Mediadaten 2017 Print

50,2
Das Magazin für
intelligente Stromnetze
Mediadaten 2017 Print
2 / 2 0 1 5
Einzelpreis 12,00 €
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Einzelpreis 12,00 €
Netztechnik
und -steuerung
SoNdertheMa
Daten- und
Energiespeicher
Stromspeicher als Kraftwerkersatz
Smart Meter
19:30:00
19:45:00
20:00:00
20:15:00
20:30:00
20:45:00
21:00:00
21:15:00
21:30:00
21:45:00
22:00:00
22:15:00
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Supraleitende Kabel für Innenstädte
Einzelpreis 12,00 €
50,2
Konzepte zur Spannungstabilisierung
Kartenbasierte Disposition
Energiespeicher
Strategie & Prozesse
Verwendung als Regelenergie
Kostengünstige Ladeinfrastruktur
Netzsteuerung
Sicherheitskonzepte für Smart Grids
Asset Management
Recht und Politik
Integration von Daten und Prozessen
Verpachtung von Erzeugungsanlagen
Einzelpreis 12,00 €
50,2
Einzelpreis 12,00 €
Starke Impulse
Smart Metering
Spannung
unter neuen Vorzeichen
EnBW entwickelt Standardlösungen für den Rollout
Smart Metering
Spannungs-
Die
Stromtransport
Schaufenster
Intelligente Energie
Smart Metering
Bereit für den Rollout?
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Netztechnik und -steuerung
Workforce Management
Netzsteuerung
2 / 2 0 1 6
Netztechnik
www.50komma2.de
Zur Bedeutung der ISO 55000
Smart Meter
Bewegung bei Gateway Administration
ISSN 2199-4102
Asset Management
Power-to-Gas: Vor- und Nachteile
1 / 2 0 1 6
Energiespeicher
4 / 2 0 1 5
Einzelpreis 12,00 €
3 / 2 0 1 5
50,2
ISSN 2199-4102
Ein Schlüssel zum Intelligenten Verteilnetz
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
www.50komma2.de
Moderne Simulationsmethoden
Intelligente Ortsnetzstationen
Kabel –
Lebensadern
intelligenter Netze
Informationssicherheit
22:30:00
Standardisierung & Datenschutz
Asset Management
Einzelpreis 12,00 €
5 / 2 0 1 6
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
4 / 2 0 1 6
Einzelpreis 12,00 €
50,2
3 / 2 0 1 6
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Das Magazin für intelligente Stromnetze
1 / 2 0 1 5
50,2
2 / 2 0 1 4
50,2
1 / 2 0 1 4
Preisliste Nr. 4, gültig ab 01.01.2017
Ausgleich
steigt
Netztechnik
und -steuerung
Sichere Produktion
von Smart MeterGateways
EWE Netz erprobt
Weitbereichsregelung
E-world energy & water 2016
Sonderteil
HannoverMesse 2016
Workforce Management
Energiespeicher
IT und Prozesse
Strom umsonst
Lemonbeat
Netztechnik
und -steuerung
Überwachung
und Instandhaltung
Kompakte Anschlusstechnik
Mobile Instandhaltung in Bielefeld
Smart Meter
Energiespeicher
Mieterstrommodell in Konstanz
Smart Power Flow
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
Smart Metering
(K)eine Frage des Geldes
www.50komma2.de
Netztechnik und -steuerung
Netzintelligenz für Niederstetten
ISSN 2199-4102
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
Leitungsauskunft neu gedacht
Netztechnik
und -steuerung
Überwachung
und Instandhaltung
Zustandsdaten aus der
Westnetz schafft
Niederspannung
Kabel-Fehlschnitte ab
Smart Metering
Energiespeicher
Das Modul SAP IM4G
Virtueller Großspeicher bei N-ERGIE
Überwachung
und Instandhaltung
Kommunikation im Smart Grid
Panoramabilder für Planung und Service
Smart Metering
Messevorbericht
Technik für intelligente
Intersolar und ees Europe
Tarifierung
22. bis 24. Juni 2016 in München
Maßgeschneidertes
Wetterinformationsund Frühwarnsystem
Energiespeicher
Speicherlösung der
Megawatt-Klasse
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
Wirtschaftlickeit bestätigt
Netztechnik
und -steuerung
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
Energiespeicher
ISSN 2199-4102 www.50komma2.de
Smart Metering
Praxistests für den Rollout
Überwachung
und Instandhaltung
Überwachung
und Instandhaltung
N-ERGIE diagnostiziert
Kabelzustände
IT & Prozesse
Regionalität schafft
Wettbewerbsvorteile
Sonderseiten
2
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Titelcharakteristik
Vernetzte Versorgung
50,2 bringt Aufmerksamkeit
Die Stromnetze sind seit einigen Jahren von einem fundamentalen Wandel der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen – weit über die Energiewende hinaus. Insbesondere im Verteilnetz wird sichtbar, welche Herausforderungen die Energiewirtschaft
zukünftig zu bewältigen hat, und wie sie angegangen
werden. Das Magazin 50,2 thematisiert Konzepte und
Technologien für die Stromnetze der Zukunft.
Print-Medien sind für Fach- und Führungskräften bei
Netzbetreibern und Stadtwerken nach wie vor die wichtigste Informationsquelle. Das ergab eine Marktstudie
des sig Media-Verlags im Jahr 2014, bei der insgesamt
über 800 Personen dieser Zielgruppe befragt wurden:
83 Prozent gaben an, sich vorwiegend in Zeitschriften
und Fachmedien über Neuerungen und Entwicklungen
informieren. Mit dem Magazin 50,2 ist ein Printmedium am Markt, das mit seiner ganz besonderen Gestaltung die Zielgruppe in idealer Weise erreicht.
50,2- Synonym für intelligente Netze
Namensgeber unseres Magazins ist die 50,2 Hz-Problematik. Erhöht sich die Netzfrequenz auf diesen kritischen Wert, drohen Netzausfälle. Das Magazin 50,2
steht also sinnbildlich für die Versorgungssicherheit
der Zukunft und berichtet über sämtliche Aktivitäten,
die eine sichere, stabile, wirtschaftlich und ökologisch
tragfähige Stromversorgung ermöglichen.
Unabhängig und spannend
50,2 ist unabhängig von politischen oder anderen Interessen. Unser Ziel ist die objektive Berichterstattung
über das Marktgeschehen und den praktischen Netzbetrieb. Deshalb genießt die fachjournalistische Arbeit
der 50,2-Redaktion das besondere Vertrauen der Leser.
3
50,2
Informationsplattform für intelligente Netze
Das Magazin für intelligente Stromnetze
50,2 verbindet als modernes Fachmedium sämtliche relevanten Informationskanäle. Das Print-Magazin erreicht
über 5.500 Adressaten im personalisierten Direktversand
und tritt mit dem Anspruch an, das markt- und meinungsführende Magazin für intelligente Netze zu sein.
Unter www.50komma2.de findet der Leser eine unabhängige Informationsplattform zu allen Aspekten des
Netzbetriebs. Neben Hintergrundinformationen, News
und interessanten Links bieten Anbieterverzeichnisse
und Anwendungsbeispiele dem Besucher hohe Mehrwerte.
Über Twitter und E-Mail-Newsletter informieren wir
proaktiv über wichtige Entwicklungen am Markt.
NETZTECHNIK UND STEUERUNG
NETZTECHNIK UND -STEUERUNG
Kommunikationsstandard
für
Das Industrieforum VHPready e.V. hat im vergangenen
Herbst die Spezifikationen zu
VHPready 4.0 verabschiedet.
Klaus-Dieter Walter war an
der Entwicklung beteiligt und
erläutert den neuen Kommunikationsstandard, der die Realisierung virtueller Kraftwerke
aus unterschiedlichen Energieanlagen unterstützen soll.
SMART METERING
Smart Grid
U
m das datentechnisch vernetzte
Smart Grid mit automatisierter
Ausgleichsregelung
zwischen
Energieerzeugung und Energiebedarf ist es inzwischen relativ still geworden.
Die staatlichen Fördergelder wurden schon
vor einigen Jahren verteilt. Die Projekte sind
längst ausgelaufen. Sie haben in der Praxis
so gut wie keine Spuren hinterlassen. Die
Abschlussberichte sind geschrieben und in
den (virtuellen) Schubladen verschwunden.
Um trotz suboptimaler Voraussetzungen
zukünftig Virtuelle Kraftwerke auf Basis anerkannter Standards zu betreiben, hat das
Industrieforum VHPready e.V. die Spezifikationen und Umsetzungsempfehlungen zu
B
ei Mobilfunk- und Internetanbietern gehören differenzierte Tarife
zu den wichtigsten Marketing- und
Vertriebsinstrumenten: Jeder Anbieter hat verschiedene Kostenmodelle für
unterschiedliche Nutzerprofile im Portfolio,
damit jeder Kunde das für seinen individuellen Bedarf günstigste Angebot wählen kann.
Einzelne Unternehmen bieten sogar die
Möglichkeit, Leistungen ganz individuell zu
konfigurieren. Damit liegen sie richtig, denn
Individualität ist nach Stand der modernen
Marketingforschung heute der Schlüssel
zu Kundengewinnung und -bindung – weit
mehr noch als der günstigste Preis. Dass sich
über Tarife auch die Netzauslastung steuern
lässt, war bei Telefonanbietern bereits vor
der Einführung des Mobilfunks bekannt:
Telefonieren war damals in der „Schwachlastzeit“ nach 18 Uhr günstiger. Deutsche
Stadtwerke und Versorger stehen dagegen
bei der Tarifierung noch am Anfang.
16
Standardkonforme Kommunikation für Energieanlagen
Die VHPready 4.0-Spezifikationen liefern
einen technischen Beitrag zur Realisierung
der deutschen Energiewende mit Hilfe virInfrastruktur Stadtwerken und Versorgern
50,2 _ 3/2016
die Möglichkeit, ihre Prognose-,
Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse an den
tatsächlichen Gegebenheiten auszurichten.
Diese basieren heute immer noch vielfach
auf Schätzungen, sogenannten Standardlast- und Standardeinspeiseprofilen.
28
Neue
Spielräume
Durch intelligente Tarifmodelle
können Stadtwerke und Netzbetreiber ihre Steuerungsmöglichkeiten in vielerlei Hinsicht
erweitern. Der Schlüssel ist das
Smart Meter-Gateway.
VHPready 4.0 verabschiedet und veröffentlicht. Dadurch steht nun ein erster Standard
zur Realisierung virtueller Kraftwerke (VK)
mit unterschiedlichen Energieanlagen zur
Verfügung. Dieser ermöglicht eine betreiberübergreifende Interoperabilität und setzt
die IT-Security-Anforderungen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
50Hertz, Amprion, TransnetBW und Tennet
TSO um.
Eichrechtliche
Voraussetzungen
Als eichrechtlich zuständige Behörde beschäftigt sich auch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) bereits seit mehr
als fünf Jahren mit den modernen Zählern
und insbesondere den Gateways. In einer
PTB-Studie aus dem Jahr 2011 werden die
Möglichkeiten und Chancen von multi-tarif-
fähigen
MessI T U N temen
D P
R OundZKommunikationssysESSE
gewürdigt. Allerdings heißt es dort
Die eichrechtliche
Zulassung des Gateway
gewährleistet, dass die
erfassten und über­
tragenen Daten für
Abrechnungszwecke ein­
gesetzt werden können.
Zwar hat der Privatkunde vielerorts die Möglichkeit, zwischen
konventionell erzeugtem und
„Ökostrom“ zu wählen, doch
zeit- und lastvariable Tarife sind
nur in wenigen Ausnahmefällen verfügbar.
So etwa bei den Allgäuer Überlandwerken,
die schon seit über drei Jahren zwei „smarte“ Tarife anbieten. Diese ermöglichen es
den Kunden, ihren Verbrauch praktisch
permanent zu kontrollieren und motivieren ihn, auf günstigere Schwachlastzeiten
auszuweichen. Die Stadtwerke Konstanz realisieren gemeinsam mit der kommunalen
Wohnungsbaugesellschaft ein sogenanntes
Mieterstrommodell, über das die Bewohner von günstigem Strom aus KWK- und
PV-Anlagen profitieren (siehe 50,2 Ausgabe
1/2016) und die regenerativ erzeugte Energie besser in das Netz integriert werden
kann. In der Tat hat bereits ein zweistufiger
Tarif Auswirkungen auf die Netzstabilität.
Bei Gewerbe- und Industriekunden mit größerem Stromverbrauch liegt das Potenzial
für tarifliche Anreize noch deutlich höher
– zumal in diesem Segment bereits Steuerungssysteme existieren, über die sich der
Stromverbrauch auf Basis viertelstündlicher
Strompreissignale anpassen lässt.
Mess- und Kommunikationstechnik als Schlüssel
Dass derartige Konzepte bislang noch kaum
zum Einsatz kommen, liegt in der aktuell
eingesetzten Messtechnik begründet, wie
Ruwen Konzelmann, Key Account Manager
des Gateway-Herstellers Theben, erläutert.
„Im konventionellen Messwesen ist der Tarif
an das Zählerwerk geknüpft“, sagt Konzelmann. In der Praxis verfügt der Stromkunde
also über einen Zähler, an dem sein Verbrauch ausgelesen und auf Grundlage des
vertraglich vereinbarten Tarifs abgerechnet
wird. Im Fall des Betriebs einer Nachtspeicherheizung etwa kommt zusätzlich ein
Zwei-Tarif-Zähler zum Einsatz, der zwischen
dem Hoch- und Niedrigtarif differenziert.
Baut sich der Kunde nun eine PV-Anlage auf
sein Dach, benötigt er einen dritten Zähler
und so weiter. Differenzierte Tarife sind damit praktisch nicht realisierbar.
Mit der Möglichkeit, Verbrauchsdaten
digital zu erfassen, auszulesen und an den
Versorger zu übertragen, werden diese
50,2 _ 3/2016
auch: „Der Verbraucher soll nicht nur Informationen über günstige Tarife erhalten und
seinen Verbrauch entsprechend steuern
können, er möchte auch Vertrauen in die
Erstellung, die Korrektheit und die Zuverlässigkeit der Abrechnung der genutzten
Energie aufbauen und konserviert wissen.
Dieses Vertrauen wird aktuell durch eine
eichrechtlich vorgeschriebene Überprüfbarkeit von Abrechnungen gesichert. Diese
trägt dafür Sorge, dass der Verbraucher in
einfacher Weise oder mit einfachen Mitteln
seine Abrechnung überprüfen kann.“ (Smart
Meter: Vergleichende Studie zu Verbrauchsabrechnungsverfahren). Die innerstaatliche
Bauartzulassung PTB 50.7-A bestätigt, dass
ein Gerät dem gültigen Eichrecht entspricht
und die erfassten und übertragenen Daten
für Abrechnungszwecke eingesetzt werden
können.
tueller Kraftwerke. Damit
lassen sich Großkraftwerke
mit problematischer Primärenergie durch dezentrale
Energieanlagen mit umweltfreundlicheren
Techniken
ersetzen.
Die intelligente Steuerung
weiträumig verteilter Energieanlagen mittels sicherer,
standardbasierter Kommunikation sowie die Speicherung elektrischer Energie in
Form von Wärme oder Gas
schaffen die Voraussetzung für Verbundsysteme
mit vielfältigen Möglichkeiten zum Ausgleich der
schwankenden Energienachfrage in öffentlichen
Netzen. Darüber hinaus lässt sich die Verfügbarkeit
erneuerbarer Energien optimieren. So können zum
Beispiel moderne Heizungssysteme (KWK-Anlagen,
Wärmepumpen), Windkraftanlagen, Solaranlagen,
Biogasanlagen, steuerbare Lasten und Speichersysteme durch die Erweiterung mit einer sicheren
VK-Kommunikationsschnittstelle in die öffentliche
Stromversorgung eingebunden werden und einen
Beitrag zum Umbau des zentralen Energienetzes in
ein zukunftsfähiges dezentrales Netz leisten.
Virtuelle Kraftwerke werden von den Betreibern
in der Regel für den Energiehandel genutzt. Die
Zielmärkte sind über die Leipziger Energiebörse
(European Energy Exchange = EEX) erreichbar. Aber
auch der ÜNB-Netzregelverbund bietet ein großes
Nachfragepotenzial. Hier wird zum Beispiel die sogenannte Sekundär-Regelleistung (SRL) benötigt,
um das Gleichgewicht zwischen physikalischem
Stromangebot und der Nachfrage im ÜNB-Regelverbund und damit die Stabilität der deutschen
Stromnetze zu gewährleisten. SRL lässt sich sowohl
über dezentrale Erzeuger (positive Regelleistung)
als auch mittels orchestrierter Lasttrennung beziehungsweise Abregelung (negative Regelleistung)
mit einem virtuellen Kraftwerk erzeugen.
Universelle Datenpunkte
Den funktionalen Kern von VHPready 4.0 bildet
eine umfangreiche Datenpunktliste. Sie unterstützt die Integration unterschiedlicher Energieanlagen in Virtuelle Kraftwerke unter Zuhilfenahme
der Fernwirkprotokolle IEC 60870-5-104 oder IEC
61850-7-420 und TCP/IP als Transport- und Netzwerkprotokolle. Neben einem Anlagenpark mit
einem Verbund verschiedener Energiesysteme
ermöglicht diese Datenpunktliste die Einbindung
von BHKWs, Windkraft- und Solaranlagen, Wärmepumpen,
Kesseln und
S M A RBatterien,
T M E TElektroheizungen,
ERING
Pufferspeichern. Darüber hinaus existieren Datenpunkte für Zähler und externe Meldekontakte. In
In einem Virtuellen Kraftwerk nach VHPready 4.0 werden dezentrale Energieanlagen
(Technische Einheiten = TE) per Fernwirkverbindung mit einer Leitstelle (LS) verbunden.
Die Verbindung wird durch geschlossene Benutzergruppen in Mobilfunknetzen und
ein zusätzliches VPN (Virtual Private Network) auf Basis der vom BSI empfohlenen
Transport Layer Security (TLS) in der Version 1.2 geschaffen.
der Datenpunktliste findet man genaue Vorgaben
für die Datenformate, die zwischen LS und TE sowohl in Überwachungsrichtung (von der TE zur
LS) als auch in Kontrollrichtung (von der LS zur
TE) ausgetauscht werden. Die VHPready-Experten
gingen beim Entwurf der neuen Spezifikation davon aus, dass das jeweilige Fernwirkprotokoll nicht
direkt in der Anlagensteuerung (TE-Steuerung),
sondern in einem vorgeschalteten VHPready-Kommunikations-Gateway beziehungsweise -Adapter
terminiert wird. Daher wurde beim Festlegen der
Datenpunkte darauf geachtet, dass sich diese relativ einfach in andere Anlagenprotokolle, wie zum
Beispiel Modbus, konvertieren lassen. Mit anderen
Worten: Die bereits existierende Steuerung einer
Energieanlage muss für den Einsatz innerhalb
eines VHPready 4.0-VK nicht verändert werden.
Die Umsetzung der Datenpunkte und Protokolle
erfolgt in einem kombinierten Security/Applikations-Gateway.
Beim Entwurf der Datenpunktliste wurde des
Weiteren berücksichtigt, dass mit einem Virtuellen Kraftwerk unterschiedliche Energiemärkte
respektive Marktsegmente bedient werden.
Neben dem Spotmarkt der EEX unterstützen
die Datenpunkte die Vermarktung von Regelleistung im Netzregelverbund der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Aber auch
andere Formen der Direktvermarktung sind
technisch möglich.
Sichere
Kommunikationspfade
Die IT-Security für ein VHPready
4.0-konformes VK basiert auf
einem zweistufigen Konzept,
wenn mit Hilfe der dezentralen Energieanlagen Sekundär-
Diese Zulassung erhielt die CONEXA 2.0
bereits 2012. 50,2
„Uns_ 3/2016
war damals schon klar:
Die Zulassung des Gateways durch die PTB
ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit
der Anwender überhaupt Tarifmodelle umsetzen kann”, erinnert sich Ruwen Konzelmann, der bereits seit 2009 die Entwicklung
der intelligenten „Kommunikationspforte“
bei Theben begleitet. Um die eichrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, arbeitete das Haigerlocher Unternehmen damals
eng mit dem Fachbereich Messtechnik der
Stadtwerke Ulm zusammen. Unter der Kennzeichnung EA 50 werden in der dort angesiedelten Prüfstelle Elektrizitätszähler und
Zusatzeinrichtungen entsprechend den Anforderungen des Eichgesetzes und der Eichordnung geprüft und geeicht. „Für uns war
es wichtig, einen erfahrenen Partner mit guten Kontakten zur PTB zu haben, um mit unserem Produkt den hohen Anforderungen
gerecht zu werden“, führt Konzelmann aus.
So wurden wichtige Fragen der Zulassung
gemeinsam direkt mit der Bundesanstalt in
Braunschweig diskutiert. Nicht zuletzt ging
es darum, für das Gateway neue, marktgerechte Prüfverfahren zu schaffen, die bei der
technischen Bundesbehörde und den Landeseichämtern Zustimmung finden.
Im Ergebnis stand ein zweigeteiltes Konzept der auf Linux basierenden Gerätesoftware: Der eichpflichtige Softwarebereich
der CONEXA ist „eingefroren“, also nach
der Eichung nicht mehr zu verändern. Im
Bereich der Applikationen und dem Verbindungsrouting dagegen sind Fernwartung
und Updates möglich. Damit kann die CONEXA mit künftigen Entwicklungen Schritt
halten. Zwischenzeitlich ist bereits die dritte Generation auf dem Markt, und derzeit
befindet man sich bei Theben in der Entwicklung und Zertifizierung BSI-konformer
Smart-Meter-Gateways. „Die Erfahrung aus
den ersten Entwicklungen ist dabei in die
aktuellen Geräte und Systemkomponenten eingeflossen“, berichtet Ruwen Konzelmann. So wurde das Gerät um ein separates
Steckmodul ergänzt, in dem sich modulare
Schnittstellen für spezifische vom Versorger gewünschte Anwendungen befinden
– etwa für die Anbindung von Gebäudesystemtechnik Damit könne man auch mit
dem BSI-Gateway eine gewisse Flexibilität
bieten, ohne dass eine mehrfache Zertifizierung notwendig würde.
29
Informationssicherheit
ist mehr als IT-Sicherheit
Sicherheit
im Netz
Einschränkungen überwunden. „In diesem
Fall liegt das abrechnungsrelevante Tarifregister nämlich im Gateway, das jeden
Messwert auch automatisch mit einem
Zeitstempel und einer Signatur versieht“,
erläutert Konzelmann. Insgesamt neun
konfigurierbare Tarifregister stehen in der
aktuellen Version 2.0 des Gateways CONEXA von Theben zur Verfügung. Dort werden die Verbrauchsdaten im einfachsten
Fall anhand von Zeitstempel und Signatur
zugeordnet und können dann nach der vorgegebenen Tariflogik abgerechnet werden.
„Aufgrund dessen ist auch in Verbindung
mit Ein-Tarif-Zählern eine differenzierte
Tarifierung möglich“, sagt Ruwen Konzelmann. Auch die Auslesung von RLM-Zählern ist möglich. Über M-Bus nach OMS
(Open Metering System) lassen sich weitere Verbrauchszähler für Strom, Gas, Wasser
und Wärme einbeziehen. Zudem kann das
Gateway EEG-Steuerboxen ansprechen,
um Einspeisungen zeitgesteuert zu- oder
abzuschalten und Energieströme bedarfsgerecht zu lenken. Außerdem eröffnet die
50,2 _ 3/2016
E
Die Tarifregister liegen jetzt im Gateway
und können entsprechend der Vorgaben
des Versorgers konfiguriert werden.
Herr Bisanz, womit müssen sich die betroffenen Netzbetreiber denn nun konkret auseinandersetzen?
Die erste wichtige Einsicht in diesem Zusammenhang betrifft
sicherlich den generellen Wirkungsbereich und die Intention des ISMS. Viele meinen, hier ginge es ausschließlich um
IT-Themen. Das ist zu kurz gegriffen, denn Informationen
sind Assets des Unternehmens, die nur teilweise in IT-Systemen vorliegen. Informationssicherheit ist also wesentlich
mehr als IT-Sicherheit. Das ist natürlich auch absolut sinnvoll,
denn bedenken Sie, was geschehen könnte, wenn Unbefugte in die Netzleitstelle eindringen oder Zugriff auf vertrauliche Dokumente auf den
Schreibtischen der Mitarbeiter
Informationssicherheits-Management
bekämen.
Informationssicherheit
Gibt es denn eine genauere
Spezifikation der betroffenen
Informationen?
Der durch die Netzbetreiber
umzusetzende Sicherheitskatalog, der maßgeblich von der
BNetzA entworfen wurde, umfasst konkrete Vorgaben für die
einzubeziehenden Systeme im
Abschnitt D. Genannt sind hier:
1. Alle zentralen und dezentralen Anwendungen, Systeme
und Komponenten, die für einen sicheren Netzbetrieb
notwendig sind.
2. Alle TK- und EDV-Systeme des Netzbetreibers, welche direkt Teil der Netzsteuerung sind, also unmittelbar Einfluss
nehmen auf die Netzfahrweise.
3. TK- und EDV-Systeme im Netz, deren Ausfall die Sicherheit
des Netzbetriebs gefährden könnte (zum Beispiel Messeinrichtungen an Trafo- oder Netzkoppelstationen).
Information
Informationen
in IT-Systemen
rpresser legen Krankenhäuser mit Computerviren
nimmt eben auch die Gefahr unerlaubter Eingriffe zu. Das
Kontakt: Theben AG, Stephanie van der Velden, 72394 Haigerloch, Tel. +49 7474 692-446, [email protected]
lahm, ein Hacker verschafft sich Zugriff auf die SteuIT-Sicherheitsgesetz und der IT-Sicherheitskatalog sollen den
erungssoftware eines Flugzeugs, der BundesverSchutz kritischer Infrastrukturen verbessern. Durch §3 des
17
fassungsschutz warnt vor Cyberangriffen auf die
IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) vom 25.07.2015 wird §11 des
Stromversorgung – diese und andere Schlagzeilen machen
Energie-Wirtschaftsgesetz (EnWG) geändert, so dass Netzdeutlich, dass die enormen Vorteile moderner Informationsbetreiber im Sinne des EnWG zur Umsetzung der Anfordeund Kommunikationssysteme auch ihren Preis haben. In seirungen des Sicherheitskataloges verpflichtet werden. Dieser
nem IT-Sicherheitsbericht 2015 kommt auch das Bundesamt
verlangt die Einführung eines Informations-Sicherheits-Mafür die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) zu dem einnagement-Systems (ISMS) nach ISO 27001 und dessen Zertifideutigen Schluss, dass „die Anzahl der Schwachstellen und
zierung bis zum 31.01.2018. Betroffen sind 900 Netzbetreiber
Verwundbarkeiten in IT-Systemen weiterhin auf einem sehr
in Deutschland. In der nachfolgenden Ministerverordnung
hohen Niveau liegt.” Grundlage dieses Befunds bilden eigevom 03.05.2016 über Kritische Infrastrukturen nach dem
ne Analysen der heute genutzten Informationstechnik sowie
BSI-Gesetz (BSI-KritisV) werden zusätzlich Schwellwerte für
Informationen über Angriffe auf IT-Systeme und Netze. Ohne
die Größe und Wirkbreite von zu berücksichtigenden Anlagen
jeden Zweifel sind auch die Versorgungsnetze Sicherheitsridefiniert. Innerhalb dieser Schwellwerte liegen 320 Anlagen
siken ausgesetzt – umso mehr, je intelligenter und vernetzdes Energiesektors (120 für Stromerzeugung, 80 für Gasverter sie ausgelegt werden. Mit der Vielfalt und Offenheit der
sorgung, 80 für Fernwärmeversorgung und 40 für Kraftstoffeingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken
und Heizölversorgung).
40
Klaus-Dieter Walter ist als CEO
für die SSV Software Systems in
Hannover tätig. Neben seiner
CEO-Tätigkeit hat er mehre­
re Fachartikel und ­bücher
veröffentlicht. Walter leitet eine
Arbeitsgruppe des Industrie­
forums VHPready, um einen
Standard für die Kommunikati­
on in Virtuellen Kraftwerken zu
schaffen und engagiert sich seit
2012 aktiv in der
M2M Initiative
Deutschland
des Nationa­
len IT­Gipfels
der Bundes­
regierung.
50,2 _ 3/2016
Das hört sich nach einem extrem hohen Aufwand an?
Mit der Verpflichtung zur Einführung eines Managementsystems nach der konzeptionellen Struktur der ISO 27001,
strebt die Bundesregierung an, das Sicherheitsniveau
allgemein und das Bewusstsein für Informationssicherheit
im Besonderen kontinuierlich zu erhöhen. Das der ISO 27001
zugrunde liegende Konzept sieht einen kontinuierlichen
Prozess „Plan-Do-Check-Act“ vor, dessen Reifegrad mit jedem
Durchlauf verbessert wird. Unternehmen sollten diesen
50,2 _ 3/2016
kontinuierlichen Entwicklungsprozess als
Chance begreifen, auch den Reifegrad
der Unternehmensorganisation mittels
des Managementsystems (für Informationssicherheit) stetig zu erhöhen.
Wie ist denn die Ausgangslage bei
den deutschen Netzbetreibern?
Frank Bisanz unterstützt
In kleineren Unternehmen sind oft schon
als Business Consuldie Aufgaben- und Verlaufsdokumentatitant bei arvato Systems
on lückenhaft. Je nach Reifegrad – oft in
Unternehmen aus der
Energiewirtschaft bei der
Korrelation zur Unternehmensgröße (bzw.
Einführung eines ISMS
den verfügbaren Ressourcen) – existieren
auch Rollenmodelle für einzelne Aufgaben und eine mehr oder minder klare
Beschreibung der Geschäftsprozesse. Ein etabliertes Risikomanagement, welches die IT-Sicherheit oder sogar schon die
Informationssicherheit berücksichtigt, ist eher die Ausnahme
und meist nur bei den Großen der Branche, wie etwa bei
EnBW anzutreffen.
In den technischen Bereichen sind teilweise auf Basis des
„Technischen Sicherheits-Managements“ (TSM) des Forum
Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) bzw. des Deutschen
Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) bereits Managementstrukturen etabliert, die als Basis dienen können.
Sicherlich fragen sich viele Netzbetreiber, ob sie die
Anforderungen bis 2018 überhaupt erfüllen können. Wie
kann speziell ein kleines oder mittleres Unternehmen
das Projekt angehen? Was sind sinnvolle erste Schritte?
Ein großer Vorteil des Konzeptes der ISO-Norm liegt in dem
postulierten Ziel, ein für das betreffende Unternehmen angemessenes Managementsystem zu etablieren. Dies beinhaltet
die vernünftige Prämisse, für die Erstzertifizierung einen
mittleren Reifegrad anzustreben, der in den Folgejahren weiterentwickelt wird. Die Unternehmen müssen daher im ersten Schritt der Einführung eines ISMS den für sie angemessenen Scope definieren. Ausgangspunkt sind die Vorgaben des
Sicherheitsanforderungen im IT-Sicherheitskatalog
I. Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN ISO 27001
II. Sicherheitskategorien und Maßnahmen
III. Ordnungsgemäßer Betrieb der betroffenen IKT-Systeme
IV. Netzstrukturplan nach Technologiekategorien gegliedert
V. Risikoeinschätzung
VI. Risikobehandlung
VII. Ansprechpartner IT-Sicherheit
41
4
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Redaktioneller Leitfaden & Themen
50,2 informiert das technische und betriebswirtschaftliche Management im Netzbetrieb über Produkte, Innovationen und Praxiserfahrungen. Gleichzeitig ist es die Informationsplattform für alle strategischen und technischen
Fragestellungen.
Abrechnung Asset Management Automatisierung
EEG-Einspeisung Energiespeicher Erzeugung Fernwirktechnik
Flexibilität Geschäftsmodelle HGÜ Hochspannung Instandhaltung
Intelligente Messsysteme IT Kabel Kommunikationstechnologie
Kontakttechnik Kraft-Wärme-Kopplung Kraftwerke Ladeinfrastruktur
Lastmanagement Leitstellen Leitungsauskunft Marktkommunikation
Mess- und Prüftechnik Messstellenbetrieb Mieterstrom
Mittelspannung Netzberechnung und -simulation Netzintegration
Netz-Services Niederspannung Photovoltaik Prozesse Prüftechnik
Recht Ortsnetzstationen Regelleistung Regulierung Rollout
Schaltanlagen Sicherheit Smart Grid SMGW-A Transformatoren
Trassenbau Überwachung Verteilung Vertrieb Virtuelles Kraftwerk
Wartung Windkraft Workforce-Management
5
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Rubriken
Smart Metering
Das intelligente Messwesen steht im Mittelpunkt der Rubrik Smart Metering. Wir berichten über Hardware, Software und Dienstleistungsangebote, Prozesse und Praxiserfahrungen zum Rollout und Betrieb
der intelligenten Messsysteme, informieren über technische Anforderungen und Standards und diskutieren Geschäftsmodelle.
Netztechnik und –steuerung
Netzausbau und -ertüchtigung gehören zu den zentralen Herausforderungen im aktuellen Netzbetrieb,
doch Investitionen müssen sich rechnen. Innovative Betriebsmittel und Verfahren für alle Spannungsebenen, intelligente Steuerungskonzepte und Projekte zur Netzoptimierung sind die Themen dieser
Rubrik.
Energiespeicher
Die Marktbedingungen sind noch nicht optimal, dennoch bilden Energiespeicher unterschiedlicher
Technik und Leistungsfähigkeit schon heute einen wichtigen Bestandteil der Verteilnetze. Wir berichten
über Entwicklungen und Umsetzungsbeispiele auf dem Weg zum wirtschaftlichen Betrieb.
Überwachung und Instandhaltung
Das Wissen um den Netzzustand ist die Voraussetzung für eine effiziente Instandhaltungsstrategie.
Prüftechnik und Zustandsanalyse sind daher zentrale Themen dieser Rubrik. Darüber hinaus stellen
wir Tools vor, die den Netzbetreiber die Installation und Wartung der Betriebsmittel erleichtern – vom
Crimpwerkzeug bis zum Mobile Workforce Management-System.
Strategie und Prozesse
Die Rubrik thematisiert IT-Lösungen und Dienstleistungen, mit denen bestehende Unternehmens- und
Kundenprozesse optimiert und ein flexibles und effizientes Agieren bei der Realisierung verschiedenster
Marktrollen unterstützt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist das Thema Sicherheit.
6
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Zielgruppen
50,2 adressiert und erreicht alle Betreiber von Stromnetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Folgende Einzelzielgruppen gehören zu den 50,2-Empfängern:
Entscheider bei
Verteilnetzbetreibern
Netz- und Energieplanern
Beratern und Ingenieurbüros
Stromerzeugern
Banken und Investoren
Fachverbänden
Stadtwerken
Fachbehörden und Ministerien
7
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Verbreitung
Auflagenanalyse (laut IVW-Aufnahmeprüfung)
Zielgruppendifferenzierung (Verlagsangaben)
Ausgabe 5/2016
Erscheinung: 5. September 2016
Druckauflage: 6.000 Stück
Ausgabe 5/2016
Erscheinung: 5. September 2016
Verbreitung: 5.839 Stück
Druckauflage
6.000
Freistücke
5.839
519
500
davon Ausland
davon ausgelegte Freistücke
Auslegestellen
Reststücke
Gesamt Verbreitung
Stadtwerke
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Asset Manager
Technische Leitung
1
18,4%
161
5.839
56,1%
Auflagenkontrolle:
Informationsgemein­schaft zur
Feststellung der Verbreitung
von Werbeträgern e.V. (IVW)
Überregionale Versorger
Servicegesellschaften
Energiekonzerne
10,1%
Versorgungsunternehmen
Kraftwerksbetreiber
Energieerzeugung
6,8%
8,6%
Verbände
Organisationen
Ministerien
Behörden
Sonstige Fachadressen
Anbieter
Ing. Büros, etc.
8
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Erscheinungsplan 2017
Ausgabe
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss
Messen / Besonderheiten
1/2017
30. Jan 2017
20. Jan 2017
E-World energy & water 2017, 7. - 9. Februar 2017, Essen
2/2017
3. Apr 2017
17. Mär 2017
New Energy World (Enertec), 5. - 6. April 2017, Leipzig
HanoverIndustrieMesse 2017, 24. - 28. April 2017, Hannover
FNN Fachkongress ZMP 2017, 10. - 11. Mai 2017, Leipzig
3/2017
15. Mai 2017
2. Mai 2017
Intersolar und EES Europe, 31. Mai - 2. Juni 2017, München
4/2017
26. Jun 2017
9. Jun 2017
Nachbericht FNN Fachkongress ZMP 2017
5/2017
28. Aug 2017
11. Aug 2017
Husum Wind, 12. - 15. September 2017, Husum
Metering Days, 19. - 20. September 2017, Fulda
6/2017
2. Okt 2017
22. Sep 2017
Sonderausgabe zum 50,2 Kongress, 17.-19. Oktober 2017, Münster
7/2017
13. Nov 2017
30. Okt 2017
Nachbericht 50,2 Kongress 2017,
VDE/FNN Fachkongress Netztechnik 2017, Nürnberg
8/2017
11. Dez 2017
24. Nov 2017
Vorbericht E-World 2018
Messe-Sonderteil
Die 50,2-Messeausgaben enthalten umfangreiche Messesonderberichterstattungen.
Werbesonderformate werden veranstaltungsgebunden veröffentlicht.
Messe-Sonderteil
9
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Werbemöglichkeiten Print
Anzeigen Standardformate
1/1 Seite
1/2 Seite
Satzspiegel B 185 x H 250
Anschnitt* B 215 x H 280
Satzspiegel B 185 x H 118
Anschnitt* B 215 x H 136
3.660,00 €
2.475,00 €
1/3 Seite
1/4 Seite
quer:
Satzspiegel Anschnitt* hoch:
Satzspiegel Anschnitt* B 185 x H 79
B 215 x H 96
B 58 x H 241
B 73 x H 280
1.980,00 €
Technische Daten:
Herstellungsverfahren: Offsetdruck Euroskala 4c
Heftformat: B 215 x H 280 mm
quer:
Satzspiegel
Anschnitt*
hoch:
Satzspiegel
Anschnitt*
B 185 x H 54
B 215 x H 71
B 90 x H 118
B 60 x H 280
1.670,00 €
*Anschnitt: Beschnittzugaben an den Außenseiten: 3 mm
Heftumfang: ca. 52 Seiten
Auflage: 6.000 Exemplare
10
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Werbemöglichkeiten Print
Fortsetzung
Zuschläge für Umschlagseiten
(nur ganzseitig belegbar)
U2/U3
U4
500,00 €
900,00 €
12 / MuSTERFIRMA
Atur Tem rendis est quunte nem
laut molectotae volor aut od max
Advertorial
Obor adipit doloreet landign iscidunt del dolorpero ex endreetuerit vel del dolum quisissit praessed
dolorem vel do dolorer sim nis nonsequam ex et lortion ex et praeseq uatumsandre veros alit lutet iurerit
dolor ilit praessi. Ectem dolorper inis dolenibh et nisit, quam, vulluptat iureros nonse do cons
Anwender-/Projekt-/Hintergrundbericht
2/1 Seiten
1/1 Seite
1/2 Seite
4.950,00 €
3.490,00 €
2.250,00 €
Sonderformate auf Anfrage
A
s nullutat, sustrud ea conulput
accum nulla aci tat vulla acipit
ut ullan ullandre vel esequamet,
vel inibh el dolessi blandre eros
eum nulluptat, venibh estis nonsectet in et
nis eniamet uerat.
Borper ad tat. Duissit, quismodiam iril
dolorero dip exeros num velit ipit, sum ip
eniatio nsenis dolorpe raessed enissiscilit
nos aliquisisit ut vel in ver ip ex eumsandiam doloborem quat. Ut adipisit faccums
andit, quat. Ure velestrud tet nulputpat.
Duis autat in vulla alis ero enit lor siscipit
autatumsan vel iriurem vero odit, quip eui
exercil et wis eugait eugiam, quissi blandip
et, core del iril ipisi tie tet vel et, conse te
euis do odolessenibh.
Unt dolorperos niscipis
Alit ad euismolor aliquam, velit dolortie
dion ex etuero elessit, vel ut ut am, volor
ipsum dolortie ex eliquat accum qui ero
odoleniam, consequat accum illa sandiam doloborem facil ulpute consecte et
alis dolore molor sim zzriurem dit ing et
num ilit ullandit dolortin eum augait at
Das Leistungsspektrum umfasst alle
Aspekte des ... digendenis volendis dolum etur
remporum doluptiis aut vent quiatur assimincia
ex eosam quas dolorepudam ratur, corit, que nam
Unt dolorperos niscipis
Duis essecte tie dolor susci tis am euipisl
essit adignim dolor adionse quipisi ercilit
augiat. Ut ipit vulla conse volobore moloboreetum et, suscil irit wisit dit zzriustie velesti
ssectem nim quipisit num ipsum aciduis
dip exero eu feum nulputpat. Inciliquat lor
iuscidunt veliquat lor si. at, consequi tem
in volorer at vel exeros delessi Ud dit landionsed dolese faccum ilisim esequis nulput
/ 13
Cil euipis nibh elenibh
eum quis nonse magna
alit dunt illum adipisis
veriureriure dit exero
dolobore velendio
er ipit num qup euguer
odignit, sequat iriure.
susto core ero dolore eugiam inciduis at,
conumsandrem quamet velit nulluptat, quis
ea feugait la feum illam nostrud min ea ad
et, quam ipsusto put ver alisit luptat nosto
consed magnis auguercipit volor irilit la
aliquat nos at. Dui blaoreet nummodo lorconulla facilit lut dolobortisl dolorem iliquip
tisciduis alit nonsequat dunt incillum nos
sustie delisse ndionsequat loreet veraesenit velenis moloborer acipsustrud modit, si.
quam zzrit, sis nullametue min ulla facidunt
augue magna feuis nullan etum nim velent
Tie facipisl ulluptatie tis ad delit nonsed tin
lore elenim vel ex ero odiam ad ero conse
volorem dunt incipisi. To consequam er sis
dio od exerci tinciduis eugiam, conullaor
nit ullan euis exero exeros elent ing eu faci
se velit aut volore dolobore modipit lorper
blamconsecte magna niam dolut feugiam,
se exero dolor ip eliqui tie feugiamcommy
con volore feuipis cilit, sequi eugiamet, core
nostie ex eros aci tem dit dolorero.
dionullaorem dolore mincilit enim ipisi. Dio
Referenzen
Produktvorstellung
Obor adipit doloreet landign iscidunt del dolorpero ex endreetuerit vel
del do dolorer sim nis et praeseq uatumsandre veros alit lutet.
Cil euipis nibh elenibh eum
quis nonse magna alit dunt
illum adipisis dolobore
velendio odignit, sequat.
praessed dui tet ute dolorpercin ullum diat.
Gait prat. Iquis non ullaore facinisit nim
erostio commod dolorem zzrit ad el illandre
minit la faccummy nos nullam dignibh et
volut nit alisl dit alisl eugiat vullamet in el
Firmenportrait
Mustermannfirma ist einer der führenden
deutschen Anbieter von ... modisitio consequos
volenda preperum aut occum volendisque culpa
atur? Erspelia quodi as et autatist utatem delesed que simin pratur a eritam repudan tistium
rehentur, ute sinulpa rchiliq uasintus proviti
aection secumquo dolesti aturit, ut fugiae oditibus il ipicaest et volore, que eat ento quo bea et
moluptat.
exero dionum zzrit ing eliquat, quis nim in
elis do consequ atummy num nulla con velit
aci eugait wismod mincidunt trud ea con
verit autpat alit diam, quipis alit ad esequi
tinis nos alissim dolore duisit vel do od wis
adio consendionse dignim digna olorperos
num nullummy nos nulla feugue eui tat.
eturio. Ellestrum, te est elitasperro vereri vellam
eum vendam quiametur moditia dolupta qui
cum eata dolorem quidi quo omnihilis aut pora
nobisque expliquatur, idelles equaesti beatem.
tempedis corporiae simolum ex et re nosam et
exeraes ma olorem lautaquam reicto blab ipis ni
mquisto eos dolum que prate voluptatis autatur
audipsa ndiciam em expereperum quos into qui
duntectia dolorem velenimin et utatiati aspiene
ctatis cus, sit fugia voluptium ex ex et dit ditaepe
rchicipsam, non earcidem simendae de nat dit,
ut officie nimolo dit, voluptatiam quat acidem
comniae que volupta spellique ducim experovit
quaturi atectur?
Amt Gransee und Gemeinden
AZV Muldental, Halsbrücke
Entsorgungsverband Saar (eVS),
Saarbrücken
EWL Entsorgungs-und Wirtschaftsbetrieb Landau in der Pfalz
onsecest, aute voluptatur rerum et oditam nus
sention sequibus eos sum quo estiur aliquassit
GAD Dresden- Dölzschen
/ MusTerfIrMA
as et esequat emporeped etur,14
sa dem
corest
Gemeinde Königsmoos
quibus, sequian dipsus si esequasperum ta ni
Gemeinde Mertingen
ius dunt, quisi aut el molorpo rerunda ereribus
Gemeinde Mülsen
di apis ex et ut quia consed et qui volor as entisGemeinde Schmiedeberg
Stadt Heiligenhaus (Feuerwehr)
ci conse esequasperum ditium sit aliquas
eventibus doluptia aut dolupta
Stadtwerke Freudenberg
utat nit adiat, quametum ver alit wis dolore
tiscien dantia pliquaes unt eum
Verbandsgemeinde Arzfeld
magna commy nullaore etuerat ut ea augiipsam ex ella quae mint ullorer
Vermessungsbüro Jeschek,
at. Pat. Nonsenibh ex eummodolore doluovidunt, cust qui tentur, officiPlauen
tat. Nosto commy nulputate dolore euissed
um quamus.
VGem. Bad Tennstedt
exeros Susci tet atum zzrit, vel ex exero ex
VGem. Ershausen/
Obor adipit doloreet landign
iscidunt Geismar
del dolorpero ex endreetuerit vel del dolum quisissit praessed dolorem
Produktname
VGem. Wasungen- Am Sand
vel
do
dolorer
sim
nis
nonsequam ex et lortion ex et praeseq uatumsandre veros alit lutet
Acil eossint ut parupta debitat
Wasserverband Burg
issitatur, tempers
periost
re ilit praessi.
Wasserzweckverband
Paartaliurerit
dolor
Ectem dolorper inis
dolenibh et nisit, quam, vulluptat iureros nonse.
nobitio. Itatur sanda commolu
gruppe, Hohenwart
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der proptaspedi optatust volorro dem
fessionellen Beratung von ... bearum sunt aliqui
WAZV Ziesar
s nullutat, sustrud ea conulput
assimag nihicaes verum
duntem int faccum eos ium conem.Te nullate
Produktname Hendis apellac
Stadtwerke Freudenberg
accum nulla aci tat vulla acipit
con ex enduntis restrum
ipsani restorro ditiant que pariame pora nobisque
ercipsus rem rem abore, nam, expero od
Verbandsgemeinde Arzfeld
ut ullan ullandre vel esequamet,
dolorum esti vent hic to
expliquatur, idelles equaesti beatem. Nem aut
quis sintibus ma soluptate labo. Dus. Gendusam
Vermessungsbüro Jeschek,
vel inibh el dolessi blandre eros
consequuntis sinciis est
earchit ape vellut excerci atatem adi tempedis
dolluptae volor aceperum et, sam, si ratque
Plauen
eum nulluptat, venibh estis nonsectet in et
qui arumque volo ius, to dolest
corporiae simolum ex et re nosam et exeraes ma
maximus, ommolup tatem. Aqui nim quo eum
VGem. Bad Tennstedt
nis eniamet uerat.
qui iur magnatiundae nonet reperitem eatur
olorem lautaquam reicto blab ipis ni mquisto
ea dolupta spEndusa sus qui sam anis iliqui
VGem. Ershausen/ Geismar
Borper ad tat. Duissit, quismodiam iril
Bo. Nemporem sin pores esequasperum anda
eos dolum que prate voluptatis autatur audipsa
quae. Et esequasperum volut qui ut aceate ne
dolorero dip exeros num velit ipit, sum ip
deliquaectas repel ma as dem corerro vitame
ndiciam andaepr ovidus nissincia ommodit aquiomnis des autatis etus, quid maxim faccate
Impressum
eniatio nsenis dolorpe raessed
enissiscilit
dicabore, Eveliquiate ellute iniantessi unte occae
ntint, es ilit, sim abo. Nam ea digenim agniscipiati onsedis maio. Bero volorporesse doluptatiis
Für ip
denexInhalt
verantwortlich:
nos aliquisisit ut vel in ver
eumsannientio. Ces doluptio. Ne est et rest ata quo et
necabore, non perum et esci delendam es qui
ent eium nullant auditatur aut ipidendio. Itat
diam doloborem quat. UtMustermannfirma
adipisit faccums GmbH
esse eatur Bo. Nemporem sin pores esequasdollaut atibust, apid estectorem faccatur, tem
laute nis dolo modit voluptas ipit odi imosseq
12345
andit, quat. Ure velestrud
tet Musterstadt
nulputpat.
nobit ulparum restiatur alist, vel intur, to et et
uuntestrum non evende sequas eum quias maiperum que aut landesecteni iur sequatur mo
www.mustermannfirma.de
Duis autat in vulla alis ero
enit lor siscipit
autatumsan vel iriurem vero odit, quip eui
exercil et wis eugait eugiam, quissi blandip
50,2 _1/2013
50,2 _1/2013
et, core del iril ipisi tie tet vel et, conse te
Cil euipis nibh elenibh eum
euis do odolessenibh.
quis nonse magna alit dunt
illum adipisis dolobore
Unt dolorperos niscipis
velendio odignit, sequat.
Alit ad euismolor aliquam, velit dolortie
dion ex etuero elessit, vel ut ut am, volor
ed dolese faccum ilisim esequis nulput verullandit dolortin eum augait at praessed
ipsum dolortie ex eliquat accum qui ero
iureriure dit exero er ipit num qup euguer
dui tet ute dolorpercin ullum diat. Gait
odoleniam, consequat accum illa sandiam
susto core ero dolore eugiam inciduis at,
prat. Iquis non ullaore facinisit nim erostio
doloborem facil ulpute consecte et alis
conumsandrem quamet velit nulluptat, quis
commod dolorem zzrit ad el illandre minit
dolore molor sim zzriurem dit ing et num ilit
ea feugait la feum illam nostrud min ea ad
la faccummy nos nullam dignibh et volut
et, quam ipsusto put ver alisit luptat nosto
nit alisl dit alisl eugiat vullamet in el utat
Produktvorstellung
consed magnis auguercipit volor irilit la
nit adiat, quametuxeros dionum zzy num
aliquat nos at. Dui blaoreet nummodo lornulla con velit aci eugait wismod mincidunt
Produktname Msusto core ero dolore eugiMusterfirMA
/am15
tisciduis alit nonsequat dunt incillum nos
trud ea con verit autpat alit diam, quipis alit
inciduis at, conumsandrem quamet velit
nit velenis moloborer acipsustrud modit,
ad esequi tinis nos alissim dolore duisit vel
nulluptat, qui dit, es et aut landis nis exerum
si.Tie facipisl ulluptatie tis ad delit nonsed
do od wis adio consendionse dignim digna
repudam nonsequi aspide nos eiumqui cuptasandiam doloborem facil ulpute consecte
tin volorem dunt incipisi. To consequam er
olorperos num nullummy nos nulla feugue
spitam
et alis dolore molor sim zzriurem dit
ing voluptatis et et, voluptiunt ipsam
sis nit ullan euis exero exeros elent ing eu
eui tat.
asperes
et num ilit ullandit dolortin eum augait
at tiatust esequasperum dolorendamus
faci blamconsecte magna niam dolut feugipraessed dui tet ute dolorpercin ullumeaqui
diat.test porehent voluptatibea est ellupta
am, con volore feuipis cilit, sequi eugiamet,
cus et fuga. Et occulpa rcitasit omnis
Unt dolorperos niscipis
Gait prat. Iquis non ullaore facinisitquinim
core dionullaorem dolore mincilit enim ipisi.
voluptas porum eos aut explique veliquam
Duis essecte tie dolor susci tis am euipisl
erostio commod dolorem zzrit ad el illandre
enVidemod
quiatibusam, omni dolo mil
essit adignim dolor adionse quipisi ercilit
minit la faccummy nos nullam dignibh
et
evenis
evelit
ea
nihit
aliam
sit
quiaspe
liquae
augiat.
Ut
ipit
vulla
conse
volobore
moloboImpressum
volut nit alisl dit alisl eugiat vullamet in el
Obor adipit doloreet landign iscidunt del dolorpero ex endreetuerit
nullaccae
reetum et, suscil irit wisit dit zzriustie velesti
utat nit adiat, quametuxeros dionum
zzy nis millaborit el inctate sit dolMus
Für den Inhalt verantwortlich:
vel del dolum quisissit praessed dolorem vel do dolorer sim nis nonseraectis
exerunte
moluptam
endis
apellac
ssectem
nim
quipisit
num
ipsum
aciduis
num nulla con velit aci eugait wismod minMustermannfirma GmbH
dip exero eu feum nulputpat. Inciliquat lor
cidunt trud ea con verit autpat alit ercipsus
diam, rem rem abore, nam, expero od quis
12345 Musterstadt
sintibus
ma
soluptate
labo.
Dus.
Gendusam
iuscidunt
veliquat
lor
si.
at,
consequi
tem
in
quipis alit ad esequi tinis nos alissim dolore
et, core del iril ipisi tie tet vel et, conse te euis
s nullutat, sustrud ea conulput
www.mustermannfirma.de
volorer at vel exeros delessi Ud dit landionsduisit vel do od wis adio consendionse
do odolessenibh. Alit ad euismolor aliquam,
accum nulla aci tat vulla acipit ut
Produktname Msusto core ero dolore eugiam
inciduis at, conumsandrem quamet velit nulluptat, qui dit, es et aut landis nis exerum repudam nonsequi aspide nos eiumqui cuptaspitam
voluptatis et et, voluptiunt ipsam asperes tiatust
esequasperum dolorendamus eaqui test porehent voluptatibea est ellupta
qui cus et fuga. Et occulpa
rcitasit omnis voluptas
porum eos aut explique
veliquam enVidemod
quiatibusam, omni dolo
mil evenis evelit ea nihit
aliam sit quiaspe liquae
nullaccae nis millaborit el
inctate sit dolMus raectis
exerunte moluptam.
Atur Tem rendis est quunte nem
laut molectotae volor aut od max
A
Atur tem rendis est quunte
nem laut molectotae volor
A
ullan ullandre vel esequamet, vel
inibh el dolessi blandre eros eum nulluptat,
venibh estis nonsectet in et nis eniamet
uerat.
Borper ad tat. Duissit, quismodiam iril
dolorero dip exeros num velit ipit, sum ip
eniatio nsenis dolorpe raessed enissiscilit
nos aliquisisit ut vel in ver ip ex eumsandiam doloborem quat. Ut adipisit faccums
andit, quat. Ure velestrud tet nulputpat.
Duis autat in vulla alis ero enit lor siscipit
autatumsan vel iriurem vero odit, quip eui
exercil et wis eugait eugiam, quissi blandip
velit dolortie dion ex etuero elessit, vel ut ut
am, volor ipsum dolortie ex eliquat accum
qui ero odoleniam, consequat accum illa
dignim digna olorperos num nullummy nos
nulla feugue eui tat. Duis essecte tie dolor
susci tis am euipisl essit adignim dolor adionse quipisi ercilit augiat. Ut ipit vulla conse
volobore moloboreetum et, suscil irit wisit
dit zzriustie velesti ssectem nim quipisit
impressum
Für den Inhalt verantwortlich:
Mustermannfirma GmbH
12345 Musterstadt
www.mustermannfirma.de
50,2 _1/2013
11
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Werbemöglichkeiten Beilagen
Beilagenformat: Beilagenpreise:
Minimum: B 110 x H 148 mm
Maximum: B 215 x H 280 mm
BeilagengewichtBeilagenpreis/Tsd.
bis 25 g
495,00 €
über 25 g bis 80 g
550,00 €
über 80 g bis 110 g
590,00 €
über 110 g bis 200 g 640,00 €
über 200 g auf Anfrage
Gewicht der Beilagen: maximal 200 g, ansonsten nur
nach Anfrage.
Mehrseitige Beilagen müssen an der längeren Seite
geschlossen sein (Falz oder Heftung).
Beilagen mit Sonderfalzarten (Altarfalz, Leporello
etc.) nur nach Rücksprache mit dem Verlag.
Anlieferungszustand: Beilagen müssen eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten.
Mehraufwände für Aufbereitung werden entsprechend berechnet (bei Zusammenkleben durch Farbe,
elektrostatische Aufladung, Feuchtigkeit, bei geknickten bzw. gequetschten Beilagen oder wenn die Beilagen in zu kleine Lagen verschränkt oder gar zusätzlich
verpackt sind).
Postgebühr/Tsd.: Das zu berechnende Porto für die
Beilage ergibt sich aus der Differenz zu dem Gesamtgewicht der gebuchten Ausgabe und wird nach ET in
Rechnung gestellt.
Beilagenpreise und Postgebühr sind nicht rabattfähig;
keine AE-Provision auf Postgebühr.
Lieferanschrift auf Anfrage.
Anliefertermin: Bis 7 Tage vor Erscheinen der vereinbarten Ausgabe (siehe Erscheinungsplan Seite 8).
Bemusterung bitte vorab.
12
50,2
Werbemöglichkeiten Print/Digital
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Anbieterverzeichnis Jetzt online und in jeder Ausgabe
Musterfirma
Gesellschaft
mbH
Musterfirma
Gesellschaft
mbH
Herr Musterstr.
Manfred Mustermann
123, 12345 Musterstadt
Mustermannstr.
123,123456-0
12345 Musterstadt
Tel. +49 221
Tel. +49 (0) 221/12 34 56 - 0
Fax +49 221 123456-10
Fax +49 (0) 221/12 34 56 - 10
[email protected]
[email protected]
www.musterfirma.de
www.musterfirma.de
Ihr Kurzprofil mit maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Ihr Kurzprofil mit maximal
Zeichen inklusive
Leerzeichen.
Liquodis400
essequae
pero etur?
Nihit ratatur ad mi, consedit aciusam quam, ut
Ed delesse molor iureraut
nulpute mingeu
feum la
incil
dolor ad delivolum aprat.
vitiErat
nonseque
num quam
plibusaped
endiasp eliquatiunt unt exerit ut
quissed te velit non henim aliquam velip exexero digna conse molut autem
et volenti officil laccate porescitatem nist atur, quat acero eume nistemp orrore
eniam, consequi tie faccummolor accummo leniamirit exer irillandit, quisisim
verovitatur aut pelestiist, omnimus doluptatis sa perrum reperiost rae voluptat
dolore dolor incil iusto deliqui tin ulputat uerit, veliquis aliquipit iliquat umque
sandre con ulputpat
in nobis
henisit.es et assunt qui dipit dest opta dem et, quo dolor rerionsedis dios aut
quae sita volorro odiate volorru ptatur.
Mustereintrag
anbieterVerzeichnis
50
Rubriken:
anbieterVerzeichnis
BAUR GmbH
Raiffeisenstraße 8
A-6832 Sulz
Tel. +43 5522 4941-0
Fax +43 5522 4941-3
[email protected]
www.baur.eu
Die BAUR GmbH ist Marktführer in der Wartung und Erhaltung elektrischer
Energieverteilungssysteme und ihrer Komponenten. Die qualitativ hochwertigen
Produkte, die Beratung vor Ort, intensive Schulungen und der umfassende
Service von BAUR garantieren eine optimale Zustandsbestimmung elektrischer
Isolierstoffe und Anlagen der Energieversorgung. Damit leistet das Unternehmen
einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten und störungsfreien
Energieversorgung weltweit.
devolo AG
Charlottenburger Allee 60
52068 Aachen
Tel. +49 241 18279150
[email protected]
www.devolo.de/smart
Die devolo AG liefert Hardware-Lösungen für das Smart Grid. Als PowerlinePionier ist devolo ausgewiesener Experte für die Datenkommunikation über
die Stromleitung. Neben Produkten zur Datenkommunikation im Nieder- und
Mittelspannungsnetz, entwickelt und vertreibt devolo Smart Meter Gateways,
Steuerboxen sowie intelligente Stromzähler. Mit mehreren Produktionsstandorten und einer leistungsstarken Logistik ist devolo ein verlässlicher Partner für
Energieversorger und Netzbetreiber.
Jean Müller GmbH
Elektrotechnische Fabrik
H.J.-Müller-Straße 7
65343 Eltville am Rhein
Tel. +49 6123 604-0
[email protected]
www.jeanmueller.de
JEAN MÜLLER Produkte stehen weltweit für Sicherheit und Zuverlässigkeit in Betrieb
und Handhabung elektrischer Energie. Als zukunftsorientiertes Unternehmen stehen
Qualität und Innovationen an erster Stelle. JEAN MÜLLER bietet seinen Kunden, den
Energieversorgern, Netzbetreibern, Schaltschrankbauern und der Industrie individuell
abgestimmte Lösungen für die elektrische Versorgung. Zum Beispiel: • Sicherungen
und Niederspannungsschaltgeräte • Schaltgerätkombinationen • Stromverteilungskomponente • Elektronische Überwachungs- und Energiemanagementsysteme
50,2 _ 5/2016
SAE IT-systems GmbH & Co. KG
Im Gewerbegebiet Pesch 14
50767 Köln
Tel. +49 221 59808-193
Fax +49 221 59808-60
[email protected]
www.sae-it.de
50,2 _ 5/2016
Print - Anbieterverzeichnis
Ausgezeichnete Innovationsfähigkeit, über 40 Jahre Kompetenz in Fernwirk- und Stationsleittechnik und das erklärte Ziel, Aufgabenstellungen der Kunden stets durch ganzheitliche Lösungen zu erfüllen zeichnen SAE aus. Der Erfolg basiert auf dem Know-how
der 75 Mitarbeiter, die praxisorientierte Feldgeräte und Softwaretools entwickeln, produzieren und bei Bedarf zu installationsfertigen Komplettlösungen zusammenstellen.
Umfangreiche Dienstleistungen, von der Planung bis zur Inbetriebnahme runden das
Portfolio ab und unterstreichen den Anspruch der SAE: Denken in Lösungen
•Smart Meter
•Asset- und Workforce-­
Management
•Energiespeicher
•Netztechnik und
-steuerung
• Strategie und P
­ rozesse
+
51
Online - www.50komma2.de
Logopräsenz mit Firmen-/Leistungsbeschreibung (bis zu 500 Zeichen)
Online (für 12 Monate) und Print (für 6 Ausgaben)
Basispreis (eine Rubrik)
Jede weitere Rubrik
750,00 €
90,00 €
13
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Kontakt
Herausgeber & Kontaktdaten:
Redaktionsleitung:
Petra Quenel
Tel. +49 221 921825-70
[email protected]
sig Media GmbH & Co. KG
Bonner Straße 205
50968 Köln
Objektleitung und Vertrieb:
Stefan Grebe
Tel. +49 221 921825-52
[email protected]
Druck:
D+L PRINTPARTNER GmbH
Schlavenhorst 10
46395 Bocholt
Tel. +49 2871 2466-0
[email protected]
www.dul-print.de
Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. MwSt. Alle Rechte und Änderungen vorbehalten.
Es gelten die AGB der sig Media GmbH & Co. KG in der gültigen Version vom 01.01.2017 unter www.50komma2.de/agb.html
14
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2017
1. Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen
Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck
der Verbreitung. Sämtliche Anzeigenaufträge werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgewickelt. Im Falle von
elektronisch übermittelten Anzeigenaufträgen
kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Computer im Internetangebot
unter www.50komma2.de heruntergeladen und/
oder ausgedruckt werden. Von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vereinbarungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere führt die Unterlassung eines
Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu,
dass die anderweitigen AGB als vereinbart gelten.
2. Unternehmer/Kunde
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verlag
ist Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.
3. Angebote und Auftragserteilung
3.1 Alle Angebote des Verlages sind freibleibend.
Mit dem Anzeigenauftrag gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die
Annahme des Angebotes ausdrücklich schriftlich
durch Auftragsbestätigung erklärt. Wird ein Anzeigenauftrag auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben, wird der Verlag den Zugang des
Auftrages schriftlich bestätigen, allerdings stellt
die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche
Annahme des Auftrages dar. Eine verbindliche Annahme liegt auch bei der Anzeigenaufgabe auf
elektronischem Wege erst vor, wenn der Verlag die
Annahme des Angebotes ausdrücklich per Auftragsbestätigung erklärt. Gleiches gilt bei mündlich
(fernmündlich) erteilten Aufträgen. Auch hierbei ist
erst die verbindliche Annahme durch den Versand
der Auftragsbestätigung durch den Verlag erklärt.
3.2 Der Verlag ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des Kunden
innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe
anzunehmen. Anzeigen sind im Zweifel, falls keine
Ausgabenfestlegung ausdrücklich erfolgt, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahrgangs (Januar
bis Dezember) nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum
Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist
abgerufen und veröffentlicht wird.
3.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4. Auftragserfüllung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.
5. Rücktritt
Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt
vom Vertrag aus wichtigem Grund. Die Erklärung
des Rücktritts muss spätestens eine Woche vor
dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich oder in Textform eingegangen sein. Bei Ein-/
Durchheftern und allen verbindlich zugesagten
Vorzugsplätzen einschließlich Umschlag- und
Sonderseitenplatzierungen akzeptiert der Verlag
keinen Rücktritt aus beim Auftraggeber liegenden
wichtigen Gründen.
6. Ausgabenbezogene Aufträge
6.1 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen,
die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag
eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
6.2. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund
ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit
dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Auftragsablehnung
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
Druckdaten nicht rechtzeitig (spätestens bis zum
in den jeweils gültigen Mediadaten ausgedruckten
jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin) vom
Auftraggeber an den Verlag geliefert, so geht dies
voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag hat
in einem solchen Fall Anspruch auf vollständige
Bezahlung der gebuchten Anzeige/Beilage.
9. Druckqualität und Ersatzansprüche
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der
Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Farbliche Abweichungen sind nur dann als qualitative Beeinträchtigung anrechenbar, wenn die farbliche Widergabe
im besonderen Maße von der üblichen herstellungsbedingten Farbvarianz abweicht. Lässt der
Verlag eine ihm zum Abdruck einer Ersatzanzeige
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Der
Verlag ist berechtigt, die Art der von dem Auftraggeber gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10. Fristen
Kunden haben dem Verlag etwaige bestehende
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Abdruck der Anzeige (Erscheinungstermin) schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf der
8. Rechtzeitigkeit der Motivlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes Zwei-Wochen-Frist ist die Geltendmachung von
und einwandfreier Druckunterlagen oder der Bei- offensichtlichen Mängeln durch den Unternehmer
lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- ausgeschlossen.
kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglichen Ersatz
an. Werden Motive und Druckunterlagen bzw.
15
50,2
Das Magazin für intelligente Stromnetze
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2017
11. Haftung des Verlages
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Dies gilt nicht für Personenschäden (Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit) und Schäden
nach dem Produkthaftungsgesetz, für diese Schäden haftet der Verlag nur im Fall nachgewiesener
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag
vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische
Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag
verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung
entstanden sind, haftet der Verlag auch dann,
wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist
eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Nachweispflicht
obliegt alleine dem Auftraggeber.
Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht auf der Rechnung
etwas anderes vermerkt ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von
8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
16. Agenturaufträge und AE-Provisionen
Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in
deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbemittler, Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von
der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. AE-Provisionen können nur
nachweislich an im Auftrag eines Kunden/Mandanten agierende Werbe- und Mediaagenturen
12. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind aus technischen Gründen geleistet werden. 15% vom Nettoauftragswert ist
die maximale Provisionshöhe, die an solche Agennicht vor Drucklegung lieferbar.
turen geleistet werden kann.
13. Größenvorschriften und Formate
Sind keine besonderen Größenvorschriften ge- 17. Belege
geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche Der Verlag liefert mit der Rechnung oder mit sepatatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu rater Post auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an
Grunde gelegt.
seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
14. Gültige Preise
des Verlages über die Veröffentlichung und VerDie angebotenen Anzeigenpreise in der jeweils breitung der Anzeige.
gültigen Preisliste sind bindend.
18. Kosten für Druckunterlagen und Datenbe15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedin- arbeitung
gungen
Kosten für die Anfertigung bestellter DruckvorlaFalls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, gen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung gewünschte oder zu vertretende Änderungen in
(Datum des Erscheinungstermins) der Anzeige übersandten Druckdaten ursprünglich vereinbarübersandt. Die Zahlung der Rechnung hat ohne ter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
19. Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist
- die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 25 Prozent unterschritten wird.
Bei Einzelbuchungen für Anzeigen oder Beilagen
in einzelnen Ausgaben entsteht erst dann ein
Preisminderungsanspruch des Kunden, wenn die
Auflagenhöhe einer Ausgabe im Vergleich zum
Auflagendurchschnitt des letzten Quartals um 40
Prozent reduziert ist. Die Nachweispflicht über
die entsprechende Auflagenreduzierung obliegt
dabei alleine dem Auftraggeber. Darüber hinaus
sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Verträge
und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages,
also Köln.
21. Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Es gelten zudem die gültigen steuerlichen- und Finanzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
22. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
einschließlich der Regelungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen
zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen
Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann
die jeweils rechtlich gültige Regelung. Etwaige
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB haben
schriftlich zu erfolgen.
23. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen
der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag angegebenen Daten, insbesondere die im Rahmen der
Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen
personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem
Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet
und genutzt werden, zu dem der Auftraggeber
dies angegeben hat, sofern keine Einwilligung in
eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum
Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten
des Auftraggebers bzw. eines Interessenten im
Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung
sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu
speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich
ist, um den Auftraggeber die Inanspruchnahme
der Leistungen des Verlages zu ermöglichen und
eine Abrechnung vornehmen zu können. Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei
dem Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich
seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG
sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen,
die ihm aus dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich
einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für
die Erfüllung der Zwecke der Vertragsanbahnung
und Vertragsabwicklung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter
entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.