Ordentliche Generalversammlung 2017 Traktandierungsbegehren An die Aktionärinnen und Aktionäre von Syngenta AG Gemäss Artikel 12 der Statuten von Syngenta AG können Aktionäre, die zusammen Aktien im Nennwert von mindestens CHF 10 000.- vertreten, die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 60 Tage vor der Versammlung unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge des Aktionärs anbegehrt und der Gesellschaft (Syngenta AG, z.H. des Verwaltungsratssekretärs, Schwarzwaldallee 215, 4058 Basel) schriftlich zugestellt werden. Zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen können keine Beschlüsse gefasst werden. Hiervon ist jedoch der Beschluss über den in einer Generalversammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, auf Durchführung einer Sonderprüfung oder auf Wahl einer Revisionsstelle infolge eines Begehrens eines Aktionärs ausgenommen (Artikel 700 Abs. 3 OR). Die ordentliche Generalversammlung 2017 von Syngenta AG wird frühestens am 25. April 2017, spätestens am 30. Juni 2017 stattfinden. Das definitive Datum wird so bald wie möglich bekanntgegeben. Basel, 3. Januar 2017
© Copyright 2024 ExpyDoc