835.31 Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Emmersberg, Künzle-Heim gültig ab 1. Januar 2017 1. Pensionstaxen Einzelbelegung pro Person + Tag Doppelbelegung pro Person + Tag Einzelzimmer 101 - 104, 110 - 115 Fr. 126.00 Fr. 80.00 Einzelzimmer Innenhof 106, 107 Fr. 121.00 Fr. 75.00 Eckzimmer 109, 116 Fr. 131.00 Fr. 90.00 Einzelzimmer 201 - 204, 210 - 215 Fr. 126.00 Fr. 80.00 Einzelzimmer Innenhof 206 - 208 Fr. 121.00 Fr. 75.00 Eckzimmer 205, 209, 216 Fr. 131.00 Fr. 90.00 Eckzimmer 209 mit 210, 216 mit 215 Fr. 172.00 Fr. 121.00 erstes Obergeschoss zweites Obergeschoss drittes Obergeschoss Einzelzimmer 301 - 304, 310 - 315 Fr. 131.00 Fr. 85.00 Einzelzimmer Innenhof 306, 307 Fr. 126.00 Fr. 80.00 Eckzimmer 305, 309, 316 Fr. 136.00 Fr. 95.00 Eckzimmer 309 mit 310, 316 mit 315 Fr. 177.00 Fr. 126.00 viertes Obergeschoss Einzelzimmer 406 - 411 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen Fr. 131.00 Fr. 85.00 (Stand: 1. Januar 2017) 1 835.31 Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim Einzelzimmer Innenhof 402 - 404 Fr. 126.00 Fr. 80.00 Eckzimmer mit Kochgelegenheit 401,405, 412 Fr. 136.00 Fr. 95.00 Eckzimmer mit Kochgelegenheit 405 mit 406 Fr. 177.00 Fr. 131.00 Eckzimmer mit Kochgelegenheit 412 mit 411 Fr. 177.00 Fr. 131.00 In der Pensionstaxe sind folgende Leistungen inbegriffen: Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Kehrichtgebühren, Anschlussgebühren für Radio und Fernseher, alle Mahlzeiten, Pflegemobiliar (Bett, Nachttisch, Rollator, Rollstuhl etc.), regelmässige Reinigungen, die persönliche Wäsche waschen und bügeln, Sicherheit mit dem Patientenruf und dem Feueralarm 2. Hauswirtschafts- und Betreuungszuschläge BESA 1-5 pro Person und Tag Fr. 20.00 BESA 6 - 12 pro Person und Tag Fr. 25.00 Im Hauswirtschafts- und Betreuungszuschlag sind folgende Leistungen inbegriffen: Zusatzreinigungen, Betten, Bett- und Frotteewäsche, Benutzung des gesamten Aktivierungsprogramms inklusive Kraftraum, Altersgymnastik und Gedächtnistraining, Teilnahme an Unterhaltungsveranstaltungen, Festen und Ausflügen 3. Pflegetaxen Die Pflegetaxen werden in Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Inneren EDI und des Regierungsrates festgelegt. Die Kostentabelle, welche sich auf die eidgenössische und kantonale Verordnung und damit auf die Vorgaben für die Taxordnung der Pflege stützt, kann jeweils ab Dezember für das darauffolgende Jahr bei der Zentrumsleitung bezogen werden. Bei einem Eintritt in ein Alterszentrum erfolgt automatisch eine BESA-Einstufung gemäss BESA-Abklärungsmodul, mindestens aber in BESA-Stufe 1. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2017) 2 835.31 Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim Die Pflegetaxe "Anteil Bewohnerinnen und Bewohner" wird in einer Verordnung vom Regierungsrat festgelegt und geht voll zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner. Pflegematerialbezüge, welche nicht von den Versicherungen bezahlt werden, gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Pflegetaxe "Anteil Versicherer" ist in der Krankenpflege-LeistungsVerordnung des Bundes festgelegt und geht, bis auf einen maximalen Selbstbehalt von Fr. 700.00 im Jahr, zu Lasten der Versicherungen. Die Pflegetaxe "Anteil Gemeinde" wird in einer Verordnung vom Regierungsrat festgelegt, geht voll zu Lasten der Gemeinde und hat finanziell keine Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner. 4. Rückerstattungen Nicht bezogene Mahlzeiten werden rückerstattet – nur für die Zimmer 401, 405 und 412 Morgenessen pro Person und Tag Fr. 6.00 Mittagessen pro Person und Tag Fr. 12.00 Nachtessen pro Person und Tag Fr. 8.00 Fr. 20.00 Vom Todestag bis zur Zimmerräumung pro Person + Tag Fr. 20.00 Bei ganzen Abwesenheitstagen aufgrund Spitaloder Kuraufenthalt oder Ferien pro Person und Tag 5. Nebenleistungen Eintrittspauschale Fr. 200.00 Todesfallkosten Fr. 250.00 Schlussreinigung Fr. 300.00 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2017) 3 835.31 Taxordnung Alterszentrum Emmersber, Künzle-Heim Für nicht speziell bezeichnete Extraleistungen ist die Zentrumsleitung ermächtigt, nach Aufwand Rechnung zu stellen. Der Stundenansatz beträgt Fr. 60.00 Diese Taxordnung ersetzt diejenige vom 9. Juni 2015 und wurde vom Stadtrat am 22. November 2016 genehmigt. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2017) 4
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