2017 Tickets & Tarife Basisinformationen zum Öffentlichen Personennahverkehr im VRR-Verbundraum Tarifinformationen kompakt Mit der vorliegenden Ausgabe von „Tickets & Tarife“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im gesamten VRR-Raum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet. Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken. Weiterführende Informationen zum VRR-Tarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunternehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in dieser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang. Während „Tickets & Tarife“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de. 2 Inhaltsverzeichnis Der Verbundraum 4–5 Das Tarifsystem Die Preisstufen 6–9 Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets 10 – 20 Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets 21 – 43 Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets 43 Die Tickets im Überblick Bartickets 44 – 48 Die Ticketprüfung und das eTicket49 Zeittickets 50 – 61 Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten 62 – 65 Die Preise im Überblick 66 – 68 Die Kragenbereiche 69 – 70 Service71 Beförderungsbedingungen72 – 87 Auszüge aus den Tarifbestimmungen 88 – 92 Notizen 93 – 95 3 Der Verbundraum 57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 59 Millingen a. d. Rijn 07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek 71 Emmerich 81 Kranenburg 82 Bedburg-Hau 9292ov (Niederlande) 78 Kalkar 84 Sonsbeck 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 13 Dinslaken/ Voerde 02 KampLintfort 11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers 01 Kerken/ Wachtendonk 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen Mehr Infos unter www.avv.de 4 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 44 Ratingen/ Heiligenhau 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 72 Jüchen Aachener Verkehrsverbund (AVV) 25 Bottr Gladb 12 Rheinberg 69 Venlo 20 Nettetal/ Brüggen 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 85 Kevelaer Mehr Infos unter www.9292ov.nl 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 83 Xanten 7 He 7660 Rhede 79 Rees 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 7650 Borken 7670 Bocholt 7440 Isselburg 80 Kleve 61 Grevenbroich 43 Düsseldorf Mitte/Nord M 53 Erk Düsseldorf Ha Hi Süd 52 Neuss/ Kaarst 62 Dormagen 63 Rommerskirchen 73 Langen Monh Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de 7590 eiden Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) 06 Haltern 05 Dorsten Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 5 7590 rop/ Heiden beck 17 Recklinghausen/ Herten 758026 Reken Gelsenkirchen 27 Herne 35 05 Essen Dorsten Mitte/Nord 15 17 Recklinghausen/ Herten 45 26 Gelsenkirchen55 35 Essen Mitte/Nord 54 Mettmann/ m/ 45 Essen Wülfrath Velbert 37 Dortmund Mitte/West 29 Waltrop 28 Castrop46 Rauxel 27 Hattingen/ 37 Herne Dortmund Sprockhövel Mitte/West 36 Bochum 65 47 Witten/ 2190 Wetter/ Lünen Herdecke 47 Witten/ Wetter/ 66 Herdecke 38 Dortmund Ost 2400 Bergkamen 2390 Kamen 38 Dortmund Ost 2400 Bergkamen 67 Schwelm/ Ennepetal/ 2150 Gevelsberg/ Schwerte Breckerfeld Wuppertal46 Wuppertal Hattingen/ Ost 55 West Sprockhövel 64 Velbert 67 krath/ en/ Schwelm/ 75 haus aan/ Ennepetal/ ilden 54 Remscheid Gevelsberg/ 74 Mettmann/ Breckerfeld 66 65 WülfrathSolingen Wuppertal Wuppertal Ost West 3 64 Erkrath/ nfeld/ 75 Haan/ Hilden Remscheid 74 heim Solingen Süd 2190 Lünen 28 CastropRauxel 36 5080 Olfen Bochum 18 Oer-Erkenschwick/Datteln Marl 5080 Olfen 29 Waltrop 06 Haltern 25Essen ottrop/ Süd ladbeck us 7580 Reken 2490 Unna 2480 Holzwickede 2150 Schwerte VRR-Tarif gilt nur auf Linien und nur im Ü 2390 Kamen 58 2490 Hagen Unna VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Überg VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten KombiTickets gelte Linien und nur im Übergang. 2480 Holzwickede 58 Hagen VRR-Tarif gilt auf allen VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Übergang. Linien nur im Überg KombiTickets gelten nicht. VRR-Tarif gilt auf allen Preisstufe D Linien nur im Übergang. 73 ngenfeld/ onheim Preisstufe D * * Mit Inbetriebnahme Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19 Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Mehr Infos unter www.vrsinfo.de 5 Preisstufen Die Preisstufen Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise. Kurzstrecke Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in den meisten Städten für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem Kurzstrecken ticket erreichbar sind. SPNV-Verbindungen, z. B. S-BahnFahrten, sind grundsätzlich ausgenommen. Die Kurzstrecke wird in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt und kann damit direkt online über die Apps oder Ticketshops gekauft werden. Über die App ist z. B. das 10erTicket Kurzstrecke für 13,60 Euro erhältlich. Preisstufe A Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet 6 Preisstufen 79 Rees 78 alkar sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot, eine dichte Taktung, eine sehr gute S-Bahn- und RegionalAnbindung sowie mehrere NachtExpress-Linien aus. 06 88 Hamminkeln 83 Xanten m 84 Sonsbeck 03 Wesel 81 Kranen- burg 16 Alpen 80 Kleve Haltern 14 Schermbeck/ Hünxe 71 Emmerich 13 82 Dinslaken/ Bedburg-Hau Voerde 78 79 Rees Kalkar Städte mit der Preisstufe A 05 Dorsten 88 25 Hamminkeln Bottrop/ 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 29 Waltrop 06 Haltern 28 Castrop12 26 05 Gladbeck Rauxel Rheinberg 77 Gelsen- Dorsten 27 38 83 18 02 86 37 14kirchen Uedem Xanten Goch/ Dortmund Oer-ErkenHerne 15 Schermbeck/ 24 03 Kamp- Weeze Dortmund Hünxe schwick/Datteln Marl Wesel Ost 84 23 OberLintfort Mitte/West Sons29 Duisburg hausen beck 17 13 Waltrop 35 16 Dinslaken/ 36 Recklinghausen/ 11 85 Nord Alpen Voerde Essen Herten 25 28 Kevelaer 01 NeukirchenBochum Bottrop/ CastropMitte/Nord 12 26 Vluyn/ Kerken/ Gladbeck Rauxel Rheinberg Gelsen04 38 27 47 Rheurdt 22 02 37 Wachtendonk kirchen Geldern/ Dortmund Herne Moers 24 Kamp- 34 Witten/ Dortmund Issum Ost 23 33 OberMülheim/ Lintfort Mitte/West 45 Wetter/ Duisburg hausen 35 Duisburg Ruhr Essen Nord 36 Herdecke 11 Essen 01 Mitte/Süd NeukirchenBochum 10 Süd Mitte/Nord46 21 Vluyn/ Kerken/ 58 Straelen 47 Rheurdt 22 Hattingen/ Wachtendonk Kempen/ 34 Moers 32 Witten/ Hagen 55 33 Mülheim/ 45Sprockhövel Wetter/ Grefrath/ Krefeld Duisburg Ruhr 44 Velbert Essen Herdecke 67 Tönisvorst Mitte/Süd Süd 46 Ratingen/ 21 58 Schwelm/ Hattingen/ Kempen/ Hagen 32 Heiligenhaus 55 Sprockhövel Ennepetal/ 42 Grefrath/ Krefeld 44 Velbert 54 Gevelsberg/ 67 Meerbusch Tönisvorst Ratingen/ 20 41 Schwelm/ Mettmann/ 43 Breckerfeld Heiligenhaus 31 Ennepetal/ 66 42 65 54 Willich Nettetal/ Düsseldorf Gevelsberg/ Brüggen MeerbuschWülfrath ersen 41 Wuppertal Mettmann/ 43 Breckerfeld Wuppertal 31 Mitte/Nord 66 65 Willich Düsseldorf Viersen West Wülfrath Ost Wuppertal Wuppertal Mitte/Nord 30 Ost 64 51Schwalmtal/ West 64 5351 Erkrath/ Niederkrüchten 52 Korschen53 Erkrath/ 75 52 KorschenHaan/ 75 Düsseldorf Düsseldorf Haan/ Neuss/ 50 Neuss/ 50 broich broich Hilden Remscheid Remscheid Hilden 74 74 Süd Süd Kaarst Mönchengladbach Kaarst Solingen önchengladbach Solingen 04 Geldern/ Issum 72 72 Jüchen 61 Grevenbroich 62Jüchen Dormagen 63 Rommerskirchen 62 73 61 Langenfeld/Dormagen Greven63 broichMonheim Rommerskirchen 73 Langenfeld/ Monheim Preisstufe A1 Preisstufe A1 Preisstufe A2 Preisstufe A2 A3 Preisstufe Preisstufe A3 Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt. Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet. Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildungen auf den Seiten 10 – 20). 7 Preisstufen Preisstufe C Auch bei der Preisstufe C gibt es Unterschiede in der Darstellung zwischen Bar- und Zeittickets: Die Bartickets gelten für Fahrten über drei bis vier Tarifgebiete, bei den Zeittickets sind zwei benachbarte Zentraltarifgebiete zu definieren. Die Tickets der Preisstufe C gelten dann in den Zentraltarifgebieten – die ebenfalls frei wählbar sind, aber in jedem Fall nebeneinanderliegen müssen – und allen angrenzenden Tarifgebieten (siehe Abbildungen auf den Seiten 21 – 43). 57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 59 Millingen a. d. Rijn 07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek 71 Emmerich 81 Kranenburg 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 83 Xanten 04 Geldern/ Issum 13 Dinslaken/ Voerde 02 KampLintfort 11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers 01 Kerken/ Wachtendonk 70 Wegberg 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 34 Mülheim Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 72 Jüchen 8 Bo Gla 12 Rheinberg 69 Venlo 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 85 Kevelaer 20 Nettetal/ Brüggen 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 84 Sonsbeck 10 Straelen 7660 Rhede 79 Rees 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 7650 Borken 7670 Bocholt 7440 Isselburg 61 Grevenbroich 52 Neuss/ Kaarst 44 Ratingen Heiligenh 43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd 62 Dormagen 63 Rommerskirchen Lang Mo Preisstufen Preisstufe D Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie die Legende. Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie im Internet unter www.vrr.de. Preisstufe D 7590 Heiden 7580 Reken 06 Haltern 05 Dorsten 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 25 ottrop/ adbeck 7590 26 Gelsen7580 Reken kirchen Heiden 35 Essen Mitte/Nord 05 Dorsten m/ 45 Essen Süd 25 Bottrop/ Gladbeck n/ haus n 15 Marl 45 Essen 64 Süd ngen/ enhaus genfeld/ onheim 64 Erkrath/ f Haan/ Hilden 36 Bochum 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 46 29 Waltrop 6647 65 Witten/ Wuppertal Wuppertal Wetter/ Ost West Herdecke 55 46 Hattingen/ Sprockhövel 75 Remscheid 67 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 2400 Bergkamen 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2190 2390 Kamen 38 Dortmund Ost 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum Velbert 74 Solingen 54 73 Mettmann/ Wülfrath 2190 Lünen 28 CastropRauxel 2150 Schwerte 2490 Unna 2480 Holzwickede 2400 Bergkamen Lünen 28 Hattingen/ Castrop26 55 Sprockhövel Rauxel Gelsen38 Velbert 27 37 67Dortmund kirchen Herne Dortmund Ost Schwelm/ Mitte/West Wülfrath Erkrath/ Haan/ 4 Hilden 06 Haltern 17 Recklinghausen/ Herten 35 54 Essen Mettmann/ Mitte/Nord 4 eim/ hr 27 Herne 29 Waltrop Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 2150 58 2390 Kamen Hagen VRR-Tarif gilt nur auf b Linien und nur im Ü VRR-Tarif gilt auf alle Linien nur im Überg KombiTickets gelten 2490 Unna 2480 Holzwickede VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang. Schwerte VRR-Tarif gilt auf alle nur im Überg 58 Hagen VRR-Tarif gilt auf allen Linien Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht. Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld Preisstufe D VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. * Mit Inbetriebnahme d 75 Remscheid 73 angenfeld/ Monheim Preisstufe D * Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19 9 Preisstufe B Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind: K K K 61 Grevenbroich K 62 Dormagen K 63 Rommerskirchen 72 Jüchen K 73 Langenfeld/Monheim K 75 Remscheid 82 Bedburg-Hau 01 Kerken/Wachtendonk 02 Kamp-Lintfort 04 Geldern/ Issum 16 Alpen 11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ Straelen Rheurdt Wachtendonk 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 03 Wesel 85 Kevelaer 88 Hamminkeln 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg 10 22 Moers 04 Geldern/Issum 84 Sonsbeck 83 Xanten 12 Rheinberg 10 Straelen 16 Alpen 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 06 Haltern 7650 Borken 7590 Heiden 7580 Reken 7690 Raesfeld 7580 Reken 06 Haltern 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck Preisstufe B 05 Dorsten 06 Haltern 05 Dorsten 17 Recklinghausen/ Herten 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 10 Straelen 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 01 Kerken/ Wachtendonk 69 Venlo 04 Geldern/ Issum 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 12 Rheinberg 02 KampLintfort 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 32 Krefeld 13 Dinslaken/Voerde 03 Wesel 02 KampLintfort 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 23 Duisburg Nord 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 22 Moers 11 Preisstufe B 14 Schermbeck/Hünxe 15 Marl 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 06 Haltern 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 16 Alpen 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 17 Recklinghausen/Herten 06 Haltern 83 Xanten 84 Sonsbeck 03 Wesel 05 Dorsten 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 02 KampLintfort 12 Rheinberg 26 Gelsenkirchen 27 Herne 29 Waltrop 28 CastropRauxel 36 Bochum 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 20 Nettetal/Brüggen 06 Haltern 15 Marl 10 Straelen 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 12 29 Waltrop 28 CastropRauxel 69 Venlo 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 01 Kerken/ Wachtendonk 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 10 Straelen 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 22 Moers 32 Krefeld 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 23 Duisburg Nord 22 Moers 41 Willich 31 Viersen 24 Oberhausen 13 Dinslaken/ Voerde 13 Dinslaken/ Voerde 25 Bottrop/ Gladbeck 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 25 Bottrop/Gladbeck 14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde 33 Duisburg Mitte/Süd 24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 26 Gelsenkirchen 05 Dorsten 05 Dorsten 15 Marl 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 23 Duisburg Nord 22 Moers Preisstufe B 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 25 Bottrop/ Gladbeck 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 27 Herne 36 Bochum 13 Preisstufe B 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 17 Recklinghausen/ Herten 28 CastropRauxel 27 Herne 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 29 Waltrop 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 29 Waltrop 2190 Lünen 28 CastropRauxel 38 Dortmund Ost 37 Dortmund Mitte/West 31 Viersen 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 31 Viersen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 32 Krefeld 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 41 Willich 50 Mönchengladbach 14 20 Nettetal/ Brüggen 51 Korschenbroich 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 42 Meerbusch 34 Mülheim an der Ruhr 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 22 Moers 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 44 Ratingen/ Heiligenhaus 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 36 Bochum 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 29 Waltrop 37 Dortmund Mitte/West 46 Hattingen/ Sprockhövel 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 38 Dortmund Ost 29 Waltrop 2190 Lünen 37 Dortmund Mitte/West 28 CastropRauxel 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 37 Dortmund Mitte/West 28 CastropRauxel 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 55 Velbert 27 Herne 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 35 Essen Mitte/Nord 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd Preisstufe B 33 Duisburg Mitte/Süd 38 Dortmund Ost 36 Bochum 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 2190 Lünen 37 Dortmund Mitte/West 2400 Bergkamen 38 Dortmund Ost 2480 Holzwickede 2150 Schwerte 2390 Kamen 2490 Unna 2480 Holzwickede 58 Hagen 15 Preisstufe B 41 Willich 42 Meerbusch 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 41 Willich 31 Viersen 32 Krefeld 32 Krefeld 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 50 Mönchengladbach 41 Willich 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 16 52 Neuss/ Kaarst 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 46 Hattingen/Sprockhövel 35 Essen Mitte/Nord 35 Essen Mitte/Nord 44 Ratingen/ Heiligenhaus 33 Duisburg Mitte/Süd 54 Mettmann/ Wülfrath 45 Essen Süd 34 Mülheim/ Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 33 Duisburg Mitte/Süd 42 Meerbusch 42 Meerbusch 45 Essen Süd 45 Essen Süd 55 Velbert 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 50 Mönchengladbach Preisstufe B 47 Witten/Wetter/Herdecke 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 70 Wegberg 58 Hagen 41 Willich 31 Viersen 50 Mönchengladbach 72 Jüchen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst 42 Meerbusch 41 Willich 31 Viersen 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 72 Jüchen 52 Neuss/ Kaarst 61 Grevenbroich 53 Düsseldorf Süd 42 Meerbusch 41 Willich 51 Korschenbroich 72 Jüchen 61 Grevenbroich 43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd 52 Neuss/ Kaarst 62 Dormagen 63 Rommerskirchen 54 Mettmann/Wülfrath 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 51 Korschenbroich 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 62 Dormagen 73 Langenfeld/ Monheim 43 Düsseldorf Mitte/Nord 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 65 Wuppertal West 74 Solingen 17 Preisstufe B 55 Velbert 58 Hagen 35 Essen Mitte/Nord 37 Dortmund Mitte/West 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 38 Dortmund Ost 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2480 Holzwickede 58 Hagen 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 64 Erkrath/Haan/Hilden 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 65 Wuppertal West 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 65 Wuppertal West 74 Solingen 73 Langenfeld/ Monheim 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid 18 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 75 Remscheid 67Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld 66 Wuppertal Ost 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 74 Solingen 57 Arnhem* 54 Mettmann/ Wülfrath 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 07 ’s-Heerenberg 71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 79 Rees Preisstufe B 71 Emmerich 65 Wuppertal West 75 Remscheid 74 Solingen 73 Langenfeld/ Monheim 78 Kalkar 77 Uedem 78 Kalkar 82 Bedburg-Hau 71 Emmerich 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 80 Kleve 78 Kalkar 82 Bedburg-Hau 83 Xanten 84 Sonsbeck 86 Goch/ Weeze 85 Kevelaer 79 Rees 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 80 Kleve 59 Millingen a. d. Rijn 71 Emmerich 71 Emmerich 81 Kranenburg 7440 Isselburg 79 Rees 78 Kalkar 88 Hamminkeln 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 86 Goch/ Weeze 19 Preisstufe B 81 Kranenburg 83 Xanten 59 Millingen a. d. Rijn 78 Kalkar 60 Nijmegen/ Groesbeek 80 Kleve 81 Kranenburg 84 Sonsbeck 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 16 Alpen 85 Kevelaer 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 16 Alpen 85 Kevelaer 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 04 Geldern/ Issum 86 Goch/Weeze 88 Hamminkeln 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 86 Goch/ Weeze 7440 Isselburg 78 Kalkar 77 Uedem 7670 Bocholt 7660 Rhede 79 Rees 88 Hamminkeln 03 Wesel 85 Kevelaer 20 03 Wesel 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe Preisstufe C Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe C kann der Kunde zwei Zentraltarifgebiete frei wählen. Die Zentraltarifgebiete müssen räumlich neben einanderliegen und verkehrlich miteinander verbunden sein. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil diese Bereiche bereits in anderen Geltungsbereichen enthalten sind: 01 / 10 Kerken / Wachtendonk / Straelen K 01 / 21 Kerken / Wachtendonk / Kempen / Grefrath / Tönisvorst K 10 / 20 Straelen / Nettetal / Brüggen K 26 / 27 Gelsenkirchen / Herne K 27 / 36 Herne / Bochum K 28 / 29 Castrop-Rauxel / Waltrop K 28 / 37 Castrop-Rauxel / Dortmund Mitte / West K 34 / 45 Mülheim an der Ruhr / Essen Süd K 35 / 45 Essen Mitte / Nord / Essen Süd K 41 / 42 Willich / Meerbusch K 41 / 51 Willich / Korschenbroich K 42 / 52 Meerbusch / Neuss / Kaarst K 43 / 53 Düsseldorf Mitte / Nord / Süd K 44 / 45 Ratingen / Heiligenhaus / Essen Süd K 45 / 55 Essen Süd / Velbert K 46 / 67 Hattingen / Sprockhövel / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K 47 / 58 Witten / Wetter / Herdecke / Hagen K 47 / 67 Witten / Wetter / Herdecke / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K 50 / 72 Mönchengladbach / Jüchen K 51 / 52 Korschenbroich / Neuss / Kaarst K 51 / 61 Korschenbroich / Grevenbroich K 51 / 72 Korschenbroich / Jüchen K 52 / 61 Neuss / Kaarst / Grevenbroich K 52 / 62 Neuss / Kaarst / Dormagen K 53 / 73 Düsseldorf Süd / Langenfeld / Monheim K 61 / 62 Grevenbroich / Dormagen K 61 / 63 Grevenbroich / Rommerskirchen K 61 / 72 Grevenbroich / Jüchen K 62 / 63 Dormagen / Rommerskirchen K 64 / 73 Erkrath / Haan / Hilden / L angenfeld / Monheim K 64 / 74 Erkrath / Haan / Hilden / Solingen K 65 / 74 Wuppertal West / Solingen K 65 / 75 Wuppertal West / Remscheid K 66 / 75 Wuppertal Ost / Remscheid K 73 / 74 Langenfeld / Monheim / Solingen K 74 / 75 Solingen / Remscheid K 77 / 85 Uedem / Kevelaer K 77 / 8 6 Uedem / Goch / Weeze K 78 / 82 Kalkar /BedburgHau K 78 / 86 Kalkar / Goch / Weeze K 80 / 82 Kleve / Bedburg-Hau K 82 / 86 Bedburg-Hau / Goch / Weeze K 84 / 85 Sonsbeck / Kevelaer K 21 Preisstufe C Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets Preisstufe C 01 Kerken/Wachtendonk 04 Geldern/Issum 01 Kerken/Wachtendonk 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 84 Sonsbeck 16 Alpen 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen 10 Straelen 69 Venlo 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 32 Krefeld 02 Kamp-Lintfort 04 Geldern/Issum 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 02 KampLintfort 84 Sonsbeck 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 16 Alpen 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 31 Viersen 02 Kamp-Lintfort 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 02 Kamp-Lintfort 12 Rheinberg 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 22 03 Wesel 12 Rheinberg 32 Krefeld 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 23 Duisburg Nord 22 Moers 02 Kamp-Lintfort 16 Alpen 02 Kamp-Lintfort 22 Moers 16 Alpen 84 Sonsbeck 03 Wesel 04 Geldern/ Issum 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 02 KampLintfort 23 Duisburg Nord 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 12 Rheinberg 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 22 Moers 03 Wesel 12 Rheinberg 03 Wesel 13 Dinslaken/Voerde 88 Hamminkeln 88 Hamminkeln 83 Xanten 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 83 Xanten 16 Alpen 02 KampLintfort 13 Dinslaken/ Voerde 16 Alpen 12 Rheinberg 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 23 Duisburg Nord 22 Moers 03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe 88 Hamminkeln 83 Xanten 16 Alpen 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg 24 Oberhausen 03 Wesel 16 Alpen 88 Hamminkeln 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 25 Bottrop/ Gladbeck 12 Rheinberg 05 Dorsten 25 Bottrop/ Gladbeck 83 Xanten 84 Sonsbeck 04 Geldern/ Issum 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 02 KampLintfort 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg 23 Preisstufe C 83 Xanten Preisstufe C 03 Wesel 83 Xanten 03 Wesel 88 Hamminkeln 7670 Bocholt 7440 Isselburg 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 14 Schermbeck/ Hünxe 83 Xanten 13 Dinslaken/ Voerde 04 Geldern/Issum 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 84 Sonsbeck 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 24 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 32 Krefeld 04 Geldern/Issum 84 Sonsbeck 83 Xanten 10 Straelen 16 Alpen 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 04 Geldern/Issum 16 Alpen 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 69 Venlo 04 Geldern/ Issum 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg 04 Geldern/Issum 10 Straelen 85 Kevelaer 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 16 Alpen 12 Rheinberg 10 Straelen 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 03 Wesel 16 Alpen 7660 Rhede 79 Rees 88 Hamminkeln 03 Wesel 16 Alpen 02 KampLintfort 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 12 Rheinberg 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 16 Alpen 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 05 Dorsten 06 Haltern 7650 Borken 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 16 Alpen 02 KampLintfort 05 Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe 7650 Borken 7590 Heiden 13 Dinslaken /Voerde 05 Dorsten 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 7590 Heiden 14 Schermbeck/ Hünxe 24 Oberhausen 26 Gelsenkirchen 7590 Heiden 7580 Reken 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe 17 Recklinghausen/ Herten 06 Haltern 05 Dorsten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 7650 Borken 7580 Reken 06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 05 Dorsten 26 Gelsenkirchen 7690 Raesfeld 13 Dinslaken/ Voerde 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 7650 Borken 05 Dorsten 25 Bottrop/Gladbeck 7650 Borken 14 Schermbeck/ Hünxe 7580 Reken 06 Haltern 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 06 Haltern 05 Dorsten 05 Dorsten 15 Marl 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 7580 Reken 7690 Raesfeld 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 10 Straelen 7590 Heiden 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 7590 Heiden 7580 Reken 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe 06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 27 Herne 36 Bochum 25 Preisstufe C 04 Geldern/Issum 85 Kevelaer Preisstufe C 06 Haltern 15 Marl 06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 7580 Reken 7580 Reken 06 Haltern 05 Dorsten 06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 5080 Olfen 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ 22 Straelen Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 32 Krefeld 41 Willich 31 Viersen 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 32 Krefeld 04 Geldern/ Issum 26 2190 Lünen 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 22 Moers 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 83 Xanten 84 Sonsbeck 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 29 Waltrop 28 CastropRauxel 12 Rheinberg 16 Alpen 02 KampLintfort 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 05 Dorsten 42 Meerbusch 04 Geldern/ Issum 03 Wesel 16 Alpen 02 KampLintfort 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers 12 Rheinberg 22 Moers 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 03 Wesel 03 Wesel 02 KampLintfort 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 02 KampLintfort 23 Duisburg Nord 22 Moers 13 Dinslaken/ Voerde 16 Alpen 12 Rheinberg 12 Rheinberg 32 Krefeld 13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 25 Bottrop/ Gladbeck 12 Rheinberg 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 25 Bottrop/ Gladbeck 23 Duisburg Nord 22 Moers 24 Oberhausen 13 Dinslaken/Voerde 24 Oberhausen 33 Duisburg Mitte/Süd 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 13 Dinslaken/Voerde 25 Bottrop/Gladbeck 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 13 Dinslaken/Voerde 23 Duisburg Nord 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd Preisstufe C 16 Alpen 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 05 Dorsten 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 27 Preisstufe C 14 Schermbeck/Hünxe 25 Bottrop/Gladbeck 14 Schermbeck/Hünxe 88 Hamminkeln 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 7670 Bocholt 7440 Isselburg 05 Dorsten 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 7660 Rhede 79 Rees 13 Dinslaken/ Voerde 25 Bottrop/ Gladbeck 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 05 Dorsten 29 Waltrop 28 CastropRauxel 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 36 Bochum 15 Marl 26 Gelsenkirchen 06 Haltern 15 Marl 28 78 Kalkar 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 29 Waltrop 28 CastropRauxel 16 Alpen 83 Xanten 05 Dorsten 25 Bottrop/ Gladbeck 25 Bottrop/ Gladbeck 35 Essen Mitte/Nord 06 Haltern 15 Marl 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 26 Gelsenkirchen 15 Marl 17 Recklinghausen/Herten 05 Dorsten 7690 Raesfeld 88 Hamminkeln 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 27 Herne 36 Bochum 04 Geldern/ Issum 03 Wesel 16 Alpen 02 KampLintfort 12 Rheinberg 16 Alpen 84 Sonsbeck 17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 06 Haltern 83 Xanten 84 Sonsbeck 05 Dorsten 03 Wesel 16 Alpen 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 02 KampLintfort 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 12 Rheinberg 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 29 Waltrop Preisstufe C 77 Uedem 28 CastropRauxel 36 Bochum 17 Recklinghausen/Herten 26 Gelsenkirchen 17 Recklinghausen/Herten 27 Herne 06 Haltern 06 Haltern 05 Dorsten 05 Dorsten 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 29 Waltrop 26 Gelsenkirchen 28 CastropRauxel 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 17 Recklinghausen/Herten 28 Castrop-Rauxel 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 28 Castrop-Rauxel 06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl 06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 15 Marl 29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 27 Herne 29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 29 Preisstufe C 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 29 Waltrop 20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 06 Haltern 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 10 Straelen 29 Waltrop 2190 Lünen 28 CastropRauxel 38 Dortmund Ost 37 Dortmund Mitte/West 69 Venlo 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 10 Straelen 20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg 69 Venlo 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 30 51 Korschenbroich 51 Korschenbroich 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 32 Krefeld 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 31 Viersen 41 Willich 31 Viersen 50 Mönchengladbach 10 Straelen 20 Nettetal/ Brüggen 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 31 Viersen 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 01 Kerken/ Wachtendonk 10 Straelen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 31 Viersen 10 Straelen 20 Nettetal/Brüggen 31 Viersen 01 Kerken/ Wachtendonk 69 Venlo 32 Krefeld 41 Willich 31 Viersen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 20 Nettetal/ Brüggen 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 42 Meerbusch 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 41 Willich 13 Dinslaken/ Voerde 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 42 Meerbusch 41 Willich 31 Viersen 02 KampLintfort 32 Krefeld 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 22 Moers 32 Krefeld 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 22 Moers 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 23 Duisburg Nord 22 Moers 02 KampLintfort 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 23 Duisburg Nord 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 32 Krefeld 41 Willich 23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd 13 Dinslaken/ Voerde 25 Bottrop/ Gladbeck 12 Rheinberg 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim/ Ruhr 43 Düsseldorf Mitte/Nord 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 44 Ratingen/ Heiligenhaus 42 Meerbusch 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 22 Moers Preisstufe C 11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk 10 Straelen 20 Nettetal/ Brüggen 22 Moers 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 25 Bottrop/ Gladbeck 12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 31 Preisstufe C 23 Duisburg Nord 34 Mülheim an der Ruhr 24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 33 Duisburg Mitte/Süd 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 33 Duisburg Mitte/Süd 24 Oberhausen 34 Mülheim an der Ruhr 13 Dinslaken/ Voerde 13 Dinslaken/ Voerde 23 Duisburg Nord 44 Ratingen/ Heiligenhaus 23 Duisburg Nord 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 12 Rheinberg 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 13 Dinslaken/ Voerde 35 Essen Mitte/Nord 23 Duisburg Nord 45 Essen Süd 33 Duisburg Mitte/Süd 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 55 Velbert 25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen 14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde 24 Oberhausen 15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 27 Herne 36 Bochum 05 Dorsten 14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde 15 Marl 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert 32 46 Hattingen/ Sprockhövel 25 Bottrop/Gladbeck 35 Essen Mitte/Nord 05 Dorsten 25 Bottrop/ Gladbeck 36 Bochum 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 27 Herne 27 Herne 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 26 Gelsenkirchen 36 Bochum 05 Dorsten 05 Dorsten 15 Marl 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 29 Waltrop 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 28 CastropRauxel 27 Herne 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 2190 Lünen 37 Dortmund Mitte/West 37 Dortmund Mitte/West 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 28 CastropRauxel 28 CastropRauxel 46 Hattingen/ Sprockhövel 29 Waltrop 37 Dortmund Mitte/West 29 Waltrop 29 Waltrop 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 27 Herne 37 Dortmund Mitte/West 28 Castrop-Rauxel 36 Bochum 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 28 CastropRauxel 46 Hattingen/ Sprockhövel 27 Herne 28 Castrop-Rauxel 35 Essen Mitte/Nord 27 Herne 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 26 Gelsenkirchen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 45 Essen Süd 17 Recklinghausen/ Herten 25 Bottrop/ Gladbeck 20 Nettetal/ Brüggen 38 Dortmund Ost 36 Bochum 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2480 Holzwickede 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 58 Hagen 33 Preisstufe C 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten Preisstufe C 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 20 Nettetal/ Brüggen 41 Willich 31 Viersen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 31 Viersen 41 Willich 51 Korschenbroich 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 32 Krefeld 41 Willich 31 Viersen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 72 Jüchen 31 Viersen 50 Mönchengladbach 32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 20 Nettetal/ Brüggen 41 Willich 31 Viersen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 51 Korschenbroich 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 23 Duisburg Nord 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 43 Düsseldorf Mitte/Nord 72 Jüchen 32 Krefeld 41 Willich 32 Krefeld 42 Meerbusch 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 31 Viersen 22 Moers 11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 33 Duisburg Mitte/Süd 22 Moers 32 Krefeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 41 Willich 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 34 34 Mülheim/ Ruhr 44 Ratingen/ Heiligenhaus 42 Meerbusch 41 Willich 24 Oberhausen 52 Neuss/ Kaarst 43 Düsseldorf Mitte/Nord 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 22 Moers 45 Essen Süd 25 Bottrop/ Gladbeck 34 Mülheim/ Ruhr 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 55 Velbert 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr 44 Ratingen/Heiligenhaus 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 54 Mettmann/ Wülfrath 27 Herne 36 Bochum 45 Essen Süd 55 Velbert 46 Hattingen/ Sprockhövel 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 23 Duisburg Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 24 Oberhausen 32 Krefeld 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/Heiligenhaus 33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord 22 Moers 34 Mülheim/ Ruhr 33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld 44 Ratingen/ Heiligenhaus 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 24 Oberhausen 23 Duisburg Nord 22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd 43 Düsseldorf Mitte/Nord 55 Velbert 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 34 Mülheim/ Ruhr 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert 27 Herne 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 35 Preisstufe C 33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr Preisstufe C 35 Essen Mitte/Nord 46 Hattingen/Sprockhövel 25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen 25 Bottrop/ Gladbeck 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 34 Mülheim/ Ruhr 35 Essen Mitte/Nord 55 Velbert 24 Oberhausen 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 34 Mülheim/ Ruhr 66 Wuppertal Ost 36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 45 Essen Süd 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 26 Gelsenkirchen 54 Mettmann/ Wülfrath 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 36 Bochum 46 Hattingen/Sprockhövel 17 Recklinghausen/ Herten 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 27 Herne 35 Essen Mitte/Nord 29 Waltrop 26 Gelsenkirchen 2190 Lünen 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 35 Essen Mitte/Nord 2480 Holzwickede 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 45 Essen Süd 58 Hagen 27 Herne 55 Velbert 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 46 Hattingen/ Sprockhövel 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 66 Wuppertal Ost 36 Bochum 47 Witten/Wetter/Herdecke 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord 27 Herne 29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 36 37 Dortmund Mitte/West 2400 Bergkamen 38 Dortmund Ost 36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 27 Herne 2190 Lünen 28 CastropRauxel 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 2390 Kamen 2490 Unna 2480 Holzwickede 29 Waltrop 27 Herne 38 Dortmund Ost 58 Hagen 29 Waltrop 2190 Lünen 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost 46 Hattingen/ Sprockhövel 2480 Holzwickede 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 41 Willich 50 Mönchengladbach 41 Willich 52 Neuss/Kaarst 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 70 Wegberg 21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst 32 Krefeld 41 Willich 31 Viersen 50 Mönchengladbach 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/ Kaarst 61 Grevenbroich 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 53 Düsseldorf Süd 62 Dormagen 63 Rommerskirchen 43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus 33 Duisburg Mitte/Süd 41 Willich 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 72 Jüchen 42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord 42 Meerbusch 32 Krefeld 41 Willich 31 Viersen 72 Jüchen 32 Krefeld 2480 Holzwickede 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 2490 Unna 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 2390 Kamen 38 Dortmund Ost 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum 2400 Bergkamen 2190 Lünen Preisstufe C 37 Dortmund Mitte/West 47 Witten/Wetter/Herdecke 33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 54 Mettmann/ Wülfrath 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 42 Meerbusch 52 Neuss/ Kaarst 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 37 Preisstufe C 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/Kaarst 43 Düsseldorf Mitte/Nord 54 Mettmann/Wülfrath 33 Duisburg Mitte/Süd 42 Meerbusch 41 Willich 51 Korschenbroich 72 Jüchen 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 52 Neuss/ Kaarst 61 Grevenbroich 33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 65 Wuppertal West 34 Mülheim/ Ruhr 45 Essen Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 55 Velbert 45 Essen Süd 55 Velbert 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 74 Solingen 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert 36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 38 65 Wuppertal West 46 Hattingen/Sprockhövel 47 Witten/Wetter/Herdecke 35 Essen Mitte/Nord 43 Düsseldorf Mitte/Nord 74 Solingen 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 74 Solingen 44 Ratingen/Heiligenhaus 55 Velbert 34 Mülheim/ Ruhr 44 Ratingen/ Heiligenhaus 73 Langenfeld/ Monheim 33 Duisburg Mitte/Süd 65 Wuppertal West 44 Ratingen/Heiligenhaus 54 Mettmann/Wülfrath 33 Duisburg Mitte/Süd 52 Neuss/ Kaarst 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 63 Rommerskirchen 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 Erkrath/Haan/Hilden 42 Meerbusch 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 62 Dormagen 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 42 Meerbusch 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 35 Essen Mitte/Nord 35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum 45 Essen Süd 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 46 Hattingen/Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 45 Essen Süd 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 46 Hattingen/ Sprockhövel 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 70 Wegberg 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 36 Bochum Preisstufe C 46 Hattingen/Sprockhövel 55 Velbert 52 Neuss/Kaarst 53 Düsseldorf Süd 42 Meerbusch 41 Willich 31 Viersen 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 72 Jüchen 52 Neuss/ Kaarst 61 Grevenbroich 53 Düsseldorf Süd 64 Erkrath/Haan/Hilden 41 Willich 42 Meerbusch 51 Korschenbroich 72 Jüchen 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 52 Neuss/ Kaarst 61 Grevenbroich 62 Dormagen 73 Langenfeld/ Monheim 63 Rommerskirchen 54 Mettmann/Wülfrath 55 Velbert 35 Essen Mitte/Nord 43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst 54 Mettmann/ Wülfrath 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 62 Dormagen 73 Langenfeld/ Monheim 45 Essen Süd 65 Wuppertal West 74 Solingen 44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 39 Preisstufe C 54 Mettmann/Wülfrath 64 Erkrath/Haan/Hilden 54 Mettmann/Wülfrath 65 Wuppertal West 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 65 Wuppertal West 54 Mettmann/ Wülfrath 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 74 Solingen 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid 74 Solingen 73 Langenfeld/ Monheim 58 Hagen 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld 55 Velbert 65 Wuppertal West 35 Essen Mitte/Nord 37 Dortmund Mitte/West 45 Essen Süd 55 Velbert 44 Ratingen/ Heiligenhaus 54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid 74 Solingen 64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 Wuppertal Ost 43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 73 Langenfeld/ Monheim 40 2150 Schwerte 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2480 Holzwickede 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 65 Wuppertal West 66 Wuppertal Ost 55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath 38 Dortmund Ost 55 Velbert 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 75 Remscheid 54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden 46 Hattingen/ Sprockhövel 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 74 Solingen 75 Remscheid 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 66 Wuppertal Ost 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld 71 Emmerich 78 Kalkar 57 Arnhem* 07 ’s-Heerenberg 58 Hagen 71 Emmerich 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 80 Kleve 79 Rees 82 Bedburg-Hau 71 Emmerich 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 75 Remscheid Preisstufe C 46 Hattingen/ Sprockhövel 55 Velbert 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 47 Witten/ Wetter/ Herdecke 83 Xanten 71 Emmerich 80 Kleve 57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort* 71 Emmerich 71 Emmerich 81 Kranenburg 7440 Isselburg 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 07 ’s-Heerenberg 59 Millingen a. d. Rijn 07 ’s-Heerenberg 80 Kleve 79 Rees 82 Bedburg-Hau 79 Rees 78 Kalkar 78 Kalkar 88 Hamminkeln 86 Goch/ Weeze 77 Uedem 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 86 Goch/ Weeze 79 Rees 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 86 Goch/ Weeze 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 03 Wesel 16 Alpen 41 Preisstufe C 77 Uedem 84 Sonsbeck 78 Kalkar 79 Rees 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 71 Emmerich 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 79 Rees 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 16 Alpen 86 Goch/ Weeze 04 Geldern/ Issum 78 Kalkar 80 Kleve 88 Hamminkeln 77 Uedem 83 Xanten 78 Kalkar 83 Xanten 59 Millingen a. d. Rijn 71 Emmerich 80 Kleve 71 Emmerich 82 Bedburg-Hau 80 Kleve 81 Kranenburg 82 Bedburg-Hau 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 86 Goch/ Weeze 83 Xanten 79 Rees 88 Hamminkeln 71 Emmerich 7440 Isselburg 7670 Bocholt 7660 Rhede 79 Rees 78 Kalkar 88 Hamminkeln 03 Wesel 42 7440 Isselburg 80 Kleve 83 Xanten 7690 Raesfeld 14 Schermbeck/ Hünxe 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 83 Xanten 84 Sonsbeck 16 Alpen 03 Wesel Preisstufe C + D 80 Kleve 81 Kranenburg 80 Kleve 86 Goch/Weeze 59 Millingen a. d. Rijn 59 Millingen a. d. Rijn 60 Nijmegen/ Groesbeek 71 Emmerich 71 Emmerich 81 Kranenburg 81 Kranenburg 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 80 Kleve 82 Bedburg-Hau 78 Kalkar 78 Kalkar 77 Uedem 86 Goch/ Weeze 86 Goch/ Weeze Preisstufe D 85 Kevelaer 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 86 Goch/Weeze 80 Kleve 78 Kalkar 77 Uedem 82 Bedburg-Hau 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 03 Wesel 86 Goch/ Weeze 78 Kalkar 77 Uedem 84 Sonsbeck 16 Alpen 04 Geldern/ Issum 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets Die Tickets mit unbeschränkter Fahrtenanzahl der Preisstufe D gelten verbundweit (s. Karte auf den Seiten 8 – 9). 43 Tickets Bartickets EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene Kurzstrecke A B C D 1,60 2,70 5,80 12,10 15,00 bis 3 Std. bis 5 Std. EinzelTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung 1,60 bis 20 Min. bis 90 Min. bis 2 Std. K gültig nur für eine Fahrt in der jeweiligen Geltungsbereich Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 44 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticket automaten Bartickets 4erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket 4erTicket Erwachsene Kurzstrecke A B C D 5,90 10,00 20,90 42,80 52,50 bis 3 Std. bis 5 Std. 4erTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung 5,90 bis 20 Min. bis 90 Min. bis 2 Std. K gültig für vier Fahrten in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen Bartickets Geltungsbereich K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten 45 Tickets Bartickets TagesTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket A B C D TagesTicket (Preis für eine Person) 6,80 13,90 23,60 28,40 Preis je zusätzlich mitgenommene Person 3,20 3,70 4,20 4,90 Geltungsdauer ab Entwertung bis 3 Uhr des Folgetages Geltungsbereich gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rundund Rückfahrten) im gewählten Geltungs bereich Übertragbarkeit nein Personenmitnahme (inkl. Ticketinhaber) gültig für bis zu fünf Personen 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt Mobilitätsgarantie K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf 46 Kostenerstattung bei Verspätung Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticket automaten Bartickets Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket). Grundsätzlich gilt: P ro Person, Fahrt und Zusatznutzen benötigt man jeweils ein ZusatzTicket. ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro) ZusatzTicket 3,40 4er ZusatzTicket 12,20 Verkauf Rabatt-Tipp Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten, K bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D (pro Person und Fahrt) oder Kfür mitgenommene Personen in erweiterte Geltungsbereiche Aufwertbarkeit oder Kfür die Fahrradmitnahme, sofern nicht im Ticketnutzen enthalten oder K 1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung sind ausgenommen: SchokoTicket, YoungTicket und YoungTicketPLUS) 47 Bartickets Ticket Tickets Bartickets Nur online erhältlich 10erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket Kurzstrecke A B C D 10erTicket Erwachsene 13,60 22,00 44,00 88,00 100,00 bis 20 Min. bis 90 Min. bis 2 Std. bis 3 Std. bis 5 Std. Rabatt-Tipp Geltungsdauer ab Entwertung K gültig für zehn Fahrten Geltungsbereich in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen oder eine gemein same Fahrt für bis zu zehn Personen K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt 48 Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Rad und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf Internet, Handy Die Ticketprüfung Das eTicket Abotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten herausgegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abgelegt und können nur von entsprechenden Kontroll geräten ausgelesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll systemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das e-Symbol. Des Weiteren erfolgt die Kontrolle der Tickets über den VDVBarcode VDV-Barcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbstausdruck vorgeschrieben. In dem Barcode sind diegleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich durch ein Kontrollmedium (z. B. Personalausweis) auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben: 49 Zeittickets Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs- und manipula tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Einstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium verlangen. Tickets Zeittickets Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 B C D Ticket2000 76,40 80,40 83,00 117,15 151,25 194,50 Ticket2000 Abo 67,17 70,69 72,97 103,00 132,98 171,00 Ticket2000 9 Uhr 56,85 59,55 61,40 88,70 113,25 146,70 Ticket2000 9 Uhr Abo 49,98 52,36 53,98 77,99 99,57 Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum Erweiterter Geltungsbereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig m an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: verbundweit gültig Geltungsdauer Ticket2000: ganztägig; Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau 128,98 Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhätlich Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen Personenmitnahme sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 50 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt und Person Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro Verkauf Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, HandyTicket, Internet, Ticketautomaten ZusatzTicket Aufwertbarkeit K montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum Zeittickets Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein o der ZusatzTicket KF ahrradmitnahme für mitgenommene Personen Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad. 51 Tickets Zeittickets Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 Ticket1000 67,85 71,65 74,30 107,40 142,30 181,30 Ticket1000 Abo 59,65 62,99 65,32 94,43 125,11 159,40 Ticket1000 9 Uhr 50,25 53,00 54,75 79,35 104,65 135,10 Ticket1000 9 Uhr Abo 44,18 46,60 48,14 69,76 92,01 Geltungsbereich beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum Geltungsdauer B C D 118,78 Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhältlich Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich: bis zu drei Kinder unter 15 Jahren 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Kostenerstattung bei Verspätung Verkauf Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket 52 Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten ZusatzTicket K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum Zeittickets BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket D 83,60 Geltungsbereich beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten für Personen ab 60 Jahren Geltungsdauer ganztägig Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 1.-Klasse-Zug inklusive Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich Mobilitätsgarantie ganztägig bis zu 50,00 Euro Verkauf KundenCenter Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket ZusatzTicket K F ahrradmitnahme für mitgenommene Personen 53 Zeittickets BärenTicket Tickets Zeittickets YoungTicketPLUS (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket 54 A1 A2 A3 B C D YoungTicketPLUS 47,26 48,51 50,16 71,11 90,77 104,06 Geltungsbereich beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich Geltungsdauer ganztägig Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (eine Person im jeweiligen Geltungsbereich) 1.-Klasse-Zug nein Fahrradmitnahme ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf KundenCenter Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. verbundweit gültig ZusatzTicket Km ontags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum oder K Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen Zeittickets Erweiterter Geltungsbereich für Tickets der Preisstufen A1/ A2/A3, B, C Verkuppler. Ein Date? Wir bringen dich hin! 55 Tickets Zeittickets YoungTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 B C YoungTicket 53,05 54,40 56,35 82,10 Geltungsbereich beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich Geltungsdauer vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats Tickettyp nur Monatsticket: YoungTicket-Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 1.-Klasse-Zug nein Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf KundenCenter, Vertriebsstellen (Wertmarken für den monatlichen Erwerb an den meisten Ticket automaten) 106,50 122,10 Kostenerstattung bei Verspätung Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket 56 ZusatzTicket K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum D Zeittickets SchokoTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket D Selbstzahler 35,30 Eigenanteil 1. Kind 12,00 Eigenanteil 2. Kind 6,00 Eigenanteil 3. Kind - beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum Geltungsdauer ganztägig Tickettyp Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 1.-Klasse-Zug nein Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf KundenCenter bzw. Schulträger Aufwertbarkeit nein Zeittickets Geltungsbereich 57 Tickets Zeittickets SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Ticket SozialTicket Geltungsbereich 35,55 erhältlich in zwei Geltungsbereichen: K Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A K Kreise: kreisweite Gültigkeit beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich Geltungsdauer Chipkarte: ganztägig im angegebenen Monat Trägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen Übertragbarkeit nein montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig Personenmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie K K Verkauf KundenCenter, Ticketautomaten Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket 58 Kostenerstattung bei Verspätung bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ZusatzTicket K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum Nur online über die App oder den PC Zeittickets 7-TageTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 B C D 7-TageTicket 21,90 26,65 27,65 40,40 53,15 67,70 Geltungsbereich K eliebig viele Fahrten im gewählten b Geltungsbereich Geltungsdauer Tickettyp persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Zeittickets 7 Tage K Internet Verkauf Aufwertbarkeit (Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketautomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B), K Handy nein 59 Tickets Nur online über App oder PC erhältlich HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro) Ticket HappyHourTicket 2,99 Geltungsbereich gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr morgens für beliebig viele Fahrten in der Preisstufe A für eine Person Geltungsdauer gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr Tickettyp online über die App oder den PC erhältlich Übertragbarkeit nein Personenmitnahme nein 60 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Person und Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Person und Fahrt Mobilitätsgarantie Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf Internet, Handy Aufwertbarkeit nein Sonstige Tarifangebote Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedienungsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein, die Schnäppchenkarte in der Preisstufe A (ehemals VGNPreisstufe 1) angeboten. Tarifraum Unterer Niederrhein 59 Millingen a. d. Rijn 07 ‘s-Heerenberg 71 Emmerich 81 Kranenburg 82 Bedburg-Hau 86 Goch/ Weeze 79 Rees 78 Kalkar 77 Uedem 88 Hamminkeln 83 Xanten 84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum 10 Straelen 7670 Bocholt 7440 Isselburg 80 Kleve 01 Kerken/ Wachtendonk 14 Schermbeck/ Hünxe 03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 16 Alpen 02 KampLintfort 7690 Raesfeld 12 Rheinberg 11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers 69 Venlo VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien. VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Region Unterer Niederrhein. 61 Zeittickets 60 Nijmegen/ Groesbeek Sonstige Tarifangebote Tarifangebot nur im Bereich Unterer Niederrhein Schnäppchenkarte (alle Preisangaben in Euro) Ticket Schnäppchenkarte Geltungsbereich Preisstufe A Geltungsdauer montags bis freitags ab 9 Uhr; samstags, sonnund feiertags ganztägig. Ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang. Tickettyp Barticket Übertragbarkeit nein Personenmitnahme Eine weitere Person: werktags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags ganztägig 1.-Klasse-Zug ZusatzTicket je Fahrt Fahrradmitnahme ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt Mobilitätsgarantie 62 4,00 Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr Verkauf Fahrerinnen und Fahrer Aufwertbarkeit nein Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten Schönes-Wochenende-Ticket Berechtigt bis zu fünf Personen mit einem Ticket zu fahren, wobei der Preis von der Gruppengröße abhängig ist. Das Ticket gilt an einem Tag (samstags oder sonntags) bis 3 Uhr des Folgetages bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs (RE/RB/S-Bahn). Die Nutzung der Verbundverkehrsmittel im VRR sowie bundesweit in fast allen übrigen Verbünden ist mit diesem Ticket uneingeschränkt möglich. Familienkinder unter 15 Jahren werden stets unentgeltlich mitgenommen und werden bei der Gruppengröße nicht mitgezählt. Werden diese Kinder mitgenommen, ist die Gruppengröße des Tickets auf zwei zahlende Personen beschränkt. Preis für eine Person: 40,00 Euro*,** Preis je zusätzlich mitgenommene Person: 4,00 Euro SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 30,00 Euro*,** SchöneFahrtTicket NRW Für einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 19,80 Euro für Erwachsene** 9,90 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)** * Einzelpreis bei Kauf in DB Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro. ** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017. 63 sonstige Tarifangebote SchönerTagTicket NRW 5 Personen Für bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 44,00 Euro*,** Sonstige Tarifangebote EinfachWeiterTicket NEU ist ein pauschales Zusatzticket für Zeitkarteninhaber K gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV K erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom VRR in den VRS und AVV bzw. umgekehrt. K EinfachWeiterTicket Erwachsene 2. Klasse 6,40 Kind 2. Klasse 3,20 Erwachsene 1. Klasse 9,60 Kind 1. Klasse 4,80 alle Preisangaben in Euro SchöneFerienTicket NRW Dieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts ferien 2017 zum Preis von je 30,00 Euro* und in den Sommerferien für 60,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages. Ferientermine: Weihnachten Ostern Sommer Herbst Weihnachten 23.12.2016 10.04.2017 17.07.2017 23.10.2017 27.12.2017 bis bis bis bis bis 06.01.2017 22.04.2017 29.08.2017 04.11.2017 06.01.2018 FahrradTagesTicket NRW Das FahrradTagesTicket NRW kostet 4,80 Euro* pro Geltungs tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR. NRW-Semesterticket Über eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden. * Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017. 64 IC/EC In den DB-Verkaufsstellen sind die passenden Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können auch IC/EC-Züge mit den unten genannten Zuschlägen benutzen. Weitere Infos bei der DB-Auskunft unter 01806/ 99 66 33.** Preisstufe A B/C D IC/EC-Monatszuschlag 64,80* 66,70* 68,60* IC/EC-Monatszuschlag im Abo 55,00* 56,60* 58,30* * Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2017. ** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf. KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeitund Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich. Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fachhochschulen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Verträge über die Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im gesamten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. VorkursTicket Studierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30-Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das VorkursTicket bietet denselben Zusatznutzen wie das SemesterTicket. 65 sonstige Tarifangebote Semesterticket Preise Die Preise ab 01.01.2017 Zeittickets (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 B C D Ticket1000 im Einzelkauf* 67,85 71,65 74,30 107,40 142,30 181,30 Ticket1000 im Abo 59,65 62,99 65,32 94,43 125,11 Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf* 50,25 53,00 54,75 79,35 104,65 135,10 Ticket1000 9 Uhr im Abo 44,18 46,60 48,14 69,76 92,01 Ticket2000 im Einzelkauf* 76,40 80,40 83,00 117,15 151,25 194,50 Ticket2000 im Abo 67,17 70,69 72,97 103,00 132,98 171,00 Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf* 56,85 59,55 61,40 88,70 113,25 146,70 Ticket2000 9 Uhr im Abo 49,98 52,36 53,98 77,99 99,57 128,98 BärenTicket - - - - - 83,60 SozialTicket 35,55 35,55 35,55 - - - 53,15 67,70 159,40 118,78 Nur online über die App oder den PC erhältlich 7-TageTicket 21,90 26,65 27,65 40,40 *Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich. ZusatzTickets (alle Preisangaben in Euro) ZusatzTicket 3,40 4er ZusatzTicket Rabatt-Tipp 66 12,20 Die Preise ab 01.01.2017 1.-Klasse-Zusatzwertmarken (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A B C D 1.-KlasseMonatsticket 45,45 80,90 1.-Klasse-Monatsticket im Abo 39,96 71,13 Bartickets (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene Kurz strecke A B C D 1,60 2,70 5,80 12,10 15,00 42,80 52,50 EinzelTicket Kinder 1,60 4erTicket Erwachsene 5,90 10,00 4erTicket Kinder 20,90 5,90 TagesTicket (Preis für eine Person) - 6,80 13,90 23,60 28,40 Preis je zusätzlich mitgenommene Person - 3,20 3,70 4,20 4,90 Nur online über die App oder den PC erhältlich HappyHourTicket 13,60 22,00 44,00 88,00 100,00 - 2,99 - - - Preise 10erTicket NEU Ticketangebote im Tarifraum Unterer Niederrhein Ticket Schnäppchenkarte A1 A2 B C D 4,00 - - - - 67 Preise Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket A1 A2 A3 B C D YoungTicket im Einzelkauf 53,05 54,40 56,35 82,10 106,50 122,10 YoungTicketPLUS im Abo 47,26 48,51 50,16 71,11 90,77 104,06 SchokoTicket - - - - - 35,30 Eigenanteil 1. Kind - - - - - 12,00 Eigenanteil 2. Kind - - - - - 6,00 Eigenanteil 3. Kind - - - - - - SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro) 68 Weihnachtsferien 2016/2017 30,00 Osterferien/Herbstferien 2017 30,00 Sommerferien 2017 60,00 Weihnachtsferien 2017/2018 30,00 Kragenbereiche Die Kragenbereiche Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch Seite 4 – 5), gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K K Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen: Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft. K In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft. K Fahrten über den Verbund hinaus Im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tages- oder Gruppen Tickets jeder benötigten Preisstufe des benachbarten Verbundes können bereits bei Fahrtantritt im eigenen Verbund entwertet werden. Preise Beispiel: Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000-Kunde mit der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet 36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld fahren und ab dort für die Weiterfahrt ein EinzelTicket des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) der Preisstufe 3 nutzen. Dieses VRS-Ticket kann bereits in Bochum entwertet werden. 69 Kragenbereiche Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier tickets des AVV ausgegeben. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Es gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten des VRS ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) Für Fahrten zwischen dem gesamten VRR und den VRLTarifgebieten Unna, Kamen, Bergkamen, Schwerte, Holzwickede und Lünen gilt der VRR-Tarif. Darüber hinaus gilt der VRL-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Geltungsbereich. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VRL-Abos werden auf Papiertickets der VRL ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Es gilt der VRR-Tarif im definierten Kragenbereich. Des Weiteren gilt zwischen Haltern und dem Tarifraum der VGM der VGM-Tarif. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VGM-Abos werden auf Papiertickets der VGM ausgegeben. Westfalen-Tarif (Freizeitkarte) JobTickets mit dem Zusatz „Westfalen“ und FunTickets mit dem Zusatz „Westfalen“, jeweils für den Geltungsbereich „Netz“, gelten auch in den VRR-Tarifgebieten Haltern, Waltrop, Dortmund Mitte/West, Dortmund Ost, Witten/Wetter/ Herdecke, Hagen und Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/ Breckerfeld. 70 Service Service Die Hundemitnahme Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos. Die Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000- und BärenTicket-Kunden im Verspätungsfall IC/EC- oder ICE- sowie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an der Haltestelle mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver kehrsunternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen. Die Überleitungsregeln Einzel-, 4er-, Tages-, Gruppen- und ZusatzTickets mit Tarif stand Dezember 2016 sind noch bis zum 31. März 2017 gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31.12.2019 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter. 71 Preise Die Fahrradmitnahme In den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Bei der Fahrradmitnahme gilt allgemein auch, dass das FahrradTagesTicket NRW anerkannt wird. Beförderungsbedingungen Beförderungsbedingungen (1) Grundlagen (1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbundund Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen. (2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages. (2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammenge schlossen sind: K Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) K Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Aachener Verkehrsverbund (AVV) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K OWL Verkehr (OWL V) K Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) K Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRW-Tarifs. Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund- und Gemeinschaftstarife. (3) Verhalten der Fahrgäste (3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis 72 vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht. (2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens. (3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechselgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebspersonal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären. (3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. (2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. (4) Ausschluss von der Beförderung (1) D ie Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen. 73 Beförderungsbedingungen (4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt. Beförderungsbedingungen (2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist. (3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus. (4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz. (5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens (5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen Wenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrsunternehmen ein Reinigungs- bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (5.2) Missbrauch von Nothilfemitteln Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 74 (5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen (1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Fahrzeugen und in den Raucherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. Raucht ein Fahrgast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen. (2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen. (6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann. (7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit (7.1) Fahrpreise, Fahrausweise (1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2 genannten Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen haben, verkauft. (3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht 75 Beförderungsbedingungen (2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadtund Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt- und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er ausgeschlossen. Beförderungsbedingungen möglich sein, so hat sich der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann. (4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen. (5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind. (6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Beanstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen. (7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. (2) W enn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen. (7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden. 76 (2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die a)nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden, b)nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind, c)zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können, d)eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind, e)von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g)wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h)ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw. das erforderliche Lichtbild benutzt werden. (3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz 2 a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet. (4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein. (6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden 77 Beförderungsbedingungen (5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung. Beförderungsbedingungen kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen. (7.4) Nicht lesbare Chipkarten (1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen. (2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige Verkehrsunternehmen übermittelt. (7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er a)keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann, b)den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent wertet hat oder entwerten ließ, c)den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Strafoder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt. (3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast. 78 (4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden. (5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt. (8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch von Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen hinterlegt. (2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene, unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. (9) Besondere Beförderungsregelungen (9.2) Polizeivollzugsbeamte Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis. 79 Beförderungsbedingungen (9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein. Beförderungsbedingungen (9.3) Tiere (1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. (2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen. (3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen. (4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen. (9.4) Gegenstände (1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird. (2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere a)explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, b)unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können, c)Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen. (3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen. 80 (4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten. (5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht. (9.5) Fahrräder (1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; ihre Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen. (3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder) sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad typen des Absatz 1, Satz 1 und Satz 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. 81 Beförderungsbedingungen (2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3. Beförderungsbedingungen (4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer) oder Personen mit Kinderwagen haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. (5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder unter sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden. Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Ohne Fahrrad genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt. (6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast. (7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen. (10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben. (2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen. 82 (3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs- und Versandkostenaufwand berechnet werden. (4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach Ablauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden. (5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so hat er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden. (11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs beansprucht werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen K PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, K Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, K Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, K Firma Pollmann Reisen GmbH und K Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG 83 Beförderungsbedingungen (6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft machen kann, dass sie ihm gehört. Beförderungsbedingungen bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NordrheinWestfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPVVerkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW. (2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung. (3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a)Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet. b)Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahraus weises für die betreffende Relation wird der Gesamt betrag des Fernverkehr-Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahverkehr-Fahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahver kehrstarif erstattet. 84 (4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden Nahverkehr-Fahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden- Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen. (5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitätsgarantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: a)Streik b)Unwetter c)Naturgewalten d)Bombendrohungen Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben. (6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden. (7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben. (2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt. 85 Beförderungsbedingungen (12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale FahrgastrechteverordnungsAnwendungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festgelegt ausgeübt. Beförderungsbedingungen (3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 2. Wagenklasse b) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 1. Wagenklasse (13) Haftung (1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte. (2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden. (14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrsmitteln werden von der Dispositionszentrale des zuständigen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshaltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können. 86 (2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. (15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet. (16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften. (17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Eisenbahn bleiben unberührt. (2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird. Beförderungsbedingungen (18) Gerichtsstand Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens. 87 Tarifbestimmungen Auszüge aus den Tarifbestimmungen (15) Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen (15.1) Geltungsbereich In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRR-Verbundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden. (15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“ (15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“ 88 (15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt. (2)Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstat tet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunter nehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahr schein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahr ausweisen berücksichtigt werden, wenn die Be scheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. (3)Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahrausweises abgezogen: bei einem Zeit fahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 5 %, bei einem Zeitfahrausweis mit wöchentlicher Geltungsdauer 25 %. (5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Ver kehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Überwei sungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Er stattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat. 89 Tarifbestimmungen (4)Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen. Tarifbestimmungen (6)Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungs tag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr- ausweise wird nicht erstattet. (7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwir kend nicht möglich. (8)Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausge schlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert wurde. (15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRW-Beförderungsbedingungen gilt Folgendes: (15.5.1) K ontrollierter elektronischer Vordereinstieg Bei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahrrad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden. Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementvertrag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet. 90 (15.5.2) P rüfung durch Kontrollpersonale a) Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten Wird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenommener Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende Vertrags-Verkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets wird das Vertrags-Verkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnementkunde im KundenCenter des Vertrags-Verkehrsunternehmens eine neue gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen erstattet. 91 Tarifbestimmungen Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen- oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbunden. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Personen mitgenommenen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren. Tarifbestimmungen Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14-tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben. b) Chipkarten Dritter oder NFC-Smartphones Wird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFC-Smartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Personen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des Kunden an das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermittelt. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen. Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene Personen. 92 Notizen 93 Notizen 94 95 Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf) Online-Fahrplanauskunft www.vrr.de Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Stand: Januar 2017 nft usku mobil a n a l f FahrpTicketkau pp und er VRR-A mit d
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