Lösungen liefern. Zukunft bauen. Preisliste 2017 Holcim Beton und Betonwaren GmbH Region Südwest Gültig ab 1.1.2017 Holcim Beton und Betonwaren GmbH 2017 1 Anschriften und Telefonnummern der Werke Region Südwest 1 13 25 2 14 26 3 15 27 4 16 28 5 17 29 6 18 30 7 19 31 8 20 32 9 21 33 10 22 11 23 12 24 54634 Bitburg Saarstraße Tel. (0 65 61) 9 65 90 54518 Binsfeld Industriegebiet Tel. (0 65 75) 9 51 90 54293 Trier Am Moselkai 6 Tel. (06 51) 96 86 00 54332 Wasserliesch Industriegelände Tel. (0 65 01) 9 37 40 66620 Nonnweiler-Mariahütte Mariahütte 12 Tel. (0 68 73) 99 25 04 66663 Merzig Rieffstraße Tel. (0 68 61) 45 78 66125 Dudweiler Saarbrücker Straße 125 Tel. (0 68 97) 97 20 86 F-57350 Schoeneck Rue Denis Papin Tel. (00 33) 3 87 87 18 84 66424 Einöd Am alten Bahnhof Tel. (0 68 48) 7 22 22 55545 Bad Kreuznach Seeber Flur 8 Tel. (06 71) 7 96 58-74 55120 Mainz Industriestr. 56-58 Tel. (0 61 31) 9 70 27 01 2 64572 Büttelborn An der B 42 Tel. (0 61 52) 85 82 10 65795 Hattersheim-Okriftel Klarabergstraße 3 Tel. (0 61 90) 42 06 60314 Frankfurt (Osthafen) Franziusstraße 25 Tel. (0 69) 49 08 45 64 63450 Hanau Hafenstraße 16 Tel. (0 61 81) 3 00 97 13 64832 Babenhausen Dudenhöfer Straße Tel. (0 60 73) 72 96 18 66793 Saarwellingen Lucie-Bolte-Straße 4 Tel. (0 68 38) 90 33 10 65462 Gustavsburg Landdammstr. / Hafengelände Tel. (0 61 31) 9 70 27 01 63868 Großwallstadt An der MIL 38 Tel. (0 60 22) 20 56 13 36043 Fulda Weichselstraße 25 Tel. (06 61) 9 84 55 36381 Schlüchtern Elmweg 1 Tel. (0 66 61) 80 75 97769 Bad Brückenau Römershager Straße 4 Tel. (0 97 41) 30 55 97616 Bad Neustadt (Salz) Frankenstraße 24 Tel. (0 97 71) 6 14 10 97493 Bergrheinfeld Landwehr 1 Tel. (0 97 21) 9 00 18 Preisliste Beton Südwest 97080 Würzburg Südl. Hafenstraße 13 Tel. (09 31) 97 06 90 57223 Kredenbach Industriestraße 3 Tel. (0 27 32) 49 77 57518 Betzdorf Industriestraße 5 Tel. (0 27 41) 2 21 16 57080 Siegen Wolfsbach 41 Tel. (02 71) 2 31 85 88 35745 Herborn-Burg Uckersdorfer Straße Tel. (0 27 72) 23 10 35586 Wetzlar Neuer Weg 1 (Helm) Tel. (06 41) 60 52-301 35452 Heuchelheim Ludwig-Rinn-Straße 59 Tel. (06 41) 60 52-304 35043 Marburg Im Rudert 6 Tel. (0 64 21) 4 10 63 35260 Stadtallendorf Elbestraße 22 Tel. (0 64 28) 37 38 26 27 28 32 33 29 30 31 20 22 21 15 1 18 14 11 17 24 12 13 2 16 23 19 25 3 4 5 6 7 8 10 9 Lieferfähigkeit Beton Pumpe ja ja nein ja 2017 3 Ihre Ansprechpartner Region Südwest Regionalleitung Assistenz Regionales Kundencenter Privatkunden und Geschäftskunden Vertrieb bis 100m³/a Werner Spilles Tel. (0 61 31) 97 02 60 12 Nestléstraße 41 Fax (0 61 31) 97 02 60 72 55120 Mainz Mobil (01 51) 12 53 72 35 Katja Wagner Tel. (0 61 31) 97 02 60 13 Fax (0 61 31) 97 02 60 72 Carla Miranda Tel. (0 61 31) 97 02 60 77 [email protected] Yvonne Bauer Tel. (0 61 31) 97 02 60 76 [email protected] [email protected] [email protected] Fax (0 61 31) 97 02 60 72 Gebiet Saar-Mosel · 66793 Saarwellingen · Lucie-Bolte-Strasse 4 Gebietsleitung Rolf-Peter Müller Tel. (0 68 38) 90 33 17 Fax (0 68 38) 90 33 37 [email protected] Mobil (01 72) 2 40 70 50 Vertriebsinnendienst Werke Angelika Bliefering Tel. (0 68 38) 9 03 30 Fax (0 68 38) 90 33 37 Tel. (0 68 38) 90 33 26 Fax (0 68 38) 90 33 37 [email protected] Vertrieb Kundenbetreuer Otmar Giwer [email protected] Mobil (01 51) 12 53 59 43 1 Bitburg Tel. (0 68 38) 90 33 31 2 Binsfeld Michael Schenk Fax (0 68 38) 90 33 37 3 Trier Mobil (01 51) 12 53 59 64 [email protected] 4 Wasserliesch 5 Nonnweiler-Mariahütte Dirk Valentin 6 Merzig Tel. (0 68 38) 90 33 30 Fax (0 68 38) 90 33 37 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 59 39 7 Saarwellingen Eugen Woll 8 Dudweiler Tel. (0 68 38) 90 33 14 Fax (0 68 38) 90 33 37 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 59 70 9 Schoeneck Daniel Gryczka Tel. (00 33) 3 87 87 18 84 Fax (00 33) 3 87 87 18 85 [email protected] Mobil (00 33) 6 16 33 34 14 10 Einöd Klaus-Dieter Ludwig Tel. (0 68 38) 90 33 21 Fax (0 68 38) 90 33 37 Mobil (01 51) 12 53 59 60 4 Preisliste Beton Südwest [email protected] Ihre Ansprechpartner Region Südwest Gebiet Rhein-Main · 55120 Mainz · Nestléstraße 41 Gebietsleitung N.N. Vertriebsinnendienst Grit Reinemer Werke Kundenbetreuer Tel. (0 61 31) 97 02 60 31 Fax (0 61 31) 97 02 60 47 Tel. (0 61 31) 97 02 60 19 [email protected] Elke Himburg Tel. (0 61 31) 97 02 60 37 [email protected] René Schorz Tel. (0 61 31) 97 02 60 31 [email protected] Fax (0 61 31) 97 02 60 47 Bernd Pfannebecker Tel. (0 61 31) 97 02 60 61 Fax (0 61 31) 97 02 60 47 Vertrieb [email protected] Mobil (01 51) 12 53 72 33 11 Bad Kreuznach Klaus Schneider 12 Mainz Tel. (0 61 31) 97 02 60 62 Fax (0 61 31) 97 02 60 47 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 72 23 13 Ginsheim-Gustavsburg Giovanni Antonucci 14 Büttelborn Tel. (0 61 31) 97 02 60 66 Fax (0 61 31) 97 02 60 47 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 67 19 15 Hattersheim-Okriftel Karl-Heinz Fertig 16 Frankfurt Tel. (0 61 81) 3 00 97 12 Fax (0 61 81) 3 00 97 20 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 72 25 17 Hanau Mario Bischof Tel. (0 61 81) 3 00 97 15 18 Babenhausen Fax (0 61 81) 3 00 97 20 19 Großwallstadt Mobil (01 73) 9 68 65 29 [email protected] 2017 5 Ihre Ansprechpartner Region Südwest Gebiet Fulda-Würzburg · 36043 Fulda · Weichselstraße 25 Gebietsleitung Michael Wagner Tel. (06 61) 9 84 10 Fax (06 61) 9 84 36 [email protected] Mobil (01 51) 12 53 59 98 Vertriebsinnendienst Tel. (06 61) 9 84 30 Fax (06 61) 9 84 36 Tel. (06 61) 9 84 20 21 Schlüchtern Fax (06 61) 9 84 36 22 Bad Brückenau Mobil (01 51) 12 53 71 31 Werke Juri Neyfeld [email protected] Vertrieb 20 Fulda Matthias Schauberger 23 Bad Neustadt (Salz) Tel. (09 31) 9 70 69 13 24 Bergrheinfeld Hans Issing Fax (09 31) 9 70 69 25 25 Würzburg Mobil (01 51) 12 53 64 86 [email protected] [email protected] Gebiet Gießen-Siegen · 35452 Heuchelheim · Ludwig-Rinn-Straße 59 Gebietsleitung Ralf Schumacher Tel. (06 41) 6 05 21 00 Fax (06 41) 6 05 22 10 [email protected] Mobil (01 73) 9 68 64 04 Vertriebsinnendienst Anke Siska Tel. (06 41) 6 05 21 01 Fax (06 41) 6 05 22 10 anke.siska@ lafargeholcim.com Mobil (01 73) 9 68 64 05 Werke Vertrieb 29 Herborn -Burg Martin Claar 30 Wetzlar-Helm 31 Heuchelheim Tel. (06 41) 6 05 23 00 Fax (06 41) 6 05 22 10 [email protected] Mobil (01 73) 9 68 64 02 32 Marburg-Cappel Torsten Lorch 33 Stadtallendorf Tel. (06 41) 6 05 25 00 Fax (06 41) 6 05 22 10 [email protected] Mobil (01 73) 9 68 64 01 26 Kredenbach Tel. (06 41) 6 05 22 00 27 Betzdorf Fax (06 41) 6 05 22 10 28 Siegen-Eisern Mobil (01 51) 12 53 69 69 6 Thorsten Schlicht Preisliste Beton Südwest [email protected] Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Unbewehrte Bauteile (ohne Stahl oder eingebettetes Metall) in nicht betonangreifender Umgebung Innen- und Gründungs bauteile Expostionsklassenb) (Feuchteklasse WF) X0 XC1 XC2 XC3 Bewehrte Außenbauteile XC4 XF1 XA1 Festigkeitsklasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung schnellc) langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 C8/10 C1 8 16 32 NU0112 NU0212 NU0312 130,90 125,90 122,90 NU0114 NU0214 NU0314 130,90 125,90 122,90 NU0115 NU0215 NU0315 133,90 128,90 125,90 C12/15 C1 8 16 32 NU1112 NU1212 NU1312 131,90 126,90 123,90 NU1114 NU1214 NU1314 131,90 126,90 123,90 NU1115 NU1215 NU1315 134,90 129,90 126,90 F3 8 16 32 NU1132 NU1232 NU1332 134,90 129,90 126,90 NU1134 NU1234 NU1334 134,90 129,90 126,90 NU1135 NU1235 NU1335 139,90 132,90 129,90 C20/25 C1 8 16 32 NU3112 NU3212 NU3312 134,90 129,90 126,90 NU3114 NU3214 NU3314 134,90 129,90 126,90 NU3115 NU3215 NU3315 137,90 132,90 129,90 C25/30 C1 8 16 32 NU4112 NU4212 NU4312 138,90 133,90 130,90 NU4114 NU4214 NU4314 138,90 133,90 130,90 NU4115 NU4215 NU4315 141,90 136,90 133,90 C16/20 F3 8 16 32 NI2132 NI2232 NI2332 135,90 130,90 127,90 NI2134 NI2234 NI2334 135,90 130,90 127,90 NI2135 NI2235 NI2335 138,90 133,90 130,90 C20/25 F3 8 16 32 NI3132 NI3232 NI3332 137,90 132,90 129,90 NI3134 NI3234 NI3334 137,90 132,90 129,90 NI3135 NI3235 NI3335 140,90 135,90 132,90 F4 8 16 32 NI3142 NI3242 NI3342 141,90 136,90 133,90 NI3144 NI3244 NI3344 141,90 136,90 133,90 NI3145 NI3245 NI3345 144,90 139,90 136,90 F3 8 16 32 NC3132 NC3232 NC3332 138,90 133,90 130,90 NC3134 NC3234 NC3334 138,90 133,90 130,90 NC3135 NC3235 NC3335 141,90 136,90 133,90 F4 8 16 32 NC3142 NC3242 NC3342 142,90 137,90 134,90 NC3144 NC3244 NC3344 142,90 137,90 134,90 NC3145 NC3245 NC3345 145,90 140,90 137,90 F3 8 16 32 NA4132 NA4232 NA4332 141,90 136,90 133,90 NA4134 NA4234 NA4334 141,90 136,90 133,90 NA4135 NA4235 NA4335 144,90 139,90 136,90 F4 8 16 32 NA4142 NA4242 NA4342 145,90 140,90 137,90 NA4144 NA4244 NA4344 145,90 140,90 137,90 NA4145 NA4245 NA4345 148,90 143,90 140,90 F3 8 16 32 NA5134 NA5234 NA5334 146,90 141,90 138,90 NA5135 NA5235 NA5335 149,90 144,90 141,90 F4 8 16 32 NA5144 NA5244 NA5344 150,90 145,90 142,90 NA5145 NA5245 NA5345 153,90 148,90 145,90 F3 8 16 32 NA6134 NA6234 NA6334 153,90 148,90 145,90 NA6135 NA6235 NA6335 156,90 151,90 148,90 F4 8 16 32 NA6144 NA6244 NA6344 157,90 152,90 149,90 NA6145 NA6245 NA6345 160,90 155,90 152,90 C20/25 C25/30 C30/37 XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2 Konsistenzklasse C35/45 Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung. 2017 7 Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Bewehrte Außenbauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand Expositionsklassenb) (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse XC4 XF1 XA1 C25/30 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 Konsistenzklasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 schnellc) F3 8 16 32 NW4132 NW4232 NW4332 145,90 140,90 137,90 NW4134 NW4234 NW4334 145,90 140,90 137,90 NW4135 NW4235 NW4335 148,90 143,90 140,90 F4 8 16 32 NW4142 NW4242 NW4342 149,90 144,90 141,90 NW4144 NW4244 NW4344 149,90 144,90 141,90 NW4145 NW4245 NW4345 152,90 147,90 144,90 F3 8 16 32 NW5134 NW5234 NW5334 150,90 145,90 142,90 NW5135 NW5235 NW5335 153,90 148,90 145,90 F4 8 16 32 NW5144 NW5244 NW5344 154,90 149,90 146,90 NW5145 NW5245 NW5345 157,90 152,90 149,90 Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne. Unten angegebene Sorte nur bedingt verfügbar Beton gemäß DBV Merkblatt Sichtbeton XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F3 8 16 NT5134 NT5234 154,90 149,90 Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sicht beton, gewährleisten. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Expositionsklassen Hoch-/Tiefbau Betone im Hochbau* Hier sind die verschiedenen Bauteile eines Wohnhauses mit Expositionsklassen dargestellt: XC1 bewehrt, außen mäßig feucht, Frost bewehrt, außenwechselnd nass, rtocken und Frost bewehrt, innen trocken Fließestrich XC1 WU-Wand, chemisch schwach angreif. innen bewehrt, außenwechselnd nass, trocken und Frost bewehrt, außen, Frost bewehrt, nass, innen trocken Sauberkeitsschicht, unbew. * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten. 8 Preisliste Beton Südwest XC4, XF1 X0 XC4, XF1 Fundament, unbewehrt XC4, XF1, XA1 XC1, XC2 Fundament, unbewehrt Betone für den Industrie- und Landwirtschaftsbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Beton für starken chemischen Angriff Expositionsklassenb) (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3f)g) C35/45 C40/50* C45/55* Lagerflächen und Stallböden Industrieböden und Lagerflächen XC4 XF1 XA1 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1d) XC4 XD3 XS3 XF2 XF3 XA3 XM2 C25/30 Konsistenzklasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 Preis €/m3 schnellc) F3 8 16 32 NG6134 NG6234 NG6334 156,90 151,90 148,90 NG6135 NG6235 NG6335 159,90 154,90 151,90 F4 8 16 32 NG6144 NG6244 NG6344 160,90 155,90 152,90 NG6145 NG6245 NG6345 163,90 158,90 155,90 F3 8 16 32 NG7134 NG7234 NG7334 162,90 157,90 154,90 NG7135 NG7235 NG7335 165,90 160,90 157,90 F4 8 16 32 NG7144 NG7244 NG7344 166,90 161,90 158,90 NG7145 NG7245 NG7345 169,90 164,90 161,90 F3 8 16 32 NG8134 NG8234 NG8334 168,90 163,90 160,90 NG8135 NG8235 NG8335 171,90 166,90 163,90 F4 8 16 32 NG8144 NG8244 NG8344 172,90 167,90 164,90 NG8145 NG8245 NG8345 175,90 170,90 167,90 F3 16 32 NL4234 NL4334 140,90 137,90 NL4235 NL4335 143,90 140,90 F4 16 32 NL4244 NL4344 144,90 141,90 NL4245 NL4345 147,90 144,90 F3 16 32 NL5234 NL5334 145,90 142,90 NL5235 NL5335 148,90 145,90 F4 16 32 NL5244 NL5344 149,90 146,90 NL5245 NL5345 152,90 149,90 F3 16 32 NL6234 NL6334 150,90* 147,90* NL6235 NL6335 153,90 150,90 F4 16 32 NL6244 NL6344 154,90* 151,90* NL6245 NL6345 157,90 154,90 C30/37 C35/45 Lagerflächen mit Frost- / Tausalz- widerstand w)x) XC4 XD3 XS3 XF4 XA3f)g) XM2e) LP l) C30/37 F3 16 32 NP5234L NP5334L 158,90* 155,90* NP5235L NP5335L 161,90 158,90 Beton mit hohem Frost-/Tausalzwiderstand w) XC4 XD3 XS3 XF4 XA3f)g) LP l) C30/37 F3 16 32 NP5234 NP5334 155,90 152,90 NP5235 NP5335 158,90 155,90 FD Beton XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F3 16 32 NF5234 NF5334 151,90 148,90 NF5235 NF5335 154,90 151,90 XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 LP l) C30/37 F3 16 32 NF5234P NF5334P 165,90 162,90 NF5235P NF5335P 168,90 165,90 Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B. Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet. SR) Verwendung von SR-Zement für z.B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung * Diese Sorten sind nicht überall verfügbar 2017 9 Betone für den Ingenieurbau Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Expositionsklassenb) (Feuchteklasse WF) Beton nach ZTV-Ing Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 schnellc) XC4 XF1 XA1 C25/30 F3 16 32 NZ4232 NZ4332 140,90 137,90 NZ4234 NZ4334 140,90 137,90 NZ4235 NZ4335 143,90 140,90 XC4 XD2 XS2 XF2 XF3 XA2g) C30/37 F3 16 32 NZ5232 NZ5332 145,90 142,90 NZ5234 NZ5334 145,90 142,90 NZ5235 NZ5335 148,90 145,90 C35/45 F3 16 32 NZ6234 NZ6334 150,90 147,90 NZ6235 NZ6335 153,90 150,90 Kappenbetonw) XC4 XD3 XS3 XF4 XA1 LPl) C25/30 F2 16 NZ4225 154,90 Bohrpfahlbeton XC4 XF1 XA1 C25/30 F4m) 16 32 NB4242 NB4342 140,90 137,90 NB4244 NB4344 140,90 137,90 XC4 XF1 XA1 C25/30 F5n) 16 32 NB4252 NB4352 144,90 141,90 NB4254 NB4354 144,90 141,90 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 F5n) 16 32 NB5252 NB5352 149,90 146,90 NB5254 NB5354 149,90 146,90 XC4 XD2 XS2 XA2 XF3 C30/37 F5n) 16 32 NB5252Z NB5352Z 151,90 148,90 Bohrpfahlbeton nach ZTV-Ing Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner m) Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung Expositionsklassen Betone im Ingenieurbau* Der Bau einer Brücke kann vielfältige Ansprüche an die einzelnen Bauteile stellen: Ingenieurbau nach ZTV Kappenbeton Kappenbeton Überbau XD3, XF4(LP) XC4, XF1, XA1 XD2, XF2(LP) BrückenPfeiler XM1, XF4(LP) XD1, XF2(LP) Schallschutzwand unbewehrte Betonfahrbahn Pfahlkopf Hydr. gebundene Tragschicht Fundament bewehrt Wasserwechselzone Kanalsohle Bohrpfahl * Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten. ** bei Chlorid XC2 10 Preisliste Beton Südwest XD2, XA2, XF3 XC4, XF1, XA1 X0 XC2 Spezialbaustoffe Beispiele für Anwendungsbereiche, Betonart Expositionsklassenb) (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse Leistungsklasseo) (nach DAfStBRL) Konsistenzklasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Artikel-Nr. Preis €/m3 schnellc) Preis €/m3 Artikel-Nr. Preis €/m3 Easypact und Agilia · Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone Easypact Agiliap) XC1 XC2 C20/25 - F6 8 16 EE3164 EE3264 149,90 144,90 XC4 XF1 XA1 C25/30 - F6 8 16 EE4164 EE4264 157,90 152,90 XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 C30/37 - F6 8 16 EE5164 EE5264 162,90 157,90 auf Anfrage - - SV a.A. auf Anfrage Beton mit Stahlfasern, Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt von 20 kg/m³ in Grundrezeptur Innen- und Gründungsbauteile XC1 XC2 Bewehrte Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand XC4 XF1 XA1 Industrieböden und Lagerflächen XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 C20/25 C25/30 C30/37 - - - F3 16 32 FI3234 FI3334 FI3235 FI3335 F4 16 32 FI3244 FI3344 FI3245 FI3345 F3 16 32 FW4234 FW4334 FW4235 FW4335 F4 16 32 FW4244 FW4344 F3 16 32 FL5234 FL5334 FL5235 FL5335 F4 16 32 FL5244 FL5344 FL5245 FL5345 auf Anfrage FW4245 FW4345 auf Anfrage Steelpact · Der Stahlfaserbeton nach Leistungsklasseo) Bewehrte Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM1 C30/37 L0,6/ 0,4 F4 16 SL52444 C30/37 L0,9/ 0,6 F4 16 SL52446 C30/37 L1,2/ 0,9 F4 16 SL52449 C30/37 L1,5/ 1,2 F4 16 SL524415 auf Anfrage Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werktage 2017 11 Spezialbaustoffe Baustoffart Expositionsklassen, Rohdichteklassen, Anwendungszweck (Feuchteklasse WF) Festigkeitsklasse Konsistenz- klasse Größtkorna) (mm) Festigkeitsentwicklung langsamc) nur bedingt verfügbar mittelc) Artikel-Nr. Preis € Artikel-Nr. schnellc) Preis € Fillpact – die Füllmasse Fillpact 2 Kanalverfüllung fließfähig 4 VF2 124,90 Fillpact Light Ringraumverfüllung fließfähig, nicht pumpbar 4 VFL 154,90 Fillpact 2 S Tankverfüllung sehr fließfähig 4 VFS 124,90 Terrapact – der Flüssigboden Terrapact Einbettung von Rohrleitungen, entspricht Bodenklasse 3-4 fließfähig, nicht pumpbar 4 VT2 114,90 Terrapact Rapid sehr schnell begehbar fließfähig, nicht pumpbar 8 VT8 121,90 Entspricht Bodenklasse 4-5 fließfähig, nicht pumpbar 16 VT6 123,90 Estriche Agilia A nach DIN EN 13813 – nur bedingt verfügbar Agilia Ar) F4 CAq)-C20 sehr fließfähig 8 C204 189,90 F5 CAq)-C25 sehr fließfähig 8 C255 199,90 F6 CAq)-C30 sehr fließfähig 8 C306 209,90 Mörtel nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580 – nur bedingt verfügbar Normal- mauermörtel M5 (MGIIa) 4 M5 204,70 M10 (MGIII) 4 M10 214,70 Drainbeton (außerhalb von DIN 1045-2) Drainbeton – Einkornbeton X0 C8/10 C1 8 16 32 N00114 N00214 N00314 135,90 130,90 127,90 Sondermischungen (außerhalb von DIN 1045-2) – nur Selbstabholung Sondermischungen 200 KG ZG 4 8 QS20 QE20 124,90 129,90 300 KG ZG 4 8 QS30 QE30 134,90 139,90 400 KG ZG 4 8 QS40 QE40 144,90 149,90 - QV 144,90 Vorlauf- mischung Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an. a) Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort 12 Preisliste Beton Südwest Artikel-Nr. Preis Serviceleistungen Beton Bezeichnung Bemerkung Einheit Artikel-Nr. Preis € Nachträgliche Konsistenzerhöhung Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten m3 60006913 6,00 Verzögerer bis 3 Stunden s) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m³ 60006860 4,50 Verzögerer bis 5 Stunden t) verlängerte Verarbeitbarkeitszeit m³ 60006876 6,50 Entladezeit über 5 Min. pro m3 je angef. 15 Min. 60006957 25,00 m 3 60006905 10,00 Nachteinsatz ab 20 Uhr v) m3 60006852 auf Anfrage Samstagseinsatz 6—12 Uhr v) m3 60006846 15,00 Samstagseinsatz ab 12 Uhr m 60006837 20,00 60006918 auf Anfrage 60006940 5,00 Zusatzmittel Lieferzeiten / Saison Entladezeitüberschreitung Wochentagseinsatz 17—20 Uhr v) v) 3 Offenhalten Mischwerk v) Saisonzuschlag (1.12.-15.3.) m3 Frachtausgleich Beton bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je fehlendem m3 60006935 20,00 Mörtel bei Abnahme von weniger als 1 m je fehlenden 100 Liter 60006927 20,00 Fließestrich bei Abnahme von weniger als 7,5 m3 je fehlendem m3 60006945 30,00 Entsorgung Restbeton nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006907 80,00 Entsorgung Restmörtel nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006839 80,00 Entsorgung Rest Fließestrich nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006950 120,00 je Kübel 60006908 120,00 3 Entsorgung Mörtelkübel beschädigt / Verlust Sonstiges Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Lieferscheinen je Lieferschein 60006922 10,00 Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes am Tag des disponierten Einsatzes m3 60006936 20,00 Umbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes nach Aufwand, mindestens jedoch m3 60006946 20,00 Heizzuschlag Warmbeton nach DIN m 60006947 10,00 Produktions- und Verwaltungsgebühr je Abholung ≤ 1,0 m3 pauschal 60006931 5,00 Prüfkörper Herstellung Probenahme, Lagerung ,Prüfung , inkl. Prüfzeugniss je Stück 60000708 67,50 Prüfkörper Herstellung Probenahme, Lagerung ,Prüfung , inkl. Prüfzeugniss je Serie (3 Stück) 60000722 165,00 Gestellung eines Baustoffprüfers inkl. Laborwagen zzgl. Fahrtkosten 60000686 67,50 € /h 3 Preise für Baustoffprüfleistungen Bei Probenahmen und Prüfungen auf der Baustelle, fallen weitere Kosten wie An- und Abfahrt und Stundensätze der Baustoffprüfer an. Weitere Prüfungen auf Anfrage. Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. s) Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehen t) Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache 2017 13 Allgemeine Hinweise Herstellung und Qualität: Die Herstellung und Lieferung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung. Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir eine 5-jährige Gewährleistung ab Anlieferung. Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbesondere durch Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezepturmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer nachträglich rezepturfremde Stoffe zugegeben werden, erlischt für uns die Gewährleistung derQualität, Festigkeit und eventuell besonderer Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton auch nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Übereinstimmungszeichen auf dem Lieferschein wird ungültig. Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670 und DIN 1045-3 ist der Beton vom Verar- beiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen. Reservierung: Eine Reservierung ist eine Vorbestellung und dient der Vordisposition (Beton, Logistik und Ausgangsstoffe). •Eine Reservierung bis 100 m3 ist spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr durch den Kunden verbindlich zu fixieren und durch uns zu bestätigen, ansonsten verfällt der Anspruch und ein neuer Liefertermin muss vereinbart werden. •Eine Reservierung > 100 m3 ist mindestens 48 Stunden vor Lieferung durch den Kunden verbindlich zu fixieren bzw. in eine Bestellung umzuwandeln. Bestellung: Eine Bestellung ist nach unserer Bestätigung eine „verbindliche“ Lieferzusage. •Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag nur verbindliche Bestellungen entgegen genommen werden. Eine Reservierung ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag nicht möglich. Umbestellung, Verfahrensweise bei kundenseitigen Änderungen einer Bestellung: •Bestelländerungen der Kunden sind direkt beim Anlagenführer oder der Disposition zu platzieren; unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen/Änderungen entgegennehmen. •Mengenänderungen von max. +/- 10% sind in der Toleranz •Mengenänderungen darüber hinaus sind über den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstags-, Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben. Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort bei Ankunft auf der Baustelle zu entladen. Die zulässige Entladezeit beträgt max. 5 Min./m3. Bei Überschreitung dieser Zeit berechnen wir einen Aufschlag. Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers von unserem Betonsortenverzeichnis abweichende Sorten verlangt, die eine zusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alle entsprechenden Kosten berechnet. Bestellen bei Holcim Unser Weg zu Ihrem Bauvorhaben Sie können uns helfen, den Bestellvorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten: Halten Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellenund ggf. Sorten- oder Abrufnummer. 1. Angaben zum Besteller •Firma (Rechnungsempfänger) oder Kundennummer •Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier) •Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle 2. Angaben zur Lieferung •Angaben zu Ihrem Holcim-Beton, z.B. Sortennummer •Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit), bitte bestellen Sie 48h vor Lieferung • Betonmenge •Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken, Wände •Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche), Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten 14 Preisliste Beton Südwest 3. Angaben zur Baustelle •Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen, • Steigungen • Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten •Sonstige schwierige Baustellenverhältnisse •Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel und Betonfördergeräte auf der Baustelle Für die richtige Auswahl der Betonsorte sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer verantwortlich. Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt. Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder Abrufnummer. 1. Anforderungen gemäß Bauunterlagen • Betondruckfestigkeitsklasse •Expositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA, XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC, XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF oder WA) •Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen •Besondere Eigenschaften: z.B. Beton mit erhöhtem Wassereindringwiderstand, Beton nach ZTV-Ing. •Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie 2. Anforderungen der Baustelle •Konsistenzklasse: beste Qualität ohne Nachmischen auf der Baustelle erhalten Sie durch unsere werksgemischten F4-Sorten •Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren Anforderungen an Ausschalfristen oder Wärmeentwicklung. •Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil! •Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten Mietpreise für Betonfördergeräte Verteilermast bis M24 bis M32 bis M36 bis M42 bis M52 bis M58* Reichhöhe/Reichweite in m (Reichweite ab Mitte Drehkreuz) 24/20 + Schlauchpumpe 32/28 36/32 + 31 HT 42/38 52/48 58/54 An- und Abfahrt 150,00 180,00 210,00 285,00 400,00 450,00 Förderleistungspreise pauschal 0 - 15 m3 330,00 350,00 430,00 525,00 700,00 950,00 15,5 - 25 m3 pauschal 440,00 470,00 510,00 620,00 865,00 1050,00 25,5 - 50 m3 je m3 17,50 19,00 21,00 25,00 34,50 38,00 50,5 - 100 m3 je m3 17,00 18,00 20,00 24,00 34,00 37,50 100,5 - 150 m 3 je m 15,00 16,50 19,50 23,50 33,50 37,00 150,5 - 200 m3 je m3 14,00 15,00 18,50 23,00 33,00 36,50 200,5 - 400 m3 je m3 13,00 14,00 18,00 22,50 32,00 35,50 über 400 m je m 3 12,50 13,50 17,50 22,00 31,00 34,50 zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung einer Mindestförderleistung von 262,50 15 m3/Std. 285,00 15 m3/Std. 420,00 20 m3/Std. 625,00 25 m3/Std. 862,50 25 m3/Std. 950,00 25 m3/Std. Mindestförderleistungspreis inkl. An- und Abfahrt 480,00 530,00 640,00 810,00 1.100,00 1.400,00 3 3 Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M58. Abgerechnet wird die Zeit, die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird. Serviceleistungen Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils) 100,00 100,00 140,00 170,00 310,00 340,00 keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 vergebliche An-/Abfahrt 480,00 530,00 640,00 810,00 1.100,00 1.400,00 Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 350,00 430,00 525,00 525,00 700,00 Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes 330,00 350,00 430,00 525,00 700,00 700,00 zusätzliche Schlauchleitung ** 13,50 €/m zusätzliche Rohrleitung 11,00 €/m zusätzliche Reduzierung 32,50 €/Stk zusätzlicher Bogen 12,00 €/Stk zusätzlicher Förderleitungstransport 120,00 €/Std. mind. 360,00 € zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle) 90,00 €/Std. mind. 180,00 € Miete Rundverteiler auf Anfrage Förderung durch Rundverteiler (ohne Miete) 2,50 €/m3 Endschlauch-Quetschventil *** 55,00 €/Eins. Zuschlag für die Förderung von Sonderbetonen (z. B. Faser- oder Schwerbeton) 2,20 €/m3 Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr 50,00 €/Std. Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr auf Anfrage Samstagszuschlag 50,00 €/Std. mind. 150,00 € Baustellenbesichtigung 180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei) Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52 680,00 €**** Saisonzuschlag (01.12.-15.03.) 55,00 €/Eins. Anforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter) auf Anfrage Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen 10,00 €/je VN Nicht rabattierfähige Artikel Anpumphilfe bis 40“ 65,00 € Anpumphilfe über 40m bis 100m 89,00 € *Nicht in allen Gebieten verfügbar ** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <75mm *** nicht für jedes Gerät verfügbar **** Im Einzelfall kann für die Pumpen der Mastgröße M52 und größer je nach Fahrstrecke ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben sein. Wir behalten uns vor, Ihnen diese Kosten weiter zu berechnen Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich! Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus: Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp). Verwendung von pumpfähigen Betonsorten Auf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung 2017 15 Technische Daten unserer Betonfördergeräte Ausfalthöhen Stützkräfte Fahrzeuglängen Abstützbreiten Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte vorn hinten 10,4 m 350 KN 350 KN M 42 10,0 m 245 KN 236 KN 36 m M 36 8,7 m 195 KN 193 KN 32 m M 32 7,7 m 180 KN 184 KN 24 m M 24 4,9 m 140 KN 115 KN 16 m M 16 4,1 m 95 KN 45 KN Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite vorn hinten 8,1 m M 16 8,0 m 2,3 m 2,3 m 14,5 m M 24 9,0 m 5,5 m 2,3 m 20,8 m M 32 10,4 m 6,2 m 4,8 m 23,7 m M 36 11,3 m 6,3 m 6,3 m 29,1 m M 42 13,1 m 8,0 m 8,0 m 38,1 m M 52 14,1 m 10,5 m 10,0 m Reichhöhe 52 m M 52 42 m Reichweite 38 m 31,7 m 28 m 19,7 m 13 m Stützbreite 48,1 m Fahrzeuglänge Reichtiefe (technische Änderungen vorbehalten) 16 Preisliste Beton Südwest Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton der Holcim Beton und Betonwaren GmbH § 1 Geltungsbereich Die folgenden Bedingungen gelten für unsere Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen einschließlich Beratungen und Nebenleistungen („Beton“) an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen („Käufer“). Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Über Änderungen unserer Bedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. § 2 Angebot / Vertragsschluss Unsere Angebote, denen unsere jeweils gültigen Sorten- und Lieferverzeichnisse und Preislisten sowie – bei Verkauf von Beton – Betonsortenverzeichnisse zugrunde liegen, sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Verträge aufgrund von Bestellungen gelten als zustande gekommen durch unsere schriftliche Bestätigung, aber auch wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. Für die richtige Auswahl der Sorte, der Menge und den jeweiligen Verwendungszweck des Betons ist allein der Käufer verantwortlich. § 3 Vertragsgegenstand Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der von uns angebotene Beton wird aus genormten Zuschlagstoffen (E II oder E I) und Normenzementen hergestellt. Für die Eigenschaften des Betons ist die Norm DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 maßgebend. Garantien werden von uns nur bei einer besonderen Vereinbarung übernommen. Die Bezugnahme auf mögliche DIN-Normen bzw. EN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Beton auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß den Regelwerken zulässige maximale Temperatur ( z.B. 30 Grad Celsius oder 25 Grad Celsius) zu kühlen, und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit oder nach unserer Wahl berechtigt, die Lieferzeit zu verschieben. Entsprechendes gilt bei Frostperioden, die die Produktion des Betons erheblich erschweren. Sofern die Beschaffung von Ausgangsstoffen, die zur Herstellung des Betons erforderlich sind, infolge von Umständen, die nicht von uns verschuldet sind, zumindest vorübergehend teilweise oder vollständig unmöglich werden oder nur unter erschwerten Bedin- gungen möglich sein sollte (bspw. aufgrund von kiesabbauverhindernden Temperaturen), sind wir solange und insoweit von unserer Lieferpflicht frei. In diesem Fall stellt die Nichtlieferung keine von uns zu vertretende Pflichtverletzung dar. § 4 Lieferung / Abnahme Die Auslieferung erfolgt per Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Bei Lieferungen auf Abruf müssen diese mindestens einen Werktag vor Lieferung unter Angabe der Sorten- und Abrufnummer, Daten des Bestellers, der Anschrift der Entladestelle und der Entladeart sowie der voraussichtlichen Dauer der Entladung in Textform mitgeteilt werden. Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungszeiten berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei von uns vorgenommenen Lieferungen an eine vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, für Lastwagen mit einem Gewicht von 40 t unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Der Fahrer ist berechtigt, die Anlieferung abzubrechen, wenn aus seiner Sicht keine unbehinderte Anfahrt möglich ist. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für eine Entsorgung des Betons, zu erstatten. Der Käufer ist verpflichtet, mögliche für die Anfahrt erforderlichen Ausnahme- oder Sondergenehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Entleeren der Fahrzeuge muss unverzüglich, für Beton zügig (1 m3/5 min), und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen. Die auf dem Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei einer Abholung ab Werk hat der Käufer ein für den Transport der Kaufsache geeignetes Fahrzeug einzusetzen. Für uns besteht keine Prüfpflicht, ob das maximale Ladegewicht der Fahrzeuge überschritten wird. Sofern wir bei der Wiegung eine Überladung feststellen, ist der Käufer berechtigt, die Kaufsache an von uns anzugebenden Plätzen abzuladen. Im Übrigen ist der Kunde für die 2017 17 Einhaltung der Beladungsgrenzen selbst verantwortlich. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Abnahme der Kaufsache und Bezahlung des Kaufpreises. § 5 Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem der Beton verladen ist. Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht die vorgenannte Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist. § 6 Mängelansprüche des Käufers Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Käufer, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, den Beton mit Zusätzen, Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt bzw. verändert oder vermengen bzw. verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei für die Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Erfolgt die Rüge fernmündlich oder in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt. Soweit ein Mangel am Beton vorliegt, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung von mangelfreiem Beton (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wurde. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu prüfen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau oder die Erstattung der Ausund Einbaukosten, wenn wir nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Erreicht der Beton nach der Verarbeitung nicht die vereinbarten 18 Preisliste Beton Südwest Eigenschaften, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Einbau und die ordnungsgemäße Nachbehandlung nachweist. Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart einer von uns beauftragten Person vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. § 7 Haftung Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen genannt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Verjährung Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Handelt es sich bei dem Beton um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist von uns und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher. § 9 Höhere Gewalt/Vorbehalt der Selbstbelieferung Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behin- derung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Als Umstand, der die Ausführung übernommener Aufträge erschwert oder verzögert gilt zudem die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. § 10 Eigentumsvorbehalt Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach § 10.1 an uns zu zahlen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 11 Preis- und Zahlungsbedingungen Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Preise der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die auf dem Lieferschein ausgewiesenen Mengen, es sei denn, der Kunde weist eine davon abweichende Liefermenge nach. Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht sowie Diesel- und Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet, dem Kunden die Veränderungen in den Preisfaktoren nachzuweisen. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Verzugsschaden zu verlangen. Zudem können wir unsere Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Käufer aus dem Deckungsschutz ausschließt. Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. § 12 Baustoffüberwachung Das mit der Baustoffeigenüberwachung betraute Personal unseres Unternehmens, die für uns zuständige Fremdüberwachung 2017 19 und die Bauaufsichtsbehörden sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus dem von uns gelieferten Baustoff zu nehmen. § 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Datenverarbeitung Erfüllungsort ist unser jeweiliges Lieferwerk, für die Zahlung ist unser Verwaltungssitz der Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (unter anderem Konzernbuchhaltung) übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten. Stand 01.01.2015 20 Preisliste Beton Südwest Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten der Holcim Beton und Betonwaren GmbH, nachfolgend kurz „Vermieter“ Allgemeines, Geltungsbereich Die im Rahmen der Vermietung von Betonfördergeräten samt Zubehör („Mietsache“) von uns zu erbringenden Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen gegenüber dem Nutzer der Mietsache („Mieter“). Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend insgesamt „Unternehmer“) auch für alle weiteren Geschäfte, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen. Eine Änderung der Bedingungen werden wir in diesen Fällen unverzüglich mitteilen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos leisten. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht etwas anderes erklärt oder vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Unseren Angeboten und unseren Annahmeerklärungen liegen unsere jeweils gültigen Preislisten zugrunde. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. Pflichten / Haftung des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschiedenheiten über die Dauer der Mietzeit ist die Tachoscheibe der Mietsache maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigen den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts nach diesen Bedingungen sind von uns erbrachte Leistungen nicht zurückzugewähren. Der Mieter hat eine für den erbrachten Leistungsteil ausstehende Vergütung zu bezahlen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten und von denen die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache abhängig ist, z.B. Ausfall von Versorgungsanlagen. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren. Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton übernehmen wir nicht. Wegen Mängeln der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Ansprüche durch den Vermieter. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kaufmann Kenntnis von dem Schadensgrund erhält. Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins nach Fälligkeit zu entrichten sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch fachgerecht gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So hat er vor allem etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort rechtzeitig einzuholen und dafür zu sorgen, dass das für den Transport der Mietsache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Lastwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 40 t ungehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Straßen- oder Bürgersteigabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen hat der Mieter auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. Für die Beseitigung aller durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, hat der Mieter alle daraus folgenden Konsequenzen zu übernehmen, insbesondere haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzustellen, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Zudem hat er in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und Platz zum Reinigen der Mietsache sowie Ablegen von Betonresten 2017 21 auf oder an der Baustelle nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften bereitzuhalten. Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde Beton mit der Mietsache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Sofern sich die von uns geschuldete Leistung aufgrund eines von dem Mieter zu vertretenden Umstandes verzögert, verspätet oder unterbleibt, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. Der Mieter ist für die kostenlose Entsorgung der bei der Reinigung der Mietsache anfallenden Betonmenge auf der jeweiligen Baustelle verantwortlich. Bei Vermietung der Mietsache mit Bedienungspersonal, darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung der mit Sache eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haften wir nur, wenn wir das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt haben. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung. Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn haben, gleich aus welchem Rechtsgrund, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung bis zur Höhe der in Ziff. 5.1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir solange keinen Gebrauch machen, wie der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sobald der Mieter unsere Forderungen erfüllt hat, sind die sicherungshalber abgetretenen Forderungen frei. Der Mieter darf, sofern nicht § 354a HGB Anwendung findet, seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Restforderung in Höhe des jeweils eingezogenen Forderungsteils ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherung für die Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen (Ziff. 5.1) um 15 % übersteigt. Mietzins- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung der Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu 22 Preisliste Beton Südwest erhöhen. Ist der Mieter kein Unternehmer, können wir die Anpassung der Miete nur verlangen, wenn zwischen Vertragsschluss und der Überlassung der Mietsache mehr als vier (4) Monate liegen. Zuschläge für die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und Überlassung der Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Sind unsere Rechnungen überfällig und/oder ein eingeräumtes Forderungslimit überschritten, sind wir berechtigt, keine weitere Lieferung oder Leistung zu erbringen, bis der Zahlungseingang für die Rechnung erfolgt und/oder das Forderungslimit wieder unterschritten ist. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Mieter aus dem Deckungsschutz ausschließt. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Reicht die Erfüllungsleistung des Mieters nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Mieter ist verpflichtet, uns ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Mieter sichert zu, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Kosten, die bei uns aufgrund der Nichteinlösung oder der Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Gerichtsstand und anwendbares Recht/Datenspeicherung Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass von uns zur Erfüllung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Stand 01.01.2015 Notizen 2017 24 Notizen Holcim Beton und Betonwaren GmbH Region Südwest Nestléstraße 41 55120 Mainz Tel. (0 61 31) 97 02 60 13 Fax (0 61 31) 97 02 60 72 www.holcim.de © 2016 HBB_RMX Südwest_1611
© Copyright 2024 ExpyDoc