vorläufiges Preisblatt P r e i s b l a t t N e t z d e r ENRO Ludwigsfelde Netz 2017 gültig ab: 01.01.2017 Zählpunkte mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Netznutzungsentgelte Entnahme aus Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungspreis € / (kW · a) Arbeitspreis Cent / kWh Leistungspreis € / (kW · a) Arbeitspreis Cent / kWh 17,84 17,69 19,75 5,41 6,19 6,81 145,18 160,17 144,40 0,32 0,49 1,82 Mittelspannungsnetz (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung Niederspannungsnetz (NS) Preise für Reserveinanspruchnahme Entnahme in 0 - 200 h 200 - 400 h 400 - 600 h € / (kW · a) € / (kW · a) € / (kW · a) 43,30 50,77 75,96 51,96 60,93 91,15 60,62 71,08 106,34 Grundpreis Arbeitspreis €/a ct/kWh 25,00 25,00 25,00 0,00 0,00 8,21 0,00 2,00 Monatsleistungs preis € / (kW* Monat) Arbeitspreis ct/kWh 24,20 26,70 24,07 0,32 0,49 1,82 Mittelspannungsnetz (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung Niederspannungsnetz (NS) Zählpunkte ohne Leistungsmessung Netznutzungsentgelte Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf Mittelspannungsnetz (MS) Umspannung Mittel-/ Niederspannung Niederspannungsnetz (NS) Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG mit Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19 §19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsaufnahme Entnahme aus MS-Netz Entnahme aus Umspannung MS/NS Entnahme aus NS-Netz Verrechnungspreise Messstellenbetrieb Das Entgelt für Messstellenbetrieb umfasst auch die Messdienstleistung. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in einem Zählpunkte mit Leistungsmessung Mittelspannungsmessung je Zählpunkt Preisabschlag für kundenseitig gestellte MS-Wandler Niederspannungsmessung je Zählpunkt Preisabschlag für kundenseitig gestellte NS-Wandler Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung erhöhen sich zum Ausgleich der Umspannverluste die Leistungs- und Arbeitswerte für die Abrechnung um 436,80 0,00 302,40 0,00 3% Zählpunkte ohne Leistungsmessung €/a Eintarifzähler *) 11,55 *) Preise je Turnusablesung Sonstige Entgelte Blindmehrarbeit Bezug induktiver Blindarbeit Cent / kVarh 3) Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kategorie A: für die ersten 100.000 kWh Kategorie B: oberhalb 100.000 kWh Kategorie C: oberhalb von 100.000 kWh 2) Cent / kWh Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV Kategorie A: für die ersten 1.000.000 kWh Cent / kWh 0,378 1) 0,445 1) 0,040 1) 0,030 1) Kategorie B: oberhalb 1.000.000 kWh 0,050 1) Kategorie C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2) 0,025 1) Offshore-Haftungsumlage Umlage gemäß § 17f EnWG-Novelle Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2) Cent / kWh 0,040 1) 0,027 1) 0,025 1) 1) Relvant sind die Preise gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de). 2) sofern Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG 3) Gemäß dem Beschluss BK6-13-042 wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt. Die Aussetzung stellt keinen grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer
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