Preisblatt vorläufiges NNE Strom 2017 - Stand

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur
Angaben netto zzgl. MwSt.
Stadtwerke Güstrow GmbH
Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (incl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt.
gültig ab:
01. Jan 2017
Das Preisblatt ist vorläufig nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG.
Die Preise werden bis 1.1.2017 nach § 17 Abs. 3 Satz 1 ARegV geändert!
Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung (RLM/ZSGM)
Jahrespreissystem
Entnahme in
Monatspreissystem
b < 2.500 h/a
b >= 2.500 h/a
§ 19 Abs. 1 StromNEV
Leistung
Arbeit
Leistung
Arbeit
Leistung
Arbeit
Euro/kW/a
Ct/kWh
Euro/kW/a
Ct/kWh
Euro/kW/Monat
Ct/kWh
Mittelspannung *
Umspannung MS/NS
Niederspannung
16,45
23,31
37,34
3,76
4,10
5,31
88,81
83,11
88,78
0,86
1,71
3,25
14,80
13,85
14,80
0,86
1,71
3,25
* Bei einer Entnahme in Mittelspannung und Messung in Niederspannung wird zur Berücksichtigung der Umspannverluste ein individueller Mengenaufschlag
auf die Arbeits- und Leistungswerte erhoben.
Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise - Kommunalrabatt
Entnahmestelle
b < 2.500 h/a
b >= 2.500 h/a
Leistung
Arbeit
Leistung
Arbeit
Euro/kW/a
Ct/kWh
Euro/kW/a
Ct/kWh
Umspannung MS/NS
Niederspannung
20,98
33,60
3,69
4,78
74,80
79,90
1,54
2,92
Entgelte für die Vergütung der Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen
Einspeisung in
Mittelspannung
Umspannung MS/NS
Niederspannung
Leistung
Arbeit
Euro/kW/a
Ct/kWh
103,08
88,81
83,11
0,83
0,86
1,71
Eine Leistungsvergütung erfolgt nur für lastganggemessene Anlagen.
Es wird jeweils die tatsächlich vermiedene Leistung vergütet. Die Wahl eines verstetigten Verfahrens ist anzumelden.
Für Einspeisungen in einer Netzebene werden die jeweils gültigen Netzentgelte der übergeordneten Netzebene (>2500h) vergütet.
Netznutzungsentgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung
Benutzungsdauer
Leistung in
Mittelspannung
Umspannung MS/NS
Niederspannung
bis 200 h
200 bis 400 h
bis 600 h
Euro/kW/a
Euro/kW/a
Euro/kW/a
41,13
58,28
93,34
49,36
69,93
112,01
57,58
81,59
130,68
Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung
der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden.
Netznutzungsentgelt für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP)
Kleinkundengruppe (SLP)
Haushalt/Gewerbe
Haushalt/Gewerbe
Elektro-Speicherheizungen
Wärmepumpen
Ladestationen Elektromobile
Grundpreis
Arbeitspreis
Euro/a
Ct/kWh
27,50
24,75
0,00
0,00
0,00
ohne Differenzierung
ohne Differenzierung mit Kommunalrabatt
steuerbar
steuerbar
steuerbar
7,43
6,68
2,20
4,29
2,20
Jahresentgelte für Messstellenbetrieb MSB (incl. Messung)
Kunden mit Leistungsmessung
MSB incl. monatlicher Messung
MSB
Euro/a
MS-Lastprofil
NS-Lastprofil
GSM-Modem
Abschlag MS-Wandlersatz
Abschlag NS-Wandlersatz
491,36
323,16
60,00
186,19
18,00
Kunden ohne Leistungsmessung
MSB incl. jährlicher Messung
MSB
Euro/a
Eintarif
Doppeltarif (ohne TSA)
intelligenter Zähler
I-Wandler
Tarifschaltuhr
8,19
14,81
48,48
18,00
18,00
Zusatzmessung
Euro
3,24
3,24
3,24
Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten.
Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen.
KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Haftungsumlage / Abschalt-Umlage / KA
Entnahme je Abnahmestelle
Kategorie
bis 1.000.000 kWh
> 1.000.000 kWh und nicht Gruppe C
> 1.000.000 kWh stromintensiv *
A'
B'
C'
KWKG
§ 19 Umlage
Offshore - Haftungsumlage
Abschalt-Umlage
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
Ct/kWh
0,445
0,040
0,030
0,378
0,050
0,025
0,040
0,027
0,025
0,006
0,006
0,006
Die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 19 Abs. 2 StromNEV (§19 Umlage), Offshore-Haftungsumlage und Abschalt-Umlage richten sich nach den aktuellen Veröffentlichungen der ÜNB.
* Stromkosten im Vorjahr > 4 % des Umsatzes nach § 277 HGB
Kundengruppe
Konzessionsabgabe
Ct/kWh
Tarifkunden (außerhalb Schwachlast)
Tarifkunden (Schwachlast)
Sondervertragskunden
1,59
0,61
0,11
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung festgelegten Höchstpreisen.
Fassung vom 9.1.1992 (BGBl. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477).
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden.
Das jeweils gültige Hochlastfenster des Netzbetreibers ist bei Anwendung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV zu berücksichtigen.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV (Singuläre Netznutzung)
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 4 StromNEV
Individuelle Netzentgelte für Stromspeicher nach § 19 Abs. 4 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden.
Dieses individuelle Netzentgelt besteht ausschließlich aus dem Leistungspreis für Kunden mit Lastgangmessung (Benutzungsdauer >2500h)
reduziert auf den Anteil der nicht zurückgespeisten Strommenge (Speicherverlust) an der Bezugsmenge.
Hinweis:
Die Werte für die Umlagen 2017 sind vorläufig und werden nach Veröffentlichung aktualisiert.