Haushalt Satzung und Vorbericht 2016

Stadt Eckernförde
Produkthaushalt
2017
Inhaltsverzeichnis Vorbericht
Haushaltssatzung
4
1.
Entwicklung der Einwohnerzahl
7
2.
Größe des Gemeindegebietes
8
3.
Wirtschaftliche Struktur
9
3.1
Tourismus
10
3.2
Hafenwirtschaft
11
4.
Stadtverkehr
13
5.
Sonderlasten
14
6.
Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die
Umlagen
15
7.
Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten
(ohne Umschuldung)
16
8.
Übersicht über die Gesamtverschuldung jeweils zum 31. Dezember
17
9.
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten
und der Rückstellungen
18
10. Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen nach § 106 a GO, gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b
GkZ und die anderen Anstalten, die von der Gemeinde getragen werden, mit
Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
19
11. Darstellung des Treuhandvermögens der Stadt, das von Dritten verwaltet wird
20
12. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie Rechtsgeschäften, die diesen wirtschaftlich gleichkommen
21
13. Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens in den letzten 5 Jahren
22
14. Übersicht über die wirtschaftlichen Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen
im Vorjahr und im Haushaltsjahr
23
15. Darstellung der Entwicklung der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in T€
24
16. Übersicht Erträge / Aufwendungen
25
17. Übersicht Einzahlungen / Auszahlungen
27
18. Wirtschaftliche Unternehmen
27
18.1. Stammkapital
29
18.2 Erfolgs- und Finanzlage
31
18.3 Schulden
32
18.4 Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt
32
19. Haushalt 2017
33
19.1 Rahmenbedingungen
33
19.2 Haushaltslage 2017
35
19.3 Übersicht über die im Haushaltsjahr erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (über 25.000 Euro gem. Ratsversammlungsbeschluss
vom 28.06.2011) sowie die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen
auf die folgenden Jahre gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik
41
19.4 Mittelfristige Finanzplanung
43
Vorbericht Seite 2
19.5 Erläuterung der im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 vorgesehenen
Investitionen
45
20. Übersicht über die Auszahlungen/Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
52
21. Übersicht über die Verwendung der Schlüsselzuweisung für übergemeindliche
Aufgaben gemäß § 15 FAG
53
22. Betriebsverluste Meerwasserwellenbad
55
23. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung
56
24. Übersicht über die gebildeten Budgets
63
25. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
64
26. Produktliste
65
Vorbericht Seite 3
Haushaltssatzung
der Stadt Eckernförde für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird – nach Beschluss der Ratsversammlung
und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht – folgende
vom
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
42.337.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
42.230.900 EUR
einem Jahresüberschuss von
2.
106.700 EUR
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
40.394.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
37.965.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
3.892.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
6.321.400 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf
3.577.100 EUR
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
8.933.900 EUR
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
2.500.000 EUR
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
Vorbericht Seite 4
208,04 Stellen
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
370 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
390 v. H.
Gewerbesteuer
370 v. H.
2.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d oder § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
25.000 EUR.
§5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 25.000 Euro beträgt.
§6
1.
Für die im Ergebnisplan und Finanzplan nach § 20 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets
( Nr. 23 des Vorberichts) gelten folgende Budgetierungsregelungen:
a)
Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind mit Ausnahme der
Deckungsringen zugeordneten Produktkonten gegenseitig deckungsfähig.
Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen, Abschreibungen, die Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen, die sonstigen nicht zahlungswirksamen
Aufwendungen sowie die Verfügungsmittel sind nicht Bestandteil der Budgets und
daher im Rahmen des Budgets auch nicht gegenseitig deckungsfähig.
b)
Die zahlungswirksamen Aufwendungen eines Budgets sind übertragbar.
Vorbericht Seite 5
2.
Für den Teilplan 6.1.2.010 gelten folgende Regelungen:
a)
Mehrerträge bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
b)
Die zahlungswirksamen Aufwendungen der Kontenart 551 (Zinsen) sind gegenseitig
deckungsfähig.
c)
Die Auszahlungen der Kontenart 792 (Tilgungen) sind gegenseitig
deckungsfähig.
Eckernförde, den
Stadt Eckernförde
Der Bürgermeister
(Sibbel)
Vorbericht Seite 6
1. Entwicklung der Einwohnerzahl
Bevölkerung am
Wanderu Verände
31.12.
Geburten Sterbefälle Differenz Zuzüge Fortzüge
ngssaldo rungen
Jahr
Stand
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012*
2013
2014
2015
22.426
22.536
22.772
22.778
22.847
23.008
22.898
22.920
22.920
23.138
23.304
23.297
23.250
23.316
23.249
23.144
23.008
22.915
22.798
22.755
22.614
22.442
21.890
21.805
21.797
21.784
274
259
234
227
258
194
238
206
227
215
174
192
164
164
153
167
155
165
144
149
141
139
141
158
141
151
270
265
276
266
224
263
241
246
220
234
289
282
268
274
284
243
282
301
318
277
278
288
272
300
291
305
+
+
+
-
4
6
42
39
34
69
3
40
7
19
115
90
104
110
131
76
127
136
174
128
137
149
131
138
150
154
1.724
1.807
1.705
1.854
1.791
1.551
1.605
1.730
1.824
1.670
1.648
1.669
1.710
1.565
1.538
1.490
1.464
1.538
1.503
1.476
1.511
1.501
1.523
1.494
1.496
1.697
1.618
1.565
1.657
1.746
1.664
1.592
1.580
1.690
1.613
1.485
1.540
1.626
1.540
1.522
1.515
1.550
1.430
1.519
1.373
1.489
1.546
1.549
1.477
1.368
1.359
1.468
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
106
242
48
108
127
41
25
40
211
185
108
43
170
43
26
60
34
19
131
13
35
48
46
126
137
229
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
110
236
6
69
161
110
22
0
218
166
7
47
66
67
105
136
93
117
43
141
172
197
85
12
13
75
* Durch den Zensus 2011 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt Eckernförde statistisch
um 591 Einwohner verringert. Somit lässt sich die Einwohnerzahl zum 31.12.2012 nicht
aus den Veränderungen ableiten.
Vorbericht Seite 7
2. Größe des Gemeindegebietes
Gesamtgröße
2.137,7796 ha
davon
Landflächen
1.408,0593 ha
Wasserflächen
1.
Windebyer Noor
(404,2387 ha)
2.
Hafenflächen
(303,2484 ha)
3.
Schnaaper Seen
(22,2332 ha) 729,7203 ha
2.137,7796 ha
Von der Gesamtgröße des Stadtgebietes entfallen
auf Stadteigentum
838,9860 ha
und zwar
1.
Wasserflächen
404,2387 ha
2.
Straßen und Anlagen
186,6455 ha
3.
bebaute Flächen
4.
unbebaute Flächen
89, 6088 ha
158,4930 ha
838,9860 ha
Nachrichtlich (nicht in den o. a. Angaben enthalten):
Flächen im Treuhandvermögen
Martin-Kruse-Stiftung (nur Stadtgebiet)
Vorbericht Seite 8
2,1136 ha
12,4645 ha
3. Wirtschaftliche Struktur
Die Stadt Eckernförde ist Eigentümerin aller Grundstücke, die für das Projekt Nooröffnung erforderlich sind und wird die städtebauliche Entwicklung weiter vorantreiben. Im
Frühjahr 2015 wurde das Markant-Gebäude abgerissen. Mit der Errichtung des neuen
Parkdecks an der Noorstraße durch die Stadtwerke wird die städtebauliche Entwicklung
der Innenstadt im Frühjahr 2017 fortgesetzt.
Der Abriss der Gebäudekomplexes Reeperbahn / Ecke Schulweg wird aktuell vorbereitet.
In Eckernförde sind rd. 1.631 Gewerbebetriebe ansässig. Die Struktur wird von einem
Branchenmix geprägt, zu dem fast ausschließlich kleinere und mittlere Betriebe gehören.
72,84 % aller Betriebe waren 2015 nicht gewerbesteuerpflichtig, weil die Freibetragsgrenze (24.500 €) nicht erreicht wurde. Über 50.000 € Gewerbesteuer p.a. zahlten im vergangenen Jahr lediglich 17 Unternehmen, dies entspricht 1,04 % aller Gewerbebetriebe.
Aufgrund der geringen Steuerkraft Eckernfördes ist die Stadt in besonderem Maße auf
den Gemeindeanteil der Einkommensteuer (8.605.500 €), die Schlüsselzuweisungen
(5.307.500 €) sowie die Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben (2.469.900 €) angewiesen. Diese werden im Haushalt 2017 insgesamt 16.382.900 € betragen. Dies entspricht rd. 39% der Gesamterträge von 42.337.600 €.
Dem Tourismus fällt in Eckernförde die Rolle der wirtschaftlichen Nebenfunktion zu, die in
den vergangenen Jahren erfolgreich gestärkt und deutlich ausgebaut werden konnte. Dies
ist u.a. auf das neu errichtete Apartmenthaus an der Hafenspitze und den neuen Wohnmobilstellplatz der Stadtwerke zurückzuführen.
Vorbericht Seite 9
3.1
Tourismus
Jahr
Gästezahl Übernachtungen
Kurtaxe
Strandkurabgabe
€
€
2004
33.466
113.979
77.745
46.885
2005
34.670
113.540
91.682
38.617
2006
28.937
106.743
100.299
37.692
2007
34.927
114.505
106.378
26.309
2008
36.013
126.551
103.993
--*)
2009
37.421
130.176
117.837
--
2010
37.752
135.440
122.354
--
2011
40.318
143.625
145.487
--
2012
40.072
137.682
145.600
--
2013
44.343
156.213
161.313
--
2014
49.687
173.133
184.814
--
2015
60.862
204.485
250.535
--
*) Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 28.04.2008 abgeschafft.
Vorbericht Seite 10
3.2
Hafenwirtschaft
HAFENUMSCHLAG
Jahr
Personenschifffahrt
Güter
in t
Fischanlandungen
in t
2003
24.765
24.426
128
2004
20.964
13.052
170
2005
23.126
18.646
161
2006
22.379
0
107
2007
20.666
0
154
2008
20.266
0
89
2009
18.075
0
64
2010
8.004
0
11
2011
9.509
0
47
2012
15.200
0
64
2013
12.936
0
70
2014
16.177
0
113
2015
15.476
0
145
Vorbericht Seite 11
3.3
Stadthalle
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
· Theater/
Ballett
44
55
43
49
32
36
50
76
60
58
· Konzerte
23
21
27
20
21
17
19
20
23
22
· Tanz/Bälle
14
9
10
13
12
8
14
9
7
6
· Tagungen/
Heimattreffen/
Vorträge
14
27
31
22
27
35
29
18
16
16
·Ausstellungen/
Märkte
15
27
12
10
18
14
19
15
47
42
Gesamt
110
139
*)
123
114
110
110
131
**)
138
153
144
*)
Renovierung der Halle vom 14. Juli – 24. August
**)
Renovierung der Halle vom 13. Juli – 21. August
Vorbericht Seite 12
4. Stadtverkehr
Entwicklung
der
Beförderungszahlen
und
der
Kilometerleistungen
in
letzten 10 Jahren:
Jahr
Personen
km
2006
968.203
377.150
2007
986.129
373.216
2008
957.450
371.973
2009
947.880
371.753
2010
943.971
373.786
2011
889.317
375.068
2012
870.816
379.930
2013
864.885
379.704
2014
830.563
386.389
2015
829.854
394.851
Vorbericht Seite 13
den
5. Sonderlasten
Die
durchschnittliche
Steuerkraft
der
Mittelstädte
beträgt
2016 =
1.000,07
€
je Einwohner, Eckernförde bleibt mit einer Steuerkraft von 707,81 € um 30,72 % unter
diesem Mittelwert.
Die Steuerkraft der Stadt und ihr Verhältnis zum Durchschnitt der Mittelstädte haben sich
wie folgt entwickelt:
Jahr
durchschnittliche Steuerkraft
Steuerkraft der
der Stadt
Mittelstädte je je EinwohEinwohner
ner
Vergleich
zum Durchschnitt der
Mittelstädte
€
€
%
2000
720,69
582,56
-19,17
2001
741,74
585,66
-21,04
2002
684,27
534,50
-21,89
2003
676,66
491,26
-27,40
2004
728,55
529,62
-27,30
2005
615,85
443,81
-27,94
2006
714,29
470,99
-34,06
2007
747,75
492,33
-34,16
2008
821,36
531,76
-35,26
2009
847,58
584,43
-31,05
2010
851,86
528,77
-37,93
2011
802,88
539,71
-32,78
2012
878,65
585,85
-33,32
2013
898,67
582,28
-35,21
2014
929,37
696,40
-25,07
2015
949,98
708,46
-25,42
2015
1.007,07
707,81
-30,72
Vorbericht Seite 14
6. Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten
Finanzzuweisungen sowie die Umlagen
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik)
2013
T€
2014
T€
2015
T€
2016
T€
2017
T€
Grundsteuer A
7
7
7
7
8
Grundsteuer B
2.433
2.525
2.520
2.586
3.160
Gewerbesteuer
5.202
5.551
4.681
5.000
5.300
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
7.041
7.363
7.880
8.155
8.605
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
662
679
761
790
984
Vergnügungssteuer Spielund Geschicklichkeitsgeräte
207
216
226
240
280
Hundesteuer
92
92
96
96
110
Zweitwohnungssteuer
97
101
106
115
130
4.264
4.984
4.907
4.905
5.307
490
812
0
0
0
1.684
2.007
2.180
2.118
2.469
Ausgleichsleistungen nach
dem Familienleistungsausgleich
663
732
728
770
785
Sonstige allg. Finanzzuweisungen
---
---
---
---
---
22.842
25.069
24.092
24.782
27.138
Gewerbesteuerumlage
1.032
1.115
927
1.014
1.075
Kreisumlage
5.518
5.967
6.288
6.319
6.749
Summe der Umlagen
6.550
7.082
7.215
7.333
7.824
Allgemeine Schlüsselzuweisungen
Sonderschlüsselzuweisungen
Schlüsselzuweisungen nach
§ 15 FAG
Summe der allgemeine Deckungsmittel
Vorbericht Seite 15
7. Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung)
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik)
Haushaltsjahre
Stand
+ Kreditauf-
am 01.01.
nahmen
- Tilgung
Stand
nachrichtlich:
am 31.12.
Restkreditermächtigung
1
T€
T€
T€
T€
€/Ew.
T€
1
2
3
4
5
6
7
Ist – 2013
6.804
2.000
936
7.868
374
0
Ist – 2014
7.868
0
896
6.972
321
0
Ist – 2015
6.972
3.000
2.490
7.482
356
2.100
Soll- 2016
7.482
5.986
441
13.027
596
--------------------
Soll im Haushaltsjahr
13.027
3.578
877
15.728
720
--------------------
Soll – 2018
15.728
5.526
1.055
20.199
925
--------------------
Soll – 2019
20.199
5.191
1.324
24.066
1.101
--------------------
Soll – 2020
24.066
643
1.600
23.109
1.058
--------------------
Der Soll-Betrag 2016 setzt sich zusammen aus 2.100 T€ Restkreditermächtigung aus 2015 und 3.886 T€ Kreditermächtigung aus 2016.
1
Restkreditermächtigung, die in das Folgejahr übertragen wird.
Durch die durch den Zensus 2011 reduzierte Einwohnerzahl ist ein Vergleich mit den Werten der Vorjahre nicht
aussagekräftig.
Vorbericht Seite 16
8. Übersicht über die Gesamtverschuldung jeweils zum 31. Dezember
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO-Doppik)
Haushalts- Schulden des KassenEigenSonder- Unternehmen u. Kommunal- Gesellandere
Gesamt I
jahre
Haushalts aus kredite des betriebe
vermögen Einrichtungen, unternehmen schaften2 Anstalten3 (Summe Spalten
Krediten für Haushalts- nach § 106 nach § 97 die nach § 101 nach § 106 a
2 und 4 bis 9)
Investitionen
jahres
GO
GO
Abs. 4 GO
GO
und
ganz oder
Investitionsförd
teilweise nach
ermaßnahmen
Eigenbetriebsverordnung
geführt werden
Mio. € € / EW.
gemeinsame andere Treuhand- Stiftungen7 Gesamt II
kreditähnliche Gesamt III (Summe
Kommunal- Gesell- vermögen6
(Summe Spalten Rechtsgeschäfte Spalten 16 und 18)
8
unternehmen schaften
2 bis 9 und 12
5
nach § 19 b
bis 15)
GKZ4
Mio. € € / EW. Mio. € € / EW.
Mio. €
Bürgschaften
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
Mio. €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
€ / EW. Mio. € € / EW.
21
22
23
2013
2014
2015
2016
Haushaltsjahr
2018
2019
2020
7,8
6,9
7,4
13,0
1,5
1,5
1,5
2,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
24,1
24,8
26,0
27,9
0
0
0
0
33,4
33,2
34,9
43,4
1.539
1.530
1.608
2.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
33,4
33,2
34,9
43,4
1.539
1.530
1.608
2.000
0
0
0
0
0
0
0
0
33,4
33,2
34,9
43,4
1.539
1.530
1.608
2.000
3,6
4,5
4,0
6,1
166
207
184
281
15,8
2,5
0
0
0
0
29,5
0
47,8
2.203
0
0
0
0
47,8
2.203
0
0
47,8
2.203
5,5
253
20,2
24,1
23,1
2,5
2,5
2,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
27,5
25,5
23,5
0
0
0
50,2
52,1
49,1
0
0
0
0
0
0
1
ohne Zweckverbände, ohne Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar beteiligt ist, ohne Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar nicht mit mehr als 50% beteiligt ist, ohne gemeinsame Kommunaldarlehen nach § 19 b GKZ, zu deren
Stammkapital die Gemeinde nicht mehr als 50% beigetragen hat.
2
Gesellschaften, an der die Gemeinde auch mittelbar mit mindestens 75% beteiligt ist, einschließlich der Eigengesellschaften [Schulden der Gesellschaften sind entsprechend der Höhe der Beteiligung aufzunehmen]
3
mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
4
5
nur gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b GkZ, zu deren Stammkapital due Gemeinde mehr als 50% beigetragen hat, die Schulden der gemeinsamen Kommunalunternehmen sind entsprechend der Höhe des Beitrags zum Stammkapital
aufzunehmen.
nur Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar mit mehr als 50% beteiligt ist, und nicht in Spalte 8 erfasst sind [Schulden der Gesellschaften sind entsprechend der Höhe der Beteiligung aufzunehmen]
6
Treuhandvermögen der Gemeinde, die von Dritten verwaltet werden (z.B.Städtebauförderung); siehe Ziffer 5 des Erlasses zur Kreditwirtschaft der Gemeinden vom 10. Januar 2012
7
rechtsfähige kommunale Stiftungen nach § 17 Stiftungsgesetz
8
kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinde sowie der Ausgliederung nach den Spalten 4 bis 9 sind mit Ausnahme der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte nach § 1 der Genehmigungsverordnung vom 5. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.14], geändert durch
Landesverordnung vom 2. Dezember 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) zu erfassen; kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind in dem Jahr erstmals zu erfassen, in dem der Vertrag geschlossen wird
*) Ermächtigung lt. Haushaltssatzung
9. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Sonderrücklage, der Sonderposten und der Rückstellungen
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO-Doppik)
Stand zu
Stand zu
Beginn
des
Beginn
des
Vorjahres
Vorvorjahres
1
Stand zum
Zuführung Entnahme Stand zum
Beginn des
Ende des
Haushaltsjahres
Haushalts-
1
Jahres
2015
2016
2017
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
3
4
5
6
7
8
0
0
0
0
0
0
5.474
5.474
5.474
0
0
5.474
0
0
0
0
0
0
5.474
5.474
5.474
0
0
5.474
2,1 aufzulösende Zuschüsse
15.890
15.446
15.002
0
443
14.559
2,2 aufzulösende Zuweisungen
14.804
14.172
13.540
0
704
12.836
2,3 aufzulösende Beiträge
3.120
2.924
2.743
0
201
2.542
2,4 nicht aufzulösende Beiträge
243
243
243
0
0
243
2,5 Gebührenausgleich
42
42
42
0
0
42
2,6 Treuhandvermögen
702
702
702
0
0
702
2,7 Dauergrabpflege
0
0
0
0
0
0
2,8 Sonstige Sonderposten
7
7
7
0
0
7
2,9 Zwischensumme zu 2.
34.766
33.494
32.237
0
1.348
30.931
3,1 Pensionsrückstellungen
12.584
12.855
13.421
310
0
13.731
3,2 Beihilferückstellungen
1.847
1.880
1.942
34
0
1.976
214
96
29
21
29
21
0
0
0
0
0
0
3,5 Altlastenrückstellung
238
228
238
0
0
238
3,6 Steuerrückstellung
172
0
0
0
0
0
3,7 Verfahrensrückstellung
120
120
120
0
0
120
3,8 Finanzausgleichsrückstellung
0
0
0
0
0
0
3,9 Instandhaltungsrückstellung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15.175
15.179
15.750
365
29
16.086
1
2
2017
1 Sonderrücklage
1,1 nicht aufzulösende Zuschüsse
1,2 nicht aufzulösende Zuweisungen
1,3 Stellplatzrücklage
1,4 Zwischensumme zu 1.
2 Sonderposten
Rückstellungen nach § 24
3
GemHVO-Doppik
3,3 Altersteilzeitrückstellungen
3,4
3,10
Rückstellungen für später entstehende Kosten
Sonstige Rückstellungen nach §
24 Satz 2 GemHVO-Doppik
3,11 Zwischensumme zu 3.
Vorläufige Übersicht! Endgültige Zahlen können erst nach Prüfung der ausstehenden Jahresabschlüsse 2012 2015 erfolgen
1
Ist-Wert
10. Übersicht über die Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen nach
§ 106 a GO, gemeinsame Kommunalunternehmen nach § 19 b GkZ und die anderen Anstalten, die von
der Gemeinde getragen werden, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO-Doppik)
Name
Stammkapital
Anteil der Gemeinde
am Stammkapital
T€
I.
Sondervermögen
II. Zweckverbände
III. Gesellschaften
1. Stadtwerke Eckernförde GmbH
2. Eckernförde Touristik und Marketing GmbH
3. Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH
4. LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder
Bucht GmbH
IV. Kommunalunternehmen / sonstige Anstalten
T€
%
Gewinnabführung (+) Verlustabdeckung (-)
Umlagen (-)
Vorvorjahr
Vorjahr
Haushaltsjahr
T€
T€
T€
---
---
---
---
---
---
---
---
---
---
---
---
3.909
706
-
100
100
-
0
(-) 539 *)
---
0
(-) 425 *)
---
0
(-) 433 *)
---
194
64,5
---
---
---
3.909
706
35 **)
300
*) Einlage zur Einstellung in die freie Rücklage
**) mittelbare Beteiligung der Stadt Eckernförde:
die 100 %ige Eigengesellschaft Stadtwerke Eckernförde GmbH hält 100 % an der Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH
11. Darstellung des Treuhandvermögens der Stadt, das von
Dritten verwaltet wird
Die Stadt wurde mit Bewilligungsbescheid des Innenministeriums vom 14. Oktober
2004 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Für jedes Programmjahr sind erneut Anträge zu stellen. Die aus den einzelnen Programmjahren bewilligten Mittel verteilen sich kassenmäßig auf fünf Jahre. Aus den
Programmjahren 2004 bis 2016 wurden der Stadt Eckernförde insgesamt
19.134.602 € bewilligt. In diesem Betrag sind jeweils 1/3 Bundes-, 1/3 Landes- und
1/3 städtische Mittel enthalten. Diese Drittelfinanzierung bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit. In den einzelnen Haushaltsjahren wird hiervon teilweise abgewichen.
Die seit der erstmaligen Bewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verteilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre bis 2018 wie folgt:
Diese Finanzierungsmittel sind gemäß Städtebauförderungsrichtlinien dem Treuhandvermögen zuzuführen. Das Treuhandvermögen wird verwaltet durch die BIG
STÄDTEBAU GmbH, Kiel.
3.500.000 €
3.000.000 €
2.500.000 €
2.000.000 €
1.500.000 €
1.000.000 €
500.000 €
0€
Stadtanteil
2004
10.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
48.100 133.100 392.000 517.000 655.100 560.500 506.700 1.072.2 471.000 559.000 600.500 345.500 306.000 170.500
Landesmittel 64.814 139.530 250.716 406.110 456.110 671.320 375.200 416.200 1.007.6 500.000 569.000 713.000 200.000 262.000 341.000
Bundesmittel 10.000
68.100 199.300 568.700 476.700 497.800 505.400 551.500 1.124.2 442.000 549.000 488.000 491.000 350.000
Von den insgesamt bewilligten 19.134.602 € wurden bereits rund 13.200.000 €
für Projekte in Eckernförde eingesetzt.
0€
12. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen sowie
Rechtsgeschäften, die diesen wirtschaftlich gleichkommen
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik)
Datum der Übernahme Zweck
Bürgschaften
1. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
2. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
3. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
4. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
5. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
6. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
7. Stadtwerke Eckernförde
GmbH
Summe
Ursprungshöhe
in TEUR
Voraussichtliche Höhe
zu Beginn des Haushaltsjahres
In TEUR
voraussichtliches Datum
des Auslaufens der
Bürgschaft
I.
II.
Verpflichtungen
Summe
04.12.1997
Kreditsicherung
1.662
83
30.09.2017
04.12.1997
Kreditsicherung
895
44
30.12.2017
23.11.1999
Kreditsicherung
2.045
281
30.09.2019
31.05.2007
Kreditsicherung
1.600
988
30.06.2027
28.06.2011
Kreditsicherung
1.440
912
30.06.2026
27.03.2014
Kreditsicherung
1.500
1.293
30.03.2034
15.12.2016
Kreditsicherung
2.480
11.622
2.480
6.081
30.12.2036
13. Aufgliederung des Gewerbesteueraufkommens in den
letzten 5 Jahren
davon zahlten:
Jahr
2010
2011
2012
2013
Betriebe
insgesamt
keine Gewerbesteuer
Bis 500
€
von 501
€ bis
5.000 €
über
5.000 €
über
50.000
€
1.561
1.182
56
175
137
12
75,72%
3,59%
11,21%
8,78%
0,77%
1.601
1.563
1.602
1.540
2014
1.631
2015
1.201
34
198
153
15
75,02%
2,12%
12,37%
9,56%
0,94%
1.159
46
186
158
14
74,15%
2,94%
11,90%
10,11%
0,90%
1.155
59
220
157
11
72,10%
3,68%
13,73%
9,80%
0,69%
1.088
62
211
163
16
70,65%
4,03%
13,70%
10,58%
1,04%
1.188
58
213
155
17
72,84%
3,56%
13,06%
9,50%
1,04%
14. Übersicht über die wirtschaftlichen Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen
im Vorjahr und im Haushaltsjahr
2016
Produkt
Einrichtung
Erträge
€
2.1.1.010 2.4.3.020
Schulen
2.5.2.040
OstseeInfo-Center (OIC)
33.700
3.1.5.410
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
27.400
3.6.5.010 3.6.5.040
Aufwendungen
€
4.191.000 7.963.200
2017
+Überschuss
Kosten-
bedarf
deckungsgrad
Erträge
€
%
€
- Zuschuss-
-3.772.200
52,62
106.000
-72.300
31,79
33.700
71.500
-44.100
38,32
27.400
Kindergärten
1.073.600 2.404.300
-1.330.700
5.3.8.020
Schmutzwasserbeseitigung
2.739.700 2.251.300
5.3.8.030
Niederschlagswasserbeseitigung
658.500
5.4.5.010
Straßenreinigung
164.100
5.7.3.010
Hilfsbetriebe der Verwaltung
(Gärtnerei/Bauhof/Werkstatt)
5.7.3.020
Märkte
5.7.3.030
Stadthalle
5.7.3.050
Parkhäuser (Tiefgarage)
Aufwendungen
€
3.814.600 8.011.900
+Überschuss
Kosten-
- Zuschussbedarf
deckungsgrad *
€
%
-4.197.300
47,61
84.100
-50.400
40,07
76.400
-49.000
35,86
44,65
1.069.700 2.344.100
-1.274.400
45,63
488.400
121,69
2.841.700 2.384.100
457.600
119,19
238.900
419.600
275,63
669.200
273.500
395.700
244,68
173.600
-9.500
94,52
176.800
186.400
-9.600
94,84
2.118.700 2.335.800
-217.100
90,7
2.198.300 2.318.900
-120.600
94,79
21.000
21.900
-900
95,89
29.500
29.700
-200
99,32
124.100
359.100
-235.000
34,55
116.000
340.000
-224.000
34,11
69.000
100.300
-31.300
68,79
65.000
92.900
-27.900
69,96
*) Der Kostendeckungsgrad von über 100% resultiert aus den unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für Abschreibungen gemäß GemHVODoppik bzw. KAG. Während für die Haushaltsplanung gemäß GemHVO-Doppik linear nach Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abgeschrieben wird, ist gemäß KAG für die Gebührenkalkulation eine Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten zulässig. Diese Werte sind
teilweise wesentlich höher.
Gemäß Empfehlung des Landesrechnungshofes werden das Technik- und Ökologiezentrum (TÖZ), das Nicolaistift und das Bürgerstift zukünftig nicht mehr als kostenrechnende Einheiten geführt.
15. Darstellung der Entwicklung der bereinigten Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit in T€
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO-Doppik)
Bezeichnung
1 1)
Haushaltsjahr
2015
2016
2017
2018
2019
2020
8
9
2
3
4
5
6
7
77
1
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
35.101
36.986
37.965
37.914
38.622
39.343
7341
2
abzgl. Gewerbesteuerumlage
928
1.015
1.076
1.076
1.076
1.076
7371
3
---
---
---
---
---
---
7372
abzgl. Allgemeine Umlage
4 an Gemeinden und Gemeindeverbände
6.289
6.320
6.750
6.817
7.158
7.445
bereinigte Auszahlungen
27.884
5 aus laufender Verwaltungstätigkeit
29.651
30.139
30.021
30.388
30.822
6,34
1,65
-0,4
1,23
1,43
abzgl. Allgemeine Umlage
an das Land
- Finanzausgleichsumlage
an das Land -
– Kreisumlage, Amtsumlage, Zusatzumlage, Finanzausgleichsumlage an
den Kreis -
6
Veränderung Vorjahr (in
%)
7 Empfehlung (in %)2
1
2
bis zu
1
bis zu
1
bis zu
2,5
bis zu
1,5
bis zu
1,5
bis zu
1,5
Die Ziffern geben an, in welchen Kontengruppen und Kontenarten veranschlagt wurde.
im Haushaltserlass veröffentlichte Orientierungsdaten für die Steigerung der bereinigten Auszahlungen
16. Übersicht Erträge / Aufwendungen
Vorbericht Seite 26
17. Übersicht Einzahlungen / Auszahlungen
Vorbericht Seite 27
Vorbericht Seite 28
18. Wirtschaftliche Unternehmen
18.1. Stammkapital
Stadtwerke Eckernförde GmbH
Die Stadtwerke Eckernförde GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit Elektrizität, Gas,
Wasser und Fernwärme in Eckernförde und im Nahbereich von Eckernförde
sowie der Hafenbetrieb und der Betrieb des Meerwasserwellenbades in Eckernförde.
Das Stammkapital beträgt 3.910.000 €.
Eckernförde Touristik und Marketing GmbH
Die Stadt ist ebenfalls Alleingesellschafterin der Eckernförde Touristik und Marketing GmbH.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Kureinrichtungen und
–anlagen, die Förderung des Tourismus in der Stadt und den Umlandgemeinden,
das
Stadtmarketing
und
die
Durchführung
von
Veranstaltungen
in
Eckernförde.
Das Stammkapital beträgt 706.000 €.
Biomasse-Energieversorgung Domsland GmbH
An der Biomasse-Energieversorgung Domsland GmbH (BEV) ist die Stadt
mittelbar über ihre Eigengesellschaft Stadtwerke Eckernförde GmbH beteiligt. Das
Stammkapital der BEV beträgt 35.000 €.
Die
Stadtwerke
Eckernförde
GmbH
ist
Alleingesellschafterin
und
hält
100 % des Stammkapitals.
Gegenstand des Unternehmens BEV ist die Erzeugung von Wärme- und
elektrischer Energie aus Biomasse und anderen Energieträgern.
Mit der Stadtwerke Eckernförde GmbH bestehen Geschäftsbesorgungsverträge für
den kaufmännischen und technischen Geschäftsbereich sowie Wärme- und
Stromlieferungsverträge.
Vorbericht Seite 29
LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
An der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH ist die Stadt
unmittelbar zusammen anderen Gemeinden beteiligt. Zu den Gesellschaftern gehören die Ämter Dänischenhagen, Hüttener Berge und Dänischer Wohld, die Gemeinde Altenholz, die Stadt Eckernförde sowie die Gemeinden Altenhof, Goosefeld und
Windeby. Die Stadt Eckernförde hält rd. 65% der Gesellschafteranteile.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Tourismus in der Eckernförder Bucht.
Das Stammkapital beträgt 300.000 €; es soll über einen Zeitraum von fünf Jahren
verbraucht werden.
Vorbericht Seite 30
18.2 Erfolgs- und Finanzlage
Stadtwerke Eckernförde GmbH
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
Überschuss
Vermögensplan
Investitionen
Ist - 2015
T€
34.784
34.443
341
Plan - 2016
T€
34.090
33.642
448
Plan - 2017
T€
33.305
33.159
146
Ist - 2015
T€
4.674
Plan - 2016
T€
5.065
Plan - 2017
T€
6.955
Eckernförde Touristik und Marketing GmbH
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
Defizit
Vermögensplan
Investitionen
Ist - 2015
T€
1.406
1.832
-426
Plan - 2016
T€
1.369
1.802
-433
Plan - 2017
T€
1.485
1.854
-369
Ist - 2015
T€
45
Plan - 2016
T€
50
Plan - 2017
T€
100
Biomasse Energie Versorgung Domsland GmbH (BEV)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
Überschuss
Vermögensplan
Investitionen
Plan 2014/15
T€
1.385
1.366
19
Plan 2015/16
T€
1.266
1.224
42
Plan 2016/17
T€
1.410
1.360
50
Plan 2014/15
T€
60
Plan 2015/16
T€
103
Plan 2016/17
T€
116
Vorbericht Seite 31
LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
Defizit
Vermögensplan
Investitionen
18.3
Ist - 2015
T€
55
116
-61
Plan - 2016
T€
65
125
-60
Plan - 2017
T€
42
102
-60
Ist - 2015
T€
0
Plan - 2016
T€
0
Plan - 2017
T€
0
Schulden
(zum 31.12.)
Stadtwerke Eckernförde
GmbH
Eckernförde Touristik
und Marketing GmbH
BEV
Ist 2015
Plan 2016
Plan 2017
T€
T€
T€
26.027
27.644
31.313
0
0
0
258
258
258
18.4 Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt
Erträge
Gewinn
Konzessionsabgabe
Ist 2015
T€
0
990
Plan 2016
T€
0
990
Plan 2017
T€
0
990
Aufwendungen
Ist 2015
T€
Plan 2016
T€
Plan 2017
T€
Verlustausgleich ETMG
535
426
433
Planmäßiger Verbrauch
Stammkapital LTO
39
39
39
Durch die Beteiligung der Stadtwerke Eckernförde GmbH an der BEV entstehen
keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt.
Vorbericht Seite 32
19. Haushalt 2017
19.1
Rahmenbedingungen
Die Grunddaten für die kommunale Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2017
und für die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 hat das Innenministerium mit
Haushaltserlass vom 08.09.2016 vorgegeben.
Die 148. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 2. bis 4. Mai
2016 auf Einladung des Finanzministers des Landes Nordrhein - Westfalen in Essen
statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2016 bis 2020.
Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2015 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2016 um 5,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 % höher ausfallen. Für
den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 2,0 Mrd. Euro bzw. 0,7 %, für die
Länder von 2,4 Mrd. Euro bzw. 0,9 % und für die Gemeinden von 0,7 Mrd. Euro
bzw. 0,8 %. Auch in den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet über dem Schätzergebnis vom November 2015 liegen. Für 2017
werden für den Gesamtstaat zusätzlich 6,3 Mrd. Euro bzw. 0,9 %, für 2018 8,4 Mrd.
Euro bzw. 1,1 %, für 2019 10,2 Mrd. Euro bzw. 1,3 % und für 2020 12,5 Mrd. Euro
bzw. 1,6 % geschätzt.
Die stabile Einnahmeentwicklung aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung ist
weiterhin erfreulich. Für das Jahr 2016 gilt, dass die Einnahmenerwartungen aus
Steuern und Finanzausgleich zwar deutlich über dem Niveau des Jahres 2014 liegen, aber unterhalb der Einnahmen des Jahres 2015. Zieht man in Betracht, dass
selbst im Jahr 2015 es ausweislich der Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik
den Kommunen in Schleswig-Holstein nicht gelungen ist, einen positiven Finanzierungssaldo zu erzielen, wird deutlich, dass keineswegs von einer Entspannung der
kommunalen Finanzlage ausgegangen werden kann. Trotz einem bundesweiten
positiven kommunalen Finanzierungssaldos in Höhe von 3,15 Mrd. € blieb für
Schleswig-Holstein immer noch ein Minus von 22,3 Mio. €, während die Nachbarländer bspw. in erheblichen Umfang von der positiven Konjunkturentwicklung profitieren (NDS +785,1 Mio. €; M-V + 129,5 Mio. €). Die Kommunen in SchleswigHolstein sind deshalb in besonderem Maße auf die zugesagte Bundesentlastung bei
den Sozialausgaben in Höhe von 5 Mrd. € und Unterstützung bei den Kosten für die
Integration und Aufrechterhaltung der sozialen und technischen Infrastrukturen der
Vorbericht Seite 33
Daseinsvorsorge angewiesen. Das Land steht ebenfalls in der Pflicht, die allgemeine kommunale Finanzausstattung nachhaltig zu stärken.
Land Schleswig-Holstein
Nach der Regionalisierung der Schätzergebnisse werden sich die Einnahmen aus
dem Steueraufkommen, dem Länderfinanzausgleich (LFA), den Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) sowie den Kfz-Steuer-Ersatzleistungen des Bundes von
2016 bis 2020 voraussichtlich wie folgt entwickeln: Das Gesamteinnahmeniveau
wird von rd. 9 Mrd. Euro im Jahr 2016 um rd. 1,4 Mrd. Euro auf rd. 10,4 Mrd. Euro
im Jahr 2020 ansteigen. Für das Jahr 2016 wird das Aufkommen auf rd. 9,03 Mrd.
Euro geschätzt. Es steigt damit gegenüber dem Ist 2015 um rd. 272 Mio. Euro. Im
Vergleich zum Haushalt 2016 (Grundlage November-Schätzung) ist dies ein Zuwachs von rd. 68 Mio. Euro. Im Jahr 2017 werden Einnahmen in Höhe von rd. 9,43
Mrd. Euro erwartet. Gegenüber den Eckwerten für den Haushaltsentwurf (Grundlage November-Schätzung) bedeutet dies eine Steigerung um rd. 101 Mio. Euro. In
den Jahren 2018, 2019 und 2020 soll sich das Aufkommen dann im Vergleich zu
den Eckwerten für die Finanzplanung (Grundlage November-Schätzung) um Beträge von rd. 134, 161 und 180 Mio. Euro erhöhen.
Entwicklung der Kommunalfinanzen
Das Gesamteinnahmeniveau der Kommunen steigt unter Berücksichtigung der Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich von rd. 4,2 Mrd. Euro im Jahr 2016
um rd. 0,9 Mrd. Euro auf rd. 5,1 Mrd. Euro im Jahr 2020. Für 2016 wird ein Zuwachs
von rd. 80 Mio. Euro gegenüber den Ergebnissen der November-Schätzung erwartet. In den kommenden Jahren wird dann mit Steigerungen gegenüber der letzten
Schätzung i.H.v. rd. 111 Mio. Euro für 2017, rd. 120 Mio. Euro für 2018, rd. 131 Mio.
Euro für 2019 und rd. 149 Mio. Euro für 2020 gerechnet. Bei den originären Steuereinnahmen der Kommunen wird für das Jahr 2016 ein Aufkommen von rd. 2,7 Mrd.
Euro geschätzt. Gegenüber dem Ist 2015 soll es damit um rd. 29 Mio. Euro steigen,
dies ist ein Zuwachs von rd. 70 Mio. Euro im Vergleich zur November-Schätzung.
Für 2017 wird eine dann Steigerung von rd. 94 Mio. Euro, 2018 von rd. 99 Mio. Euro, 2019 von rd. 106 Mio. Euro und 2020 von rd. 117 Mio. Euro erwartet. Ein Großteil dieser erwarteten Mehreinnahmen ist auf eine gute Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Vorbericht Seite 34
Abzuwarten bleibt, welche neuen Erkenntnisse die Ergebnisse der Steuerschätzung
im November 2016 zeigen werden.
19.2
Haushaltslage 2017
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Die Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen und
Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben) können 2017 mit 7.777.400
Euro erwartet werden, das bedeutet gegenüber dem 1. Nachtrag 2016 ein Plus von
351.500 Euro.
Der städtische Anteil am Einkommensteueraufkommen steigt gegenüber dem Nachtragsansatz um 449.900 Euro auf 8.605.500 Euro.
Bereits im 1. Nachtrag 2016 wurde das Haushaltssoll des Gewerbesteueraufkommens von 4,6 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro heraufgesetzt. Hierin enthalten waren
große Nachzahlungen aus Vorjahren. Die derzeitige Einnahmeentwicklung im auslaufenden Haushaltsjahr lässt für 2017 eine wirtschaftlich stabile Entwicklung erwarten. Gerechnet wird mit 5,3 Mio. Euro. Der Anstieg um 300.000 € basiert auf der
Anhebung des Realsteuerhebesatzes der Gewerbesteuer.
Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage erhöht sich somit im Vergleich zum Nachtragshaushalt auf 1.075.400 Euro.
Aufgrund gestiegener Schlüsselzuweisungen und einer verbesserten städtischen
Steuerkraft erhöhen sich die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage. Sie schlägt mit
6.749.500 Euro zu Buche und liegt um 430.000 Euro höher als im 1. Nachtrag 2016.
Für das Produkt 6.1.1.010 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen,
insgesamt ist festzustellen, dass 2017 im Saldo der Erträge und Aufwendungen gegenüber dem Ansatz des Haushaltsjahres 2016 (1. Nachtrag) eine Ergebnisverbesserung um 1.833.000 Euro eingetreten ist.
Vorbericht Seite 35
Kassenkredite
Kassenkredite dienen der Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Der
Höchstbetrag des Kassenkredits bleibt unverändert bei 2,5 Mio. Euro.
Finanzwirtschaftliche Eckwerte
Der Gesamtergebnisplan 2017 weist
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
42.337.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
42.230.900 EUR
einem Jahresüberschuss von
106.700 EUR
Das gesetzliche Erfordernis nach § 75 Abs. 3 GO, wonach der Haushalt ausgeglichen sein soll, ist damit erfüllt.
Den Ergebnisplan belasten
 nicht zahlungswirksame Aufwendungen für Abschreibungen
mit 3.869.600 Euro.
Demgegenüber stehen nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen in Höhe von 1.147.700 Euro.
Die effektive Belastung beträgt damit 2.748.900 Euro, hinzu kommen
 nicht zahlungswirksame Zuführungen zu Rückstellungen mit 365.800
Euro.
Vorbericht Seite 36
Da die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit als Ein- und Auszahlungen
nur im Finanzhaushalt abgebildet werden, genügt es nicht, sich nur auf den Ausgleich des Ergebnishaushaltes zu konzentrieren. Daneben muss gleichwertig auf die
Entwicklung der Zahlungsfähigkeit geachtet werden.
Der Finanzplan 2017 weist folgende Beträge aus:
 einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von
40.394.100 Euro
 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit von
37.965.000 Euro
 einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von
3.892.300 Euro
 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit von
6.321.400 Euro
Neben dem Ergebnisplan soll auch der Finanzplan ausgeglichen sein, um die Investitionsauszahlungen zu finanzieren.
Der maximal zulässige Betrag für die Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung
errechnet sich anhand des Finanzplans wie folgt:
Kreditobergrenze (= Saldo Investitionstätigkeit)
abzgl. positiver Differenz
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
abzgl. Ordentliche Tilgung
Kreditbedarf
5.128.500
2.429.100
877.700
3.577.100
Die Stadt Eckernförde kann somit aus eigener Kraft Investitionen in Höhe von
1.551.400 € (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit abzüglich Tilgung = 2.429.100 € –
877.700 €) tätigen. Für die weiteren Investitionen besteht ein Kreditbedarf in Höhe
von 3.577.100 €.
Bei Kreditaufnahmen ist grundsätzlich zu beachten, dass jeder neu aufgenommene
Kredit für Investitionsauszahlungen für die Dauer seiner Laufzeit durch die Zinsauf-
Vorbericht Seite 37
wendungen das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt belastet und durch die Tilgungszahlungen die liquiden Mittel im Finanzhaushalt schmälert.
Verschuldung und Schuldendienst
Zum 31.12.2016 beträgt der Schuldenstand gemäß der Planung des 1. Nachtrags
voraussichtlich 13.027.700 €.
Für das Haushaltsjahr 2017 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.577.100 € geplant.
Der Schuldenstand wird per 31.12.2017 nach Abzug der zu leistenden Tilgung
15.727.100 € betragen.
2017 ist der Schuldendienst in Höhe von insgesamt 1.219.900 € verplant; 342.200 €
entfallen auf Zinsen, 877.700 € auf Tilgung.
Nach dem Schuldenstand vom 31.12.2016 beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung
596 €; Ende 2017 wird sie voraussichtlich auf 720 € pro Kopf steigen. Damit die
Werte vergleichbar sind, wird für beide Jahre eine Einwohnerzahl von 21.859 (Stand
31.12.2015) unterstellt.
Ein Vergleich mit dem Schuldenstand der Mittelstädte in Schleswig-Holstein ist nicht
mehr möglich, da das statistische Landesamt diese Daten nicht mehr explizit veröffentlicht.
In den Folgejahren wird die Stadt Eckernförde weitere erhebliche Investitionen tätigen und somit neue Werte schaffen. Diese Investitionen können nicht vollständig
aus eigenen finanziellen Mitteln geleistet werden. Somit ist in den Haushaltsjahren
2018 bis 2020 eine Kreditaufnahme erforderlich. Im Jahr 2020 wird erstmals die Tilgung höher sein als die Neuverschuldung, d.h. die Stadt Eckernförde reduziert in
diesem Jahr ihren Schuldenstand.
Vorbericht Seite 38
Personalaufwand
Im Gesamtergebnisplan (Zeile 11) sind die Personalaufwendungen mit 13.231.900
Euro berücksichtigt. Davon sind 12.866.100 Euro Personalaufwand, der zahlungswirksam wird; der Differenzbetrag von 365.800 Euro ist nicht zahlungswirksamer
Aufwand in Form von Zuführungen an Rückstellungen.
Die Versorgungsaufwendungen in Zeile 12 (40.100 Euro) gehören zum zahlungswirksamen Personalaufwand. Ferner ist in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16) zahlungswirksamer Personalaufwand für Personalnebenausgaben
und Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten mit 101.600 Euro enthalten.
Insgesamt beträgt der verplante zahlungswirksame Personalaufwand 2017
13.007.800 Euro.
Der Personalaufwand entwickelt sich wie folgt:
Personalaufwand
Rechnungsergebnis
2015
Haushaltssoll
2016
Haushaltssoll
2017
Haushaltssoll
2018
Euro
Euro
Euro
Euro
12.102.770
12.972.600
13.231.900
13.427.200
Die Personalaufwendungen 2017 betragen 44,35 % der voraussichtlichen Erträge
aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen; der Anteil am Gesamtaufwand des Ergebnishaushaltes entspricht 31,33 %.
Aufgrund der neuen Stellen des Klimaschutzmanagers und im Bereich der Verkehrsüberwachung sowie kleiner Veränderungen der Stundenzahlen für Beschäftigte erhöht sich die Anzahl der Stellen von 206,86 in 2016 auf 208,04 Stellen im
Haushaltsjahr 2017.
Vorbericht Seite 39
Gebäudeunterhaltung
Die Unterhaltungskosten für die städtischen Gebäude sind mit 1.524.200 Euro in
den Haushalt eingestellt. Gegenüber dem Vorjahresansatz von 1.421.400 Euro
ergibt sich eine Erhöhung um 102.800 Euro.
Jahresabschlüsse 2012 bis 2015
Die doppische Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wurde am 05.11.2015 von der
Ratsversammlung beschlossen.
Die geprüfte und beschlossene Eröffnungsbilanz ist die Basis für die Prüfung und
Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012.
Der Jahresabschluss 2012 wurde am 30.09.2016 dem Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Eckernförde übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich - wie bei der
Eröffnungsbilanz - bei der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützen lassen.
Nach erfolgter Prüfung wird der Jahresabschluss 2012 den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Basis des Jahresabschlusses 2012 können dann die folgenden Jahresabschlüsse erstellt werden. Um den Rückstand aufzuholen, ist vorgesehen, in den
kommenden Jahren zwei Jahresabschlüsse zur Prüfung dem RPA vorzulegen.
Vorbericht Seite 40
19.3 Übersicht über die im Haushaltsjahr erheblichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (über 25.000 Euro gem. Ratsversammlungsbeschluss vom 28.06.2011) sowie die sich hieraus
ergebenden finanziellen Auswirkungen auf die folgenden Jahre gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVODoppik
Nr.
Investitionsmaßnahme
Investitionskosten Personalkosten
Unterhaltung u.
Bewirtschaftung
jährlich
Abschreibungen
70.000 €
3.500 €
54.000 €
3.600 €
13 Generalinstandsetzung Abwasserkanäle
370.000 €
7.400 €
43 Fritz-Reuter-Schule - Fassaden- und Fenstersanierung
394.000 €
9.900 €
72.500 €
2.500 €
1.090.000 €
36.400 €
68 Deckenerneuerung Saxtorfer Weg
185.000 €
9.300 €
81 Sanierung Pumpstation Reeperbahn
420.000 €
10.500 €
65.000 €
3.300 €
84 PUS - Sanierung und Neuausstattung NAWI-Räume
140.000 €
3.500 €
Jungmannschule: Sporthalle 2 - Sanierung Dusch-, Wasch-,
und WC-Räume
Peter-Ustinov-Schule: Sporthalle 1 - Sanierung WC-Anlagen
88
und Innentüren (Planung)
429.000 €
10.800 €
30.000 €
1.500 €
30.000 €
1.500 €
8
Ergänzung und Erneuerung Pumpstation Ostlandstraße
11 Erwerb Kleintransporter
63 Sanierung und Erweiterung Klärwerk (Planung)
63 Sanierung und Erweiterung Klärwerk (Bau)
83 Deckenerneuerung Norderstraße
87
89 Sanierung Sporthalle GGS Nord (Planung)
Vorbericht Seite 41
92 Umbau Stadthalle (Planung)
200.000 €
5.000 €
93 Erwerb Einsatzleitwagen
280.000 €
18.700 €
94 Errichtung Flutlichtanlage Sportplatz Pferdemarkt
65.000 €
6.500 €
104 Erwerb Kommunalschlepper
95.000 €
6.400 €
270.000 €
13.500 €
117 Sanierung und Neumöblierung Biologietrakt JS (Planung)
50.000 €
2.500 €
118 Fassadensanierung Schulzentrum Süd (Planung)
75.000 €
3.800 €
352.000 €
8.800 €
28.000 €
3.500 €
70.000 €
3.500 €
114 Lüftungsanlagen Sporthallen SZS
Umbau-/Neubaumaßnahmen Grundschule
Wulfsteert (Planung)
Ersatzbeschaffung Prüfgerät für Atemschutz120
und Tauchgeräte
119
121 Verlegung Pumpstation RW Noorstraße (Stadtanteil)
Vorbericht Seite 42
19.4
Mittelfristige Finanzplanung
Der mittelfristigen Finanzplanung liegen die Daten zugrunde, die der Innenminister
mit Haushaltserlass vom 08.09.2016 als Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 zur Anwendung empfohlen hat.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll gemäß Erlass mit einer jährlichen
Steigerung von 5% in 2018 – 2020 in den Planungen berücksichtigt werden. Beim
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll im Jahr 2018 wird mit einem 22%igen
Rückgang gerechnet werden. In den Folgejahren wird mit einer 3%igen Zunahme in
2019 und einer 4%igen Zunahme in 2020 kalkuliert.
Für die Grundsteuer B wurde eine 1%ige Steigerung angenommen; die Gewerbesteuer ist durchgängig mit dem Planungsansatz 2017 berücksichtigt.
Für die Kreisumlage ist im Finanzplanungszeitraum der derzeitige Hebesatz von
31. v. H. zur Anwendung gebracht.
Die mittelfristige Finanzplanung prognostiziert nachstehende Jahresergebnisse im
Ergebnisplan:
2018
2019
2020
+ 226.900 Euro
+ 281.300 Euro
+ 258.800 Euro
Nach den Finanzplänen der Jahre 2018 - 2020 ist folgende Investitionstätigkeit zu
erwarten:
2018
2019
2020
7.465.200 Euro
6.838.300 Euro
2.039.100 Euro
In allen Finanzplanungsjahren ist (in den Finanzplänen) der Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit zuzüglich der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit geringer
als der für Investitionen zu leistende Auszahlungsbetrag.
Dadurch wird jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag ausgewiesen, und es besteht ein Erfordernis zur Kreditaufnahme für Investitionen.
Vorbericht Seite 43
Zu beachten ist, dass in der Finanzplanung 2018 – 2020 der aus aktueller Sicht vorhandene Investitionsbedarf angezeigt wird. Hierdurch wird im doppischen Rechnungswesen frühzeitig auf potentielle Finanzierungsengpässe bei dem gewählten
Investitionsvolumen hingewiesen.
Vorbericht Seite 44
19.5
Erläuterung der im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2020 vorgesehenen Investitionen
Produktkonto
Maßnahmenbezeichnung
1.2.6.010.0700024
Feuerwehr
– Erwerb Löschgruppenfahrzeug
Das jetzige Fahrzeug (Baujahr 1994) entspricht nach über 20 Jahren Nutzung nicht
mehr auf dem Stand der Technik und ist aufgrund einer Risikoanalyse durch ein
Fahrzeug der nächst höheren Fahrzeugkategorie zu ersetzen. Hierfür sind
425.000 € im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Im Haushaltsplan 2017 wird eine
diesbezügliche Verpflichtungsermächtigung eingestellt.
1.2.6.010.0700028
Feuerwehr
– Erwerb Mannschaftstransportfahrzeug
Für 2018 ist der Erwerb eines neuen Mannschaftstransportfahrzeugs vorgesehen,
da beim bisherigen Wagen (Baujahr 1995) nach 23 Jahren altersbedingt die Reparaturanfälligkeit zunimmt. Diese wird immer kostenintensiver bzw. unwirtschaftlicher.
Für den Ersatz sind 60.000 € im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
2.1.1.040.0951068
Umbau-/Neubaumaßnahmen GGS Standort Süd / Grundschule Wulfsteert
Zur weiteren Umsetzung des Schulentwicklungsplanes sollen die vorhandenen
Grundschulen Gorch-Fock-Schule und GGS Süd am Standort Wulfsteert zur neuen
Grundschule Wulfsteert zusammengeführt werden. Dadurch wird es erforderlich,
Umstrukturierungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und eine Neubaumaßnahme in insgesamt zwei Bauabschnitten durchzuführen. Für das Jahr 2017 sind
Planungskosten für beide Bauabschnitte in Höhe von insgesamt 352.000 € bereitzustellen.
Die verbleibenden Planungskosten sowie Baukosten für beide Bauabschnitte in Höhe von insgesamt 3.075.000 € werden in den Jahren 2018 (1.220.000 €) und 2019
(1.855.000 €) verplant.
Vorbericht Seite 45
2.1.6.010.0951024
Fritz-Reuter-Schule
– Fassaden- und Fenstersanierung
Für die weiteren Bauabschnitte der Fenster- und Fassadensanierung der FritzReuter-Schule 394.000 € in 2017 und 240.000 € für 2018 vorgesehen.
2.1.7.010.0951065
2.1.8.010.0951065
Lüftungsanlagen Fachräume SZS
Lüftungsanlagen Fachräume SZS
Aufgrund des Alters der Anlagen und aus energetischer Sicht ist eine umfassende
Erneuerung erforderlich. Hierzu werden die bestehenden Anlagen ausgebaut und
gegen neue Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung ersetzt.
Hierfür werden im Jahr 2019 je Schule 319.000 €, also insgesamt 638.000 € verplant.
2.1.8.010.0951048
Sanierung WC-Anlagen Sporthalle 1 SZS
Nach über 20 Jahren sind die Duschen überaltert und abgenutzt. Eine Sanierung ist
folglich angezeigt und würde die Sporthalle für die Nutzer erheblich aufwerten. Hierfür sind 2017 Planungskosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in 2018. Hierfür sind 211.000 € bereitzustellen.
2.1.8.020.3.0951045
Energetisches Sanierungskonzept Sporthalle GGS Süd
Für 25.000 € soll in 2020 ein energetisches Sanierungskonzept der Sporthalle GGS
Süd in Auftrag gegeben werden.
4.2.4.010.0952060
Eigene Sportstätten – Flutlichtanlagen
In 2019 ist die Errichtung einer Flutlichtanlage für den Sportplatz 1 am Schulzentrum
Süd für 65.000 € vorgesehen. Die Flutlichtanlage trägt dazu bei, die angespannte
Hallensituation für die Vereine – vor allem in den Wintermonaten – zu entschärfen.
Vorbericht Seite 46
Eigene Sportstätten – Erneuerung Kunststoffbeläge
Sportplatz Pferdemarkt
Die Kunststoffbeläge des Sportplatzes Pferdemarkt sind durch intensive Nutzung
4.2.4.010.0952070
verschlissen. Für eine Erneuerung sind in 2020 insgesamt 225.000 € vorgesehen.
5.3.8.020 0700033
Sanierung Pumpstation Reeperbahn
Für die Sanierung der Pumpstation Reeperbahn werden im Haushaltsjahr 2017 zunächst Kosten in Höhe von 420.000 € bereitgestellt. In 2018 sind weitere Kosten in
Höhe von 200.000 € veranschlagt.
5.3.8.020.0951034
Klärwerk - Neubau Betriebsgebäude
Für den Neubau des Betriebsgebäude des Klärwerkes sind im Jahr 2019 Baukosten
in Höhe von 800.000 € vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2018 sind die erforderlichen
Planungskosten in Höhe von 100.000 € bereitzustellen.
5.3.8.020.0952035
Klärwerk – Umbau der Belebung
Für den Umbau der Belebung im Klärwerk sind im Jahr 2018 Baukosten in Höhe
von 1.000.000 € vorgesehen.
5.3.8.020.0952037
Klärwerk – Erweiterung Filtration und Bau Desinfektion
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Klärwerk sind die Filtration zu erweitern und
eine neue Desinfektion zu errichten. Hierfür sind im Jahr 2018 Baukosten in Höhe
von 550.000 € vorgesehen.
Klärwerk – Erneuerung Druckrohrleitung der Rohrabwasserpumpe
Für die erforderliche Erneuerung der Druckrohrleitung der Rohrabwasserpumpe im
5.3.8.020.0952061
Klärwerk sind im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 126.000 € vorgesehen.
Vorbericht Seite 47
5.3.8.020.0952004
5.3.8.030.0952003
Generalsanierung Schmutzwasserkanäle
Generalsanierung Regenwasserkanäle
Für die außerordentliche Sanierung der Schmutzwasserkanäle werden jährlich
100.000 € und der Regenwasserkanäle 307.000 € (in 2018) und 200.000 € (in 2019
und 2020) bereitgestellt.
5.3.8.020.0952075
5.3.8.030.0952065
5.4.1.010.0952066
Ausbau Amselweg (Schmutzwasser)
Ausbau Amselweg (Regenwasser)
Sanierung Amselweg
Die Sanierung des Amselwegs ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind Kosten in Höhe
von insgesamt 291.000 € verplant (15.000 € Schmutzwasser, 60.000 € Regenwasser und 216.000 € Sanierung).
5.3.8.020. 0952062
5.3.8.030. 0952063
5.4.1.010. 0952064
Ausbau Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg
(Schmutzwasser)
Ausbau Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg
(Regenwasser)
Sanierung Lorenz-von-Stein-Ring / Kakabellenweg
Die Sanierung des Lorenz-von-Stein-Rings / Kakabellenwegs ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 194.000 € verplant (16.000 €
Schmutzwasser, 8.000 € Regenwasser und 170.000 € Sanierung).
5.4.1.010. 0952011
Ausbau Prinzenstraße (Nebenstraße) Straßenbau
Für den Ausbau der Prinzenstraße sind in 2020 insgesamt 54.000 € vorgesehen.
5.4.1.010.0952041
Ausbau Jungfernstieg vom Bredenbecksgang
bis Hafengang
Der Ausbau des Jungfernstiegs im Abschnitt Bredenbecksgang bis Hafengang soll
im Jahr 2018 umgesetzt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 320.000 € bereitgestellt.
Vorbericht Seite 48
5.4.1.010.0952045
Umbau Knotenpunkt Prinzenstr. / Bundeswehrstr./ L 26
Nach Abschluss des vierspurigen Ausbaus der B76 soll der Knotenpunkt Prinzenstraße / Bundeswehrstraße / L 26 umgebaut werden. Im Haushaltsjahr 2019 sind
hierfür 460.000 € vorgesehen.
5.4.1.010.0952046
Deckenerneuerung Osterrade
Die Deckenerneuerung der Osterrade ist für 2019 geplant. Hierfür sind 312.000 €
bereitzustellen.
5.4.1.010.0952048
Umbau Lornsenplatz zur Verkehrsberuhigung der
Reeperbahn
Der Umbau des Lornsenplatzes zur Verkehrsberuhigung der Reeperbahn ist für
2019 geplant. Hierfür sind 180.000 € bereitzustellen.
5.4.1.010.0952050
Deckenerneuerung Feldweg
Die Deckenerneuerung des Feldwegs ist für 2018 geplant. Hierfür sind 204.000 €
bereitzustellen.
5.4.1.010.0952055
Rad- und Wanderweg zwischen Pferdemarkt und
Noorstraße
In 2018 werden 70.000 € für die Errichtung eines Rad- und Wanderweges zwischen
Pferdemarkt und Noorstraße verplant.
5.4.1.010.0952078
Barrierefreiheit Kieler Straße
Der barrierefreie Ausbau der Kieler Straße ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind
179.000 € bereitzustellen.
5.4.1.010.0952078
Barrierefreiheit St.-Nicolai-Straße
Der barrierefreie Ausbau der St. Nicolai-Straße ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind
17.000 € bereitzustellen.
Vorbericht Seite 49
5.4.1.010.0952080
Spielpunkte Kieler Straße
Die Attraktivierung der Kieler Straße durch Spielpunkte, Bänke etc. ist für 2020 vorgesehen. Hierfür sind 60.000 € bereitzustellen.
5.4.1.010.0952081
Erneuerung Skateranlage
Der Erneuerung der Skateranlage am Schulweg ist für 2018 vorgesehen. Für die
Umsetzung der Maßnahme werden 200.000 € in den Haushalt eingestellt.
5.4.6.010.0952076
Erneuerung Parkleitsystem
Für die Erneuerung des Parkleitsystems werden für das Jahr 2020 insgesamt
50.000 € im Haushalt veranschlagt.
5.7.3.010.0700008
Erwerb Kommunalschlepper
Der New Holland Trecker RD-SB 640, EZ 3/10, sollte aufgrund der ausgesprochen
starken Beanspruchung (insbesondere Mäharbeiten, Winterdiensteinsätze) im Jahre
2019 ersetzt werden. Für diese Ersatzbeschaffung sind 70.000 € bereitzustellen.
5.7.3.010.0700009
Erwerb eines Kleintransporters
Der Kranwagen RD-2728, EZ 9/93, weist aufgrund der bisher sehr starken Beanspruchung und langen Nutzungsdauer erhebliche Verschleißerscheinungen auf.
Aufgrund dessen ist im Jahre 2018 eine Neubeschaffung notwendig. Hierfür sind
55.000 € bereitzustellen.
In 2019 ist ein LKW-Kipper des Bauhofs für 95.000 € zu ersetzen sowie in 2020 ein
LKW-Kipper der Stadtgärtnerei für 58.000 €.
5.7.3.010.0700016
Erwerb einer Kompakt-Kehrmaschine Baubetriebshof
Im Jahr 2020 ist die Kompakt-Kehrmaschine des Baubetriebshofs zu ersetzen. Hierfür sind 175.000 € im Haushalt zu veranschlagen.
Vorbericht Seite 50
5.7.3.030.0951050
Umbaumaßnahmen Stadthalle
Gemäß Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.07.2016 wurde sich für
Teilumsetzung des Sanierungskonzeptes für die Stadthalle ausgesprochen. Das
Kostenvolumen von insgesamt 3.333.900 € an Baukosten (Innen- und Außensanierung) verteilt sich auf den vorgesehenen Bauzeitraum auf die Jahre 2018 mit
1.733.900 € sowie 2019 mit 1.600.000 €.
Vorbericht Seite 51
20. Übersicht über die Auszahlungen/Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO-Doppik)
In das Folgejahr
übertragen
Nicht mehr benötigte Ermäch1
tigungen
Gesamt
nachrichtlich: Investitionsvolumen
geplanter kreditähnlicher Rechtsgeschäfte²
Fortgeschriebener
Planansatz
Ist
in TEUR
in
TEUR
in TEUR
in
TEUR
in TEUR
in TEUR
2
3
4
5
6
7
2013
7.984
3.106
233
4.645
-
2014
10.261
5.375
0
4.888
-
2015
9.159
3.657
54
5.448
-
-
2016
10.471
Haushaltsjahr
5.444
-
-
-
-
-
2018
7.466
-
-
-
-
-
2019
6.839
-
-
-
-
-
2020
2.040
-
-
-
-
-
Haushaltsjahre
1
aus Planungen
der Vorjahre³
1
Gründe für nicht mehr benötigte Ermächtigungen können sein: Die Maßnahme konnte mit geringeren Auszahlungen
durchgeführt werden; die Maßnahme soll nicht mehr durchgeführt werden; die Maßnahme ist erneut veranschlagt worden oder soll erneut veranschlagt werden.
² kreditähnliche Rechtsgeschäfte sind in dem Jahr erstmals zu erfassen, in dem der Vertrag geschlossen wird.
³ Der Teil der in Spalte 5 angegebenen übertragenen gesamten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die schon in Vorjahren geplant waren und erneut übertragen werden sollen.
4
Angaben entfallen, wenn diese noch nicht vorliegen.
Vorbericht Seite 52
21. Übersicht über die Verwendung der Schlüsselzuweisung
für übergemeindliche Aufgaben gemäß § 15 FAG
Der Raumordnungsplan des Landes Schleswig-Holstein stuft die Stadt Eckernförde
als Mittelzentrum außerhalb eines Verdichtungsraumes ein. Sie hat danach Aufgaben wahrzunehmen, die über die örtlichen Grenzen hinausgehen. Es sind Aufgaben
der Daseinsvorsorge für den zentralörtlichen Verflechtungsbereich zu erfüllen.
Zu den übergemeindlichen Aufgaben gehören u. a. die Funktionen Brandschutz,
Volkshochschule, Bücherei, Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Spiel-, Sportund Erholungseinrichtungen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen (Stadthalle).
Zum Ausgleich der Mehraufwendungen für das Vorhalten von Einrichtungen für den
zentralörtlichen Bereich gewährt das Land Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben. Diese Mittel sind als allgemeine Deckungsmittel mit eingeschränktem Verwendungsbereich anzusehen; sie können sowohl für Investitionen als auch
für Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen verwendet werden.
Für das Haushaltsjahr 2017 wird mit einer Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben in Höhe von 2.469.900 € gerechnet.
Die Zuweisung wird zur Deckung des laufenden Zuschussbedarfs und zur Mitfinanzierung von Investitionen im übergemeindlichen Bereich verwendet.
Folgende Produkte sind den „Einrichtungen für den zentralörtlichen Bereich“ zuzuordnen:
Produkt
Bezeichnung
Zuschussbedarf
Teilergebnisplan
1.2.6.010
Brandschutz
603.300
2.5.2.010
Museum
157.800
2.5.2.030
Künstlerhaus
41.600
2.5.2.040
OstseeInfo Center (OIC)
50.400
2.7.1.010
Volkshochschule
84.000
2.7.2.010
Öffentliche Büchereien
259.600
2.8.1.010
Heimat- und Kulturpflege,
sonstige Veranstaltungen
189.300
3.1.5.110
Bürgerbegegnungsstätte
3.6.6.010
Das Haus
Vorbericht Seite 53
61.600
276.700
3.6.6.020
Alte Straßenmeisterei
3.6.6.030
Kinderspielplätze
124.400
4.2.1.010
Allgemeine Sportförderung
109.000
4.2.4.010
Eigene Sportstätten
142.900
5.3.8.010
Öffentliche Toiletten
207.900
5.4.1.010
Gemeindestraßen (Pauschalansatz für überörtliche Nutzung i.H.v. 25%)
754.000
5.4.3.010
OD Landesstraßen
54.400
5.4.4.010
OD Bundesstraßen
130.800
5.5.1.010
Öffentliche Park- und Gartenanlagen
250.200
5.6.1.010
Umweltschutz, Naturschutz
und Landschaftspflege
158.100
5.7.3.020
Märkte
5.7.3.030
Stadthalle
5.7.3.060
Technik- und Ökologiezentrum
5.7.5.010
Summe
12.700
200
Tourismusförderung
224.000
81.000
731.600
4.705.500
Im zentralörtlichen Verflechtungsbereich leben z. Z. 42.332 Personen, davon 20.389
im Eckernförder Nahbereich (Stand: Zensus 2011).
Der Interessenanteil des Nahbereichs ergibt sich daraus mit 48,16 %.
Von dem ermittelten Finanzbedarf von 4.705.500 € entfallen auf Leistungen für Bewohner im Verflechtungsbereich 2.266.200 €, die in Aussicht stehende Zuweisung
für übergemeindliche Aufgaben beträgt 2.469.900 €.
Nicht in der obigen Übersicht nicht enthalten ist das Meerwasserwellenband, dessen
Verluste durch die Stadtwerke Eckernförde getragen werden.
Vorbericht Seite 54
22. Betriebsverluste Meerwasserwellenbad
Auf Anregung des Landesrechnungshofs werden die Betriebsverluste des Meerwasserwellenbades als Sparte der Stadtwerke Eckernförde GmbH im Vorbericht ausgewiesen:
2015
T€
Umsatzerlöse
Lieferung an andere Betriebszweige
Übrige Betriebserträge
Bezug von anderen Betriebszweigen
Materialaufwand
Betriebsrohergebnis
Personalaufwand
Leistungen anderer Betriebszweige
Abschreibungen
Sonstige Steuern (Ertrag)
Sonstige Aufwendungen
Betriebsergebnis
Finanz- und Beteiligungsergebnis (Aufwandssaldo)
Ergebnis vor Ertragssteuern
Ertragssteuern (Gutschrift)
Jahresfehlbetrag
Vorjahr
T€
Veränderung
T€
%
1.115
378
308
1.021
252
19
94
126
289
9,2
50,0
1.521,1
1.801
-677
-1.291
-167
-868
-66
-497
29
-211
-1.780
-95
-1.875
1.292
-535
-946
-189
-815
-22
-489
20
-173
-1.668
-116
-1.784
509
-142
-345
22
-53
-44
-8
9
-38
-112
21
-91
39,4
26,5
36,5
-11,6
6,5
200,0
1,6
45,0
22,0
6,7
-18,1
5,1
511
480
31
6,5
-1.364
-1.304
-60
4,6
Mit diesem Jahresfehlbetrag wird letztlich das Jahresergebnis der Stadtwerke durch
den Betrieb des Meerwasserwellenbades belastet.
Vorbericht Seite 55
23. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung
Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 8 Buchstabe a und b GemHVO-Doppik sind in einer Übersicht
 die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und Folgejahr und
 die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren
möglichen Auswirkungen
darzustellen, wenn der Ergebnisplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht ausgeglichen
ist oder die Ergebnisrücklage im neuesten Jahresabschluss weniger als 10% der Allgemeinen Rücklage beträgt.
Dies ist bei der Stadt Eckernförde der Fall.
Übersicht über die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen § 6
Abs. 1 Nr. 8a GemHVO-Doppik
In der Ratsversammlung am 29.9.2016 wurden umfangreiche Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. U.a. sollen mit Wirkung zum 01.01.2017 die Steuersätze angepasst werden:
Grundsteuer A
von 320 % auf 370 %
Grundsteuer B
von 320 % auf 390 %
Gewerbesteuer
von 340 % auf 370 %
Vergnügungssteuer
von 12 % auf 14 %
Zweitwohnungssteuer
von 12 % auf 14 %
Hundesteuer
Erster Hund von 70 € auf 80 €
Zweiter Hund von 80 € auf 90 €
Dritter Hund von 90 € auf 100 €
Die Mehrerträge im Haushaltsjahr 2017 durch diese Veränderungen betragen voraussichtlich 1.063.600 €.
Darüber hinaus wurden Investitionen mit Prioritäten versehen und in Folge dessen aus
der mittelfristigen Finanzplanung gestrichen bzw. verschoben. Die gestrichenen Maßnahmen stellen eine echte Einsparung dar, die verschobenen Maßnahmen reduzieren
lediglich die Zinsbelastung.
Vorbericht Seite 56
Übersicht über die im Haushaltsjahr nicht umgesetzten wesentlichen
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8b GemHVO-Doppik

Überprüfung der Gewährung von Zuwendungen im kulturellen und sozialen Bereich

Gewinnausschüttung der Stadtwerke Eckernförde GmbH an die Stadt

Reduzierung des Zuschusses an die Eckernförde Touristik & Marketing GmbH
Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen sind derzeit noch nicht bezifferbar.
Vorbericht Seite 57
Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände
(gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8c GemHVO-Doppik)
Zuweisung / Zuschuss
PK
Empfänger/in
252010.5318010
Museumsverein Eckernförde
271010.5318010
Volkshochschule Eckernförde
271010.5318010
272010.5318010
281010.5314000
281010.5314000
Zweck
Förderung der laufenden Arbeit
Förderung der laufenden Arbeit
Förderung der lfd. Arbeit der dänischen
Dansk Skoleforening GmbH
Abendschule
Förderung der lfd. Arbeit der dänischen BüDansk Centralbibliothek for Sydslesvig
cherei
Förderung des lfd. Schulbetriebes (PatenDeutsche Privatschule Feldstedt
schaft)
Förderung des jährlichen Heimattreffens (PaHeimatgemeinschaft Seestadt Pillau
tenschaft)
2015
2016
2017
12.500,00 €
12.500,00 €
12.500,00 €
47.000,00 €
50.000,00 €
53.100,00 €
1.300,00 €
1.300,00 €
1.300,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
800,00 €
800,00 €
800,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
3.911,31 €
5.400,00 €
4.500,00 €
500,00 €
281010.5314000
Tanga Hospital, Artefact GmbH u. a.
humanitäre Projekte in/für Partnerstadt Tanga
281010.5318010
Rendsburger Musikschule
Fahrtkostenzuschuss für Lehrpersonal
500,00 €
500,00 €
281010.5318010
Deutsche Dostojewskij-Gesellschaft
Autorenlesungen
600,00 €
300,00 €
281010.5318010
Dansk Sekretariat
Förderung des Jahrestreffens "Årsmøde"
250,00 €
250,00 €
250,00 €
281010.5318010
Treff Eckernförder Eisenbahnfreunde
Bahnhofsmodell der Strecke EckernfördeKappeln
300,00 €
300,00 €
300,00 €
281010.5318010
Tierschutzverein
Förderung der laufenden Arbeit
500,00 €
500,00 €
500,00 €
281010.5318010
Wilhelm-Lehmann-Gesellschaft
Wilh.-Lehmann-Preis, Wilh.-Lehm.-Tage
(2015)
500,00 €
500,00 €
500,00 €
281010.5318010
Konzertreihe "Neue Musik Eckernförde"
Förderung von Konzerten
5.000,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
281010.5318010
Provinzlärm e.V.
Förderung Provinzlärm Festival
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 €
Vorbericht Seite 58
281010.5318010 Theatergemeinschaft
281010.5318010
Verein f. Kunst u. Kultur Hüttener Berge
Förderung von Theateraufführungen
Förderung Kunstprojekt: Blühende Verbindungen in Eck.
10.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
0,00 €
200,00 €
6.000,00 €
6.000,00 €
6.000,00 €
150,00 €
150,00 €
150,00 €
1.000,00 €
0,00 €
- €
281010.5318010 Konzertreihe Eckernförde
Förderung von Konzerten
281010.5318010 Eckernförder Beliebung
Förderung des traditionellen Gildefestes
281010.5318010 Eckernförder Beliebung
Pflanzung einer Gildeeiche
281010.5318010 Eckernförder Bürgerschützengilde
Förderung des traditionellen Gildefestes
600,00 €
600,00 €
900,00 €
281010.5318010 Borbyer Gilde
Förderung des traditionellen Gildefestes
650,00 €
650,00 €
1.000,00 €
250,00 €
250,00 €
350,00 €
400,00 €
400,00 €
400,00 €
52.558,33 €
50.099,00 €
56.000,00 €
2.454,20 €
3.242,98 €
3.500,00 €
1.300,00 €
1.300,00 €
1.300,00 €
16.400,00 €
16.400,00 €
18.900,00 €
281010.5318010 Plattdüütsch Gill Eckernför
281010.5318010 Bauernverband S-H e.V.
331010.5318010 Schuldnerberatungsstelle
331010.5318090 Kreisjugendring
331010.5318090 Diakonisches Werk
Theateraufführung, Europ. Sprachentag
(2015)
Förderung des traditionellen Eckernförder
Erntefestes
Förderung der laufenden Arbeit
Förderung der laufenden Arbeit Jugendferienwerk
Förderung der laufenden Arbeit der Bahnhofsmission
331010.5318090 AWO RD-ECK
Betrieb der Bürgerbegegnungsstätte
331010.5318090 Familienzentrum Eckernförde
Förderung der laufenden Arbeit
6.000,00 €
331010.5318090 Einzelzuschüsse Altenhilfe
Förderung der laufenden Arbeit
5.300,00 €
331010.5318090 Senioren Spaziergruppe
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
746,06 €
333,92 €
331010.5318090 Senioren Förderverein
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
504,60 €
0,00 €
331010.5318090 Kirchengemeinde Borby
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
432,55 €
59,29 €
331010.5318090 AWO Eckernförde
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
874,96 €
374,70 €
Vorbericht Seite 59
331010.5318090
Sozialverband Deutschland
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
514,16 €
980,95 €
331010.5318090
Kirchengemeinde St. Nicolai
Förderung der laufenden Arbeit (Altenhilfe)
0,00 €
540,70 €
331010.5318100
Psychosoziale Beratungsstelle
Förderung der laufenden Arbeit
17.900,00 €
17.900,00 €
17.900,00 €
331010.5318110
!Via - Frauen helfen Frauen
Förderung der laufenden Arbeit
59.400,00 €
59.400,00 €
59.400,00 €
331010.5318120
Begegnungsstätte Brücke RD-ECK
Förderung der laufenden Arbeit
8.700,00 €
8.700,00 €
8.700,00 €
331010.5318130
Soz. Beratungs- & Dienstleist.zentrum
Förderung der laufenden Arbeit
11.100,00 €
11.100,00 €
11.100,00 €
331010.5318140
Lebenshilfe e.V.
Förderung der laufenden Arbeit
3.600,00 €
6.300,00 €
3.600,00 €
331010.5318150
Kirchenkreis RD-ECK
Streetwork (vertraglicher Zuschuss)
19.377,96 €
19.377,96 €
19.377,96 €
362110.5318010
Parteiliche Jugendorganisationen
Förderung der politischen Jugendbildung
0,00 €
700,00 €
700,00 €
362110.5291000
Kosten für Kinder- und Jugendbeteiligung
362210.5318010
Pfadfinder, Kirchengemeinden u. a.
projekt-/themenbezogene Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen
Förderung von Jugendfreizeiten in Deutschland
362310.5318010
Pfadfinder, Kirchengemeinden u. a.
362510.5318010
1.000,00 €
3.654,00 €
5.500,00 €
6.500,00 €
Förderung von Jugendfreizeiten im Ausland
5.240,00 €
6.000,00 €
6.000,00 €
AWO Schleswig-Holstein
Insel-Projekt an der Fritz-Reuter-Schule
5.296,48 €
5.500,00 €
5.500,00 €
362510.5318010
AWO Schleswig-Holstein
wohnumfeldbezogene Kinder- u. Jugendarbeit
51.038,79 €
53.000,00 €
53.000,00 €
362510.5318010
DLRG Eckernförde
Förderung der laufenden Jugendarbeit
1.800,00 €
1.800,00 €
1.800,00 €
362510.5318010
Aktivgruppe Droge 70
Förderung der Präventionsarbeit an Schulen
1.800,00 €
1.800,00 €
1.800,00 €
362510.5318010
Kirchenkreis RD-ECK
15.500,00 €
15.500,00 €
15.500,00 €
362510.5318010
Dansk Fritidshjem
4.500,00 €
4.500,00 €
4.500,00 €
362510.5318010
DJH Landesverband Nordmark e.V
1.064,65 €
1.064,65 €
1.064,65 €
Förderung der lfd. Jugendarbeit im "Grünen
Haus"
Förderung lfd. Betrieb des dänischen Freizeitheimes
Übernahme Erbbauzinsen Jugendherberge
Vorbericht Seite 60
362510.5318010
Kirchengemeinde St. Nicolai
Förderung "Carlo-Club" an Gorch-FockSchule
362510.5318010
Jugendorganisationen
421010.5318010
17.500,00 €
17.500,00 €
17.500,00 €
freie Förderung von Jugendarbeit
500,00 €
1.400,00 €
1.400,00 €
Sydslesvigs Danske Ungdomforeninger
Übernahme der Erbbauzinsen IF-Sportanlage
798,37 €
798,37 €
798,37 €
421010.5318010
ESV
Übernahme der Erbbauzinsen Sportanlage
1.104,09 €
1.104,09 €
1.104,09 €
421010.5318010
Tennisclub Blau-Gelb
Übernahme der Erbbauzinsen Tennisplätze
502,40 €
502,40 €
502,40 €
421010.5318010
Tennisclub '78
Übernahme der Erbbauzinsen Tennisplätze
175,77 €
175,77 €
175,77 €
421010.5318010
DLRG Landesverband SH
421010.5318010
IF Eckernförde
421010.5318010
ESV
421010.5318010
Segelclub Eckernförde
421010.5318010
Tennisclub Blau-Gelb
421010.5318010
Tennisclub '78
421010.5318010
EMTV, ESV und andere Sportvereine
421010.5318010
SWE (indirekt 4 Schwimmvereine)
Übern. Erbbauzinsen Gästehaus Berliner
Straße
Förderung der lfd. Unterhaltung der Sportanlage
Förderung der lfd. Unterhaltung der Sportanlage
169,10 €
169,10 €
169,10 €
1.000,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
3.000,00 €
3.000,00 €
3.000,00 €
traditionelle Förderung der Aalregatta
2.700,00 €
2.700,00 €
2.700,00 €
347,68 €
347,68 €
347,68 €
195,57 €
195,57 €
195,57 €
26.300,00 €
26.250,00 €
26.200,00 €
24.506,50 €
23.600,00 €
23.600,00 €
Übernahme von 85 % der Tennisplatzgebühren
Übernahme von 85 % der Tennisplatzgebühren
freie Sportförderung, lfd. Arbeit v. Sportvereinen
Übernahme von 50 % der MWB-Gebühren
Vorbericht Seite 61
Übersicht über die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
(gem. § 6 Abs. 1 Nr. 8d GemHVO-Doppik)
Vereine und Verbände
Ansatz '16
Alte Fischräucherei Eckernförde e. V.
120,00 €
gezahlt '15
gezahlt '14
120,00 €
120,00 €
Artothekenverband Schleswig-Holstein e. V.
30,00 €
30,00 €
30,00 €
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter
55,00 €
55,00 €
55,00 €
Büchereizentrale (Verein) Schleswig-Holstein e. V.
115,00 €
110,00 €
Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" (KfbV)
150,00 €
150,00 €
300,00 €
Bund der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten
30,00 €
30,00 €
30,00 €
Bund deutscher Schiedsmänner und - frauen
408,00 €
408,00 €
408,00 €
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.
100,00 €
100,00 €
100,00 €
51,13 €
51,13 €
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
51,13 €
Deutscher Jugendherbergsverband
115,00 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
76,69 €
76,69 €
76,69 €
Die Heimat/Bodo Uhlig
50,00 €
50,00 €
50,00 €
250,00 €
250,00 €
250,00 €
Fachverband der Kämmerer Schleswig-Holstein e. V.
15,00 €
15,00 €
- €
Fachverband der Kommunalkassenverwalter
50,00 €
50,00 €
50,00 €
Fördergemeinschaft VSVI
35,00 €
35,00 €
35,00 €
Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte
61,36 €
61,36 €
61,36 €
Fachverband der Hauptverwaltungsbeamten der Ämter S-H
Heimatgemeinschaft Eckernförde e. V.
36,00 €
18,00 €
36,00 €
KGSt. (22.875 EW x 0,052 €)
1.200,00 €
1.189,55 €
1.189,55 €
Kommunaler Arbeitgeberverband
2.200,00 €
2.238,00 €
2.177,50 €
800,00 €
868,26 €
784,47 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
Landesarbeitsgemeinschaft der Personalräte SH
130,00 €
130,00 €
130,00 €
LAG Soziokultur (Das Haus)
300,00 €
300,00 €
300,00 €
Landesbetriebssportverband
115,92 €
52,40 €
53,80 €
Landesverband der Standesbeamten/Irmtraut Dahm
200,00 €
200,00 €
200,00 €
Literaturhaus Schleswig-Holstein
255,65 €
255,65 €
255,65 €
Lorenz-von-Stein-Gesellschaft
127,82 €
127,82 €
127,82 €
Marie-Schlei-Verein
255,65 €
255,65 €
255,65 €
Museumsverein Eckernförde
100,00 €
100,00 €
100,00 €
Schleswig-Holsteinische Universitätsgesellschaft
51,13 €
51,13 €
51,13 €
Schleswig-Holsteinischer Heimatbund
51,10 €
51,10 €
51,10 €
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
51,13 €
51,13 €
51,13 €
13.960,00 €
13.946,88 €
13.921,28 €
Städtebund Schleswig-Holstein - Umlage Verwaltungsakademie
4.300,00 €
4.025,38 €
4.035,66 €
Behrens und Behrens GmbH - Beitrag Personalmarketing
3.350,00 €
2.142,00 €
3.327,24 €
Verein zur Pflege der Natur- und Landeskunde
50,00 €
- €
- €
Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge
51,13 €
51,13 €
51,13 €
Volkshochschule Eckernförde
51,13 €
51,13 €
51,13 €
125,00 €
250,00 €
250,00 €
29.568,84 €
28.157,39 €
29.342,42 €
Kreisfeuerwehrverband
Kreisverkehrswacht
Städtebund Schleswig-Holstein (22.875 EW x 0,61 €)
Wilhelm-Lehmann-Gesellschaft
Gesamt:
Vorbericht Seite 62
24. Übersicht über die gebildeten Budgets
A. Ergebnisplan
Im Ergebnisplan bilden die Erträge und Aufwendungen der Teilpläne der Produktbereiche 1 – 5 jeweils ein Budget.
B. Finanzplan
(Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
Im Finanzplan bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Teilpläne der Produktbereiche 1 – 5 jeweils
ein Budget.
Vorbericht Seite 63
25. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Verpflichtungsermächtigungen
Voraussichtlich fällige Ausgaben
im Haushaltsplan des Jahres:
- in TEUR -
2018
2019
2020
1
2
3
4
2017
4.679
4.255
0
Summe
4.679
4.255
0
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre setzen sich wie folgt zusammen:
2018






Umbaumaßnahmen Stadthalle
Umbau-/Neubaumaßnahmen GS Wulfsteert
Klärwerk – Umbau der Belebung
Erwerb Löschgruppenfahrzeug LF 20/16
Sanierung Pumpstation Reeperbahn
Klärwerk – Neubau Betriebsgebäude (Planung)
1.733.900 €
1.220.000 €
1.000.000 €
425.000 €
200.000 €
100.000 €
2019



Umbau-/Neubaumaßnahmen GS Wulfsteert
Umbaumaßnahmen Stadthalle
Klärwerk – Neubau Betriebsgebäude
1.855.000 €
1.600.000 €
800.000 €
Vorbericht Seite 64
26. Produktliste
Produkt-ID
Bezeichnung
FB
1
Zentrale Verwaltung
0020
1.1
Innere Verwaltung
0020
1.1.1
Verwaltungssteuerung und -service
0020
1.1.1.010
1.1.1.020
1.1.1.030
1.1.1.040
1.1.1.050
1.1.1.060
1.1.1.070
1.1.1.080
Gemeindeorgane
Innere Verwaltungsangelegenheiten
Gleichstellungsbeauftragte
Finanzverwaltung
Bauverwaltung
Rechnungsprüfungsamt
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Liegenschaftswesen
0010
1.2
Sicherheit und Ordnung
0020
1.2.1
Statistik und Wahlen
0020
1.2.1.010
Wahlen
0050
1.2.2
Ordnungsangelegenheiten
0020
1.2.2.010
1.2.2.020
Ordnungsaufgaben
Personenstandswesen
0050
1.2.6
Brandschutz
0020
1.2.6.010
Brandschutz
0050
2
Schule und Kultur
0020
2.1
Schulträgeraufgaben
0020
2.1.1
Grundschulen
0020
2.1.1.010
2.1.1.020
2.1.1.030
2.1.1.040
2.1.1.050
Gorch-Fock-Schule
Richard-Vosgerau-Schule
Feste Grundschulzeiten
Grundschule Wulfsteert
Ganztagsangebote Grundschule Wulfsteert
0010
2.1.6
Regionalschulen
0020
2.1.6.010
2.1.6.020
Fritz-Reuter-Schule
Ganztagsangebote an Regionalschulen
0010
2.1.7
Gymnasien
0020
2.1.7.010
2.1.7.020
Jungmannschule
Ganztagsangebote an Gymnasien
0010
2.1.8
Gemeinschaftsschulen
0020
2.1.8.010
2.1.8.020
0010
2.1.8.020.1
2.1.8.020.2
2.1.8.020.3
2.1.8.030
Peter-Ustinov-Schule
Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Gudewerdt/Albert-Schweitzer-/Willers-Jessen-Schule)
Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Nord)
Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Mitte)
Grund- und Gemeinschaftsschule Eckernförde (Standort Süd)
Ganztagsangebote an Gemeinschaftsschulen
2.2
Schulträgeraufgaben
0020
2.2.1
Sonderschulen
0020
2.2.1.010
2.2.1.020
Pestalozzischule
Ganztagsangebote an Sonderschulen
0010
2.3
Schulträgeraufgaben
0020
2.4
Schulträgeraufgaben
0020
2.4.1
Schülerbeförderung
0010
2.4.1.010
2.4.1.020
Schülerbeförderung
Schülerbeförderung (ab 2017)
0010
Vorbericht Seite 65
0010
0054
0020
0060
0010
0010
0020
0050
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
Fachausschuss
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
BA
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
--AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
Produkt-ID
Bezeichnung
FB
2.4.1.010.0
2.4.1.010.1
Schülerbeförderung Elternbeteiligung
Schülerbeförderung Gorch-Fock-Schule
0010
0010
Fachausschuss
AJKBS
AJKBS
2.4.1.010.2
Schülerbeförderung Richard-Vosgerau-Schule
0010
AJKBS
2.4.1.010.3
2.4.1.010.4
2.4.1.010.5
2.4.1.010.6
2.4.1.010.6.1
2.4.1.010.6.2
2.4.1.010.6.3
2.4.1.010.7
Schülerbeförderung Fritz-Reuter-Schule
Schülerbeförderung Jungmannschule
Schülerbeförderung Peter-Ustinov-Schule
Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule
Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Nord)
Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Mitte)
Schülerbeförderung Grund- und Gemeinschaftsschule (Süd)
Schülerbeförderung Pestalozzischule
0010
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
--AJKBS
AJKBS
2.4.3
Sonstige schulische Aufgaben
0010
2.4.3.010
2.4.3.020
Schulsozialarbeit
Sonstige schulische Aufgaben
0010
2.5
Kultur und Wissenschaft
0020
2.5.2
Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen
0020
2.5.2.010
2.5.2.020
2.5.2.030
2.5.2.040
Museum
Archiv
Künstlerhaus
OstseeInfo Center (OIC)
0010
2.6
Kultur und Wissenschaft
0020
2.7
Kultur und Wissenschaft
0020
2.7.1
Volkshochschulen
0010
2.7.1.010
Volkshochschule Eckernförde
0010
2.7.2
Büchereien
0020
2.7.2.010
Öffentliche Büchereien
0010
2.8
Kultur und Wissenschaft
0020
2.8.1
Heimat- und sonstige Kulturpflege
0020
2.8.1.010
Heimat- und Kulturpflege, sonstige Veranstaltungen
0010
2.9
Kultur und Wissenschaft
0020
3
Soziales und Jugend
0020
3.1
Soziale Hilfen
0020
3.1.1
Grundversorgung und Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
0020
3.1.1.100
Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
0050
3.1.2
Grundsicherung für Arbeitssuchende
0020
3.1.2.110
Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung
0050
3.1.3.
Hilfen für Asylbewerber
0050
3.1.3.100
Hilfen für Asylbewerber
0050
3.1.5
Soziale Einrichtungen
0020
3.1.5.110
3.1.5.120
3.1.5.130
3.1.5.140
3.1.5.310
3.1.5.410
Bürgerbegegnungsstätte
Seniorenbeirat
Nicolaistift
Bürgerstift
Beirat für Menschen mit Behinderung
Soziale Einrichtungen für Obdachlose
0050
3.2
Soziale Hilfen
0020
3.3
Soziale Hilfen
0020
3.3.1
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
0020
3.3.1.010
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
0050
3.4
Soziale Hilfen
0050
3.4.5.
Leistungen nach § 6 b BKGG
0050
Vorbericht Seite 66
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0010
0020
0050
0050
0020
0050
0050
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
Produkt-ID
Bezeichnung
FB
3.4.5.010
Leistungen für Bildung und Teilhabe
0050
3.5
Soziale Hilfen
0020
3.5.1
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
0050
3.5.1.500
Wohngeld
0050
3.6
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
0020
3.6.1
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
0020
3.6.1.110
3.6.1.210
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Förderung von Kindern in Tagespflege
0050
3.6.2
Jugendarbeit
0020
3.6.2.110
3.6.2.210
3.6.2.310
3.6.2.510
Außerschulische Jugendbildung
Kinder- und Jugenderholung (nationale Jugendarbeit)
Internationale Jugendarbeit
Sonstige Jugendarbeit
0050
3.6.5
Tageseinrichtungen für Kinder
0020
3.6.5.010
3.6.5.020
3.6.5.030
3.6.5.040
3.6.5.050
Kindertagesstätte Püschenwinkel
Kindertagesstätte Nord
Kindertagesstätte Mitte
Kindertagesstätte Süd
Förderung von Kindertagesstätten fremder Träger
0050
3.6.6
Einrichtungen der Jugendarbeit
0020
3.6.6.010
3.6.6.020
3.6.6.030
Das Haus
Alte Straßenmeisterei
Kinderspielplätze
0010
4
Gesundheit und Sport
0020
4.1
Gesundheitsdienste
0020
4.1.8
Kur- und Badeeinrichtungen
0020
4.1.8.010
Kur- und Badeeinrichtungen
0020
4.2
Sportförderung
0020
4.2.1
Förderung des Sports
0020
4.2.1.010
Allgemeine Sportförderung
0010
4.2.4
Sportstätten und Bäder
0020
4.2.4.010
Eigene Sportstätten
0010
5
Gestaltung der Umwelt
0020
5.1
Räumliche Planung und Entwicklung
0020
5.1.1
Räumliche Planungs- und Entwick-
0020
5.1.1.010
Orts- und Regionalplanung
0060
5.2
Bauen und Wohnen
0020
5.2.1
Bau- und Grundstücksordnung
0020
5.2.1.010
Bauordnung
0060
5.2.2
Wohnbauförderung
0020
5.2.2.010
Wohnungsbauförderung/Wohnungsfürsorge
0020
5.2.3
Denkmalschutz und -pflege
0020
5.3
Ver- und Entsorgung
0020
5.3.5
Kombinierte Versorgung
0020
5.3.5.010
Ablieferungen Stadtwerke Eckernförde GmbH
0020
5.3.8
Abwasserbeseitigung
0020
5.3.8.010
5.3.8.020
5.3.8.030
Öffentliche Toiletten
Schmutzwasserbeseitigung
Niederschlagswasserbeseitigung
0060
5.4
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
0020
5.4.1
Gemeindestraßen
0020
5.4.1.010
Gemeindestraßen
0060
0050
0010
0010
0010
0050
0010
0050
0050
0010
0060
Vorbericht Seite 67
0060
0060
Fachausschuss
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
AJKBS
AJKBS
AJKBS
AJKBS
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
SOZ
AJKBS
AJKBS
AJKBS
WIFI
AJKBS
BA
BA
BA
WIFI
WIFI
BA
BA
BA
BA
Produkt-ID
Bezeichnung
FB
5.4.3
Landesstraßen
0020
5.4.3.010
Ortsdurchfahrten Landesstraßen
0060
5.4.4
Bundesstraßen
0020
5.4.4.010
Ortsdurchfahrten Bundesstraßen
0060
5.4.5
Straßenreinigung
0020
5.4.5.010
Straßenreinigung
0060
5.4.6
Parkeinrichtungen
0020
5.4.6.010
Öffentliche Parkplätze
0060
5.4.7
ÖPNV
0020
5.4.7.010
Stadtverkehr
0020
5.5
Natur- und Landschaftspflege
0020
5.5.1
Öffentliches Grün/Landschaftsbau
0020
5.5.1.010
5.5.1.020
Öffentliche Park- und Gartenanlagen
Kleingärten
0060
5.5.2
Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche
0020
5.5.2.020
Wasserläufe, Wasserbau
0060
5.5.5
Land- und Forstwirtschaft
0020
5.5.5.010
Fischereiwirtschaft
0050
5.6
Umweltschutz
0020
5.6.1
Umweltschutzmaßnahmen
0020
5.6.1.010
Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
0060
5.7
Wirtschaft und Tourismus
0020
5.7.1
Wirtschaftsförderung
0020
5.7.1.010
Förderung von Wirtschaft und Verkehr
0020
5.7.3
Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen
0020
5.7.3.010
5.7.3.020
5.7.3.030
5.7.3.040
5.7.3.050
5.7.3.060
5.7.3.070
Hilfsbetriebe der Verwaltung (Baubetriebshof)
Märkte
Stadthalle
Ratskeller
Parkhäuser
Technik- und Ökologiezentrum
Martin-Kruse-Stiftung
0060
5.7.5
Tourismus
0020
5.7.5.010
Tourismusförderung
0020
6
Zentrale Finanzleistungen
0020
6.1
Allgemeine Finanzwirtschaft
0020
6.1.1
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
0020
6.1.1.010
Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
0020
6.1.2
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
0020
6.1.2.010
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
0020
Vorbericht Seite 68
0020
0060
0020
0020
0020
0020
0020
Fachausschuss
BA
BA
BA
BA
WIFI
UA
UA
BA
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UA
WIFI
BA
BA
WIFI
WIFI
BA
WIFI
WIFI
WIFI
WIFI
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