STELLENAUSSCHREIBUNG Vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist im Landeskriminalamt in der Zentralstelle für polizeiliche Prävention zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters polizeiliche Prävention/Beratung mit Darstellung der POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall zu besetzen. Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (Heben und Tragen von Lasten) ist wegen des Eigengewichts des POLDI-Kostüms von 15 kg die Besetzung der Stelle ausschließlich mit einem männlichen Bewerber, der zudem auch über die gesundheitliche Eignung verfügt, möglich. In der Zentralstelle für polizeiliche Prävention sind folgende Aufgabengebiete wahrzunehmen: Unterstützung der polizeilichen Beratung/technischen Prävention, Durchführung von sicherungstechnischen Beratungen, Durchführung von verhaltensorientierten Beratungen, Mitwirkung bei der Erarbeitung, Entwicklung und Koordinierung von landesweiten Präventionskonzepten, -standards und -projekten, insbesondere zu den Schwerpunktthemen Diebstahl und Einbruch, Raub, Betrug, Zivilcourage, Nachbarschaftshilfe und Gewalt, Mitwirkung bei der Erarbeitung von Präventionsmaterialien (z. B. Broschüren). Zudem ist die Darstellung der POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall abzusichern. Die sächsische Polizei nutzt für Maßnahmen der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für Vor- und Grundschüler die Sympathiefigur POLDI. Unter anderem wird POLDI im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen als Live-Figur eingesetzt. Dadurch können Präventionsthemen kindgerecht und emotional ansprechend vermittelt und ein positiver Erstkontakt von Kindern mit der Polizei hergestellt werden. Die Figur ist so konzipiert, dass POLDI selbst nicht spricht. Diese Rolle wird von einem Moderator übernommen. Das ausgeschriebene Aufgabengebiet im Zusammenhang mit der POLDI-Live-Figur umfasst folgende Tätigkeiten: Darstellung der POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall, organisatorische, inhaltliche und terminliche Planung, Vor- und Nachbereitung der POLDI-Auftritte in Absprache bzw. Zusammenarbeit mit den Dienststellen, Kostümpflege. Zwingende Voraussetzungen für die Tätigkeit sind: ein Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung, Soweit Sie die vorgenannten Anforderungskriterien erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an das LANDESKRIMINALAMT Referat 13 Personal Neuländer Straße 60 01129 Dresden oder per E-Mail an [email protected] .de. Bewerber, die bereits beim Freistaat Sachsen beschäftigt sind, werden gebeten, Ihre Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte zu erteilen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen für Verfahrensfragen Frau Matthes, Tel. 0351/8552128, und für Fragen zum Aufgabenbereich Frau PORin Hänsel, Telefon 0351 855 2300, zur Verfügung. Bewerbungen, die nach dem 16. Januar 2017 eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden. Weitergehende Informationen zum Landeskriminalamt finden Sie unter www.polizei.sachsen.de Führerschein der Klasse B, breit gefächertes technisches Interesse und Verständnis, anwendungsfähige Computerkenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen, gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, fachliches Interesse, Lernfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenz, Aufgeschlossenheit, kommunikative Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, Kinderfreundlichkeit und hohe physische Belastbarkeit (Gewicht des Kostüms beträgt 15 kg), zeitlich flexibel einsetzbar. Die Vergütung für Tarifbeschäftigte erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit nach Entgeltgruppe 9 TV-L, wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der Berufserfahrung des Bewerbers richtet. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bei Einsendungen per E-Mail sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr als 4 MB beigefügt sein.
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