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2017
Tickets & Tarife
Basisinformationen zum Öffentlichen
Personennahverkehr im VRR-Verbundraum
Tarifinformationen kompakt
Mit der vorliegenden Ausgabe von „Tickets & Tarife“ halten
Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbesondere
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im gesamten VRR-Raum sowie an interessierte
Kundinnen und Kunden richtet.
Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen
rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen
zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen
abdecken.
Weiterführende Informationen zum VRR-Tarif werden im
„Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunternehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in dieser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang.
Während „Tickets & Tarife“ zur schnellen Information für
unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als
umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle
tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.
2
Inhaltsverzeichnis
Der Verbundraum
4–5
Das Tarifsystem
Die Preisstufen
6–9
Die Geltungsbereiche der
Preisstufe B für Zeittickets
10 – 20
Die Geltungsbereiche der
Preisstufe C für Zeittickets
21 – 43
Der Geltungsbereich der
Preisstufe D für Zeittickets
43
Die Tickets im Überblick
Bartickets
44 – 48
Die Ticketprüfung und das eTicket49
Zeittickets
50 – 61
Kurzinformation zu weiteren
VRR- und sonstigen Tarifangeboten
62 – 65
Die Preise im Überblick
66 – 68
Die Kragenbereiche
69 – 70
Service71
Beförderungsbedingungen72 – 87
Auszüge aus den Tarifbestimmungen
88 – 92
Notizen
93 – 95
3
Der Verbundraum
57
Arnhem*
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
59
Millingen
a. d. Rijn
07
’s-Heerenberg
60
Nijmegen/
Groesbeek
71
Emmerich
81
Kranenburg
82
Bedburg-Hau
9292ov
(Niederlande)
78
Kalkar
84
Sonsbeck
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
13
Dinslaken/
Voerde
02
KampLintfort
11
NeukirchenVluyn/
22
Rheurdt Moers
01
Kerken/
Wachtendonk
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
70
Wegberg
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
Mehr Infos unter www.avv.de
4
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
50
Mönchengladbach
44
Ratingen/
Heiligenhau
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
72
Jüchen
Aachener
Verkehrsverbund (AVV)
25
Bottr
Gladb
12
Rheinberg
69
Venlo
20
Nettetal/
Brüggen
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
85
Kevelaer
Mehr Infos unter
www.9292ov.nl
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
83
Xanten
7
He
7660
Rhede
79
Rees
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
7650
Borken
7670
Bocholt
7440
Isselburg
80
Kleve
61
Grevenbroich
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
M
53
Erk
Düsseldorf Ha
Hi
Süd
52
Neuss/
Kaarst
62
Dormagen
63
Rommerskirchen
73
Langen
Monh
Verkehrsgemeinschaft
Münsterland (VGM)
Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de
7590
eiden
Verkehrsgemeinschaft
Ruhr-Lippe (VRL)
06
Haltern
05
Dorsten
Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
5
7590
rop/
Heiden
beck
17
Recklinghausen/
Herten
758026
Reken
Gelsenkirchen
27
Herne
35
05
Essen
Dorsten
Mitte/Nord 15
17
Recklinghausen/
Herten
45
26
Gelsenkirchen55
35
Essen
Mitte/Nord
54
Mettmann/
m/
45
Essen
Wülfrath
Velbert
37
Dortmund
Mitte/West
29
Waltrop
28
Castrop46
Rauxel
27 Hattingen/
37
Herne
Dortmund
Sprockhövel
Mitte/West
36
Bochum
65
47
Witten/
2190
Wetter/
Lünen
Herdecke
47
Witten/
Wetter/
66
Herdecke
38
Dortmund
Ost
2400
Bergkamen
2390
Kamen
38
Dortmund
Ost
2400
Bergkamen
67
Schwelm/
Ennepetal/
2150
Gevelsberg/
Schwerte
Breckerfeld
Wuppertal46 Wuppertal
Hattingen/ Ost
55 West
Sprockhövel
64
Velbert
67
krath/
en/
Schwelm/
75
haus
aan/
Ennepetal/
ilden 54
Remscheid
Gevelsberg/
74
Mettmann/
Breckerfeld
66
65
WülfrathSolingen
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
3 64
Erkrath/
nfeld/
75
Haan/
Hilden
Remscheid
74
heim
Solingen
Süd
2190
Lünen
28
CastropRauxel
36 5080
Olfen
Bochum
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
Marl
5080
Olfen
29
Waltrop
06
Haltern
25Essen
ottrop/
Süd
ladbeck
us
7580
Reken
2490
Unna
2480
Holzwickede
2150
Schwerte
VRR-Tarif gilt nur auf
Linien und nur im Ü
2390
Kamen
58
2490
Hagen
Unna
VRR-Tarif gilt auf al
Linien nur im Überg
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten
KombiTickets gelte
Linien und nur im Übergang.
2480
Holzwickede
58
Hagen
VRR-Tarif gilt auf allen
VRR-Tarif gilt auf al
Linien nur im Übergang.
Linien nur im Überg
KombiTickets gelten nicht.
VRR-Tarif gilt auf allen Preisstufe D
Linien nur im Übergang.
73
ngenfeld/
onheim
Preisstufe D
*
*
Mit Inbetriebnahme
Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg (VRS)
Mehr Infos unter www.vrsinfo.de
5
Preisstufen
Die Preisstufen
Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die
Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/
Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder
mehreren Waben zusammen.
Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier
Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren
grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in
den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise.
Kurzstrecke
Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu ­
einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in den meisten
Städten für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist
aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem Kurzstrecken­­
ticket erreichbar sind. SPNV-Verbindungen, z. B. S-BahnFahrten, sind grundsätzlich ausgenommen.
Die Kurzstrecke wird in der Elektronischen Fahrplanauskunft
(EFA) angezeigt und kann damit direkt online über die Apps
oder Ticketshops gekauft werden. Über die App ist z. B. das
10erTicket Kurzstrecke für 13,60 Euro erhältlich.
Preisstufe A
Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets.
In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten
Tickets der Preisstufe A stets für das gesamte Stadtgebiet.
Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung.
Bei Zeittickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) wird
zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In
kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In
elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem
öffentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2.
In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe
A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet
6
Preisstufen
79
Rees
78
alkar
sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot,
eine dichte Taktung, eine sehr gute S-Bahn- und RegionalAnbindung sowie mehrere NachtExpress-Linien
aus.
06
88
Hamminkeln
83
Xanten
m
84
Sonsbeck
03
Wesel
81
Kranen-
burg
16
Alpen
80
Kleve
Haltern
14
Schermbeck/
Hünxe
71
Emmerich
13
82 Dinslaken/
Bedburg-Hau
Voerde
78
79
Rees
Kalkar
Städte mit der Preisstufe A
05
Dorsten
88 25
Hamminkeln
Bottrop/
15
Marl
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
29
Waltrop
06
Haltern
28
Castrop12
26
05
Gladbeck
Rauxel
Rheinberg 77
Gelsen- Dorsten 27
38
83
18
02 86
37
14kirchen
Uedem
Xanten
Goch/
Dortmund
Oer-ErkenHerne 15
Schermbeck/
24 03
Kamp- Weeze
Dortmund
Hünxe
schwick/Datteln
Marl
Wesel
Ost
84
23
OberLintfort
Mitte/West
Sons29
Duisburg
hausen
beck
17
13
Waltrop
35
16
Dinslaken/
36 Recklinghausen/
11
85 Nord
Alpen
Voerde Essen
Herten
25
28
Kevelaer
01
NeukirchenBochum
Bottrop/
CastropMitte/Nord
12
26
Vluyn/
Kerken/
Gladbeck
Rauxel
Rheinberg
Gelsen04
38
27 47
Rheurdt 22
02
37
Wachtendonk
kirchen
Geldern/
Dortmund
Herne
Moers
24
Kamp- 34
Witten/
Dortmund
Issum
Ost
23
33
OberMülheim/
Lintfort
Mitte/West
45
Wetter/
Duisburg
hausen
35
Duisburg
Ruhr
Essen
Nord
36
Herdecke
11
Essen
01
Mitte/Süd
NeukirchenBochum
10
Süd
Mitte/Nord46
21
Vluyn/
Kerken/
58
Straelen
47
Rheurdt 22
Hattingen/
Wachtendonk
Kempen/
34
Moers
32
Witten/ Hagen
55
33
Mülheim/
45Sprockhövel
Wetter/
Grefrath/
Krefeld
Duisburg
Ruhr
44
Velbert
Essen
Herdecke
67
Tönisvorst
Mitte/Süd
Süd
46
Ratingen/
21
58
Schwelm/
Hattingen/
Kempen/
Hagen
32
Heiligenhaus
55
Sprockhövel
Ennepetal/
42
Grefrath/
Krefeld
44
Velbert
54
Gevelsberg/ 67
Meerbusch Tönisvorst
Ratingen/
20
41
Schwelm/
Mettmann/
43
Breckerfeld
Heiligenhaus
31
Ennepetal/
66
42
65 54
Willich Nettetal/
Düsseldorf
Gevelsberg/
Brüggen
MeerbuschWülfrath
ersen
41
Wuppertal
Mettmann/
43
Breckerfeld
Wuppertal
31 Mitte/Nord
66
65
Willich
Düsseldorf
Viersen
West Wülfrath Ost
Wuppertal Wuppertal
Mitte/Nord
30
Ost
64
51Schwalmtal/
West
64
5351
Erkrath/
Niederkrüchten 52
Korschen53
Erkrath/
75
52
KorschenHaan/
75
Düsseldorf
Düsseldorf Haan/
Neuss/ 50
Neuss/
50
broich
broich
Hilden Remscheid
Remscheid
Hilden
74
74
Süd
Süd
Kaarst
Mönchengladbach
Kaarst
Solingen
önchengladbach
Solingen
04
Geldern/
Issum
72
72
Jüchen
61
Grevenbroich
62Jüchen
Dormagen
63
Rommerskirchen
62
73
61
Langenfeld/Dormagen
Greven63
broichMonheim
Rommerskirchen
73
Langenfeld/
Monheim
Preisstufe A1
Preisstufe
A1
Preisstufe A2
Preisstufe A2
A3
Preisstufe
Preisstufe A3
Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird
ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt.
Preisstufe B
In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des
Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets
gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes
Tarifgebiet.
Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein
festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildungen auf den Seiten 10 – 20).
7
Preisstufen
Preisstufe C
Auch bei der Preisstufe C gibt es Unterschiede in der Darstellung zwischen Bar- und Zeittickets: Die Bartickets gelten
für Fahrten über drei bis vier Tarifgebiete, bei den Zeittickets
sind zwei benachbarte Zentraltarifgebiete zu definieren. Die
Tickets der Preisstufe C gelten dann in den Zentraltarifgebieten – die ebenfalls frei wählbar sind, aber in jedem Fall
nebeneinanderliegen müssen – und allen angrenzenden
Tarifgebieten (siehe Abbildungen auf den Seiten 21 – 43).
57
Arnhem*
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
59
Millingen
a. d. Rijn
07
’s-Heerenberg
60
Nijmegen/
Groesbeek
71
Emmerich
81
Kranenburg
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
83
Xanten
04
Geldern/
Issum
13
Dinslaken/
Voerde
02
KampLintfort
11
NeukirchenVluyn/
22
Rheurdt Moers
01
Kerken/
Wachtendonk
70
Wegberg
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
34
Mülheim
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
50
Mönchengladbach
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
72
Jüchen
8
Bo
Gla
12
Rheinberg
69
Venlo
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
85
Kevelaer
20
Nettetal/
Brüggen
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
84
Sonsbeck
10
Straelen
7660
Rhede
79
Rees
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
7650
Borken
7670
Bocholt
7440
Isselburg
61
Grevenbroich
52
Neuss/
Kaarst
44
Ratingen
Heiligenh
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
53
Düsseldorf
Süd
62
Dormagen
63
Rommerskirchen
Lang
Mo
Preisstufen
Preisstufe D
Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum
und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie die Legende.
Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie
im Internet unter www.vrr.de.
Preisstufe D
7590
Heiden
7580
Reken
06
Haltern
05
Dorsten
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
25
ottrop/
adbeck
7590
26
Gelsen7580
Reken
kirchen
Heiden
35
Essen
Mitte/Nord
05
Dorsten
m/
45
Essen
Süd
25
Bottrop/
Gladbeck
n/
haus
n
15
Marl
45
Essen
64 Süd
ngen/
enhaus
genfeld/
onheim
64
Erkrath/
f Haan/
Hilden
36
Bochum
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
46
29
Waltrop
6647
65
Witten/
Wuppertal Wuppertal
Wetter/
Ost
West
Herdecke
55
46
Hattingen/
Sprockhövel
75
Remscheid
67
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
2400
Bergkamen
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
2190
2390
Kamen
38
Dortmund
Ost
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
Velbert
74
Solingen
54
73 Mettmann/
Wülfrath
2190
Lünen
28
CastropRauxel
2150
Schwerte
2490
Unna
2480
Holzwickede
2400
Bergkamen
Lünen
28
Hattingen/
Castrop26 55
Sprockhövel
Rauxel
Gelsen38
Velbert 27
37
67Dortmund
kirchen
Herne
Dortmund
Ost
Schwelm/
Mitte/West
Wülfrath
Erkrath/
Haan/
4 Hilden
06
Haltern
17
Recklinghausen/
Herten
35
54
Essen
Mettmann/
Mitte/Nord
4
eim/
hr
27
Herne
29
Waltrop
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
2150
58
2390
Kamen
Hagen
VRR-Tarif gilt nur auf b
Linien und nur im Ü
VRR-Tarif gilt auf alle
Linien nur im Überg
KombiTickets gelten
2490
Unna
2480
Holzwickede
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten
Linien und nur im Übergang.
Schwerte
VRR-Tarif gilt auf alle
nur im Überg
58
Hagen
VRR-Tarif gilt auf allen
Linien
Linien nur im Übergang.
KombiTickets gelten nicht.
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
Preisstufe D
VRR-Tarif gilt auf allen
Linien nur im Übergang.
* Mit Inbetriebnahme d
75
Remscheid
73
angenfeld/
Monheim
Preisstufe D
*
Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19
9
Preisstufe B
Die Geltungsbereiche der
Preisstufe B für Zeittickets
Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets)
der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei
wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt.
Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden
nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen
enthalten sind:
K
K
K
61 Grevenbroich K 62 Dormagen K 63 Rommerskirchen
72 Jüchen K 73 Langenfeld/Monheim K 75 Remscheid
82 Bedburg-Hau
01 Kerken/Wachtendonk
02 Kamp-Lintfort
04
Geldern/
Issum
16
Alpen
11
Neukirchen01
10
Vluyn/
Kerken/
Straelen
Rheurdt
Wachtendonk
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
03 Wesel
85
Kevelaer
88
Hamminkeln
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
12
Rheinberg
10
22
Moers
04 Geldern/Issum
84
Sonsbeck
83
Xanten
12
Rheinberg
10
Straelen
16
Alpen
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
06 Haltern
7650
Borken
7590
Heiden
7580
Reken
7690
Raesfeld
7580
Reken
06
Haltern
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
Preisstufe B
05 Dorsten
06
Haltern
05
Dorsten
17
Recklinghausen/
Herten
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
10 Straelen
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
01
Kerken/
Wachtendonk
69
Venlo
04
Geldern/
Issum
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
12 Rheinberg
02
KampLintfort
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
32
Krefeld
13 Dinslaken/Voerde
03
Wesel
02
KampLintfort
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
13
Dinslaken/
Voerde
12
Rheinberg
23
Duisburg
Nord
23
Duisburg
Nord
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
22
Moers
11
Preisstufe B
14 Schermbeck/Hünxe
15 Marl
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
06
Haltern
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
05
Dorsten
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
16 Alpen
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
27
Herne
17 Recklinghausen/Herten
06
Haltern
83
Xanten
84
Sonsbeck
03
Wesel
05
Dorsten
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
02
KampLintfort
12
Rheinberg
26
Gelsenkirchen
27
Herne
29
Waltrop
28
CastropRauxel
36
Bochum
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
20 Nettetal/Brüggen
06
Haltern
15
Marl
10
Straelen
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
12
29
Waltrop
28
CastropRauxel
69
Venlo
20
Nettetal/
Brüggen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
01
Kerken/
Wachtendonk
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
10
Straelen
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
22 Moers
32
Krefeld
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
23
Duisburg
Nord
22
Moers
41
Willich
31
Viersen
24 Oberhausen
13
Dinslaken/
Voerde
13
Dinslaken/
Voerde
25
Bottrop/
Gladbeck
12
Rheinberg
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
25 Bottrop/Gladbeck
14
Schermbeck/
Hünxe
13
Dinslaken/
Voerde
33
Duisburg
Mitte/Süd
24
Oberhausen
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
26 Gelsenkirchen
05
Dorsten
05
Dorsten
15
Marl
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
23 Duisburg Nord
22
Moers
Preisstufe B
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
25
Bottrop/
Gladbeck
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
27
Herne
36
Bochum
13
Preisstufe B
27 Herne
28 Castrop-Rauxel
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
17
Recklinghausen/
Herten
28
CastropRauxel
27
Herne
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
29
Waltrop
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
29 Waltrop
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
29
Waltrop
2190
Lünen
28
CastropRauxel
38
Dortmund
Ost
37
Dortmund
Mitte/West
31 Viersen
20
Nettetal/
Brüggen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
31
Viersen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
50
Mönchengladbach
70
Wegberg
32 Krefeld
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
41
Willich
50
Mönchengladbach
14
20
Nettetal/
Brüggen
51
Korschenbroich
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
42
Meerbusch
34 Mülheim an der Ruhr
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
22
Moers
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
44
Ratingen/
Heiligenhaus
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
36 Bochum
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
45
Essen
Süd
29
Waltrop
37
Dortmund
Mitte/West
46
Hattingen/
Sprockhövel
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
38 Dortmund Ost
29
Waltrop
2190
Lünen
37
Dortmund
Mitte/West
28
CastropRauxel
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
37 Dortmund Mitte/West
28
CastropRauxel
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
36
Bochum
55
Velbert
27
Herne
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
Preisstufe B
33 Duisburg Mitte/Süd
38
Dortmund
Ost
36
Bochum
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
2190
Lünen
37
Dortmund
Mitte/West
2400
Bergkamen
38
Dortmund
Ost
2480
Holzwickede
2150
Schwerte
2390
Kamen
2490
Unna
2480
Holzwickede
58
Hagen
15
Preisstufe B
41 Willich
42 Meerbusch
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
41
Willich
31
Viersen
32
Krefeld
32
Krefeld
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
50
Mönchengladbach
41
Willich
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
16
52
Neuss/
Kaarst
34
Mülheim/
Ruhr
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
46 Hattingen/Sprockhövel
35
Essen
Mitte/Nord
35
Essen
Mitte/Nord
44
Ratingen/
Heiligenhaus
33
Duisburg
Mitte/Süd
54
Mettmann/
Wülfrath
45 Essen Süd
34
Mülheim/
Ruhr
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
44 Ratingen/Heiligenhaus
33
Duisburg
Mitte/Süd
42
Meerbusch
42
Meerbusch
45
Essen
Süd
45
Essen
Süd
55
Velbert
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
Wuppertal
Ost
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
50 Mönchengladbach
Preisstufe B
47 Witten/Wetter/Herdecke
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
70
Wegberg
58
Hagen
41
Willich
31
Viersen
50
Mönchengladbach
72
Jüchen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
51 Korschenbroich
52 Neuss/Kaarst
42
Meerbusch
41
Willich
31
Viersen
50
Mönchengladbach
51
Korschenbroich
72
Jüchen
52
Neuss/
Kaarst
61
Grevenbroich
53 Düsseldorf Süd
42
Meerbusch
41
Willich
51
Korschenbroich
72
Jüchen
61
Grevenbroich
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
53
Düsseldorf
Süd
52
Neuss/
Kaarst
62
Dormagen
63
Rommerskirchen
54 Mettmann/Wülfrath
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
51
Korschenbroich
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
62
Dormagen
73
Langenfeld/
Monheim
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
65
Wuppertal
West
74
Solingen
17
Preisstufe B
55 Velbert
58 Hagen
35
Essen
Mitte/Nord
37
Dortmund
Mitte/West
45
Essen
Süd
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
38
Dortmund
Ost
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
2480
Holzwickede
58
Hagen
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
64 Erkrath/Haan/Hilden
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
65 Wuppertal West
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
65
Wuppertal
West
74
Solingen
73
Langenfeld/
Monheim
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
75
Remscheid
18
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
75
Remscheid
67Schwelm/Ennepetal/
Gevelsberg/Breckerfeld
66 Wuppertal Ost
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
Wuppertal
Ost
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
74 Solingen
57
Arnhem*
54
Mettmann/
Wülfrath
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
07
’s-Heerenberg
71
Emmerich
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
79
Rees
Preisstufe B
71 Emmerich
65
Wuppertal
West
75
Remscheid
74
Solingen
73
Langenfeld/
Monheim
78
Kalkar
77 Uedem
78 Kalkar
82
Bedburg-Hau
71
Emmerich
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
80
Kleve
78
Kalkar
82
Bedburg-Hau
83
Xanten
84
Sonsbeck
86
Goch/
Weeze
85
Kevelaer
79 Rees
79
Rees
78
Kalkar
77
Uedem
83
Xanten
80 Kleve
59
Millingen
a. d. Rijn
71
Emmerich
71
Emmerich
81
Kranenburg
7440
Isselburg
79
Rees
78
Kalkar
88
Hamminkeln
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
86
Goch/
Weeze
19
Preisstufe B
81 Kranenburg
83 Xanten
59
Millingen
a. d. Rijn
78
Kalkar
60
Nijmegen/
Groesbeek
80
Kleve
81
Kranenburg
84 Sonsbeck
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
16
Alpen
85 Kevelaer
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
16
Alpen
85
Kevelaer
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
04
Geldern/
Issum
86 Goch/Weeze
88 Hamminkeln
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
86
Goch/
Weeze
7440
Isselburg
78
Kalkar
77
Uedem
7670
Bocholt
7660
Rhede
79
Rees
88
Hamminkeln
03
Wesel
85
Kevelaer
20
03
Wesel
7690
Raesfeld
14
Schermbeck/
Hünxe
Preisstufe C
Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets)
der Preisstufe C kann der Kunde zwei Zentraltarifgebiete
frei wählen. Die Zentraltarifgebiete müssen räumlich neben­
einanderliegen und verkehrlich miteinander verbunden
sein. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt.
Folgende Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil
diese Bereiche bereits in anderen Geltungsbereichen enthalten sind:
01 / 10 Kerken / Wachtendonk / Straelen K 01 / 21 Kerken / Wachtendonk / Kempen / Grefrath / Tönisvorst K 10 / 20  
Straelen / Nettetal / Brüggen K 26 / 27 Gelsen­kirchen / Herne
K  27 / 36 Herne / Bochum K  28 / 29 Castrop-Rauxel / Waltrop  
K  28 / 37 Castrop-Rauxel / Dortmund Mitte / West K  34 / 45  
Mülheim an der Ruhr / Essen Süd K  35 / 45 Essen Mitte / Nord / Essen Süd K  41 / 42 Willich / Meerbusch K  41 / 51 Willich / Korschenbroich K  42 / 52 Meerbusch / Neuss / Kaarst  
K  43 / 53 Düsseldorf Mitte / Nord / Süd K  44 / 45 Ratingen / Heiligenhaus / Essen Süd K  45 / 55 Essen Süd / Velbert K  46 / 67  
Hattingen / Sprockhövel / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K  47 / 58 Witten / Wetter / Herdecke / Hagen  
K  47 / 67 Witten / Wetter / Herdecke / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K  50 / 72 Mönchengladbach / Jüchen  
K 51 / 52 Korschenbroich / Neuss / Kaarst K 51 / 61 Korschenbroich / Grevenbroich K  51 / 72 Korschenbroich / Jüchen  
K 52 / 61 Neuss / Kaarst / Grevenbroich K 52 / 62 Neuss / Kaarst / Dormagen K  53 / 73 Düsseldorf Süd / Langenfeld / Monheim  
K  61 / 62 Grevenbroich / Dormagen K  61 / 63 Greven­­broich / Rommerskirchen K  61 / 72 Grevenbroich / Jüchen K  62 / 63  
Dormagen / Rommerskirchen K  64 / 73 Erkrath / Haan / Hilden /
L angenfeld / Monheim K 64 / 74 Erkrath / Haan / Hilden /
Solingen K 65 / 74 Wuppertal West / Solingen K 65 / 75  
Wuppertal West / Remscheid K 66 / 75 Wuppertal Ost / Remscheid K 73 / 74 Langenfeld / Monheim / Solingen  
K  74 / 75 Solingen / Remscheid K  77 / 85 Uedem / Kevelaer  
K  77 / 8 6 Uedem / Goch / Weeze K  78 / 82 Kalkar /BedburgHau K  78 / 86 Kalkar / Goch / Weeze K  80 / 82 Kleve /
Bedburg-Hau K  82 / 86 Bedburg-Hau / Goch / Weeze
K  84 / 85 Sonsbeck / Kevelaer
K 
21
Preisstufe C
Die Geltungsbereiche der
Preisstufe C für Zeittickets
Preisstufe C
01 Kerken/Wachtendonk
04 Geldern/Issum
01 Kerken/Wachtendonk
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
84
Sonsbeck
16
Alpen
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
01 Kerken/Wachtendonk
20 Nettetal/Brüggen
10
Straelen
69
Venlo
20
Nettetal/
Brüggen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
32
Krefeld
02 Kamp-Lintfort
04 Geldern/Issum
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
02
KampLintfort
84
Sonsbeck
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
16
Alpen
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
31
Viersen
02 Kamp-Lintfort
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
02 Kamp-Lintfort
12 Rheinberg
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
22
03
Wesel
12
Rheinberg
32
Krefeld
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
23
Duisburg
Nord
22
Moers
02 Kamp-Lintfort
16 Alpen
02 Kamp-Lintfort
22 Moers
16
Alpen
84
Sonsbeck
03
Wesel
04
Geldern/
Issum
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
02
KampLintfort
23
Duisburg
Nord
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
12
Rheinberg
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
22
Moers
03 Wesel
12 Rheinberg
03 Wesel
13 Dinslaken/Voerde
88
Hamminkeln
88
Hamminkeln
83
Xanten
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
83
Xanten
16
Alpen
02
KampLintfort
13
Dinslaken/
Voerde
16
Alpen
12
Rheinberg
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
23
Duisburg
Nord
22
Moers
03 Wesel
14 Schermbeck/Hünxe
88
Hamminkeln
83
Xanten
16
Alpen
13
Dinslaken/
Voerde
12
Rheinberg
24
Oberhausen
03 Wesel
16 Alpen
88
Hamminkeln
7690
Raesfeld
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
25
Bottrop/
Gladbeck
12
Rheinberg
05
Dorsten
25
Bottrop/
Gladbeck
83
Xanten
84
Sonsbeck
04
Geldern/
Issum
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
02
KampLintfort
13
Dinslaken/
Voerde
12
Rheinberg
23
Preisstufe C
83
Xanten
Preisstufe C
03 Wesel
83 Xanten
03 Wesel
88 Hamminkeln
7670
Bocholt
7440
Isselburg
78
Kalkar
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
14
Schermbeck/
Hünxe
83
Xanten
13
Dinslaken/
Voerde
04 Geldern/Issum
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
84
Sonsbeck
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
24
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
32
Krefeld
04 Geldern/Issum
84 Sonsbeck
83
Xanten
10
Straelen
16
Alpen
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
04 Geldern/Issum
16 Alpen
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
69
Venlo
04
Geldern/
Issum
13
Dinslaken/
Voerde
12
Rheinberg
04 Geldern/Issum
10 Straelen
85
Kevelaer
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
16
Alpen
12
Rheinberg
10
Straelen
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
03
Wesel
16
Alpen
7660
Rhede
79
Rees
88
Hamminkeln
03
Wesel
16
Alpen
02
KampLintfort
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
12
Rheinberg
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
16
Alpen
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
05 Dorsten
06 Haltern
7650
Borken
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
16
Alpen
02
KampLintfort
05 Dorsten
14 Schermbeck/Hünxe
7650
Borken
7590
Heiden
13
Dinslaken
/Voerde
05
Dorsten
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
7590
Heiden
14
Schermbeck/
Hünxe
24
Oberhausen
26
Gelsenkirchen
7590
Heiden
7580
Reken
7690
Raesfeld
14
Schermbeck/
Hünxe
17
Recklinghausen/
Herten
06
Haltern
05
Dorsten
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
7650
Borken
7580
Reken
06
Haltern
05
Dorsten
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
27
Herne
05 Dorsten
26 Gelsenkirchen
7690
Raesfeld
13
Dinslaken/
Voerde
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
7650
Borken
05 Dorsten
25 Bottrop/Gladbeck
7650
Borken
14
Schermbeck/
Hünxe
7580
Reken
06
Haltern
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
06
Haltern
05
Dorsten
05 Dorsten
15 Marl
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
7580
Reken
7690
Raesfeld
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
10
Straelen
7590
Heiden
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
7590
Heiden
7580
Reken
7690
Raesfeld
14
Schermbeck/
Hünxe
06
Haltern
05
Dorsten
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
27
Herne
36
Bochum
25
Preisstufe C
04 Geldern/Issum
85 Kevelaer
Preisstufe C
06 Haltern
15 Marl
06 Haltern
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
7580
Reken
7580
Reken
06
Haltern
05
Dorsten
06
Haltern
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
5080
Olfen
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
27
Herne
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
10
Vluyn/
Kerken/
22
Straelen
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
32
Krefeld
41
Willich
31
Viersen
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
32 Krefeld
04
Geldern/
Issum
26
2190
Lünen
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
22 Moers
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
23
Duisburg
Nord
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
83
Xanten
84
Sonsbeck
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
29
Waltrop
28
CastropRauxel
12 Rheinberg
16 Alpen
02
KampLintfort
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
05
Dorsten
42
Meerbusch
04
Geldern/
Issum
03
Wesel
16
Alpen
02
KampLintfort
12
Rheinberg
23
Duisburg
Nord
22
Moers
12 Rheinberg
22 Moers
12 Rheinberg
23 Duisburg Nord
03
Wesel
03
Wesel
02
KampLintfort
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
02
KampLintfort
23
Duisburg
Nord
22
Moers
13
Dinslaken/
Voerde
16
Alpen
12
Rheinberg
12
Rheinberg
32
Krefeld
13 Dinslaken/Voerde
14 Schermbeck/Hünxe
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
25
Bottrop/
Gladbeck
12
Rheinberg
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
25
Bottrop/
Gladbeck
23
Duisburg
Nord
22
Moers
24
Oberhausen
13 Dinslaken/Voerde
24 Oberhausen
33
Duisburg
Mitte/Süd
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
33
Duisburg
Mitte/Süd
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
13 Dinslaken/Voerde
25 Bottrop/Gladbeck
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
13 Dinslaken/Voerde
23 Duisburg Nord
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
Preisstufe C
16
Alpen
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
35
Essen
Mitte/Nord
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
05
Dorsten
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
27
Preisstufe C
14 Schermbeck/Hünxe
25 Bottrop/Gladbeck
14 Schermbeck/Hünxe
88 Hamminkeln
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
7670
Bocholt
7440
Isselburg
05
Dorsten
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
7660
Rhede
79
Rees
13
Dinslaken/
Voerde
25
Bottrop/
Gladbeck
15 Marl
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
06
Haltern
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
05
Dorsten
29
Waltrop
28
CastropRauxel
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
36
Bochum
15 Marl
26 Gelsenkirchen
06
Haltern
15
Marl
28
78
Kalkar
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
29
Waltrop
28
CastropRauxel
16 Alpen
83 Xanten
05
Dorsten
25
Bottrop/
Gladbeck
25
Bottrop/
Gladbeck
35
Essen
Mitte/Nord
06
Haltern
15
Marl
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
26
Gelsenkirchen
15 Marl
17 Recklinghausen/Herten
05
Dorsten
7690
Raesfeld
88
Hamminkeln
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
27
Herne
36
Bochum
04
Geldern/
Issum
03
Wesel
16
Alpen
02
KampLintfort
12
Rheinberg
16 Alpen
84 Sonsbeck
17 Recklinghausen/Herten
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
06
Haltern
83
Xanten
84
Sonsbeck
05
Dorsten
03
Wesel
16
Alpen
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
02
KampLintfort
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
12
Rheinberg
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
29
Waltrop
Preisstufe C
77
Uedem
28
CastropRauxel
36
Bochum
17 Recklinghausen/Herten
26 Gelsenkirchen
17 Recklinghausen/Herten
27 Herne
06
Haltern
06
Haltern
05
Dorsten
05
Dorsten
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
29
Waltrop
26
Gelsenkirchen
28
CastropRauxel
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
29
Waltrop
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
17 Recklinghausen/Herten
28 Castrop-Rauxel
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
28 Castrop-Rauxel
06
Haltern
05
Dorsten
15
Marl
06
Haltern
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
15
Marl
29
Waltrop
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
27
Herne
29
Waltrop
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
29
Preisstufe C
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
29 Waltrop
20 Nettetal/Brüggen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
06
Haltern
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
10
Straelen
29
Waltrop
2190
Lünen
28
CastropRauxel
38
Dortmund
Ost
37
Dortmund
Mitte/West
69
Venlo
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
10
Straelen
20
Nettetal/
Brüggen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
70
Wegberg
69
Venlo
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
50
Mönchengladbach
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
32
Krefeld
41
Willich
50
Mönchengladbach
30
51
Korschenbroich
51
Korschenbroich
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
32 Krefeld
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
31
Viersen
41
Willich
31
Viersen
50
Mönchengladbach
10
Straelen
20
Nettetal/
Brüggen
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
31
Viersen
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
01
Kerken/
Wachtendonk
10
Straelen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
31 Viersen
10
Straelen
20 Nettetal/Brüggen
31 Viersen
01
Kerken/
Wachtendonk
69
Venlo
32
Krefeld
41
Willich
31
Viersen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
20 Nettetal/Brüggen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
20
Nettetal/
Brüggen
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
22
Rheurdt
Wachtendonk
Moers
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
42
Meerbusch
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
41 Willich
13
Dinslaken/
Voerde
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
42
Meerbusch
41
Willich
31
Viersen
02
KampLintfort
32
Krefeld
50
Mönchengladbach
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
22 Moers
32 Krefeld
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
22
Moers
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
23
Duisburg
Nord
22
Moers
02
KampLintfort
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
23
Duisburg
Nord
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
32
Krefeld
41
Willich
23 Duisburg Nord
33 Duisburg Mitte/Süd
13
Dinslaken/
Voerde
25
Bottrop/
Gladbeck
12
Rheinberg
33
Duisburg
Mitte/Süd
34
Mülheim/
Ruhr
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
44
Ratingen/
Heiligenhaus
42
Meerbusch
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
22
Moers
Preisstufe C
11
Neukirchen01
Vluyn/
Kerken/
Rheurdt
Wachtendonk
10
Straelen
20
Nettetal/
Brüggen
22 Moers
23 Duisburg Nord
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
35
Essen
Mitte/Nord
25
Bottrop/
Gladbeck
12
Rheinberg
23
Duisburg
Nord
22
Moers
32
Krefeld
33
Duisburg
Mitte/Süd
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
31
Preisstufe C
23 Duisburg Nord
34 Mülheim an der Ruhr
24 Oberhausen
25 Bottrop/Gladbeck
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
24
Oberhausen
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
45
Essen
Süd
33
Duisburg
Mitte/Süd
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
33
Duisburg
Mitte/Süd
24 Oberhausen
34 Mülheim an der Ruhr
13
Dinslaken/
Voerde
13
Dinslaken/
Voerde
23
Duisburg
Nord
44
Ratingen/
Heiligenhaus
23
Duisburg
Nord
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
12
Rheinberg
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
24 Oberhausen
35 Essen Mitte/Nord
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
13
Dinslaken/
Voerde
35
Essen
Mitte/Nord
23
Duisburg
Nord
45
Essen
Süd
33
Duisburg
Mitte/Süd
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
55
Velbert
25 Bottrop/Gladbeck
26 Gelsenkirchen
14
Schermbeck/
Hünxe
13
Dinslaken/
Voerde
24
Oberhausen
15
Marl
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
27
Herne
36
Bochum
05
Dorsten
14
Schermbeck/
Hünxe
13
Dinslaken/
Voerde
15
Marl
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
45
Essen
Süd
55
Velbert
32
46
Hattingen/
Sprockhövel
25 Bottrop/Gladbeck
35 Essen Mitte/Nord
05
Dorsten
25
Bottrop/
Gladbeck
36
Bochum
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
27
Herne
27
Herne
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
26 Gelsenkirchen
36 Bochum
05
Dorsten
05
Dorsten
15
Marl
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
29
Waltrop
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
28
CastropRauxel
27
Herne
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
2190
Lünen
37
Dortmund
Mitte/West
37
Dortmund
Mitte/West
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
5080
Olfen
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
28
CastropRauxel
28
CastropRauxel
46
Hattingen/
Sprockhövel
29 Waltrop
37 Dortmund Mitte/West
29
Waltrop
29
Waltrop
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
27
Herne
37
Dortmund
Mitte/West
28 Castrop-Rauxel
36 Bochum
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
28
CastropRauxel
46
Hattingen/
Sprockhövel
27 Herne
28 Castrop-Rauxel
35
Essen
Mitte/Nord
27
Herne
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
26
Gelsenkirchen
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
36
Bochum
45
Essen
Süd
17
Recklinghausen/
Herten
25
Bottrop/
Gladbeck
20
Nettetal/
Brüggen
38
Dortmund
Ost
36
Bochum
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
2480
Holzwickede
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
70
Wegberg
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
41
Willich
50
Mönchengladbach
51
Korschenbroich
58
Hagen
33
Preisstufe C
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
15
Marl
17
Recklinghausen/
Herten
Preisstufe C
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
50 Mönchengladbach
20
Nettetal/
Brüggen
41
Willich
31
Viersen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
50
Mönchengladbach
70
Wegberg
31 Viersen
41 Willich
51
Korschenbroich
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
32
Krefeld
41
Willich
31
Viersen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
50
Mönchengladbach
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
72
Jüchen
31 Viersen
50 Mönchengladbach
32 Krefeld
33 Duisburg Mitte/Süd
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
20
Nettetal/
Brüggen
41
Willich
31
Viersen
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
50
Mönchengladbach
70
Wegberg
51
Korschenbroich
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
23
Duisburg
Nord
22
Moers
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
72
Jüchen
32 Krefeld
41 Willich
32 Krefeld
42 Meerbusch
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
31
Viersen
22
Moers
11
NeukirchenVluyn/
Rheurdt
33
Duisburg
Mitte/Süd
22
Moers
32
Krefeld
41
Willich
50
Mönchengladbach
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
41
Willich
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
34
34
Mülheim/
Ruhr
44
Ratingen/
Heiligenhaus
42
Meerbusch
41
Willich
24
Oberhausen
52
Neuss/
Kaarst
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
22
Moers
45
Essen
Süd
25
Bottrop/
Gladbeck
34
Mülheim/
Ruhr
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
55
Velbert
33
Duisburg
Mitte/Süd
34 Mülheim an der Ruhr
44 Ratingen/Heiligenhaus
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
54
Mettmann/
Wülfrath
27
Herne
36
Bochum
45
Essen
Süd
55
Velbert
46
Hattingen/
Sprockhövel
35 Essen Mitte/Nord
36 Bochum
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
23
Duisburg
Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
34 Mülheim an der Ruhr
35 Essen Mitte/Nord
24
Oberhausen
32
Krefeld
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
33 Duisburg Mitte/Süd
44 Ratingen/Heiligenhaus
33
Duisburg
Mitte/Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
42
Meerbusch
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
22
Moers
34
Mülheim/
Ruhr
33
Duisburg
Mitte/Süd
32
Krefeld
44
Ratingen/
Heiligenhaus
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
24
Oberhausen
23
Duisburg
Nord
22
Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
43 Düsseldorf Mitte/Nord
55
Velbert
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
34
Mülheim/
Ruhr
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
45
Essen
Süd
55
Velbert
27
Herne
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
35
Preisstufe C
33 Duisburg Mitte/Süd
34 Mülheim an der Ruhr
Preisstufe C
35 Essen Mitte/Nord
46 Hattingen/Sprockhövel
25
Bottrop/
Gladbeck
24
Oberhausen
25
Bottrop/
Gladbeck
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
34
Mülheim/
Ruhr
35 Essen Mitte/Nord
55 Velbert
24
Oberhausen
45
Essen
Süd
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
34
Mülheim/
Ruhr
66
Wuppertal
Ost
36 Bochum
37 Dortmund Mitte/West
36
Bochum
45
Essen
Süd
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
26
Gelsenkirchen
54
Mettmann/
Wülfrath
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
36 Bochum
46 Hattingen/Sprockhövel
17
Recklinghausen/
Herten
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
27
Herne
35
Essen
Mitte/Nord
29
Waltrop
26
Gelsenkirchen
2190
Lünen
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
38
Dortmund
Ost
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
35
Essen
Mitte/Nord
2480
Holzwickede
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
45
Essen
Süd
58
Hagen
27
Herne
55
Velbert
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
46
Hattingen/
Sprockhövel
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
66
Wuppertal
Ost
36 Bochum
47 Witten/Wetter/Herdecke
37 Dortmund Mitte/West
38 Dortmund Ost
18
Oer-Erkenschwick/Datteln
17
Recklinghausen/
Herten
26
Gelsenkirchen
35
Essen
Mitte/Nord
27
Herne
29
Waltrop
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
36
37
Dortmund
Mitte/West
2400
Bergkamen
38
Dortmund
Ost
36
Bochum
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
27
Herne
2190
Lünen
28
CastropRauxel
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
2390
Kamen
2490
Unna
2480
Holzwickede
29
Waltrop
27
Herne
38 Dortmund Ost
58 Hagen
29
Waltrop
2190
Lünen
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
38
Dortmund
Ost
46
Hattingen/
Sprockhövel
2480
Holzwickede
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
41 Willich
50 Mönchengladbach
41 Willich
52 Neuss/Kaarst
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
70
Wegberg
21
Kempen/
Grefrath/
Tönisvorst
32
Krefeld
41
Willich
31
Viersen
50
Mönchengladbach
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
50
Mönchengladbach
51
Korschenbroich
52
Neuss/
Kaarst
61
Grevenbroich
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
53
Düsseldorf
Süd
62
Dormagen
63
Rommerskirchen
43 Düsseldorf Mitte/Nord
44 Ratingen/Heiligenhaus
33
Duisburg
Mitte/Süd
41
Willich
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
72
Jüchen
42 Meerbusch
43 Düsseldorf Mitte/Nord
42
Meerbusch
32
Krefeld
41
Willich
31
Viersen
72
Jüchen
32
Krefeld
2480
Holzwickede
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
2490
Unna
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
2390
Kamen
38
Dortmund
Ost
37
Dortmund
Mitte/West
36
Bochum
2400
Bergkamen
2190
Lünen
Preisstufe C
37 Dortmund Mitte/West
47 Witten/Wetter/Herdecke
33
Duisburg
Mitte/Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
54
Mettmann/
Wülfrath
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
42
Meerbusch
52
Neuss/
Kaarst
34
Mülheim/
Ruhr
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
37
Preisstufe C
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52 Neuss/Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord
54 Mettmann/Wülfrath
33
Duisburg
Mitte/Süd
42
Meerbusch
41
Willich
51
Korschenbroich
72
Jüchen
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
52
Neuss/
Kaarst
61
Grevenbroich
33
Duisburg
Mitte/Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
33
Duisburg
Mitte/Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
65
Wuppertal
West
34
Mülheim/
Ruhr
45
Essen
Süd
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
55
Velbert
45
Essen
Süd
55
Velbert
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
74
Solingen
28
CastropRauxel
37
Dortmund
Mitte/West
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
35
Essen
Mitte/Nord
45
Essen
Süd
55
Velbert
36
Bochum
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
Wuppertal
Ost
38
65
Wuppertal
West
46 Hattingen/Sprockhövel
47 Witten/Wetter/Herdecke
35
Essen
Mitte/Nord
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
74
Solingen
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
74
Solingen
44 Ratingen/Heiligenhaus
55 Velbert
34
Mülheim/
Ruhr
44
Ratingen/
Heiligenhaus
73
Langenfeld/
Monheim
33
Duisburg
Mitte/Süd
65
Wuppertal
West
44 Ratingen/Heiligenhaus
54 Mettmann/Wülfrath
33
Duisburg
Mitte/Süd
52
Neuss/
Kaarst
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
63
Rommerskirchen
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 Erkrath/Haan/Hilden
42
Meerbusch
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
62
Dormagen
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
42
Meerbusch
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
35
Essen
Mitte/Nord
35
Essen
Mitte/Nord
36
Bochum
45
Essen
Süd
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
46 Hattingen/Sprockhövel
66 Wuppertal Ost
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
45
Essen
Süd
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
46
Hattingen/
Sprockhövel
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
70
Wegberg
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
75
Remscheid
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
30
Schwalmtal/
Niederkrüchten
36
Bochum
Preisstufe C
46 Hattingen/Sprockhövel
55 Velbert
52 Neuss/Kaarst
53 Düsseldorf Süd
42
Meerbusch
41
Willich
31
Viersen
50
Mönchengladbach
51
Korschenbroich
72
Jüchen
52
Neuss/
Kaarst
61
Grevenbroich
53 Düsseldorf Süd
64 Erkrath/Haan/Hilden
41
Willich
42
Meerbusch
51
Korschenbroich
72
Jüchen
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
52
Neuss/
Kaarst
61
Grevenbroich
62
Dormagen
73
Langenfeld/
Monheim
63
Rommerskirchen
54 Mettmann/Wülfrath
55 Velbert
35
Essen
Mitte/Nord
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
52
Neuss/
Kaarst
54
Mettmann/
Wülfrath
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
62
Dormagen
73
Langenfeld/
Monheim
45
Essen
Süd
65
Wuppertal
West
74
Solingen
44
Ratingen/
Heiligenhaus
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
39
Preisstufe C
54 Mettmann/Wülfrath
64 Erkrath/Haan/Hilden
54 Mettmann/Wülfrath
65 Wuppertal West
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
65
Wuppertal
West
54
Mettmann/
Wülfrath
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
74
Solingen
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
75
Remscheid
74
Solingen
73
Langenfeld/
Monheim
58 Hagen
67 Schwelm/Ennepetal/
Gevels­berg/Breckerfeld
55 Velbert
65 Wuppertal West
35
Essen
Mitte/Nord
37
Dortmund
Mitte/West
45
Essen
Süd
55
Velbert
44
Ratingen/
Heiligenhaus
54
Mettmann/
Wülfrath
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
75
Remscheid
74
Solingen
64 Erkrath/Haan/Hilden
65 Wuppertal West
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
Wuppertal
Ost
43
Düsseldorf
Mitte/Nord
64
53
Erkrath/
Düsseldorf Haan/
Hilden
Süd
73
Langenfeld/
Monheim
40
2150
Schwerte
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
2480
Holzwickede
58
Hagen
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
65 Wuppertal West
66 Wuppertal Ost
55
Velbert
54
Mettmann/
Wülfrath
38
Dortmund
Ost
55
Velbert
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
75
Remscheid
54
Mettmann/
Wülfrath
64
Erkrath/
Haan/
Hilden
46
Hattingen/
Sprockhövel
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
74
Solingen
75
Remscheid
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
66 Wuppertal Ost
67 Schwelm/Ennepetal/
Gevels­berg/Breckerfeld
71 Emmerich
78 Kalkar
57
Arnhem*
07
’s-Heerenberg
58
Hagen
71
Emmerich
67
Schwelm/
Ennepetal/
Gevelsberg/
Breckerfeld
66
65
Wuppertal Wuppertal
Ost
West
80
Kleve
79
Rees
82
Bedburg-Hau
71 Emmerich
79 Rees
78
Kalkar
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
75
Remscheid
Preisstufe C
46
Hattingen/
Sprockhövel
55
Velbert
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
47
Witten/
Wetter/
Herdecke
83
Xanten
71 Emmerich
80 Kleve
57
Arnhem*
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
57
Arnhem*
87
Zevenaar/
Duiven/
Westervoort*
71
Emmerich
71
Emmerich
81
Kranenburg
7440
Isselburg
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
07
’s-Heerenberg
59
Millingen
a. d. Rijn
07
’s-Heerenberg
80
Kleve
79
Rees
82
Bedburg-Hau
79
Rees
78
Kalkar
78
Kalkar
88
Hamminkeln
86
Goch/
Weeze
77 Uedem
78 Kalkar
77 Uedem
83 Xanten
71
Emmerich
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
86
Goch/
Weeze
79
Rees
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
86
Goch/
Weeze
78
Kalkar
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
03
Wesel
16
Alpen
41
Preisstufe C
77 Uedem
84 Sonsbeck
78 Kalkar
79 Rees
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
71
Emmerich
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
79
Rees
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
16
Alpen
86
Goch/
Weeze
04
Geldern/
Issum
78 Kalkar
80 Kleve
88
Hamminkeln
77
Uedem
83
Xanten
78 Kalkar
83 Xanten
59
Millingen
a. d. Rijn
71
Emmerich
80
Kleve
71
Emmerich
82
Bedburg-Hau
80
Kleve
81
Kranenburg
82
Bedburg-Hau
79
Rees
78
Kalkar
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
86
Goch/
Weeze
83
Xanten
79 Rees
88 Hamminkeln
71
Emmerich
7440
Isselburg
7670
Bocholt
7660
Rhede
79
Rees
78
Kalkar
88
Hamminkeln
03
Wesel
42
7440
Isselburg
80
Kleve
83
Xanten
7690
Raesfeld
14
Schermbeck/
Hünxe
79
Rees
78
Kalkar
77
Uedem
83
Xanten
84
Sonsbeck
16
Alpen
03
Wesel
Preisstufe C + D
80 Kleve
81 Kranenburg
80 Kleve
86 Goch/Weeze
59
Millingen
a. d. Rijn
59
Millingen
a. d. Rijn
60
Nijmegen/
Groesbeek
71
Emmerich
71
Emmerich
81
Kranenburg
81
Kranenburg
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
80
Kleve
82
Bedburg-Hau
78
Kalkar
78
Kalkar
77
Uedem
86
Goch/
Weeze
86
Goch/
Weeze
Preisstufe D
85
Kevelaer
83 Xanten
84 Sonsbeck
85 Kevelaer
86 Goch/Weeze
80
Kleve
78
Kalkar
77
Uedem
82
Bedburg-Hau
83
Xanten
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
03
Wesel
86
Goch/
Weeze
78
Kalkar
77
Uedem
84
Sonsbeck
16
Alpen
04
Geldern/
Issum
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
Der Geltungsbereich der
Preisstufe D für Zeittickets
Die Tickets mit unbeschränkter Fahrtenanzahl der Preisstufe D
gelten verbundweit (s. Karte auf den Seiten 8 – 9).
43
Tickets
Bartickets
EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
EinzelTicket
Erwachsene
Kurzstrecke
A
B
C
D
1,60
2,70
5,80
12,10
15,00
bis
3 Std.
bis
5 Std.
EinzelTicket
Kinder
Geltungsdauer
ab Entwertung
1,60
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis
2 Std.
K gültig nur für eine Fahrt in der jeweiligen
Geltungsbereich
Preis­stufe ab dem Start bis zum Ziel mit
beliebig häufigem Umsteigen
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme nein
44
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter,
Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticket­
automaten
Bartickets
4erTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
4erTicket
Erwachsene
Kurzstrecke
A
B
C
D
5,90
10,00
20,90
42,80
52,50
bis
3 Std.
bis
5 Std.
4erTicket
Kinder
Geltungsdauer
ab Entwertung
5,90
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis
2 Std.
K gültig für vier Fahrten in der jeweiligen
Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit
beliebig häufigem Um­steigen oder eine
gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen
Bartickets
Geltungsbereich
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter,
Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
45
Tickets
Bartickets
TagesTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
A
B
C
D
TagesTicket
(Preis für
eine Person)
6,80
13,90
23,60
28,40
Preis je zusätzlich
mitgenommene
Person
3,20
3,70
4,20
4,90
Geltungsdauer
ab Entwertung
bis 3 Uhr des Folgetages
Geltungsbereich
gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rundund Rückfahrten) im gewählten Geltungs­
bereich
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
(inkl. Ticketinhaber)
gültig für bis zu fünf Personen
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
46
Kostenerstattung bei Verspätung
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter,
Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticket­
automaten
Bartickets
Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR
benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen
mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet wird. Das
ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets,
richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket).
Grundsätzlich gilt: P ro Person, Fahrt und Zusatznutzen
benötigt man jeweils ein ZusatzTicket.
ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)
ZusatzTicket
3,40
4er ZusatzTicket
12,20
Verkauf
Rabatt-Tipp
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen,
Handy, Internet, Ticketautomaten
Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten,
K
bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis
einschließlich auf Preisstufe D (pro Person und Fahrt)
oder
Kfür mitgenommene Personen in erweiterte
Geltungsbereiche
Aufwertbarkeit
oder
Kfür die Fahrradmitnahme, sofern nicht im
Ticketnutzen enthalten
oder
K 1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung
sind ausgenommen: SchokoTicket, YoungTicket
und YoungTicketPLUS)
47
Bartickets
Ticket
Tickets
Bartickets
Nur online erhältlich
10erTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
Kurzstrecke
A
B
C
D
10erTicket
Erwachsene
13,60
22,00
44,00
88,00
100,00
bis 20
Min.
bis 90
Min.
bis
2 Std.
bis
3 Std.
bis
5 Std.
Rabatt-Tipp
Geltungsdauer
ab Entwertung
K gültig für zehn Fahrten
Geltungsbereich
in der jeweiligen Preisstufe
ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig
häufigem Um­steigen oder eine gemein­
same Fahrt für bis zu zehn Personen
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
48
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Internet, Handy
Die Ticketprüfung
Das eTicket
Abotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten herausgegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem
Chip abge­legt und können nur von entsprechenden Kontroll­
geräten ausge­lesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft
werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll­
systemen in den Bussen integriert und werden auch vom
Prüfpersonal verwendet.
Zugelassene Chipkarten
tragen das e-Symbol. Des
Weiteren erfolgt die Kontrolle der Tickets über den
VDVBarcode
VDV-Barcode. Dieser ist
beispielsweise bei allen
Onlinetickets zum Selbstausdruck vorgeschrieben.
In dem Bar­code sind die­gleichen Informationen für die
Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit
können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder
durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung
von Onlinetickets ist es notwendig, sich durch ein Kontrollmedium (z. B. Personalausweis) auszuweisen. Folgende
Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:
49
Zeittickets
Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs- und manipula­
tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der
Kunde hält beim Einstieg in den Bus sein Ticket an das
Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein
gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl
der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen
Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium
verlangen.
Tickets
Zeittickets
Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
Ticket2000
76,40
80,40
83,00
117,15 151,25 194,50
Ticket2000 Abo
67,17
70,69
72,97
103,00 132,98 171,00
Ticket2000 9 Uhr
56,85
59,55
61,40
88,70
113,25 146,70
Ticket2000 9 Uhr
Abo
49,98
52,36
53,98
77,99
99,57
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten im gewählten
Geltungsbereich/-zeitraum
Erweiterter
Geltungs­bereich
für die Preisstufen
A1/A2/A3, B und C
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig
m
an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen
sowie am 24.12. und 31.12.: verbundweit
gültig
Geltungsdauer
Ticket2000: ganztägig; Ticket2000 9 Uhr:
montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen;
Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats
bis erster Werktag des Folgemonats;
Abo: Ausstellung taggenau
128,98
Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei
wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online
(über App oder PC) erhätlich
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte
Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit
gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis
mitführen
Übertragbarkeit
ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig
an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen
Personenmitnahme sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei
Kinder unter 15 Jahren)
50
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt und Person
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für
den Ticketinhaber im jeweiligen
Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
ganztägig bis zu 50,00 Euro
Verkauf
Abo: KundenCenter, Internet
Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen,
HandyTicket, Internet, Ticketautomaten
ZusatzTicket
Aufwertbarkeit
K
montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung
des Geltungs­bereichs auf den gesamten
Verbundraum
Zeittickets
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein
o der
ZusatzTicket
KF
ahrradmitnahme für mitgenommene
Personen
Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten
Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der
Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.
51
Tickets
Zeittickets
Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
Ticket1000
67,85
71,65
74,30
107,40 142,30 181,30
Ticket1000 Abo
59,65
62,99
65,32
94,43
125,11 159,40
Ticket1000 9 Uhr
50,25
53,00
54,75
79,35
104,65 135,10
Ticket1000 9 Uhr
Abo
44,18
46,60
48,14
69,76
92,01
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten im gewählten
Geltungsbereich/-zeitraum
Geltungsdauer
B
C
D
118,78
Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: montags
bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden,
gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter
Werktag des Vormonats bis erster Werktag des
Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau
Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App
oder PC) erhältlich
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte
Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer;
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. im Geltungsbereich: bis zu drei
Kinder unter 15 Jahren
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Kostenerstattung bei Verspätung
Verkauf
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein
Zusatz­Ticket
52
Abo: KundenCenter, Internet
Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen,
Handy, Internet, Ticketautomaten
ZusatzTicket
K Erweiterung
des Geltungsbereichs auf den
gesamten Verbundraum
Zeittickets
BärenTicket
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
D
83,60
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen
und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum
und in manchen angrenzenden Tarifgebieten für
Personen ab 60 Jahren
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein
Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)
1.-Klasse-Zug
inklusive
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber
im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
ganztägig bis zu 50,00 Euro
Verkauf
KundenCenter
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein
ZusatzTicket
ZusatzTicket
K F ahrradmitnahme für mitgenommene Personen
53
Zeittickets
BärenTicket
Tickets
Zeittickets
YoungTicketPLUS
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
54
A1
A2
A3
B
C
D
YoungTicketPLUS
47,26
48,51
50,16
71,11
90,77
104,06
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und
Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an
m
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. (eine Person im jeweiligen
Geltungsbereich)
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber
im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein ZusatzTicket
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an
m
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. verbundweit gültig
ZusatzTicket
Km
ontags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung
des Geltungsbereichs auf den gesamten
Verbundraum
oder
K Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen
Zeittickets
Erweiterter Geltungsbereich für Tickets
der Preisstufen A1/
A2/A3, B, C
Verkuppler.
Ein Date? Wir bringen dich hin!
55
Tickets
Zeittickets
YoungTicket
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
B
C
YoungTicket
53,05
54,40
56,35
82,10
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen
und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten
Werktag des Folgemonats
Tickettyp
nur Monatsticket: YoungTicket-Trägerkarte mit
Wertmarke und identischer Kundennummer;
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter, Vertriebsstellen (Wertmarken für
den monatlichen Erwerb an den meisten Ticket­
automaten)
106,50 122,10
Kostenerstattung bei Verspätung
Aufwertbarkeit
Pro Fahrt und
Zusatznutzen
jeweils ein ZusatzTicket
56
ZusatzTicket
K Erweiterung
des Geltungsbereichs
auf den gesamten Verbundraum
D
Zeittickets
SchokoTicket
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
D
Selbstzahler
35,30
Eigenanteil 1. Kind
12,00
Eigenanteil 2. Kind
6,00
Eigenanteil 3. Kind
-
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen
und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter bzw. Schulträger
Aufwertbarkeit
nein
Zeittickets
Geltungsbereich
57
Tickets
Zeittickets
SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Ticket
SozialTicket
Geltungsbereich
35,55
erhältlich in zwei Geltungsbereichen:
K Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
K Kreise:
kreisweite Gültigkeit
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen,
Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
Chipkarte: ganztägig im angegebenen Monat
Trägerkarte: mit Wertmarke und identischer
Kundennummer vom letzten Werktag des
Vormonats bis zum ersten Werktag des
Folgemonats
Tickettyp
persönliches Ticket: Lichtbildausweis und
Berechtigtenausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig
Personenmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen
sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K
K
Verkauf
KundenCenter, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit
Pro Person, Fahrt
und Zusatznutzen
jeweils ein ZusatzTicket
58
Kostenerstattung bei Verspätung
bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
ZusatzTicket
K
Erweiterung des Geltungsbereichs
auf den gesamten Verbundraum
Nur online über die App
oder den PC
Zeittickets
7-TageTicket
(alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
7-TageTicket
21,90 26,65 27,65 40,40 53,15 67,70
Geltungsbereich
K
eliebig viele Fahrten im gewählten
b
Geltungsbereich
Geltungsdauer
Tickettyp
persönliches Ticket: Lichtbildausweis
mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Zeittickets
7 Tage
K Internet
Verkauf
Aufwertbarkeit
(Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrerinnen
und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen
und Ticketautomaten, dies jedoch nur in den
Preisstufen A und B),
K Handy
nein
59
Tickets
Nur online über App
oder PC erhältlich
HappyHourTicket
(alle Preisangaben in Euro)
Ticket
HappyHourTicket
2,99
Geltungsbereich
gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr morgens für
beliebig viele Fahrten in der Preisstufe
A für eine Person
Geltungsdauer
gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr
Tickettyp
online über die App oder den PC erhältlich
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme nein
60
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Internet, Handy
Aufwertbarkeit
nein
Sonstige Tarifangebote
Kurzinformation zu weiteren VRR- und
sonstigen Tarifangeboten
Tarifangebote ausschließlich
für den Tarifraum Unterer Niederrhein
Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich
im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedienungsgebiet der Verkehrs­gemeinschaft Niederrhein,
die Schnäppchenkarte in der Preisstufe A (ehemals VGNPreisstufe 1) angeboten.
Tarifraum Unterer Niederrhein
59
Millingen
a. d. Rijn
07
‘s-Heerenberg
71
Emmerich
81
Kranenburg
82
Bedburg-Hau
86
Goch/
Weeze
79
Rees
78
Kalkar
77
Uedem
88
Hamminkeln
83
Xanten
84
Sonsbeck
85
Kevelaer
04
Geldern/
Issum
10
Straelen
7670
Bocholt
7440
Isselburg
80
Kleve
01
Kerken/
Wachtendonk
14
Schermbeck/
Hünxe
03
Wesel
13
Dinslaken/
Voerde
16
Alpen
02
KampLintfort
7690
Raesfeld
12
Rheinberg
11
NeukirchenVluyn/
22
Rheurdt Moers
69
Venlo
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien.
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang.
Region Unterer Niederrhein.
61
Zeittickets
60
Nijmegen/
Groesbeek
Sonstige Tarifangebote
Tarifangebot nur im Bereich
Unterer Niederrhein
Schnäppchenkarte
(alle Preisangaben in Euro)
Ticket
Schnäppchenkarte
Geltungsbereich
Preisstufe A
Geltungsdauer
montags bis freitags ab 9 Uhr; samstags, sonnund feiertags ganztägig. Ab Entwertung jeweils
4 Stunden lang.
Tickettyp
Barticket
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
Eine weitere Person: werktags ab 19 Uhr; samstags,
sonn- und feiertags ganztägig
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
62
4,00
Kostenerstattung bei Verspätung
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr
K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer
Aufwertbarkeit
nein
Kurzinformation zum NRW-Tarif und
sonstigen Tarifangeboten
Schönes-Wochenende-Ticket
Berechtigt bis zu fünf Personen mit einem Ticket zu fahren,
wobei der Preis von der Gruppengröße abhängig ist.
Das Ticket gilt an einem Tag (samstags oder sonntags)
bis 3 Uhr des Folgetages bundesweit in allen Zügen des
Nahverkehrs (RE/RB/S-Bahn). Die Nutzung der Verbundverkehrsmittel im VRR sowie bundesweit in fast allen übrigen
Verbünden ist mit diesem Ticket uneingeschränkt möglich.
Familienkinder unter 15 Jahren werden stets unentgeltlich
mitgenommen und werden bei der Gruppengröße nicht
mitgezählt. Werden diese Kinder mitgenommen, ist die
Gruppengröße des Tickets auf zwei zahlende Personen
beschränkt.
Preis für eine Person: 40,00 Euro*,**
Preis je zusätzlich mitgenommene Person: 4,00 Euro
SchönerTagTicket NRW Single
Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis
3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz­
lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs
(S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW.
Preis: 30,00 Euro*,**
SchöneFahrtTicket NRW
Für einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15
Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt
in NRW.
Preis: 19,80 Euro für Erwachsene**
9,90 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)**
* Einzelpreis bei Kauf in DB Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro.
** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.
63
sonstige
Tarifangebote
SchönerTagTicket NRW 5 Personen
Für bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags
ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und
an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW.
Preis: 44,00 Euro*,**
Sonstige Tarifangebote
EinfachWeiterTicket
NEU
ist ein pauschales Zusatzticket für
Zeitkarteninhaber
K gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV
K erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom
VRR in den VRS und AVV bzw. umgekehrt.
K EinfachWeiterTicket
Erwachsene
2. Klasse
6,40
Kind
2. Klasse
3,20
Erwachsene
1. Klasse
9,60
Kind
1. Klasse
4,80
alle Preisangaben in Euro
SchöneFerienTicket NRW
Dieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts­
ferien 2017 zum Preis von je 30,00 Euro* und in den
Sommerferien für 60,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen
Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn­
verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ticket
gibt es für alle Personen unter 21 Jahren.
Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne­
FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an.
Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag,
so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den
Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages.
Ferientermine:
Weihnachten
Ostern
Sommer
Herbst
Weihnachten
23.12.2016
10.04.2017
17.07.2017
23.10.2017
27.12.2017
bis
bis
bis
bis
bis
06.01.2017
22.04.2017
29.08.2017
04.11.2017
06.01.2018
FahrradTagesTicket NRW
Das FahrradTagesTicket NRW kostet 4,80 Euro* pro Gel­tungs­
tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen
Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets
des VRR.
NRW-Semesterticket
Über eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann
der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW
ausgedehnt werden.
* Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.
64
IC/EC
In den DB-Verkaufsstellen sind die passenden Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder
BärenTicket können auch IC/EC-Züge mit den unten genannten
Zuschlägen benutzen.
Weitere Infos bei der DB-Auskunft unter 01806/ 99 66 33.**
Preisstufe
A
B/C
D
IC/EC-Monatszuschlag
64,80*
66,70*
68,60*
IC/EC-Monatszuschlag im Abo
55,00*
56,60*
58,30*
* Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2017.
** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf.
KombiTicket
Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeitund Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig
als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln
zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies
ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen
zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen,
der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der
Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich.
Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und
Fachhochschulen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Ver­träge über die
Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist
kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich
Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester
im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren.
Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an
gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis
Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person
im gesamten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite
Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen
werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig
in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
VorkursTicket
Studierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor
Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30-Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei
wählbar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das
VorkursTicket bietet denselben Zusatznutzen wie das SemesterTicket.
65
sonstige
Tarifangebote
Semesterticket
Preise
Die Preise ab 01.01.2017
Zeittickets
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
Ticket1000
im Einzelkauf*
67,85
71,65
74,30
107,40 142,30 181,30
Ticket1000
im Abo
59,65
62,99
65,32
94,43
125,11
Ticket1000 9 Uhr
im Einzelkauf*
50,25
53,00
54,75
79,35
104,65 135,10
Ticket1000 9 Uhr
im Abo
44,18
46,60
48,14
69,76
92,01
Ticket2000
im Einzelkauf*
76,40
80,40
83,00
117,15
151,25 194,50
Ticket2000
im Abo
67,17
70,69
72,97
103,00 132,98 171,00
Ticket2000 9 Uhr
im Einzelkauf*
56,85
59,55
61,40
88,70
113,25 146,70
Ticket2000 9 Uhr
im Abo
49,98
52,36
53,98
77,99
99,57
128,98
BärenTicket
-
-
-
-
-
83,60
SozialTicket
35,55
35,55
35,55
-
-
-
53,15
67,70
159,40
118,78
Nur online über die App oder den PC erhältlich
7-TageTicket
21,90
26,65
27,65
40,40
*Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.
ZusatzTickets
(alle Preisangaben in Euro)
ZusatzTicket
3,40
4er ZusatzTicket
Rabatt-Tipp
66
12,20
Die Preise ab 01.01.2017
1.-Klasse-Zusatzwertmarken
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A
B
C
D
1.-KlasseMonatsticket
45,45
80,90
1.-Klasse-Monatsticket
im Abo
39,96
71,13
Bartickets
(alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen
Ticket
EinzelTicket
Erwachsene
Kurz­
strecke
A
B
C
D
1,60
2,70
5,80
12,10
15,00
42,80
52,50
EinzelTicket
Kinder
1,60
4erTicket
Erwachsene
5,90
10,00
4erTicket
Kinder
20,90
5,90
TagesTicket
(Preis für eine
Person)
-
6,80
13,90
23,60
28,40
Preis je zusätzlich
mitgenommene
Person
-
3,20
3,70
4,20
4,90
Nur online über die App oder den PC erhältlich
HappyHourTicket
13,60
22,00
44,00
88,00
100,00
-
2,99
-
-
-
Preise
10erTicket
NEU
Ticketangebote im Tarifraum Unterer Niederrhein
Ticket
Schnäppchenkarte
A1
A2
B
C
D
4,00
-
-
-
-
67
Preise
Schüler- und Azubitarife
(alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen
Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
YoungTicket
im Einzelkauf
53,05 54,40 56,35 82,10 106,50 122,10
YoungTicketPLUS
im Abo
47,26 48,51 50,16 71,11 90,77 104,06
SchokoTicket
-
-
-
-
-
35,30
Eigenanteil
1. Kind
-
-
-
-
-
12,00
Eigenanteil
2. Kind
-
-
-
-
-
6,00
Eigenanteil
3. Kind
-
-
-
-
-
-
SchöneFerienTicket NRW
(alle Preisangaben in Euro)
68
Weihnachtsferien 2016/2017
30,00
Osterferien/Herbstferien 2017
30,00
Sommerferien 2017
60,00
Weihnachtsferien 2017/2018
30,00
Kragenbereiche
Die Kragenbereiche
Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch
Seite 4 – 5), gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen.
Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:
Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL)
K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM)
K
K
Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die
gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten
Verkehrsströmen zugeschnitten.
Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:
Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben,
gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder
der Verkehrsgemeinschaft.
K In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden
die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.
K Fahrten über den Verbund hinaus
Im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tages- oder Gruppen­
Tickets jeder benötigten Preisstufe des benachbarten
Verbundes können bereits bei Fahrtantritt im eigenen
Verbund entwertet werden.
Preise
Beispiel:
Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000-Kunde mit
der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet 36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld fahren und ab dort für die
Weiterfahrt ein EinzelTicket des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) der Preisstufe 3 nutzen. Dieses VRS-Ticket kann
bereits in Bochum entwertet werden.
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Kragenbereiche
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im
definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier­
tickets des AVV ausgegeben.
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Es gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im
definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten
des VRS ausgegeben.
Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL)
Für Fahrten zwischen dem gesamten VRR und den VRLTarifgebieten Unna, Kamen, Bergkamen, Schwerte, Holzwickede und Lünen gilt der VRR-Tarif. Darüber hinaus gilt der
VRL-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten
Geltungsbereich. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR
ausgegeben; VRL-Abos werden auf Papiertickets der VRL
ausgegeben.
Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM)
Es gilt der VRR-Tarif im definierten Kragenbereich. Des
Weiteren gilt zwischen Haltern und dem Tarifraum der VGM
der VGM-Tarif. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR
ausgegeben; VGM-Abos werden auf Papiertickets der VGM
ausgegeben.
Westfalen-Tarif (Freizeitkarte)
JobTickets mit dem Zusatz „Westfalen“ und FunTickets mit
dem Zusatz „Westfalen“, jeweils für den Geltungsbereich
„Netz“, gelten auch in den VRR-Tarifgebieten Haltern, Waltrop, Dortmund Mitte/West, Dortmund Ost, Witten/Wetter/
Herdecke, Hagen und Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/
Breckerfeld.
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Service
Service
Die Hundemitnahme
Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos.
Die Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000- und
BärenTicket-Kunden im Verspätungsfall IC/EC- oder ICE- sowie
Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller
anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw.
50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie
greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an
der Haltestelle mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan
angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr­
alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb
von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver­
kehrs­unternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt
es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik,
Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.
Die Überleitungsregeln
Einzel-, 4er-, Tages-, Gruppen- und ZusatzTickets mit Tarif­
stand Dezember 2016 sind noch bis zum 31. März 2017
gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31.12.2019
umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter.
71
Preise
Die Fahrradmitnahme
In den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell
möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt
wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern
nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der
kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu
bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche
Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen
Verkehrsunternehmen erfragt werden. Bei der Fahrradmitnahme gilt allgemein auch, dass das FahrradTagesTicket
NRW anerkannt wird.
Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen
(1) Grundlagen
(1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen,
ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel.
Die Beförderungsbedingungen werden durch separate
Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbundund Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs ergänzt,
in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und
Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen
und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen.
(2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten
der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages.
(2) Geltungsbereich
Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen
Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden
Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammenge­
schlossen sind:
K Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
K Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
K Aachener Verkehrsverbund (AVV)
K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL)
K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM)
K OWL Verkehr (OWL V)
K Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH)
K Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS)
einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit
dem Nahverkehr im Rahmen des NRW-Tarifs. Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im
Rahmen der jeweiligen Verbund- und Gemeinschaftstarife.
(3) Verhalten der Fahrgäste
(3.1) Rechte der Fahrgäste
(1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn
nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis
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vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw.
beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen
Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.
(2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung
ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen
zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt.
Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung
des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
(3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechselgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebspersonal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug
oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären.
(3.2) Pflichten der Fahrgäste
(1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit
und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.
(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des
Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste
beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur
Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
(3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte,
ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter
und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze:
Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind
zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist
jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen
festen Halt zu verschaffen.
(4) Ausschluss von der Beförderung
(1) D
ie Verkehrsunternehmen können Personen, die eine
Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes
oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen.
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Beförderungs­bedingungen
(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben
von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.
Beförderungsbedingungen
(2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht
bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen
oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist.
(3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das
Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur
Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese
üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen
aus.
(4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der
rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug
bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch
auf Schadensersatz.
(5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens
(5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen
von Fahrzeugen und Betriebsanlagen
Wenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen
verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrsunternehmen ein Reinigungs- bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden
höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende
Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der
Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
(5.2) Missbrauch von Nothilfemitteln
Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine
Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw.
der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen
Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt
für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im
Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem
außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast
bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
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(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen
(1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten
Fahrzeugen und in den Raucherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. Raucht ein Fahrgast dort, wo es
ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen.
(2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von
15,00 Euro verlangen.
(6) Pflichten des Verkehrsunternehmens
Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen­
beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen
Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen
verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch
Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht
abwenden und denen es nicht abhelfen kann.
(7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit
(7.1) Fahrpreise, Fahrausweise
(1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung
der Verkehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2
genannten Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen haben, verkauft.
(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder,
sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der
Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der
Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen.
Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon
ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht
75
Beförderungs­bedingungen
(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht,
muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen.
Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadtund Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort
möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt
werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von
Stadt- und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er
ausgeschlossen.
Beförderungsbedingungen
möglich sein, so hat sich der Fahrgast unverzüglich und
unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses
seinen Fahrausweis entwerten kann.
(4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden,
bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast
jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle
auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser
Aufforderung zu folgen.
(5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen
werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht
nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder
die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis
nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das
Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen
und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder
ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen
Gefahren ausgesetzt sind.
(6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Beanstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen.
Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen.
(7.2) Zahlungsmittel
(1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über
10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte
Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) W
enn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht
wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über
den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann
das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei
der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens
abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie
abbrechen.
(7.3) Ungültige Fahrausweise
(1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der
Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den
Vorschriften eingesetzt werden.
76
(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die
a)nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz
Aufforderung des Personals nicht unverzüglich
ausgefüllt werden,
b)nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich –
versehen sind,
c)zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt,
stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein­ geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr
geprüft werden können,
d)eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben
oder hergestellt sind,
e)von Nichtberechtigten benutzt werden,
f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden,
g)wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen
bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind,
h)ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw.
das erforderliche Lichtbild benutzt werden.
(3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz
2 a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis
g nicht erstattet.
(4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht
zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf
eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in
Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild.
Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den
Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
(6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet
das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für
den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast
muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden
Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht
eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn
der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden
77
Beförderungs­bedingungen
(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der
Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung.
Beförderungsbedingungen
kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen.
(7.4) Nicht lesbare Chipkarten
(1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht
auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und
2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen
Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu
erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte
durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen
zu lassen.
(2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige
Verkehrsunternehmen übermittelt.
(7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er
a)keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch
dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar
besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch
nicht zur Prüfung aushändigen kann,
b)den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent­ wertet hat oder entwerten ließ,
c)den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder
dem Personal aushändigt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu
60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des
Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom
Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich
hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das
Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche
geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen
Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Strafoder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines
erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt.
(3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner
Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen
bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen
liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.
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(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt
der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe
von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen
Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des
Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu
verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer
Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber
befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen
zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens
vorstellig werden.
(5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung
erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt
weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem
er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die
Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt.
(8) Erstattung, Umtausch
(1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch
von Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen hinterlegt.
(2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene,
unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab
Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei
Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise
ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen
Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen
möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein
Bearbeitungsentgelt erhoben.
(9) Besondere Beförderungsregelungen
(9.2) Polizeivollzugsbeamte
Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der
Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2
in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.
79
Beförderungs­bedingungen
(9.1) Kinder
Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für
Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen
Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
Beförderungsbedingungen
(9.3) Tiere
(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch
zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine
geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden.
Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern
mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze
blockieren dürfen.
(4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.
(9.4) Gegenstände
(1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht
gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die
Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen
die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren.
Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche
Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere
a)explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive,
übel riechende oder ätzende Stoffe,
b)unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch
die Fahrgäste verletzt werden können,
c)Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände
zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass
sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche
Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum
Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft,
so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen.
80
(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen,
damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen
werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche
Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten.
(5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen
besteht nicht.
(9.5) Fahrräder
(1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als
auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge
mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs
und E-Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor,
handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; ihre Mitnahme im ÖPNV ist generell
ausgeschlossen.
(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2
mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse
dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das
übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder) sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich
ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die
ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen
mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf
Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad­
typen des Absatz 1, Satz 1 und Satz 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen.
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Beförderungs­bedingungen
(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme
von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie
gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1,
Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten
Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für
Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten
die Bestimmungen gemäß Absatz 3.
Beförderungsbedingungen
(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn
die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation
dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze
eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit
Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer) oder Personen
mit Kinderwagen haben Vorrang vor Radfahrern. Dem
Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz
zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von
Fahrrädern besteht nicht.
(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und
muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder unter
sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden. Falt- oder
Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt
sind, zählen als Handgepäck. Ohne Fahrrad genutzte
Kinder­anhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern,
dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung
im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast
Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad
zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für
entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
(10) Fundsachen
(1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von
Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben.
(2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend
kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden.
Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar
ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen.
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(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung
bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er
glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum
oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für
das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro
erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen
an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die
Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs- und
Versandkostenaufwand berechnet werden.
(4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach
Ablauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.
(5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so
hat er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach
vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.
(11) Mobilitätsgarantie
(1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung
von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der
Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel,
das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt
werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen.
Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich
aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs beansprucht
werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den
Verkehrsunternehmen
K PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn,
K Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse
GmbH & Co. KG,
K Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif,
K Firma Pollmann Reisen GmbH und
K Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG
83
Beförderungs­bedingungen
(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch
an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft
machen kann, dass sie ihm gehört.
Beförderungsbedingungen
bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück.
Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw.
Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende
ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NordrheinWestfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPVVerkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs
unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW.
(2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen
nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen
Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels
benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen
Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist
ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor
Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung
als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung.
(3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden
Umfang erstattet:
a)Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze
bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5
und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer
planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere
Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen
separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe
von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet.
b)Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden
die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten
erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahraus weises für die betreffende Relation wird der Gesamt betrag des Fernverkehr-Fahrausweises erstattet. Kann
der Fahrgast keinen Nahverkehr-Fahrausweis für die
betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der
Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahver kehrstarif erstattet.
84
(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig
mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte
Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie
ggf. den korrespondierenden Nahverkehr-Fahrausweis
und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von
14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden-­
Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden
Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen
werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen.
(5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitätsgarantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:
a)Streik
b)Unwetter
c)Naturgewalten
d)Bombendrohungen
Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich
auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des
Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um
dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben.
(6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der
Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden.
(7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie
NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.
(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der
Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.
85
Beförderungs­bedingungen
(12) Fahrgastrechte
(1) Soweit das nationale FahrgastrechteverordnungsAnwendungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz
(AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bzw. die
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und
Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume
einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festgelegt ausgeübt.
Beförderungsbedingungen
(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag
oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens
60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt:
a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die
2. Wagenklasse
b) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 1. Wagenklasse
(13) Haftung
(1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder
Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen,
die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach
den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder
beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von
1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht,
wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen
oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder
beschädigten Ausrüstung oder Geräte.
(2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden,
die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte
Gegenstände oder Tiere verursacht werden.
(14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren
(1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrsmitteln werden von der Dispositionszentrale des zuständigen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich –
nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag
erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshaltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis.
Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch
die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste
über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können.
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(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken
gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt.
(15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum
Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der
Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von
Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln
behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume
mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird
eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen.
Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind
besonders gekennzeichnet.
(16) Verjährung
Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem
kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach
den allgemeinen Vorschriften.
(17) Ausschluss von Ersatzansprüchen
(1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie
Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das
Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft
nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind.
Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Eisenbahn bleiben unberührt.
(2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse
ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird.
Beförderungs­bedingungen
(18) Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die
sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des
Verkehrsunternehmens.
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Tarifbestimmungen
Auszüge aus den Tarifbestimmungen
(15) Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen
(15.1) Geltungsbereich
In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu
Ziffer 2 gilt folgende Regelung:
Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind.
Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf
den im VRR-Verbundraum verlaufenden Linien und
Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören.
Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet.
Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte
aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen
Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden.
(15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt
In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen
zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRR-Verbundverkehre
folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt
bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der
Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im
Sinne des VRR-Verbundtarifs.“
(15.3) Mobilitätsgarantie
In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen
zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRR-Verbundverkehre
folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen
Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und
BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00
Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener
Tickets bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen
5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20
und 5 Uhr ersetzt.“
88
(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt
In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu
Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende
Regelung:
(1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf
Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet.
Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen,
dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein
bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt.
(2)Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das
Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage
der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstat tet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn
die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunter nehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird.
Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der
Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum
des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahr schein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann
nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahr ausweisen berücksichtigt werden, wenn die Be scheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall
oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird.
(3)Je Benutzungstag werden von dem Preis des
Zeitfahrausweises abgezogen: bei einem Zeit fahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 5 %,
bei einem Zeitfahrausweis mit wöchentlicher
Geltungsdauer 25 %.
(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Ver kehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr
ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Überwei sungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Er stattung aufgrund von Umständen beantragt wird,
die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat.
89
Tarifbestimmungen
(4)Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats
nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises
bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu
stellen.
Tarifbestimmungen
(6)Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungs tag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr­-
ausweise wird nicht erstattet.
(7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung
von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwir kend nicht möglich.
(8)Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausge schlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast
wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert
wurde.
(15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten
In Ergänzung zu 7.4 der NRW-Beförderungsbedingungen gilt Folgendes:
(15.5.1) K
ontrollierter elektronischer Vordereinstieg
Bei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets
elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim
kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als
nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss
der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab
Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben.
Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines
Abonnements für Personen und Fahrrad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes
Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt
erworben werden.
Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen
Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit
einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das
für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird
durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem
der Abonnementvertrag besteht, nach positiver
Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die
Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des
erhaltenen Belegs erstattet.
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(15.5.2) P
rüfung durch Kontrollpersonale
a) Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten
Wird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht
lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch
ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben
wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht
lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch
das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall
werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenommener Personen durch das Kontrollpersonal
aufgenommen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird
die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das
ausgebende Vertrags-Verkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets
wird das Vertrags-Verkehrsunternehmen dem
Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine
neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise
kann der Abonnementkunde im KundenCenter
des Vertrags-Verkehrsunternehmens eine neue
gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets
und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die
Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden
nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das
Vertrags-Verkehrsunternehmen erstattet.
91
Tarifbestimmungen
Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden
ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die
unentgeltliche Personen- oder Fahrradmitnahme,
sind mit dem Ersatzticket nicht verbunden. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend
unentgeltlich Personen mitgenommenen, so
haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu
erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D
gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann
der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte
angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum
Verfahren.
Tarifbestimmungen
Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das
Vertrags-Verkehrsunternehmen festgestellt, dass
der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets
war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen.
Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung
des Ersatztickets während der 14-tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der
Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben.
b) Chipkarten Dritter oder NFC-Smartphones
Wird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter
(z. B. Semesterticket) oder ein NFC-Smartphone
angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die
Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Personen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht
ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene
Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung
der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des
Kunden an das Vertrags-Verkehrsunternehmen
bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermittelt. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen oder die
Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf
ihre Richtigkeit.
Das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket
ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass
der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall
muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden
Stelle in Verbindung setzen.
Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt,
dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen
Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene
Personen.
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Notizen
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Notizen
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Haben Sie noch Fragen?
Unsere Mi­­­­­t­­­arbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter:
Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf)
Online-Fahrplanauskunft
www.vrr.de
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Augustastraße 1
45879 Gelsenkirchen
Gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Stand: Januar 2017
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