Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Dokumentation der nach § 6 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten Die Gewährleistung des Datenschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen. § 6 Abs. 2 HDSG schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat. Dieser Verpflichtung kommt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) unmittelbar in Form eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach. Angaben zur datenverarbeitenden Stelle I. Name der datenverarbeitenden Stelle Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts II. Leitung Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident Monika Buchalik, Vizepräsidentin III. Anschrift Hausanschrift: Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3 60488 Frankfurt am Main Postanschrift: Postfach 90 06 69 60486 Frankfurt am Main IV. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung Dipl. Ing. Ralf Münzing Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung V. Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten ärztlicher Berufsausübung. Sie überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen Ärzteschaft und bietet als Dienstleister Beratung, Information und Hilfe. Die Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Sie beinhalten u.a. 1. Ausübung einer Berufsaufsicht, d.h. die LÄKH überwacht die Kammermitglieder hinsichtlich der Erfüllung ihrer Berufspflichten 2. Förderung der beruflichen Fortbildung der Kammermitglieder, z.B. Durchführung und Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen 3. Organisation der ärztlichen Weiterbildung, z.B. Erlass einer Weiterbildungsordnung und Abnahme von Facharztprüfungen 4. Wahrnehmung der Berufsinteressen der Kammermitglieder sowie Beratung von Politik und Verwaltung 5. Abgabe von Fachgutachten auf Verlangen von zuständigen Behörden und Benennung von Sachverständigen für Gerichte 6. Schlichten von Streitigkeiten zw. Berufsangehörigen und/oder Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, ggf. Einsetzen einer Berufsgerichtsbarkeit 7. Einrichtung einer Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Prüfung von Behandlungsfehlern 8. Prüfungsabnahme bei Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer/innen 9. Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes 10. Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen VI. Beschreibung der Kategorien der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorie Zur Erfüllung der unter V. genannten Aufgaben werden zu folgenden Gruppen im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt: 1. Berufsaufsicht und Gutachter- und Schlichtungsstelle z.B. Adress- und Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte, Adressdaten der Anfragenden und Beschwerdeführer, Patientenunterlagen 2. Weiterbildung, Fortbildungen zur beruflichen Qualifizierung z.B. Datenabgabe (Adress- und Abrechnungsdaten, Qualifikationen etc.) intern sowie u.a. mit der Bundesopiumstelle und der Kassenärztlichen Vereinigung, Weiterbildungsbefugnisse und Speicherung von Qualifikationen. 3. Mitgliederverwaltung z.B. Daten nach der Melde- und Beitragsordnung wie etwa Bescheinigung vom Steuerberater oder Kopie des Einkommenssteuerbescheides 4. Beschäftigtendaten im Wesentlichen Vertrags-, Adress-, Beschäftigungs- und Abrechnungsdaten; Daten zur Personalverwaltung und -steuerung; Arbeitszeiterfassungsdaten sowie Zugangskontrolldaten; Terminverwaltungsdaten; Daten zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen Systeme 5. Bewerber-/Bewerberinnendaten im Wesentlichen Adressdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und Qualifikation 6. Lieferantendaten im Wesentlichen Adress- und Funktionsdaten 7. Kundendaten im Wesentlichen Adress- und Funktionsdaten VII. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können 1. Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden) 2. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (beispielsweise Meldewesen, Beitragwesen, Personalabteilung, Ethikkommission und EDV) 3. Dienstleister, die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung eingeschaltet werden 4. Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen) 5. Datenempfänger im Rahmen der Datenabgabeverträge (z.B. Datenbankbetreiber, wissenschaftliche Institute, etc.) VIII. Regelfristen für die Löschung der Daten Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen, in internen Richtlinien geregelten oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter Punkt V. genannten Zwecke weggefallen sind. IX. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten Eine automatische Übermittlung personenbezogener Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant. Daten Kontakt: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter der Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3 60488 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Stand: 06/2016 Diese Seite: https://wiki.laekh.de/pages/viewpage.action?pageId=152117554 an Empfänger in
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