Anschreiben Jahreswechsel 2016/2017

WMF Betriebskrankenkasse - Postfach 1412 - 73304 Geislingen/Steige
WMF Betriebskrankenkasse
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Arbeitgeberservice
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Geislingen, im Januar 2017
Gesetzesänderungen und Werte der Sozialversicherung ab 01.01.2017
Ordnungsbegriff: «Ordnungsbegriff»
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.01.2017 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft.
Damit auch Sie auf dem Laufenden bleiben, haben wir Ihnen die wichtigsten kurz zusammengefasst:
•
Jahresmeldung für kurzfristig Beschäftigte
Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausüben, die nicht berufsmäßig und von vornherein auf nicht
mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist, sind in allen
Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. (Ausnahme Unfallversicherung)
Es sind die gleichen DEÜV-Meldungen abzugeben wie für versicherungspflichtige Beschäftigte.
-
Beitragsgruppe: 0000 - Personengruppe: 110
- beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: 0,00 €
Die Meldungen sind an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee abzugeben.
•
Meldungen zur Unfallversicherung
Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz das elektronische Verfahren zur Erstellung des
Lohnnachweises für die Gesetzliche Unfallversicherung wird eingeführt, dass für das Kalenderjahr
einer Beitragspflicht ein Lohnnachweis bis spätestens 16. Februar des Folgejahres zu übermitteln ist.
Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung an die Unfallversicherung aus einem
systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe. Sollte es zu
fehlerhaften Meldungen kommen, sind diese zu stornieren und neu zu melden.
Sollte eine Insolvenz vorliegen, das Unternehmen eingestellt oder alle Beschäftigungsverhältnisse
beendet worden sein, ist der elektronische Lohnnachweis mit der nächsten Entgeltabrechnung
abzugeben, spätestens innerhalb von sechs Wochen.
•
Beitragssatz der Pflegeversicherung
Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 2,35% auf 2,55% angehoben.
Für kinderlose Mitglieder fällt weiterhin (seit 01.01.2005) ab dem 23. Lebensjahr ein
Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% an.
•
Neuerungen bei sv-net
Das Portal sv.net/online wird durch sv.net/standard und sv.net/classic durch sv.net/comfort ersetzt.
Folgende Infos sind außerdem zu beachten:
-
•
sv.net/online wird zum 31.12.2016 abgeschaltet
sv.net/standard wurde bereits zur Verfügung gestellt
sv.net/comfort wird Mitte 2017 freigeschaltet
sv.net/classic wird zum 31.12.2017 abgeschaltet
Neuerungen im Erstattungsverfahren nach dem AAG
Anträge auf Erstattung nach dem AAG werden ab dem 01.01.2017 mit den Bestandsdaten der
Krankenkassen abgeglichen. Wenn dabei ein Fehler festgestellt wird und die Krankenkasse
daraufhin den Erstattungsantrag verändert, so erhalten Sie eine Rückmeldung per
Datenübertragung.
Sollten Sie zu den Änderungen Fragen haben, so können Sie sich gerne bei uns melden.
Die ab 01.01.2017 gültigen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können Sie der beigefügten
Aufstellung entnehmen.
Aktuelle Informationen zu allen Gesetzesänderungen und unserer Arbeitgeberbefragung finden Sie auch
jederzeit in unserem Arbeitgeber-Service unter www.wmf-bkk.de/Arbeitgeber.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 und freuen uns auf eine weitere gute
Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre WMF Betriebskrankenkasse
Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auch mit uns zufrieden? – Dann empfehlen Sie uns
einfach weiter.
Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie 25,00 € von uns!
Werte der Sozialversicherung
ab 1. Januar 2017
Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung und Arbeitsförderung
WEST
4.350,00 €
6.350,00 €
OST
4.350,00 €
5.700,00 €
monatliche Bezugsgröße
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung und Arbeitsförderung
2.975,00 €
2.975,00 €
2.975,00 €
2.6600,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze
57.600,00 €
(Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V)
(52.200,00 €)
Geringfügigkeitsgrenze
Faktor F für Gleitzonenberechnung
Sachbezugswert für freie Verpflegung
Sachbezugswert für freie Unterkunft
450,00 €
0,7509
241,00 €
223,00 €
Höchstbeiträge
Rentenversicherung
Arbeitsförderung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
WEST
OST
1.187,46€
1.065,90 €
190,50 €
171,00 €
682,95 €
110,92 €
Inkl. Zuschlag für Kinderlose
121,80 €
Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung
(monatlich)
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld)
317,55 €
55,46 €
Pflegeversicherung
Beitragssätze
Krankenversicherung
14,60 v.H.
14,00 v.H.
1,10 v.H.
allgemeiner Beitragssatz
ermäßigter Beitragssatz
kassenindividueller Beitragssatz
Rentenversicherung
18,70 v.H.
Arbeitsförderung
3,00 v.H.
Pflegeversicherung
Zuschlag für Kinderlose
2,55 v.H.
0,25 v.H.
Beitragssatz für Versorgungsbezüge
zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz (ab 01.03.2016)
14,60 v.H.
1,10 v.H.
Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage
0,09 v.H.
Umlagesätze für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung
Umlage U1 (Erstattung = 70 v.H.)
2,40 v.H.
Umlage U2 (Erstattung = 100 v.H.)
0,35 v.H.
Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2017
Monat
Fälligkeit
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
27.01.2017
24.02.2017
29.03.2017
26.04.2017
29.05.2017
28.06.2017
Abgabe des
Beitragsnachweises
bis spätestens*
25.01.2017
22.02.2017
27.03.2017
24.04.2017
24.05.2017
26.06.2017
Monat
Fälligkeit
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
27.07.2017
29.08.2017
27.09.2017
26.10.2017
28.11.2017
27.12.2017
* Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen
Abgabe des
Beitragsnachweises bis
spätestens*
25.07.2017
25.08.2017
25.09.2017
24.10.2017
24.11.2017
21.12.2017