Wetteraner Boten - Stadt Wetter (Hessen)

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Wetter (Hessen)
Feitag, 6.1.2017 · Nr. 1
WETTERANER BOTE
Amönau · Mellnau · Niederwetter · Oberndorf · Oberrosphe · Todenhausen · Treisbach · Unterrosphe · Warzenbach · Wetter
WIEDERERÖFFNUNG
nach Umzug am 12. Januar 2017!
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Wir möchten uns bei Ihnen für
das
entgegengebrachte
Vertrauen bedanken und
freuen uns, Sie 2017 begrüßen zudürfen.
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Angebote
vom 5.1. bis 7.1.2017
Hackfleisch gemischt Rind/Schwein
Schweine-Stielkotelett
Fleischwurst im Ring
Pustertaler Rauchschinken
Frau Antje Pikantje, 48% Fett i. Tr.
Hausmacher Wurstsalat
Pane Fione ca. 300 g
Getränkemarkt
Binding Römer Pils
20 x 0,5 Liter-Fl.-Kasten
1 kg
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100 g
100 g
100 g
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Stück
0,99 €
Nestea Eistee, verschiedene Sorten
1,5 Liter-PET-Flasche
3,96 €
3,99 €
0,69 €
1,49 €
0,77 €
0,69 €
0,99 €
9,99 €
zzgl. Pfand 3,10 Euro
zzgl. Pfand 0,25 Euro
Förstina Schorle, verschiedene Sorten
12 x 0,75 Liter-PET-Fl.-Kasten
6,99 €
zzgl. Pfand 3,30 Euro
Speiseplan vom 7. 1. bis 13.1.17
Currywurst mit Brötchen
Montag
Schaschlik mit Reis
Dienstag Schnitzeltag
Mittwoch Nudeln Bolognese
Donnerstag Schlachteplatte
Freitag
Hähnchenschenkel m. Kartoffelauflauf
Samstag
von
2,50 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
5,00 €
3,50 €
6 bis 24 Uhr
www.rewe-wetter.de
Für Druckfehler
keine Haftung.
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Aus dem Rathaus
Für das Linienbündel Nord, bestehend aus den Kommunen Münchhausen, Wetter und Lahntal suchen wir nunmehr auf ehrenamtlicher Basis eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in. Die
konstituierende Sitzung soll am 15.3.2017 im Tagungs- und Technologiezentrum Marburg um 18:30 Uhr stattfinden.
Wir bitten Sie, bei Interesse Ihre formlose Bewerbung bei der Kommune/im Rathaus beim jeweiligen Ordnungsamt bis zum 31.1.2017
abzugeben. Bei Mehrfachbenennungen wird das Los entscheiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06421-40513 78 oder per E-Mail: BornG@marburg-biedenkopf zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Born, Stellv. Geschäftsführer des RNV
Senioren
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Allgemeine Informationen zur Grundsteuer
- Eigentumsübergang
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Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder
eine andere Immobilie verkauft oder gekauft und möchten nun wissen,
was zu tun ist, damit die Umstellung auf den Käufer / die Käufer(in)
erfolgt?
Die folgenden Informationen sollen Ihnen Antwort geben:
Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag.
Eine Abschrift des Kaufvertrages wird u.a. an das Bauamt der Stadt
Wetter und an das zuständige Finanzamt gesandt. Sowohl Käufer
wie Verkäufer sind nunmehr der Meinung, dass alles geregelt sei
und eine zügige Umstellung der Grundbesitzabgaben auf den neuen
Eigentümer / die neue Eigentümerin erfolgen kann. Dass die Umstellung der Grundsteuer erfolgen kann, ist richtig.
Allerdings kann eine zeitnahe Umstellung nicht garantiert werden. Warum?
Gemäß § 184 Abgabenordnung darf die Stadt Wetter die Grundsteuer erst nach Erlass eines geänderten Grundsteuermessbescheides auf den Neueigentümer umschreiben.
Diesen Grundsteuermessbescheid erlässt das zuständige Finanzamt
Marburg-Biedenkopf. Im Wege der so genannten Zurechnungsfortschreibung schreibt das Finanzamt die Grundsteuer jedoch grundsätzlich erst zum nächsten 1.1. des auf den Kauf bzw. Verkauf
folgenden Jahres um. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige
Eigentümer / die bisherige Eigentümerin Schuldner / Schuldnerin
für die Grundsteuer.
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DRK – Deutsches Rotes Kreuz
Interessantes und Wissenswertes über
„Erste Hilfe“ mit Horst Galonska
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Zu Fuß auf dem Traumpfad von München nach
Venedig. Vortrag mit Bilder von Heinrich Reh
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„Kuhstallgeschichten – Die schönsten Geschichten
schreibt das Leben“ mit Karl-Wilhelm Becker
Der Entertainer erzählt aus seinem Leben als Betriebshelfer
in der Landwirtschaft, kennt keine Hemmungen und singt
ohne Rücksicht auf Verluste.
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Musikalische Unterhaltung mit Hans-Eckhard Lauer
und seiner Zitter
Beispiel:
- Übereignung zum 15.5.2016
- Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber
zum 1.1.2017
- Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung
(bis zum 31.12.2016) steuerpflichtig
Aktuelles aus dem Rathaus
Der Regionale Nahverkehrsverband MarburgBiedenkopf (RNV) sucht ehrenamtliche
Mitglieder für den gemeinsamen
Fahrgastbeirat >Universitätsstadt Marburg
und Landkreis Marburg-Biedenkopf<
Erfahrungsgemäß kann die Umschreibung seitens des Finanzamtes
einige Monate in Anspruch nehmen, sodass in einzelnen Fällen die
Umschreibung nicht bis zum 1.1. durchgeführt wird. Der bisherige
Eigentümer / die bisherige Eigentümerin bleibt dann solange
Schuldner / Schuldnerin der Grundsteuer, bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden entsprechend erstattet.
Liegt uns nach Bearbeitung des Finanzamtes ein geänderter Grundsteuermessbescheid vor – dies ist immer dann der Fall, wenn auch
Ihnen ein neuer Bescheid zugeht – können wir die Grundsteuerzahllast umstellen. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin wird dann von der Grundsteuer entlastet, während dessen
der Neueigentümer / die Neueigentümerin zur Zahlungspflicht herangezogen wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus den genannten Gründen
unsererseits eine zeitnahere Umstellung der Grundsteuer nicht
möglich ist!
Sollten Sie dennoch Fragen zu diesem Thema haben, geben Ihnen
die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne Auskunft:
Fachbereich I Finanzservice
Ansprechpartner: Hr. André Heldmann, Tel.: 06423 82-32
E-Mail:
[email protected]
Fr. Kristina Schulze, Tel.: 06423 82-31
E-Mail:[email protected]
Servicezeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs;
Im Jahre 2006 einigten sich die Stadt Marburg und der Landkreis
Marburg-Biedenkopf auf die gemeinsame Einrichtung eines Fahrgastbeirates. Eine entsprechende Geschäftsordnung wurde am
14.1.2008 unterzeichnet.
Mit Datum vom 15.6.2016 brachte der Fahrgastbeirat eine neue Geschäftsordnung auf den Weg. Ziel war, die Amtsperiode der Mitglieder an die Kommunalwahl anzugliedern und die weitere
Aufnahme eines Fahrgastverbandes. Diese überarbeitete Geschäftsordnung wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Marburg am 16.9.2016 und von der Verbandsversammlung des
RNV am 27.9.2016 bestätigt.
Der Fahrgastbeirat soll einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und Optimierung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt
und im Landkreis leisten. Er setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern
zusammen, die unterschiedliche Kundengruppen des ÖPNV repräsentieren. Er soll eigene Verbesserungsvorschläge machen, Anregungen aus der Öffentlichkeit aufnehmen und auch bei der
mittelfristigen Planung als sog. „Nahverkehrsbeirat“ tätig sein.
Somit agiert der Fahrgastbeirat an der Schnittstelle von Fahrgästen,
Verkehrsunternehmen und lokalen Aufgabenträgern.
gez. Spanka, Bürgermeister
4
Freiwillige Feuerwehr Wetter-Todenhausen
Einsammlung von Weihnachtsbäumen
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend
gemacht werden.
Wetter, den 6. Januar 2017
gez. Spanka, Bürgermeister
In Todenhausen werden am 14.1.2017 ab 10:00 Uhr wieder die
Weihnachtsbäume durch die Freiwillige Feuerwehr eingesammelt.
Wir holen Ihren Baum zu Hause ab!
Matthias Petri
Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Wetter
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Aspher Weg“,
Wetter: Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Bekanntmachungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter hat am 20. September 2016 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 10
Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB, § 5 HGO und § 81 HBO als
Satzung beschlossen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung
in Kraft.
Der Geltungsbereich kann der nachstehend abgebildeten Karte entnommen werden, die kein formeller Bestandteil der Bekanntmachung
ist.
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden,
und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften anderweitigen, aber ausgeschiedenen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung wird mitsamt Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan,
Umweltbericht und Grünordnungsplan ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Wetter, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns
Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft
erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach
§ 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich
werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Amtliche Bekanntmachung
Weihnachtsbäume werden abtransportiert
Die Abgabemöglichkeiten der Weihnachtsbäume erfolgt dieses Jahr
wieder bei den üblichen Sammelstellen. Ab dem 9. Januar 2017 erfolgt der Abtransport durch den Zweckverband Bauhof. Zu beachten ist, dass kein Schmuck – insbesondere Lametta – mehr an den
Bäumen hängen darf.
Wir weisen darauf hin, dass nach dem 20. Januar 2017 keine Bäume
mehr an den Sammelstellen angeliefert werden dürfen!
Die Sammelstellen befinden sich in
Wetter:
Parkplatz Eichendorffweg
Parkplatz vor der Stadthalle,
Parkplatz vor dem Bullenstall,
Festplatz in der Aue beim Generatorenhäuschen
Amönau:
Platz beim Dorfgemeinschaftshaus
Mellnau:
Platz beim Dorfgemeinschaftshaus
Niederwetter:
Platz beim Dorfgemeinschaftshaus
Oberndorf:
Platz beim Dorfgemeinschaftshaus
Unterrosphe:
Festplatz, Sportplatzstraße
Warzenbach:
Platz beim Dorfgemeinschaftshaus
Oberrosphe:
Festplatz
Treisbach:
Wiese hinter dem Dorfgemeinschaftshaus
Todenhausen:
Bäume werden durch die örtliche Feuerwehr am
14. Januar 2017 an der Grundstücksgrenze abgeholt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung
Wetter, Telefon 06423 / 82-0.
6. Januar 2017
gez. Spanka, Bürgermeister
Vorbereitende Bauleitplanung
der Stadt Wetter
Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Wetter,
im Bereich „Am Aspher Weg“: Bekanntmachung der
Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter hat am 20. September 2016 den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gemäß § 6 BauGB wurde die festgestellte
Änderung des Flächennutzungsplanes dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die Flächennutzungsplan-Änderung geprüft und mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 unter dem
Aktenzeichen RPGI-31-61a0100/127-2014/2 genehmigt. Die Erteilung
der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Geltungsbereich kann der nebenstehend abgebildeten Karte entnommen werden, die kein formeller Bestandteil der Bekanntmachung
ist.
Siehe rechte Spalte
Gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan-Änderung eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften anderweitigen, aber
ausgeschiedenen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der geänderte Flächennutzungsplan wird mitsamt Begründung und
Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung im Rathaus der
Stadt Wetter, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine
nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1
BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
5
Wetter, den 6. Januar 2017
(7) Der Tierseuchenkasse ist weiterhin zum Zwecke der Veranlagung unverzüglich mitzuteilen, wenn nach dem Stichtag
a) sich die Zahl der Tiere einer Tierart um mehr als 10 vom Hundert, mindestens jedoch 5 Tiere, erhöht,
b) ein Tierbestand neu begründet wird oder
c) Tiere einer anderen Art in den Bestand aufgenommen werden.
Die Veranlagung aus der Nachmeldung erfolgt anteilmäßig ab dem
Monat, in dem die Veränderung eintritt.
(8) Halter von Rindern melden ihre Rinder zum Stichtag sowie bei
Bestandsveränderungen nicht. Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe am Stichtag sowie die Bestandsveränderungen übernimmt die Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HIT)
(9) Für die in Hessen wohnhaften Mitglieder des Landesverbandes
Hessischer Imker e.V. (LHI) wird die Zahl der Bienenvölker durch
den LHI erfasst und gemeldet.
(10) Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf
Dauer (mindestens 12 Monate) aufgegeben, so endet auf schriftlichen
Antrag des Tierhalters die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats,
in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse eingeht. Der Antrag muss
auch Angaben über den Verbleib der Tiere enthalten. Bei Beträgen
unter 5 EUR oder wenn die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht
sind, unterbleibt eine anteilige Rückerstattung.
(11) Von der Erhebung von Beiträgen kann abgesehen werden, wenn
die Tiere nur vorübergehend oder saisonal in Hessen gehalten werden
und der Tierhalter nachweislich seiner Melde- und Beitragspflicht in
einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des deutschen
Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2017 nachgekom-men ist. Tierhalter haben in diesem Fall für die Tiere, einschließlich deren Nachzucht, keinen Anspruch auf freiwillige Leistungen der Hessischen
Tierseuchenkasse.
§2
(1) Die Tierseuchenkassenbeiträge sowie die Kostenanteile für die Beseitigung von Falltieren werden wie folgt festgesetzt:
Siehe Tabelle auf Seite 7
(2) Gemäß § 5 Abs.4 HAGTierGesG wird für Bienen und Süßwasserfische die Erhebung von Beiträgen ausgesetzt.
(3) Die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren wird zusammen mit den Beiträgen erhoben.
Eine Verrechnung erfolgt verursachergerecht mit den tatsächlich angefallenen Kostenanteilen bei den jeweiligen Tierhaltern im Wirtschaftsjahr mit der Beitragsforderung für das Jahr 2018. Sollte eine
Verrechnung nicht mög-lich sein, erfolgt keine Nachforderung bzw.
Rückvergütung -im Beitragsjahr- bei Beträgen unter 5 EUR.
(4) Für die Tierarten Ziegen (unter 9 Monate alt), Geflügel und Gehegewild wird keine Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung
von Falltieren erhoben. Die angefallenen Kosten für die Beseitigung
von Falltieren werden - nach Abschluss des Wirtschaftsjahres- mit
den jeweiligen Verursachern - vollständig abgerechnet.
(5) Der Tierhalter ist an den Kosten der in Anspruch genommenen
Leistungen der Tierkennzeichnung nach VO (EU) Nr. 702/2014 Artikel 14, Nr. 3a zu beteiligen.
Den Eigenanteil des Tierhalters rechnet die Tierseuchenkasse einmal
jährlich mit dem Tierhalter ab.
(6) Der Beitragssatz für Viehhändler beträgt 10 % des Beitragssatzes
der jeweiligen Tierart.
§3
Für Tiere, die dem Bund oder einem Bundesland gehören sowie für
Schlachtvieh, dass Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist, werden keine Beiträge erhoben.
§4
Die Beiträge an die Tierseuchenkasse werden mit Zugang des Bescheides fällig. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen.
§5
(1) Der Anspruch auf eine Leistung der Tierseuchenkasse entfällt,
wenn schuldhaft fehlerhafte oder verspätete Angaben gemacht oder
Angaben unterlassen werden die nach § 1 vorgeschrieben sind, die
Beitragspflicht nach § 2 nicht erfüllt wird, insbesondere die Beiträge
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt worden sind.
§ 18 Abs. 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22.
Mai 2013 (BGBl. Teil I, Nr. 25, S. 1324) bleiben hiervon unberührt.
(2) Ein schuldhafter Verstoß gegen die Melde- und Beitragspflicht zur
Tierseuchenkasse liegt auch dann vor, wenn Fehler bei der Meldung
zum Stichtag nicht spätestens zwei Monate vor dem Schadensfall berichtigt und die dann fälligen zusätzlichen Beiträge nicht innerhalb von
zwei Wochen nach der Zustellung der entsprechenden Beitragsbescheide entrichtet worden sind.
gez. Spanka, Bürgermeister
Satzung über die Erhebung von
Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die
Vorauszahlung für Kostenanteile zur
Beseitigung von Falltieren für das
Wirtschaftsjahr 2017
Aufgrund des § 5 Abs. 2, 4, 5 und 6 und des § 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (HAGTierGesG) sowie
des § 8 Abs. 3 und 4 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG), jeweils in
der Fassung vom 14.Dezember 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Hessischen Ausführungsgesetze zum Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tiergesundheitsgesetz
vom 24. März 2015, hat der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Für die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren ist maßgebend, wie viele
Tiere am Tag der von der Tierseuchenkasse durchgeführten amtlichen
Erhebung vorhanden waren.
(2) Zum Stichtag der amtlichen Erhebung wird der 1.1.2017 bestimmt.
(3) Halter von Einhufern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Geflügel und Gehegewild, die diese Tiere im Lande Hessen halten,
sind verpflichtet
a) der Tierseuchenkasse Name, Anschrift sowie die Art und die Zahl
der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere -nach Tierarten gegliedert- innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag mitzuteilen. Die Meldung ist entweder auf dem von der Tierseuchenkasse ausgegebenen
amtlichen Erhebungsbogen oder per Internet unter www.hessischetierseuchenkasse.de vorzunehmen.
b) schriftlich oder online bei der Hessischen Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden oder unter www.hessischetierseuchenkasse.de ihre Tierhaltung anzuzeigen, wenn sie bis zum 10.1.2017
keinen Meldebogen erhalten haben,
(4) Viehhändler melden 4 v.H. der Anzahl der im Vorjahr - auf eigene
Rechnung - umgesetzten Tiere als den für die Berechnung der Beiträge maßgebenden Tierbestand.
(5) Die Berechnung der Beiträge sowie der Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren er-folgt aufgrund der Angaben des Tierhalters.
Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier
hat.
(6) Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2017 keine Tierbestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand des Vorjahres oder der jeweiligen Datenbank Herkunftssicherungs- und
Informationssystem für Tiere (HIT) für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden.
Die der Tierseuchenkasse durch Fristversäumnisse von Tierhaltern
im Melde- und Erhebungsverfahren entstehenden Kosten werden
dem Tierhalter auferlegt.
6
Eine Aufrechnung von Leistungsansprüchen des Tierhalters gegen
(3)
Beitragsforderungen
der Tierseuchenkasse wird ausgeschlossen.
durch
(4)
Für zusätzlich notwendigen Personal- und Sachaufwand
schuldhaft nicht fristgerecht erfolgte Meldung des Tierbestands wird
von dem jeweiligen Tierhalter eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
§6
Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Wiesbaden, den 3.11.2016
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates
der
Tierseuchenkasse
Hessischen
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u. Feiertage
18.00 – 23.00 Uhr
13.00 – 23.00 Uhr
08.00 – 23.00 Uhr
Telefonische Bereitschaft außerhalb der normalen hausärztlichen
Sprechstundenzeiten
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.
18.00 – 08.00 Uhr
Mi. und Fr.
13.00 – 08.00 Uhr
Wochenende u. Feiertage 8.00 – 8.00 Uhr
Kinderärztlicher
Notdienst
Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin
Baldingerstr. 1, 35043 Marburg
Telefon: 0 64 21 / 586-0
Sprechzeiten:
Mittwochs
16.00 - 20.00 Uhr
Sa. + So.
sowie an Feiertagen
9.00 - 18.00 Uhr
Zahnärztlicher
Notdienst
Notfall
Ortsvorsteher/in
Polizei Notruf 110
Polizeistation Marburg
Tel. 06421 / 4060
Wetter Kernstadt
[email protected]
Stadtteil Amönau
Tel. BGH: 6398
Sprechzeiten: Mo. 18.00 – 19.30 Uhr
Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Telefonseelsorge Marburg
08 00/111 0 111 u. 111 0 222
Leiter: Pfr. Sven Kepper
Eisenacher Weg 24, Wetter
Tel. 0 64 23/96 92 72
Fax: 0 32 22/3 49 23 39
[email protected]
www.telefonseelsorge-marburg.de
Stadtteil Mellnau
Tel. BGH: 54 29 777
Sprechzeiten: Mi. 18.30 – 19.30 Uhr
Stadtteil Niederwetter
Tel. BGH: 1274
Sprechzeiten: Di. 18 – 19 Uhr
Bücherecke zeitgleich geöffnet
Stadtteil Oberrosphe
Tel. BGH: 7165
Sprechzeit: Mi. 18.00 – 19.30 Uhr
Stadtteil Todenhausen
Tel. BGH: 2701
Sprechzeiten: Do. 19 - 20 Uhr
Stadtteil Treisbach
Tel. BGH: 969 482;
Sprechzeiten: Do. 19.30 – 21.00 Uhr
Stadtteil Unterrosphe
Tel. BGH: 6375
Sprechzeiten: Mi. 18.00 – 19.00 Uhr
Stadtteil Warzenbach
Tel. BGH: 541 152
Sprechzeiten: Mo. 19.00 – 20.00 Uhr
Störungsdienste
Abwasser (ZMA) Tel. 06 41/95 06-333
Trinkwasserversorgung (ZMW)
während den Dienstzeiten:
Mo.-Do.
07.00 – 15.45 Uhr
Fr.
07.00 – 12.30 Uhr
Tel. 0 64 28/93 44 35 oder
93 44 36 oder
ZMW Gießen
06 41/95 0 60
an Wochenenden:
Tel. 0 64 28/93 40
EnergieNetz Mitte GmbH
Servicecenter:
08 00/3 25 05 32
Störungen:
08 00/3 41 01 34
Stadtwerke Marburg
Störungsstelle:
0 64 21/205-720
Revierförsterei
Theresa Wessel, Försterweg 15, Mellnau
Tel. 0 64 23 – 5 42 98 46
Mobil: 0160 - 4 70 63 68
Rathaus
Zu erfragen unter der Tel. Nr.
01 80/5 60 70 11
14 Cent p. Min. aus dem dt. Festnetz,
Mobilfunk kann abweichen
Tierärztlicher
Notdienst
Tierarztpraxis Wetter
Im Berntal 6, Wetter
Tel. 54 45 50
Tierarztpraxis Dr. Rolf Ahlbrecht
Steinacker 13, Oberrosphe Tel. 42 55
ApothekenNotdienst
Apotheken-Notdienst-Auskunft der
Landesapothekenkammer Hessen
08 00/0 02 28 33
(Ortstarif)
Sonstige
Bereitschaftsdienste
Wochenenddienst Diakoniestation
Wetter gGmbH
24 h Rufbereitschaft
Tel. 963 000
Wochenenddienst Pflegedienst
Hans-Peter Frings
24 h Rufbereitschaft
Tel. 543 259
Wochenenddienst Pflegedienst Falk
24 h Rufbereitschaft
Tel. 51 888
Sprechstunden
im Rathaus
Stadtverwaltung Zentrale/
Bürgerbüro
Tel: 82-0 oder 82 54 Fax: 82 21
Internet: www.wetter-hessen.de
E-Mail: [email protected]
Folgende Sprechstunden finden im Zimmer
Nr. 42 im 2. OG statt (Tel. 82 23):
Hospitalverwaltung:
Mo. 13 – 15 Uhr
Sozialverband Deutschland SoVD
Winterpause: 20.12. 2016 - 9.1.2017
Forum Betreuung
Jeden 1. und 3. Donnerstag
im Monat von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr
Elternberatung
„NULL bis SECHS“
Do. 11.00 – 12.00 Uhr
Ortsgericht:
Do. 17.00 – 18.00 Uhr
H. Kombächer 0163 / 26 00 506
Sprechzeiten Stadtverwaltung
Mo., Mi., Fr.
08.30 – 12.00 Uhr
Do. 14.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Bürgerbüro
Mo.
08.00 – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr.
08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten Jugendförderung
Mo.
10.00 – 12.00 Uhr
Do. 14.30 – 16.30 Uhr
Stadtarchiv (Klosterberg)
Tel: 18 07
Öffnungszeiten: Di. 15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Schiedsamt Wetter – Streitschlichtung
Sprechstunde montags von 17-18 Uhr
Tel.0 64 23-27 36
E-Mail: [email protected]
Impressum:
Druck und Verlag: Henrich-Druck
Inh.: Michael Henrich · Neue Gartenstraße 16
35279 Neustadt (Hessen)
Tel. (0 66 92) 63 25 · Fax 54 88 · [email protected] · www.henrich-druck.de
Erscheinungsdatum: Einmal in der Woche freitags, kostenfrei an alle erreichbaren Haushalte.
Fotos: u. a. von Fotolia.
HD
Annahmeschluss: Texte+ Bilder: Montag 12.00 Uhr · Anzeigen: Montag 18.00 Uhr
Traueranzeigen: Dienstag 12.00 Uhr
Allgemeine und haftungsrechtliche Hinweise: Für unaufgeforderte Manuskripte, Fotos und oder Datenträger übernimmt der Verlag keinerlei Gewähr oder Haftung und sendet diese nicht zurück. Der Verlag
behält sich vor Vereinstexte nicht zu veröffentlichen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der
Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
8
Sonstige
Sprechstunden
Sprechzeiten beim Schutzmann
vor Ort im Bürgerbüro (Rathaus)
Dezember:
Do., 29.12.2016 keine Sprechzeit.
Do. 16.00 bis 18.00 Uhr
Tel. 0 64 21/88 14 14
Behindertenbeauftragte
Hausbesuch nach Vereinbarung
Tel. Terminvergabe
Abends 18.30 – 19.30 Uhr,
Tel. 4119
Forum Humanistische Pädagogik
und Betreuung e. V.
Frankfurter Straße 59,
35037 Marburg
Tel.: 0 64 21/6 97 22 22
Fax: 0 64 21/6 97 22 23
[email protected]
Mo. – Do. 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Di. 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Mi. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Integrationsfachdienst
IFD Marburg
Berufsbegleitung
Tel. Sprechzeiten
sowie nach Vereinbarung
Di. 12. – 13 Uhr;
Do. 15.30 – 17 Uhr
Tel. 06421/68 513 -13
oder -14, -15, -32
Fachdienst für Hörbehinderte
und Gehörlose
Tel. 0 64 21/68 513-28
Fax: 0 64 21/68 513-22
Verein für Psychomotorische
Entwicklungsförderung und
Gesundheitssport Wetter e.V.
Do. 10.00 – 11.00 Uhr,
Tel. 23 37
Beratungsstelle am Klosterberg
in Wetter der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
Beratung in Krisensituationen, Sucht- und
Angehörigenberatung, Schuldnerberatung
Tel.: 60 42
Psychosoziale Kontakt- und
Beratungsstelle Marburg der
Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V.
Mo.-Do. 14.00 – 15.00 Uhr
Mi.-Fr. 9.00 – 10.00 Uhr
Tel.: 0 64 21/17699-33, 17699-34,
17699-37
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Bürgerinitiative
Sozialpsychiatrie e.V.
0 64 21/17699-34, 17699-36
Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V.
(S.u.B.)
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Do. 16.00 – 18.00 Uhr
Tel. 0 64 21/166 465-0
Fax: 0 64 21/166 465-20
Ausgabestelle Marburger Tafel e.V.
Jeden Montag von 14.30 – 15.30
Uhr in der Stadthalle Wetter.
Neuanmeldungen jeden 1. Montag
von 9.00 – 12.00 Uhr im Büro
der Marburger Tafel, Ernst-Giller-Straße 20
Kirche
Evangelisch-lutherische Kirchengemeinden
Amönau mit Oberndorf und Warzenbach
sowie die Altenhilfe Wetter
Todenhausen
So., 8.1.
11.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Mahlert)
Mo., 9.1.
20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen im DGH
Todenhausen
Pfarrer Norbert Janker, Raiffeisenstraße 2, 35083 Amönau
Tel. 06423 / 6914 und FAX 06423 / 543183; E-Mail:
[email protected]
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Amönau: KV
Bernd Grebing,
Zwischen den Dörfern 14, 35083 Amönau (Tel. 06423 / 4681)
Stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Warzenbach:
KV Helmut Kombächer,
Grabenstraße 2, 35083 Warzenbach (Tel. 06423 / 7617)
Evangelische Kirchengemeinde
Rosphetal - Mellnau
Homepage: www.rosphetal-mellnau.de
E-Mail: [email protected];
Pfarrerin Wilma Ruppert-Golin, Pfarrweg 5,
35083 Wetter-Oberrosphe, Tel.: 06423-71 71;
Vikarin Julia Lange, Tel.: 06423-969 66 39
Küsterin Göttingen: Ursula Belzer, Tel.: 92 68 10
Küsterin Unterrosphe: Andrea Weber Tel.: 44 84
Küster Oberrosphe Heinrich Herrmann,Tel.: 68 71;
Küster Mellnau: Michael Warwel: 969 09 00;
Sonntag, den 8.1.2017
9.30 Uhr
Gottesdienst in der Warzenbacher
Martin-Luther-Kirche
10.45 Uhr Gottesdienst in der Amönauer Pfarrkirche
Kollekte: Kirchenkreis Kirchhain
Klingelbeutel: eigene Gemeindearbeit
Dienstag, den 10.1.2017
16.00 Uhr Hauptkonfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
in Amönau
20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Mittwoch, den 11.1.2017
19.30 Uhr Kirchenchorprobe im Warzenbacher Bürgerhaus
Donnerstag, den 12.1.2017
10.30 Uhr Gottesdienst in der Wetteraner Altenhilfe
Freitag, den 13.1.2017
16.00 Uhr Vorkonfirmandenunterricht im Bürgerhaus in
Warzenbach (Gemeindesaal)
Freitag, 6.1.2017
19.30 Uhr Taizé-Andacht in der Kirche in Oberrosphe
Sonntag, 8.1.2017
10.00 Uhr Gottesdienst in Göttingen
11.00 Uhr Gottesdienst in Mellnau
Montag, 9.1.2017
19.30 Uhr Singkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
Dienstag, 10.1.2017
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht im Ev. Gemeindehaus
Oberrosphe
19.00 Uhr Gitarrenkreis – Ev. Gemeindehaus Oberrosphe
20.30 Uhr Kirchenchor - Schulscheune Mellnau
Mittwoch 11.1.2017
15.15 Uhr Frauenkreis für die Gesamtgemeinde im DGH
Göttingen
Donnerstag 12.1.2017
19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Ev. Gemeindehaus
Oberrosphe. Näheres bei Heinz Höfer Tel.: 6194
Evangelische Kirchengemeinde Wetter
mit Niederwetter und Todenhausen
Aktuelle Informationen: www.kirchspiel-wetter.de
Pfarramt I:. Pfarrer Dr. Matthias Franz, 6107
Pfarramt II: Pfarrer Joachim Simon, 6953 und : 0178 – 1538436
Jugendreferent: Dirk Kohlhepp 017624878960
Gemeindebüro im Ev. Gemeindehaus –
Sekretärin: Ingrid Rösler, Tel.2007, Fax: 3768
Küster: Michael Warwel im Ev. Gemeindehaus – Tel. 9690900
Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius
Kath. Pfarramt, Frankenberger Strasse 5, 35083 Wetter,
Tel.: 06423/ 94 240
FAX: 06423/ 94 24 24
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.katholische-kirche-frankenberg-wetter.de
Sekretariat Mo 9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr,
Di 9.00 -12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr 06423/94 24 0
Mi 9.00-12.00, Do 9.00-12.00, Fr. 9.00 -12.00
Pfarradministrator P. Georg Assel OT 06423/94 24 0
Zur Pfarrei gehören die Ortsteile:
Wetter, Amönau, Mellnau, Niederwetter, Oberndorf, Oberrosphe,
Todenhausen, Treisbach, Unterrosphe, Warzenbach, Lahntal-Brungershausen, Caldern, Göttingen, Goßfelden, Kernbach, Sarnau,
Sterzhausen, Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar.
Jahreslosung 2017: „Ich schenke euch ein neues Herz und lege
einen neuen Geist in euch.“ Ezechiel 36,26
Wetter
Do., 5. 1.
20.00 Uhr Kantorei (Ferien)
Fr., 6.1.
16.15 Uhr bis 17 Uhr
Kinderchor (Ferien)
So., 8.1.
9.45 Uhr
Gottesdienst (Pfarrer Mahlert)
Mo., 9.1.
19.30 Uhr Allianzgebetwoche Thema „Einzigartig“ mit Herrn
Lenhardt von der Stadtmission im Gemeindezentrum,
Klosterberg 3
20.00 Uhr Begegnungsgruppe für Suchtgefährdete, Abhängige
und Angehörige, 14-tägig in den geraden Wochen
20.00 Uhr Posaunenchor Wetter-Todenhausen
im DGH Todenhausen
Di.,10.1.
Konfirmandenunterricht lt. Plan
19.30 Uhr Allianzgebetwoche Thema „Einzigartig“
mit Prädikantin Dr. C. Kuhnhen in der Stadtmission
Mi., 11.1.
Der Frauenkreis beginnt wieder am 18.1.17
und der Frauentreff Almudis am 25.1.17.
Termine vom 7.1.2017 – 14.1.2017
Sa. 7.1.
16.00 Uhr
So. 8.1.
10.00 Uhr
Di. 10.1.
16.00 Uhr
Mi. 11.1.
18.00 Uhr
Probe der Sternsinger
Kollekte: Pfarrgemeinde
Hochamt mit Aussendung der Sternsinger
Erstkommunionunterricht
Hl. Messe, anschl. Rosenkranzgebet
Evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Treisbach
Für die junge Gemeinde: Nach den Ferien
Montag
18.00 CVJM Bibelkreis für Jugendliche von 13-17 J.
Mittwoch
18.00-20.00 CVJM Teenkreis für Jugendliche ab 13 J.
Thema bis zu den Weihnachtsferien: Kreativ sein
Donnerstag 18.00 Jungschar für Mädchen und Jungen von 9-12 J.
Pfarrerin Heike Schulze-Wegener, Hauptstraße 4,
35117 Münchhs.-Niederasphe
Tel. 0 64 23 / 64 41;
E-Mail: [email protected]
9
Evangelische Chrischona-Gemeinde
Wetter-Niederasphe
Bahnhofstr. 6, 35083 Wetter
Vakanzvertretung:
Pfarrer Wolfgang Huber, Marburg Tel. 06421-233 87
Ansprechpartner Kirchenvorstand:
Ulrike Wagner, Tel. 06423-5412717
Freitag, 6. Januar 2017
16:30 Uhr Kindertreff in Niederasphe, Gemeindehaus –
ENTFÄLLT
Sonntag, 8. Januar 2017
10:00 Uhr Gottesdienst in Wetter, Stadtmission
(Melanie Zollfrank); für die Kinder findet
parallel ein Kindergottesdienst statt
Montag, 9. Januar 2017
16:00 Uhr Allianzgebet in Goßfelden
19:30 Uhr Allianzgebet in Wetter, Ev. Gemeindezentrum
Dienstag, 10. Januar 2017
19:30 Uhr Allianzgebet in Wetter, Stadtmission
Mittwoch, 11. Januar 2017
14:30 Uhr Bibelgesprächskreis in Wetter, Stadtmission
16:00 Uhr Allianzgebet in Goßfelden
18:30 –
ca. 20 Uhr „J@W“ Jesus-at-Work in Niederasphe,
Gemeindehaus
Donnerstag, 12. Januar 2017
19:30 Uhr Allianzgebet in Niederasphe, Gemeindehaus
Hauskreise laden an verschiedenen Wochentagen ein. Nähere Auskünfte zu unseren Gottesdiensten, unserem Jugendtreff „J@W“,
sowie den Haus-und Bibelkreisen erteilt Ihnen gerne Erich Lenhardt, 06423/3070085.Homepage: www.chrischona-wetter.de
Sonntag, 8.1.2017
9:30 Uhr
Gottesdienst in Simtshausen
Lektor Heinz Schmidt
Gottesdienst in Niederasphe
11:00 Uhr
Lektor Heinz Schmidt
Dienstag, 10.1.2017
Vor- und Hauptkonfirmandenunterricht in Niederasphe,
wie mit Frau Kellner vereinbart
Selbständige Evang.-Luth. Kirche (SELK)
Marburg - Treisbach - Warzenbach
Pfarrer Manfred Holst, Savingnystraße 11 A,
35037 Marburg, Tel. 0 64 21 / 2 17 77
Sonntag, 8. Januar 2017 Epiphaniasfest
9.30 Uhr
Abendmahlgottesdienst
Warzenbach, Gasse
11.15 Uhr Beichte und Abendmahlgottesdienst
Marburg, Barfüßertor
Wochenspruch zum Christfest:
Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine
Herrlichkeit. (Joh 1, 14a)
Leuchtende Tage - nicht weinen, dass sie
vergangen sondern lächeln, dass sie gewesen.
In Dankbarkeit für seine Liebe und Güte nehmen wir
Abschied von
Otmar Vogel
* 28. 6. 1937
† 20. 12. 2016
Er wird uns sehr fehlen.
In Liebe
Erika
Jürgen
Jochen und Karina
Gunter und Sabine
Petra und Klaus
Ingeborg und Frank
sowie alle Enkel und Urenkel
Wetter, im Januar 2017
Die Beisetzung fand auf Wunsch des Verstorbenen im engsten
Familienkreis statt.
10
Sa. 27.05.17 Gladenbach
Juli 2017
August 2017
Sa. 01.07.17 Marburg
Sa. 05.08.17 Marburg
Sa. 08.07.17 Stadtallendorf
Sa. 12.08.17 Stadtallendorf
Sa. 15.07.17 Biedenkopf
Sa. 19.08.17 Biedenkopf
Sa. 22.07.17 Wetter
Sa. 26.08.17 Kirchhain
September 2017
Oktober 2017
Sa. 02.09.17 Marburg
Sa. 07.10.17 Marburg
Sa. 09.09.17 Stadtallendorf
Sa. 14.10.17 Stadtallendorf
Sa. 16.09.17 Biedenkopf
Sa. 21.10.17 Biedenkopf
Sa. 23.09.17 Gladenbach
Sa. 28.10.17 Wetter
November 2017
Dezember 2017
Sa. 04.11.17 Marburg
Sa. 02.12.17 Marburg
Sa. 11.11.17 Stadtallendorf
Sa. 09.12.17 Stadtallendorf
Sa. 16.12.17 Biedenkopf
Sa. 18.11.17 Biedenkopf
Sa. 25.11.17 Kirchhain
Die Sammlungen in Marburg, Stadtallendorf, Biedenkopf, Gladenbach, Kirchhain und Wetter finden jeweils samstags in der Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Weitere Termine:
Wohratal:
Di. 14.03.17, Di. 12.09.17
Steffenberg:
Di. 21.03.17, Di. 19.09.17
Ebsdorfergrund: Di. 11.04.17, Di. 10.10.17
Rauschenberg:
Di. 25.04.17, Di. 17.10.17 Rauschenberg
In den Gemeinden Steffenberg, Wohratal und Ebsdorfergrund
sowie der Stadt Rauschenberg werden die Sammlungen jeweils
dienstags in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr durchgeführt
Sammelstandorte:
Marburg:
Parkplatz Landratsamt (Marburg-Cappel)
Stadtallendorf:
Bauhof Niederrheinische Str. 26b
Biedenkopf:
Bauhof Mühlweg 18
Gladenbach:
Parkplatz am „Haus des Gastes“
Wetter:
Parkplatz Stadthalle, Schulstraße
Kirchhain:
Festplatz
Steffenberg:
Parkplatz am Freibad, Ortsteil Niedereisenhausen
Wohratal:
Parkplatz Bürgerhaus, Ortsteil Wohra
Ebsdorfergrund: Festplatz am Sembergsweg, Ortsteil Dreihausen
Rauschenberg:
Parkplatz am Freibad
Weitere Auskünfte erteilt: Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Telefon: 06421 / 94899-12
Müllabfuhr 9. – 13.1.2017
Kernstadt
Mellnau
Niederwetter
Unterrosphe
Oberrosphe/
Todenhausen
Restmüll R2
Gelber Sack
Biotonne
Papiermüll
Gelber Sack
Restmüll R2
Mittwoch
Freitag
Montag
Dienstag
Donnerstag
Mittwoch
11.1.2017
13.1.2017
9.1.2017
10.1.2017
12.1.2017
11.1.2017
Biotonne
Papiermüll
Montag
Dienstag
9.1.2017
10.1.2017
Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten die Abfuhrtermine im Abfallkalender 2017 für den jeweiligen Stadtteil.
Müllabfuhr
Termine für SonderabfallKleinmengensammlung stehen fest
Marburg-Biedenkopf – Reste von Farben und Lacken, Lösungsmitteln, Pflanzen- und Holzschutzmitteln, aber auch Leuchtstoffröhren,
Energiesparlampen, Batterien und ähnliche Abfälle gehören nicht
in die Restmülltonne. Für die fachgerechte und umweltverträgliche
Entsorgung derartiger Haushaltschemikalien und schadstoffbelasteter Abfälle organisiert die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF)
eine mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Jetzt stehen die
Sammeltermine und die jeweiligen Standorte des Schadstoffmobils
im Landkreis für das Jahr 2017 fest:
Die monatliche Einsammlung des Sonderabfalls findet schwerpunktmäßig an Samstagen jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis
12:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
- an jedem ersten Samstag im Monat vor dem Landratsamt in
Marburg-Cappel,
- an jedem zweiten Samstag in Stadtallendorf am Bauhof in
der Niederrheinischen Str. 26b
- an jedem dritten Samstag in Biedenkopf am Bauhof,
Mühlweg 18.
An den jeweils vierten Samstagen im Monat befindet sich das Schadstoffmobil abwechselnd in den Städten Wetter, Gladenbach und Kirchhain.
In den Gemeinden Steffenberg, Wohratal und Ebsdorfergrund sowie
in der Stadt Rauschenberg werden Sammeltermine während der
Woche, jeweils dienstags in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr angeboten.
An der mobilen Schadstoffsammlung können grundsätzlich alle privaten Haushaltungen teilnehmen. Kleingewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen können jedoch nur dann teilnehmen, wenn pro
Jahr im Betrieb nicht mehr als insgesamt 500 Kilogramm Sonderabfälle anfallen. Bei Abgabe der schadstoffhaltigen und belasteten Abfälle fallen keine zusätzlichen Kosten an. Diese sind bereits in den
Gebühren für die Abfallentsorgung enthalten. Die Sonderabfälle müssen persönlich am Sammelfahrzeug abgegeben werden müssen und
die maximale Abgabemenge pro Anlieferer und Sammeltag ist auf 100
Kilogramm beziehungsweise 100 Liter begrenzt. Die Abgabe ist ausschließlich an den im Terminplan genannten Tagen zu den jeweiligen
Standzeiten des Schadstoffmobils möglich.
Als Ansprechpartner für Fragen zu Sonderabfällen im Allgemeinen
und zu den Einsammlungsmodalitäten der Sonderabfall-Kleinmengensammlung stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft LahnFulda zur Verfügung, Telefon: 06421 94899-12
Sammeltermine der Sonderabfall-Kleinmengensammlung im Landkreis Marburg-Biedenkopf für das Jahr 2017
Januar 2017
Februar 2017
Sa. 07.01.17 Marburg
Sa. 04.02.17 Marburg
Sa. 14.01.17 Stadtallendorf
Sa. 11.02.17 Stadtallendorf
Sa. 21.01.17 Biedenkopf
Sa. 18.02.17 Biedenkopf
Sa. 25.02.17 Gladenbach
März 2017
April 2017
Sa. 04.03.17 Marburg
Sa. 01.04.17 Marburg
Sa. 11.03.17 Stadtallendorf
Sa. 08.04.17 Stadtallendorf
Sa. 18.03.17 Biedenkopf
Sa. 22.04.17 Kirchhain
Sa. 25.03.17 Wetter
Mai 2017
Juni 2017
Sa. 06.05.17 Marburg
Sa. 03.06.17 Marburg
Sa. 13.05.17 Stadtallendorf
Sa. 10.06.17 Stadtallendorf
Sa. 20.05.17 Biedenkopf
Sa. 17.06.17 Biedenkopf
Veranstaltungshinweise
NEUJAHRSWANDERUNG
des Reitvereins Wetter am 8.1.2017
Unsere diesjährige Neujahrswanderung für Groß und Klein findet
am Sonntag, dem 8. Januar 2017 statt.
Wir treffen uns an der alten Reithalle in der Binge und wandern um
10 Uhr los durch den Wollenberg nach Sterzhausen.
Im “Restaurant Wittgensteiner Hof“ in Sterzhausen wird zum Mittagessen und gemütlichen Beisammensein eingekehrt.
Anschließend geht es wieder durch den Wollenberg zurück nach
Wetter und der Tag findet seinen Ausklang im Vereinsraum in der
Reithalle.
Wir freuen uns auf einen schönen, stimmungsvollen Tag mit zahlreichen Mitgliedern und Freunden des Vereins!
T. Scherer
Als Lebensretter ins neue Jahr starten und
gleichzeitig für die eigene Gesundheit etwas tun
Der DRK-Blutspendedienst
bietet im Rahmen der Blutspende
die Gesundheitswochen an.
Blutspender können jetzt nicht nur Leben retten sondern aktiv für
die eigene Gesundheit vorsorgen. Der DRK-Blutspendedienst lädt
hierzu ein
am Dienstag, dem 10. Januar 2017
von 17 bis 20 Uhr in 35083 Wetter, Stadthalle, Schulstraße
Wer kennt nicht die guten Vorsätze fürs neue Jahr. Wie wäre es also
mit einer guten Tat das Jahr zu beginnen? Blutspender helfen nicht
nur Kranken und Verletzten wieder gesund zu werden, sie tun auch
etwas für ihre eigene Gesundheit. Denn jede Blutspende ist auch
gleichzeitig ein kleiner Gesundheitscheck.
11
Heimatverein Amönau
Einladung
Bei jeder Blutspende kontrolliert der DRK-Blutspendedienst den
Blutdruck und misst den Gehalt an rotem Blutfarbstoff (Hämoglobinwert). Außerdem wird jede Blutspende im Labor auf unterschiedliche
Krankheitserreger wie Hepatitis B und C sowie HIV untersucht. Während der Gesundheitswochen vom 2. Januar bis 28. Februar bedankt
sich der DRK-Blutspendedienst darüber hinaus noch für das treue
Engagement als Blutspender mit zusätzlichen Blutuntersuchungen.
Teilnehmen können alle Blutspender, die bei diesem Termin mindestens ihre dritte Blutspende innerhalb 12 Monaten leisten. Sie erhalten
zusätzliche Untersuchungen des Blutfettwerts (Cholesterin), Kreatinin
und der Harnsäure. Neben dem guten Gefühl bis zu drei Leben gerettet zu haben, bleibt auch das gute Gefühl für seine eigene Gesundheit gesorgt zu haben.
Erstspender erhalten den Blutspendeausweis mit dem Vermerk der
Blutgruppe. Dieser hat bei Unfällen nicht selten schon einen entscheidenden Zeitvorteil bei der Versorgung der Verletzungen gebracht.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann Jeder von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit
die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige
Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss
sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein
ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis
mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-119 49 11 und im
Internet unter www.blutspende.de erhältlich
zur Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Amönau e.V.
am Sonntag, dem 22.1.2017, 17.00 Uhr in der Gaststätte Meteora.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
3. Kassenberichte und Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Vorhaben 2017
- Wahl eines Kassenprüfers
- Die Ehepartner, Freunde und „Lebensabschnittsgefährten/
Innen“ sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen. Ein Getränke Bon in Höhe von 3 € wird jedem erschienenen Mitglied ausgezahlt.
Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand
Turmwerkstatt-Kultur im Dorf
Einladung
zu einer Mitgliederversammlung am Samstag, dem 21.1.2017, um
20.00 Uhr, im Bürgerhaus Obergeschoß.
Hallo Mitglieder der Turmwerkstatt, einige werden sich natürlich
fragen, „warum eine Mitgliederversammlung?“, wie eventuell schon
bekannt ist steht unser Verein vor einer Herausforderung. Bei der
Jahreshauptversammlung 2017 stehen mal wieder Vorstandswahlen
an. Ein Großteil des derzeit amtierenden Vorstandes hat angekündigt für eine Wiederwahl in ihren Ämtern nicht zur Verfügung zu
stehen. Demnach werden die Ämter
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schriftführer und
stv. Schriftführer
neu zu besetzen sein.
Zur Vorbereitung dieser Wahl möchten wir alle Vereinsmitglieder
recht herzlich zur Teilnahme einladen.
Kurt Muth, Vorstitzender
Freiwillige Feuerwehr Mellnau e. V.
Einladung
Hiermit laden wir Sie recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung für das Jahr 2016 am Samstag, 14. Januar 2017, um
20.00 Uhr in die Schulscheune Mellnau ein.
Die Tagesordnung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Ehrungen
5. Verlesen des Protokolls 2015 und Jahresbericht 2016
6. Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer
7. Entlastungsantrag
8. Wahl eines Wahlleiters
a) eines Kassenprüfers
9. Bericht des Wehrführers
10. Verschiedenes
Wir möchten darauf hinweisen, dass Anträge, über die in der Versammlung Beschluss gefasst werden soll, gemäß Satzung spätestens
acht Tage vor oben genanntem Termin, schriftlich beim Vorsitzenden einzubringen sind. Über eine rege Teilnahme würden wir uns
sehr freuen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Freiwillige Feuerwehr Mellnau e. V.
Der Vorsitzende,Willi Ruffert
Aktuelles
Jahreskalender 2017
Bereits zum dritten Mal haben die Wanderfreunde Treisbach einen
Jahreskalender für 2017 mit Bildern aus Treisbach erstellt.
Der Wandkalender mit 12 Bildern und allen Terminen der Wanderfreunde kann für einen Kostenbeitrag von 5,00 EUR beim Vorstand
der Wanderfreunde erworben werden.
Karl-Heinz Mende
Chorgemeinschaft Oberrosphe Mellnau
sucht neuen Dirigent
Jahreshauptversammlung der Burschenschaft
„Heens 88" Unterrosphe e.V.
Unsere Chorgemeinschaft sucht baldmöglichst einen neuen Dirigent für unsere wöchentliche Singstunde. Durchschnittliche nehmen
etwa 30 Sänger an den Singstunden teil. Wir sind offen für neues,
singen aber auch gerne unsere alten bekannten Lieder. Bei Rückfragen stehen Jürgen Krieg Tel.: 06423 / 54 25 32 oder Harald Kunz
Tel. 0 64 23 / 39 72 gerne zur Verfügung.
Björn Krieg
Liebe Heense, am 21.1.2017 um 18:00 Uhr findet die diesjährige
Jahreshauptversammlung im Räumchen des Gesangvereins statt.
Folgende Tagesordnungspunkte sind angesetzt:
TOP 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2: Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
TOP 3: Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 4: Bericht der Schriftführer
TOP 5: Bericht der Kassierer
TOP 6: Bericht der Kassenprüfer
TOP 7: Aussprache zu TOP 3 bis TOP 6
TOP 8: Antrag auf Entlastung des Vorstandes
TOP 9: Fest 2018
TOP 10: Wahl des Festausschusses
TOP 11: Neuwahl Kassenprüfer
TOP 12: Aufnahme neuer Mitglieder/Eichung
TOP 13: Anträge / Verschiedenes
TOP 14: Diashow
Anträge in schriftlicher Form können gerne vor der JHV beim 1.
Vorsitzenden gestellt werden. Für Essen und Trinken ist wie immer
bestens gesorgt.
Mit „heenslichsten" Grüßen, der Vorstand der Burschenschaft
„Heens 88" Unterrosphe e.V.
Lucas Fischer, 1. Schriftführer
Arche Wetter e.V.
Arche Wetter e.V. mit ihren Kleiderstuben und dem Fairkaufhaus
wünscht allen Helfern, Spendern und Sponsoren ein gutes und
gesundes Neues Jahr.
gez. Vorsitzende
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Sport- und Vereinsnachrichten
Oldtimer - Schlepper - Freunde
Lahntal und Wetschaftstal
Vereinsnachrichten
TV 05 Wetter
Wanderung der Laufgruppe „Vereinsheim“
Der Stammtisch findet jeden letzten Donnerstag im Monat statt.
Das nächste Mal am Donnerstag, dem 26.1.2017 um 20:00 Uhr in
der Gaststätte zur Lahnbrücke in Caldern.
Unsere Jahresabschlussfeier 2016 mit Partner, auch Gäste sind herzlichst willkommen, findet am Samstag, dem 14.1.2017 um 18:00 Uhr
in der Gaststätte zur Aue in Sarnau statt.
Wir lassen unsere Aktivitäten von 2016 mit einem Bericht und Bildervortrag Revue passieren, aber auch die Gemütlichkeit und Geselligkeit soll nicht zu kurz kommen.
Wünsche Euch allen ein frohes neues Jahr viel schöner als das alte
war, frei von Leiden, frei von Streiten, frei von Widerwärtigkeiten,
frei von Krankheit und von Schmerzen so wünsche ich Euch das
neue Jahr von Herzen.
Am 27. Dezember führte die Laufgruppe ihre schon traditionelle
Wanderung durch.
Nach dem wärmenden Schluck eines Getränkes aus dem Isarwinkel
starteten wir in der Goethe Straße Richtung Wollenberg. Erstmals
überquerten wir die Straßenröhre vor dem Wald ehe wir dann von
der „Langen Bank“ aus die enormen Ausmaße der Erdbewegungen
für die Umgehungsstraße zwischen Wetter und Goßfelden vor uns
liegen sahen. Zügig ging es nun bergab vorbei am Frühstücksplatz
der Grenzgänger durch Goßfelden und am Grenzstein neben dem
Sandbruch richteten auch wir unseren Frühstücksplatz ein.
Gestärkt mit Wetterscher Wurst ging es nochmal ein kurzes Stück
durch den Wald ehe wir dann schon auf Cölbe hinunter schauten und
wenig später unser erstes Etappenziel den „Kyffhäuser“ erreichten.
In der gut gewärmten Gaststätte konnte man ganz gemütlich die
Energiespeicher wieder auffüllen.
Am frühen Nachmittag peilten wir unser zweites Etappenziel an.
Auf einer etwas anderen Route folgten wir einem abgesteckten
Waldweg, gekennzeichnet mit einer „explodierenden Bombe“, Richtung Sarnau im Vertrauen darauf, dass der Sprengmittel Räumdienst gute Arbeit geleistet hatte.
Unversehrt erreichten wir unser Ziel die „Aue“ wo bei Speis und
Trank unsere Wanderung ihren Ausklang fand. Werner Weinhart
Weihnachtsfeier bei den Jazzkids!
Prosit Neujahr 2017 mit viel Freude an unseren Oldtimertraktoren.
Bitte noch um Anmeldung bis zum 12.1.2017.
Der Wirt aus der Aue muss auch planen können. Danke.
Robert Stuhl
Am letzten Freitag vor den Ferien gab es zum Jahresabschluss bei
den Jazzkids noch eine Weihnachtsfeier mit „Schrottwichteln“.
Nachdem die „Kleinen“ noch mal fleißig für Fasching übten, kamen
die „Großen“ dazu und es gab leckere Pizza.
Nachdem sich alle satt gegessen hatten, wurde um die Geschenke
gwichtelt.
Kernstadt
Samstag, den 7. Januar 2017
Frau Maria Schwarz,
An der Stadtmauer 26
zum 85. Geburtstag
Mellnau
Sonntag, den 8. Januar 2017
Frau Sabine Nickel, Burgstraße 18
zum 90. Geburtstag
Es gab ein heißes hin und her Getausche, als Najeth den Würfel
herum reichte. Nach ein paar Minuten war die Zeit des Tauschens
vorbei und jeder bestaunte sein Wichtelgeschenk.
Die Geschenke waren alle sehr schön gewählt und auch an unseren
einzigen „Mann“ wurde gedacht.
Wir werden es nächstes Jahr auf jeden Fall wiederholen und wünschen allen ein Frohes Neues Jahr!
Euer Regenbogenverein Unterrosphe
13
Danksagung
Herzlichen Dank sagen wir allen, die
mit uns fühlten, uns Trost in Wort und
Tat spendeten und mit uns von ihr
Abschied nahmen.
Der Altenhilfe Wetter sind wir für die
liebevolle Betreuung in den letzten
beiden Lebensmonaten besonders
dankbar.
Lieben Dank sagen wir Herrn Pfarrer
Simon für seine trostreiche Begleitung
in den schwersten Stunden des Abschiedes und dem Bestattungsunternehmen
Ortmüller für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier.
Im Namen aller Angehörigen
Fritz Rincke
Katharina
Rincke
† 28. November 2016 Wetter, im Januar 2017
Nachruf
Wir trauern um unser Ehrenmitglied
Wilfried Schneider
Beerdigungsinstitut
DÖRR
Familienunternehmen seit 1952
Johanna Bussang
Frankenberger Str. 11
35083 Wetter (Hessen)
Der Verstorbene war in jahrzehntelanger Treue
dem Fußballverein „Waldlust“ 1930 Unterrosphe, dem Männergesangverein Germania 1902
Unterrosphe und der Freiwilligen Feuerwehr
Unterrosphe verbunden.
Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied und
werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Freiwillige Feuerwehr Unterrosphe
Männergesangverein Germania 1902 Unterrosphe
Fußballverein „Waldlust“ 1930 Unterrosphe
Tel.: 0 64 23/76 34
Rat & Hilfe im Trauerfall
14
Änderungsschneiderei
Atelier ELEGANZ auf die Bekleidungsindustrie
Verlassen Sie sich nicht
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Allen meinen Kunden wünsche
ich ein glückliches neues Jahr
und Friede im Herzen.
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Schneidermeisterin Olena Müller
Tel: 0 64 23/61 45
Mobil: 01 75/9 63 80 50
E-Mail: [email protected]
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Hier wird mit Leidenschaft und Herzensfreude geschneidert!
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Wir sind ein innovativer diakonischer ambulanter Pflegedienst
in der Region Wetter und Stadtteile, Münchhausen und Lahntal.
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Da wir ständig weiter expandieren und wir neue Tätigkeitsfelder
als Herausforderung annehmen, suchen wir zum nächstmöglichen Termin für unsere Diakoniestation gemeinnützige Gesellschaft mbH Wetter eine/einen
Mitarbeiterin/Mitarbeiter
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Altenpfleger/-innen
Gesundheitsund
Krankenpfleger/-innen
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für hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie für
Betreuungsleistungen und Alltagshilfen in Teilzeit
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ENGAGIERT¬AN¬DER¬5MSETZUNG¬NEUER¬+ONZEPTE¬MITARBEITEN
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ENGAGIERT¬AN¬DER¬0mEGE¬EINES¬GUTEN¬4EAMS¬MITARBEITEN
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s¬¬ 1UALIlKATIONSNACHWEIS¬IN¬DER¬(AUSWIRTSCHAFT¬ERWàNSCHT
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Diakoniestation Wetter gGmbH
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Schulstraße 29, 35083 Wetter
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