Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Angaben netto zzgl. MwSt. Stadtwerke Güstrow GmbH Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und Messstellenbetrieb (incl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt. gültig ab: 01. Jan 2017 Das Preisblatt ist vorläufig nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die Preise werden bis 1.1.2017 nach § 17 Abs. 3 Satz 1 ARegV geändert! Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung (RLM/ZSGM) Jahrespreissystem Entnahme in Monatspreissystem b < 2.500 h/a b >= 2.500 h/a § 19 Abs. 1 StromNEV Leistung Arbeit Leistung Arbeit Leistung Arbeit Euro/kW/a Ct/kWh Euro/kW/a Ct/kWh Euro/kW/Monat Ct/kWh Mittelspannung * Umspannung MS/NS Niederspannung 16,45 23,31 37,34 3,76 4,10 5,31 88,81 83,11 88,78 0,86 1,71 3,25 14,80 13,85 14,80 0,86 1,71 3,25 * Bei einer Entnahme in Mittelspannung und Messung in Niederspannung wird zur Berücksichtigung der Umspannverluste ein individueller Mengenaufschlag auf die Arbeits- und Leistungswerte erhoben. Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise - Kommunalrabatt Entnahmestelle b < 2.500 h/a b >= 2.500 h/a Leistung Arbeit Leistung Arbeit Euro/kW/a Ct/kWh Euro/kW/a Ct/kWh Umspannung MS/NS Niederspannung 20,98 33,60 3,69 4,78 74,80 79,90 1,54 2,92 Entgelte für die Vergütung der Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen Einspeisung in Mittelspannung Umspannung MS/NS Niederspannung Leistung Arbeit Euro/kW/a Ct/kWh 103,08 88,81 83,11 0,83 0,86 1,71 Eine Leistungsvergütung erfolgt nur für lastganggemessene Anlagen. Es wird jeweils die tatsächlich vermiedene Leistung vergütet. Die Wahl eines verstetigten Verfahrens ist anzumelden. Für Einspeisungen in einer Netzebene werden die jeweils gültigen Netzentgelte der übergeordneten Netzebene (>2500h) vergütet. Netznutzungsentgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung Benutzungsdauer Leistung in Mittelspannung Umspannung MS/NS Niederspannung bis 200 h 200 bis 400 h bis 600 h Euro/kW/a Euro/kW/a Euro/kW/a 41,13 58,28 93,34 49,36 69,93 112,01 57,58 81,59 130,68 Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Netzkapaität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden. Netznutzungsentgelt für Kunden ohne Leistungsmessung (SLP) Kleinkundengruppe (SLP) Haushalt/Gewerbe Haushalt/Gewerbe Elektro-Speicherheizungen Wärmepumpen Ladestationen Elektromobile Grundpreis Arbeitspreis Euro/a Ct/kWh 27,50 24,75 0,00 0,00 0,00 ohne Differenzierung ohne Differenzierung mit Kommunalrabatt steuerbar steuerbar steuerbar 7,43 6,68 2,20 4,29 2,20 Jahresentgelte für Messstellenbetrieb MSB (incl. Messung) Kunden mit Leistungsmessung MSB incl. monatlicher Messung MSB Euro/a MS-Lastprofil NS-Lastprofil GSM-Modem Abschlag MS-Wandlersatz Abschlag NS-Wandlersatz 491,36 323,16 60,00 186,19 18,00 Kunden ohne Leistungsmessung MSB incl. jährlicher Messung MSB Euro/a Eintarif Doppeltarif (ohne TSA) intelligenter Zähler I-Wandler Tarifschaltuhr 8,19 14,81 48,48 18,00 18,00 Zusatzmessung Euro 3,24 3,24 3,24 Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen. KWKG / § 19 StromNEV / Offshore-Haftungsumlage / Abschalt-Umlage / KA Entnahme je Abnahmestelle Kategorie bis 1.000.000 kWh > 1.000.000 kWh und nicht Gruppe C > 1.000.000 kWh stromintensiv * A' B' C' KWKG § 19 Umlage Offshore - Haftungsumlage Abschalt-Umlage Ct/kWh Ct/kWh Ct/kWh Ct/kWh 0,445 0,040 0,030 0,378 0,050 0,025 0,040 0,027 0,025 0,006 0,006 0,006 Die Aufschläge gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, § 19 Abs. 2 StromNEV (§19 Umlage), Offshore-Haftungsumlage und Abschalt-Umlage richten sich nach den aktuellen Veröffentlichungen der ÜNB. * Stromkosten im Vorjahr > 4 % des Umsatzes nach § 277 HGB Kundengruppe Konzessionsabgabe Ct/kWh Tarifkunden (außerhalb Schwachlast) Tarifkunden (Schwachlast) Sondervertragskunden 1,59 0,61 0,11 Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung festgelegten Höchstpreisen. Fassung vom 9.1.1992 (BGBl. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477). Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden. Das jeweils gültige Hochlastfenster des Netzbetreibers ist bei Anwendung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV zu berücksichtigen. Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV (Singuläre Netznutzung) Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden. Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 4 StromNEV Individuelle Netzentgelte für Stromspeicher nach § 19 Abs. 4 StromNEV können nach Erfüllung der Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber vereinbart werden. Dieses individuelle Netzentgelt besteht ausschließlich aus dem Leistungspreis für Kunden mit Lastgangmessung (Benutzungsdauer >2500h) reduziert auf den Anteil der nicht zurückgespeisten Strommenge (Speicherverlust) an der Bezugsmenge. Hinweis: Die Werte für die Umlagen 2017 sind vorläufig und werden nach Veröffentlichung aktualisiert.
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