vorläufiges Preisblatt Netznutzung für 2017

vorläufiges Preisblatt
P r e i s b l a t t N e t z d e r ENRO Ludwigsfelde Netz 2017
gültig ab:
01.01.2017
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Jahresbenutzungsdauer
Netznutzungsentgelte
Entnahme aus
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a
> 2.500 h/a
Leistungspreis
€ / (kW · a)
Arbeitspreis
Cent / kWh
Leistungspreis
€ / (kW · a)
Arbeitspreis
Cent / kWh
17,84
17,69
19,75
5,41
6,19
6,81
145,18
160,17
144,40
0,32
0,49
1,82
Mittelspannungsnetz (MS)
Umspannung Mittel-/ Niederspannung
Niederspannungsnetz (NS)
Preise für Reserveinanspruchnahme
Entnahme in
0 - 200 h
200 - 400 h
400 - 600 h
€ / (kW · a)
€ / (kW · a)
€ / (kW · a)
43,30
50,77
75,96
51,96
60,93
91,15
60,62
71,08
106,34
Grundpreis
Arbeitspreis
€/a
ct/kWh
25,00
25,00
25,00
0,00
0,00
8,21
0,00
2,00
Monatsleistungs
preis € / (kW*
Monat)
Arbeitspreis
ct/kWh
24,20
26,70
24,07
0,32
0,49
1,82
Mittelspannungsnetz (MS)
Umspannung Mittel-/ Niederspannung
Niederspannungsnetz (NS)
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf
Mittelspannungsnetz (MS)
Umspannung Mittel-/ Niederspannung
Niederspannungsnetz (NS)
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG mit
Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen
Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19
§19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsaufnahme
Entnahme aus MS-Netz
Entnahme aus Umspannung MS/NS
Entnahme aus NS-Netz
Verrechnungspreise
Messstellenbetrieb
Das Entgelt für Messstellenbetrieb umfasst auch die Messdienstleistung.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und
intelligenter Messsysteme (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in einem
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Mittelspannungsmessung je Zählpunkt
Preisabschlag für kundenseitig gestellte MS-Wandler
Niederspannungsmessung je Zählpunkt
Preisabschlag für kundenseitig gestellte NS-Wandler
Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung erhöhen sich
zum Ausgleich der Umspannverluste die Leistungs- und Arbeitswerte für die
Abrechnung um
436,80
0,00
302,40
0,00
3%
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
€/a
Eintarifzähler *)
11,55
*) Preise je Turnusablesung
Sonstige Entgelte
Blindmehrarbeit
Bezug induktiver Blindarbeit
Cent / kVarh
3)
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Kategorie A: für die ersten 100.000 kWh
Kategorie B: oberhalb 100.000 kWh
Kategorie C: oberhalb von 100.000 kWh 2)
Cent / kWh
Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV
Kategorie A: für die ersten 1.000.000 kWh
Cent / kWh
0,378 1)
0,445 1)
0,040 1)
0,030 1)
Kategorie B: oberhalb 1.000.000 kWh
0,050 1)
Kategorie C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)
0,025 1)
Offshore-Haftungsumlage Umlage gemäß § 17f EnWG-Novelle
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)
Cent / kWh
0,040 1)
0,027 1)
0,025 1)
1)
Relvant sind die Preise gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).
2)
sofern Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG
3)
Gemäß dem Beschluss BK6-13-042 wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt. Die Aussetzung stellt keinen
grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger
Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im
Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten.
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer