50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Mediadaten 2017 Print 2 / 2 0 1 5 Einzelpreis 12,00 € Das Magazin für intelligente Stromnetze Einzelpreis 12,00 € Netztechnik und -steuerung SoNdertheMa Daten- und Energiespeicher Stromspeicher als Kraftwerkersatz Smart Meter 19:30:00 19:45:00 20:00:00 20:15:00 20:30:00 20:45:00 21:00:00 21:15:00 21:30:00 21:45:00 22:00:00 22:15:00 Das Magazin für intelligente Stromnetze Supraleitende Kabel für Innenstädte Einzelpreis 12,00 € 50,2 Konzepte zur Spannungstabilisierung Kartenbasierte Disposition Energiespeicher Strategie & Prozesse Verwendung als Regelenergie Kostengünstige Ladeinfrastruktur Netzsteuerung Sicherheitskonzepte für Smart Grids Asset Management Recht und Politik Integration von Daten und Prozessen Verpachtung von Erzeugungsanlagen Einzelpreis 12,00 € 50,2 Einzelpreis 12,00 € Starke Impulse Smart Metering Spannung unter neuen Vorzeichen EnBW entwickelt Standardlösungen für den Rollout Smart Metering Spannungs- Die Stromtransport Schaufenster Intelligente Energie Smart Metering Bereit für den Rollout? Das Magazin für intelligente Stromnetze Das Magazin für intelligente Stromnetze Netztechnik und -steuerung Workforce Management Netzsteuerung 2 / 2 0 1 6 Netztechnik www.50komma2.de Zur Bedeutung der ISO 55000 Smart Meter Bewegung bei Gateway Administration ISSN 2199-4102 Asset Management Power-to-Gas: Vor- und Nachteile 1 / 2 0 1 6 Energiespeicher 4 / 2 0 1 5 Einzelpreis 12,00 € 3 / 2 0 1 5 50,2 ISSN 2199-4102 Ein Schlüssel zum Intelligenten Verteilnetz ISSN 2199-4102 www.50komma2.de www.50komma2.de Moderne Simulationsmethoden Intelligente Ortsnetzstationen Kabel – Lebensadern intelligenter Netze Informationssicherheit 22:30:00 Standardisierung & Datenschutz Asset Management Einzelpreis 12,00 € 5 / 2 0 1 6 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze 4 / 2 0 1 6 Einzelpreis 12,00 € 50,2 3 / 2 0 1 6 Das Magazin für intelligente Stromnetze Das Magazin für intelligente Stromnetze 1 / 2 0 1 5 50,2 2 / 2 0 1 4 50,2 1 / 2 0 1 4 Preisliste Nr. 4, gültig ab 01.01.2017 Ausgleich steigt Netztechnik und -steuerung Sichere Produktion von Smart MeterGateways EWE Netz erprobt Weitbereichsregelung E-world energy & water 2016 Sonderteil HannoverMesse 2016 Workforce Management Energiespeicher IT und Prozesse Strom umsonst Lemonbeat Netztechnik und -steuerung Überwachung und Instandhaltung Kompakte Anschlusstechnik Mobile Instandhaltung in Bielefeld Smart Meter Energiespeicher Mieterstrommodell in Konstanz Smart Power Flow ISSN 2199-4102 www.50komma2.de Smart Metering (K)eine Frage des Geldes www.50komma2.de Netztechnik und -steuerung Netzintelligenz für Niederstetten ISSN 2199-4102 ISSN 2199-4102 www.50komma2.de ISSN 2199-4102 www.50komma2.de Leitungsauskunft neu gedacht Netztechnik und -steuerung Überwachung und Instandhaltung Zustandsdaten aus der Westnetz schafft Niederspannung Kabel-Fehlschnitte ab Smart Metering Energiespeicher Das Modul SAP IM4G Virtueller Großspeicher bei N-ERGIE Überwachung und Instandhaltung Kommunikation im Smart Grid Panoramabilder für Planung und Service Smart Metering Messevorbericht Technik für intelligente Intersolar und ees Europe Tarifierung 22. bis 24. Juni 2016 in München Maßgeschneidertes Wetterinformationsund Frühwarnsystem Energiespeicher Speicherlösung der Megawatt-Klasse ISSN 2199-4102 www.50komma2.de Wirtschaftlickeit bestätigt Netztechnik und -steuerung ISSN 2199-4102 www.50komma2.de Energiespeicher ISSN 2199-4102 www.50komma2.de Smart Metering Praxistests für den Rollout Überwachung und Instandhaltung Überwachung und Instandhaltung N-ERGIE diagnostiziert Kabelzustände IT & Prozesse Regionalität schafft Wettbewerbsvorteile Sonderseiten 2 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Titelcharakteristik Vernetzte Versorgung 50,2 bringt Aufmerksamkeit Die Stromnetze sind seit einigen Jahren von einem fundamentalen Wandel der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen – weit über die Energiewende hinaus. Insbesondere im Verteilnetz wird sichtbar, welche Herausforderungen die Energiewirtschaft zukünftig zu bewältigen hat, und wie sie angegangen werden. Das Magazin 50,2 thematisiert Konzepte und Technologien für die Stromnetze der Zukunft. Print-Medien sind für Fach- und Führungskräften bei Netzbetreibern und Stadtwerken nach wie vor die wichtigste Informationsquelle. Das ergab eine Marktstudie des sig Media-Verlags im Jahr 2014, bei der insgesamt über 800 Personen dieser Zielgruppe befragt wurden: 83 Prozent gaben an, sich vorwiegend in Zeitschriften und Fachmedien über Neuerungen und Entwicklungen informieren. Mit dem Magazin 50,2 ist ein Printmedium am Markt, das mit seiner ganz besonderen Gestaltung die Zielgruppe in idealer Weise erreicht. 50,2- Synonym für intelligente Netze Namensgeber unseres Magazins ist die 50,2 Hz-Problematik. Erhöht sich die Netzfrequenz auf diesen kritischen Wert, drohen Netzausfälle. Das Magazin 50,2 steht also sinnbildlich für die Versorgungssicherheit der Zukunft und berichtet über sämtliche Aktivitäten, die eine sichere, stabile, wirtschaftlich und ökologisch tragfähige Stromversorgung ermöglichen. Unabhängig und spannend 50,2 ist unabhängig von politischen oder anderen Interessen. Unser Ziel ist die objektive Berichterstattung über das Marktgeschehen und den praktischen Netzbetrieb. Deshalb genießt die fachjournalistische Arbeit der 50,2-Redaktion das besondere Vertrauen der Leser. 3 50,2 Informationsplattform für intelligente Netze Das Magazin für intelligente Stromnetze 50,2 verbindet als modernes Fachmedium sämtliche relevanten Informationskanäle. Das Print-Magazin erreicht über 5.500 Adressaten im personalisierten Direktversand und tritt mit dem Anspruch an, das markt- und meinungsführende Magazin für intelligente Netze zu sein. Unter www.50komma2.de findet der Leser eine unabhängige Informationsplattform zu allen Aspekten des Netzbetriebs. Neben Hintergrundinformationen, News und interessanten Links bieten Anbieterverzeichnisse und Anwendungsbeispiele dem Besucher hohe Mehrwerte. Über Twitter und E-Mail-Newsletter informieren wir proaktiv über wichtige Entwicklungen am Markt. NETZTECHNIK UND STEUERUNG NETZTECHNIK UND -STEUERUNG Kommunikationsstandard für Das Industrieforum VHPready e.V. hat im vergangenen Herbst die Spezifikationen zu VHPready 4.0 verabschiedet. Klaus-Dieter Walter war an der Entwicklung beteiligt und erläutert den neuen Kommunikationsstandard, der die Realisierung virtueller Kraftwerke aus unterschiedlichen Energieanlagen unterstützen soll. SMART METERING Smart Grid U m das datentechnisch vernetzte Smart Grid mit automatisierter Ausgleichsregelung zwischen Energieerzeugung und Energiebedarf ist es inzwischen relativ still geworden. Die staatlichen Fördergelder wurden schon vor einigen Jahren verteilt. Die Projekte sind längst ausgelaufen. Sie haben in der Praxis so gut wie keine Spuren hinterlassen. Die Abschlussberichte sind geschrieben und in den (virtuellen) Schubladen verschwunden. Um trotz suboptimaler Voraussetzungen zukünftig Virtuelle Kraftwerke auf Basis anerkannter Standards zu betreiben, hat das Industrieforum VHPready e.V. die Spezifikationen und Umsetzungsempfehlungen zu B ei Mobilfunk- und Internetanbietern gehören differenzierte Tarife zu den wichtigsten Marketing- und Vertriebsinstrumenten: Jeder Anbieter hat verschiedene Kostenmodelle für unterschiedliche Nutzerprofile im Portfolio, damit jeder Kunde das für seinen individuellen Bedarf günstigste Angebot wählen kann. Einzelne Unternehmen bieten sogar die Möglichkeit, Leistungen ganz individuell zu konfigurieren. Damit liegen sie richtig, denn Individualität ist nach Stand der modernen Marketingforschung heute der Schlüssel zu Kundengewinnung und -bindung – weit mehr noch als der günstigste Preis. Dass sich über Tarife auch die Netzauslastung steuern lässt, war bei Telefonanbietern bereits vor der Einführung des Mobilfunks bekannt: Telefonieren war damals in der „Schwachlastzeit“ nach 18 Uhr günstiger. Deutsche Stadtwerke und Versorger stehen dagegen bei der Tarifierung noch am Anfang. 16 Standardkonforme Kommunikation für Energieanlagen Die VHPready 4.0-Spezifikationen liefern einen technischen Beitrag zur Realisierung der deutschen Energiewende mit Hilfe virInfrastruktur Stadtwerken und Versorgern 50,2 _ 3/2016 die Möglichkeit, ihre Prognose-, Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse an den tatsächlichen Gegebenheiten auszurichten. Diese basieren heute immer noch vielfach auf Schätzungen, sogenannten Standardlast- und Standardeinspeiseprofilen. 28 Neue Spielräume Durch intelligente Tarifmodelle können Stadtwerke und Netzbetreiber ihre Steuerungsmöglichkeiten in vielerlei Hinsicht erweitern. Der Schlüssel ist das Smart Meter-Gateway. VHPready 4.0 verabschiedet und veröffentlicht. Dadurch steht nun ein erster Standard zur Realisierung virtueller Kraftwerke (VK) mit unterschiedlichen Energieanlagen zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine betreiberübergreifende Interoperabilität und setzt die IT-Security-Anforderungen der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TransnetBW und Tennet TSO um. Eichrechtliche Voraussetzungen Als eichrechtlich zuständige Behörde beschäftigt sich auch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) bereits seit mehr als fünf Jahren mit den modernen Zählern und insbesondere den Gateways. In einer PTB-Studie aus dem Jahr 2011 werden die Möglichkeiten und Chancen von multi-tarif- fähigen MessI T U N temen D P R OundZKommunikationssysESSE gewürdigt. Allerdings heißt es dort Die eichrechtliche Zulassung des Gateway gewährleistet, dass die erfassten und über tragenen Daten für Abrechnungszwecke ein gesetzt werden können. Zwar hat der Privatkunde vielerorts die Möglichkeit, zwischen konventionell erzeugtem und „Ökostrom“ zu wählen, doch zeit- und lastvariable Tarife sind nur in wenigen Ausnahmefällen verfügbar. So etwa bei den Allgäuer Überlandwerken, die schon seit über drei Jahren zwei „smarte“ Tarife anbieten. Diese ermöglichen es den Kunden, ihren Verbrauch praktisch permanent zu kontrollieren und motivieren ihn, auf günstigere Schwachlastzeiten auszuweichen. Die Stadtwerke Konstanz realisieren gemeinsam mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ein sogenanntes Mieterstrommodell, über das die Bewohner von günstigem Strom aus KWK- und PV-Anlagen profitieren (siehe 50,2 Ausgabe 1/2016) und die regenerativ erzeugte Energie besser in das Netz integriert werden kann. In der Tat hat bereits ein zweistufiger Tarif Auswirkungen auf die Netzstabilität. Bei Gewerbe- und Industriekunden mit größerem Stromverbrauch liegt das Potenzial für tarifliche Anreize noch deutlich höher – zumal in diesem Segment bereits Steuerungssysteme existieren, über die sich der Stromverbrauch auf Basis viertelstündlicher Strompreissignale anpassen lässt. Mess- und Kommunikationstechnik als Schlüssel Dass derartige Konzepte bislang noch kaum zum Einsatz kommen, liegt in der aktuell eingesetzten Messtechnik begründet, wie Ruwen Konzelmann, Key Account Manager des Gateway-Herstellers Theben, erläutert. „Im konventionellen Messwesen ist der Tarif an das Zählerwerk geknüpft“, sagt Konzelmann. In der Praxis verfügt der Stromkunde also über einen Zähler, an dem sein Verbrauch ausgelesen und auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Tarifs abgerechnet wird. Im Fall des Betriebs einer Nachtspeicherheizung etwa kommt zusätzlich ein Zwei-Tarif-Zähler zum Einsatz, der zwischen dem Hoch- und Niedrigtarif differenziert. Baut sich der Kunde nun eine PV-Anlage auf sein Dach, benötigt er einen dritten Zähler und so weiter. Differenzierte Tarife sind damit praktisch nicht realisierbar. Mit der Möglichkeit, Verbrauchsdaten digital zu erfassen, auszulesen und an den Versorger zu übertragen, werden diese 50,2 _ 3/2016 auch: „Der Verbraucher soll nicht nur Informationen über günstige Tarife erhalten und seinen Verbrauch entsprechend steuern können, er möchte auch Vertrauen in die Erstellung, die Korrektheit und die Zuverlässigkeit der Abrechnung der genutzten Energie aufbauen und konserviert wissen. Dieses Vertrauen wird aktuell durch eine eichrechtlich vorgeschriebene Überprüfbarkeit von Abrechnungen gesichert. Diese trägt dafür Sorge, dass der Verbraucher in einfacher Weise oder mit einfachen Mitteln seine Abrechnung überprüfen kann.“ (Smart Meter: Vergleichende Studie zu Verbrauchsabrechnungsverfahren). Die innerstaatliche Bauartzulassung PTB 50.7-A bestätigt, dass ein Gerät dem gültigen Eichrecht entspricht und die erfassten und übertragenen Daten für Abrechnungszwecke eingesetzt werden können. tueller Kraftwerke. Damit lassen sich Großkraftwerke mit problematischer Primärenergie durch dezentrale Energieanlagen mit umweltfreundlicheren Techniken ersetzen. Die intelligente Steuerung weiträumig verteilter Energieanlagen mittels sicherer, standardbasierter Kommunikation sowie die Speicherung elektrischer Energie in Form von Wärme oder Gas schaffen die Voraussetzung für Verbundsysteme mit vielfältigen Möglichkeiten zum Ausgleich der schwankenden Energienachfrage in öffentlichen Netzen. Darüber hinaus lässt sich die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien optimieren. So können zum Beispiel moderne Heizungssysteme (KWK-Anlagen, Wärmepumpen), Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen, steuerbare Lasten und Speichersysteme durch die Erweiterung mit einer sicheren VK-Kommunikationsschnittstelle in die öffentliche Stromversorgung eingebunden werden und einen Beitrag zum Umbau des zentralen Energienetzes in ein zukunftsfähiges dezentrales Netz leisten. Virtuelle Kraftwerke werden von den Betreibern in der Regel für den Energiehandel genutzt. Die Zielmärkte sind über die Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange = EEX) erreichbar. Aber auch der ÜNB-Netzregelverbund bietet ein großes Nachfragepotenzial. Hier wird zum Beispiel die sogenannte Sekundär-Regelleistung (SRL) benötigt, um das Gleichgewicht zwischen physikalischem Stromangebot und der Nachfrage im ÜNB-Regelverbund und damit die Stabilität der deutschen Stromnetze zu gewährleisten. SRL lässt sich sowohl über dezentrale Erzeuger (positive Regelleistung) als auch mittels orchestrierter Lasttrennung beziehungsweise Abregelung (negative Regelleistung) mit einem virtuellen Kraftwerk erzeugen. Universelle Datenpunkte Den funktionalen Kern von VHPready 4.0 bildet eine umfangreiche Datenpunktliste. Sie unterstützt die Integration unterschiedlicher Energieanlagen in Virtuelle Kraftwerke unter Zuhilfenahme der Fernwirkprotokolle IEC 60870-5-104 oder IEC 61850-7-420 und TCP/IP als Transport- und Netzwerkprotokolle. Neben einem Anlagenpark mit einem Verbund verschiedener Energiesysteme ermöglicht diese Datenpunktliste die Einbindung von BHKWs, Windkraft- und Solaranlagen, Wärmepumpen, Kesseln und S M A RBatterien, T M E TElektroheizungen, ERING Pufferspeichern. Darüber hinaus existieren Datenpunkte für Zähler und externe Meldekontakte. In In einem Virtuellen Kraftwerk nach VHPready 4.0 werden dezentrale Energieanlagen (Technische Einheiten = TE) per Fernwirkverbindung mit einer Leitstelle (LS) verbunden. Die Verbindung wird durch geschlossene Benutzergruppen in Mobilfunknetzen und ein zusätzliches VPN (Virtual Private Network) auf Basis der vom BSI empfohlenen Transport Layer Security (TLS) in der Version 1.2 geschaffen. der Datenpunktliste findet man genaue Vorgaben für die Datenformate, die zwischen LS und TE sowohl in Überwachungsrichtung (von der TE zur LS) als auch in Kontrollrichtung (von der LS zur TE) ausgetauscht werden. Die VHPready-Experten gingen beim Entwurf der neuen Spezifikation davon aus, dass das jeweilige Fernwirkprotokoll nicht direkt in der Anlagensteuerung (TE-Steuerung), sondern in einem vorgeschalteten VHPready-Kommunikations-Gateway beziehungsweise -Adapter terminiert wird. Daher wurde beim Festlegen der Datenpunkte darauf geachtet, dass sich diese relativ einfach in andere Anlagenprotokolle, wie zum Beispiel Modbus, konvertieren lassen. Mit anderen Worten: Die bereits existierende Steuerung einer Energieanlage muss für den Einsatz innerhalb eines VHPready 4.0-VK nicht verändert werden. Die Umsetzung der Datenpunkte und Protokolle erfolgt in einem kombinierten Security/Applikations-Gateway. Beim Entwurf der Datenpunktliste wurde des Weiteren berücksichtigt, dass mit einem Virtuellen Kraftwerk unterschiedliche Energiemärkte respektive Marktsegmente bedient werden. Neben dem Spotmarkt der EEX unterstützen die Datenpunkte die Vermarktung von Regelleistung im Netzregelverbund der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Aber auch andere Formen der Direktvermarktung sind technisch möglich. Sichere Kommunikationspfade Die IT-Security für ein VHPready 4.0-konformes VK basiert auf einem zweistufigen Konzept, wenn mit Hilfe der dezentralen Energieanlagen Sekundär- Diese Zulassung erhielt die CONEXA 2.0 bereits 2012. 50,2 „Uns_ 3/2016 war damals schon klar: Die Zulassung des Gateways durch die PTB ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit der Anwender überhaupt Tarifmodelle umsetzen kann”, erinnert sich Ruwen Konzelmann, der bereits seit 2009 die Entwicklung der intelligenten „Kommunikationspforte“ bei Theben begleitet. Um die eichrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, arbeitete das Haigerlocher Unternehmen damals eng mit dem Fachbereich Messtechnik der Stadtwerke Ulm zusammen. Unter der Kennzeichnung EA 50 werden in der dort angesiedelten Prüfstelle Elektrizitätszähler und Zusatzeinrichtungen entsprechend den Anforderungen des Eichgesetzes und der Eichordnung geprüft und geeicht. „Für uns war es wichtig, einen erfahrenen Partner mit guten Kontakten zur PTB zu haben, um mit unserem Produkt den hohen Anforderungen gerecht zu werden“, führt Konzelmann aus. So wurden wichtige Fragen der Zulassung gemeinsam direkt mit der Bundesanstalt in Braunschweig diskutiert. Nicht zuletzt ging es darum, für das Gateway neue, marktgerechte Prüfverfahren zu schaffen, die bei der technischen Bundesbehörde und den Landeseichämtern Zustimmung finden. Im Ergebnis stand ein zweigeteiltes Konzept der auf Linux basierenden Gerätesoftware: Der eichpflichtige Softwarebereich der CONEXA ist „eingefroren“, also nach der Eichung nicht mehr zu verändern. Im Bereich der Applikationen und dem Verbindungsrouting dagegen sind Fernwartung und Updates möglich. Damit kann die CONEXA mit künftigen Entwicklungen Schritt halten. Zwischenzeitlich ist bereits die dritte Generation auf dem Markt, und derzeit befindet man sich bei Theben in der Entwicklung und Zertifizierung BSI-konformer Smart-Meter-Gateways. „Die Erfahrung aus den ersten Entwicklungen ist dabei in die aktuellen Geräte und Systemkomponenten eingeflossen“, berichtet Ruwen Konzelmann. So wurde das Gerät um ein separates Steckmodul ergänzt, in dem sich modulare Schnittstellen für spezifische vom Versorger gewünschte Anwendungen befinden – etwa für die Anbindung von Gebäudesystemtechnik Damit könne man auch mit dem BSI-Gateway eine gewisse Flexibilität bieten, ohne dass eine mehrfache Zertifizierung notwendig würde. 29 Informationssicherheit ist mehr als IT-Sicherheit Sicherheit im Netz Einschränkungen überwunden. „In diesem Fall liegt das abrechnungsrelevante Tarifregister nämlich im Gateway, das jeden Messwert auch automatisch mit einem Zeitstempel und einer Signatur versieht“, erläutert Konzelmann. Insgesamt neun konfigurierbare Tarifregister stehen in der aktuellen Version 2.0 des Gateways CONEXA von Theben zur Verfügung. Dort werden die Verbrauchsdaten im einfachsten Fall anhand von Zeitstempel und Signatur zugeordnet und können dann nach der vorgegebenen Tariflogik abgerechnet werden. „Aufgrund dessen ist auch in Verbindung mit Ein-Tarif-Zählern eine differenzierte Tarifierung möglich“, sagt Ruwen Konzelmann. Auch die Auslesung von RLM-Zählern ist möglich. Über M-Bus nach OMS (Open Metering System) lassen sich weitere Verbrauchszähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme einbeziehen. Zudem kann das Gateway EEG-Steuerboxen ansprechen, um Einspeisungen zeitgesteuert zu- oder abzuschalten und Energieströme bedarfsgerecht zu lenken. Außerdem eröffnet die 50,2 _ 3/2016 E Die Tarifregister liegen jetzt im Gateway und können entsprechend der Vorgaben des Versorgers konfiguriert werden. Herr Bisanz, womit müssen sich die betroffenen Netzbetreiber denn nun konkret auseinandersetzen? Die erste wichtige Einsicht in diesem Zusammenhang betrifft sicherlich den generellen Wirkungsbereich und die Intention des ISMS. Viele meinen, hier ginge es ausschließlich um IT-Themen. Das ist zu kurz gegriffen, denn Informationen sind Assets des Unternehmens, die nur teilweise in IT-Systemen vorliegen. Informationssicherheit ist also wesentlich mehr als IT-Sicherheit. Das ist natürlich auch absolut sinnvoll, denn bedenken Sie, was geschehen könnte, wenn Unbefugte in die Netzleitstelle eindringen oder Zugriff auf vertrauliche Dokumente auf den Schreibtischen der Mitarbeiter Informationssicherheits-Management bekämen. Informationssicherheit Gibt es denn eine genauere Spezifikation der betroffenen Informationen? Der durch die Netzbetreiber umzusetzende Sicherheitskatalog, der maßgeblich von der BNetzA entworfen wurde, umfasst konkrete Vorgaben für die einzubeziehenden Systeme im Abschnitt D. Genannt sind hier: 1. Alle zentralen und dezentralen Anwendungen, Systeme und Komponenten, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind. 2. Alle TK- und EDV-Systeme des Netzbetreibers, welche direkt Teil der Netzsteuerung sind, also unmittelbar Einfluss nehmen auf die Netzfahrweise. 3. TK- und EDV-Systeme im Netz, deren Ausfall die Sicherheit des Netzbetriebs gefährden könnte (zum Beispiel Messeinrichtungen an Trafo- oder Netzkoppelstationen). Information Informationen in IT-Systemen rpresser legen Krankenhäuser mit Computerviren nimmt eben auch die Gefahr unerlaubter Eingriffe zu. Das Kontakt: Theben AG, Stephanie van der Velden, 72394 Haigerloch, Tel. +49 7474 692-446, [email protected] lahm, ein Hacker verschafft sich Zugriff auf die SteuIT-Sicherheitsgesetz und der IT-Sicherheitskatalog sollen den erungssoftware eines Flugzeugs, der BundesverSchutz kritischer Infrastrukturen verbessern. Durch §3 des 17 fassungsschutz warnt vor Cyberangriffen auf die IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) vom 25.07.2015 wird §11 des Stromversorgung – diese und andere Schlagzeilen machen Energie-Wirtschaftsgesetz (EnWG) geändert, so dass Netzdeutlich, dass die enormen Vorteile moderner Informationsbetreiber im Sinne des EnWG zur Umsetzung der Anfordeund Kommunikationssysteme auch ihren Preis haben. In seirungen des Sicherheitskataloges verpflichtet werden. Dieser nem IT-Sicherheitsbericht 2015 kommt auch das Bundesamt verlangt die Einführung eines Informations-Sicherheits-Mafür die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) zu dem einnagement-Systems (ISMS) nach ISO 27001 und dessen Zertifideutigen Schluss, dass „die Anzahl der Schwachstellen und zierung bis zum 31.01.2018. Betroffen sind 900 Netzbetreiber Verwundbarkeiten in IT-Systemen weiterhin auf einem sehr in Deutschland. In der nachfolgenden Ministerverordnung hohen Niveau liegt.” Grundlage dieses Befunds bilden eigevom 03.05.2016 über Kritische Infrastrukturen nach dem ne Analysen der heute genutzten Informationstechnik sowie BSI-Gesetz (BSI-KritisV) werden zusätzlich Schwellwerte für Informationen über Angriffe auf IT-Systeme und Netze. Ohne die Größe und Wirkbreite von zu berücksichtigenden Anlagen jeden Zweifel sind auch die Versorgungsnetze Sicherheitsridefiniert. Innerhalb dieser Schwellwerte liegen 320 Anlagen siken ausgesetzt – umso mehr, je intelligenter und vernetzdes Energiesektors (120 für Stromerzeugung, 80 für Gasverter sie ausgelegt werden. Mit der Vielfalt und Offenheit der sorgung, 80 für Fernwärmeversorgung und 40 für Kraftstoffeingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken und Heizölversorgung). 40 Klaus-Dieter Walter ist als CEO für die SSV Software Systems in Hannover tätig. Neben seiner CEO-Tätigkeit hat er mehre re Fachartikel und bücher veröffentlicht. Walter leitet eine Arbeitsgruppe des Industrie forums VHPready, um einen Standard für die Kommunikati on in Virtuellen Kraftwerken zu schaffen und engagiert sich seit 2012 aktiv in der M2M Initiative Deutschland des Nationa len ITGipfels der Bundes regierung. 50,2 _ 3/2016 Das hört sich nach einem extrem hohen Aufwand an? Mit der Verpflichtung zur Einführung eines Managementsystems nach der konzeptionellen Struktur der ISO 27001, strebt die Bundesregierung an, das Sicherheitsniveau allgemein und das Bewusstsein für Informationssicherheit im Besonderen kontinuierlich zu erhöhen. Das der ISO 27001 zugrunde liegende Konzept sieht einen kontinuierlichen Prozess „Plan-Do-Check-Act“ vor, dessen Reifegrad mit jedem Durchlauf verbessert wird. Unternehmen sollten diesen 50,2 _ 3/2016 kontinuierlichen Entwicklungsprozess als Chance begreifen, auch den Reifegrad der Unternehmensorganisation mittels des Managementsystems (für Informationssicherheit) stetig zu erhöhen. Wie ist denn die Ausgangslage bei den deutschen Netzbetreibern? Frank Bisanz unterstützt In kleineren Unternehmen sind oft schon als Business Consuldie Aufgaben- und Verlaufsdokumentatitant bei arvato Systems on lückenhaft. Je nach Reifegrad – oft in Unternehmen aus der Energiewirtschaft bei der Korrelation zur Unternehmensgröße (bzw. Einführung eines ISMS den verfügbaren Ressourcen) – existieren auch Rollenmodelle für einzelne Aufgaben und eine mehr oder minder klare Beschreibung der Geschäftsprozesse. Ein etabliertes Risikomanagement, welches die IT-Sicherheit oder sogar schon die Informationssicherheit berücksichtigt, ist eher die Ausnahme und meist nur bei den Großen der Branche, wie etwa bei EnBW anzutreffen. In den technischen Bereichen sind teilweise auf Basis des „Technischen Sicherheits-Managements“ (TSM) des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) bzw. des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) bereits Managementstrukturen etabliert, die als Basis dienen können. Sicherlich fragen sich viele Netzbetreiber, ob sie die Anforderungen bis 2018 überhaupt erfüllen können. Wie kann speziell ein kleines oder mittleres Unternehmen das Projekt angehen? Was sind sinnvolle erste Schritte? Ein großer Vorteil des Konzeptes der ISO-Norm liegt in dem postulierten Ziel, ein für das betreffende Unternehmen angemessenes Managementsystem zu etablieren. Dies beinhaltet die vernünftige Prämisse, für die Erstzertifizierung einen mittleren Reifegrad anzustreben, der in den Folgejahren weiterentwickelt wird. Die Unternehmen müssen daher im ersten Schritt der Einführung eines ISMS den für sie angemessenen Scope definieren. Ausgangspunkt sind die Vorgaben des Sicherheitsanforderungen im IT-Sicherheitskatalog I. Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN ISO 27001 II. Sicherheitskategorien und Maßnahmen III. Ordnungsgemäßer Betrieb der betroffenen IKT-Systeme IV. Netzstrukturplan nach Technologiekategorien gegliedert V. Risikoeinschätzung VI. Risikobehandlung VII. Ansprechpartner IT-Sicherheit 41 4 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Redaktioneller Leitfaden & Themen 50,2 informiert das technische und betriebswirtschaftliche Management im Netzbetrieb über Produkte, Innovationen und Praxiserfahrungen. Gleichzeitig ist es die Informationsplattform für alle strategischen und technischen Fragestellungen. Abrechnung Asset Management Automatisierung EEG-Einspeisung Energiespeicher Erzeugung Fernwirktechnik Flexibilität Geschäftsmodelle HGÜ Hochspannung Instandhaltung Intelligente Messsysteme IT Kabel Kommunikationstechnologie Kontakttechnik Kraft-Wärme-Kopplung Kraftwerke Ladeinfrastruktur Lastmanagement Leitstellen Leitungsauskunft Marktkommunikation Mess- und Prüftechnik Messstellenbetrieb Mieterstrom Mittelspannung Netzberechnung und -simulation Netzintegration Netz-Services Niederspannung Photovoltaik Prozesse Prüftechnik Recht Ortsnetzstationen Regelleistung Regulierung Rollout Schaltanlagen Sicherheit Smart Grid SMGW-A Transformatoren Trassenbau Überwachung Verteilung Vertrieb Virtuelles Kraftwerk Wartung Windkraft Workforce-Management 5 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Rubriken Smart Metering Das intelligente Messwesen steht im Mittelpunkt der Rubrik Smart Metering. Wir berichten über Hardware, Software und Dienstleistungsangebote, Prozesse und Praxiserfahrungen zum Rollout und Betrieb der intelligenten Messsysteme, informieren über technische Anforderungen und Standards und diskutieren Geschäftsmodelle. Netztechnik und –steuerung Netzausbau und -ertüchtigung gehören zu den zentralen Herausforderungen im aktuellen Netzbetrieb, doch Investitionen müssen sich rechnen. Innovative Betriebsmittel und Verfahren für alle Spannungsebenen, intelligente Steuerungskonzepte und Projekte zur Netzoptimierung sind die Themen dieser Rubrik. Energiespeicher Die Marktbedingungen sind noch nicht optimal, dennoch bilden Energiespeicher unterschiedlicher Technik und Leistungsfähigkeit schon heute einen wichtigen Bestandteil der Verteilnetze. Wir berichten über Entwicklungen und Umsetzungsbeispiele auf dem Weg zum wirtschaftlichen Betrieb. Überwachung und Instandhaltung Das Wissen um den Netzzustand ist die Voraussetzung für eine effiziente Instandhaltungsstrategie. Prüftechnik und Zustandsanalyse sind daher zentrale Themen dieser Rubrik. Darüber hinaus stellen wir Tools vor, die den Netzbetreiber die Installation und Wartung der Betriebsmittel erleichtern – vom Crimpwerkzeug bis zum Mobile Workforce Management-System. Strategie und Prozesse Die Rubrik thematisiert IT-Lösungen und Dienstleistungen, mit denen bestehende Unternehmens- und Kundenprozesse optimiert und ein flexibles und effizientes Agieren bei der Realisierung verschiedenster Marktrollen unterstützt werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist das Thema Sicherheit. 6 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Zielgruppen 50,2 adressiert und erreicht alle Betreiber von Stromnetzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Folgende Einzelzielgruppen gehören zu den 50,2-Empfängern: Entscheider bei Verteilnetzbetreibern Netz- und Energieplanern Beratern und Ingenieurbüros Stromerzeugern Banken und Investoren Fachverbänden Stadtwerken Fachbehörden und Ministerien 7 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Verbreitung Auflagenanalyse (laut IVW-Aufnahmeprüfung) Zielgruppendifferenzierung (Verlagsangaben) Ausgabe 5/2016 Erscheinung: 5. September 2016 Druckauflage: 6.000 Stück Ausgabe 5/2016 Erscheinung: 5. September 2016 Verbreitung: 5.839 Stück Druckauflage 6.000 Freistücke 5.839 519 500 davon Ausland davon ausgelegte Freistücke Auslegestellen Reststücke Gesamt Verbreitung Stadtwerke Geschäftsführung Betriebsleiter Asset Manager Technische Leitung 1 18,4% 161 5.839 56,1% Auflagenkontrolle: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Überregionale Versorger Servicegesellschaften Energiekonzerne 10,1% Versorgungsunternehmen Kraftwerksbetreiber Energieerzeugung 6,8% 8,6% Verbände Organisationen Ministerien Behörden Sonstige Fachadressen Anbieter Ing. Büros, etc. 8 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Erscheinungsplan 2017 Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss Messen / Besonderheiten 1/2017 30. Jan 2017 20. Jan 2017 E-World energy & water 2017, 7. - 9. Februar 2017, Essen 2/2017 3. Apr 2017 17. Mär 2017 New Energy World (Enertec), 5. - 6. April 2017, Leipzig HanoverIndustrieMesse 2017, 24. - 28. April 2017, Hannover FNN Fachkongress ZMP 2017, 10. - 11. Mai 2017, Leipzig 3/2017 15. Mai 2017 2. Mai 2017 Intersolar und EES Europe, 31. Mai - 2. Juni 2017, München 4/2017 26. Jun 2017 9. Jun 2017 Nachbericht FNN Fachkongress ZMP 2017 5/2017 28. Aug 2017 11. Aug 2017 Husum Wind, 12. - 15. September 2017, Husum Metering Days, 19. - 20. September 2017, Fulda 6/2017 2. Okt 2017 22. Sep 2017 Sonderausgabe zum 50,2 Kongress, 17.-19. Oktober 2017, Münster 7/2017 13. Nov 2017 30. Okt 2017 Nachbericht 50,2 Kongress 2017, VDE/FNN Fachkongress Netztechnik 2017, Nürnberg 8/2017 11. Dez 2017 24. Nov 2017 Vorbericht E-World 2018 Messe-Sonderteil Die 50,2-Messeausgaben enthalten umfangreiche Messesonderberichterstattungen. Werbesonderformate werden veranstaltungsgebunden veröffentlicht. Messe-Sonderteil 9 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Werbemöglichkeiten Print Anzeigen Standardformate 1/1 Seite 1/2 Seite Satzspiegel B 185 x H 250 Anschnitt* B 215 x H 280 Satzspiegel B 185 x H 118 Anschnitt* B 215 x H 136 3.660,00 € 2.475,00 € 1/3 Seite 1/4 Seite quer: Satzspiegel Anschnitt* hoch: Satzspiegel Anschnitt* B 185 x H 79 B 215 x H 96 B 58 x H 241 B 73 x H 280 1.980,00 € Technische Daten: Herstellungsverfahren: Offsetdruck Euroskala 4c Heftformat: B 215 x H 280 mm quer: Satzspiegel Anschnitt* hoch: Satzspiegel Anschnitt* B 185 x H 54 B 215 x H 71 B 90 x H 118 B 60 x H 280 1.670,00 € *Anschnitt: Beschnittzugaben an den Außenseiten: 3 mm Heftumfang: ca. 52 Seiten Auflage: 6.000 Exemplare 10 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Werbemöglichkeiten Print Fortsetzung Zuschläge für Umschlagseiten (nur ganzseitig belegbar) U2/U3 U4 500,00 € 900,00 € 12 / MuSTERFIRMA Atur Tem rendis est quunte nem laut molectotae volor aut od max Advertorial Obor adipit doloreet landign iscidunt del dolorpero ex endreetuerit vel del dolum quisissit praessed dolorem vel do dolorer sim nis nonsequam ex et lortion ex et praeseq uatumsandre veros alit lutet iurerit dolor ilit praessi. Ectem dolorper inis dolenibh et nisit, quam, vulluptat iureros nonse do cons Anwender-/Projekt-/Hintergrundbericht 2/1 Seiten 1/1 Seite 1/2 Seite 4.950,00 € 3.490,00 € 2.250,00 € Sonderformate auf Anfrage A s nullutat, sustrud ea conulput accum nulla aci tat vulla acipit ut ullan ullandre vel esequamet, vel inibh el dolessi blandre eros eum nulluptat, venibh estis nonsectet in et nis eniamet uerat. Borper ad tat. Duissit, quismodiam iril dolorero dip exeros num velit ipit, sum ip eniatio nsenis dolorpe raessed enissiscilit nos aliquisisit ut vel in ver ip ex eumsandiam doloborem quat. Ut adipisit faccums andit, quat. Ure velestrud tet nulputpat. Duis autat in vulla alis ero enit lor siscipit autatumsan vel iriurem vero odit, quip eui exercil et wis eugait eugiam, quissi blandip et, core del iril ipisi tie tet vel et, conse te euis do odolessenibh. Unt dolorperos niscipis Alit ad euismolor aliquam, velit dolortie dion ex etuero elessit, vel ut ut am, volor ipsum dolortie ex eliquat accum qui ero odoleniam, consequat accum illa sandiam doloborem facil ulpute consecte et alis dolore molor sim zzriurem dit ing et num ilit ullandit dolortin eum augait at Das Leistungsspektrum umfasst alle Aspekte des ... digendenis volendis dolum etur remporum doluptiis aut vent quiatur assimincia ex eosam quas dolorepudam ratur, corit, que nam Unt dolorperos niscipis Duis essecte tie dolor susci tis am euipisl essit adignim dolor adionse quipisi ercilit augiat. Ut ipit vulla conse volobore moloboreetum et, suscil irit wisit dit zzriustie velesti ssectem nim quipisit num ipsum aciduis dip exero eu feum nulputpat. Inciliquat lor iuscidunt veliquat lor si. at, consequi tem in volorer at vel exeros delessi Ud dit landionsed dolese faccum ilisim esequis nulput / 13 Cil euipis nibh elenibh eum quis nonse magna alit dunt illum adipisis veriureriure dit exero dolobore velendio er ipit num qup euguer odignit, sequat iriure. susto core ero dolore eugiam inciduis at, conumsandrem quamet velit nulluptat, quis ea feugait la feum illam nostrud min ea ad et, quam ipsusto put ver alisit luptat nosto consed magnis auguercipit volor irilit la aliquat nos at. Dui blaoreet nummodo lorconulla facilit lut dolobortisl dolorem iliquip tisciduis alit nonsequat dunt incillum nos sustie delisse ndionsequat loreet veraesenit velenis moloborer acipsustrud modit, si. quam zzrit, sis nullametue min ulla facidunt augue magna feuis nullan etum nim velent Tie facipisl ulluptatie tis ad delit nonsed tin lore elenim vel ex ero odiam ad ero conse volorem dunt incipisi. 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Iquis non ullaore facinisit nim erostio commod dolorem zzrit ad el illandre minit la faccummy nos nullam dignibh et volut nit alisl dit alisl eugiat vullamet in el Firmenportrait Mustermannfirma ist einer der führenden deutschen Anbieter von ... modisitio consequos volenda preperum aut occum volendisque culpa atur? Erspelia quodi as et autatist utatem delesed que simin pratur a eritam repudan tistium rehentur, ute sinulpa rchiliq uasintus proviti aection secumquo dolesti aturit, ut fugiae oditibus il ipicaest et volore, que eat ento quo bea et moluptat. exero dionum zzrit ing eliquat, quis nim in elis do consequ atummy num nulla con velit aci eugait wismod mincidunt trud ea con verit autpat alit diam, quipis alit ad esequi tinis nos alissim dolore duisit vel do od wis adio consendionse dignim digna olorperos num nullummy nos nulla feugue eui tat. eturio. Ellestrum, te est elitasperro vereri vellam eum vendam quiametur moditia dolupta qui cum eata dolorem quidi quo omnihilis aut pora nobisque expliquatur, idelles equaesti beatem. tempedis corporiae simolum ex et re nosam et exeraes ma olorem lautaquam reicto blab ipis ni mquisto eos dolum que prate voluptatis autatur audipsa ndiciam em expereperum quos into qui duntectia dolorem velenimin et utatiati aspiene ctatis cus, sit fugia voluptium ex ex et dit ditaepe rchicipsam, non earcidem simendae de nat dit, ut officie nimolo dit, voluptatiam quat acidem comniae que volupta spellique ducim experovit quaturi atectur? Amt Gransee und Gemeinden AZV Muldental, Halsbrücke Entsorgungsverband Saar (eVS), Saarbrücken EWL Entsorgungs-und Wirtschaftsbetrieb Landau in der Pfalz onsecest, aute voluptatur rerum et oditam nus sention sequibus eos sum quo estiur aliquassit GAD Dresden- Dölzschen / MusTerfIrMA as et esequat emporeped etur,14 sa dem corest Gemeinde Königsmoos quibus, sequian dipsus si esequasperum ta ni Gemeinde Mertingen ius dunt, quisi aut el molorpo rerunda ereribus Gemeinde Mülsen di apis ex et ut quia consed et qui volor as entisGemeinde Schmiedeberg Stadt Heiligenhaus (Feuerwehr) ci conse esequasperum ditium sit aliquas eventibus doluptia aut dolupta Stadtwerke Freudenberg utat nit adiat, quametum ver alit wis dolore tiscien dantia pliquaes unt eum Verbandsgemeinde Arzfeld magna commy nullaore etuerat ut ea augiipsam ex ella quae mint ullorer Vermessungsbüro Jeschek, at. Pat. Nonsenibh ex eummodolore doluovidunt, cust qui tentur, officiPlauen tat. Nosto commy nulputate dolore euissed um quamus. VGem. Bad Tennstedt exeros Susci tet atum zzrit, vel ex exero ex VGem. Ershausen/ Obor adipit doloreet landign iscidunt Geismar del dolorpero ex endreetuerit vel del dolum quisissit praessed dolorem Produktname VGem. Wasungen- Am Sand vel do dolorer sim nis nonsequam ex et lortion ex et praeseq uatumsandre veros alit lutet Acil eossint ut parupta debitat Wasserverband Burg issitatur, tempers periost re ilit praessi. Wasserzweckverband Paartaliurerit dolor Ectem dolorper inis dolenibh et nisit, quam, vulluptat iureros nonse. nobitio. Itatur sanda commolu gruppe, Hohenwart Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der proptaspedi optatust volorro dem fessionellen Beratung von ... bearum sunt aliqui WAZV Ziesar s nullutat, sustrud ea conulput assimag nihicaes verum duntem int faccum eos ium conem.Te nullate Produktname Hendis apellac Stadtwerke Freudenberg accum nulla aci tat vulla acipit con ex enduntis restrum ipsani restorro ditiant que pariame pora nobisque ercipsus rem rem abore, nam, expero od Verbandsgemeinde Arzfeld ut ullan ullandre vel esequamet, dolorum esti vent hic to expliquatur, idelles equaesti beatem. Nem aut quis sintibus ma soluptate labo. Dus. Gendusam Vermessungsbüro Jeschek, vel inibh el dolessi blandre eros consequuntis sinciis est earchit ape vellut excerci atatem adi tempedis dolluptae volor aceperum et, sam, si ratque Plauen eum nulluptat, venibh estis nonsectet in et qui arumque volo ius, to dolest corporiae simolum ex et re nosam et exeraes ma maximus, ommolup tatem. Aqui nim quo eum VGem. Bad Tennstedt nis eniamet uerat. qui iur magnatiundae nonet reperitem eatur olorem lautaquam reicto blab ipis ni mquisto ea dolupta spEndusa sus qui sam anis iliqui VGem. Ershausen/ Geismar Borper ad tat. Duissit, quismodiam iril Bo. Nemporem sin pores esequasperum anda eos dolum que prate voluptatis autatur audipsa quae. Et esequasperum volut qui ut aceate ne dolorero dip exeros num velit ipit, sum ip deliquaectas repel ma as dem corerro vitame ndiciam andaepr ovidus nissincia ommodit aquiomnis des autatis etus, quid maxim faccate Impressum eniatio nsenis dolorpe raessed enissiscilit dicabore, Eveliquiate ellute iniantessi unte occae ntint, es ilit, sim abo. Nam ea digenim agniscipiati onsedis maio. Bero volorporesse doluptatiis Für ip denexInhalt verantwortlich: nos aliquisisit ut vel in ver eumsannientio. Ces doluptio. Ne est et rest ata quo et necabore, non perum et esci delendam es qui ent eium nullant auditatur aut ipidendio. Itat diam doloborem quat. UtMustermannfirma adipisit faccums GmbH esse eatur Bo. Nemporem sin pores esequasdollaut atibust, apid estectorem faccatur, tem laute nis dolo modit voluptas ipit odi imosseq 12345 andit, quat. Ure velestrud tet Musterstadt nulputpat. nobit ulparum restiatur alist, vel intur, to et et uuntestrum non evende sequas eum quias maiperum que aut landesecteni iur sequatur mo www.mustermannfirma.de Duis autat in vulla alis ero enit lor siscipit autatumsan vel iriurem vero odit, quip eui exercil et wis eugait eugiam, quissi blandip 50,2 _1/2013 50,2 _1/2013 et, core del iril ipisi tie tet vel et, conse te Cil euipis nibh elenibh eum euis do odolessenibh. quis nonse magna alit dunt illum adipisis dolobore Unt dolorperos niscipis velendio odignit, sequat. Alit ad euismolor aliquam, velit dolortie dion ex etuero elessit, vel ut ut am, volor ed dolese faccum ilisim esequis nulput verullandit dolortin eum augait at praessed ipsum dolortie ex eliquat accum qui ero iureriure dit exero er ipit num qup euguer dui tet ute dolorpercin ullum diat. Gait odoleniam, consequat accum illa sandiam susto core ero dolore eugiam inciduis at, prat. Iquis non ullaore facinisit nim erostio doloborem facil ulpute consecte et alis conumsandrem quamet velit nulluptat, quis commod dolorem zzrit ad el illandre minit dolore molor sim zzriurem dit ing et num ilit ea feugait la feum illam nostrud min ea ad la faccummy nos nullam dignibh et volut et, quam ipsusto put ver alisit luptat nosto nit alisl dit alisl eugiat vullamet in el utat Produktvorstellung consed magnis auguercipit volor irilit la nit adiat, quametuxeros dionum zzy num aliquat nos at. Dui blaoreet nummodo lornulla con velit aci eugait wismod mincidunt Produktname Msusto core ero dolore eugiMusterfirMA /am15 tisciduis alit nonsequat dunt incillum nos trud ea con verit autpat alit diam, quipis alit inciduis at, conumsandrem quamet velit nit velenis moloborer acipsustrud modit, ad esequi tinis nos alissim dolore duisit vel nulluptat, qui dit, es et aut landis nis exerum si.Tie facipisl ulluptatie tis ad delit nonsed do od wis adio consendionse dignim digna repudam nonsequi aspide nos eiumqui cuptasandiam doloborem facil ulpute consecte tin volorem dunt incipisi. To consequam er olorperos num nullummy nos nulla feugue spitam et alis dolore molor sim zzriurem dit ing voluptatis et et, voluptiunt ipsam sis nit ullan euis exero exeros elent ing eu eui tat. asperes et num ilit ullandit dolortin eum augait at tiatust esequasperum dolorendamus faci blamconsecte magna niam dolut feugipraessed dui tet ute dolorpercin ullumeaqui diat.test porehent voluptatibea est ellupta am, con volore feuipis cilit, sequi eugiamet, cus et fuga. Et occulpa rcitasit omnis Unt dolorperos niscipis Gait prat. Iquis non ullaore facinisitquinim core dionullaorem dolore mincilit enim ipisi. voluptas porum eos aut explique veliquam Duis essecte tie dolor susci tis am euipisl erostio commod dolorem zzrit ad el illandre enVidemod quiatibusam, omni dolo mil essit adignim dolor adionse quipisi ercilit minit la faccummy nos nullam dignibh et evenis evelit ea nihit aliam sit quiaspe liquae augiat. 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Ut ipit vulla conse volobore moloboreetum et, suscil irit wisit dit zzriustie velesti ssectem nim quipisit impressum Für den Inhalt verantwortlich: Mustermannfirma GmbH 12345 Musterstadt www.mustermannfirma.de 50,2 _1/2013 11 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Werbemöglichkeiten Beilagen Beilagenformat: Beilagenpreise: Minimum: B 110 x H 148 mm Maximum: B 215 x H 280 mm BeilagengewichtBeilagenpreis/Tsd. bis 25 g 495,00 € über 25 g bis 80 g 550,00 € über 80 g bis 110 g 590,00 € über 110 g bis 200 g 640,00 € über 200 g auf Anfrage Gewicht der Beilagen: maximal 200 g, ansonsten nur nach Anfrage. Mehrseitige Beilagen müssen an der längeren Seite geschlossen sein (Falz oder Heftung). Beilagen mit Sonderfalzarten (Altarfalz, Leporello etc.) nur nach Rücksprache mit dem Verlag. Anlieferungszustand: Beilagen müssen eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Mehraufwände für Aufbereitung werden entsprechend berechnet (bei Zusammenkleben durch Farbe, elektrostatische Aufladung, Feuchtigkeit, bei geknickten bzw. gequetschten Beilagen oder wenn die Beilagen in zu kleine Lagen verschränkt oder gar zusätzlich verpackt sind). Postgebühr/Tsd.: Das zu berechnende Porto für die Beilage ergibt sich aus der Differenz zu dem Gesamtgewicht der gebuchten Ausgabe und wird nach ET in Rechnung gestellt. Beilagenpreise und Postgebühr sind nicht rabattfähig; keine AE-Provision auf Postgebühr. Lieferanschrift auf Anfrage. Anliefertermin: Bis 7 Tage vor Erscheinen der vereinbarten Ausgabe (siehe Erscheinungsplan Seite 8). Bemusterung bitte vorab. 12 50,2 Werbemöglichkeiten Print/Digital Das Magazin für intelligente Stromnetze Anbieterverzeichnis Jetzt online und in jeder Ausgabe Musterfirma Gesellschaft mbH Musterfirma Gesellschaft mbH Herr Musterstr. Manfred Mustermann 123, 12345 Musterstadt Mustermannstr. 123,123456-0 12345 Musterstadt Tel. +49 221 Tel. +49 (0) 221/12 34 56 - 0 Fax +49 221 123456-10 Fax +49 (0) 221/12 34 56 - 10 [email protected] [email protected] www.musterfirma.de www.musterfirma.de Ihr Kurzprofil mit maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen. Ihr Kurzprofil mit maximal Zeichen inklusive Leerzeichen. Liquodis400 essequae pero etur? Nihit ratatur ad mi, consedit aciusam quam, ut Ed delesse molor iureraut nulpute mingeu feum la incil dolor ad delivolum aprat. vitiErat nonseque num quam plibusaped endiasp eliquatiunt unt exerit ut quissed te velit non henim aliquam velip exexero digna conse molut autem et volenti officil laccate porescitatem nist atur, quat acero eume nistemp orrore eniam, consequi tie faccummolor accummo leniamirit exer irillandit, quisisim verovitatur aut pelestiist, omnimus doluptatis sa perrum reperiost rae voluptat dolore dolor incil iusto deliqui tin ulputat uerit, veliquis aliquipit iliquat umque sandre con ulputpat in nobis henisit.es et assunt qui dipit dest opta dem et, quo dolor rerionsedis dios aut quae sita volorro odiate volorru ptatur. Mustereintrag anbieterVerzeichnis 50 Rubriken: anbieterVerzeichnis BAUR GmbH Raiffeisenstraße 8 A-6832 Sulz Tel. +43 5522 4941-0 Fax +43 5522 4941-3 [email protected] www.baur.eu Die BAUR GmbH ist Marktführer in der Wartung und Erhaltung elektrischer Energieverteilungssysteme und ihrer Komponenten. Die qualitativ hochwertigen Produkte, die Beratung vor Ort, intensive Schulungen und der umfassende Service von BAUR garantieren eine optimale Zustandsbestimmung elektrischer Isolierstoffe und Anlagen der Energieversorgung. Damit leistet das Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu einer effizienten und störungsfreien Energieversorgung weltweit. devolo AG Charlottenburger Allee 60 52068 Aachen Tel. +49 241 18279150 [email protected] www.devolo.de/smart Die devolo AG liefert Hardware-Lösungen für das Smart Grid. Als PowerlinePionier ist devolo ausgewiesener Experte für die Datenkommunikation über die Stromleitung. Neben Produkten zur Datenkommunikation im Nieder- und Mittelspannungsnetz, entwickelt und vertreibt devolo Smart Meter Gateways, Steuerboxen sowie intelligente Stromzähler. Mit mehreren Produktionsstandorten und einer leistungsstarken Logistik ist devolo ein verlässlicher Partner für Energieversorger und Netzbetreiber. Jean Müller GmbH Elektrotechnische Fabrik H.J.-Müller-Straße 7 65343 Eltville am Rhein Tel. +49 6123 604-0 [email protected] www.jeanmueller.de JEAN MÜLLER Produkte stehen weltweit für Sicherheit und Zuverlässigkeit in Betrieb und Handhabung elektrischer Energie. Als zukunftsorientiertes Unternehmen stehen Qualität und Innovationen an erster Stelle. JEAN MÜLLER bietet seinen Kunden, den Energieversorgern, Netzbetreibern, Schaltschrankbauern und der Industrie individuell abgestimmte Lösungen für die elektrische Versorgung. Zum Beispiel: • Sicherungen und Niederspannungsschaltgeräte • Schaltgerätkombinationen • Stromverteilungskomponente • Elektronische Überwachungs- und Energiemanagementsysteme 50,2 _ 5/2016 SAE IT-systems GmbH & Co. KG Im Gewerbegebiet Pesch 14 50767 Köln Tel. +49 221 59808-193 Fax +49 221 59808-60 [email protected] www.sae-it.de 50,2 _ 5/2016 Print - Anbieterverzeichnis Ausgezeichnete Innovationsfähigkeit, über 40 Jahre Kompetenz in Fernwirk- und Stationsleittechnik und das erklärte Ziel, Aufgabenstellungen der Kunden stets durch ganzheitliche Lösungen zu erfüllen zeichnen SAE aus. Der Erfolg basiert auf dem Know-how der 75 Mitarbeiter, die praxisorientierte Feldgeräte und Softwaretools entwickeln, produzieren und bei Bedarf zu installationsfertigen Komplettlösungen zusammenstellen. Umfangreiche Dienstleistungen, von der Planung bis zur Inbetriebnahme runden das Portfolio ab und unterstreichen den Anspruch der SAE: Denken in Lösungen •Smart Meter •Asset- und Workforce- Management •Energiespeicher •Netztechnik und -steuerung • Strategie und P rozesse + 51 Online - www.50komma2.de Logopräsenz mit Firmen-/Leistungsbeschreibung (bis zu 500 Zeichen) Online (für 12 Monate) und Print (für 6 Ausgaben) Basispreis (eine Rubrik) Jede weitere Rubrik 750,00 € 90,00 € 13 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Kontakt Herausgeber & Kontaktdaten: Redaktionsleitung: Petra Quenel Tel. +49 221 921825-70 [email protected] sig Media GmbH & Co. KG Bonner Straße 205 50968 Köln Objektleitung und Vertrieb: Stefan Grebe Tel. +49 221 921825-52 [email protected] Druck: D+L PRINTPARTNER GmbH Schlavenhorst 10 46395 Bocholt Tel. +49 2871 2466-0 [email protected] www.dul-print.de Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzl. MwSt. Alle Rechte und Änderungen vorbehalten. Es gelten die AGB der sig Media GmbH & Co. KG in der gültigen Version vom 01.01.2017 unter www.50komma2.de/agb.html 14 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2017 1. Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Sämtliche Anzeigenaufträge werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Im Falle von elektronisch übermittelten Anzeigenaufträgen kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Computer im Internetangebot unter www.50komma2.de heruntergeladen und/ oder ausgedruckt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass die anderweitigen AGB als vereinbart gelten. 2. Unternehmer/Kunde Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verlag ist Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. 3. Angebote und Auftragserteilung 3.1 Alle Angebote des Verlages sind freibleibend. Mit dem Anzeigenauftrag gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich schriftlich durch Auftragsbestätigung erklärt. Wird ein Anzeigenauftrag auf elektronischem Wege in Auftrag gegeben, wird der Verlag den Zugang des Auftrages schriftlich bestätigen, allerdings stellt die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar. Eine verbindliche Annahme liegt auch bei der Anzeigenaufgabe auf elektronischem Wege erst vor, wenn der Verlag die Annahme des Angebotes ausdrücklich per Auftragsbestätigung erklärt. Gleiches gilt bei mündlich (fernmündlich) erteilten Aufträgen. Auch hierbei ist erst die verbindliche Annahme durch den Versand der Auftragsbestätigung durch den Verlag erklärt. 3.2 Der Verlag ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen. Anzeigen sind im Zweifel, falls keine Ausgabenfestlegung ausdrücklich erfolgt, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahrgangs (Januar bis Dezember) nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Auftragserfüllung Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Rücktritt Der Auftraggeber hat nur ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund. Die Erklärung des Rücktritts muss spätestens eine Woche vor dem Anzeigenschlusstermin beim Verlag schriftlich oder in Textform eingegangen sein. Bei Ein-/ Durchheftern und allen verbindlich zugesagten Vorzugsplätzen einschließlich Umschlag- und Sonderseitenplatzierungen akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt aus beim Auftraggeber liegenden wichtigen Gründen. 6. Ausgabenbezogene Aufträge 6.1 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6.2. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7. Auftragsablehnung Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Druckdaten nicht rechtzeitig (spätestens bis zum in den jeweils gültigen Mediadaten ausgedruckten jeweiligen Druckunterlagenschlusstermin) vom Auftraggeber an den Verlag geliefert, so geht dies voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Verlag hat in einem solchen Fall Anspruch auf vollständige Bezahlung der gebuchten Anzeige/Beilage. 9. Druckqualität und Ersatzansprüche Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Farbliche Abweichungen sind nur dann als qualitative Beeinträchtigung anrechenbar, wenn die farbliche Widergabe im besonderen Maße von der üblichen herstellungsbedingten Farbvarianz abweicht. Lässt der Verlag eine ihm zum Abdruck einer Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Der Verlag ist berechtigt, die Art der von dem Auftraggeber gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 10. Fristen Kunden haben dem Verlag etwaige bestehende offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Abdruck der Anzeige (Erscheinungstermin) schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Nach Ablauf der 8. Rechtzeitigkeit der Motivlieferung Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes Zwei-Wochen-Frist ist die Geltendmachung von und einwandfreier Druckunterlagen oder der Bei- offensichtlichen Mängeln durch den Unternehmer lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- ausgeschlossen. kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglichen Ersatz an. Werden Motive und Druckunterlagen bzw. 15 50,2 Das Magazin für intelligente Stromnetze Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 01.01.2017 11. Haftung des Verlages Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, für diese Schäden haftet der Verlag nur im Fall nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Schadensersatzausschluss gilt auch nicht für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer vom Verlag verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet der Verlag auch dann, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Nachweispflicht obliegt alleine dem Auftraggeber. Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, sofern nicht auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 16. Agenturaufträge und AE-Provisionen Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbemittler, Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. AE-Provisionen können nur nachweislich an im Auftrag eines Kunden/Mandanten agierende Werbe- und Mediaagenturen 12. Korrekturabzüge Korrekturabzüge sind aus technischen Gründen geleistet werden. 15% vom Nettoauftragswert ist die maximale Provisionshöhe, die an solche Agennicht vor Drucklegung lieferbar. turen geleistet werden kann. 13. Größenvorschriften und Formate Sind keine besonderen Größenvorschriften ge- 17. Belege geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche Der Verlag liefert mit der Rechnung oder mit sepatatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu rater Post auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an Grunde gelegt. seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung 14. Gültige Preise des Verlages über die Veröffentlichung und VerDie angebotenen Anzeigenpreise in der jeweils breitung der Anzeige. gültigen Preisliste sind bindend. 18. Kosten für Druckunterlagen und Datenbe15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedin- arbeitung gungen Kosten für die Anfertigung bestellter DruckvorlaFalls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, gen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung gewünschte oder zu vertretende Änderungen in (Datum des Erscheinungstermins) der Anzeige übersandten Druckdaten ursprünglich vereinbarübersandt. Die Zahlung der Rechnung hat ohne ter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 19. Auflagenminderung Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 25 Prozent unterschritten wird. Bei Einzelbuchungen für Anzeigen oder Beilagen in einzelnen Ausgaben entsteht erst dann ein Preisminderungsanspruch des Kunden, wenn die Auflagenhöhe einer Ausgabe im Vergleich zum Auflagendurchschnitt des letzten Quartals um 40 Prozent reduziert ist. Die Nachweispflicht über die entsprechende Auflagenreduzierung obliegt dabei alleine dem Auftraggeber. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Verträge und Streitigkeiten daraus der Sitz des Verlages, also Köln. 21. Recht Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten zudem die gültigen steuerlichen- und Finanzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 22. Sonstige Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die jeweils rechtlich gültige Regelung. Etwaige Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. 23. Datenschutzerklärung Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Mediendienstestaatsvertrag (MDStV), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit dem Verlag angegebenen Daten, insbesondere die im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Auftraggeber dies angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. eines Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um den Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages zu ermöglichen und eine Abrechnung vornehmen zu können. Der Auftraggeber kann jederzeit die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten unentgeltlich bei dem Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TDDSG, MDStV, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
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