MeDiaDaten 2017 Preisliste Nr. 54 – gültig ab 1. Januar 2017 inhalt Seite 3Allgemeine Verlagsangaben Seite 4 Verbreitungsgebiete und Auflage Seite 5Anzeigenpreise der "DER TECKBOTE" Seite 6 Prospektbeilagen Seite 7Anzeigenformate Seite 8Anzeigenformate Seite 9 Sonderveröffentlichungen Seite 10 Online Seite 11 Online Seite 12 Voraussetzungen für digitalen Druck Seite 13Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 14Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 14 Kontakt Seite 2 allgemeine verlagsangaben Verlag: GO Verlag GmbH & Co. KG Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck Postfach 15 53, 73223 Kirchheim unter Teck Telefon: (0 70 21) 97 50-0 Telefax: (0 70 21) 97 50-33 E-Mail:[email protected] Internet:www.teckbote.de Ansprechpartner Anzeigenabteilung: Anzeigenleitung: Bernd Köhle, (0 70 21) 97 50 - 57 Anzeigenberatung: Ingrid Kalmbach, (0 70 21) 97 50 - 16 Sabrina Wohlleben, (0 70 21) 97 50 - 15 Telefonische Kleinanzeigen: Sammelrufnummer 0 70 21 / 97 50 - 19 Anzeigenberatung Außendienst: Norbert Dietz, (0 70 21) 97 50 - 14 Markus Kurz, (0 70 21) 97 50 - 5 34 Katja Solic, (0 70 21) 97 50 - 47 Beilagenberatung: Yvonne Duley, (0 70 21) 97 50 - 18 Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Erscheinen ohne jeden Abzug ansonsten tritt 30 Tage nach Erscheinen und Zugang der Rechnung Verzug ein. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren 2 % Skonto für Abschlusskunden. Bankverbindungen: Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN DE75 6115 0020 0101 0872 38 BIC ESSLDE66XXX Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG IBAN DE53 6129 0120 0398 5290 00 BIC GENODES1NUE Volksbank Plochingen eG IBAN DE77 6119 1310 0785 6750 00 BIC GENODES1VBP Chiffregebühr: bei Selbstabholung: für jede Veröffentlichung 3,00 Euro zzgl. MwSt. bei Zustellung durch die Post: für jede Veröffentlichung 5,00 Euro zzgl. MwSt. Erscheinungsweise: t äglich morgens von Montag bis Samstag Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen: s/w-Anzeigen: tags zuvor 11.00 Uhr, für die Montag-Ausgabe am Freitag um 14.00 Uhr, für die Samstag-Ausgabe am Donnerstag um 17.00 Uhr Farbanzeigen: 2 Tage vor Erscheinen, Rabatte Mengenstaffel: Bonusstaffel: für Millimeterabschlüsseerweiterte Mengenstaffel, jeweils aus dem Rechnungsbrutto ab 1 000 mm 3 % ab 3 000 mm 5 % ab 25 000 mm 1% ab 5 000 mm 10 % ab 50 000 mm 2% ab 10 000 mm 15 % ab 75 000 mm 3% ab 20 000 mm 20 % ab 100 000 mmnach Vereinbarung Rücktrittstermine: wie Schlusstermine Seite 3 verbreitungsgebiet und auflage 73230 Kirchheim unter Teck (Vororte: Jesingen, Lindorf, Ötlingen, Nabern) Wernau 73235Weilheim 73252Lenningen 73265Dettingen 73266Bissingen 73268Erkenbrechtsweiler 73269Hochdorf Schlierbach Notzingen Wendlingen am Neckar Zell u. A. Ohmden Kirchheim unter Teck Holzmaden 73271Holzmaden Hattenhofen Aichelberg 73272Neidlingen Bad Boll Gammelshausen Dürnau 73274Notzingen 73275Ohmden Weilheim an der Teck Dettingen unter Teck 73277Owen 73278Schlierbach Owen Bissingen an der Teck Neidlingen Auflage des Teckboten (IVW-geprüft), Quartal II / 2016 Druckauflage15.103 Verkaufte Auflage 14.308 Tatsächlich verbreitete Auflage 14.532 ZIS Nummer 100.216 Erkenbrechtsweiler Lenningen Seite 4 anzeigenpreise "der teckbote" Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Millimeter-Preis Mindestpreis2) bis 300 mm Mindestpreis2) bis 400 mm 1/1-Seite (3.360 mm) Textteilanzeigen3) mm-Preis Mindestpreis bis 100 mm Mindestpreis bis 200 mm abweichender Preis4) mit 1 Zusatzfarbe5) schwarz-weiß mit 2 und 3 Zusatzfarben5) Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis1) 1,25 – – 4.200,00 3,98 – – 0,89 1,09 – – 3.662,40 3,38 – – – 1,56 468,00 – 5.241,60 4,98 498,00 – – 1,36 408,00 – 4.569,60 4,23 423,00 – – 1,88 – 752,00 6.316,80 5,97 – 1.194,00 – 1,64 – 656,00 5.510,40 5,07 – 1014,00 – – – 1,20 – – 1,71 513,00 – 1,50 450,00 – 2,06 – 824,00 1,80 – 720,00 1,46 1.051,20 525,60 1,27 914,40 457,20 1,82 1.310,40 655,20 1,59 1.144,80 572,40 2,19 1.576,80 788,40 1,91 1.375,20 687,60 Stellenangebote (inkl. 4 Wochen online) Stellen-Millimeter-Preis 1,37 Mindestpreis2) bis 300 mm Mindestpreis2) bis 400 mm 1) 1) Anzeigenpreise auf redaktionellen Seiten Millimeter-Preis Eckfeld mind. 720 mm unter Text mind. 360 mm 1)Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet, nicht AE-provisionsfähig. werden bei einer Zusatzfarbe mindestens 300 mm, bei zwei oder drei Zusatzfarben mindestens 400 mm. 3)Nur einspaltige Anzeigen bis 100 mm Höhe, maximal 5 Anzeigen auf einer Seite – Farbe auf Anfrage, Mindestgröße 20 mm. 4)Private Gelegenheitsanzeigen (ausgenommen Grundstücks- und Wohnungsmarkt, Stellenangebote, Kfz, Unterricht, Tiermarkt), Familienanzeigen, amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen von Vereinen oder gemeinnützigen Unternehmen, die nicht w irtschaftlichen Zwecken dienen (ohne Nachlässe). 5)Bei Druck von HKS-Farben in 4c sind Farbabweichungen möglich (technisch bedingt). 2)Berechnet Seite 5 prospektbeilagen bis 20g Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Preise pro Tausend 25 g 30 g 35 g 40 g Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* Grundpreis Ortspreis* 90,– 77,– 93,– 80,– 96,– 83,– 99,– 86,– 102,– 89,– *Abweichende Preise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet. Weitere Verteilmöglichkeiten auf Anfrage. Postgebühren:nein Technische Angaben: Mittlervergütung: 15 % Lieferanschrift:Der Teckbote Kirchheimer Zeitung Einsteinstraße 12 – 14 73230 Kirchheim unter Teck Ansprechpartner Yvonne Duley, im Verlag:Telefon 0 70 21/97 50-18 Format: Mindestformat: DIN A6 Höchstformat: 255 x 340 mm Papiergewicht: im Format DIN A6: mind. 180 g/m2 Einzelblätter:größere Formate als DIN A6 bis DIN A4: 120 g/m2, größere Formate: mind. 60 g/m2 (müssen auf das Format 210 x 297 mm gefalzt werden) Anlieferungstermin:3 Tage vor Belegung Richtlinien zur Verarbeitung: Rücktrittstermin: Falzarten:möglich: Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz nicht möglich: Leporello- und Altfalzart, Falzug an der Längsseite 14 Tage zuvor Das Verbreitungsgebiet ist der Seite 5 zu entnehmen. Erforderliche Beilagen: Der Teckbote Montag – Freitag 16.000 Samstag18.500 Sonstige Angaben: Beilagen sind frachtfrei mit Lieferschein anzuliefern, aus dem die Zahl der Einzelverpackungen und die Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen ist. Auf Beilagen werden keine Nach lässe oder Rabatte gewährt. Seite 6 anZEiGEnFORMatE C B A Eckfeldanzeige textanschließende anzeige tunnel-anzeige Mindestgröße ¼ Seite – 720 mm (links oder rechts) mindestens 6 Spalten / 60 mm hoch A 343 mm (7spaltig), B 452 mm (9spaltig), C 562 mm (11spaltig) / Mindesthöhe 170 mm Panorama-anzeige: Mindestgröße 670 x 170 mm (15 anzeigenspalten) Seite 7 anZEiGEnFORMatE textteilanzeige 1sp. 1 textspalte blatthoch Satellit-anzeige (anzeigenteil) Mindestgröße 20 mm, Maximalgröße 1sp./100mm, max. 5 anzeigen und max. 100 mm gesamt auf einer Seite, bei einer Zusatzfarbe werden mind. 100 mm berechnet bei anzeigen mit zwei oder drei Zusatzfarben: 200 mm berechnet ab 450 mm höhe wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet (480 mm) Berechnet werden bei einer Zusatzfarbe mindestens 300 mm, bei zwei oder drei Zusatzfarben mindestens 400 mm. Seite 8 sonderveröffentlichung auswahl 2017 (Anzeigenschluss jeweils 5 Werktage vor Erscheinen) Januar 13. 1. 14. 1. 18. 1. 20. 1. 27. 1. Neue Kurse Trau dich Kirchheimer Markt –WSV– Renovieren – Modernisieren Recht & Steuern Februar 3. 2. 8. 2. 11. 2. 24. 2. Kommunion & Konfirmation Heilberufe Berufsausbildung Bauen & Wohnen März 1. 3. 8. 3. 10. 3. 17. 3. 24. 3. 29. 3. Kirchheimer Markt – Verkaufsoff. Sonntag am 5. 3. Aktiv – gesund und fit KFZ-Frühling Zweirad-Frühling Garten im Frühling Trauerbegleiter April 5. 4. 5. 4. 7. 4. 22. 4. 28. 4. Kirchheimer Markt Ostern Lebensmittel aus der Region Recycling & Entsorgung Tag des Bieres (am 23. 4.) + Grillzeit Bauen & Wohnen + Erneuerbare Energien Mai 3. 5. 5. 5. 10. 5. 12. 5. Kirchheimer Markt Hochzeit – Eheglück Führerschein & 1. Auto Mobilität 13. 5. 15. 5. 19. 5. 26. 5. Golf Junge Familie "Tag der Familie" am 18. 5 Balkon – Fassade – Terrasse Zahnärzte Juni 3. 6. 9. 6. 23. 6 28. 6 Kaffee, Kuchen, Eis "Tag des Gartens" am 11. 6. 50 Plus Sicherheit – Einbruchschutz Juli 1. 7. 5. 7. 8. 7. 12. 7. 15. 7. 19. 7. 19. 7. 22. 7. 27. 7. Bauen & Wohnen Tierisch Gut Start Urlaub Recht und Steuer Berufsausbildung Kirchheimer Markt SSV Kapital & Versicherung Urlaub Daheim Unfall – Was tun?! Oktober 6. 10. 7. 10. 11. 10. 13. 10. 20. 10. Kfz-Herbst Bauen & Wohnen Sehen & Hören Sport in Herbst und Winter Ergotherapie November 2. 11. 3. 11. 17. 11. 18. 11. 24. 11. 29. 11. Kirchheimer Markt – Verkaufsoff. Sonntag am 5. 11. Aktiv – gesund und fit Büro, Büro Leben und Wohnen im Alter Innenausbau Kirchheimer Markt -Advent- Dezember 2. 12. 7. 12. 9. 11. 23. 11. Wellness & Gesundheit Unfall, was jetzt? Geschenkideen zu Weihnachten Weihnachtsgrüße August 4. 8. 11. 8. 18. 8 Senioren Anpfiff Renovieren – Modernisieren September 6. 9. 8. 9. 13. 9. 27. 9. 29. 9. 30. 9. Schulanfang Neue Kurse Fenster + Türen Kirchheimer Markt Goldene Oktobertage Garten im Herbst Berufsausbildung Ihre Ansprechpartner: Norbert Dietz Markus Kurz Katja Solic 0 70 21/97 50 - 14 0 70 21/97 50 - 5 34 0 70 21/97 50 - 47 E-Mail:[email protected] Fax: 0 70 21/97 50 - 33 Seite 9 OnlinE-WERBUnG | tECKBOtE.DE Formate und Preise 1. Promotionsfläche: 160 x 160 pixel Die Promotionsfläche garantiert durch ihre contentnahe Platzierung eine gute Wahrnehmbarkeit. 1. 1. 2. Rectangle: 300 x 250 pixel auffällig auf der Webseite platziert, zieht das Rectangle sofort die Blicke auf sich. Das Medium Rectangle ist ein Garant für Erfolg und Werbewirkung. 3. Content ad: 470 x 180 pixel Das Contentad erscheint im linken Bereich der homepage umhüllt von redaktionellen texten, somit erzielt diese Werbeform eine hohe aufmerksamkeit. 2. 3. technische hinweise: Dateiformate: JPG/PnG/SWF, Dateigröße: 75KB Durschnittliche Visits auf www.teckbote.de - 120.000 pro Monat! Seite 10 online-werbung | teckbote.de 2. 1. 1. 3. Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Größe in Pixeln Startseite pro Woche Startseite pro Monat Unterseiten pro Woche Unterseiten pro Monat Promotionsfläche (1.) 160 x 160 Pixel 92 E 331 E 65 E 234 E Rectangle 300 x 250 Pixel 120 E 432 E 85 E 306 E 470 x 180 Pixel 150 E 540 E 105 E 378 E (2.) Content Ad (3.) Mengenrabatt: Schaltung 12 Wochen: 3 % Schaltung 24 Wochen: 5 % Schaltung 36 Wochen: 10 % Schaltung 52 Wochen: 15 % Kundenrabatt: Kunden der Printausgabe des Teckboten erhalten von Beginn an für die Online-Werbung den Rabatt ihres Millitmeter-Jahresabschlusses. Die Rabatte sind nicht kombinierbar. Es wird der jeweils höhere Rabatt zu Grunde gelegt. Basis für die Gewährung des Rabattes ist die Summe der Wochenschaltungen für Werbeeinstellungen innerhalb eines Kalenderjahres. Schieberecht: Bei der Startseite (Homepage) und Lokalnachrichten behalten wir uns vor, im Hinblick auf unsere nationale Vermarktung Werbemittel zeitlich zu unterbrechen oder in einer anderen Rubrik zu platzieren. Seite 11 voraussetzungen für digitale vorlagen Betriebssysteme Windows 7 Programme Adobe CS 5.5, Acrobat Professional X, Office 2010, Corel Draw X7 Schriften Schriften sind vorhanden Speichermedien CD/DVD-ROM, USB-Sticks, SD-Cards Dateiformate Wunschanlieferung PDF 1.3 (oder .eps). Offene Dateien, alle Schriften und Bilder (CMYK-Modus) mitliefern – .eps- und .ps-Schriften inkludieren Farben Farbige Anzeigen sind für Vierfarbprozesse (CMYK) zeitungsgerecht anzulegen (Profil: ISOnewspaper 26v4) Raster Rasterform: runder Punkt Belichter CTP/UV-Setter 867 VF Begleitunterlagen Per Datei (z. B. Simple-Text) und/oder Fax: Ausdruck des zu b elichtenden Dokuments, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer E-Mail [email protected] FTP Möchten Sie die Daten per FTP übermitteln, setzen Sie sich bitte mit dem Technikteam Telefon 0 70 21/97 50 - 54 in Verbindung Technische Fragen Telefon 0 70 21/97 50 - 54 Maße & Formate Format: Satzspiegel: Rheinisches Format 480 x 321 mm Spaltenbreiten: 1 Spalte Anzeigenteil (7 Spalten): 44,4 mm Textteil* (6 Spalten): 49,2 mm 2 Spalten 90,5 mm 103,4 mm 3 Spalten 136,6 mm 157,6 mm 4 Spalten 182,7 mm 211,8 mm 5 Spalten 228,8 mm 266 mm 6 Spalten 274,9 mm 321 mm 7 Spalten 321 mm 1 Textspalte = 1,166 Anzeigenspalten Seite 12 allgemeine geschäftsbedinungen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Angebot über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffent lichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobe reich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr g eleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer re daktio nellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennbar gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig machung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungs verletzung, Ver schuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftrags erteilung – ausgeschlossen; Scha denersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berück sichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige ü bersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung w erden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszah lung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für die vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurch schnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preis liste oder Seite 13 allgemeine geschäftsbedinungen auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit schriften gegebenenfalls die durch schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis minderungs ansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsen dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren‑/Kosten übernimmt. 19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätliche Geschäftsbedingungendes des Verlags a)Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe; das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax. b)Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. c)Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. d)Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterscheinen infolge von Ar beits kampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. e)Auf Gelegenheitsanzeigen von Verlegern wird ein Kollegenrabatt von 10 % gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden. f)Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Eine vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Einen Provisionsanspruch hat der Mittler nur dann, wenn er selbst alles, was zur Abwicklung eines Anzeigenauftrages gehört, tatsächlich auch selbst regelt. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. g)Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet. h)Der Auftraggeber trägt allein die V erantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die d iesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er a bbestellt sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. i) Der Auftraggeber übernimmt dem Ver lag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. j)Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröf fentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. k)Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. l)Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Computer Servicediensten, Chiffre-Servicediensten und gewerblichen Schreibbüros weiterzuleiten. m)Der Verlag ist berechtigt, Reprokosten, die über das übliche Maß hinausgehen, in Rechnung zu stellen. n)Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Kassierer. Seite 14 kontakt Anzeigenabteilung: Telefon: 0 70 21/ 97 50 - 19 Telefax: 0 70 21/ 97 50 - 33 E-Mail:[email protected] Sonderthemen: Norbert Dietz Markus Kurz Katja Solic 0 70 21/ 97 50 - 14 0 70 21/ 97 50 - 5 34 0 70 21/ 97 50 - 47 Beilagendisposition: Yvonne Duley 0 70 21/ 97 50 - 18 GO Verlag GmbH & Co. KG Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim / Teck Postfach 15 53, 73223 Kirchheim / Teck www.teckbote.de Seite 15
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