SCHOMBURG GmbH Aquafinstraße 2–8 D-32760 Detmold (Germany) Telefon+ 49-5231- 953-00 Telefax+ 49-5231- 953-333 www.schomburg.de Technisches Merkblatt INDUFLOOR®-IB2255 TopCoat - transparent 1119 SCHOMBURG GmbH & Co. KG Aquafinstraße 2 – 8 D-32760 Detmold 12 5 55153 EN 1504-2 INDUFLOOR-IB2255 Oberflächenschutzprodukt – Beschichtung Prinzip 5.1/6.1 Kapillare Wasseraufnahme und Wasser-Durchlässigkeit w < 0,1 kg/m² × h0,5 Abreißversuch zur Beurteilung der Haftfestigkeit ≥ 1,5 (1,0) N/mm² Abriebfestigkeit Massenverlust ≤ 3000 mg Schlagfestigkeit Klasse III Widerstandsfähigkeit gegen starken chemischen Angriff Wegen der geringen Schichtdicke nur visuelle Beurteilung nach ISO 4628/1 möglich Brandverhalten Klasse E Gefährliche Stoffe Übereinstimmung mit 5.3 der EN 1504-2 • • • • • • • • • wässrig seidenmatt abtrocknend lösemittelfrei lichtecht und UV-stabil beständig gegen die MG 10,11 und 12 weichmacherbeständig (PKW-Autoreifen) geschützt vor bakteriellem und fungizidem Angriff VOC-frei rutschhemmend einstellbar Viskosität: Verarbeitungszeit: Verarbeitungs- und Untergrundtemp.: Begehbar: Chemisch belastbar: Feststoffgehalt: Art.-Nr. 2 03516 niedrigviskos ca. 2 Std. bei + 23° C mind. + 8° nach ca. 3 + 23° C / nach ca. 3 + 23° C / ca. 30% C/max. + 30° C Stunden bei < 75% rel.LF Tagen bei < 75% rel. LF Reinigung: Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch sorgfältig mit Wasser säubern. Lieferform: 3 und 10 kg Gebinde. Komponente A und B (in getrennten Gebinden) befinden sich im abgestimmten Mischungsverhältnis. Lagerung: 6 Monate, in original verschlossenem Gebinde bei trockener und frostfreier Lagerung, über +10° C. Untergrund: Die zu versiegelnden INDUFLOOR-Beschichtungen sollten nicht älter als 24 Std. sein. Verarbeitung: Komponente A (Harz) und Komponente B (Härter) werden in getrennten Gebinden im abgestimmten Einsatzgebiete: Mischungsverhältnis geliefert. Die A-Komponente wird INDUFLOOR-IB2255 wird eingesetzt als Oberflächenzur B-Komponente hinzugegeben. Es ist darauf zu schutz auf der Deckversiegelung INDUFLOOR-IB2360 achten, dass der Härter restlos aus seinem Behälter heroder INDUFLOOR-IB3357, die wahlweise auch mit ausläuft. Das Vermischen der beiden Komponenten hat INDU-Farbchips abgestreut sein können. mit einem geeigneten Rührgerät bei ca. 300 U/Min. • Aufenthaltsräumen (z. B. Kindergärten, Schulen, etc.) (z. B. Bohrmaschine mit Rührwerk) zu erfolgen. Dabei • Hygienebereiche des Gesundheitswesens ist wichtig, auch von den Seiten und vom Boden her • Produzierende Industrie aufzurühren, damit sich der Härter gleichmäßig verteilt. Es wird solange gerührt, bis die Mischung homogen (schlierenfrei) ist; Mischzeit ca. 3 Minuten. Die Technische Daten: Basis:2-komp. Polyurethan- Materialtemperatur sollte beim Mischvorgang ca. + 15° C betragen. Das vermischte Material nicht aus Acrylatharz dem Liefergebinde verarbeiten! Die Masse in ein sauFarbe:transparent beren Mischeimer umtopfen und nochmals sorgfältig Mischungsverhältnis: 100 : 15 Gew.-Teile durchrühren. Dichte: ca. 1,03 g/cm³ bei + 23° C 1/2 13/16 Applikationsverfahren/Verbrauch: Glatt: INDUFLOOR-IB2255 wird in einem Arbeitsgang aufgetragen. Das angemischte Material wird portionsweise auf die Fläche gegossen, mit einem lösemittelbeständigen Gummilippenschiebers auf der Fläche verteilt und anschließend mit einer kurzfloorigen Fellrolle oder Flächenstreicher sorgfältig und gleichmäßig aufgetragen. Überlappungsbereiche möglichst gering halten. Verbrauch: saugende Untergründe: nicht saugende Untergründe: ca. 100 - 150 g/m² ca. 50 - 60 g/m² Rutschhemmend: In das angemischte INDUFLOOR-IB2255 wird INDU-Anti-Slide homogen eingerührt und anschließend portionsweise auf die Fläche gegossen, mit einem lösemittelbeständigen Gummilippenschiebers auf der Fläche verteilt und anschließend mit einer kurzfloorigen Fellrolle sorgfältig und gleichmäßig aufgetragen. Überlappungsbereiche möglichst gering halten. Verbrauch: saugende Untergründe: ca. 100-150 g/m² zzgl. 8 - 12 g INDU-Anti-Slide nicht saugende Untergründe: ca. 50 - 60 g/m² zzgl. 4 - 5 g INDU-Anti-Slide Physiologisches Verhalten und Schutzmaßnahmen: INDUFLOOR-IB2255 ist nach der Aushärtung physiologisch unbedenklich. Bei der Verarbeitung sind die berufsgenossenschaftlichen Schutzvorschriften (Merkblatt M 023), sowie die Hinweise auf den Gebinden zu beachten. •W artezeiten zwischen den einzelnen Arbeitsgängen mindestens 12, maximal 24 Stunden. • Während der Trocknungs- und Erhärtungsphase für gute Be- und Entlüftung sorgen. • Die Haftung der einzelnen Schichten aufeinander kann durch Einwirkung von Feuchtigkeit und Verunreinigung zwischen den einzelnen Arbeitsgängen stark gestört werden. • Die Untergrundtemperatur muss mind. < 3°C über der Taupunkttemperatur liegen. • Zu große Schichtdicken (Materialmehrverbrauch) führen zu ungleichmäßiger Mattierung, Rissbildungen und Abplatzungen. • Oberflächen-Schutzsysteme müssen nach ihrer Applikation für ca. 4 - 6 Stunden vor Feuchtigkeit (z. B. Regen-, Tauwasser) geschützt werden. Feuchtigkeit kann eine Weißfärbung bewirken. • Anwendungen, die nicht eindeutig in diesem Technischen Merkblatt erwähnt werden, dürfen erst nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung mit bzw. durch den Technischen Service der SCHOMBURG GmbH erfolgen. • Ausgehärtete Produktreste können nach Abfallschlüssel AVV 150106 entsorgt werden. GISCODE: PU 10 * Informationen über das Emissionsniveau von flüchtigen Stoffen in der Raumluft, die bei Inhalation Gesundheitsrisiken, auf einer Skala von Klasse A + (sehr emissionsarm) bis C (hohe Emissionen), darstellen. Wichtige Hinweise: • Höhere Temperaturen verkürzen die Verarbeitungszeit. Niedrigere Temperaturen verlängern die Verarbeitungs- und Erhärtungszeit. Der Materialverbrauch erhöht sich ebenfalls bei niedrigeren Temperaturen. Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 2/2 CJ/JD 13/16
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