WMF Betriebskrankenkasse - Postfach 1412 - 73304 Geislingen/Steige WMF Betriebskrankenkasse Eberhardstraße D-73312 Geislingen Arbeitgeberservice Telefon 07331 25-7112 Telefax 07331 25-8050 Email [email protected] www.wmf-bkk.de Geislingen, im Januar 2017 Gesetzesänderungen und Werte der Sozialversicherung ab 01.01.2017 Ordnungsbegriff: «Ordnungsbegriff» Sehr geehrte Damen und Herren, zum 01.01.2017 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Damit auch Sie auf dem Laufenden bleiben, haben wir Ihnen die wichtigsten kurz zusammengefasst: • Jahresmeldung für kurzfristig Beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausüben, die nicht berufsmäßig und von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist, sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. (Ausnahme Unfallversicherung) Es sind die gleichen DEÜV-Meldungen abzugeben wie für versicherungspflichtige Beschäftigte. - Beitragsgruppe: 0000 - Personengruppe: 110 - beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: 0,00 € Die Meldungen sind an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee abzugeben. • Meldungen zur Unfallversicherung Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz das elektronische Verfahren zur Erstellung des Lohnnachweises für die Gesetzliche Unfallversicherung wird eingeführt, dass für das Kalenderjahr einer Beitragspflicht ein Lohnnachweis bis spätestens 16. Februar des Folgejahres zu übermitteln ist. Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung an die Unfallversicherung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemgeprüften Ausfüllhilfe. Sollte es zu fehlerhaften Meldungen kommen, sind diese zu stornieren und neu zu melden. Sollte eine Insolvenz vorliegen, das Unternehmen eingestellt oder alle Beschäftigungsverhältnisse beendet worden sein, ist der elektronische Lohnnachweis mit der nächsten Entgeltabrechnung abzugeben, spätestens innerhalb von sechs Wochen. • Beitragssatz der Pflegeversicherung Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 2,35% auf 2,55% angehoben. Für kinderlose Mitglieder fällt weiterhin (seit 01.01.2005) ab dem 23. Lebensjahr ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% an. • Neuerungen bei sv-net Das Portal sv.net/online wird durch sv.net/standard und sv.net/classic durch sv.net/comfort ersetzt. Folgende Infos sind außerdem zu beachten: - • sv.net/online wird zum 31.12.2016 abgeschaltet sv.net/standard wurde bereits zur Verfügung gestellt sv.net/comfort wird Mitte 2017 freigeschaltet sv.net/classic wird zum 31.12.2017 abgeschaltet Neuerungen im Erstattungsverfahren nach dem AAG Anträge auf Erstattung nach dem AAG werden ab dem 01.01.2017 mit den Bestandsdaten der Krankenkassen abgeglichen. Wenn dabei ein Fehler festgestellt wird und die Krankenkasse daraufhin den Erstattungsantrag verändert, so erhalten Sie eine Rückmeldung per Datenübertragung. Sollten Sie zu den Änderungen Fragen haben, so können Sie sich gerne bei uns melden. Die ab 01.01.2017 gültigen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können Sie der beigefügten Aufstellung entnehmen. Aktuelle Informationen zu allen Gesetzesänderungen und unserer Arbeitgeberbefragung finden Sie auch jederzeit in unserem Arbeitgeber-Service unter www.wmf-bkk.de/Arbeitgeber. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Ihre WMF Betriebskrankenkasse Sind Sie und Ihre Mitarbeiter auch mit uns zufrieden? – Dann empfehlen Sie uns einfach weiter. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie 25,00 € von uns! Werte der Sozialversicherung ab 1. Januar 2017 Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung und Arbeitsförderung WEST 4.350,00 € 6.350,00 € OST 4.350,00 € 5.700,00 € monatliche Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung und Arbeitsförderung 2.975,00 € 2.975,00 € 2.975,00 € 2.6600,00 € Jahresarbeitsentgeltgrenze 57.600,00 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V) (52.200,00 €) Geringfügigkeitsgrenze Faktor F für Gleitzonenberechnung Sachbezugswert für freie Verpflegung Sachbezugswert für freie Unterkunft 450,00 € 0,7509 241,00 € 223,00 € Höchstbeiträge Rentenversicherung Arbeitsförderung Krankenversicherung Pflegeversicherung WEST OST 1.187,46€ 1.065,90 € 190,50 € 171,00 € 682,95 € 110,92 € Inkl. Zuschlag für Kinderlose 121,80 € Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung (monatlich) Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 317,55 € 55,46 € Pflegeversicherung Beitragssätze Krankenversicherung 14,60 v.H. 14,00 v.H. 1,10 v.H. allgemeiner Beitragssatz ermäßigter Beitragssatz kassenindividueller Beitragssatz Rentenversicherung 18,70 v.H. Arbeitsförderung 3,00 v.H. Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose 2,55 v.H. 0,25 v.H. Beitragssatz für Versorgungsbezüge zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz (ab 01.03.2016) 14,60 v.H. 1,10 v.H. Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage 0,09 v.H. Umlagesätze für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung Umlage U1 (Erstattung = 70 v.H.) 2,40 v.H. Umlage U2 (Erstattung = 100 v.H.) 0,35 v.H. Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2017 Monat Fälligkeit Januar Februar März April Mai Juni 27.01.2017 24.02.2017 29.03.2017 26.04.2017 29.05.2017 28.06.2017 Abgabe des Beitragsnachweises bis spätestens* 25.01.2017 22.02.2017 27.03.2017 24.04.2017 24.05.2017 26.06.2017 Monat Fälligkeit Juli August September Oktober November Dezember 27.07.2017 29.08.2017 27.09.2017 26.10.2017 28.11.2017 27.12.2017 * Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen Abgabe des Beitragsnachweises bis spätestens* 25.07.2017 25.08.2017 25.09.2017 24.10.2017 24.11.2017 21.12.2017
© Copyright 2024 ExpyDoc