Produkte, Preise, Services und Ansprechpartner Region

Lösungen liefern. Zukunft bauen.
Preisliste 2017
Holcim Beton und Betonwaren GmbH
Region Südwest
Gültig ab 1.1.2017
Holcim Beton und Betonwaren GmbH
2017
1
Anschriften und Telefonnummern der Werke Region Südwest
1
13
25
2
14
26
3
15
27
4
16
28
5
17
29
6
18
30
7
19
31
8
20
32
9
21
33
10
22
11
23
12
24
54634 Bitburg
Saarstraße
Tel. (0 65 61) 9 65 90
54518 Binsfeld
Industriegebiet
Tel. (0 65 75) 9 51 90
54293 Trier
Am Moselkai 6
Tel. (06 51) 96 86 00
54332 Wasserliesch
Industriegelände
Tel. (0 65 01) 9 37 40
66620 Nonnweiler-Mariahütte
Mariahütte 12
Tel. (0 68 73) 99 25 04
66663 Merzig
Rieffstraße
Tel. (0 68 61) 45 78
66125 Dudweiler
Saarbrücker Straße 125
Tel. (0 68 97) 97 20 86
F-57350 Schoeneck
Rue Denis Papin
Tel. (00 33) 3 87 87 18 84
66424 Einöd
Am alten Bahnhof
Tel. (0 68 48) 7 22 22
55545 Bad Kreuznach
Seeber Flur 8
Tel. (06 71) 7 96 58-74
55120 Mainz
Industriestr. 56-58
Tel. (0 61 31) 9 70 27 01
2
64572 Büttelborn
An der B 42
Tel. (0 61 52) 85 82 10
65795 Hattersheim-Okriftel
Klarabergstraße 3
Tel. (0 61 90) 42 06
60314 Frankfurt (Osthafen)
Franziusstraße 25
Tel. (0 69) 49 08 45 64
63450 Hanau
Hafenstraße 16
Tel. (0 61 81) 3 00 97 13
64832 Babenhausen
Dudenhöfer Straße
Tel. (0 60 73) 72 96 18
66793 Saarwellingen
Lucie-Bolte-Straße 4
Tel. (0 68 38) 90 33 10
65462 Gustavsburg
Landdammstr. / Hafengelände
Tel. (0 61 31) 9 70 27 01
63868 Großwallstadt
An der MIL 38
Tel. (0 60 22) 20 56 13
36043 Fulda
Weichselstraße 25
Tel. (06 61) 9 84 55
36381 Schlüchtern
Elmweg 1
Tel. (0 66 61) 80 75
97769 Bad Brückenau
Römershager Straße 4
Tel. (0 97 41) 30 55
97616 Bad Neustadt (Salz)
Frankenstraße 24
Tel. (0 97 71) 6 14 10
97493 Bergrheinfeld
Landwehr 1
Tel. (0 97 21) 9 00 18
Preisliste Beton Südwest
97080 Würzburg
Südl. Hafenstraße 13
Tel. (09 31) 97 06 90
57223 Kredenbach
Industriestraße 3
Tel. (0 27 32) 49 77
57518 Betzdorf
Industriestraße 5
Tel. (0 27 41) 2 21 16
57080 Siegen
Wolfsbach 41
Tel. (02 71) 2 31 85 88
35745 Herborn-Burg
Uckersdorfer Straße
Tel. (0 27 72) 23 10
35586 Wetzlar
Neuer Weg 1 (Helm)
Tel. (06 41) 60 52-301
35452 Heuchelheim
Ludwig-Rinn-Straße 59
Tel. (06 41) 60 52-304
35043 Marburg
Im Rudert 6
Tel. (0 64 21) 4 10 63
35260 Stadtallendorf
Elbestraße 22
Tel. (0 64 28) 37 38
26
27
28
32
33
29
30
31
20
22
21
15
1
18
14
11
17
24
12 13
2
16
23
19
25
3
4
5
6
7
8
10
9
Lieferfähigkeit
Beton
Pumpe
ja
ja
nein
ja
2017
3
Ihre Ansprechpartner Region Südwest
Regionalleitung
Assistenz
Regionales Kundencenter Privatkunden und
Geschäftskunden Vertrieb
bis 100m³/a
Werner Spilles
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 12
Nestléstraße 41
Fax
(0 61 31) 97 02 60 72
55120 Mainz
Mobil (01 51) 12 53 72 35
Katja Wagner
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 13
Fax (0 61 31) 97 02 60 72
Carla Miranda
Tel. (0 61 31) 97 02 60 77
[email protected]
Yvonne Bauer
Tel. (0 61 31) 97 02 60 76
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Fax (0 61 31) 97 02 60 72
Gebiet Saar-Mosel · 66793 Saarwellingen · Lucie-Bolte-Strasse 4
Gebietsleitung
Rolf-Peter Müller
Tel.
(0 68 38) 90 33 17
Fax
(0 68 38) 90 33 37
[email protected]
Mobil (01 72) 2 40 70 50
Vertriebsinnendienst
Werke
Angelika Bliefering
Tel.
(0 68 38) 9 03 30
Fax
(0 68 38) 90 33 37
Tel. (0 68 38) 90 33 26
Fax
(0 68 38) 90 33 37
[email protected]
Vertrieb
Kundenbetreuer
Otmar Giwer
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 59 43
1 Bitburg
Tel. (0 68 38) 90 33 31
2 Binsfeld
Michael Schenk
Fax (0 68 38) 90 33 37
3 Trier
Mobil (01 51) 12 53 59 64
[email protected]
4 Wasserliesch
5 Nonnweiler-Mariahütte
Dirk Valentin
6 Merzig
Tel. (0 68 38) 90 33 30
Fax (0 68 38) 90 33 37
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 59 39
7 Saarwellingen
Eugen Woll
8 Dudweiler
Tel. (0 68 38) 90 33 14
Fax (0 68 38) 90 33 37
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 59 70
9 Schoeneck
Daniel Gryczka
Tel. (00 33) 3 87 87 18 84
Fax (00 33) 3 87 87 18 85
[email protected]
Mobil (00 33) 6 16 33 34 14
10 Einöd
Klaus-Dieter Ludwig
Tel. (0 68 38) 90 33 21
Fax (0 68 38) 90 33 37
Mobil (01 51) 12 53 59 60
4
Preisliste Beton Südwest
[email protected]
Ihre Ansprechpartner Region Südwest
Gebiet Rhein-Main · 55120 Mainz · Nestléstraße 41
Gebietsleitung
N.N.
Vertriebsinnendienst
Grit Reinemer
Werke
Kundenbetreuer
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 31
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 19
[email protected]
Elke Himburg
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 37
[email protected]
René Schorz
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 31
[email protected]
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Bernd Pfannebecker
Tel. (0 61 31) 97 02 60 61
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
Vertrieb
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 72 33
11 Bad Kreuznach
Klaus Schneider
12 Mainz
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 62
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 72 23
13 Ginsheim-Gustavsburg
Giovanni Antonucci
14 Büttelborn
Tel.
(0 61 31) 97 02 60 66
Fax (0 61 31) 97 02 60 47
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 67 19
15 Hattersheim-Okriftel
Karl-Heinz Fertig
16 Frankfurt
Tel.
(0 61 81) 3 00 97 12
Fax (0 61 81) 3 00 97 20
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 72 25
17 Hanau
Mario Bischof
Tel. (0 61 81) 3 00 97 15
18 Babenhausen
Fax (0 61 81) 3 00 97 20
19 Großwallstadt
Mobil (01 73) 9 68 65 29
[email protected]
2017
5
Ihre Ansprechpartner Region Südwest
Gebiet Fulda-Würzburg · 36043 Fulda · Weichselstraße 25
Gebietsleitung
Michael Wagner
Tel.
(06 61) 9 84 10
Fax
(06 61) 9 84 36
[email protected]
Mobil (01 51) 12 53 59 98
Vertriebsinnendienst
Tel.
(06 61) 9 84 30
Fax
(06 61) 9 84 36
Tel.
(06 61) 9 84 20
21 Schlüchtern
Fax
(06 61) 9 84 36
22 Bad Brückenau
Mobil (01 51) 12 53 71 31
Werke
Juri Neyfeld
[email protected]
Vertrieb
20 Fulda
Matthias Schauberger
23 Bad Neustadt (Salz)
Tel.
(09 31) 9 70 69 13
24 Bergrheinfeld
Hans Issing
Fax
(09 31) 9 70 69 25
25 Würzburg
Mobil (01 51) 12 53 64 86
[email protected]
[email protected]
Gebiet Gießen-Siegen · 35452 Heuchelheim · Ludwig-Rinn-Straße 59
Gebietsleitung
Ralf Schumacher
Tel.
(06 41) 6 05 21 00
Fax
(06 41) 6 05 22 10
[email protected]
Mobil (01 73) 9 68 64 04
Vertriebsinnendienst
Anke Siska
Tel.
(06 41) 6 05 21 01
Fax
(06 41) 6 05 22 10
anke.siska@ lafargeholcim.com
Mobil (01 73) 9 68 64 05
Werke
Vertrieb
29 Herborn -Burg
Martin Claar
30 Wetzlar-Helm
31 Heuchelheim
Tel.
(06 41) 6 05 23 00
Fax
(06 41) 6 05 22 10
[email protected]
Mobil (01 73) 9 68 64 02
32 Marburg-Cappel
Torsten Lorch
33 Stadtallendorf
Tel.
(06 41) 6 05 25 00
Fax
(06 41) 6 05 22 10
[email protected]
Mobil (01 73) 9 68 64 01
26 Kredenbach
Tel.
(06 41) 6 05 22 00
27 Betzdorf
Fax
(06 41) 6 05 22 10
28 Siegen-Eisern
Mobil (01 51) 12 53 69 69
6
Thorsten Schlicht
Preisliste Beton Südwest
[email protected]
Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau
Beispiele für Anwendungsbereiche,
Betonart
Unbewehrte Bauteile
(ohne Stahl oder eingebettetes Metall) in
nicht betonangreifender Umgebung
Innen- und
Gründungs bauteile
Expostionsklassenb)
(Feuchteklasse WF)
X0
XC1 XC2
XC3
Bewehrte
Außenbauteile
XC4 XF1
XA1
Festigkeitsklasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
schnellc)
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
C8/10
C1
8
16
32
NU0112
NU0212
NU0312
130,90
125,90
122,90
NU0114
NU0214
NU0314
130,90
125,90
122,90
NU0115
NU0215
NU0315
133,90
128,90
125,90
C12/15
C1
8
16
32
NU1112
NU1212
NU1312
131,90
126,90
123,90
NU1114
NU1214
NU1314
131,90
126,90
123,90
NU1115
NU1215
NU1315
134,90
129,90
126,90
F3
8
16
32
NU1132
NU1232
NU1332
134,90
129,90
126,90
NU1134
NU1234
NU1334
134,90
129,90
126,90
NU1135
NU1235
NU1335
139,90
132,90
129,90
C20/25
C1
8
16
32
NU3112
NU3212
NU3312
134,90
129,90
126,90
NU3114
NU3214
NU3314
134,90
129,90
126,90
NU3115
NU3215
NU3315
137,90
132,90
129,90
C25/30
C1
8
16
32
NU4112
NU4212
NU4312
138,90
133,90
130,90
NU4114
NU4214
NU4314
138,90
133,90
130,90
NU4115
NU4215
NU4315
141,90
136,90
133,90
C16/20
F3
8
16
32
NI2132
NI2232
NI2332
135,90
130,90
127,90
NI2134
NI2234
NI2334
135,90
130,90
127,90
NI2135
NI2235
NI2335
138,90
133,90
130,90
C20/25
F3
8
16
32
NI3132
NI3232
NI3332
137,90
132,90
129,90
NI3134
NI3234
NI3334
137,90
132,90
129,90
NI3135
NI3235
NI3335
140,90
135,90
132,90
F4
8
16
32
NI3142
NI3242
NI3342
141,90
136,90
133,90
NI3144
NI3244
NI3344
141,90
136,90
133,90
NI3145
NI3245
NI3345
144,90
139,90
136,90
F3
8
16
32
NC3132
NC3232
NC3332
138,90
133,90
130,90
NC3134
NC3234
NC3334
138,90
133,90
130,90
NC3135
NC3235
NC3335
141,90
136,90
133,90
F4
8
16
32
NC3142
NC3242
NC3342
142,90
137,90
134,90
NC3144
NC3244
NC3344
142,90
137,90
134,90
NC3145
NC3245
NC3345
145,90
140,90
137,90
F3
8
16
32
NA4132
NA4232
NA4332
141,90
136,90
133,90
NA4134
NA4234
NA4334
141,90
136,90
133,90
NA4135
NA4235
NA4335
144,90
139,90
136,90
F4
8
16
32
NA4142
NA4242
NA4342
145,90
140,90
137,90
NA4144
NA4244
NA4344
145,90
140,90
137,90
NA4145
NA4245
NA4345
148,90
143,90
140,90
F3
8
16
32
NA5134
NA5234
NA5334
146,90
141,90
138,90
NA5135
NA5235
NA5335
149,90
144,90
141,90
F4
8
16
32
NA5144
NA5244
NA5344
150,90
145,90
142,90
NA5145
NA5245
NA5345
153,90
148,90
145,90
F3
8
16
32
NA6134
NA6234
NA6334
153,90
148,90
145,90
NA6135
NA6235
NA6335
156,90
151,90
148,90
F4
8
16
32
NA6144
NA6244
NA6344
157,90
152,90
149,90
NA6145
NA6245
NA6345
160,90
155,90
152,90
C20/25
C25/30
C30/37
XC4 XD2
XS2
XF2 XF3
XA2
Konsistenzklasse
C35/45
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a)
Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach
DIN EN 13670 und DIN 1045-3 y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28
Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.
LH)
Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung.
2017
7
Betone für den allgemeinen Hoch- und Tiefbau
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Bewehrte
Außenbauteile mit
erhöhtem Wassereindringwiderstand
Expositionsklassenb)
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
XC4 XF1
XA1
C25/30
XC4 XD1
XS1
XF1 XA1
C30/37
Konsistenzklasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
schnellc)
F3
8
16
32
NW4132
NW4232
NW4332
145,90
140,90
137,90
NW4134
NW4234
NW4334
145,90
140,90
137,90
NW4135
NW4235
NW4335
148,90
143,90
140,90
F4
8
16
32
NW4142
NW4242
NW4342
149,90
144,90
141,90
NW4144
NW4244
NW4344
149,90
144,90
141,90
NW4145
NW4245
NW4345
152,90
147,90
144,90
F3
8
16
32
NW5134
NW5234
NW5334
150,90
145,90
142,90
NW5135
NW5235
NW5335
153,90
148,90
145,90
F4
8
16
32
NW5144
NW5244
NW5344
154,90
149,90
146,90
NW5145
NW5245
NW5345
157,90
152,90
149,90
Sichtbetonflächen bedürfen einzelfallbezogener Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.
Unten angegebene Sorte nur bedingt verfügbar
Beton gemäß DBV
Merkblatt Sichtbeton
XC4 XD1
XS1
XF1 XA1
C30/37
F3
8
16
NT5134
NT5234
154,90
149,90
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 14). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
Aus technischen Gründen können wir für unseren Beton keine Farbgleichheit, auch nicht für Sicht beton, gewährleisten.
a)
Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach
DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher SR-Kennzeichnung bis
1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN
13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3
zu überwachen. LH) Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Expositionsklassen
Hoch-/Tiefbau
Betone im Hochbau*
Hier sind die verschiedenen Bauteile
eines Wohnhauses mit Expositionsklassen dargestellt:
XC1
bewehrt, außen
mäßig feucht, Frost
bewehrt, außenwechselnd nass, rtocken
und Frost
bewehrt, innen trocken
Fließestrich
XC1
WU-Wand, chemisch
schwach angreif.
innen
bewehrt, außenwechselnd nass,
trocken und Frost
bewehrt, außen, Frost
bewehrt, nass, innen trocken
Sauberkeitsschicht, unbew.
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung.
Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten.
8
Preisliste Beton Südwest
XC4, XF1
X0
XC4,
XF1
Fundament,
unbewehrt
XC4, XF1, XA1
XC1, XC2
Fundament,
unbewehrt
Betone für den Industrie- und Landwirtschaftsbau
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Beton für starken
chemischen Angriff
Expositionsklassenb)
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
XC4 XD3
XS3
XF2 XF3
XA3f)g)
C35/45
C40/50*
C45/55*
Lagerflächen
und Stallböden
Industrieböden und
Lagerflächen
XC4 XF1
XA1
XC4 XD1
XS1
XF1 XA1
XM1d)
XC4 XD3
XS3
XF2 XF3
XA3 XM2
C25/30
Konsistenzklasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Preis €/m3
schnellc)
F3
8
16
32
NG6134
NG6234
NG6334
156,90
151,90
148,90
NG6135
NG6235
NG6335
159,90
154,90
151,90
F4
8
16
32
NG6144
NG6244
NG6344
160,90
155,90
152,90
NG6145
NG6245
NG6345
163,90
158,90
155,90
F3
8
16
32
NG7134
NG7234
NG7334
162,90
157,90
154,90
NG7135
NG7235
NG7335
165,90
160,90
157,90
F4
8
16
32
NG7144
NG7244
NG7344
166,90
161,90
158,90
NG7145
NG7245
NG7345
169,90
164,90
161,90
F3
8
16
32
NG8134
NG8234
NG8334
168,90
163,90
160,90
NG8135
NG8235
NG8335
171,90
166,90
163,90
F4
8
16
32
NG8144
NG8244
NG8344
172,90
167,90
164,90
NG8145
NG8245
NG8345
175,90
170,90
167,90
F3
16
32
NL4234
NL4334
140,90
137,90
NL4235
NL4335
143,90
140,90
F4
16
32
NL4244
NL4344
144,90
141,90
NL4245
NL4345
147,90
144,90
F3
16
32
NL5234
NL5334
145,90
142,90
NL5235
NL5335
148,90
145,90
F4
16
32
NL5244
NL5344
149,90
146,90
NL5245
NL5345
152,90
149,90
F3
16
32
NL6234
NL6334
150,90*
147,90*
NL6235
NL6335
153,90
150,90
F4
16
32
NL6244
NL6344
154,90*
151,90*
NL6245
NL6345
157,90
154,90
C30/37
C35/45
Lagerflächen mit
Frost- / Tausalz- widerstand w)x)
XC4 XD3
XS3 XF4
XA3f)g)
XM2e) LP l)
C30/37
F3
16
32
NP5234L
NP5334L
158,90*
155,90*
NP5235L
NP5335L
161,90
158,90
Beton mit hohem
Frost-/Tausalzwiderstand w)
XC4 XD3
XS3
XF4 XA3f)g)
LP l)
C30/37
F3
16
32
NP5234
NP5334
155,90
152,90
NP5235
NP5335
158,90
155,90
FD Beton
XC4 XD1
XS1
XF1 XA1
C30/37
F3
16
32
NF5234
NF5334
151,90
148,90
NF5235
NF5335
154,90
151,90
XC4 XD3
XS3
XF4 XA3
LP l)
C30/37
F3
16
32
NF5234P
NF5334P
165,90
162,90
NF5235P
NF5335P
168,90
165,90
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a)
Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 d) Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z. B.
Vakuumieren und sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden e) Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN 1100 durch den Verarbeiter
erreicht werden f) Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus
Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner w) Bei Förderung mit
einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden.
y)
Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit
werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. x) Für maschinelle Oberflächenbearbeitung nicht geeignet.
SR)
Verwendung von SR-Zement für z.B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
* Diese Sorten sind nicht überall verfügbar
2017
9
Betone für den Ingenieurbau
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Expositionsklassenb)
(Feuchteklasse WF)
Beton nach
ZTV-Ing
Festigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
schnellc)
XC4 XF1 XA1
C25/30
F3
16
32
NZ4232
NZ4332
140,90
137,90
NZ4234
NZ4334
140,90
137,90
NZ4235
NZ4335
143,90
140,90
XC4 XD2 XS2
XF2 XF3
XA2g)
C30/37
F3
16
32
NZ5232
NZ5332
145,90
142,90
NZ5234
NZ5334
145,90
142,90
NZ5235
NZ5335
148,90
145,90
C35/45
F3
16
32
NZ6234
NZ6334
150,90
147,90
NZ6235
NZ6335
153,90
150,90
Kappenbetonw)
XC4 XD3 XS3
XF4 XA1 LPl)
C25/30
F2
16
NZ4225
154,90
Bohrpfahlbeton
XC4 XF1 XA1
C25/30
F4m)
16
32
NB4242
NB4342
140,90
137,90
NB4244
NB4344
140,90
137,90
XC4 XF1 XA1
C25/30
F5n)
16
32
NB4252
NB4352
144,90
141,90
NB4254
NB4354
144,90
141,90
XC4 XD1 XS1
XF1 XA1
C30/37
F5n)
16
32
NB5252
NB5352
149,90
146,90
NB5254
NB5354
149,90
146,90
XC4 XD2 XS2
XA2 XF3
C30/37
F5n)
16
32
NB5252Z
NB5352Z
151,90
148,90
Bohrpfahlbeton
nach ZTV-Ing
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a)
Größtkorn ist Nennkorn c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 g) Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600 mg/l, bei zusätzlicher HS-Kennzeichnung bis 1.500 mg/l geeignet, andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren l) mit Luftporenbildner m)
Einbringung im Trockenen n) Einbringung unter Wasser w) Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei LP-Betonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit nicht gewährleistet werden. y) Für diesen Beton wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst
den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie die Ausschalfristen können sich entsprechend DIN EN 13670 und DIN 1045-3 verlängern. Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit
werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht. Der Einbau des Betons ist nach ÜK 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen.
LH)
Verwendung von LH-Zement für z. B. Bauteile mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung
Expositionsklassen
Betone im Ingenieurbau*
Der Bau einer Brücke kann vielfältige
Ansprüche an die einzelnen
Bauteile stellen:
Ingenieurbau nach ZTV
Kappenbeton
Kappenbeton
Überbau
XD3, XF4(LP)
XC4, XF1, XA1
XD2, XF2(LP)
BrückenPfeiler
XM1, XF4(LP)
XD1, XF2(LP)
Schallschutzwand
unbewehrte Betonfahrbahn
Pfahlkopf
Hydr. gebundene Tragschicht
Fundament
bewehrt
Wasserwechselzone
Kanalsohle
Bohrpfahl
* Die abgebildete Grafik zeigt nur Beispiele für die Anwendung. Grundsätzlich sind immer die Angaben des Planers zu beachten.
** bei Chlorid
XC2
10
Preisliste Beton Südwest
XD2, XA2, XF3
XC4, XF1, XA1
X0
XC2
Spezialbaustoffe
Beispiele für
Anwendungsbereiche,
Betonart
Expositionsklassenb)
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
Leistungsklasseo)
(nach
DAfStBRL)
Konsistenzklasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Artikel-Nr.
Preis €/m3
schnellc)
Preis €/m3
Artikel-Nr.
Preis €/m3
Easypact und Agilia · Leicht verdichtbare und selbstverdichtende Betone
Easypact
Agiliap)
XC1 XC2
C20/25
-
F6
8
16
EE3164
EE3264
149,90
144,90
XC4 XF1
XA1
C25/30
-
F6
8
16
EE4164
EE4264
157,90
152,90
XC4 XD1
XS1 XF1
XA1
C30/37
-
F6
8
16
EE5164
EE5264
162,90
157,90
auf Anfrage
-
-
SV
a.A.
auf
Anfrage
Beton mit Stahlfasern, Stahlfaserzugabe auf Kundenwunsch, Stahlfasermindestgehalt von 20 kg/m³ in Grundrezeptur
Innen- und
Gründungsbauteile
XC1 XC2
Bewehrte Außenbauteile
mit hohem
Wassereindringwiderstand
XC4 XF1
XA1
Industrieböden
und
Lagerflächen
XC4 XD1
XS1
XF1 XA1
XM1
C20/25
C25/30
C30/37
-
-
-
F3
16
32
FI3234
FI3334
FI3235
FI3335
F4
16
32
FI3244
FI3344
FI3245
FI3345
F3
16
32
FW4234
FW4334
FW4235
FW4335
F4
16
32
FW4244
FW4344
F3
16
32
FL5234
FL5334
FL5235
FL5335
F4
16
32
FL5244
FL5344
FL5245
FL5345
auf
Anfrage
FW4245
FW4345
auf
Anfrage
Steelpact · Der Stahlfaserbeton nach Leistungsklasseo)
Bewehrte Außenbauteile
mit hohem
Wassereindringwiderstand
XC4 XF1
XA1 XD1
XS1 XM1
C30/37
L0,6/ 0,4
F4
16
SL52444
C30/37
L0,9/ 0,6
F4
16
SL52446
C30/37
L1,2/ 0,9
F4
16
SL52449
C30/37
L1,5/ 1,2
F4
16
SL524415
auf
Anfrage
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf S. 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a)
Größtkorn ist Nennkorn b) Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF. Andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren c) Nachbehandlung seitens des Verarbeiters
nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3 o) Gemäß DAfStB-Richtlinie „Stahlfaserbeton“; andere Leistungsklassen auf Anfrage. p) Mindestbestellvorlauf 7 Werktage
2017
11
Spezialbaustoffe
Baustoffart
Expositionsklassen, Rohdichteklassen, Anwendungszweck
(Feuchteklasse WF)
Festigkeitsklasse
Konsistenz-
klasse
Größtkorna)
(mm)
Festigkeitsentwicklung
langsamc)
nur bedingt verfügbar
mittelc)
Artikel-Nr.
Preis €
Artikel-Nr.
schnellc)
Preis €
Fillpact – die Füllmasse
Fillpact 2
Kanalverfüllung
fließfähig
4
VF2
124,90
Fillpact Light
Ringraumverfüllung
fließfähig,
nicht
pumpbar
4
VFL
154,90
Fillpact 2 S
Tankverfüllung
sehr
fließfähig
4
VFS
124,90
Terrapact – der Flüssigboden
Terrapact
Einbettung von
Rohrleitungen,
entspricht
Bodenklasse 3-4
fließfähig,
nicht
pumpbar
4
VT2
114,90
Terrapact
Rapid
sehr schnell
begehbar
fließfähig,
nicht
pumpbar
8
VT8
121,90
Entspricht
Bodenklasse 4-5
fließfähig,
nicht
pumpbar
16
VT6
123,90
Estriche Agilia A nach DIN EN 13813 – nur bedingt verfügbar
Agilia Ar)
F4
CAq)-C20
sehr
fließfähig
8
C204
189,90
F5
CAq)-C25
sehr
fließfähig
8
C255
199,90
F6
CAq)-C30
sehr
fließfähig
8
C306
209,90
Mörtel nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580 – nur bedingt verfügbar
Normal-
mauermörtel
M5 (MGIIa)
4
M5
204,70
M10 (MGIII)
4
M10
214,70
Drainbeton (außerhalb von DIN 1045-2)
Drainbeton –
Einkornbeton
X0
C8/10
C1
8
16
32
N00114
N00214
N00314
135,90
130,90
127,90
Sondermischungen (außerhalb von DIN 1045-2) – nur Selbstabholung
Sondermischungen
200 KG ZG
4
8
QS20
QE20
124,90
129,90
300 KG ZG
4
8
QS30
QE30
134,90
139,90
400 KG ZG
4
8
QS40
QE40
144,90
149,90
-
QV
144,90
Vorlauf-
mischung
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. Falls Sie aus unserem Angebot für Ihre Anwendung keine Lösung finden sollten, sprechen Sie uns gerne an.
a)
Größtkorn ist Nennkorn q) Entspricht der Festigkeitsklasse CAF nach DIN 18560-2 r) Lieferung nur bei Lufttemperaturen zwischen 5° C und 25° C am Einbauort
12
Preisliste Beton Südwest
Artikel-Nr.
Preis
Serviceleistungen Beton
Bezeichnung
Bemerkung
Einheit
Artikel-Nr.
Preis €
Nachträgliche Konsistenzerhöhung
Wir empfehlen stattdessen unsere F4-Sorten
m3
60006913
6,00
Verzögerer bis 3 Stunden
s)
verlängerte Verarbeitbarkeitszeit
m³
60006860
4,50
Verzögerer bis 5 Stunden t)
verlängerte Verarbeitbarkeitszeit
m³
60006876
6,50
Entladezeit über 5 Min. pro m3
je angef. 15 Min.
60006957
25,00
m
3
60006905
10,00
Nachteinsatz ab 20 Uhr v)
m3
60006852
auf Anfrage
Samstagseinsatz 6—12 Uhr v)
m3
60006846
15,00
Samstagseinsatz ab 12 Uhr
m
60006837
20,00
60006918
auf Anfrage
60006940
5,00
Zusatzmittel
Lieferzeiten / Saison
Entladezeitüberschreitung
Wochentagseinsatz 17—20 Uhr
v)
v)
3
Offenhalten Mischwerk v)
Saisonzuschlag (1.12.-15.3.)
m3
Frachtausgleich
Beton
bei Abnahme von weniger als 7,5 m3
je fehlendem m3
60006935
20,00
Mörtel
bei Abnahme von weniger als 1 m
je fehlenden 100 Liter
60006927
20,00
Fließestrich
bei Abnahme von weniger als 7,5 m3
je fehlendem m3
60006945
30,00
Entsorgung Restbeton
nach Aufwand, mindestens jedoch
m3
60006907
80,00
Entsorgung Restmörtel
nach Aufwand, mindestens jedoch
m3
60006839
80,00
Entsorgung Rest Fließestrich
nach Aufwand, mindestens jedoch
m3
60006950
120,00
je Kübel
60006908
120,00
3
Entsorgung
Mörtelkübel beschädigt / Verlust
Sonstiges
Verwaltungsgebühr
für Nachsendung von Lieferscheinen
je Lieferschein
60006922
10,00
Abbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes
am Tag des disponierten Einsatzes
m3
60006936
20,00
Umbestellung des vereinbarten Lieferzeitpunktes
nach Aufwand, mindestens jedoch
m3
60006946
20,00
Heizzuschlag
Warmbeton nach DIN
m
60006947
10,00
Produktions- und Verwaltungsgebühr
je Abholung ≤ 1,0 m3
pauschal
60006931
5,00
Prüfkörper Herstellung
Probenahme, Lagerung ,Prüfung , inkl. Prüfzeugniss
je Stück
60000708
67,50
Prüfkörper Herstellung
Probenahme, Lagerung ,Prüfung , inkl. Prüfzeugniss
je Serie (3 Stück)
60000722
165,00
Gestellung eines Baustoffprüfers
inkl. Laborwagen zzgl. Fahrtkosten
60000686
67,50 € /h
3
Preise für Baustoffprüfleistungen
Bei Probenahmen und Prüfungen auf der Baustelle, fallen weitere Kosten wie An- und Abfahrt und Stundensätze der Baustoffprüfer an. Weitere Prüfungen auf Anfrage.
Alle Preise verstehen sich netto in Euro pro m3, zzgl. Mehrwertsteuer (s. Hinweise auf Seite 19). Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
s)
Normal-/Stahlfaser-/selbst-/leichtverdichtende Betone (S. 8-12) sowie Zementestriche und Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung erstgeprüft/vorgesehen
t)
Nicht für Beton; Sondermischungen (S. 12) sind für diese Sonderleistung ausgerichtet v) verlängerte Öffnungszeiten nur nach Absprache
2017
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Allgemeine Hinweise
Herstellung und Qualität: Die Herstellung
und Lieferung des Betons erfolgt nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2 in der jeweils
gültigen Fassung.
Gewährleistung: Für die von uns gelieferten Baustoffe übernehmen wir eine
5-jährige Gewährleistung ab Anlieferung.
Veränderungen der gelieferten Baustoffe
sind unzulässig, insbesondere durch Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren
Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton
Wasser (über die Rezepturmenge hinaus)
zuzusetzen.
Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung
des Abnehmers. In diesem Fall und wenn
vom Abnehmer nachträglich rezepturfremde Stoffe zugegeben werden, erlischt
für uns die Gewährleistung derQualität,
Festigkeit und eventuell besonderer Eigenschaften des von uns gelieferten Betons.
Außerdem unterliegt der veränderte
Beton auch nicht mehr der bauaufsichtlich
geforderten Überwachung; das Übereinstimmungszeichen auf dem Lieferschein
wird ungültig.
Nachbehandlung: Gemäß DIN EN 13670
und DIN 1045-3 ist der Beton vom Verar-
beiter genügend lange gegen schädliche
Einflüsse zu schützen.
Reservierung: Eine Reservierung ist eine
Vorbestellung und dient der Vordisposition (Beton, Logistik und Ausgangsstoffe).
•Eine Reservierung bis 100 m3 ist spätestens am Vortag bis 14:00 Uhr durch
den Kunden verbindlich zu fixieren und
durch uns zu bestätigen, ansonsten
verfällt der Anspruch und ein neuer
Liefertermin muss vereinbart werden.
•Eine Reservierung > 100 m3 ist mindestens 48 Stunden vor Lieferung durch den
Kunden verbindlich zu fixieren bzw. in
eine Bestellung umzuwandeln.
Bestellung: Eine Bestellung ist nach
unserer Bestätigung eine „verbindliche“
Lieferzusage.
•Ab 14:00 Uhr können für den Folgetag
nur verbindliche Bestellungen entgegen
genommen werden. Eine Reservierung
ab diesem Zeitpunkt ist für den Folgetag
nicht möglich.
Umbestellung, Verfahrensweise bei kundenseitigen Änderungen einer Bestellung:
•Bestelländerungen der Kunden sind
direkt beim Anlagenführer oder der
Disposition zu platzieren; unsere Fahrer
dürfen keine verbindlichen Bestellungen/Änderungen entgegennehmen.
•Mengenänderungen von max. +/- 10%
sind in der Toleranz
•Mengenänderungen darüber hinaus
sind über den beschriebenen Bestellprozess abzustimmen
Lieferzeit: Unsere Lieferungen erfolgen
montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr
und 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten
sowie für Samstags-, Sonn- und Feiertagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben.
Entladezeit: Unsere Fahrzeuge sind sofort
bei Ankunft auf der Baustelle zu entladen.
Die zulässige Entladezeit beträgt max. ​
5 Min./m3. Bei Überschreitung dieser Zeit
berechnen wir einen Aufschlag.
Laborleistungen: Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers von
unserem Betonsortenverzeichnis abweichende Sorten verlangt, die eine zusätzliche Erstprüfung erfordern, so werden alle
entsprechenden Kosten berechnet.
Bestellen bei Holcim
Unser Weg zu Ihrem Bauvorhaben
Sie können uns helfen, den Bestellvorgang
so schnell und einfach wie möglich zu
gestalten: Halten Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Ihr Sortenverzeichnis bereit und
nennen Sie uns Ihre Kunden-, Baustellenund ggf. Sorten- oder Abrufnummer.
1. Angaben zum Besteller
•Firma (Rechnungsempfänger) oder Kundennummer
•Name und Telefonnummer des Bestellers (Bauleiter oder Polier)
•Genaue Baustellenanschrift oder Baustellennummer, ggf. genaue Abnahmestelle
2. Angaben zur Lieferung
•Angaben zu Ihrem Holcim-Beton, z.B.
Sortennummer
•Betonierbeginn (Datum und Uhrzeit),
bitte bestellen Sie 48h vor Lieferung
• Betonmenge
•Bauteil: Sauberkeitsschicht, Decken,
Wände
•Einbauart (Pumpe, Krankübel, Rutsche),
Betoniergeschwindigkeit, zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten
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Preisliste Beton Südwest
3. Angaben zur Baustelle
•Gewichts- oder Durchfahrtsbeschränkungen,
• Steigungen
• Zufahrts- und Rangiermöglichkeiten
•Sonstige schwierige Baustellenverhältnisse
•Reinigungsmöglichkeiten der Fahrmischertrommel und Betonfördergeräte
auf der Baustelle
Für die richtige Auswahl der Betonsorte
sind Sie nach DIN 1045-2 als Abnehmer
verantwortlich. Zu Ihrer Unterstützung
haben wir die wichtigsten Betoneigenschaften für Sie zusammengestellt.
Nennen Sie uns alternativ die Sorten- oder
Abrufnummer.
1. Anforderungen gemäß Bauunterlagen
• Betondruckfestigkeitsklasse
•Expositionsklassen: aus den Umwelteinflüssen Betonangriff (Klassen XF, XA,
XM), Bewehrungskorrosion (Klassen XC,
XD und XS) und Alkalizufuhr (W0, WF
oder WA)
•Art der Bewehrung: unbewehrt, Stahlbeton, Spannbeton oder Stahlfaserbeton
nach Leistungsklassen
•Besondere Eigenschaften: z.B. Beton mit
erhöhtem Wassereindringwiderstand,
Beton nach ZTV-Ing.
•Nennwert des Größtkorns: aus Bewehrungsstababstand und Bauteilgeometrie
2. Anforderungen der Baustelle
•Konsistenzklasse: beste Qualität ohne
Nachmischen auf der Baustelle erhalten
Sie durch unsere werksgemischten
F4-Sorten
•Ggf. Festigkeitsentwicklung: aus Ihren
Anforderungen an Ausschalfristen oder
Wärmeentwicklung.
•Bitte nicht vergessen: eine gute Nachbehandlung ist Grundlage für ein gelungenes Bauteil!
•Ggf. Zugabe von Verzögerer: z.B. bei
sommerlichen Temperaturen oder größeren Betonierabschnitten
Mietpreise für Betonfördergeräte
Verteilermast
bis
M24
bis
M32
bis
M36
bis
M42
bis
M52
bis
M58*
Reichhöhe/Reichweite in m (Reichweite ab Mitte
Drehkreuz)
24/20 + Schlauchpumpe
32/28
36/32
+ 31 HT
42/38
52/48
58/54
An- und Abfahrt
150,00
180,00
210,00
285,00
400,00
450,00
Förderleistungspreise
pauschal
0 - 15 m3 330,00
350,00
430,00
525,00
700,00
950,00
15,5 - 25 m3 pauschal
440,00
470,00
510,00
620,00
865,00
1050,00
25,5 - 50 m3
je m3
17,50
19,00
21,00
25,00
34,50
38,00
50,5 - 100 m3
je m3
17,00
18,00
20,00
24,00
34,00
37,50
100,5 - 150 m 3
je m
15,00
16,50
19,50
23,50
33,50
37,00
150,5 - 200 m3 je m3
14,00
15,00
18,50
23,00
33,00
36,50
200,5 - 400 m3
je m3
13,00
14,00
18,00
22,50
32,00
35,50
über 400 m je m
3
12,50
13,50
17,50
22,00
31,00
34,50
zusätzlicher Stundensatz bei Unterschreitung einer
Mindestförderleistung von
262,50
15 m3/Std.
285,00
15 m3/Std.
420,00
20 m3/Std.
625,00
25 m3/Std.
862,50
25 m3/Std.
950,00
25 m3/Std.
Mindestförderleistungspreis inkl. An- und Abfahrt
480,00
530,00
640,00
810,00
1.100,00
1.400,00
3
3
Grundlage zur Ermittlung der Förderleistung ist der bestellte Pumpbeginn bis Pumpende zuzüglich einer Rüstzeit von 30 Minuten bis M36 und 60 Minuten bis M58. Abgerechnet wird die Zeit,
die zusätzlich zu der durch die Mindestförderleistung vorgegebene Zeit benötigt wird.
Serviceleistungen
Standortwechsel auf der Baustelle (jeweils)
100,00
100,00
140,00
170,00
310,00
340,00
keine Reinigungsmöglichkeit auf der Baustelle
350,00
350,00
350,00
350,00
350,00
350,00
vergebliche An-/Abfahrt
480,00
530,00
640,00
810,00
1.100,00
1.400,00
Abbestellung am Tag des disponierten Einsatzes
330,00
350,00
430,00
525,00
525,00
700,00
Umbestellung am Tag des disponierten Einsatzes
330,00
350,00
430,00
525,00
700,00
700,00
zusätzliche Schlauchleitung **
13,50 €/m
zusätzliche Rohrleitung
11,00 €/m
zusätzliche Reduzierung
32,50 €/Stk
zusätzlicher Bogen
12,00 €/Stk
zusätzlicher Förderleitungstransport
120,00 €/Std.
mind. 360,00 €
zusätzlicher Maschinist (von Ank. - Abf. Baustelle)
90,00 €/Std. mind. 180,00 €
Miete Rundverteiler
auf Anfrage
Förderung durch Rundverteiler (ohne Miete)
2,50 €/m3
Endschlauch-Quetschventil ***
55,00 €/Eins.
Zuschlag für die Förderung von Sonderbetonen
(z. B. Faser- oder Schwerbeton)
2,20 €/m3
Zuschlag Förderleistung 17.00 - 20.00 Uhr
50,00 €/Std.
Nachteinsatz 20.00 - 6.00 Uhr
auf Anfrage
Samstagszuschlag
50,00 €/Std. mind. 150,00 €
Baustellenbesichtigung
180,00 € (im Auftragsfall kostenfrei)
Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M52
680,00 €****
Saisonzuschlag (01.12.-15.03.)
55,00 €/Eins.
Anforderung Euro 5 Dieselpartikelfilter (Aufsatzfilter)
auf Anfrage
Verwaltungsgebühr für Nachsendung von Vermietungsnachweisen
10,00 €/je VN
Nicht rabattierfähige Artikel
Anpumphilfe bis 40“
65,00 €
Anpumphilfe über 40m bis 100m
89,00 €
*Nicht in allen Gebieten verfügbar ** Reduzierung des Größtkorns bei Verwendung von zusätzlicher Schlauchleitung ab DN <75mm *** nicht für jedes Gerät verfügbar **** Im Einzelfall kann
für die Pumpen der Mastgröße M52 und größer je nach Fahrstrecke ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben sein. Wir behalten uns vor, Ihnen diese Kosten weiter zu berechnen
Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zzgl. Mehrwertsteuer. Betonförderleistungen sind Dienstleistungen und nicht skontierfähig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls der Dieselpreis netto 1,20 €/Liter übersteigt, wird eine Preisanpassung erforderlich! Alle Preise setzen folgende bauseitige Leistungen voraus:
Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellort (unter Berücksichtigung der technischen Daten nach Gerätetyp). Verwendung von pumpfähigen Betonsorten
Auf- und Abbau, sowie Reinigung der bestellten Rohr-/Schlauchleitung nach Vorgabe unseres Maschinisten. Bereitstellung einer Anfahrmischung bei zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitung
2017
15
Technische Daten unserer Betonfördergeräte
Ausfalthöhen
Stützkräfte
Fahrzeuglängen
Abstützbreiten
Masttyp
Ausfalthöhe
Abstützkräfte
vorn
hinten
10,4 m
350 KN
350 KN
M 42
10,0 m
245 KN
236 KN
36 m
M 36
8,7 m
195 KN
193 KN
32 m
M 32
7,7 m
180 KN
184 KN
24 m
M 24
4,9 m
140 KN
115 KN
16 m
M 16
4,1 m
95 KN
45 KN
Masttyp
Fahrzeuglänge
Abstützbreite
vorn
hinten
8,1 m
M 16
8,0 m
2,3 m
2,3 m
14,5 m
M 24
9,0 m
5,5 m
2,3 m
20,8 m
M 32
10,4 m
6,2 m
4,8 m
23,7 m
M 36
11,3 m
6,3 m
6,3 m
29,1 m
M 42
13,1 m
8,0 m
8,0 m
38,1 m
M 52
14,1 m
10,5 m
10,0 m
Reichhöhe 52 m
M 52
42 m
Reichweite
38 m 31,7 m 28 m
19,7 m
13 m
Stützbreite
48,1 m
Fahrzeuglänge
Reichtiefe
(technische Änderungen vorbehalten)
16
Preisliste Beton Südwest
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton der
Holcim Beton und Betonwaren GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen gelten für unsere Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen einschließlich Beratungen und
Nebenleistungen („Beton“) an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen („Käufer“).
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des
Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Über Änderungen unserer Bedingungen werden
wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.
unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot / Vertragsschluss
Unsere Angebote, denen unsere jeweils gültigen Sorten- und Lieferverzeichnisse und Preislisten sowie – bei Verkauf von Beton –
Betonsortenverzeichnisse zugrunde liegen, sind unverbindlich und
freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
Verträge aufgrund von Bestellungen gelten als zustande gekommen durch unsere schriftliche Bestätigung, aber auch wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist.
Für die richtige Auswahl der Sorte, der Menge und den jeweiligen
Verwendungszweck des Betons ist allein der Käufer verantwortlich.
§ 3 Vertragsgegenstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Der von uns angebotene Beton wird aus genormten Zuschlagstoffen (E II oder E I) und Normenzementen hergestellt. Für die
Eigenschaften des Betons ist die Norm DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
maßgebend.
Garantien werden von uns nur bei einer besonderen Vereinbarung
übernommen. Die Bezugnahme auf mögliche DIN-Normen bzw.
EN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Beton auf die für den jeweiligen Verwendungszweck
gemäß den Regelwerken zulässige maximale Temperatur ( z.B. 30
Grad Celsius oder 25 Grad Celsius) zu kühlen, und sind insoweit
von der Leistungspflicht befreit oder nach unserer Wahl berechtigt, die Lieferzeit zu verschieben. Entsprechendes gilt bei Frostperioden, die die Produktion des Betons erheblich erschweren.
Sofern die Beschaffung von Ausgangsstoffen, die zur Herstellung
des Betons erforderlich sind, infolge von Umständen, die nicht von
uns verschuldet sind, zumindest vorübergehend teilweise oder
vollständig unmöglich werden oder nur unter erschwerten Bedin-
gungen möglich sein sollte (bspw. aufgrund von kiesabbauverhindernden Temperaturen), sind wir solange und insoweit von unserer Lieferpflicht frei. In diesem Fall stellt die Nichtlieferung keine
von uns zu vertretende Pflichtverletzung dar.
§ 4 Lieferung / Abnahme
Die Auslieferung erfolgt per Abholung im Werk, ansonsten an der
vereinbarten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Bei Lieferungen auf Abruf müssen diese mindestens einen Werktag vor Lieferung unter Angabe der Sorten- und Abrufnummer, Daten des Bestellers, der Anschrift der Entladestelle und der Entladeart sowie der voraussichtlichen Dauer der Entladung in Textform
mitgeteilt werden.
Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungszeiten berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer
hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
Bei von uns vorgenommenen Lieferungen an eine vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und
wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, für Lastwagen mit einem Gewicht von 40 t unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden.
Der Fahrer ist berechtigt, die Anlieferung abzubrechen, wenn aus
seiner Sicht keine unbehinderte Anfahrt möglich ist. In diesem Fall
ist der Käufer verpflichtet, sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten für eine Entsorgung des Betons, zu erstatten.
Der Käufer ist verpflichtet, mögliche für die Anfahrt erforderlichen
Ausnahme- oder Sondergenehmigungen auf eigene Kosten zu beschaffen.
Das Entleeren der Fahrzeuge muss unverzüglich, für Beton zügig​
(1 m3/5 min), und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen.
Die auf dem Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns
gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des
Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
Bei einer Abholung ab Werk hat der Käufer ein für den Transport
der Kaufsache geeignetes Fahrzeug einzusetzen. Für uns besteht
keine Prüfpflicht, ob das maximale Ladegewicht der Fahrzeuge
überschritten wird. Sofern wir bei der Wiegung eine Überladung
feststellen, ist der Käufer berechtigt, die Kaufsache an von uns anzugebenden Plätzen abzuladen. Im Übrigen ist der Kunde für die
2017
17
Einhaltung der Beladungsgrenzen selbst verantwortlich.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger
Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung
zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die
Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu
vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für
die ordnungsgemäße Abnahme der Kaufsache und Bezahlung des
Kaufpreises.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht bei Abholung im Werk in dem
Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem der Beton verladen ist.
Bei Zulieferung durch Fahrzeuge geht die vorgenannte Gefahr
über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist.
§ 6 Mängelansprüche des Käufers
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten
die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist.
Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Käufer, oder eine von
ihm bevollmächtigte Person, den Beton mit Zusätzen, Wasser oder
mit anderen Baustoffen vermengt bzw. verändert oder vermengen
bzw. verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die
Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt
hat.
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der
Untersuchung ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen, wobei für die Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Erfolgt die Rüge fernmündlich oder
in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht
befugt.
Soweit ein Mangel am Beton vorliegt, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung von mangelfreiem Beton (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den
gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erbracht wurde.
Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers
als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen
Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu prüfen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer
die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau oder die Erstattung der Ausund Einbaukosten, wenn wir nicht zum Einbau verpflichtet waren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
Erreicht der Beton nach der Verarbeitung nicht die vereinbarten
18
Preisliste Beton Südwest
Eigenschaften, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den
ordnungsgemäßen Einbau und die ordnungsgemäße Nachbehandlung nachweist.
Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für die
Güte, wenn sie in Gegenwart einer von uns beauftragten Person
vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind.
Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von dem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die
Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
§ 7 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus
den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts­grund
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für
Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht,
kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht
des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen
und Rechtsfolgen.
Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen genannt
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Handelt es sich bei dem Beton um eine Sache, die entsprechend
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre
ab Ablieferung. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen
für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist von uns und
für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.
§ 9 Höhere Gewalt/Vorbehalt der Selbstbelieferung
Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung
übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir
berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behin-
derung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch
Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren
Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die
Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist.
Als Umstand, der die Ausführung übernommener Aufträge erschwert oder verzögert gilt zudem die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren
Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte
verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat
uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff
hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache
verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung
erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon
jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor
dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an.
Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche
nach § 10.1 an uns zu zahlen.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können
wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Preis- und Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Preise der
am Tag der Lieferung geltenden Preisliste ab Werk zuzüglich der
Mehrwertsteuer. Abgerechnet werden die auf dem Lieferschein
ausgewiesenen Mengen, es sei denn, der Kunde weist eine davon
abweichende Liefermenge nach.
Zuschläge für Lieferungen von Kleinmengen (Mengen, die die
Ladekapazität der Transportfahrzeuge nicht voll ausschöpft), für
nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen, für nicht sofortige Entladung bei Ankunft an der Anlieferstelle sowie für Lieferungen außerhalb unserer normalen Geschäftszeit oder in der kalten
Jahreszeit werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Eventuell erforderlich werdendes Kühlen der Baustoffe wird
gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Preisänderungen für Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht sowie Diesel- und
Mautkosten und/oder Löhne. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
dem Kunden die Veränderungen in den Preisfaktoren nachzuweisen.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers,
auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht
bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich
welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
Falls der Käufer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Verzugsschaden zu
verlangen. Zudem können wir unsere Leistung zu verweigern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
abhängig zu machen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt,
durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der
Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des
Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Lieferung oder Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder
Sicherheit für sie geleistet ist. Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Käufer aus dem Deckungsschutz ausschließt.
Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei
deren Einstellung in laufende Rechnung - auf welche Schuld die
Leistung angerechnet wird.
§ 12 Baustoffüberwachung
Das mit der Baustoffeigenüberwachung betraute Personal unseres Unternehmens, die für uns zuständige Fremdüberwachung
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und die Bauaufsichtsbehörden sind berechtigt, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle
zu betreten und Proben aus dem von uns gelieferten Baustoff zu
nehmen.
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort / Datenverarbeitung
Erfüllungsort ist unser jeweiliges Lieferwerk, für die Zahlung ist
unser Verwaltungssitz der Erfüllungsort.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer Wahl auch der
Sitz unseres Lieferwerkes.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten
werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur
Vertragsabwicklung können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen (unter anderem
Konzernbuchhaltung) übermittelt werden. Die Übermittlung der
Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag
ergebenden Rechte und Pflichten.
Stand 01.01.2015
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Preisliste Beton Südwest
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten der Holcim Beton und Betonwaren GmbH, nachfolgend kurz
„Vermieter“
Allgemeines, Geltungsbereich
Die im Rahmen der Vermietung von Betonfördergeräten samt Zubehör („Mietsache“) von uns zu erbringenden Leistungen erfolgen
ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen gegenüber
dem Nutzer der Mietsache („Mieter“).
Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14
BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend insgesamt „Unternehmer“) auch für alle weiteren Geschäfte, wenn wir uns bei
späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen. Eine
Änderung der Bedingungen werden wir in diesen Fällen unverzüglich mitteilen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos leisten.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.
unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht etwas anderes erklärt oder vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist.
Unseren Angeboten und unseren Annahmeerklärungen liegen unsere jeweils gültigen Preislisten zugrunde.
Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter
verantwortlich.
Pflichten / Haftung des Vermieters
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der
Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet mit deren
Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschiedenheiten über die Dauer der Mietzeit ist die Tachoscheibe der Mietsache
maßgebend.
Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter
Termine oder Fristen durch uns berechtigen den Mieter unter
den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag
wegen Verzuges. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände
die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung
des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts nach diesen Bedingungen
sind von uns erbrachte Leistungen nicht zurückzugewähren. Der
Mieter hat eine für den erbrachten Leistungsteil ausstehende Vergütung zu bezahlen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche
Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige
durch politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden
Betrieben eintreten und von denen die Gewährung des Gebrauchs
der Mietsache abhängig ist, z.B. Ausfall von Versorgungsanlagen.
Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit
sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.
Eine Gewährleistung für den mit der Mietsache geförderten Beton übernehmen wir nicht. Wegen Mängeln der Mietsache stehen
dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus
den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Das gleiche gilt
für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadensersatzansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens
einen Monat nach Zurückweisung der Ansprüche durch den Vermieter. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kaufmann
Kenntnis von dem Schadensgrund erhält.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins nach
Fälligkeit zu entrichten sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch fachgerecht gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Gebrauch
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So hat er vor allem etwa
erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme
der Mietsache am Aufstellungsort rechtzeitig einzuholen und dafür zu sorgen, dass das für den Transport der Mietsache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen
und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit Lastwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 40 t ungehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Straßen- oder Bürgersteigabsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen hat der
Mieter auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen.
Für die Beseitigung aller durch den Arbeitsablauf verursachten
Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und
Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten
und der Aufstellungsort für den Fördervorgang geeignet ist. Sind
die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, hat der Mieter
alle daraus folgenden Konsequenzen zu übernehmen, insbesondere haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne
Rücksicht auf sein Verschulden.
Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem
für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzustellen, das für
den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht sowie eine
maximale Förderleistung gewährleistet. Zudem hat er in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und
Platz zum Reinigen der Mietsache sowie Ablegen von Betonresten
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auf oder an der Baustelle nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften bereitzuhalten.
Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde
Beton mit der Mietsache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch
für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei
Abruf; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.
Sofern sich die von uns geschuldete Leistung aufgrund eines von
dem Mieter zu vertretenden Umstandes verzögert, verspätet oder
unterbleibt, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
Der Mieter ist für die kostenlose Entsorgung der bei der Reinigung
der Mietsache anfallenden Betonmenge auf der jeweiligen Baustelle verantwortlich.
Bei Vermietung der Mietsache mit Bedienungspersonal, darf das
Bedienungspersonal nur zur Bedienung der mit Sache eingesetzt
werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haften wir nur, wenn wir das Bedienungspersonal
nicht ordnungsgemäß ausgewählt haben. Im Übrigen trägt der
Mieter die Haftung.
Sicherungsrechte
Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen ihn haben, gleich aus welchem Rechtsgrund,
schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus
dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt
wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Leistung
mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an.
Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im
einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung bis zur
Höhe der in Ziff. 5.1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir
sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres
Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir solange keinen
Gebrauch machen, wie der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sobald der Mieter unsere Forderungen erfüllt hat, sind die sicherungshalber abgetretenen Forderungen frei.
Der Mieter darf, sofern nicht § 354a HGB Anwendung findet, seine
Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten,
noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren.
Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile
einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Restforderung in Höhe des
jeweils eingezogenen Forderungsteils ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherung
für die Erfüllung unserer Saldoforderung.
Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu übergeben und uns zur Last fallende
Interventionskosten zu tragen.
Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen (Ziff. 5.1) um 15 % übersteigt.
Mietzins- und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und der Ausführung
der Leistung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und
Betriebsstoffe, sind wir berechtigt, den Mietzins entsprechend zu
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Preisliste Beton Südwest
erhöhen. Ist der Mieter kein Unternehmer, können wir die Anpassung der Miete nur verlangen, wenn zwischen Vertragsschluss und
der Überlassung der Mietsache mehr als vier (4) Monate liegen.
Zuschläge für die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung nach unserer
jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und Überlassung der
Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen
der schriftlichen Vereinbarung. Die gesetzliche Regelung, wonach
der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt.
Sind unsere Rechnungen überfällig und/oder ein eingeräumtes
Forderungslimit überschritten, sind wir berechtigt, keine weitere
Lieferung oder Leistung zu erbringen, bis der Zahlungseingang für
die Rechnung erfolgt und/oder das Forderungslimit wieder unterschritten ist.
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt,
durch die der Anspruch auf Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der
Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern,
bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.
Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Mieter aus dem
Deckungsschutz ausschließt.
Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung
gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit,
und der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Reicht die Erfüllungsleistung des Mieters nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei
deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die
Leistung angerechnet wird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der
Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Mieter ist verpflichtet,
uns ein entsprechendes Mandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – 10 Tage nach
Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Mieter sichert zu, dass das
Konto ausreichend gedeckt ist. Kosten, die bei uns aufgrund der
Nichteinlösung oder der Rückbuchung der Lastschrift entstehen,
gehen zu Lasten des Mieters, solange die Nichteinlösung oder die
Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
Gerichtsstand und anwendbares Recht/Datenspeicherung
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein
Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Hamburg.
Es gilt deutsches Recht.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass von uns zur Erfüllung
der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten
personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert.
Stand 01.01.2015
Notizen
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Notizen
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