Ordentliche Generalversammlung 2017

Ordentliche Generalversammlung 2017
Traktandierungsbegehren
An die Aktionärinnen und Aktionäre von Syngenta AG
Gemäss Artikel 12 der Statuten von Syngenta AG können Aktionäre, die zusammen
Aktien im Nennwert von mindestens CHF 10 000.- vertreten, die Traktandierung eines
Verhandlungsgegenstands verlangen.
Die Traktandierung muss mindestens 60 Tage vor der Versammlung unter Angabe des
Verhandlungsgegenstands und der Anträge des Aktionärs anbegehrt und der
Gesellschaft (Syngenta AG, z.H. des Verwaltungsratssekretärs, Schwarzwaldallee 215,
4058 Basel) schriftlich zugestellt werden.
Zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse
gefasst werden. Hiervon ist jedoch der Beschluss über den in einer Generalversammlung
gestellten Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf
Durchführung einer Sonderprüfung oder auf Wahl einer Revisionsstelle infolge eines
Begehrens eines Aktionärs ausgenommen (Artikel 700 Abs. 3 OR).
Die ordentliche Generalversammlung 2017 von Syngenta AG wird frühestens am
25. April 2017, spätestens am 30. Juni 2017 stattfinden. Das definitive Datum wird so
bald wie möglich bekanntgegeben.
Basel, 3. Januar 2017