Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Landesärztekammer Hessen

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der
Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Dokumentation der nach § 6 Hessisches Datenschutzgesetz
(HDSG) meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten
Die Gewährleistung des Datenschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen.
§ 6 Abs. 2 HDSG schreibt vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag
jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat.
Dieser Verpflichtung kommt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) unmittelbar in
Form eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses nach.
Angaben zur datenverarbeitenden Stelle
I. Name der datenverarbeitenden Stelle
Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
II. Leitung
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident
Monika Buchalik, Vizepräsidentin
III. Anschrift
Hausanschrift:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Postfach 90 06 69
60486 Frankfurt am Main
IV. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Dipl. Ing. Ralf Münzing
Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung
V. Zweckbestimmung und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Landesärztekammer Hessen
(LÄKH) die beruflichen Belange ihrer Mitglieder auf allen Gebieten ärztlicher
Berufsausübung. Sie überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der hessischen
Ärzteschaft und bietet als Dienstleister Beratung, Information und Hilfe.
Die Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Sie beinhalten u.a.
1. Ausübung einer Berufsaufsicht, d.h. die LÄKH überwacht die Kammermitglieder
hinsichtlich der Erfüllung ihrer Berufspflichten
2. Förderung der beruflichen Fortbildung der Kammermitglieder, z.B. Durchführung
und Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen
3. Organisation
der
ärztlichen
Weiterbildung,
z.B.
Erlass
einer
Weiterbildungsordnung und Abnahme von Facharztprüfungen
4. Wahrnehmung der Berufsinteressen der Kammermitglieder sowie Beratung von
Politik und Verwaltung
5. Abgabe von Fachgutachten auf Verlangen von zuständigen Behörden und
Benennung von Sachverständigen für Gerichte
6. Schlichten von Streitigkeiten zw. Berufsangehörigen und/oder Dritten, die aus
der Berufsausübung entstanden sind, ggf. Einsetzen einer Berufsgerichtsbarkeit
7. Einrichtung einer Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Prüfung von
Behandlungsfehlern
8. Prüfungsabnahme bei Medizinischen Fachangestellten und Arzthelfer/innen
9. Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
10. Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
VI. Beschreibung der Kategorien der betroffenen Personengruppen und
der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorie
Zur Erfüllung der unter V. genannten Aufgaben werden zu folgenden Gruppen im
Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten bzw.
Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:
1. Berufsaufsicht und Gutachter- und Schlichtungsstelle
z.B. Adress- und Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte, Adressdaten der
Anfragenden und Beschwerdeführer, Patientenunterlagen
2. Weiterbildung, Fortbildungen zur beruflichen Qualifizierung
z.B. Datenabgabe (Adress- und Abrechnungsdaten, Qualifikationen etc.) intern
sowie u.a. mit der Bundesopiumstelle und der Kassenärztlichen Vereinigung,
Weiterbildungsbefugnisse und Speicherung von Qualifikationen.
3. Mitgliederverwaltung
z.B. Daten nach der Melde- und Beitragsordnung wie etwa Bescheinigung vom
Steuerberater oder Kopie des Einkommenssteuerbescheides
4. Beschäftigtendaten
im Wesentlichen Vertrags-, Adress-, Beschäftigungs- und Abrechnungsdaten;
Daten zur Personalverwaltung und -steuerung; Arbeitszeiterfassungsdaten sowie
Zugangskontrolldaten; Terminverwaltungsdaten; Daten zur Kommunikation
sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen
Systeme
5. Bewerber-/Bewerberinnendaten
im Wesentlichen Adressdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur
Ausbildung und Qualifikation
6. Lieferantendaten
im Wesentlichen Adress- und Funktionsdaten
7. Kundendaten
im Wesentlichen Adress- und Funktionsdaten
VII. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten
mitgeteilt werden können
1. Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B.
Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden)
2. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt
sind
(beispielsweise
Meldewesen,
Beitragwesen,
Personalabteilung,
Ethikkommission und EDV)
3. Dienstleister, die zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung eingeschaltet
werden
4. Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen)
5. Datenempfänger im Rahmen der Datenabgabeverträge (z.B. Datenbankbetreiber, wissenschaftliche Institute, etc.)
VIII. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen, in internen Richtlinien geregelten oder
vertraglichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind,
werden sie gelöscht, wenn die unter Punkt V. genannten Zwecke weggefallen sind.
IX. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine automatische Übermittlung personenbezogener
Drittstaaten findet nicht statt und ist nicht geplant.
Daten
Kontakt:
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected]
Stand: 06/2016
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