835.31 - rechtssammlung der stadt schaffhausen

835.31
Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim
Taxordnung
für die Pflegewohngruppen
Alterszentrum Emmersberg, Künzle-Heim
gültig ab 1. Januar 2017
1. Pensionstaxen
Einzelbelegung
pro Person + Tag
Doppelbelegung
pro Person + Tag
Einzelzimmer 101 - 104, 110 - 115
Fr.
126.00
Fr.
80.00
Einzelzimmer Innenhof 106, 107
Fr.
121.00
Fr.
75.00
Eckzimmer 109, 116
Fr.
131.00
Fr.
90.00
Einzelzimmer 201 - 204, 210 - 215
Fr.
126.00
Fr.
80.00
Einzelzimmer Innenhof 206 - 208
Fr.
121.00
Fr.
75.00
Eckzimmer 205, 209, 216
Fr.
131.00
Fr.
90.00
Eckzimmer 209 mit 210, 216 mit 215 Fr.
172.00
Fr.
121.00
erstes Obergeschoss
zweites Obergeschoss
drittes Obergeschoss
Einzelzimmer 301 - 304, 310 - 315
Fr.
131.00
Fr.
85.00
Einzelzimmer Innenhof 306, 307
Fr.
126.00
Fr.
80.00
Eckzimmer 305, 309, 316
Fr.
136.00
Fr.
95.00
Eckzimmer 309 mit 310, 316 mit 315 Fr.
177.00
Fr.
126.00
viertes Obergeschoss
Einzelzimmer 406 - 411
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
Fr. 131.00
Fr. 85.00
(Stand: 1. Januar 2017)
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Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim
Einzelzimmer Innenhof 402 - 404
Fr. 126.00
Fr. 80.00
Eckzimmer mit Kochgelegenheit
401,405, 412
Fr. 136.00
Fr. 95.00
Eckzimmer mit Kochgelegenheit
405 mit 406
Fr. 177.00
Fr. 131.00
Eckzimmer mit Kochgelegenheit
412 mit 411
Fr. 177.00
Fr. 131.00
In der Pensionstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen:
Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Kehrichtgebühren, Anschlussgebühren
für Radio und Fernseher, alle Mahlzeiten, Pflegemobiliar (Bett, Nachttisch,
Rollator, Rollstuhl etc.), regelmässige Reinigungen, die persönliche Wäsche
waschen und bügeln, Sicherheit mit dem Patientenruf und dem Feueralarm
2. Hauswirtschafts- und Betreuungszuschläge
BESA
1-5
pro Person und Tag
Fr.
20.00
BESA
6 - 12 pro Person und Tag
Fr.
25.00
Im Hauswirtschafts- und Betreuungszuschlag sind folgende Leistungen
inbegriffen: Zusatzreinigungen, Betten, Bett- und Frotteewäsche, Benutzung
des gesamten Aktivierungsprogramms inklusive Kraftraum, Altersgymnastik
und Gedächtnistraining, Teilnahme an Unterhaltungsveranstaltungen, Festen und Ausflügen
3. Pflegetaxen
Die Pflegetaxen werden in Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Inneren EDI und des Regierungsrates festgelegt. Die Kostentabelle, welche sich auf die eidgenössische und kantonale Verordnung und
damit auf die Vorgaben für die Taxordnung der Pflege stützt, kann jeweils ab
Dezember für das darauffolgende Jahr bei der Zentrumsleitung bezogen
werden. Bei einem Eintritt in ein Alterszentrum erfolgt automatisch eine
BESA-Einstufung gemäss BESA-Abklärungsmodul, mindestens aber in
BESA-Stufe 1.
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen
(Stand: 1. Januar 2017)
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Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim
Die Pflegetaxe "Anteil Bewohnerinnen und Bewohner" wird in einer Verordnung vom Regierungsrat festgelegt und geht voll zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Pflegematerialbezüge, welche nicht von den Versicherungen bezahlt werden, gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die Pflegetaxe "Anteil Versicherer" ist in der Krankenpflege-LeistungsVerordnung des Bundes festgelegt und geht, bis auf einen maximalen
Selbstbehalt von Fr. 700.00 im Jahr, zu Lasten der Versicherungen.
Die Pflegetaxe "Anteil Gemeinde" wird in einer Verordnung vom Regierungsrat festgelegt, geht voll zu Lasten der Gemeinde und hat finanziell keine
Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner.
4. Rückerstattungen
Nicht bezogene Mahlzeiten werden rückerstattet – nur für die Zimmer 401,
405 und 412
Morgenessen
pro Person und Tag
Fr.
6.00
Mittagessen
pro Person und Tag
Fr.
12.00
Nachtessen
pro Person und Tag
Fr.
8.00
Fr.
20.00
Vom Todestag bis zur Zimmerräumung pro Person + Tag Fr.
20.00
Bei ganzen Abwesenheitstagen aufgrund Spitaloder Kuraufenthalt oder Ferien pro Person und Tag
5. Nebenleistungen
Eintrittspauschale
Fr.
200.00
Todesfallkosten
Fr.
250.00
Schlussreinigung
Fr.
300.00
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(Stand: 1. Januar 2017)
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Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim
Für nicht speziell bezeichnete Extraleistungen ist die Zentrumsleitung ermächtigt, nach Aufwand Rechnung zu stellen.
Der Stundenansatz beträgt
Fr.
60.00
Diese Taxordnung ersetzt diejenige vom 9. Juni 2015 und wurde vom Stadtrat am 22. November 2016 genehmigt.
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(Stand: 1. Januar 2017)
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