Nutzungsbedingungen Parkplatzdauerkarte 1. Die Parkplatzdauerkarte (PPDK) ist im Service Center der ZOOM Erlebniswelt erhältlich und ab dem Datum des Erwerbs für ein Jahr gültig. Sie ist beim Ersterwerb im Voraus bar zu zahlen. Sie berechtigt die namentlich ausgewiesene Person, die Parkflächen der ZOOM Erlebniswelt ab dem Tag des Kaufes zum Einstellen ihres Kfz unter Beachtung der Parkplatzordnung der ZOOM Erlebniswelt zu nutzen. 2. Der Nutzer hat lediglich einen Anspruch im Rahmen der Verfügbarkeit freier Stellplätze. Ein Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit eines freien Stellplatzes wird durch die Inhaberschaft der Parkplatzdauerkarte nicht gewährt. 3. Der Gültigkeitszeitraum der PPDK verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Parkflächen nicht vom Nutzer oder der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH spätestens drei (3) Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Eine durch den Nutzer ausgesprochene Kündigung ist an die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen zu richten. 4. Im Falle einer Verlängerung der Dauerkarte erhält der Nutzer eine Zahlungsaufforderung. Der Nutzer kann wahlweise ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder per Rechnung zahlen. Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag sieben (7) Tage nach Rechnungszugang fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zahlungseingang auf dem Empfängerkonto an. 5. Ferner können die Preise zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöht werden. Preiserhöhungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Ihm steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht zu. Erfolgt innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung des Nutzers, wird die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Nutzer wird auf diese Folge in dem Erhöhungsschreiben hingewiesen. 6. Die Preise für die Parkplatzdauerkarte sind auf www.zoom-erlebniswelt.de und an den Tageskassen veröffentlicht. 7. Die Dauerkarte ist Eigentum der ZOOM Erlebniswelt und nicht übertragbar. Auf Verlangen hat der Nutzer seine Identität durch das Vorzeigen eines gültigen Personalausweises nachzuweisen. 8. Zahlungsverzug sowie jeglicher Missbrauch (bspw. Übertragung auf Dritte) führen zum Entzug oder zur Sperrung der Karte sowie zum Verlust der Nutzungsmöglichkeit für die Restlaufzeit. 9. ZOOM Erlebniswelt haftet nicht bei Verlust der Karte, ebenso wenig bei Schließung der Parkplätze aus besonderem Grund. 10. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkplatzordnung der ZOOM Erlebniswelt.
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