Rückliefertarif Photovoltaik 2017

Gültig ab 01.01.2017
Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität aus Photovoltaikanlagen mit Einmalvergütung (EIV) oder Inbetriebnahme ab 01.01.2015
Bei Anlagen dessen Eigentümer die Einmalvergütung (ca. 1/3 der Investitionskosten) beantragen, und
sämtliche Anlagen, welche nach dem 01.01.2015 in Betrieb genommen werden, werden per 01.01.17
folgende Vergütungen für in das Verteilnetz der Energie Belp AG eingespeiste Elektrizität aus Photovoltaikanlagen festgelegt:
Tarifkomponenten
1
Graue Energie
HKN und Förderbeitrag
der Energie Belp AG 2
Total Vergütung
Anlagegrösse
</= 30 kVA
4.00 Rp/kWh
> 30 kVA
4.00 Rp/kWh
6.70 Rp/kWh
individuell auszuhandeln
10.70 Rp/kWh
4.00 + x Rp/kWh
1
Graue Energie: Diese Tarifkomponente vergütet die ins Netz eingespiesene Energiemenge ungeachtet deren Herkunft. Die ins Netz zurückgelieferte Energie wird nach dem vom Bundesamt für Energie BFE veröffentlichten Energiemarktpreis gemäss Energieverordnung (EnV) Art. 3 f, Abs. 3 vergütet. Dazu wird der aufgerundete, mengengewichtete Durchschnittspreis der vier Quartale vor der
gesetzlichen Veröffentlichung der Stromtarife für das Folgejahr verwendet.
2
Herkunftsnachweis (HKN) und Förderbeitrag der Energie Belp AG: Mit diesem Anteil wird der Herkunftsnachweis resp. die „Qualität“ der Energie (Photovoltaik) vergütet und zusätzlich ein Förderbeitrag der Energie Belp AG geleistet. Mit der Entrichtung der Vergütung geht der HKN oder der
ökologische Mehrwert auf die Energie Belp AG als Netzbetreiberin über.
Kunden der Energie Belp AG, welche von dieser höheren Einspeisevergütung profitieren, werden für
ihren Konsum automatisch in dasjenige Produkt umgeteilt, für welches die Energie Belp AG die ökologischen Mehrwerte aus den PV-Anlagen verwendet.
Verzichtet der Produzent auf den Bezug dieses „höherwertigen“ Produktes, behält sich die Energie
Belp AG vor, den ökologischen Mehrwert der Anlage nicht zu vergüten und nur die Mindestvergütung (siehe graue Energie1) zu bezahlen. In diesem Fall steht es dem Produzenten selbstverständlich
frei, den ökologischen Mehrwert anderweitig zu veräussern.
Energie Belp AG I Rubigenstrasse 12 I 3123 Belp I Tel. 031 818 82 82 I www.energie-belp.ch
Erfolgt ein Übertritt der Anlage des Produzenten in die KEV, steht es dem Produzenten danach frei,
welches Produkt er für seinen Konsum wählt.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Homepage der Energie Belp AG und der Swissgrid.
Ergänzende Grundlagen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des
Stromnetzes durch den Produzenten/Endverbraucher und für den Anschluss. Darüber hinaus gelten
die Werkvorschriften über die Erstellung von elektrischen Hausinstallationen.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Energie Belp AG
Rubigenstrasse 12
Postfach 193
3123 Belp
Telefon 031 818 82 82
Telefax 031 818 82 81
[email protected]
Allgemeine Bestimmungen
Eine Anpassung der Tarife kann jeweils jährlich im Rahmen des Regulations- und Tarifberechnungsprozess per Ende August vorgenommen werden.
Die Tarifangaben verstehen sich exkl. MwSt. (Vergütung inkl. MwSt. nur für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen).
Die Vergütung der produzierten Energie erfolgt mit dem aktuellen Rechnungs- und Ablesezyklus.
Messung und Dienstleistungen
Die zur Mess- und Steuereinrichtung gehörenden Apparate (Zähler, Rundsteuerempfänger, etc.) werden von der Energie
Belp AG geliefert und auch montiert. Diese bleiben im Eigentum der Energie Belp AG. Sämtliche Kosten für die Verdrahtung der Tarifapparate gehen zu Lasten des Produzenten.
Kosten für die Messung und Abrechnung bei Anlagen bis 30 kVA (exkl. MwSt.):
Parametrierung und Vorbereitung eines allfällig zweiten Zählers
Montage und Inbetriebsetzung eines allfällig zweiten Zählers
3
Zählergrundpreis eines allfällig zweiten Zählers
Beglaubigung der Anlagen bis 30 kVA
3
200.00 CHF/einmalig
200.00 CHF/einmalig
10.00 CHF/Monat
200.00 CHF/einmalig
Darin enthalten sind die Kosten für die Infrastruktur des Zählerwesens, Auslesung, Messdaten-bereitstellung und Abrechnung.
Kosten für die Messung und Abrechnung bei Anlagen ab 30 kVA (exkl. MwSt.):
Als Produktionszähler ist bei Produktionsanlagen von über 30 kVA immer ein Lastgangzähler (2. Zähler) zur Meldung des
Herkunftsnachweises an Swissgrid obligatorisch.
System-Einrichtung Zählerfernauslesung (ZFA)
400.00 CHF/einmalig
und Energiedatenmanagement (EDM)
Parametrierung und Vorbereitung des Gateway
200.00 CHF/einmalig
Montage und Inbetriebsetzung des Gateway
200.00 CHF/einmalig
4
65.00 CHF/Monat
NS-Lastgangmessung
Beglaubigung für Herkunftsnachweise (HKN)Anlagebesitzer beauftragt akkreditierten Auditor
4
Darin enthalten sind die Kosten für die Infrastruktur des Zählerwesens, Auslesung, Messdaten-bereitstellung, Betrieb ZFA & EDM und Abrechnung.
Energie Belp AG I Rubigenstrasse 12 I 3123 Belp I Tel. 031 818 82 82 I www.energie-belp.ch