Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom der Stadtwerke Bad Reichenhall KU - voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 - Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Jahr 2017 bekannten Erlösobergrenze sowie der aktuell mitgeteilten vorläufigen vorgelagerten Netzentgelte ergeben werden (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Aufgrund fehlender regulatorischer Festlegungen/Entscheidungen durch die Regulierungsbehörde sowie der Mitteilung von verbindlichen vorgelagerten Netzentgelten behalten wir uns eine Anpassung der Preise zum 1.1.2017 vor. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Minderung der genannten Entgelte führen. Dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Bad Reichenhall sind österreichische Netzbetreiber vorgelagert. Eine direkte Verbindung zum deutschen Verbundnetz besteht nicht. Die hierfür zu beachtenden Besonderheiten haben wir in einer eigenen Datei (Information für Transportkunden und Marktpartner) zusammengestellt. Ganzjahresverträge Zählpunkte mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Std./Jahr Jahresbenutzungsdauer > 2.500 Std./Jahr Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahme aus: € / kW / Jahr Cent / kWh € / kW / Jahr Cent / kWh Mittelspannung 35,09 5,12 152,80 0,41 Umspannung Mittel-/Niederspannung 58,82 5,89 183,93 0,88 Niederspannung 71,86 6,37 170,59 2,42 Grundpreis Arbeitspreis € / Jahr Cent / kWh 36,00 5,99 36,00 2,60 Zählpunkte ohne Leistungsmessung Normaltarif Sondertarif Speicherheizung und Wärmepumpe 1) Entgelte für M e s s s t e l l e n b e t r i e b einschl. M e s s d i e n s t l e i s t u n g Die Entgelte enthalten sowohl die Kosten für den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen) als auch das Entgelt für die Messdienstleistung (Erfassung von Energie [Ablesung] und die Datenweitergabe an berechtigte Dritte). Wird der Messstellenbetrieb einschl. der Messdienstleistung durch Dritte erbracht, entfällt der Preisbestandteil. € / Jahr Mittelspannung mit registrierender Leistungsmessung 2) Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung 448,84 2) 398,68 € / Jahr Niederspannung Maximumzähler, jährl. Ablesung Niederspannung Zweirichtungszähler Niederspannung Zweitarifzähler Niederspannung Eintarifzähler 3) 4) 49,90 4) 22,61 4) 22,61 4) 11,73 Zuschlag für Stromwandler in Niederspannung 25,00 Sonderleistungen des Netzbetreibers Lieferung von Blindarbeit bei Unterschreitung eines cos phi von 0,9 Cent / kVarh 0,90 1) Nur für separat gemessene Strommengen für Speicherheizungen oder Wärmepumpen während der Freigabezeiten. 2) Einschl. Messdatenerfassung auf 1/4 Std.-Basis, Datenaufbereitung und monatlicher Datenbereitstellung. 3) Nur für Sondervertragskunden im Sinne der KAV mit einem Verbrauch zwischen 30.000 kWh/a u. 100.000 kWh/a sowie mehr als 30 kW Leistung. 4) Einschl. Zähldatenerfassung und -aufbereitung und jährlicher Datenbereitstellung. Die Entgelte verstehen sich zuzügl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (soweit nicht gesondert ausgewiesen). Seite 1 (2) Voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 Sonstige Entgelte Konzessionsabgabe Cent / kWh bei Eintarif- bzw. Zweitarifmessung in Hochtarifzeit (HT) 1,32 bei Zweitarifmessung in Niedertarifzeit (NT) 0,61 bei Sondervertragskunden (§ 2 Abs. 3 KAV) bzw. bei Überschreitung einer gemessenen Leistung von 30 kW in mind. zwei Monaten des Abrechnungsjahres und einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV) 0,11 Umlage nach KWK-Gesetz 5) Cent / kWh für die jeweils ersten 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe) 6) *) Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV 5) Cent / kWh für die jeweils ersten 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 100.000 kWh/Jahr bis zu 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle für Mengen > 100.000 kWh/Jahr bis zu 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe) *) 6) *) für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe) 6) *) Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle 5) Cent / kWh für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle *) für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe) 6) *) Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 5) Cent / kWh Letztverbraucher (Die Verordnung ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Eine Verlängerung ist aktuell nicht beabsichtigt und eine neue Verordnung nicht absehbar. Somit erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten nach vorbenannter AbLaV. Weitere Einzelheiten sind aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf http://www.netztransparenz.de zu entnehmen.) 0,000 5) Derzeit bundesweit festgelegter Umlagesatz. 6) Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Jahresumsatzes überstiegen haben. *) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte ist die Höhe der Umlagen für das Jahr 2017 noch nicht bekannt. Detailliertere Informationen dazu veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf der Seite http://www.netztransparenz.de. Die Entgelte verstehen sich zuzügl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (soweit nicht gesondert ausgewiesen). Seite 2 (2) Voraussichtlich gültig ab 01.01.2017
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