Das Vorsorgemodell der Pensionskasse ab 1. Januar 2017 Vorsorgemodell der Pensionskasse Die wichtigsten Vorsorgeleistungen im Überblick Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) hat ein neues Vorsorgemodell verabschiedet, das mit der Einführung eines neu ausgestalteten Vorsorgeplans verbunden ist. Die beschlossenen Änderungen berücksichtigen das veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld. Gerne möchten wir Sie mit Ihrem neuen Vorsorgemodell vertraut machen. Die Änderungen betreffen unter anderem: • Ausbau der Risikoleistungen bei Invalidität und Tod • Einführung einer Konkubinatspartnerrente • Anpassungen der Altersleistungen, insbesondere: - schrittweise Senkung der Umwandlungssätze - Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten - Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente - erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung - Reduktion der maximalen Altersrente • Ablösung der bestehenden drei Pläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58) durch einen neuen Vorsorgeplan mit vier Spargefässen 2 Ein Vorsorgeplan, vier Spargefässe Die aktuellen drei Vorsorgepläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58) werden per 1. Januar 2017 durch einen neuen Vorsorgeplan mit folgenden vier Spargefässen abgelöst: • Rentenkapital (rentenbildend) • Alterskapital (kapitalbildend) • Rentenkapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung, rentenbildend) • Alterskapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung, kapitalbildend) Versicherter Basislohn1 und versicherter Award (nur Bargeldanteil) + AlterskapitalZusatzkonto (kapitalbildend) = = Basis für die Berechnung der Altersrente sind die angesparten Guthaben in den rentenbildenden Spargefässen. CHF 98’700 Alterskapital (kapitalbildend) Die angesparten Guthaben in den kapitalbildenden Spargefässen werden ausschliesslich als Kapital ausbezahlt. CHF 0 Rentenkapital (rentenbildend) 1 + Regulärer Sparprozess RentenkapitalZusatzkonto (rentenbildend) Finanzierung vorzeitige Pensionierung Auszahlung der angesparten Guthaben bei der Pensionierung Der in der Pensionskasse versicherte Basislohn entspricht Ihrem fixen Jahreslohn abzüglich eines Koordinationsabzugs. Basislohn, Basislohn-Überschuss und Award Der Basislohn (bis CHF 282’000), der Basislohn-Überschuss (ab CHF 282’000) und der diskretionäre variable Incentive Award (Award) bilden die Grundlage für die Versicherung. Der Koordinationsabzug entspricht einem Drittel des Jahreslohns, maximal jedoch CHF 28’200. CHF 282’000 CHF 507’600 CHF 789’600 Diskretionärer variabler Incentive Award und Basislohn-Überschuss Maximal versicherter Award und Basislohn-Überschuss: CHF 507’600 Basislohn Maximal versicherter Basislohn: CHF 253’800 Koordinationsabzug CHF 28’200 In der Pensionskasse maximal versicherter Basislohn, BasislohnÜberschuss und Award: CHF 761’400 3 Zuteilung der bestehenden Guthaben in den neuen Vorsorgeplan Ihre bestehenden Guthaben im Spar- und im Kapitalplan werden per 1. Januar 2017 bis zum maximal altersabhängigen Einkaufspotenzial ins Spargefäss Rentenkapital überwiesen, das übersteigende Guthaben wird dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Unabhängig von der Höhe Ihres Lohns und Awards werden Guthaben, die Sie im Plan 58 für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung angespart haben, dem Spargefäss Rentenkapital-Zusatzkonto gutgeschrieben. Grosszügige Sparbeiträge Sie zahlen gemeinsam mit dem Arbeitgeber monatliche Sparbeiträge, die in Prozent des versicherten Lohns definiert sind. Diese Beiträge werden Ihnen individuell gutgeschrieben und bilden zusammen mit dem Zins, der eingebrachten Freizügigkeitsleistung und allfälligen weiteren Einzahlungen Ihr Alterssparkapital. Im neuen Vorsorgeplan profitieren Sie von einer sehr guten Finanzierung seitens des Arbeitgebers. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Sparbeiträge selbst zu bestimmen. Die Beitragsvarianten Basis, Standard und Top beinhalten sowohl die Sparbeiträge für den versicherten Basislohn als auch diejenigen für einen allfällig versicherten Basislohn-Überschuss und den versicherten Award. 4 In Abhängigkeit Ihres Alters und der gewählten Beitragsvariante gelten folgende Sparbeiträge: Sparbeiträge Arbeitnehmer Alter 25–34 35–44 45–54 55–65 1 Beitragsvariante Basis Beitragsvariante Standard Beitragsvariante Top Versicherter Basislohn Versicherter Basislohn Versicherter Basislohn Versicherter Award1 Versicherter Award1 Versicherter Award1 5,0% 6,0% 7,0% 3,0% 3,0% 3,0% 9,0% 10,5% 6,0% 6,0% 6,0% 10,0% 12,0% 14,0% 9,0% 9,0% 9,0% 7,0% 3,0% 10,5% 6,0% 14,0% 9,0% 7,5% Für den versicherten Basislohn-Überschuss gelten dieselben Sparbeiträge. Sparbeiträge Arbeitgeber Die in MyHR gewählte Beitragsvariante lässt sich jeweils bis spätestens 1. Dezember für das Folgejahr an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die von Ihnen gewählte Beitragsvariante hat keinen Einfluss auf die Höhe der nebenstehenden Arbeitgeberbeiträge. Alter Die Risikobeiträge gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers. Mit diesen werden die Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod finanziert. Versicherter Basislohn Versicherter Award1 25–34 35–44 45–54 7,5% 13,0% 17,5% 6,0% 6,0% 6,0% 55–65 25,0% 6,0% 5 Zuteilung der Sparbeiträge in die neuen Spargefässe Beträgt Ihr versicherter Lohn zusammen mit dem versicherten Bargeldanteil des Awards bis zu CHF 98’700, fliessen Ihre Sparbeiträge sowie diejenigen des Arbeitgebers vollumfänglich ins Spargefäss Rentenkapital. In die Spargefässe Rentenkapital-Zusatzkonto und Alterskapital-Zusatzkonto fliessen keine Sparbeiträge. Die angesparten Guthaben in diesen zwei Spargefässen werden ausschliesslich durch Einzahlungen Ihrerseits geäufnet. Die Beiträge für Lohnbestandteile über CHF 98’700 werden dem Spargefäss Alterskapital gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Guthaben als Kapital ausbezahlt. Zuteilung der Sparbeiträge anhand von drei Beispielen Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) 30-jähriger Versicherter Basislohn (Jahreslohn): Award: Gesamtvergütung: In der Pensionskasse versicherter Basislohn: In der Pensionskasse versicherter Award: In der Pensionskasse versicherte Gesamtvergütung: Alter CHF 90’000 CHF 5’000 CHF 95’000 CHF 61’8001 25–34 7,5% 35–44 9,0% 45–54 10,5% 17,5% 55–65 10,5% 25,0% 5’000 CHF 66’800 Versicherte Löhne Versicherter Award: CHF 5’000 25–65 6,0% 6,0% Versicherter Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Alterskapital (kapitalbildend) CHF 98’700 Sparbeiträge 12 %4 3 15 % CHF 66’800 CHF 6006 CHF 61’800 Rentenkapital (rentenbildend) 5 CHF 9’270 Berechnungen Basislohn von CHF 90’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200. Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 7,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 7,5%. 2 13,0% Sparbeiträge auf versichertem Award Bei einer versicherten Gesamtvergütung von bis zu CHF 98’700 fliessen sämtliche Sparbeiträge ins Spargefäss Rentenkapital. Folglich werden die CHF 9’8707, die auf dem versicherten Basislohn und dem versicherten Award erhoben werden, dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. 1 7,5% 2 CHF Versicherter Basislohn: CHF 61’800 Arbeitnehmer Arbeitgeber 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 5 Versicherter Basislohn von CHF 61’800 x 15%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF 9’270. 6 Versicherter Award von CHF 5’000 x 12%4 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF 600. 7 CHF 9’2705 + CHF 6006. 6 40-jährige Versicherte Basislohn (Jahreslohn): Award: Gesamtvergütung: In der Pensionskasse versicherter Basislohn: In der Pensionskasse versicherter Award: In der Pensionskasse versicherte Gesamtvergütung: Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) CHF 120’000 CHF 15’000 CHF 135’000 1 CHF 91’800 CHF 15’0002 CHF 106’800 Alter Arbeitnehmer Arbeitgeber 25–34 7,5% 35–44 9,0% 45–54 10,5% 17,5% 55–65 10,5% 25,0% Aufgrund des zusätzlich versicherten Awards wird der Betrag von CHF 98’700 überschritten. Die auf dem Award erhobenen Sparbeiträge fliessen sowohl ins Spargefäss Rentenkapital als auch ins Spargefäss Alterskapital. 13,0% Sparbeiträge auf versichertem Award 25–65 Der versicherte Basislohn ist tiefer als CHF 98’700. Somit werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge in der Höhe von CHF 20’1965 dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. 7,5% 6,0% 6,0% Die Aufteilung ist wie folgt: Die Sparbeiträge in der Höhe von CHF 8286 auf dem versicherten Award von CHF 6’9007 werden dem Spargefäss Rentenkapital zugeteilt. Die Sparbeiträge von CHF 9728 auf dem versicherten Award von CHF 8’1009 fliessen ins Spargefäss Alterskapital. Insgesamt werden Sparbeiträge in der Höhe von CHF 21’02410 dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben und CHF 972 dem Spargefäss Alterskapital. Versicherter Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Alterskapital (kapitalbildend) Versicherte Löhne Sparbeiträge CHF 106’800 CHF 9728 Versicherter Award: CHF 15’000 12 %4 CHF 98’700 CHF 8286 CHF 91’800 Versicherter Basislohn: CHF 91’800 22%3 Berechnungen Basislohn von CHF 120’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200. Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 9% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 13%. 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 1 2 Rentenkapital (rentenbildend) CHF 20’1965 Versicherter Basislohn von CHF 91’800 x 22%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF 20’196. 6 Versicherter Award von CHF 6’900 x 12%4. 7 Differenz zwischen CHF 98’700 und dem versicherten Basislohn von CHF 91’800. 8 Versicherter Award von CHF 8’100 x 12%4. 9 Versicherter Award von CHF 15’000 abzüglich CHF 6’900. 10 CHF 20’196 + CHF 828. 5 7 50-jährige Versicherte Sparbeiträge auf versichertem Basislohn (Beitragsvariante Standard) Basislohn (Jahreslohn): CHF 150’000 Award: CHF 25’000 Gesamtvergütung: CHF 175’000 In der Pensionskasse versicherter Basislohn: CHF 121’8001 In der Pensionskasse versicherter Award: CHF 25’0002 In der Pensionskasse versicherte Gesamtvergütung: CHF 146’800 Alter Arbeitnehmer Arbeitgeber 25–34 7,5% 35–44 9,0% 45–54 10,5% 17,5% 55–65 10,5% 25,0% Sämtliche Sparbeiträge bis zu CHF 98’700 werden dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. Dies sind CHF 27’6365. Die Sparbeiträge auf dem versicherten Basislohn von CHF 23’100 werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Dies entspricht CHF 6’4686. 13,0% Sparbeiträge auf versichertem Award 25–65 Der versicherte Basislohn übersteigt CHF 98’700. Deshalb werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge sowohl dem Spargefäss Rentenkapital als auch dem Spargefäss Alterskapital gutgeschrieben. 7,5% 6,0% 6,0% Die Sparbeiträge von CHF 3’0007 auf dem versicherten Award werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt. Insgesamt fliessen Sparbeiträge in der Höhe von CHF 27’6365 ins Spargefäss Rentenkapital und CHF 9’4688 ins Spargefäss Alterskapital. Versicherter Basislohn und versicherter Award (nur Bargeldanteil) Versicherte Löhne Alterskapital (kapitalbildend) Sparbeiträge Versicherter Award: CHF 25’000 12 %4 CHF 146’800 CHF 3’0007 CHF 121’800 CHF 6’4686 Versicherter Basislohn: CHF 121’800 28%3 Basislohn von CHF 150’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200. Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien, Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden, sind nicht versichert. 3 Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge des Arbeitnehmers 10,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers zusätzliche 17,5%. 4 Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards. 2 Rentenkapital (rentenbildend) CHF 27’6365 Berechnungen 1 CHF 98’700 Versicherter Basislohn von CHF 98’700 x 28%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF 27’636. 6 Versicherter Basislohn von CHF 23’100 (121’800 – 98’700) x 28%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von CHF 6’468. 7 Versicherter Award von CHF 25’000 x 12%4. 8 CHF 6’468 + CHF 3’000. 5 8 Ausbau der Invalidenleistungen Im Invaliditätsfall sichert Sie die Pensionskasse sehr gut ab. Die temporäre Invalidenrente leitet sich von Ihren versicherten Löhnen in der Pensionskasse ab. Durch diese neue Berechnungsmethode erhöhen sich die versicherten Invalidenrenten. Sie erhalten bis längstens Alter 65 eine temporäre Invalidenrente. Die maximale Höhe berechnet sich aus der Summe von • 65% des versicherten Basislohns, • 45% des Basislohn-Überschusses, • 45% des Durchschnitts der letzten drei versicherten Awards. Die Höhe der temporären Invalidenrente ist von Ihrem Invaliditätsgrad abhängig und beträgt: Invaliditätsgrad Rentenanspruch mindestens 25% mindestens 50% ¼-Invalidenrente ½-Invalidenrente mindestens 60% ¾-Invalidenrente ab 70% volle Invalidenrente Invaliden-Kinderrente Zusätzlich zu Ihrer temporären Invalidenrente erhalten Sie Invaliden-Kinderrenten, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung haben. Die Invaliden-Kinderrente beträgt in Prozent der temporären Invalidenrente: • 10% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen AHV-Altersrente, • 20% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen AHV-Altersrente, • 30% für drei und mehr Kinder, höchstens jedoch 100% der maximalen AHV-Altersrente. Invaliditätskapital Bei Einsetzen der temporären Invalidenrente der Pensionskasse erhalten Sie Ihr im Rentenkapital-Zusatzkonto und im Alterskapital-Zusatzkonto angespartes Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung. Invaliden-Überbrückungsrente Die Pensionskasse bevorschusst die Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung mittels einer Invaliden-Überbrückungsrente. Invalidenrenten im Überblick Ereignis Lohnausfallversicherung, 90% des Lohns Lohn Lohnfortzahlung, 100% des Lohns Insgesamt 12 Monate Temporäre Invalidenrente der Pensionskasse (individuelle Rentenhöhe) Altersrente der Pensionskasse1 (individuelle Rentenhöhe) Invaliden-Überbrückungsrente der Pensionskasse wird abgelöst durch die Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung Altersrente der AHV (bei Frauen bereits ab 64 Jahren) 65 1 Alter Die Altersrente der Pensionskasse wird bei Erreichen von Alter 65 berechnet. Deren Höhe ist einerseits vom vorhandenen Guthaben im Spargefäss Rentenkapital abhängig, andererseits vom geltenden Umwandlungssatz. 9 Sehr gute Todesfallleistungen Konkubinatspartner neu abgesichert Bei Tod eines aktiven Versicherten, eines Invaliden- oder Altersrentners zahlt die Pensionskasse Renten- und/oder Kapitalleistungen aus. Dabei unterscheidet die Pensionskasse zwischen Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrenten, Waisenrenten und Todesfallkapitalien. Ihr Konkubinatspartner in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Einführung einer Konkubinatspartnerrente Ab dem Jahr 2017 können Sie Ihren Konkubinatspartner zudem mit einer Konkubinatspartnerrente begünstigen. Deren Höhe ist identisch mit der Ehegattenrente. Damit der Konkubinatspartner eine Rente erhält, ist zu Lebzeiten zusätzlich zum Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» der pensionskasseneigene notariell beglaubigte Konkubinatsvertrag einzureichen. Diesen Vertrag stellt die Pensionskasse spätestens gegen Ende 2016 auf der Website der Pensionskasse zur Verfügung. Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner für die Todesfallleistungen der Pensionskasse begünstigen, tragen Sie Ihren Konkubinatspartner bitte zwingend im Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» unter der Kategorie a. Buchstabe ac) ein. Ihr Konkubinatspartner erhält ein Todesfallkapital, sofern Sie und Haben Sie zu Lebzeiten weder das Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» noch den Konkubinatsvertrag bei der Pensionskasse eingereicht, kann Ihr Konkubinatspartner bei der Auszahlung der Todesfallleistungen nicht berücksichtigt werden. Ehegattenrente Die Ehegattenrente beträgt bei aktiven Versicherten 66 2/3% der versicherten Invalidenrente. Bei Invaliden- und Altersrentnern entspricht die Ehegattenrente 66 2/3 % der bezogenen Rente. Tod aktiver Versicherter, Invaliden- oder Altersrentner Verheiratet, eingetragene Partnerschaft gemäss PartG Konkubinat (gemäss Leistungsreglement Art. 61) Ehegatte erfüllt Anspruchsvoraussetzung1 Begünstigtenordnung und Konkubinatsvertrag eingereicht Ausschliesslich Begünstigtenordnung eingereicht Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung1 Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung1 nicht Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung2 Konkubinatspartner erfüllt Anspruchsvoraussetzung2 nicht Auszahlung Konkubinats- Auszahlung Auszahlung Auszahlung Todesfallkapital partnerrente Todesfallkapital Todesfallkapital Todesfallkapital Ehegattenrente Ehegatte erfüllt Anspruchsvoraussetzung1 nicht Ledig, geschieden, aufgelöste Partnerschaft gemäss PartG gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung Begünstigtenordnung eingereicht Kein Dokument eingereicht Auszahlung Todesfallkapital gemäss eingereichter Begünstigtenordnung Auszahlung Todesfallkapital gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung 1 Anspruchsvoraussetzung für eine Ehegattenrente/Konkubinatspartnerrente: • Ehegatte/Konkubinatspartner kommt für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder auf oder • Ehegatte/Konkubinatspartner hat bei Ihrem Tod das 45. Altersjahr vollendet, und die Ehe beziehungsweise das Konkubinat hat mindestens drei Jahre gedauert. 2 Anspruchsvoraussetzung für die Auszahlung des Todesfallkapitals an Ihren Konkubinatspartner: Sie und Ihr Konkubinatspartner lebten in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt. 10 Waisenrenten Bei Tod eines aktiven Versicherten oder eines Rentners erhalten minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung eine Waisenrente. Diese beträgt pro Kind 20% der versicherten Invalidenrente beziehungsweise der bezogenen Alters- oder Invalidenrente, jedoch maximal 60% bei drei oder mehr Kindern. Wird keine Ehegatten- oder Konkubinatspartnerrente ausgerichtet, werden sämtliche in der Pensionskasse angesparten Guthaben ausbezahlt, mindestens jedoch 50% der Summe aus: • versichertem Basislohn, • versichertem Basislohn-Überschuss, • dem Durchschnitt der letzten drei versicherten Awards. Todesfallkapitalien Tod eines Altersrentners Bei der Bemessung der Todesfallkapitalien ist nicht nur entscheidend, ob ein aktiver Versicherter, ein Invaliden- oder Altersrentner verstirbt, sondern auch, ob eine Ehegattenbeziehungsweise Konkubinatspartnerrente fällig wird. Stirbt ein Altersrentner, entspricht das Todesfallkapital drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten. Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners Zusätzlich zur Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrente entspricht das Todesfallkapital bei Tod eines aktiven Versicherten oder Invalidenrentners der Summe aus: • 50% des versicherten Basislohns, höchstens jedoch CHF 49’350, • dem vorhandenen Alterskapital, • dem vorhandenen Guthaben im Rentenkapital-Zusatzkonto, • dem vorhandenen Guthaben im Alterskapital-Zusatzkonto. 11 Anpassungen bei den Altersleistungen Das für Pensionskassen anspruchsvolle Tiefzinsumfeld mit Negativzinsen, die tiefen langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten und die kontinuierlich steigende Lebenserwartung erfordern Anpassungen bei den Altersleistungen. Die Änderungen betreffen: • schrittweise Senkung der Umwandlungssätze • Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten • Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente • erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung • Reduktion der maximalen Altersrente auf CHF 98’700 Senkung der Umwandlungssätze Die in der Pensionskasse angewendeten Umwandlungssätze bilden die aktuelle Situation nicht adäquat ab. Durch die längere Bezugsdauer der Altersrenten und das Tiefzinsumfeld entsteht für die Pensionskasse eine Finanzierungslücke, in der Fachsprache Pensionierungsverlust genannt. Die Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus ist in der derzeitigen Form langfristig nicht finanzierbar. Aus diesen Gründen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse beschlossen, die Umwandlungssätze zu reduzieren. Damit nicht eine bestimmte Altersgruppe übermässig stark betroffen ist, erfolgt die Senkung schrittweise über die nächsten acht Jahre. Die altersabhängigen Umwandlungssätze entnehmen Sie bitte dem Leistungsreglement 2017, das auf der Website der Pensionskasse publiziert ist. Der Umwandlungssatz ist diejenige Grösse, mit der das bis zur Pensionierung angesparte Guthaben in den Spargefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto in eine jährliche Altersrente auf Lebenszeit umgewandelt wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist einerseits abhängig von der Lebenserwartung der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, andererseits von den langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten. 12 Referenzalter 65 AHV-Überbrückungsrente Angesichts der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung löst die Pensionskasse das aktuell geltende ordentliche Pensionierungsalter 63 durch ein Referenzalter 65 ab. Der Sparprozess in der Pensionskasse kann ab dem Jahr 2017 bis maximal Alter 65 weitergeführt werden. Sie profitieren während maximal zweier zusätzlicher Jahre von grosszügigen Sparbeiträgen des Arbeitgebers in der Höhe von bis zu 25% Ihres versicherten Basislohns, die Ihnen individuell gutgeschrieben werden. Die Pensionskasse beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine selbst finanzierte AHV-Überbrückungsrente beziehen. Die Finanzierung dieser temporären Rente erfolgt entweder durch einen Einkauf oder durch eine Reduktion Ihrer Altersrente auf Lebenszeit. Die flexible Pensionierung ab Alter 58 bis längstens Alter 70 ist weiterhin möglich. Bedenken Sie jedoch, dass eine vorzeitige Pensionierung – ohne zusätzliche Einzahlungen Ihrerseits – zu einer reduzierten Altersrente führt. Hinweis für Versicherte mit Jahrgang 1961 und älter Der Stiftungsrat hat beschlossen, Versicherten mit Jahrgang 1961 und älter den Wegfall der durch die Pensionskasse finanzierten temporären AHV-Überbrückungsrente mit einer einmaligen Gutschrift teilweise abzugelten. Dabei werden unter anderem das Alter, die Versicherungsdauer in der Pensionskasse sowie das Arbeitspensum berücksichtigt. Altersleistungen im Überblick Lohn Altersrente der Pensionskasse (individuelle Rentenhöhe) Temporäre AHV-Überbrückungsrente, finanziert durch den Versicherten 58 59 60 61 62 63 Altersrente der AHV (bei Frauen bereits ab 64 Jahren) 64 65 Alter 13 Erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten Pensionierten-Kinderrenten Die angesparten Guthaben in den Spargefässen Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto werden bei der Pensionierung automatisch als Kapital ausbezahlt. Zusätzlich zu Ihrer Altersrente erhalten Sie eine PensioniertenKinderrente, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung haben. Die PensioniertenKinderrente beträgt in Prozent der ausgerichteten Altersrente: • 10% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen AHV-Altersrente, • 20% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen AHV-Altersrente, • 30% für drei oder mehr Kinder, höchstens jedoch 100% der maximalen AHV-Altersrente. Auf Ihren Wunsch können Sie zudem Kapital aus den Spargefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto beziehen. Von Ihrem angesparten Guthaben in diesen zwei Spargefässen können Sie bis zu einem Betrag von CHF 987’000 die Hälfte beziehen und – falls Ihr Guthaben CHF 987’000 übersteigt – den überschiessenden Betrag vollumfänglich. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung für einen freiwilligen Kapitalbezug, dass dieser zu einer tieferen Altersrente auf Lebenszeit und im Todesfall zu tieferen Hinterlassenenleistungen (Ehegatten- bzw. Konkubinatspartnerrente, Waisenrente) führt. Maximale Altersrente Sämtliche im Vorsorgemodell der Pensionskasse verwendeten Beträge, wie beispielsweise die maximal versicherbare Gesamtvergütung im Spargefäss Rentenkapital oder die maximale Altersrente, leiten sich von der maximalen AHV-Altersrente ab. Erhöht sich diese, passen sich die Beträge in der Pensionskasse automatisch an. Die maximale Altersrente aus der Pensionskasse beträgt höchstens CHF 98’700. 14 Auf der Website der Pensionskasse unter www.credit-suisse.com/pensionskasse finden Sie weiterführende Informationen zum neuen Vorsorgemodell ab 1. Januar 2017. Diese Broschüre wurde zu Informationszwecken erstellt und fasst vereinfacht die wichtigsten Vorsorgeleistungen des neuen Vorsorgemodells zusammen. Rechtlich bindend ist einzig die deutsche Version des Leistungsreglements der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz). JPKO 1 PENSIONSKASSE DER CREDIT SUISSE GROUP (SCHWEIZ) JPKO 1 Postfach CH-8070 Zürich www.credit-suisse.com/pensionskasse 1.2016 Bei Fragen beraten Sie die Vorsorgeberaterinnen und -berater der Pensionskasse gerne. Die Kontaktangaben finden Sie ebenfalls auf der Website der Pensionskasse.
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