Stadt Eckernförde Produkthaushalt 2017 Inhaltsverzeichnis Vorbericht Haushaltssatzung 4 1. Entwicklung der Einwohnerzahl 7 2. Größe des Gemeindegebietes 8 3. Wirtschaftliche Struktur 9 3.1 Tourismus 10 3.2 Hafenwirtschaft 11 4. Stadtverkehr 13 5. Sonderlasten 14 6. Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die Umlagen 15 7. Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung) 16 8. Übersicht über die Gesamtverschuldung jeweils zum 31. Dezember 17 9. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen 18 10. Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen nach § 106 a GO, gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b GkZ und die anderen Anstalten, die von der Gemeinde getragen werden, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 19 11. Darstellung des Treuhandvermögens der Stadt, das von Dritten verwaltet wird 20 12. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Rechtsgeschäften, die diesen wirtschaftlich gleichkommen 21 13. Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens in den letzten 5 Jahren 22 14. Übersicht über die wirtschaftlichen Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen im Vorjahr und im Haushaltsjahr 23 15. Darstellung der Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in T€ 24 16. Übersicht Erträge / Aufwendungen 25 17. Übersicht Einzahlungen / Auszahlungen 27 18. Wirtschaftliche Unternehmen 27 18.1. Stammkapital 29 18.2 Erfolgs- und Finanzlage 31 18.3 Schulden 32 18.4 Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt 32 19. Haushalt 2017 33 19.1 Rahmenbedingungen 33 19.2 Haushaltslage 2017 35 19.3 Übersicht über die im Haushaltsjahr erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (über 25.000 Euro gem. Ratsversammlungsbeschluss vom 28.06.2011) sowie die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen auf die folgenden Jahre gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik 41 19.4 Mittelfristige Finanzplanung 43 Vorbericht Seite 2 19.5 Erläuterung der im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 vorgesehenen Investitionen 45 20. Übersicht über die Auszahlungen/Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 52 21. Übersicht über die Verwendung der Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben gemäß § 15 FAG 53 22. Betriebsverluste Meerwasserwellenbad 55 23. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung 56 24. Übersicht über die gebildeten Budgets 63 25. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 64 26. Produktliste 65 Vorbericht Seite 3 Haushaltssatzung der Stadt Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird – nach Beschluss der Ratsversammlung und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht – folgende vom Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.337.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 42.230.900 EUR einem Jahresüberschuss von 2. 106.700 EUR im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 40.394.100 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.965.000 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.892.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 6.321.400 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.577.100 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 8.933.900 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 2.500.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf Vorbericht Seite 4 208,04 Stellen §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. 2. §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d oder § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. §5 Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 25.000 Euro beträgt. §6 1. Für die im Ergebnisplan und Finanzplan nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets ( Nr. 23 des Vorberichts) gelten folgende Budgetierungsregelungen: a) Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Deckungsringen zugeordneten Produktkonten gegenseitig deckungsfähig. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, die Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen sowie die Verfügungsmittel sind nicht Bestandteil der Budgets und daher im Rahmen des Budgets auch nicht gegenseitig deckungsfähig. b) Die zahlungswirksamen Aufwendungen eines Budgets sind übertragbar. Vorbericht Seite 5 2. Für den Teilplan 6.1.2.010 gelten folgende Regelungen: a) Mehrerträge bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden. b) Die zahlungswirksamen Aufwendungen der Kontenart 551 (Zinsen) sind gegenseitig deckungsfähig. c) Die Auszahlungen der Kontenart 792 (Tilgungen) sind gegenseitig deckungsfähig. Eckernförde, den Stadt Eckernförde Der Bürgermeister (Sibbel) Vorbericht Seite 6 1. Entwicklung der Einwohnerzahl Bevölkerung am Wanderu Verände 31.12. Geburten Sterbefälle Differenz Zuzüge Fortzüge ngssaldo rungen Jahr Stand 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 22.426 22.536 22.772 22.778 22.847 23.008 22.898 22.920 22.920 23.138 23.304 23.297 23.250 23.316 23.249 23.144 23.008 22.915 22.798 22.755 22.614 22.442 21.890 21.805 21.797 21.784 274 259 234 227 258 194 238 206 227 215 174 192 164 164 153 167 155 165 144 149 141 139 141 158 141 151 270 265 276 266 224 263 241 246 220 234 289 282 268 274 284 243 282 301 318 277 278 288 272 300 291 305 + + + - 4 6 42 39 34 69 3 40 7 19 115 90 104 110 131 76 127 136 174 128 137 149 131 138 150 154 1.724 1.807 1.705 1.854 1.791 1.551 1.605 1.730 1.824 1.670 1.648 1.669 1.710 1.565 1.538 1.490 1.464 1.538 1.503 1.476 1.511 1.501 1.523 1.494 1.496 1.697 1.618 1.565 1.657 1.746 1.664 1.592 1.580 1.690 1.613 1.485 1.540 1.626 1.540 1.522 1.515 1.550 1.430 1.519 1.373 1.489 1.546 1.549 1.477 1.368 1.359 1.468 + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + 106 242 48 108 127 41 25 40 211 185 108 43 170 43 26 60 34 19 131 13 35 48 46 126 137 229 + + + + + + + + + + 110 236 6 69 161 110 22 0 218 166 7 47 66 67 105 136 93 117 43 141 172 197 85 12 13 75 * Durch den Zensus 2011 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Eckernförde statistisch um 591 Einwohner verringert. Somit lässt sich die Einwohnerzahl zum 31.12.2012 nicht aus den Veränderungen ableiten. Vorbericht Seite 7 2. Größe des Gemeindegebietes Gesamtgröße 2.137,7796 ha davon Landflächen 1.408,0593 ha Wasserflächen 1. Windebyer Noor (404,2387 ha) 2. Hafenflächen (303,2484 ha) 3. Schnaaper Seen (22,2332 ha) 729,7203 ha 2.137,7796 ha Von der Gesamtgröße des Stadtgebietes entfallen auf Stadteigentum 838,9860 ha und zwar 1. Wasserflächen 404,2387 ha 2. Straßen und Anlagen 186,6455 ha 3. bebaute Flächen 4. unbebaute Flächen 89, 6088 ha 158,4930 ha 838,9860 ha Nachrichtlich (nicht in den o. a. Angaben enthalten): Flächen im Treuhandvermögen Martin-Kruse-Stiftung (nur Stadtgebiet) Vorbericht Seite 8 2,1136 ha 12,4645 ha 3. Wirtschaftliche Struktur Die Stadt Eckernförde ist Eigentümerin aller Grundstücke, die für das Projekt Nooröffnung erforderlich sind und wird die städtebauliche Entwicklung weiter vorantreiben. Im Frühjahr 2015 wurde das Markant-Gebäude abgerissen. Mit der Errichtung des neuen Parkdecks an der Noorstraße durch die Stadtwerke wird die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt im Frühjahr 2017 fortgesetzt. Der Abriss der Gebäudekomplexes Reeperbahn / Ecke Schulweg wird aktuell vorbereitet. In Eckernförde sind rd. 1.631 Gewerbebetriebe ansässig. Die Struktur wird von einem Branchenmix geprägt, zu dem fast ausschließlich kleinere und mittlere Betriebe gehören. 72,84 % aller Betriebe waren 2015 nicht gewerbesteuerpflichtig, weil die Freibetragsgrenze (24.500 €) nicht erreicht wurde. Über 50.000 € Gewerbesteuer p.a. zahlten im vergangenen Jahr lediglich 17 Unternehmen, dies entspricht 1,04 % aller Gewerbebetriebe. Aufgrund der geringen Steuerkraft Eckernfördes ist die Stadt in besonderem Maße auf den Gemeindeanteil der Einkommensteuer (8.605.500 €), die Schlüsselzuweisungen (5.307.500 €) sowie die Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben (2.469.900 €) angewiesen. Diese werden im Haushalt 2017 insgesamt 16.382.900 € betragen. Dies entspricht rd. 39% der Gesamterträge von 42.337.600 €. Dem Tourismus fällt in Eckernförde die Rolle der wirtschaftlichen Nebenfunktion zu, die in den vergangenen Jahren erfolgreich gestärkt und deutlich ausgebaut werden konnte. Dies ist u.a. auf das neu errichtete Apartmenthaus an der Hafenspitze und den neuen Wohnmobilstellplatz der Stadtwerke zurückzuführen. Vorbericht Seite 9 3.1 Tourismus Jahr Gästezahl Übernachtungen Kurtaxe Strandkurabgabe € € 2004 33.466 113.979 77.745 46.885 2005 34.670 113.540 91.682 38.617 2006 28.937 106.743 100.299 37.692 2007 34.927 114.505 106.378 26.309 2008 36.013 126.551 103.993 --*) 2009 37.421 130.176 117.837 -- 2010 37.752 135.440 122.354 -- 2011 40.318 143.625 145.487 -- 2012 40.072 137.682 145.600 -- 2013 44.343 156.213 161.313 -- 2014 49.687 173.133 184.814 -- 2015 60.862 204.485 250.535 -- *) Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 28.04.2008 abgeschafft. Vorbericht Seite 10 3.2 Hafenwirtschaft HAFENUMSCHLAG Jahr Personenschifffahrt Güter in t Fischanlandungen in t 2003 24.765 24.426 128 2004 20.964 13.052 170 2005 23.126 18.646 161 2006 22.379 0 107 2007 20.666 0 154 2008 20.266 0 89 2009 18.075 0 64 2010 8.004 0 11 2011 9.509 0 47 2012 15.200 0 64 2013 12.936 0 70 2014 16.177 0 113 2015 15.476 0 145 Vorbericht Seite 11 3.3 Stadthalle 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 · Theater/ Ballett 44 55 43 49 32 36 50 76 60 58 · Konzerte 23 21 27 20 21 17 19 20 23 22 · Tanz/Bälle 14 9 10 13 12 8 14 9 7 6 · Tagungen/ Heimattreffen/ Vorträge 14 27 31 22 27 35 29 18 16 16 ·Ausstellungen/ Märkte 15 27 12 10 18 14 19 15 47 42 Gesamt 110 139 *) 123 114 110 110 131 **) 138 153 144 *) Renovierung der Halle vom 14. Juli – 24. August **) Renovierung der Halle vom 13. Juli – 21. August Vorbericht Seite 12 4. Stadtverkehr Entwicklung der Beförderungszahlen und der Kilometerleistungen in letzten 10 Jahren: Jahr Personen km 2006 968.203 377.150 2007 986.129 373.216 2008 957.450 371.973 2009 947.880 371.753 2010 943.971 373.786 2011 889.317 375.068 2012 870.816 379.930 2013 864.885 379.704 2014 830.563 386.389 2015 829.854 394.851 Vorbericht Seite 13 den 5. Sonderlasten Die durchschnittliche Steuerkraft der Mittelstädte beträgt 2016 = 1.000,07 € je Einwohner, Eckernförde bleibt mit einer Steuerkraft von 707,81 € um 30,72 % unter diesem Mittelwert. Die Steuerkraft der Stadt und ihr Verhältnis zum Durchschnitt der Mittelstädte haben sich wie folgt entwickelt: Jahr durchschnittliche Steuerkraft Steuerkraft der der Stadt Mittelstädte je je EinwohEinwohner ner Vergleich zum Durchschnitt der Mittelstädte € € % 2000 720,69 582,56 -19,17 2001 741,74 585,66 -21,04 2002 684,27 534,50 -21,89 2003 676,66 491,26 -27,40 2004 728,55 529,62 -27,30 2005 615,85 443,81 -27,94 2006 714,29 470,99 -34,06 2007 747,75 492,33 -34,16 2008 821,36 531,76 -35,26 2009 847,58 584,43 -31,05 2010 851,86 528,77 -37,93 2011 802,88 539,71 -32,78 2012 878,65 585,85 -33,32 2013 898,67 582,28 -35,21 2014 929,37 696,40 -25,07 2015 949,98 708,46 -25,42 2015 1.007,07 707,81 -30,72 Vorbericht Seite 14 6. Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die Umlagen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik) 2013 T€ 2014 T€ 2015 T€ 2016 T€ 2017 T€ Grundsteuer A 7 7 7 7 8 Grundsteuer B 2.433 2.525 2.520 2.586 3.160 Gewerbesteuer 5.202 5.551 4.681 5.000 5.300 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 7.041 7.363 7.880 8.155 8.605 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 662 679 761 790 984 Vergnügungssteuer Spielund Geschicklichkeitsgeräte 207 216 226 240 280 Hundesteuer 92 92 96 96 110 Zweitwohnungssteuer 97 101 106 115 130 4.264 4.984 4.907 4.905 5.307 490 812 0 0 0 1.684 2.007 2.180 2.118 2.469 Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich 663 732 728 770 785 Sonstige allg. Finanzzuweisungen --- --- --- --- --- 22.842 25.069 24.092 24.782 27.138 Gewerbesteuerumlage 1.032 1.115 927 1.014 1.075 Kreisumlage 5.518 5.967 6.288 6.319 6.749 Summe der Umlagen 6.550 7.082 7.215 7.333 7.824 Allgemeine Schlüsselzuweisungen Sonderschlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen nach § 15 FAG Summe der allgemeine Deckungsmittel Vorbericht Seite 15 7. Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung) (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik) Haushaltsjahre Stand + Kreditauf- am 01.01. nahmen - Tilgung Stand nachrichtlich: am 31.12. Restkreditermächtigung 1 T€ T€ T€ T€ €/Ew. T€ 1 2 3 4 5 6 7 Ist – 2013 6.804 2.000 936 7.868 374 0 Ist – 2014 7.868 0 896 6.972 321 0 Ist – 2015 6.972 3.000 2.490 7.482 356 2.100 Soll- 2016 7.482 5.986 441 13.027 596 -------------------- Soll im Haushaltsjahr 13.027 3.578 877 15.728 720 -------------------- Soll – 2018 15.728 5.526 1.055 20.199 925 -------------------- Soll – 2019 20.199 5.191 1.324 24.066 1.101 -------------------- Soll – 2020 24.066 643 1.600 23.109 1.058 -------------------- Der Soll-Betrag 2016 setzt sich zusammen aus 2.100 T€ Restkreditermächtigung aus 2015 und 3.886 T€ Kreditermächtigung aus 2016. 1 Restkreditermächtigung, die in das Folgejahr übertragen wird. Durch die durch den Zensus 2011 reduzierte Einwohnerzahl ist ein Vergleich mit den Werten der Vorjahre nicht aussagekräftig. Vorbericht Seite 16 8. Übersicht über die Gesamtverschuldung jeweils zum 31. Dezember (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO-Doppik) Haushalts- Schulden des KassenEigenSonder- Unternehmen u. Kommunal- Gesellandere Gesamt I jahre Haushalts aus kredite des betriebe vermögen Einrichtungen, unternehmen schaften2 Anstalten3 (Summe Spalten Krediten für Haushalts- nach § 106 nach § 97 die nach § 101 nach § 106 a 2 und 4 bis 9) Investitionen jahres GO GO Abs. 4 GO GO und ganz oder Investitionsförd teilweise nach ermaßnahmen Eigenbetriebsverordnung geführt werden Mio. € € / EW. gemeinsame andere Treuhand- Stiftungen7 Gesamt II kreditähnliche Gesamt III (Summe Kommunal- Gesell- vermögen6 (Summe Spalten Rechtsgeschäfte Spalten 16 und 18) 8 unternehmen schaften 2 bis 9 und 12 5 nach § 19 b bis 15) GKZ4 Mio. € € / EW. Mio. € € / EW. Mio. € Bürgschaften Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 € / EW. Mio. € € / EW. 21 22 23 2013 2014 2015 2016 Haushaltsjahr 2018 2019 2020 7,8 6,9 7,4 13,0 1,5 1,5 1,5 2,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24,1 24,8 26,0 27,9 0 0 0 0 33,4 33,2 34,9 43,4 1.539 1.530 1.608 2.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 33,4 33,2 34,9 43,4 1.539 1.530 1.608 2.000 0 0 0 0 0 0 0 0 33,4 33,2 34,9 43,4 1.539 1.530 1.608 2.000 3,6 4,5 4,0 6,1 166 207 184 281 15,8 2,5 0 0 0 0 29,5 0 47,8 2.203 0 0 0 0 47,8 2.203 0 0 47,8 2.203 5,5 253 20,2 24,1 23,1 2,5 2,5 2,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27,5 25,5 23,5 0 0 0 50,2 52,1 49,1 0 0 0 0 0 0 1 ohne Zweckverbände, ohne Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar beteiligt ist, ohne Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar nicht mit mehr als 50% beteiligt ist, ohne gemeinsame Kommunaldarlehen nach § 19 b GKZ, zu deren Stammkapital die Gemeinde nicht mehr als 50% beigetragen hat. 2 Gesellschaften, an der die Gemeinde auch mittelbar mit mindestens 75% beteiligt ist, einschließlich der Eigengesellschaften [Schulden der Gesellschaften sind entsprechend der Höhe der Beteiligung aufzunehmen] 3 mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 4 5 nur gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b GkZ, zu deren Stammkapital due Gemeinde mehr als 50% beigetragen hat, die Schulden der gemeinsamen Kommunalunternehmen sind entsprechend der Höhe des Beitrags zum Stammkapital aufzunehmen. nur Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar mit mehr als 50% beteiligt ist, und nicht in Spalte 8 erfasst sind [Schulden der Gesellschaften sind entsprechend der Höhe der Beteiligung aufzunehmen] 6 Treuhandvermögen der Gemeinde, die von Dritten verwaltet werden (z.B.Städtebauförderung); siehe Ziffer 5 des Erlasses zur Kreditwirtschaft der Gemeinden vom 10. Januar 2012 7 rechtsfähige kommunale Stiftungen nach § 17 Stiftungsgesetz 8 kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinde sowie der Ausgliederung nach den Spalten 4 bis 9 sind mit Ausnahme der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte nach § 1 der Genehmigungsverordnung vom 5. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.14], geändert durch Landesverordnung vom 2. Dezember 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) zu erfassen; kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind in dem Jahr erstmals zu erfassen, in dem der Vertrag geschlossen wird *) Ermächtigung lt. Haushaltssatzung 9. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO-Doppik) Stand zu Stand zu Beginn des Beginn des Vorjahres Vorvorjahres 1 Stand zum Zuführung Entnahme Stand zum Beginn des Ende des Haushaltsjahres Haushalts- 1 Jahres 2015 2016 2017 in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 3 4 5 6 7 8 0 0 0 0 0 0 5.474 5.474 5.474 0 0 5.474 0 0 0 0 0 0 5.474 5.474 5.474 0 0 5.474 2,1 aufzulösende Zuschüsse 15.890 15.446 15.002 0 443 14.559 2,2 aufzulösende Zuweisungen 14.804 14.172 13.540 0 704 12.836 2,3 aufzulösende Beiträge 3.120 2.924 2.743 0 201 2.542 2,4 nicht aufzulösende Beiträge 243 243 243 0 0 243 2,5 Gebührenausgleich 42 42 42 0 0 42 2,6 Treuhandvermögen 702 702 702 0 0 702 2,7 Dauergrabpflege 0 0 0 0 0 0 2,8 Sonstige Sonderposten 7 7 7 0 0 7 2,9 Zwischensumme zu 2. 34.766 33.494 32.237 0 1.348 30.931 3,1 Pensionsrückstellungen 12.584 12.855 13.421 310 0 13.731 3,2 Beihilferückstellungen 1.847 1.880 1.942 34 0 1.976 214 96 29 21 29 21 0 0 0 0 0 0 3,5 Altlastenrückstellung 238 228 238 0 0 238 3,6 Steuerrückstellung 172 0 0 0 0 0 3,7 Verfahrensrückstellung 120 120 120 0 0 120 3,8 Finanzausgleichsrückstellung 0 0 0 0 0 0 3,9 Instandhaltungsrückstellung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15.175 15.179 15.750 365 29 16.086 1 2 2017 1 Sonderrücklage 1,1 nicht aufzulösende Zuschüsse 1,2 nicht aufzulösende Zuweisungen 1,3 Stellplatzrücklage 1,4 Zwischensumme zu 1. 2 Sonderposten Rückstellungen nach § 24 3 GemHVO-Doppik 3,3 Altersteilzeitrückstellungen 3,4 3,10 Rückstellungen für später entstehende Kosten Sonstige Rückstellungen nach § 24 Satz 2 GemHVO-Doppik 3,11 Zwischensumme zu 3. Vorläufige Übersicht! Endgültige Zahlen können erst nach Prüfung der ausstehenden Jahresabschlüsse 2012 2015 erfolgen 1 Ist-Wert 10. Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen nach § 106 a GO, gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b GkZ und die anderen Anstalten, die von der Gemeinde getragen werden, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO-Doppik) Name Stammkapital Anteil der Gemeinde am Stammkapital T€ I. Sondervermögen II. Zweckverbände III. Gesellschaften 1. Stadtwerke Eckernförde GmbH 2. Eckernförde Touristik und Marketing GmbH 3. Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH 4. LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH IV. Kommunalunternehmen / sonstige Anstalten T€ % Gewinnabführung (+) Verlustabdeckung (-) Umlagen (-) Vorvorjahr Vorjahr Haushaltsjahr T€ T€ T€ --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- 3.909 706 - 100 100 - 0 (-) 539 *) --- 0 (-) 425 *) --- 0 (-) 433 *) --- 194 64,5 --- --- --- 3.909 706 35 **) 300 *) Einlage zur Einstellung in die freie Rücklage **) mittelbare Beteiligung der Stadt Eckernförde: die 100 %ige Eigengesellschaft Stadtwerke Eckernförde GmbH hält 100 % an der Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH 11. Darstellung des Treuhandvermögens der Stadt, das von Dritten verwaltet wird Die Stadt wurde mit Bewilligungsbescheid des Innenministeriums vom 14. Oktober 2004 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen. Für jedes Programmjahr sind erneut Anträge zu stellen. Die aus den einzelnen Programmjahren bewilligten Mittel verteilen sich kassenmäßig auf fünf Jahre. Aus den Programmjahren 2004 bis 2016 wurden der Stadt Eckernförde insgesamt 19.134.602 € bewilligt. In diesem Betrag sind jeweils 1/3 Bundes-, 1/3 Landes- und 1/3 städtische Mittel enthalten. Diese Drittelfinanzierung bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit. In den einzelnen Haushaltsjahren wird hiervon teilweise abgewichen. Die seit der erstmaligen Bewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verteilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre bis 2018 wie folgt: Diese Finanzierungsmittel sind gemäß Städtebauförderungsrichtlinien dem Treuhandvermögen zuzuführen. Das Treuhandvermögen wird verwaltet durch die BIG STÄDTEBAU GmbH, Kiel. 3.500.000 € 3.000.000 € 2.500.000 € 2.000.000 € 1.500.000 € 1.000.000 € 500.000 € 0€ Stadtanteil 2004 10.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 48.100 133.100 392.000 517.000 655.100 560.500 506.700 1.072.2 471.000 559.000 600.500 345.500 306.000 170.500 Landesmittel 64.814 139.530 250.716 406.110 456.110 671.320 375.200 416.200 1.007.6 500.000 569.000 713.000 200.000 262.000 341.000 Bundesmittel 10.000 68.100 199.300 568.700 476.700 497.800 505.400 551.500 1.124.2 442.000 549.000 488.000 491.000 350.000 Von den insgesamt bewilligten 19.134.602 € wurden bereits rund 13.200.000 € für Projekte in Eckernförde eingesetzt. 0€ 12. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Rechtsgeschäften, die diesen wirtschaftlich gleichkommen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik) Datum der Übernahme Zweck Bürgschaften 1. Stadtwerke Eckernförde GmbH 2. Stadtwerke Eckernförde GmbH 3. Stadtwerke Eckernförde GmbH 4. Stadtwerke Eckernförde GmbH 5. Stadtwerke Eckernförde GmbH 6. Stadtwerke Eckernförde GmbH 7. Stadtwerke Eckernförde GmbH Summe Ursprungshöhe in TEUR Voraussichtliche Höhe zu Beginn des Haushaltsjahres In TEUR voraussichtliches Datum des Auslaufens der Bürgschaft I. II. Verpflichtungen Summe 04.12.1997 Kreditsicherung 1.662 83 30.09.2017 04.12.1997 Kreditsicherung 895 44 30.12.2017 23.11.1999 Kreditsicherung 2.045 281 30.09.2019 31.05.2007 Kreditsicherung 1.600 988 30.06.2027 28.06.2011 Kreditsicherung 1.440 912 30.06.2026 27.03.2014 Kreditsicherung 1.500 1.293 30.03.2034 15.12.2016 Kreditsicherung 2.480 11.622 2.480 6.081 30.12.2036 13. Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens in den letzten 5 Jahren davon zahlten: Jahr 2010 2011 2012 2013 Betriebe insgesamt keine Gewerbesteuer Bis 500 € von 501 € bis 5.000 € über 5.000 € über 50.000 € 1.561 1.182 56 175 137 12 75,72% 3,59% 11,21% 8,78% 0,77% 1.601 1.563 1.602 1.540 2014 1.631 2015 1.201 34 198 153 15 75,02% 2,12% 12,37% 9,56% 0,94% 1.159 46 186 158 14 74,15% 2,94% 11,90% 10,11% 0,90% 1.155 59 220 157 11 72,10% 3,68% 13,73% 9,80% 0,69% 1.088 62 211 163 16 70,65% 4,03% 13,70% 10,58% 1,04% 1.188 58 213 155 17 72,84% 3,56% 13,06% 9,50% 1,04% 14. Übersicht über die wirtschaftlichen Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen im Vorjahr und im Haushaltsjahr 2016 Produkt Einrichtung Erträge € 2.1.1.010 2.4.3.020 Schulen 2.5.2.040 OstseeInfo-Center (OIC) 33.700 3.1.5.410 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 27.400 3.6.5.010 3.6.5.040 Aufwendungen € 4.191.000 7.963.200 2017 +Überschuss Kosten- bedarf deckungsgrad Erträge € % € - Zuschuss- -3.772.200 52,62 106.000 -72.300 31,79 33.700 71.500 -44.100 38,32 27.400 Kindergärten 1.073.600 2.404.300 -1.330.700 5.3.8.020 Schmutzwasserbeseitigung 2.739.700 2.251.300 5.3.8.030 Niederschlagswasserbeseitigung 658.500 5.4.5.010 Straßenreinigung 164.100 5.7.3.010 Hilfsbetriebe der Verwaltung (Gärtnerei/Bauhof/Werkstatt) 5.7.3.020 Märkte 5.7.3.030 Stadthalle 5.7.3.050 Parkhäuser (Tiefgarage) Aufwendungen € 3.814.600 8.011.900 +Überschuss Kosten- - Zuschussbedarf deckungsgrad * € % -4.197.300 47,61 84.100 -50.400 40,07 76.400 -49.000 35,86 44,65 1.069.700 2.344.100 -1.274.400 45,63 488.400 121,69 2.841.700 2.384.100 457.600 119,19 238.900 419.600 275,63 669.200 273.500 395.700 244,68 173.600 -9.500 94,52 176.800 186.400 -9.600 94,84 2.118.700 2.335.800 -217.100 90,7 2.198.300 2.318.900 -120.600 94,79 21.000 21.900 -900 95,89 29.500 29.700 -200 99,32 124.100 359.100 -235.000 34,55 116.000 340.000 -224.000 34,11 69.000 100.300 -31.300 68,79 65.000 92.900 -27.900 69,96 *) Der Kostendeckungsgrad von über 100% resultiert aus den unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für Abschreibungen gemäß GemHVODoppik bzw. KAG. Während für die Haushaltsplanung gemäß GemHVO-Doppik linear nach Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abgeschrieben wird, ist gemäß KAG für die Gebührenkalkulation eine Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten zulässig. Diese Werte sind teilweise wesentlich höher. Gemäß Empfehlung des Landesrechnungshofes werden das Technik- und Ökologiezentrum (TÖZ), das Nicolaistift und das Bürgerstift zukünftig nicht mehr als kostenrechnende Einheiten geführt. 15. Darstellung der Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in T€ (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik) Bezeichnung 1 1) Haushaltsjahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 8 9 2 3 4 5 6 7 77 1 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.101 36.986 37.965 37.914 38.622 39.343 7341 2 abzgl. Gewerbesteuerumlage 928 1.015 1.076 1.076 1.076 1.076 7371 3 --- --- --- --- --- --- 7372 abzgl. Allgemeine Umlage 4 an Gemeinden und Gemeindeverbände 6.289 6.320 6.750 6.817 7.158 7.445 bereinigte Auszahlungen 27.884 5 aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.651 30.139 30.021 30.388 30.822 6,34 1,65 -0,4 1,23 1,43 abzgl. Allgemeine Umlage an das Land - Finanzausgleichsumlage an das Land - – Kreisumlage, Amtsumlage, Zusatzumlage, Finanzausgleichsumlage an den Kreis - 6 Veränderung Vorjahr (in %) 7 Empfehlung (in %)2 1 2 bis zu 1 bis zu 1 bis zu 2,5 bis zu 1,5 bis zu 1,5 bis zu 1,5 Die Ziffern geben an, in welchen Kontengruppen und Kontenarten veranschlagt wurde. im Haushaltserlass veröffentlichte Orientierungsdaten für die Steigerung der bereinigten Auszahlungen 16. Übersicht Erträge / Aufwendungen Vorbericht Seite 26 17. Übersicht Einzahlungen / Auszahlungen Vorbericht Seite 27 Vorbericht Seite 28 18. Wirtschaftliche Unternehmen 18.1. Stammkapital Stadtwerke Eckernförde GmbH Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme in Eckernförde und im Nahbereich von Eckernförde sowie der Hafenbetrieb und der Betrieb des Meerwasserwellenbades in Eckernförde. Das Stammkapital beträgt 3.910.000 €. Eckernförde Touristik und Marketing GmbH Die Stadt ist ebenfalls Alleingesellschafterin der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Kureinrichtungen und –anlagen, die Förderung des Tourismus in der Stadt und den Umlandgemeinden, das Stadtmarketing und die Durchführung von Veranstaltungen in Eckernförde. Das Stammkapital beträgt 706.000 €. Biomasse-Energieversorgung Domsland GmbH An der Biomasse-Energieversorgung Domsland GmbH (BEV) ist die Stadt mittelbar über ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Eckernförde GmbH beteiligt. Das Stammkapital der BEV beträgt 35.000 €. Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist Alleingesellschafterin und hält 100 % des Stammkapitals. Gegenstand des Unternehmens BEV ist die Erzeugung von Wärme- und elektrischer Energie aus Biomasse und anderen Energieträgern. Mit der Stadtwerke Eckernförde GmbH bestehen Geschäftsbesorgungsverträge für den kaufmännischen und technischen Geschäftsbereich sowie Wärme- und Stromlieferungsverträge. Vorbericht Seite 29 LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH An der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH ist die Stadt unmittelbar zusammen anderen Gemeinden beteiligt. Zu den Gesellschaftern gehören die Ämter Dänischenhagen, Hüttener Berge und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Eckernförde sowie die Gemeinden Altenhof, Goosefeld und Windeby. Die Stadt Eckernförde hält rd. 65% der Gesellschafteranteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tourismus in der Eckernförder Bucht. Das Stammkapital beträgt 300.000 €; es soll über einen Zeitraum von fünf Jahren verbraucht werden. Vorbericht Seite 30 18.2 Erfolgs- und Finanzlage Stadtwerke Eckernförde GmbH Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Überschuss Vermögensplan Investitionen Ist - 2015 T€ 34.784 34.443 341 Plan - 2016 T€ 34.090 33.642 448 Plan - 2017 T€ 33.305 33.159 146 Ist - 2015 T€ 4.674 Plan - 2016 T€ 5.065 Plan - 2017 T€ 6.955 Eckernförde Touristik und Marketing GmbH Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Defizit Vermögensplan Investitionen Ist - 2015 T€ 1.406 1.832 -426 Plan - 2016 T€ 1.369 1.802 -433 Plan - 2017 T€ 1.485 1.854 -369 Ist - 2015 T€ 45 Plan - 2016 T€ 50 Plan - 2017 T€ 100 Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH (BEV) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Überschuss Vermögensplan Investitionen Plan 2014/15 T€ 1.385 1.366 19 Plan 2015/16 T€ 1.266 1.224 42 Plan 2016/17 T€ 1.410 1.360 50 Plan 2014/15 T€ 60 Plan 2015/16 T€ 103 Plan 2016/17 T€ 116 Vorbericht Seite 31 LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Defizit Vermögensplan Investitionen 18.3 Ist - 2015 T€ 55 116 -61 Plan - 2016 T€ 65 125 -60 Plan - 2017 T€ 42 102 -60 Ist - 2015 T€ 0 Plan - 2016 T€ 0 Plan - 2017 T€ 0 Schulden (zum 31.12.) Stadtwerke Eckernförde GmbH Eckernförde Touristik und Marketing GmbH BEV Ist 2015 Plan 2016 Plan 2017 T€ T€ T€ 26.027 27.644 31.313 0 0 0 258 258 258 18.4 Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Erträge Gewinn Konzessionsabgabe Ist 2015 T€ 0 990 Plan 2016 T€ 0 990 Plan 2017 T€ 0 990 Aufwendungen Ist 2015 T€ Plan 2016 T€ Plan 2017 T€ Verlustausgleich ETMG 535 426 433 Planmäßiger Verbrauch Stammkapital LTO 39 39 39 Durch die Beteiligung der Stadtwerke Eckernförde GmbH an der BEV entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt. Vorbericht Seite 32 19. Haushalt 2017 19.1 Rahmenbedingungen Die Grunddaten für die kommunale Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2017 und für die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 hat das Innenministerium mit Haushaltserlass vom 08.09.2016 vorgegeben. Die 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. Mai 2016 auf Einladung des Finanzministers des Landes Nordrhein - Westfalen in Essen statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2016 bis 2020. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2015 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2016 um 5,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 % höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 %, für die Länder von 2,4 Mrd. Euro bzw. 0,9 % und für die Gemeinden von 0,7 Mrd. Euro bzw. 0,8 %. Auch in den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet über dem Schätzergebnis vom November 2015 liegen. Für 2017 werden für den Gesamtstaat zusätzlich 6,3 Mrd. Euro bzw. 0,9 %, für 2018 8,4 Mrd. Euro bzw. 1,1 %, für 2019 10,2 Mrd. Euro bzw. 1,3 % und für 2020 12,5 Mrd. Euro bzw. 1,6 % geschätzt. Die stabile Einnahmeentwicklung aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung ist weiterhin erfreulich. Für das Jahr 2016 gilt, dass die Einnahmenerwartungen aus Steuern und Finanzausgleich zwar deutlich über dem Niveau des Jahres 2014 liegen, aber unterhalb der Einnahmen des Jahres 2015. Zieht man in Betracht, dass selbst im Jahr 2015 es ausweislich der Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik den Kommunen in Schleswig-Holstein nicht gelungen ist, einen positiven Finanzierungssaldo zu erzielen, wird deutlich, dass keineswegs von einer Entspannung der kommunalen Finanzlage ausgegangen werden kann. Trotz einem bundesweiten positiven kommunalen Finanzierungssaldos in Höhe von 3,15 Mrd. € blieb für Schleswig-Holstein immer noch ein Minus von 22,3 Mio. €, während die Nachbarländer bspw. in erheblichen Umfang von der positiven Konjunkturentwicklung profitieren (NDS +785,1 Mio. €; M-V + 129,5 Mio. €). Die Kommunen in SchleswigHolstein sind deshalb in besonderem Maße auf die zugesagte Bundesentlastung bei den Sozialausgaben in Höhe von 5 Mrd. € und Unterstützung bei den Kosten für die Integration und Aufrechterhaltung der sozialen und technischen Infrastrukturen der Vorbericht Seite 33 Daseinsvorsorge angewiesen. Das Land steht ebenfalls in der Pflicht, die allgemeine kommunale Finanzausstattung nachhaltig zu stärken. Land Schleswig-Holstein Nach der Regionalisierung der Schätzergebnisse werden sich die Einnahmen aus dem Steueraufkommen, dem Länderfinanzausgleich (LFA), den Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) sowie den Kfz-Steuer-Ersatzleistungen des Bundes von 2016 bis 2020 voraussichtlich wie folgt entwickeln: Das Gesamteinnahmeniveau wird von rd. 9 Mrd. Euro im Jahr 2016 um rd. 1,4 Mrd. Euro auf rd. 10,4 Mrd. Euro im Jahr 2020 ansteigen. Für das Jahr 2016 wird das Aufkommen auf rd. 9,03 Mrd. Euro geschätzt. Es steigt damit gegenüber dem Ist 2015 um rd. 272 Mio. Euro. Im Vergleich zum Haushalt 2016 (Grundlage November-Schätzung) ist dies ein Zuwachs von rd. 68 Mio. Euro. Im Jahr 2017 werden Einnahmen in Höhe von rd. 9,43 Mrd. Euro erwartet. Gegenüber den Eckwerten für den Haushaltsentwurf (Grundlage November-Schätzung) bedeutet dies eine Steigerung um rd. 101 Mio. Euro. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 soll sich das Aufkommen dann im Vergleich zu den Eckwerten für die Finanzplanung (Grundlage November-Schätzung) um Beträge von rd. 134, 161 und 180 Mio. Euro erhöhen. Entwicklung der Kommunalfinanzen Das Gesamteinnahmeniveau der Kommunen steigt unter Berücksichtigung der Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich von rd. 4,2 Mrd. Euro im Jahr 2016 um rd. 0,9 Mrd. Euro auf rd. 5,1 Mrd. Euro im Jahr 2020. Für 2016 wird ein Zuwachs von rd. 80 Mio. Euro gegenüber den Ergebnissen der November-Schätzung erwartet. In den kommenden Jahren wird dann mit Steigerungen gegenüber der letzten Schätzung i.H.v. rd. 111 Mio. Euro für 2017, rd. 120 Mio. Euro für 2018, rd. 131 Mio. Euro für 2019 und rd. 149 Mio. Euro für 2020 gerechnet. Bei den originären Steuereinnahmen der Kommunen wird für das Jahr 2016 ein Aufkommen von rd. 2,7 Mrd. Euro geschätzt. Gegenüber dem Ist 2015 soll es damit um rd. 29 Mio. Euro steigen, dies ist ein Zuwachs von rd. 70 Mio. Euro im Vergleich zur November-Schätzung. Für 2017 wird eine dann Steigerung von rd. 94 Mio. Euro, 2018 von rd. 99 Mio. Euro, 2019 von rd. 106 Mio. Euro und 2020 von rd. 117 Mio. Euro erwartet. Ein Großteil dieser erwarteten Mehreinnahmen ist auf eine gute Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Vorbericht Seite 34 Abzuwarten bleibt, welche neuen Erkenntnisse die Ergebnisse der Steuerschätzung im November 2016 zeigen werden. 19.2 Haushaltslage 2017 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Die Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen und Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben) können 2017 mit 7.777.400 Euro erwartet werden, das bedeutet gegenüber dem 1. Nachtrag 2016 ein Plus von 351.500 Euro. Der städtische Anteil am Einkommensteueraufkommen steigt gegenüber dem Nachtragsansatz um 449.900 Euro auf 8.605.500 Euro. Bereits im 1. Nachtrag 2016 wurde das Haushaltssoll des Gewerbesteueraufkommens von 4,6 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro heraufgesetzt. Hierin enthalten waren große Nachzahlungen aus Vorjahren. Die derzeitige Einnahmeentwicklung im auslaufenden Haushaltsjahr lässt für 2017 eine wirtschaftlich stabile Entwicklung erwarten. Gerechnet wird mit 5,3 Mio. Euro. Der Anstieg um 300.000 € basiert auf der Anhebung des Realsteuerhebesatzes der Gewerbesteuer. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage erhöht sich somit im Vergleich zum Nachtragshaushalt auf 1.075.400 Euro. Aufgrund gestiegener Schlüsselzuweisungen und einer verbesserten städtischen Steuerkraft erhöhen sich die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage. Sie schlägt mit 6.749.500 Euro zu Buche und liegt um 430.000 Euro höher als im 1. Nachtrag 2016. Für das Produkt 6.1.1.010 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, insgesamt ist festzustellen, dass 2017 im Saldo der Erträge und Aufwendungen gegenüber dem Ansatz des Haushaltsjahres 2016 (1. Nachtrag) eine Ergebnisverbesserung um 1.833.000 Euro eingetreten ist. Vorbericht Seite 35 Kassenkredite Kassenkredite dienen der Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Der Höchstbetrag des Kassenkredits bleibt unverändert bei 2,5 Mio. Euro. Finanzwirtschaftliche Eckwerte Der Gesamtergebnisplan 2017 weist einem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.337.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 42.230.900 EUR einem Jahresüberschuss von 106.700 EUR Das gesetzliche Erfordernis nach § 75 Abs. 3 GO, wonach der Haushalt ausgeglichen sein soll, ist damit erfüllt. Den Ergebnisplan belasten nicht zahlungswirksame Aufwendungen für Abschreibungen mit 3.869.600 Euro. Demgegenüber stehen nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen in Höhe von 1.147.700 Euro. Die effektive Belastung beträgt damit 2.748.900 Euro, hinzu kommen nicht zahlungswirksame Zuführungen zu Rückstellungen mit 365.800 Euro. Vorbericht Seite 36 Da die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit als Ein- und Auszahlungen nur im Finanzhaushalt abgebildet werden, genügt es nicht, sich nur auf den Ausgleich des Ergebnishaushaltes zu konzentrieren. Daneben muss gleichwertig auf die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit geachtet werden. Der Finanzplan 2017 weist folgende Beträge aus: einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 40.394.100 Euro einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 37.965.000 Euro einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 3.892.300 Euro einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von 6.321.400 Euro Neben dem Ergebnisplan soll auch der Finanzplan ausgeglichen sein, um die Investitionsauszahlungen zu finanzieren. Der maximal zulässige Betrag für die Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung errechnet sich anhand des Finanzplans wie folgt: Kreditobergrenze (= Saldo Investitionstätigkeit) abzgl. positiver Differenz Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Ordentliche Tilgung Kreditbedarf 5.128.500 2.429.100 877.700 3.577.100 Die Stadt Eckernförde kann somit aus eigener Kraft Investitionen in Höhe von 1.551.400 € (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit abzüglich Tilgung = 2.429.100 € – 877.700 €) tätigen. Für die weiteren Investitionen besteht ein Kreditbedarf in Höhe von 3.577.100 €. Bei Kreditaufnahmen ist grundsätzlich zu beachten, dass jeder neu aufgenommene Kredit für Investitionsauszahlungen für die Dauer seiner Laufzeit durch die Zinsauf- Vorbericht Seite 37 wendungen das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt belastet und durch die Tilgungszahlungen die liquiden Mittel im Finanzhaushalt schmälert. Verschuldung und Schuldendienst Zum 31.12.2016 beträgt der Schuldenstand gemäß der Planung des 1. Nachtrags voraussichtlich 13.027.700 €. Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.577.100 € geplant. Der Schuldenstand wird per 31.12.2017 nach Abzug der zu leistenden Tilgung 15.727.100 € betragen. 2017 ist der Schuldendienst in Höhe von insgesamt 1.219.900 € verplant; 342.200 € entfallen auf Zinsen, 877.700 € auf Tilgung. Nach dem Schuldenstand vom 31.12.2016 beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung 596 €; Ende 2017 wird sie voraussichtlich auf 720 € pro Kopf steigen. Damit die Werte vergleichbar sind, wird für beide Jahre eine Einwohnerzahl von 21.859 (Stand 31.12.2015) unterstellt. Ein Vergleich mit dem Schuldenstand der Mittelstädte in Schleswig-Holstein ist nicht mehr möglich, da das statistische Landesamt diese Daten nicht mehr explizit veröffentlicht. In den Folgejahren wird die Stadt Eckernförde weitere erhebliche Investitionen tätigen und somit neue Werte schaffen. Diese Investitionen können nicht vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln geleistet werden. Somit ist in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 eine Kreditaufnahme erforderlich. Im Jahr 2020 wird erstmals die Tilgung höher sein als die Neuverschuldung, d.h. die Stadt Eckernförde reduziert in diesem Jahr ihren Schuldenstand. Vorbericht Seite 38 Personalaufwand Im Gesamtergebnisplan (Zeile 11) sind die Personalaufwendungen mit 13.231.900 Euro berücksichtigt. Davon sind 12.866.100 Euro Personalaufwand, der zahlungswirksam wird; der Differenzbetrag von 365.800 Euro ist nicht zahlungswirksamer Aufwand in Form von Zuführungen an Rückstellungen. Die Versorgungsaufwendungen in Zeile 12 (40.100 Euro) gehören zum zahlungswirksamen Personalaufwand. Ferner ist in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16) zahlungswirksamer Personalaufwand für Personalnebenausgaben und Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten mit 101.600 Euro enthalten. Insgesamt beträgt der verplante zahlungswirksame Personalaufwand 2017 13.007.800 Euro. Der Personalaufwand entwickelt sich wie folgt: Personalaufwand Rechnungsergebnis 2015 Haushaltssoll 2016 Haushaltssoll 2017 Haushaltssoll 2018 Euro Euro Euro Euro 12.102.770 12.972.600 13.231.900 13.427.200 Die Personalaufwendungen 2017 betragen 44,35 % der voraussichtlichen Erträge aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen; der Anteil am Gesamtaufwand des Ergebnishaushaltes entspricht 31,33 %. Aufgrund der neuen Stellen des Klimaschutzmanagers und im Bereich der Verkehrsüberwachung sowie kleiner Veränderungen der Stundenzahlen für Beschäftigte erhöht sich die Anzahl der Stellen von 206,86 in 2016 auf 208,04 Stellen im Haushaltsjahr 2017. Vorbericht Seite 39 Gebäudeunterhaltung Die Unterhaltungskosten für die städtischen Gebäude sind mit 1.524.200 Euro in den Haushalt eingestellt. Gegenüber dem Vorjahresansatz von 1.421.400 Euro ergibt sich eine Erhöhung um 102.800 Euro. Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 Die doppische Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde am 05.11.2015 von der Ratsversammlung beschlossen. Die geprüfte und beschlossene Eröffnungsbilanz ist die Basis für die Prüfung und Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012. Der Jahresabschluss 2012 wurde am 30.09.2016 dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eckernförde übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich - wie bei der Eröffnungsbilanz - bei der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützen lassen. Nach erfolgter Prüfung wird der Jahresabschluss 2012 den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf Basis des Jahresabschlusses 2012 können dann die folgenden Jahresabschlüsse erstellt werden. Um den Rückstand aufzuholen, ist vorgesehen, in den kommenden Jahren zwei Jahresabschlüsse zur Prüfung dem RPA vorzulegen. Vorbericht Seite 40 19.3 Übersicht über die im Haushaltsjahr erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (über 25.000 Euro gem. Ratsversammlungsbeschluss vom 28.06.2011) sowie die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen auf die folgenden Jahre gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVODoppik Nr. Investitionsmaßnahme Investitionskosten Personalkosten Unterhaltung u. Bewirtschaftung jährlich Abschreibungen 70.000 € 3.500 € 54.000 € 3.600 € 13 Generalinstandsetzung Abwasserkanäle 370.000 € 7.400 € 43 Fritz-Reuter-Schule - Fassaden- und Fenstersanierung 394.000 € 9.900 € 72.500 € 2.500 € 1.090.000 € 36.400 € 68 Deckenerneuerung Saxtorfer Weg 185.000 € 9.300 € 81 Sanierung Pumpstation Reeperbahn 420.000 € 10.500 € 65.000 € 3.300 € 84 PUS - Sanierung und Neuausstattung NAWI-Räume 140.000 € 3.500 € Jungmannschule: Sporthalle 2 - Sanierung Dusch-, Wasch-, und WC-Räume Peter-Ustinov-Schule: Sporthalle 1 - Sanierung WC-Anlagen 88 und Innentüren (Planung) 429.000 € 10.800 € 30.000 € 1.500 € 30.000 € 1.500 € 8 Ergänzung und Erneuerung Pumpstation Ostlandstraße 11 Erwerb Kleintransporter 63 Sanierung und Erweiterung Klärwerk (Planung) 63 Sanierung und Erweiterung Klärwerk (Bau) 83 Deckenerneuerung Norderstraße 87 89 Sanierung Sporthalle GGS Nord (Planung) Vorbericht Seite 41 92 Umbau Stadthalle (Planung) 200.000 € 5.000 € 93 Erwerb Einsatzleitwagen 280.000 € 18.700 € 94 Errichtung Flutlichtanlage Sportplatz Pferdemarkt 65.000 € 6.500 € 104 Erwerb Kommunalschlepper 95.000 € 6.400 € 270.000 € 13.500 € 117 Sanierung und Neumöblierung Biologietrakt JS (Planung) 50.000 € 2.500 € 118 Fassadensanierung Schulzentrum Süd (Planung) 75.000 € 3.800 € 352.000 € 8.800 € 28.000 € 3.500 € 70.000 € 3.500 € 114 Lüftungsanlagen Sporthallen SZS Umbau-/Neubaumaßnahmen Grundschule Wulfsteert (Planung) Ersatzbeschaffung Prüfgerät für Atemschutz120 und Tauchgeräte 119 121 Verlegung Pumpstation RW Noorstraße (Stadtanteil) Vorbericht Seite 42 19.4 Mittelfristige Finanzplanung Der mittelfristigen Finanzplanung liegen die Daten zugrunde, die der Innenminister mit Haushaltserlass vom 08.09.2016 als Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 zur Anwendung empfohlen hat. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll gemäß Erlass mit einer jährlichen Steigerung von 5% in 2018 – 2020 in den Planungen berücksichtigt werden. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll im Jahr 2018 wird mit einem 22%igen Rückgang gerechnet werden. In den Folgejahren wird mit einer 3%igen Zunahme in 2019 und einer 4%igen Zunahme in 2020 kalkuliert. Für die Grundsteuer B wurde eine 1%ige Steigerung angenommen; die Gewerbesteuer ist durchgängig mit dem Planungsansatz 2017 berücksichtigt. Für die Kreisumlage ist im Finanzplanungszeitraum der derzeitige Hebesatz von 31. v. H. zur Anwendung gebracht. Die mittelfristige Finanzplanung prognostiziert nachstehende Jahresergebnisse im Ergebnisplan: 2018 2019 2020 + 226.900 Euro + 281.300 Euro + 258.800 Euro Nach den Finanzplänen der Jahre 2018 - 2020 ist folgende Investitionstätigkeit zu erwarten: 2018 2019 2020 7.465.200 Euro 6.838.300 Euro 2.039.100 Euro In allen Finanzplanungsjahren ist (in den Finanzplänen) der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit geringer als der für Investitionen zu leistende Auszahlungsbetrag. Dadurch wird jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag ausgewiesen, und es besteht ein Erfordernis zur Kreditaufnahme für Investitionen. Vorbericht Seite 43 Zu beachten ist, dass in der Finanzplanung 2018 – 2020 der aus aktueller Sicht vorhandene Investitionsbedarf angezeigt wird. Hierdurch wird im doppischen Rechnungswesen frühzeitig auf potentielle Finanzierungsengpässe bei dem gewählten Investitionsvolumen hingewiesen. Vorbericht Seite 44 19.5 Erläuterung der im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 vorgesehenen Investitionen Produktkonto Maßnahmenbezeichnung 1.2.6.010.0700024 Feuerwehr – Erwerb Löschgruppenfahrzeug Das jetzige Fahrzeug (Baujahr 1994) entspricht nach über 20 Jahren Nutzung nicht mehr auf dem Stand der Technik und ist aufgrund einer Risikoanalyse durch ein Fahrzeug der nächst höheren Fahrzeugkategorie zu ersetzen. Hierfür sind 425.000 € im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Im Haushaltsplan 2017 wird eine diesbezügliche Verpflichtungsermächtigung eingestellt. 1.2.6.010.0700028 Feuerwehr – Erwerb Mannschaftstransportfahrzeug Für 2018 ist der Erwerb eines neuen Mannschaftstransportfahrzeugs vorgesehen, da beim bisherigen Wagen (Baujahr 1995) nach 23 Jahren altersbedingt die Reparaturanfälligkeit zunimmt. Diese wird immer kostenintensiver bzw. unwirtschaftlicher. Für den Ersatz sind 60.000 € im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. 2.1.1.040.0951068 Umbau-/Neubaumaßnahmen GGS Standort Süd / Grundschule Wulfsteert Zur weiteren Umsetzung des Schulentwicklungsplanes sollen die vorhandenen Grundschulen Gorch-Fock-Schule und GGS Süd am Standort Wulfsteert zur neuen Grundschule Wulfsteert zusammengeführt werden. Dadurch wird es erforderlich, Umstrukturierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und eine Neubaumaßnahme in insgesamt zwei Bauabschnitten durchzuführen. Für das Jahr 2017 sind Planungskosten für beide Bauabschnitte in Höhe von insgesamt 352.000 € bereitzustellen. Die verbleibenden Planungskosten sowie Baukosten für beide Bauabschnitte in Höhe von insgesamt 3.075.000 € werden in den Jahren 2018 (1.220.000 €) und 2019 (1.855.000 €) verplant. Vorbericht Seite 45 2.1.6.010.0951024 Fritz-Reuter-Schule – Fassaden- und Fenstersanierung Für die weiteren Bauabschnitte der Fenster- und Fassadensanierung der FritzReuter-Schule 394.000 € in 2017 und 240.000 € für 2018 vorgesehen. 2.1.7.010.0951065 2.1.8.010.0951065 Lüftungsanlagen Fachräume SZS Lüftungsanlagen Fachräume SZS Aufgrund des Alters der Anlagen und aus energetischer Sicht ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Hierzu werden die bestehenden Anlagen ausgebaut und gegen neue Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung ersetzt. Hierfür werden im Jahr 2019 je Schule 319.000 €, also insgesamt 638.000 € verplant. 2.1.8.010.0951048 Sanierung WC-Anlagen Sporthalle 1 SZS Nach über 20 Jahren sind die Duschen überaltert und abgenutzt. Eine Sanierung ist folglich angezeigt und würde die Sporthalle für die Nutzer erheblich aufwerten. Hierfür sind 2017 Planungskosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in 2018. Hierfür sind 211.000 € bereitzustellen. 2.1.8.020.3.0951045 Energetisches Sanierungskonzept Sporthalle GGS Süd Für 25.000 € soll in 2020 ein energetisches Sanierungskonzept der Sporthalle GGS Süd in Auftrag gegeben werden. 4.2.4.010.0952060 Eigene Sportstätten – Flutlichtanlagen In 2019 ist die Errichtung einer Flutlichtanlage für den Sportplatz 1 am Schulzentrum Süd für 65.000 € vorgesehen. Die Flutlichtanlage trägt dazu bei, die angespannte Hallensituation für die Vereine – vor allem in den Wintermonaten – zu entschärfen. Vorbericht Seite 46 Eigene Sportstätten – Erneuerung Kunststoffbeläge Sportplatz Pferdemarkt Die Kunststoffbeläge des Sportplatzes Pferdemarkt sind durch intensive Nutzung 4.2.4.010.0952070 verschlissen. Für eine Erneuerung sind in 2020 insgesamt 225.000 € vorgesehen. 5.3.8.020 0700033 Sanierung Pumpstation Reeperbahn Für die Sanierung der Pumpstation Reeperbahn werden im Haushaltsjahr 2017 zunächst Kosten in Höhe von 420.000 € bereitgestellt. In 2018 sind weitere Kosten in Höhe von 200.000 € veranschlagt. 5.3.8.020.0951034 Klärwerk - Neubau Betriebsgebäude Für den Neubau des Betriebsgebäude des Klärwerkes sind im Jahr 2019 Baukosten in Höhe von 800.000 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2018 sind die erforderlichen Planungskosten in Höhe von 100.000 € bereitzustellen. 5.3.8.020.0952035 Klärwerk – Umbau der Belebung Für den Umbau der Belebung im Klärwerk sind im Jahr 2018 Baukosten in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen. 5.3.8.020.0952037 Klärwerk – Erweiterung Filtration und Bau Desinfektion Im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Klärwerk sind die Filtration zu erweitern und eine neue Desinfektion zu errichten. Hierfür sind im Jahr 2018 Baukosten in Höhe von 550.000 € vorgesehen. Klärwerk – Erneuerung Druckrohrleitung der Rohrabwasserpumpe Für die erforderliche Erneuerung der Druckrohrleitung der Rohrabwasserpumpe im 5.3.8.020.0952061 Klärwerk sind im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 126.000 € vorgesehen. Vorbericht Seite 47 5.3.8.020.0952004 5.3.8.030.0952003 Generalsanierung Schmutzwasserkanäle Generalsanierung Regenwasserkanäle Für die außerordentliche Sanierung der Schmutzwasserkanäle werden jährlich 100.000 € und der Regenwasserkanäle 307.000 € (in 2018) und 200.000 € (in 2019 und 2020) bereitgestellt. 5.3.8.020.0952075 5.3.8.030.0952065 5.4.1.010.0952066 Ausbau Amselweg (Schmutzwasser) Ausbau Amselweg (Regenwasser) Sanierung Amselweg Die Sanierung des Amselwegs ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 291.000 € verplant (15.000 € Schmutzwasser, 60.000 € Regenwasser und 216.000 € Sanierung). 5.3.8.020. 0952062 5.3.8.030. 0952063 5.4.1.010. 0952064 Ausbau Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg (Schmutzwasser) Ausbau Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg (Regenwasser) Sanierung Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg Die Sanierung des Lorenz-von-Stein-Rings / Kakabellenwegs ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 194.000 € verplant (16.000 € Schmutzwasser, 8.000 € Regenwasser und 170.000 € Sanierung). 5.4.1.010. 0952011 Ausbau Prinzenstraße (Nebenstraße) Straßenbau Für den Ausbau der Prinzenstraße sind in 2020 insgesamt 54.000 € vorgesehen. 5.4.1.010.0952041 Ausbau Jungfernstieg vom Bredenbecksgang bis Hafengang Der Ausbau des Jungfernstiegs im Abschnitt Bredenbecksgang bis Hafengang soll im Jahr 2018 umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 320.000 € bereitgestellt. Vorbericht Seite 48 5.4.1.010.0952045 Umbau Knotenpunkt Prinzenstr. / Bundeswehrstr./ L 26 Nach Abschluss des vierspurigen Ausbaus der B76 soll der Knotenpunkt Prinzenstraße / Bundeswehrstraße / L 26 umgebaut werden. Im Haushaltsjahr 2019 sind hierfür 460.000 € vorgesehen. 5.4.1.010.0952046 Deckenerneuerung Osterrade Die Deckenerneuerung der Osterrade ist für 2019 geplant. Hierfür sind 312.000 € bereitzustellen. 5.4.1.010.0952048 Umbau Lornsenplatz zur Verkehrsberuhigung der Reeperbahn Der Umbau des Lornsenplatzes zur Verkehrsberuhigung der Reeperbahn ist für 2019 geplant. Hierfür sind 180.000 € bereitzustellen. 5.4.1.010.0952050 Deckenerneuerung Feldweg Die Deckenerneuerung des Feldwegs ist für 2018 geplant. Hierfür sind 204.000 € bereitzustellen. 5.4.1.010.0952055 Rad- und Wanderweg zwischen Pferdemarkt und Noorstraße In 2018 werden 70.000 € für die Errichtung eines Rad- und Wanderweges zwischen Pferdemarkt und Noorstraße verplant. 5.4.1.010.0952078 Barrierefreiheit Kieler Straße Der barrierefreie Ausbau der Kieler Straße ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind 179.000 € bereitzustellen. 5.4.1.010.0952078 Barrierefreiheit St.-Nicolai-Straße Der barrierefreie Ausbau der St. Nicolai-Straße ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind 17.000 € bereitzustellen. Vorbericht Seite 49 5.4.1.010.0952080 Spielpunkte Kieler Straße Die Attraktivierung der Kieler Straße durch Spielpunkte, Bänke etc. ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind 60.000 € bereitzustellen. 5.4.1.010.0952081 Erneuerung Skateranlage Der Erneuerung der Skateranlage am Schulweg ist für 2018 vorgesehen. Für die Umsetzung der Maßnahme werden 200.000 € in den Haushalt eingestellt. 5.4.6.010.0952076 Erneuerung Parkleitsystem Für die Erneuerung des Parkleitsystems werden für das Jahr 2020 insgesamt 50.000 € im Haushalt veranschlagt. 5.7.3.010.0700008 Erwerb Kommunalschlepper Der New Holland Trecker RD-SB 640, EZ 3/10, sollte aufgrund der ausgesprochen starken Beanspruchung (insbesondere Mäharbeiten, Winterdiensteinsätze) im Jahre 2019 ersetzt werden. Für diese Ersatzbeschaffung sind 70.000 € bereitzustellen. 5.7.3.010.0700009 Erwerb eines Kleintransporters Der Kranwagen RD-2728, EZ 9/93, weist aufgrund der bisher sehr starken Beanspruchung und langen Nutzungsdauer erhebliche Verschleißerscheinungen auf. Aufgrund dessen ist im Jahre 2018 eine Neubeschaffung notwendig. Hierfür sind 55.000 € bereitzustellen. In 2019 ist ein LKW-Kipper des Bauhofs für 95.000 € zu ersetzen sowie in 2020 ein LKW-Kipper der Stadtgärtnerei für 58.000 €. 5.7.3.010.0700016 Erwerb einer Kompakt-Kehrmaschine Baubetriebshof Im Jahr 2020 ist die Kompakt-Kehrmaschine des Baubetriebshofs zu ersetzen. Hierfür sind 175.000 € im Haushalt zu veranschlagen. Vorbericht Seite 50 5.7.3.030.0951050 Umbaumaßnahmen Stadthalle Gemäß Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.07.2016 wurde sich für Teilumsetzung des Sanierungskonzeptes für die Stadthalle ausgesprochen. Das Kostenvolumen von insgesamt 3.333.900 € an Baukosten (Innen- und Außensanierung) verteilt sich auf den vorgesehenen Bauzeitraum auf die Jahre 2018 mit 1.733.900 € sowie 2019 mit 1.600.000 €. Vorbericht Seite 51 20. Übersicht über die Auszahlungen/Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik) In das Folgejahr übertragen Nicht mehr benötigte Ermäch1 tigungen Gesamt nachrichtlich: Investitionsvolumen geplanter kreditähnlicher Rechtsgeschäfte² Fortgeschriebener Planansatz Ist in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 2 3 4 5 6 7 2013 7.984 3.106 233 4.645 - 2014 10.261 5.375 0 4.888 - 2015 9.159 3.657 54 5.448 - - 2016 10.471 Haushaltsjahr 5.444 - - - - - 2018 7.466 - - - - - 2019 6.839 - - - - - 2020 2.040 - - - - - Haushaltsjahre 1 aus Planungen der Vorjahre³ 1 Gründe für nicht mehr benötigte Ermächtigungen können sein: Die Maßnahme konnte mit geringeren Auszahlungen durchgeführt werden; die Maßnahme soll nicht mehr durchgeführt werden; die Maßnahme ist erneut veranschlagt worden oder soll erneut veranschlagt werden. ² kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind in dem Jahr erstmals zu erfassen, in dem der Vertrag geschlossen wird. ³ Der Teil der in Spalte 5 angegebenen übertragenen gesamten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die schon in Vorjahren geplant waren und erneut übertragen werden sollen. 4 Angaben entfallen, wenn diese noch nicht vorliegen. Vorbericht Seite 52 21. Übersicht über die Verwendung der Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben gemäß § 15 FAG Der Raumordnungsplan des Landes Schleswig-Holstein stuft die Stadt Eckernförde als Mittelzentrum außerhalb eines Verdichtungsraumes ein. Sie hat danach Aufgaben wahrzunehmen, die über die örtlichen Grenzen hinausgehen. Es sind Aufgaben der Daseinsvorsorge für den zentralörtlichen Verflechtungsbereich zu erfüllen. Zu den übergemeindlichen Aufgaben gehören u. a. die Funktionen Brandschutz, Volkshochschule, Bücherei, Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Spiel-, Sportund Erholungseinrichtungen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen (Stadthalle). Zum Ausgleich der Mehraufwendungen für das Vorhalten von Einrichtungen für den zentralörtlichen Bereich gewährt das Land Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben. Diese Mittel sind als allgemeine Deckungsmittel mit eingeschränktem Verwendungsbereich anzusehen; sie können sowohl für Investitionen als auch für Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen verwendet werden. Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einer Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben in Höhe von 2.469.900 € gerechnet. Die Zuweisung wird zur Deckung des laufenden Zuschussbedarfs und zur Mitfinanzierung von Investitionen im übergemeindlichen Bereich verwendet. Folgende Produkte sind den „Einrichtungen für den zentralörtlichen Bereich“ zuzuordnen: Produkt Bezeichnung Zuschussbedarf Teilergebnisplan 1.2.6.010 Brandschutz 603.300 2.5.2.010 Museum 157.800 2.5.2.030 Künstlerhaus 41.600 2.5.2.040 OstseeInfo Center (OIC) 50.400 2.7.1.010 Volkshochschule 84.000 2.7.2.010 Öffentliche Büchereien 259.600 2.8.1.010 Heimat- und Kulturpflege, sonstige Veranstaltungen 189.300 3.1.5.110 Bürgerbegegnungsstätte 3.6.6.010 Das Haus Vorbericht Seite 53 61.600 276.700 3.6.6.020 Alte Straßenmeisterei 3.6.6.030 Kinderspielplätze 124.400 4.2.1.010 Allgemeine Sportförderung 109.000 4.2.4.010 Eigene Sportstätten 142.900 5.3.8.010 Öffentliche Toiletten 207.900 5.4.1.010 Gemeindestraßen (Pauschalansatz für überörtliche Nutzung i.H.v. 25%) 754.000 5.4.3.010 OD Landesstraßen 54.400 5.4.4.010 OD Bundesstraßen 130.800 5.5.1.010 Öffentliche Park- und Gartenanlagen 250.200 5.6.1.010 Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege 158.100 5.7.3.020 Märkte 5.7.3.030 Stadthalle 5.7.3.060 Technik- und Ökologiezentrum 5.7.5.010 Summe 12.700 200 Tourismusförderung 224.000 81.000 731.600 4.705.500 Im zentralörtlichen Verflechtungsbereich leben z. Z. 42.332 Personen, davon 20.389 im Eckernförder Nahbereich (Stand: Zensus 2011). Der Interessenanteil des Nahbereichs ergibt sich daraus mit 48,16 %. Von dem ermittelten Finanzbedarf von 4.705.500 € entfallen auf Leistungen für Bewohner im Verflechtungsbereich 2.266.200 €, die in Aussicht stehende Zuweisung für übergemeindliche Aufgaben beträgt 2.469.900 €. Nicht in der obigen Übersicht nicht enthalten ist das Meerwasserwellenband, dessen Verluste durch die Stadtwerke Eckernförde getragen werden. Vorbericht Seite 54 22. Betriebsverluste Meerwasserwellenbad Auf Anregung des Landesrechnungshofs werden die Betriebsverluste des Meerwasserwellenbades als Sparte der Stadtwerke Eckernförde GmbH im Vorbericht ausgewiesen: 2015 T€ Umsatzerlöse Lieferung an andere Betriebszweige Übrige Betriebserträge Bezug von anderen Betriebszweigen Materialaufwand Betriebsrohergebnis Personalaufwand Leistungen anderer Betriebszweige Abschreibungen Sonstige Steuern (Ertrag) Sonstige Aufwendungen Betriebsergebnis Finanz- und Beteiligungsergebnis (Aufwandssaldo) Ergebnis vor Ertragssteuern Ertragssteuern (Gutschrift) Jahresfehlbetrag Vorjahr T€ Veränderung T€ % 1.115 378 308 1.021 252 19 94 126 289 9,2 50,0 1.521,1 1.801 -677 -1.291 -167 -868 -66 -497 29 -211 -1.780 -95 -1.875 1.292 -535 -946 -189 -815 -22 -489 20 -173 -1.668 -116 -1.784 509 -142 -345 22 -53 -44 -8 9 -38 -112 21 -91 39,4 26,5 36,5 -11,6 6,5 200,0 1,6 45,0 22,0 6,7 -18,1 5,1 511 480 31 6,5 -1.364 -1.304 -60 4,6 Mit diesem Jahresfehlbetrag wird letztlich das Jahresergebnis der Stadtwerke durch den Betrieb des Meerwasserwellenbades belastet. Vorbericht Seite 55 23. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 8 Buchstabe a und b GemHVO-Doppik sind in einer Übersicht die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und Folgejahr und die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen Auswirkungen darzustellen, wenn der Ergebnisplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht ausgeglichen ist oder die Ergebnisrücklage im neuesten Jahresabschluss weniger als 10% der Allgemeinen Rücklage beträgt. Dies ist bei der Stadt Eckernförde der Fall. Übersicht über die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen § 6 Abs. 1 Nr. 8a GemHVO-Doppik In der Ratsversammlung am 29.9.2016 wurden umfangreiche Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. U.a. sollen mit Wirkung zum 01.01.2017 die Steuersätze angepasst werden: Grundsteuer A von 320 % auf 370 % Grundsteuer B von 320 % auf 390 % Gewerbesteuer von 340 % auf 370 % Vergnügungssteuer von 12 % auf 14 % Zweitwohnungssteuer von 12 % auf 14 % Hundesteuer Erster Hund von 70 € auf 80 € Zweiter Hund von 80 € auf 90 € Dritter Hund von 90 € auf 100 € Die Mehrerträge im Haushaltsjahr 2017 durch diese Veränderungen betragen voraussichtlich 1.063.600 €. Darüber hinaus wurden Investitionen mit Prioritäten versehen und in Folge dessen aus der mittelfristigen Finanzplanung gestrichen bzw. verschoben. Die gestrichenen Maßnahmen stellen eine echte Einsparung dar, die verschobenen Maßnahmen reduzieren lediglich die Zinsbelastung. Vorbericht Seite 56 Übersicht über die im Haushaltsjahr nicht umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8b GemHVO-Doppik Überprüfung der Gewährung von Zuwendungen im kulturellen und sozialen Bereich Gewinnausschüttung der Stadtwerke Eckernförde GmbH an die Stadt Reduzierung des Zuschusses an die Eckernförde Touristik & Marketing GmbH Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind derzeit noch nicht bezifferbar. Vorbericht Seite 57 Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8c GemHVO-Doppik) Zuweisung / Zuschuss PK Empfänger/in 252010.5318010 Museumsverein Eckernförde 271010.5318010 Volkshochschule Eckernförde 271010.5318010 272010.5318010 281010.5314000 281010.5314000 Zweck Förderung der laufenden Arbeit Förderung der laufenden Arbeit Förderung der lfd. Arbeit der dänischen Dansk Skoleforening GmbH Abendschule Förderung der lfd. Arbeit der dänischen BüDansk Centralbibliothek for Sydslesvig cherei Förderung des lfd. Schulbetriebes (PatenDeutsche Privatschule Feldstedt schaft) Förderung des jährlichen Heimattreffens (PaHeimatgemeinschaft Seestadt Pillau tenschaft) 2015 2016 2017 12.500,00 € 12.500,00 € 12.500,00 € 47.000,00 € 50.000,00 € 53.100,00 € 1.300,00 € 1.300,00 € 1.300,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 800,00 € 800,00 € 800,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 3.911,31 € 5.400,00 € 4.500,00 € 500,00 € 281010.5314000 Tanga Hospital, Artefact GmbH u. a. humanitäre Projekte in/für Partnerstadt Tanga 281010.5318010 Rendsburger Musikschule Fahrtkostenzuschuss für Lehrpersonal 500,00 € 500,00 € 281010.5318010 Deutsche Dostojewskij-Gesellschaft Autorenlesungen 600,00 € 300,00 € 281010.5318010 Dansk Sekretariat Förderung des Jahrestreffens "Årsmøde" 250,00 € 250,00 € 250,00 € 281010.5318010 Treff Eckernförder Eisenbahnfreunde Bahnhofsmodell der Strecke EckernfördeKappeln 300,00 € 300,00 € 300,00 € 281010.5318010 Tierschutzverein Förderung der laufenden Arbeit 500,00 € 500,00 € 500,00 € 281010.5318010 Wilhelm-Lehmann-Gesellschaft Wilh.-Lehmann-Preis, Wilh.-Lehm.-Tage (2015) 500,00 € 500,00 € 500,00 € 281010.5318010 Konzertreihe "Neue Musik Eckernförde" Förderung von Konzerten 5.000,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 281010.5318010 Provinzlärm e.V. Förderung Provinzlärm Festival 1.000,00 € 0,00 € 1.000,00 € Vorbericht Seite 58 281010.5318010 Theatergemeinschaft 281010.5318010 Verein f. Kunst u. Kultur Hüttener Berge Förderung von Theateraufführungen Förderung Kunstprojekt: Blühende Verbindungen in Eck. 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 0,00 € 200,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 1.000,00 € 0,00 € - € 281010.5318010 Konzertreihe Eckernförde Förderung von Konzerten 281010.5318010 Eckernförder Beliebung Förderung des traditionellen Gildefestes 281010.5318010 Eckernförder Beliebung Pflanzung einer Gildeeiche 281010.5318010 Eckernförder Bürgerschützengilde Förderung des traditionellen Gildefestes 600,00 € 600,00 € 900,00 € 281010.5318010 Borbyer Gilde Förderung des traditionellen Gildefestes 650,00 € 650,00 € 1.000,00 € 250,00 € 250,00 € 350,00 € 400,00 € 400,00 € 400,00 € 52.558,33 € 50.099,00 € 56.000,00 € 2.454,20 € 3.242,98 € 3.500,00 € 1.300,00 € 1.300,00 € 1.300,00 € 16.400,00 € 16.400,00 € 18.900,00 € 281010.5318010 Plattdüütsch Gill Eckernför 281010.5318010 Bauernverband S-H e.V. 331010.5318010 Schuldnerberatungsstelle 331010.5318090 Kreisjugendring 331010.5318090 Diakonisches Werk Theateraufführung, Europ. Sprachentag (2015) Förderung des traditionellen Eckernförder Erntefestes Förderung der laufenden Arbeit Förderung der laufenden Arbeit Jugendferienwerk Förderung der laufenden Arbeit der Bahnhofsmission 331010.5318090 AWO RD-ECK Betrieb der Bürgerbegegnungsstätte 331010.5318090 Familienzentrum Eckernförde Förderung der laufenden Arbeit 6.000,00 € 331010.5318090 Einzelzuschüsse Altenhilfe Förderung der laufenden Arbeit 5.300,00 € 331010.5318090 Senioren Spaziergruppe Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 746,06 € 333,92 € 331010.5318090 Senioren Förderverein Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 504,60 € 0,00 € 331010.5318090 Kirchengemeinde Borby Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 432,55 € 59,29 € 331010.5318090 AWO Eckernförde Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 874,96 € 374,70 € Vorbericht Seite 59 331010.5318090 Sozialverband Deutschland Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 514,16 € 980,95 € 331010.5318090 Kirchengemeinde St. Nicolai Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe) 0,00 € 540,70 € 331010.5318100 Psychosoziale Beratungsstelle Förderung der laufenden Arbeit 17.900,00 € 17.900,00 € 17.900,00 € 331010.5318110 !Via - Frauen helfen Frauen Förderung der laufenden Arbeit 59.400,00 € 59.400,00 € 59.400,00 € 331010.5318120 Begegnungsstätte Brücke RD-ECK Förderung der laufenden Arbeit 8.700,00 € 8.700,00 € 8.700,00 € 331010.5318130 Soz. Beratungs- & Dienstleist.zentrum Förderung der laufenden Arbeit 11.100,00 € 11.100,00 € 11.100,00 € 331010.5318140 Lebenshilfe e.V. Förderung der laufenden Arbeit 3.600,00 € 6.300,00 € 3.600,00 € 331010.5318150 Kirchenkreis RD-ECK Streetwork (vertraglicher Zuschuss) 19.377,96 € 19.377,96 € 19.377,96 € 362110.5318010 Parteiliche Jugendorganisationen Förderung der politischen Jugendbildung 0,00 € 700,00 € 700,00 € 362110.5291000 Kosten für Kinder- und Jugendbeteiligung 362210.5318010 Pfadfinder, Kirchengemeinden u. a. projekt-/themenbezogene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Förderung von Jugendfreizeiten in Deutschland 362310.5318010 Pfadfinder, Kirchengemeinden u. a. 362510.5318010 1.000,00 € 3.654,00 € 5.500,00 € 6.500,00 € Förderung von Jugendfreizeiten im Ausland 5.240,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € AWO Schleswig-Holstein Insel-Projekt an der Fritz-Reuter-Schule 5.296,48 € 5.500,00 € 5.500,00 € 362510.5318010 AWO Schleswig-Holstein wohnumfeldbezogene Kinder- u. Jugendarbeit 51.038,79 € 53.000,00 € 53.000,00 € 362510.5318010 DLRG Eckernförde Förderung der laufenden Jugendarbeit 1.800,00 € 1.800,00 € 1.800,00 € 362510.5318010 Aktivgruppe Droge 70 Förderung der Präventionsarbeit an Schulen 1.800,00 € 1.800,00 € 1.800,00 € 362510.5318010 Kirchenkreis RD-ECK 15.500,00 € 15.500,00 € 15.500,00 € 362510.5318010 Dansk Fritidshjem 4.500,00 € 4.500,00 € 4.500,00 € 362510.5318010 DJH Landesverband Nordmark e.V 1.064,65 € 1.064,65 € 1.064,65 € Förderung der lfd. Jugendarbeit im "Grünen Haus" Förderung lfd. Betrieb des dänischen Freizeitheimes Übernahme Erbbauzinsen Jugendherberge Vorbericht Seite 60 362510.5318010 Kirchengemeinde St. Nicolai Förderung "Carlo-Club" an Gorch-FockSchule 362510.5318010 Jugendorganisationen 421010.5318010 17.500,00 € 17.500,00 € 17.500,00 € freie Förderung von Jugendarbeit 500,00 € 1.400,00 € 1.400,00 € Sydslesvigs Danske Ungdomforeninger Übernahme der Erbbauzinsen IF-Sportanlage 798,37 € 798,37 € 798,37 € 421010.5318010 ESV Übernahme der Erbbauzinsen Sportanlage 1.104,09 € 1.104,09 € 1.104,09 € 421010.5318010 Tennisclub Blau-Gelb Übernahme der Erbbauzinsen Tennisplätze 502,40 € 502,40 € 502,40 € 421010.5318010 Tennisclub '78 Übernahme der Erbbauzinsen Tennisplätze 175,77 € 175,77 € 175,77 € 421010.5318010 DLRG Landesverband SH 421010.5318010 IF Eckernförde 421010.5318010 ESV 421010.5318010 Segelclub Eckernförde 421010.5318010 Tennisclub Blau-Gelb 421010.5318010 Tennisclub '78 421010.5318010 EMTV, ESV und andere Sportvereine 421010.5318010 SWE (indirekt 4 Schwimmvereine) Übern. Erbbauzinsen Gästehaus Berliner Straße Förderung der lfd. Unterhaltung der Sportanlage Förderung der lfd. Unterhaltung der Sportanlage 169,10 € 169,10 € 169,10 € 1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € 3.000,00 € traditionelle Förderung der Aalregatta 2.700,00 € 2.700,00 € 2.700,00 € 347,68 € 347,68 € 347,68 € 195,57 € 195,57 € 195,57 € 26.300,00 € 26.250,00 € 26.200,00 € 24.506,50 € 23.600,00 € 23.600,00 € Übernahme von 85 % der Tennisplatzgebühren Übernahme von 85 % der Tennisplatzgebühren freie Sportförderung, lfd. Arbeit v. Sportvereinen Übernahme von 50 % der MWB-Gebühren Vorbericht Seite 61 Übersicht über die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8d GemHVO-Doppik) Vereine und Verbände Ansatz '16 Alte Fischräucherei Eckernförde e. V. 120,00 € gezahlt '15 gezahlt '14 120,00 € 120,00 € Artothekenverband Schleswig-Holstein e. V. 30,00 € 30,00 € 30,00 € Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter 55,00 € 55,00 € 55,00 € Büchereizentrale (Verein) Schleswig-Holstein e. V. 115,00 € 110,00 € Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" (KfbV) 150,00 € 150,00 € 300,00 € Bund der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten 30,00 € 30,00 € 30,00 € Bund deutscher Schiedsmänner und - frauen 408,00 € 408,00 € 408,00 € Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. 100,00 € 100,00 € 100,00 € 51,13 € 51,13 € Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger 51,13 € Deutscher Jugendherbergsverband 115,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € Deutsches Kinderhilfswerk e. V. 76,69 € 76,69 € 76,69 € Die Heimat/Bodo Uhlig 50,00 € 50,00 € 50,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 € Fachverband der Kämmerer Schleswig-Holstein e. V. 15,00 € 15,00 € - € Fachverband der Kommunalkassenverwalter 50,00 € 50,00 € 50,00 € Fördergemeinschaft VSVI 35,00 € 35,00 € 35,00 € Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte 61,36 € 61,36 € 61,36 € Fachverband der Hauptverwaltungsbeamten der Ämter S-H Heimatgemeinschaft Eckernförde e. V. 36,00 € 18,00 € 36,00 € KGSt. (22.875 EW x 0,052 €) 1.200,00 € 1.189,55 € 1.189,55 € Kommunaler Arbeitgeberverband 2.200,00 € 2.238,00 € 2.177,50 € 800,00 € 868,26 € 784,47 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € Landesarbeitsgemeinschaft der Personalräte SH 130,00 € 130,00 € 130,00 € LAG Soziokultur (Das Haus) 300,00 € 300,00 € 300,00 € Landesbetriebssportverband 115,92 € 52,40 € 53,80 € Landesverband der Standesbeamten/Irmtraut Dahm 200,00 € 200,00 € 200,00 € Literaturhaus Schleswig-Holstein 255,65 € 255,65 € 255,65 € Lorenz-von-Stein-Gesellschaft 127,82 € 127,82 € 127,82 € Marie-Schlei-Verein 255,65 € 255,65 € 255,65 € Museumsverein Eckernförde 100,00 € 100,00 € 100,00 € Schleswig-Holsteinische Universitätsgesellschaft 51,13 € 51,13 € 51,13 € Schleswig-Holsteinischer Heimatbund 51,10 € 51,10 € 51,10 € Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 51,13 € 51,13 € 51,13 € 13.960,00 € 13.946,88 € 13.921,28 € Städtebund Schleswig-Holstein - Umlage Verwaltungsakademie 4.300,00 € 4.025,38 € 4.035,66 € Behrens und Behrens GmbH - Beitrag Personalmarketing 3.350,00 € 2.142,00 € 3.327,24 € Verein zur Pflege der Natur- und Landeskunde 50,00 € - € - € Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge 51,13 € 51,13 € 51,13 € Volkshochschule Eckernförde 51,13 € 51,13 € 51,13 € 125,00 € 250,00 € 250,00 € 29.568,84 € 28.157,39 € 29.342,42 € Kreisfeuerwehrverband Kreisverkehrswacht Städtebund Schleswig-Holstein (22.875 EW x 0,61 €) Wilhelm-Lehmann-Gesellschaft Gesamt: Vorbericht Seite 62 24. Übersicht über die gebildeten Budgets A. Ergebnisplan Im Ergebnisplan bilden die Erträge und Aufwendungen der Teilpläne der Produktbereiche 1 – 5 jeweils ein Budget. B. Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) Im Finanzplan bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Teilpläne der Produktbereiche 1 – 5 jeweils ein Budget. Vorbericht Seite 63 25. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen Voraussichtlich fällige Ausgaben im Haushaltsplan des Jahres: - in TEUR - 2018 2019 2020 1 2 3 4 2017 4.679 4.255 0 Summe 4.679 4.255 0 Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre setzen sich wie folgt zusammen: 2018 Umbaumaßnahmen Stadthalle Umbau-/Neubaumaßnahmen GS Wulfsteert Klärwerk – Umbau der Belebung Erwerb Löschgruppenfahrzeug LF 20/16 Sanierung Pumpstation Reeperbahn Klärwerk – Neubau Betriebsgebäude (Planung) 1.733.900 € 1.220.000 € 1.000.000 € 425.000 € 200.000 € 100.000 € 2019 Umbau-/Neubaumaßnahmen GS Wulfsteert Umbaumaßnahmen Stadthalle Klärwerk – Neubau Betriebsgebäude 1.855.000 € 1.600.000 € 800.000 € Vorbericht Seite 64 26. Produktliste Produkt-ID Bezeichnung FB 1 Zentrale Verwaltung 0020 1.1 Innere Verwaltung 0020 1.1.1 Verwaltungssteuerung und -service 0020 1.1.1.010 1.1.1.020 1.1.1.030 1.1.1.040 1.1.1.050 1.1.1.060 1.1.1.070 1.1.1.080 Gemeindeorgane Innere Verwaltungsangelegenheiten Gleichstellungsbeauftragte Finanzverwaltung Bauverwaltung Rechnungsprüfungsamt Einrichtungen für die gesamte Verwaltung Liegenschaftswesen 0010 1.2 Sicherheit und Ordnung 0020 1.2.1 Statistik und Wahlen 0020 1.2.1.010 Wahlen 0050 1.2.2 Ordnungsangelegenheiten 0020 1.2.2.010 1.2.2.020 Ordnungsaufgaben Personenstandswesen 0050 1.2.6 Brandschutz 0020 1.2.6.010 Brandschutz 0050 2 Schule und Kultur 0020 2.1 Schulträgeraufgaben 0020 2.1.1 Grundschulen 0020 2.1.1.010 2.1.1.020 2.1.1.030 2.1.1.040 2.1.1.050 Gorch-Fock-Schule Richard-Vosgerau-Schule Feste Grundschulzeiten Grundschule Wulfsteert Ganztagsangebote Grundschule Wulfsteert 0010 2.1.6 Regionalschulen 0020 2.1.6.010 2.1.6.020 Fritz-Reuter-Schule Ganztagsangebote an Regionalschulen 0010 2.1.7 Gymnasien 0020 2.1.7.010 2.1.7.020 Jungmannschule Ganztagsangebote an Gymnasien 0010 2.1.8 Gemeinschaftsschulen 0020 2.1.8.010 2.1.8.020 0010 2.1.8.020.1 2.1.8.020.2 2.1.8.020.3 2.1.8.030 Peter-Ustinov-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Gudewerdt/Albert-Schweitzer-/Willers-Jessen-Schule) Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Nord) Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Mitte) Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Süd) Ganztagsangebote an Gemeinschaftsschulen 2.2 Schulträgeraufgaben 0020 2.2.1 Sonderschulen 0020 2.2.1.010 2.2.1.020 Pestalozzischule Ganztagsangebote an Sonderschulen 0010 2.3 Schulträgeraufgaben 0020 2.4 Schulträgeraufgaben 0020 2.4.1 Schülerbeförderung 0010 2.4.1.010 2.4.1.020 Schülerbeförderung Schülerbeförderung (ab 2017) 0010 Vorbericht Seite 65 0010 0054 0020 0060 0010 0010 0020 0050 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 Fachausschuss WIFI WIFI WIFI WIFI BA WIFI WIFI WIFI WIFI WIFI WIFI WIFI AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS --AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS Produkt-ID Bezeichnung FB 2.4.1.010.0 2.4.1.010.1 Schülerbeförderung Elternbeteiligung Schülerbeförderung Gorch-Fock-Schule 0010 0010 Fachausschuss AJKBS AJKBS 2.4.1.010.2 Schülerbeförderung Richard-Vosgerau-Schule 0010 AJKBS 2.4.1.010.3 2.4.1.010.4 2.4.1.010.5 2.4.1.010.6 2.4.1.010.6.1 2.4.1.010.6.2 2.4.1.010.6.3 2.4.1.010.7 Schülerbeförderung Fritz-Reuter-Schule Schülerbeförderung Jungmannschule Schülerbeförderung Peter-Ustinov-Schule Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Nord) Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Mitte) Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Süd) Schülerbeförderung Pestalozzischule 0010 AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS --AJKBS AJKBS 2.4.3 Sonstige schulische Aufgaben 0010 2.4.3.010 2.4.3.020 Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben 0010 2.5 Kultur und Wissenschaft 0020 2.5.2 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen 0020 2.5.2.010 2.5.2.020 2.5.2.030 2.5.2.040 Museum Archiv Künstlerhaus OstseeInfo Center (OIC) 0010 2.6 Kultur und Wissenschaft 0020 2.7 Kultur und Wissenschaft 0020 2.7.1 Volkshochschulen 0010 2.7.1.010 Volkshochschule Eckernförde 0010 2.7.2 Büchereien 0020 2.7.2.010 Öffentliche Büchereien 0010 2.8 Kultur und Wissenschaft 0020 2.8.1 Heimat- und sonstige Kulturpflege 0020 2.8.1.010 Heimat- und Kulturpflege, sonstige Veranstaltungen 0010 2.9 Kultur und Wissenschaft 0020 3 Soziales und Jugend 0020 3.1 Soziale Hilfen 0020 3.1.1 Grundversorgung und Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 0020 3.1.1.100 Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 0050 3.1.2 Grundsicherung für Arbeitssuchende 0020 3.1.2.110 Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung 0050 3.1.3. Hilfen für Asylbewerber 0050 3.1.3.100 Hilfen für Asylbewerber 0050 3.1.5 Soziale Einrichtungen 0020 3.1.5.110 3.1.5.120 3.1.5.130 3.1.5.140 3.1.5.310 3.1.5.410 Bürgerbegegnungsstätte Seniorenbeirat Nicolaistift Bürgerstift Beirat für Menschen mit Behinderung Soziale Einrichtungen für Obdachlose 0050 3.2 Soziale Hilfen 0020 3.3 Soziale Hilfen 0020 3.3.1 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 0020 3.3.1.010 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 0050 3.4 Soziale Hilfen 0050 3.4.5. Leistungen nach § 6 b BKGG 0050 Vorbericht Seite 66 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0010 0020 0050 0050 0020 0050 0050 AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ Produkt-ID Bezeichnung FB 3.4.5.010 Leistungen für Bildung und Teilhabe 0050 3.5 Soziale Hilfen 0020 3.5.1 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 0050 3.5.1.500 Wohngeld 0050 3.6 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0020 3.6.1 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege 0020 3.6.1.110 3.6.1.210 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Förderung von Kindern in Tagespflege 0050 3.6.2 Jugendarbeit 0020 3.6.2.110 3.6.2.210 3.6.2.310 3.6.2.510 Außerschulische Jugendbildung Kinder- und Jugenderholung (nationale Jugendarbeit) Internationale Jugendarbeit Sonstige Jugendarbeit 0050 3.6.5 Tageseinrichtungen für Kinder 0020 3.6.5.010 3.6.5.020 3.6.5.030 3.6.5.040 3.6.5.050 Kindertagesstätte Püschenwinkel Kindertagesstätte Nord Kindertagesstätte Mitte Kindertagesstätte Süd Förderung von Kindertagesstätten fremder Träger 0050 3.6.6 Einrichtungen der Jugendarbeit 0020 3.6.6.010 3.6.6.020 3.6.6.030 Das Haus Alte Straßenmeisterei Kinderspielplätze 0010 4 Gesundheit und Sport 0020 4.1 Gesundheitsdienste 0020 4.1.8 Kur- und Badeeinrichtungen 0020 4.1.8.010 Kur- und Badeeinrichtungen 0020 4.2 Sportförderung 0020 4.2.1 Förderung des Sports 0020 4.2.1.010 Allgemeine Sportförderung 0010 4.2.4 Sportstätten und Bäder 0020 4.2.4.010 Eigene Sportstätten 0010 5 Gestaltung der Umwelt 0020 5.1 Räumliche Planung und Entwicklung 0020 5.1.1 Räumliche Planungs- und Entwick- 0020 5.1.1.010 Orts- und Regionalplanung 0060 5.2 Bauen und Wohnen 0020 5.2.1 Bau- und Grundstücksordnung 0020 5.2.1.010 Bauordnung 0060 5.2.2 Wohnbauförderung 0020 5.2.2.010 Wohnungsbauförderung/Wohnungsfürsorge 0020 5.2.3 Denkmalschutz und -pflege 0020 5.3 Ver- und Entsorgung 0020 5.3.5 Kombinierte Versorgung 0020 5.3.5.010 Ablieferungen Stadtwerke Eckernförde GmbH 0020 5.3.8 Abwasserbeseitigung 0020 5.3.8.010 5.3.8.020 5.3.8.030 Öffentliche Toiletten Schmutzwasserbeseitigung Niederschlagswasserbeseitigung 0060 5.4 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 0020 5.4.1 Gemeindestraßen 0020 5.4.1.010 Gemeindestraßen 0060 0050 0010 0010 0010 0050 0010 0050 0050 0010 0060 Vorbericht Seite 67 0060 0060 Fachausschuss SOZ SOZ SOZ SOZ AJKBS AJKBS AJKBS AJKBS SOZ SOZ SOZ SOZ SOZ AJKBS AJKBS AJKBS WIFI AJKBS BA BA BA WIFI WIFI BA BA BA BA Produkt-ID Bezeichnung FB 5.4.3 Landesstraßen 0020 5.4.3.010 Ortsdurchfahrten Landesstraßen 0060 5.4.4 Bundesstraßen 0020 5.4.4.010 Ortsdurchfahrten Bundesstraßen 0060 5.4.5 Straßenreinigung 0020 5.4.5.010 Straßenreinigung 0060 5.4.6 Parkeinrichtungen 0020 5.4.6.010 Öffentliche Parkplätze 0060 5.4.7 ÖPNV 0020 5.4.7.010 Stadtverkehr 0020 5.5 Natur- und Landschaftspflege 0020 5.5.1 Öffentliches Grün/Landschaftsbau 0020 5.5.1.010 5.5.1.020 Öffentliche Park- und Gartenanlagen Kleingärten 0060 5.5.2 Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche 0020 5.5.2.020 Wasserläufe, Wasserbau 0060 5.5.5 Land- und Forstwirtschaft 0020 5.5.5.010 Fischereiwirtschaft 0050 5.6 Umweltschutz 0020 5.6.1 Umweltschutzmaßnahmen 0020 5.6.1.010 Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege 0060 5.7 Wirtschaft und Tourismus 0020 5.7.1 Wirtschaftsförderung 0020 5.7.1.010 Förderung von Wirtschaft und Verkehr 0020 5.7.3 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 0020 5.7.3.010 5.7.3.020 5.7.3.030 5.7.3.040 5.7.3.050 5.7.3.060 5.7.3.070 Hilfsbetriebe der Verwaltung (Baubetriebshof) Märkte Stadthalle Ratskeller Parkhäuser Technik- und Ökologiezentrum Martin-Kruse-Stiftung 0060 5.7.5 Tourismus 0020 5.7.5.010 Tourismusförderung 0020 6 Zentrale Finanzleistungen 0020 6.1 Allgemeine Finanzwirtschaft 0020 6.1.1 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 0020 6.1.1.010 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 0020 6.1.2 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 0020 6.1.2.010 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 0020 Vorbericht Seite 68 0020 0060 0020 0020 0020 0020 0020 Fachausschuss BA BA BA BA WIFI UA UA BA WIFI UA WIFI BA BA WIFI WIFI BA WIFI WIFI WIFI WIFI WIFI
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