Hinweise der Stadt Meinerzhagen zu Räum

Stadt Meinerzhagen
FD 2/32 -Fachdienst Ordnung-
Hinweise der Stadt Meinerzhagen zu Räum- und Streupflichten
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Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen an den dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Meinerzhagen auf die Anlieger übertragen worden. Bei Straßen ohne Gehweg -dazu gehört auch die Fußgängerzone- haben die Anlieger eine ausreichend breite Gehbahn
von Schnee und Eis frei zu halten.
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Es genügt, einen etwa 80 bis 100 cm breiten Streifen zu räumen bzw. abzustreuen.
So bleibt bei anhaltenden Schneefällen mehr Stauraum am Straßenrand.
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Der Schnee sollte gleichmäßig als Wall an der Vorderkante des Gehweges auf dem
Bordstein abgelegt werden. Dies schützt auch die von den Anliegern geräumte Fläche vor dem Schnee, der von der Straße vor dem Bordstein abgelagert wird. Die
Räumfahrzeuge fördern mit einem schräg gestellten Räumschild den Schnee aus der
Fahrbahnmitte und lagern diesen am Fahrbahnrand ab.
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Je gleichmäßiger die Schneemassen am Fahrbahnrand verteilt sind, umso breiter
bleibt auch bei größeren Schneemengen der nutzbare Teil der Fahrbahn.
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Schnee aus Einfahrten soll auf dem Grundstück verbleiben und darf nicht auf der
Straße abgelagert werden. Es schadet den Vorgärten und Rasenflächen nicht, wenn
dort Schnee abgelagert wird.
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In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind
unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind
werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
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An den jeweiligen Müllabfuhrtagen sind auch die Zugänge zu den Restmüllbehältern
(graue Tonne) zu räumen.
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Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Außerdem können Schadenersatzansprüche z. B. von zu Schaden gekommenen Personen
oder Krankenkassen geltend gemacht werden.
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Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit bei Schneefall auf den Grundstücken und nicht
auf der Straße geparkt werden. Am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeuge behindern
den Räumdienst.