Preisliste 2017

Preisliste Nr. 28
Anzeigenblatt
Ein Unternehmen der
2017
Gültig ab 01. Januar 2017
Allgemeine Verlagsangaben
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Verlag
Allgemeiner Anzeiger GmbH
Postanschrift
Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt
Postfach
80 04 65, 99030 Erfurt
Servicetelefon
0361 / 227 - 36 36
Telefax
0361 / 227 35 638
E-Mail
[email protected]
Internet
www.meinanzeiger.de
Erscheinungsweise
Mittwoch, Freitag und am Wochenende
Bankkonto
Commerzbank Essen
BLZ:
360 400 39
Konto:
10 30 61 800
IBAN:
DE97 3604 0039 0103 0618 00
Swift-Code:
COBADEFFXXX
Anzeigenschluss
02
AA am Mittwoch
Gestaltete Anzeigen
Druckunterlagenschluss
Zeilenanzeigen
Montag 10:00 Uhr
Montag 12:00 Uhr
Montag 12:00 Uhr
AA zum Wochenende
Zahlungsbedingungen
Gültig für Anzeigen und
Beilagen
Rechnungsschreibgebühr
Chiffregebühr
je Veröffentlichung
Geschäftsbedingungen
Gestaltete Anzeigen
Zeilenanzeigen
Reisemarkt
Immobilien-Stellenmarkt
Kfz-Markt
Druckunterlagenschluss
Nachlässe
Einmaliger Wechsel von Mal- in die Mengenstaffel möglich.
Aufträge nach der Mengenstaffel können nach Abschlussbeginn nicht in die Malstaffel geändert werden. Nachlässe
werden auf gestaltete Print- und Online-Anzeigen gewährt.
Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.
Sind in der Anzeigenpreisliste Ortsausgaben mit eigenen
Preisen aufgeführt, ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein separater Abschluss zu tätigen.
1,50 € (brutto) bei Privatanzeigen mit einem Rechnungsbetrag unter 25,00 € (brutto).
Rabatte und Ausgabennachlässe gelten nicht für Privatkunden.
Ausgabennachlass
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen
des Verlages ausgeführt.
Malstaffel bei Mindestabnahme von:
12 Anzeigen
8%
24 Anzeigen
12%
52 Anzeigen
20%
oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von:
3.000 mm
5%
5.000 mm
10%
10.000 mm
15%
20.000 mm
20%
Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto
Kasse. Skonto in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages inkl.
MwSt. wird auf alle gewerblichen Aufträge bei SEPA Lastschrift
gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung vor der Veröffentlichung zu verlangen. Soweit Sie
uns ein SEPA Mandat erteilt haben, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug mindestens 4 Werktage.
Zusendung: 6,00 € zzgl. MwSt.
Mittwoch 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr
Mittwoch 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr
Mittwoch 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr
in 2 Ortsausgaben
in 3 Ortsausgaben
ab 4 Ortsausgaben
5%
8%
10%
bei Veröffentlichung der gleichen Anzeige am gleichen
Erscheinungstag.
Die Wirtschaftsraum- und Gesamtausgabenpreise
beinhalten bereits Kombinachlass.
Technische Angaben
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Satzspiegel
Spaltenbreite
1/1 Seite
326 x 480 mm
Panoramaseite
670 x 480 mm
Halbrheinisch (Tabloid)
232 x 326 mm
Half-Cover
138 x 480 mm
03
Anzeigen mit
Halbtondarstellungen
Der Tonwertumfang beträgt im Licht 5% (noch stabiler Punkt)
und in der Tiefe 85% (noch offener Punkt). Für einen
gerasterten Hintergrund empfehlen wir 15%.
Farben
Farbanzeigen bitte in Vierfarbseperation nach Europa-Skala
anliefern. (HKS-Z)
1 Spalte
=
44 mm
Der Gesamtauftrag soll 240% nicht überschreiten.
2 Spalten
=
91 mm
Für die Bildbearbeitung empfiehlt sich der Einsatz des ICCProfils „ISOnewspaper26v4”. Details dazu und eine Downloadmöglichkeit für das Farbprofil finden Sie unter:
http://www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_
DOWNLOADS
3 Spalten
=
138 mm
4 Spalten
=
185 mm
5 Spalten
=
232 mm
6 Spalten
=
279 mm
7 Spalten
=
326 mm
Grundschrift
Stone Serif 9/9,5 Punkt Blocksatz
Druckverfahren
Rollenoffsetdruck
Durchgängiger Vierfarbdruck
Produktionskosten
Produktionskosten für Anzeigen können in Rechnung gestellt
werden.
Mindestgrößen
Titelseite
Gestaltete Anzeigen
50 mm
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
Druckplattenherstellung
Computer to Plate
(direkte Plattenbelichtung)
s/w
keine
Raster
60er (150 lpi)
1 ZF
20 mm
Druckunterlagen
Digitale Druckunterlagen.
Abweichende Anlieferung auf Anfrage.
4c
50 mm
Papierformate
rheinisch
halbrheinisch (Tabloid)
nur s/w
keine
Strichbreite
Erotikanzeigen Mittwoch
350 x 515 mm
257,5 x 350 mm
Negative Striche mind. 0,15 mm; positive Striche mind.
0,10 mm; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett.
Erotikanzeigen zum Wochenende
Zeilenanzeigen
Gestaltete Anzeigen
Alle Angaben gelten für die Druckunterlagen und nicht für das
Druckergebnis.
Es ist die Tonwertzunahme von bis zu 26% zu berücksichtigen
(bei einer Flächendeckung von 50%).
3 Zeilen
Reisemarkt (siehe Seite 13)
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
Zeilenanzeigen
50 mm
4 Zeilen
Digitale Druckunterlagen
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Datenträger
MACINTOSH und WINDOWS
CD–ROM, DVD, USB 2.0 Datenträger
komprimierte Daten: zip
Belichtung
Hinweise
Datenträgeranlieferung an
Allgemeiner Anzeiger GmbH
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt
04
Plattenbelichter AGFA-Polaris
(1.270 dpi)
Bilder: Raster
60 Linien cm
Bei Datenträgern oder bei elektronischer Anlieferung
müssen alle in den Dateien verwendeten Bestandteile
(Schriften, Bilder, Logos) mitgeliefert werden. Wir
empfehlen die verwendeten Schriften in den üblichen
Gestaltungsprogrammen in Zeichenwege umzuwandeln.
Ansprechpartner für die
digitale Übertragung
Die Modalitäten der digitalen Anzeigenübertragung müssen
vor Erstlieferung abgestimmt werden.
Verwendete Bilder können im JPEG-, PSD-, TIFF- oder
Photoshop-EPS-Format gespeichert werden. EPS-
[email protected]
Dateien mit JPEG-Codierung müssen besonders
gekennzeichnet sein, da mit Binär-Daten gearbeitet wird.
Programme bis Version
QuarkXPress 9.5.4
Illustrator-EPS-Dateien sollten in Postscript-Level 2 gespeichert werden. Photoshop-EPS-Dateien nicht als DCS-
Adobe Acrobat X Pro
Separation speichern. Farbbilder nur im CMYK-Modus
speichern. Duplex-Bilder, RGB- und LAB-Bilder und Bilder
Adobe Illustrator Cs6
Adobe InDesign Cs6
mit indizierten Farben können von uns nicht verarbeitet
werden.
Bei Verwendung von Microsoft-Office-Programmen
(Word, Excel, PowerPoint) kann nicht gewährleistet
Adobe Photoshop Cs6
werden, dass alle eingebundenen Elemente, wie Bilder
und Grafiken, verwendet werden können.
MS Office 2010 (nur für Textübernahme)
Die Standard-Bildschirmauflösung von 72 dpi ist für den
Bevorzugtes Dateiformat
generisches EPS, generisches PDF
Zeitungsdruck nicht ausreichend. Für diesen Zweck sind
Wichtig
Um gesendete Datensätze richtig zuordnen zu können,
geben Sie uns bitte am Beginn jedes Datensatzes in Kurzform in dieser Reihenfolge den Kundennamen, die Ausgabe, das Stichwort, den Erscheinungstermin und Farbinformationen an. Fügen Sie bitte immer ein Dokument
mit Ansprechpartner und Telefonnummer bei.
300 dpi erforderlich.
hochauflösende Bilder bzw. Grafiken von mindestens
In jedem Fall ist ein Proof (Ausdruck) der Anzeige zur
Verfügung zu stellen. Getrennt von den digitalen Druckunterlagen erbitten wir eine Auftragskopie mit allen erforderlichen Angaben.
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
05
Sonderformate
Setzen Sie Ihrer Kreativität keine Grenzen.
Ob Half-Cover, Insel- oder
Satellitenanzeigen- wir machen
es möglich.
(weitere auf Anfrage)
Satellitenanzeigen
Satellitenanzeigen
Half-Cover
Inselanzeigen
Satellitenanzeigen
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Sonderprodukte
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Leser einen sehr hohen Aufmerksamkeitswert erzeugt.
Unsere Themengebiete umfassen
u.a. Diese Bereiche:
- Reise und Freizeit
- Bauen & Wohnen
- Auto und Mobiles
- Gesundheit & Wellness
- Aus- und Weiterbildung
- Sport & Lifestyle
- Stadtfeste & Events
- Ratgeber im Trauerfall
- Gastronomie, Essen und Trinken
- Wirtschaft und Finanzen
Sie haben Interesse oder Fragen? E-Mail: [email protected] | Telefon: 03 61 / 227 58 64 bis -58 68
06
Verbreitungskarte Mittwoch
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
Richtung
Frankfurt
A4
Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Richtung
A71 Sangerhausen
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
A27
Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
A38
07
Sondershausen
•
A17
Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Artern
•
A22
Mühlhausen/Thür.
•
Sömmerda
•
Bad Langensalza
•
A16
A71
A03
•
Eisenach
Richtung
Berlin
A26
A05
Gotha
•
Erfurt
•
Apolda
•
Weimar
•
A4
A9
Eisenberg
•
Jena
•
A07
A04
Schmölln
•
A4
A09
•
Arnstadt
A02 A71
Richtung
Schweinfurt
•
Ilmenau
A71
A73
Richtung
Coburg
Autobahnkreuz Erfurt
Autobahnkreuz Erfurt
Rudolstadt
•
A19
A12
•
Stadtroda
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
A4
Richtung
Dresden
•
Pößneck
A9
A28 Greiz
Zeulenroda •
•
•
Schleiz
A21
•
Saalfeld/Saale
Bad Lobenstein
•
A9
Richtung
Nürnberg
Anzeigenpreise Mittwoch
Agenturkundenpreis (Grundpreis)
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
08
Millimeteranzeigen €/mm zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte
Auflage
Titelanzeigen
Innenteil
Insel- und Satellitenanzeigen
Zeilenanzeigen
€/Zeile zzgl.
MwSt.
s/w
1ZF
4c
s/w
1ZF
4c
s/w
1ZF
4c
54.800
1,22
1,40
1,65
1,83
2,01
2,26
1,46
1,65
1,89
2,46
A03 Eisenach
47.850
1,06
1,22
1,43
1,59
1,75
1,96
1,27
1,43
1,64
2,07
A04 Holzlandbote
28.400
0,96
1,10
1,30
1,44
1,58
1,78
1,15
1,30
1,49
2,01
118.750
1,94
2,23
2,62
2,91
3,20
3,59
2,33
2,62
3,01
3,08
A07 Gera/Schmölln
85.850
1,57
1,81
2,12
2,36
2,59
2,90
1,88
2,12
2,43
2,95
A09 Gotha
58.900
1,32
1,52
1,78
1,98
2,18
2,44
1,58
1,78
2,05
2,46
A12 Jena
59.500
1,30
1,50
1,76
1,95
2,15
2,41
1,56
1,76
2,02
2,61
A16 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,22
1,40
1,65
1,83
2,01
2,26
1,46
1,65
1,89
2,09
A17 Nordhausen/
Sondershausen
61.750
1,41
1,62
1,90
2,12
2,33
2,61
1,69
1,90
2,19
2,50
A19 Saalfeld/Rudolstadt
58.500
1,26
1,45
1,70
1,89
2,08
2,33
1,51
1,70
1,95
2,53
A21 Saale-Orla-Kreis
42.700
0,99
1,14
1,34
1,49
1,63
1,83
1,19
1,34
1,53
2,06
A22 Sömmerda
46.550
1,11
1,28
1,50
1,67
1,83
2,05
1,33
1,50
1,72
2,13
A26 Weimar/Apolda
65.750
1,34
1,54
1,81
2,01
2,21
2,48
1,61
1,81
2,08
2,61
A27 Eichsfeld
44.850
1,08
1,24
1,46
1,62
1,78
2,00
1,30
1,46
1,67
1,93
A28 Zeulenroda-Triebes
Greiz
32.300
0,94
1,08
1,27
1,41
1,55
1,74
1,13
1,27
1,46
2,02
B35 Gesamtausgabe
859.250
15,36
17,66
20,74
23,04
25,34
28,42
18,43
20,74
23,81
29,09
B36 Nord-Thüringen
159.400
3,17
3,65
4,28
4,76
5,23
5,86
3,80
4,28
4,91
5,61
B37 Mittel-Thüringen
392.600
6,87
7,90
9,27
10,31
11,34
12,71
8,24
9,27
10,65
12,72
B38 Ost-Thüringen
307.250
6,05
6,96
8,17
9,08
9,98
11,19
7,26
8,17
9,38
12,19
A02 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
A05 Erfurt
s/w
Anzeigenpreise Mittwoch
Ortskundenpreis
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
09
Millimeteranzeigen €/mm zzgl. MwSt.
Titelanzeigen
Innenteil
Insel- und Satellitenanzeigen
Zeilenanzeigen
€/Zeile zzgl.
MwSt.
verteilte
Auflage
s/w
1ZF
4c
s/w
1ZF
4c
s/w
1ZF
4c
s/w
A02 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.800
1,04
1,19
1,40
1,56
1,71
1,92
1,24
1,40
1,61
2,09
A03 Eisenach
47.850
0,90
1,04
1,22
1,35
1,49
1,67
1,08
1,22
1,39
1,76
A04 Holzlandbote
28.400
0,82
0,94
1,11
1,22
1,34
1,51
0,98
1,11
1,27
1,71
118.750
1,65
1,90
2,23
2,47
2,72
3,05
1,98
2,23
2,56
2,62
A07 Gera/Schmölln
85.850
1,33
1,54
1,80
2,01
2,20
2,47
1,60
1,80
2,07
2,51
A09 Gotha
58.900
1,12
1,29
1,51
1,68
1,85
2,07
1,34
1,51
1,74
2,09
A12 Jena
59.500
1,11
1,28
1,50
1,66
1,83
2,05
1,33
1,50
1,72
2,22
A16 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,04
1,19
1,40
1,56
1,71
1,92
1,24
1,40
1,61
1,78
A17 Nordhausen/
Sondershausen
61.750
1,20
1,38
1,62
1,80
1,98
2,22
1,44
1,62
1,86
2,13
A19 Saalfeld/Rudolstadt
58.500
1,07
1,23
1,45
1,61
1,77
1,98
1,28
1,45
1,66
2,15
A21 Saale-Orla-Kreis
42.700
0,84
0,97
1,14
1,27
1,39
1,56
1,01
1,14
1,30
1,75
A22 Sömmerda
46.550
0,94
1,09
1,28
1,42
1,56
1,74
1,13
1,28
1,46
1,81
A26 Weimar/Apolda
65.750
1,14
1,31
1,54
1,71
1,88
2,11
1,37
1,54
1,77
2,22
A27 Eichsfeld
44.850
0,92
1,05
1,24
1,38
1,51
1,70
1,11
1,24
1,42
1,64
A28 Zeulenroda-Triebes
Greiz
32.300
0,80
0,92
1,08
1,20
1,32
1,48
0,96
1,08
1,24
1,72
B35 Gesamtausgabe
859.250
13,06
15,01
17,63
19,58
21,54
24,16
15,67
17,63
20,24
24,73
B36 Nord-Thüringen
159.400
2,69
3,10
3,64
4,05
4,45
4,98
3,23
3,64
4,17
4,77
B37 Mittel-Thüringen
392.600
5,84
6,72
7,88
8,76
9,64
10,80
7,00
7,88
9,05
10,81
B38 Ost-Thüringen
307.250
5,14
5,92
6,94
7,72
8,48
9,51
6,17
6,94
7,97
10,36
Ausgabe
A05 Erfurt
Verbreitungskarte zum Wochenende
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
A73
Richtung
Frankfurt
A4
A66
Mühlhausen/Thür.
•
A72
Bad Langensalza
•
Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Richtung
A71 Sangerhausen
Sondershausen
•
Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Artern
•
Sömmerda
•
A67
A71
Richtung
Berlin
A60
•
Eisenach
Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
A38
10
A70
Gotha
•
Erfurt
•
Weimar
•
A4
Apolda
•
A9
Eisenberg
•
Jena
•
A77
A61
Schmölln
•
A4
Autobahnkreuz Erfurt
A63
•
Arnstadt
A65 A71
Richtung
Schweinfurt
A71
•
Ilmenau
A73
Richtung
Coburg
Rudolstadt
•
A74
•
Stadtroda
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
A4
Richtung
Dresden
•
Pößneck
•
Schleiz
•
Saalfeld/Saale
A76 Greiz
•
A9 Zeulenroda
•
Bad Lobenstein
•
A9
Richtung
Nürnberg
Anzeigenpreise zum Wochenende
Agenturkundenpreis (Grundpreis)
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
11
Millimeteranzeigen €/mm zzgl. MwSt.
Titelanzeigen
Innenteil
verteilte
Auflage
s/w
1ZF
4c
s/w
A65 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.800
1,22
1,40
1,65
1,83
2,01
A60 Eisenach
47.850
1,06
1,22
1,43
1,59
145.050
2,28
2,62
3,08
A61 Gera/Schmölln
85.850
1,57
1,81
A63 Gotha
58.900
1,32
A77 Jena/Holzland
87.900
A72 Mühlhausen/
Bad Langensalza
Ausgabe
Insel- und Satellitenanzeigen
Zeilenanzeigen
€/Zeile zzgl.
MwSt.
s/w
1ZF
4c
s/w
2,26
1,46
1,65
1,89
2,46
1,75
1,96
1,27
1,43
1,64
2,07
3,42
3,76
4,22
2,74
3,08
3,53
3,27
2,12
2,36
2,59
2,90
1,88
2,12
2,43
2,95
1,52
1,78
1,98
2,18
2,44
1,58
1,78
2,05
2,46
1,57
1,81
2,12
2,36
2,59
2,90
1,88
2,12
2,43
3,27
52.800
1,22
1,40
1,65
1,83
2,01
2,26
1,46
1,65
1,89
2,09
A66 Nordhausen/
Sondershausen
82.000
1,44
1,66
1,94
2,16
2,38
2,66
1,73
1,94
2,23
3,16
A74 Rudolstadt/Saalfeld/
Pößneck
78.850
1,34
1,54
1,81
2,01
2,21
2,48
1,61
1,81
2,08
2,62
A70 Weimar/Apolda
65.750
1,34
1,54
1,81
2,01
2,21
2,48
1,61
1,81
2,08
2,61
A73 Eichsfeld
44.850
1,08
1,24
1,46
1,62
1,78
2,00
1,30
1,46
1,67
1,93
A76 Thüringer Vogtland
(Zeulenroda/Greiz/
Schleiz)
51.800
1,26
1,45
1,70
1,89
2,08
2,33
1,51
1,70
1,95
2,55
B80 Gesamtausgabe
856.400
13,71
15,77
18,51
20,57
22,62
25,36
16,45
18,51
21,25
25,76
B86 Nord-Thüringen
179.650
3,22
3,70
4,35
4,83
5,31
5,96
3,86
4,35
4,99
6,16
B85 Mittel-Thüringen
372.350
6,20
7,13
8,37
9,30
10,23
11,47
7,44
8,37
9,61
11,05
B84 Ost-Thüringen
304.400
4,96
5,70
6,70
7,44
8,18
9,18
5,95
6,70
7,69
9,78
A67 Erfurt/Sömmerda
1ZF
4c
Anzeigenpreise zum Wochenende
Ortskundenpreis
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
12
Millimeteranzeigen €/mm zzgl. MwSt.
Titelanzeigen
Innenteil
verteilte
Auflage
s/w
1ZF
4c
A65 Ilm-Kreis
(Arnstadt/Ilmenau)
54.800
1,04
1,19
1,40
A60 Eisenach
47.850
0,90
1,04
145.050
1,94
A61 Gera/Schmölln
85.850
A63 Gotha
Ausgabe
Zeilenanzeigen
€/Zeile zzgl.
MwSt.
1ZF
4c
s/w
1ZF
4c
1,56
1,71
1,92
1,24
1,40
1,61
2,09
1,22
1,35
1,49
1,67
1,08
1,22
1,39
1,76
2,23
2,62
2,91
3,20
3,59
2,33
2,62
3,00
2,78
1,33
1,54
1,80
2,01
2,20
2,47
1,60
1,80
2,07
2,51
58.900
1,12
1,29
1,51
1,68
1,85
2,07
1,34
1,51
1,74
2,09
A77 Jena/Holzland
87.900
1,33
1,54
1,80
2,01
2,20
2,47
1,60
1,80
2,07
2,78
A72 Mühlhausen/
Bad Langensalza
52.800
1,04
1,19
1,40
1,56
1,71
1,92
1,24
1,40
1,61
1,78
A66 Nordhausen/
Sondershausen
82.000
1,22
1,41
1,65
1,84
2,02
2,26
1,47
1,65
1,90
2,69
A74 Rudolstadt/Saalfeld/
Pößneck
78.850
1,14
1,31
1,54
1,71
1,88
2,11
1,37
1,54
1,77
2,23
A70 Weimar/Apolda
65.750
1,14
1,31
1,54
1,71
1,88
2,11
1,37
1,54
1,77
2,22
A73 Eichsfeld
44.850
0,92
1,05
1,24
1,38
1,51
1,70
1,11
1,24
1,42
1,64
A76 Thüringer Vogtland
(Zeulenroda/Greiz/
Schleiz)
51.800
1,07
1,23
1,45
1,61
1,77
1,98
1,28
1,45
1,66
2,17
B80 Gesamtausgabe
856.400
11,65
13,40
15,73
17,48
19,23
21,56
13,98
15,73
18,06
21,90
B86 Nord-Thüringen
179.650
2,74
3,15
3,70
4,11
4,51
5,07
3,28
3,70
4,24
5,24
B85 Mittel-Thüringen
372.350
5,27
6,06
7,11
7,91
8,70
9,75
6,32
7,11
8,17
9,39
B84 Ost-Thüringen
304.400
4,22
4,85
5,70
6,32
6,95
7,80
5,06
5,70
6,54
8,31
A67 Erfurt/Sömmerda
s/w
Insel- und Satellitenanzeigen
s/w
13
Reisemarkt zum Wochenende
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
€/mm s/w
€/mm 1ZF
€/mm 4c
B81 Reisemarkt
856.400
8,32
9,57
11,23
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Ortskundenpreis
Agenturkundenpreis (Grundpreis)
verteilte
Auflage
€/mm s/w
7,07
€/mm 1ZF
€/mm 4c
8,13
9,55
Agenturkundenpreis
(Grundpreis)
€/Zeile s/w
9,04
Ortskundenpreis
€/Zeile s/w
7,68
Der Reisemarkt ist fester Bestandteil der Wochenendausgabe des Allgemeinen Anzeigers und umfasst im Durchschnitt zwei bis drei Seiten.
Die redaktionellen Berichte geben Tipps und Informationen zu interessanten Reisezielen. Je nach Themenschwerpunkt werden Länder oder Regionen ausführlich
vorgestellt.
Katalog-Coupon-Aktion
Agenturkundenpreis (Grundpreis):
796,47 €
Ortskundenpreis:
677,00 €
Größe:
1 Spalte/70mm, 4c
Termine 2017: 18.02. |18.03. | 16.12. Katalog-Coupon-Werbung
Sonderprodukte:
Preise zzgl. MwSt.
Mindestgrößen:
Gestaltete Anzeigen
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
Zeilenanzeigen
50 mm
4 Zeilen
Haben Sie Fragen oder möchten Ihre Anzeigen schalten: E-Mail: [email protected] | Tel.: 03 61 / 2 27 56 36
14
Stellen- und Immobilienmarkt zum Wochenende
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Zeilenanzeigen zzgl. MwSt.
Millimeteranzeigen zzgl. MwSt.
Ausgabe
verteilte
Auflage
B82 Stellenmarkt
856.400
B83 Immobilienmarkt
856.400
€/mm s/w
€/mm 4c
Agenturkundenpreis
(Grundpreis)
€/Zeile s/w
9,85
11,57
8,00
6,80
9,85
11,57
8,00
6,80
Ortskundenpreis
Agenturkundenpreis (Grundpreis)
€/mm 1ZF
€/mm 4c
€/mm s/w
10,08
11,59
13,61
8,57
10,08
11,59
13,61
8,57
€/mm 1ZF
Ortskundenpreis
€/Zeile s/w
Profitieren Sie:
im Stellen- und Immobilienmarkt von der hohen Akzeptanz des
AA zum Wochenende und der hohen Auflage von mehr als
856.000 Stück verteilten Exemplaren.
Mindestgrößen:
Gestaltete Anzeigen
Zeilenanzeigen
s/w
keine
1 ZF
20 mm
4c
50 mm
3 Zeilen
Haben Sie Fragen oder möchten Ihre Anzeigen schalten: E-Mail: [email protected] | Tel.: 03 61 / 2 27 58 64 bis -58 68
Allgemeiner Anzeiger Extra
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Nordhausen
•
Richtung
Göttingen
Richtung
Leipzig/ Halle
A38
Worbis
•
A38
Richtung
A71 Sangerhausen
A38
•
Heilbad
Heiligenstadt
A27
Richtung
Frankfurt
A4
15
Sondershausen
•
A17
Artern
•
A22
Erscheinungsweise:
freitags
Mühlhausen/Thür.
•
Sömmerda
•
Bad Langensalza
•
A16
A71
A03
•
Eisenach
A26
A05
Gotha
•
Erfurt
•
Gesamtauflage:
460.600 Exemplare
Richtung
Berlin
Weimar
•
A4
Apolda
•
A9
Informationen und
Beilagenverkauf:
Eisenberg
•
Jena
•
A07
A04
Schmölln
•
A4
A09
•
Arnstadt
A02 A71
Richtung
Schweinfurt
•
Ilmenau
A71
A73
Richtung
Coburg
Autobahnkreuz Erfurt
Rudolstadt
•
A19
A12
•
Stadtroda
•
Pößneck
A9
Hermsdorfer •
Kreuz
Gera
A28 Greiz
Zeulenroda •
•
•
Schleiz
A21
•
Saalfeld/Saale
Bad Lobenstein
•
A9
Richtung
Nürnberg
Tel. 0361 227 5864 bis
-5868 oder E-Mail:
[email protected]
Online-Werbung
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
16
WERBEFORMEN:
Superbanner
Wallpaper
Skyscraper
Medium
Rectangle
GRÖSSE
728 x 90 Pixel,
max. 40 KB
200 x 600 Pixel,
max. 40 KB
300 x 250 Pixel,
max. 40 KB
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max. 80 KB
25,00 €
25,00 €
35,00 €
TKP*-PREIS
20,00 €
* TKP= Tausender-Kontakt-Preis; Preis für 1000 Werbeeinblendungen Ihrer Anzeige auf meinAnzeiger.de.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Es gelten die AGB und ZGB der Allgemeiner Anzeiger GmbH.
Kombinationsmöglichkeiten mit Partnerverlagen
am Mittwoch (nur gestaltete Anzeigen)
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
•
Bad
Grund
Wochenspiegel Halle
•
ClausthalZellerfeld
Coswig
Leipziger Rundschau
Wittenberg
•
Osterode
•
Hattdorf
•
•
Braunlage
St.
Andreasberg
•
Herzberg
Dessau
AschersQuedlin- leben
burg
• Bad Lauterberg
• Walkenried
Bernburg
Köthen
Allgemeiner Anzeiger
Blickpunkt Hof
Bitterfeld
Torgau
Eisleben
Nordhausen
BLICK Chemnitz
Jessen
Gräfenhainichen
Hettstedt
•
Bad
Sachsa
Halle
Wochenspiegel Thüringen
Eilenburg
Delitzsch
Der neue Kreisanzeiger
Sangerhausen
Worbis
Witzenhausen
Hess.
Lichtenau
Rotenburg
Bad
Hersfeld
17
Heiligenstadt
Sondershausen
Querfurt
Artern
Merseburg
Bad
Langensalza
Erfurt
Apolda
Eisenberg
Sontra
Zeitz
HarzKurier
Jena
Arnstadt
Stadtroda
Altenburg
Gera
Geithain
Meerane
HohensteinErnstth.
Rochlitz
Mittweida
Chemnitz
StollWerdau
Zwickau berg
Greiz
Schmalkalden
ZeulenKirchroda
Aue
Reichen- berg
Ilmenau
bach
Saalfeld
Suhl
Schleiz
JohannMeiningen
Auer georgenstadt
Neuhaus
Lobenbach
Plauen
stein
HildburgRudolstadt
hausen
Pößneck
Sonneberg
Kronach
Coburg
Hof
nur Sonntag
Döbeln
Borna
Schmölln
Weimar
Gotha
Bad
Salzungen
Weißenfels
Naumburg
Sömmerda
Eisenach
mb-Media Verlag
Oschatz
Leipzig
Grimma
Mühlhausen
Eschwege
Wurzen
Siebenlehn
FrankenFreiberg
berg
Weißeritzkreis
DippoldisFrauenwalde
stein
Sayda
Zschopau
Flöha
Marienberg
Annaberg
Kombinationsmöglichkeiten mit Partnerverlagen
am Wochenende (nur gestaltete Anzeigen)
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
•
Bad
Grund
•
ClausthalZellerfeld
Coswig
•
Hattdorf
Wochenspiegel Halle
Wittenberg
•
Osterode
•
•
Braunlage
St.
Andreasberg
•
Herzberg
Dessau
Quedlinburg
Aschersleben
• Bad Lauterberg
• Walkenried
Bernburg
•
Bad
Sachsa
Köthen
BLICK Chemnitz
Bitterfeld
Allgemeiner Anzeiger
Torgau
Eisleben
Nordhausen
Leipziger Rundschau
Jessen
Gräfenhainichen
Hettstedt
Halle
Eilenburg
Delitzsch
Blickpunkt Hof
Sangerhausen
Worbis
Witzenhausen
Hess.
Lichtenau
Rotenburg
Bad
Hersfeld
Sondershausen
Heiligenstadt
Artern
Merseburg
Erfurt
Apolda
Eisenberg
Sontra
Eisenach
Weißenfels
Naumburg
Sömmerda
Bad
Langensalza
Zeitz
Der neue Kreisanzeiger
Jena
Arnstadt
Rudolstadt
Schmalkalden
Stadtroda
Gera
Pößneck
Ilmenau
Neuhaus
Hildburghausen
Altenburg
Saalfeld
Schleiz
Lobenstein
Geithain
Meerane
HohensteinErnstth.
mb-Media Verlag
Rochlitz
Mittweida
Chemnitz
StollWerdau
Zwickau berg
Greiz
KirchAue
Reichen- berg
bach
JohannAuer georgenstadt
bach
Plauen
Zeulenroda
Suhl
Döbeln
Borna
Schmölln
Weimar
Gotha
Bad
Salzungen
Meiningen
Wochenspiegel Thüringen
Oschatz
Leipzig
Grimma
Mühlhausen
Eschwege
Wurzen
Querfurt
18
Siebenlehn
FrankenFreiberg
berg
Weißeritzkreis
DippoldisFrauenwalde
stein
Sayda
Zschopau
HarzKurier
nur Mittwoch
Flöha
Marienberg
Annaberg
Sonneberg
Kronach
Hof
Coburg
Im Vermittlungsgeschäft werden Kundenrabatte gewährt. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechend Nachlass dem Verlag zu erstatten. Gutschriften für eine Übererfüllung des Abschlusses sind im Vermittlungsgeschäft
nicht möglich.
Beilagen und Prospekte
Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Preis pro 1.000
Exemplare bis
Mittwoch
Agenturkundenpreis
(Grundpreis) €
19
Freitag
Ortskundenpreis €
Agenturkundenpreis
(Grundpreis) €
Wochenende
Ortskundenpreis €
Agenturkundenpreis
(Grundpreis) €
Ortskundenpreis €
bis 8 g
80,00
68,00
80,00
68,00
80,00
68,00
9 bis 20 g
44,18
37,55
42,94
36,50
45,35
38,55
30 g
50,65
43,05
49,41
42,00
51,82
44,05
40 g
57,12
48,55
55,88
47,50
58,29
49,55
50 g
63,59
54,05
62,35
53,00
64,76
55,05
60 g
70,06
59,55
68,82
58,50
71,24
60,55
70 g
76,53
65,05
75,29
64,00
77,71
66,05
Mehrpreis für jede weitere angefangene 10 g je 1.000 Exemplare: 8,47 € (Ortskundenpreis 7,20 €)
Handbeilagen: Beilagen, die aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, per Hand beilegt werden müssen, werden als Handbeilage berechnet. So werden beispielsweise Beilagen,
die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Format, Gewicht etc. s. Bedingungen…. ) nicht maschinell verarbeitet werden können und Beilagenmengen, die unterhalb der maschinellen Beilagenbelegungseinheiten (BBE) liegen, mit 80,--€ (abzüglich AE) je 1.000 Exemplare bis 30 g berechnet. Der gleiche Preis gilt bei manueller Verarbeitung als „Handbeilage" aufgrund nicht
fristgerechter Anlieferung s. Ziff. 4
Technische Angaben, Verpackung, Transport:
1. Höchstformat:
240 x 325 mm
2. Mindestformat:
DIN A6 (105 x 148 mm)
3. Mindestgewicht:
8 g/Stück
Beilagen unter 5g: ausschließlich manuelle Verarbeitung
Beilagen bis 8g: Prüfung auf man. Verarbeitung, meist
man. Verarbeitung
4. Anlieferungstermin:
AA am Mittwoch
- 12:00 Uhr Freitag
AA extra
- 12:00 Uhr Dienstag
AA am Wochenende
- 12:00 Uhr Dienstag
palettiert frei Haus
5. letzte Anmeldetermin:
5 Arbeitstage vor Erscheinen bis 12:00 Uhr
6. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle
Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark
elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (runden)
Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. Beilagen müssen in Folie eingeschweißt oder
kreuzverschnürt werden.
7.
8.
9.
Lagen: Die Anlieferung muss in Paketen zu mindestens 50er Lagen, möglichst jedoch
100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.
Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein.
Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich sichtbar mit einer Palettenkarte
gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Die max. Palettenhöhe beträgt 1,40 m.
Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten
Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:
- zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
- Auftraggeber der Beilage
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen je Mottiv
- Absender und Empfänger
- Übereinstimmung des Lieferscheins zur Palettenkarte
- Anzahl der Paletten und Menge je Palette
Für eine korrekte Verteilung wird empfohlen 5% mehr Beilagen als die angegebenen
Verteilauflagen anzuliefern.
1/2
10. Bei Anlieferung von Paketen darf ein Maximalgewicht von 15 kg nicht überschritten werden.
Sonstige Angaben:
11. Lieferanschrift:
Druckzentrum Erfurt
Gottstedter Landstr. 6
99092 Erfurt
1.
Teilbelegungen sind möglich, Bedingungen auf Anfrage. In diesen Fällen wird jedoch
keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und
allein erfasst wird. Bei Teilbelegung behält sich der Verlag außerdem ein Verschieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
2.
Fremdbeilagen werden den verschiedenen Zeitungsbestandteilen (auch halbformatigen
Verlagsobjekten) nach technischen Möglichkeiten beigefügt. Eine Alleinbelegung sowie
Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere
Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt der Zeitung beigefügt werden.
3.
Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage des Musters abhängig.
Werben Beilagen für zwei oder mehr Firmen, werden sie wie zwei oder mehr Beilagen
berechnet.
4.
Sofern mindestens 50% der Ausgabe belegt werden, erfolgt ein kostenloser Beilagen
Hinweis. Ein Nichterscheinen dieses Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen.
5.
Beilagen die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.
6.
Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner
Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder
Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar
des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen
dem Verlag schriftlich vorliegen.
7.
Letzter Rücktrittstermin: 14 Kalendertage vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten in Höhe von 50%
auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe berechnen, bzw. die Beilagen zum
nächstmöglichen Termin verteilen.
8.
Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen.
9.
Mindestauflage: 5.000 Stück pro Ausgabe - pro Erscheinungstag
Mediengruppe Thüringen
Direktmarketing GmbH
Vertr.zentr. Stotternheim
Am Teiche 3
99095 Erfurt
Friedrich & Sohn
Transporte/Spedition GmbH
An der Flurscheide 12
99098 Erfurt
Vor Anlieferung muss eine Voranmeldung erfolgen:
Tel.: 0361/227 5707 oder E-Mail: [email protected]
12. Anlieferzeiten:
Montag - Freitag
07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Empfehlungen für Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung: Um eine
weitestgehend fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben*
nach Möglichkeit beachtet werden:
1.
Einzelblätter: Im Format DIN A6 dürfen 5g/Stück Mindestgewicht nicht unterschritten
werden. Einzelblätter im Format A4 müssen ein Papiergewicht von mindestens
120g/m² aufweisen.
2.
Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von
mindestens 120g/m² aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein
Papiergewicht von mindestens 80g/m² erforderlich. Beilagen im möglichen Maximalformat sollten einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
3.
Falzarten: Leporello (Ziehharmonika-Falz) und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte
hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer
DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4.
Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein.
Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
5.
Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben.
Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilagen angeklebt sein.
*der Verlag behält sich vor, für nicht maschinell zu verarbeitende Beilagen einen Zuschlag für
die manuelle Verarbeitung zu erheben
10. Beilagenaufträge sind nicht rabattfähig, alle Preise zzgl. Mwst.
11. Bei Abnahmen von mehr als 1 Mio. Stück auf Anfrage Gewährung von BeilagenMengen-Boni.
Sonder- und Parallelverteilungen sowie Stand-by-Beilagen auf Anfrage.
Beilagen und Prospekte werden dem Allgemeinen Anzeiger maschinell oder von Hand beigelegt.
Die Zustellung erfolgt an alle erreichbaren Haushalte unter Berücksichtigung von Zustell- & Werbeverboten!
Unter Telefon 0361 / 227 58 64 bis -58 68 beraten wir Sie gern.
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Preisliste Nr. 28
Gültig ab 1. Januar 2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Beilagen/Prospekte, Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
1.
„Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem anderen Werbemedium zum
Zweck der Verbreitung.
2.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5.
Aufträge für Anzeigen und Beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlagen eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des
Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Für nicht erkennbare Mängel von
Druckunterlagen haftet der Verlag nicht. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
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Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind –
auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf
Ersatz des vorhersehbaren Schadens und das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers und seines
Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen eines Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber von Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung
geltend gemacht werden.
Der durch die Allgemeiner Anzeiger GmbH produzierte Probeabzug ist deren Eigentum.
Dieser ist ausschließlich zum Einsatz in Produkten der Allgemeiner Anzeiger GmbH bestimmt.
Andernfalls verpflichtet sich der Empfänger des Korrekturabzuges ausdrücklich, der
Allgemeiner Anzeiger GmbH insbesondere die Herstellungskosten des Probeabzuges zu
ersetzen. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber
14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Soweit Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, beträgt die Vorankündigungsfrist für den
Einzug mindestens 4 Werktage.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig
zu machen.
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15.
In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt.
Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen
Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16.
Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17.
Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das
Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes
zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
18.
Reinzeichnungen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Copys oder Barytabzügen endet einen Monat nach Ablauf
des Auftrages.
19.
Erfüllungsort ist Erfurt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand Erfurt. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten,
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.
Geschäftsbedingungen Bereich Beilagenverteilung
1.
Sollte der Auftraggeber einen erteilten Auftrag oder Teile eines erteilten Auftrages nicht
spätestens 8 Werktage vor Auftragsausführung stornieren, sind wir berechtigt, ohne Einzelnachweis eine Aufwandspauschale in Höhe von 50% des Auftragswertes zu erheben.
2.
Später als drei Werktage nach dem Verteiltermin eintreffende Reklamationen zu Verteilungen
können nicht mehr bearbeitet werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zu
Rechnungskorrekturen bzw. -stornierungen.
3.
Etwaige Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit der Rechnungen sind innerhalb von
vier Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
4.
Wir sind berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Werbesendungen wegen
Beanstandungen der Form (aus technischer Sicht) abzulehnen. Dieses kann auch im Rahmen
eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen.
Verteilaufträge hinsichtlich Werbesendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,
werden nicht durchgeführt.
5.
Bei Änderungen von Geschäftsbedingungen oder Preisen treten diese auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
6.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
b)
Sind in der Anzeigenpreisliste Ortsausgaben mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede
Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
c)
Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist
einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Der Verlag wendet
bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet
jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung
eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
d)
Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholeranzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der
Werbungstreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf
den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
e)
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der
Umrandung und der Platzierung vor.
f)
Für Anzeigen-Abnahmemengen und –Stückzahlen, die außerhalb der Preisliste liegen, kann
der Verlag Sondervereinbarungen treffen. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen
können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von
Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu
lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.
g)
Bei Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für
laufende Aufträge sofort in Kraft.
h)
Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung
ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen
auch von ihm geliefert werden.
i)
Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospektbeilagen werden immer dann mit 15%
verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
j)
Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage
wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
k)
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es,
den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages
gegen den Verlag erwachsen.
l)
Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
m) Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfall den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten
Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen
seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
n)
Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf
Auftragserfüllung und Leistung von Schadenersatz.
o)
Wir weisen darauf hin, dass Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert
werden; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der
Vertragserfüllung hinaus.
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Ganz nah. Ganz lokal. Ganz Thüringen!
Preisliste Nr. 28 Gültig ab 01. Januar 2017
Allgemeiner Anzeiger GmbH | Gottstedter Landstraße 6 | 99092 Erfurt
Verkauf:
Telefon:
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[email protected]
KeyAccount:
Telefon:
E-Mail:
0361/227 52 02
[email protected]
Redaktion:
Telefon:
E-Mail:
0361/227 56 55
[email protected]
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