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STELLENAUSSCHREIBUNG
Vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist
im Landeskriminalamt in der Zentralstelle für polizeiliche Prävention zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines
Sachbearbeiters polizeiliche Prävention/Beratung mit Darstellung der
POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall
zu besetzen.
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (Heben und Tragen
von Lasten) ist wegen des Eigengewichts des POLDI-Kostüms von 15
kg die Besetzung der Stelle ausschließlich mit einem männlichen Bewerber, der zudem auch über die gesundheitliche Eignung verfügt,
möglich.
In der Zentralstelle für polizeiliche Prävention sind folgende Aufgabengebiete wahrzunehmen:
 Unterstützung der polizeilichen Beratung/technischen Prävention,
 Durchführung von sicherungstechnischen Beratungen,
 Durchführung von verhaltensorientierten Beratungen,
 Mitwirkung bei der Erarbeitung, Entwicklung und Koordinierung von
landesweiten Präventionskonzepten, -standards und -projekten, insbesondere zu den Schwerpunktthemen Diebstahl und Einbruch, Raub,
Betrug, Zivilcourage, Nachbarschaftshilfe und Gewalt,
 Mitwirkung bei der Erarbeitung von Präventionsmaterialien (z. B. Broschüren).
Zudem ist die Darstellung der POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall
abzusichern.
Die sächsische Polizei nutzt für Maßnahmen der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für Vor- und Grundschüler die Sympathiefigur
POLDI. Unter anderem wird POLDI im Rahmen öffentlichkeitswirksamer
Veranstaltungen als Live-Figur eingesetzt. Dadurch können Präventionsthemen kindgerecht und emotional ansprechend vermittelt und ein positiver
Erstkontakt von Kindern mit der Polizei hergestellt werden. Die Figur ist so
konzipiert, dass POLDI selbst nicht spricht. Diese Rolle wird von einem
Moderator übernommen.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet im Zusammenhang mit der
POLDI-Live-Figur umfasst folgende Tätigkeiten:
 Darstellung der POLDI-Live-Figur im Vertretungsfall,
 organisatorische, inhaltliche und terminliche Planung, Vor- und Nachbereitung der POLDI-Auftritte in Absprache bzw. Zusammenarbeit mit den
Dienststellen,
 Kostümpflege.
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Zwingende Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
 ein Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung,
Soweit Sie die vorgenannten
Anforderungskriterien erfüllen,
bitten wir Sie um Zusendung
Ihrer aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen
an das
LANDESKRIMINALAMT
Referat 13 Personal
Neuländer Straße 60
01129 Dresden
oder per E-Mail an
[email protected]
.de.
Bewerber, die bereits beim
Freistaat Sachsen beschäftigt
sind, werden gebeten, Ihre
Zustimmung zur Einsicht in
die Personalakte zu erteilen.
Als Ansprechpartner stehen
Ihnen für Verfahrensfragen
Frau Matthes, Tel. 0351/8552128, und für Fragen zum
Aufgabenbereich Frau PORin
Hänsel, Telefon 0351 855
2300, zur Verfügung.
Bewerbungen, die nach dem
16. Januar 2017
eingehen, können im
Auswahlverfahren keine
Berücksichtigung finden.
Weitergehende Informationen
zum Landeskriminalamt
finden Sie unter
www.polizei.sachsen.de
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Führerschein der Klasse B,
breit gefächertes technisches Interesse und Verständnis,
anwendungsfähige Computerkenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen,
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, fachliches Interesse, Lernfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick,
Sozialkompetenz, Aufgeschlossenheit, kommunikative Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten,
Kinderfreundlichkeit und hohe physische Belastbarkeit (Gewicht des Kostüms beträgt 15 kg),
zeitlich flexibel einsetzbar.
Die Vergütung für Tarifbeschäftigte erfolgt auf Grundlage einer entsprechenden
tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit nach Entgeltgruppe 9 TV-L, wobei sich die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe nach der Berufserfahrung des Bewerbers richtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des
Bewerbungsverfahrens erteilen.
Zudem bitten wir um Ihr Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen
nur dann zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter
Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Bei Einsendungen per E-Mail sollten Ihre Unterlagen in einer pdf-Datei mit nicht mehr
als 4 MB beigefügt sein.