Teckbote Mediadaten 2017 als

MeDiaDaten 2017
Preisliste Nr. 54 – gültig ab 1. Januar 2017
inhalt
Seite 3Allgemeine Verlagsangaben
Seite 4
Verbreitungsgebiete und Auflage
Seite 5Anzeigenpreise der "DER TECKBOTE"
Seite 6
Prospektbeilagen
Seite 7Anzeigenformate
Seite 8Anzeigenformate
Seite 9
Sonderveröffentlichungen
Seite 10
Online
Seite 11
Online
Seite 12
Voraussetzungen für digitalen Druck
Seite 13Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 14Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite 14
Kontakt
Seite 2
allgemeine verlagsangaben
Verlag:
GO Verlag GmbH & Co. KG
Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck
Postfach 15 53, 73223 Kirchheim unter Teck
Telefon: (0 70 21) 97 50-0
Telefax: (0 70 21) 97 50-33
E-Mail:[email protected]
Internet:www.teckbote.de
Ansprechpartner Anzeigenabteilung:
Anzeigenleitung:
Bernd Köhle, (0 70 21) 97 50 - 57
Anzeigenberatung:
Ingrid Kalmbach, (0 70 21) 97 50 - 16
Sabrina Wohlleben, (0 70 21) 97 50 - 15
Telefonische Kleinanzeigen:
Sammelrufnummer 0 70 21 / 97 50 - 19
Anzeigenberatung Außendienst:
Norbert Dietz, (0 70 21) 97 50 - 14
Markus Kurz, (0 70 21) 97 50 - 5 34
Katja Solic, (0 70 21) 97 50 - 47
Beilagenberatung:
Yvonne Duley, (0 70 21) 97 50 - 18
Geschäftsbedingungen:
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Zahlungsbedingungen:
14 Tage nach Erscheinen ohne jeden Abzug ansons­ten tritt 30 Tage nach Erscheinen
und Zugang der Rechnung Verzug ein. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
2 % Skonto für Abschlusskunden.
Bankverbindungen:
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE75 6115 0020 0101 0872 38 BIC ESSLDE66XXX
Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG
IBAN DE53 6129 0120 0398 5290 00 BIC GENODES1NUE
Volksbank Plochingen eG
IBAN DE77 6119 1310 0785 6750 00 BIC GENODES1VBP
Chiffregebühr:
bei Selbstabholung:
für jede Veröffentlichung 3,00 Euro zzgl. MwSt.
bei Zustellung durch die Post:
für jede Veröffentlichung 5,00 Euro zzgl. MwSt.
Erscheinungsweise: t äglich morgens
von Montag bis Samstag
Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen:
s/w-Anzeigen: tags zuvor 11.00 Uhr,
für die Montag-Ausgabe
am Freitag um 14.00 Uhr,
für die Samstag-Ausgabe am Donnerstag um 17.00 Uhr
Farbanzeigen: 2 Tage vor Erscheinen,
Rabatte Mengenstaffel:
Bonusstaffel:
für Millimeterabschlüsseerweiterte Mengenstaffel, jeweils aus dem Rechnungsbrutto
ab 1 000 mm 3 %
ab 3 000 mm 5 %
ab 25 000 mm
1%
ab 5 000 mm
10 %
ab 50 000 mm
2%
ab 10 000 mm
15 %
ab 75 000 mm
3%
ab 20 000 mm
20 %
ab 100 000 mmnach Vereinbarung
Rücktrittstermine: wie Schlusstermine
Seite 3
verbreitungsgebiet und auflage
73230 Kirchheim unter Teck
(Vororte: Jesingen, Lindorf,
Ötlingen, Nabern)
Wernau
73235Weilheim
73252Lenningen
73265Dettingen
73266Bissingen
73268Erkenbrechtsweiler
73269Hochdorf
Schlierbach
Notzingen
Wendlingen
am Neckar
Zell u. A.
Ohmden
Kirchheim unter Teck
Holzmaden
73271Holzmaden
Hattenhofen
Aichelberg
73272Neidlingen
Bad Boll
Gammelshausen
Dürnau
73274Notzingen
73275Ohmden
Weilheim
an der Teck
Dettingen unter Teck
73277Owen
73278Schlierbach
Owen
Bissingen
an der Teck
Neidlingen
Auflage des Teckboten
(IVW-geprüft), Quartal II / 2016
Druckauflage15.103
Verkaufte Auflage
14.308
Tatsächlich verbreitete Auflage 14.532
ZIS Nummer
100.216
Erkenbrechtsweiler
Lenningen
Seite 4
anzeigenpreise "der teckbote"
Alle Preise in Euro
zuzüglich
Mehrwertsteuer
Millimeter-Preis
Mindestpreis2) bis 300 mm
Mindestpreis2) bis 400 mm
1/1-Seite (3.360 mm)
Textteilanzeigen3) mm-Preis
Mindestpreis bis 100 mm
Mindestpreis bis 200 mm
abweichender Preis4)
mit 1 Zusatzfarbe5)
schwarz-weiß
mit 2 und 3 Zusatzfarben5)
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
Ortspreis
Grundpreis
Ortspreis1)
1,25
–
–
4.200,00
3,98
–
–
0,89
1,09
–
–
3.662,40
3,38
–
–
–
1,56
468,00
–
5.241,60
4,98
498,00
–
–
1,36
408,00
–
4.569,60
4,23
423,00
–
–
1,88
–
752,00
6.316,80
5,97
–
1.194,00
–
1,64
–
656,00
5.510,40
5,07
–
1014,00
–
–
–
1,20
–
–
1,71
513,00
–
1,50
450,00
–
2,06
–
824,00
1,80
–
720,00
1,46
1.051,20
525,60
1,27
914,40
457,20
1,82
1.310,40
655,20
1,59
1.144,80
572,40
2,19
1.576,80
788,40
1,91
1.375,20
687,60
Stellenangebote (inkl. 4 Wochen online)
Stellen-Millimeter-Preis
1,37
Mindestpreis2) bis 300 mm
Mindestpreis2) bis 400 mm
1)
1)
Anzeigenpreise auf redaktionellen Seiten
Millimeter-Preis
Eckfeld mind. 720 mm
unter Text mind. 360 mm
1)Anzeigen
von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet, nicht AE-provisionsfähig.
werden bei einer Zusatzfarbe mindestens 300 mm, bei zwei oder drei Zusatzfarben mindestens 400 mm.
3)Nur einspaltige Anzeigen bis 100 mm Höhe, maximal 5 Anzeigen auf einer Seite – Farbe auf Anfrage, Mindestgröße 20 mm.
4)Private Gelegenheitsanzeigen (ausgenommen Grundstücks- und Wohnungsmarkt, Stellenangebote, Kfz, Unterricht, Tiermarkt), Familienanzeigen,
amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen von Vereinen oder gemeinnützigen Unternehmen, die nicht w
­ irtschaftlichen Zwecken dienen (ohne Nachlässe).
5)Bei Druck von HKS-Farben in 4c sind Farbabweichungen möglich (technisch bedingt).
2)Berechnet
Seite 5
prospektbeilagen
bis 20g
Alle Preise in
Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer
Preise
pro Tausend
25 g
30 g
35 g
40 g
Grundpreis
Ortspreis*
Grundpreis
Ortspreis*
Grundpreis
Ortspreis*
Grundpreis
Ortspreis*
Grundpreis
Ortspreis*
90,–
77,–
93,–
80,–
96,–
83,–
99,–
86,–
102,–
89,–
*Abweichende Preise: Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Beilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Einzugsgebiet. Weitere Verteilmöglichkeiten auf Anfrage.
Postgebühren:nein
Technische Angaben:
Mittlervergütung: 15 %
Lieferanschrift:Der Teckbote
Kirchheimer Zeitung
Einsteinstraße 12 – 14
73230 Kirchheim unter Teck
Ansprechpartner Yvonne Duley,
im Verlag:Telefon 0 70 21/97 50-18
Format:
Mindestformat: DIN A6
Höchstformat: 255 x 340 mm
Papiergewicht: im Format DIN A6: mind. 180 g/m2
Einzelblätter:größere Formate als DIN A6 bis
DIN A4: 120 g/m2, größere Formate:
mind. 60 g/m2 (müssen auf das Format
210 x 297 mm gefalzt werden)
Anlieferungstermin:3 Tage vor Belegung
Richtlinien zur Verarbeitung:
Rücktrittstermin:
Falzarten:möglich: Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz
nicht möglich: Leporello- und Altfalzart, Falzug an der Längsseite
14 Tage zuvor
Das Verbreitungsgebiet ist der Seite 5 zu entnehmen.
Erforderliche Beilagen:
Der Teckbote
Montag – Freitag 16.000
Samstag18.500
Sonstige Angaben:
Beilagen sind frachtfrei mit
Lieferschein anzuliefern, aus dem
die Zahl der Einzelver­packungen und
die Beilagen-Gesamtzahl zu ersehen
ist. Auf Beilagen werden keine Nach­
lässe oder Rabatte gewährt.
Seite 6
anZEiGEnFORMatE
C
B
A
Eckfeldanzeige
textanschließende anzeige
tunnel-anzeige
Mindestgröße ¼ Seite –
720 mm (links oder rechts)
mindestens 6 Spalten / 60 mm hoch
A 343 mm (7spaltig), B 452 mm (9spaltig),
C 562 mm (11spaltig) / Mindesthöhe 170 mm
Panorama-anzeige:
Mindestgröße 670 x 170 mm (15 anzeigenspalten)
Seite 7
anZEiGEnFORMatE
textteilanzeige 1sp.
1 textspalte blatthoch
Satellit-anzeige (anzeigenteil)
Mindestgröße 20 mm, Maximalgröße 1sp./100mm,
max. 5 anzeigen und max. 100 mm gesamt auf einer
Seite, bei einer Zusatzfarbe werden mind. 100 mm
berechnet bei anzeigen mit zwei oder drei Zusatzfarben:
200 mm berechnet
ab 450 mm höhe wird
die volle Satzspiegelhöhe
berechnet (480 mm)
Berechnet werden bei einer
Zusatzfarbe mindestens 300 mm,
bei zwei oder drei Zusatzfarben
mindestens 400 mm.
Seite 8
sonderveröffentlichung auswahl 2017 (Anzeigenschluss jeweils 5 Werktage vor Erscheinen)
Januar
13. 1.
14. 1.
18. 1.
20. 1.
27. 1.
Neue Kurse
Trau dich
Kirchheimer Markt –WSV–
Renovieren – Modernisieren
Recht & Steuern
Februar
3. 2.
8. 2.
11. 2.
24. 2.
Kommunion & Konfirmation
Heilberufe
Berufsausbildung
Bauen & Wohnen
März
1. 3.
8. 3.
10. 3.
17. 3.
24. 3.
29. 3.
Kirchheimer Markt
– Verkaufsoff. Sonntag am 5. 3.
Aktiv – gesund und fit
KFZ-Frühling
Zweirad-Frühling
Garten im Frühling
Trauerbegleiter
April
5. 4.
5. 4.
7. 4.
22. 4.
28. 4.
Kirchheimer Markt Ostern
Lebensmittel aus der Region
Recycling & Entsorgung
Tag des Bieres
(am 23. 4.) + Grillzeit
Bauen & Wohnen +
Erneuerbare Energien
Mai
3. 5.
5. 5.
10. 5.
12. 5.
Kirchheimer Markt
Hochzeit – Eheglück
Führerschein & 1. Auto
Mobilität
13. 5.
15. 5.
19. 5.
26. 5.
Golf
Junge Familie
"Tag der Familie" am 18. 5
Balkon – Fassade – Terrasse
Zahnärzte
Juni
3. 6.
9. 6.
23. 6
28. 6
Kaffee, Kuchen, Eis
"Tag des Gartens" am 11. 6.
50 Plus
Sicherheit – Einbruchschutz
Juli
1. 7.
5. 7.
8. 7.
12. 7.
15. 7.
19. 7.
19. 7.
22. 7.
27. 7.
Bauen & Wohnen
Tierisch Gut
Start Urlaub
Recht und Steuer
Berufsausbildung
Kirchheimer Markt SSV
Kapital & Versicherung
Urlaub Daheim
Unfall – Was tun?!
Oktober
6. 10.
7. 10.
11. 10.
13. 10.
20. 10.
Kfz-Herbst
Bauen & Wohnen
Sehen & Hören
Sport in Herbst und Winter
Ergotherapie
November
2. 11.
3. 11.
17. 11.
18. 11.
24. 11.
29. 11.
Kirchheimer Markt
– Verkaufsoff. Sonntag am 5. 11.
Aktiv – gesund und fit
Büro, Büro
Leben und Wohnen im Alter
Innenausbau
Kirchheimer Markt -Advent-
Dezember
2. 12.
7. 12.
9. 11.
23. 11.
Wellness & Gesundheit
Unfall, was jetzt?
Geschenkideen zu Weihnachten
Weihnachtsgrüße
August
4. 8.
11. 8.
18. 8
Senioren
Anpfiff
Renovieren – Modernisieren
September
6. 9.
8. 9.
13. 9.
27. 9.
29. 9.
30. 9.
Schulanfang
Neue Kurse
Fenster + Türen
Kirchheimer Markt
Goldene Oktobertage
Garten im Herbst
Berufsausbildung
Ihre Ansprechpartner:
Norbert Dietz
Markus Kurz
Katja Solic
0 70 21/97 50 - 14
0 70 21/97 50 - 5 34
0 70 21/97 50 - 47
E-Mail:[email protected]
Fax:
0 70 21/97 50 - 33
Seite 9
OnlinE-WERBUnG | tECKBOtE.DE
Formate und Preise
1. Promotionsfläche: 160 x 160 pixel
Die Promotionsfläche garantiert durch ihre contentnahe Platzierung
eine gute Wahrnehmbarkeit.
1.
1.
2. Rectangle: 300 x 250 pixel
auffällig auf der Webseite platziert, zieht das Rectangle sofort die
Blicke auf sich. Das Medium Rectangle ist ein Garant für Erfolg und
Werbewirkung.
3. Content ad: 470 x 180 pixel
Das Contentad erscheint im linken Bereich der homepage umhüllt
von redaktionellen texten, somit erzielt diese Werbeform eine hohe
aufmerksamkeit.
2.
3.
technische hinweise:
Dateiformate: JPG/PnG/SWF, Dateigröße: 75KB
Durschnittliche Visits auf www.teckbote.de - 120.000 pro Monat!
Seite 10
online-werbung | teckbote.de
2.
1.
1.
3.
Alle Preise in Euro
zuzüglich
Mehrwertsteuer
Größe in Pixeln
Startseite
pro Woche
Startseite
pro Monat
Unterseiten
pro Woche
Unterseiten
pro Monat
Promotionsfläche (1.)
160 x 160 Pixel
92 E
331 E
65 E
234 E
Rectangle
300 x 250 Pixel
120 E
432 E
85 E
306 E
470 x 180 Pixel
150 E
540 E
105 E
378 E
(2.)
Content Ad (3.)
Mengenrabatt:
Schaltung 12 Wochen: 3 %
Schaltung 24 Wochen: 5 %
Schaltung 36 Wochen: 10 %
Schaltung 52 Wochen: 15 %
Kundenrabatt:
Kunden der Printausgabe des Teckboten erhalten von Beginn an für die
Online-Werbung den Rabatt ihres Millitmeter-Jahresabschlusses.
Die Rabatte sind nicht kombinierbar. Es wird der jeweils höhere Rabatt
zu Grunde gelegt.
Basis für die Gewährung des Rabattes ist die Summe der
Wochenschaltungen für Werbeeinstellungen innerhalb
eines Kalenderjahres.
Schieberecht:
Bei der Startseite (Homepage) und Lokalnachrichten behalten wir uns vor,
im Hinblick auf unsere nationale Vermarktung Werbemittel
zeitlich zu unterbrechen oder in einer anderen Rubrik zu platzieren.
Seite 11
voraussetzungen für digitale vorlagen
Betriebssysteme
Windows 7
Programme
Adobe CS 5.5, Acrobat Professional X,
Office 2010, Corel Draw X7
Schriften
Schriften sind vorhanden
Speichermedien
CD/DVD-ROM, USB-Sticks, SD-Cards
Dateiformate
Wunschanlieferung PDF 1.3 (oder .eps). Offene Dateien, alle Schriften
und Bilder (CMYK-Modus) mitliefern – .eps- und .ps-Schriften inkludieren
Farben
Farbige Anzeigen sind für Vierfarbprozesse (CMYK) zeitungsgerecht
­anzulegen (Profil: ISOnewspaper 26v4)
Raster
Rasterform: runder Punkt
Belichter
CTP/UV-Setter 867 VF
Begleitunterlagen
Per Datei (z. B. Simple-Text) und/oder Fax: Ausdruck des zu b
­ elichtenden
Dokuments, Erscheinungstermin, Ausgabe, ­Anzeigengröße, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer
E-Mail
[email protected]
FTP
Möchten Sie die Daten per FTP übermitteln, setzen Sie sich bitte mit
dem Technikteam Telefon 0 70 21/97 50 - 54 in Verbindung
Technische Fragen
Telefon 0 70 21/97 50 - 54
Maße & Formate
Format:
Satzspiegel:
Rheinisches Format
480 x 321 mm
Spaltenbreiten: 1 Spalte
Anzeigenteil (7 Spalten): 44,4 mm
Textteil* (6 Spalten):
49,2 mm
2 Spalten
90,5 mm
103,4 mm
3 Spalten
136,6 mm
157,6 mm
4 Spalten
182,7 mm
211,8 mm
5 Spalten
228,8 mm
266 mm
6 Spalten
274,9 mm
321 mm
7 Spalten
321 mm
1 Textspalte = 1,166 Anzeigenspalten
Seite 12
allgemeine geschäftsbedinungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­be­dingun­gen ist das
Angebot über die Veröffentli­chung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstrei­ben­den
oder sonstigen Inseren­ten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffent­
lichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab­
schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten An­zeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftrag­geber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen­menge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umstän­den nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts­pflich­ten, den Unterschied ­zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobe­
reich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter­zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr g
­ eleis­tet, es sei denn, dass der
Auftrag­geber die Gültigkeit des Auftrages aus­drücklich davon abhängig ge­macht hat.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere
Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer re­
daktio­
nellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennbar gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenauf­träge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Ab­schlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffent­lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd­anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beila­gen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter­lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet
die für den belegten Titel übliche Druck­qualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An­spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzan­zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder
ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängig­
machung des Auftrages. Schadenersatzansprüche
aus positiver Forderungs­
verletzung, Ver­
schuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftrags­
erteilung – ausgeschlossen; Scha­
denersatzansprüche aus Unmög­lich­keit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäfts­ver­kehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrläs­sig­keit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Ein­gang der Rechnung und Beleg geltend
gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag­geber trägt die
Verant­wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe­abzüge. Der Verlag berück­
sichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs
gesetzten Frist mit­geteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschrif­ten gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Voraus­zah­lung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber
14 Tage nach Veröffent­lichung der Anzeige ü
­ bersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung w
­ erden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stun­dung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zah­lungs­­verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis
zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zwei­fel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenab­schlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszah­
lung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rech­nung auf Wunsch einen Anzeigen­beleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsver­bind­liche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnun­gen sowie für die vom
Auftrag­geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprüng­lich vereinbarter Ausfüh­rungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurch­
schnitt
des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preis­
liste oder
Seite 13
allgemeine geschäftsbedinungen
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit­
schriften gegebenenfalls die
durch­
schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über
500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis­
minderungs­
ansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftrag­geber von dem Ab­sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter­gabe der
An­gebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe­brie­fe und Eilbriefe auf
Ziffern­
anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Ziffernanzeigen ­werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet
zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die
das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsen­
dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftrag­geber die dabei entstehenden Gebühren‑/Kosten übernimmt.
19. Druckvorlagen werden nur auf be­sondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonderver­mögen ist bei Klagen
Gerichts­stand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren
geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch
bei ­Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag­
geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbe­reich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätliche Geschäftsbedingungendes des Verlags
a)Bei fernmündlich aufgegebenen Anzei­gen bzw. fernmündlich veran­lassten Änderungen sowie für
Fehler infolge undeutlicher Nie­derschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die Rich­tigkeit
der Wiedergabe; das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
b)Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvor­gang deutlich, so hat der Werbungtrei­bende bei ungenügendem
Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsan­zeigen, wenn der
Werbungtrei­bende nicht vor Drucklegung der nächstfol­genden Anzeige auf den Fehler hinweist.
c)Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
d)Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterscheinen infolge von Ar­
beits­­
kampf erlischt jede
Verpflich­tung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird
auch kein Scha­denersatz für nicht ver­öffent­lichte oder nicht rechtzeitig ver­öffentlichte Anzeigen
geleistet.
e)Auf Gelegenheitsanzeigen von Verle­gern wird ein Kollegenrabatt von 10 % gewährt, wenn die
Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abge­wickelt werden.
f)Werbungsmittler und Werbeagen­turen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo­ten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbung­trei­benden an die Preislis­­­te des Verlags zu halten. Eine vom
Verlag gewährte Mittlervergü­tung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Einen Provisions­anspruch hat der Mittler nur dann, wenn er selbst alles, was
zur Abwicklung eines Anzeigenauftrages gehört, tatsächlich auch selbst regelt. Anzeigen und
Bei­lagen aus dem Orts­­geschäft werden über Wer­bungsmittler angenommen und zum Grundpreis
ab­gerechnet.
g)Bei Abbestellung einer gesetzten ­An­zeige werden die Satzkosten berechnet.
h)Der Auftraggeber trägt allein die V
­ er­antwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Insertion zur Verfügung ge­stellten Text- und Bild­unterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die d
­ iesem aus der Aus­führung des
Auftrags, auch wenn er a­ bbestellt sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Auf­träge und Anzeigen da­raufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen ­abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei
Ansprüche gegen den Verlag zu.
i)
Der Auftraggeber übernimmt dem Ver­
lag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller
Gegendarstellung oder ei­nem aus der Anzeige sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
j)Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröf­
fent­lichung und Ab­rechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage
gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungs­fristen auch über den Zeitpunkt
der Vertragserfüllung hinaus.
k)Der Verlag wendet bei Entgegen­nahme und Prüfung der Anzeigen­texte die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftrag­gebern irregeführt oder getäuscht wird.
l)Der Verlag ist nicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Computer Servicediensten,
Chiffre-­Service­diensten und gewerblichen Schreib­büros weiterzuleiten.
m)Der Verlag ist berechtigt, Repro­kosten, die über das übliche Maß hinausgehen, in Rechnung zu
stellen.
n)Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Kassierer.
Seite 14
kontakt
Anzeigenabteilung:
Telefon:
0 70 21/ 97 50 - 19
Telefax:
0 70 21/ 97 50 - 33
E-Mail:[email protected]
Sonderthemen:
Norbert Dietz
Markus Kurz
Katja Solic
0 70 21/ 97 50 - 14
0 70 21/ 97 50 - 5 34
0 70 21/ 97 50 - 47
Beilagendisposition:
Yvonne Duley
0 70 21/ 97 50 - 18
GO Verlag GmbH & Co. KG
Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim / Teck
Postfach 15 53, 73223 Kirchheim / Teck
www.teckbote.de
Seite 15