vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte ab 01.01.2017

Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom
der Stadtwerke Bad Reichenhall KU
- voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 -
Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Jahr 2017 bekannten
Erlösobergrenze sowie der aktuell mitgeteilten vorläufigen vorgelagerten Netzentgelte ergeben werden (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG).
Aufgrund fehlender regulatorischer Festlegungen/Entscheidungen durch die Regulierungsbehörde sowie der Mitteilung von verbindlichen vorgelagerten
Netzentgelten behalten wir uns eine Anpassung der Preise zum 1.1.2017 vor. Dies kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Minderung der
genannten Entgelte führen.
Dem Verteilungsnetz der Stadtwerke Bad Reichenhall sind österreichische Netzbetreiber vorgelagert. Eine direkte Verbindung
zum deutschen Verbundnetz besteht nicht. Die hierfür zu beachtenden Besonderheiten haben wir in einer eigenen Datei
(Information für Transportkunden und Marktpartner) zusammengestellt.
Ganzjahresverträge
Zählpunkte mit
Leistungsmessung
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 Std./Jahr
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 Std./Jahr
Leistungspreis
Arbeitspreis
Leistungspreis
Arbeitspreis
Entnahme aus:
€ / kW / Jahr
Cent / kWh
€ / kW / Jahr
Cent / kWh
Mittelspannung
35,09
5,12
152,80
0,41
Umspannung Mittel-/Niederspannung
58,82
5,89
183,93
0,88
Niederspannung
71,86
6,37
170,59
2,42
Grundpreis
Arbeitspreis
€ / Jahr
Cent / kWh
36,00
5,99
36,00
2,60
Zählpunkte ohne
Leistungsmessung
Normaltarif
Sondertarif Speicherheizung und Wärmepumpe
1)
Entgelte für M e s s s t e l l e n b e t r i e b einschl. M e s s d i e n s t l e i s t u n g
Die Entgelte enthalten sowohl die Kosten für den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen) als auch das Entgelt für die
Messdienstleistung (Erfassung von Energie [Ablesung] und die Datenweitergabe an berechtigte Dritte). Wird der Messstellenbetrieb einschl. der Messdienstleistung durch Dritte erbracht, entfällt der Preisbestandteil.
€ / Jahr
Mittelspannung mit registrierender Leistungsmessung
2)
Niederspannung mit registrierender Leistungsmessung
448,84
2)
398,68
€ / Jahr
Niederspannung Maximumzähler, jährl. Ablesung
Niederspannung Zweirichtungszähler
Niederspannung Zweitarifzähler
Niederspannung Eintarifzähler
3) 4)
49,90
4)
22,61
4)
22,61
4)
11,73
Zuschlag für Stromwandler in Niederspannung
25,00
Sonderleistungen des Netzbetreibers
Lieferung von Blindarbeit bei Unterschreitung eines cos phi von 0,9
Cent / kVarh
0,90
1)
Nur für separat gemessene Strommengen für Speicherheizungen oder Wärmepumpen während der Freigabezeiten.
2)
Einschl. Messdatenerfassung auf 1/4 Std.-Basis, Datenaufbereitung und monatlicher Datenbereitstellung.
3)
Nur für Sondervertragskunden im Sinne der KAV mit einem Verbrauch zwischen 30.000 kWh/a u. 100.000 kWh/a sowie mehr als 30 kW Leistung.
4)
Einschl. Zähldatenerfassung und -aufbereitung und jährlicher Datenbereitstellung.
Die Entgelte verstehen sich zuzügl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (soweit nicht gesondert ausgewiesen).
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Voraussichtlich gültig ab 01.01.2017
Sonstige Entgelte
Konzessionsabgabe
Cent / kWh
bei Eintarif- bzw. Zweitarifmessung in Hochtarifzeit (HT)
1,32
bei Zweitarifmessung in Niedertarifzeit (NT)
0,61
bei Sondervertragskunden (§ 2 Abs. 3 KAV) bzw. bei Überschreitung einer gemessenen Leistung von 30 kW
in mind. zwei Monaten des Abrechnungsjahres und einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh (§ 2
Abs. 7 KAV)
0,11
Umlage nach KWK-Gesetz 5)
Cent / kWh
für die jeweils ersten 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe)
6)
*)
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV 5)
Cent / kWh
für die jeweils ersten 100.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 100.000 kWh/Jahr bis zu 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
für Mengen > 100.000 kWh/Jahr bis zu 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe)
*)
6)
*)
für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe)
6)
*)
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG-Novelle 5)
Cent / kWh
für die jeweils ersten 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle
*)
für Mengen > 1.000.000 kWh/Jahr je Abnahmestelle (stromintensive Betriebe)
6)
*)
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV 5)
Cent / kWh
Letztverbraucher
(Die Verordnung ist zum 31.12.2015 ausgelaufen. Eine Verlängerung ist aktuell nicht beabsichtigt und eine neue Verordnung nicht
absehbar. Somit erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten nach vorbenannter AbLaV. Weitere
Einzelheiten sind aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf http://www.netztransparenz.de zu entnehmen.)
0,000
5)
Derzeit bundesweit festgelegter Umlagesatz.
6)
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind
und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Jahresumsatzes überstiegen haben.
*) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte ist die Höhe der Umlagen für das Jahr 2017 noch nicht bekannt. Detailliertere
Informationen dazu veröffentlichen die deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf der Seite http://www.netztransparenz.de.
Die Entgelte verstehen sich zuzügl. der zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (soweit nicht gesondert ausgewiesen).
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