
Deutschen Post AG ein Formular aus. Prüfen Sie die Angaben Ihrer Identitätsfeststellung genau
und unterschreiben Sie das PostIdent.
4. Die Deutsche Post AG sendet für Sie das ausgefüllte PostIdent und Ihre sämtlichen
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarten-Antragsunterlagen (siehe Punkte 1 - 3) kostenfrei an:
Deutsche Kreditbank AG
Hilton HHonors Credit Card
10909 Berlin
Und so geht es dann weiter:
Sobald uns Ihre Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarten-Antragsunterlagen zur Legitimation vollständig und im Original vorliegen,
erhalten Sie (eine positive Prüfung des Antrages vorausgesetzt) per Post Ihre persönlichen Begrüßungsunterlagen mit allen wichtigen
Informationen zu Ihrer neuen Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte.
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H ILTON HHONORS® CRED IT CARD
PA RT NERK ART E N ANT R AG
PERSÖNLICHE DATEN DES HAUPTKARTENINHABERS (BITTE IN GROSSBUCHSTABEN AUSFÜLLEN)
ABRECHNUNG DER PARTNERKARTE
Bitte tragen Sie hier die Hilton HHonors Credit Card Kartennummer des Hauptkarteninhabers ein:
Die Kartenabrechnung erfolgt über das Abrechnungskonto der Hauptkarte. Die Ausstellung einer
Partnerkarte ist nur möglich, wenn der Hauptkarteninhaber für die Abrechnung sein eigenes privates Konto hinterlegt hat. Die nach diesem Vertrag fälligen Forderungsbeträge werden gemäß dem
im Rahmen des Vertrages über die Hauptkarte erteilten SEPA-Lastschriftmandat per Lastschrift
eingezogen. Die DKB AG wird einen Lastschrifteinzug spätestens drei Kalendertage vor Fälligkeit
der Zahlung im Rahmen der Kreditkartenabrechnung ankündigen.
4
9
Frau
9
8
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Herr
7
ERKLÄRUNG NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ (ANTRAGSSTELLER)
Titel
Vorname(n)
Ich erkläre im Sinne des Geldwäschegesetzes, dass ich im eigenen wirtschaftlichen
Interesse und nicht auf fremde Rechnung handle. (Bitte ankreuzen, soweit für Sie
zutreffend.)
Name
INFORMATIONEN FÜR EINLEGER (ANTRAGSSTELLER)
AUSWAHL DER PARTNERKARTE
Ich beantrage eine Hilton HHonors Credit Card Partnerkarte für EUR 36,00 im Jahr
Ich beantrage eine Hilton HHonors Credit Card Partnerkarte inkl. Versicherungspaket
für EUR 61,00 im Jahr
Die Partnerkarte umfasst einen Online-Banking Zugang inklusive elektronisches Postfach für die
Hilton HHonors® Credit Card.
Hiermit bestätige ich, dass ich den Informationsbogen für Einleger erhalten habe.
Dieser Informationsbogen wird mir mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
FÜR DIE HILTON HHONORS CREDIT CARD GELTEN FOLGENE VEREINBARUNGEN:
1. ALLGEMEINE PRODUKTHINWEISE/ BEDINGUNGEN
a) Kreditkartennutzung Hilton HHonors Credit Card
Das Kreditkartenkonto wird in laufender Rechnung geführt. Die Kreditkartenabrechnung wird
jeweils zum 28. eines Kalendermonats erteilt.
PERSÖNLICHE DATEN DES PARTNERS (BITTE IN GROSSBUCHSTABEN AUSFÜLLEN)
b) Übermittlung der Kreditkartenabrechnung
Monatlich online ins elektronische Postfach.
Frau
Herr
Titel
c) Entgelte, Zinsen, Wechselkurse
Vorname(n)
Wir sind damit einverstanden, die im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der
DKB AG genannten Preise im Falle der Inanspruchnahme der genannten Dienstleistungen
zu übernehmen.
Name
Änderungen von Entgelten, Habenzinsen und Wechselkursen erfolgen gemäß Nr. 2 und 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geburtsname
d) Datennutzung und Kommunikation
T
T
M
M
J
Geburtsdatum (TTMMJJ)
Der Antragssteller erklärt:
J
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
+49
Telefon (tagsüber)
Ich bin damit einverstanden, dass die DKB AG mich per elektronischer Post über ihre
Produkte (z. B. DKB-Cash, DKB-Broker, DKB-Privatdarlehen und weitere) und über den
DKB-Club informiert. Dies umfasst die Informationen zu Aktionen, Services, Konditionen,
Prolongationen oder Vertragsinhalten.
Ich bin damit einverstanden, dass die DKB AG zum Zwecke der Kundenbetreuung und werblichen Ansprache nachstehend aufgeführte Daten auswertet, speichert und nutzt:
- Personen- und Kontodaten (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
E-Mail
- Konto- und Kontobewegungsdaten (z. B. Saldo, Kreditrahmen, Umsätze, Verwendungs-
zwecke wie Miete, Gehalt, usw.) und deren Analysedaten nach Auswertung.
Straße, Hausnummer
Ausdrücklich ausgenommen von der Auswertung sind alle sensiblen Daten nach § 3 Abs. 9
BDSG. Die DKB AG speichert und nutzt die vorstehenden Daten nur soweit dies zur Kundenbetreuung oder werblichen Ansprache erforderlich ist.
PLZ, Ort
Die Erklärung/en ist/sind freiwillig und kann/können ohne Einfluss auf die Verträge mit der DKB AG
jederzeit widerrufen werden.
Werbewiderspruch:
Land
So soll der Name auf der Karte erscheinen (zwei Zeilen je max.19 Zeichen)
Bitte tragen Sie hier – falls vorhanden – Ihre Hilton HHonors Mitgliedsnummer (Partner) ein:
Der Antragssteller erklärt:
Ich kann jederzeit der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke widersprechen. Den Widerspruch kann ich sowohl per E-Mail an [email protected] als auch postalisch an DKB AG, Taubenstr, 7-9,
10117 Berlin richten.
e) Bedingungen
Die Abrechnung der Partnerkarte erfolgt über das Abrechnungskonto der Hauptkarte. Die Ausstellung einer Partnerkarte ist nur möglich, wenn der Hauptkarteninhaber für die Abrechnung sein
eigenes privates Konto hinterlegt hat. Der Hauptkarteninhaber ist Mitantragssteller und muss den
Antrag zusätzlich zum Antragssteller unterzeichnen.
Maßgebend für die Geschäftsbeziehung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG,
die Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors Credit Card, die Bedingungen für das
3D Secure-Verfahren, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hilton HHonors Credit
Card, die Bedingungen für DKB-Onlinebanking und das Preis- und Leistungsverzeichnis für
Privatkunden der DKB AG.
Der Antragssteller haftet als Karteninhaber für sämtliche mit der Karte getätigten Umsätze persönlich. Der Hauptkarteninhaber/Mitantragssteller haftet gemeinsam mit dem Antragssteller als
Gesamtschuldner.
DKB-1547/06.2016
Die nach diesem Vertrag fälligen Forderungsbeträge werden gemäß dem im Rahmen des Vertrags
über die Hauptkarte erteilten SEPA-Lastschriftmandat per Lastschrift eingezogen. Die DKB AG wird
einen Lastschrifteinzug spätestens drei Kalendertage vor Fälligkeit der Zahlung im Rahmen der
Kreditkartenabrechnung ankündigen. Der Antragssteller verpflichtet sich, den Kontoinhaber unter
Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenznummer der DKB AG rechtzeitig vor Einzug über die Höhe und den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs informieren.
H I LTON HHONORS® CRED IT CARD
PA RT NERK ART E N ANT R AG
2. DATENSCHUTZ, DATENABFRAGE UND DATENÜBERMITTLUNG
a) Allgemeiner Datenschutzhinweis
Die DKB AG erhebt, verarbeitet und nutzt die in dem Hilton HHonors Credit Card-Antrag angegebenen personenbezogenen Daten von Kunden (z. B. Vorname, Name, Geburtsort, Adresse, Alter und
Beruf) zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses. Ausschließlich zu diesem Zweck
werden die personenbezogenen Daten auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder
einer anderen Rechtsvorschrift, die dies erlaubt oder anordnet, an Dienstleister oder Dritte übermittelt.
Ich verpflichte mich, die DKB AG unverzüglich zu informieren, wenn mir nicht innerhalb von 14
Tagen nach Beantragung
- der Brief mit dem QR-Code für das pushTAN-Verfahren oder
- der Brief mit den Anmeldenamen und der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) für das
pushTAN-Verfahren oder
- der Brief mit der Kreditkarte oder
- der Brief mit der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) für die Kreditkarte
zugegangen ist.
b) Einwilligung und Hinweis zur SCHUFA-Auskunft und Übermittlung von Daten an die SCHUFA
Der Antragsteller und der Hauptkarteninhaber erklären jeweils:
Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller
Ich willige ein, dass die DKB AG von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
Auskünfte einholt und Daten über die Beantragung und den Abschluss und ggf. den revolvierenden
Kreditrahmen sowie die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages an die SCHUFA übermittelt.
Unabhängig davon wird die DKB AG der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden
fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1)
zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung
zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB AG oder Dritter erforderlich ist und
- die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder
- ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die DKB AG mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevor stehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder
- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von
der DKB AG fristlos gekündigt werden kann und die DKB AG mich über die bevorstehende Über-
mittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird die DKB AG der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes
Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen,
soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB AG oder Dritter erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie ich die DKB AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung
eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des
Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen
Wirtschaftsraum und in der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute
sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt
personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist.
Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner
unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und
des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im
Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und -Score-Verfahren sind unter
www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG,
Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.
c) Einwilligung zur Datenübermittlung an die infoscore Consumer Data GmbH
Der Antragsteller und der Hauptkarteninhaber erklären jeweils:
Ich willige ein, dass die DKB AG zum Zwecke der Bonitätsprüfung einen Datenschutzaustausch
mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden durchführt und Auskünfte einholt sowie Daten wie Name, Adresse, Geburtsort und –datum bei der Beantragung und
im Rahmen dieses Kreditkartenvertrages übermittelt.
Insoweit befreie ich die DKB AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Die infoscore Consumer Data GmbH (nachfolgend „ICD“ genannt) speichert Daten und übermittelt
diese an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Unternehmen Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der ICD
sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten-, Leasing- und Mietkaufgesellschaften. Daneben
erteilt die ICD auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die
Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die ICD stellt personenbezogene Daten nur
zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Ich
kann Auskunft bei der ICD über die mich betreffenden gespeicherten Daten einholen.
d) Einwilligung zur Datenübermittlung an Hilton HHonors Worldwide L.L.C.
Der Antragsteller erklärt:
Ich bin damit einverstanden, dass die DKB AG an Hilton HHonors Worldwide L.L.C. zur Bestandspflege meiner Person (Anrede, Vorname, Nachname, Straße/Nr., Postleitzahl, Ort, Länderkennzeichen, Staat, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum) und zur Hilton HHonors Credit Card
(Cardholder ID, Hilton HHonors Teilnehmernummer, Bonuspunkte, Ausgabedatum und Vertragsende) übermittelt.
Insoweit befreie ich die DKB AG zugleich vom Bankgeheimnis.
DKB-1547/06.2016
Ort, Datum, Unterschrift Hauptkarteninhaber (Mitantragsteller)
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Ich bestätige, dass mir die vorvertraglichen Informationen einschließlich Widerrufsbelehrungen
für die Kreditkarte, das DKB-Onlinebanking und das AGB-Pfandrecht, eine Ausfertigung des
Hilton HHonors Credit Card-Antrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG, die
Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors Credit Card, die Bedingungen für das 3D SecureVerfahren, die Bedingungen für DKB-Onlinebanking, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Hilton HHonors Credit Card sowie das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis für
Privatkunden der DKB AG vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt worden sind.
Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller
Informationsbogen für Einleger
Einlagen bei der Deutschen Kreditbank
AG sind geschützt durch:
Sicherungsobergrenze:
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben
Kreditinstitut haben:
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit
einer oder mehreren anderen Personen
haben:
Erstattungsfrist bei Ausfall eines
Kreditinstituts:
Währung der Erstattung:
Kontaktdaten:
Weitere Informationen:
Empfangsbestätigung durch den
Einleger:
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
(1)
100.000,00 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme
unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 EUR
Die Obergrenze von 100.000,00 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3)
20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016
Euro
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
Lennéstraße 11
10785 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 8192 0
www.voeb-edoe.de
7
7
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Zusätzliche Informationen
(1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.
Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagen­ sicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00
Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen
addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so
werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder
mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings
zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über www.voeb-edoe.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
Lennéstraße 11
10785 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 8192 0.
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.voeb-edoe.de.
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagengeltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf
Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das
Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
DKB.0396a/07.2015
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Personennummer:
Selbstauskunft für natürliche Personen für
den automatischen zwischenstaatlichen
Informationsaustausch und FATCA
Kontonummer/IBAN:
Kontoinhaber*
 Frau
 Herr
Name, Vorname(n)
Straße, Haus-Nr.
Geburtsdatum
PLZ, Ort
Gemäß dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz und der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung erhebt die Deutsche Kreditbank AG
(nachstehend "DKB AG" genannt) mit dieser Selbstauskunft Daten und verarbeitet diese und meldet ggf. jährlich Daten an das deutsche
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Gemeldet werden die erforderlichen Kundendaten, Steueridentifikationsnummern sowie Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Bei Verweigerung zur Abgabe dieser Selbstauskunft werden Ihre Konten
als „undokumentiert“ an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dies hat ggf. steuerliche Folgen für Sie, zu denen Sie im Zweifel
Ihre(n) steuerliche(n) Berater(in) zu Rate ziehen sollten. Neukunden sind zur Abgabe dieser Selbstauskunft verpflichtet; bei Verweigerung
kann keine Kontoeröffnung erfolgen. Diese Selbstauskunft ersetzt alle vorausgegangenen Selbstauskünfte der oben bezeichneten Person
zum automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch oder zu FATCA.
Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen (Zutreffendes bitte ankreuzen).
Erläuterungen zu dieser Selbstauskunft finden Sie auf Seite 2.
Ich bin in anderen Staaten als Deutschland und/oder den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
steuerlich ansässig**.
 Ja
 Nein
Ich bin Staatsangehöriger der USA (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit).
 Ja
 Nein
Ich bin aus anderen Gründen in den USA steuerlich ansässig.
 Ja
 Nein
Wenn Sie mindestens eine der drei vorherigen Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, dann geben Sie bitte nachfolgend das Land/die Länder
der steuerlichen Ansässigkeit*** an sowie – sofern für das jeweilige Land möglich – die dazugehörige(n) Steuer-Identifikationsnummer(n) (TIN, siehe Erläuterung Nr. 5) an:
Land
Steuer-Identifikationsnummer (TIN):
Land
Steuer-Identifikationsnummer (TIN):
Land
Steuer-Identifikationsnummer (TIN):
Ich versichere, dass alle oben erfassten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und verpflichte mich hiermit, etwaige Änderungen
dieser Angaben der DKB AG innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Über eine mögliche Meldung von Daten an das deutsche Bundes­
zentralamt für Steuern und an die zuständige ausländische Steuerbehörde wurde informiert.
7
7
Ort, Datum
Unterschrift des Kunden bzw. Konto-/Depotinhabers.
Bei Konten/Depots Minderjähriger:
Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter(s).
* Bei Gemeinschaftskonten oder -depots muss jeder Kontoinhaber einen eigenen Fragebogen ausfüllen.
** unter Berücksichtigung des nationalen Steuerrechts und internationaler Vereinbarungen (insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen)
*** Sofern eine steuerliche Ansässigkeit in den USA vorliegt und ein Depotkonto vorhanden ist, füllen Sie bitte ein Formular W-9 der US-Steuerbehörde aus und fügen Sie dieses unterschrieben bei.
DKB.1654/05.2016
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Personennummer:
Erläuterungen zur Selbstauskunft
1. Automatischer Austausch
5. Steuer-Identifikationsnummer (TIN)
Automatischer Austausch ist die systematische Übermittlung
zuvor festgelegter Informationen über in anderen meldepflichtigen Staaten ansässige Personen an den entsprechenden Ansässigkeitsstaat ohne dessen vorheriges Ersuchen in regelmäßigen,
im Voraus bestimmten Abständen.
Nicht alle Staaten vergeben eine Steuer-Identifikationsnummer
an die Steuerpflichtigen (daher keine Pflichtangabe). Bitte vergewissern Sie sich, ob in dem Land Ihrer steuerlichen Ansässigkeit
Steuer-Identifikationsnummern im Einsatz sind und ob Sie die
korrekte Nummer angegeben haben. Bei fehlerhaften Angaben
kann es ggf. zu entsprechenden Nachfragen durch die Steuerverwaltung des betreffenden Landes kommen. Bei natürlichen
Personen ist die US-Steuer-Identifikationsnummer in der Regel
identisch mit der Sozialversicherungsnummer („Social Security
Number“).
2. FATCA
Foreign Account Tax Compliance Act; US-amerikanische Regelungen zur Offenlegung und Verhinderung von Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige mittels (aus Sicht der USA)
ausländischer Konten und Depots.
3. Steuerliche Ansässigkeit
In der Regel wird eine natürliche Person in nur einem Land oder
Gebiet ansässig sein. Gleichwohl kann eine natürliche Person aus
steuerlicher Sicht in mehreren Ländern oder Gebieten ansässig
sein. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den lokalen Rechtsvorschriften in den jeweiligen Ländern oder Gebieten.
Hierbei hängt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel von
verschiedenen Formen der Zugehörigkeit zu einem Land oder
Gebiet ab. Erfasst werden auch Fälle, in denen eine natürliche
Person aufgrund lokaler Steuerrechtsvorschriften eines Staates
in diesem als steuerlich ansässig gilt, z. B. Diplomaten oder andere Personen im Staatsdienst. Doppelbesteuerungsabkommen
regeln die Fälle doppelter steuerlicher Ansässigkeit, indem sie
der Zugehörigkeit zu einem Land oder Gebiet den Vorrang über
die Zugehörigkeit zu einem anderen Land oder Gebiet einräumen. In der Regel ist eine natürliche Person in einem Land oder
Gebiet steuerlich ansässig, wenn dessen Gesetze (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) vorsehen, dass
er oder sie dort aufgrund des Wohnsitzes, der Ansässigkeit oder
ähnlicher Kriterien und nicht nur aufgrund von Vorschriften zur
Quellenbesteuerung, Steuern zahlt oder zahlen sollte. Natürliche
Personen mit doppelter Ansässigkeit können sich auf die sog.
Kollisionsregeln („tiebreaker rules“) der Doppelbesteuerungsabkommen (soweit anwendbar) verlassen, um zu bestimmen, in
welchem Land oder Gebiet sie steuerlich ansässig sind.
Diese Erläuterungen und zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung
dar.
Wichtiger Hinweis zur Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer:
Sofern Sie keinen separaten Antrag auf Berücksichtigung als
Steuerausländer gestellt haben, geht die DKB AG davon aus,
dass Sie im Sinne der Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer als
sog. Steuerinländer zu behandeln sind mit der Folge, dass von
Ihren Kapitalerträgen Abgeltungsteuer einbehalten wird.
Im Falle des Wegzugs von Deutschland in das Ausland kann
die DKB AG nur dann vom Einbehalt der Abgeltungsteuer absehen, wenn der Statuswechsel durch melderechtliche Nachweise
(insbesondere eine Abmeldebescheinigung der deutschen
Meldebehörde) nachgewiesen wird. Kann der Statuswechsel
nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ist die DKB AG dazu
verpflichtet, weiterhin Abgeltungsteuer einzubehalten.
4. Steuerliche Ansässigkeit in den USA
Für die steuerliche Ansässigkeit in den USA gelten besondere
Regelungen. Sie gelten u. a. als steuerlich ansässig in den USA,
wenn zum Beispiel einer der folgenden Sachverhalte auf Sie
zutrifft (keine abschließende Aufzählung):
- Sie besitzen ein Einwanderungsvisum der USA („Green Card“).
- Sie haben sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA aufgehalten bzw. planen im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei
Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu
1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6.
- Es besteht eine anderweitige, unbeschränkte US-amerikanische Steuerpflicht (z. B. durch Geburt in den USA).
DKB.1654/05.2016
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So funktioniert die Identitätsfeststellung
PostIdent-Coupon
Legitimieren und Unterlagen versenden
Gehen Sie mit den folgenden Unterlagen zu einer Filiale der Deutschen Post AG:
1
• dem unten anhängenden PostIdent-Coupon
• einem gültigen Personalausweis oder
• einem Reisepass und einem max. 12 Monate alten Nachweis Ihres Wohnsitzes
(Gas-, Wasser-, Stromrechnung, Kontoauszug der bisherigen Bank oder
Meldebescheinigung)
Prüfen und unterschreiben Sie in Gegenwart des Post-Mitarbeiters das PostIdent.
2
3
Ab geht die Post
Die Deutsche Post sendet Ihre kompletten Unterlagen gemeinsam mit dem
PostIdent kostenfrei an die DKB AG.
Bestätigung erhalten
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und wir der Eröffnung zustimmen,
senden wir Ihnen eine Bestätigung mit allen wichtigen Infos.
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im
Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an
angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen
Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis
oder Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
Deutsche Kreditbank AG
Hilton HHonors Credit Card
10909 Berlin
5
1
0
6
Referenznummer
P
R
Achtung MaV!
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
0
O
D
8
H
5
H
„
Barcode einscannen
„
POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
„
Formular an Absender
8
C
2
C
3
3
7
3
2
Allgemeine Geschäfts- und Produkt­bedingungen
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte
I.
II.
III.
IV.
V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DKB AG
Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card (VISA Karte)
Bedingungen für DKB-Onlinebanking
Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card
Allgemeine Geschäfts- und Produktbedingungen - Hilton HHonors Credit Card
Informationen für Verbraucher
Vertragspartner
Firma Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Zentrale
Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin, Deutschland
Telefon 030 120 300 00
Telefax 030 120 300 01
E-Mail [email protected]
Internet www.DKB.de
Weitere Anschrift
Bereich Statuskunden, Brienner Str. 16, 80333 München
Telefon089 2171 24999
Telefax089 2171 24195
Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165
Umsatzsteueridentifikationsnr. DE137178746
Gesetzlicher Vertreter Vorstand
Stefan Unterlandstättner, Vorsitzender
Rolf Mähliß
Dr. Patrick Wilden
Tilo Hacke
Thomas Jebsen
Hauptgeschäftstätigkeit
Betrieb von Bankgeschäften aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
Die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) hat sich verpflichtet, bei der Vergabe von Darlehen gemäß dem Kodex
„Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher“ (www.kredit-mit-verantwortung.de) zu handeln.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der DKB AG aus dem Anwendungsbereich der
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst­
leistungen, des Verbraucherkreditrechts (§§ 491 – 510 BGB) sowie des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c – 676c BGB) kann sich der Kunde unbeschadet des Rechtes, die Gerichte anzurufen,
mit einer Beschwerde an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands eingerichtete Kundenbeschwerdestelle, Postfach 110272, 10832 Berlin, wenden. Die Verfahrensordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands erhältlich. Darüber hinaus
hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, wegen behaupteter Verstöße der DKB AG gegen das
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel
248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerde bei der Bundesanstalt
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für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117
Bonn.
Informationen zu
weiteren Leistungsträgern
Mit der Kreditkarte sind bestimmte zusätzliche zum Teil optionale Leistungen verbunden (siehe
Punkt „Informationen zu zusätzlichen Leistungen“). Diese Leistungen werden nicht durch die
DKB AG erbracht, sondern durch nachstehende Versicherer bzw. Leistungsträger:
Für die Auslandsreisekrankenversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung:
Inter Partner Assistance S.A. (IPA), Irish Branch, 10/11 Mary Street, Dublin 1, Ireland;
in Deutschland vertreten durch AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Str. 8-10,
80339 München
Für die Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) –
Collision Damage Waiver Versicherung (CDW):
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
Für die Assistance-Leistungen:
AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Straße 8-10, 80339 München, gemeinsam
mit Inter Partner Assistance Service GmbH, Große Scharrnstraße 36, 15230 Frankfurt/Oder
Für Hilton HHonors® Bonuspunkte:
Hilton HHonors® Gästebonusprogramm der Hilton HHonors Worldwide LLC, 7930 Jones
Branch Drive Mclean, Fairfat, Virginia, VA 22102 USA
1010
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2von
von
Informationen für Verbraucher
Hilton HHonors Credit Card
Wesentliche Merkmale
Gesamtpreis/ Kosten
Mit der von der DKB AG ausgegebenen Kreditkarte kann der
Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch
im Ausland – im VISA-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren
und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen, zusätzlich im Rahmen eines Bargeldservices an Geldautomaten sowie an Kassen
von Kreditinstituten Bargeld beziehen und zusätzlich angebotene Dienstleistungen nutzen. Die Vertragsunternehmen sowie die
DKB AG und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices
sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind.
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der DKB AG ergeben
sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden
der DKB AG. Änderungen während der Laufzeit des Vertrages erfolgen nach Maßgabe von Nr. 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG.
Zudem kann der Karteninhaber ein Guthaben auf die Kreditkarte
einzahlen. Dieses Guthaben wird zu dem im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG angegebenen
Zinssatz verzinst.
Kreditkartenabrechnungen werden zum monatlichen Abrechnungsstichtag im Internet-Banking zum Abruf zur Verfügung
gestellt.
Informationen zu zusätzlichen Leistungen
Mit der Kreditkarte sind die nachfolgend genannten Leistungen
verbunden*:
1) Hilton HHonors® Bonuspunkte
Beim Einsatz der Kreditkarte sammelt der Karteninhaber Hilton HHonors® Bonuspunkte, die seinem HHonors® Punktekonto gutgeschrieben werden.
2) Auslandsreisekrankenversicherung (optional)
für Reisen bis zu 90 Tagen – unabhängig von der Kartennutzung.
3) Reiserücktrittskostenversicherung (optional)
bei Zahlung der Dienstleistung mit der Kreditkarte.
4) Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) – Collision Damage Waiver Versicherung
(CDW) (optional):
bei Zahlung der Dienstleistung mit der Kreditkarte.
5) Assistance-Leistungen (optional)
allgemeine Reiseinformationen, Reisebüro-Service, Dolmetscher-Service, Rechtsanfragen-Service und Medical Help für
Inhaber des Versicherungspakets.
Mindestlaufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.
* (sofern optional, nur bei Beantragung des Versicherungspakets)
1931
Die DKB AG führt Abgeltungssteuer und Annexsteuern auf erhaltene Guthabenzinsen nach den gesetzlichen Vorgaben ab. Kosten
und Steuern, die nicht von der DKB AG abgeführt oder von ihr in
Rechnung gestellt werden (z. B. Telefon, Internet, Porti), hat der
Kunde selbst zu tragen.
Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig. Mit steuerrelevanten
Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere,
wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist.
Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde gibt gegenüber der DKB AG ein bindendes Angebot
auf Abschluss des Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und
unterzeichnete Formular an die DKB AG übermittelt und ihr dieses zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DKB AG die
Annahme ausdrücklich erklärt oder den Vertrag durch Zusendung
der Kreditkarte erfüllt.
Rechtsordnung/ Gerichtsstand
Vertragsanbahnung, Vertragsschluss und Vertrag unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gerichtsstand
ist vertraglich nicht vereinbart.
Vertragssprache und Vertragstext
Die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen
stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Maßgebliche
Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit
dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
Die DKB AG stellt dem Kunden die Kreditkarte wie im Vertrag vereinbart zur Verfügung. Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen
erfüllt die DKB AG durch Zahlung im Rahmen des VISA-Verbundes
an das Vertragsunternehmen als Akzeptanten der Kartenzahlung.
Die Kartenumsätze werden nach Ausführung der Transaktion dem
Kreditkartenkonto belastet. Die anfallenden Entgelte werden dem
Kreditkartenkonto wie folgt belastet:
--Jahresgebühr und Entgelt für zusätzliche Papier-Abrechnung
jährlich bzw. monatlich im Voraus
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1von
von
--Transaktionsbezogene Entgelte nach Ausführung der Transaktion
--eventuelle Zinsen und Pauschalentgelte zum monatlichen Abrechnungsstichtag
Die Abrechnung der Kreditkartenumsätze auf dem Kreditkartenkonto erfolgt über das vom Kunden benannte Abrechnungskonto.
Die Kartenumsätze werden zu dem mit dem Kunden vereinbarten
Zeitpunkt fällig und dem Abrechnungskonto belastet.
Vertragliche Kündigungsregeln
Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit, von der DKB AG mit
einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.
Die DKB AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrages auch
unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange
des Kunden für die DKB AG unzumutbar ist. Ein solcher Grund
liegt vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung
oder eine erhebliche Gefährdung seiner Vermögensverhältnisse
eintritt oder einzutreten droht, insbesondere wenn der Kunde die
Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder
wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet
wird und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem
Vertrag gegenüber der DKB AG wesentlich gefährdet ist.
Im Übrigen gelten die in Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG festgelegten Kündigungsregeln für den
Kunden und die DKB AG.
Einlagensicherung
Die DKB AG ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. angeschlossen.
Nach Maßgabe der jeweiligen Statuten werden die Einlagen und
Wertpapierbestände von Nicht-Kreditinstituten gesichert. Hierzu
zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt
sind Forderungen, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausstellt,
wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Auf Anfrage erteilt die DKB AG weitere Informationen über die
Bedingungen der Einlagensicherung einschließlich der für die
Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen
Formalitäten.
Gültigkeit dieser Informationen
Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
1931
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2von
von
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15
und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs,
wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9
10117 Berlin
Telefax: 030 120 300 01
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von
Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung
der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn
der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ihre
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Widerrufsbelehrung
von
13131von
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Informationen für Verbraucher
Vertragspartner
Firma Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Zentrale
Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin, Deutschland
Telefon 030 120 300 00
Telefax 030 120 300 01
E-Mail [email protected]
Internet www.DKB.de
Weitere Anschrift
Bereich Statuskunden, Brienner Str. 16, 80333 München
Telefon089 2171 24999
Telefax089 2171 24195
Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165
Umsatzsteueridentifikationsnr. DE137178746
Gesetzlicher Vertreter Vorstand
Stefan Unterlandstättner, Vorsitzender
Rolf Mähliß
Dr. Patrick Wilden
Tilo Hacke
Thomas Jebsen
Hauptgeschäftstätigkeit
Betrieb von Bankgeschäften aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
Die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) hat sich verpflichtet, bei der Vergabe von Darlehen gemäß dem Kodex
„Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher“ (www.kredit-mit-verantwortung.de) zu handeln.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der DKB AG aus dem Anwendungsbereich der
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst­
leistungen, des Verbraucherkreditrechts (§§ 491 – 510 BGB) sowie des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c – 676c BGB) kann sich der Kunde unbeschadet des Rechtes, die Gerichte anzurufen,
mit einer Beschwerde an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands einge
richtete Kundenbeschwerdestelle, Postfach 110272, 10832 Berlin, wenden. Die Verfahrens
ordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands erhältlich. Darüber hinaus
hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, wegen behaupteter Verstöße der DKB AG gegen das
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel
248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerde bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117
Bonn.
14141von
von16666
von
Informationen für Verbraucher
AGB-Pfandrecht
Wesentliche Merkmale
Rechtsordnung/Gerichtsstand
Der Kunde räumt der DKB AG an sämtlichen Sachen und
Rechten jeder Art (z. B. Waren, Devisen, Zins-, Renten- und
Gewinnanteilscheinen, (Sammel-) Depotanteilen, Bezugsrechten, Schecks, Wechsel, Konnossementen, Lager- und Ladescheinen), die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden
oder durch Dritte für seine Rechnung in den Besitz oder die Verfügungsmacht der DKB AG gelangt sind, ein Pfandrecht gemäß
Ziffer 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG
ein. Ansprüche des Kunden gegen die DKB AG (z. B. aus Guthaben) sind ebenfalls vom AGB-Pfandrecht erfasst. Forderungen
des Kunden gegen Dritte sind an die Bank abgetreten, wenn
über die Forderung ausgestellte Urkunden im bankmäßigen
Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der DKB AG gelangen.
Vertragsanbahnung, Vertragsschluss und Vertrag unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gerichtsstand
ist vertraglich nicht vereinbart.
Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch
bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der
DKB AG gegen den Kunden, die sie im Zusammenhang mit der
Geschäftsverbindung erwirbt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
Die DKB AG ist zur Verwertung des AGB-Pfandrechts berechtigt, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit trotz
Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung der
Verwertung gemäß § 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch
nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheiten hat die DKB AG
die Wahl, welche Sicherheit sie verwertet. Sie wird hierbei die
berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Sollte der
Verwertungserlös nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, kann die DKB AG nach ihrem billigen Ermessen
verrechnen.
Mindestlaufzeit des Vertrages
Das AGB-Pfandrecht endet nicht vor der vollständigen Erfüllung
der gesicherten Ansprüche der DKB AG.
Gesamtpreis/Kosten
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der DKB AG ergeben
sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden
der DKB AG. Änderungen während der Laufzeit des Vertrages
erfolgen nach Maßgbe von Nr. 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG. Für das AGB-Pfandrecht fallen keine Kosten an. Kosten und Steuern, die nicht von der DKB AG abgeführt
oder von ihr in Rechnung gestellt werden (z. B. Telefon, Internet,
Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.
Die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen
stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Maßgebliche
Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation
mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Der Vertragstext wird von der DKB AG gespeichert und dem
Verbraucher während der Vertragslaufzeit auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Der Kunde erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen, indem er
der DKB AG ein Pfandrecht an Werten jeder Art, die in den Verfügungsbereich der DKB AG gelangt sind, einräumt. Die Einräumung des Pfandrechts erfolgt durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG.
Vertragliche Kündigungsregeln
Ein vertragliches Kündigungsrecht besteht für beide Vertragsparteien nur im Rahmen der Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung.
Einlagensicherung
Die DKB AG ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. angeschlossen.
Nach Maßgabe der jeweiligen Statuten werden die Einlagen und
Wertpapierbestände von Nicht-Kreditinstituten gesichert. Hierzu
zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt
sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausstellt,
wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Auf Anfrage erteilt die DKB AG weitere Informationen über die
Bedingungen der Einlagensicherung einschließlich der für die
Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen
Formalitäten.
Gültigkeit dieser Informationen
Zustandekommen des Vertrages
Das AGB-Pfandrecht wird durch Einbeziehung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in den Vertrag vereinbart.
1920
Vertragssprache und Vertragstext
Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
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von
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9
10117 Berlin
Telefax: 030 120 300 01
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von
Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung
der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn
der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ihre
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Widerrufsbelehrung
von
16161von
von16666
Informationen für Verbraucher
Vertragspartner
Firma Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Zentrale
Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin, Deutschland
Telefon 030 120 300 00
Telefax 030 120 300 01
E-Mail [email protected]
Internet www.DKB.de
Weitere Anschrift
Bereich Statuskunden, Brienner Str. 16, 80333 München
Telefon089 2171 24999
Telefax089 2171 24195
Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165
Umsatzsteueridentifikationsnr. DE137178746
Gesetzlicher Vertreter Vorstand
Stefan Unterlandstättner, Vorsitzender
Rolf Mähliß
Dr. Patrick Wilden
Tilo Hacke
Thomas Jebsen
Hauptgeschäftstätigkeit
Betrieb von Bankgeschäften aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
Die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) hat sich verpflichtet, bei der Vergabe von Darlehen gemäß dem Kodex
„Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher“ (www.kredit-mit-verantwortung.de) zu handeln.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der DKB AG aus dem Anwendungsbereich der
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst­
leistungen, des Verbraucherkreditrechts (§§ 491 – 510 BGB) sowie des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c – 676c BGB) kann sich der Kunde unbeschadet des Rechtes, die Gerichte anzurufen,
mit einer Beschwerde an die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands einge
richtete Kundenbeschwerdestelle, Postfach 110272, 10832 Berlin, wenden. Die Verfahrens
ordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands erhältlich. Darüber hinaus
hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, wegen behaupteter Verstöße der DKB AG gegen das
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel
248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerde bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117
Bonn.
17171von
von16666
von
Informationen für Verbraucher
DKB-Onlinebanking
Wesentliche Merkmale
Vertragssprache und Vertragstext
Die DKB AG stellt dem Kunden das DKB-Onlinebanking in einem
gesicherten Bereich einschließlich elektronischem Postfach zur
Verfügung. Dort werden dem Kunden Konto-/ Depotinformationen (z. B. Konto- und Depotauszüge, Kreditkartenabrechnungen,
Rechnungsabschlüsse) und sonstige Informationen und Mitteilungen, die seine Geschäftsverbindung zur DKB AG betreffen,
in Textform bereitgestellt. Für die dauerhafte Speicherung der
Informationen und Mitteilungen ist der Kunde verantwortlich.
Die Informationen und Mitteillungen sind mit Einstellung im Internet-Banking zugegangen. Zudem kann der Kunde im InternetBanking Bankgeschäfte in dem von der DKB AG angebotenen
Umfang abwickeln. Der Nutzungsumfang des DKB-Onlinebanking kann dabei seitens der DKB AG auf bestimmte Geschäftsvorfälle und auf Höchstbeträge beschränkt werden. Der Kunde
erhält für die Übermittlung von Erklärungen oder Aufträgen im
Rahmen dieses Verfahrens ein personalisiertes Sicherheitsmerkmal und ein Authentifizierungsinstrument. Näheres ergibt
sich aus den Bedingungen für DKB-Onlinebanking.
Die Vertragsbedingungen und die vorvertraglichen Informationen
stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Maßgebliche
Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation
mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Der Vertragstext wird von der DKB AG gespeichert und dem
Verbraucher während der Vertragslaufzeit auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Mindestlaufzeit des Vertrages
Keine.
Gesamtpreis/ Kosten
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der DKB AG ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG. Änderungen während der Laufzeit des
Vertrages erfolgen nach Maßgabe von Nr. 17 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der DKB AG.
Kosten und Steuern, die nicht von der DKB AG abgeführt oder
von ihr in Rechnung gestellt werden (z. B. Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.
Zustandekommen des Vertrages
Vertragliche Kündigungsregeln
Ein vertragliches Kündigungsrecht besteht für beide Vertragsparteien nur im Rahmen der Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung.
Einlagensicherung
Die DKB AG ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH und
dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. angeschlossen. Nach
Maßgabe der jeweiligen Statuten werden die Einlagen und Wertpapierbestände von Nicht-Kreditinstituten gesichert. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind
Forderungen, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausstellt, wie
z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Auf Anfrage erteilt die DKB AG weitere Informationen über die
Bedingungen der Einlagensicherung einschließlich der für die
Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichen
Formalitäten.
Gültigkeit dieser Informationen
Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
Das DKB-Onlinebanking wird durch Einbeziehung der Bedingungen für DKB-Onlinebanking in den Vertrag vereinbart.
Rechtsordnung/ Gerichtsstand
Vertragsanbahnung, Vertragsschluss und Vertrag unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Gerichtsstand
ist vertraglich nicht vereinbart.
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18181von
von16666
von
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Deutsche Kreditbank AG
Taubenstr. 7-9
10117 Berlin
Telefax: 030 120 300 01
E-Mail: [email protected]
Besondere Hinweise:
Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn
der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ihre
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Widerrufsbelehrung
von
19191von
von16666
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Nr. 1
Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Nr. 2
Änderungen der Geschäftsbedingungen und von
Zahlungsdiensterahmenverträgen
Nr. 3
Bankauskünfte
Nr. 4
Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
Nr. 5
Legitimationsurkunden
Nr. 6
Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Kontokorrent, Rechnungsabschluss
Korrektur fehlerhafter Gutschriften
Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
Auftragsbestätigung vor Ausführung
Aufrechnung und Verrechnung
Allgemeines
Nr. 1 – Grundlagen der Geschäftsbeziehung
1 Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank ist durch
die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die
Bank seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
2 Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs und
der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsschluss (etwa bei
der Kontoeröffnung) oder bei Erteilung von Aufträgen mit dem Kunden
vereinbart.
Nr. 2 – Änderungen der Geschäftsbedingungen und von Zahlungsdiensterahmenverträgen
1 Angebot der Bank
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der besonderen
Bedingungen oder von Zahlungsdienste­
rahmenverträgen sowie die
Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens
zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form angeboten.
2 Zustimmung zu Änderung
Die Zustimmung des Kunden zum Angebot der Bank gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassung der Allgemeinen
Geschäfts­bedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen, den
geänderten Zahlungsdiensterahmenvertrag bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
3 Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungen zu
Zahlungsdiensten oder von Zahlungsdiensterahmen­verträgen
Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbedingungen) oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen angeboten, kann er den von den Änderungen betroffenen
Zahlungsdienste­
rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei
kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
4 Abweichende Vereinbarungen
Das Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findet keine
Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Satz
1 gilt nicht für Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten oder
von Zahlungsdiensterahmenverträgen.
Nr. 3 – Bankauskünfte
1 Inhalt von Bankauskünften
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über
Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anver-
DKB AG | AGB | 182104000
Nr. 12
Konten in ausländischer Währung
Nr. 13
Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer
Währung
Nr. 14
Geldeingang in ausländischer Währung
Nr. 15
Wechselkurs
Nr. 16
Einlagengeschäft
Entgelte und Aufwendungen
Nr. 17
Nr. 18
Zinsen und Entgelte
Ersatz von Aufwendungen
Pflichten und Haftung von Bank und Kunde
Nr. 19
Nr. 20
Haftung der Bank
Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
traute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht
gemacht.
2 Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
Die Bank darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage
auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Bank keine anders
lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die
Bank Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder
im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur
eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke
und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein
berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.
3 Schriftliche Bestätigung
Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit behält sich die Bank eine unverzügliche schriftliche Bestätigung
vor, deren Inhalt von diesem Zeitpunkt an maßgeblich ist.
Nr. 4 – Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
1 Bekanntgabe
Der Bank bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse
gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung
in Textform oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking),
auf diesem Wege zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der Bank
bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn
die Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine
Änderung veröffentlicht ist.
2 Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters
Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, dass die
Bank von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit seines
Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt.
Nr. 5 – Legitimationsurkunden
1 Erbnachweise
Nach dem Tode des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank
auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen.
2 Leistungsbefugnis der Bank
Werden der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der
letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) sowie der Niederschrift
über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt, darf die Bank
denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere
mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank
die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden bekannt oder
infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
3 Sonstige ausländische Urkunden
Werden der Bank ausländische Urkunden als Ausweis der Person oder
zum Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so wird sie prüfen, ob die
Urkunden zum Nachweis geeignet sind. Sie haftet jedoch für deren Eignung, Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie für deren richtige Übersetzung und Auslegung nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde
insgesamt gefälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann die Bank die
in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als berechtigt
ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an sie leisten.
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AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21
Nr. 22
Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Nachsicherung und Freigabe
Einzugspapiere
Nr. 23
Nr. 24
Nr. 25
Inkasso im Einzugsgeschäft
Vorlegungsfrist, Eilmittel
Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26
Nr. 27
Nr. 28
Kündigungsrecht
Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Schutz der Einlagen
Nr. 6 – Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
1 Deutsches Recht
Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Bank und den Kunden ist der Sitz der Bank.
3 Gerichtsstand
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die Bank
an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Nr. 7 – Kontokorrent, Rechnungsabschluss
1 Kontokorrent
Die Bank führt ein Konto zur Abwicklung des laufenden Geschäfts- und
Zahlungsverkehrs (Girokonto) als Kontokorrent im Sinne des § 355 des
Handelsgesetzbuches (Konto in laufender Rechnung).
2 Rechnungsabschluss
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die Bank jeweils zum Ende
eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einer der Vertragsparteien wird der Rechnungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt.
3 Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der Bank in
Textform oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking),
auf diesem Wege zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20
Absatz 1 Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor
Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses
widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung. Die Bank wird den Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen hinweisen. Stellt sich nachträglich die
Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die Bank
eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
Nr. 8 – Korrektur fehlerhafter Gutschriften
1 Stornobuchung vor Rechnungsabschluss
Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden
(z. B. wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die Bank bis zum nächsten
Rechnungsabschluss durch einfache Buchung rückgängig machen
(Stornobuchung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch gegen den
Kunden zusteht.
2 Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss
Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die Bank auch noch
nach Rechnungsabschluss durch Korrekturbuchung geltend machen,
wenn sie die fehlerhafte Gutschrift nicht mehr rechtzeitig vor diesem
Zeitpunkt festgestellt hat. Bei Widerspruch des Kunden wird die Bank
die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend machen.
3 Kennzeichnung
Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug gekennzeichnet.
Stand: 1. Januar 2017
Nr. 9 – Gutschriften und Einlösung von Einzugs­papieren
Entgelte und Aufwendungen
1 Gutschriften „Eingang vorbehalten“
Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks, Lastschriften oder
anderen Einzugspapieren schon vor ihrer Einlösung gut, so geschieht
dies unter dem Vorbehalt der Einlösung und des Einganges des Gegenwertes (E.v.-Gutschrift). Das gilt auch dann, wenn die Schecks,
Lastschriften oder ande­ren Einzugspapiere bei der Bank selbst zahlbar
sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder geht der
Bank der Gegenwert aus einem anderen Einzugspapier nicht zu, so
macht sie die Gutschrift gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB rückgängig,
und zwar auch nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.
Nr. 17 – Zinsen und Entgelte
2 Einlösung
Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die
Bank ihren Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar
bekundet hat (z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die
Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen.
Über die Abrechnungsstelle der Bundesbank eingezogene Schecks
sind eingelöst, wenn sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks sind mit
Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.
2 Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mit
Verbrauchern
Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich
die Zinsen und Entgelte für in Anspruch genommene Kredite und Leistungen nach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preisund Leistungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
geltenden Fassung.
Nr. 10 – Auftragsbestätigung vor Ausführung
Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie
bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die Bank die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.
Nr. 11 – Aufrechnung und Verrechnung
1 Aufrechnung durch den Kunden
Der Kunde darf Forderungen gegen die Bank nur insoweit aufrechnen,
als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2 Verrechnung durch die Bank
Die Bank darf bestimmen, auf welche von mehreren fälligen Forderungen Zahlungseingänge, die zur Begleichung sämtlicher Forderungen
nicht ausreichen, zu verrechnen sind. Dies gilt nicht, soweit der Kunde
anderes bestimmt hat oder eine andere Verrechnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Nr. 12 – Konten in ausländischer Währung
Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und von Verfügungen
des Kunden in ausländischer Währung.
Nr. 13 – Leistungsbefreiung bei Geschäften in aus­ländischer
Währung
Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zulasten
eines Guthabens in ausländischer Währung oder zur Erfüllung einer
Verbindlichkeit in ausländischer Währung ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Guthaben
oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen
oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt
verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder
Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen
Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung
zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung ist dagegen nicht
ausgesetzt, wenn die Bank diese vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige
Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Nr. 14 – Geldeingang in ausländischer Währung
Geldbeträge in ausländischer Währung darf die Bank mangels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro gutschreiben,
sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betreffenden Währung
führt.
Nr. 15 – Wechselkurs
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in ausländischer
Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei
Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Nr. 16 – Einlagengeschäft
Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen ohne Kündigung
fällig (täglich fällige Gelder). Die jeweils gültigen Zinssätze für täglich
fällige Gelder werden durch den Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekannt gemacht. Für die Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder Monat zu 30 Tagen gerechnet.
1 Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit
Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem
Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine
dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt
im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen
Zinsen und Entgelte.
3 Entgelte für sonstige Leistungen
Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im
Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind
und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur
gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
4 Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten
Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Bank bereits gesetzlich oder
aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist
oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird die Bank kein Entgelt
berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.
5 Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei
einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist,
die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb von sechs Wochen
nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für den gekündigten
Kreditvertrag nicht zugrunde gelegt. Eine Kündigung des Kunden gilt
als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier
Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
6 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in
Anspruch genommenen Leistungen
Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im
Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Depotführung), oder Änderungen von
Entgelten im Rahmen von Zahlungsdiensterahmenverträgen werden
dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde
mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen
Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Onlinebanking), können die
Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht
wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der
Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen
Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8 Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern
Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich die Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und besonderen Bedingungen. Soweit dort keine Regelung getroffen ist, gelten
die Absätze 1 und 4 sowie – für die Änderung jeglicher Entgelte bei
Zahlungsdiensteverträgen (z. B. Girovertrag) – Absatz 6.
Nr. 18 – Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Pflichten und Haftung von Bank und Kunde
Nr. 19 – Haftung der Bank
1 Haftung für Verschulden
Die Bank haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von
Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber
dem Kunden bedient, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen,
den besonderen Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Regelungen
etwas Abweichendes ergibt. Haftet die Bank und ist ein Schaden nicht
ausschließlich von der Bank verursacht oder verschuldet, so richtet
sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des
Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch.
DKB AG | AGB | 182104000
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2 Haftung für Dritte
Die Bank darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz
oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigung übertragen,
soweit dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessen von Bank und Kunde erforderlich erscheint. In diesen Fällen
beschränken sich die Verpflichtung und Haftung der Bank auf die Weiterleitung des Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten.
3 Haftung bei höherer Gewalt
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs
(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer Gewalt (z. B. von Kriegs- und Na­turereignissen) sowie infolge von
sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik,
Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.
Nr. 20 – Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
1 Grundsatz
Die Bank führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen seinerseits besondere
Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere folgende
Pflichten:
a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen
Der Bank sind unverzüglich in Textform oder, wenn im Rahmen der
Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart
wurde (z. B. Onlinebanking), auf diesem Wege alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen
des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungsoder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung, Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) oder der
für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie
Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten oder der der Bank bekannt
gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Vollmachten,
Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen
in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Die
Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der Bank mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den
Vordrucken der Bank bekannt zu geben. Darüber hinaus können sich
weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem
Geldwäschegesetz ergeben.
b)Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen
Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts
zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Bei Zahlungsaufträgen hat der
Kunde insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche
und leserliche Angaben, vor allem der Kontonummer und Bankleitzahl
oder IBAN2 und BIC3 zu achten.
c) Sorgfalt bei besonderer Auftrags-Übermittlung
Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keine
Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer
ergeben.
d)–
e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung
Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat der Kunde
der Bank gesondert mitzuteilen, bei formularmäßig erteilten Aufträgen
außerhalb des Formulars. Dies gilt insbesondere, wenn Zahlungen auf
bestimmte Forderungen der Bank verrechnet werden sollen.
f) Hinweis auf Fristen und Termine
Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hinzuweisen,
wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder zu bestimmten Terminen ausgeführt sein sollen oder wenn bei nicht ordnungsgemäßer,
insbesondere nicht fristgemäßer Ausführung von Aufträgen außergewöhnliche Schäden drohen. Auf die besondere Hinweispflicht bei knappen Scheckvorlegungsfristen nach Nr. 24 wird verwiesen.
g)Unverzügliche Reklamation
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Kontoauszüge, Wertpapieraufstellungen oder sonstige Mitteilungen der Bank
sowie Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit von der Bank gelieferter Wertpapiere oder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben werden. Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungen dem
Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen.
Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer
Anzeigen, Mitteilungen oder Sendungen, deren Eingang der Kunde erwarten oder mit deren Eingang er rechnen muss.
h)Kontrolle von Bestätigungen der Bank
Soweit Bestätigungen der Bank von Aufträgen oder Weisungen des
Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu beanstanden.
2 Haftung bei Pflichtverletzungen
Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
Bei schuldhafter Mitverursachung des Schadens durch die Bank richtet
sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254
Bürgerliches Gesetzbuch.
Stand: 1. Januar 2017
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung,
Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung
1 Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Bank ein Pfandrecht ein an Werten jeder
Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder
durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige
Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche
Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere
einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lagerund Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen
die Bank (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte
sind an die Bank abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte
Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht
der Bank gelangen.
2 Ausnahmen
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Verfügungsmacht
der Bank (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Schecks, Wechsels
oder Ausführung einer bestimmten Überweisung), so erstreckt sich
das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Im Ausland verwahrte
Wertpapiere unterliegen – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung
– nicht dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst
ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für Ansprüche des
Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachrangig haftende Inhaberschuldverschreibung).
3 Gesicherte Ansprüche
Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der Bank gegen den
Kunden, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt. Ansprüche gegen Kunden aus von diesen für Dritte übernommenen Bürgschaften werden erst ab deren Fälligkeit gesichert.
4 Geltendmachung des Pfandrechts
Die Bank darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei
einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches besteht insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22.
5 Verwertung
Die Bank ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde
seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung entsprechend
§ 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt. Unter
mehreren Sicherheiten hat die Bank die Wahl. Bei der Auswahl und
Verwertung wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden
Rücksicht nehmen. Die Bank hat das Recht, Verwertungserlöse, die
nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, nach ihrem
billigen Ermessen zu verrechnen. Die Bank wird dem Kunden erteilte
Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen sind.
Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe
1 Nachsicherungsrecht
Die Bank kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund
nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z. B.
aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder
Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung
der Risikolage ergibt.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind.
Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung und Verstärkung auch dann, wenn in einem vor
dem 21.03.2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder
in einem ab dem 21.03.2016 abgeschlossenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Absatz 2 BGB keine oder keine
abschließenden Angaben über Sicherheiten erhalten sind.
2 Freigabe-Verpflichtung
Die Bank ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer
Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den
Gesamtbetrag aller Forderungen der Bank nicht nur vorübergehend um
mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den
jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Bank im Verwertungsfall
mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet
ist. Die Bank wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf
die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
1
Einzugspapiere
Nr. 23 – Inkasso im Einzugsgeschäft
1 Inkasso-Vereinbarung
Schecks, Wechsel, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere werden von der Bank nur zum Einzug (Inkasso) hereingenommen, soweit
nichts anderes vereinbart ist.
2 Rückbelastung
Hat die Bank den Gegenwert von Einzugspapieren schon vor Eingang
gutgeschrieben, so kann sie den Gegenwert bei Nichteinlösung der
Papiere rückbelasten, und zwar auch nach einem zwischenzeitlichen
Rechnungsabschluss. Das Gleiche gilt, wenn
--ihr der Gegenwert nicht zugeht oder
--die freie Verfügung über den Gegenwert durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen beschränkt ist oder
--die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse nicht oder nicht
rechtzeitig vorgelegt werden können oder
--der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht bekannten unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist oder
--in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein Moratorium
ergangen ist.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Bank Einzugspapiere
auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. Die Rückbelastung ist auch zulässig, wenn die Papiere nicht zurückgegeben werden können. Ist dies
von der Bank zu vertreten, so trägt sie einen sich hieraus ergebenden
Schaden des Kunden.
Nr. 24 – Vorlegungsfrist, Eilmittel
Wenn Schecks, die am Bankplatz der Bank zahlbar sind, nicht spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf auswärtige Bankplätze
nicht spätestens am vierten Geschäftstag vor Ablauf der Vorlegungsfrist (Artikel 29 Scheckgesetz) eingereicht werden bzw. bei Übersendung nicht innerhalb dieser Fristen vor Geschäftsschluss bei der
Bank eingehen, so hat der Kunde auf den Ablauf der Vorlegungsfrist
und die eventuelle Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen.
Nr. 25 – Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
1 Sicherungseigentum
Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug überträgt
der Kunde der Bank das Sicherungseigentum an den Papieren für den
Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der Bank aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis
zum Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die
Bank über.
2 Sicherungsabtretung
Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften,
kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden
Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die Bank
über.
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 – Kündigungsrecht
1 Ordentliche Kündigung
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist,
können sowohl der Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Bank, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere
nicht zur Unzeit kündigen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Bank beträgt die Kündigungsfrist
mindestens zwei Monate.
2 Kündigung aus wichtigem Grund
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde
als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen.
Für die Bank ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben,
wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die
Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Bank – auch unter Verwertung
etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird:
a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen
zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene Wechsel zu
Protest gehen;
b)wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung durch
die Bank nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt;
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat;
d)wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird;
e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten oder
des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich verschlechtert
haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des
persönlich haftenden Gesellschafters.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe
bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas
anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig
verweigert, er die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin
oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die Bank
den Fortbestand ihres Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere Umstände
vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
3 Kündigung bei Verbraucherdarlehensverträgen
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderregelungen für
die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen vorsieht, kann die
Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
4 Kündigung von Basiskontoverträgen
Soweit das Zahlungskontengesetz für die Kündigung eines Basiskontos Regelungen vorsieht, kann die Bank nur nach der Maßgabe dieser
Regelungen kündigen.
5 Rechtsfolgen bei Kündigung
Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner
Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten geschuldeten
Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Bank
insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
Die Bank ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag
übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen, insbesondere solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen
den Kunden auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel und
Schecks sofort zurückzubelasten; die wechsel- oder scheckrechtlichen
Ansprüche gegen den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten
auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel oder Schecks mit Nebenforderungen verbleiben der Bank jedoch bis zur Abdeckung eines
etwaigen Schuldsaldos.
Nr. 27 – Weitergeltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner
Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
Nr. 28 – Schutz der Einlagen
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“ genannt) und der Entschädigungseinrichtung des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kre­ditinstituten. Hierzu zählen
insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B.
Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate. Soweit
der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter oder die
Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den
Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtung über.
Entsprechendes gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlungen
mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen
Gunsten bei einer anderen Bank eröffnet wird. Die Bank ist befugt, dem
Einlagensicherungsfonds oder einen von ihm Beauftragten oder der
Entschädigungseinrichtung alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31.Dezember.
DKB AG | AGB | 182104000
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Stand: 1. Januar 2017
Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card
(Visa Karte)
1 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
Die Hilton HHonors® Credit Card wird von der Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstr. 7– 9, 10117 Berlin (nachfolgend
„DKB AG“ genannt) herausgegeben. Die DKB AG ist somit Vertragspartnerin des Karteninhabers.
Mit der Hilton HHonors® Credit Card (nachfolgend „Kreditkarte“
genannt) kann der Karteninhaber
--bei Vertragsunternehmen im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Rahmen des Visa-Verbundes Waren und
Dienstleistungen bargeldlos bezahlen,
--als weitere Dienstleistung an Geldautomaten sowie an Kassen von
Kreditinstituten – dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers
– Bargeld beziehen,
--als Teilnehmer des Hilton HHonors® Gästebonusprogramms der
Hilton HHonors Worldwide LLC, 7930 Jones Branch Drive Mclean,
Fairfat, Virginia, VA 22102 USA (nachfolgend „HHW“ genannt) Bonuspunkte sammeln und
--gegebenenfalls zusätzlich angebotene Dienstleistungen (wie den Guthabenauszahlungsservice) nutzen.
Die Vertragsunternehmen sowie die Banken und die Geldautomaten
im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu
erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind.
Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen verbunden sind, wird
der Karteninhaber hierüber gesondert informiert.
2 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
Für die Nutzung von Geldautomaten und von automatisierten Kassen
wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung
gestellt.
3 Abwicklung des Zahlungsvorgangs
1) Autorisierung des Zahlungsauftrags
Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Hierzu
ist entweder
--ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragen
sind,
--an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen, sofern erforderlich, sowie an automatisierten Kassen die PIN einzugeben,
--die kontaktlose Bezahlfunktion Visa payWave zu nutzen – sofern diese Funktion auf der Kreditkarte vorhanden ist – , indem die Kreditkarte
vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers gehalten wird,
--bei Nutzung zusätzlich angebotener Dienstleistungen (wie Guthabenauszahlungsservice) das dafür vorgesehene Authentifizierungsverfahren (z. B. Unterschrift) durchzuführen oder
--gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten (z. B.
im Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls
von der DKB AG und/oder dem Vertragsunternehmen angebotenen
besonderen Authentifizierungsverfahren zu nutzen.
Bei Nutzung der Kreditkarte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages
über elektronische Netze (z. B. Internet) dürfen lediglich die Kartenmarke (Visa), der Name des Karteninhabers, die Kartennummer, die
Gültigkeitsdauer und die rückseitig aufgetragene dreistellige Prüfziffer,
aber niemals die PIN, angegeben werden.
2) Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen
Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag
nicht mehr widerrufen. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN
oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit
deren Einsatz.
3) Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die DKB AG
Die DKB AG ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
--der Karteninhaber diesen nicht nach Nr. 3.(1) autorisiert hat,
--die für den Zahlungsauftrag geltende finanzielle Nutzungsgrenze nicht
eingehalten wurde oder
--die Kreditkarte gesperrt ist.
Hierüber wird der Karteninhaber beim Einsatz der Kreditkarte unterrichtet.
4. Hilton HHonors® Bonuspunkte
Beim Einsatz der Kreditkarte sammelt der Karteninhaber Bonuspunkte, die seinem Hilton HHonors® Punktekonto gutgeschrieben werden.
DKB AG | Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card (Visa Karte) | 1481
Sofern der Karteninhaber noch nicht Teilnehmer am Hilton HHonors®
Gästebonusprogramm von HHW ist, beantragt er mit seinem Kartenantrag gleichzeitig die Teilnahme an diesem Programm. Die Kreditkarte
ergänzt die HHonors® Kundenkarte ohne Kreditkartenfunktion. Zur
Inanspruchnahme der Leistungen des Hilton HHonors® Gästebonusprogramms ist diese ebenfalls vorzulegen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für HHonors® von HHW werden dem Karteninhaber – auf Wunsch vorab – zugesandt. Mit Einsatz
der Kreditkarte akzeptiert der Karteninhaber diese Bedingungen.
Für jeweils einen vollen Euro Umsatz mit seiner Kreditkarte erhält der
Karteninhaber einen Bonuspunkt. Tätigt der Karteninhaber einen Umsatz in einem Hilton® Hotel bzw. einem Hotel des Hilton Worldwide
Markenportfolios (Hilton Hotels & ResortsTM, Waldorf AstoriaTM Hotels and Resorts, Conrad Hotels and ResortsTM, C
​ anopy by Hilton,
Curio a Collection by HiltonTM, DoubleTree by HiltonTM, Embassy
Suites by HiltonTM, Hilton Garden Inn®, Hampton by HiltonTM, Tru
by HiltonTM, Homewood Suites by HiltonTM, Home2 Suites by Hilton®
and Hilton Grand Vacations®) weltweit, so erhält er für jeden vollen
Euro Umsatz zwei Bonuspunkte. Die Gutschrift von Bonuspunkten
für Haupt- und Partnerkarten erfolgt jeweils auf dem persönlichen
Hilton HHonors® Punktekonto des Haupt- bzw. Partnerkarteninhabers.
Bonuspunkte sind nicht übertragbar.
Für folgende in der Monatsabrechnung ausgewiesene Umsätze werden
keine Bonuspunkte gutgeschrieben:
--sämtliche Bargeldverfügungen
--sämtliche für die Nutzung der Kreditkarte erhobenen Entgelte
--Zinsen
--Einzahlungen auf das Kreditkartenkonto
--Gutschriften von Vertragsunternehmen aufgrund rückabgewickelter
Umsätze
--Auszahlungen von auf dem Kreditkartenkonto vorhandenem Guthaben.
Der Karteninhaber erhält keine Bonuspunkte für Umsätze, die er während eines Zeitraums tätigt, in dem die DKB AG ihm die Nutzung der
Kreditkarte untersagt hat. Kündigt die DKB AG das Vertragsverhältnis
wegen Zahlungsverzugs, werden für vom Karteninhaber zum Kündigungszeitpunkt noch nicht ausgeglichene Umsätze keine Bonuspunkte
gewährt; eventuell bereits gutgeschriebene Bonuspunkte werden auf
dem Punktekonto storniert.
Auch nach Kündigung der Kreditkarte behalten gesammelte Bonuspunkte ihre Gültigkeit gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für HHonors® von HHW.
Endet die Mitgliedschaft des Karteninhabers beim Hilton HHonors®
Gästebonusprogramm, ist die DKB AG berechtigt, die Kreditkarte aus
wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
5 HHonors® Mitgliedschaftsstufe bzw. Status
Mit erfolgreicher Beantragung der Hilton HHonors® Credit Card erhält
der Kreditkarteninhaber den Hilton HHonors® Gold Status (Mitgliedschaftsstufe bzw. Status) für den Zeitraum seiner Karteninhaberschaft.
Die Gültigkeit und Funktionalität der Kreditkarte sind von der HHonors®
Mitgliedschaftsstufe unabhängig. Es erfolgt keine neue Ausstellung
einer Kreditkarte mit einer speziellen HHonors® Mitgliedschaftsstufe
nach Erteilung bzw. Veränderung des entsprechenden Kundenstatus
durch Hilton HHonors®.
6 Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des von der
DKB AG mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens und nur in der
Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit
zweifelsfrei gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Der Karteninhaber kann mit der DKB AG eine Änderung der finanziellen Nutzungsgrenze vereinbaren. Der Verfügungsrahmen steht dem Karteninhaber
und einem etwaigen Partnerkarteninhaber gemeinschaftlich zu.
Die DKB AG ist berechtigt, den Verfügungsrahmen einseitig zu reduzieren und/oder weitere Kartenverfügungen abzulehnen. Die DKB AG
kann jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Karteninhabers anhand von Selbstauskünften und/ oder aktuellen Verdienstnachweisen verlangen. Die Genehmigung einzelner Kreditkartenumsätze führt weder zu einer Einräumung eines Kredits noch zu einer
Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits. Jede Überschreitung der
finanziellen Nutzungsgrenze ist unabhängig von der Kreditkartenabrechnung sofort zum Ausgleich fällig. Soweit auf dem Kreditkartenkonto gemäß Nr. 9 ein Guthaben vorhanden ist, sind Kartenumsätze
über die finanzielle Nutzungsgrenze hinaus in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Bereits getätigte, in den Kreditkartenabrechnungen
bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze mindern das
verfügbare Guthaben.
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7 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
1) Unterschrift
Der Karteninhaber hat die Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich auf dem
Unterschriftenfeld zu unterschreiben.
2) Sorgfältige Aufbewahrung der Kreditkarte
Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu
verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet
wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug
aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Kreditkarte
ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Kartenverfügungen zu
tätigen.
3) Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person
Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf
der Kreditkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser
aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den
Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der
PIN und Kreditkarte missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen.
4) Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers
Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung seiner Kreditkarte, der Kartendaten oder der PIN fest,
oder hat er einen entsprechenden Verdacht, hat er die Deutsche Kreditbank AG, Hilton HHonors Credit Card, 10909 Berlin,
Tel.: 069 667 888 300 hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige).
Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich
bei der Polizei anzuzeigen und die Deutsche Kreditbank AG, Hilton HHonors Credit Card, 10909 Berlin, E-Mail: [email protected], hierüber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige in Kenntnis zu setzen.
Er hat ferner den Hilton HHonors® Credit Card Service unverzüglich
nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten
Kartenverfügung zu unterrichten und dabei Details der beanstandeten
Kreditkartenumsätze in Textform mitzuteilen. Sollte sich eine als verloren oder gestohlen gemeldete Kreditkarte wieder anfinden, darf sie
vom Karteninhaber nicht mehr eingesetzt werden.
Der Karteninhaber hat der Deutsche Kreditbank AG, Hilton HHonors
Credit Card, 10909 Berlin, Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung sowie sonstiger im Antrag gemachter Angaben unverzüglich bekannt zu geben. Durch die Verletzung
dieser Verpflichtung verursachte Mehraufwendungen der DKB AG hat
der Karteninhaber zu tragen.
8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
Die DKB AG wird die bei der Nutzung der Kreditkarte entstandenen
sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der
DKB AG diese Forderungsbeträge zu erstatten. Entsprechendes gilt
für im Rahmen des Bargeldservices oder bei Nutzung ggf. zusätzlich
angebotener Dienstleistungen (wie Guthabenauszahlungsservice) entstandene Forderungen.
Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht
einhält, ist die DKB AG berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu
verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen.
Die der DKB AG aufgrund der Nutzung der Kreditkarte zustehenden
Zahlungsansprüche und Entgelte sowie die vom Karteninhaber gemäß
Nr. 9. auf das Kreditkartenkonto geleisteten Zahlungen werden auf dem
Kreditkartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Kreditkartenabrechnung ist gleichzeitig der Rechnungsabschluss.
Der in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Forderungsbetrag ist
fällig, sobald die DKB AG dem Karteninhaber eine Abrechnung erteilt
hat. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) zeitnah belastet. Der Karteninhaber hat dafür
Sorge zu tragen, dass ein Ausgleich der Kreditkartenumsätze zum Zeitpunkt der Belastung gewährleistet ist.
Die DKB AG stellt dem Karteninhaber im Rahmen des Hilton OnlineBanking im gesicherten Bereich des Internet-Banking der DKB AG inklusive des elektronischen Postfachs zum vereinbarten Abrechnungsstichtag eine monatliche Abrechnung über die mit der Kreditkarte
getätigten Umsätze zum Abruf zur Verfügung. Die Kreditkartenabrechnungen werden zwölf Monate lang zum Abruf bereitgehalten.
Stand: Oktober 2016
Der Versand der Kreditkartenabrechnung in Papierform erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers. Das hierfür zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für
Privatkunden der DKB AG.
Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Kreditkartenabrechnung zeitnah
abzurufen bzw. einzusehen. Er hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen hin zu überprüfen und den Hilton HHonors® Credit Card Service über etwaige Einwendungen unverzüglich zu unterrichten.
Für die Nutzung des Hilton Online-Banking gelten die Bedingungen für
DKB-Onlinebanking.
9 Guthaben, Verzinsung
Wird von der DKB AG die Möglichkeit geboten, das Kreditkartenkonto
auf Guthabenbasis zu führen, kann der Karteninhaber hierauf Einzahlungen leisten. Diese Einzahlungen haben auf das von der DKB AG benannte Verrechnungskonto unter Angabe der jeweiligen Kartennummer
zu erfolgen.
Das Guthaben auf dem Kreditkartenkonto wird als Einlage verzinst und
ist täglich fällig. Die Zinsgutschrift findet monatlich statt. Der jeweils
gültige Zinssatz ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG.
10 Besondere Regelungen für die Nutzung der
Teilzahlungsfunktion
Soweit die Nutzung der Teilzahlungsfunktion vereinbart wurde, werden
die Erstattungsforderungen i. S. v. Nr. 8 erster Absatz abweichend von
der in Nr. 8 vierter Absatz enthaltenen Regelung bereits mit der jeweiligen Belastungsbuchung auf dem Kreditkartenkonto fällig. Die DKB AG
gewährt dem Karteninhaber hierfür ein Darlehen, soweit durch die jeweilige Belastungsbuchung ein Soll-Saldo auf dem Kreditkartenkonto
entsteht. Weist die Monatsabrechnung einen Soll-Saldo auf, hat der
Karteninhaber das ihm gewährte Darlehen durch monatliche Zahlung
in Höhe von mindestens 10% des Gesamtbetrags, jedoch nicht weniger
als 50,00 Euro, zu tilgen.
Der Karteninhaber hat für die Inanspruchnahme des Darlehens Zinsen
zu entrichten. Die Höhe des Zinssatzes ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Zur Berechnung des effektiven Jahreszinses wird eine Laufzeit
zugrunde gelegt, die auf der Mindesttilgung basiert, da zum Zeitpunkt
der Einräumung des Darlehens die tatsächliche Inanspruchnahme
nicht feststeht.
Wird der Soll-Saldo der Monatsabrechnung innerhalb von 10 Tagen
vollständig ausgeglichen, verzichtet die DKB AG auf die Geltendmachung der Zinsen für die während des letzten Abrechnungsmonats neu
entstandenen Forderungen.
Der Karteninhaber kann das sich aus der Nutzung der Teilzahlungsmöglichkeit ergebende Darlehen jederzeit kündigen. Die DKB AG kann
das Darlehen mit einer Frist von zwei Monaten kündigen; das Recht zur
Kündigung nach § 498 BGB bleibt unberührt.
11 Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG.
12 Preise für den Kartenservice und fremde Kosten
Die vom Karteninhaber gegenüber der DKB AG geschuldeten Entgelte
ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG. Die DKB AG ist darüber hinaus berechtigt, Ersatz für
von Dritten für im Zusammenhang mit der Nutzung der Kreditkarte
erbrachte Leistungen in Rechnung gestellte Entgelte (z. B. Gebühren
für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften) zu verlangen.
13 Reklamationen und Beanstandungen
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nr.
15.(5) bleiben unberührt.
14 Haftung des Karteninhabers
1) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige
Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN oder werden sie
ihm gestohlen oder kommen Kreditkarte und/oder PIN ihm in sonstiger
Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht durch ihn autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden,
die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von
maximal 50,00 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Nr. 14.(1) letzter Absatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
bleibt hiervon unberührt.
Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte oder
PIN vorliegt, haftet der Karteninhaber für die hierdurch entstandenen
Schäden bis zu einem Betrag von maximal 50,00 Euro, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren
DKB AG | Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card (Visa Karte) | 1481
Aufbewahrung der Kreditkarte oder PIN fahrlässig verletzt hat. Die Haftung nach Nr. 14.(1) letzter Absatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
bleibt hiervon unberührt.
Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den vorstehenden Absätzen verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben
konnte, weil die DKB AG nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der
Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten
ist.
Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen
Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch
entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des
Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn
--er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung
der DKB AG schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
--die PIN auf der Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit der Kreditkarte verwahrt war, oder
--die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch
verursacht wurde.
2) Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige
Sobald der DKB AG der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die
missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte
Nutzung von Kreditkarte und/oder PIN angezeigt wurde, übernimmt die
DKB AG alle danach durch Kartenverfügungen entstehenden Schäden.
Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.
15 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche
des Karteninhabers
1) Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die DKB AG gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die DKB AG ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag
unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag einem Konto des Karten-inhabers belastet, wird die DKB AG dieses wieder auf
den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht
autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.
2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer
autorisierten Kartenverfügung
Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der DKB AG
die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder
fehlerhaft war. Wurde der Betrag einem Konto des Karteninhabers belastet, bringt die DKB AG dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich
ohne die nicht erfolgte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügung
befunden hätte.
Der Karteninhaber kann über Absatz (1) hinaus von der DKB AG die
Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese
im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet
wurden.
tungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten
Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung
unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nr. 15.(1)
bis (3) kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser
Frist verhindert war.
Ansprüche des Karteninhabers gegen die DKB AG sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen,
auf das die DKB AG keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz
Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden
werden können oder
--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
5) Erstattungsanspruch bei einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung
Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten
Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung
des belasteten Zahlungsbetrages, wenn
--bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
--der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber
entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen
des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Mit einem etwaigen Währungsumtausch
zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
Der Karteninhaber muss gegenüber der DKB AG die Sachumstände
darlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er
ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Ausweises
der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung gegenüber der DKB AG geltend macht.
16 Gesamtschuldnerische Haftung
1) Partnerkarte
Sofern eine Partnerkarte ausgegeben wurde, haften der Inhaber der
Hauptkarte und der Inhaber der Partnerkarte für die mit der Partnerkarte getätigten Umsätze und Verbindlichkeiten, die sich aus dem
Kreditkartenvertrag ergeben als Gesamtschuldner. Ein Mitantragsteller
haftet für die mit der Kreditkarte getätigten Umsätze und Verbindlichkeiten, auch wenn er selbst nicht Hauptkarteninhaber ist. Der Inhaber
einer Partnerkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über die
Partnerkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Partnerkarte an
die DKB AG zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über
die Partnerkarte durch den Inhaber der Hauptkarte bzw. den Mitantragsteller wird erst mit Rückgabe der Partnerkarte wirksam. Unabhängig
davon wird die DKB AG zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Kartenverfügungen mit der Kreditkarte nach der Kündigung in Textform zu
unterbinden.
2) Abrechnung über Fremd- oder Firmenkonto
3) Schadensersatzansprüche des Karteninhabers
Bei Abrechnung der Kreditkarte über ein Fremd- oder Firmenkonto ist
der Kontoinhaber, über dessen Konto abgerechnet wird, Mitantragsteller. Für Umsätze, die mit einer Kreditkarte, die über ein Fremd- oder Firmenkonto abgerechnet wird, getätigt werden, haften der Karteninhaber
und der Kontoinhaber (zusammen Antragsteller) als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass auch bei Abrechnung über ein Fremd- oder
Firmenkonto der Karteninhaber neben dem Kontoinhaber für sämtliche mit der Kreditkarte getätigten Umsätze persönlich haftet. Diese
Haftung umfasst sowohl private als auch ausschließlich geschäftlich
veranlasste Umsätze.
Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisierten
Kartenverfügung oder bei einer nicht autorisierten Kartenverfügung
kann der Karteninhaber von der DKB AG einen Schaden, der nicht bereits von den Nr. 15.(1) oder (2) erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt
nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die
DKB AG hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es
sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten
Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat.
Jeder Antragsteller kann das Vertragsverhältnis jederzeit nur mit
Wirkung für alle Antragsteller durch Kündigung beenden. Jeder Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte mit Wirksamwerden der Kündigung unverzüglich an die DKB AG zurückgegeben wird. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der
Kreditkarte bis zu ihrer Rückgabe entstehen, haben die Antragsteller
ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon wird die
DKB AG zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit der
Kreditkarte nach der Kündigung zu unterbinden.
Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die DKB AG und der
Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.
17 Kündigung
Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die DKB AG die Kartenverfügung auf Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten.
Die Haftung nach Nr. 15.(3) ist auf 12.500,00 Euro je Kartenzahlung
begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht
--für nicht autorisierte Zahlungen,
--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,
--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat und
--für den Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.
4) Haftungs- und Einwendungsausschluss
Ansprüche und Einwendungen gegen die DKB AG nach Nr. 15.(1) bis
(3) sind ausgeschlossen, wenn der Karteninhaber diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegenüber der DKB AG angezeigt hat.
Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der
DKB AG mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist zu richten an: Deutsche Kreditbank
AG, Hilton HHonors Credit Card, 10909 Berlin.
Die DKB AG kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten
Belange des Karteninhabers für die DKB AG unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige
Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche
Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht
und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der DKB AG wesentlich gefährdet ist.
Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die DKB AG den
Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belas-
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Stand: Oktober 2016
18 Folgen der Kündigung
20 Eigentum und Gültigkeit
22 Änderung der Bedingungen
Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nicht mehr
benutzt werden.
Die Kreditkarte bleibt Eigentum der DKB AG. Sie ist nicht übertragbar. Die Kreditkarte ist nur für den auf der Kreditkarte angegebenen
Zeitraum gültig.
Änderungen dieser Bedingungen, der mit der Kreditkarte verbundenen
Zusatzleistungen oder der besonderen Bedingungen für die Nutzung
ggf. zusätzlich angebotener Dienstleistungen sowie der nach Nr. 12
vereinbarten Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
Ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg
angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Hierauf wird ihn die DKB AG in
ihrem Angebot besonders hinweisen.
Sollten wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen über die Kreditkarte
abgerechnet werden, hat der Karteninhaber die betroffenen Vertragsunternehmen über die Kündigung der Kreditkarte zu informieren.
19 Einzug und Sperrung der Kreditkarte
Die DKB AG kann die Kreditkarte sperren und den Einzug der Kreditkarte veranlassen, wenn
--sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grund zu
kündigen,
--sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen oder
--der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht.
Die DKB AG wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der
hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch nach
der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben,
soweit die DKB AG hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde.
Zur Aufhebung einer Sperre muss sich der Karteninhaber mit der
DKB AG in Verbindung setzen.
Die DKB AG wird die Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue
Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber wird der Karteninhaber unterrichtet.
DKB AG | Kreditkartenbedingungen für die Hilton HHonors® Credit Card (Visa Karte) | 1481
Mit Aushändigung der neuen Kreditkarte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte ist die DKB AG berechtigt, die alte
Kreditkarte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Kreditkarte
zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung des Kreditkartenvertrages),
so hat der Karteninhaber die Kreditkarte unverzüglich an die DKB AG
zurückzugeben.
Die Gültigkeit einer – auch nachträglich ausgegebenen – Partnerkarte
endet mit dem Ablauf der Gültigkeit der Hauptkarte.
21 Einschaltung Dritter
Die DKB AG ist berechtigt, sich zur Bewirkung der von ihr im Rahmen
des Kreditkartenvertrages zu erbringenden Leistungen und zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter zu
bedienen.
Ausschließlich zu diesem Zweck wird die DKB AG personenbezogene
Daten des Karteninhabers aus dem Kreditkartenantrag (z. B. Vorname,
Name, Adresse, Geburtsdatum) an ihren Hauptdienstleister, die Bayern Card-Services GmbH, Barer Straße 24, 80333 München (BCS),
übermitteln. Die BCS und weitere von ihr eingeschaltete Dienstleister
werden diese Daten nur zur Durchführung des Kreditkartenvertrages
speichern und verarbeiten. Die BCS ist diesbezüglich die verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 VII BDSG.
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Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen, der mit der
Kreditkarte verbundenen Zusatzleistungen oder der besonderen Bedingungen für die Nutzung zusätzlich angebotener Dienstleistungen sowie
der nach Nr. 12 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertrag
vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei
kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AG in ihrem
Angebot besonders hinweisen.
Die vorstehenden beiden Absätze finden keine Anwendung in Bezug
auf Versicherungen, die mit der Kreditkarte als zusätzliche Leistung
verbunden sind, da der Karteninhaber versicherte Person ist und über
Änderungen insoweit nur gesondert informiert wird.
23 Außergerichtliche Streitschlichtung und
Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG kann sich der
Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen
wenden.
Stand: Oktober 2016
Sonderbedingungen für das 3D Secure-Verfahren bei Kreditkarten-Online-Transaktionen mit der
Hilton HHonors® Credit Card
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Kreditkarten-Online-Transaktionen mit der Hilton HHonors® Credit Card.
1 Gegenstand, Definition, Ablehnungs­möglichkeit
3. Authentifizierung einer 3D Secure-Kartenzahlung
6 Abmeldung vom 3D Secure-Verfahren
1) Die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (nachfolgend „DKB AG“
genannt) ermöglicht dem Inhaber einer Hilton HHonors® Credit Card
(nachfolgend „Kreditkarte“ genannt) die Teilnahme am 3D SecureVerfahren, das Händler im Internet zur Absicherung einer KreditkartenBezahltransaktion vorsehen können.
1) Durch die Bestätigung einer Transaktion über die App bzw. durch die
Eingabe der mittels SMS zugesandten mTAN gelten Transaktionen mit
Kreditkarten als vom Karteninhaber genehmigt.
1) Durch einen Anruf bei der DKB AG kann sich der Karteninhaber ​jederzeit von der Teilnahme am 3D Secure-Verfahren abmelden.
2) Das 3D Secure-Verfahren (bei VISA als „Verified by Visa“ bezeichnet) ist ein Verfahren zur Authentifizierung des Karteninhabers bei
Online-Kreditkartenzahlungen im Internet bei an diesem Verfahren
teilnehmenden Händlern. Durch Einsatz des Verfahrens wird die Identität des Karteninhabers überprüft und es dient der Vermeidung von
missbräuchlichen Umsätzen.
3) Die DKB AG ist berechtigt, den Einsatz der Kreditkarte hinsichtlich
einer Internettransaktion abzulehnen, den der Karteninhaber bei einem
Unternehmen, das den Einsatz des 3D Secure-Verfahrens für diese
Transaktion vorsieht, ohne dessen Nutzung tätigen will.
4) Diese Bedingungen ergänzen die Kreditkartenbedingungen für Hilton
HHonors® Credit Card. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Kreditkartenbedingungen und den vorliegenden Sonderbedingungen gehen
die Kreditkartenbedingungen vor.
2. Teilnahmevoraussetzungen, Registrierung
1) Zur Teilnahme am 3D Secure-Verfahren ist eine Registrierung erforderlich. Der Karteninhaber muss seine Registrierung zur Teilnahme
am 3D Secure-Verfahren auf der Homepage der DKB AG (www.dkb.de)
oder während einer Online-Transaktion vornehmen.
2) Um sich zur Teilnahme am 3D Secure-Verfahren zu registrieren,
benötigt der Karteninhaber seine Kreditkartennummer, ein mobiles
Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit der Möglichkeit der Nutzung
der App „DKB-Secure-Card“ (nachfolgend „App“ genannt) oder mit der
Möglichkeit des SMS-Empfangs, sowie den Identifikations-Code, der
ihm entweder während der Registrierung bereits vorliegt oder von ihm
in diesem Moment beantragt werden kann.
3) Für die Erstregistrierung zum 3D Secure-Verfahren wird jedem
Karteninhaber ein Identifikations-Code an seine hinterlegte Anschrift
oder per Überweisung auf sein Abrechnungskonto übermittelt. Dieser
Identifikations-Code ist zur Bestätigung der Anmeldung einzugeben.
Die Zusendung des Identifikations-Codes kann bis zu fünf Werktage
dauern. In diesem Fall können Sie das Registrierungsverfahren zunächst nicht vollständig abschließen.
4) Im Rahmen des Registrierungsprozesses legt der Karteninhaber
fest, mit welcher Variante des 3D Secure-Verfahrens er sich in der
Zukunft authentifizieren möchte. Es besteht Wahlmöglichkeit zwischen
einer App-basierten Variante mit der App und einer mTAN basierten
Lösung. Die DKB AG behält sich vor, nicht beide Verfahren anzubieten.
5) Entscheidet sich der Karteninhaber für das App-basierte Verfahren,
so wird er im Rahmen des Registrierungsprozesses aufgefordert, die
App auf sein mobiles Endgerät zu laden und sie mit seiner Kreditkarte
zu verknüpfen. Dies geschieht durch die Eingabe eines individuellen
Codes in der App, welcher im Registrierungsprozess im Internet angezeigt wird. Neben dieser Verknüpfung vergibt der Karteninhaber eine
PIN, die zukünftig für die Nutzung der App benötigt wird.
6) Wählt der Kunde das mTAN Verfahren so legt er im Registrierungs­
prozess die Rufnummer seines mobilen Endgerätes fest, an das zukünftig die zur Zahlungsfreigabe erforderliche SMS mit der mTAN
übermittelt werden soll. Darüber hinaus legt er im Rahmen der Registrierung eine Antwort auf eine Sicherheitsfrage fest, die ihm systemseitig ggf. als zusätzliche Absicherung beim Einkauf zur Beantwortung
gestellt werden kann.
7) Die Registrierung für 3D Secure erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung. Im Registrierungsprozess sowie beim Herunterladen
und der Nutzung der App können Gebühren für eine Internetverbindung
durch das mobile Endgerät anfallen. Die Nutzung der App zum Zwecke
der Authentifizierung von Internetzahlungen ist auch offline möglich.
2) Nimmt ein Online-Händler am 3D Secure-Verfahren teil, wird die
Authentifizierung für dieses Verfahren durch die Eingabe eines übermittelten Passwortes (mTAN) oder eine Bestätigung über die App
„DKB-Secure-Card“ mit Eingabe einer PIN initiiert. Dem Händler wird
nach einer Risikoprüfung mitgeteilt, ob der Authentifizierungsprozess
erfolgreich war. Sofern dieser nicht erfolgreich war, wird der 3D Secure
Authentifizierungsprozess abgebrochen.
4. Datenschutz und Einschaltung Dritter
1) Im Rahmen der Registrierung wird der Kreditkarteninhaber aufgefordert, seine Kreditkartennummer einzugeben. Diese wird ausschließlich für die dynamische Legitimation im Rahmen des 3D Secure-Verfahrens verwendet. Eine Verwendung oder Weitergabe der Daten zu
anderen Zwecken erfolgt nicht.
2) Zur Abwicklung des 3D Secure-Verfahrens setzt die DKB AG Dienstleister ein, deren Geschäftszweck die Registrierung, Authentifizierung
und Risikoprüfung von Onlineumsätzen umfasst. Befindet sich der Sitz
eines Dienstleisters in einem Land außerhalb der Europäischen Union
oder außerhalb eines Landes, das dem Abkommen zum Europäischen
Wirtschaftsraum beigetreten ist, muss dieser über ein angemessenes
Datenschutzniveau im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verfügen
und dieses gegenüber der DKB AG nachweisen, es sei denn, dass eine
Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission gemäß
Art. 25 Abs. 6 EG-DatSchRL zugunsten des Landes vorliegt, in dem
dieser Dienstleister seinen Sitz hat.
3) Bei der Registrierung für 3D Secure werden einzelne persönliche Daten des Karteninhabers aus dem Registrierungsprozess beim
Dienstleister hinterlegt und mit bestehenden Daten in dem technischen
System der DKB AG oder ihres hierzu beauftragten Dienstleisters abgeglichen.
4) Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Registrierung und Nutzung der App Dritte (z. B. Apple Inc., Google Inc. bzw. Microsoft) auf
eine bestehende Kundenbeziehung mit der DKB AG schließen können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass bei der Registrierung
und Nutzung der App Daten (z. B. Registrierungscode, Informationen
über den Händler, Transaktionsbetrag usw.) unter anderem über das
Internet transportiert werden. Hierbei werden die Datenpakete (außer
Absender und Empfänger) verschlüsselt übermittelt. Dritte können auf
bestehende Geschäftsbeziehungen schließen. Die Datenübermittlung
kann im Internet über Drittstaaten erfolgen, auch wenn Absender und
Empfänger im selben Land angesiedelt sind.
2) Wenn sich der Karteninhaber abgemeldet hat, ist es ihm nicht mehr
möglich, seine Kreditkarte für Online-Kreditkartenzahlungen bei am
3D Secure-Verfahren teilnehmenden Händlern einzusetzen. Um die
Kreditkarte wieder bei diesen Händlern einsetzen zu können, ist eine
Neuregistrierung erforderlich.
3) Wenn der Kunde bereits in der Vergangenheit das 3D SecureVerfahren genutzt hat, wird er mit Durchführung einer Registrierung
automatisch vom bestehenden 3D Secure-Verfahren abgemeldet. Eine
Rücksetzung auf das alte Verfahren ist dann nicht mehr möglich.
7 Verantwortlichkeit und Haftung
4) Die Haftungsbestimmungen gemäß den Kreditkartenbedingungen
für Hilton HHonors® Credit Card gelten unverändert.
5) Die DKB AG kann weder den störungsfreien noch den ununterbrochenen Zugang zur App gewährleisten. Sie trägt daher keine Gewähr
für die ständige Verfügbarkeit des 3D Secure-Verfahrens und haftet
nicht für Schäden infolge von Störung, Unterbrechungen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der beteiligten ITSysteme. Sie übernimmt keine Gewähr für Leistungen, die im Verantwortungsbereich anderer beteiligter Dienstleister liegen. Die DKB AG
übernimmt außerdem keine Haftung bei Manipulationen des mobilen
Endgerätes (z. B. Jailbreaking, Rooting).
8 Änderung der Sonderbedingungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf
diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers
gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Hierauf wird ihn die
DKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen angeboten, kann er den Vertrag
vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei
kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AG in ihrem
Angebot besonders hinweisen.
5. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers
1) Der Kunde
a) hat das Risiko eines unberechtigten Zugriffs auf sein mobiles
Endgerät u. a. durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren
(z. B. PIN auf mobiles Endgerät).
b)hat das Betriebssystem des von ihm verwendeten Endgerätes auf
dem neuesten Stand zu halten.
c) hat die App nur aus offiziellen App-Stores (iTunes, Google Play­
store, Windows Store) herunterzuladen und dafür vorgesehene
Updates regelmäßig durchzuführen.
2) Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der während eines
Einkaufs zur Authentifikation übermittelten Transaktionsdaten mit den
von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Er ist
verpflichtet der DKB AG unverzüglich zu melden, wenn er auf seinem
mobilen Endgerät die Aufforderung zur Genehmigung einer Transaktion erhält, die er nicht getätigt hat. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen.
3) Die Bank haftet nicht für den Fall, dass das mobile Endgerät verloren, gestohlen oder weitergegeben wird und dadurch Dritte ggf. Zugriff
auf SMS erhalten und diese unberechtigt nutzen können.
4) Das mobile Endgerät, auf welches die mTAN per SMS gesandt werden soll, darf nicht gleichzeitig für den Kreditkarteneinsatz im Internet
genutzt werden. Die Kommunikationskanäle sind physisch getrennt zu
halten.
DKB AG | Sonderbedingungen 3D Secure Hilton | 2215
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Stand: August 2016
Bedingungen für DKB-Onlinebanking
1 Leistungsangebot
1) Der Konto-/Depotinhaber (nachfolgend „Nutzer“ genannt) kann
Bankgeschäfte mittels Onlinebanking in dem von der Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) angebotenen Umfang
abwickeln und Informationen abrufen.
2) Zur Nutzung des Onlinebanking gilt das mit der DKB AG gesondert
vereinbarte Verfügungslimit.
2 Zugangsmedien
1) Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Onlinebanking erhält
der Nutzer von der DKB AG personalisierte Sicherheitsmerkmale und
Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber der DKB AG als berechtigter Nutzer auszuweisen und Aufträge zu autorisieren. Sollte der
Nutzer einen TAN-Generator verwenden wollen, muss er diesen von
Dritten erwerben.
2) Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind die persönliche Identifikationsnummer (PIN), die einmal verwendbare Transaktionsnummer
(TAN) bzw. der Nutzungscode für die elektronische Signatur.
3) Die TAN bzw. der Nutzungscode für die elektronische Signatur
können dem Nutzer auf folgenden Authentifizierungsinstrumenten zur
Verfügung gestellt werden:
--auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN,
--mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder
eines anderen elektronischen Geräts zur Erzeugung von TAN ist,
--mittels eines mobilen Endgeräts (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang
von TAN,
--auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder
--auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel befinden.
Sofern die DKB AG für einzelne hier aufgeführte Leistungen ein Entgelt verlangt, ist dies im Preis- und Leistungsverzeichnis der DKB AG
ausgewiesen.
4) Der Nutzer benötigt für die Chipkarte mit Signaturfunktion ein Onlinebanking-fähiges Endgerät (Kundensystem). Dieses Kundensystem
kann ein PC mit installierter Onlinebanking-Software, Chipkartenleser
und einem Zugang zum Internet sein. Zur Aufnahme der Verbindung
per Onlinebanking teilt die DKB AG dem Nutzer ferner folgende erforderliche Zugangsdaten mit:
--die Benutzerkennung und
--die Kommunikationszugangsadresse.
Der Nutzer muss bei der Initialisierung die Benutzerkennung und Kommunikationszugangsadresse auf der Chipkarte speichern. Die Art und
Weise der Initialisierung ist abhängig vom eingesetzten Kundensystem
und Kartenlesegerät.
3 Verfahren
1) Der Nutzer hat mittels Onlinebanking Zugang zu allen bestehenden
und künftigen Konten und Depots. Dafür ist die Eingabe seines Anmeldenamens und seiner PIN oder die Eingabe seiner elektronischen
Signatur unter Verwendung seiner Chipkarte und der dazugehörigen
PIN erforderlich.
2) In den von der DKB AG im Einzelnen angegebenen Fällen hat der
Nutzer jeweils zusätzlich eine TAN bzw. seinen Nutzungscode für die
elektronische Signatur einzugeben.
3) Der Nutzer ist verpflichtet die technische Verbindung zum Onlinebanking der DKB AG nur über die Internetseite der DKB AG (www.dkb.de)
oder die ihm gesondert mitgeteilten Kommunikationswege herzustellen.
4 Erteilung, Widerruf und Bearbeitung von
Aufträgen im Onlinebanking
1) Der Nutzer muss mittels Onlinebanking erteilte Aufträge
(z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem personalisierten
Sicherheitsmerkmal (TAN oder Nutzungscode für die elektronische
Signatur) autorisieren, sofern dies in der Benutzerführung vorgegeben wird, und der DKB AG mittels Onlinebanking übermitteln. Die
DKB AG bestätigt mittels Onlinebanking den Eingang des Auftrags.
Gibt die Benutzerführung die Eingabe eines personalisierten Sicherheitsmerkmales (TAN oder Nutzungscode für die elektronische Signatur) nicht vor, so autorisiert der Nutzer die mittels Onlinebanking
erteilten Aufträge durch Betätigen der hierzu in der Benutzerführung
jeweils vorgegebenen Schaltfläche (Button).
DKB AG | Bedingungen für DKB-Onlinebanking | 0281
2) Die Widerrufbarkeit eines Onlinebanking-Auftrages richtet sich nach
den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (z. B.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Onlinebanking erfolgen, es sei denn,
die DKB AG sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Onlinebanking ausdrücklich vor.
3) Die Bearbeitung der mittels Onlinebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B.
Überweisung) im Preis- und Leistungsverzeichnis der DKB AG
bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Geht der Auftrag nach dem im
Preis- und Leistungsverzeichnis der DKB AG bestimmten Zeitpunkt
(Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf
einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der
DKB AG, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
7) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Konto-/Depotinformationen, Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteilungen zeitnah abzurufen und sie unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige
Einwendungen sind unverzüglich in Textform zu erheben.
6 Geheimhaltung der personalisierten
Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung
der Authentifizierungsinstrumente
1) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person
Kenntnis oder Besitz von den personalisierten Sicherheitsmerkmalen
und den Authentifizierungsinstrumenten erlangt. Jede Person, die die
personalisierten Sicherheitsmerkmale kennt, hat die Möglichkeit, das
Onlinebanking-Leistungsangebot einschließlich der dem Nutzer eingeräumten sonstigen Anwendungen missbräuchlich zu nutzen. Sie kann
z. B. Aufträge zu Lasten des Kontos/Depots erteilen.
5 Elektronischer Kommunikationsweg
2) Insbesondere ist Folgendes zur Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale sowie der Authentifizierungsinstrumente zu
beachten:
--die personalisierten Sicherheitsmerkmale dürfen nicht elektronisch
gespeichert werden;
--die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Authentifizierungsinstrumente sind sicher und getrennt von den personalisierten Sicherheitsmerkmalen zu verwahren;
--bei der Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können;
--der Nutzer darf jeweils nur eine TAN zur Autorisierung z. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen
TAN-Liste verwenden;
--personalisierte Sicherheitsmerkmale dürfen nicht außerhalb des
Onlinebanking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise
nicht per E-Mail;
--personalisierte Sicherheitsmerkmale dürfen nur auf den Internetseiten der DKB AG oder ihrer Kooperationspartner gemäß Preis- und
Leistungsverzeichnis der DKB AG oder den gesondert vereinbarten
Internetseiten eingegeben werden;
--das Gerät, mit dem eine TAN per SMS empfangen wird
(z. B. Mobiltelefon), darf nicht für das Onlinebanking genutzt werden;
--die Chipkarte mit Signaturfunktion ist nach Beendigung der Onlinebanking-Nutzung aus dem Lesegerät zu entnehmen und sicher und
getrennt von der PIN zu verwahren.
1) Durch die Teilnahme am Onlinebanking und Nutzung des gesicherten Bereiches im Internet-Banking inklusive des elektronischen
Postfachs erhält der Nutzer Konto-/Depotinformationen (z. B. Kreditkartenabrechnungen, Konto- und Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse), Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen (im
Folgenden zusammen „Bedingungen“ genannt) und sonstige Informationen und Mitteilungen, die seine Geschäftsbeziehung zur DKB AG
betreffen, grundsätzlich nur in Textform.
3) Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt
von seinen personalisierten Sicherheitsmerkmalen oder von einem
Authentifizierungsinstrument oder von beidem Kenntnis erhalten hat
oder besteht der Verdacht ihrer missbräuchlichen Nutzung oder stellt
der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht
autorisierte Nutzung seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale fest,
so ist er verpflichtet, unverzüglich die DKB AG hierüber zu unterrichten.
2) Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen werden dem Nutzer
einmal monatlich bereitgestellt, sofern Konto- oder Kreditkartenumsätze vorliegen. Rechnungsabschlüsse werden nach Abschluss eines
Quartals bereitgestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn vertraglich mit
dem Nutzer abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Im Zeitraum zwischen zwei Kontoauszügen/Kreditkartenabrechnungen kann
der Nutzer seine Kontobewegungen mittels Umsatzabfrage in der
Onlinebanking-Anwendung einsehen.
Im Fall der vorgenannten Anzeige wird die DKB AG den OnlinebankingZugang zum Konto/Depot sperren.
3) Der Nutzer kann Konto- und Depotinformationen sowie sonstige
Informationen und Mitteilungen der DKB AG dauerhaft in seinem elektronischen Postfach speichern. Die DKB AG ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, sich Kenntnis über den Inhalt des elektronischen Postfachs des Nutzers zu verschaffen. Darüber hinaus hat der Nutzer die
Möglichkeit, persönliche Dokumente im digitalen Tresor zu speichern
und zu verwahren. Die DKB AG hat keinen Zugriff auf den Tresor des
Nutzers. Die DKB AG speichert die vom Nutzer archivierten und die
im Tresor enthaltenen Dokumente für die Dauer der Teilnahme des
Nutzers am Internet-Banking.
1) Der Nutzer hat sich Gewissheit über die Aktualität und Sicherheit der
von ihm benutzten Technik und Software zu verschaffen und Risiken
(z. B. Computerviren, Trojaner) im Rahmen des Möglichen (z. B. durch
die Installation und Aktualisierung eines handelsüblichen Virenschutzprogramms, einer Firewall und der regelmäßigen Sicherheits-Updates
für den von ihm verwendeten Browser) auszuschließen. Weitere zu beachtende Sicherheitshinweise erhält der Nutzer über die Internetseiten
der DKB AG.
4) Die DKB AG wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
--Der Nutzer hat sich mit seinem personalisierten Sicherheitsmerkmal
legitimiert.
--Die Berechtigung des Nutzers für die jeweilige Auftragsart
(z. B. Wertpapierorder) liegt vor.
--Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß den Überweisungsbedingungen) liegen vor.
--Das gesondert vereinbarte Verfügungslimit für das Onlinebanking ist
nicht überschritten.
5) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Ziffer 4.4) vor, führt die
DKB AG die Onlinebanking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen
der für den jeweiligen Geschäftsvorfall geltenden Sonderbedingungen
(z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das
Wertpapiergeschäft) aus.
6) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Ziffer 4.4) nicht vor, wird
die DKB AG den Onlinebanking-Auftrag nicht ausführen und den Nutzer
über die Nichtausführung und soweit möglich über deren Gründe und
die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben,
berichtigt werden können, informieren.
4) Alle Inhalte des elektronischen Postfachs kann der Nutzer über die
Navigation im Internet-Banking abrufen.
5) Die DKB AG übernimmt keine Gewähr dafür, dass aufgrund der
Systemumgebung des Nutzers ein Ausdruck der Konto-/ Depotinformationen, der Bedingungen und der sonstigen Informationen und
Mitteilungen mit der Darstellung auf dem Bildschirm übereinstimmt.
6) Die im Internet-Banking eingestellten Konto-/Depotinformationen,
Bedingungen und sonstigen Informationen und Mit­teilungen sind mit
Einstellung im Internet-Banking zugegangen. Für die dauerhafte Speicherung der Konto-/Depotinformationen, der Bedingungen und der
sonstigen Informationen und Mitteilungen, insbesondere im Fall der
Kündigung, ist der Nutzer verantwortlich.
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Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und dies der DKB AG
nachzuweisen.
7 Weitere Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
2) Bei jedem Login in das Internet-Banking hat der Nutzer das Sicherheitszertifikat zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er auch tatsächlich mit der DKB AG kommuniziert. Bei Auffälligkeiten und Zweifeln
an der Echtheit hat der Nutzer die DKB AG unverzüglich hierüber zu
informieren.
3) Der Nutzer hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit
und Richtigkeit zu überprüfen. Soweit die DKB AG dem Nutzer Daten
aus seinem Onlinebanking-Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des
Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem zur
Bestätigung anzeigt, ist der Nutzer verpflichtet, vor der Bestätigung die
Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion
vorgesehenen Daten zu prüfen.
4) Der Nutzer hat die DKB AG unverzüglich nach Feststellung eines
nicht autorisierten Auftrags hierüber in Textform zu unterrichten.
Stand: 1. Dezember 2016
8 Sperre des Onlinebanking-Zugangs
Wird dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben, so sperrt
die DKB AG den Onlinebanking-Zugang zum Konto/Depot. Der Nutzer
kann diese Sperre aufheben, indem er zusätzlich zu der richtigen PIN
eine gültige TAN eingibt. Bei der Nutzung der Chipkarte mit Signaturfunktion wird neben dem Onlinebanking-Zugang auch die Chipkarte
gesperrt, wenn dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben
wird. In diesem Falle muss sich der Nutzer mit der DKB AG in
Verbindung setzen. Werden dreimal hintereinander falsche TAN
eingegeben oder dreimal hintereinander Aufträge mit einer falschen
elektronischen Signatur an die DKB AG übermittelt, so sperrt die
DKB AG den Onlinebanking-Zugang zum Konto/Depot. In diesem Falle
muss sich der Nutzer mit der DKB AG in Verbindung setzen.
5) Die DKB AG wird den Onlinebanking-Zugang zum Konto/Depot sperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Onlinebanking besteht. Zur Aufhebung der Sperre muss sich der Nutzer mit
der DKB AG in Verbindung setzen.
6) Im Übrigen kann die DKB AG den Onlinebanking-Zugang für einen
Nutzer sperren, wenn
--sie berechtigt ist, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund zu
kündigen,
--sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Authentifizierungsinstruments oder des personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen, oder
--der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen
Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder eines personalisierten Sicherheitsmerkmals besteht.
7) Die DKB AG wird den Nutzer unter Angabe der für die Sperrung
maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich
nach der Sperre unterrichten. Die DKB AG wird eine Sperre aufheben oder das personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw. das Authentifizierungsinstrument austauschen, wenn Gründe für die Sperre nicht
mehr gegeben sind. Auch hierüber wird sie den Nutzer unverzüglich
unterrichten.
8) Die DKB AG wird den Onlinebanking-Zugang zum Konto/Depot auf
Wunsch des Nutzers sperren. Auch diese Sperre kann nicht mittels Onlinebanking aufgehoben werden. Der Nutzer muss sich zur Aufhebung
der Sperre mit der DKB AG in Verbindung setzen.
9 Haftung
9.1 Haftung der DKB AG bei nicht autorisierten und nicht
oder fehlerhaft ausgeführten Onlinebanking-Verfügungen
Die Haftung der DKB AG bei nicht autorisierten und nicht oder fehlerhaft ausgeführten Onlinebanking-Verfügungen richtet sich nach den
für den jeweiligen Geschäftsvorfall vereinbarten Bedingungen (z. B.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das
Wertpapiergeschäft).
DKB AG | Bedingungen für DKB-Onlinebanking | 0281
9.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung
seines Authentifizierungsinstrumentes
9.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor
der Verdachts- oder Sperranzeige
teilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde,
--das personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat (z. B.
im Originalbrief, in dem es dem Nutzer mitgeteilt wurde),
--mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet.
1) Gesetzliche Bestimmungen (§ 675v Absatz 1 BGB) sehen eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Schäden bis zu einem
Betrag von 150 Euro vor, wenn ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen,
gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments beruht. Dies gilt auch für sonstige missbräuchliche Verwendungen eines Authentifizierungsinstruments, wenn der Nutzer die
personalisierten Sicherheitsmerkmale nicht sicher aufbewahrt hat. Die
DKB AG verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden, der ein Verbraucher ist, nach diesen gesetzlichen Bestimmungen.
4) Die DKB AG garantiert hiermit zugunsten des Kunden, der ein Verbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vor der Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn der Nutzer die Pflichten nach Ziffer 6.3) eingehalten,
nicht in betrügerischer Absicht gehandelt und den Schaden nicht durch
vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat. Im Fall der Verwendung eines Authentifizierungsinstruments mit darauf befindlichem
Signaturschlüssel gilt die Garantie nur, wenn der Nutzer ein von der
DKB AG zur Verfügung gestelltes Authentifizierungsinstrument in der
jeweils aktuellen Version benutzt hat.
2) Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt in Abweichung von
Absatz 1: Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder
sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet
der Kunde für den der DKB AG hierdurch entstehenden Schaden bis
zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den
Nutzer an dem Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft. Kommt es vor der Sperranzeige zu einem
nicht autorisierten Zahlungsvorgang aufgrund einer missbräuchlichen
Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses
verlorengegangen oder gestohlen worden ist, haftet der Kunde für den
der DKB AG hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von
150 Euro, wenn der Nutzer die personalisierten Sicherheitsmerkmale
nicht sicher aufbewahrt hat. Der Kunde haftet für Schäden aufgrund
von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenze von 150
Euro nach Sätzen 1 und 2 hinaus, wenn der Nutzer fahrlässig oder
vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen
Bedingungen verstoßen hat. Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er eine Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil
die DKB AG nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige
sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
9.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der
Sperranzeige
3) Kommt es vor der Verdachts- oder Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach
diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in
betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kunde den hierdurch
entstandenen Schaden in vollem Umfang, sofern nicht die Voraussetzungen des Absatz 4 vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers kann
insbesondere vorliegen, wenn er
--den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder
die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder
des personalisierten Sicherheitsmerkmals der DKB AG nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,
--das personalisierte Sicherheitsmerkmal elektronisch gespeichert hat,
--das personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Onlinebanking-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat,
--das personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person mitge-
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Beruht eine nicht autorisierte Wertpapiertransaktion vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen
Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmals oder des Authentifizierungsinstruments und ist der DKB AG hierdurch ein Schaden entstanden, haften Kunde und DKB AG nach den gesetzlichen Grundsätzen
des Mitverschuldens.
9.2.3 Haftung der DKB AG ab der Verdachts- oder Sperranzeige
Sobald der DKB AG
--die Kenntniserlangung des personalisierten Sicherheitsmerkmals
oder Besitzerlangung des Authentifizierungsinstruments durch andere Personen oder
--der Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die
missbräuchliche Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmals
oder des Authentifizierungsinstruments
angezeigt wurde, übernimmt die DKB AG alle nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Verdachts- oder Sperranzeige durch nicht vom Nutzer
autorisierte Onlinebanking-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies
gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
9.2.4 Haftungsausschluss
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch
begründenden Umstände
--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen,
auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen
Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen
Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können, oder
--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
Stand: 1. Dezember 2016
Preis- und Leistungsverzeichnis
für Privatkunden der Deutschen Kreditbank AG1
(nachfolgend „DKB AG“ genannt)
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
1 Cash und Karten
1.1 Preismodell DKB-Cash
Standardleistungen
kostenlos
1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen
Internet-Konto (Girokonto)
DKB-VISA-Card für Konto- und Mitkontoinhaber
Girokarte für Konto- und Mitkontoinhaber
Onlinebanking
DKB-Banking-App
Kontoauszüge3 und Kreditkartenabrechnungen im Internet-Banking
SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen,
SEPA-Daueraufträge im Onlinebanking
Kontobelastung durch Lastschrifteinzug
Einreichung inländischer Schecks in Euro
1.1.2 Zinssätze (variabel)
für Guthaben auf dem Girokonto
für DKB-VISA-Card-Guthaben
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte
ausgestellten DKB-VISA-Card
für DKB-VISA-Tagesgeld5
0,00% p. a.
0,40% p. a.4
0,15% p. a.4
Leistungen für Aktivkunden2
kostenlos
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
0,00% p. a.
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
DKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit)
für Überziehungen (Kontoüberziehung)6
0,40% p. a.4
0,15% p. a.4
7,50% p. a.
7,50% p. a.
0,00% p. a.
0,40% p. a.4
0,15% p. a.4
0,00% p. a.
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
0,40% p. a.4
0,15% p. a.4
6,90% p. a.
6,90% p. a.
1.1.3 DKB-VISA-Card
Bereitstellung
Bereitstellung einer virtuellen Kreditkarte
Bereitstellung als DKB-VISA-Card mit persönlichem Motiv
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
Kreditkartenabrechnung
in das elektronische Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post9
kostenlos
kostenlos
–
10,00 EUR7
25,00 EUR
5,00 EUR8
kostenlos
kostenlos
20,00 EUR
10,00 EUR7
25,00 EUR
5,00 EUR8
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
Für Produkte der SKG BANK, Niederlassung der DKB AG, gilt ein separates Preis- und Leistungsverzeichnis.
Aktivkunden sind Kunden mit einem monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 EUR. Eine Überprüfung dieser Voraussetzung durch die DKB AG findet jeweils nach 3 Monaten statt, erstmals am
01.12.2017 bzw. nach Ablauf von 12 Monaten nach Kontoeröffnung. Sollte die Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen für Aktivkunden bei Überprüfung nicht (mehr) erfüllt sein, so werden die
Leistungen für Aktivkunden ab diesem Zeitpunkt eingestellt und auf Standardleistungen umgestellt. Sind die Voraussetzungen für die Leistungen für Aktivkunden zum nächsten Überprüfungszeitpunkt wieder
erfüllt, so erfolgt die Umstellung auf die Leistungen für Aktivkunden. Die DKB AG wird dem Kunden die Veränderung auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg mitteilen.
3
Rechnungsabschluss für das Girokonto erfolgt quartalsweise in das elektronische Postfach im Internet-Banking.
4
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,40% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000,00 EUR. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR
mit 0,15% p. a. verzinst.
5
DKB-VISA-Tagesgeld bezeichnet das Guthaben auf der virtuellen Kreditkarte.
6
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.
7
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung) und die DKB AG zur
Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
8
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer neuen PIN durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. PIN vergessen) und die DKB AG zur Ausstellung einer neuen PIN nicht
gesetzlich verpflichtet ist.
9
Auf Anforderung des Kunden.
1
2
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
29291von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Standardleistungen
Leistungen für Aktivkunden10
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
1,75% vom Umsatz
3,00% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
kostenlos
kostenlos12
3,00% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag,
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
kostenlos
10,00 EUR17
25,00 EUR
kostenlos
10,00 EUR17
25,00 EUR
kostenlos
1,75% vom Umsatz
kostenlos
1,75% vom Umsatz
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
1,00% vom verfügten Betrag,
mind. 10,00 EUR ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
1,00% vom verfügten Betrag,
mind. 10,00 EUR ggf. zzgl. Entgelt des
Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
Guthabenübertrag im Onlinebanking
Überweisung von Guthaben auf die DKB-VISA-Card
Rücküberweisung von Guthaben auf der DKB-VISA-Card auf das
Girokonto
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung11
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
in Casinobetrieben, bei Lotteriegesellschaften und in Wettbüros13
Nutzung DKB-Card-Secure-App beim 3D Secure-Verfahren
Nutzung mTAN beim 3D Secure-Verfahren
Bargeldabhebung
über Cash im Shop (Bargeldabhebung)14
an Geldautomaten der DKB AG15
an Geldautomaten im Geltungsbereich
der EU-Preisverordnung11,15
an Geldautomaten in sonstigen Ländern
und Währungen15
am Schalter
1.1.4 Girokarte (V PAY bzw. Maestro)
Bereitstellung
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung11
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
Bargeldabhebung
an Geldautomaten der DKB AG sowie an Geldautomaten,
an denen ein direktes Kundenentgelt im Rahmen des
Deutschen Geldautomaten-Systems18 erhoben wird
an allen anderen Geldautomaten
GeldKarte – Aufladen an Geldautomaten
1.1.5 weitere Leistungen
Motivwechsel auf der DKB-VISA-Card mit persönlichem Motiv
Notfallbargeld (weltweite Zusendung von Bargeld)
Notfallkreditkarte
Nutzung der DKB-VISA-Card und Girokarte zum City-Cashback19
Nutzung der DKB-VISA-Card zum Online-Cashback19
Nutzung DKB live
–
pro Sendung 150,00 EUR
180,00 EUR
–
–
–
20,00 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Aktivkunden sind Kunden mit einem monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 EUR. Eine Überprüfung dieser Voraussetzung durch die DKB AG findet jeweils nach 3 Monaten statt, erstmals am
01.12.2017 bzw. nach Ablauf von 12 Monaten nach Kontoeröffnung. Sollte die Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen für Aktivkunden bei Überprüfung nicht (mehr) erfüllt sein, so werden die
Leistungen für Aktivkunden ab diesem Zeitpunkt eingestellt und auf Standardleistungen umgestellt. Sind die Voraussetzungen für die Leistungen für Aktivkunden zum nächsten Überprüfungszeitpunkt wieder
erfüllt, so erfolgt die Umstellung auf die Leistungen für Aktivkunden. Die DKB AG wird dem Kunden die Veränderung auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg mitteilen.
11 Gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.
12
Das zu zahlende Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,75% des Umsatzes für den Einsatz der DKB-VISA-Card von (Mit-)Kontoinhabern wird zunächst der Kreditkarte belastet und spätestens zum Anfang des
Folgemonats auf dem Abrechnungskonto der DKB-VISA-Card erstattet.
13
Belastung für Umsätze ab dem 01.02.2017.
14
Möglichkeit, Bargeld ab 50 EUR bei Kooperationspartnern in Deutschland zu erhalten.
15
Verfügungen am Geldautomaten (Bargeldlimit) sind ab einem Mindestabhebebetrag von 50 EUR oder Gegenwert möglich (Ausnahme: Inhaber eines DKB-Cash u18).
16
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der Geldautomatenbetreiber vor der Auszahlung
des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht erstattet.
17
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung) und die DKB AG zur
Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
18
Das Geldautomaten-System der deutschen Kreditwirtschaft (DGS) ist ein System, das den Kunden der am DGS angeschlossenen Institute Abhebungen mittels einer Debitkarte an Geldautomaten des DGS
ermöglicht. Die Geldautomaten sind mit dem girocard und/oder dem electronic cash-PINPad-Piktogramm gekennzeichnet.
19
Einzelheiten hierzu sind in den Teilnahmebedingungen für das City-Cashback bzw. Online-Cashback geregelt.
10
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
30302von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
1.2 DKB-Mastercard
Kartenpreise jährlich
DKB-Mastercard Gold Hauptkarte
DKB-Mastercard Gold Partnerkarte20
DKB-Mastercard Gold Hauptkarte inkl. Miles & More
DKB-Mastercard Gold Partnerkarte inkl. Miles & More20
DKB-Mastercard Platinum Hauptkarte
DKB-Mastercard Platinum Partnerkarte20
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
65,00 EUR
45,00 EUR
86,00 EUR
66,00 EUR
250,00 EUR
100,00 EUR
20,00 EUR21
25,00 EUR
5,00 EUR21
Bargeldabhebung
am Schalter
am Geldautomaten
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR22
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung23
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
kostenlos
1,75% vom Umsatz
Kreditkartenabrechnung
in das elektronische Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post24
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
Zinssätze (variabel)
für DKB-Mastercard Guthaben25
von 1,00 bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
0,40% p. a.26
0,15% p. a.26
1.3 BMW Credit Card
Kartenpreise monatlich
BMW Credit Card Classic
BMW Credit Card Premium
3,25 EUR
8,25 EUR
Versicherungsentgelte monatlich
Internet-Paket
Mobilitäts-Paket
Reise-Paket
Shopping-Paket
1,95 EUR
2,95 EUR
4,30 EUR
1,95 EUR
Bereitstellung einer Ersatzkarte
BMW Credit Card Classic
BMW Credit Card Premium
10,00 EUR21,27
10,00 EUR21,27
Bereitstellung einer Notfallkarte (im Ausland)
BMW Credit Card Classic
BMW Credit Card Premium
100,00 EUR21,27
kostenlos
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung23
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
kostenlos
1,75% vom Umsatz
Bargeldabhebung an Geldautomaten
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung23
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR22
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR22
zzgl. 1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Bargeldabhebung am Schalter
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung23
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN/Notfallkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung oder PIN vergessen) und die
DKB AG zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN/Notfallkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
22
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der Geldautomaten-betreiber vor der Auszahlung
des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der
DKB AG nicht erstattet.
23
siehe Fußnote 11 auf Seite 2.
24
Auf Anforderung des Kunden.
25
Gilt nicht für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten DKB-Mastercard.
26
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,40% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000 EUR. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR mit
0,15% p. a. verzinst.
27
Gilt für Haupt- und Partnerkarte.
20
21
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
31313von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Sonstiges
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
Online-Kreditkartenabrechnung
zusätzliche Papier-Kreditkartenabrechnung28
Ersatz-Kreditkartenabrechnung28
älter als 12 Monate28
kostenlos
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
pro Abrechnung 2,50 EUR29
pro Abrechnung 7,00 EUR29
pro Beleg 2,50 EUR29
zzgl. Fremdkosten Mastercard
kostenlos
kostenlos
anfallende Fremdkosten
(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)
nach Aufwand
Beleganforderung (außer Kreditkartenabrechnung)
Guthabeneinzahlung
Guthabenauszahlung (Rückbuchung auf Abrechnungskonto)
Rücklastschriften
Kurierdienst für alle Karten
Zinssätze (variabel)
für Guthaben auf einer BMW Credit Card
für die Teilzahlungsfunktion der BMW Credit Cards
0,00% p. a.
9,38% p. a.30
1.4 MINI Credit Card
Kartenpreise monatlich
MINI Credit Card Basic
MINI Credit Card Special
3,25 EUR
8,25 EUR
Versicherungsentgelte monatlich
Internet-Paket
Mobilitäts-Paket
Reise-Paket
Shopping-Paket
1,95 EUR
2,95 EUR
4,30 EUR
1,95 EUR
Bereitstellung einer Ersatzkarte
MINI Credit Card Basic
MINI Credit Card Special
10,00 EUR31,32
10,00 EUR31,32
Bereitstellung einer Notfallkarte (im Ausland)
MINI Credit Card Basic
MINI Credit Card Special
100,00 EUR32
kostenlos
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung33
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
kostenlos
1,75% vom Umsatz
Bargeldabhebung an Geldautomaten
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung33
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR34
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR34
zzgl. 1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Bargeldabhebung am Schalter
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung33
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Sonstiges
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
Online-Kreditkartenabrechnung
zusätzliche Papier-Kreditkartenabrechnung28
Ersatz-Kreditkartenabrechnung28
älter als 12 Monate28
kostenlos
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
pro Abrechnung 2,50 EUR29
pro Abrechnung 7,00 EUR29
2,50 EUR pro Beleg29
zzgl. Fremdkosten Mastercard
kostenlos
kostenlos
anfallende Fremdkosten
(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)
nach Aufwand
Beleganforderung (außer Kreditkartenabrechnung)
Guthabeneinzahlung
Guthabenauszahlung (Rückbuchung auf Abrechnungskonto)
Rücklastschriften
Kurierdienst für alle Karten
Auf Anforderung des Kunden.
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
Sollzinssatz (variabel), Effektiver Jahreszins 9,80% p. a.
31
siehe Fußnote 17 auf Seite 2.
32
siehe Fußnote 21 auf Seite 3.
33
siehe Fußnote 11 auf Seite 2.
34
siehe Fußnote 16 auf Seite 2.
28
29
30
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
32324von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Zinssätze (variabel)
für Guthaben auf einer MINI Credit Card
für die Teilzahlungsfunktion der MINI Credit Cards
0,00% p. a.
9,38% p. a.35
1.5 Hilton HHonors® Credit Card
Kartenpreise jährlich
Hilton HHonors® Credit Card Hauptkarte
Hilton HHonors® Credit Card Hauptkarte inkl. Versicherungspaket36
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte37
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte inkl. Versicherungspaket36,37
Bargeldabhebung mit Abrechnungskonto bei der DKB AG
an Geldautomaten der DKB AG
48,00 EUR
73,00 EUR
36,00 EUR
61,00 EUR
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers38
an Geldautomaten anderer Betreiber
Bargeldabhebung mit fremdem Abrechnungskonto
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers38
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,95% Auslandsentgelt des verfügten Betrag
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers38
an Geldautomaten im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung39
an Geldautomaten in sonstigen Ländern und Währungen
Bargeldabhebung am Schalter
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung39
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,95% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung39
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
Nutzung DKB-Card-Secure-App beim 3D Secure-Verfahren
Nutzung mTAN beim 3D Secure-Verfahren
kostenlos
1,95% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
Kreditkartenabrechnung
in das elektronisch Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post40
Ersatz-Kreditkartenabrechnung40
Ersatz-Kreditkartenabrechnung älter als 12 Monate40
Sonstiges
Guthabeneinzahlung
Guthabenauszahlung auf das Abrechnungskonto
Rücklastschriften
Ersatzkarte
Notfallkarte (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden)
PIN Anforderung
Eilüberweisung
Beleganforderung (außer Kreditkartenabrechnung)
Kurierdienst
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
pro Abrechnung 2,50 EUR41
pro Abrechnung 7,00 EUR41
kostenlos
kostenlos
anfallende Fremdkosten (für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)
10,00 EUR42
100,00 EUR41
kostenlos
5,00 EUR
pro Beleg 2,50 EUR41 zzgl. Fremdkosten Visa
nach Aufwand
Zinssätze (variabel)
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten Hilton HHonors® Credit Card
für die Teilzahlungsfunktion der Hilton HHonors® Credit Card
für Hilton HHonors® Credit Card Guthaben43
0,40% p. a.44
0,15% p. a.44
0,00% p. a.
8,56% p. a.45
Sollzinssatz (variabel), Effektiver Jahreszins 9,80% p. a.
Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.
38
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der
Geldautomatenbetreiber vor der Auszahlung des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht
erstattet.
39
siehe Fußnote 11 auf Seite 2.
40
Auf Anforderung des Kunden.
41
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
42
siehe Fußnote 17 auf Seite 2.
43
Gilt nicht für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten Hilton HHonors® Credit Card. Die Guthabeneinzahlung erhöht den Verfügungsrahmen.
44
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,40% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000,00 EUR. Bei einem diesen Betrag
übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR mit 0,15% p. a. verzinst.
45
Sollzinssatz (variabel), Effektiver Jahreszins 8,90% p. a.
35
36
37
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
33335von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
2 Geldanlagen
2.1 DKB-Sparplan
Kontoführung
Zinssätze
für die vereinbarte Laufzeit
nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit
einmalige Bonuszahlung am Ende der vereinbarten Laufzeit auf alle erhaltenen Zinsen48
nach Ablauf von Jahren unter 3
3
4
5
6
7
8
9
10
Bonussatz %
0 10
20 30
40
50
60
70
80
Vorschusszinsen bei vorzeitiger Auflösung49
kostenlos
0,10% p. a.46
0,01% p. a.47
11 12
90 100
13
110
14
15
16
17
18
19
20
120 130 140 150 160 170 180
25,00% des aktuellen Guthabenzinssatzes
2.2 DKB-Zuwachssparen
Kontoführung
Zinssätze46
kostenlos
Laufzeit
1. Jahr
Verzinsung in % p. a.
0,10
Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung49
2.Jahr
0,20
3. Jahr
0,30
4. Jahr
0,40
5. Jahr
nach dem 5. Jahr
0,50
0,0147
25,00% des aktuellen Guthabenzinssatzes
2.3 DKB-Festzins
Kontoführung
Zinssätze50
Laufzeit
Verzinsung in % p. a.
kostenlos
1 Jahr
0,05
2 Jahre
0,10
3 Jahre
0,15
4 Jahre
0,20
5 Jahre
0,30
10 Jahre
0,50
2.4 DKB-Mietkautionskonto (nur für privat genutzten Wohnraum)
Kontoführung
Zinssatz (variabel)50 für Guthaben
Ausstellung einer Ersatzverpfändungsurkunde
kostenlos
0,10% p. a.
7,50 EUR51
3 Sonstige Konten
3.1 Basiskonto
Kontoführung mit folgenden Leistungen
Internet-Konto (Girokonto)
Girokarte
Onlinebanking (inkl. Überweisungen, Daueraufträge und Kontobelastung durch Lastschrifteinzug)
DKB-Banking-App
Kontoauszug für das Girokonto im Internet-Banking52
Einreichung inländischer Schecks in Euro
Zinssatz (variabel)
für Guthaben auf dem Girokonto
für Überziehungen (nicht geduldete Kontoüberziehung)53
Girokarte (V PAY)
siehe Regelungen unter 1.1.5 zur Girokarte des DKB-Cash
kostenlos
0,00% p. a.
6,90% p. a.
3.2 DKB-Pfändungsschutzkonto
Kontoführung
im Rahmen des DKB-Cash: siehe Regelungen DKB-Cash unter 1.1.1 bis 1.1.5
im Rahmen des Basiskontos: siehe Regelungen Basiskonto unter 3.1
Umwandlung bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto
kostenlos
kostenlos
3.3 DKB-Vermieterpaket (Konten für die Verwaltung eigener Immobilien)
Kontoführung mit folgenden Leistungen
Onlinebanking (inkl. Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften und Daueraufträge)
Kontoauszug für Mietenverwaltung und Instandhaltungsrücklagen im Internet-Banking52
Kontoauszug für Mietkautionskonten einmal jährlich im Internet-Banking
kostenlos
Zinssatz pro Jahr, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.
Zinssatz variabel
Die Höhe des Bonussatzes ergibt sich aus der Anzahl der abgelaufenen Sparjahre und wird einmalig am Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt.
49
Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten fallen auf die Rückzahlung eines Betrag in Höhe von 2.000 EUR übersteigenden Sparguthabens Vorschusszinsen an.
50
Zinssatz pro Jahr, Zinsgutschrift zum Quartalsende.
51
Auf Anforderung des Kunden; Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
52
Rechnungsabschluss für das Girokonto erfolgt quartalsweise in das elektronische Postfach im Internet-Banking.
53
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben gedeckt sind.
46
47
48
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von
34346von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Zinssätze (variabel)
Guthabenverzinsung für Instandhaltungsrücklagen
Guthabenverzinsung für Mietenverwaltung
Guthabenverzinsung für Mietkautionen
Kontokorrentkredit
für Überziehungen (Kontoüberziehung)54
0,20% p. a.
0,00% p. a.
0,10% p. a.
6,90% p. a.
12,00% p. a.
4 Kredite und Avale
4.1 Kreditverträge
Anforderung einer Restschuldbestätigung55
10,00 EUR
Änderung der Tilgungsart55
Schuldnerwechsel55
Schuldhaftentlassung55
sonstige Vertragsänderungen55
Austausch des Beleihungsobjektes55
sonstiger Sicherheitentausch55
Erstellung von Löschungsbewilligungen im Rahmen der Darlehensrückzahlung
Erstellung von Grundbucherklärungen, Freigabe von Zusatzsicherheiten56
sowie Bestätigungen gegenüber Dritten (Notar, Kreditinstitut, Rechtsanwalt)55
250,00 EUR
750,00 EUR
250,00 EUR
250,00 EUR
750,00 EUR
250,00 EUR
kostenlos,
zzgl. anfallende Notargebühren
150,00 EUR
zzgl. anfallende Notargebühren
Erstellung/Bearbeitung eines Treuhandauftrages im Rahmen einer Darlehensrückzahlung55
Erstellung einer Berechnung für eine Nichtabnahmeentschädigung je Darlehenskonto
Erstellung einer Berechnung eines Angebotes für eine außervertragliche Rückzahlung
pro Darlehenskonto
Erstellung einer Schlussabrechnung für eine außervertragliche Rückzahlung pro Darlehenskonto
150,00 EUR
100,00 EUR57
kostenlos
250,00 EUR
4.2 DKB-Mietaval (nur für privat genutzten Wohnraum)
Avalprovision58
Ausstellung einer Avalurkunde/Ersatzavalurkunde
3,50% p. a., mind. 50,00 EUR
30,00 EUR59
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.
Auf Anforderung des Kunden.
Sofern keine Verpflichtung der DKB AG auf Grund Übersicherung besteht.
57
Entgelt fällt nur bei einer Berechnung im Auftrag des Kunden an, unabhängig davon, ob der Kunde das Darlehen nicht abnimmt bzw. von einer außervertraglichen Rückzahlung
Gebrauch macht.
58
Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
59
Auf Anforderung des Kunden; Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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35357von
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6666
Stand: 1. Dezember 2016
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
5 Sonstige Preise und Leistungen
5.1 Kontoauszug (sofern vorstehend keine abweichenden Regelungen)
zusätzlicher Kontoauszug per Post
Duplikate (Zweitschriften) von Kontoauszügen60/Extrakontoauszug60
Ersatzkontoauszug bei fehlendem Jahreskontoauszug (DKB-Broker/Darlehen)
Anforderung bis zum 30.06. des Folgejahres Anforderung ab dem 01.07. des Folgejahres
je Auszug 1,00 EUR
je 5,00 EUR
kostenlos
2,50 EUR
5.2 Wertstellungen
Belastungen Bargeldabhebung am Geldautomaten der DKB AG
Belastung anderer Institute
Auszahlungstag
abhängig vom Belastungszeitpunkt durch das den Geldautomaten betreibende Institut
5.3 Saldenbestätigungen/Erträgnisaufstellungen/Jahressteuerbescheinigung
einfache Saldenbestätigung60
qualifizierte Saldenbestätigung (auf Anforderung)
Zweitschriften für Zinsbestätigungen60
Erträgnisaufstellung
Ersatz-Erträgnisaufstellung60
Jahressteuerbescheinigung
Ersatz-Jahressteuerbescheinigung
10,00 EUR61
mind. 75,00 EUR62
je 10,00 EUR61
10,00 EUR
10,00 EUR61
kostenlos
10,00 EUR60,63
5.4 Mahnungen64
Zahlungserinnerung
Mahnung
kostenlos
5,00 EUR
5.5 Kooperationspartner der DKB AG
im Sinne von Nr. 6 Abs. 2 der Bedingungen für DKB-Onlinebanking sind: Sofort AG (www.sofortueberweisung.de) und Cringle AG (www.cringle.net/de)
5.6 Umrechnung von Kartenumsätzen in fremder Währung
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten (Maestro-Karte, V PAY-Karte oder Kreditkarte) rechnet die DKB AG zu den
Kursen ab, zu denen sie von der jeweiligen internationalen Kartenorganisation in EUR belastet worden ist. Das Buchungsdatum bestimmt den zu Grunde
gelegten Umrechnungskurs in EUR. Beides kann den Konto-/Kartenumsätzen entnommen sowie zusätzlich hier (Link) abgefragt werden.
5.7 Sonstiges
Kontoauflösung
Belegkopien und sonstige Unterlagen60
Übertragungsjournal-Kopien (HBCI/EBICS)
Chipkarte zum Onlinebanking (ohne Software oder ggf. notwendigen Kartenleser)
Bankauskünfte65
Direktzustellung an den Kunden mittels
innerhalb von Deutschland
Werttransportunternehmen davon
außerhalb von Deutschland
Versandkosten für bestellte Edelmetalle und Sorten unabhängig vom Bestellwert
Ermittlung einer neuen Kundenadresse
Ermittlung des Berechtigten aus einer Girokartenverfügung
Nachforschung bei Bargeldverfügungsproblemen an
Geldautomaten unabhängig vom Ergebnis
Rückbelastung von Lastschriften an DKB AG
Adressnachfragen von Händlern nach Nichteinlösung karteninitiierter
Lastschriften (wird dem anfragenden Händler in Rechnung gestellt)
kostenlos
pro Kopie 5,00 EUR61
pro Kopie 2,50 EUR
7,50 EUR
pro Auskunft 25,00 EUR
max. 30,00 EUR
mind. 40,00 EUR66
je Bestellung 12,50 EUR
20,00 EUR63
10,00 EUR63
mind. 2,50 EUR63,67
anfallende Fremdkosten68
20,00 EUR
Auf Anforderung des Kunden.
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
62
Abhängig vom Aufwand.
63
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate bzw. Nachforschungen durch von Kunden zu vertretende Umstände veranlasst wurden.
64
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Die Gebühren werden nicht berechnet, wenn bei einem
Verbraucherdarlehensvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird.
65
Ausschließlich in deutscher Sprache (Vertragssprache) erhältlich.
66
Entgelt von Entfernung und Transportgut abhängig, Direktzustellung ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdgebühren verbunden.
67
Zzgl. weiterer anfallender Fremdgebühren.
68
Soweit vom Kunden zu vertreten.
60
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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36368von
von14
6666
Stand: 1. Dezember 2016
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Überweisungen
1 Entgeltregelungen
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, richtet sich nach der getroffenen Entgeltregelung im Zahlungsauftrag.
Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
Bei einer SHARE-Überweisung (Standardentgeltregelung) erfolgt eine Entgeltteilung, d. h. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem
Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Es können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister des Zahlers und/oder des Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Diese Entgelte werden von der DKB AG
nicht erstattet.
Bei einer OUR-Überweisung trägt der Zahler alle Entgelte. Die DKB AG berechnet eine Pauschale für fremde Entgelte in Höhe von 20,00 EUR. Bei
Überweisungen in US-Dollar wandelt der zwischengeschaltete (amerikanische) Zahlungsdienstleister die Überweisung von OUR in Share und kann
somit abweichend von der vom Zahler gewählten Überweisungsart dem Zahlungsempfänger ggf. weitere Entgelte in Rechnung stellen und einbehalten. Die von zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern bzw. dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einbehaltenen Entgelte gehen zu
Lasten des Zahlungsempfängers und werden von der DKB AG nicht erstattet.
Bei einer BEN-Überweisung trägt der Zahlungsempfänger alle Entgelte. Gegebenenfalls können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter und begünstigter) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht
erstattet. Diese Entgeltregelung gilt nicht für Überweisungen im EWR-Raum69 in EWR-Währungen70 ohne Währungsumrechnung.
Sofern keine Entgeltregelung ausgewählt wurde, wird jede Überweisung als SHARE-Überweisung ausgeführt.
2 Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen71
Zahlungsdienst
Annahmefrist/
Cut-Off-Zeit
je Geschäftstag
15:00 Uhr
Verarbeitungstag
Ausführungsfristen
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
10:30 Uhr
Eingangstag
max. vier Geschäftstage
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
10:30 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
13:00 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
10:30 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
11:00 Uhr
Eingangstag oder Termin
Eingangstag oder Termin
10:30 Uhr
Eingangstag oder Termin
baldmöglichst
14:30 Uhr
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
14:00 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. ein Geschäftstag
14:30 Uhr
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
14:00 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. ein Geschäftstag
14:00 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. ein Geschäftstag
Überweisung von BMW Credit Card/MINI Credit Card
14:00 Uhr
Eingangstag + 2 Geschäftstage
max. ein Geschäftstag
Dauerauftrag beleglos73
– Onlinebanking –
17:30 Uhr
am Geschäftstag
vor Ausführung
Ausführungstag
max. ein Geschäftstag
SEPA-Überweisung72, innerhalb EWR in Euro beleglos73
– Onlinebanking –
SEPA-Überweisung72, innerhalb EWR in Euro beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung innerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)
beleglos73 – Onlinebanking –
Überweisung innerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)
beleghaft74 – Post/Fax/E-Mail –
Überweisung innerhalb EWR in Fremdwährung beleglos73
– Onlinebanking –
Überweisung innerhalb EWR in Fremdwährung beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung außerhalb EWR in Euro beleglos73
– Onlinebanking –
Überweisung außerhalb EWR in Euro beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung außerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)/
Fremdwährung beleglos73 – Onlinebanking –
Überweisung außerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)/
Fremdwährung beleghaft74 – Post/Fax/E-Mail –
Eilige Überweisung in Euro beleghaft73
– Post/Fax/E-Mail –
Eilige Überweisung in EWR-Währung/Fremdwährung beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung auf/von DKB-Kreditkarte beleglos73
– Onlinebanking –
Überweisung auf/von DKB-Kreditkarte beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung auf/von Hilton HHonors Credit Card beleglos73
– Onlinebanking –
Überweisung auf/von Hilton HHonors Credit Card beleghaft74
– Post/Fax/E-Mail – sowie Telefon
Überweisung auf BMW Credit Card/MINI Credit Card
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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37379von
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Stand: 1. Dezember 2016
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
3 Wertstellungen
bei Überweisungseingang
bei Überweisungsauftrag
bei Dauerauftrag
Eingangstag
Tag der Belastungsbuchung
Tag der Belastungsbuchung
4 Konvertierung von Währungen
Die DKB AG behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandes auszuführen, sofern vom Auftraggeber keine abweichende Weisung erteilt wird.
Abrechnung von Zahlungen in fremder Währung
Zahlungseingänge zum Briefkurs am Ausführungstag
Zahlungsausgänge zum Geldkurs am Ausführungstag
5 Überweisungsein- und ausgänge innerhalb Deutschlands und in/aus andere/n Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums69 (EWR) in Euro oder in
anderen EWR-Währungen70 sowie SEPA-Überweisungsaufträge72
Der Zahler kann als Entgeltregelung zwischen SHARE-Überweisung und OUR-Überweisung wählen. Eine BEN-Überweisung wird als SHAREÜberweisung ausgeführt. Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr75 ab einem Überweisungsbetrag von 12.500 Euro beachten.
5.1 Höhe der Entgelte ohne Konvertierung der Währung
bei Überweisungsein- und -ausgängen
bei eiligen Überweisungen
kostenlos
pro beleghaften Auftrag 15,00 EUR
5.2 Höhe der Entgelte mit Konvertierung der Währung
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
über 12.500 EUR75 oder Gegenwert
zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge
12,50 EUR
1,0 ‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR
pro Auftrag 5,50 EUR
5.3 Repair-Gebühr76
pro Überweisungsauftrag
7,50 EUR
6 Überweisungsein- und ausgänge innerhalb Deutschlands und in/aus andere/n Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR69) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung77) sowie Überweisungen in/aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten78) in allen
Währungen
Der Zahler kann als Entgeltregelung zwischen SHARE-, BEN- und OUR-Überweisung wählen. Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr75 ab
einem Überweisungsbetrag von 12.500 Euro beachten.
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
12,50 EUR
über 12.500 EUR75 oder Gegenwert
1,0 ‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR
zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge
pro Auftrag 5,50 EUR
Repair-Gebühr76 pro Überweisungsauftrag
7,50 EUR
7 Sonstige Entgelte
Bearbeitung der Nachfrage zum Verbleib/Rückruf einer Überweisung
Unterrichtung über die Nichtausführung einer Überweisung (Brief und Versand)
Belegkopien
10,00 EUR79,80
1,00 EUR
pro Kopie 5,00 EUR81
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die 28 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien sowie Zypern
und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen.
70
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty,
Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
71
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG
hat sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
72
SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Sie können nur in Euro und nur innerhalb Deutschlands, in Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, siehe Fußnote 69) sowie Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey, Guerusey, Isle of Man und Schweiz beauftragt werden.
73
Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden.
74
Dies sind Überweisungsaufträge, die in Papierform erteilt werden (per E-Mail: eingescannt als Anlage einer E-Mail).
75
Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/allgemeines_meldeportal_statistik.html) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zur Verfügung: Tel. 0800 123 41 11.
76
Repair-Gebühr fällt an, wenn eine Nachbearbeitung durch die DKB AG erforderlich ist, z. B. bei fehlendem BIC (Bank Identifier Code/Swift Code) oder fehlender IBAN (International Bank Account Number) des
Zahlungsempfängers.
77
z. B. US-Dollar
78
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums69
79
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage oder Rückruf führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.
80
Entgelt fällt erst nach Zugang des Überweisungsauftrags an.
81
Auf Anforderung des Kunden. Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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Stand: 1. Dezember 2016
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Schecks
1 Wertstellung
Scheckeinlösung (Belastung)
Scheckeinreichung (Gutschrift)
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in EUR
Scheck der DKB AG zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
Scheck eines anderen Kreditinstitut zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw. auf
ausländisches Kreditinstitut in EUR oder Fremdwährung
bis 1.000 Euro oder Gegenwert zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
über 1.000 EUR oder Gegenwert zur Gutschrift nach Einlösung (Eingang des Betrages)
Vorlagetag
Vorlagetag
Vorlagetag
Vorlagetag + 2 Geschäftstage82
3 –15 Geschäftstage83
20 – 30 Geschäftstage
2 Konvertierung von Währungen
bis 1.000 EUR oder Gegenwert zur sofortigen Gutschrift
über 1.000 EUR oder Gegenwert zur Gutschrift
Briefkurs des Vorlagetag
Briefkurs des Tages des Gegenwerteingangs
3 Entgelte/Kosten bei Scheckeinreichung
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in EUR
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw.
auf ein ausländisches Kreditinstitut in EUR oder Fremdwährung
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
kostenlos
pro Scheck 12,50 EUR84
pro Scheck 1,00‰ max. 150,00 EUR84
über 12.500 EUR oder Gegenwert
4 weitere Kosten
Vormerkung und Verlängerung einer Schecksperre
Rückscheck wegen Schecksperre/mangels Deckung
Rückscheckgebühr zu Lasten Scheckeinreicher
Interbankenentgelt gem. Scheckabkommen zu Lasten 1. Inkassostelle
Anforderung einer Scheckkopie
Ausstellung eines Bundesbankschecks
Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, innerhalb von Deutschland
Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, außerhalb von Deutschland
Belegkopien87
5,00 EUR85
kostenlos
5,00 EUR
5,00 EUR
pro Scheck 30,00 EUR
max. 30,00 EUR86
mind. 40,00 EUR86
pro Kopie 5,00 EUR
Lastschriften
1 Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen88
Zahlungdienst
SEPA-Basislastschrift (Core)
Erst-/Einmal-/Folgelastschriften
Annahmefrist/Cut-Off-Zeit je Geschäftstag
frühestens 28 Kalendertage und spätestens
2 Geschäftstage bis 17:30 Uhr vor Fälligkeit
Verarbeitungstag
Fälligkeitstag
Ausführungsfristen
Fälligkeitstag
Werden SEPA-Lastschriften nach der jeweiligen Einreichungsfrist eingereicht, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den
nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung des Instituts besteht jedoch nicht.
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.
2 Wertstellung
Wertstellungen erfolgen jeweils am Fälligkeitstag89
3 Entgelte/Kosten
Einlösung von Lastschriften
Unterrichtung über Nichteinlösung einer Lastschrift (Brief und Versand)
Rücklastschriftentgelt zu Lasten des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers
Belegkopien87
kostenlos
1,00 EUR
2,90 EUR
pro Kopie 5,00 EUR
Es gilt eine Sperrfrist von 5 Geschäftstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
Es gilt eine Sperrfrist von 20 Geschäftstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
Die DKB AG behält sich vor, Entgelte/Kosten, welche von fremden Kreditinstituten erhoben werden, nachzubelasten. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
85
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
86
Entgelt von Entfernung abhängig. Direktzustellung an Samstagen, ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdgebühren verbunden.
87
Auf Anforderung des Kunden.
88
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen, dass
der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
89
Fällt der Fälligkeitstag auf Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend oder Silvester erfolgt bei Belastung die Wertstellung am darauffolgenden Geschäftstag.
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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393911von
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Stand: 1. Dezember 2016
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Devisenabrechnung
Basis für Zahlungen in anderen Währungen als Euro sind die von der BayernLB bereitgestellten Kurse. Diese sind im Devisenkursblatt der BayernLB
veröffentlicht, welches auch im Internet unter www.bayernlb.de oder hier (Link) abgerufen werden kann. Die Abrechnungskurse werden an jedem
Handelstag zw. 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bereitgestellt.
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung werden zum Geldkurs und von Fremdwährungen in Euro zum Briefkurs der festgestellten Kurse mit
Wertstellung Buchungstag + 2 Geschäftstage abgerechnet. Bei Aufträgen in nicht handelsüblichen Währungen (z. B. KES, NAD, BRL) kann es zur Nachbelastung von Kursdifferenzen kommen, auf die nach erfolgter Abwicklung im Kontoauszugstext hingewiesen wird.
Sonstiges
1 Gebühren von Fremdbanken bei Reklamationen
30,00 EUR90,91
Nachfrage der Auslandsbank (z. B. nähere Angaben)
Nachfrage des Kunden zu Details (z. B. zum Verbleib)
jede weitere Nachfrage in derselben Sache
Rückruf bei einer Auslandsbank
30,00 EUR90,91
30,00 EUR90,91
10,00 EUR90
30,00 EUR90,91
Rückgabe der Zahlung durch die Auslandsbank wegen fehlerhafter/fehlender Angaben des Kunden
20,00 EUR
2 Bargeldservice
2.1. Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen92
Zahlungsdienst
Bargeldservice
(Beauftragung nur im Internet-Banking möglich)
Annahmefrist/Cut-Off-Zeit je Geschäftstag
14:30 Uhr
2.2. Entgelte für den Bargeldservice
Versandkosten für die Bargeldlieferung
Versandkosten für die Bargeldabholung
Unterrichtung über Nichtausführung einer Bargeldabholung (Brief und Versand)
Verarbeitungstag
Eingangstag
Ausführungsfristen
max. ein Geschäftstag
20,00 EUR
30,00 EUR
1,00 EUR
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage oder Rückruf führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.
Die Höhe ist abhängig von den beteiligten Fremdbanken. Es können noch zusätzliche von anderen Kreditinstituten in Rechnung gestellte Entgelte nachbelastet werden.
92
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit ist eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen,
dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Stand: 1. Dezember 2016
C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden
1 DKB-Broker (Onlinebanking)
1.1 Depotverwaltung
Depotführung
Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits
Änderung/Streichung eines Orderauftrags
Einrichtung/Änderung/Löschung eines Wertpapiersparplans
Depot-/Wertpapierübertragung
Lagerstellenwechsel nach Kundenauftrag
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
30,00 EUR93 inkl. MwSt.
1.2 Kauf und Verkauf von Wertpapieren
1.2.1 Ausführung an inländischen Börsenplätzen
Orderentgelt pro Order
bis 10.000,00 EUR Ordervolumen
ab 10.000,01 EUR Ordervolumen
10,00 EUR94,95
25,00 EUR94,95
1.2.2 Ausführung an ausländischen Börsenplätzen
Orderentgelt pro Order
75,00 EUR94,95
1.2.3 Außerbörsliche Ausführung
Orderentgelt pro Order
Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen
25,00 EUR94
bis 10.000,00 EUR Ordervolumen
10,00 EUR94,95
Geschäfte in anderen Wertpapieren
(z. B. im Rahmen von Kapitalmaßnahmen)
ab 10.000,01 EUR Ordervolumen
25,00 EUR94,95
Der Kauf eines Fondsanteils erfolgt zum jeweiligen Ausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag) und der Verkauf zum jeweiligen Rücknahmepreis eines
Fondsanteils, jeweils zzgl. vorgenanntes Orderentgelt.
1.2.4 Ausführung von Sparplänen
Ausführung eines Wertpapiersparplans unabhängig von der Sparrate
1,50 EUR96
Eine lagerstellenabhängige Umlagegebühr fällt an, wenn der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgen soll, als der Kundenbestand verbucht ist (zzgl. Fremdkosten,
siehe Fußnote 94).
Zzgl. Fremdkosten (entstehen nicht beim Handel über den Handelsplatz TRADEGATE®)
Dazu können zählen: (werden gesondert berechnet)
-Gebühren, Kosten, Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes oder nach Art der Aufgabe des Dritten/Drittfonds
-Maklergebühren (Courtage)
Genaue Informationen werden von den jeweiligen Börsen- und Handelsplätzen zur Verfügung gestellt.
95
Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen, d. h., eine Order wird in mehreren Teilen ausgeführt. Bei Teilausführungen mit identischem Schlusstag fällt das Orderentgelt nur
einmalig an, ansonsten wird es pro Teilausführung berechnet (zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 94).
96
Aktionsfonds werden kostenlos ausgeführt. Genauere Informationen finden Sie auf www.dkb.de/privatkunden/fondsparplaene.
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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1466
414113von
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Stand: 1. Dezember 2016
D. Allgemeine Informationen
1 Name und Anschrift der DKB AG
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstr. 7– 9, 10117 Berlin
telefonisch erreichbar: Mo.– So. 00:00 – 24:00 Uhr
Hotline: 030 120 300 00
E-Mail: [email protected]
E-Postbriefabdresse: [email protected]
Internet: www.dkb.de
2 Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Internet: www.ecb.europa.eu
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
Internet: www.bafin.de
3 Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165
4 Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
5 Geschäftstage der DKB AG
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die DKB AG unterhält den für die Ausführung der Zahlung erforderlichen Geschäftsbetrieb
an allen Werktagen im Bundesland Berlin, außer samstags, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Abweichend werden Zahlungen
von/auf die DKB-VISA-Card, DKB-Mastercard, BMW Credit Card, MINI Credit Card und Hilton HHonors® Credit Card an Feiertagen im Bundesland Hessen (Fronleichnam) nicht bearbeitet, sondern erst am nachfolgenden Geschäftstag.
E. Weitere Informationen für Privatkunden
1 Außergerichtliche Streitschlichtung im Ombudsmannverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht für Kunden zudem die Möglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“ (beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. erhältlich). Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands e. V., Postfach 110272, 10832 Berlin, zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebiet des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die
Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
2 Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung
Die DKB AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“
genannt) und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht
geschützt sind Forderungen, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.
Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter oder die Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die DKB AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes
gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einer anderen
Bank eröffnet wird. Die DKB AG ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten oder der Entschädigungseinrichtung alle in
diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
von 66
1466
424214von
von
Stand: 1. Dezember 2016
Preis- und Leistungsverzeichnis
für Privatkunden der Deutschen Kreditbank AG1
(nachfolgend „DKB AG“ genannt)
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
1 Cash und Karten
1.1 Preismodell DKB-Cash
Standardleistungen
kostenlos
1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen
Internet-Konto (Girokonto)
DKB-VISA-Card für Konto- und Mitkontoinhaber
Girokarte für Konto- und Mitkontoinhaber
Onlinebanking
DKB-Banking-App
Kontoauszüge3 und Kreditkartenabrechnungen im Internet-Banking
SEPA-Überweisung, SEPA-Terminüberweisungen,
SEPA-Daueraufträge im Onlinebanking
Kontobelastung durch Lastschrifteinzug
Einreichung inländischer Schecks in Euro
1.1.2 Zinssätze (variabel)
für Guthaben auf dem Girokonto
für DKB-VISA-Card-Guthaben
(bis 30.11.2017)
für DKB-VISA-Card-Guthaben
(ab 01.12.2017)
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte
ausgestellten DKB-VISA-Card
für DKB-VISA-Tagesgeld5
(bis 30.11.2017)
für DKB-VISA-Tagesgeld5
(ab 01.12.2017)
0,00% p. a.
0,20% p. a.4
0,00% p. a.4
0,00% p. a.
0,00% p. a.
Leistungen für Aktivkunden2
kostenlos
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
0,00% p. a.
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
DKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit)
für Überziehungen (Kontoüberziehung)6
0,00% p. a.
0,20% p. a.4
0,00% p. a.4
0,20% p. a.4
0,00% p. a.4
0,00% p. a.
0,20% p. a.
0,00% p. a.4
0,00% p. a.
0,00% p. a.
7,50% p. a.
7,50% p. a.
4
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
0,20% p. a.4
0,00% p. a.4
0,20% p. a.4
0,00% p. a.4
6,90% p. a.
6,90% p. a.
1.1.3 DKB-VISA-Card
Bereitstellung
Bereitstellung einer virtuellen Kreditkarte
Bereitstellung als DKB-VISA-Card mit persönlichem Motiv
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
kostenlos
kostenlos
–
10,00 EUR7
25,00 EUR
5,00 EUR8
kostenlos
kostenlos
20,00 EUR
10,00 EUR7
25,00 EUR
5,00 EUR8
Für Produkte der SKG BANK, Niederlassung der DKB AG, gilt ein separates Preis- und Leistungsverzeichnis.
Aktivkunden sind Kunden mit einem monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 EUR. Eine Überprüfung dieser Voraussetzung durch die DKB AG findet jeweils nach 3 Monaten statt, erstmals am
01.12.2017 bzw. nach Ablauf von 12 Monaten nach Kontoeröffnung. Sollte die Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen für Aktivkunden bei Überprüfung nicht (mehr) erfüllt sein, so werden die
Leistungen für Aktivkunden ab diesem Zeitpunkt eingestellt und auf Standardleistungen umgestellt. Sind die Voraussetzungen für die Leistungen für Aktivkunden zum nächsten Überprüfungszeitpunkt wieder
erfüllt, so erfolgt die Umstellung auf die Leistungen für Aktivkunden. Die DKB AG wird dem Kunden die Veränderung auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg mitteilen.
3
Rechnungsabschluss für das Girokonto erfolgt quartalsweise in das elektronische Postfach im Internet-Banking.
4
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,20% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000,00 EUR. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR
mit 0,00% p. a. verzinst.
5
DKB-VISA-Tagesgeld bezeichnet das Guthaben auf der virtuellen Kreditkarte.
6
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.
7
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung) und die DKB AG zur
Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
8
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer neuen PIN durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. PIN vergessen) und die DKB AG zur Ausstellung einer neuen PIN nicht
gesetzlich verpflichtet ist.
1
2
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
43431von
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6666
von
Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Standardleistungen
Kreditkartenabrechnung
in das elektronische Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post10
Leistungen für Aktivkunden9
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
1,75% vom Umsatz
3,00% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
kostenlos
kostenlos12
3,00% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
1,75% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag,
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers16
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
kostenlos
10,00 EUR17
25,00 EUR
kostenlos
10,00 EUR17
25,00 EUR
kostenlos
1,75% vom Umsatz
kostenlos
1,75% vom Umsatz
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
1,00% vom verfügten Betrag,
mind. 10,00 EUR ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt
des Geldautomatenbetreibers16
1,00% vom verfügten Betrag,
mind. 10,00 EUR ggf. zzgl. Entgelt des
Geldautomatenbetreibers16
kostenlos
Guthabenübertrag im Onlinebanking
Überweisung von Guthaben auf die DKB-VISA-Card
Rücküberweisung von Guthaben auf der DKB-VISA-Card auf das
Girokonto
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung11
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
in Casinobetrieben, bei Lotteriegesellschaften und in Wettbüros13
Nutzung DKB-Card-Secure-App beim 3D Secure-Verfahren
Nutzung mTAN beim 3D Secure-Verfahren
Bargeldabhebung
über Cash im Shop (Bargeldabhebung)14
an Geldautomaten der DKB AG15
an Geldautomaten im Geltungsbereich
der EU-Preisverordnung11,15
an Geldautomaten in sonstigen Ländern
und Währungen15
am Schalter
1.1.4 Girokarte (V PAY bzw. Maestro)
Bereitstellung
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung11
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
Bargeldabhebung
an Geldautomaten der DKB AG sowie an Geldautomaten,
an denen ein direktes Kundenentgelt im Rahmen des
Deutschen Geldautomaten-Systems18 erhoben wird
an allen anderen Geldautomaten
GeldKarte – Aufladen an Geldautomaten
1.1.5 weitere Leistungen
Motivwechsel auf der DKB-VISA-Card mit persönlichem Motiv
Notfallbargeld (weltweite Zusendung von Bargeld)
Notfallkreditkarte
Nutzung der DKB-VISA-Card und Girokarte zum City-Cashback19
Nutzung der DKB-VISA-Card zum Online-Cashback19
Nutzung DKB live
–
pro Sendung 150,00 EUR
180,00 EUR
–
–
–
20,00 EUR
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Aktivkunden sind Kunden mit einem monatlichen Mindestgeldeingang in Höhe von 700 EUR. Eine Überprüfung dieser Voraussetzung durch die DKB AG findet jeweils nach 3 Monaten statt, erstmals am
01.12.2017 bzw. nach Ablauf von 12 Monaten nach Kontoeröffnung. Sollte die Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen für Aktivkunden bei Überprüfung nicht (mehr) erfüllt sein, so werden die
Leistungen für Aktivkunden ab diesem Zeitpunkt eingestellt und auf Standardleistungen umgestellt. Sind die Voraussetzungen für die Leistungen für Aktivkunden zum nächsten Überprüfungszeitpunkt wieder
erfüllt, so erfolgt die Umstellung auf die Leistungen für Aktivkunden. Die DKB AG wird dem Kunden die Veränderung auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg mitteilen.
10
Auf Anforderung des Kunden.
11 Gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.
12
Das zu zahlende Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1,75% des Umsatzes für den Einsatz der DKB-VISA-Card von (Mit-)Kontoinhabern wird zunächst der Kreditkarte belastet und spätestens zum Anfang des
Folgemonats auf dem Abrechnungskonto der DKB-VISA-Card erstattet.
13
Belastung für Umsätze ab dem 01.02.2017.
14
Möglichkeit, Bargeld ab 50 EUR bei Kooperationspartnern in Deutschland zu erhalten.
15
Verfügungen am Geldautomaten (Bargeldlimit) sind ab einem Mindestabhebebetrag von 50 EUR oder Gegenwert möglich (Ausnahme: Inhaber eines DKB-Cash u18).
16
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der Geldautomatenbetreiber vor der Auszahlung
des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht erstattet.
17
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung) und die DKB AG zur
Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
18
Das Geldautomaten-System der deutschen Kreditwirtschaft (DGS) ist ein System, das den Kunden der am DGS angeschlossenen Institute Abhebungen mittels einer Debitkarte an Geldautomaten des DGS
ermöglicht. Die Geldautomaten sind mit dem girocard und/oder dem electronic cash-PINPad-Piktogramm gekennzeichnet.
19
Einzelheiten hierzu sind in den Teilnahmebedingungen für das City-Cashback bzw. Online-Cashback geregelt.
9
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
44442von
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6666
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Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
1.2 DKB-Mastercard
Kartenpreise jährlich
DKB-Mastercard Gold Hauptkarte
DKB-Mastercard Gold Partnerkarte20
DKB-Mastercard Gold Hauptkarte inkl. Miles & More
DKB-Mastercard Gold Partnerkarte inkl. Miles & More20
DKB-Mastercard Platinum Hauptkarte
DKB-Mastercard Platinum Partnerkarte20
Bereitstellung einer Ersatzkarte
Kartenversand per Kurier
Bereitstellung einer Ersatz-PIN
65,00 EUR
45,00 EUR
86,00 EUR
66,00 EUR
250,00 EUR
100,00 EUR
20,00 EUR21
25,00 EUR
5,00 EUR21
Bargeldabhebung
am Schalter
am Geldautomaten
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR22
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung23
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
kostenlos
1,75% vom Umsatz
Kreditkartenabrechnung
in das elektronische Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post24
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
Zinssätze (variabel)
für DKB-Mastercard Guthaben25
(bis 30.11.2017)
von 1,00 bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
für DKB-Mastercard Guthaben (ab 01.12.2017)
0,20% p. a.26
0,00% p. a.26
0,00% p.a.
Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN/Notfallkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung oder PIN vergessen) und die
DKB AG zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN/Notfallkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
22
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der Geldautomaten-betreiber vor der Auszahlung
des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der
DKB AG nicht erstattet.
23
Gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.
24
Auf Anforderung des Kunden.
25
Gilt nicht für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten DKB-Mastercard.
26
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,20% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000 EUR. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR mit
0,00% p. a. verzinst.
20
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
45453von
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Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
1.3 Hilton HHonors® Credit Card
Kartenpreise jährlich
Hilton HHonors® Credit Card Hauptkarte
Hilton HHonors® Credit Card Hauptkarte inkl. Versicherungspaket27
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte28
Hilton HHonors® Credit Card Partnerkarte inkl. Versicherungspaket27,28
Bargeldabhebung mit Abrechnungskonto bei der DKB AG
an Geldautomaten der DKB AG
48,00 EUR
73,00 EUR
36,00 EUR
61,00 EUR
kostenlos
kostenlos
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers29
an Geldautomaten anderer Betreiber
Bargeldabhebung mit fremdem Abrechnungskonto
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers29
2,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,95% Auslandsentgelt des verfügten Betrag
ggf. zzgl. Entgelt des Geldautomatenbetreibers29
an Geldautomaten im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung30
an Geldautomaten in sonstigen Ländern und Währungen
Bargeldabhebung am Schalter
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung30
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR
zzgl. 1,95% Auslandseinsatzentgelt vom verfügten Betrag
in sonstigen Ländern und Währungen
Kartenzahlung
im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung30
in sonstigen Ländern bzw. Währungen
Nutzung DKB-Card-Secure-App beim 3D Secure-Verfahren
Nutzung mTAN beim 3D Secure-Verfahren
kostenlos
1,95% vom Umsatz
kostenlos
pro SMS 0,07 EUR
Kreditkartenabrechnung
in das elektronisch Postfach im Internet-Banking
zusätzlich per Post31
Ersatz-Kreditkartenabrechnung31
Ersatz-Kreditkartenabrechnung älter als 12 Monate31
Sonstiges
Guthabeneinzahlung
Guthabenauszahlung auf das Abrechnungskonto
Rücklastschriften
Ersatzkarte
Notfallkarte (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden)
PIN Anforderung
Eilüberweisung
Beleganforderung (außer Kreditkartenabrechnung)
Kurierdienst
kostenlos
pro Abrechnung 1,00 EUR
pro Abrechnung 2,50 EUR32
pro Abrechnung 7,00 EUR32
kostenlos
kostenlos
anfallende Fremdkosten (für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)
10,00 EUR33
100,00 EUR32
kostenlos
5,00 EUR
pro Beleg 2,50 EUR41 zzgl. Fremdkosten Visa
nach Aufwand
Zinssätze (variabel)
bis 100.000,00 EUR
ab 100.000,01 EUR
für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten Hilton HHonors® Credit Card
für die Teilzahlungsfunktion der Hilton HHonors® Credit Card
für Hilton HHonors® Credit Card Guthaben34
0,20% p. a.35
0,00% p. a.35
0,00% p. a.
8,56% p. a.36
Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.
Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben, die zusätzlich zum Auszahlungsbetrag belastet werden. Die Höhe dieses direkten Kundenentgelts vereinbart der
Geldautomatenbetreiber vor der Auszahlung des Betrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. Mit der erfolgten Auszahlung gilt dieses Entgelt als akzeptiert. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht
erstattet.
30
Gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern.
31
Auf Anforderung des Kunden.
32
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
33
Entgelt ist nur zu zahlen, wenn die Ausstellung einer Ersatzkarte durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde (z. B. Namensänderung) und die DKB AG zur
Ausstellung einer Ersatzkarte nicht gesetzlich verpflichtet ist.
34
Gilt nicht für Guthaben auf einer für Bevollmächtigte ausgestellten Hilton HHonors® Credit Card. Die Guthabeneinzahlung erhöht den Verfügungsrahmen.
35
Zinssatz pro Jahr, variabel, monatliche Zinsgutschrift. Zinssatz von 0,20% p. a. gilt für einen Betrag bis 100.000,00 EUR. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird der Anteil über 100.000 EUR
mit 0,00% p. a. verzinst.
36
Sollzinssatz (variabel), Effektiver Jahreszins 8,90% p. a.
27
28
29
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
46464von
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Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
2 Geldanlagen
2.1 DKB-Sparplan
Kontoführung
Zinssätze
für die vereinbarte Laufzeit
nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit
einmalige Bonuszahlung am Ende der vereinbarten Laufzeit auf alle erhaltenen Zinsen39
nach Ablauf von Jahren unter 3
3
4
5
6
7
8
9
10
Bonussatz %
0 10
20 30
40
50
60
70
80
Vorschusszinsen bei vorzeitiger Auflösung40
kostenlos
0,10% p. a.37
0,01% p. a.38
11 12
90 100
13
110
14
15
16
17
18
19
20
120 130 140 150 160 170 180
25,00% des aktuellen Guthabenzinssatzes
2.2 DKB-Zuwachssparen
Kontoführung
Zinssätze37
kostenlos
Laufzeit
1. Jahr
Verzinsung in % p. a.
0,10
Vorschusszinsen bei vorzeitiger Verfügung40
2.Jahr
0,20
3. Jahr
0,30
4. Jahr
0,40
5. Jahr
nach dem 5. Jahr
0,50
0,0138
25,00% des aktuellen Guthabenzinssatzes
2.3 DKB-Festzins
Kontoführung
Zinssätze41
Laufzeit
Verzinsung in % p. a.
kostenlos
1 Jahr
0,05
2 Jahre
0,10
3 Jahre
0,15
4 Jahre
0,20
5 Jahre
0,30
10 Jahre
0,50
2.4 DKB-Mietkautionskonto (nur für privat genutzten Wohnraum)
Kontoführung
Zinssatz (variabel)41 für Guthaben
Ausstellung einer Ersatzverpfändungsurkunde
kostenlos
0,10% p. a.
7,50 EUR42
3 Sonstige Konten
3.1 Basiskonto
Kontoführung mit folgenden Leistungen
Internet-Konto (Girokonto)
Girokarte
Onlinebanking (inkl. Überweisungen, Daueraufträge und Kontobelastung durch Lastschrifteinzug)
DKB-Banking-App
Kontoauszug für das Girokonto im Internet-Banking43
Einreichung inländischer Schecks in Euro
Zinssatz (variabel)
für Guthaben auf dem Girokonto
für Überziehungen (nicht geduldete Kontoüberziehung)44
Girokarte (V PAY)
siehe Regelungen unter 1.1.5 zur Girokarte des DKB-Cash
kostenlos
0,00% p. a.
6,90% p. a.
3.2 DKB-Pfändungsschutzkonto
Kontoführung
im Rahmen des DKB-Cash: siehe Regelungen DKB-Cash unter 1.1.1 bis 1.1.5
im Rahmen des Basiskontos: siehe Regelungen Basiskonto unter 3.1
Umwandlung bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto
3.3 DKB-Vermieterpaket (Konten für die Verwaltung eigener Immobilien)
Kontoführung mit folgenden Leistungen
Onlinebanking (inkl. Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften und Daueraufträge)
Kontoauszug für Mietenverwaltung und Instandhaltungsrücklagen im Internet-Banking43
Kontoauszug für Mietkautionskonten einmal jährlich im Internet-Banking
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Zinssatz pro Jahr, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.
Zinssatz variabel
Die Höhe des Bonussatzes ergibt sich aus der Anzahl der abgelaufenen Sparjahre und wird einmalig am Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt.
40
Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten fallen auf die Rückzahlung eines Betrag in Höhe von 2.000 EUR übersteigenden Sparguthabens Vorschusszinsen an.
41
Zinssatz pro Jahr, Zinsgutschrift zum Quartalsende.
42
Auf Anforderung des Kunden; Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
43
Rechnungsabschluss für das Girokonto erfolgt quartalsweise in das elektronische Postfach im Internet-Banking.
44
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben gedeckt sind.
37
38
39
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
47475von
von13
6666
von
Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
Zinssätze (variabel)
Guthabenverzinsung für Instandhaltungsrücklagen
Guthabenverzinsung für Mietenverwaltung
Guthabenverzinsung für Mietkautionen
Kontokorrentkredit
für Überziehungen (Kontoüberziehung)45
0,20% p. a.
0,00% p. a.
0,10% p. a.
6,90% p. a.
12,00% p. a.
4 Kredite und Avale
4.1 Kreditverträge
Anforderung einer Restschuldbestätigung46
10,00 EUR
Änderung der Tilgungsart46
Schuldnerwechsel46
Schuldhaftentlassung46
sonstige Vertragsänderungen46
Austausch des Beleihungsobjektes46
sonstiger Sicherheitentausch46
Erstellung von Löschungsbewilligungen im Rahmen der Darlehensrückzahlung
Erstellung von Grundbucherklärungen, Freigabe von Zusatzsicherheiten47
sowie Bestätigungen gegenüber Dritten (Notar, Kreditinstitut, Rechtsanwalt)46
250,00 EUR
750,00 EUR
250,00 EUR
250,00 EUR
750,00 EUR
250,00 EUR
kostenlos,
zzgl. anfallende Notargebühren
150,00 EUR
zzgl. anfallende Notargebühren
Erstellung/Bearbeitung eines Treuhandauftrages im Rahmen einer Darlehensrückzahlung46
Erstellung einer Berechnung für eine Nichtabnahmeentschädigung je Darlehenskonto
Erstellung einer Berechnung eines Angebotes für eine außervertragliche Rückzahlung
pro Darlehenskonto
Erstellung einer Schlussabrechnung für eine außervertragliche Rückzahlung pro Darlehenskonto
4.2 DKB-Mietaval (nur für privat genutzten Wohnraum)
Avalprovision49
Ausstellung einer Avalurkunde/Ersatzavalurkunde
150,00 EUR
100,00 EUR48
kostenlos
250,00 EUR
3,50% p. a., mind. 50,00 EUR
30,00 EUR50
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.
Auf Anforderung des Kunden.
Sofern keine Verpflichtung der DKB AG auf Grund Übersicherung besteht.
48
Entgelt fällt nur bei einer Berechnung im Auftrag des Kunden an, unabhängig davon, ob der Kunde das Darlehen nicht abnimmt bzw. von einer außervertraglichen Rückzahlung
Gebrauch macht.
49
Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
50
Auf Anforderung des Kunden; Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
45
46
47
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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Stand: 9. März 2017
A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden
5 Sonstige Preise und Leistungen
5.1 Kontoauszug (sofern vorstehend keine abweichenden Regelungen)
zusätzlicher Kontoauszug per Post
Duplikate (Zweitschriften) von Kontoauszügen51/Extrakontoauszug51
Ersatzkontoauszug bei fehlendem Jahreskontoauszug (DKB-Broker/Darlehen)
Anforderung bis zum 30.06. des Folgejahres Anforderung ab dem 01.07. des Folgejahres
je Auszug 1,00 EUR
je 5,00 EUR
kostenlos
2,50 EUR
5.2 Wertstellungen
Belastungen Bargeldabhebung am Geldautomaten der DKB AG
Belastung anderer Institute
Auszahlungstag
abhängig vom Belastungszeitpunkt durch das den Geldautomaten betreibende Institut
5.3 Saldenbestätigungen/Erträgnisaufstellungen/Jahressteuerbescheinigung
einfache Saldenbestätigung51
qualifizierte Saldenbestätigung (auf Anforderung)
Zweitschriften für Zinsbestätigungen51
Erträgnisaufstellung
Ersatz-Erträgnisaufstellung51
Jahressteuerbescheinigung
Ersatz-Jahressteuerbescheinigung
10,00 EUR52
mind. 75,00 EUR53
je 10,00 EUR52
10,00 EUR
10,00 EUR52
kostenlos
10,00 EUR51,54
5.4 Mahnungen55
Zahlungserinnerung
Mahnung
kostenlos
5,00 EUR
5.5 Kooperationspartner der DKB AG
im Sinne von Nr. 6 Abs. 2 der Bedingungen für DKB-Onlinebanking sind: Sofort AG (www.sofortueberweisung.de) und Cringle AG (www.cringle.net/de)
5.6 Umrechnung von Kartenumsätzen in fremder Währung
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten (Maestro-Karte, V PAY-Karte oder Kreditkarte) rechnet die DKB AG zu den
Kursen ab, zu denen sie von der jeweiligen internationalen Kartenorganisation in EUR belastet worden ist. Das Buchungsdatum bestimmt den zu Grunde
gelegten Umrechnungskurs in EUR. Beides kann den Konto-/Kartenumsätzen entnommen sowie zusätzlich hier (Link) abgefragt werden.
5.7 Sonstiges
Kontoauflösung
Belegkopien und sonstige Unterlagen51
Übertragungsjournal-Kopien (HBCI/EBICS)
Chipkarte zum Onlinebanking (ohne Software oder ggf. notwendigen Kartenleser)
Bankauskünfte56
Direktzustellung an den Kunden mittels
innerhalb von Deutschland
Werttransportunternehmen davon
außerhalb von Deutschland
Versandkosten für bestellte Edelmetalle und Sorten unabhängig vom Bestellwert
Ermittlung einer neuen Kundenadresse
Ermittlung des Berechtigten aus einer Girokartenverfügung
Nachforschung bei Bargeldverfügungsproblemen an
Geldautomaten unabhängig vom Ergebnis
Rückbelastung von Lastschriften an DKB AG
Adressnachfragen von Händlern nach Nichteinlösung karteninitiierter
Lastschriften (wird dem anfragenden Händler in Rechnung gestellt)
kostenlos
pro Kopie 5,00 EUR52
pro Kopie 2,50 EUR
7,50 EUR
pro Auskunft 25,00 EUR
max. 30,00 EUR
mind. 40,00 EUR57
je Bestellung 12,50 EUR
20,00 EUR54
10,00 EUR54
mind. 2,50 EUR54,58
anfallende Fremdkosten59
20,00 EUR
Auf Anforderung des Kunden.
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
53
Abhängig vom Aufwand.
54
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate bzw. Nachforschungen durch von Kunden zu vertretende Umstände veranlasst wurden.
55
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Die Gebühren werden nicht berechnet, wenn bei einem
Verbraucherdarlehensvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird.
56
Ausschließlich in deutscher Sprache (Vertragssprache) erhältlich.
57
Entgelt von Entfernung und Transportgut abhängig, Direktzustellung ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdgebühren verbunden.
58
Zzgl. weiterer anfallender Fremdgebühren.
59
Soweit vom Kunden zu vertreten.
51
52
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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von
Stand: 9. März 2017
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Überweisungen
1 Entgeltregelungen
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, richtet sich nach der getroffenen Entgeltregelung im Zahlungsauftrag.
Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
Bei einer SHARE-Überweisung (Standardentgeltregelung) erfolgt eine Entgeltteilung, d. h. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem
Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Es können durch einen zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister des Zahlers und/oder des Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Diese Entgelte werden von der DKB AG
nicht erstattet.
Bei einer OUR-Überweisung trägt der Zahler alle Entgelte. Die DKB AG berechnet eine Pauschale für fremde Entgelte in Höhe von 20,00 EUR. Bei
Überweisungen in US-Dollar wandelt der zwischengeschaltete (amerikanische) Zahlungsdienstleister die Überweisung von OUR in Share und kann
somit abweichend von der vom Zahler gewählten Überweisungsart dem Zahlungsempfänger ggf. weitere Entgelte in Rechnung stellen und einbehalten. Die von zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern bzw. dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einbehaltenen Entgelte gehen zu
Lasten des Zahlungsempfängers und werden von der DKB AG nicht erstattet.
Bei einer BEN-Überweisung trägt der Zahlungsempfänger alle Entgelte. Gegebenenfalls können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister (überweisender, zwischengeschalteter und begünstigter) vom Überweisungsbetrag Entgelte abgezogen werden. Dieses Entgelt wird von der DKB AG nicht
erstattet. Diese Entgeltregelung gilt nicht für Überweisungen im EWR-Raum60 in EWR-Währungen61 ohne Währungsumrechnung.
Sofern keine Entgeltregelung ausgewählt wurde, wird jede Überweisung als SHARE-Überweisung ausgeführt.
2 Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen62
Zahlungsdienst
SEPA-Überweisung63, innerhalb EWR in Euro beleglos64
– Onlinebanking –
SEPA-Überweisung63, innerhalb EWR in Euro beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung innerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)
beleglos64 – Onlinebanking –
Überweisung innerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)
beleghaft65 – Post/Fax/E-Mail –
Überweisung innerhalb EWR in Fremdwährung beleglos64
– Onlinebanking –
Überweisung innerhalb EWR in Fremdwährung beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung außerhalb EWR in Euro beleglos64
– Onlinebanking –
Überweisung außerhalb EWR in Euro beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung außerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)/
Fremdwährung beleglos64 – Onlinebanking –
Überweisung außerhalb EWR in EWR-Währung (außer Euro)/
Fremdwährung beleghaft65 – Post/Fax/E-Mail –
Eilige Überweisung in Euro beleghaft64
– Post/Fax/E-Mail –
Eilige Überweisung in EWR-Währung/Fremdwährung beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung auf/von DKB-Kreditkarte beleglos64
– Onlinebanking –
Überweisung auf/von DKB-Kreditkarte beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail –
Überweisung auf/von Hilton HHonors Credit Card beleglos64
– Onlinebanking –
Überweisung auf/von Hilton HHonors Credit Card beleghaft65
– Post/Fax/E-Mail – sowie Telefon
Dauerauftrag beleglos64
– Onlinebanking –
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
Annahmefrist/
Cut-Off-Zeit
je Geschäftstag
15:00 Uhr
Verarbeitungstag
Ausführungsfristen
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
10:30 Uhr
Eingangstag
max. vier Geschäftstage
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
10:30 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
13:00 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
10:30 Uhr
Eingangstag
baldmöglichst
15:45 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
baldmöglichst
11:00 Uhr
Eingangstag oder Termin
Eingangstag oder Termin
10:30 Uhr
Eingangstag oder Termin
baldmöglichst
14:30 Uhr
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
14:00 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. ein Geschäftstag
14:30 Uhr
Eingangstag
max. ein Geschäftstag
14:00 Uhr
Eingangstag + 1 Geschäftstag
max. ein Geschäftstag
17:30 Uhr
am Geschäftstag
vor Ausführung
Ausführungstag
max. ein Geschäftstag
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Stand: 9. März 2017
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
3 Wertstellungen
bei Überweisungseingang
bei Überweisungsauftrag
bei Dauerauftrag
Eingangstag
Tag der Belastungsbuchung
Tag der Belastungsbuchung
4 Konvertierung von Währungen
Die DKB AG behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandes auszuführen, sofern vom Auftraggeber keine abweichende Weisung erteilt wird.
Abrechnung von Zahlungen in fremder Währung
Zahlungseingänge zum Briefkurs am Ausführungstag
Zahlungsausgänge zum Geldkurs am Ausführungstag
5 Überweisungsein- und ausgänge innerhalb Deutschlands und in/aus andere/n Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums60 (EWR) in Euro oder in
anderen EWR-Währungen61 sowie SEPA-Überweisungsaufträge63
Der Zahler kann als Entgeltregelung zwischen SHARE-Überweisung und OUR-Überweisung wählen. Eine BEN-Überweisung wird als SHAREÜberweisung ausgeführt. Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr66 ab einem Überweisungsbetrag von 12.500 Euro beachten.
5.1 Höhe der Entgelte ohne Konvertierung der Währung
bei Überweisungsein- und -ausgängen
bei eiligen Überweisungen
kostenlos
pro beleghaften Auftrag 15,00 EUR
5.2 Höhe der Entgelte mit Konvertierung der Währung
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
über 12.500 EUR66 oder Gegenwert
zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge
12,50 EUR
1,0 ‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR
pro Auftrag 5,50 EUR
5.3 Repair-Gebühr67
pro Überweisungsauftrag
7,50 EUR
6 Überweisungsein- und ausgänge innerhalb Deutschlands und in/aus andere/n Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR60) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung68) sowie Überweisungen in/aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten69) in allen
Währungen
Der Zahler kann als Entgeltregelung zwischen SHARE-, BEN- und OUR-Überweisung wählen. Bitte die Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr66 ab
einem Überweisungsbetrag von 12.500 Euro beachten.
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
12,50 EUR
1,0 ‰ vom Überweisungsauftrag, max. 150,00 EUR
über 12.500 EUR66 oder Gegenwert
zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge
pro Auftrag 5,50 EUR
7,50 EUR
Repair-Gebühr67 pro Überweisungsauftrag
7 Sonstige Entgelte
Bearbeitung der Nachfrage zum Verbleib/Rückruf einer Überweisung
Unterrichtung über die Nichtausführung einer Überweisung (Brief und Versand)
Belegkopien
10,00 EUR70,71
1,00 EUR
pro Kopie 5,00 EUR72
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die 28 EU-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien sowie Zypern
und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen.
61
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty,
Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
62
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG
hat sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
63
SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Sie können nur in Euro und nur innerhalb Deutschlands, in Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR, siehe Fußnote 60) sowie Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey, Guerusey, Isle of Man und Schweiz beauftragt werden.
64
Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung und Datenträgeraustausch erteilt werden.
65
Dies sind Überweisungsaufträge, die in Papierform erteilt werden (per E-Mail: eingescannt als Anlage einer E-Mail).
66
Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/allgemeines_meldeportal_statistik.html) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zur Verfügung: Tel. 0800 123 41 11.
67
Repair-Gebühr fällt an, wenn eine Nachbearbeitung durch die DKB AG erforderlich ist, z. B. bei fehlendem BIC (Bank Identifier Code/Swift Code) oder fehlender IBAN (International Bank Account Number) des
Zahlungsempfängers.
68
z. B. US-Dollar
69
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums60
70
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage oder Rückruf führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.
71
Entgelt fällt erst nach Zugang des Überweisungsauftrags an.
72
Auf Anforderung des Kunden. Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
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DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
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Stand: 9. März 2017
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Schecks
1 Wertstellung
Scheckeinlösung (Belastung)
Scheckeinreichung (Gutschrift)
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in EUR
Scheck der DKB AG zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
Scheck eines anderen Kreditinstitut zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw. auf
ausländisches Kreditinstitut in EUR oder Fremdwährung
bis 1.000 Euro oder Gegenwert zur sofortigen Gutschrift (Eingang vorbehalten)
über 1.000 EUR oder Gegenwert zur Gutschrift nach Einlösung (Eingang des Betrages)
Vorlagetag
Vorlagetag
Vorlagetag
Vorlagetag + 2 Geschäftstage73
3 –15 Geschäftstage74
20 – 30 Geschäftstage
2 Konvertierung von Währungen
bis 1.000 EUR oder Gegenwert zur sofortigen Gutschrift
über 1.000 EUR oder Gegenwert zur Gutschrift
Briefkurs des Vorlagetag
Briefkurs des Tages des Gegenwerteingangs
3 Entgelte/Kosten bei Scheckeinreichung
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in EUR
bezogen auf ein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung bzw.
auf ein ausländisches Kreditinstitut in EUR oder Fremdwährung
bis 12.500 EUR oder Gegenwert
kostenlos
pro Scheck 12,50 EUR75
pro Scheck 1,00‰ max. 150,00 EUR75
über 12.500 EUR oder Gegenwert
4 weitere Kosten
Vormerkung und Verlängerung einer Schecksperre
Rückscheck wegen Schecksperre/mangels Deckung
Rückscheckgebühr zu Lasten Scheckeinreicher
Interbankenentgelt gem. Scheckabkommen zu Lasten 1. Inkassostelle
Anforderung einer Scheckkopie
Ausstellung eines Bundesbankschecks
Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, innerhalb von Deutschland
Direktzustellung an den Kunden mittels Werttransportunternehmen, außerhalb von Deutschland
Belegkopien78
5,00 EUR76
kostenlos
5,00 EUR
5,00 EUR
pro Scheck 30,00 EUR
max. 30,00 EUR77
mind. 40,00 EUR77
pro Kopie 5,00 EUR
Lastschriften
1 Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen79
Zahlungdienst
SEPA-Basislastschrift (Core)
Erst-/Einmal-/Folgelastschriften
Annahmefrist/Cut-Off-Zeit je Geschäftstag
frühestens 28 Kalendertage und spätestens
2 Geschäftstage bis 17:30 Uhr vor Fälligkeit
Verarbeitungstag
Fälligkeitstag
Ausführungsfristen
Fälligkeitstag
Werden SEPA-Lastschriften nach der jeweiligen Einreichungsfrist eingereicht, ist das Institut berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den
nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung des Instituts besteht jedoch nicht.
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.
2 Wertstellung
Wertstellungen erfolgen jeweils am Fälligkeitstag80
3 Entgelte/Kosten
Einlösung von Lastschriften
Unterrichtung über Nichteinlösung einer Lastschrift (Brief und Versand)
Rücklastschriftentgelt zu Lasten des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers
Belegkopien78
kostenlos
1,00 EUR
2,90 EUR
pro Kopie 5,00 EUR
Es gilt eine Sperrfrist von 5 Geschäftstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
Es gilt eine Sperrfrist von 20 Geschäftstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
Die DKB AG behält sich vor, Entgelte/Kosten, welche von fremden Kreditinstituten erhoben werden, nachzubelasten. Die Sperrfrist beginnt mit dem Buchungstag.
76
Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.
77
Entgelt von Entfernung abhängig. Direktzustellung an Samstagen, ins Ausland bzw. Eilzustellung ist mit zusätzlichen Fremdgebühren verbunden.
78
Auf Anforderung des Kunden.
79
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen, dass
der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
80
Fällt der Fälligkeitstag auf Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Heiligabend oder Silvester erfolgt bei Belastung die Wertstellung am darauffolgenden Geschäftstag.
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Stand: 9. März 2017
B. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden
Devisenabrechnung
Basis für Zahlungen in anderen Währungen als Euro sind die von der BayernLB bereitgestellten Kurse. Diese sind im Devisenkursblatt der BayernLB
veröffentlicht, welches auch im Internet unter www.bayernlb.de oder hier (Link) abgerufen werden kann. Die Abrechnungskurse werden an jedem
Handelstag zw. 13:00 Uhr und 14:30 Uhr bereitgestellt.
Umrechnungen von Euro in Fremdwährung werden zum Geldkurs und von Fremdwährungen in Euro zum Briefkurs der festgestellten Kurse mit
Wertstellung Buchungstag + 2 Geschäftstage abgerechnet. Bei Aufträgen in nicht handelsüblichen Währungen (z. B. KES, NAD, BRL) kann es zur Nachbelastung von Kursdifferenzen kommen, auf die nach erfolgter Abwicklung im Kontoauszugstext hingewiesen wird.
Sonstiges
1 Gebühren von Fremdbanken bei Reklamationen
30,00 EUR81,82
Nachfrage der Auslandsbank (z. B. nähere Angaben)
Nachfrage des Kunden zu Details (z. B. zum Verbleib)
jede weitere Nachfrage in derselben Sache
Rückruf bei einer Auslandsbank
30,00 EUR81,82
30,00 EUR81,82
10,00 EUR81
30,00 EUR81,82
Rückgabe der Zahlung durch die Auslandsbank wegen fehlerhafter/fehlender Angaben des Kunden
20,00 EUR
2 Bargeldservice
2.1. Annahmefrist/Cut-Off-Zeit/Ausführungsfristen83
Zahlungsdienst
Bargeldservice
(Beauftragung nur im Internet-Banking möglich)
Annahmefrist/Cut-Off-Zeit je Geschäftstag
14:30 Uhr
2.2. Entgelte für den Bargeldservice
Versandkosten für die Bargeldlieferung
Versandkosten für die Bargeldabholung
Unterrichtung über Nichtausführung einer Bargeldabholung (Brief und Versand)
Verarbeitungstag
Eingangstag
Ausführungsfristen
max. ein Geschäftstag
20,00 EUR
30,00 EUR
1,00 EUR
Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage oder Rückruf führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.
Die Höhe ist abhängig von den beteiligten Fremdbanken. Es können noch zusätzliche von anderen Kreditinstituten in Rechnung gestellte Entgelte nachbelastet werden.
83
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/Cut-Off-Zeit ist eingehen, gelten im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist als am folgenden Geschäftstag eingegangen. Die DKB AG hat sicherzustellen,
dass der Betrag des Zahlungsauftrages spätestens gemäß der angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
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Stand: 9. März 2017
C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden
1 DKB-Broker (Onlinebanking)
1.1 Depotverwaltung
Depotführung
Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits
Änderung/Streichung eines Orderauftrags
Einrichtung/Änderung/Löschung eines Wertpapiersparplans
Depot-/Wertpapierübertragung
Lagerstellenwechsel nach Kundenauftrag
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
30,00 EUR84 inkl. MwSt.
1.2 Kauf und Verkauf von Wertpapieren
1.2.1 Ausführung an inländischen Börsenplätzen
Orderentgelt pro Order
bis 10.000,00 EUR Ordervolumen
ab 10.000,01 EUR Ordervolumen
10,00 EUR85,86
25,00 EUR85,86
1.2.2 Ausführung an ausländischen Börsenplätzen
Orderentgelt pro Order
75,00 EUR85,86
1.2.3 Außerbörsliche Ausführung
Orderentgelt pro Order
Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen
25,00 EUR85
bis 10.000,00 EUR Ordervolumen
10,00 EUR85,86
Geschäfte in anderen Wertpapieren
(z. B. im Rahmen von Kapitalmaßnahmen)
ab 10.000,01 EUR Ordervolumen
25,00 EUR85,86
Der Kauf eines Fondsanteils erfolgt zum jeweiligen Ausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag) und der Verkauf zum jeweiligen Rücknahmepreis eines
Fondsanteils, jeweils zzgl. vorgenanntes Orderentgelt.
1.2.4 Ausführung von Sparplänen
Ausführung eines Wertpapiersparplans unabhängig von der Sparrate
1,50 EUR87
Eine lagerstellenabhängige Umlagegebühr fällt an, wenn der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgen soll, als der Kundenbestand verbucht ist (zzgl. Fremdkosten,
siehe Fußnote 85).
Zzgl. Fremdkosten (entstehen nicht beim Handel über den Handelsplatz TRADEGATE®)
Dazu können zählen: (werden gesondert berechnet)
-Gebühren, Kosten, Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes oder nach Art der Aufgabe des Dritten/Drittfonds
-Maklergebühren (Courtage)
Genaue Informationen werden von den jeweiligen Börsen- und Handelsplätzen zur Verfügung gestellt.
86
Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen, d. h., eine Order wird in mehreren Teilen ausgeführt. Bei Teilausführungen mit identischem Schlusstag fällt das Orderentgelt nur
einmalig an, ansonsten wird es pro Teilausführung berechnet (zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 85).
87
Aktionsfonds werden kostenlos ausgeführt. Genauere Informationen finden Sie auf www.dkb.de/privatkunden/fondsparplaene.
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Stand: 9. März 2017
D. Allgemeine Informationen
1 Name und Anschrift der DKB AG
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstr. 7– 9, 10117 Berlin
telefonisch erreichbar: Mo.– So. 00:00 – 24:00 Uhr
Hotline: 030 120 300 00
E-Mail: [email protected]
E-Postbriefabdresse: [email protected]
Internet: www.dkb.de
2 Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Internet: www.ecb.europa.eu
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
Internet: www.bafin.de
3 Eintragung im Handelsregister
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165
4 Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
5 Geschäftstage der DKB AG
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die DKB AG unterhält den für die Ausführung der Zahlung erforderlichen Geschäftsbetrieb
an allen Werktagen im Bundesland Berlin, außer samstags, Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember). Abweichend werden Zahlungen
von/auf die DKB-VISA-Card, DKB-Mastercard und Hilton HHonors® Credit Card an Feiertagen im Bundesland Hessen (Fronleichnam) nicht bearbeitet,
sondern erst am nachfolgenden Geschäftstag.
E. Weitere Informationen für Privatkunden
1 Außergerichtliche Streitschlichtung im Ombudsmannverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht für Kunden zudem die Möglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“ (beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. erhältlich). Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands e. V., Postfach 110272, 10832 Berlin, zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebiet des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die
Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
2 Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung
Die DKB AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“
genannt) und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht
geschützt sind Forderungen, über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.
Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter oder die Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die DKB AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtung über. Entsprechendes
gilt, wenn der Einlagensicherungsfonds die Zahlungen mangels Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einer anderen
Bank eröffnet wird. Die DKB AG ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten oder der Entschädigungseinrichtung alle in
diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
DKB AG | Preis- und Leistungsverzeichnis | 1772
555513von
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von 66
1366
Stand: 9. März 2017
A L LG E M EIN E VE R SIC H E R U N GS BEDI NGUNGEN
F ÜR D IE HILTON H H ON OR S ® CREDI T CARD
Die Ver sicherungsbedingungen sind gültig ab dem 01.05. 2016. Sie gelten somit f ür alle Schadenf älle, die nach dem 01.05. 2016 eintreten.
Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Ausf ührungen auf die e xplizite Nennung der weiblichen Form ver zichtet. Darin sind jeweils ausdrücklich auch weibliche Personen mit eingeschlossen.
I. Ver tragsgegenstand
Gegenstand des Ver trages ist der in den nachfolgend aufgef ühr ten Abschnitten beschriebene Ver sicherungsschut z f ür Inhaber der
Hilton HHonor s Credit Card (nachfolgend Kreditk ar te genannt).
II. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes
Der Ver sicherungsschut z beginnt mit dem wirk samen Zustandekommen des Kreditk ar tenver trages. Für Ver sicherungsf älle, die vor Beginn des
Ver sicherungsschut zes eingetreten sind, wird nicht geleistet.Der Ver sicherungsschut z endet in jedem Fall mit der Rückgabe der Kreditk ar te
oder mit dem Wirk samwerden der Kündigung des Kreditk ar tenver trages.
Ver sicherungsschut z besteht im R ahmen der Miet wagen-Vollk askover sicherung und der Reiserück tritt skostenver sicherung, sofern die in
Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Kreditk ar te bezahlt wurde. Bei der Auslandsreisekrankenver sicherung besteht der
Ver sicherungsschut z unabhängig vom Einsat z der Kreditk ar te.
Der Ver sicherungsschut z wird auch dann ak tivier t, wenn die Z ahlung über den Internet-Z ahlungsdienstleister PayPal mit Belastung der Kreditk ar te er folgt ist.
Sollte der Kar teninhaber nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten vor Antritt der Reise zu begleichen (z.B. Hotelaufenthalt, Mietwagen) gilt die Hinterlegung der Kreditk ar te sowie eine elek tronische Bestätigung über die Hinterlegung als Ak tivierung der Deckung und
somit im Schadenfall als Nachweis.
III. Definitionen
-
Reise
Reise i. S. d. Bedingungen ist eine beruf lich bedingte Reise (Geschäf t sreise) sowie eine Urlaubs-/ Freizeitreise.
-
Reiseleistung
Reiseleistungen i. S. d. Bedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, die Überlassung eines Miet wagens und ähnliche
Leistungen.
-
Reiseantritt
• Bei Flugreisen: Check- In am Abf lugtag bz w. bei Vorabend- Check-In das Passieren der Sicherheit skontrolle am Abf lugtag.
• Bei Reisen per Miet wagen/ Wohnmobil: Zeitpunk t der Übernahme des Fahr zeuges.
• Bei Schif fsreisen: Check- In auf dem Schif f.
• Bei einer Bus- /Bahnreise: Zeitpunk t des Einsteigens in das jeweilige Verkehr smittel.
• Bei Anreise mit dem eigenen PK W: Wenn die er ste gebuchte Leistung in Anspruch genommen wird (z.B. Übernahme der Ferien wohnung).
-
Gemeinsame Reise
liegt vor, wenn die versicher ten Personen die Reise gemeinsam antreten ent sprechend der obigen Def inition "Reiseantritt ".
IV. Anwendbares Recht
Auf diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen f indet deut sches Recht Anwendung, sofern dem nicht z wingende geset zliche Regelungen
entgegenstehen.
V. Erklärungen, Anzeigen und Schadenmeldungen
Erklärungen, Anzeigen und Schadenmeldungen sind an folgende Anschrif t zu richten:
Hilton HHonor s Credit Card Versicherungsser vice
c/o Inter Par tner A ssistance Ser vice GmbH
Große Scharrnstraße 36
15230 Frank fur t / Oder
Tel.: +49 (0) 69 – 667 888 300
Fax: +49 (0) 89 – 50070 5991
E- Mail: hhonor [email protected]
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 1 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
1.
Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung
1.1Ver tragsgegenstand
Gegenstand des Ver trages ist der nachfolgend beschriebene Ver sicherungsschut z f ür den Inhaber der in I. genannten Kreditk ar te.
1. 2
Beginn und Ende der Auslandsreisekrankenversicherung
Der Ver sicherungsschut z beginnt mit dem vereinbar ten Zeitpunk t gemäß Zif fer II der Allgemeinen Bedingungen, jedoch nicht vor Grenzüber schreitung ins Ausland. Eine Auslandsreise in diesem Sinne ist jede Abwesenheit vom of f iziellen Wohnsit z der ver sicher ten Per son bis zu einer Höchstdauer von maximal 90 Tagen. Als Ausland gilt nicht das Staat sgebiet, in dem die ver sicher te Per son ihren of f iziellen Wohnsit z hat. Ist die Rückreise bis zum Ende des Ver sicherungsschut zes aus medizinischen Gründen nicht möglich,
verlänger t sich die Leistungspf licht f ür ent schädigungspf lichtige Ver sicherungsf älle über den vereinbar ten Zeitraum hinaus, längstens jedoch auf 365 Tage.
1.3
Versicher te Personen
Als ver sicher te Personen gelten die nachfolgend genannten:
a) Kar teninhaber einer gültigen Kreditk ar te.
b) Familienangehörige des Kar teninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Kar teninhaber reisen.
Of f izieller Wohnsit z ist das L and, in dem die versicher te Per son steuerlich veranlagt ist sowie jeder weitere gemeldete Wohnsit z. Sollte die ver sicher te Person in mehreren L ändern einen of f iziellen Wohnsit z haben, sind auch diese L änder vom Ver sicherungsschut z ausgeschlossen.
Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind:
- Ehepar tner / Lebenspar tner / Lebensgef ähr te sofern sie mit dem Kar teninhaber am gemeinsamen Haupt wohnsit z wohnen und dor t mit Er st wohnsit z gemeldet sind
- unterhalt sberechtigte Kinder des Kar teninhaber s und / oder dessen Ehepar tner s / Lebenspar tner s / Lebensgef ähr ten bis zur Voll-
endung des 23. Lebensjahres.
1. 4Versicherungsumfang
1. 4 .1 Der Ver sicherer bietet den versicher ten Personen Versicherungsschut z f ür auf Auslandsreisen unvorhergesehen eintretende Krank-
heiten oder Unfallfolgen.
1. 4 . 2 Bei einem während der Auslandsreise eintretenden Ver sicherungsfall er set z t der Ver sicherer ent stehende Auf wendungen f ür die Heilbehandlung und erbringt gegebenenfalls weitere vereinbar te Leistungen, u.a.:
a) f ür Ar znei-, Verband- und Heilmittel, wenn diese är z tlich verordnet wurden.
b) f ür är z tlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese er stmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalls oder durch eine Erkrankung er forderlich werden.
c) f ür die Behandlung von unvorhergesehenen, akut im Ausland auf tretenden Schwanger schaf t skomplik ationen sowie in deren Folge eintretende Fehl- oder Frühgebur ten oder (nicht recht swidrige) Schwanger schaf t sabbrüche.
1. 4 .3 Für die Kosten des Rück transpor t s und Über f ührungskosten gilt Folgendes:
a) Die Kosten f ür den Rück transpor t einer versicher ten Per son werden übernommen, wenn dieser medizinisch not wendig und är z tlich angeordnet ist und an den of f iziellen Wohnsit z der ver sicher ten Per son oder das an diesem Wohnsit z nächstgelegene, geeignete Krankenhaus er folgt.
b) Stirbt eine versicher te Person während der Auslandsreise, werden die Über f ührungskosten übernommen. Über f ührungskosten sind die unmittelbaren Kosten der Über f ührung des Leichnams einer ver sicher ten Per son an den der Ver sicherung bek annten of f iziellen Wohnsit z der versicher ten Person.
c) Auf Wunsch der Hinterbliebenen der versicher ten Person übernimmt der Versicherer alternativ auch die Kosten einer Bestattung vor Or t, bis zur Höhe der Auf wendungen, die bei einer Über f ührung ent standen wären.
d) Wider spricht die versicher te Person nach der Wiederher stellung der Transpor t f ähigkeit einem medizinischen Rück transpor t zum of f iziellen Wohnsit z oder zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am of f iziellen Wohnsit z, endet die Leistungspf licht des Ver sicherers am Tag des Widerspruchs durch die ver sicher te Per son.
1.5 Versicher te Gründe
Ver sicherungsfall ist die medizinisch not wendige Heilbehandlung einer ver sicher ten Per son wegen Krankheit oder Unfallfolgen wäh-
rend einer Auslandsreise im Sinne von 1. 2.
a) Der Ver sicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet im Ausland, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedür f-
tigkeit nicht mehr besteht. Eine Folgebehandlung im L and des of f iziellen Wohnsit zes ist nicht ver sicher t.
b) Versicher t ist ebenfalls der medizinisch not wendige Krankentranspor t zur stationären Heilbehandlung in das nächsterreichbare und f ür die Behandlung geeignete Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunf t.
c) Bei Z ahnbehandlungen ist nur eine schmer zstillende Z ahnbehandlung mit ver sicher t.
1.6Ausschlüsse
Keine Leistungspf licht besteht:
1.6.1 Bei einem bereit s vorher bek annten medizinischen Zustand, der der ver sicher ten Per son bek annt war, als sie die Hilton HHonor s ®
Credit Card beantragte, bz w. bei der Buchung der Reise, je nachdem, was am kür zesten zurückliegt, insbesondere, weswegen die ver si-
cher te Per son:
a) Während der let z ten z wölf Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
b) Testergebnisse er war tet oder auf der War teliste f ür eine Operation, Konsultation oder Unter suchung steht.
c) Innerhalb der let z ten drei Monate begonnen hat Medik amente einzunehmen oder die Einnahme geänder t oder sich in Behandlung begeben hat.
d) Alle z wölf Monate oder häuf iger eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Unter suchung benötigt.
e) Die Diagnose "unheilbar " und / oder "chronisch" erhalten hat.
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 2 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
1.6. 2
1.6.3
1.6. 4
1.6.5
1.6.6
1.6.7
1.6.8
1.6.9
1.6.10
1.6.11
1.6.12
Reisen gegen den R at eines prak tizierenden Ar z tes.
Die selben Leistungseinschränkungen gelten f ür Folgen eines vor Antritt der Auslandsreise geschehenen Unfalles.
Für Krankheiten und deren Folgen sowie f ür Folgen von Unf ällen, die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhe verursacht worden sind. Es wird jedoch Versicherungsschut z gewähr t und Ser vice geboten, wenn das Ereignis uner war tet nach dem Antritt der Reise auf tritt. Der Versicherungsschut z erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn des Ereignisses. Ausgeschlossen ist wei-
terhin jegliche ak tive Teilnahme an einem der Ereignisse.
In Gebieten, f ür welche das Auswär tige Amt of f iziell zum Zeitpunk t des Reiseantritt s eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Es wird jedoch Ver sicherungsschut z gewähr t und Ser vice geboten, wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung f ühr te, uner war tet nach Antritt der Reise auf tritt. Der Versicherungsschut z erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.
Für wissentlich und / oder willentlich herbeigef ühr te Krankheiten und Unf älle einschließlich deren Folgen sowie f ür Ent zugs- und Ent-
wöhnungsbehandlungen.
Für Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie f ür Hypnose und Psychotherapie.
Für die Unter suchung und Behandlung wegen Schwanger schaf t, Schwanger schaf t sabbruch, Fehlgebur t und Entbindung. Auf wen-
dungen werden aber insoweit erstattet, als unvorhergesehen är z tliche Hilfe im Ausland bei akut auf tretenden Schwanger schaf t skom-
plik ationen sowie in deren Folge eintretende Fehl- oder Frühgebur ten oder (nicht recht swidrige) Schwanger schaf t sabbrüche not wen-
dig ist (vgl. Nr. 1. 4 . 2 c).
Für Z ahner sat z einschließlich Kronen und f ür Kieferor thopädie.
Für Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Brillen, Hörgeräte etc.).
Für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie f ür Rehabilitationsmaßnahmen.
Für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kuror t.
Die Einschränkung ent f ällt, wenn während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthalt sz weck unabhängige Erkrankung oder einen dor t eingetretenen Unfall Heilbehandlung not wendig wird.
1.6.13
1.6.14
1.6.15
1.6.16
1.6.17
1.6.18
1.6.19
1.6. 20
1.6. 21
1.6. 2 2
Für wissenschaf tlich nicht anerk annte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Ar zneimittel.
Für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder des Kar teninhaber s.
Sachkosten werden jedoch erstattet.
Für eine durch P f legebedür f tigkeit oder Ver wahrung bedingte Unterbringung.
Für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe f ür den Antritt der Reise war.
Für die Behandlung von HIV- / AIDS -Erkrankungen und ihren Folgen.
Für die Gefahren von Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.
Für Schäden durch versuchten Suizid und dessen Folgen sowie durch vollendeten Suizid.
Für Schäden, die durch die versicher te Person durch oder während der vor sät zlichen Ausf ührung einer Straf tat oder des vor sät zlichen Ver suchs einer Straf tat verursacht wurden.
Für Schäden bei der Ausübung von Risiko - und E x tremspor tar ten und Motor spor trennen, bei denen es auf die Er zielung von Höchstge -
schwindigkeiten ankommt.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, f ür die Leistungen vereinbar t sind, das medizinisch not wendige Maß oder ist die geforder te Vergütung nicht angemessen, so k ann der Ver sicherer seine Leistungen auf den im behandelnden L and üblichen und
angemessenen Betrag herabset zen.
1.7
1.7.1
1.7. 2
Ver sicherungssumme
Der Ver sicherer haf tet in unbegrenz ter Höhe.
Die in ausländischer Währung ent standenen Kosten werden zum Kur s des Tages, an dem die Belege bei dem Ver sicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt f ür gehandelte Währungen der amtliche Devisenkur s Frank fur t, f ür nicht gehandelte Wäh-
rungen der Kurs gemäß „Währungen der Welt “, Veröf fentlichungen der Europäischen Zentralbank, Frank fur t, nach jeweils neustem Stand, es sei denn, die versicher te Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen not wendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs er worben hat.
1.8
1.8.1
1.8. 2
1.8.3
1.8. 4
1.8.5
1.8.6
Rechte im Schadenfall
Der ver sicher ten Person steht die Wahl unter den zur Heilbehandlung zugelassenen Är z ten frei.
Bei medizinisch not wendiger stationärer Heilbehandlung hat die ver sicher te Per son freie Wahl unter den Krankenhäusern am Or t des Ver sicherungsfalles, die unter ständiger är z tlicher Leitung stehen, über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
ver f ügen, nach wissenschaf tlich allgemein anerk annten Methoden arbeiten und Krankenak ten f ühren.
Nicht gewählt werden können Krankenhäuser, die auch Kuren bz w. Sanatoriumsbehandlungen durchf ühren oder Rekonvaleszenten
aufnehmen.
Der Ver sicherer ist zur Leistung nur verpf lichtet, wenn die Rechnungsur schrif ten oder Zweit schrif ten mit der Bestätigung eines ande -
ren Ver sicherungsträgers über die gewähr ten Leistungen vorgelegt und die geforder ten Nachweise erbracht sind. Diese werden
Eigentum des Versicherers. Beim Versicherer anfallende Über set zungskosten können von den Leistungen abgezogen werden, ev tl. anfallende Kosten f ür die Über weisungen ins Ausland werden von der ver sicher ten Per son getragen.
Ansprüche gegen Dritte:
Hat der Kar teninhaber oder eine versicher te Person im Zusammenhang mit dem Ver sicherungsfall Schadener sat zansprüche nicht ver si-
cherungsrechtlicher Ar t gegen Dritte, so sind der Kar teninhaber bz w. die ver sicher te Per son, unbeschadet des geset zlichen
Forderungsüberganges gemäß §86 V VG, verpf lichtet, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Ver sicherungsver trag Kostener-
sat z geleistet wird, an den Versicherer schrif tlich abzutreten. Ver zichtet der Kar teninhaber oder eine ver sicher te Per son auf einen sol-
chen Anspruch oder auf ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Ver sicherer s, so wird dieser insoweit von der Verpf lichtung zur Leistung frei, als er aus dem Anspruch oder Recht hätte Er sat z verlangen können.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpf ändet werden.
Der Ver sicherer ist berechtigt, an den Überbringer oder Über sender von ordnungsmäßigen Nachweisen zu leisten. Er wird dadurch gegenüber der versicher ten Person von der Verpf lichtung zur Leistung frei.
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 3 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
1.9 1.9.1
1.9. 2
1.9.3
1.9. 4
1.9.5
1.9.6
1.9.7
Obliegenheiten im Schadenfall
Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 7 2 Stunden nach ihrem Beginn dem Ver sicherer anzuzeigen.
Der Schaden ist möglichst gering zu halten und unnötige Kosten sind zu vermeiden.
Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der behandelten ver sicher ten Per son sowie die Krankheit sbezeichnung und die einzelnen
är z tlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten. Aus den Rezepten müssen das verordnete Ar zneimittel, der Preis und der
Quittungsvermerk deutlich her vorgehen. Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Z ähne und der daran vorgenommenen Behandlung tragen. Leistungen oder deren Ablehnung durch die in 1.8.3 genannten Ver sicherungsträger sind nachzuweisen.
Die ver sicher te Person hat auf Verlangen des Versicherer s jede Auskunf t zu er teilen, die zur Fest stellung des Ver sicherungsfalles oder der Leistungspf licht des Versicherers und ihres Umfanges er forderlich ist.
Auf Verlangen des Versicherers ist die versicher te Person verpf lichtet, sich durch einen vom Versicherer beauf tragten Ar z t untersuchen zu lassen.
Außerdem ist die versicher te Person verpf lichtet, dem Ver sicherer die Einholung von er forderlichen Auskünf ten zu ermöglichen (insbe -
sondere Entbindung der behandelnden Är z te von der Schweigepf licht).
Wird eine dem Versicherer gegenüber zu er f üllende ver tragliche Obliegenheit vor sät zlich verlet z t, so ist der Ver sicherer von der Ver-
pf lichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer Obliegenheit ist der Ver sicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent sprechendem Verhältnis zu kür zen. Kann nachgewiesen werden, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verlet z t wurde, bleibt der Versicherungsschut z bestehen. Der Ver sicherungsschut z bleibt auch bestehen, wenn
nachgewiesen wird, dass die Verlet zung der Obliegenheit weder f ür den Eintritt oder die Fest stellung des Ver sicherungsfalls, noch f ür die Fest stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Die Kenntnis und das Ver schulden der ver sicher ten Per son stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmer s gleich.
1.10 Subsidiarität
1.10.1 Besteht Anspruch auf Leistungen aus der Kranken-, Unfall- oder Rentenver sicherung, auf eine geset zliche Heilf ür sorge, Unfallf ür sorge oder durch einen anderen Ersat zpf lichtigen, so ist der Ver sicherer nur f ür den die Leistungspf licht des Er sat zpf lichtigen über stei-
genden Betrag f ür die not wendigen Auf wendungen leistungspf lichtig.
1.10. 2 Besteht ein Anspruch gegen Dritte erhält der Versicher te eine Vorleistung durch den Ver sicherer.
1.11Versicherer
Ver sicherer ist die
Inter Par tner A ssistance S. A . (IPA)
Irish Branch
10/11 Mar y Street
Dublin 1
Ireland
(Registernummer 4 26087).
IPA ist eine Zweigniederlassung der Inter Par tner A ssistance SA , Avenue Louise, 166 bte1, 1050 Brüssel, Belgien, ein von der National
Bank of Belgium autorisier tes belgisches Versicherungsunternehmen mit einer der Aufsicht der irischen Zentralbank unter stehenden
Zweigniederlassung in Irland. Beide Unternehmen gehören zur A X A A ssistance Gruppe.
Zuständige Aufsicht sbehörde:
Financial Ser vices Ombudsman Bureau
3rd Floor; Lincoln House, Lincoln Place
Dublin 2, Ireland
Tel.: +353 1 6620899
Fax: +353 1 6620890
E- Mail: enquiries@ f inancialombudsman.ie
w w w.f inancialombudsman.ie
Inter Par tner A ssistance wird ver treten durch:
A X A A ssistance Deut schland GmbH
Garmischer Straße 8 -10
80339 München
2. Versicherungsbedingungen für die Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) - Collision Damage Waiver Versicherung (CDW)
Definitionen
- Anspruchsberechtigter Kar teninhaber
Ein Kar teninhaber, der als Mieter bei Miet ver tragsabschluss das 21. Lebensjahr vollendet und alle Kosten des Miet fahr zeug­v er trages mit einer gültigen Kreditk ar te beglichen hat.
- Autorisier te Fahrer
Die im Miet ver trag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle Vorausset zungen des Miet fahr zeugver trages er f üllen.
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 4 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
- Versicher te Personen
Ver sicher te Personen sind der anspruchsberechtigte Kar teninhaber und autorisier te Fahrer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
-Mietfahrzeugver trag
Der komplette Ver trag, den ein anspruchsberechtigter Kar teninhaber als Mieter bei der Anmietung eines Miet fahr zeuges von dem Miet wagenunternehmen erhält und in dem vollständig alle Bestimmungen und Bedingungen der Anmietung sowie die Obliegen-
heiten aller Ver tragspar teien beschrieben sind.
- Tatsächlicher Barwer t
Der Betrag, der als Wer t eines Miet fahr zeuges auf der Grundlage seines Mark t wer tes, Alter s und Zustandes zum Zeitpunk t des
Schadeneintritt s festgeset z t ist.
-Mietfahrzeug
Ein Straßenfahr zeug mit vier oder mehr R ädern, das f ür die Nut zung auf öf fentlichen Straßen vorgesehen und als PK W mit nicht mehr als sieben eingetragenen Sit zplät zen zugelassen ist und von dem anspruchsberechtigten Kar teninhaber f ür den in dem Miet-
fahr zeugver trag ausgewiesenen Zeitraum gemietet wurde. Davon sind nicht er fasst:
• Fahr zeuge ohne PK W-Zulassung.
• Fahr zeuge, f ür welche keine Zulassung er forderlich ist.
• L astkraf t wagen, Transpor ter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger und Motorräder.
• Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sit zplät zen).
• Geländefahr zeuge (Of f-Road-Vehicle), SUV (Spor t- Utilit y-Vehicle) und Allradfahr zeuge (4 x 4-Fahr zeuge), die außerhalb öf fent-
licher Straßen benut z t werden.
• Oldtimer (antike Fahr zeuge, d.h. Fahr zeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden).
• Fahr zeuge der Marken Ferrari, L amborghini, A ston Mar tin, Bentley, Cor vette, Daimler von Jaguar, De Lorean, E xcalibur, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach und Rolls-Royce.
- Gültiger Führerschein
Amtliches Dokument, das zum Nachweis des Besit zes einer ent sprechenden Fahrerlaubnis dient. Es ist beim Führen eines PK W stet s mit zuf ühren und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
-Selbstbeteiligung
Eigenbeteiligung (Zuzahlung) bei Inanspruchnahme der Ver sicherung des anspruchsberechtigten Kar teninhaber s an jedem
ver sicher ten­ Schaden.
-Unverzüglich
Ohne schuldhaf tes Zögern ( §121 BGB); Stellt auf die auch im Subjek tiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab. Nach Ein-
tritt des Versicherungsfalles hat der Kar teninhaber, sobald er von dem Eintritt Kenntnis erlangt, dem Hilton HHonor s Credit Card Ver sicherungsser vice unver züglich (d.h. ohne schuldhaf tes Zögern) eine schrif tliche Anzeige zu machen (Hinweis: i. d. R. 15 Tage -
frist).
2 .1 Ver tragsgegenstand
Gegenstand des Ver trages ist der nachfolgend beschriebene Ver sicherungsschut z f ür den Inhaber der in I. genannten Kreditk ar te.
2 . 2 Versicherungsumfang
2. 2.1 Die Ver sicherung erstreck t sich pro Anmietung eines Miet fahr zeuges auf dieses und ist auf die Dauer von 30 Tagen beschränk t.
a) Pro Anmietung und Ver tragsdauer besteht der Ver sicherungsschut z nur f ür ein Miet fahr zeug.
b) Bei z wei oder mehreren zeitgleichen Anmietungen besteht Ver sicherungsschut z nur f ür das Fahr zeug mit dem laut Miet ver trag benannten frühesten Beginn der Anmietung. Ausschlaggebend sind Tag und Uhr zeit der Anmietung.
Bei e xak t zeitgleicher Anmietung gilt das Fahr zeug mit dem höheren Fahr zeugwer t als ver sicher t.
c) Bei Anmietungen von mehr als 30 Tagen besteht Ver sicherungsschut z nur, wenn der über den Zeitraum von 30 Tagen hinausgehende Miet zeitraum gesonder t abgerechnet und mit der Kreditk ar te auch gesonder t bezahlt wird.
2. 2. 2 Der Ver sicherungsschut z gilt welt weit.
2 .3 Versicher te Gründe
Die Ver sicherung wird gewähr t f ür den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umstur z des Miet fahr zeuges, sofern
a) der Miet fahr zeugver trag von einem anspruchsberechtigten Kar teninhaber,
b) welcher im Besit z der f ür die Klasse des Miet fahr zeuges gültigen Führer scheins ist
c) mit dessen gültiger Kreditk ar te vollständig bezahlt wurde.
2 . 4Ausschlüsse
Die Ver sicherung erstreck t sich nicht:
a) auf vor sät zlich verursachte Schäden.
b) auf Anmietung eines Personenkraf t fahr zeuges, das kein Miet fahr zeug i. S. d. Def inition ist (s. „ Def initionen“ ).
c) auf Schäden am Miet fahr zeug, die eintreten während die ver sicher te Per son gegen den Miet fahr zeugver trag ver stößt.
d) auf Schäden, die
i. bei einer durch das Miet wagenunternehmen abgeschlossenen Fahr zeugteilk askover sicherung und / oder
ii. bei einer durch das Miet wagenunternehmen abgeschlossenen Fahr zeugvollk askover sicherung und / oder
iii.durch irgendeine andere vorrangige Versicherung er fasst sind.
e) auf Schäden, die durch einen nicht autorisier ten Fahrer ent stehen.
f ) auf Abnut zung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elek trische Ausf älle, es sei denn, diese beruhen auf einer ande -
ren durch diese Versicherung gedeck te Schadenur sache.
g) auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
h) auf Abschleppkosten und / oder Bergungskosten.
i) auf Ser vicegebühren, welche durch das Miet wagenunternehmen im Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
j) auf Schäden, die nach Ablauf von 30 Werk tagen nach Schadeneintritt dem Ver sicherer angezeigt werden.
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 5 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand:01.05. 2016
k) auf Schäden, die vor Ver tragsbeginn eingetreten sind.
l) auf Schäden, die bei Beteiligung an Fahr t veranstaltungen ent stehen, bei denen es auf Er zielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch f ür dazugehörige Übungsfahr ten.
m) auf Schäden, die dadurch eintreten, dass der Kar teninhaber einen Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht oder einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Mittel grob fahrlässig herbeif ühr t. Der Ver sicherer ist berechtigt, die Lei-
stung in einem der Schwere des Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kür zen.
n) auf beschädigte oder zerstör te Reifen.
Ver sicherungsschut z besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zer stör t werden, das gleichzeitig andere unter den Schut z der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem ver sicher ten Fahr zeug verur sacht hat.
o) auf Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staat sgewalt unmittelbar oder mittelbar
verur sacht werden.
p) auf Schäden durch Kernenergie.
2 .5 2.5.1
2.5. 2
2.5.3
2.5. 4
Versicherungssumme und Selbstbehalt
Die Ver sicherung ist begrenz t auf den tat sächlichen Bar wer t des Miet fahr zeuges zum Schadenzeitpunk t. Die Höchstent schädigungs-
leistung pro Miet fahr zeug beträgt EUR 75.000. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt EUR 230.
Die Ver sicherungsleistung f ür das Miet fahr zeug wird nur auf Basis eines anerk annten Gutachtens oder einer anerk annten Bewer tungs- und Schadenk alkulationsliste (u.a. Eurotax Schwacke) gewähr t. Die Ent scheidung, ob vor der Regulierung des Schadenfalles ein
Gutachten eingeholt wird, ist mit dem Versicherer abzustimmen.
Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung f ür das beschädigte Miet fahr zeug ent weder durch Z ahlung geleistet oder das Miet fahr zeug wird reparier t bz w. in Stand geset z t.
Sofern der anspruchsberechtigte Kar teninhaber gemäß Miet fahr zeugver trag auch f ür eine Wer tminderung oder Mietausfallkosten (max. 14 Tage) haf tet, werden diese Kosten auf die Höchstent schädigungsleistung von max. EUR 75.000 angerechnet.
2 .6 2.6.1
2.6. 2
2.6.3
2.6. 4
Rechte im Schadenfall
Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen f ür Schäden werden unmittelbar nach Eingang des schrif tlichen Nachweises über einen solchen Schaden sowie allen geforder ten Informationen, die zur Anspruchsbegründung not wendig sind, ausgezahlt.
Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchsberechtigten Kar teninhaber oder, soweit vereinbar t, an einen Dritten ausgezahlt.
Jede Par tei oder Person, an oder f ür welche eine Schadenszahlung durch den Ver sicherer geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Regressrechte gegenüber Dritten an den Versicherer ab. Die Par tei oder Per son, welche diese Rechte abtritt, hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten Rechte zu sichern bz w. dar f nicht s veranlassen, um diese zu gef ährden.
Vor Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab dem Zeitpunk t, an welchem der schrif tliche Schadensnachweis gemäß der Bedingungen dieser Police eingereicht wurde, kann der Rechtsweg nicht bestritten werden, um eine Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung zu erzie -
len.
2 .7 Obliegenheiten im Schadenfall
2.7.1
Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber hat jeden Schaden unver züglich in Schrif t form dem Hilton HHonor s Credit Card Ver siche rungsser vice anzuzeigen.
2.7. 2 Dem Ver sicherer muss die Kreditk ar tennummer des anspruchsberechtigten Kar teninhaber s mitgeteilt werden sowie wie, wann und wo der Schaden eingetreten ist.
2.7.3 Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber muss den Schaden der Polizei melden.
2.7. 4 Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber hat dem Ver sicherer zu gestatten, die beschädigte Sache vor ihrer Reparatur oder Veräuße -
rung zu begutachten und zu schät zen.
2.7.5 Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber hat auf Kosten des Ver sicherer s alles zu tun, was in angemessener Weise nach einem Schaden-
eintritt not wendig ist, um das Miet fahr zeug zu schüt zen.
2.7.6 Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber hat einen Schadensnachweis wie folgt zu erbringen:
a) Der anspruchsberechtigte Kar teninhaber hat dem Ver sicherer eine Kopie der Reparaturrechnung, die Kopie der Schadenanzeige, welche er beim Miet wagenunternehmen geleistet hat, eine Kopie des Kreditk ar tenbelastungsbeleges, eine Kopie des kompletten Miet fahr zeugver trages und eine Kopie der polizeilichen Meldung vor zulegen.
b) Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Prüfung durch den Ver sicherer er folgt eine Regulierung der Reparaturrech-
nung, abzüglich des in 2.5 angezeigten Selbstbehaltes von EUR 230.
2.7.7 Wird eine dem Versicherer gegenüber zu er f üllende ver tragliche Obliegenheit vor sät zlich verlet z t, so ist der Ver sicherer von der Ver-
pf lichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer Obliegenheit ist der Ver sicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kür zen. Kann nachgewiesen werden, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verlet z t wurde, bleibt der Versicherungsschut z bestehen. Der Ver sicherungsschut z bleibt auch bestehen, wenn nachgewie sen wird, dass die Verlet zung der Obliegenheit weder f ür den Eintritt oder die Fest stellung des Ver sicherungsfalles, noch f ür die Fest-
stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
2 .8 Subsidiarität
Soweit im Ver sicherungsfall eine Ent schädigung aus anderen Ver sicherungsver trägen beansprucht werden k ann, gehen diese
Leistungsverpf lichtungen den in diesen Bedingungen geregelten vor.
2 .9 Versicherer
Ver sicherer ist die
A X A Ver sicherung AG
Colonia-Allee 10 -20
51067 Köln
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die Hilton HHonor s ® Credit Card 6 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
Zuständige Aufsicht sbehörde:
Bundesanstalt f ür Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindor fer Straße 108
53117 Bonn
3. Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung
3.1Ver tragsgegenstand
Gegenstand der Reiserücktrittskostenversicherung ist der nachfolgend beschriebene Versicherungsschutz für den Inhaber der
in I. genannten Kreditkar te.
3. 2
Versicher te Personen
Als ver sicher te Personen gelten die nachfolgend genannten:
a) Kar teninhaber einer gültigen Kreditk ar te.
b) Familienangehörige des Kar teninhabers, sofern sie mit dem Kar teninhaber die Reise gemeinsam buchen und durchf ühren.
Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind:
- Ehepar tner / Lebenspar tner / Lebensgef ähr te sofern sie mit dem Kar teninhaber am gemeinsamen Wohnsit z wohnen und dor t mit Erst wohnsit z gemeldet sind
- unterhalt sberechtigte Kinder des Kar teninhaber s und / oder dessen Ehepar tner s / Lebenspar tner s / Lebensgef ähr ten bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
c)
Nicht familienangehörige, sofern sie mit dem Kar teninhaber die Reise gemeinsam buchen und durchf ühren und nicht mehr als 5
Personen inklusive dem Kar teninhaber gemeinsam die Reise buchen und antreten. Sollten mehr als 5 Personen inklusive dem Kar tenin-
haber reisen, gelten die auf der Reisebestätigung erstgenannten Nichtfamilienangehörigen als mitversicher t, bis die Gesamtzahl von 5 Reisenden erreicht wird.
3.3Versicherungsumfang
3.3.1
Es besteht welt weit Versicherungsschut z f ür:
a) Hinreise - Mehrkosten, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund gemäß 3. 4 ver spätet angetreten wurde.
b) Rück tritt skosten/ - gebühren und / oder Stornokosten/- gebühren, die die ver sicher te Per son einem Reiseunternehmen oder einer anderen Institution ver traglich aufgrund von Nichtantritt der Reise schuldet.
c) Gebuchte, im Voraus bezahlte und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern diese im Reisever trag gesonder t verein-
bar t wurden.
d) Rückreisekosten sowie sonstige Mehrkosten, die durch einen Abbruch der Reise nachweislich ent standen sind, vorausgeset z t, dass An- und Abreise in dem versicher ten Arrangement enthalten sind. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr.
Bei Er stattung dieser Kosten wird in Bezug auf Ar t und Klasse des Transpor tmittels, der Unterkunf t und Verpf legung auf die gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug er forderlich ist, werden nur die Kosten f ür einen Sit zplat z in der einfachsten Flugzeugklasse er set z t.
Nicht gedeck t sind Heilkosten, Kosten f ür Begleitper sonen sowie Kosten f ür die Über f ührung einer ver storbenen ver sicher ten Per-
son.
e) Teilstornokosten/ - gebühren, wenn bei einer Reise, an der mehrere ver sicher te Per sonen teilnehmen, mindestens eine ver sicher te
Per son aus einem versicher ten Grund nicht reisen k ann.
3.3. 2 Bei Abschluss von Miet ver trägen f ür Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienappar tement s, Hotelzimmer, Wohnwagen,
Wohnmobile, gemietete Personenkraf t wagen sowie Schif fschar ter leistet der Ver sicherer:
a) Rück tritt skosten/ - gebühren und/ oder Stornokosten/ - gebühren, die von der ver sicher ten Per son aufgrund von Nichtbenut zung oder vor zeitiger Aufgabe des Mietobjek tes geschuldet sind.
b) Für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten der Mietobjek te falls keine Weiter vermietung gelungen ist.
3. 4
3.4.1
3.4. 2
Versicher te Gründe
Der Ver sicherer ist zur Leistung verpf lichtet, wenn infolge eines der nachstehend genannten Gründe ent weder:
a) die Reiseunf ähigkeit der versicher ten Person nach allgemeiner Lebenser fahrung zu er war ten ist oder
b) ihr der Antritt der Reise nicht zugemutet werden k ann oder
c) ihr die planmäßige Beendigung der Reise nicht zugemutet werden k ann.
Ver sicher te Gründe sind:
a) Tod, schwerer Unfall oder uner war tet schwere Erkrankung der ver sicher ten Per son.
b) Tod, schwerer Unfall oder uner war tet schwere Erkrankung des Ehepar tners, des in häuslicher Gemeinschaf t wohnenden und dor t als Haupt wohnsit z gemeldeten Lebenspar tners / Lebensgef ähr ten, der Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder einer versicher ten Person.
c) Impfunver träglichkeit der versicher ten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise einer der oben genannten mit ver sicher ten
Per sonen.
d) Schwangerschaf t einer versicher ten Person.
e) Schaden am Eigentum der versicher ten Person oder im Falle einer gemeinsamen Reise der ver sicher ten Angehörigen der ver sicher-
ten Per son infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturk atastrophen) oder vor sät zlicher Straf tat eines Dritten. Der Schaden muss im Verhältnis zu der wir t schaf tlichen L age und dem Vermögen des Geschädigten erheblich sein oder seine Anwesenheit zur Schadensfest stellung not wendig sein.
f ) Verlust des Arbeit splat zes mit anschließender Arbeit slosigkeit infolge einer uner war teten, betriebsbedingten Kündigung des Arbeit sverhältnisses durch den Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht f ür Selbst ständige und Freiberuf ler.
g) Aufnahme des Arbeit sverhältnisses aus der Arbeit slosigkeit heraus, sofern die ver sicher te Per son bei der Reisebuchung arbeit slos gemeldet war und das Arbeit samt der Reise zugestimmt hat.
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Stand: 01.05. 2016
h) Arbeit splat z wechsel, vorausgeset z t, die versicher te Reise wurde vor Kenntnis des Arbeit splat z wechsels gebucht und die versicher te Reisezeit f ällt in die Probezeit der neuen beruf lichen Tätigkeit, maximal jedoch in die er sten sechs Monate der neuen beruf lichen Tätigkeit.
i) Uner war tete Einberufung der versicher ten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Ter-
min nicht verschoben werden k ann und die Stornokosten/ - gebühren nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
j) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/ Univer sität der ver sicher ten Per son.
k) Uner war tete gerichtliche Vorladung der versicher ten Per son.
l) Bruch von Prothesen.
m) Schwerer Unfall oder Impfunver träglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer ver sicher ten Per son. Nicht ver sicher t ist jedoch ein Impf versagen oder ein zu geringer Auf bau des f ür das Reiseland vorgeschriebenen Antikörper wer tes.
3.5Ausschlüsse
3.5.1 Der Ver sicherer haf tet nicht f ür die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhän-
gig vom Kriegszustand aus der feindlichen Ver wendung von Kriegswerk zeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerk zeugen, als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische und terroristische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen und Kernenergie. Es wird jedoch Versicherungsschut z gewähr t und Ser vice geboten, wenn das Ereignis uner war tet nach Antritt der Reise auf tritt. Der Versicherungsschut z erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn des Ereignisses. Ausgeschlossen ist weiterhin jegli-
che ak tive Teilnahme an einem der Ereignisse.
3.5. 2 Es besteht kein Versicherungsschut z in Gebieten, f ür welche das Auswär tige Amt of f iziell zum Zeitpunk t des Reiseantritt s eine Reise -
warnung ausgesprochen hat. Es wird jedoch Versicherungsschut z gewähr t und Ser vice geboten, wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung f ühr te, uner war tet nach dem Antritt der Reise auf tritt. Der Ver sicherungsschut z erlischt am Ende des siebten Tages 3.5.3
3.5. 4
3.5.5
3.5.6
nach Ausspruch der Reisewarnung.
Der Ver sicherer ist von der Verpf lichtung zur Leistung frei, wenn f ür die ver sicher te Per son der Ver sicherungsfall bei Buchung der Reise vorher sehbar war oder von der versicher ten Person vor sät zlich herbeigef ühr t wurde. Führ t die ver sicher te Per son den Ver sicherungs-
fall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen in dem Verhältnis zu kür zen, das der Schwere des Ver-
schuldens der versicher ten Person ent spricht.
Bei einem bereit s vorher bek annten medizinischen Zustand, der der ver sicher ten Per son bek annt war, als sie die Hilton HHonor s ®
Credit Card beantragte, bz w. bei der Buchung der Reise, je nachdem, was am kür zesten zurückliegt, insbesondere weswegen die ver si-
cher te Per son:
a) Während der let z ten 12 Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
b) Testergebnisse er war tet oder auf der War teliste f ür eine Operation, Konsultation oder Unter suchung steht.
c) Innerhalb der let z ten drei Monate begonnen hat Medik amente einzunehmen oder die Einnahme geänder t oder sich in Behandlung begeben hat.
d) Alle z wölf Monate oder häuf iger eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Unter suchung benötigt.
e) Gründe kennt, die Stornierung oder Abbruch einer Reise er fordern könnten.
f ) Die Diagnose "unheilbar " oder / und "chronisch" erhalten hat.
Reisen gegen den R at eines prak tizierenden Ar z tes.
Schwanger schaf ten mit einem errechneten Entbindungstermin innerhalb von acht Wochen nach der ur sprünglich gebuchten Rückkehr der ver sicher ten Person von der Reise, sind vom Versicherungsschut z ausgenommen.
3.6 3.6.1
3.6. 2
3.6.3
Der Ver sicherer haf tet nach Abzug des Selbstbehaltes bis zur Höchst ver sicherungssumme.
Die Höchst ver sicherungssumme je Reise -/ Mietpreis beträgt EUR 5.000 f ür alle Ver sicher ten zusammen je Reise.
Im Ver sicherungsfall greif t ein Selbstbehalt von 10%, mindestens jedoch EUR 100, die vom Reise -/ Mietpreis oder der Höchst ver siche -
rungssumme abgezogen werden.
3.7 3.7.1
3.7. 2
Rechte im Schadenfall
Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht den ver sicher ten Per sonen zu.
Ist die Leistungspf licht des Versicherers dem Grund und der Höhe nach festgestellt, er folgt die Auszahlung der Ent schädigungssumme binnen z wei Wochen nach Zugang der Z ahlungsankündigung des Ver sicherer s per Über weisung auf eine vom Kar teninhaber anzuge -
bende Bank verbindung.
3.8
3.8.1
Obliegenheiten im Schadenfall
Die ver sicher te Person ist verpf lichtet,
a) dem Ver sicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unver züglich mit zuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren,
b) dem Ver sicherer jede gewünschte sachdienliche Auskunf t zu er teilen und ihm alle er forderlichen Unterlagen von sich aus zur Ver f ü-
gung zu stellen, insbesondere är z tliche Atteste über Krankheiten, Unf älle, Impfunver träglichkeiten bz w. Schwanger schaf t unter
Beif ügung der Buchungsunterlagen einzureichen und
c) die Är z te von der Schweigepf licht in Bezug auf den Ver sicherungsfall zu entbinden soweit diesem Verlangen recht swirk sam nachge -
kommen werden k ann.
Die ver sicher te Person hat den Nachweis darüber zu f ühren, dass der vollständige Reise -/ Mietpreis über eine gültige Kreditk ar te bezahlt oder diese als Zahlungsmittel hinterlegt wurde.
Wird eine dem Versicherer gegenüber zu er f üllende ver tragliche Obliegenheit vor sät zlich verlet z t, so ist der Ver sicherer von der Verpf lichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet zung einer Obliegenheit ist der Ver sicherer berechtigt, die Leistung in 3.8. 2
3.8.3
Versicherungssumme und Selbstbehalt
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Stand: 01.05. 2016
einem der Schwere des Verschuldens ent sprechenden Verhältnis zu kür zen. Kann nachgewiesen werden, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verlet z t wurde, bleibt der Versicherungsschut z bestehen. Der Ver sicherungsschut z bleibt auch bestehen, wenn der Kar teninhaber nachweist, dass die Verlet zung der Obliegenheit weder f ür den Eintritt oder die Fest stellung des Ver-
sicherungsfalls noch f ür die Fest stellung oder den Umfang der Leistung ur sächlich war.
3.9 Subsidiarität
Soweit im Ver sicherungsfall eine Ent schädigung aus anderen Ver sicherungsver trägen beansprucht werden k ann (z.B. Reiserücktritt skostenversicherung im Reise - oder Miet ver trag), gehen diese Leistungsverpf lichtungen vor.
3.10 Versicherer
Ver sicherer ist die
Inter Par tner A ssistance S. A . (IPA)
Irish Branch
10/11 Mar y Street
Dublin 1
Ireland
(Registernummer 4 26087).
IPA ist eine Zweigniederlassung der Inter Par tner A ssistance SA , Avenue Louise, 166 bte1, 1050 Brüssel, Belgien, ein von der National
Bank of Belgium autorisier tes belgisches Versicherungsunternehmen mit einer der Aufsicht der irischen Zentralbank unter stehenden
Zweigniederlassung in Irland. Beide Unternehmen gehören zur A X A A ssistance Gruppe.
Zuständige Aufsicht sbehörde:
Financial Ser vices Ombudsman Bureau
3rd Floor; Lincoln House, Lincoln Place
Dublin 2, Ireland
Tel.: +353 1 6620899
Fax: +353 1 6620890
E- Mail: enquiries@ f inancialombudsman.ie
w w w.f inancialombudsman.ie
Inter Par tner A ssistance wird ver treten durch:
A X A A ssistance Deut schland GmbH
Garmischer Straße 8 -10
80339 München
4. Assistance -Leistungen
4.1 Assistance -Gegenstand
Gegenstand der A ssistance -Leistungen sind die nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen f ür den Inhaber der in I. genannten
Kreditk ar te.
4. 2 4 . 2.1 Assistance -Leistungen
Allgemeine Reiseinformationen
Auf Wunsch werden dem Kar teninhaber zur Vorbereitung einer Auslandsreise telefonische Informationen über das Reiseland er teilt.
Dazu zählen:
a) Allgemeine länderspezif ische Informationen (z.B. Sitten und Gebräuche, Geschichte und Politik),
b) Standor t der konsularischen Ver tretung eines L andes in Deut schland,
c) Impf-, Gesundheit s- und Devisenbestimmungen des Reiselandes und
d) sonstige Informationen über das Reiseland wie Klima, Visa, Zollbestimmungen und Hinweise f ür Geschäf t sreisende.
4 . 2. 2 Reisebüro -Ser vice
Für die Vorbereitung einer privaten oder geschäf tlichen Reise werden auf Wunsch des Kar teninhaber s Informations- und Buchungsleistungen erbracht. Sofern die vermittelten Leistungen kostenpf lichtig sind, wird die gewünschte Buchung unter Ver wendung der Kre ditk ar te vorgenommen:
a) Buchung sowie Informationen zu Flügen und Flugverbindungen.
b) Hotel- und Miet wagenbuchungen welt weit.
c) Bahnreser vierungen und Informationen.
4 . 2.3 Dolmet scher-Ser vice
Wird wegen eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten im Ausland der Kontak t mit Behörden, Kfz-Werk stätten oder Gutachtern er forderlich, wird auf Wunsch ein telefonischer Dolmet scherdienst angeboten:
a) Kar teninhaber erhalten fremdsprachliche Unterstüt zung von mehr sprachigen Mitarbeitern (Dolmet scher- und Über set zer-Ser vice per Telefon ( Telefonkosten sind vom Kar teninhaber zu tragen).
b) Unter stüt zung in den Standardsprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch (rund um die Uhr ver f ügbar ist die Standard
sprache Englisch) und weiteren Sprachen nach Bedar f.
c) Benennung von Dolmet schern und Überset zern vor Or t.
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Stand: 01.05. 2016
4 . 2. 4 Recht sanfragen-Ser vice
Wird wegen eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten im Ausland der Kontak t mit Behörden, Kfz-Werk stätten oder Gutachtern er forderlich, wird auf Wunsch folgender Ser vice angeboten:
a) Schnelle und unbürokratische Hilfe mit der Benennung von deut sch- oder englischsprachigen Recht sanwälten welt weit.
b) Benennung von deut sch- oder englischsprachigen Kfz- Gutachtern in Europa und außereuropäischen Mittelmeeranrainer staaten.
c) Unter stüt zung bei der Organisation der Bargeldvorlage f ür Recht sanwalt skosten, Gericht s- und Straf k autionsvor schüssen.
Informationen über die jeweiligen Dienstleister in diesem Bereich er folgen auf Grundlage der Anforderungen des Einzelfalles sowie auf Basis objek tiver Kriterien (fachliche Qualif ik ationen, ör tliche Nähe, technische Ausstattung etc.). Es werden, wenn möglich, mindestens 3 Dienstleister genannt.
4 . 2.5 Medical Help
Bei Fragen in gesundheitlichen Angelegenheiten im Ausland oder zur Vorbereitung einer Reise, steht dem Kar teninhaber medizinisches
Fachper sonal beratend zur Ver f ügung.
Die 2 4 Stunden erreichbare Beratung umfasst:
a) Auskünf te, Beratung und Tipps zu den Themen „Impfen“ und „Tropenmedizin“.
b) Auskünf te und Beratung zu Ar t und Ausbreitung von Krankheiten an Reiseor ten.
c) Auskünf te, Beratung und Tipps zur Zusammenstellung der Reiseapotheke f ür bestimmte Reiseziele.
d) Auskünf te, Beratung und Tipps zu allgemeinen medizinischen Vor sicht smaßnahmen.
e) Auskünf te, Beratung und Tipps zu identischen oder vergleichbaren Medik amenten im Ausland.
f ) Auskünf te, Beratung und Tipps über ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.
g) Benennung von deut sch- oder englischsprachigen Är z ten im Ausland.
h) Allgemeine Beratung von Risikopatienten im Ausland.
Die Är z te und das medizinische Personal können keine Erkrankungen über das Telefon diagnostizieren oder behandeln. Die Beratung
er set z t nicht einen not wendigen Ar z tbesuch.
Die Information über die Leistungsanbieter im medizinischen Bereich er folgt auf Grundlage der medizinischen Anforderungen des Ein zelfalles sowie auf Basis objek tiver Kriterien (fachliche Qualif ik ation, ör tliche Nähe, technische Ausstattung der Praxis etc.). Es werden, wenn möglich, mindestens 3 Anbieter genannt. Eingrif fe in die är z tliche Therapiefreiheit werden nicht vorgenommen.
4 .3 Erbringer der A ssistance - Leistungen
Erbringer der A ssistance -Leistungen ist die
A X A A ssistance Deut schland GmbH
Garmischer Straße 8 -10
80339 München
Gemeinsam mit:
Inter Par tner A ssistance Ser vice GmbH
Große Scharrnstrasse 36
15230 Frank fur t/Oder
Anhang
1.
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Der Ver sicherer wird im er forderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Ver tragsdurchf ührung (Beiträge,
Ver sicherungsf älle, Risiko - / Ver tragsänderungen) ergeben, an Rück ver sicherer, den Gesamt verband der deut schen Ver sicherungswir t schaf t (GDV ) und den Verband der privaten Krankenver sicherung zur Beur teilung des Risikos und der Ansprüche an andere Ver si-
cherer weiterleiten. Gesundheit sdaten dür fen nur an Per sonen- und Rück ver sicherer übermittelt werden.
2 .
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direk t an den Ver sicherer. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die zuständigen Aufsicht sbehörden einzuschalten:
Für die Zulassung zuständige Aufsicht sbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstr. 20
60314 Frank fur t am Main
Internet: w w w.ecb.europa.eu
Für den Verbraucherschut z zuständige Aufsicht sbehörde:
Bundesanstalt f ür Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindor fer Straße 108
53117 Bonn und
Marie - Curie -Str. 2 4-28
60439 Frank fur t am Main
Internet: w w w.baf in.de
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die
Hilton HHonor s ® Credit Card 10 von 11
DKB -1459/05. 2016
Stand: 01.05. 2016
3.
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsver trag vom 30. Mai 1908 mit späteren Änderungen
§ 86 Übergang von Ersat zansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersat zanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Ver sicherer über soweit der Ver sicherer den Schaden erset z t. Der Übergang k ann nicht zum Nachteil des Ver sicherungsnehmer s geltend gemacht werden.
(2) Der Ver sicherungsnehmer hat seinen Ersat zanspruchs oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung
der geltenden Form - und Frist vorschrif ten zu wahren und bei dessen Durchset zung durch den Ver sicherer soweit er forderlich mit zuwirken. Verlet z t er diese Obliegenheit vorsät zlich, ist der Ver sicherer zur Leistung insoweit nicht verpf lichtet, als er infolge
dessen keinen Ersat z von dem Dritten erlangen k ann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet zung der Obliegenheit ist der Ver sicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver schuldens des Ver sicherungsnehmer s ent sprechenden Verhältnis zu kür zen; Die Beweislast f ür das Nicht vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Ver sicherungsnehmer.
( 3) Richtet sich der Ersat zanspruch des Versicherungsnehmer s gegen eine Per son, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaf t lebt, k ann der Übergang nach Absat z 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Per son hat den Schaden
vor sät zlich verursacht.
Allgemeine Ver sicherungsbedingungen f ür die
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Stand:01.05. 2016