Programmstrategie - Ziel ETZ 2014-2020

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie
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PROGRAMMSTRATEGIE
Das Kooperationsprogramm „Ziel ETZ 2014-2020“ wurde am
18. September 2014 fristgerecht bei der Europäischen
Kommission eingereicht. Die Genehmigung erfolgte am 17.
Dezember 2014. Das Bayerische Wirtschaftsministerium ist in
seiner Funktion als Verwaltungsbehörde federführend für die
erfolgreiche Umsetzung des Kooperationsprogramms.
Es erarbeitete über einen Zeitraum von zwei Jahren in enger
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Regionalentwicklung
der Tschechischen Republik in 14 Programmierungssitzungen
die thematischen Förderschwerpunkte. Dabei wurde die
bayerische und tschechische Öffentlichkeit umfassend
konsultiert.
EFRE-Verordnung
ETZ-Verordnung
Kohäsionsfondsverordnung
Verordnung mit gemeinsamen
Bestimmungen
Kooperationsprogramm (2.
Version)
PDF (1.7 MB)
Umwelterklärung PDF (759 KB)
Evaluationsplan PDF (1.3 MB)
Die Festlegung der Interventionsstrategie erfolgte nach einem
logisch-stringenten Bedarfsermittlungsprozess. Zunächst
wurden durch eine soziökonomische Analyse die Stärken und
Schwächen des bayerisch-tschechischen Grenzgebiets
erarbeitet. Daraus abgeleitet ergeben sich die größten
gemeinsamen Herausforderungen, die in der Grenzregion zu
bewältigen sind. In einem nächsten Schritt erfolgte in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit die Festsetzung der
übergeordneten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten.
Diese legen die Förderbereiche fest, innerhalb derer das ETZ
Programm mit europäischen Mitteln gemeinsame
grenzübergreifende Projekte zur Weiterentwicklung des
bayerisch-tschechischen Grenzgebiets unterstützen kann.
Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Ziele des bayerischtschechischen Programms so gewählt, dass sie sich in den
größeren Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik einordnen
und somit insbesondere zur Unterstützung und Zielerreichung
der langfristigen Strategie Europa 2020 für ein intelligenteres,
nachhaltigeres und integrativeres Wachstum beitragen.
08.01.2017
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