Reglement 17 - aktuariat

Das Vorsorgemodell der
Pensionskasse ab 1. Januar 2017
Vorsorgemodell der
Pensionskasse
Die wichtigsten Vorsorgeleistungen im Überblick
Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group
(Schweiz) hat ein neues Vorsorgemodell verabschiedet, das
mit der Einführung eines neu ausgestalteten Vorsorgeplans
verbunden ist. Die beschlossenen Änderungen berücksichtigen das veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche
Umfeld.
Gerne möchten wir Sie mit Ihrem neuen Vorsorgemodell vertraut machen.
Die Änderungen betreffen unter anderem:
• Ausbau der Risikoleistungen bei Invalidität und Tod
• Einführung einer Konkubinatspartnerrente
• Anpassungen der Altersleistungen, insbesondere:
- schrittweise Senkung der Umwandlungssätze
- Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten
- Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente
- erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung
- Reduktion der maximalen Altersrente
• Ablösung der bestehenden drei Pläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58)
durch einen neuen Vorsorgeplan mit vier Spargefässen
2
Ein Vorsorgeplan, vier Spargefässe
Die aktuellen drei Vorsorgepläne (Sparplan, Kapitalplan,
Plan 58) werden per 1. Januar 2017 durch einen neuen
Vorsorgeplan mit folgenden vier Spargefässen abgelöst:
• Rentenkapital (rentenbildend)
• Alterskapital (kapitalbildend)
• Rentenkapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung,
rentenbildend)
• Alterskapital-Zusatzkonto (für vorzeitige Pensionierung,
kapitalbildend)
Versicherter Basislohn1 und
versicherter Award (nur Bargeldanteil)
+
AlterskapitalZusatzkonto
(kapitalbildend)
=
=
Basis für die
Berechnung der
Altersrente sind die
angesparten Guthaben
in den rentenbildenden
Spargefässen.
CHF 98’700
Alterskapital
(kapitalbildend)
Die angesparten
Guthaben in den
kapitalbildenden
Spargefässen werden
ausschliesslich als
Kapital ausbezahlt.
CHF 0
Rentenkapital
(rentenbildend)
1
+
Regulärer
Sparprozess
RentenkapitalZusatzkonto
(rentenbildend)
Finanzierung
vorzeitige Pensionierung
Auszahlung der
angesparten Guthaben
bei der Pensionierung
Der in der Pensionskasse versicherte Basislohn entspricht Ihrem fixen Jahreslohn
abzüglich eines Koordinationsabzugs.
Basislohn, Basislohn-Überschuss und Award
Der Basislohn (bis CHF 282’000), der Basislohn-Überschuss
(ab CHF 282’000) und der diskretionäre variable Incentive
Award (Award) bilden die Grundlage für die Versicherung.
Der Koordinationsabzug entspricht einem Drittel des
Jahreslohns, maximal jedoch CHF 28’200.
CHF 282’000
CHF 507’600
CHF 789’600
Diskretionärer variabler Incentive
Award und Basislohn-Überschuss
Maximal versicherter Award
und Basislohn-Überschuss:
CHF 507’600
Basislohn
Maximal versicherter Basislohn:
CHF 253’800
Koordinationsabzug
CHF 28’200
In der Pensionskasse maximal
versicherter Basislohn, BasislohnÜberschuss und Award:
CHF 761’400
3
Zuteilung der bestehenden Guthaben in den
neuen Vorsorgeplan
Ihre bestehenden Guthaben im Spar- und im Kapitalplan werden per 1. Januar 2017 bis zum maximal altersabhängigen
Einkaufspotenzial ins Spargefäss Rentenkapital überwiesen,
das übersteigende Guthaben wird dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt.
Unabhängig von der Höhe Ihres Lohns und Awards werden
Guthaben, die Sie im Plan 58 für die Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung angespart haben, dem Spargefäss
Rentenkapital-Zusatzkonto gutgeschrieben.
Grosszügige Sparbeiträge
Sie zahlen gemeinsam mit dem Arbeitgeber monatliche Sparbeiträge, die in Prozent des versicherten Lohns definiert sind.
Diese Beiträge werden Ihnen individuell gutgeschrieben und
bilden zusammen mit dem Zins, der eingebrachten Freizügigkeitsleistung und allfälligen weiteren Einzahlungen Ihr Alterssparkapital.
Im neuen Vorsorgeplan profitieren Sie von einer sehr guten
Finanzierung seitens des Arbeitgebers. Zudem haben Sie die
Möglichkeit, die Höhe Ihrer Sparbeiträge selbst zu bestimmen.
Die Beitragsvarianten Basis, Standard und Top beinhalten
sowohl die Sparbeiträge für den versicherten Basislohn als
auch diejenigen für einen allfällig versicherten Basislohn-Überschuss und den versicherten Award.
4
In Abhängigkeit Ihres Alters und der gewählten Beitragsvariante gelten folgende Sparbeiträge:
Sparbeiträge Arbeitnehmer
Alter
25–34
35–44
45–54
55–65
1
Beitragsvariante Basis
Beitragsvariante Standard
Beitragsvariante Top
Versicherter
Basislohn
Versicherter
Basislohn
Versicherter
Basislohn
Versicherter
Award1 Versicherter
Award1 Versicherter
Award1 5,0%
6,0%
7,0%
3,0%
3,0%
3,0%
9,0%
10,5%
6,0%
6,0%
6,0%
10,0%
12,0%
14,0%
9,0%
9,0%
9,0%
7,0%
3,0%
10,5%
6,0%
14,0%
9,0%
7,5%
Für den versicherten Basislohn-Überschuss gelten dieselben
Sparbeiträge.
Sparbeiträge Arbeitgeber
Die in MyHR gewählte Beitragsvariante lässt sich jeweils bis
spätestens 1. Dezember für das Folgejahr an Ihre Bedürfnisse
anpassen. Die von Ihnen gewählte Beitragsvariante hat keinen
Einfluss auf die Höhe der nebenstehenden Arbeitgeberbeiträge.
Alter
Die Risikobeiträge gehen vollumfänglich zulasten des Arbeitgebers. Mit diesen werden die Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod finanziert.
Versicherter
Basislohn
Versicherter
Award1 25–34
35–44
45–54
7,5%
13,0%
17,5%
6,0%
6,0%
6,0%
55–65
25,0%
6,0%
5
Zuteilung der Sparbeiträge in die neuen
Spargefässe
Beträgt Ihr versicherter Lohn zusammen mit dem versicherten
Bargeldanteil des Awards bis zu CHF 98’700, fliessen Ihre
Sparbeiträge sowie diejenigen des Arbeitgebers vollumfänglich
ins Spargefäss Rentenkapital.
In die Spargefässe Rentenkapital-Zusatzkonto und Alterskapital-Zusatzkonto fliessen keine Sparbeiträge. Die angesparten Guthaben in diesen zwei Spargefässen werden ausschliesslich durch Einzahlungen Ihrerseits geäufnet.
Die Beiträge für Lohnbestandteile über CHF 98’700 werden
dem Spargefäss Alterskapital gutgeschrieben. Bei der Pensionierung wird das angesparte Guthaben als Kapital ausbezahlt.
Zuteilung der Sparbeiträge anhand von
drei Beispielen
Sparbeiträge auf versichertem Basislohn
(Beitragsvariante Standard)
30-jähriger Versicherter
Basislohn (Jahreslohn): Award: Gesamtvergütung: In der Pensionskasse
versicherter Basislohn: In der Pensionskasse
versicherter Award: In der Pensionskasse
versicherte Gesamtvergütung:
Alter
CHF 90’000
CHF 5’000
CHF 95’000
CHF 61’8001
25–34
7,5%
35–44
9,0%
45–54
10,5%
17,5%
55–65
10,5%
25,0%
5’000
CHF
66’800
Versicherte Löhne
Versicherter Award: CHF 5’000
25–65
6,0%
6,0%
Versicherter Basislohn und
versicherter Award (nur Bargeldanteil)
Alterskapital
(kapitalbildend)
CHF 98’700
Sparbeiträge
12 %4
3
15 %
CHF 66’800
CHF 6006
CHF 61’800
Rentenkapital
(rentenbildend)
5
CHF 9’270
Berechnungen
Basislohn von CHF 90’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200.
Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein
Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien,
Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden,
sind nicht versichert.
3
Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge
des Arbeitnehmers 7,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des
Arbeitgebers zusätzliche 7,5%.
2
13,0%
Sparbeiträge auf versichertem Award
Bei einer versicherten Gesamtvergütung von bis zu
CHF 98’700 fliessen sämtliche Sparbeiträge ins Spargefäss
Rentenkapital. Folglich werden die CHF 9’8707, die auf dem
versicherten Basislohn und dem versicherten Award erhoben
werden, dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben.
1
7,5%
2
CHF
Versicherter Basislohn:
CHF 61’800
Arbeitnehmer Arbeitgeber
4
Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers
betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards.
5
Versicherter Basislohn von CHF 61’800 x 15%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe
von CHF 9’270.
6
Versicherter Award von CHF 5’000 x 12%4 ergibt Sparbeiträge in der Höhe von
CHF 600.
7
CHF 9’2705 + CHF 6006.
6
40-jährige Versicherte
Basislohn (Jahreslohn): Award: Gesamtvergütung: In der Pensionskasse
versicherter Basislohn: In der Pensionskasse
versicherter Award: In der Pensionskasse
versicherte Gesamtvergütung:
Sparbeiträge auf versichertem Basislohn
(Beitragsvariante Standard)
CHF 120’000
CHF 15’000
CHF 135’000
1
CHF
91’800
CHF
15’0002
CHF 106’800
Alter
Arbeitnehmer Arbeitgeber
25–34
7,5%
35–44
9,0%
45–54
10,5%
17,5%
55–65
10,5%
25,0%
Aufgrund des zusätzlich versicherten Awards wird der Betrag
von CHF 98’700 überschritten. Die auf dem Award erhobenen
Sparbeiträge fliessen sowohl ins Spargefäss Rentenkapital als
auch ins Spargefäss Alterskapital.
13,0%
Sparbeiträge auf versichertem Award
25–65
Der versicherte Basislohn ist tiefer als CHF 98’700. Somit
werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge in
der Höhe von CHF 20’1965 dem Spargefäss Rentenkapital
gutgeschrieben.
7,5%
6,0%
6,0%
Die Aufteilung ist wie folgt: Die Sparbeiträge in der Höhe
von CHF 8286 auf dem versicherten Award von CHF 6’9007
werden dem Spargefäss Rentenkapital zugeteilt. Die Sparbeiträge von CHF 9728 auf dem versicherten Award von
CHF 8’1009 fliessen ins Spargefäss Alterskapital.
Insgesamt werden Sparbeiträge in der Höhe von CHF 21’02410
dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben und CHF 972
dem Spargefäss Alterskapital.
Versicherter Basislohn und
versicherter Award (nur Bargeldanteil)
Alterskapital
(kapitalbildend)
Versicherte Löhne
Sparbeiträge
CHF 106’800
CHF 9728
Versicherter Award: CHF 15’000 12 %4
CHF 98’700
CHF 8286
CHF 91’800
Versicherter Basislohn:
CHF 91’800
22%3
Berechnungen
Basislohn von CHF 120’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200.
Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein
Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien,
Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden,
sind nicht versichert.
3
Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge
des Arbeitnehmers 9% des versicherten Basislohns, diejenigen des Arbeitgebers
zusätzliche 13%.
4
Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers
betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards.
1
2
Rentenkapital
(rentenbildend)
CHF 20’1965
Versicherter Basislohn von CHF 91’800 x 22%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe
von CHF 20’196.
6
Versicherter Award von CHF 6’900 x 12%4.
7
Differenz zwischen CHF 98’700 und dem versicherten Basislohn von
CHF 91’800.
8
Versicherter Award von CHF 8’100 x 12%4.
9
Versicherter Award von CHF 15’000 abzüglich CHF 6’900.
10
CHF 20’196 + CHF 828.
5
7
50-jährige Versicherte
Sparbeiträge auf versichertem Basislohn
(Beitragsvariante Standard)
Basislohn (Jahreslohn): CHF 150’000
Award: CHF 25’000
Gesamtvergütung: CHF 175’000
In der Pensionskasse
versicherter Basislohn: CHF 121’8001
In der Pensionskasse
versicherter Award: CHF 25’0002
In der Pensionskasse
versicherte Gesamtvergütung: CHF 146’800
Alter
Arbeitnehmer Arbeitgeber
25–34
7,5%
35–44
9,0%
45–54
10,5%
17,5%
55–65
10,5%
25,0%
Sämtliche Sparbeiträge bis zu CHF 98’700 werden dem Spargefäss Rentenkapital gutgeschrieben. Dies sind CHF 27’6365.
Die Sparbeiträge auf dem versicherten Basislohn von
CHF 23’100 werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt.
Dies entspricht CHF 6’4686.
13,0%
Sparbeiträge auf versichertem Award
25–65
Der versicherte Basislohn übersteigt CHF 98’700. Deshalb
werden die auf dem Basislohn erhobenen Sparbeiträge sowohl
dem Spargefäss Rentenkapital als auch dem Spargefäss
Alterskapital gutgeschrieben.
7,5%
6,0%
6,0%
Die Sparbeiträge von CHF 3’0007 auf dem versicherten Award
werden dem Spargefäss Alterskapital zugeteilt.
Insgesamt fliessen Sparbeiträge in der Höhe von CHF 27’6365
ins Spargefäss Rentenkapital und CHF 9’4688 ins Spargefäss
Alterskapital.
Versicherter Basislohn und
versicherter Award (nur Bargeldanteil)
Versicherte Löhne
Alterskapital
(kapitalbildend)
Sparbeiträge
Versicherter Award: CHF 25’000 12 %4
CHF 146’800
CHF 3’0007
CHF 121’800
CHF 6’4686
Versicherter Basislohn:
CHF 121’800
28%3
Basislohn von CHF 150’000 abzüglich Koordinationsabzug von CHF 28’200.
Der Bargeldanteil des Awards wird vollumfänglich versichert. Es wird kein
Koordinationsabzug in Abzug gebracht. Awards, die in Form von Aktien,
Optionen, Darlehen, Obligationen und gesperrten Awardanteilen gewährt werden,
sind nicht versichert.
3
Bei der Beitragsvariante Standard betragen die altersabhängigen Sparbeiträge
des Arbeitnehmers 10,5% des versicherten Basislohns, diejenigen des
Arbeitgebers zusätzliche 17,5%.
4
Sowohl die Sparbeiträge des Arbeitnehmers als auch diejenigen des Arbeitgebers
betragen bei der Beitragsvariante Standard 6% des versicherten Awards.
2
Rentenkapital
(rentenbildend)
CHF 27’6365
Berechnungen
1
CHF 98’700
Versicherter Basislohn von CHF 98’700 x 28%3 ergibt Sparbeiträge in der Höhe
von CHF 27’636.
6
Versicherter Basislohn von CHF 23’100 (121’800 – 98’700) x 28%3 ergibt
Sparbeiträge in der Höhe von CHF 6’468.
7
Versicherter Award von CHF 25’000 x 12%4.
8
CHF 6’468 + CHF 3’000.
5
8
Ausbau der
Invalidenleistungen
Im Invaliditätsfall sichert Sie die Pensionskasse sehr gut ab.
Die temporäre Invalidenrente leitet sich von Ihren versicherten
Löhnen in der Pensionskasse ab. Durch diese neue Berechnungsmethode erhöhen sich die versicherten Invalidenrenten.
Sie erhalten bis längstens Alter 65 eine temporäre Invalidenrente. Die maximale Höhe berechnet sich aus der Summe von
• 65% des versicherten Basislohns,
• 45% des Basislohn-Überschusses,
• 45% des Durchschnitts der letzten drei versicherten Awards.
Die Höhe der temporären Invalidenrente ist von Ihrem Invaliditätsgrad abhängig und beträgt:
Invaliditätsgrad
Rentenanspruch
mindestens 25%
mindestens 50%
¼-Invalidenrente
½-Invalidenrente
mindestens 60%
¾-Invalidenrente
ab 70%
volle Invalidenrente
Invaliden-Kinderrente
Zusätzlich zu Ihrer temporären Invalidenrente erhalten Sie
Invaliden-Kinderrenten, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung haben. Die
Invaliden-Kinderrente beträgt in Prozent der temporären
Invalidenrente:
• 10% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen
AHV-Altersrente,
• 20% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen
AHV-Altersrente,
• 30% für drei und mehr Kinder, höchstens jedoch 100% der
maximalen AHV-Altersrente.
Invaliditätskapital
Bei Einsetzen der temporären Invalidenrente der Pensionskasse erhalten Sie Ihr im Rentenkapital-Zusatzkonto und im
Alterskapital-Zusatzkonto angespartes Guthaben als einmalige
Kapitalauszahlung.
Invaliden-Überbrückungsrente
Die Pensionskasse bevorschusst die Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung mittels einer Invaliden-Überbrückungsrente.
Invalidenrenten im Überblick
Ereignis
Lohnausfallversicherung, 90% des Lohns
Lohn
Lohnfortzahlung, 100% des Lohns
Insgesamt
12 Monate
Temporäre Invalidenrente
der Pensionskasse
(individuelle Rentenhöhe)
Altersrente der
Pensionskasse1
(individuelle Rentenhöhe)
Invaliden-Überbrückungsrente der Pensionskasse wird abgelöst durch die Invalidenrente
der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Altersrente der AHV
(bei Frauen bereits ab 64 Jahren)
65
1
Alter
Die Altersrente der Pensionskasse wird bei Erreichen von Alter
65 berechnet. Deren Höhe ist einerseits vom vorhandenen
Guthaben im Spargefäss Rentenkapital abhängig, andererseits
vom geltenden Umwandlungssatz.
9
Sehr gute Todesfallleistungen
Konkubinatspartner
neu abgesichert
Bei Tod eines aktiven Versicherten, eines Invaliden- oder
Altersrentners zahlt die Pensionskasse Renten- und/oder
Kapitalleistungen aus. Dabei unterscheidet die Pensionskasse zwischen Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrenten, Waisenrenten und Todesfallkapitalien.
Ihr Konkubinatspartner in den letzten drei Jahren vor Ihrem
Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt
haben.
Einführung einer Konkubinatspartnerrente
Ab dem Jahr 2017 können Sie Ihren Konkubinatspartner zudem mit einer Konkubinatspartnerrente begünstigen. Deren
Höhe ist identisch mit der Ehegattenrente. Damit der Konkubinatspartner eine Rente erhält, ist zu Lebzeiten zusätzlich
zum Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» der
pensionskasseneigene notariell beglaubigte Konkubinatsvertrag einzureichen. Diesen Vertrag stellt die Pensionskasse
spätestens gegen Ende 2016 auf der Website der Pensionskasse zur Verfügung.
Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner für die Todesfallleistungen der Pensionskasse begünstigen, tragen Sie Ihren Konkubinatspartner bitte zwingend im Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» unter der Kategorie a. Buchstabe ac) ein. Ihr
Konkubinatspartner erhält ein Todesfallkapital, sofern Sie und
Haben Sie zu Lebzeiten weder das Formular «Änderung der Begünstigtenordnung» noch den Konkubinatsvertrag bei der Pensionskasse eingereicht, kann Ihr Konkubinatspartner bei der
Auszahlung der Todesfallleistungen nicht berücksichtigt werden.
Ehegattenrente
Die Ehegattenrente beträgt bei aktiven Versicherten 66 2/3%
der versicherten Invalidenrente. Bei Invaliden- und Altersrentnern entspricht die Ehegattenrente 66 2/3 % der bezogenen
Rente.
Tod aktiver Versicherter,
Invaliden- oder Altersrentner
Verheiratet, eingetragene
Partnerschaft gemäss PartG
Konkubinat
(gemäss Leistungsreglement Art. 61)
Ehegatte erfüllt
Anspruchsvoraussetzung1
Begünstigtenordnung und
Konkubinatsvertrag eingereicht
Ausschliesslich Begünstigtenordnung eingereicht
Konkubinatspartner erfüllt
Anspruchsvoraussetzung1
Konkubinatspartner erfüllt
Anspruchsvoraussetzung1
nicht
Konkubinatspartner erfüllt
Anspruchsvoraussetzung2
Konkubinatspartner erfüllt
Anspruchsvoraussetzung2
nicht
Auszahlung
Konkubinats-
Auszahlung
Auszahlung
Auszahlung
Todesfallkapital
partnerrente
Todesfallkapital
Todesfallkapital
Todesfallkapital
Ehegattenrente
Ehegatte erfüllt
Anspruchsvoraussetzung1
nicht
Ledig, geschieden, aufgelöste
Partnerschaft gemäss PartG
gemäss reglementarischer
Begünstigtenordnung
Begünstigtenordnung
eingereicht
Kein
Dokument
eingereicht
Auszahlung
Todesfallkapital
gemäss eingereichter
Begünstigtenordnung
Auszahlung
Todesfallkapital
gemäss
reglementarischer
Begünstigtenordnung
1
Anspruchsvoraussetzung für eine Ehegattenrente/Konkubinatspartnerrente:
• Ehegatte/Konkubinatspartner kommt für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder auf oder
• Ehegatte/Konkubinatspartner hat bei Ihrem Tod das 45. Altersjahr vollendet, und die Ehe beziehungsweise das Konkubinat hat mindestens drei Jahre gedauert.
2
Anspruchsvoraussetzung für die Auszahlung des Todesfallkapitals an Ihren Konkubinatspartner:
Sie und Ihr Konkubinatspartner lebten in den letzten drei Jahren vor Ihrem Tod ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt.
10
Waisenrenten
Bei Tod eines aktiven Versicherten oder eines Rentners
erhalten minderjährige Kinder beziehungsweise Kinder bis
25 Jahre in Ausbildung eine Waisenrente. Diese beträgt pro
Kind 20% der versicherten Invalidenrente beziehungsweise
der bezogenen Alters- oder Invalidenrente, jedoch maximal
60% bei drei oder mehr Kindern.
Wird keine Ehegatten- oder Konkubinatspartnerrente ausgerichtet, werden sämtliche in der Pensionskasse angesparten
Guthaben ausbezahlt, mindestens jedoch 50% der Summe aus:
• versichertem Basislohn,
• versichertem Basislohn-Überschuss,
• dem Durchschnitt der letzten drei versicherten Awards.
Todesfallkapitalien
Tod eines Altersrentners
Bei der Bemessung der Todesfallkapitalien ist nicht nur entscheidend, ob ein aktiver Versicherter, ein Invaliden- oder
Altersrentner verstirbt, sondern auch, ob eine Ehegattenbeziehungsweise Konkubinatspartnerrente fällig wird.
Stirbt ein Altersrentner, entspricht das Todesfallkapital drei Jahresrenten abzüglich der bereits bezogenen Renten.
Tod eines aktiven Versicherten oder
Invalidenrentners
Zusätzlich zur Ehegatten- beziehungsweise Konkubinatspartnerrente entspricht das Todesfallkapital bei Tod eines
aktiven Versicherten oder Invalidenrentners der Summe aus:
• 50% des versicherten Basislohns, höchstens jedoch
CHF 49’350,
• dem vorhandenen Alterskapital,
• dem vorhandenen Guthaben im Rentenkapital-Zusatzkonto,
• dem vorhandenen Guthaben im Alterskapital-Zusatzkonto.
11
Anpassungen bei den
Altersleistungen
Das für Pensionskassen anspruchsvolle Tiefzinsumfeld mit
Negativzinsen, die tiefen langfristigen Renditeerwartungen
an den Kapitalmärkten und die kontinuierlich steigende
Lebenserwartung erfordern Anpassungen bei den Altersleistungen.
Die Änderungen betreffen:
• schrittweise Senkung der Umwandlungssätze
• Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten
• Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente
• erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der
Pensionierung
• Reduktion der maximalen Altersrente auf CHF 98’700
Senkung der Umwandlungssätze
Die in der Pensionskasse angewendeten Umwandlungssätze
bilden die aktuelle Situation nicht adäquat ab. Durch die längere Bezugsdauer der Altersrenten und das Tiefzinsumfeld
entsteht für die Pensionskasse eine Finanzierungslücke, in
der Fachsprache Pensionierungsverlust genannt. Die Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus ist in der derzeitigen
Form langfristig nicht finanzierbar.
Aus diesen Gründen hat der Stiftungsrat der Pensionskasse
beschlossen, die Umwandlungssätze zu reduzieren. Damit
nicht eine bestimmte Altersgruppe übermässig stark betroffen
ist, erfolgt die Senkung schrittweise über die nächsten acht
Jahre. Die altersabhängigen Umwandlungssätze entnehmen
Sie bitte dem Leistungsreglement 2017, das auf der Website
der Pensionskasse publiziert ist.
Der Umwandlungssatz ist diejenige Grösse, mit der das bis
zur Pensionierung angesparte Guthaben in den Spargefässen
Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto in eine jährliche
Altersrente auf Lebenszeit umgewandelt wird. Die Höhe des
Umwandlungssatzes ist einerseits abhängig von der Lebenserwartung der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner, andererseits von den langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten.
12
Referenzalter 65
AHV-Überbrückungsrente
Angesichts der kontinuierlich steigenden Lebenserwartung
löst die Pensionskasse das aktuell geltende ordentliche
Pensionierungsalter 63 durch ein Referenzalter 65 ab. Der
Sparprozess in der Pensionskasse kann ab dem Jahr 2017
bis maximal Alter 65 weitergeführt werden. Sie profitieren
während maximal zweier zusätzlicher Jahre von grosszügigen
Sparbeiträgen des Arbeitgebers in der Höhe von bis zu
25% Ihres versicherten Basislohns, die Ihnen individuell
gutgeschrieben werden.
Die Pensionskasse beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente. Bei einer vorzeitigen
Pensionierung können Sie eine selbst finanzierte AHV-Überbrückungsrente beziehen. Die Finanzierung dieser temporären
Rente erfolgt entweder durch einen Einkauf oder durch eine
Reduktion Ihrer Altersrente auf Lebenszeit.
Die flexible Pensionierung ab Alter 58 bis längstens Alter
70 ist weiterhin möglich. Bedenken Sie jedoch, dass eine
vorzeitige Pensionierung – ohne zusätzliche Einzahlungen
Ihrerseits – zu einer reduzierten Altersrente führt.
Hinweis für Versicherte mit Jahrgang 1961 und älter
Der Stiftungsrat hat beschlossen, Versicherten mit Jahrgang
1961 und älter den Wegfall der durch die Pensionskasse
finanzierten temporären AHV-Überbrückungsrente mit einer
einmaligen Gutschrift teilweise abzugelten. Dabei werden unter
anderem das Alter, die Versicherungsdauer in der Pensionskasse sowie das Arbeitspensum berücksichtigt.
Altersleistungen im Überblick
Lohn
Altersrente der Pensionskasse
(individuelle Rentenhöhe)
Temporäre
AHV-Überbrückungsrente,
finanziert durch den Versicherten
58
59
60
61
62
63
Altersrente der AHV
(bei Frauen bereits ab 64 Jahren)
64
65
Alter
13
Erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten
Pensionierten-Kinderrenten
Die angesparten Guthaben in den Spargefässen Alterskapital und Alterskapital-Zusatzkonto werden bei der
Pensionierung automatisch als Kapital ausbezahlt.
Zusätzlich zu Ihrer Altersrente erhalten Sie eine PensioniertenKinderrente, wenn Sie minderjährige Kinder beziehungsweise
Kinder bis 25 Jahre in Ausbildung haben. Die PensioniertenKinderrente beträgt in Prozent der ausgerichteten Altersrente:
• 10% für ein Kind, höchstens jedoch 50% der maximalen
AHV-Altersrente,
• 20% für zwei Kinder, höchstens jedoch 75% der maximalen
AHV-Altersrente,
• 30% für drei oder mehr Kinder, höchstens jedoch 100%
der maximalen AHV-Altersrente.
Auf Ihren Wunsch können Sie zudem Kapital aus den Spargefässen Rentenkapital und Rentenkapital-Zusatzkonto
beziehen. Von Ihrem angesparten Guthaben in diesen zwei
Spargefässen können Sie bis zu einem Betrag von
CHF 987’000 die Hälfte beziehen und – falls Ihr Guthaben
CHF 987’000 übersteigt – den überschiessenden Betrag
vollumfänglich.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung für einen freiwilligen Kapitalbezug, dass dieser zu einer tieferen Altersrente auf Lebenszeit und im Todesfall zu tieferen Hinterlassenenleistungen (Ehegatten- bzw. Konkubinatspartnerrente,
Waisenrente) führt.
Maximale Altersrente
Sämtliche im Vorsorgemodell der Pensionskasse verwendeten Beträge, wie beispielsweise die maximal
versicherbare Gesamtvergütung im Spargefäss Rentenkapital oder die maximale Altersrente, leiten sich
von der maximalen AHV-Altersrente ab. Erhöht sich
diese, passen sich die Beträge in der Pensionskasse
automatisch an.
Die maximale Altersrente aus der Pensionskasse beträgt
höchstens CHF 98’700.
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Auf der Website der Pensionskasse unter
www.credit-suisse.com/pensionskasse finden
Sie weiterführende Informationen zum neuen
Vorsorgemodell ab 1. Januar 2017.
Diese Broschüre wurde zu Informationszwecken erstellt und fasst vereinfacht die wichtigsten
Vorsorgeleistungen des neuen Vorsorgemodells zusammen. Rechtlich bindend ist einzig die deutsche
Version des Leistungsreglements der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz).
JPKO 1
PENSIONSKASSE DER CREDIT SUISSE GROUP (SCHWEIZ)
JPKO 1
Postfach
CH-8070 Zürich
www.credit-suisse.com/pensionskasse
1.2016
Bei Fragen beraten Sie die Vorsorgeberaterinnen
und -berater der Pensionskasse gerne. Die Kontaktangaben finden Sie ebenfalls auf der Website der
Pensionskasse.