Teil I Bewerbungsbedingungen betreffend Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS im offenen Verfahren gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 1 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (nachfolgend ZAS genannt) beabsichtigt, die in den nachfolgenden Vergabeunterlagen genau bezeichneten Entsorgungsdienstleistungen nach Maßgabe folgender Bedingungen zu vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: Teil I: Bewerbungsbedingungen (vorliegender Text), Teil II: Angebotsschreiben, in das auch die Preise einzutragen sind, nebst auszufüllender Formulare, Teil III: Leistungsbeschreibung, Teil IV: Besondere Vertragsbedingungen und Angebotskennzettel. Diese Unterlagen sind verbindliche Bestandteile dieser Ausschreibung. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. 2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung 2.1 Ausgeschriebene Leistungen und Losbildung Die ausgeschriebenen Leistungen unterteilen sich in die zwei Territoriallose: Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST Die ausgeschriebenen Leistungen werden wie folgt näher beschrieben: 2.1.1 Sammlung, Beförderung und zum Teil Verwertung von Abfällen inklusive weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240 und 1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 15.200 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca. 1.700 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 5.400 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 2.300 Mg/a) und Haushaltsgroßgeräte im haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises. Bei Restabfall und Bioabfall können zukünftig ggf. auch kleinere Abfallbehälter zum Einsatz kommen. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14-täglichen Regelturnus. Bioabfälle werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von Dezember–März 14-täglich gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4-wöchentlich gestaltet. Bei allen drei behältergestützten Sammlungen gibt es auch Abweichungen vom Regelturnus. Der Seite 1 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an Übergabestellen dem ZAS zu übergeben. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem. Für die im Bringsystem erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine Verwertung/Beseitigung durchzuführen. 2.1.2 Sammlung, Beförderung und zum Teil Verwertung von Abfällen inklusive weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240, und 1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 13.100 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca. 5.300 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 6.300 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 2.500 Mg/a) und Haushaltgroßgeräte im haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreises. Bei Restabfall und Bioabfall können zukünftig ggf. auch kleinere Abfallbehälter zum Einsatz kommen. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14täglichen Regelturnus. Bioabfälle werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von Dezember–März 14-täglich gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4wöchentlich gestaltet. Bei allen drei behältergestützten Sammlungen gibt es auch Abweichungen vom Regelturnus. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an Übergabestellen dem ZAS zu übergeben. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem. Für die im Bringsystem erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine Verwertung/Beseitigung durchzuführen. Seite 2 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 2.2 Auftraggeber Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) Schlachthofstraße 12 D-09366 Stollberg 2.3 Leistungsort Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind im bzw. für das gesamte Entsorgungsgebiet OST (Los 1) und /oder im bzw. für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) des Erzgebirgskreises zu erbringen. Die für die Verwertung/Beseitigung eingesetzten Anlagen müssen sich nicht in den Entsorgungsgebieten OST und WEST befinden. 2.4 Leistungszeitraum Die Leistungszeiträume sind wie folgt definiert: Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST vom 01.01.2018–31.12.2023 (6 Jahre) Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST vom 01.01.2018–31.12.2023 (6 Jahre) Verlängerungsoptionen: Es besteht die Option der einseitigen Verlängerung der Verträge durch den ZAS der Lose 1 und 2 zweimalig um zwei Jahre. Die Verlängerung der Verträge ist durch den ZAS mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2024 schriftlich anzuzeigen. 2.5 Sicherheitsleistung Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 6 Wochen nach Vertragsschluss zu leisten ist: 3 % des prognostizierten Bruttoauftragswertes. Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen. In den Besonderen Vertragsbedingungen ist auch die Berechnung des Bruttoauftragswertes definiert. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTODienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Seite 3 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Bei Wahl einer Bürgschaft gibt der ZAS bei Beendigung des Vertrages dem AN die Bürgschaftsurkunde erst nach Nachweisführung der vollständig erbrachten Leistung durch den AN gegenüber dem ZAS zurück. Die Kosten für die Bürgschaft hat der AN zu tragen. Der AN ist berechtigt, bei Nachweis der vollständig erbrachten Leistung nach Abrechnung jeweils eines Jahres der Vertragslaufzeit die Bürgschaft mit einer Bürgschaft, welche um die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit nicht mehr anfallenden Bruttoauftragssumme reduziert ist, auszutauschen. Der AN hat diese Bürgschaft dem ZAS vorzulegen und die ordnungsgemäße Berechnung der Höhe der reduzierten Bürgschaftssumme nachzuweisen. Alternativ kann die Bürgschaft für jedes Jahr der Leistungserbringung getrennt hinterlegt (Gesamtsumme hinterlegt in 6 Einzelbürgschaften) werden. Nach Ablauf eines Jahres kann eine Einzelbürgschaft zurückgenommen werden. Bei optionaler Vertragsverlängerung müssen mindestens Bürgschaften für 2 Vertragsjahre hinterlegt sein. Bei Wahl der Sicherheitsleistung durch Hinterlegen in Geld gibt der ZAS bei Nachweis der vollständig erbrachten Leistung nach Ablauf jeweils eines Jahres die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit zu reduzierende Summe des hinterlegten Betrages frei. Der AN hat die ordnungsgemäße Berechnung der Reduzierung der Sicherheitsleistung nachzuweisen. Die Kosten für die Hinterlegung hat der AN zu tragen. 3 Hinweise zum Vergabeverfahren 3.1 Bezeichnungen Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint; mit Auftragnehmer (AN) sind Bieter oder Bietergemeinschaften gemeint, die den Zuschlag erhalten haben. 3.2 Art der Vergabe Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gem. § 15 VgV. 3.3 Zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens Absendung der Bekanntmachung: 08.12.2016 Ende der Angebotsfrist: 02.02.2017 12:00 Uhr Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 30.06.2017 3.4 Stelle, an die sich Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße wenden können 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 D-04107 Leipzig Wir weisen auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB und insbesondere darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags Seite 4 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS erkannt und gegenüber dem ZAS nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (Satz 1 Nr. 1; gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 3) oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des ZAS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden. 3.5 Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen Fragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich – per Post oder per Telefax – zu richten an Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) Schlachthofstraße 12 Vergabestelle – GSL/01/2017 D-09366 Stollberg Telefax:+49/(0)3729666-125 Fragen sollten auch im eigenen Interesse des Bieters möglichst frühzeitig, jedenfalls rechtzeitig gestellt werden. Fragen, die nicht schriftlich bis zu 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden. 3.6 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten Sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den ZAS vor der Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Entsprechende Hinweise und sonstige Nachfragen sind Seite 5 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS schriftlich oder per Telefax an den Ansprechpartner für Rückfragen zu richten (siehe Punkt 3.5). 3.7 Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des ZAS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen. 3.8 Wertung der Angebote Nach §§ 56 ff. VgV erfolgt in Verbindung mit den Vergabeunterlagen die Prüfung und Wertung der Angebote wie folgt: Ausschluss von Angeboten Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 57 VgV genügen. Insbesondere werden nicht form- und fristgerecht eingegangene Angebote ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der verspätete Eingang nachweislich nicht durch vom Bieter zu vertretende Umstände verursacht wurde. Die Umstände, welche zu der verspäteten Einreichung geführt haben, sind vom Bieter darzulegen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Angebote, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind - die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen oder - nicht zugelassene Nebenangebote. Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den ZAS zur Kündigung des Vertrages und begründen nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Teil IV der Ausschreibungsunterlagen) Ansprüche auf Schadensersatz. Prüfung der Angebotspreise Die Vergabestelle kann ggf. zur Überprüfung der Preise eines Angebots verpflichtet sein. Erscheint im Sinne von § 60 Abs. 1 VgV ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, wird durch den ZAS vom Bieter Aufklärung verlangt. Die Seite 6 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Vergabestelle kann zu diesem Zweck vom Bieter nähere Auskünfte und Erklärungen zur Kalkulation der Angebotspreise verlangen (z. B. anhand der Urkalkulation (siehe auch 4.15)). Aufklärung Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben. Dabei kann die Urkalkulation herangezogen werden. Zuschlagskriterien In jedem Los erhält gemäß § 58 Abs. 1 VgV das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage des besten PreisLeistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 2 VgV). Bewertungskriterium für die eingegangenen Angebote ist zu 100 % der für die Gesamtleistungen gebotene Preis. Der Gesamtwertungspreis ist der voraussichtliche Auftragswert für ein Jahr. Dieser bestimmt sich aus den gebotenen Einzelpreisen in Verbindung mit den prognostizierten Daten (Mengen, Anzahl). Dem Preisblatt im Angebotsschreiben (Teil II der Ausschreibungsunterlagen) ist die Berechnung des Gesamtwertungspreises zu entnehmen. Angebotene Rabatte (gemäß Teil II – Angebotsschreiben/II Eintragung von Rabattangeboten) werden nur gewertet, wenn der Bieter in den rabattierten Losen jeweils das wirtschaftlichste Angebot (unter Berücksichtigung des auf dieses Los entfallenden Rabattes) geboten hat. Rabatte mit Bedingungen sind nicht zulässig. 3.9 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Der ZAS informiert gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses per Fax. Dafür hat der Bieter im Angebotsschreiben eine Faxnummer anzugeben, an welche der ZAS diese Information versendet. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. 3.10 Datenschutz gemäß § 134 GWB und § 62 VgV Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 134 GWB, § 62 VgV nach Maßgabe des rechtlich Zulässigen sein Name bekannt gegeben wird. 4 Angebots- und Bewerbungsbedingungen 4.1 Abgabe der Angebote Angebote sind bis zum 02.02.2017 12:00 Uhr Seite 7 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS bei der nachfolgend genannten Stelle abzugeben oder zuzusenden: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) Schlachthofstraße 12 D-09366 Stollberg Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Angebote sind mit allen nach den Vergabeunterlagen erforderlichen Unterlagen im Original und 1 Kopie in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis, die sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Die Angebote müssen mit dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotskennzettel gekennzeichnet sein. Es ist zu gewährleisten, dass die Kopie mit dem Original identisch ist. Ausnahme davon ist die Urkalkulation, welche nur im Original einzureichen ist. Im Angebotsformular wird zur Bestätigung eine Erklärung des Bieters, in der dies versichert wird, abgefordert. Bei Abweichungen ist das Original maßgeblich. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Aufgrund des Umfangs und der Art der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (E-Mail, Telefax) nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für telefonisch übermittelte Angebote. Die Angebote müssen alle geforderten Preise sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Zu den Folgen des Fehlens von Angaben und Erklärungen wird auf die Bewerbungsbedingungen Nr. 3.8 verwiesen. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen. Der Bieter kann schon im Angebot die Rückgabe von Entwürfen, Ausarbeitungen, Mustern und Proben verlangen, falls das Angebot nicht berücksichtigt wird. 4.2 Änderungen und Ergänzungen / Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Für das Angebot sind die vom ZAS übersandten Preisblätter zum Eintragen der Angebotspreise zu verwenden; die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist nicht zulässig. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form (wie das Angebot) einzureichen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 3.3 an sein Angebot gebunden. Seite 8 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 4.3 Unterschrift Die Angebote sowie die Formblätter, Erklärungen und Nachweise (soweit vorgesehen) müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein. 4.4 Preise Die Eintragung der Angebotspreise hat im Angebotsschreiben (Teil II) zu erfolgen. Preise sind als Nettopreise in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Bieter haben die Möglichkeit der Gewährung von Rabatten für den Zuschlag der Lose 1 und 2. Der Rabatt ist in den Preisblättern (siehe Angebotsschreiben) auf den Gesamtwertungspreis des jeweiligen Loses einzutragen. Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 4.5 Beizufügende Unterlagen Der Vergabestelle sind bei der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen: - ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben einschließlich des darin enthaltenen Preisangebots (Teil II) nebst Anlagen des Bieters (Erklärungen, Nachweise, Formulare, Urkalkulation etc.), - Leistungsbeschreibung – ohne Anlagen – (Teil III) - Besondere Vertragsbedingungen (Teil IV) und - ggf. von der Vergabestelle im Laufe des Verfahrens ausgegebene Bieterinformationen. Das Angebot ist im Original und in Kopie (Kopie ohne Urkalkulation) einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zusammenfassende Liste der einzureichenden Unterlagen sich im Angebotsschreiben (Teil II), Anlage 1 der Vergabeunterlagen befindet. 4.6 Nachweise zur Eignung Zur Feststellung der für die Übernahme des Auftrags erforderlichen Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell und technisch/beruflich)) sind die nachfolgenden Unterlagen dem Angebot beizufügen. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren ausgestellt werden, es können die Formulare im Anhang des Angebotsschreibens (Teil II) verwendet werden. Im Angebotsschreiben ist für jeden zu erbringenden Nachweis dargestellt, welches Formular genutzt werden kann. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen Seite 9 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall: - Personen- und Sachschäden: - Vermögensschäden: 2.500.000 € 300.000 € Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.800.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5.600.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. - Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis, nicht älter als 6 Monate, über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist - Erklärung über Referenzen zu den ausgeschriebenen Leistungen oder vergleichbarer Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Papier/Pappe mit Behälteridentifikationssystem), bei Abgabe von Angeboten auf beide Lose ist die einmalige Angabe der Referenzen ausreichend Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise getrennt für die Lose 1 und 2 durch die Bieter einzureichen. Los 1 Entsorgungsgebiet OST – Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) – Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS – Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier und Pappe sowie Sperrabfall – Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen – BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem – Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – – Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen – für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage Seite 10 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS – Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes): - Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten: - Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01)) - Bioabfall (AS 20 01 08) - Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) - Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38) - Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01) - Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02) - gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) - Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) - asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*) - Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*) - Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02) - Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) - Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*) - Altreifen (AS 16 01 03) - Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) - Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11) - Metalle (AS 20 01 40) - Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG) - Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: - gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) - Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) - asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*) - Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*) - Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02) - Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) - Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*) - Altreifen (AS 16 01 03) - Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02 oder 20 01 02) - Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) - Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11) - Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01) - Metalle (AS 20 01 40) - für den Fall der Bereitstellung/Nennung einer eigenen Übergabestelle für kommunales Papier und Pappe: - Lagern (ggf. Behandeln) von Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) – für den Fall der Bereitstellung/Nutzung einer eigenen Übergabestelle für kommunales Papier und Pappe: Beschreibung der Übergabestelle – Lage, Öffnungszeiten, Beschreibung der Übergabe des Papiers zur Verwertung (technische, personelle und organisatorische Sicherstellung, dass Papier und Pappe ohne Verunreinigungen, trocken Seite 11 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS und ohne Vermischung mit anderen Abfällen (auch kein Papier und Pappe aus anderen Herkunftsbereichen) zwischengelagert und übergeben wird) – Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen. Los 2 Entsorgungsgebiet WEST – Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) – Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS – Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier und Pappe sowie Sperrabfall – Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen – BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem – Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – – Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen – für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage – Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes): - Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten: - Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01)) - Bioabfall (AS 20 01 08) - Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) - Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38) - Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01) - gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) - Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) - Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) - Altreifen (AS 16 01 03) - Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) - Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11) - Metalle (AS 20 01 40) - Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG) - Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: Seite 12 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS - gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) - Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) - Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) - Altreifen (AS 16 01 03) - Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) - Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11) - Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01) - Metalle (AS 20 01 40) – Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen. Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbVZertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, es muss jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein. Es wird darum gebeten, dass eine Verpflichtungserklärung und die Nachweise der Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot abgegeben werden, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits feststehen. Es wird darauf verwiesen, dass für Unterauftragnehmer für die Verwertung/Beseitigung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle nur Nachweise gemäß Punkt 4.12 (Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer) einzureichen sind. 4.7 Weitere Erklärungen und Nachweise Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Urkalkulation und - Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit relevant). 4.8 Vergütung der Angebote Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Für Anlagen, die vom Bieter gefordert oder aus eigenen Stücken dem Angebot beigefügt werden, werden keine Kosten ersetzt. 4.9 Urheberrechte Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 4.10 Nebenangebote Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. 4.11 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, Seite 13 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem ZAS auch schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Die Erklärung ist nach dem Formular 2 „Erklärung der Bietergemeinschaft" (enthalten im Angebotsschreiben, Teil II) abzugeben. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus kleinen und mittleren Unternehmen als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft ist auf Verlangen der Vergabestelle zu erläutern bzw. nachzuweisen. Erklärungen von Bietergemeinschaften (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft/gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug sowie der Nachweis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit (z. B. Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat,...) müssen hingegen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringen, eingereicht werden. 4.12 Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beabsichtigt, hat der Bieter im Angebot anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Stehen die Unterauftragnehmer bereits fest, soll der Bieter bereits mit dem Angebot benennen, welcher Unterauftragnehmer für welche Leistung vorgesehen ist. Es bedarf vor Leistungsausführung der schriftlichen Zustimmung des ZAS, wenn Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, wenn diese nicht bereits im Angebot vor Zuschlagserteilung benannt sind bzw. auch für den Fall, dass Leistungen an Unterauftragnehmer nach Zuschlagserteilung vergeben werden sollen. Hinsichtlich der Eignung gelten für Unterauftragnehmer generell die gleichen Anforderungen (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell und technisch/beruflich)) wie für den Bieter selbst. Für Unterauftragnehmer, welche Leistungen der Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe, Sperrabfall sowie den Betrieb der Wertstoffhöfe erbringen, sind die Nachweise der Eignung einzureichen. Für Unterauftragnehmer, welche die auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle verwerten/beseitigen sind die Nachweise welche die Eignung der Unterauftragnehmer belegen, nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Ausnahmen Seite 14 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS davon bilden der Nachweis der EfbV-Zertifikate für die zu erbringende Leistung sowie einer Verpflichtungserklärung (Formular 4) zur Übernahme der jeweiligen Leistung. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass von Unterauftragnehmern (bei Angeboten, welche in die engere Wahl kommen) die oben genannten Eignungsnachweise nachgefordert werden, soweit die Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Benennt der Bieter bereits im Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer, soll er bereits mit dem Angebot entsprechende Nachweise und eine Verpflichtungserklärung einreichen. Vor Zuschlagserteilung kann der ZAS von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Für Unterauftragnehmer gelten die sich aus diesen Vergabeunterlagen ergebenden Pflichten unmittelbar. Die Garantie einer vertragsgemäßen Leistungserbringung bzw. Pflicht zur Mangelbeseitigung durch die Unterauftragnehmer übernimmt der Auftragnehmer. Unterauftragnehmer sind durch den Bieter bzw. den Auftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss bei der Vergabe von Teilen der Leistung an Unterauftragnehmer nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfahren und dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennen. Dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als zwischen dem AN und dem ZAS vereinbart sind. Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer sind mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Steht bei Angebotsabgabe bereits fest, dass konzernrechtlich verbundene Unternehmen Teile der Leistungen ausführen sollen, sind diese bei Darstellung des Konzeptes zur Leistungserbringung für die jeweiligen Teile der Leistung zu benennen. Von konzernrechtlich verbundenen Unternehmen sind Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der jeweiligen Leistung einzureichen. 4.13 Vertraulichkeit Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen bzw. Bieter ist es den Bietern und/oder ihren Beratern nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das ausgeschriebene Vorhaben sowie das Ausschreibungsverfahren vom ZAS oder sonstigen Wissensträgern zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen bzw. Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch den ZAS oder dessen Berater zugänglich gemacht werden. Es ist interessierten Unternehmen bzw. Bietern und deren Beratern ausdrücklich nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ZAS Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder mit dem Vergabeverfahren – mit Ausnahme der Fragen zum Seite 15 Teil I – Bewerbungsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 – mit dem ZAS oder sonstigen Wissensträgern zu erörtern. 4.14 Sprache Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer fremden Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. 4.15 Urkalkulation Mit dem Angebot hat der Bieter die Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung in einer Ausfertigung verschlossen dem ZAS zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Umschlag muss versiegelt und deutlich gekennzeichnet sein mit: Urkalkulation – für Los Nr. ……. Nur mit Kenntnis des Bieters zu öffnen. Die Ermittlung der Kosten des Auftragnehmers muss anhand der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. In der Urkalkulation müssen mindestens Angaben zum eingesetzten Personal (Anzahl der Mitarbeiter, Lohnkosten der Mitarbeiter), zur eingesetzten Fahrzeugtechnik, zur Betriebsstätte, ggf. zur Zwischenlagerung der Abfälle, zu den Kosten der Entsorgung der Abfälle sowie zu sonstigen Kosten (z. B. Treibstoffkosten, Gemeinkosten, Wagnis/Gewinn) enthalten sein. Zudem sind Kalkulationsansätze (z. B. eigene Prognosen zu Kostenentwicklungen für z. B. Personal, Technik, Energie, Kraftstoff usw.) darzustellen. Der ZAS kann auch während des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der Preise bzw. zur Prüfung der Auskömmlichkeit i.S.v. § 60 VgV die Urkalkulation öffnen. In diesem Fall wird der Bieter benachrichtigt und zum Bietergespräch eingeladen, wo die Urkalkulation im Beisein des Bieters geöffnet wird. Weiterhin dient die Urkalkulation vor allem zur Prüfung von Verlangen zu Vertragsanpassungen in Verbindung mit Preisanpassungen. Seite 16 Teil II Angebotsschreiben betreffend Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS im offenen Verfahren gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST Achtung: Angebot muss bis zum 02.02.2017, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle eingehen Ort, Datum Name des Bieters Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) Schlachthofstraße 12 D-09366 Stollberg Anschrift des Bieters, Länderkennzeichen Zuständiger Bearbeiter des Bieters Telefon Telefax Email Angebotsschreiben Betrifft: Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Bezug: GSL/01/2017 Das Angebot gilt für folgende Lose (Zutreffendes bitte ankreuzen): Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST 1. Die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung wird hiermit zu den in den anliegenden Preisblättern eingesetzten Preisen angeboten. 2. Das Angebot erfolgt als: *) Einzelunternehmen *) Bietergemeinschaft (siehe auch Punkt 7.2) ggf. Name der Bietergemeinschaft: *) unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern für wesentliche Teile der Leistungen (siehe auch Punkt 7.1) *) Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 2 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 3. Dem Angebot liegen die mit der Angebotsaufforderung übersandten Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde, die wir – vorbehaltlich unserer zwischenzeitlichen Rügen – anerkennen. Wir erklären uns an unser Angebot bis 30.06.2017 gebunden. 4. Zum Beleg der Tatsache, dass wir der Kalkulation der Preise die Vergabeunterlagen zugrunde gelegt haben, haben wir diesem Angebotsschreiben die 1 Leistungsbeschreibung als Anlage ____ und die besonderen Vertragsbedingungen als Anlage _____ beigefügt. Sollten sich daran in der Zeit vom Eingang der Unterlagen bis zur Angebotsabgabe noch Änderungen ergeben haben (z. B. infolge von Mitteilungen an alle Bieter durch die Vergabestelle (Bieterinformationen)), haben wir auch diese Änderungen berücksichtigt und als Anlage _____ beigelegt. 5. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen wurden nicht vorgenommen. 6. Zum Nachweis der für die Übernahme des Auftrags erforderlichen Eignung, dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur auftragsbezogenen Prüfung liegen folgende Nachweise für den Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. deren Mitglieder bei: (a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Gründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB; Formular 1 (Anlage _____) (b) Eigenerklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen; Formular 5 (Anlage _____) (c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall (Formular 6) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall; (Formular 7) (Anlage _____) - Personen- und Sachschäden: - Vermögensschäden: 2.500.000 € 300.000 € Hinweis: Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.800.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5.600.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (d) Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis, über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der 1 Die Anlagen des Angebotes sind durch den Bieter selbst zu nummerieren. Seite 3 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist (Anlage _______), (e) Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbarer Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Papier/Pappe mit Behälteridentifikationssystem); Formular 8 (Anlage_____) Hinweis: bei Abgabe von Angeboten auf beide Lose ist die einmalige Angabe der Referenzen ausreichend (f) Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch den Bieter einzureichen, diese sind getrennt für die Lose 1 und 2 anzugeben: Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST – Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) (Anlage _____) – Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners im Leistungszeitraum (Anlage _____) – Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie Sperrmüll (Anlage _____) – Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen (Anlage _____) – BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem (Anlage_______) – Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – (Anlage _____) – Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen (Anlage_______) – für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage (Anlage _____) – Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) (Anlage_____) - Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten: – Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01)) – Bioabfall (AS 20 01 08) – Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) – Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38) – Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01) – Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02 ) – gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) – Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) – asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*) – Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*) Seite 4 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS – Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02) – Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) – Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*) – Altreifen (AS 16 01 03) – Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) – Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11) – Metalle (AS 20 01 40) – Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG) - Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: – Grünabfall (AS 20 02 01) – gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) – Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) – asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*) – Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*) – Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02) – Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) – Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*) – Altreifen (AS 16 01 03) – Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02 oder 20 01 02) – Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) – Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11) – Metalle (AS 20 01 40) - für den Fall der Bereitstellung/Nennung einer eigenen Übergabestelle für Papier und Pappe (kommunaler Anteil): – Lagern (ggf. Behandeln) von Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) - für den Fall der Bereitstellung/Nutzung einer eigenen Übergabestelle für kommunales Papier und Pappe: Beschreibung der Übergabestelle – Lage, Öffnungszeiten, Beschreibung der Übergabe des Papiers zur Verwertung (technische, personelle und organisatorische Sicherstellung, dass Papier/Pappe ohne Verunreinigungen, trocken und ohne Vermischung mit anderen Abfällen (auch kein Papier und Pappe aus anderen Herkunftsbereichen) zwischengelagert und übergeben wird) (Anlage _____) - Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen. Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST – Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) (Anlage _____) – Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners im Leistungszeitraum (Anlage _____) – Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie Sperrmüll (Anlage _____) – Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen (Anlage _____) – BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem (Anlage_______) Seite 5 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS – Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – (Anlage _____) – Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen (Anlage_______) – für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage (Anlage _____) – Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) (Anlage_____) - Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten: – Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01)) – Bioabfall (AS 20 01 08) – Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01) – Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38) – Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01) – gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) – Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) – Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) – Altreifen (AS 16 01 03) – Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) – Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11) – Metalle (AS 20 01 40) – Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG) - Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: – Grünabfall (AS 20 02 01) – gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02) – Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07) – Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01) – Altreifen (AS 16 01 03) – Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39) – Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11) – Metalle (AS 20 01 40) - Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen. (Bitte für die nachfolgenden Sachverhalte zutreffendes ankreuzen) Als Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die vorgenannten Nachweise 6a–6f nicht erteilt werden, haben wir gleichwertige Nachweise geführt bzw. gleichwertige Erklärungen abgegeben. In Anlage(n) ________ bis _______ haben wir, soweit gefordert, jeweils eine amtlich anerkannte Übersetzung beigefügt. Seite 6 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 7. Sonstige Nachweise/Angaben 7.1. Einsatz von Unterauftragnehmern Da wir den Einsatz von Unterauftragnehmern in den Losen ________ planen, legen wir getrennt nach Losen folgende Unterlagen bei: - bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich feststehenden Unterauftragnehmern: Benennung der Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen; Formular 3 (Anlage(n) _____) - bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe schon namentlich feststehenden Unterauftragnehmern: Benennung der/des Unterauftragnehmer(s) und der Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen; Formular 3 (Anlage(n)_____), für diese Unterauftragnehmer wird bereits bei Angebotsabgabe die Einreichung einer Verpflichtungserklärung (Formular 4) und der erforderlichen Nachweise erbeten (Anlage(n)_____) Hinweis: Zum Umfang der durch Unterauftragnehmer beizubringenden Nachweise siehe auch Bewerbungsbedingungen Punkt 4.12. 7.2. Bietergemeinschaften Wir planen die Bildung einer Bietergemeinschaft in den Losen __________ (bitte ankreuzen und Los benennen): Ja Nein Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haben wir die „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur gesamtschuldnerischen Haftung und zur Benennung eines bevollmächtigten Mitglieds dem Angebotsschreiben beigefügt (Formular 2). (Anlage(n) _____) Für Bietergemeinschaften sind die Eignungskriterien gemäß Nr. 6 a-d dieses Angebotsschreibens für jedes Mitglied vollständig zu belegen. Die Kriterien gemäß Nr. 6 e-f müssen für die Bietergemeinschaft nachgewiesen werden, das heißt, die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder werden in der Summe bewertet. 8. Allgemeine Erklärungen 8.1. Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. Wir versichern weiterhin, dass wir bei der Leistungserbringung im Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten werden. Seite 7 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 8.2. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung bzw. wettbewerbswidrige Absprache den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann. 8.3. Wir haben eine Kopie des Angebotes beigefügt, welche als Kopie gekennzeichnet ist. Diese Kopie ist mit dem Angebot identisch mit Ausnahme der Urkalkulation, welche nur dem Original und nicht der Kopie beigelegt ist. 8.4. Für den Fall einer Angemessenheitsprüfung der Angebotspreise durch die Vergabestelle werden wir Auskünfte zu unserer Kalkulation der Preise erteilen. Die Urkalkulation ist als (Anlage _____) beigefügt. 8.5. Änderungen/Ergänzungen vorgenommen. an den Vergabe-/Vertragsunterlagen wurden nicht 8.6. Wir erklären uns an unser Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist am 30.06.2017 gebunden. 8.7. Wir versichern, dass wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. Der ZAS fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister an. ----------------------------------------------------------------------Datum, Stempel, Unterschrift (den Namen der/des Unterzeichner/s bitte zusätzlich in Druckbuchstaben angeben!) Das Angebot gilt als nicht abgegeben, wenn es an dieser Stelle nicht unterschrieben ist. Bestandteile des Angebotsschreibens (Fortsetzung auf Seite 9): I Preisblätter inkl. Preiseintragungen und Wertungsmatrizen II Rabattangebote Formular 1: Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Formular 2: Erklärung Bietergemeinschaften Formular 3: Unterauftragnehmerverzeichnis Formular 4: Verpflichtungserklärungen für benannte Unterauftragnehmer Seite 8 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 5: Erklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen Formular 6: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Formular 7: Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Anpassung einer Betriebshaftpflichtversicherung Formular 8: Liste der Referenzen (örE-Leistungen) Anlage 1: Zusammenfassende Liste der geforderten Unterlagen und Nachweise Abschluss bzw. zur Seite 9 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I Preisblätter inkl. Berechnung des Gesamtwertungspreises Im Folgenden sind getrennt für die beiden Lose (Los 1 „Entsorgungsgebiet OST“ und Los 2 „Entsorgungsgebiet WEST“) die vom Bieter auszufüllenden Preisblätter und die jeweiligen Wertungsmatrizen dargestellt. Mit den angebotenen Preisen und der darauf basierenden Vergütung sind alle vom Bieter erforderlichen Leistungen zur Erbringung der Leistung abgegolten (z. B. Erstellung von Tourenplänen, Nachweisführung gegenüber dem ZAS). Die Kalkulation der Bieter muss alle die in den Leistungsbeschreibungen beschriebenen Leistungen (siehe Teil III der Ausschreibungsunterlagen) berücksichtigen. Die Kosten sind in den nachfolgenden Tabellen für die jeweilige Leistung als Preise einzutragen. Soweit Erlöse für die Verwertung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen erzielt werden, sind diese in den nachfolgenden Tabellen als Erlöse je Leistungseinheit einzutragen (das Minuszeichen ist für diesen Fall bereits in der Spalte Einzelerlös eingetragen und nicht mehr zusätzlich durch den Bieter einzutragen). Preise und Erlöse sind mit 2 Nachkommastellen einzutragen. Für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie Sperrabfall können die Bieter einen Grundpreis kalkulieren. Der Grundpreis soll die fixen, also mengenunabhängigen Kosten abdecken. Der Grundpreis sollte nicht höher als 40 % des Gesamtpreises der oben genannten Abfallarten sein. Für den Betrieb der Wertstoffhöfe ist ein Preis je Öffnungsstunde zu kalkulieren. Dieser hat alle Kosten, auch die Kosten der Vorbereitung und Nachberäumung außerhalb der eigentlichen Öffnungszeit, mit Ausnahme der Entsorgungskosten für die zu entsorgenden Abfälle zu enthalten. Die vom Bieter jeweils angegebenen Preise werden zur Bestimmung des Gesamtwertungspreises entsprechend gewichtet. Die Wichtungsfaktoren sind bereits bei der Preisabfrage benannt, die Berechnung des Gesamtwertungspreises je Los schließt sich den Preisblättern an. Die Wichtungsfaktoren entsprechen der Prognose der Vergabestelle, in welcher Häufigkeit Leistungen pro Jahr in Anspruch genommen werden (siehe Leistungsbeschreibung Teil III). Die durch die Vergabestelle durchgeführte Berechnung des Gesamtwertungspreises dient der Wertung der Angebote. Die tatsächliche Abrechnung der Leistungen im Auftragsfall richtet sich nach den nachfolgend angebotenen Preisen sowie den tatsächlich nachgewiesenen Leistungen nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV). Die Preiseintragungen für Los 1 sind auf den Seiten 12–19 und die Preiseintragungen für Los 2 sind auf den Seiten 21–26 vorzunehmen. Im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) gibt es bezüglich der Übergabe von Papier und Pappe (kommunaler Anteil) zwei Varianten. Durch den Bieter ist eine der beiden Varianten (Variante A oder Variante B) auf Seite 14 auszuwählen und die Mengenverteilung von Papier Seite 10 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS und Pappe auf die möglichen Übergabestellen anzugeben. Bei Wahl der Variante A sind die Preise für Papier und Pappe in das Preisblatt auf Seite 15 einzutragen, bei Wahl der Variante B auf Seite 16. Preisanpassungen im Leistungszeitraum sind entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen möglich; eine Preisanpassung in den ersten drei Jahren der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Generell keiner Preisanpassung unterliegen in beiden Losen folgende Einzelpreise im Zeitraum 01.01.2018 bis zum 31.12.2023: Grundpreis für Sammeln/Befördern von Restabfall (Pos. 1.1), Grundpreis für Sammeln/Befördern von Bioabfall (Pos. 2.1), Grundpreis für Sammeln/Befördern von Papier und Pappe (Pos. 3.1), Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten (Pos. 4.1) sowie Preise für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen. Die Vertragsparteien können frühestens für Grundpreise und die Preise für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen ab dem 01.01.2024 einen Eintritt in Verhandlungen über deren Anpassung verlangen (siehe hierzu die Besonderen Vertragsbedingungen). Für die Wertung der Angebote wird ausgehend von der Entwicklung der Indizes für Lohn-, Fahrzeug- und Treibstoffkosten der letzten 6 Jahre prognostiziert, dass ab dem 01.01.2021 für die preisgleitenden Positionen (alle Preise außer den oben genannten Grundpreisen und Preisen die Verwertung und Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen) eine Steigerung von 6,1 % geltend gemacht werden kann. Der durchschnittliche Wichtungspreis pro Jahr errechnet sich für diese Positionen aus dem Mittelwert der ersten drei Jahre (Berechnung ohne Preissteigerung) und dem Mittelwert der letzten drei Jahre (Berechnung mit Preissteigerung). Dies soll am Beispiel Los 1 (1.2.1 Leerung Restabfall MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinere Behälter) erläutert werden: Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST 1.2.1 Leerung Restabfallbehälter MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinere Behälter Wichtungsfaktor 344.000 [Stck./a] Einheit [€/ Behälterleerung] Einzelpreis (netto) Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) ……1,60…… Wichtungspreis: = ((344.000 Stück * 1,60 €/Behälter * 3 Jahre) + (344.000 Stück * 1,60 €/Behälter * 3 Jahre *1,061 %)) / 6 Jahre = 567.187,20 €/a Alle Positionen, bei denen bei der Wertung eine prognostizierte einmalige Preissteigerung von 6,1 % für die Jahre 2021 bis 2023 berücksichtig wird, sind in der Spalte [1] Nr. mit einem „“ gekennzeichnet. Seite 11 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 1.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] 1 1.1 1.2 1.2.1 Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem Grundpreis für Sammlung/ Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem ……………… Leerung Restabfallbehälter Leerung Restabfallbehälter MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinere Behälter 1.2.2 Leerung Restabfallbehälter MGB 240 1.2.3 Leerung Restabfallbehälter MGB 1.000 1.2.4 Mitnahme Restabfallsack 1.3 Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 344.000 [Stck./a] 52.000 [Stck./a] 21.000 [Stck./a] 8.000 [Stck./a] [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterleerung] [€/Sack] ……………… ……………… ……………… ……………… Zwischensumme Wichtungspreis netto (1.1-1.2.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) 1.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) Hinweis: Gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.5.1 ist es im Entsorgungsgebiet OST möglich, dass sich die Übergabestellen ab dem 01.06.2020 möglicherweise ändern. Dies ist im Angebotspreis zu berücksichtigen. Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 12 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 2.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem Grundpreis für Sammlung/ Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem ……………… Leerung Bioabfallbehälter Leerung Bioabfallbehälter MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinerer Behälter Behälterwäsche Bioabfallbehälter (1*jährlich) Sammeln, Befördern und Verwerten Weihnachtsbäume 67.750 [Stck./a] 4.200 [Stck./a] 20 [Mg/a] 2.4 Zwischensumme Wichtungspreis netto (2.1-2.3) 2.5 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (2.1-2.3) [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterwäsche] [€/Mg] ……………… ……………… ……………… (wird von der Vergabestelle berechnet) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 13 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Preiseintragung Nr. 3 Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem Wahl der Variante der Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.5.3 durch den Bieter - Wahl einer Variante ist durch Ankreuzen erforderlich (nur für diese Variante ist das nachfolgende Preisblatt für Nr. 3 Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem auszufüllen) - Angabe der prozentualen Verteilung der kommunalen Menge Papier und Pappe (4.240 Mg/a) auf die Übergabestellen erforderlich - bei Verteilung auf 2 Übergabestellen: in Summe 100 % für beide Übergabestellen, die Mindestmenge für eine Übergabestelle ist 20 % der zu verteilenden Mengen - bei Wahl einer Übergabestelle: bei dieser ist 100 % anzugeben, bei der anderen Übergabestelle 0 % Variante A - MUST ANA: …….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe - Übergabestelle Olbernhau: …….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe oder Variante B - MUST ANA: …….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe - Übergabestelle Auftragnehmer: …….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe Wichtiger Hinweis Durch den Bieter ist auf dieser Seite eine der beiden Varianten durch Ankreuzen eines Kästchens zwingend zu wählen. Die Angabe beider Varianten ist nicht zulässig. Je nach Wahl der Variante ist bei Variante A nur die Seite 15 auszufüllen, bei Variante B nur die Seite 16. Das Ausfüllen der Preisblätter für Variante A (Seite 15) und Variante B (Seite 16) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Seite 14 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 3.1A [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) [1] [2] [3] [4] [5] = [3] * [5] 1 [€/a] 4.253 [Mg/a] [€/Mg] 3A Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem – Variante A 3.1A Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem 3.2A mengenabhängiger Sammelpreis Papier und Pappe 3.2.A.1 mengenabhängiger Sammelpreis Papier und Pappe …………… …………… 3.2.A.2 Aufschlag für die Kosten der 4.253 Übernahme kommunales Papier/Pappe [€/Mg] [Mg/a] durch den ZAS 3.3.A Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1A-3.2.A.2) 7,83 (wird von der Vergabestelle berechnet) 3.4.A Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1A-3.2.A.2) (wird von der Vergabestelle berechnet) Hinweis: Durch den Bieter ist entweder diese Seite auszufüllen, wenn die Variante A gewählt wurde (siehe Seite 14 Angebotsschreiben). Wenn Variante B gewählt wurde, bitte die nächste Seite ausfüllen und diese Seite freilassen. Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 15 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 3.1B [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) [1] [2] [3] [4] [5] = [3] * [5] 1 [€/a] 4.240 [Mg/a] [€/Mg] 3B Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem – Variante B 3.1B Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem 3.2B mengenabhängiger Sammelpreis Papier und Pappe 3.2.B.1 mengenabhängiger Sammelpreis Papier und Pappe 3.2.B.2 Aufschlag für die Kosten der Übernahme kommunales Papier/Pappe durch den ZAS (nur Menge Übergabe MUST ANA)* …………… …………… …..% multipliziert mit 4.240 [Mg/a] 3.3.B Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1B-3.2.B.2) [€/Mg] 7,83 (wird von der Vergabestelle berechnet) 3.4.B Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1B-3.2.B.2) (wird von der Vergabestelle berechnet) * Entsprechend der Eintragung des Bieters für den prozentualen Anteil an Papier und Pappe, welche an der MUST ANA angegeben wird, erfolgt die Eintragung der Menge und Berechnung durch die Vergabestelle. Kosten für die Übernahme an einer Übernahmestelle des Bieters sind durch die Bieter in seine Preise (3.1.B oder 3.2.B.1) einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Hinweis: Durch den Bieter ist entweder diese Seite auszufüllen, wenn die Variante B gewählt wurde (siehe Seite 14 Angebotsschreiben). Wenn Variante A gewählt wurde, bitte die vorhergehende Seite ausfüllen und diese Seite freilassen. Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 16 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 4.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 4 Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem 4.1 Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem 4.2 Sammeln/Befördern Sperrabfall über Sperrabfallkarte im Holsystem 4.3 Sammeln/Befördern Sperrabfall über Abfallcontainer 7 m³ 4.4 Sammeln/Befördern Haushaltsgroßgeräte im Holsystem ……………… 6.850 [Karten/a] [€/ Karte] ……………… 90 [€/ [Container/a] Container] ……………… 100 [Vorgänge/a] [€/ Vorgang] ……………… 4.5 Zwischensumme Wichtungspreis netto (4.1-4.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) 4.6 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (4.1-4.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) Wahl der Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3.4 durch den Bieter Die Angabe dient der vertraglichen Bindung der Übergabestellen durch den ZAS. Bei Wahl der Verteilung auf 2 Übergabestellen darf die Mindestmenge für eine Übergabestelle 20 % der anzuliefernden Gesamtmenge nicht unterschreiten. Die Summe der angelieferten Menge an beide Anlagen muss 100 % ergeben. Bei Wahl einer Übergabestelle ist bei dieser 100 % anzugeben und bei der anderen Übergabestelle 0 % - MUST ANA: …….. % des Sperrabfalls - Übergabestelle Olbernhau: …….. % des Sperrabfalls Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 17 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 10% [€/a] 10% [€/a] 20% [€/a] 20% [€/a] 20% [€/a] 10% [€/a] 10% [€/a] Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 5 Behälteränderungsdienst inkl. Gestellung, Abzug und Tausch von Behältern; Reparatur von Behältern, Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und sonst. Leistungen 5.1 Korridor 1 (72.501 - 74.000 Behälter) 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Korridor 2 (74.001 - 75.500 Behälter) Korridor 3 (75.501 - 77.000 Behälter) Korridor 4 (77.001 - 78.500 Behälter) Korridor 5 (78.501 - 80.000 Behälter) Korridor 6 (80.001 - 81.500 Behälter) Korridor 7 (81.501 - 83.000 Behälter) 5.8 Zwischensumme Wichtungspreis netto (5.1-5.7) 5.9 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (5.1-5.7) ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… (wird von der Vergabestelle berechnet) (wird von der Vergabestelle berechnet) 6 6.1 6.2 6.3 6.4 Rückedienste Rückedienste für 2-Rad-Behälter bis 50 m 50 [€/Vorg.] [Vorgänge/a] bis 50 m ……………… Rückedienste für 2-Rad-Behälter bis 100 m 50 [€/Vorg.] [Vorgänge/a] 100 m ……………… [€/Vorg.] je weitere 100 m ……………… Rückedienste für jede weitere angefangene 100 m 50 [Vorgänge/a] Zwischensumme Wichtungspreis netto (6.1-6.3) (wird von der Vergabestelle berechnet) 6.5 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (6.1-6.3) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 18 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]) bzw. Einzelerlöse [Spalte 6]). Preise und Erlöse sind als Nettopreise/-erlöse einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet OST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) Einzelerlös [1] [2] [3] [4] [5] [6] 3.087 [h/a] [€/h] Öffnungszeit …………… 1.886 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… …………… - ……………… …………… - ……………… Wichtungspreis Wichtungserlös (wird von der (wird von der Vergabestelle Vergabestelle berechnet) berechnet) = [3] * [5] = [3] * [6] 7 Betrieb der Wertstoffhöfe 7.1 Preis für den Betrieb der Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern sowie weiterer Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung, ...) 7.2 Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen 7.2.1 Grünabfall (AS 200201) 7.2.2 gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Baustoffe auf Gipsbasis (AS 170904, 170802) 150 [Mg/a] [€/Mg] Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (Bauschutt), (AS 170107) 277 [Mg/a] [€/Mg] 7.2.3 7.2.4 Altreifen (AS 160103) 17 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.5 Altholz, Kat I-III (AS 170201) 15 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.6 Altholz, Kat. IV (AS 170204*, 200137*) 11 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… asbesthaltige Baustoffe (AS 170605*) 3 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 170603*) 2 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… Kohlenteer, teerhaltige Produkte, Bitumengemische (AS 170303*, 170302) 10 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 125 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.7 7.2.8 7.2.9 7.2.10 Metalle (AS 200140) 7.2.11 Kunststoffe (stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 200139)) 70 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.12 Bekleidung, Textilien (AS 200110, 200111) 5 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 1 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.13 Glas, keine Verpackungen (AS 150107, 160120, 170202, 200102) 7.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (7.1-7.2.13) (wird von der Vergabestelle berechnet) 7.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.13) (wird von der Vergabestelle berechnet) 7.5 Zwischensumme Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.13) (wird von der Vergabestelle berechnet) Seite 19 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.1 Preiseintragung Los 1 – Berechnung Gesamtwertungspreis Die nachfolgende Tabelle wird durch die Vergabestelle ausgefüllt, es sind keine Eintragungen der Bieter erforderlich. Nr. 8 Position Progn. Preis/Erlös pro Jahr [€/a] Berechnung des Gesamtwertungspreises Los 1 Entsorgungsgebiet OST 8.1 "Zwischensumme 1.4" Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4) 8.2 "Zwischensumme 2.5" Wichtungspreis brutto (2.1-2.3) 8.3 "Zwischensumme 3.4.A" Wichtungspreis brutto (3.1.A-3.2.A.2) oder "Zwischensumme 3.4.B" Wichtungspreis brutto (3.1.B-3.2.B.2) 8.4 "Zwischensumme 4.6" Wichtungspreis brutto (4.1-4.4) 8.5 "Zwischensumme 5.9" Wichtungspreis brutto (5.1-5.7) 8.6 "Zwischensumme 6.5" Wichtungspreis brutto (6.1-6.3) 8.7 "Zwischensumme 7.4" Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.13) 8.8 "Zwischensumme 7.5" Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.13) 9 Gesamtwertungspreis = Summe der Wichtungspreise (8.1 - 8.7 (brutto)) + Summe der Wichtungserlöse (8.8) Seite 20 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 1.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] 1 1.1 1.2 1.2.1 Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem Grundpreis für Sammlung/ Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem ……………… Leerung Restabfallbehälter Leerung Restabfallbehälter MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinere Behälter 1.2.2 Leerung Restabfallbehälter MGB 240 1.2.3 Leerung Restabfallbehälter MGB 1.000 1.2.4 Mitnahme Restabfallsack 1.3 Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 366.000 [Stck./a] 36.000 [Stck./a] 16.000 [Stck./a] 8.300 [Stck./a] [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterleerung] [€/Sack] ……………… ……………… ……………… ……………… Zwischensumme Wichtungspreis netto (1.1-1.2.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) 1.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 21 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 2.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem Grundpreis für Sammlung/ Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem ……………… Leerung Bioabfallbehälter Leerung Bioabfallbehälter MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinerer Behälter Behälterwäsche Bioabfallbehälter (1*jährlich) Sammeln, Befördern und Verwerten Weihnachtsbäume 185.500 [Stck./a] 8.600 [Stck./a] 20 [Mg/a] 2.4 Zwischensumme Wichtungspreis netto (2.1-2.3) 2.5 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (2.1-2.3) [€/ Behälterleerung] [€/ Behälterwäsche] [€/Mg] ……………… ……………… ……………… (wird von der Vergabestelle berechnet) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 22 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 3.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) [1] [2] [3] [4] [5] = [3] * [5] 1 [€/a] 4.965 [Mg/a] [€/Mg] 3 Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem 3.1 Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem 3.2 mengenabhängiger Sammelpreis Papier und Pappe …………… …………… 3.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1-3.2) (wird von der Vergabestelle berechnet) 3.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1-3.2) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 23 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile Nr. 4.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 1 [€/a] Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 4 Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem 4.1 Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem 4.2 Sammeln/Befördern Sperrabfall über Sperrabfallkarte im Holsystem 4.3 Sammeln/Befördern Sperrabfall über Abfallcontainer 7 m³ 4.4 Sammeln/Befördern Haushaltsgroßgeräte im Holsystem ……………… 7.300 [Karten/a] [€/ Karte] ……………… 100 [€/ [Container/a] Container] ……………… 100 [Vorgänge/a] [€/ Vorgang] ……………… 4.5 Zwischensumme Wichtungspreis netto (4.1-4.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) 4.6 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (4.1-4.4) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 24 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als Nettopreise einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) [1] [2] [3] [4] [5] 10% [€/a] 10% [€/a] 20% [€/a] 20% [€/a] 20% [€/a] 10% [€/a] 10% [€/a] Wichtungspreis (wird von der Vergabestelle berechnet) = [3] * [5] 5 Behälteränderungsdienst inkl. Gestellung, Abzug und Tausch von Behältern; Reparatur von Behältern, Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und sonst. Leistungen 5.1 Korridor 1 (73.501 - 75.000 Behälter) 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 Korridor 2 (75.001 - 76.500 Behälter) Korridor 3 (76.501 - 78.000 Behälter) Korridor 4 (78.001 - 79.500 Behälter) Korridor 5 (79.501 - 81.000 Behälter) Korridor 6 (81.001 - 82.500 Behälter) Korridor 7 (82.501 - 84.000 Behälter) ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… ……………… Zwischensumme Wichtungspreis netto (5.1-5.7) (wird von der Vergabestelle berechnet) 5.9 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (5.1-5.7) (wird von der Vergabestelle berechnet) 6 6.1 Rückedienste Rückedienste für 2-Rad-Behälter bis 50 m 50 [€/Vorg.] [Vorgänge/a] bis 50 m ……………… 6.2 Rückedienste für 2-Rad-Behälter bis 100 m 50 [€/Vorg.] [Vorgänge/a] 100 m ……………… 6.3 Rückedienste für jede weitere angefangene 100 m [€/Vorg.] 50 je [Vorgänge/a] weitere 100 m 6.4 Zwischensumme Wichtungspreis netto (6.1-6.3) ……………… (wird von der Vergabestelle berechnet) 6.5 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (6.1-6.3) (wird von der Vergabestelle berechnet) Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt! Seite 25 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5] bzw. Einzelerlöse [Spalte 6]). Preise und Erlöse sind als Nettopreise/-erlöse einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen. Nr. Leistungen Entsorgungsgebiet WEST Wichtungsfaktor Einheit Einzelpreis (netto) Einzelerlös [1] [2] [3] [4] [5] [6] 1.375 [h/a] [€/h] Öffnungszeit …………… Wichtungspreis Wichtungserlös (wird von der (wird von der Vergabestelle Vergabestelle berechnet) berechnet) = [3] * [5] = [3] * [6] 7 Betrieb der Wertstoffhöfe 7.1 Preis für den Betrieb der Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern sowie weiterer Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung, ...) 7.2 Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 Grünabfall (AS 200201) 638 [Mg/a] [€/Mg] gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Baustoffe auf Gipsbasis (AS 170904, 170802) 51 [Mg/a] [€/Mg] Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (Bauschutt), (AS 170107) 124 [Mg/a] [€/Mg] 8 [Mg/a] Altreifen (AS 160103) Altholz, Kat I-III (AS 170201) …………… - ……………… …………… - ……………… …………… - ……………… [€/Mg] …………… - ……………… 11 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 40 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.6 Metalle (AS 200140) 7.2.7 Kunststoffe (stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 200139)) 20 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.2.8 Bekleidung, Textilien (AS 200110, 200111) 5 [Mg/a] [€/Mg] …………… - ……………… 7.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (7.1-7.2.8) (wird von der Vergabestelle berechnet) 7.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.8) (wird von der Vergabestelle berechnet) 7.5 Zwischensumme Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.8) (wird von der Vergabestelle berechnet) Seite 26 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS I.2 Preiseintragung Los 2 – Berechnung Gesamtwertungspreis Die nachfolgende Tabelle wird durch die Vergabestelle ausgefüllt, es sind keine Eintragungen der Bieter erforderlich Nr. 8 Position Progn. Preis/Erlös pro Jahr [€/a] Berechnung des Gesamtwertungspreises Los 2 Entsorgungsgebiet WEST 8.1 "Zwischensumme 1.4" Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4) 8.2 "Zwischensumme 2.5" Wichtungspreis brutto (2.1-2.3) 8.3 "Zwischensumme 3.4" Wichtungspreis brutto (3.1-3.2) 8.4 "Zwischensumme 4.6" Wichtungspreis brutto (4.1-4.4) 8.5 "Zwischensumme 5.9" Wichtungspreis brutto (5.1-5.7) 8.6 "Zwischensumme 6.5" Wichtungspreis brutto (6.1-6.3) 8.7 "Zwischensumme 7.4" Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.8) 8.8 "Zwischensumme 7.5" Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.8) 9 Gesamtwertungspreis = Summe der Wichtungspreise (8.1 - 8.7 (brutto)) + Summe der Wichtungserlöse (8.8) Seite 27 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS II Eintragung von Rabattangeboten Der Bieter gewährt Rabatte bei der Zuschlagserteilung auf beide Lose wie folgt: Angebot eines Rabatts auf den monatlichen Rechnungspreis für Los 1 bei Zuschlagserteilung auf beide Lose: bei Beauftragung von - Los 1 und Los 2 Rabatt für Los 1 in % des Rechnungspreises* …..…….. % Angebot eines Rabatts auf den monatlichen Rechnungspreis für Los 2 bei Zuschlagserteilung auf beide Lose: bei Beauftragung von - Los 2 und Los 1 Rabatt für Los 2 in % des Rechnungspreises* …..…….. % * für die Wertung wird der Rabatt auf den Gesamtwertungspreis eines Loses (Pos. 9, Seite 20, Los 1 und Pos. 9, Seite 27 Los 2) berechnet Hinweis: Die angebotenen Rabatte sind bis zum Ende der Laufzeit 2027 (bei Verlängerung der Verträge durch den ZAS) zu gewähren, wenn beide Lose bis dahin durch den Auftragnehmer zu erbringen sind (Nichtkündigung der Verträge durch den ZAS). Seite 28 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 1: Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (bei Bedarf Formular bitte kopieren) Hinweis: Formular ist auszufüllen vom Bieter, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und von Unterauftragnehmern (falls bereits benannt, gilt nicht für die Unterauftragnehmer, welche die auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle verwerten/beseitigen) Ich/Wir versichere(n) als Vertreter des Bieters Vertreter des Mitglieds der Bietergemeinschaft Vertreter des Unterauftragnehmers (Zutreffendes bitte ankreuzen) __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers infrage gestellt wird, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Seite 29 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 1: Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Fortsetzung dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Wir erklären weiterhin, dass wir nicht rechtskräftig verurteilt worden sind wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), des des § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Seite 30 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 1: Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Fortsetzung Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) sowie eines Verstoßes gegen eine vergleichbare Strafnorm anderer Staaten. Hinweis: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/der Erklärenden und Name/n in Druckbuchstaben ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/der Erklärenden und Name/n in Druckbuchstaben Seite 31 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 2: Hinweis: Erklärung Bietergemeinschaft Formular ist auszufüllen von Bietergemeinschaften, bei Bedarf bitte kopieren Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, bevollmächtigter Bieter: ________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Mitglied 2: _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Mitglied 3: _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Mitglied 4: _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ beschließen, uns im Falle der Auftragserteilung für das Los (bitte ankreuzen, je Los bitte getrennt ausfüllen) Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen. (Falls eigener Name der Bietergemeinschaft, bitte eintragen): _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Seite 32 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 2: Erklärung Bietergemeinschaft – Fortsetzung – bei Bedarf bitte kopieren Wir erklären, dass 1. das oben bezeichnete bevollmächtigte Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem ZAS rechtsverbindlich vertritt, 2. das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, 3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4. die Bildung der Bietergemeinschaft und deren Angebotsabgabe nicht gegen § 1 GWB verstößt. _______________________ ______________________ Ort Datum Unterschriften der jeweiligen Vertreter für: ________________________________ ______________________ Bevollmächtigtes Mitglied Firmenstempel ________________________________ ______________________ Mitglied 1 Firmenstempel ________________________________ ______________________ Mitglied 2 Firmenstempel ________________________________ ______________________ Mitglied 3 Firmenstempel _________________________ ______________________ Mitglied 4 Firmenstempel (Unterschriften der jeweiligen Vertreter aller beteiligten Mitglieder der Bietergemeinschaft, bitte auch Angabe der Namen der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben sowie der Firmenstempel) Seite 33 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 3: Hinweis: Unterauftragnehmerverzeichnis (bei Bedarf Formular bitte kopieren) Formular ist auszufüllen vom Bieter/Bietergemeinschaft, für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern Zur Ausführung der in der Ausschreibung nachgefragten Leistungen beabsichtigen wir für das Los (bitte ankreuzen, je Los bitte getrennt ausfüllen) Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST folgende Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben: Beschreibung der Teilleistung Name des Unterauftragnehmers* * bitte angeben, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt Seite 34 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 4: Hinweis: Verpflichtungserklärungen für benannte Unterauftragnehmer (bei Bedarf Formular bitte kopieren) Formular ist auszufüllen vom Unterauftragnehmer (falls bereits benannt), Diese Verpflichtungserklärung betrifft das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Firma und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft eintragen Als Vertreter des folgenden Unternehmens, welches als Unterauftragnehmer verpflichtet werden soll, erklären wir __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Firma und Anschrift des Unterauftragnehmers eintragen dass der oben benannte Bieter/die Bietergemeinschaft unser Unternehmen für die Leistungserbringung einsetzen kann. Für den Fall der Zuschlagserteilung auf den oben genannten Bieter verpflichten wir uns, für den Bieter im Unterauftrag folgende Leistungen zu erbringen (bitte die Losnummer mit angeben): __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Leistung beschreiben ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/der Erklärenden und Name/n in Druckbuchstaben Seite 35 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 5: Hinweis: Erklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen (bei Bedarf Formular bitte kopieren) Formular ist auszufüllen vom Bieter, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und von Unterauftragnehmern (falls bereits benannt) Ich/Wir erkläre(n) als Vertreter des Bieters Vertreter des Mitglieds der Bietergemeinschaft Vertreter des Unterauftragnehmers (Zutreffendes bitte ankreuzen) Unser Betrieb ist gegen Unfall versichert bei: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Name und Anschrift der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse eintragen (bei Bieter/Unternehmen, welche keinen Sitz in Deutschland haben, bitte den zuständigen Versicherungsträger angeben) Ich/Wir erkläre(n), dass die Beiträge an die oben genannte Berufsgenossenschaft bzw. die gesetzliche Unfallkasse regelmäßig entrichtet worden und keine offenen Forderungen des Unfallversicherungsträgers bestehen. ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/der Erklärenden und Name/n in Druckbuchstaben ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/der Erklärenden und Name/n in Druckbuchstaben Seite 36 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 6: Hinweis: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Formular ist auszufüllen vom Versicherungsunternehmen Name und Anschrift des Versicherungsnehmers Bieter Mitglied der Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer (Zutreffendes bitte ankreuzen) __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen Erklärung des ausstellenden Versicherungsunternehmens __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens angeben Der oben genannte Versicherungsnehmer hat bei unserem Versicherungsunternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: Personen- und Sachschäden: _________________________________ Vermögensschäden: _________________________________ bzw . Personen-, Sach- und Vermögensschäden: _________________________________ Eine jährliche Maximierung der Deckungssummen besteht in folgender Form: Jährliche Maximierung der Deckungssummen: _________________________________ ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/r Vertreter/s des Versicherungsunternehmens Seite 37 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 7: Hinweis: Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss bzw. zur Anpassung einer Betriebshaftpflichtversicherung Formular ist auszufüllen vom Versicherungsunternehmen Name und Anschrift des zukünftigen Versicherungsnehmers Bieter Mitglied der Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer (Zutreffendes bitte ankreuzen) __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen Erklärung des ausstellenden Versicherungsunternehmens __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ bitte Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens angeben Wir erklären mit diesem Schreiben unsere Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des oben genannten Unternehmens eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit dem oben genannten Unternehmen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen (bitte genau angeben) abzuschließen: Personen- und Sachschäden: _________________________________ Vermögensschäden: _________________________________ bzw . Personen-, Sach- und Vermögensschäden: _________________________________ Eine jährliche Maximierung der Deckungssummen besteht in folgender Form: Jährliche Maximierung der Deckungssummen: _________________________________ ______________________ ___________________________ Ort, Datum Unterschrift/en des/r Vertreter/s des Versicherungsunternehmens Seite 38 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Formular 8: Hinweis: Liste der Referenzen über vergleichbare Leistungen Formular ist auszufüllen vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft, bitte das Blatt für das jeweilige Los verwenden Die Referenzen werden eingereicht von Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft (Nicht Zutreffendes bitte streichen) ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Hinweis: Die Referenzen für Los 1 und 2 können gemeinsam angegeben werden, da für die Lose 1 und 2 die gleichen Anforderungen gelten. Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST bzw. West Bezeichnung der Leistung* Bezeichnung Sammelgebiet Leistungszeitraum** Benennung AG (örE oder im Auftrag eines örE) und Benennung eines Ansprechpartners *(Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier mit Behälteridentifikationssystem) **Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 2013) Seite 39 Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Anlage 1 Zusammenfassende Liste der geforderten Nachweise Zusammenfassende Liste Teil II – Angebotsschreiben Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Zusammenfassende Liste der geforderten Nachweise Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise (entsprechend der Vorgaben der Vergabeunterlagen ggf. mehrfach einzureichen, für Bieter, Mitglieder Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) Angaben/Nachweis - Nähere Informationen, Verweise, Hinweise ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben einschließlich des darin enthaltenen Preisangebots (Teil II) nebst Anlagen des Bieters (Erklärungen, Nachweise, Formulare, Urkalkulation etc.) Bewerbungsbedingungen Nr. 4.5 - Leistungsbeschreibung (Teil III; ohne Anlagen) Besondere Vertragsbedingungen (Teil IV) und ggf. von der Vergabestelle im Laufe des Verfahrens ausgegebene Bieterinformationen Bewerbungsbedingungen Nr. 4.5 - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 - Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 - Erklärung über Referenzen Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 - - . unterschriebenes Angebotsschreiben nebst Preisblätter Formular 1 (Angebotschreiben) Formular 5 (Angebotschreiben) Formular 6 (Angebotsschreiben), Erklärung zum Bestehen eine Versicherung Formular 7 (Angebotsschreiben), Bereitschaftserklärung zum Abschluss einer Versicherung Formular 8 (Angebotsschreiben) - Erklärungen und Nachweise je Los gemäß der Auflistung 6 (f) des Angebotsschreibens Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6 - Urkalkulation je angebotenem Los Bewerbungsbedingungen Nr. 4.7 / 4.15 - ggfs. Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft Bewerbungsbedingungen Nr. 4.7 / 4.11 Formular 2 (Angebotsschreiben) - bei Einsatz von Unterauftragnehmern: - bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich feststehenden Unterauftragnehmern: Benennung der Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen - bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe schon namentlich feststehenden Unterauftragnehmern: Benennung der/des Unterauftragnehmer(s) und der Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen: Verpflichtungserklärung und der erforderlichen Nachweise Bewerbungsbedingungen Nr. 4.12 Formular 3 (Angebotsschreiben) Formular 3 (Angebotsschreiben), Formular 4 (Angebotsschreiben), sowie EfbV-Zertifikat für die jeweilige vorgesehene Leistung Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, es muss jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein. Zusammenfassende Liste Seite 1 Teil III Leistungsbeschreibung betreffend Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS im offenen Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 5 2. Leistungszeitraum 5 3. Räumliche Lage, Fläche, Bevölkerung und Verkehrsanbindung 5 3.1. Allgemeines 5 3.2. Bevölkerungsprognose 7 3.3. Einschränkungen bei der Sammlung von Abfällen in den Entsorgungsgebieten Ost und West 7 3.4. Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Abfallentsorgung 8 4. Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung 9 4.1. Allgemeine rechtliche Anforderungen 9 4.2. Allgemeine Anforderungen an das einzusetzende Personal 9 4.3. Allgemeine Anforderungen an die einzusetzende Fahrzeugtechnik und die Sammlung 10 4.4. Allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen und Waagen 11 4.5. Begriffsbestimmungen und Definition des vom Auftrag erfassten Papiers und Pappe 11 4.6. Kostenerstattung für die Mitbenutzung der Papierbehälter des ZAS 12 5. Leistungsgegenstand Los 1 – Entsorgungsgebiet OST 14 5.1. Prognose der Mengen und Leistungsdaten 14 5.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe 15 5.1.2. Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte 16 5.1.3. Prognose Wertstoffhöfe 16 5.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst 17 5.2. Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe 18 5.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen 18 5.2.2. Durchführung der Sammlung 21 5.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung 25 5.2.4. Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von Behältern 27 Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe 30 5.2.5. 5.2.5.1. Übergabe Restabfall 30 5.2.5.2. Übergabe Bioabfall 31 5.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe 32 5.3. Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten 34 5.3.1. Rahmenbedingungen 34 5.3.2. Bearbeitung der Anmeldungen 36 5.3.3. Durchführung der Sammlung 39 5.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes 39 Seite 2 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung 40 5.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte 41 5.4. Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 41 5.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen 41 5.4.2. Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe 45 5.4.3. Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung 46 5.4.4. Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung 47 5.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe 50 5.5. Vergütung und Abrechnung 51 6. Leistungsgegenstand Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST 53 6.1. Prognose der Mengen und Leistungsdaten 53 6.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe 54 6.1.2. Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte 55 6.1.3. Prognose Wertstoffhöfe 55 6.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst 56 6.2. Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe 56 6.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen 56 6.2.2. Durchführung der Sammlung 60 6.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung 64 6.2.4. Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von Behältern 66 Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe 69 6.2.5. 6.2.5.1. Übergabe Restabfall 69 6.2.5.2. Übergabe Bioabfall 69 6.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe 70 6.3. Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten 71 6.3.1. Rahmenbedingungen 71 6.3.2. Bearbeitung der Anmeldungen 72 6.3.3. Durchführung der Sammlung 75 6.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem 75 6.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung 76 6.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte 77 6.4. Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 77 6.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen 77 6.4.2. Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe 80 6.4.3. Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung 81 Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 3 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 6.4.4. Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung 81 6.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe 84 6.5. Vergütung und Abrechnung 85 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr Anlage 2: Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst Anlage 3: Muster Abfallbehälteretikett Anlage 4: Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung (Internetformular und Formular postalischer Versand) Anlage 5: Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RAL-Gütezeichens nach RAL-GZ 951/1 Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 4 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 1. Allgemeines Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (nachfolgend ZAS genannt) nimmt gemäß § 20 Abs. 1 KrWG die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) im Erzgebirgskreis wahr. In den Entsorgungsgebieten OST und WEST werden die wesentlichen logistischen abfallwirtschaftlichen Entsorgungsleistungen durch privatwirtschaftliche Unternehmen durchgeführt, deren Entsorgungsverträge zum 31.12.2017 enden. Eine Ausschreibung dieser Leistungen ab dem 01.01.2018 wird demnach erforderlich. Die Leistung soll in zwei Territoriallosen Los 1: Entsorgungsgebiet OST Los 2: Entsorgungsgebiet WEST neu vergeben werden, wobei folgende Leistungen umfasst sind: Sammlung und Beförderung von Restabfall Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten Sammlung und Beförderung von Bioabfall Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle. Leistungsorte sind die Entsorgungsgebiete OST (Los 1) und WEST (Los 2) des Erzgebirgskreises, wobei die Verwertung/Beseitigung von bestimmten auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen, auch außerhalb des Landkreises erfolgen kann. 2. Leistungszeitraum Der Leistungszeitraum ist vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung der Verträge der Lose 1 und 2 zweimalig um zwei Jahre. Die Verlängerung der Verträge ist durch den ZAS mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2024 schriftlich anzuzeigen. 3. Räumliche Lage, Fläche, Bevölkerung und Verkehrsanbindung 3.1. Allgemeines Der Erzgebirgskreis liegt im Südwesten des Freistaates Sachsen. Der Erzgebirgskreis ist in drei Entsorgungsgebiete gegliedert. Die abfallwirtschaftlichen Leistungen im Entsorgungsgebiet Nord sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Eine Übersicht zu den Entsorgungsgebieten OST (Los 1) und WEST (Los 2) zeigt die Abbildung 1: Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 5 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 1: Übersicht über die Entsorgungsgebiete OST (Los 1) und WEST (Los 2) Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind in den Entsorgungsgebieten OST mit ca. 122.600 Einwohnern (u. a. Annaberg-Buchholz, Marienberg) und WEST mit ca. 126.600 Einwohnern (u. a. Aue, Schwarzenberg) des Erzgebirgskreises zu erbringen. Beide Gebiete sind überwiegend ländlich strukturiert, topographisch sind die Gebiete durch das Erzgebirge geprägt. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass in Höhenlagen von 1.000 m und mehr Abfälle zu sammeln sind. Für die Logistik in der Entsorgung spielen die Straßenverbindungen die wesentlichste Rolle. Im Erzgebirgskreis bestehen die leistungsstärksten Straßenverbindungen in Nord – Süd Richtung. Die A 72 sichert die Anbindung an das deutsche Autobahnnetz. Eine Übersicht zu den Einwohnerzahlen nach Städten und Gemeinden sowie zur Einwohnerdichte zeigt die Tabelle 1 für beide Entsorgungsgebiete. Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 6 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Tabelle 1: Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte Los 1 Stadt/Gemeinde Amtsberg Annaberg-Buchholz, Stadt Bärenstein Einwohner (E) (30.11.15) 3.773 20.417 [km²] [E/km²] Los 2 Stadt/Gemeinde Einwohner (E) (30.11.15) 16.434 [km²] [E/km²] 23,25 162 Aue, Stadt 20,94 785 27,70 737 Bad Schlema 4.852 15,53 312 444 Bockau 2.321 19,15 121 5.472 60,02 91 132 Crottendorf 4.064 36,46 111 68 2.418 5,45 982 15,48 Deutschneudorf 1.063 8,03 Drebach 5.323 32,74 163 Eibenstock, Stadt 7.649 112,35 Ehrenfriedersdorf, Stadt 4.822 15,86 304 Elterlein, Stadt 2.935 45,87 64 Geyer, Stadt 3.585 18,76 191 Grünhain-Beierfeld, Stadt 6.031 22,26 271 Gornau/Erzgeb. 3.833 19,87 193 Oberwiesenthal, Kurort, Stadt 2.197 39,98 55 Großolbersdorf 2.886 22,61 128 Lauter-Bernsbach 8.861 30,31 292 Großrückerswalde 3.469 26,69 130 Johanngeorgenstadt, Stadt Grünhainichen 3.529 28,79 123 Schneeberg, Stadt 817 9,49 Jöhstadt, Stadt 2.813 49,68 Königswalde 2.276 19,54 Olbernhau, Stadt 9.218 70,42 Marienberg, Stadt 17.410 133,47 Mildenau 3.395 31,67 Pfaffroda 2.481 55,13 Pockau-Lengefeld 7.858 83,57 Seiffen/Erzgeb. Kurort 2.298 12,43 Tannenberg 1.132 7,94 Thermalbad Wiesenbad 3.369 24,62 137 Wolkenstein, Stadt 3.918 30,51 128 Zschopau, Stadt 9.575 22,88 418 122.660 796,58 154 Börnichen/Erzgeb. Heidersdorf Gesamt OST (Los 1): 3.2. 63 Breitenbrunn/Erzgeb. 4.146 29,59 140 14.677 23,34 629 86 Scheibenberg, Stadt 2.181 9,01 242 57 Schlettau, Stadt 2.449 21,17 116 116 Sehmatal 6.523 44,45 147 131 Raschau-Markersbach 5.216 39,52 132 130 Schönheide 4.570 28,01 163 17.317 46,33 374 45 Stützengrün 3.339 28,36 118 94 Zschorlau 5.371 21,99 244 126.605 694,64 182 107 Schwarzenberg/Erzgeb. Stadt 185 143 Gesamt WEST (Los 2): Bevölkerungsprognose Die Bevölkerungsprognose des Landesamtes für Statistik1 geht von einem weiteren Bevölkerungsrückgang für den Erzgebirgskreis aus. Als Mittelwert für den Leistungszeitraum 2018–2023 wird von einer durchschnittlichen Bevölkerungszahl wie folgt ausgegangen: Los 1 (OST): ca. 117.000 Einwohner Los 2 (WEST): ca. 120.900 Einwohner 3.3. Einschränkungen bei der Sammlung von Abfällen in den Entsorgungsgebieten Ost und West Soweit dem ZAS bekannt, gibt es in beiden Entsorgungsgebieten Einschränkungen bei der Sammlung von Abfällen. Dies sind Grundstücke, welche nicht mit alleinigem Einsatz herkömmlicher 3-Achssammelfahrzeuge anzufahren sind. Soweit dem ZAS bekannt, sind die in Anlage 1 benannten Standorte mit Kleinfahrzeugen (z. B. Multicar) unter Einhaltung bestimmter Fahrzeugkriterien (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul. Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) erreichbar. Der AN hat zu gewährleisten, dass alle 1 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 6. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2015 bis 2030, 2016 Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 7 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Grundstücke, welchen nach oben genannten Kriterien erreichbar sind (auch mit Kleinfahrzeugen), angefahren und entsorgt werden. Erfüllen die Grundstücke nicht die Kriterien, sind durch die Abfallerzeuger die Abfälle an der nächsten, mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße gemäß obiger Kriterien bereitzustellen und dort einzusammeln. Bei abweichenden Auffassungen zur Erreichbarkeit von Grundstücken sind durch den AN die Gründe zur Nichterreichbarkeit gegenüber dem ZAS schriftlich darzulegen. Zusätzlich gibt es für einzelne Straßen/Grundstücke eine abweichende Sommer/Winterregelung bei der Abfuhr der Abfallbehälter. Anlage 1 enthält die Aufstellung weiterer Besonderheiten bei der Sammlung in den Entsorgungsgebieten OST und WEST wie Sommer-/Winterregelungen sowie weitere zu berücksichtigende Besonderheiten. Die Aufzählungen zu den schwer erreichbaren Grundstücken bei der Sammlung von Abfällen in den Entsorgungsgebieten OST und WEST spiegeln den aktuellen Kenntnisstand des ZAS wider und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch wird darauf verwiesen, dass es zu Veränderungen im Leistungszeitraum kommen kann. Dem Bieter wird empfohlen, sich mit den örtlichen Bedingungen und Verhältnissen in den Entsorgungsgebieten vertraut zu machen, insbesondere mit den örtlichen Straßenverhältnissen, der Lage sowie dem Zugang zu den zu entsorgenden Grundstücken. 3.4. Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Abfallentsorgung Die Festlegungen der aktuell gültigen Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis (http://www.za-sws.de/satzungen.cfm) sollen auch im Leistungszeitraum gültig sein. Folgende Veränderungen zum gegenwärtigen Stand sind zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen/möglich: Einführung abweichender, kleinerer Behälter wie z. B. MGB 60 l für Rest- und Bioabfall (wenn Erfordernisse dazu bei der Fortschreibung der Abfallwirtschaftssatzung bestehen), Einführung eines Rückedienstes gegen Gebühr (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.2 Los 1 und Kapitel 6.2.2 .Los 2), Einführung einer Abholung für Haushaltsgroßgeräte gemäß ElektroG gegen Gebühr (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3 Los 1 und Kapitel 6.3 Los 2). Wesentliche Informationen zur Gestaltung der Abfallwirtschaft im Erzgebirgskreis und somit auch in den Entsorgungsgebieten OST und WEST sind der Internetpräsentation des ZAS (http://www.za-sws.de/) zu entnehmen. Neben der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung sind Informationen zur Organisation der Abfallentsorgung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Informationen sind auch dem Abfallkalender auf der Internetseite des ZAS zu entnehmen. Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes Seite 8 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 4. Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Im Folgenden sind allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung formuliert. Die allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung sind somit auch Gegenstand der Leistungsbeschreibungen der Lose 1 und 2. In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose sind darüber hinausgehende Anforderungen näher beschrieben. 4.1. Allgemeine rechtliche Anforderungen Der Auftragnehmer (AN) ist bei Durchführung der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Maßnahmen verpflichtet, die geltenden Vorschriften, insbesondere arbeitsschutz- und umweltrechtliche Auflagen zu berücksichtigen und bei der Leistungserbringung eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Umwelt zu gewährleisten. Die Sammlung der Abfälle hat unter Maßgabe der geltenden, rechtlichen Regelungen – insbesondere der 32. BImSchV (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung) – zu erfolgen. Eine Sammlung innerhalb der dort vorgegebenen Ruhezeiten ist nicht zugelassen (Lärmschutz). Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistungen alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelwerke, des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes und der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssowie Abfallgebührensatzung des Erzgebirgskreises zu berücksichtigen. Der ZAS ist berechtigt, die Tätigkeiten des AN jederzeit selbst oder durch Dritte ohne vorherige Anmeldung zu kontrollieren. 4.2. Allgemeine Anforderungen an das einzusetzende Personal Für die Leistungserbringung ist durch den AN qualifiziertes Personal einzusetzen. Es ist durch den AN zu gewährleisten, dass durch das Personal die arbeitsschutzrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Der AN hat sicherzustellen, dass ein weisungsbefugter Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 07:00–17:00 Uhr für den ZAS erreichbar ist. Die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter auf den Sammelfahrzeugen müssen von dem weisungsbefugten Mitarbeiter telefonisch erreichbar sein. Für die erfahrungsgemäß zum Teil notwendige Kommunikation mit den Abfallerzeugern in den Entsorgungsgebieten OST und WEST wird mindestens 1 Mitarbeiter pro Sammelfahrzeug gefordert, welcher die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang beherrscht. Sämtliches Personal, welches unmittelbaren Kontakt mit den Abfallanlieferern/-erzeugern hat, muss die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang beherrschen. Der ZAS erwartet, dass der AN ein gutes Gesamterscheinungsbild bei der Leistungserbringung gewährleistet und somit zu einem positiven Bild der Abfallwirtschaft im Erzgebirgskreis beiträgt. Der AN ist verpflichtet, sein für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetztes Personal über alle die Leistung betreffenden rechtlichen Änderungen zu informieren und entsprechend zu schulen. Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Seite 9 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 4.3. Allgemeine Anforderungen an die einzusetzende Fahrzeugtechnik und die Sammlung Der AN setzt Sammelfahrzeuge ein, die – soweit zutreffend – den Anforderungen der aktuellen Normenreihe DIN EN 1501 sowie allen arbeitsschutzrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen (u. a. Beschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts von Sammelfahrzeugen), versicherungsrechtlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Der AN hat mit seiner eingesetzten Technik zu gewährleisten, dass alle bereitgestellten und nach der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Abfallbehälter/Abfallsäcke geleert/gesammelt werden können sowie alle dem Anschlussund Benutzungszwang der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung unterliegenden Grundstücke, die an öffentlichen und an nicht gewidmeten, aber dem öffentlichen Verkehr dienenden privaten Straßen und Wegen liegen, anzufahren. Der AN hat geeignete Fahrzeugtechnik einzusetzen, welche den allgemeinen Anforderungen von Sammlung und Beförderung von Abfällen (vor allem auch witterungsbedingte Einflüsse im Winter in Verbindung mit der Topographie z. B. durch Nutzung von Sammelfahrzeugen mit Allrad) gerecht wird. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die unter Kapitel 3.3 genannten Grundstücke – sowie auch zukünftig ggf. weitere Grundstücke – mit Einschränkungen in der Sammlung ordnungsgemäß entsorgt werden können. Grundstücke welche mit Sammelfahrzeugen erreicht werden, die den Fahrzeuganforderungen (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zulässiges Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen, sind durch den AN anzufahren und die dort bereitgestellten Abfälle zu entsorgen. Ist die Sammlung durch Baustellen oder Straßensperrungen eingeschränkt, so hat der AN die Sammlung durch Abstimmungen mit den durchführenden Unternehmen bezüglich veränderter Bereitstellungsorte für die jeweiligen Abfälle sicherzustellen. Der ZAS ist darüber zu informieren. Für die eingesetzten Sammelfahrzeuge (Heck-, Seiten- bzw. Frontlader) wird mindestens die Einhaltung der EURO V-Norm (Abgasnorm) gefordert. Dies gilt nicht für Pritschenfahrzeuge und Containerfahrzeuge. Der AN hat Straßenverschmutzungen durch die Entsorgungsleistungen zu vermeiden. Durch Sammlung und Beförderung von Abfällen entstehende Verschmutzungen von Straßen und Gehwegen sind vom AN unmittelbar zu beseitigen. Schaufel und Besen sind an den Sammelfahrzeugen mitzuführen. Der AN reinigt die Sammelfahrzeuge in regelmäßigen Abständen. Zudem ist durch den AN zu gewährleisten, dass für den Bürger/Abfallerzeuger in den Entsorgungsgebieten OST und WEST aus der Fahrzeugbeschriftung eindeutig hervorgeht, wer die Sammlung durchführt. Der AN hat die Leistung so zu organisieren, dass die Fahrzeugbesatzungen während der Sammeltour erreichbar sind. Die Sammelfahrzeuge bzw. die Fahrzeugbesatzungen sind mit Technik auszustatten, welche eine Fotodokumentation ermöglicht für die Fälle, in denen eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den AN nicht möglich ist. Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Seite 10 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Der AN hat den Standort des Betriebshofes für die Leistungen der Lose 1 und 2 so zu wählen, dass jede Stadt/Gemeinde im Entsorgungsgebiet OST bzw. WEST mit den zum Einsatz kommenden Entsorgungsfahrzeugen innerhalb von 4,0 Stunden erreichbar ist. Eine gemeinsame Sammlung bzw. ein Befördern von Abfällen für den Auftraggeber und zugleich von Abfällen für andere Kunden des Auftragnehmers ist im Rahmen derselben Sammeltour bzw. derselben Beförderung nicht zulässig (Ausnahme systempflichtige PPK-Verkaufsverpackungen). 4.4. Allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen und Waagen Die Entsorgungsanlagen (inkl. Umschlaganlagen, Zwischenlager u. ä.) haben sämtliche genehmigungsrechtliche, arbeitsschutzrechtliche, versicherungsrechtliche und anlagentechnische Anforderungen und sonstige Vorschriften zu erfüllen. Eine Änderung der benannten Entsorgungsanlagen vom AN ist dem ZAS vorab anzuzeigen. Die andere Entsorgungsanlage ist an die Einhaltung der genannten Anforderungen gebunden und dies vom AN gegenüber dem ZAS nachzuweisen. Zudem sind Änderungen und Nachweise, welche im Leistungszeitraum notwendig werden, wie z. B. Eichung von Waagen, dem ZAS zu übergeben. Der ZAS behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote die Anlagen zu besichtigen und ggfs. Einsicht in die Betriebstagebücher und Genehmigungsunterlagen zu nehmen. Die vorgesehenen Entsorgungsanlagen müssen für die in der Leistungsbeschreibung genannten Abfallschlüsselnummern genehmigt bzw. zertifiziert sein. Der ZAS weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Rechnungen akzeptiert und beglichen werden können, die auf Wiegung von Abfällen in einem geeichten Messbereich zugelassener Waagen beruhen. Die Nachweise zur gültigen Eichung der Waagen legt der AN vor Leistungsbeginn vor. Die Ein- und Ausgangswiegung der Abfälle an Übergabestellen und Entsorgungsanlagen hat einschließlich des Fahrers des Sammelbzw- Transportfahrzeuges zu erfolgen. Beifahrer (Lader) sind nicht mit zu verwiegen. Es wird dem AN empfohlen, die Übergabestellen des ZAS bzw. des AWVC (Abfallwirtschaftsverband Chemnitz) zu besichtigen. 4.5. Begriffsbestimmungen und Definition des vom Auftrag erfassten Papiers und Pappe Der ZAS ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ausschließlich für die Erfassung und Verwertung von überlassungspflichtigem Papier und Pappe (kommunaler Anteil) zuständig. Die Zuständigkeit für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe gem. VerpackV (nachfolgend PPK-Verkaufsverpackungen genannt) dagegen obliegt den im Freistaat Sachsen festgestellten Systembetreibern. Es ist auch zukünftig vorgesehen, eine gemeinsame Erfassung von überlassungspflichtigem Papier und Pappe sowie PPK-Verkaufsverpackungen Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Seite 11 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS durchzuführen. Von dieser Ausschreibung (und damit auch vom Begriff Papier und Pappe) umfasst ist die gesamte Sammelmenge Papier und Pappe. Ab dem 01.01.2018 werden voraussichtlich ca. 21 Ma.-% des gemischt erfassten Papiers und Pappe in Summe auf die Systembetreiber entfallen (Masseanteil). Der restliche Masseanteil von ca. 79 Ma.-% entspricht demnach dem kommunalen Anteil. Die Höhe dieses Anteils hängt dabei von der jeweils gültigen Abstimmung des örE mit den Systembetreibern ab. Der ZAS informiert zu Leistungsbeginn und bei Veränderungen über den Anteil. Vergütet wird dem AN durch den ZAS für die Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe nur der kommunale Anteil. Da der ZAS davon ausgeht, dass es Vereinbarungen zwischen dem AN und den Systembetreibern zur Verwertung der PPKVerkaufsverpackungen geben wird, wird in der Wertung der Angebotspreise auch nur die kommunale Menge Papier und Pappe einfließen. Der AN wird verpflichtet, die Gesamtmenge des erfassten Papiers abzüglich der Mengen, welche dem Anteil PPK-Verkaufsverpackungen entsprechen, dem ZAS an der unter Kapitel 5.2.5.3 benannten Übergabestelle zu übergeben. Die Verwertung der PPKVerkaufsverpackungen obliegt, unter Beachtung der Abstimmungen mit den Systembetreibern, dem AN. Diese sind nicht an der Übergabestelle des ZAS anzuliefern. Der künftige AN ist verpflichtet, sich mit den Systembetreibern unverzüglich nach Beauftragung durch den ZAS in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine Beauftragung zur Erfassung und Verwertung von PPK-Verkaufsverpackungen unter Mitbenutzung der vom ZAS bereitgestellten Abfallbehälter für Papier und Pappe, für die diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung herbeizuführen. Von einer Einigung wird seitens des ZAS prinzipiell ausgegangen. Der AN hat dem ZAS zum 31.03. eines jeden Jahres eine Erklärung zu bestehenden Verträgen mit Systembetreibern für das laufende Jahr vorzulegen. Sollte es dem AN im Auftragsfall nicht gelingen, mit einzelnen oder allen Systembetreibern eine Einigung zu erzielen, wird der auf den ZAS entfallende kommunale Anteil am Gemisch Papier und Pappe unter Berücksichtigung des in der geltenden Abstimmungsvereinbarung festgelegten Anteils unter zusätzlicher Berücksichtigung der Binnenverteilung dieses PPK-Verkaufsverpackungsanteils auf die einzelnen Systembetreiber entsprechend den jeweils letzten von der Clearingstelle veröffentlichten Angaben über diese Binnenverteilung berechnet. Weil der ZAS davon ausgeht, dass regelmäßig eine Einigung zwischen dem AN und im Regelfall allen Systembetreibern erzielt wird, ist das Vergabeverfahren grundsätzlich auf die Entsorgung eines auf den ZAS entfallenden kommunalen Anteils am Gemisch Papier und Pappe zugeschnitten. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Ausnahmefall auch die Überlassung einer höheren Menge bis zur Gesamtmenge Papier und Pappe an den ZAS in Betracht kommen kann. 4.6. Kostenerstattung für die Mitbenutzung der Papierbehälter des ZAS Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig das überlassungspflichtige Papier sowie Pappe gemeinsam mit den PPK-Verkaufsverpackungen erfasst wird. Die Verantwortung Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Seite 12 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS zur Verwertung sowie die Vergütung für den Anteil der PPK-Verkaufsverpackungen an dem Gemisch liegen auch weiterhin bei den jeweiligen Systembetreibern. Für die Mitbenutzung der Papierbehälter erhält der ZAS seitens der Systembetreiber nach VerpackV (duale Systeme) keine Erstattung der Kosten. Für die Mitbenutzung der Papierbehälter für die Erfassung der PPK-Verkaufsverpackungen berechnet der ZAS dem AN ein Nutzungsentgelt in Höhe von 17,15 € netto bezogen auf die Menge (Mg) der im Auftrag der Systembetreiber erfassten PPK-Verkaufsverpackungen. Das Entgelt wurde durch den ZAS auf Basis der Kosten für die Behälter für Papier und Pappe bestimmt. Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung Seite 13 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5. Leistungsgegenstand Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Das Los 1 „Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST“ umfasst folgende Leistungen: Sammlung und Beförderung von Restabfall Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten Sammlung und Beförderung von Bioabfall Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle. Alle im Kapitel 4 (Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung) formulierten allgemeinen Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung für Los 1. 5.1. Prognose der Mengen und Leistungsdaten Vorbemerkung: Die Prognosen sind eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und Vorgänge und dienen zur Orientierung der Bieter. Der ZAS übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognosen. Die prognostizierten Mengen und Leistungsdaten dienen der Wertung der Angebote. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen durch den AN erbrachten Leistungen. Abweichungen von der Prognose berechtigen den AN nicht zur Vertrags- oder Preisanpassung. In den folgenden Kapiteln sind vor allem die Mengen und Leistungsdaten zusammengefasst, die für die Kalkulation des Angebotes bzw. für die Preiseintragungen von besonderer Bedeutung sind. Weitere Information zu den Mengen bzw. Leistungsdaten sind in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Leistungen enthalten. Die getroffenen Prognosen sind neben der abfallwirtschaftlichen Entwicklung der letzten 3 Jahre unter anderem von den folgenden Faktoren abhängig, die, da nicht quantitativ abschätzbar, nicht in der Prognose berücksichtigt sind: Änderungen im Konsumverhalten der Abfallerzeuger, Änderungen in den satzungsrechtlichen Vorgaben aufgrund Umsetzung geänderter rechtlicher und sonstiger Vorgaben, Änderungen im Entsorgungsverhalten der Abfallerzeuger und Prognoseunsicherheit bei einzuführenden Leistungen (Rückedienst, Abholung Haushaltsgroßgeräte). Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 14 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe Die Abfallmengen der Jahre 2013–2015 sowie die im Leistungszeitraum 2018–2023 prognostizierten durchschnittlich anfallenden Abfallmengen zeigt Tabelle 2: Tabelle 2: Entwicklung und Prognose der Mengen Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe Sammelmenge Gebiet OST 2013 [Mg] Restabfall Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Mg/a] 16.114 15.214 2014 [Mg] 2015 [Mg] 16.284 15.873 Bioabfall 1.322 1.439 1.429 1.705 Weihnachtsbäume Papier und Pappe gesamt 26 5.826 17 5.661 20 5.761 20 5.384 Papier und Pappe (kommunaler Anteil) 4.588 4.458 4.537 4.253 Die Entwicklung der Behälterleerungen sowie die Prognose für den Leistungszeitraum zeigt Tabelle 3: Tabelle 3: Entwicklung und Prognose der Behälterleerungen Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe Behälterleerungen Gebiet OST 2013 [Stck] 2014 [Stck] 2015 [Stck] Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Stck/a] Restabfall MGB 80 l 87.407 86.113 86.440 87.000 MGB 120 l 258.447 255.479 257.901 257.000 MGB 240 l 47.936 48.574 50.435 52.000 MGB 1.100 l 18.240 19.076 20.285 21.000 Anzahl Säcke 8.516 8.191 8.040 8.000 Bioabfall MGB 80 l 22.821 25.462 25.611 32.000 MGB 120 l 26.083 28.806 28.616 35.750 Papier und Pappe MGB 120 l 67.125 67.551 70.296 72.000 MGB 240 l 187.405 190.483 196.834 200.000 23.371 24.058 25.617 26.000 MGB 1.100 l Es wird in Erwägung gezogen, zukünftig einen Rückedienst gegen Gebühr anzubieten, um 2-Radbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe von Standplätzen (Grundstücke), welche nicht mit den Sammelfahrzeugen (auch Kleinfahrzeugen) erreicht werden können, zur nächsten vom Sammelfahrzeug erreichbaren Stelle durch den AN zu bringen. Der Transport der Behälter soll eine Strecke von 300 Metern (eine Wegstrecke) nicht überschreiten. Der Transport der Abfallbehälter ist auf Antrag des Anschlusspflichtigen durchzuführen. Der Antrag ist beim ZAS zu stellen und wird vom ZAS an den AN weitergeleitet. Es ist davon auszugehen, dass trotz der großen Anzahl schwer zugänglicher Grundstücke der Rückedienst nur vereinzelt in Anspruch genommen werden Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 15 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS wird. Die Leistung soll gegen Gebühr in folgenden Entfernungskorridoren angeboten werden: bis 50 m bis 100 m jede weiteren angefangen 100 m Es wird in Summe von 150 Vorgängen pro Jahr, verteilt über alle Korridore, ausgegangen. 5.1.2. Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte Die Prognose der Sperrabfallmengen, der Anzahl der genutzten Sperrabfallkarten sowie der Vorgänge der Sammlung des Sperrabfalls über Abfallcontainer 7 m³ zeigt die Tabelle 4. In der Aufstellung nicht enthalten ist der über die Wertstoffhöfe erfasste Sperrabfall (siehe Prognose und Leistungsbeschreibung Wertstoffhof). Tabelle 4: Entwicklung und Prognose der Sperrabfallmengen sowie der Vorgänge Sperrabfall Sperrabfall Gebiet OST 2013 2014 Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Stck/a] 2015 Sperrabfallsammelmenge Sammeltour [Mg/a] Container [Mg/a] 1.829 1.815 1.898 2.100 107 118 92 90 Vorgänge Sperrabfall Anzahl Karten [Stck/a] Anzahl Container [Stck/a] 6.446 6.441 6.646 6.850 110 117 93 90 Mit Leistungsbeginn wird in Erwägung gezogen die Abholung von Haushaltsgroßgeräten gemäß ElektroG gegen eine Gebühr den Abfallerzeugern anzubieten. Die Anzahl der Abholvorgänge wird auf 100 Vorgänge pro Jahr geschätzt. 5.1.3. Prognose Wertstoffhöfe Im Entsorgungsgebiet OST sind 6 Wertstoffhöfe (WSH) zu betreiben, deren durchschnittliche jährliche Öffnungszeit2 im Leistungszeitraum in Summe bei 3.087 h/a liegt. Die in Summe auf den 6 Wertstoffhöfen erfassten Abfälle lassen sich wie in Tabelle 5 hinsichtlich der Mengenentwicklung sowie der Prognose beschreiben. Die Auflistung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich erfassten Abfallmengen und angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte je Wertstoffhof zeigt Tabelle 12 in Kapitel 5.4.1. 2 geringe jährliche Abweichungen durch Feiertagsverschiebungen und konkrete Festlegungen zu den Öffnungstagen Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 16 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Tabelle 5: Sammelmengen der von den Wertstoffhöfen erfassten und zu entsorgenden Abfallarten und Prognose für den Leistungszeitraum Sammelmengen Wertstoffhöfe Gebiet OST 2013 [Mg/a] 2014 [Mg/a] Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Mg/a] 2015 [Mg/a] Grünabfall 1.766 2.026 1.866 1.886 Sperrabfall* 1.385 1.461 1.542 1.700 gem. Bau-und Abbruchabfall 165 118 168 150 Bauschutt 253 303 274 277 Altreifen 17 17 18 17 Altholz Kat. I-III 16 13 17 15 Altholz / Altfenster Kat. IV*** 7 9 11 11 asbesthaltige Baustoffe*** 3 3 3 3 Dämmmaterial*** Kohlenteer, teerhaltige Produkte*** Metallschrott stoffgleiche Nichtverpackungen (Kunststoffe) Alttextilien 3 2 3 2 7 12 10 10 k. A.** k. A. 154 125 k. A. k. A. 71 70 k. A. k. A. k. A. 5 k. A. k. A. 1 1 Glas (keine Verpackungen) * Sperrabfall ist nicht durch den AN zu entsorgen, aufgrund des hohen Anteils bei den Anlieferungen in dieser Tabelle zur Information mit aufgeführt. ** k.A. …. keine Angabe *** nur WSH Kat. I, siehe Pkt. 5.4.1 Zudem sind auf den Wertstoffhöfen noch in geringen Mengen Papier und Pappe anzunehmen. Diese Mengen sind durch den AN im Rahmen der Sammlung im Holsystem mit zu erfassen. Die Mengen an Papier und Pappe von den Wertstoffhöfen sind in der Prognose der Mengen im Holsystem enthalten. 5.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst Für die Bewirtschaftung der Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird ein Pauschalpreis abgefragt. Um mögliche Veränderungen im Behälterbestand (= alle bei den Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter) zu berücksichtigen, werden Korridore zur Preisabfrage gebildet und gewichtet (siehe Tabelle 6). Tabelle 6: Prognose der Korridore zum Behälterbestand Behälterbestand von bis Wichtung Korridor 1 72.501 74.000 10% Korridor 2 74.001 75.500 10% Korridor 3 75.501 77.000 20% Korridor 4 77.001 78.500 20% Korridor 5 78.501 80.000 20% Korridor 6 80.001 81.500 10% Korridor 7 81.501 83.000 10% Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 17 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.2. Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe 5.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe im Gebiet OST umfasst folgende Leistungsbestandteile: Sammlung von Restabfall aus privaten Haushaltungen und überlassungspflichtiger Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen (AS 20 03 01) sowie Beförderung von 3 Restabfall zu einer Übergabestelle, Sammlung von Bioabfall über Biotonne (AS 20 01 08) und Beförderung von Bioabfall zu einer Übergabestelle, Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen (AS 20 02 01), Sammlung von Papier und Pappe (AS 20 01 01, 15 01 01) und Beförderung von Papier und Pappe zu einer Übergabestelle, Behälteränderungsdienst / Behälterbewirtschaftung inkl. Beschaffung von Behältern, Bereitstellung und Betrieb eines Identifikationssystems bzw. eines Ident-Wägesystems (in geringem Umfang) und weitere Leistungen Bioabfallbehältern. wie z. B. Tourenplanung oder Behälterwäsche bei Das bestehende Holsystem für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird im Leistungszeitraum fortgeführt. Bei Wohngrundstücken wird bei der Wahl des Restabfallbehälters im Regelfall ein Mindestleerungsvolumen von derzeit 160 l/(E*a) bei Personen mit Hauptwohnsitz durch den ZAS berücksichtigt. Die Behälter für alle drei Abfallarten sind im Eigentum des ZAS und werden zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Behälter MGB 80 l bis MGB 1.100 l sind mit unterschiedlichen mikroelektronischen Identifikationseinrichtungen (Transponder) mit „Lese-Prinzip“ ausgerüstet. Es sind hauptsächlich folgende drei Transponderarten verbaut: MOBA HDX 134,2 kHz (konform DIN 30745) C-trace FDX 134,2 kHz (konform DIN 30745) Pontech FDX 128,0 kHz (nicht konform DIN 30745; ca. 10.100 Stck im Entsorgungsgebiet OST) Alle Behälter im Entsorgungsgebiet OST wurden beginnend Anfang der 1990er Jahre eingeführt und unterliegen seitdem einem ständigen Erneuerungsprozess (Einsatz neuer Behälter oder gebrauchsfähiger Behälter für defekte, gestohlene oder abgebrannte Behälter). Die Bioabfallbehälter im Gebiet des ehemaligen Landkreises Mittlerer Erzgebirgskreis wurden ab 2012 aufgestellt. 3 Im Gegensatz zur Abfallverzeichnis-Verordnung (hier Siedlungsabfälle) wird im Rahmen der Ausschreibung der Begriff Restabfall verwendet, um die Leistung eindeutiger zu kennzeichnen. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 18 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Im Leistungszeitraum zu ersetzende Abfallbehälter sind durch den AN zu beschaffen und gehen in das Eigentum des ZAS über. Die Gestellung der Behälter zeigt die Tabelle 7. Tabelle 7: Anzahl der ausgestellten Abfallbehälter in den Jahren 2013 bis 2015 Restabfall 2013 2014 Bioabfall 2015 2013 2014 Papier und Pappe 2015 MGB 80 l 9.005 9.067 9.140 1.460 1.562 1.685 MGB 120 l 26.188 26.340 26.459 1.484 1.564 1.633 MGB 240 l 3.496 3.574 888 918 MGB 1.100 l 2013 2014 2015 9.240 9.305 9.358 3.614 22.774 22.849 23.069 966 1.055 1.087 1.158 Auch zukünftig sind die in Tabelle 7 benannten Behältergrößen für die drei Abfallarten einzusetzen. Beim Rest- und Bioabfall kann es möglich sein, dass durch Satzungsänderungen abweichend kleinere Abfallbehälter (z. B. MGB 60 l) einzusetzen sind. Im Entsorgungsgebiet OST sind vereinzelt Sonderbehälter (in der Regel größer als MGB 1.100 l und insbesondere bei gewerblichen Anfallstellen) im Einsatz. Die Sammlung dieser Behälter ist nicht Gegenstand der Leistung. Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich schwankende Sammelmengen einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 in Abbildung 2 bis Abbildung 4 dargestellt: Abbildung 2: Monatliche Sammelmenge Restabfall Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 19 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 3: Monatliche Sammelmenge Bioabfall Abbildung 4: Monatliche Sammelmenge Papier und Pappe (Gesamtmenge inkl. PPKVerkaufsverpackungen) Eine Übersicht über den derzeitigen und auch im Leistungszeitraum zum Einsatz kommenden Sammelturnus zeigt die Tabelle 8. Tabelle 8: Regelturnus Abweichung Übersicht zum Regelturnus inkl. Abweichungen Restabfall 14-täglich Bioabfall Papier und Pappe April-November: 4-wöchentlich wöchentlich Dezember-März: 14-täglich wöchentlich 2 x pro Woche ganzjährig wöchentlich wöchentlich 14-täglich Eine Übersicht über die Anzahl der Behälter und Standorte, welche nicht im Regelturnus abgefahren werden (Stand 08/2016), zeigt die Tabelle 9. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 20 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Tabelle 9: Abweichungen vom Regelturnus Restabfall Behältergröße Regelturnus Abweichung Abweichung MGB 80–240 l MGB 1.100 l Bioabfall MGB 80–120 l Papier und Pappe MGB 120–240 l MGB 1.100 l 39.397 Stck. 464 Stck. 3.379 Stck. 31.689 Stck. 589 Stck. wöchentlich A 91 Stck. wöchentlich C 503 Stck. ganzjährig wöchentlich D 77 Stck. wöchentlich E 778 Stck. wöchentlich G 395 Stck. 14-täglich F 107 Stck. 14-täglich H 202 Stck. 2 x pro Woche B 15 Stck. A davon: 33 Annaberg-B., 25 Geyer, 11 Marienberg, 4 Wolkenstein, 18 Zschopau davon: 15 Annaberg-B. C davon: 139 Annaberg-B., 3 Bärenstein, 57 Ehrenfriedersdorf, 72 Geyer, 1 Großolbersdorf, 9 Großrückerswalde, 124 Marienberg, 6 Wolkenstein, 92 Zschopau D davon: 77 Annaberg-B. E davon: 722 Annaberg-B., 3 Drebach, 1 Ehrenfriedersdorf, 11 Wolkenstein, 41 Zschopau F davon: 1 Annaberg-B., 27 Ehrenfriedersdorf, 1 Marienberg, 78 Olbernhau G davon: 1 Amtsberg, 109 Annaberg-B., 1 Bärenstein, 6 Deutschneudorf, 15 Drebach, 3 Ehrenfriedersdorf, 20 Gornau, 3 Großolbersdorf, 11 Grünhainichen, 9 Seiffen, 16 Marienberg, 19 Olbernhau, 1 Pfaffroda, 41 Wolkenstein, 140 Zschopau H davon: 1 Annaberg-B., 1 Deutschneudorf, 21 Ehrenfriedersdorf, 17 Geyer, 9 Großrückerswalde, 3 Heidersdorf, 6 Seiffen, 125 Marienberg, 18 Olbernhau, 1 Pfaffroda B Zusätzlich werden Restabfallsäcke (70 l) an ausgewählten Grundstücken, welche aufgrund ihrer Lage nicht erreicht werden können, und bei vorübergehend vermehrt anfallendem Restabfall eingesetzt (ca. 8.000 Säcke pro Jahr). Die Säcke werden von den Abfallbesitzern am Entsorgungstag zur Abholung bereitgestellt (z. B. neben den Restabfallbehältern) und sind vom AN mitzunehmen. Die Restabfallsäcke sind im Rahmen des Betriebs der Wertstoffhöfe im Auftrag des ZAS zu verkaufen. Die Säcke werden durch den ZAS beschafft und sind gekennzeichnet. Der Behälteränderungsdienst / die Behälterbewirtschaftung sowie die Beschaffung von zu ersetzenden Behältern sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Bei der Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe ist ein Behälteridentsystem einzusetzen. Für mindestens 5 % der zu leerenden Behälter ist zusätzlich die Leerungsmasse durch Einsatz eines Ident-Wägesystems zu bestimmen. Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist somit zusätzlich mit einem Ident-Wägesystems auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichts bei mindestens 5 % der insgesamt je Behältergröße durchgeführten Leerungen im Laufe eines Jahres zu ermöglichen. Hierbei sind immer alle Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit ihrem Gewicht zu erfassen (siehe auch Anlage 2 Ziffer 20). 5.2.2. Durchführung der Sammlung Der vom AN einzusammelnde Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe werden auf den angeschlossenen Grundstücken in den vom ZAS gestellten Behältern bzw. zugelassenen Abfallsäcken erfasst und zu dem im Abfallkalender angegebenen Abfuhrtermin bis spätestens 6:00 Uhr zur Leerung bereitgestellt. Die Abfallbehälter werden dabei von den Anschlusspflichtigen jeweils an der dem Grundstück nächstgelegenen öffentlichen Straße bereitgestellt. Stellt die Bereitstellung am Straßenrand eine Behinderung bzw. Gefährdung der Allgemeinheit dar, so kann die Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 21 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Bereitstellung der Abfallbehälter und der Abfallsäcke mit einer maximalen Transportentfernung von ca. 5 Metern für den AN erfolgen. MGB 1.100 l sind vom AN vom jeweiligen Standplatz zum Sammelfahrzeug zu transportieren und am Standplatz wieder ordnungsgemäß abzustellen. Ist der Bereitstellungsort zur Leerung eines Abfallbehälters identisch mit seinem gewöhnlichen Standort, so muss der Anschlusspflichtige durch geeignetes Kennzeichnungsmaterial dem Fahrer des Sammelfahrzeuges eindeutig zu erkennen geben, wenn der Abfallbehälter nicht geleert werden soll. Der AN leert die bereitgestellten Abfallbehälter gemäß Tourenplan vollständig (bei Teilentleerungen auch durch mehrmaliges Anschlagen) und nimmt die bereitgestellten und zugelassenen Abfallsäcke (siehe auch Entsorgungsrhythmus/Tourenplanung) mit. Bei der Leerung sind die im Eigentum des ZAS befindlichen Abfallbehälter pfleglich zu behandeln. Weitere Service-Leistungen wie Schließleistungen für Umhausungen, Ausstattung von Behältern mit Schwerkraftschlössern, Vollservice etc. sind nicht Gegenstand des Auftrages. Sollten solche seitens der Grundstückseigentümer gewünscht werden, sind diese direkt zwischen AN und Grundstückseigentümer zu vereinbaren. Beschädigungen an den Abfallbehältern des ZAS sind auszuschließen. Die MGB sind am Abholplatz ordentlich mit geschlossenem Deckel zurückzustellen, d. h. ohne den Fußgängerverkehr und fließenden Verkehr zu beeinträchtigen. Sollte durch den AN Seitenladertechnik eingesetzt werden, obliegt dem AN die Kommunikation hinsichtlich der Anforderungen an die Bereitstellung der Behälter für den Einsatz der Seitenladertechnik mit den Anschlusspflichtigen. Der ZAS ist über diese Kommunikation zu informieren. Zur Leerung der Behälter hat der AN Sammelfahrzeuge, die den unter 4.3 der Allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung genannten Anforderungen entsprechen, einzusetzen. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (u. a. im Hinblick auf Rückwärtsfahrerfordernisse) sind einzuhalten. Bei der Sammlung und Beförderung von Bioabfall ist zu gewährleisten, dass entsprechende Fahrzeugtechnik eingesetzt wird, welche ein Austreten von Flüssigkeit verhindert. Der AN hat die im Holsystem zu erfassenden Abfälle (Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe) von allen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken einzusammeln. Ist das Grundstück nicht mit herkömmlichen Sammelfahrzeugen, auch Kleinfahrzeugen, erreichbar, kann der ZAS dem Anschlusspflichtigen einen vom Grundstück abweichenden Stellplatz zum Grundstück bestimmen, welcher vom Sammelfahrzeug erreichbar ist. Sind solche Stellplätze eingerichtet, beschränkt sich die Pflicht des AN zur Abholung vom Grundstück auf die Abholung von diesem Stellplatz. Der AN hat gegenüber dem Auftraggeber jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung von Bereitstellungsplätzen an der nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 22 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Mit Beginn des Leistungszeitraumes – gegebenenfalls auch später – wird erwogen, den Abfallerzeugern, deren Grundstücke nicht den Anforderungen an die Fahrzeugsammlung (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul. Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen, einen gebührenpflichtigen Rückedienst anzubieten. Die 2-Rad-Abfallbehälter (Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe) sind von der Grundstücksgrenze bis zur nächsten durch die Sammelfahrzeuge erreichbaren Straße zu transportieren und nach der Leerung wieder an den Grundstücken abzustellen. Die Anmeldung zur Abholung der Behälter im Rückedienst erfolgt bis 13:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages beim AN durch den Abfallerzeuger. Die eingesetzten Sammelfahrzeuge müssen mit Leseeinrichtungen so ausgestattet sein, dass eine Identifizierung der Abfallbehälter möglich ist. Das eingesetzte System muss für Funkanlagen zugelassen und die eingesetzten elektronischen Geräte müssen CEkonform sein. Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die Abfallbehälter bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2 oder gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des Protection Profile - Waste Bin ldentification Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um im Entsorgungsgebiet ein Abfallbehälteridentifikationssystem an seinen Sammelfahrzeugen für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten. Die Anforderungen an die Identtechnik sind umfassend in der Anlage 2 beschrieben. In der Anlage 2 sind die Rahmenbedingungen und Anforderungen u.a. an das Behälterverwaltungssystem des ZAS, die Bereitstellung mobiler Datenerfassungsgeräte, die Vorgänge zum Ersatz von Behältern, die einzuhaltenden Normen des Identsystems, die Erfassung von Daten während der Sammlung, den Umgang bei Nichtleerung bzw. Nichtsammlung, Umgang mit Beanstandungsaufklebern, die eingesetzte EDV beim ZAS und den bereitgestellten Lizenzen, die Übergabe der Identdaten und Datensicherung, die Anforderungen an das Identwägesystem, welches im Laufe eines Jahres für mindestens 5 % der geleerten Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einzusetzen ist benannt. Wie in den Rahmenbedingungen (siehe auch Kap. 5.2.1) beschrieben, müssen neben den DIN 30745 konformen Transpondern von MOBA und C-trace auch die Transponder der Fa. SULO (Pontech FDX, 128,0 kHz) gelesen werden können. Beim ZAS eingehende Reklamationen zur Sammlung/Abholung werden schnellstmöglich, d. h. grundsätzlich arbeitstäglich, per E-Mail oder per Fax an den AN weitergeleitet. Der Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 23 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS AN recherchiert die Ursache der Reklamation und gibt dem ZAS spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Rückmeldung, in der Regel über E-Mail. Die Rückmeldung muss mindestens enthalten: Inhalt der Reklamation, Adresse, Name, Behälternummer, Ursache der Reklamation und Ergebnisse/Handlungserfordernis. Zu schwere Behälter (zugelassene Behältergewichte (gesamt) MGB 80 l: 40 kg/Behälter, MGB 120 l: 60 kg/Behälter, MGB 240 l: 110 kg/Behälter, MGB 1.100 l: 500 kg/Behälter und 70 l-Sack: 17 kg/Sack) und andere nicht satzungskonform bereitgestellte Behälter sind nicht zu leeren. Beim Restabfall und Bioabfall sind überfüllte Behälter sowie Abfälle (Nebenablagerung) nicht zu leeren bzw. mitzunehmen. In diesen Fällen ist ein „Beanstandungs-Aufkleber“ an den betreffenden Behältern anzubringen. Abbildung 5 zeigt den derzeit im Einsatz befindlichen Beanstandungs-Aufkleber. Abbildung 5: Beanstandungs-Aufkleber Abfallbehälter Bei Papier und Pappe sind hingegen überfüllte Behälter zu leeren bzw. neben den Behältern abgelagertes Papier/Pappe mitzunehmen. Unabhängig davon wird ein Sammelhinweis gegeben (siehe Abbildung 6). Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 24 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 6: Sammelhinweis Papier und Pappe Nach Beendigung der Sammeltour sind der Restabfall, der Bioabfall sowie Papier und Pappe zur weiteren Verwertung bzw. Beseitigung zu übergeben. Die Festlegungen zu den Übergabestellen sind in Kapitel 5.2.5 beschrieben. Sammlung und Verwertung Weihnachtsbäume Natürliche Weihnachtsbäume und gebündeltes Schmuckreisig (ohne Dekorationsmaterial) werden an den an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken bzw. an der nächsten durch Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereitgestellt. Die Sammlung sollte zwischen dem 07.01. und 15.02. des jeweiligen Jahres stattfinden. Der AN sammelt die Weihnachtsbäume und das gebündelte Schmuckreisig im Holsystem nach einem Tourenplan ein. Der Tourenplan wird durch den AN erstellt. Es gelten an den Tourenplan die gleichen Anforderungen wie an die Tourenpläne für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe (siehe auch Kapitel 5.2.3). Die Weihnachtsbäume sind im Anschluss an die Sammlung durch den AN einer Verwertungsanlage zuzuführen. Behälterwäsche Die Bioabfallbehälter sind einmal jährlich am Bereitstellungsplatz der Behälter zu waschen. Die gewaschenen Behälter müssen nach der Wäsche rückstandsfrei sein. Die Behälterwäsche ist so durchzuführen, dass durch die Behälterwäsche der Standplatz nicht verunreinigt wird und kein Waschwasser ausläuft. Die Behälterwäsche hat in der Zeit von August bis Oktober des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Behälterwäsche ist am Tag der Bereitstellung der Behälter zur Sammlung durchzuführen. Die Termine zur Behälterwäsche sind dem ZAS im Rahmen der Tourenplanung mitzuteilen. Sind die Behälter zur Wäsche durch die Anschlusspflichtigen nicht herausgestellt, ist eine erneute Anfuhr des Bereitstellungsplatzes nicht vorzunehmen. Kann, durch den AN verschuldet, die Wäsche nicht termingerecht erfolgen, ist die Wäsche der Bioabfallbehälter nach Abstimmung mit dem ZAS nachzuholen. Die erforderliche Kommunikation mit den Anschlusspflichtigen ist durch den AN vorzunehmen. 5.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung Die Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe hat in folgendem Turnus zu erfolgen: Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 25 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Restabfall: 14-täglich (Ausnahme: wöchentlich, 2 x pro Woche) Bioabfall: April–November wöchentlich, Dezember-März 14-täglich (Ausnahme: ganzjährig wöchentlich) Papier und Pappe: 4-wöchentlich (Ausnahme: wöchentlich, 14-täglich) In Tabelle 9 ist die Anzahl der Behälter mit Abweichungen vom Regelturnus dargestellt. Abfuhrtermine sind so zu planen, dass diese mit Ausnahme durch Terminverschiebungen bei Feiertagen jeweils an den gleichen Wochentagen stattfinden. Die jährliche Tourenplanung auf Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für den Erzgebirgskreis ist Gegenstand der Leistungen des AN. Bzgl. des zu verwendenden Tools zur Tourenplanung sowie weiterer Anforderungen wird auf die Anlage 2 (Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst) verwiesen. Daneben ist der Tourenplan dem ZAS in gedruckter Form und als pdf-Dokument zu übergeben. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ausnahmen vom Regelturnus auch im Leistungszeitraum bestehen werden. Einen Anspruch darauf bzw. auf Änderungen dazu hat der AN nicht. Der AN ist angehalten die Tourenplanung so zu gestalten, dass jeweils Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einer kompletten Stadt/Gemeinde bzw. eines amtlichen Ortsteils möglichst an einem Tag eingesammelt wird, weil sonst eine Auflistung der Straßen, die pro Tag gefahren werden, im Tourenplan erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, alle drei Abfallarten am selben Tag zu sammeln. Liegt der Tourenplan bis 31.08. des jeweiligen Vorjahres nicht vor, behält sich der ZAS vor, einen verbindlichen Tourenplan auf Kosten des AN zu erstellen. Der ZAS behält sich außerdem Änderungen der Vorschläge des AN vor, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Abfallentsorgung angezeigt ist. Änderungen des jeweils geltenden und abgestimmten Tourenplans durch den AN bedürfen der schriftlichen Zustimmung des ZAS. Die Sammlung ist Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00–20:00 Uhr für den AN möglich. Unterbleibt die Sammlung aufgrund eines auf den Sammeltag fallenden gesetzlichen Feiertags, so hat der AN die Sammlung am darauf folgenden Werktag nachzuholen. Ein Vorfahren ist nicht zulässig. Die nachfolgende Entsorgung in dieser Woche kann sich dann ebenfalls um einen Tag verschieben. Samstage können in die Tourenplanung mit einbezogen werden. Bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen (z. B. Weihnachten) sind mit dem ZAS abgestimmte Festlegungen zu treffen. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 26 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.2.4. Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von Behältern Alle derzeit an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Grundstücke sind seitens des ZAS mit Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall (freiwilliger Anschluss) sowie Papier und Pappe ausgestattet (derzeitiger Stand siehe Tabelle 7 im Kapitel 5.2.1). Der Umfang des Behälteränderungsdienstes im Jahr 2015 kann Entsorgungsgebiet OST wie in Tabelle 10 dargestellt beschrieben werden. für das Tabelle 10: Anzahl der Liefervorgänge der Behälter 2015 Entsorgungsgebiet OST Anzahl Behälter Liefern Anzahl Vorgänge Gesamt Vorgänge* 878 801 10 9 Defekt Bio 120 1 1 Defekt Bio 80 17 17 Defekt PPK 120 27 23 Defekt PPK 240 30 19 Defekt PPK 1.110 306 299 Defekt RA 120 65 61 Defekt RA 240 135 129 Defekt RA 80 85 57 Defekt RA 1.100 1 1 Bio Tausch 80 zu 120 53 52 PPK Tausch 120 zu 240 13 11 PPK Tausch 240 zu 120 17 15 PPK Tausch 240 zu 1.100 33 26 RA Tausch 120 zu 240 21 19 RA Tausch 120 zu 80 15 15 RA Tausch 240 zu 120 5 5 RA Tausch 240 zu 80 32 31 RA Tausch 80 zu 120 11 10 RA Tausch 80 zu 240 1 1 RA Tausch 1.100 zu 240 * Defekt = Behälter einer Größe wurde abgeholt und selbe Größe neu gestellt (kann neu oder gebraucht sein); Tausch = Behälter der ersten Größe abgeholt und Behälter der zweiten Größe gestellt; Anzahl Vorgänge = Pro Grundstück und Tag erledigte Aufträge zählen als ein Vorgang; Anzahl Behälter Liefern = Anzahl der neu gestellten Behälter. Da von einem Vorgang mehrere Behälter betroffen sein können, ist diese Anzahl ggf. höher als die Anzahl der Vorgänge. Bio=Bioabfall, PPK=Papier, Pappe, Kartonagen, RA=Restabfall Die Anzahl der einzelnen Behälterdienstaufträge im Entsorgungsgebiet OST im Jahr 2015 zeigt Tabelle 11. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 27 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Tabelle 11: Behälterdienstaufträge 2015 Behälterdienst -aufträge* Frakt. Größe Reparatur Bio 120 Reparatur Bio 80 Reparatur PPK 240 Reparatur PPK Reparatur RA Reparatur RA Reparatur Reparatur Anzahl Aufträge Behälterdienstaufträge Frakt. Größe 2 Barcode/Tausch Bio 120 2 Barcode/Tausch Bio 80 4 23 Barcode/Tausch PPK 120 85 1.100 8 Barcode/Tausch PPK 240 144 120 39 Barcode/Tausch PPK 1.100 18 240 28 Barcode/Tausch RA 120 185 RA 80 17 Barcode/Tausch RA 240 18 RA 1.100 1 Barcode/Tausch RA 80 54 Holen Bio 120 42 Barcode/Tausch RA 1.100 12 Holen Bio 80 21 Prüfen Bio 120 1 Holen PPK 120 139 Prüfen PPK 120 5 Holen PPK 240 186 Prüfen PPK 240 12 Holen PPK 1.100 35 Prüfen PPK 1.100 1 Holen RA 120 593 Prüfen RA 120 24 Holen RA 240 177 Prüfen RA 240 1 Holen RA 80 269 Prüfen RA 80 33 Gesamt Holen RA 1.100 Liefern Bio 120 111 Liefern Bio 80 153 Liefern PPK 120 124 Liefern PPK 240 299 Liefern PPK 1.100 90 Liefern RA 120 708 Liefern RA 240 212 Liefern RA 80 331 Anzahl Aufträge 7 9 4.308 Liefern RA 1.100 85 * Reparatur = Behälter Vorort reparieren (z.B. Rad oder Deckel wechseln), Holen = Behälter am Grundstück abholen; Liefern = ausgerüsteten Behälter zum Grundstück liefern; Barcode/Tausch = Transponder Vorort auswechseln, Transponder Vorort anbringen und Behälteretikett kleben, nur Behälteretikett kleben; Prüfen = Vorort Behälter überprüfen (z.B. Übereinstimmung der angegebenen Größe mit der tatsächlich Vorort befindlichen Behältergröße, Übereinstimmung des angegebenen Transponders mit dem tatsächlich Vorort eingebauten Transponder) Abfallbehälter, welche im Leistungszeitraum aus Gründen von Diebstahl, Abbrennen oder Defekt zu ersetzen sind, sind durch den AN zu beschaffen, soweit diese nicht durch funktionsfähige zurückgenommene Behälter aus dem Entsorgungsgebiet OST zu ersetzen sind. Der AN hat Kunststoffbehältnisse gemäß DIN EN 840-1 bzw. DIN EN 840-3 einzusetzen, welche eine Aufnahme über marktübliche DINKammschüttungen gemäß DIN EN 1501 gewährleisten. Die Abfallbehälter müssen zudem den Anforderungen der DIN EN 840-5 und DIN EN 840-6 entsprechen. Alle Abfallbehälter haben zudem den Anforderungen der RAL-GZ 951/ (AWB) oder gleichwertig4 zu entsprechen. Die Behälter sollen auf Rumpf und Deckel das Gütezeichen eingetragen haben. Ist diese Eintragung nicht möglich, ist durch den AN nachzuweisen, wie die Anforderungen gemäß RAL-GZ oder vergleichbar für Deckel und Rumpf eingehalten werden. 4 Alternativ kann eine gleichwertige Gütesicherung durch einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Anlage 5 der Leistungsbeschreibung geführt werden. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 28 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Nicht zugelassen werden Metallbehälter und DU-Behälter (Diamond-Umleerbehälter). Die zum Einsatz kommenden Abfallbehälter müssen folgenden Vorgaben entsprechen: Restabfallbehälter: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024, Deckel grau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Bioabfallbehälter: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Deckel braun, vergleichbar RAL-Farbvorlage 8025 Behälter für Papier/Pappe: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Deckel blau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 5015 Soweit Abfallbehälter neu zu beschaffen sind, müssen diese fabrikneu sein. Über die Kennzeichnung der Behälter stimmen sich AN und ZAS unmittelbar nach der Beauftragung ab. Neben dem Namen des Herstellers (dezent) sollen die Behälter mit dem Logo des ZAS gekennzeichnet werden. Die Behälter sollen zudem sichtbar auf dem Deckel, neben dem Gütezeichen, mit weiteren folgenden Spritzprägungen versehen werden, soweit nicht bereits ein entsprechender Aufdruck vorhanden: Behältervolumen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l Jahr und Monat der Herstellung Die Deckel der MGB 1.100 l sind als Rund-/Schiebedeckel auszuführen. Abfallbehälter mit Rund-/Schiebedeckel müssen mit einem Sicherheitsdeckel entsprechend DIN EN 840 ausgestattet sein. Flachdeckel sind nicht zulässig. Die MGB 1.100 l sind mit Aufnahmezapfen für marktübliche Klapparmaufnahmen auszustatten. Bei Neubeschaffung der Kunststoffbehälter ist der anteilige Einsatz von Recyclat bei neuwarengleicher Qualität (Recyclatanteil bis 30 %) zu gewährleisten. Der Korpus muss eine Wandstärke von durchgängig mindestens 3,5 mm aufweisen und aus HDPE sein. Der AN hat zudem Leistungen der Behälterbewirtschaftung und des Behälteränderungsdienstes zu erbringen. Die An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern durch die Anschlusspflichtigen nimmt ausschließlich der ZAS entgegen. Die Datenübergabe ist in Anlage 2 beschrieben. Die Änderungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Auftragserfassung durchzuführen. Der AN hat zu gewährleisten, dass die Abfallbehälter inklusive der „Transponder“ ständig in einem voll gebrauchsfähigen Zustand gehalten werden. Der AN verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Abfallbehältern und schult sein Personal auch entsprechend. Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte Schäden (Defekte bei Schüttung, in Schüttung gefallen oder bei Abstellen beschädigt) oder von den Anschlusspflichtigen beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) aufzunehmen und nach Beendigung der Sammeltour dem ZAS in elektronischer Form mitzuteilen. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 29 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Der ZAS sammelt Informationen von den Anschlusspflichtigen, wenn Abfallbehälter nicht mehr in einem voll gebrauchsfähigen Zustand sind und übergibt diese dem AN. Der AN gewährleistet innerhalb von 14 Werktagen die Bereitstellung funktionsfähiger Abfallbehälter im Rahmen des Behälteränderungsdienstes. Prinzipiell können beim Behältertausch funktionsfähige Abfallbehälter, welche abgezogen wurden, wieder eingesetzt werden. Dazu sind diese Behälter zu reinigen, so dass diese nur im sauberen Zustand ausgeliefert werden. Da der Wiedereinsatz gebrauchter Abfallbehälter vorrangig vor dem Einsatz neuer Abfallbehälter erfolgen kann, ist seitens des AN eine geeignete Lagerbewirtschaftung der eingezogenen Abfallbehälter zu realisieren. Eine Reparatur der Abfallbehälter ist möglich. Die Reparatur der Abfallbehälter ist an den Standplätzen der Abfallbehälter an den Grundstücken durchzuführen bzw. bei zurückgenommenen Behältern beim AN. Die Pontech-Transponder entsprechen nicht der DIN 30745. Diese Transponder sind bei Abzug und Neuausstellung von Abfallbehältern im Rahmen des Behälteränderungsdienstes nicht mehr einzusetzen. Bis zum Ende der Vertragsgrundlaufzeit ohne Verlängerungsoption (31.12.2023) sind an allen Behältern mit Pontech-Transponder diese durch Transponder gemäß DIN 30745 zu ersetzen. Dem ZAS wird das Recht eingeräumt, das (die) Lager für die Behälter zu betreten und zu besichtigen. Alle Leistungen des Behälteränderungsdienstes sind durch den AN in einem Pauschalpreis (unterteilt in Korridore für die Behälteranzahl) einzukalkulieren. Dies betrifft die Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Gestellung, Tausch, Abzug), die Lagerbewirtschaftung, die Reparatur von Behältern, das Prüfen von Transponder und Barcode, die Nachrüstung von Transponder und Barcode, die Beschaffung neuer Behälter sowie die Entsorgung defekter bzw. nicht gebrauchsfähiger Behälter. Es muss gewährleistet sein, dass der Behälterbestand während der gesamten Laufzeit in einem voll funktionsfähigen Zustand gehalten wird. Zu berücksichtigen ist auch der Austausch der Pontech – Transponder im Leistungszeitraum. 5.2.5. Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe 5.2.5.1. Übergabe Restabfall Aktuell existiert eine Splittung bei der Übergabe des gesammelten Restabfalls aus dem Entsorgungsgebiet Ost. 2015 betrug die Restabfallmenge aus dem Entsorgungsgebiet OST, welche an die Anlage des Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) geliefert wurde, ca. 9.500 Mg/a. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Einwohner und des Abfallaufkommens im Erzgebirgskreis. Der ZAS benennt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres die Menge an Restabfall, welche an die Anlage des AWVC Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 30 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abfallentsorgungsanlage „Weißer Weg“ Weißer Weg 180 09131 Chemnitz Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:00–18:00 Uhr; Sa: 07:00–15:00 Uhr5) über das Jahr verteilt zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen ist. Die Mengenlieferung gilt vorerst bis zum 31.05.2020. Die anderen ca. 41 % des Restabfalls 2015 (ca. 6.600 Mg/a) sind zur Müllumladestation „Himmlisch Heer“ des ZAS, Müllumladestation “Himmlisch Heer“6 (MUST ANA) Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95) 09456 Annaberg-Buchholz Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr7) zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen. Ab dem 01.06.2020 besteht die Möglichkeit, dass sich die Übergabestellen für Restabfall ändern. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass insbesondere Restabfall aus dem Einzugsgebiet der MUST ANA auch nach dem 01.06.2020 an der MUST ANA anzuliefern ist. Der Anteil an der Gesamtrestabfallmenge des Entsorgungsgebietes OST wird ab dem 01.06.2020 auf ca. 40 % geschätzt. Für die anderen ca. 60 % des Restabfalls des Entsorgungsgebietes OST steht die Übergabestelle(n) noch nicht fest. Die Bieter haben bei der Kalkulation ihres Angebotspreises ab dem 01.06.2020 die Sammlung von ca. 60 % des Restabfalls bis zu dem Logistikschwerpunkt Wolkenstein Logistikschwerpunkt Wolkenstein/OT Heinzebank An der Heinzebank 2 09429 Wolkenstein zu kalkulieren. Von diesem Logistikschwerpunkt ist eine Übergabestelle(n) des ZAS bzw. seines Beauftragten in einem Radius8 innerhalb von 28 km (also inkl. Anlage AWVC und MUST ANA) anzufahren und die Abfälle sind innerhalb des genannten Radius zu übergeben. Der Transport vom Logistikschwerpunkt zur Übergabestelle(n) innerhalb des genannten Radius ist im Angebotspreis einzukalkulieren. 5.2.5.2. Übergabe Bioabfall Der gesammelte Bioabfall ist zur 5 6 7 8 An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, können die Annahmezeiten angepasst werden. Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max. 23 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. einfache Entfernung auf Straßen (nicht Luftlinie) Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 31 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Städtereinigung Tappe GmbH Hartensteiner Str. 15 08297 Zwönitz Annahmezeiten: Montag – Freitag 6:30 - 18:00 Uhr Samstag 7:00 - 14:00 Uhr (nur auf Anforderung) zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen. 5.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe Die Übergabe von kommunalem Papier und Pappe ist in zwei Varianten möglich. Durch den Bieter ist eine Variante (Variante A oder Variante B) zu wählen und mit dem Angebot verbindlich zu benennen. Die Auswahl der Variante zur Übergabe der kommunalen Menge an Papier und Pappe und die Mengenaufteilung auf die Übergabestelle sind durch die Bieter im Angebotsschreiben (Preiseintragung) anzugeben. Variante A – Übergabe kommunales Papier und Pappe: Kommunales Papier und Pappe ist an der Müllumladestation “Himmlisch Heer“9 (MUST ANA) Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95) 09456 Annaberg-Buchholz Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr10) und/oder Übergabestelle Olbernhau SWING Recycling GmbH Wernsdorfer Str. 21 09526 Olbernhau Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 06:30–17:30 Uhr (Pausenzeiten 09:00–9:30 Uhr und 12:00–12.30 Uhr), von November bis einschließlich März von 07:00–16.00 Uhr (Pausenzeiten analog); notwendige Öffnungszeiten an Samstagen sind mit Swing Recycling GmbH abzustimmen zu übergeben. Es ist möglich, nur eine der beiden Übergabestellen für 100 % der gesammelten, kommunalen Mengen für Papier und Pappe zu nutzen oder die Menge aufzuteilen. Bei einer Mengenaufteilung ist es erforderlich, dass eine Menge von mindestens 20 % 11 der kommunalen Menge an Papier und Pappe einer Übergabestelle übergeben werden. Die kommunalen Mengen an Papier und Pappe sind bei Anlieferung an beide Anlagen 9 10 11 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max. 23 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Bei einer prognostizierten, kommunalen Menge von 4.240 Mg/a an Papier und Pappe sind mindestens 848 Mg/a einer Übergabestelle zu übergeben. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 32 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS unter Berücksichtigung des Mengenverteilungsschlüssels gleichmäßig zu verteilen (wöchentlich, monatlich, jährlich). Beide Übergabestellen für Papier und Pappe werden durch ZAS bzw. durch einen vom ZAS beauftragten Dritten betrieben. Für die Kosten der Wiegung, der Übernahme, der Lagerung und der Übergabe zur Verwertung wird bei der Wertung der Angebote ein Nettopreis von 7,83 €/Mg berücksichtigt, d. h. der Preis wird bei der Wertung der Angebote auf den Angebotspreis des Bieters addiert. Variante B – Übergabe kommunales Papier und Pappe: Kommunales Papier und Pappe ist an der Müllumladestation “Himmlisch Heer“12 (MUST ANA) Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95) 09456 Annaberg-Buchholz Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr13) und/oder Übergabestelle des AN zu übergeben. Zur Mengenaufteilung gelten die Aussagen zu Variante A analog. Die Übergabestelle MUST ANA wird durch ZAS betrieben. Für die Kosten der Wiegung, der Übernahme, der Lagerung und der Übergabe zur Verwertung wird bei der Wertung der Angebote ein Nettopreis von 7,83 €/Mg berücksichtigt, d. h. der Preis wird bei der Wertung der Angebote auf den Angebotspreis des Bieters addiert. Bei Einsatz einer Übergabestelle durch den AN sind die Kosten für die Wiegung, die Übernahme, die Lagerung und die Übergabe zur Verwertung in seinem Angebot zu berücksichtigen. Diese Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind im Preis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem einzukalkulieren. Sollte der AN eine eigene Übergabestelle im Entsorgungsgebiet OST nutzen, ist diese im Angebot zu benennen und zu beschreiben. Die Übergabestelle muss über die für die Übergabe von Papier und Pappe genehmigungsrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen, versicherungsrechtlichen und anlagentechnischen Anforderungen und sonstige Vorschriften erfüllen. Die Übergabestelle muss für die AS 20 01 01 und 15 01 01 genehmigt bzw. zertifiziert sein (siehe auch allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen und Waagen im Kapitel 4.4). Die Übergabestelle muss von Montag bis Freitag von 08:00– 17:00 Uhr geöffnet sein. 12 13 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max. 23 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 33 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Wird die Übergabestelle durch den AN gestellt, sind die Beladung der Container (walkingfloor oder 40 m³-Container) und die Koordination der Abholung des kommunalen Papiers und Pappe Gegenstand der Leistung des AN. Der ZAS bzw. dessen Beauftragter stellt in diesem Fall die Container und holt diese zur Verwertung von Papier und Pappe ab. Die Übergabestelle muss über eine geeichte Waage verfügen. Übergabe PPK-Verkaufsverpackungen: Die PPK-Verkaufsverpackungen sind durch den AN in Abstimmung mit den Systembetreibern zu verwerten. Diese sind nicht der Übergabestelle(n) des ZAS zu übergeben, sondern einer Übergabestelle des AN zuzuführen. Die Übergabestelle muss über eine geeichte Waage verfügen. Der AN verpflichtet sich, unmittelbar nach der Sammlung die Übergabestelle(n) des ZAS bzw. die Übergabestelle des AN anzufahren, die gesamte Erfassungsmenge zu verwiegen und zu übergeben. Es ist dem AN untersagt, Papier und Pappe anderen als den benannten Übergabestellen (MUST ANA, Olbernhau und im Angebot benannte Übergabestelle des AN) zuzuführen. Der ZAS behält sich ausdrücklich die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übergabe des kommunalen Papiers und der PPKVerkaufsverpackungen anhand der Prüfung der Daten des Identsystems und der Wiegescheine und im Einzelfall auch durch Tourenbegleitung vor. Das gesammelte Gemisch an Papier und Pappe ist kontinuierlich auf die Übergabestelle für das kommunale Papier und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen zu verteilen, d. h. am Ende einer Woche muss das Verhältnis zwischen kommunalen Papier und PPK-Verkaufsverpackungen ungefähr gewahrt sein. Bei den monatlichen Mengen wird eine Abweichung vom Verhältnis kommunales Papier zu PPKVerkaufsverpackungen (derzeit 79 % zu 21 %) von maximal 5,0 % toleriert, bei den aufsummierten Jahresmengen von maximal 0,5 %. Der AN hat lückenlos und transparent gegenüber dem ZAS den Nachweis der Übergabe von Papier und Pappe inkl. der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle(n) des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen durch Wiegescheine an den Übergabestellen in Verbindung mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltour (Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour, Sammelmenge, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet) zu erbringen. 5.3. Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten 5.3.1. Rahmenbedingungen Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten umfasst folgende Leistungsbestandteile: Einsammeln und Befördern von Sperrabfall über Bestellkarte, Einsammeln und Befördern von Haushaltsgroßgeräten über Bestellkarte, Gestellung von Abfallcontainer 7 m³ beim Antragsteller auf Containerentsorgung von Sperrabfall und Beförderung der Container sowie Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 34 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Installation und Betrieb des Abrufsystems über ein Bestellkartensystem und weitere Anmeldungswege. Sperrabfall (AVV-Nr. 20 03 07) aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (vergleichbare Anfallstellen) sind im Sinne dieser Ausschreibung feste Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen, sondern getrennt vom Restabfall gesammelt und befördert werden. Als Beispiele seien (soweit in haushaltsüblichen Mengen bereitgestellt) genannt: Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und Reisetaschen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw. Nicht zum Sperrabfall gehören: Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), Restabfall, Gartenabfall, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (außer Haushaltsgroßgeräte, welche zukünftig gegen eine Abholgebühr gesammelt werden können), Metalle, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter. Zudem sind Abfälle aus Beräumungen (Restabfall), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen und nicht einzusammeln. Zukünftig sollen Haushaltsgroßgeräte (AS 200123*, 200135*, 200136) gegen eine Gebühr an den Grundstücken abgeholt werden. Haushaltsgroßgeräte im Sinne dieser Ausschreibung sind Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen Gesamtgewicht von 100 Kilogramm. Eine getrennte Bereitstellung von Sperrabfall aus Holz und anderen sperrigen Abfällen durch die Anschlusspflichtigen des ZAS ist nicht vorgesehen. Zudem ist es durch die Abfallerzeuger möglich, den Sperrabfall an den Wertstoffhöfen des ZAS gebührenfrei abzugeben14. Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich schwankende Sammelmengen beim Sperrabfall einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 für die Sammlung im Holsystem über Karte und über die Containersammlung dargestellt (Abbildung 7). 14 Im Jahr 2015 wurde Sperrabfall über 8.776 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST abgegeben. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 35 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 7: 5.3.2. Monatliche Sammelmenge Sperrabfall Bearbeitung der Anmeldungen Der ZAS erstellt die Bestellkarten für Sperrabfall/Haushaltsgroßgeräte15. Diese sind dem Abfallkalender beigelegt. Zusätzliche Bestellkarten können die Abfallerzeuger beim ZAS oder auf den Wertstoffhöfen erhalten. Die Abfallbesitzer melden ihren Entsorgungsbedarf unmittelbar beim ZAS über die Bestellkarte an. Die aktuell im Entsorgungsgebiet NORD16 zum Einsatz kommende Bestellkarte für Sperrabfall zeigen die folgenden Abbildungen: Abbildung 8: Bestellkarte Sperrabfall (Vorderseite) 15 16 Für die Haushaltsgroßgeräte wird die Bestellkarte durch den ZAS noch erarbeitet bzw. in die bestehende Bestellkarte integriert. Bestellkarten für Entsorgungsgebiet OST identisch Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 36 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 9: Bestellkarte Sperrabfall (Rückseite) Neben der Nutzung der Bestellkarten haben die Abfallerzeuger die Möglichkeit, die Anmeldung auch über die Internetseite des ZAS vorzunehmen. Der ZAS versieht die eingegangenen Bestellungen mit einem Eingangsstempel mit Datum sowie einer Bearbeitungsnummer und erfasst diese unverzüglich im System. Mit der Erfassung der Bestellungen im System sind die Bestellungen für den AN im System als Auftrag ersichtlich. Der AN erhält die Bestellkarten innerhalb von 2 Werktagen nach Erfassung. Anhand der eingegangen Bestellkarten erstellt der AN eigenständig einen Tourenplan für die Abholung der Abfälle. Die Tour ist zeitlich so zu planen, dass spätestens 4 Wochen nach Eingang der Bestellkarte (bzw. eines sonstigen Abrufes) beim ZAS die Sammlung des Sperrabfalls erfolgt. Dem Antragsteller ist spätestens sieben Kalendertage vor der geplanten Sammlung durch Zusendung einer Antwortkarte bzw. per E-Mail (bei Internetbestellungen) der Sammeltag mitzuteilen. Die Antwortkarten werden dem AN durch den ZAS zur Verfügung gestellt. Ein Muster der Antwortkarte zeigen die folgenden Abbildungen. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 37 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Abbildung 10: Antwortkarte Sperrabfall (Vorderseite) Abbildung 11: Antwortkarte Sperrabfall (Rückseite) Die Kosten für das Frankieren der Antwortkarten sind durch den AN zu tragen. Der AN hat alle für die Bearbeitung der Bestellkarten bzw. sonstigen Abrufe erforderlichen Strukturen zu schaffen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mit dem AN einen anderen Sammeltermin zu vereinbaren, wenn der vom AN genannte Sammeltermin für den Anschlusspflichtigen nicht akzeptabel ist. Der AN ist angehalten, besondere terminliche Vorgaben des Abfallbesitzers in der Tourenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ein Anspruch seitens des Abfallerzeugers auf Zuweisung eines bestimmten Entsorgungstermins besteht jedoch nicht. Der AN trifft die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen dafür, dass er für telefonische Rückfragen der Abfallerzeuger von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00– 16:00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich hat der AN einen Anrufbeantworter zu installieren, auf den die Abfallerzeuger bei einem „Besetzt-Zeichen“ der angegebenen Nummer sowie außerhalb des genannten Zeitraumes sprechen können. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 38 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.3.3. Durchführung der Sammlung 5.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem Der AN sammelt Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte auf der Grundlage eines Abrufsystems von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken ein. Der Sperrabfall und die Haushaltsgroßgeräte werden von den Antragstellern bis spätestens 06:00 Uhr des Abfuhrtages am Bereitstellungsplatz für die Abfuhr der Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe, bereitgestellt. Dort sind sie vom AN abzuholen. Der AN ist verpflichtet, den Sperrabfall von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken des Entsorgungsgebietes OST zu erfassen, auch wenn diese mit den üblichen 3-Achssammelfahrzeugen bzw. herkömmlicher Sammeltechnik nicht angefahren werden können. Bzgl. der Definition der anzufahrenden Grundstücke bzw. Bereitstellungsplätze für Abfallbehälter bzw. Sperrabfall wird auf das Kapitel 3.3 verwiesen. Lässt sich bei Abholung des Sperrabfalls feststellen, dass im Vergleich zur angemeldeten Menge deutliche Mehrmengen bereitgestellt wurden, die zur Überschreitung der 5 m3/Bestellkarte führen, sind die Abfälle nicht zu sammeln, wenn dadurch die weiteren Termine in der Sammeltour nicht gewährleistet werden können. Diese Fälle sind zu dokumentieren und der Nachweis der Dokumentation ist zu führen. Im Falle der Nichtsammlung sind der Antragsteller der Karte und der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungs-Zettel in den Briefkasten einzuwerfen. Dieser sollte auf A5-Format und für den Einwurf in den Briefkasten geeignet sein. Den Beanstandungs-Zettel entwirft der ZAS, den derzeit eingesetzten Beanstandungs-Zettel zeigt Abbildung 12. Abbildung 12: Beanstandungs-Zettel Sperrabfall Nicht einzusammeln sind die Abfälle, welche unter 5.3.1. nicht als Sperrabfall benannt sind bzw. dessen Einzelteile größer als 2,5 m x 1,5 m x 1,0 m sind bzw. über 50 kg wiegen (soweit die Sammlung für den AN aufgrund der Maße/des Gewichts nicht zumutbar ist). Gleiches gilt, wenn die Sammlung von Einzelteilen aus anderen Gründen nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 39 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Bei den Haushaltsgroßgeräten ist die Sammlung auf Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen Gesamtgewicht bis 100 Kilogramm zu beschränken. Die Bereitstellungen solcher Abfälle bzw. eine bereitgestellte Menge über 5 m3 hinaus im oben genannten Sinne sind zu dokumentieren (fotographisch) und die Dokumentation im Anschluss an die Sammeltour bis spätestens nächsten Arbeitstag dem ZAS zu übergeben. 5.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung Auf Antrag und gegen Gebühr kann die Sperrabfallentsorgung aus privaten Haushalten mittels Abfallcontainer 7 m³ erfolgen. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über den ZAS. Die Abfallcontainer 7 m3 werden je nach Anforderung auf den Grundstücken sowie im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt. Erfolgt eine Bereitstellung im öffentlichen Verkehrsraum, obliegt die Einholung einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Über die Abfallcontainer darf ebenfalls nur Sperrabfall gemäß der Definition in Kap. 5.3.1 entsorgt werden. 3 Als Abfallcontainer sind Absetzcontainer nach DIN 30720 in der Größe 7 m ohne Deckel einzusetzen. Der ZAS reicht die Anmeldungen spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) an den AN weiter. Mit Eingang der Anmeldung hat sich der AN mit dem Anmelder zwecks Terminvereinbarung zur Gestellung und Abholung der Container in Verbindung zu setzen. Der AN hat zu gewährleisten, dass nach Eingang der Meldung beim ZAS innerhalb von 10 Werktagen den Auftrag zu erledigen ist, außer der Antragsteller wünscht einen anderen Termin. Für die durchschnittliche Stellzeit (von Stellung der Container bis zur Abholung der Container) beim Anmelder ist von 2 Werktagen auszugehen. Die Bestellung der Container erfolgt einerseits über Antragsformular im Internet, wenn Zugriff auf die Homepage des ZAS nicht möglich ist, wird ein Formular postalisch durch den ZAS versendet. Beide Formulare sind in der Anlage 4 dargestellt. Sind Abfälle in den Abfallcontainern enthalten, die von der Sammlung ausgeschlossen sind (z. B. Restabfall, gefährliche Abfälle, mineralische Abfälle) ist der Antragsteller und der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungszettel –wie vom ZAS vorgegeben– in den Briefkasten einzuwerfen. Fehlbefüllungen sind fotographisch zu dokumentieren. Der Container ist abzuziehen und der Übergabestelle mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ zu übergeben. Die Mitteilung zum benutzten „Beanstandungszettel“ ist dem ZAS am Ende des jeweiligen Tages per E-Mail bzw. Fax zu übermitteln oder persönlich zu übergeben. Dem AN soll die Gestellung, die Behälterstandzeit von ca. 2 Werktagen und die Beförderung zur Übergabestelle als ein Preis vergütet werden. Der AN hat Abfallcontainer in ausreichender Stückzahl vorzuhalten. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 40 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS 5.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte Der Sperrabfall ist an der MUST ANA (Müllumladestation “Himmlisch Heer“17 (MUST ANA) Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95) 09456 Annaberg-Buchholz 18 Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr ) und/oder Übergabestelle Olbernhau SWING Recycling GmbH Wernsdorfer Str. 21 09526 Olbernhau Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 06:30–17:30 Uhr (Pausenzeiten 09:00–9:30 Uhr und 12:00–12:30 Uhr), von November bis einschließlich März von 07:00–16:00 Uhr (Pausenzeiten analog); notwendige Öffnungszeiten an Samstagen sind mit Swing Recycling GmbH abzustimmen zu übergeben. Es ist möglich, nur eine der beiden Übergabestellen für 100 % der gesammelten, Mengen von Sperrabfall zu nutzen oder die Menge aufzuteilen. Bei einer Mengenaufteilung ist es erforderlich, dass eine Menge von mindestens 20 % 19 des Sperrabfalls einer Übergabestelle übergeben werden. Die Sperrabfallmengen sind bei Anlieferung an beide Anlagen gleichmäßig unter Berücksichtigung des Mengenverteilungsschlüssels zu verteilen (wöchentlich, monatlich, jährlich). Die Verteilung der Sperrabfallmengen ist im Angebot zu benennen (Preisblatt „Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem“). Die Haushaltsgroßgeräte sind den Wertstoffhöfen, welche als Übergabestellen fungieren, zu übergeben. 5.4. Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektround Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 5.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen Die Leistung des Betriebs der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen: 17 18 19 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max. 23 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Bei einer prognostizierten Sperrabfallmenge von 2.190 Mg/a sind mindestens 438 Mg/a einer Übergabestelle zu übergeben. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 41 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug zu erfüllen, Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle, Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container zur Annahme der Abfälle sowie der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof und von dort zu den Entsorgungsanlagen, Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst), Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des ZAS bei Annahme bestimmter Abfälle bzw. Verkauf von Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest, Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten. und Das bisherige Angebot der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST soll in den wesentlichen Punkten fortgeführt werden. Eine Übersicht der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST sowie deren durchschnittliche Annahmemengen 2013–2015 zeigt Tabelle 12. Der Wertstoffhof in Marienberg nimmt zusätzliche Abfallarten an als die anderen fünf Wertstoffhöfe. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 42 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 12: Übersicht Wertstoffhöfe Bezeichnung Anschrift WSH Marienberg Kat.I WSH Olbernhau Kat.II Äußere Annaberger Str. 12 Wernsdorfer Str. 21 09496 Marienberg 09526 Olbernhau - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 anzunehmende Abfälle - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Altholz/Altfenster Kat. IV - asbesthaltige Baustoffe - Dämmmaterial - teerhaltige Produkte - Schrott - SgNV - Flachglas - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV WSH Deutschkath.-berg Kat.II WSH Zschopau Kat.II WSH Wolkenstein Kat.II WSH Lengefeld Kat.II Deutschkath.-berg 17 09548 Deutschneudorf Krumhermersd. Str. 1b 09405 Zschopau Ortseingang (eh. Dep.) 09429 Wolkenstein A.-Bebel-Weg 32 09514 Pockau-Lengef. - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV 300 465 71 571 219 259 279 294 81 493 165 150 74 29 0,4 48 0 0 40 29 20 119 44 26 Altreifen* 4 2 2 4 2 2 Altholz (Kat. I-III)* stoffgl. Nichtverpackungen (Kunststoffe)** Flachglas** Altholz/ Altfenster (K. IV)* 4 2 0 7 2 0 13 13 5 19 8 12 1 - - - - - 9 - - - - - asbesthaltige Baustoffe* 3 - - - - - Dämmmaterial* 2 - - - - - 10 - - - - - Grünabfall* Sperrabfall* gem. Bau/Abbruchabf.* Bauschutt* teerhalt. Produkte* * Durchschnitt der angenommenen Jahresmengen 2013-2015 in [Mg/a]; ** Datenbasis 2015 Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 43 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Im Jahr 2015 wurden zudem auf den Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes OST 154 Mg/a Schrott erfasst. Zu den Alttextilmengen liegen keine Informationen vor. Sperrabfall wurde im Jahr 2015 über 8.776 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen abgegeben. Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen werden nur in Kleinmengen angenommen. Für die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte liegen dem ZAS nur Mengenangaben für die Übergabestellen vor, die wie Tabelle 13 beschrieben werden können. Tabelle 13: Übersicht über die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte 2015 [Mg] Wertstoffhöfe Ost Marienberg Sammel- Sammel- Sammel- Sammel- Sammelgruppe 1 gruppe 2 gruppe 3 gruppe 4 gruppe 5 31 44 92 4 63 Olbernhau 17 17 36 1 15 Zschopau 24 20 59 1 29 Die Nutzung der Wertstoffhöfe durch Anlieferer im Jahr 2015 zeigen die Tabelle 14 und Tabelle 15. Tabelle 14: Übersicht über die Anzahl der monatlichen Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen Wertstoffhöfe Ost Deutschkatharinenberg Lengefeld Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 2015 134 133 513 283 365 307 316 248 319 303 197 81 3.199 78 111 254 282 456 363 406 410 443 441 274 96 3.614 Marienberg 216 226 503 636 835 781 696 870 815 828 525 216 7.147 Olbernhau 256 300 770 747 1.182 987 1.089 1.195 1.352 1.359 681 239 10.157 Wolkenstein 143 149 325 354 612 574 417 148 4.895 Zschopau 376 432 955 943 1.256 1.261 1.206 1.004 1.323 1.176 902 333 11.167 496 585 450 642 Tabelle 15: Vorgänge/Stunde bei Öffnungszeit von 50 Stunden/Monat Wertstoffhöfe Ost Deutschkatharinenberg Lengefeld Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 3 3 10 6 7 6 6 5 6 6 4 2 2 2 5 6 9 7 8 8 9 9 5 2 Marienberg 4 5 10 13 17 16 14 17 16 17 11 4 Olbernhau 5 6 15 15 24 20 22 24 27 27 14 5 Wolkenstein 3 3 7 7 10 12 12 9 13 11 8 3 Zschopau 8 9 19 19 25 25 24 20 26 24 18 7 Bzgl. der Definitionen der zur Annahme auf den Wertstoffhöfen zugelassenen Abfallarten wird auf die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises und auf die Beschreibungen im Kapitel 5.4.4 verwiesen. Die Wertstoffhöfe stellt der ZAS bereit. Die Wertstoffhöfe verfügen über befestigte Flächen, einen gestalteten Einfahrtbereich, eine Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 44 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Umzäunung inkl. Schließeinrichtung sowie sanitäre Einrichtungen auf dem Wertstoffhof bzw. in unmittelbarer Nähe. Nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Büromöbel, Internetzugang sowie Hardund Software, Telefonanschluss, Schreibmaterialien und sonstige für die Leistungserbringung erforderlichen Ausstattungen. Diese sind durch den AN zu beschaffen und in die Leistung einzukalkulieren. Ebenfalls nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Behälter/Container zur Erfassung der Abfälle und Transportfahrzeuge/-mittel sowie sämtliche Hilfs- und Betriebsmittel. Diese sind vom AN für alle anzunehmenden Abfallarten mit Ausnahme von Behälterglas, Leichtverpackungen und Elektro- und Elektronikaltgeräte (nur für die Übergabestellen Stiftung ear) bereitzuhalten bzw. bereitzustellen. Beladehilfen (z. B. ggf. für das Beladen von Elektroaltgeräten) sind durch den AN zu stellen. Bzgl. der Container, deren Gestellung sowie die Containerabfuhr für die Erfassung von Behälterglas und Leichtverpackungen stimmt sich der AN mit den im Entsorgungsgebiet OST durch die Systembetreiber gemäß VerpackV Beauftragten ab. Die Wertstoffhöfe sind als Sammelstellen im Sinne von § 13 Abs.1 ElektroG einzurichten. Die Wertstoffhöfe Marienberg, Olbernhau und Zschopau sind zudem Übergabestellen zur Stiftung ear. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Wertstoffhöfen Deutschkatharinenberg, Wolkenstein und Lengefeld sind durch den AN zu den als Übergabestelle fungierenden Wertstoffhöfen zu transportieren und umzuladen. Die erforderliche Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Stiftung ear ist dort vom AN zu koordinieren. Dies gilt nicht für optierte Sammelgruppen. Derzeit optiert der ZAS die Sammelgruppe 5. Der AN hat den Betrieb der Wertstoffhöfe zu gewährleisten, die Beförderung der erfassten Abfälle vorzubereiten, und für einen Teil die Beförderung der Abfälle durchzuführen und einen Teil der Abfälle zu verwerten bzw. zu beseitigen. Es wird dem AN empfohlen die Wertstoffhöfe zu besichtigen. 5.4.2. Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe Der Betrieb der Wertstoffhöfe hat ordnungsgemäß und pfleglich zu erfolgen. Die Wertstoffhöfe sind während des gesamten Leistungszeitraumes sauber und in einem Zustand zu halten, welcher den Betrieb der Wertstoffhöfe und die Verkehrssicherheit in uneingeschränktem Umfang ermöglicht. Ein reibungsloser Betrieb ist zu gewährleisten. Der Wertstoffhof ist an den Öffnungstagen von umher liegenden Abfällen (z. B. verwehte Abfälle) zu befreien. Bei Bedarf ist ein Winterdienst im Sinne von Beräumung der Flächen von Schnee und Streuen der Betriebsflächen bzw. Einfahrten zu gewährleisten. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit obliegt dem AN. Der AN hat dafür entsprechende Werkzeuge und Betriebsmittel zu stellen. Unmittelbar neben den Wertstoffhöfen abgestellte Abfälle (Nebenablagerungen), welche zum Annahmekatalog der Wertstoffhöfe gehören, sind durch den AN einzusammeln und den entsprechenden Abfallcontainern auf dem Wertstoffhof zuzuführen. Andere Abfälle sind in geeigneten Behältnissen zwischenzulagern und die Entsorgung in Abstimmung mit dem ZAS zu veranlassen. Der AN informiert den ZAS über Nebenablagerungen in unmittelbarer Nähe Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 45 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS der Wertstoffhöfe, so dass der ZAS im Rahmen seiner (Öffentlichkeitsarbeit) den Nebenablagerungen entgegenwirken kann. Möglichkeiten Der AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße und gefahrlose Annahme der Abfälle erfolgt. Dies gilt auch bei schwankenden Abfallmengen. Ein ständig ausreichendes Behälter/-Containervolumen zur Abgabe der Abfälle ist zur Verfügung zu stellen. Sind für eine ordnungsgemäße Befüllung der Behälter/Container Podeste/Containertreppen etc. erforderlich, sind diese durch den AN zu beschaffen und einzusetzen. Die entsprechend geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen an Podeste, Containertreppen etc. sind zu berücksichtigen. An den Wertstoffhöfen sind amtliche Restabfallsäcke sowie Big Bags im Namen und Auftrag des ZAS gegen Gebühr zu verkaufen. Der AN vereinnahmt die Gebühr und rechnet diese monatlich mit dem ZAS ab. Weiterhin ist Informationsmaterial des ZAS (Abfallkalender, Informationsflyer etc.) bei Bedarf den Abfallanlieferern zu übergeben. Der AN signalisiert entsprechend der Inanspruchnahme durch die Nutzer weiteren Bedarf. Es sind nur Abfälle auf den Wertstoffhöfen durch den AN anzunehmen, welche in der Leistungsbeschreibung definiert sind. Anlieferer mit anderen Abfallarten sind entsprechend aufzuklären und abzuweisen. Wilde Müllablagerungen auf den Wertstoffhöfen und in unmittelbarer Angrenzung (z.B. vor den Toren) sind zu dokumentieren (mit der Monatsabrechnung zu übergeben) und über den Wertstoffhof zu verwerten. Handelt es sich um Abfälle die nicht im Annahmekatalog des Wertstoffhofes enthalten sind, ist die weitere Entsorgung mit dem ZAS abzustimmen. Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Wertstoffhöfe wie elektrischer Strom (auch für die Beleuchtung), Wasser, sowie sonstige Betriebs- und Hilfsmittel, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wertstoffhöfe erforderlich sind (z. B. Streugut, Besen) sind durch den AN selber zu tragen. 5.4.3. Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung Der AN hat die Wertstoffhöfe mit eigenem Personal zu betreiben. Es wird gefordert, dass ausreichend Personal des AN eingesetzt wird, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme/Prüfung aller Abfälle und Gebühreneinzug zu erfüllen Das Personal ist verpflichtet, die Abfallanlieferer beim Abladen der Abfälle zu unterstützen. Das Personal hat durch entsprechende Einweisung der Abfallanlieferer sowie durch Kontrolle der angelieferten Abfälle sicherzustellen, dass nur die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung zu erfassenden Abfälle erfasst werden und dies weitgehend störstofffrei erfolgt. Der AN hat die Arbeitnehmer zu Leistungsbeginn und danach regelmäßig zu schulen. Das Personal hat erforderliche Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Zu Leistungsende sind durch den AN alle Container, Fahrzeuge und sonstige Hilfs- und Betriebsmittel abzuziehen. Alle bis zum letzten Tag des Leistungszeitraumes erfassten Abfälle sind zu befördern und zu entsorgen. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 46 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Zu Leistungsende sind die Wertstoffhöfe in der Form dem ZAS zu übergeben, wie diese zu Leistungsbeginn durch den AN übernommen wurden. Es ist geplant, zu Leistungsbeginn eine gemeinsame Begehung der Wertstoffhöfe durchzuführen und die Übergabe anhand einer Inventarliste zu dokumentieren. 5.4.4. Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung Für das Erfassen der Abfälle sind durch den AN in Abhängigkeit der konkreten Größe der einzelnen Wertstoffhöfe entsprechende Wechselbehälter/Wechselcontainer vorzuhalten. Durch rechtzeitige Abfuhr voller Behälter hat der AN zu gewährleisten, dass ständig ausreichend freies Behältervolumen/Containervolumen für die Abgabe der Abfälle zur Verfügung steht. Der AN hat erforderliche Transportfahrzeuge/-mittel vorzusehen. Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter – GUV-R 186 in der aktualisierten Fassung 2003“ oder vergleichbar durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem ZAS auf Anforderung vorzulegen. Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist Gegenstand der Leistung. An den Containern/Behältern sind Beschilderungen vorzunehmen (z. B. durch Magnetschilder), welche dem Anlieferer eine eindeutige Zuordnung der Container zu den erfassenden Abfallarten ermöglicht. Der AN hat für die richtige Beschilderung während des Betriebes zu sorgen. Auf den Wertstoffhöfen sind getrennt folgende Abfallarten durch den AN zu erfassen (siehe Tabelle 16): Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 47 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 16: Anzunehmende Abfallarten auf den Wertstoffhöfen Bezeichnung Abfallschlüssel nach AVV Sperrabfall Möbel aus Holz Grünabfälle 20 03 07, 20 01 38 Annahme Wertstoffhof Kategorie II mit Mengenbegrenzung je Anlieferung bis 3 m³ 20 02 01 bis 3 m³ haushaltübliche Menge gemischte Bau- und Abbruchabfälle Baustoffe auf Gipsbasis Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 17 09 04, 17 08 02 bis 1 m³ haushaltübliche Menge 17 01 07 bis 0,5 m³ haushaltübliche Menge Altholz, Kategorie I-III 17 02 01 bis 3 m³ haushaltübliche Menge Altreifen 16 01 03 bis 5 Stück haushaltübliche Menge Papier und Pappe 15 01 01, 20 01 01 haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge Glas (Verpackungen und Flachglas) Kunststoffe (stoffgleiche Nichtverpackungen) Bekleidung, Textilien 15 01 07, 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02 20 01 39 haushaltübliche Menge kein Flachglas haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge 20 01 10, 20 01 11 haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge Metalle 20 01 40 haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge keine Annahme haushaltübliche Menge asbesthaltige Baustoffe 17 02 04* 20 01 37* 17 06 05* keine Annahme haushaltübliche Menge Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen 17 06 03* keine Annahme haushaltübliche Menge Kohlenteer und teerhaltige Produkte Bitumengemische gefährliche Abfälle im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung 1mal monatlich an bekanntgegebenen Terminen 17 03 03*, 17 03 02 ASN mit * keine Annahme haushaltübliche Menge keine Annahme haushaltübliche Menge (bis 20 Liter je Gebinde) Elektro- und Elektronikaltgeräte nach ElektroG SG 1-5 Altholz, Kategorie IV Annahme Wertstoffhof Kategorie I mit Mengenbegrenzung je Anlieferung haushaltübliche Menge haushaltübliche Menge * Wertstoffhof Kategorie I ist Marienberg, alle anderen sind Kategorie II Flachglas ist nur auf dem Wertstoffhof Marienberg anzunehmen. Andere Abfälle dürfen nicht angenommen bzw. mit den angenommenen Abfällen vermischt werden und sind mit dem Hinweis zum ordnungsgemäßen Entsorgungsweg zurückzuweisen. Fallen doch von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle auf dem Gelände der Wertstoffhöfe an und bemerkt der AN dies erst nach Ablieferung durch den Anlieferer, hat er diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Fälle sind gegenüber dem ZAS zu dokumentieren. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind entsprechend der Anforderungen an das Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger i. S. v. § 14 Abs. 1 ElektroG wie folgt zu erfassen: Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 4: Gruppe 5: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren Bildschirme, Monitore und TV-Geräte Lampen Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 48 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Die batteriebetriebenen Altgeräte sind in gesonderten Behältern zu erfassen. Bei der Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte ist darauf zu achten, dass die Geräte nicht beschädigt werden. Zur Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird auf Punkt 5.4.1 verwiesen. Nach Abschätzung der angelieferten Menge (Volumen oder Stück) sind die gebührenpflichtigen Abfälle gegen Erhebung einer Gebühr von den Anlieferern anzunehmen. Dabei sind die vom ZAS vorgegebenen Gebührenbelege im Namen des ZAS auszuhändigen, die Gebühren zu vereinnahmen und an den ZAS auszukehren. Die Informationen zum Gebührenmaßstab Erzgebirgskreis dargestellt. sind in der Abfallgebührensatzung Soweit Erlöse für angenommene Abfälle bei der Entsorgung erzielt werden, sind diese dem ZAS im Rahmen der Rechnungslegung auszukehren. Die auf den Wertstoffhöfen eingesetzten Quittungen zeigen die Abbildung 13 und die Abbildung 14. Abbildung 13: Annahmequittung Wertstoffhof nicht gefährliche Abfälle Abbildung 14: Annahmequittung Wertstoffhof gefährliche Abfälle Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 49 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Die Weihnachtsbäume (abgeschmückt) sind bis Ende der zweiten Kalenderwoche im Februar ohne Gebühr auf den Wertstoffhöfen anzunehmen. Der AN hat auf den Wertstoffhöfen erfasste Abfälle zu geeigneten und genehmigten Behandlungsanlagen zu befördern und die Verwertung/Beseitigung selbst durchzuführen bzw. durch Unterauftragnehmer zu veranlassen. Ausnahmen von der Verwertung/Beseitigung durch den AN sind: Sperrabfall (über Karte abgegeben), Elektro- und Elektronikaltgeräte, Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen. Sperrabfall von den Wertstoffhöfen ist dem ZAS an der MUST Annaberg, bei Nutzung des Standortes Olbernhau als Sperrmüllübergabestelle auch dort, zu übergeben. (Öffnungszeiten Übergabestelle siehe Kapitel 5.3.4). Bei den Elektro- und Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme der optierten Sammelgruppe(n)), dem Behälterglas sowie die Leichtverpackungen ist durch den AN die Abholung zu koordinieren. Die Gestellung der Behälter/Container für die Sammlung des Behälterglas und der Leichtverpackung und deren Abholung liegt im Aufgabenbereich der durch die Dualen Systeme beauftragten Unternehmen. Papier und Pappe ist durch den AN im Rahmen seiner Sammlung von Papier und Pappe im Holsystem abzuholen und an die Übergabestelle gemäß Kapitel 5.2.5.3. anzuliefern. Auf den Wertstoffhöfen sind ausschließlich MGB 1.100 l einzusetzen. 5.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Folgende Öffnungszeiten sind zu gewährleisten: Wertstoffhöfe Marienberg, Olbernhau, Wolkenstein und Zschopau 3 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (März-November) - davon 1 Tag Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag) 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (Dezember-Februar) - davon 1 Tag Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag) Wertstoffhöfe Deutschkatharinenberg, Lengefeld 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (ganzjährig) - davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag–Freitag) Mit der Festlegung der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist zu gewährleisten, dass den Anlieferern ein hohes Maß an Service zur Verfügung steht. So sollten beide Öffnungstage der Wertstoffhöfe Deutschkatharinenberg und Lengefeld nicht unmittelbar Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 50 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS aufeinanderfolgend sein (Freitag/Samstag) und benachbarte Wertstoffhöfe sich bei den Öffnungstagen bzw. -zeiten nach Möglichkeit ergänzen. Der AN und der ZAS stimmen sich zu den Öffnungszeiten und -tagen ab. Es wird erwartet, dass die Öffnungstage und -zeiten für den gesamten Leistungszeitraum unverändert bleiben (kein jährlicher Wechsel), um den Anlieferern ein konstantes Angebot zu schaffen. Sind einzelne Änderungen jedoch erforderlich, stimmen sich der ZAS und der AN ab. Eine Änderung der zur Beginn der Leistung vereinbarten Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Änderung der Öffnungszeit abzustimmen, damit für die Bekanntmachung der Änderung angemessen Zeit besteht. Zu den Öffnungszeiten kommen für die Vor- und Nachbereitung zusätzliche Arbeitszeiten hinzu. Der anzubietende Einheitspreis ist auf die tatsächlich geöffnete Zeit der Wertstoffhöfe zu beziehen. In dem Einheitspreis sind auch die erforderlichen Leistungen der Vor- und Nachbereitung (inkl. Winterdienst sowie Anwesenheit bis zur Beendigung des Besucherverkehrs) einzukalkulieren. Der Wertstoffhof muss für Anlieferer mindestens bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit zugänglich sein. An Feiertagen sind die Wertstoffhöfe nicht zu betreiben. Es ist nicht vorgesehen, wegfallende Öffnungstage aufgrund von Feiertagen an anderen Tagen zu wiederholen. Der AN hat sich jedoch auf eine erhöhte Inanspruchnahme an den Tagen davor und danach einzustellen. Der 24.12. und der 31.12. sind im Sinne dieser Ausschreibung als Feiertage anzusehen. Ob ggf. zwischen Weihnachten und Neujahr Wertstoffhöfe geschlossen bleiben, entscheidet der ZAS. Dem ZAS obliegt es weiterhin, von den oben genannten Öffnungszeiten im Leistungszeitraum im Einzelfall abweichende Festlegungen zu treffen. Dies kann aufgrund einer geänderten Inanspruchnahme oder geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Veränderungen vorgesehen, da im Zuge dieser Ausschreibung die Öffnungszeiten an den Bedarf angepasst wurden. 5.5. Vergütung und Abrechnung Die Vergütung für die Leistungen des Loses 1 erfolgt entsprechend der Eintragungen des AN im Angebotsschreiben (Preisblätter) sowie den Festlegungen in den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den AN monatlich und ist an den ZAS zu adressieren. Die Unterlagen zur Jahresabrechnung müssen spätestens am 31.01. des Folgejahres vorliegen. Den Rechnungen sind beizufügen: - Kopien der Lieferscheine („Wägescheine“) von den jeweiligen Übergabestellen20 (Bezeichnung und Adresse der Wägeeinrichtung, Wiegescheinnummer, Datum und Uhrzeit der Wägung, amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, Bezeichnung des Transporteurs, Abfallart, Gewicht des beladenen Transportfahrzeugs, Gewicht des unbeladenen Transportfahrzeugs und Gewicht des gewogenen Abfalls), zusätzliche Übergabe der Wiegedaten im Excel-Format 20 an denen Abfälle des ZAS übergeben bzw. verwertet/beseitigt werden, bei Anlieferungen an Anlagen des ZAS ist hingegen eine tageskonkrete/je Einzelanlieferung geführte Monatsaufstellung ausreichend Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 51 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS - Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren mit Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet für den jeweiligen Rechnungszeitraum (Monatseinsatzprotokoll) - Nachweis der Leerungsdaten der Abfallbehälter, Nachweis der bearbeiteten Bestellkarten Sperrabfall, geeigneter Nachweis der tatsächlich gewaschenen Bioabfallbehälter - Nachweis der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle des ZAS und die Übergabestelle(n) für die PPK-Verkaufsverpackungen in Verbindung mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren - Nachweis zum Einsatz der Abfallcontainer 7 m³ und den Beförderungsvorgängen - Anzahl der Vorgänge zum Behältertausch mit Nachweis der Aufträge dazu - Nachweis zur Gestellung neuer Behälter im Zuge des Behältertausches - Nachweis zu den durchgeführten Reparaturen an den Behältern - Nachweis der Anzahl der Rückedienste; Aufstellung der Anzahl der Transporte der Behälter, der Adresse des Anschlusspflichtigen, Datum der Transporte und der jeweilige einfache Transportentfernungskorridor - Nachweis der Stundenanzahl der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe - Durchschriften der auf den Wertstoffhöfen ausgegebenen Quittungen/Belege - Nachweis der Anzahl der Vorgänge zur Abholung von Haushaltsgroßgeräten - ggf. Fotodokumentation (bei Problemen bei der Leistungserbringung) - Nachweise der illegalen Ablagerungen (an den Wertstoffhöfen) Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST Seite 52 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS 6. Leistungsgegenstand Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Das Los 2 „Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST“ umfasst folgende Leistungen: Sammlung und Beförderung von Restabfall Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten Sammlung und Beförderung von Bioabfall Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle. Alle im Kapitel 4 (Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung) formulierten allgemeinen Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung für Los 2. 6.1. Prognose der Mengen und Leistungsdaten Vorbemerkung: Die Prognosen sind eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der derzeitigen Mengen und Vorgänge und dienen zur Orientierung der Bieter. Der ZAS übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognosen. Die prognostizierten Mengen und Leistungsdaten dienen der Wertung der Angebote. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen durch den AN erbrachten Leistungen. Abweichungen von der Prognose berechtigen den AN nicht zur Vertrags- oder Preisanpassung. In den folgenden Kapiteln sind vor allem die Mengen und Leistungsdaten zusammengefasst, die für die Kalkulation des Angebotes bzw. für die Preiseintragungen von besonderer Bedeutung sind. Weitere Information zu den Mengen bzw. Leistungsdaten sind in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Leistungen enthalten. Die getroffenen Prognosen sind neben der abfallwirtschaftlichen Entwicklung der letzten 3 Jahre unter anderem von den folgenden Faktoren abhängig, die, da nicht quantitativ abschätzbar, nicht in der Prognose berücksichtigt sind: Änderungen im Konsumverhalten der Abfallerzeuger, Änderungen in den satzungsrechtlichen Vorgaben aufgrund Umsetzung geänderter rechtlicher und sonstiger Vorgaben, Änderungen im Entsorgungsverhalten der Abfallerzeuger und Prognoseunsicherheit bei einzuführenden Leistungen (Rückedienst, Abholung Haushaltsgroßgeräte). Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 53 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS 6.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe Die Abfallmengen der Jahre 2013–2015 sowie die im Leistungszeitraum 2018–2023 prognostizierten durchschnittlich anfallenden Abfallmengen zeigt Tabelle 17: Tabelle 17: Entwicklung und Prognose der Mengen Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe Sammelmenge Gebiet WEST 2013 [Mg] Restabfall 2014 [Mg] 2015 [Mg] Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Mg/a] 14.106 13.814 13.704 13.053 Bioabfall 5.211 5.311 5.301 5.313 Weihnachtsbäume Papier und Pappe 28 7.090 21 6.916 21 6.776 20 6.285 Papier und Pappe (kommunaler Anteil) 5.583 5.447 5.336 4.965 Die Entwicklung der Behälterleerungen sowie die Prognose für den Leistungszeitraum zeigt Tabelle 18: Tabelle 18: Entwicklung und Prognose der Behälterleerungen Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe Behälterleerungen Gebiet WEST 2013 [Stck] 2014 [Stck] 2015 [Stck] Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Stck/a] Restabfall MGB 80 l 156.683 157.499 159.086 160.000 MGB 120 l 206.427 205.919 206.663 206.000 MGB 240 l 33.513 34.471 35.018 36.000 MGB 1.100 l 15.528 15.565 15.961 16.000 Anzahl Säcke 8.794 8.057 8.489 8.300 MGB 80 l 16.145 19.492 21.922 23.000 MGB 120 l 160.315 163.332 162.022 162.500 MGB 120 l 70.710 72.309 75.553 77.500 MGB 240 l 195.017 201.632 205.421 209.000 27.481 27.745 28.301 28.500 Bioabfall Papier und Pappe MGB 1.100 l Es wird in Erwägung gezogen, zukünftig einen Rückedienst gegen Gebühr anzubieten, um 2-Radbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe von Standplätzen (Grundstücke), welche nicht mit den Sammelfahrzeugen (auch Kleinfahrzeugen) erreicht werden können, zur nächsten vom Sammelfahrzeug erreichbaren Stelle durch den AN zu bringen. Der Transport der Behälter soll eine Strecke von 300 Metern (eine Wegstrecke) nicht überschreiten. Der Transport der Abfallbehälter ist auf Antrag des Anschlusspflichtigen durchzuführen. Der Antrag ist beim ZAS zu stellen und wird vom ZAS an den AN weitergeleitet. Es ist davon auszugehen, dass trotz der großen Anzahl schwer Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 54 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS zugänglicher Grundstücke der Rückedienst nur vereinzelt in Anspruch genommen werden wird. Die Leistung soll gegen Gebühr in folgenden Entfernungskorridoren angeboten werden: bis 50 m bis 100 m jede weiteren angefangen 100 m Es wird in Summe von 150 Vorgängen pro Jahr, verteilt über alle Korridore, ausgegangen. 6.1.2. Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte Die Prognose der Sperrabfallmengen, der Anzahl der genutzten Sperrabfallkarten sowie der Vorgänge der Sammlung des Sperrabfalls über Abfallcontainer 7 m³ zeigt die Tabelle 19. In der Aufstellung nicht enthalten ist der über die Wertstoffhöfe erfasste Sperrabfall (siehe Prognose und Leistungsbeschreibung Wertstoffhof). Tabelle 19: Entwicklung und Prognose der Sperrabfallmengen sowie der Vorgänge Sperrabfall Sperrabfall Gebiet WEST 2013 2014 Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Stck/a] 2015 Sperrabfallsammelmenge Sammeltour [Mg/a] Container [Mg/a] 2.533 2.402 2.348 2.450 141 123 108 105 Vorgänge Sperrabfall Anzahl Karten [Stck/a] Anzahl Container [Stck/a] 8.240 8.138 7.696 7.300 137 125 105 100 Mit Leistungsbeginn wird in Erwägung gezogen die Abholung von Haushaltsgroßgeräten gemäß ElektroG gegen eine Gebühr den Abfallerzeugern anzubieten. Die Anzahl der Abholvorgänge wird auf 100 Vorgänge pro Jahr geschätzt. 6.1.3. Prognose Wertstoffhöfe Im Entsorgungsgebiet WEST sind 3 Wertstoffhöfe (WSH) zu betreiben, deren 21 durchschnittliche jährliche Öffnungszeit im Leistungszeitraum in Summe bei 1.375 h/a liegt. Die in Summe auf den 3 Wertstoffhöfen erfassten Abfälle lassen sich wie in Tabelle 20 hinsichtlich der Mengenentwicklung sowie der Prognose beschreiben. Die Auflistung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich erfassten Abfallmengen und angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte je Wertstoffhof zeigt Tabelle 27 in Kapitel 6.4.1. 21 geringe jährliche Abweichungen durch Feiertagsverschiebungen und konkrete Festlegungen zu den Öffnungstagen Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 55 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 20: Sammelmengen der von den Wertstoffhöfen erfassten und zu entsorgenden Abfallarten und Prognose für den Leistungszeitraum Sammelmengen Wertstoffhöfe Gebiet WEST 2013 [Mg/a] 2014 [Mg/a] Prognose Leistungszeitraum (Ø) [Mg/a] 2015 [Mg/a] Grünabfall 678 620 616 638 Sperrabfall* 834 996 1.095 1.350 gem. Bau-und Abbruchabfall 25 31 51 51 Bauschutt 78 122 124 124 Altreifen 9 10 7 8 Altholz Kat. I-III 7 14 12 11 Metallschrott k.A**. k.A. 44 40 stoffgleiche k.A. k.A. 16 20 Nichtverpackungen Alttextilien k.A. k.A. 2 5 * Sperrabfall ist nicht durch den AN zu entsorgen, aufgrund des hohen Anteils bei den Anlieferungen in dieser Tabelle zur Information mit aufgeführt. ** k.A. … keine Angabe Zudem sind auf den Wertstoffhöfen noch in geringen Mengen Papier und Pappe anzunehmen. Diese Mengen sind durch den AN im Rahmen der Sammlung im Holsystem mit zu erfassen. Die Mengen an Papier und Pappe von den Wertstoffhöfen sind in der Prognose der Mengen im Holsystem enthalten. 6.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst Für die Bewirtschaftung der Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird ein Pauschalpreis abgefragt. Um mögliche Veränderungen im Behälterbestand (= alle bei den Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter) zu berücksichtigen, werden Korridore zur Preisabfrage gebildet und gewichtet (siehe Tabelle 21). Tabelle 21: Prognose der Korridore zum Behälterbestand Behälterbestand von bis Wichtung Korridor 1 73.501 75.000 10% Korridor 2 75.001 76.500 10% Korridor 3 76.501 78.000 20% Korridor 4 78.001 79.500 20% Korridor 5 79.501 81.000 20% Korridor 6 81.001 82.500 10% Korridor 7 82.501 84.000 10% 6.2. Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe 6.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe im Gebiet WEST umfasst folgende Leistungsbestandteile: Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 56 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Sammlung von Restabfall aus privaten Haushaltungen und überlassungspflichtiger Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen (AS 20 03 01) sowie Beförderung von Restabfall22 zu einer Übergabestelle, Sammlung von Bioabfall über Biotonne (AS 20 01 08) und Beförderung von Bioabfall zu einer Übergabestelle, Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen (AS 20 02 01), Sammlung von Papier und Pappe (AS 20 01 01, 15 01 01) und Beförderung von Papier und Pappe zu einer Übergabestelle, Behälteränderungsdienst / Behälterbewirtschaftung inkl. Beschaffung von Behältern, Bereitstellung und Betrieb eines Identifikationssystems bzw. eines Ident-Wägesystems (in geringem Umfang) und weitere Leistungen Bioabfallbehältern. wie z. B. Tourenplanung oder Behälterwäsche bei Das bestehende Holsystem für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird im Leistungszeitraum fortgeführt. Bei Wohngrundstücken wird bei der Wahl des Restabfallbehälters im Regelfall ein Mindestleerungsvolumen von derzeit 160 l/(E*a) bei Personen mit Hauptwohnsitz durch den ZAS berücksichtigt. Die Behälter für alle drei Abfallarten sind im Eigentum des ZAS und werden zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Behälter MGB 80 l bis MGB 1.100 l sind mit unterschiedlichen mikroelektronischen Identifikationseinrichtungen (Transponder) mit „Lese-Prinzip“ ausgerüstet. Es sind hauptsächlich folgende Transponderarten verbaut: MOBA HDX 134,2 kHz (konform DIN 30745) C-trace FDX 134,2 kHz (konform DIN 30745) Alle Behälter im Entsorgungsgebiet WEST wurden beginnend Anfang der 1990er Jahre eingeführt und unterliegen seitdem einem ständigen Erneuerungsprozess (Einsatz neuer Behälter oder gebrauchsfähiger Behälter für defekte, gestohlene oder abgebrannte Behälter). Die Abfallbehälter für Papier und Pappe wurden in größerem Umfang im Zeitraum 2005–2008 aufgestellt. Im Leistungszeitraum zu ersetzende Abfallbehälter sind durch den AN zu beschaffen und gehen in das Eigentum des ZAS über. Die Gestellung der Behälter zeigt die Tabelle 22. 22 Im Gegensatz zur Abfallverzeichnis-Verordnung (hier Siedlungsabfälle) wird im Rahmen der Ausschreibung der Begriff Restabfall verwendet, um die Leistung eindeutiger zu kennzeichnen. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 57 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 22: Anzahl der ausgestellten Abfallbehälter in den Jahren 2013 bis 2015 Gebiet Restabfall Bioabfall WEST 2013 2014 2015 MGB 80 l 15.550 15.700 15.853 1.009 1.184 1.378 MGB 120 l 19.478 19.519 19.591 7.089 7.110 7.157 MGB 240 l 1.904 1.944 787 780 MGB 1.100 l 2013 2014 Papier und Pappe 2015 2013 2014 2015 8.783 8.838 8.925 1.989 20.917 20.927 21.292 769 809 842 903 Auch zukünftig sind die in Tabelle 22 benannten Behältergrößen für die drei Abfallarten einzusetzen. Beim Rest- und Bioabfall kann es möglich sein, dass durch Satzungsänderungen abweichend kleinere Abfallbehälter (z. B. MGB 60 l) einzusetzen sind. Im Entsorgungsgebiet WEST sind vereinzelt Sonderbehälter (in der Regel größer als MGB 1.100 l und insbesondere bei gewerblichen Anfallstellen) im Einsatz. Die Sammlung dieser Behälter ist nicht Gegenstand der Leistung. Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich schwankende Sammelmengen einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 in Abbildung 15 bis Abbildung 17 dargestellt: Abbildung 15: Monatliche Sammelmenge Restabfall Abbildung 16: Monatliche Sammelmenge Bioabfall Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 58 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Abbildung 17: Monatliche Sammelmenge Papier und Pappe (Gesamtmenge inkl. PPKVerkaufsverpackungen) Eine Übersicht über den derzeitigen und auch im Leistungszeitraum zum Einsatz kommenden Sammelturnus zeigt die Tabelle 23. Tabelle 23: Übersicht zum Regelturnus inkl. Abweichungen Regelturnus Abweichung Restabfall 14-täglich Bioabfall Papier und Pappe April-November: 4-wöchentlich wöchentlich Dezember-März: 14-täglich 2 x pro Woche wöchentlich 4-wöchentlich ganzjährig wöchentlich 2 x pro Woche 2 x pro Woche wöchentlich 14-täglich flexibel Eine Übersicht über die Anzahl der Behälter und Standorte, welche nicht im Regelturnus abgefahren werden (Stand 08/2016), zeigt die Tabelle 24. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 59 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 24: Abweichungen vom Regelturnus Behältergröße Regelturnus Abweichung Restabfall MGB 80–240 l MGB 1.100 l 37.519 Stck. wöchentlich 15 Stck. Abweichung A 4-wöchentlich C 17 Stck. Bioabfall MGB 80–120 l 648 Stck. 7.994 Stck. 2 x pro Woche 2 x pro Woche 5 Stck. B wöchentlich D 137 Stck. Abweichung Abweichung 83 Stck. E ganzjährig wöchentlich F 603 Stck. Papier und Pappe MGB 120–240 l MGB 1.100 l 30.221 Stck. wöchentlich 124 Stck. 14-täglich H 28 Stck. G 503 Stck. 2 x pro Woche 80 Stck. I wöchentlich J 280 Stck. 14-täglich K 61 Stck. flexibel L 10 Stck. A davon: 11 Aue, 4 Schneeberg davon: 5 Aue C davon: 4 Breitenbrunn, 13 Grünhein-Beierfeld D davon: 71 Aue, 28 Bad Schlema, 38 Schneeberg E davon: 83 Schneeberg F davon: 313 Aue, 65 Bad Schlema, 41 Oberwiesenthal, 184 Schneeberg G davon: 5 Aue, 24 Breitenbrunn, 3 Johanngeorgenstadt, 39 Oberwiesenthal, 1 Raschau-Markersbach, 52 Schwarzenberg H davon: 25 Grünhain-Beierfeld, 3 Lauter-Bernsbach I davon: 28 Aue, 6 Bad Schlema, 46 Schneeberg J davon: 40 Aue, 28 Bad Schlema, 13 Breitenbrunn, 27 Johanngeorgenstadt, 19 Oberwiesenthal, 30 RaschauMarkersbach, 15 Schneeberg, 97 Schwarzenberg, 11 Sehmatal K davon: 16 Eibenstock, 2 Oberwiesenthal, 35 Lauter-Bernsbach, 2 Schlettau, 5 Schönheide, 1 Sehmatal L davon: 6 Aue, 4 Bad Schlema B Zusätzlich werden Restabfallsäcke (70 l) an ausgewählten Grundstücken, welche aufgrund ihrer Lage nicht erreicht werden können, und bei vorübergehend vermehrt anfallendem Restabfall eingesetzt (ca. 8.300 Säcke pro Jahr). Die Säcke werden von den Abfallbesitzern am Entsorgungstag zur Abholung bereitgestellt (z. B. neben den Restabfallbehältern) und sind vom AN mitzunehmen. Die Restabfallsäcke sind im Rahmen des Betriebs der Wertstoffhöfe im Auftrag des ZAS zu verkaufen. Die Säcke werden durch den ZAS beschafft und sind gekennzeichnet. Der Behälteränderungsdienst / die Behälterbewirtschaftung sowie die Beschaffung von zu ersetzenden Behältern sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Bei der Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe ist ein Behälteridentsystem einzusetzen. Für mindestens 5 % der zu leerenden Behälter ist zusätzlich die Leerungsmasse durch Einsatz eines Ident-Wägesystems zu bestimmen. Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist somit zusätzlich mit einem Ident-Wägesystems auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichts bei mindestens 5 % der insgesamt je Behältergröße durchgeführten Leerungen im Laufe eines Jahres zu ermöglichen. Hierbei sind immer alle Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit ihrem Gewicht zu erfassen (siehe auch Anlage 2 Ziffer 20). 6.2.2. Durchführung der Sammlung Der vom AN einzusammelnde Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe werden auf den angeschlossenen Grundstücken in den vom ZAS gestellten Behältern bzw. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 60 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS zugelassenen Abfallsäcken erfasst und zu dem im Abfallkalender angegebenen Abfuhrtermin bis spätestens 06:00 Uhr zur Leerung bereitgestellt. Die Abfallbehälter werden dabei von den Anschlusspflichtigen jeweils an der dem Grundstück nächstgelegenen öffentlichen Straße bereitgestellt. Stellt die Bereitstellung am Straßenrand eine Behinderung bzw. Gefährdung der Allgemeinheit dar, so kann die Bereitstellung der Abfallbehälter und der Abfallsäcke mit einer maximalen Transportentfernung von ca. 5 Metern für den AN erfolgen. MGB 1.100 l sind vom AN vom jeweiligen Standplatz zum Sammelfahrzeug zu transportieren und am Standplatz wieder ordnungsgemäß abzustellen. Ist der Bereitstellungsort zur Leerung eines Abfallbehälters identisch mit seinem gewöhnlichen Standort, so muss der Anschlusspflichtige durch geeignetes Kennzeichnungsmaterial dem Fahrer des Sammelfahrzeuges eindeutig zu erkennen geben, wenn der Abfallbehälter nicht geleert werden soll. Der AN leert die bereitgestellten Abfallbehälter gemäß Tourenplan vollständig (bei Teilentleerungen auch durch mehrmaliges Anschlagen) und nimmt die bereitgestellten und zugelassenen Abfallsäcke (siehe auch Entsorgungsrhythmus/Tourenplanung) mit. Bei der Leerung sind die im Eigentum des ZAS befindlichen Abfallbehälter pfleglich zu behandeln. Weitere Service-Leistungen wie Schließleistungen für Umhausungen, Ausstattung von Behältern mit Schwerkraftschlössern, Vollservice etc. sind nicht Gegenstand des Auftrages. Sollten solche seitens der Grundstückseigentümer gewünscht werden, sind diese direkt zwischen AN und Grundstückseigentümer zu vereinbaren. Beschädigungen an den Abfallbehältern des ZAS sind auszuschließen. Die MGB sind am Abholplatz ordentlich mit geschlossenem Deckel zurückzustellen, d. h. ohne den Fußgängerverkehr und fließenden Verkehr zu beeinträchtigen. Sollte durch den AN Seitenladertechnik eingesetzt werden, obliegt dem AN die Kommunikation hinsichtlich der Anforderungen an die Bereitstellung der Behälter für den Einsatz der Seitenladertechnik mit den Anschlusspflichtigen. Der ZAS ist über diese Kommunikation zu informieren. Zur Leerung der Behälter hat der AN Sammelfahrzeuge, die den unter 4.3 der Allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung genannten Anforderungen entsprechen, einzusetzen. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (u. a. im Hinblick auf Rückwärtsfahrerfordernisse) sind einzuhalten. Bei der Sammlung und Beförderung von Bioabfall ist zu gewährleisten, dass entsprechende Fahrzeugtechnik eingesetzt wird, welche ein Austreten von Flüssigkeit verhindert. Der AN hat die im Holsystem zu erfassenden Abfälle (Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe) von allen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken einzusammeln. Ist das Grundstück nicht mit herkömmlichen Sammelfahrzeugen, auch Kleinfahrzeugen, erreichbar, kann der ZAS dem Anschlusspflichtigen einen vom Grundstück abweichenden Stellplatz zum Grundstück bestimmen, welcher vom Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 61 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Sammelfahrzeug erreichbar ist. Sind solche Stellplätze eingerichtet, beschränkt sich die Pflicht des AN zur Abholung vom Grundstück auf die Abholung von diesem Stellplatz. Der AN hat gegenüber dem Auftraggeber jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung von Bereitstellungsplätzen an der nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße. Mit Beginn des Leistungszeitraumes – gegebenenfalls auch später – wird erwogen, den Abfallerzeugern, deren Grundstücke nicht den Anforderungen an die Fahrzeugsammlung (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul. Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen, einen gebührenpflichtigen Rückedienst anzubieten. Die 2-Rad-Abfallbehälter (Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe) sind von der Grundstücksgrenze bis zur nächsten durch die Sammelfahrzeuge erreichbaren Straße zu transportieren und nach der Leerung wieder an den Grundstücken abzustellen. Die Anmeldung zur Abholung der Behälter im Rückedienst erfolgt bis 13:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages beim AN durch den Abfallerzeuger. Die eingesetzten Sammelfahrzeuge müssen mit Leseeinrichtungen so ausgestattet sein, dass eine Identifizierung der Abfallbehälter möglich ist. Das eingesetzte System muss für Funkanlagen zugelassen und die eingesetzten elektronischen Geräte müssen CEkonform sein. Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die Abfallbehälter bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2 oder gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des Protection Profile - Waste Bin ldentification Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um im Entsorgungsgebiet ein Abfallbehälteridentifikationssystem an seinen Sammelfahrzeugen für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten. Die Anforderungen an die Identtechnik sind umfassend in der Anlage 2 beschrieben. In der Anlage 2 sind die Rahmenbedingungen und Anforderungen u.a. an das Behälterverwaltungssystem des ZAS, die Bereitstellung mobiler Datenerfassungsgeräte, die Vorgänge zum Ersatz von Behältern, die einzuhaltenden Normen des Identsystems, die Erfassung von Daten während der Sammlung, den Umgang bei Nichtleerung bzw. Nichtsammlung, Umgang mit Beanstandungsaufklebern, die eingesetzte EDV beim ZAS und den bereitgestellten Lizenzen, die Übergabe der Identdaten und Datensicherung, die Anforderungen an das Identwägesystem, welches im Laufe eines Jahres für mindestens 5 % der geleerten Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einzusetzen ist benannt. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 62 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Beim ZAS eingehende Reklamationen zur Sammlung/Abholung werden schnellstmöglich, d. h. grundsätzlich arbeitstäglich, per E-Mail oder per Fax an den AN weitergeleitet. Der AN recherchiert die Ursache der Reklamation und gibt dem ZAS spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Rückmeldung, in der Regel über E-Mail. Die Rückmeldung muss mindestens enthalten: Inhalt der Reklamation, Adresse, Name, Behälternummer, Ursache der Reklamation und Ergebnisse/Handlungserfordernis. Zu schwere Behälter (zugelassene Behältergewichte (gesamt) MGB 80 l: 40 kg/Behälter, MGB 120 l: 60 kg/Behälter, MGB 240 l: 110 kg/Behälter, MGB 1.100 l: 500 kg/Behälter und 70 l-Sack: 17 kg/Sack) und andere nicht satzungskonform bereitgestellte Behälter sind nicht zu leeren. Beim Restabfall und Bioabfall sind überfüllte Behälter sowie Abfälle (Nebenablagerung) nicht zu leeren bzw. mitzunehmen. In diesen Fällen ist ein „Beanstandungs-Aufkleber“ an den betreffenden Behältern anzubringen. Abbildung 18 zeigt den derzeit im Einsatz befindlichen Beanstandungs-Aufkleber. Abbildung 18: Beanstandungs-Aufkleber Abfallbehälter Bei Papier und Pappe sind hingegen überfüllte Behälter zu leeren bzw. neben den Behältern abgelagertes Papier/Pappe mitzunehmen. Unabhängig davon wird ein Sammelhinweis gegeben (siehe Abbildung 19). Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 63 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Abbildung 19: Sammelhinweis Papier und Pappe Nach Beendigung der Sammeltour sind der Restabfall, der Bioabfall sowie Papier und Pappe zur weiteren Verwertung bzw. Beseitigung zu übergeben. Die Festlegungen zu den Übergabestellen sind in Kapitel 6.2.5 beschrieben. Sammlung und Verwertung Weihnachtsbäume Natürliche Weihnachtsbäume und gebündeltes Schmuckreisig (ohne Dekorationsmaterial) werden an den an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken bzw. an der nächsten durch Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße bereitgestellt. Die Sammlung sollte zwischen dem 07.01. und 15.02. des jeweiligen Jahres stattfinden. Der AN sammelt die Weihnachtsbäume und das gebündelte Schmuckreisig im Holsystem nach einem Tourenplan ein. Der Tourenplan wird durch den AN erstellt. Es gelten an den Tourenplan die gleichen Anforderungen wie an die Tourenpläne für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe (siehe auch Kapitel 6.2.3). Die Weihnachtsbäume sind im Anschluss an die Sammlung durch den AN einer Verwertungsanlage zuzuführen. Behälterwäsche Die Bioabfallbehälter sind einmal jährlich am Bereitstellungsplatz der Behälter zu waschen. Die gewaschenen Behälter müssen nach der Wäsche rückstandsfrei sein. Die Behälterwäsche ist so durchzuführen, dass durch die Behälterwäsche der Standplatz nicht verunreinigt wird und kein Waschwasser ausläuft. Die Behälterwäsche hat in der Zeit von August bis Oktober des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Behälterwäsche ist am Tag der Bereitstellung der Behälter zur Sammlung durchzuführen. Die Termine zur Behälterwäsche sind dem ZAS im Rahmen der Tourenplanung mitzuteilen. Sind die Behälter zur Wäsche durch die Anschlusspflichtigen nicht herausgestellt, ist eine erneute Anfuhr des Bereitstellungsplatzes nicht vorzunehmen. Kann, durch den AN verschuldet, die Wäsche nicht termingerecht erfolgen, ist die Wäsche der Bioabfallbehälter nach Abstimmung mit dem ZAS nachzuholen. Die erforderliche Kommunikation mit den Anschlusspflichtigen ist durch den AN vorzunehmen. 6.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung Die Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe hat in folgendem Turnus zu erfolgen: Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 64 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Restabfall: 14-täglich (Ausnahmen: 2 x pro Woche, wöchentlich, 4-wöchentlich Woche) Bioabfall: April–November wöchentlich, Dezember-März 14-täglich (Ausnahmen: ganzjährig wöchentlich, 2 x pro Woche) Papier und Pappe: 4-wöchentlich (Ausnahmen: 2 x pro Woche, wöchentlich, 14-täglich, flexibel) In Tabelle 24 ist die Anzahl der Behälter mit Abweichungen vom Regelturnus dargestellt. Abfuhrtermine sind so zu planen, dass diese mit Ausnahme durch Terminverschiebungen bei Feiertagen jeweils an den gleichen Wochentagen stattfinden. Die jährliche Tourenplanung auf Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für den Erzgebirgskreis ist Gegenstand der Leistungen des AN. Bzgl. des zu verwendenden Tools zur Tourenplanung sowie weiterer Anforderungen wird auf die Anlage 2 (Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst) verwiesen. Daneben ist der Tourenplan dem ZAS in gedruckter Form und als pdf-Dokument zu übergeben. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ausnahmen vom Regelturnus auch im Leistungszeitraum bestehen werden. Einen Anspruch darauf bzw. auf Änderungen dazu hat der AN nicht. Der AN ist angehalten die Tourenplanung so zu gestalten, dass jeweils Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe einer kompletten Stadt/Gemeinde bzw. eines amtlichen Ortsteils möglichst an einem Tag eingesammelt wird, weil sonst eine Auflistung der Straßen, die pro Tag gefahren werden, im Tourenplan erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, alle drei Abfallarten am selben Tag zu sammeln. Liegt der Tourenplan bis 31.08. des jeweiligen Vorjahres nicht vor, behält sich der ZAS vor, einen verbindlichen Tourenplan auf Kosten des AN zu erstellen. Der ZAS behält sich außerdem Änderungen der Vorschläge des AN vor, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Abfallentsorgung angezeigt ist. Änderungen des jeweils geltenden und abgestimmten Tourenplans durch den AN bedürfen der schriftlichen Zustimmung des ZAS. Die Sammlung ist Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00–20.00 Uhr für den AN möglich. Unterbleibt die Sammlung aufgrund eines auf den Sammeltag fallenden gesetzlichen Feiertags, so hat der AN die Sammlung am darauf folgenden Werktag nachzuholen. Ein Vorfahren ist nicht zulässig. Die nachfolgende Entsorgung in dieser Woche kann sich dann ebenfalls um einen Tag verschieben. Samstage können in die Tourenplanung mit einbezogen werden. Bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen (z. B. Weihnachten) sind mit dem ZAS abgestimmte Festlegungen zu treffen. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 65 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS 6.2.4. Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von Behältern Alle derzeit an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Grundstücke sind seitens des ZAS mit Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall (freiwilliger Anschluss) sowie Papier und Pappe ausgestattet (derzeitiger Stand siehe Tabelle 22 im Kapitel 6.2.1). Der Umfang des Behälteränderungsdienstes im Jahr 2015 kann Entsorgungsgebiet WEST wie in Tabelle 25 dargestellt beschrieben werden. für das Tabelle 25: Anzahl der Liefervorgänge der Behälter 2015 Entsorgungsgebiet WEST Anzahl Behälter Liefern Gesamt Defekt Bio 120 Defekt Bio 80 Defekt PPK 120 Defekt PPK 240 Defekt PPK 1.100 Defekt RA 120 Defekt RA 240 Defekt RA 80 Defekt RA 1.100 Bio Tausch 120 zu 80 Bio Tausch 80 zu 120 PPK Tausch 120 zu 240 PPK Tausch 120 zu 1.100 PPK Tausch 240 zu 120 PPK Tausch 240 zu 1.100 RA Tausch 120 zu 240 RA Tausch 120 zu 80 RA Tausch 240 zu 120 RA Tausch 240 zu 80 RA Tausch 80 zu 120 RA Tausch 80 zu 240 RA Tausch 1.100 zu 240 850 114 9 12 38 13 208 33 141 49 8 2 54 1 28 30 18 28 7 5 44 7 1 Anzahl Vorgänge 776 103 9 12 30 12 196 30 135 44 7 2 49 1 25 24 15 26 7 2 40 6 1 * Defekt = Behälter einer Größe wurde abgeholt und selbe Größe neu gestellt (kann neu oder gebraucht sein); Tausch = Behälter der ersten Größe abgeholt und Behälter der zweiten Größe gestellt; Anzahl Vorgänge = Pro Grundstück und Tag erledigte Aufträge zählen als ein Vorgang; Anzahl Behälter Liefern = Anzahl der neu gestellten Behälter. Da von einem Vorgang mehrere Behälter betroffen sein können, ist diese Anzahl ggf. höher als die Anzahl der Vorgänge. Bio=Bioabfall, PPK=Papier, Pappe, Kartonagen, RA=Restabfall Die Anzahl der einzelnen Behälterdienstaufträge im Entsorgungsgebiet WEST im Jahr 2015 zeigt Tabelle 26. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 66 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 26: Behälterdienstaufträge 2015 Behälterdienstaufträge Frakt. Größe Anzahl Behälterdienstaufträge Frakt. Größe Anzahl Aufträge Aufträge Reparatur RA 120 9 Barcode/Tausch Bio 120 5 Reparatur RA 80 13 Barcode/Tausch PPK 120 56 Reparatur RA 1100 9 Barcode/Tausch PPK 240 257 Holen Bio 120 175 Barcode/Tausch PPK 1.100 6 Holen Bio 80 38 Barcode/Tausch RA 120 18 Holen PPK 120 132 Barcode/Tausch RA 240 1 Holen PPK 240 226 Barcode/Tausch RA 80 9 Holen PPK 1.100 26 Barcode/Tausch RA 1.100 17 Holen RA 120 428 Prüfen Bio 120 5 Holen RA 240 67 Prüfen PPK 120 5 Holen RA 80 326 Prüfen PPK 240 23 Holen RA 1.100 58 Prüfen PPK 1.100 2 Liefern Bio 120 238 Prüfen RA 120 2 Liefern Bio 80 232 Prüfen RA 80 4 Liefern PPK 120 156 Prüfen RA 1.100 13 4.117 Liefern PPK 240 346 Gesamt Liefern PPK 1.100 91 Liefern RA 120 485 Liefern RA 240 113 Liefern RA 80 477 Liefern RA 1.100 49 * Reparatur = Behälter Vorort reparieren (z.B. Rad oder Deckel wechseln), Holen = Behälter am Grundstück abholen; Liefern = ausgerüsteten Behälter zum Grundstück liefern; Barcode/Tausch = Transponder Vorort auswechseln, Transponder Vorort anbringen und Behälteretikett kleben, nur Behälteretikett kleben; Prüfen = Vorort Behälter überprüfen (z.B. Übereinstimmung der angegebenen Größe mit der tatsächlich Vorort befindlichen Behältergröße, Übereinstimmung des angegebenen Transponders mit dem tatsächlich Vorort eingebauten Transponder) Abfallbehälter, welche im Leistungszeitraum aus Gründen von Diebstahl, Abbrennen oder Defekt zu ersetzen sind, sind durch den AN zu beschaffen, soweit diese nicht durch funktionsfähige zurückgenommene Behälter aus dem Entsorgungsgebiet WEST zu ersetzen sind. Der AN hat Kunststoffbehältnisse gemäß DIN EN 840-1 bzw. DIN EN 840-3 einzusetzen, welche eine Aufnahme über marktübliche DINKammschüttungen gemäß DIN EN 1501 gewährleisten. Die Abfallbehälter müssen zudem den Anforderungen der DIN EN 840-5 und DIN EN 840-6 entsprechen. Alle Abfallbehälter haben zudem den Anforderungen der RAL-GZ 951/ (AWB) oder gleichwertig23 zu entsprechen. Die Behälter sollen auf Rumpf und Deckel das Gütezeichen eingetragen haben. Ist diese Eintragung nicht möglich, ist durch den AN nachzuweisen, wie die Anforderungen gemäß RAL-GZ oder vergleichbar für Deckel und Rumpf eingehalten werden. Nicht zugelassen werden Metallbehälter und DU-Behälter (Diamond-Umleerbehälter). Die zum Einsatz kommenden Abfallbehälter müssen folgenden Vorgaben entsprechen: Restabfallbehälter: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024, Deckel grau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Bioabfallbehälter: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Deckel braun, vergleichbar RAL-Farbvorlage 8025 23 Alternativ kann eine gleichwertige Gütesicherung durch einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Anlage 5 der Leistungsbeschreibung geführt werden. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 67 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Behälter für Papier/Pappe: Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024 Deckel blau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 5015 Soweit Abfallbehälter neu zu beschaffen sind, müssen diese fabrikneu sein. Über die Kennzeichnung der Behälter stimmen sich AN und ZAS unmittelbar nach der Beauftragung ab. Neben dem Namen des Herstellers (dezent) sollen die Behälter mit dem Logo des ZAS gekennzeichnet werden. Die Behälter sollen zudem sichtbar auf dem Deckel, neben dem Gütezeichen, mit weiteren folgenden Spritzprägungen versehen werden, soweit nicht bereits ein entsprechender Aufdruck vorhanden: Behältervolumen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l Jahr und Monat der Herstellung Die Deckel der MGB 1.100 l sind als Rund-/Schiebedeckel auszuführen. Abfallbehälter mit Rund-/Schiebedeckel müssen mit einem Sicherheitsdeckel entsprechend DIN EN 840 ausgestattet sein. Flachdeckel sind nicht zulässig. Die MGB 1.100 l sind mit Aufnahmezapfen für marktübliche Klapparmaufnahmen auszustatten. Bei Neubeschaffung der Kunststoffbehälter ist der anteilige Einsatz von Recyclat bei neuwarengleicher Qualität (Recyclatanteil bis 30 %) zu gewährleisten. Der Korpus muss eine Wandstärke von durchgängig mindestens 3,5 mm aufweisen und aus HDPE sein. Der AN hat zudem Leistungen der Behälterbewirtschaftung und des Behälteränderungsdienstes zu erbringen. Die An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern durch die Anschlusspflichtigen nimmt ausschließlich der ZAS entgegen. Die Datenübergabe ist in Anlage 2 beschrieben. Die Änderungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Auftragserfassung durchzuführen. Der AN hat zu gewährleisten, dass die Abfallbehälter inklusive der „Transponder“ ständig in einem voll gebrauchsfähigen Zustand gehalten werden. Der AN verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Abfallbehältern und schult sein Personal auch entsprechend. Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte Schäden (Defekte bei Schüttung, in Schüttung gefallen oder bei Abstellen beschädigt) oder von den Anschlusspflichtigen beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) aufzunehmen und nach Beendigung der Sammeltour dem ZAS in elektronischer Form mitzuteilen. Der ZAS sammelt Informationen von den Anschlusspflichtigen, wenn Abfallbehälter nicht mehr in einem voll gebrauchsfähigen Zustand sind und übergibt diese dem AN. Der AN gewährleistet innerhalb von 14 Werktagen die Bereitstellung funktionsfähiger Abfallbehälter im Rahmen des Behälteränderungsdienstes. Prinzipiell können beim Behältertausch funktionsfähige Abfallbehälter, welche abgezogen wurden, wieder eingesetzt werden. Dazu sind diese Behälter zu reinigen, so dass diese Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 68 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS nur im sauberen Zustand ausgeliefert werden. Da der Wiedereinsatz gebrauchter Abfallbehälter vorrangig vor dem Einsatz neuer Abfallbehälter erfolgen kann, ist seitens des AN eine geeignete Lagerbewirtschaftung der eingezogenen Abfallbehälter zu realisieren. Eine Reparatur der Abfallbehälter ist möglich. Die Reparatur der Abfallbehälter ist an den Standplätzen der Abfallbehälter an den Grundstücken durchzuführen bzw. bei zurückgenommenen Behältern beim AN. Dem ZAS wird das Recht eingeräumt, das (die) Lager für die Behälter zu betreten und zu besichtigen. Alle Leistungen des Behälteränderungsdienstes sind durch den AN in einem Pauschalpreis (unterteilt in Korridore für die Behälteranzahl) einzukalkulieren. Dies betrifft die Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Gestellung, Tausch, Abzug), die Lagerbewirtschaftung, die Reparatur von Behältern, das Prüfen von Transponder und Barcode, die Nachrüstung von Transponder und Barcode, die Beschaffung neuer Behälter sowie die Entsorgung defekter bzw. nicht gebrauchsfähiger Behälter. Es muss gewährleistet sein, dass der Behälterbestand während der gesamten Laufzeit in einem voll funktionsfähigen Zustand gehalten wird. 6.2.5. Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe 6.2.5.1. Übergabe Restabfall Der Restabfall ist unmittelbar nach der Sammlung zur Müllumladestation „Lumpicht“ des ZAS Müllumladestation “Lumpicht“24 (MUST LUMP) Schwarzenberger Straße 118 08280 Aue Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr25) zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen. 6.2.5.2. Übergabe Bioabfall Der gesammelte Bioabfall ist zur Städtereinigung Tappe GmbH Hartensteiner Str. 15 08297 Zwönitz Annahmezeiten: Montag – Freitag 6:30 - 18:00 Uhr Samstag 7:00 - 14:00 Uhr (nur auf Anforderung) zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen. 24 25 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max. 25 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 69 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS 6.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe Kommunales Papier und Pappe ist Müllumladestation „Lumpicht“ des ZAS unmittelbar nach der Sammlung zur Müllumladestation “Lumpicht“26 (MUST LUMP) Schwarzenberger Straße 118 08280 Aue 27 Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr ) zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen. Übergabe PPK-Verkaufsverpackungen: Die PPK-Verkaufsverpackungen sind durch den AN in Abstimmung mit den Systembetreibern zu verwerten. Diese sind nicht der Übergabestelle MUST LUMP zu übergeben, sondern einer Übergabestelle des AN zuzuführen. Die Übergabestelle muss über eine geeichte Waage verfügen. Der AN verpflichtet sich, unmittelbar nach der Sammlung die Übergabestelle(n) des ZAS bzw. die Übergabestelle des AN anzufahren, die gesamte Erfassungsmenge zu verwiegen und zu übergeben. Es ist dem AN untersagt, Papier und Pappe anderen als den benannten Übergabestellen (MUST LUMP und im Angebot benannte Übergabestelle des AN) zuzuführen. Der ZAS behält sich ausdrücklich die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übergabe des kommunalen Papiers und der PPKVerkaufsverpackungen anhand der Prüfung der Daten des Identsystems und der Wiegescheine und im Einzelfall auch durch Tourenbegleitung vor. Das gesammelte Gemisch an Papier und Pappe ist kontinuierlich auf die Übergabestelle für das kommunale Papier und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen zu verteilen, d. h. am Ende einer Woche muss das Verhältnis zwischen kommunalen Papier und PPK-Verkaufsverpackungen ungefähr gewahrt sein. Bei den monatlichen Mengen wird eine Abweichung vom Verhältnis kommunales Papier zu PPKVerkaufsverpackungen (derzeit 79 % zu 21 %) von maximal 5,0 % toleriert, bei den aufsummierten Jahresmengen von maximal 0,5 %. Der AN hat lückenlos und transparent gegenüber dem ZAS den Nachweis der Übergabe von Papier und Pappe inkl. der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen durch Wiegescheine an den Übergabestellen in Verbindung mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltour (Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour, Sammelmenge, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet) zu erbringen. 26 27 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max. 25 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 70 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS 6.3. Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten 6.3.1. Rahmenbedingungen Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten umfasst folgende Leistungsbestandteile: Einsammeln und Befördern von Sperrabfall über Bestellkarte, Einsammeln und Befördern von Haushaltsgroßgeräten über Bestellkarte, Gestellung von Abfallcontainer 7 m³ beim Antragsteller auf Containerentsorgung von Sperrabfall und Beförderung der Container sowie Installation und Betrieb des Abrufsystems über ein Bestellkartensystem und weitere Anmeldungswege. Sperrabfall (AVV-Nr. 20 03 07) aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (vergleichbare Anfallstellen) sind im Sinne dieser Ausschreibung feste Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen, sondern getrennt vom Restabfall gesammelt und befördert werden. Als Beispiele seien (soweit in haushaltsüblichen Mengen bereitgestellt) genannt: Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und Reisetaschen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw. Nicht zum Sperrabfall gehören: Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), Restabfall, Gartenabfall, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (außer Haushaltsgroßgeräte, welche zukünftig gegen eine Abholgebühr gesammelt werden können), Metalle, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter. Zudem sind Abfälle aus Beräumungen (Restabfall), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, im Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen und nicht einzusammeln. Zukünftig sollen Haushaltsgroßgeräte (AS 200123*, 200135*, 200136) gegen eine Gebühr an den Grundstücken abgeholt werden. Haushaltsgroßgeräte im Sinne dieser Ausschreibung sind Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen Gesamtgewicht von 100 Kilogramm. Eine getrennte Bereitstellung von Sperrabfall aus Holz und anderen sperrigen Abfällen durch die Anschlusspflichtigen des ZAS ist nicht vorgesehen. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 71 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Zudem ist es durch die Abfallerzeuger möglich, den Sperrabfall an den Wertstoffhöfen des ZAS gebührenfrei abzugeben28. Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich schwankende Sammelmengen beim Sperrabfall einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 für die Sammlung im Holsystem über Karte und über die Containersammlung dargestellt (Abbildung 20). Abbildung 20: Monatliche Sammelmenge Sperrabfall 6.3.2. Bearbeitung der Anmeldungen 29 Der ZAS erstellt die Bestellkarten für Sperrabfall/Haushaltsgroßgeräte . Diese sind dem Abfallkalender beigelegt. Zusätzliche Bestellkarten können die Abfallerzeuger beim ZAS oder auf den Wertstoffhöfen erhalten. Die Abfallbesitzer melden ihren Entsorgungsbedarf 30 unmittelbar beim ZAS über die Bestellkarte an. Die aktuell im Entsorgungsgebiet NORD zum Einsatz kommende Bestellkarte für Sperrabfall zeigen die folgenden Abbildungen: 28 29 30 Im Jahr 2015 wurde Sperrabfall über 5.324 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST abgegeben. Für die Haushaltsgroßgeräte wird die Bestellkarte durch den ZAS noch erarbeitet bzw. in die bestehende Bestellkarte integriert. Bestellkarten für Entsorgungsgebiet WEST identisch Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 72 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Abbildung 21: Bestellkarte Sperrabfall (Vorderseite) Abbildung 22: Bestellkarte Sperrabfall (Rückseite) Neben der Nutzung der Bestellkarten haben die Abfallerzeuger die Möglichkeit, die Anmeldung auch über die Internetseite des ZAS vorzunehmen. Der ZAS versieht die eingegangenen Bestellungen mit einem Eingangsstempel mit Datum sowie einer Bearbeitungsnummer und erfasst diese unverzüglich im System. Mit der Erfassung der Bestellungen im System sind die Bestellungen für den AN im System als Auftrag ersichtlich. Der AN erhält die Bestellkarten innerhalb von 2 Werktagen nach Erfassung. Anhand der eingegangen Bestellkarten erstellt der AN eigenständig einen Tourenplan für die Abholung der Abfälle. Die Tour ist zeitlich so zu planen, dass spätestens 4 Wochen nach Eingang der Bestellkarte (bzw. eines sonstigen Abrufes) beim ZAS die Sammlung des Sperrabfalls erfolgt. Dem Antragsteller ist spätestens sieben Kalendertage vor der Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 73 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS geplanten Sammlung durch Zusendung einer Antwortkarte bzw. per E-Mail (bei Internetbestellungen) der Sammeltag mitzuteilen. Die Antwortkarten werden dem AN durch den ZAS zur Verfügung gestellt. Ein Muster der Antwortkarte zeigen die folgenden Abbildungen. Abbildung 23: Antwortkarte Sperrabfall (Vorderseite) Abbildung 24: Antwortkarte Sperrabfall (Rückseite) Die Kosten für das Frankieren der Antwortkarten sind durch den AN zu tragen. Der AN hat alle für die Bearbeitung der Bestellkarten bzw. sonstigen Abrufe erforderlichen Strukturen zu schaffen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mit dem AN einen anderen Sammeltermin zu vereinbaren, wenn der vom AN genannte Sammeltermin für den Anschlusspflichtigen nicht akzeptabel ist. Der AN ist angehalten, besondere terminliche Vorgaben des Abfallbesitzers in der Tourenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ein Anspruch seitens des Abfallerzeugers auf Zuweisung eines bestimmten Entsorgungstermins besteht jedoch nicht. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 74 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Der AN trifft die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen dafür, dass er für telefonische Rückfragen der Abfallerzeuger von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00– 16:00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich hat der AN einen Anrufbeantworter zu installieren, auf den die Abfallerzeuger bei einem „Besetzt-Zeichen“ der angegebenen Nummer sowie außerhalb des genannten Zeitraumes sprechen können. 6.3.3. Durchführung der Sammlung 6.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem Der AN sammelt Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte auf der Grundlage eines Abrufsystems von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken ein. Der Sperrabfall und die Haushaltsgroßgeräte werden von den Antragstellern bis spätestens 06:00 Uhr des Abfuhrtages am Bereitstellungsplatz für die Abfuhr der Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe, bereitgestellt. Dort sind sie vom AN abzuholen. Der AN ist verpflichtet, den Sperrabfall von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken des Entsorgungsgebietes WEST zu erfassen, auch wenn diese mit den üblichen 3-Achssammelfahrzeugen bzw. herkömmlicher Sammeltechnik nicht angefahren werden können. Bzgl. der Definition der anzufahrenden Grundstücke bzw. Bereitstellungsplätze für Abfallbehälter bzw. Sperrabfall wird auf das Kapitel 3.3 verwiesen. Lässt sich bei Abholung des Sperrabfalls feststellen, dass im Vergleich zur angemeldeten Menge deutliche Mehrmengen bereitgestellt wurden, die zur Überschreitung der 3 5 m /Bestellkarte führen, sind die Abfälle nicht zu sammeln, wenn dadurch die weiteren Termine in der Sammeltour nicht gewährleistet werden können. Diese Fälle sind zu dokumentieren und der Nachweis der Dokumentation ist zu führen. Im Falle der Nichtsammlung sind der Antragsteller der Karte und der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungs-Zettel in den Briefkasten einzuwerfen. Dieser sollte auf A5-Format und für den Einwurf in den Briefkasten geeignet sein. Den Beanstandungs-Zettel entwirft der ZAS, den derzeit eingesetzten Beanstandungs-Zettel zeigt Abbildung 25. Abbildung 25: Beanstandungs-Zettel Sperrabfall Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 75 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Nicht einzusammeln sind die Abfälle, welche unter 6.3.1. nicht als Sperrabfall benannt sind bzw. dessen Einzelteile größer als 2,5 m x 1,5 m x 1,0 m sind bzw. über 50 kg wiegen (soweit die Sammlung für den AN aufgrund der Maße/des Gewichts nicht zumutbar ist). Gleiches gilt, wenn die Sammlung von Einzelteilen aus anderen Gründen nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Bei den Haushaltsgroßgeräten ist die Sammlung auf Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen Gesamtgewicht bis 100 Kilogramm zu beschränken. Die Bereitstellungen solcher Abfälle bzw. eine bereitgestellte Menge über 5 m3 hinaus im oben genannten Sinne sind zu dokumentieren (fotographisch) und die Dokumentation im Anschluss an die Sammeltour bis spätestens nächsten Arbeitstag dem ZAS zu übergeben. 6.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung Auf Antrag und gegen Gebühr kann die Sperrabfallentsorgung aus privaten Haushalten mittels Abfallcontainer 7 m³ erfolgen. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über den 3 ZAS. Die Abfallcontainer 7 m werden je nach Anforderung auf den Grundstücken sowie im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt. Erfolgt eine Bereitstellung im öffentlichen Verkehrsraum, obliegt die Einholung einer erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Über die Abfallcontainer darf ebenfalls nur Sperrabfall gemäß der Definition in Kap. 6.3.1 entsorgt werden. 3 Als Abfallcontainer sind Absetzcontainer nach DIN 30720 in der Größe 7 m ohne Deckel einzusetzen. Der ZAS reicht die Anmeldungen spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) an den AN weiter. Mit Eingang der Anmeldung hat sich der AN mit dem Anmelder zwecks Terminvereinbarung zur Gestellung und Abholung der Container in Verbindung zu setzen. Der AN hat zu gewährleisten, dass nach Eingang der Meldung beim ZAS innerhalb von 10 Werktagen den Auftrag zu erledigen ist, außer der Antragsteller wünscht einen anderen Termin. Für die durchschnittliche Stellzeit (von Stellung der Container bis zur Abholung der Container) beim Anmelder ist von 2 Werktagen auszugehen. Die Bestellung der Container erfolgt einerseits über Antragsformular im Internet, wenn Zugriff auf die Homepage des ZAS nicht möglich ist, wird ein Formular postalisch durch den ZAS versendet. Beide Formulare sind in der Anlage 4 dargestellt. Sind Abfälle in den Abfallcontainern enthalten, die von der Sammlung ausgeschlossen sind (z. B. Restabfall, gefährliche Abfälle, mineralische Abfälle) ist der Antragsteller und der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungszettel – wie vom ZAS vorgegeben – in den Briefkasten einzuwerfen. Fehlbefüllungen sind fotographisch zu dokumentieren. Der Container ist abzuziehen und der Übergabestelle mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ zu übergeben. Die Mitteilung zum benutzten „Beanstandungszettel“ ist dem ZAS am Ende des jeweiligen Tages per E-Mail bzw. Fax zu übermitteln oder persönlich zu übergeben. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 76 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Dem AN soll die Gestellung, die Behälterstandzeit von ca. 2 Werktagen und die Beförderung zur Übergabestelle als ein Preis vergütet werden. Der AN hat Abfallcontainer in ausreichender Stückzahl vorzuhalten. 6.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte Der Sperrabfall ist an der 31 MUST LUMP (Müllumladestation “Lumpicht“ (MUST LUMP) Schwarzenberger Straße 118 08280 Aue Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr32) zu übergeben. Die Haushaltsgroßgeräte sind den Wertstoffhöfen, welche als Übergabestellen fungieren, zu übergeben. 6.4. Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektround Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 6.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen Die Leistung des Betriebs der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen: Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug zu erfüllen, Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle, Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container zur Annahme der Abfälle sowie der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof und von dort zu den Entsorgungsanlagen, Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst), Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des ZAS bei Annahme bestimmter Abfälle bzw. Verkauf von Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest, Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten. und Das bisherige Angebot der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST soll in den wesentlichen Punkten fortgeführt werden. Eine Übersicht der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST sowie deren durchschnittliche Annahmemengen 2013–2015 zeigt Tabelle 27. 31 32 Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max. 25 cm. An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 77 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 27: Übersicht Wertstoffhöfe Bezeichnung Anschrift anzunehmende Abfälle WSH Crottendorf Weg zur KGA „Naturfreunde“ 09474 Crottendorf WSH Eibenstock Schneeberger Str. 23 08309 Eibenstock WSH Schwarzenberg Adresse noch nicht benannt*** - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV - Grünabfall - Sperrabfall - gem. Bau-und Abbruchabfall - Bauschutt - Papier, Glas, LVP - Alttextilien - Elektroaltgeräte SG 1-5 - Altreifen - Altholz Kat. I-III - Schrott - SgNV Grünabfall* 89 130 419 Sperrabfall* 74 175 725 7 28 k.A. 21 87 k.A. 4 5 k.A. gem. Bau-/Abbruchabf.* Bauschutt* Altreifen* 4 7 k.A. Altholz (Kat. I-III)* stoffgleiche Nichtverpackungen 3 13 (Kunststoffe)** * Durchschnitt der angenommenen Jahresmengen 2013-2015 in [Mg/a], ** Datenbasis 2015, *** die zukünftige Adresse des WSH Schwarzenberg steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen noch nicht fest Im Jahr 2015 wurden zudem auf den Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes WEST 44 Mg/a Schrott erfasst. Zu den Alttextilmengen liegen keine Informationen vor. Sperrabfall wurde im Jahr 2015 über 5.342 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen abgegeben. Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen werden nur in Kleinmengen angenommen. Für die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte liegen dem ZAS nur Mengenangaben für die Übergabestellen vor, die wie Tabelle 28 beschrieben werden können. Tabelle 28: Übersicht über die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte 2015 [Mg] Wertstoffhöfe WEST Eibenstock Schwarzenberg Sammel- Sammel- Sammel- Sammel- Sammelgruppe 1 gruppe 2 gruppe 3 gruppe 4 gruppe 5 9 11 23 0 30 22 66 131 4 77 Die Nutzung der Wertstoffhöfe durch Anlieferer im Jahr 2015 zeigen die Tabelle 29 und Tabelle 30. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 78 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 29: Übersicht über die Anzahl der monatlichen Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen Wertstoffhöfe WEST Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 2015 Crottendorf 66 115 167 238 402 360 407 376 381 459 280 92 3.343 Eibenstock Schwarzenberg 75 97 205 213 275 331 235 275 284 262 199 54 2.505 242 248 387 389 348 330 309 290 358 394 355 248 3.898 (nur Vorgänge Sperrabfall) Tabelle 30: Vorgänge/Stunde bei Öffnungszeit von 50 Stunden/Monat Wertstoffhöfe WEST Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Crottendorf 1 2 3 5 8 7 8 8 8 9 6 2 Eibenstock Schwarzenberg 2 2 4 4 6 7 5 6 6 5 4 1 (nur Vorgänge Sperrabfall) 5 5 8 8 7 7 6 6 7 8 7 5 Bzgl. der Definitionen der zur Annahme auf den Wertstoffhöfen zugelassenen Abfallarten wird auf die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises und auf die Beschreibungen im Kapitel 6.4.4 verwiesen. Die Wertstoffhöfe stellt der ZAS bereit. Die Wertstoffhöfe verfügen über befestigte Flächen, einen gestalteten Einfahrtbereich, eine Umzäunung inkl. Schließeinrichtung sowie sanitäre Einrichtungen auf dem Wertstoffhof bzw. in unmittelbarer Nähe. Nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Büromöbel, Internetzugang sowie Hardund Software, Telefonanschluss, Schreibmaterialien und sonstige für die Leistungserbringung erforderlichen Ausstattungen. Diese sind durch den AN zu beschaffen und in die Leistung einzukalkulieren. Ebenfalls nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Behälter/Container zur Erfassung der Abfälle und Transportfahrzeuge/-mittel sowie sämtliche Hilfs- und Betriebsmittel. Diese sind vom AN für alle anzunehmenden Abfallarten mit Ausnahme von Behälterglas, Leichtverpackungen und Elektro- und Elektronikaltgeräte (nur für die Übergabestellen Stiftung ear) bereitzuhalten bzw. bereitzustellen. Beladehilfen (z. B. ggf. für das Beladen von Elektroaltgeräten) sind durch den AN zu stellen. Bzgl. der Container, deren Gestellung sowie die Containerabfuhr für die Erfassung von Behälterglas und Leichtverpackungen stimmt sich der AN mit den im Entsorgungsgebiet WEST durch die Systembetreiber gemäß VerpackV Beauftragten ab. Die Wertstoffhöfe sind als Sammelstellen im Sinne von § 13 (1) ElektroG einzurichten. Die Wertstoffhöfe Eibenstock und Schwarzenberg sind zudem Übergabestellen zur Stiftung ear. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte vom Wertstoffhof Crottendorf sind durch den AN zu den als Übergabestelle fungierenden Wertstoffhöfen zu transportieren und umzuladen. Die erforderliche Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Stiftung ear ist dort vom AN zu koordinieren. Dies gilt nicht für optierte Sammelgruppen. Derzeit optiert der ZAS die Sammelgruppe 5. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 79 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Der AN hat den Betrieb der Wertstoffhöfe zu gewährleisten, die Beförderung der erfassten Abfälle vorzubereiten, und für einen Teil die Beförderung der Abfälle durchzuführen und einen Teil der Abfälle zu verwerten bzw. zu beseitigen. Es wird dem AN empfohlen die Wertstoffhöfe zu besichtigen. 6.4.2. Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe Der Betrieb der Wertstoffhöfe hat ordnungsgemäß und pfleglich zu erfolgen. Die Wertstoffhöfe sind während des gesamten Leistungszeitraumes sauber und in einem Zustand zu halten, welcher den Betrieb der Wertstoffhöfe und die Verkehrssicherheit in uneingeschränktem Umfang ermöglicht. Ein reibungsloser Betrieb ist zu gewährleisten. Der Wertstoffhof ist an den Öffnungstagen von umher liegenden Abfällen (z. B. verwehte Abfälle) zu befreien. Bei Bedarf ist ein Winterdienst im Sinne von Beräumung der Flächen von Schnee und Streuen der Betriebsflächen bzw. Einfahrten zu gewährleisten. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit obliegt dem AN. Der AN hat dafür entsprechende Werkzeuge und Betriebsmittel zu stellen. Unmittelbar neben den Wertstoffhöfen abgestellte Abfälle (Nebenablagerungen), welche zum Annahmekatalog der Wertstoffhöfe gehören, sind durch den AN einzusammeln und den entsprechenden Abfallcontainern auf dem Wertstoffhof zuzuführen. Andere Abfälle sind in geeigneten Behältnissen zwischenzulagern und die Entsorgung in Abstimmung mit dem ZAS zu veranlassen. Der AN informiert den ZAS über Nebenablagerungen in unmittelbarer Nähe der Wertstoffhöfe, so dass der ZAS im Rahmen seiner Möglichkeiten (Öffentlichkeitsarbeit) den Nebenablagerungen entgegenwirken kann. Der AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße und gefahrlose Annahme der Abfälle erfolgt. Dies gilt auch bei schwankenden Abfallmengen. Ein ständig ausreichendes Behälter/-Containervolumen zur Abgabe der Abfälle ist zur Verfügung zu stellen. Sind für eine ordnungsgemäße Befüllung der Behälter/Container Podeste/Containertreppen etc. erforderlich, sind diese durch den AN zu beschaffen und einzusetzen. Die entsprechend geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen an Podeste, Containertreppen etc. sind zu berücksichtigen. An den Wertstoffhöfen sind amtliche Restabfallsäcke sowie Big Bags im Namen und Auftrag des ZAS gegen Gebühr zu verkaufen. Der AN vereinnahmt die Gebühr und rechnet diese monatlich mit dem ZAS ab. Weiterhin ist Informationsmaterial des ZAS (Abfallkalender, Informationsflyer etc.) bei Bedarf den Abfallanlieferern zu übergeben. Der AN signalisiert entsprechend der Inanspruchnahme durch die Nutzer weiteren Bedarf. Es sind nur Abfälle auf den Wertstoffhöfen durch den AN anzunehmen, welche in der Leistungsbeschreibung definiert sind. Anlieferer mit anderen Abfallarten sind entsprechend aufzuklären und abzuweisen. Wilde Müllablagerungen auf den Wertstoffhöfen und in unmittelbarer Angrenzung (z.B. vor den Toren) sind zu dokumentieren (mit der Monatsabrechnung zu übergeben) und über den Wertstoffhof zu verwerten. Handelt es sich um Abfälle die nicht im Annahmekatalog des Wertstoffhofes enthalten sind, ist die weitere Entsorgung mit dem ZAS abzustimmen. Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 80 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Wertstoffhöfe wie elektrischer Strom (auch für die Beleuchtung), Wasser, sowie sonstige Betriebs- und Hilfsmittel, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wertstoffhöfe erforderlich sind (z. B. Streugut, Besen) sind durch den AN selber zu tragen. 6.4.3. Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung Der AN hat die Wertstoffhöfe mit eigenem Personal zu betreiben. Es wird gefordert, dass ausreichend Personal des AN eingesetzt wird, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme/Prüfung aller Abfälle und Gebühreneinzug zu erfüllen Das Personal ist verpflichtet, die Abfallanlieferer beim Abladen der Abfälle zu unterstützen. Das Personal hat durch entsprechende Einweisung der Abfallanlieferer sowie durch Kontrolle der angelieferten Abfälle sicherzustellen, dass nur die im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung zu erfassenden Abfälle erfasst werden und dies weitgehend störstofffrei erfolgt. Der AN hat die Arbeitnehmer zu Leistungsbeginn und danach regelmäßig zu schulen. Das Personal hat erforderliche Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Zu Leistungsende sind durch den AN alle Container, Fahrzeuge und sonstige Hilfs- und Betriebsmittel abzuziehen. Alle bis zum letzten Tag des Leistungszeitraumes erfassten Abfälle sind zu befördern und zu entsorgen. Zu Leistungsende sind die Wertstoffhöfe in der Form dem ZAS zu übergeben, wie diese zu Leistungsbeginn durch den AN übernommen wurden. Es ist geplant, zu Leistungsbeginn eine gemeinsame Begehung der Wertstoffhöfe durchzuführen und die Übergabe anhand einer Inventarliste zu dokumentieren. 6.4.4. Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung Für das Erfassen der Abfälle sind durch den AN in Abhängigkeit der konkreten Größe der einzelnen Wertstoffhöfe entsprechende Wechselbehälter/Wechselcontainer vorzuhalten. Durch rechtzeitige Abfuhr voller Behälter hat der AN zu gewährleisten, dass ständig ausreichend freies Behältervolumen/Containervolumen für die Abgabe der Abfälle zur Verfügung steht. Der AN hat erforderliche Transportfahrzeuge/-mittel vorzusehen. Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter – GUV-R 186 in der aktualisierten Fassung 2003“ oder vergleichbar durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem ZAS auf Anforderung vorzulegen. Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist Gegenstand der Leistung. An den Containern/Behältern sind Beschilderungen (z. B. durch Magnetschilder) vorzunehmen, welche dem Anlieferer eine eindeutige Zuordnung der Container zu den erfassenden Abfallarten ermöglicht. Der AN hat für die richtige Beschilderung während des Betriebes zu sorgen. Auf den Wertstoffhöfen sind getrennt folgende Abfallarten durch den AN zu erfassen (siehe Tabelle 16): Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 81 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Tabelle 31: Anzunehmende Abfallarten auf den Wertstoffhöfen Bezeichnung Sperrabfall Möbel aus Holz Grünabfälle 20 03 07, 20 01 38 Annahme Wertstoffhof Kategorie II* mit Mengenbegrenzung je Anlieferung bis 3 m³ 20 02 01 bis 3 m³ gemischte Bau- und Abbruchabfälle Baustoffe auf Gipsbasis Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik 17 09 04, 17 08 02 bis 1 m³ 17 01 07 bis 0,5 m³ Altholz, Kategorie I-III 17 02 01 bis 3 m³ Altreifen 16 01 03 bis 5 Stück Papier und Pappe 15 01 01, 20 01 01 haushaltübliche Menge Glas (Verpackungen) Kunststoffe (stoffgleiche Nichtverpackungen) Bekleidung, Textilien 15 01 07, 20 01 02 haushaltübliche Menge 20 01 39 haushaltübliche Menge 20 01 10, 20 01 11 haushaltübliche Menge Metalle 20 01 40 haushaltübliche Menge Elektro- und Elektronikaltgeräte nach ElektroG SG 1-5 Abfallschlüssel nach AVV haushaltübliche Menge * alle zum Betrieb ausgeschriebenen Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST sind der Kategorie II zuzuordnen Andere Abfälle dürfen nicht angenommen bzw. mit den angenommenen Abfällen vermischt werden und sind mit dem Hinweis zum ordnungsgemäßen Entsorgungsweg zurückzuweisen. Fallen doch von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle auf dem Gelände der Wertstoffhöfe an und bemerkt der AN dies erst nach Ablieferung durch den Anlieferer, hat er diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Fälle sind gegenüber dem ZAS zu dokumentieren. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind entsprechend der Anforderungen an das Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger i. S. v. § 14 Abs. 1 ElektroG wie folgt zu erfassen: Gruppe 1: Gruppe 2: Gruppe 3: Gruppe 4: Gruppe 5: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren Bildschirme, Monitore und TV-Geräte Lampen Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die batteriebetriebenen Altgeräte sind in gesonderten Behältern zu erfassen. Bei der Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte ist darauf zu achten, dass die Geräte nicht beschädigt werden. Zur Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird auf Punkt 6.4.1 verwiesen. Nach Abschätzung der angelieferten Menge (Volumen oder Stück) sind die gebührenpflichtigen Abfälle gegen Erhebung einer Gebühr von den Anlieferern Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 82 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS anzunehmen. Dabei sind die vom ZAS vorgegebenen Gebührenbelege im Namen des ZAS auszuhändigen, die Gebühren zu vereinnahmen und an den ZAS auszukehren. Die Informationen zum Gebührenmaßstab Erzgebirgskreis dargestellt. sind in der Abfallgebührensatzung Soweit Erlöse für angenommene Abfälle bei der Entsorgung erzielt werden, sind diese dem ZAS im Rahmen der Rechnungslegung auszukehren. Die auf den Wertstoffhöfen eingesetzten Quittungen zeigen die Abbildung 26 und die Abbildung 27. Abbildung 26: Annahmequittung Wertstoffhof nicht gefährliche Abfälle Abbildung 27: Annahmequittung Wertstoffhof gefährliche Abfälle Die Weihnachtsbäume (abgeschmückt) sind bis Ende der zweiten Kalenderwoche im Februar ohne Gebühr auf den Wertstoffhöfen anzunehmen. Der AN hat auf den Wertstoffhöfen erfasste Abfälle zu geeigneten und genehmigten Behandlungsanlagen zu befördern und die Verwertung/Beseitigung selbst durchzuführen bzw. durch Unterauftragnehmer zu veranlassen. Ausnahmen von der Verwertung/Beseitigung durch den AN sind: Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 83 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Sperrabfall (über Karte abgegeben), Elektro- und Elektronikaltgeräte, Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen. Sperrabfall von den Wertstoffhöfen ist dem ZAS an der MUST LUMP in Aue zu übergeben (Öffnungszeiten Übergabestelle siehe Kapitel 6.3.4). Bei den Elektro- und Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme der optierten Sammelgruppe(n)), dem Behälterglas sowie die Leichtverpackungen ist durch den AN die Abholung zu koordinieren. Die Gestellung der Behälter/Container für die Sammlung des Behälterglas und der Leichtverpackung und deren Abholung liegt im Aufgabenbereich der durch die Dualen Systeme beauftragten Unternehmen. Papier und Pappe ist durch den AN im Rahmen seiner Sammlung von Papier und Pappe im Holsystem abzuholen und an die Übergabestelle gemäß Kapitel 6.2.5.3. anzuliefern. Auf den Wertstoffhöfen sind ausschließlich MGB 1.100 l einzusetzen. 6.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Folgende Öffnungszeiten sind zu gewährleisten: Wertstoffhof Schwarzenberg 3 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (März-November) - davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag) 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (Dezember-Februar) - davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag) Wertstoffhöfe Crottendorf und Eibenstock 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (ganzjährig) - davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr - davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag–Freitag) Mit der Festlegung der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist zu gewährleisten, dass den Anlieferern ein hohes Maß an Service zur Verfügung steht. So sollten beide Öffnungstage der Wertstoffhöfe Crottendorf und Eibenstock nicht unmittelbar aufeinanderfolgend sein (Freitag/Samstag) und die Wertstoffhöfe sich bei den Öffnungstagen bzw. -zeiten nach Möglichkeit ergänzen. Der AN und der ZAS stimmen sich zu den Öffnungszeiten und -tagen ab. Es wird erwartet, dass die Öffnungstage und -zeiten für den gesamten Leistungszeitraum unverändert bleiben (kein jährlicher Wechsel), um den Anlieferern ein konstantes Angebot zu schaffen. Sind einzelne Änderungen jedoch erforderlich, stimmen sich der ZAS und der AN ab. Eine Änderung der zur Beginn der Leistung vereinbarten Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Änderung der Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 84 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS Öffnungszeit abzustimmen, damit für die Bekanntmachung der Änderung angemessen Zeit besteht. Zu den Öffnungszeiten kommen für die Vor- und Nachbereitung zusätzliche Arbeitszeiten hinzu. Der anzubietende Einheitspreis ist auf die tatsächlich geöffnete Zeit der Wertstoffhöfe zu beziehen. In dem Einheitspreis sind auch die erforderlichen Leistungen der Vor- und Nachbereitung (inkl. Winterdienst sowie Anwesenheit bis zur Beendigung des Besucherverkehrs) einzukalkulieren. Der Wertstoffhof muss für Anlieferer mindestens bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit zugänglich sein. An Feiertagen sind die Wertstoffhöfe nicht zu betreiben. Es ist nicht vorgesehen, wegfallende Öffnungstage aufgrund von Feiertagen an anderen Tagen zu wiederholen. Der AN hat sich jedoch auf eine erhöhte Inanspruchnahme an den Tagen davor und danach einzustellen. Der 24.12. und der 31.12. sind im Sinne dieser Ausschreibung als Feiertage anzusehen. Ob ggf. zwischen Weihnachten und Neujahr Wertstoffhöfe geschlossen bleiben, entscheidet der ZAS. Dem ZAS obliegt es weiterhin, von den oben genannten Öffnungszeiten im Leistungszeitraum im Einzelfall abweichende Festlegungen zu treffen. Dies kann aufgrund einer geänderten Inanspruchnahme oder geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Veränderungen vorgesehen, da im Zuge dieser Ausschreibung die Öffnungszeiten an den Bedarf angepasst wurden. 6.5. Vergütung und Abrechnung Die Vergütung für die Leistungen des Loses 2 erfolgt entsprechend der Eintragungen des AN im Angebotsschreiben (Preisblätter) sowie den Festlegungen in den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den AN monatlich und ist an den ZAS zu adressieren. Die Unterlagen zur Jahresabrechnung müssen spätestens am 31.01. des Folgejahres vorliegen. Den Rechnungen sind beizufügen: - Kopien der Lieferscheine („Wägescheine“) von den jeweiligen Übergabestellen33 (Bezeichnung und Adresse der Wägeeinrichtung, Wiegescheinnummer, Datum und Uhrzeit der Wägung, amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, Bezeichnung des Transporteurs, Abfallart, Gewicht des beladenen Transportfahrzeugs, Gewicht des unbeladenen Transportfahrzeugs und Gewicht des gewogenen Abfalls), zusätzliche Übergabe der Wiegedaten im Excel-Format - Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren mit Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet für den jeweiligen Rechnungszeitraum (Monatseinsatzprotokoll) 33 an denen Abfälle des ZAS übergeben bzw. verwertet/beseitigt werden, bei Anlieferungen an Anlagen des ZAS ist hingegen eine tageskonkrete/je Einzelanlieferung geführte Monatsaufstellung ausreichend Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 85 Teil III – Leistungsbeschreibung Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS - Nachweis der Leerungsdaten der Abfallbehälter, Nachweis der bearbeiteten Bestellkarten Sperrabfall, geeigneter Nachweis der tatsächlich gewaschenen Bioabfallbehälter - Nachweis der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen in Verbindung mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren - Nachweis zum Einsatz der Abfallcontainer 7 m³ und den Beförderungsvorgängen - Anzahl der Vorgänge zum Behältertausch mit Nachweis der Aufträge dazu - Nachweis zur Gestellung neuer Behälter im Zuge des Behältertausches - Nachweis zu den durchgeführten Reparaturen an den Behältern - Nachweis der Anzahl der Rückedienste; Aufstellung der Anzahl der Transporte der Behälter, der Adresse des Anschlusspflichtigen, Datum der Transporte und der jeweilige einfache Transportentfernungskorridor - Nachweis der Stundenanzahl der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe - Durchschriften der auf den Wertstoffhöfen ausgegebenen Quittungen/Belege - Nachweis der Anzahl der Vorgänge zur Abholung von Haushaltsgroßgeräten - ggf. Fotodokumentation (bei Problemen bei der Leistungserbringung) - Nachweise der illegalen Ablagerungen (an den Wertstoffhöfen) Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST Seite 86 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr Anlage 1.1: Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) Anlage 1.2: Grundstücke mit Sommer-/Winterregelung Anlage 1.3: Weitere Besonderheiten bei der Entsorgungslogistik im Erzgebirgskreis Anlage 2: Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst Anlage 3: Muster Abfallbehälteretikett Anlage 4: Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung (Internetformular und Formular postalischer Versand) Anlage 4.1: Formular Container Sperrabfall Anlage 4.2: Formular Container postalisch Anlage 5: Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RAL-Gütezeichens nach RAL-GZ 951/1 Anlage 1: Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) Entsorgungsgebiet Altkreis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Am Einschnitt Am Hohen Weg Am Hüttenberg Am Kleinrückerswalder Weg Brüdergasse Dörfler Weg Emilienberg Hans-Witten-Straße Hüttengrund Johannisgasse Kleine Kirchgasse Klostergasse Lange Gasse Magazingasse Malzgasse Mandelgasse Mohrenstraße Münzgasse Obere Röhrgasse OT Cunersdorf, Dorotheenstr. OT Cunersdorf, Erdbeerweg OT Frohnau, Am Schreckenberg OT Frohnau, Daniel-Knapp-Straße OT Frohnau, Hauptstr. OT Frohnau, Markus-Röhling-Weg OT Geyersdorf Tannenweg 27 Ost ANA Annaberg-Buchholz OT Geyersdorf, Alte Dorfstraße 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Annaberg-Buchholz Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Bärenstein Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Ehrenfriedersdorf Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Geyer Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Jöhstadt Königswalde Königswalde Königswalde Pfarrgasse Pfortengasse Promenadenweg Quergasse Scherbank Schulberg Seminargasse Sonnenleite Sperlingstraße Sperrgasse Untere Röhrgasse Wilischstraße Zum Feldrain Zum Weißgut Alte Sportplatzstraße Am Berg Bahnhof Bergstraße Breite Gasse Feldstraße Königswalder Str. Niederschlag Niederschlag Oberwiesenthaler Str. Wiesensteig Am Barthgrund August-Bebel-Str. Feldstraße Geyerische Straße Kaltes Feld Markt Seifentalstraße Triftweg Vorwerk Alte Elterleiner Straße Am Lotterhof Am Waldsportplatz An der Binge An der Vogelpfeife Braustraße Ehrenfriedersdorfer Straße Pechmännelweg Schatzensteinweg Zinngasse (Schmalzgrube), Hauptstr. 33 (Schmalzgrube), Schulberg Brauhausweg OT Steinbach, Neue Siedlung Schlösselweg OT Grumbach, Hauptstraße OT Steinbach, Oberer Weg Brettmühle Mildenauer Straße Oberer Bahnhof Lfd.-Nr.: Gemeinde Ortsteil I Straße betroffene Hausnummern (soweit bekannt) 1 (Abruf) 18,20,22,27 13 11 53 und 55 1,1A 1-18 4,6,8,10,12,14 2-11 2-9 40 1,2,4,6,8 12,14,16 1-3 und 75A, 77, 77 A-C, 79, 83, 85, 87, 89, 90, 92, 101, 103, 105 1 (Abruf) 1,3,7 20 1,3,6,18 36 6,7,11,13,15,17,19 29 (Abruf) 27 14,16,17,18,19,20,20C 17,19,24,29,30 18,20 3, 3A,10C,19A 3,3a,10c,19a 88 1A,2,3,4,5,6,8,9,11,12 28 28, 30, 32, 34 16,18,20 34 1 10, 11, 12, 13, 13b, 14 1E, 1F, 1H, 3B, 3C, 3D, 3E, 5, 7, 9, 9A 57 41 1 17 33 199,199b,201 2,3,5,6,7 45-46 G 36, 36 B 1-11 1-4 5a-d (Abruf) Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 83,85,87,91,99,101,103,105,107,107b, 109,111,133,196,207,228-238 4-10 16, 96-152 2-11 1-9 12-16b 82 Ost ANA Mildenau Dorfstraße 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Mildenau Mildenau Mildenau Mildenau Mildenau Tannenberg Tannenberg Tannenberg Tannenberg Tannenberg Tannenberg Tannenberg Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Thermalbad Wiesenbad Amtsberg Amtsberg Amtsberg Amtsberg Amtsberg Amtsberg Börnichen/ Erzgeb. Börnichen/ Erzgeb. Börnichen/ Erzgeb. Börnichen/ Erzgeb. Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Deutschneudorf Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Drebach Gornau Gornau Gornau Gornau Gornau Gornau Gornau Gornau Gornau Großolbersdorf Großolbersdorf Langer Weg OT Arnsfeld, Hauptstraße OT Arnsfeld, Hintere Gasse OT Arnsfeld, Niederer Weg Wiesenweg Am Birkenwald Am Sportplatz Frohnauer Weg Hammergasse Hermannsdorfer Weg Karl-Dietze-Straße Teichweg Freiberger Str. OT Schönfeld, Annaberger Str. OT Schönfeld, Obere Tannenberger Straße OT Wiesa, Auenweg OT Wiesa, Dorfteichweg OT Wiesa, Freiberger Straße OT Wiesa, Gutsweg Eisenbergstr. ab Brücke OT Wiesa, Alte Annaberger Straße OT Wiesa, Am Ochsenberg OT Dittersdorf, Siedlungsstraße OT Schlößchen, Mittlerer Weg OT Schlößchen, Wasserweg OT Weißbach, Am Froschteich OT Weißbach, Filialweg OT Weißbach, Mühlenweg Hauptstraße Huthain Schwarzmühle Siedlung Alte Brandleite An der Hohle An der Schweinitz Obere Häuser Oberlochmühle OT Deutscheinsiedel, Brüderwiese OT Deutscheinsiedel, Neuhausenerstr. OT Deutscheinsiedel, Seiffener Str. OT Deutscheinsiedel, Siedlung Salzweg Talstraße Wolfstempel Hauptstraße Kettenhammerweg LPG- Siedlung OT Grießbach, Grießbacher Hauptstraße OT Grießbach, Teichstraße OT Scharfenstein, Karl-Stülpner-Weg OT Scharfenstein, Schloßberg OT Scharfenstein, Weida OT Spinnerei, Talstraße OT Venusberg, Bergstraße OT Venusberg, Wiesenstraße OT Wilischthal, Am Federnwerk Persterstraße Rosenweg Straße der Jugend Weidaer Weg Wolkensteiner Straße Dorfstraße OT Dittmannsdorf, Am Berg OT Witzschdorf, Gartenweg OT Witzschdorf, Heidberg OT Witzschdorf, Schulstraße OT Witzschdorf, Wiesengrund OT Witzschdorf, Witzschdorfer Hauptstraße Siedlerweg Talstraße An der Kirche Grünauer Straße 155 Ost MEK Großolbersdorf Hauptstraße 156 157 158 Ost Ost Ost MEK MEK MEK Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Karl-Stülpner-Weg OT Grünau, Am Hof OT Grünau, Am Hofbach 1, 2, 3 159 Ost MEK Großolbersdorf OT Hohndorf, Dorfstraße 16, 16A, 16B, 21, 22, 24, 25, 26, 26b, 27, 28, 30, 31 160 161 162 Ost Ost Ost MEK MEK MEK Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf OT Hohndorf, Mühlweg OT Hohndorf, Oberer Weg OT Hohndorf, Waldstraße 9A-17 2,8,10,12,15 58 1,3,4,7,8,9 1-7 1,3, 6 2,3,5,7,9 2,4,5,6,8 6,8,11,17,19 7, 9 1,5,6 84-92 30a 25, 27, 29 2, 4 1-14 komplett – im Winter nach Befahrbarkeit 4,5,6 1-19 1,2,3,6,20-28 1b-11,18-19c 21 16b-20 1-11 komplett 4,6,8 – im Winter nach Befahrbarkeit 22,23,24 1-22 komplett 205-209d 5, 7 12A, 18, 20 11-13, 48, 49 1, 4, 6, 6c, 6d, 7 44 62 1, 3, 4 6A-6I 9a-9i 226 1, 3, 3a 3, 3A, 3B, 3C 14-14C, 15, 15A, 31, 32, 57A-B, 58 8 8, 12, 14 56b-67B, 69, Reitanlage, 20-24G, 62-64, 106, 112, 114, 138B, 138C, 140140H Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großolbersdorf Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde OT Hohndorf, Zschopenweg OT Hopfgarten, Am Berg OT Hopfgarten, Dorfstraße OT Hopfgarten, Grünauer Straße OT Hopfgarten, Hauptstraße OT Hopfgarten, Heidelbach OT Hopfgarten, Uferstraße OT Hopfgarten, Waldweg OT Hopfgarten, Wiesenweg Warmbadstraße Brückenmühle Fichtenbach OT Streckewalde, Höllenmühle 176 Ost MEK Großrückerswalde Marienberger Str. 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Großrückerswalde Grünhainichen Grünhainichen Grünhainichen Grünhainichen Grünhainichen Grünhainichen Grünhainichen Heidersdorf Heidersdorf Heidersdorf Oberdorf OT Mauersberg, Heideweg OT Niederschmiedeberg, Siedlung OT Niederschmiedeberg, Am Schindelbach OT Niederschmiedeberg, Arnsfelder Str. OT Niederschmiedeberg, Fleischerberg OT Niederschmiedeberg, Schulberg OT Niederschmiedeberg, Talstraße OT Streckewalde, Brückenmühle Schindelbach Teichvorwerk Am Scheffelsberg Am Schrebergarten Chemnitzer Straße Hohe Straße OT Borstendorf, Försterbauerweg OT Borstendorf, Seitenweg OT Waldkirchen, Dorfstraße Alte Straße Am Lässigherd Am Rand 198 Ost MEK Heidersdorf Dorfstraße 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Heidersdorf Heidersdorf Heidersdorf Heidersdorf Heidersdorf Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Hofbergstr. Olbernhauer Str. Saydaer Str. Seiffener Weg Zechenweg Am Bahndamm Birkenweg Brettmühlenweg Carlstraße Dörfelstraße Hauptstr. Hüttengrund Obere Gebirgsstr. OT Ansprung, Heidenweg OT Ansprung, Hüttstadtmühle OT Ansprung, Serpentinsteinstraße OT Kühnhaide, Am Platz OT Kühnhaide, An der Reihe OT Kühnhaide, Pobershauer Str. OT Kühnhaide, Kirchgasse OT Kühnhaide, Kühnhaidner Hauptstraße OT Kühnhaide, Zu den vier Höfen OT Lauta, Am Jüdenhain OT Lauta, Lautaer Hauptstr. OT Lauta, Waldweg OT Lauterbach, Am Seitenweg OT Lauterbach, Hüttengrund OT Lauterbach, Ölmühle OT Niederlauterstein, Brettelhäuser Weg OT Niederlauterstein, Berggasse OT Niederlauterstein, Buchenweg OT Niederlauterstein, Gänsegasse OT Niederlauterstein, Marienberger Str. OT Rübenau, Am Hirschberg OT Rübenau, Am Maiberg OT Rübenau, Flügelweg OT Rübenau, Hammerweg OT Rübenau, Heidenweg OT Rübenau, Hradschinweg OT Rübenau, In der Gasse OT Rübenau, Kriegwaldweg OT Rübenau, Kuhbergweg OT Rübenau, Neuhäuserweg OT Rübenau, Neuhäuserweg OT Rübenau, Olbernhauer Str. OT Rübenau, Rübenauer Waldstr. 1, 2, 3, 4 1-32 15, 16 57 1 1, 2, 4 1B-1F 15, 21, 22 35 1-11 34,34a,34b,34c 62,64,64a,64b,64c,66,74,82,98,100,100b, 102,139,171 4 1-22 (Sackgasse ohne Wendestelle) 1-9 kompl 1-3 1-4 1-13 1-9,40 a,42-47 1,2,3 im Winter ST 18, 20 A im Winter ST 53- 56 A 6,7,9,9 d 1-6 komplett 2-9 komplett 1(Stall),32,33,37,38,42,43,44,48,49,81-83, 8586 (auf Abruf), 2,2a,3 2 2,13-16,18 1-15 komplett 11-18b,25 1-6 kompl. 9-13 (keine Wendemöglichkeit) 1,2,3,3 b,3 c,4,4 b kompl. 1,35 12,12a,12b,12c,13,14,14a-c,15 b 47-49b (im Winter nach Befahrbarkeit) 9,9b,11 7,8,10-20, 21f,33b,34,35, 1,2,3,4 komplett 5 50 4,5 im Winter nach Befahrbarkeit Sackgasse ohne Wendestelle 1,2 1a 41,43,44 1-4 kompl. 9 b,9 c,10-14 kompl. 14,48 3,4 (im Winter nach Befahrbarkeit) 8-13 1-30 kompl. 29,32,32a,34,48-56, 17-21 1-19 kompl. 1-33 kompl. 1-9 kompl. 1-16 kompl. 44-56 20-28 Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Marienberg Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau OT Rübenau, Rübenauer Ziegengasse OT Rübenau, Unterer Natzschungweg OT Sorgau, Sorgauer Dorfstraße OT Zöblitz, Neusorge OT Zöblitz, Sorgauer Str OT Zöblitz, Vorwerk Schulweg Stadtmühle Stadtweg Weiß-Taubener-Weg Wüstenschlette Ziegelscheune Albertstraße Am Forstgarten Am Graben Am Hang Am Hasengründel. Am Preißlerberg Am Schäferberg Am Steg Am Taleberg An den Drei Linden An der Biela An der Flöha An der Natzschung Auf der Bleiche August-Bebel-Str. Bahnhofstraße Berggasse Bergstraße Birkenweg Böttcherweg Brettmühlenweg Bruchbergweg Buttermilch Damaschkestr. Dörfelstraße Drosselweg Feldstraße Finkenaue Forstgartenweg Freiberger Str. Gartenstraße Gerbergasse Goethestraße Grünthalerstr. Haingut Hammergasse Heckenweg Heidenweg Hüttengrund In der Hütte Jagdweg Kiefernweg Kirchweg Kleinneuschönberger Str. Kohlenstr. Krankenhausstr. Lärchenweg Litvinover Str. Mittlere Reihe Mühlgäßchen Neue Siedlung Oberer Rungstockstr. OT Blumenau, Fabrikstraße OT Blumenau, Hauptstraße OT Blumenau, Lochstraße OT Blumenau, Lochteich OT Blumenau, Siedlung OT Blumenau, Sorgauer Str. OT Blumenau, Teichstraße OT Blumenau, Wiesenstr. OT Rothenthal, Oberer Weg OT Rothenthal, Rothenthaler Bergasse Reukersdorfer Weg Rübenauer Weg Rungstockstr. Saydaer Str. Schäfereistraße Schwalbenweg Siedlerstr. Spechtweg Steinbruchweg Tannenweg 1-17 kompl. 1-14 74-80 218, 218 a,219,219 a,220,220a,221 43,45,47,47a,49,51,57,5961,63,65,67 208,209,211,213,214,215 1-9 kompl. 12,12b,14,16,16b,16e,18,18a,19 kompl. 550,551,551b,554-563b, 5-7 3,9,20,22,24,26,28 1-13 komplett 11-41 3-8 kompl. kompl. kompl. kompl. kompl. 1,2,3,4,5,7 3,11-27 2,4,6,8, 1O,12 kompl. kompl. 4 4,6,7 1,3 8a,10,12,12a,14,16,20,24-36 kompl. kompl. 1,3 17,106 kompl. 3,5 40-70 komplett 3-39 1-14 komplett kompl. 1-17 1,1 a komplett 22,24,26,28,30,32,36,70,83,106a,176,203 1,1 a,3-6,6 a,10-13 kompl. 1,4,8,9,12,13,18 1,5 6,8,10,12,12 a,18,20,22 1 1-22 komplett kompl. 1-10, 20-34 kompl. 1-50 kompl. 3-8, 9-24 1 1,2,3,4 kompl. 1-34 kompl. 31-33a,35a-35d,58,99,99a,101 1,4,5,6 kompl. 5 1-6 kompl. 2,4 3-12 1,3,5,7 1-36 komplett 8-26 1,3,4,5 kompl. 1,25 2,3,7,8,10,11 kompl. 0 1-8 komplett 2,3,5 2,2a,4,5 kompl. kompl. 1-46 kompl. 1-12 kompl. kompl. kompl. 85,100,102,120,126, kompl. 6,11,13,15,17,20a,22,24 kompl. 1 kompl. 1-14 komplett 2b,4b,6-43 komplett Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 329 Ost MEK Olbernhau Teichweg 330 Ost MEK Olbernhau Tellweg 331 332 333 334 335 336 337 338 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Tiefer Graben Töpfergasse Treibe Turnerstraße Verl. Dörfelweg Verlängerter Dörfelweg Waldrand Weg nach Hutha 339 Ost MEK Olbernhau Weg zur Siedlung 340 341 342 343 344 345 Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Olbernhau Wettinplatz Wiesenstraße Wiesenstraße Zechenweg Zeisigweg Zum Poppschen Gut 346 Ost MEK Pfaffroda OT Hallbach, Dorfstraße 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Pfaffroda Pfaffroda Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pobershau Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld OT Hallbach, OT Hutha OT Hallbach, Siedlung Am Waldrand As-Am Schießwecken As-Hinterer Grund As-Höhenweg As-Steiler Aufstieg Rs-Blauer Stein Rs-Dorfstr. RS-Stangenweg Rs-Wagenbachtal Rs-Wiesenweg OT Pockau, Berggasse OT Pockau, Feldstraße OT Pockau, Mühlenweg OT Forchheim, Hauptstraße OT Görsdorf, An der Kaufhalle OT Görsdorf, Siedlung OT Görsdorf, Ullmannsweg OT Görsdorf, Wächtergasse OT Lengefeld (Talsperrenmeisterei) OT Lengefeld, Biebergasse 369 Ost MEK Pockau-Lengefeld OT Lippersdorf, Hauptstraße 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Pockau-Lengefeld Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen / Erzgebirge Seiffen I Erzgebirge Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein OT Lippersdorf, Kirchsteig OT Reifland, Forsthaus OT Reifland, Wartburg OT Wernsdorf, Am Dorfteich OT Wünschendorf, Bergstr. OT Wünschendorf, Mühlenweg OT Wünschendorf, Neunzehnhainer Str. OT Wünschendorf, Neunzehnhainer Weg OT Wünschendorf, Stolzenhain OT Wünschendorf, Stolzenhainer Straße OT Pockau, Waldweg Ahornbergweg Am Reichelberg An der Binge Bahnhofstraße Berggasse Bergmannsweg Bergsiedlung Brüderweg Feldweg Gartenweg Glashüttenweg Hauptstraße Jahnstraße Nußknackerstr. Pfarrweg Schwartenbergweg Steinhübel Wettinhöhe Wiesenweg Wildbachweg Am Rathaus Am Pfaffenberg Badstraße Hinter der Kirche Kohlau Krokusweg OT Drei Rosen, Drei-Rosen-Weg OT Floßplatz, Am Waldhaus 1,3 komplett 3-14 komplett - Abholung je Quartal (Frühjahr bis Herbst) im Winter keine Befahrbarkeit 2,4,9,11,12 komplett 1,3,5,7,9,78,80,81,82 2,9 2,4,6,8 1-22 komplett - im Winter nach Befahrbarkeit 1-84 komplett 60,63,65,69,71,109 kom 2,4,6,8,9,10,12,20,22,24,28,30,32,33,35,36,38,4 0,41,42,44,46,50 komplett 1,2,3,6 1-8 komplett 1-17 komplett 1,3,3a,4,7,8,10, 11 komplett 1-5 komplett 2,3,5 63,66,73,74,77,78,80 - (teilweise Stellplatz) // 101, 102, 104, 112, 113, 114,115 1-13 komplett 5,20,22 1-22 kompl. 1-20 kompl. 3-6,9, 10,12,14,15,16,17,17a, 18-20 1-6 kompl. 2-22 kompl. - im Winter nach Befahrbarkeit 1-28 kompl. 10,12,98 1-5 26,30 im Winter nach Befahrbarkeit im Winter nach befahrbarkeit 1,2,4,5,7,8 - komplett 15,15 a,15 b,17 3,5,7,9 40,41,42 1,2,3,7 komplett 1-12 komplett 1,2,3 komplett 1,2,6,8,10,12 komplett Rauenstein 6a 1-17 52,59,61,62,64,64a,70,72,86,88,90,104,104a,10 6,110,112,114,116,120,167,169 5-9,14,16,18,20,22,24, 34-44,50-54 7,8,9,10 4,6,7,8,9,11,12 1,2 (auf Abruf) 3,5 (Abruf) 1-8 komplett 21,45,49,50,52,54,55,55a,56,58 1,3,5,10 komplett 1,3,5,11,14,15 20 4,6,8 1,5,6 33,35,36 2,4,7 1-25 komplett 1-16 komplett 10,12 68,71,71 a, 81,99,101,102,103,107, 149,152,196,200 16 20 1-5 komplett 10,11,14 1-45 komplett 21-26 28,32 1,1 a,1 b,3,4,5,6 komplett 1,2,4,6,8,9,11 1,3,4,5,6,7,9 18 1, 2, 3, 4, 5, 6 Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost Ost West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK MEK ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Wolkenstein Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Zschopau Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Aue Bad Schlema Bad Schlema Bad Schlema Bad Schlema Bockau Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn OT Floßplatz, Floßplatz OT Floßplatz, Floßplatzer Weg OT Gehringswalde, Am Trockenwerk OT Gehringswalde, Himmelreich OT Hilmersdorf, Drei-Rosen-Weg 7, 7a, 8, 10, 11, 12 OT Hilmersdorf, Mühlenweg komplettes Durchfahrtsverbot OT Huth, Huthweg OT Niederau, Oberauer Weg OT Schönbrunn, Dorfstraße 9c, 10, 10a, 11a OT Schönbrunn, Scheibe 62b, 62c Rosenweg Schloßplatz Turnerstraße 11a, 11b, 12, 13,14, 15 Am Hang Birkberg Blumengasse Bodemersiedlung Dittmannsdorfer Weg Feldgasse Gartenstraße 1 Höhenweg In der Kupferwaage 264 G Obere Mühlstraße OT Krumhermersdorf, Am Freibad OT Krumhermersdorf, Am Hang OT Krumhermersdorf, Am Hölzel OT Krumhermersdorf, Eichhörnchenweg OT Krumhermersdorf, Hohndorfer Straße OT Wilischthal, Scharfensteiner Straße 13 Pfarrgäßchen Schlachthofhang Schlachthofstraße Thumer Straße 430, 430 B, C, D Thumer Straße 16 Untere Mühlstraße Waldkirchener Straße 45-51 Zum Alten Badeplatz 2, 6 Am Floßgraben An den Gütern An der Mulde Bahnhofstraße Brünnelweg Gutsweg Lößnitzer Straße 25 Hirschweg Kläranlage Alberoda Klösterlein Am Bahnhof 12 Klösterlein Am Bahnhof (ehern. Vermessungsamt) Mühlenweg Neustädtler Weg Parkstraße 1 - 21 Parkweg 1 - 25 Prof.-Dr.-R.-Beck-Straße (Gartenheim) Robert-Schumann-Weg Schafweg Schneeberger Straße 73, 73 a, 100 und 142 Schöner Blick Schwarzenberger Straße ab Hausnummer 60 Siedlerstraße (OT Alberoda) Steinweg Waldstraße Wiesenweg Zschorlauer Straße 31 - 35, 68 - 78 Anton-Günther-Straße unteres Stück Güldengrund Mühlweg Schulstraße Wasserwerk Schlagweg OT Rittersgrün, Arnoldshammer OT Rittersgrün, Fritzschberg OT Rittersgrün, Grenzgrund OT Rittersgrün, Halbmeiler Straße OT Rittersgrün, Kummersbacher Straße OT Rittersgrün, Robert-Koch-Straße Adners Gasthof Am Bahnhof Am Güntherteich Erlaer Straße Halbe Meile 3, 4, 5 Karlsbader Straße KIGA Klughäuserweg 1-23 Kupferweg OT Antonsthal, Am Hang Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Breitenbrunn Eibenstock Eibenstock Eibenstock Eibenstock Eibenstock Eibenstock Eibenstock Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Grünhain-Beierfeld Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach OT Antonsthal, Bergstraße OT Antonsthal, Gartenstraße OT Antonsthal, Schule OT Antonsthal, Siedlerweg OT Antonsthal, Steinweg OT Antonsthal, Talstraße OT Antonsthal, Waldstraße OT Erlabrunn, Beyreuther-Weg OT Erlabrunn, Fällbach OT Erlabrunn, Jägerhäuser Straße OT Erlabrunn, Märzenberg OT Erlabrunn, Seifenrand OT Erlabrunn, Waldeck, Untere Straße Siedlung oberhalb AWO Siedlung Untere Straße Sorge Weißwald Carlsfelder Steig OT Sosa, Döhlergasse OT Sosa, Hänelberg OT Carlsfeld, Schulberg OT Wildenthal, Auersbergweg OT Wildenthal, Drechslerweg OT Wildenthal, Mühlberg OT Beierfeld, Am Birkenhain OT Beierfeld, Am Schloßberg OT Beierfeld, Am Weinberg OT Beierfeld, August-Bebel-Straße OT Beierfeld, Bergstraße OT Beierfeld, Bernhard-Riedel-Straße OT Beierfeld, Bockweg OT Beierfeld, Damaschkestraße OT Beierfeld, Frankstraße OT Beierfeld, Gärtnerweg OT Beierfeld, Goethestraße OT Beierfeld, Kantstraße OT Beierfeld, Luxenberg OT Beierfeld, Mehring OT Beierfeld, Pfarrweg OT Beierfeld, Schillerstraße OT Beierfeld, Schloßwaldweg OT Beierfeld, Schröterweg OT Beierfeld, Stiehlerweg OT Beierfeld, Turngartenweg OT Beierfeld, Untere Viehtrift OT Beierfeld, Wernergässel OT Grünhain, Alte Bergstraße OT Grünhain, Am Hang OT Grünhain, Alter Mühlgraben OT Grünhain, Bergstraße OT Grünhain, Burgstraße OT Grünhain, Elterleiner Straße OT Grünhain, Lößnitzer Straße OT Grünhain, Siedlung Straube-Straße OT Grünhain, Zwönitzer Straße OT Waschleithe, Hinterdorfer Straße OT Waschleithe, Mühlberg Alexander-Puschkin-Straße Am Grauen Mann Am Wäldchen Am Wilden Mann Auenstraße Eisengang Eisenwerkstraße Exulantenstraße Fastenberger Straße Fichtelbergblick Glockenklanger Straße Käthe-Kollwitz-Straße Lehmergrund Lutherstraße Nestlerstraße Wiesenweg Wildstraße OT Bernsbach, Am Fels OT Bernsbach, Am Mühlteich OT Bernsbach, Am Schwarzwasser OT Bernsbach, Bonitzraumweg OT Bernsbach, Felsstraße OT Oberpfannenstiehl, Mühlweg OT Bernsbach, Sorge OT Lauter, Am Burkhardtswald OT Lauter, Bergstraße OT Lauter, Bretthaus mit Kinderheim 2 1-4 2-9, 11, 11a, 13, 15 1-20 1, 2, 4, 8 1, 3, 4, 5, 7 24, 26, 28 2-18 32 Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ Lauter-Bernsbach Lauter-Bernsbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Raschau-Markersbach Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schneeberg Schönheide Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Schwarzenberg Zschorlau OT Lauter, Robert-Koch-Straße OT Lauter, Talstraße OT Langenberg, Sportweg OT Markersbach, Am Hang OT Markersbach, Annaberger Straße OT Markersbach, Bergstraße OT Markersbach, Gartenstraße 30, 31, 32 OT Markersbach, Neubauten OT Raschau, Gartenstraße OT Raschau, Harbig-Straße, Wohngebiet OT Raschau, Schulstraße Apotheke, Ärztehaus OT Raschau, Straße des Friedens Ackergäßchen Am Acker Am Jahnplatz Drachenkopf Eibenstocker Straße FG Gesellschaft FG Sonnenwirbel Gleesbergstraße Hertener Straße Jahnplatz Klingelsporn Neugasse Rödergasse Steingasse Stiftstraße Türkweg Gartenheim Webergasse Wiesenstraße Alte Annaberger Straße 1, 1a, 2, 3, 3a Am Brückenberg 1-17 Am Lehnberg Ärztehaus Badwiese Bockauer Weg (2 Straßen) Brunnengraben (Markt) 1-15 Brunnenweg Buchenweg Erzstraße Gehringsberg Gewerbepark/Industriestraße Heideweg Ärztehaus Heilig-Acker-Weg 30-32 Karlsbader Straße 1-3 a Krummer Weg Mühlberg 1-9 Neuanbau Obergasse Oswaldtalstraße 57a OT Bermsgrün, Am Hollerberg OT Bermsgrün, Hansenmühle OT Bermsgrün, Kapellenweg OT Bermsgrün, Obere Straße. Siedlung OT Bermsgrün, Seniorenheim OT Bermsgrün, Siedlung 1-15 OT Bermsgrün, Untere Bergstraße OT Bermsgrün, Wolfshof OT Erla, Rosenthalweg 1-15 OT Erla, Walzwerk 1-12 OT Erla-Crandorf, Am Rothenberg OT Erla-Crandorf, Glück-Auf-Siedlung OT Erla-Crandorf, Lindenweg OT Erla-Crandorf, Meisenweg OT Erla-Crandorf, Postsäulenweg OT Erla-Crandorf, Siedlung OT Erla-Crandorf, Spechtweg OT Erla-Crandorf, Steigerstraße OT Erla-Crandorf, Wiesenweg OT Grünstädte!, Siedlung Reuterstraße Schillerstraße neue Eigenheime Schneeberger Straße Eigenheime Siedlerweg 44 Silbergang (2 Straßen) Sonnenleithe 5-31 Stadtteil Sonnenleithe, Ärztehaus Stadtteil Sonnenleithe, Lerchenweg Stadtteil Sonnenleithe, Sachsenfelder Straße (komplett) Stadtteil Sonnenleithe, Schule Stadtteil Sonnenleithe, Talblick Straße des 18. März 2 Weidegut Am Sportplatz Anlage 1 Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016) 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West West ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ASZ ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA ANA Zschorlau Zschorlau Zschorlau Zschorlau Zschorlau Zschorlau Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Elterlein Elterlein Elterlein Elterlein Elterlein Elterlein Elterlein Elterlein Kurort Oberwiesenthal Kurort Oberwiesenthal Kurort Oberwiesenthal Kurort Oberwiesenthal Kurort Oberwiesenthal Scheibenberg Scheibenberg Schlettau Schlettau Schlettau Schlettau Sehmatal Sehmatal Sehmatal Sehmatal Sehmatal Sehmatal Sehmatal Sehmatal Burkhardtsgrüner Weg Auer Weg OT Albernau, Farbmühler Berg Sacherstein Seifenweg Wiesenstraße Cranzahler Straße 171B, 171C, 171D Gerichtstraße 12 - 17 und 148c Hüttbrettmühlenweg 286 und 286a Pfannengäßchen 122b, 122c und 122h Wolfener Mühle 292 OT Walthersdorf, Adlerweg 173 OT Walthersdorf, Schulgasse 121B und 122 - 131 Güter 101 - 107 OT Schwarzbach, Am Schwarzbach 2, 2a, 2c, 3, 5, 7 und 9 OT Schwarzbach, Elterleiner Weg 2, 4, 6 und 8 OT Schwarzbach, Grenzweg 1-4 OT Schwarzbach, Hauptstraße 31 und 70 OT Hermansdorf, Am Hundsrück 17 OT Hermansdorf, Dörfler Kirchsteig 2, 5, 8, 9, 11 und 13 OT Hermansdorf, Tanneberger Weg 5 und 18 Am Berg 7, 8, 9, 11, 13 und 16 Annaberger Straße 64 Philosophenweg 1, 9 und 11a OT Hammerunterwiesenthal, Bärenlohe 45, 47, 48, 48b, 50, 52, 52a, 53a, 53d OT Hammerunterwiesenthal, Neudorfer Straße 41b Elterleiner Straße 8, 10, 12, 19, 21, 23, 25 und 27 Waldrandsiedlung 2-6 Talstraße 18 und 18a Waldweg 12 Alte Buchholzer Straße OT Dörfel, Am Sauwald OT Sehma, Bahnweg 7 und 9 OT Sehma, Bergstraße 9 - 18 OT Sehma, Buchholzer Weg 7 - 15 OT Sehma, Güterweg 15 und 17 OT Sehma, Karlsbader Straße 2 - 8 und 151 - 160 OT Neudorf, Am Steig 20 - 34 OT Neudorf, Karlsbader Straße 2 - 12 OT Cranzahl, Karlsbader Straße 79 - 93 Anlage 1 Grundstücke mit Sommer-/Winterregelung Entsorgungsgebiet OST Ort/OT Grundstück Behälterstandort im Zeitraum November bis März Marienberg OT Pobershau RS-Rathausstr. 40,42,42a,42b,44,45,46 an die nächst befahrbare Straße bringen Entsorgungsgebiet WEST Ort/OT Grundstück Behälterstandort im Zeitraum 15.10.-15.04. Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld Untere Viehtrifft Einmündung Damaschkestrasse Einmündung R.Breitscheitstrasse Einmündung A.Bebelstrasse Obere Viehtrifft Einmündung Schillerstrasse/Garagenstandort Höhe Hausgrundstück 6/Garagenstandort Schröterweg bei Schröterweg 4 Raschau-Markersbach OT Markersbach Bergstrasse 2-9 nur bei schlechter Befahrbarkeit werden die Tonnen Nähe alte Klärgrube gestellt Breitenbrunn Am Kammerstein Am Kammerstein untere Strasse Breitenbrunn OT Rittersgrün Grenzgrund Fleming Bäckerei/Waldburg Sonnenbergweg Waldburg Johanngeorgenstadt Exulantenstrasse 34 -44 (Schmelzberg) Jugelstrasse/Exulantenstrasse Gemeindehaus Schwarzenberg OT Erla Zur Drachenleite Rittersgrüner Straße Schwarzenberg OT Pöhla Zum Hahnel Ludwig-Jahn-Straße Max-Schreyer-Straße Ludwig-Jahn-Straße Weitere Besonderheiten bei der Entsorgungslogistik im Erzgebirgskreis Entsorgungsschwierigkeiten gibt es in den Terassenstädten Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg. Hierbei sind in Annaberg-Buchholz nachfolgende Straßen Absolutschwerpunkte in Bezug auf die Befahrbarkeit: - Silberstraße - Meisterstraße - Schlettauer Straße - Frauenstraße - Hans-Hesse-Straße - Bodelschwingstraße - Karlstraße - Teichstraße - Fröbelstraße - und in Schwarzenberg - Alte Annaberger Straße - Obergasse - Obere und Untere Schlossbergstrasse - Sachsenfelder Straße - Alte Annaberger Straße (6-Tonnen-Brücke berücksichtigen) - Am Schlosswald (6,5 t-Brücke berücksichtigen). - In Annaberg, Buchholzer Straße ca. 1 km Länge befinden sich Poller. Dies ist eine Fußgängerzone und sollte in der Zeit von 06.00 - 07.30 Uhr entsorgt werden, danach besteht keine Zufahrtmöglichkeit mehr. In Oberwiesenthal, dem höchsten Punkt des Erzgebirgskreises, sollten entsprechend den Satzungen und Polizeiverordnungen aufgrund des ganzjährigen Urlaubergebietes die Entsorgungen in der Zeit von 09.30 - 11.30 Uhr erfolgen - Oststraße - Neues Haus - Stoppgasse - Hotel „Am Fichtelberg" - Blockhaus am Fichtelberg - Eschenhofweg - Birkenhofweg - Philosophenweg - Bergfrieden Erholungsgebiete wie z.B. Geyerischer Teich und Filzteich können ebenfalls nur in der Zeit von 06.00 - 07.30 Uhr entsorgt werden. In Ballungsgebieten (Städtische Wohnungswirtschaft, Wohnungsbaugenossenschaften) muss Kontakt aufgenommen werden, um die Behältereinfriedungen zu öffnen. Im Landkreis sind Sondergenehmigungen für alle Entsorgungsfahrzeuge für Straßen mit Tonnagebegrenzung und für gesperrte Straßen erforderlich. Im Landkreis sind Sondergenehmigungen für alle Entsorgungsfahrzeuge für Straßen mit Tonnagebegrenzung und für gesperrte Straßen erforderlich. Anlage 2: Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst Technisch-organisatorische Beschreibung Abfallbehälteridentifikationssystems zur Bereitstellung und dem Betrieb eines 1. Dem Auftragnehmer wird eine Lizenz des Fernzugriffsmoduls zum Behälterverwaltungssystem des ZAS gemäß Ziffer 5 zur Verfügung gestellt, um auf diesem Wege Kenntnis über die bestehenden Behälteränderungsaufträge erlangen zu können und die Rückmeldungen über die Bearbeitung der Aufträge an den ZAS übermitteln zu können. Der ZAS stellt dem Entsorger für die Nutzung dieser Lizenz ein entsprechendes Nutzerkonto innerhalb des Behälterverwaltungssystems zur Verfügung. Der Entsorger hat sämtliche Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fernzugriffsmoduls zu beachten sowie die entstehenden Kosten zu tragen. 2. Für die Durchführung des Behältergestellungs- und Änderungsdienstes stellt der ZAS dem AN 2 Mobile Datenerfassungsgeräte („MDE-Geräte", wie zum Beispiel Zebra Workabout Pro oder Logichip Aitronic) nach Maßgabe der Ziffer 11. zur Verfügung. 3. Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte oder von den Überlassungspflichtigen oder dem ZAS beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragseingang zu beheben. Die ersatzweise aufzustellenden Abfallbehälter haben den Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Der AN bestätigt die Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit bis zum folgenden Werktag nach der Schadensbehebung durch einen Vermerk „durchgeführt" sowie das Ausführungsdatum auf der Schadensmeldung und übergibt oder sendet diese an den ZAS zurück. Bei Schadenserkennung entsprechend Satz 1 bestätigt der AN die Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit ebenfalls bis zum folgenden Werktag durch einen „Reparatur-Vermerk" und übergibt oder sendet diesen an den ZAS. Der ZAS ist berechtigt, für die Übermittlung der Reparaturaufträge an den AN ein Teilmodul des Behälterverwaltungsmoduls zu verwenden und gemäß Ziffer 1. dem AN einen Zugang zu diesem System zur Verfügung zu stellen. In diesen Fall ist der AN verpflichtet, die Informationen des „Reparatur-Vermerks“ unverzüglich auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. 4. Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die Abfallbehälter (gemäß Leistungsbeschreibung) zur Sammlung von Restabfall, Papier und Pappe sowie Bioabfall voll gebrauchsfähig bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2 oder gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des Protection Profile-Waste-Bin-ldentifications-Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die erforderlich sind, um im Entsorgungsgebiet ein Abfallbehälteridentifikationssystem für Restabfall, Papier und Pappe sowie Bioabfall einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten. 5. Der AN hat das Abfallbehälteridentifikationssystem so zu betreiben, dass die ordnungsgemäße Leerung eines Abfallbehälters registriert und zu jeder Schüttung die GPS-Position und die genaue Uhrzeit der Schüttung aufgezeichnet wird, sowie eine Zuordnung zu einer Objektnummer des Behälterveranlagungsprogramms des ZAS möglich ist. Die Sammlung zugelassener Abfallsäcke ist durch Erfassung der Anzahl der Säcke von Hand an der Fahrzeugkomponente des Abfallbehälteridentifikationssystems (z. B. „Sacktaste“) zu registrieren. Im Abfallbehälteridentifikationssystem sind zusätzlich zur Erfassung der Anzahl der entsorgten Abfallsäcke die GPS-Position sowie die genaue Uhrzeit des Entsorgungsvorganges aufzuzeichnen. 1 6. Abfallbehälter, die nicht gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung bereitgestellt sind, nicht ordnungsgemäß befüllt sind, keine Identifikationseinrichtung am Abfallbehälter („Transponder“) enthalten oder die gemäß Sperrliste des Behälteridentifikationssystems („Schwarze Liste“) nicht zur Leerung zugelassen sind, sind vom AN nicht zu entleeren. Zugelassene Abfallsäcke, die nicht gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung bereitgestellt oder befüllt sind, sind vom AN nicht einzusammeln. 7. Im Falle einer Nichtleerung bzw. Nichtsammlung teilt der AN die Gründe hierfür dem Anschlusspflichtigen durch die im jeweiligen Sammelfahrzeug bereitzuhaltenden „Beanstandungs-Aufkleber“ gut sichtbar befestigt an den entsprechenden Abfallbehälter oder Abfallsäcken mit. Ein entsprechender Eintrag unter Registrierung der genauen Uhrzeit und der GPS-Position ist durch den AN im Abfallbehälteridentifikationssystem während der Sammeltour vorzunehmen. Die Beschaffung der „Beanstandungs-Aufkleber“ erfolgt durch den AN. Die Gestaltung der „Beanstandungs-Aufkleber“ erfolgt durch den ZAS. Die Kontrollabschnitte der benutzten „Beanstandungs-Aufkleber (mit dem Grund des Nichtleerens bzw. Nichtsammelns, Behälternummer, Grundstücksanschrift, Datum) sind spätesten am nächsten Werktag per E-Mail oder Fax zu übergeben. 8. Der ZAS übergibt dem AN ein Muster des gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Abfallsackes spätestens zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn. Bei der Einführung veränderter Abfallsäcke während des Leistungszeitraumes übergibt der ZAS dem AN spätestens zwei Wochen vor der Einführung ein Muster. Die Beschaffung und der Vertrieb von Abfallsäcken ist keine Aufgabe des zukünftigen AN und wird durch den ZAS durchgeführt. 9. Die gesamte EDV-technische Verfahrensabwicklung folgt in der Verwaltung des ZAS über die Softwaremodule des Programmsystems BHV / WDV / GBA / SMA / B-TPL /NL-Dispo-S / G-TPL / Customer-Process der Firma ATHOS GmbH, Planiestr. 13 in 71063 Sindelfingen (Tel.: 0703179970, Herr llg, Herr Schierle). BHV verwaltet Behälter, Objekte, Eigentümer und die damit verbundenen Geschäftsprozesse. WDV verwaltet die ldent- und Leerungsdaten der Behälter und hat eine Schnittstelle zur Übernahme von Leerungs- und Gewichtsdaten aus den Bordrechnersystemen. GBA bildet die Satzungsinhalte ab (Gebührentatbestandsverwaltung / Gebührenabrechnung). SMA verwaltet die Anträge für Entsorgung auf Abruf und generiert die entsprechenden Fahraufträge. B-TPL ist der Baustein zur Planung von Regeltouren "Behälterleerungen". NL-Dispo-S ist das Programmmodul für die Tagesdisposition inkl. Ressourcenplanung und –zuweisung von Auftragstouren und Regeltouren inkl. deren Rückmeldewesen inkl. Leistungsdatenerfassung sowie der Planung von Auftragstouren im Behälteränderungsdienst und in der Entsorgung auf Abruf. G-TPL ermöglicht die grafisch gestützte Planung und Routenoptimierung von Auftrags- und Regeltouren. Für die "elektronische Verheiratung" von Transponder und Barcode im Rahmen des Behälteränderungsdienstes werden die in NL-Dispo- S generierten Auftragsdaten auf ATHOS MDE-Geräte (mobile Datenerfassung) geladen, die die erledigten Aufträge am Ende des Tages elektronisch an NL-Dispo-S zurückmelden. Customer-Process ist ein Workflow-gestütztes Beschwerde- und Aufgabenmanagement mit MS Office und E-Mail Integration für die Reklamationsbearbeitung und die elektronische Kommunikation und Aufgabenverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. 10. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Nutzung der genannten Programmmodule, um die Geschäftsprozesse für die Auftragsabwicklung im Rahmen des MDE-gestützten Behälteränderungsdienstes, der Entsorgung auf Abruf, die Rückmeldung inkl. Leerungsdatenübermittlung und die Reklamationsbearbeitung im Softwareverfahren nach Maßgabe des ZAS abzubilden. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die gesamte Planung 2 der Regeltouren / Sammeltouren mittels den Programmbausteinen B-TPL / G-TPL im ATHOS System des Auftraggebers abzubilden. Hierfür gewährt der ZAS dem Auftragnehmer einen Zugang (1 Teilnehmerlizenz) via VPN/Terminal Services zum ZAS-Server mit den o. g. Softwaremodulen. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf alle Softwarefunktionen, die benötigt werden, um der geforderten Softwarenutzung nachkommen zu können. Die Kosten für die Lizenzierung (u. a. CAL`s für Server Betriebssystem, Terminaldienst, SQL Datenbank) und den Betrieb der Software trägt der ZAS. Zusätzlich benötigte Teilnehmerlizenzen können jederzeit durch den AN kostenpflichtig vom AG erworben werden. 11. Die für die Durchführung des MDE-gestützten Behälteränderungsdienstes erforderliche MDEAusstattung (MDE-Geräte und zugehörige MDE-Software) werden dem Auftragnehmer ebenfalls vom ZAS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Erstbeschaffung der für den Behälteränderungsdienst erforderlichen MDE-Geräte trägt der ZAS, der für die gesamte Vertragslaufzeit Eigentümer der MDE-Geräte bleibt. Während der Dauer der Vertragslaufzeit sind Geräteersatz, Reparatur, Wartung etc. der MDE-Geräte durch den Auftragnehmer vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind die MDEGeräte in funktionsfähigem Zustand an den ZAS zurückzugeben. 12. Die Kosten für die Bereitstellung des/der PC (Hardware, Betriebssystem, Drucker, BarcodeEtikettendrucker) inkl. der Bereitstellung eines permanenten, leistungsfähigen (Bandbreite mindestens 2 Mbit/s), kabelgebundenen Internet-Zugangs (VPN über Router/ DSL Flatrate) beim Auftragnehmer für die Nutzung der Software via Terminal-Services trägt der Auftragnehmer. Die Kosten für die Einrichtung des/der PC des Auftragnehmers für den Zugriff auf die Software via Terminal-Services (VPN-Client) trägt ebenfalls der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat die hier angeführten Kosten in seiner Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Die Kosten für die erforderliche Einweisung / Erst-Schulung des Personals des Auftragnehmers in die Nutzung der Software trägt der ZAS. Diese 2-tägige Schulungsmaßnahme findet im Schulungsraum des ZAS statt. 13. Nachfolgende Datenverarbeitungs-technische Ausstattung ist vom Auftragnehmer für die Nutzung der Software beim ZAS via Terminal Services bereitzustellen: DV-technische Anforderungen Nachfolgende DV-technische Ausstattung ist vom Auftragnehmer für die Nutzung der Software beim Auftraggeber via Terminal Services bereitzustellen: • PC(s) mit folgenden Leistungsmerkmalen - CPU: INTEL mindestens Taktfrequenz 3 GHz besser Dual Core oder vergleichbarer Prozessor - Hauptspeicher: mindestens 2048 MB RAM - Festplatten: Freie Netto-Kapazität: mindestens 20 GB, besser 40 GB - Monitor: Standard-Monitor mit Auflösung mindestens 1280 x 1024, besser 1600 x 1200 oder Wide Screen z. Bsp. 1680 x 1050 - Für Tourenplanungs- und Dispositionsarbeitsplätze Monitor Auflösung mindestens 1680 x 1050, besser 1900 x 1200 oder auch 2 Bildschirme. - Für Tourenplanungs- und Dispositionsarbeitsplätze ist das MS Framework mindestens in der Version ".NET 4.5" erforderlich. - Betriebssystem Windows 7, Windows 8 und Windows 10. 3 • Drucker: - marktgängiger schwarz-weiß Laserdrucker mit für das verwendete Betriebssystem eingerichteten Druckertreibern • Barcode-Etikettendrucker: - aus Kompatibilitätsgründen notwendig: TT-Drucker “ZEBRA ZT410“ • Kommunikation: - permanenter Internet-Zugang via DSL Flatrate (für VPN-Zugang) Anforderungen des Datenschutzes Die sich aus der Aufgabenwahrnehmung des Auftragnehmers ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten des Auftragnehmers werden nach Vertragsschluss im Rahmen ergänzender Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Die zu regelnden Anforderungen und Pflichten ergeben sich aus dem LDSG und zielen insbesondere auf: - Gegenstand und Umfang der Datenverarbeitung, - die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß LDSG, - die Befugnis etwaiger Unterauftragsverhältnisse - sowie der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN schriftlich zur Einhaltung der geltenden Vorgaben des Datenschutzes. Relevante Daten Über das EDV-System des Auftraggebers werden u. a. folgende Daten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgetauscht bzw. übertragen: vom Auftragnehmer zum Auftraggeber: • Leerungsdaten (Tour-Nummer, Fahrzeugkennzeichen, Transpondernummer, Datum, Uhrzeit und Geo-Positionen der Leerungen, Geo-Positionen des Fahrzeugs) • Sonderdatensätze über die Auslösung der Schüttungssperre • Sonderdatensätze über Eingaben am Schüttungsterminal oder am Bordcomputer, z.B. zu besonderen Vorkommnissen bei der Abfuhr • Auftragsquittierungen Sonderleerungen usw.) (Behälteränderungsdienst, Entsorgung auf Abruf, • Reklamationen Es ist sicherzustellen, dass bei der Übertragung verloren gegangene Datensätze wiederhergestellt oder nochmals abgerufen werden können. Dazu müssen die Daten von mindestens einer Woche im Bordcomputer des Sammelfahrzeugs gespeichert werden und erneut abgerufen werden können. Der Neueinsatz von Fahrzeugen mit einer noch nicht im System enthaltenen EDV- Anbindung oder einer geänderten EDV- Anbindung ist vor Einsatz dem Auftraggeber in verwertbarer Form mitzuteilen. 4 vom Auftraggeber zum Auftragnehmer: • die aktuelle „Schwarze Liste“ • Behälterdienstaufträge • Aufträge für die Entsorgung auf Abruf • Reklamationen Eine separate Behälterdatenbank für die o.g. Daten (außerhalb des EDV-Systems des Auftraggebers) wird aus Gründen des Erfordernisses der Redundanzfreiheit vom Auftraggeber nicht akzeptiert. 14. Der Bieter hat dem ZAS spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung einen Zeitplan vorzulegen, welcher gewährleistet, dass das Abfallbehälteridentifikationssystem voll einsatzbereit ist sowie die Leistung zum 01.01.2018 gemäß der Leistungsbeschreibung erbracht werden kann. 15. Zur Kennzeichnung der Abfallbehälter sind vom AN im Rahmen des Behälterdienstes witterungsbeständige (feuchtigkeits-, UV-Strahlungsund temperaturbeständige) Abfallbehälterkennzeichnungen („Etiketten") an gut sichtbarer Stelle außen am Abfallbehälter anzubringen, auf denen die Abfallbehälter - Nummer als Klartext und als Barcode, die Aufschrift „Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen", die Behälter- und Abfallart, die Standortadresse des Abfallbehälters (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) und das Abfallbehälterfassungsvolumen angegeben sind. Die Herstellung der „Etiketten" obliegt dem AN. Die Größe der Etiketten beträgt 100 x 70 mm. Die Gestaltung der „Etiketten" hat gemäß dem beiliegenden Muster unter Anlage 4 der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Der AN gestaltet die „Etiketten" so, dass diese nicht zerstörungsfrei von den Abfallbehältern zu entfernen sind. Der AN hat die Identifikationseinrichtungen und die „Etiketten" an den Abfallbehältern in voll gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Der Erhalt der Gebrauchsfähigkeit der Identifikationseinrichtungen und der „Etiketten" beinhaltet den Austausch von defekten Identifikationseinrichtungen und „Etiketten", den Ersatz von verlorengegangenen Identifikationseinrichtungen und „Etiketten", die Ausrüstung von neuaufgestellten Abfallbehältern mit Identifikationseinrichtungen und „Etiketten" sowie die anschließende Weiternutzung oder Entsorgung von Identifikationseinrichtungen und „Etiketten" bei eingezogenen Abfallbehältern. Zur Nutzung des vom ZAS zur Verfügung gestellten Moduls zur Behälterdienstausführung hat der AN einen zur Behälterverwaltungssoftware des ZAS kompatiblen Thermodrucker (siehe Ziffer 13.) auf eigene Kosten zu betreiben. 16. Die Abfallbehälteridentifikations-Daten („Lesedaten") sind vom AN während der Leerung der Abfallbehälter zu erzeugen und zu speichern. Es sind vom AN mindestens die folgenden Lesedaten, spezifisch für jede Leerung eines Abfallbehälters, zu erzeugen: Datum des Entleerungstages, Uhrzeit der Entleerung, ldentnummer, GPS-Koordinaten des Leerungsortes, zusätzlich bei Betrieb einer Wägeeinrichtung gemäß Ziffer 20. das Abfallfüllgewicht des geleerten Abfallbehälters. Die Uhrzeit des Systems muss sich automatisch anpassen. Hierzu ist eine Funkuhr oder das GPS-Signal zu nutzen. Während der Sammlung erfasste Zusatzinformationen zu gesammelten Abfallsäcken oder zur Nichtleerung eines Behälters sind mit GPS-Positionsdatensatz und Erfassungszeit abzuspeichern. 5 17. Das Abfallbehälteridentifikationssystem ist so zu betreiben, dass es kontinuierlich ab Inbetriebnahme des Abfallsammelfahrzeuges regelmäßig in gleichen Zeitabständen Positionsdatensätze erzeugt und diese in die Leerungsprotokolldaten einfügt. Die Positionsdatensätze müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten: Datum der Positionsaufzeichnung, Uhrzeit der Positionsaufzeichnung, GPS-Koordinaten der Positionsaufzeichnung. Auf Anforderung des ZAS hat der AN das Aufzeichnungsintervall der Positionsbestimmung, das eine Minute oder eine Vielfaches davon beträgt, zu verändern. Der ZAS teilt eine gewünschte Änderung des Aufzeichnungsintervalls mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Umstellungstermin schriftlich mit. Zu Beginn der Leistungserbringung beträgt das einzustellende Positionsaufzeichnungsintervall 2 Minuten. 18. Vom AN sind Sammelfahrzeuge mit Abfallbehälteridentifikationseinrichtungen („Leseeinrichtungen") ausgerüstet bereitzustellen. Auszurüsten sind die vom AN angegebenen Sammelfahrzeug-Typen in der angegebenen Anzahl zum Beginn des Leistungszeitraumes. Der AN hat sicherzustellen, dass die Leseeinrichtungen während des gesamten Leistungszeitraumes voll einsatzbereit zur Verfügung stehen. Der AN garantiert die folgenden Funktionen der Leseeinrichtungen der Sammelfahrzeuge: Bei Nichtidentifikation eines Abfallbehälters oder dem Entleerungsversuch von gesperrten Abfallbehältern wird der Schüttvorgang abgebrochen. Eine automatische Entleerung dieser Abfallbehälter ist vom AN technisch auszuschließen. Die Identifikation bzw. Nichtidentifikation des Transponders wird dem Personal des Sammelfahrzeugs während des Schüttvorganges angezeigt. Besondere Vorkommnisse werden gespeichert (Abfallbehälter oder Identifikationseinrichtung defekt; Abfallbehälter nicht mit Identifikationseinrichtung ausgerüstet usw.). Mehrfachschüttungen innerhalb von 15 min, beispielsweise aufgrund von verbliebenen Verunreinigungen im Abfallbehälter, sind als ein Schüttungsvorgang innerhalb einer Sammeltour zu registrieren. Abfallsäcke sind ohne zusätzliche Identifizierung durch das Fahrzeugpersonal am Sammelort gemäß Ziffer 5 zu registrieren und einzusammeln. 19. Über das ldentsystem sind nur die tatsächlich erfolgten Leerungen zu erfassen. Mehrfachschüttungen, beispielsweise aufgrund von verbliebenen Verunreinigungen im Abfallbehälter, sind als ein Schüttungsvorgang innerhalb einer Sammeltour zu registrieren. Abfallsäcke sind ohne zusätzliche Identifizierung durch das Fahrzeugpersonal am Sammelort zu registrieren und einzusammeln. Für die Erfassung von Abfallsäcken sind jeweils ein Positionsdatensatz und die genaue Uhrzeit der Erfassung durch das ldentsystem aufzuzeichnen. Arbeitstäglich sind Sperrvermerke für gesperrte Abfallbehälter in Form einer „Schwarzen Liste" auf den Bordrechnern der Sammelfahrzeuge zu aktualisieren. 20. Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist zusätzlich mit einer Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichtes bei mindestens 5 % der insgesamt je Behältergröße durchgeführten Schüttungen im Laufe eines Jahres zu ermöglichen. Es sind hierbei immer sämtliche Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit ihrem Gewicht zu erfassen. Die mit einer Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung ausgestatteten Fahrzeuge sind in den Fahrzeugumläufen so einzusetzen, dass die Mindesterfassungsquote von 5 % der erfolgten Leerungen je Behältergröße bei den Behältergrößen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l eingehalten wird. 21. Der AN hat für die Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung mindestens die Genauigkeitsklasse IIII durch eine Bauartprüfung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt nachzuweisen. 6 Der AN hat für den gesamten Leistungszeitraum die erforderlichen Eichbescheinigungen unaufgefordert dem ZAS für alle Wägeeinrichtungen an allen ausgerüsteten und im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen lückenlos vorzulegen. Der AN garantiert die folgenden Funktion der Abfallsammelbehälterwägeeinrichtungen der Sammelfahrzeuge: die Bestimmung des Leergewichts der Abfallsammelbehälter, die Bestimmung des Gewichts der gefüllten Abfallsammelbehälter und die rechnerische Bestimmung des Gewichts des eingesammelten Abfalls. 22. Vom AN sind die Hard- und Software zur Speicherung .der Abfallbehälteridentifikations-Daten („Lesedaten") auf den Sammelfahrzeugen („Bordrechner") bereitzustellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die Sammelfahrzeuge ausgerüstet mit der Hard- und Software zur Speicherung der Lesedaten zum Leistungsbeginn im ZAS voll einsatzbereit zur Verfügung stehen. Als Speichermedium auf den Sammelfahrzeugen sind Datenträger zu nutzen. Die Datenträger haben die Lesedaten von der Leseeinrichtung des Sammelfahrzeugs zu übernehmen und zu speichern. Die Speicherkapazität der Datenträger muss ausreichen, um mindestens die Entleerungsdaten von 365 Arbeitstagen zu speichern. Zur Erhöhung der Datensicherheit muss eine kontinuierliche Stromversorgung (z. B. „Backup-Batterie") vorhanden sein. Der AN garantiert, dass bei Verlust oder Zerstörung der Datenträger noch mindestens die letzten 6 Arbeitstage im Bordrechner gespeichert sind und weiterhin abgerufen werden können. Der AN sichert zu, dass bei Erschütterungen des Sammelfahrzeugs, der Ausfall der Bordstromversorgung über 24 Stunden oder Bedienungsfehlern Lesedaten nicht verloren gehen. 23. Die Lesedaten der Sammeltouren sind über eine entsprechende Telekommunikationseinrichtung (Datenfunk, GPRS o. ä.) auf einem Übergabe-Webserver des ZAS im XMLFormat gemäß der Spezifikation der BDE-Schnittstelle Office-Fahrzeug unter Berücksichtigung des „Protection Profile Waste Bin ldentification System WBIS-PP based an specifications of Deutscher Städte- und Gemeindebund" (German Association of Towns and Municipalities) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik dem ZAS zu übergeben. Im XML-Format sind hierbei zusätzlich zu den Leerungsdaten gemäß Ziffer 16. und Ziffer 17. folgende Daten zu übergeben: Amtliches Kennzeichen des Entleerungsfahrzeuges, Identifikationsnummer der Sammeltour. Zeitgleich sind die unverarbeiteten Rohdatenpakete des verwendeten ldentsystems an den ZAS zu übergeben. Der AN hat sicherzustellen, dass die Schnittstelle zum Einlesen der Daten in das Behälterverwaltungsprogramm des ZAS auch untertägig korrekt angesprochen werden kann und die Kosten der ggfs. erforderlichen Anpassung und Einrichtung zu tragen. Die vom Fahrzeug zur Zentrale zu übertragenden Daten (Leerungsdaten usw.) müssen in vom ZAS frei festzulegenden Zeitintervallen (halbstündlich oder ein Vielfaches davon) übermittelt werden. Eine Übertragung der gesamten Lesedaten zusätzlich am Ende des Tages wird ausdrücklich untersagt. 24. Alle Lesedaten eines Abrechnungsjahres („Jahresidentrohdaten") sind dem ZAS in unveränderter Form auf geeigneten Datenträgern (z. B. „Wechselfestplatte", „CDs") als Kopie des Protokollspeichers auf den Sammelfahrzeugen mit einem Datenträgerbegleitschein zu übergeben. 7 Der Datenträgerbegleitschein hat die folgenden Angaben zu enthalten: Datensammelzeitraum, Amtliches Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges, Absender, Empfänger, Datum, Anzahl der Datenträger, Liste der Nummern der Datenträger und Unterschrift des Mitarbeiters des AN. Die Datenträger sind dem ZAS vom AN bis zum 31.01. für das jeweilige Vorjahr zu übergeben. 25. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise durch den Abschluss eines Wartungsoder Servicevertrages mit dem Hersteller des Abfallbehälteridentifikationssystems, sicherzustellen, dass während des gesamten Leistungszeitraumes alle Bestandteile des Abfallbehälteridentifikationssystems voll einsatzbereit sind. 26. Der AN hat die Funktionstüchtigkeit der Übergabeschnittstelle gemäß Ziffer 23. Spätestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme durch Systemtests nachzuweisen. Dazu legt der AN ein Systemtestkonzept zu Art und Umfang der Testläufe bis 2 Monate vor dem Leistungsbeginn vor. Der AN benennt dem AG mit dem Systemtestkonzept namentlich eine Person, für die der ZAS unter Berücksichtigung der Zugriffsrechte ein Nutzerkonto einrichtet, um den Systemtest wie vorstehend beschrieben durchführen zu können. Ebenso teilt der AN mit, für welches Fahrzeug (Kennzeichen) der Systemtest erfolgen soll. Spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn übermittelt der AN dem AG eine vollständige Übersicht der Kennzeichen aller für die Leistungserbringung vorgesehenen mit Identsystem ausgestatteten Fahrzeuge, damit vom AG die Voraussetzungen zur vollständigen Datenübergabe ab Leistungsaufnahme geschaffen werden können. Sofern während der Vertragslaufzeit vorhandene Fahrzeuge mit Identtechnik durch Neubeschaffungen ersetzt werden oder auf Grund von Fahrzeugausfall Ersatzfahrzeuge zum Einsatz kommen, teilt der AN dem AG spätestens am Tage der ersten Sammlung mit dem Neuoder Ersatzfahrzeug die Fahrzeugkennung zur Hinterlegung im Softwaresystem mit. 27. Der AN erstellt jährlich einen Tourenplan für die Sammlung von Restabfall, Papier und Pappe sowie Bioabfall auf der Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für das nachfolgende Kalenderjahr bis einschließlich des Januars des darauf folgenden Kalenderjahres mit der vom Auftraggeber via Terminal Services zur Verfügung gestellten Planungssoftware BTPL der Fa. ATHOS gemäß Ziffer 9. und 10. bis spätestens zum 31. August. Darüber hinaus wird hierfür 1 Named User Lizenz für die grafische Planungskomponente G-TPL vom AG zur Verfügung gestellt. Zusätzlich benötigte Teilnehmerlizenzen können jederzeit durch den AN kostenpflichtig vom AG erworben werden. 8 Anlage3: Muster Abfallbehälteretikett Anlage 4: Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung (Internetformular und Formular postalischer Versand) Anlage 5: Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RAL-Gütezeichens nach RAL-GZ 951/1 Checkliste zum Gleichwertigkeitsnachweis Übersicht der erforderlichen Dokumente zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RALGütezeichens nach: RAL-GZ 951/1 1. Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum 2. Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025 - mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 und Gültigkeitsdatum 3. Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach Mark NF, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum 4. Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1 5. Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller 6. Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit Angabe der Richtlinien. 7. Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes - mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum 8. Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 - mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum 9. Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1 10. Prüfbericht der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als max.12 Monate sein. Der Prüfbericht enthält die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers. 11. Die Eigenüberwachung für die im Auftrag spezifizierte Produktion muss gemäß den Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 durchgeführt und dokumentiert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber müssen diese Prüfdokumentationen dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Zusatzanforderungen 10 und 11 sollen sicherstellen, dass die auftragsbezogene, zeitlich begrenzte Produktionsüberwachung mit der permanenten RAL-GZ Produktionsüberwachung gleichwertig zu setzen ist. Teil IV Besondere Vertragsbedingungen (Dienstleistungsvertrag) betreffend Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 Inhaltsverzeichnis Präambel .............................................................................................................................3 §1 Gegenstand des Vertrages .......................................................................................4 §2 Grundlagen der Vertragserfüllung .............................................................................4 §3 Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers ..................................................5 §4 Betriebsorganisation/Personal ..................................................................................6 §5 Pflichten bei der Sammlung und Beförderung von Abfällen ......................................6 §6 Tourenplan, Sammel- und Öffnungszeiten ................................................................7 §7 Übergabe bzw. Entsorgung der gesammelten Abfälle ..............................................8 §8 Behälterbewirtschaftung und Beschaffung von Abfallsammelbehältern ....................8 §9 Betrieb, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Wertstoffhöfe ................................9 § 10 Gebühreneinzug .....................................................................................................10 § 11 Unterauftragnehmer................................................................................................11 § 12 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, Kooperation und Kontrolle.........11 § 13 Pflichten des Auftragnehmers bei Leistungsstörungen ...........................................13 § 14 Haftung und Versicherungsschutz ..........................................................................14 § 15 Sicherheitsleistung..................................................................................................15 § 16 Vergütung/Preisanpassung.....................................................................................16 § 16 a Anpassung der Vergütung für Sammelleistungen sowie Betrieb der Wertstoffhöfe ..........................................................................................................17 § 16 b Anpassung der Vergütung der Grundpreise sowie der Preise für Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen .................20 § 17 Vertragsdauer .........................................................................................................21 § 18 Vertragsstrafen .......................................................................................................21 § 19 Außerordentliche Kündigung ..................................................................................23 Seite 1 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 § 20 Schlussbestimmungen ............................................................................................24 § 21 Gerichtsstand .........................................................................................................24 § 22 Inkrafttreten, Vertragsurkunde ................................................................................24 Seite 2 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 Vertrag über die Dienstleistung Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) zwischen dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Schlachthofstraße 12 09366 Stollberg – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – und der (Firma) vertreten durch (Vertreter) Straße, Hausnummer PLZ, Ort – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – – beide nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt – Präambel Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages mit der Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten. Die Entsorgungsverantwortlichkeit des Auftraggebers bleibt durch den Abschluss dieses Vertrages gem. § 22 Satz 2 KrWG unberührt. Seite 3 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 §1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber mit den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) und Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) beauftragt. Diese umfasst: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten, Sammlung und Beförderung von Bioabfall, Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen, Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe, Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter und Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Leistungen, welche zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung und in diesen Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Pflichten notwendig sind, zu erbringen. (3) Zur Abgrenzung der Leistung Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe hinsichtlich des kommunalen Anteils und des Anteils an PPK-Verkaufsverpackungen wird auf die Definition und Festlegungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. §2 Grundlagen der Vertragserfüllung (1) Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und zur Bestimmung der gegenseitigen Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers wird der Vertragsinhalt in der nachstehenden Reihenfolge durch folgende Vertragsgrundlagen bestimmt: diese Besonderen Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die weiteren Vergabeunterlagen und Bieterinformationen des Vergabeverfahrens „Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS“, das vom Auftragnehmer im vorgenannten Vergabeverfahren abgegebene Angebot, nebst allen Anlagen und den dort eingetragenen Preisen, die VOL/B in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.2003 (Bundesanzeiger vom 23.09.2003, Beilage Nr. 178 a). Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils aktuellen Fassung. (2) Grundlagen der Vertragserfüllung sind zudem die Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis, die Abfallgebührensatzung Erzgebirgskreis und die Benutzungsordnung Wertstoffhöfe im Erzgebirgskreis in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber Seite 4 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 jeweils ein Exemplar der gültigen Satzungen sowie der Benutzungsordnung. Änderungen und Ergänzungen der Satzungen werden dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt. (3) Bei der Leistungserbringung sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) und der untergesetzlichen Regelwerke, jeweils in der aktuell gültigen Fassung, einzuhalten. (4) Nicht Bestandteil dieses Vertrages werden Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen einschließlich etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB des Auftragnehmers. §3 Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen in Eigenverantwortung fachkundig und auf eigenes Risiko zu erbringen. Er verpflichtet sich, für die Dauer der Beauftragung die im Vergabeverfahren nachgewiesene Sach- und Fachkunde sowie die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Nachforderung hierüber aktualisierte Nachweise vorzulegen. (2) Der Auftragnehmer hat die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Leistungserbringung notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. Er stellt die für die Sammlung, die Übernahme und den Transport nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erforderlichen Behälter, Fahrzeugtechnik und sonstigen Einrichtungen und Anlagen bereit und gewährleistet deren einwandfreien und verkehrssicheren Zustand. Alle Einrichtungen, Anlagen und Fahrzeuge müssen dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Stand und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe stellt der ZAS. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen entsprechend den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß, ohne vermeidbare Belästigungen der Anwohner und des Verkehrs, durchzuführen. (5) Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber bereitgestellten Gegenstände und Grundstücke (einschl. Gebäude) ausschließlich zur Erfüllung der ihm im Auftrag des Auftraggebers obliegenden Leistungen nutzen und pfleglich behandeln. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen öffentlich rechtlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eigenverantwortlich einzuholen und sicherzustellen, dass diese Genehmigungen über die gesamte Vertragslaufzeit vorliegen. Auf Aufforderung weist er diese dem Auftraggeber nach. Abweichend von Satz 1 und 2 ist der Auftraggeber für die Genehmigungen zum Betrieb der Wertstoffhöfe verantwortlich. Seite 5 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 (7) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungsbeschreibung zu dokumentieren. die Erfüllung seiner Leistungen gemäß §4 Betriebsorganisation/Personal (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Leistungserbringung eine ausreichende Anzahl an Personal einzusetzen. Das Personal muss fachkundig sein, regelmäßig weitergeschult werden und für eine hinreichende Verständigung der deutschen Sprache mächtig sein. (2) Für die Erfüllung der arbeits- und versicherungsrechtlichen, polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen der Unfallverhütung gegenüber dem eingesetzten Personal und, soweit erforderlich, dessen Belehrung ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Er hat die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu beachten. Außerdem hält er bei der Ausführung der Leistungen die für die Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Arbeitskräfte geltenden tariflichen Bestimmungen ein. Insbesondere wird er ihnen mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge i. S. d. Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt werden. (3) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal sich gegenüber den Anschlusspflichtigen sowie den Mitarbeitern des Auftraggebers ordnungsgemäß und im Einklang mit den jeweils geltenden Satzungen verhält. Sowohl dem Auftragnehmer als auch seinem Personal ist es insbesondere untersagt, auf eigene Rechnung Vereinbarungen mit den Anschlusspflichtigen bzw. sonstigen Abfallerzeugern oder -besitzern über die Annahme von Abfällen zu treffen. Der Auftragnehmer und sein Personal dürfen von den Anschlusspflichtigen für die Annahme von Abfällen, die nach diesem Vertrag einzusammeln oder anzunehmen sind, keine Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen entgegen nehmen. Die Pflicht der Vereinnahmung von Gebühren für den Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (auf den Wertstoffhöfen) bleibt hiervon unberührt. §5 Pflichten bei der Sammlung und Beförderung von Abfällen (1) Der Auftragnehmer darf Abfälle, die nach den jeweils geltenden Satzungen nicht von der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind, nicht von der Sammlung und Annahme ausschließen. Eine gemeinsame Sammlung bzw. ein Befördern von Abfällen für den Auftraggeber und zugleich von Abfällen für andere Kunden des Auftragnehmers ist im Rahmen derselben Sammeltour bzw. derselben Beförderung nicht zulässig (Ausnahme: PPK-Verkaufsverpackungen, für die eine Miterfassung im Auftrag von Systembetreibern erfolgt). Auch die sonstige Annahme von Abfällen anderer Auftraggeber oder Anlieferer – die nicht nach Maßgabe der Satzungen oder Benutzungsordnung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 zur Nutzung der Wertstoffhöfe berechtigt sind – an den Wertstoffhöfen ist dem Auftragnehmer nicht gestattet (Ausnahme: Leichtverpackungen und Verkaufsverpackungen aus Glas im Auftrag von Systembetreibern). Der Auftraggeber behält sich hierzu das Recht vor, Kontrollen der Sammeltouren und Beförderungsfahrten durchzuführen (siehe auch § 12). Gleiches gilt für die Annahme an den Wertstoffhöfen. Die Annahme von anderen Abfällen – als den in der Leistungsbeschreibung genannten Abfällen – durch den Seite 6 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 Auftragnehmer ist unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer solchen Annahme ausdrücklich im Voraus zu. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Beförderung der Abfälle zu den Entsorgungsanlagen sowie das Abladen der Abfälle auf diesen unter Beachtung der jeweils geltenden Benutzungsordnung erfolgt. (3) Der Auftragnehmer setzt für Sammel- und Beförderungsleistungen Fahrzeuge (Heck-, Seiten- und Frontlader) ein, die mindestens die Anforderungen an die Euro-5-Norm (Abgasnorm) einhalten. Dies gilt nicht für Fahrzeuge wie Pritschenfahrzeuge, Containerfahrzeuge und andere. (4) Bei der Sammlung der Abfälle im Holsystem (Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier und Pappe, Sperrabfall, Haushaltsgroßgeräte) sind die Abfälle so aufzunehmen, dass Verschmutzungen von Straßen, Gehwegen oder anderen öffentlichen bzw. privaten Flächen vermieden werden. Dennoch entstandene Verschmutzungen sind vom Personal des Auftragnehmers unverzüglich zu beseitigen. (5) Der Auftragnehmer hat sich bei winterlichen Straßenverhältnissen – die eine geregelte Entsorgung nicht zulassen – umgehend mit den zuständigen Straßenbaulastträgern in Verbindung zu setzen, um die nähere Vorgehensweise zur Durchführung der Sammlung mit diesen abzustimmen und eine möglichst umfassende Entsorgung auch unter diesen Bedingungen zu gewährleisten. Zur Bewältigung der Herausforderungen im Winter hat er seine Fahrzeuge besonders auszurüsten oder zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen. (6) Mit der Aufnahme der gesammelten Abfälle in das jeweilige Sammelfahrzeug bzw. Annahme der Abfälle auf einem Wertstoffhof werden die Abfälle Eigentum des Auftraggebers. (7) Die Fahrzeuge sind nach jeder Sammeltour unverzüglich zur Entsorgungsanlage, zur Übergabestelle des Auftraggebers oder – soweit im Angebot vorgesehen – zur Übergabestelle des Auftragnehmers zu befördern und dort unmittelbar auf einer geeichten Waage zu verwiegen. Der Nachweis der Eichung der Waagen – soweit im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers bzw. seiner Unterauftragnehmer – ist dem Auftraggeber zu übergeben. §6 Tourenplan, Sammel- und Öffnungszeiten (1) Die Sammelzeiten für die Sammlung im Holsystem (außer Sperrabfall) ergeben sich aus dem gemäß Leistungsbeschreibung abzustimmenden Tourenplan für das jeweilige Jahr und den Vorgaben der jeweils geltenden Satzungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Sammlung im Holsystem zu den bekanntgegebenen Sammelzeiten des Tourenplans durchzuführen. Bei Verzögerungen ist der Auftraggeber zu informieren und die Tour unverzüglich nachzuholen. Seite 7 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 (2) Für die Sammlung von Sperrabfall im Holsystem ist die Tourenplanung vom Auftragnehmer anhand der eingehenden Bestellkarten und der vorgegebenen Abholfristen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Sammlung dementsprechend durchzuführen. (3) Die Sammlung im Bringsystem an den Wertstoffhöfen richtet sich nach den vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Öffnungszeiten für den jeweiligen Wertstoffhof. Änderungen der Öffnungszeiten sind aufgrund veränderter Inanspruchnahme möglich. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis spätestens zum 01.12. des Vorjahres solche Änderungen der Öffnungszeiten im nächsten Kalenderjahr schriftlich mit. Darüber hinaus können kurzfristigere Änderungen der Öffnungszeiten einvernehmlich vereinbart werden. (4) Der Auftraggeber veröffentlicht die Tourenpläne und die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe (im Abfallkalender und im Internet). §7 Übergabe bzw. Entsorgung der gesammelten Abfälle (1) Der Auftragnehmer hat die im Holsystem gesammelten Abfälle zu den in der Leistungsbeschreibung benannten Übergabestellen unter Beachtung der angegebenen Öffnungszeiten zur weiteren Entsorgung anzuliefern. Satz 1 gilt bei der Sammlung von Papier und Pappe nur hinsichtlich des kommunalen Anteils, nicht aber des Anteils der Systembetreiber. Mögliche Veränderungen in Bezug auf die Übergabestelle Restabfall ab 01.06.2020 gemäß Leistungsbeschreibung sind zu beachten. (2) Die Beförderung und Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfallarten (außer Leichtverpackungen, Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Sperrabfall) ist Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Verwertung bzw. Beseitigung hat jeweils in zugelassenen und ordnungsgemäß betriebenen Anlagen zu erfolgen. Auf Aufforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jederzeit Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Anlagenbetriebes zu erteilen. Die Beförderung des von auf den Wertstoffhöfen erfassten Sperrabfalls bzw. von Papier und Pappe ist durch den Aufragnehmer zu den in der Leistungsbeschreibung benannten Übergabestellen zu gewährleisten. (3) Der Auftragnehmer führt ein Notifizierungsverfahren durch, wenn die Abfallbehandlung im Ausland vorgesehen ist. §8 Behälterbewirtschaftung und Beschaffung von Abfallsammelbehältern (1) Die Abfallbehälter sind im Eigentum des Auftraggebers (Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe). Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Abfallbehältern. Der Auftragnehmer erbringt die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen umfassenden Leistungen der Bewirtschaftung (Behälteränderungsdienst), insbesondere den Behältertausch und -ersatz bzw. -reparatur bei Beschädigung und Verlust. Neu angeschlossene Grundstücke sind mit Abfallbehältern durch den Auftragnehmer Seite 8 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 auszustatten. Die Leistung umfasst auch die Entsorgung nicht mehr gebrauchsfähiger Abfallbehälter durch den Auftragnehmer. (2) Mit dem Aufstellen neu beschaffter Behälter durch den Auftragnehmer gehen diese in das Eigentum des Auftraggebers über. (3) Durch den Auftragnehmer sind die Abfallcontainer 7 m³ für die Sammlung des Sperrabfalls zu beschaffen und bereitzustellen. (4) Dem Auftragnehmer obliegt zudem die Beschaffung und Bereitstellung der Container und weiteren zur Erfassung der an den Wertstoffhöfen anzunehmenden Abfallfraktionen erforderlichen Behältnisse nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, deren Instandhaltung und ggf. Ersatz bei Verschleiß oder Beschädigung. Diese Container bzw. Behältnisse verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und gehen nicht in das Eigentum des Auftraggebers zu Leistungsende über. §9 Betrieb, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Wertstoffhöfe (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit die von ihm hergerichteten Wertstoffhöfe (Grundstücke einschließlich Sozialgebäude bzw. Container für den Aufenthalt der Mitarbeiter, soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird nicht Eigentümer der Grundstücke, Gebäude und Bestandteile. Die Nutzung der Grundstücke zu anderen Zwecken als der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung ist untersagt. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Wertstoffhöfe stets im Einklang mit den dafür erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu betreiben. Die Genehmigungen werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Kopie spätestens zum 01.12.2017 ausgehändigt. (3) Der Auftragnehmer hat die Verkehrssicherungspflichten für die Grundstücke der Wertstoffhöfe wahrzunehmen und diese insbesondere gegen Zutritt und Zufahrt außerhalb der Öffnungszeiten zu sichern. (4) Die vom Auftraggeber übergebenen Gebäude, Grundstücke und Gegenstände, Gebäudeteile und Einrichtungen zur Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers werden von diesem stets schonend behandelt und in ordnungsgemäßem, betriebs- und verkehrssicherem Zustand gehalten. Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, die der Auftraggeber von der Verpflichtung zum Rückbau oder Zahlung von Wertersatz abhängig machen kann. (5) Soweit der Auftragnehmer Bedarf für darüber hinausgehende Reparatur- und Ersatzleistungen grundlegender Art feststellt, hat er den dafür bestehenden Bedarf dem Auftraggeber möglichst frühzeitig anzuzeigen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer Seite 9 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 ermächtigen, solche Arbeiten in Auftrag zu geben, wenn der Auftragnehmer hierfür ein Angebot eingeholt hat, dem der Auftraggeber zustimmt. (6) Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die Versorgung des Geländes und der Räumlichkeiten mit den notwendigen Betriebsmitteln wie Wasser, Strom, Licht und Wärme. Die Kosten für die Reinigung und weitere Kosten, welche z. B. der Sicherung des Geländes dienen, sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu tragen. (7) Zum Ende der Laufzeit des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, alle von ihm errichteten Anlagen und Einrichtungen sowie alle weiteren bereitgestellten Gegenstände vom Grundstück zu entfernen. Die Folgen unsachgemäßer und unpfleglicher Nutzung sowie andere schuldhaft verursachte Schäden an den Gebäuden und den weiteren Einrichtungen der Wertstoffhöfe hat der Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Der Wertstoffhof ist bei Vertragsende mindestens in dem Zustand dem Auftraggeber zu übergeben, in dem er bei Vertragsbeginn übernommen worden war. (8) Mit Leistungsbeginn übergibt der Auftraggeber eine Inventarliste über die zur Verfügung gestellten Grundstücke, Gebäude und sonstigen Einrichtungen der Wertstoffhöfe. Der Auftragnehmer hat unverzüglich zu prüfen, ob die in der Inventarliste aufgeführten Gegenstände mit den ihm überlassenen übereinstimmen. Beanstandungen sind bis zu Leistungsbeginn schriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen, anderenfalls gilt die Inventarliste als bestätigt und ist Vertragsgrundlage. Die Inventarliste dient zudem nach Vertragsende zur Überprüfung der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Rückgabe der Wertstoffhöfe einschließlich zur Verfügung gestellter Gebäude und Anlagen an den Auftraggeber. § 10 Gebühreneinzug (1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Gebührenerhebungen an den Wertstoffhöfen durch. Er vereinnahmt im Namen des Auftraggebers Gebühren bei der Annahme von gebührenpflichtigen Abfällen auf den Wertstoffhöfen sowie für den Verkauf von Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest nach Maßgabe der jeweiligen Gebührensatzung Erzgebirgskreis. Die vereinnahmten Gebühren überweist der Auftragnehmer monatlich an den Auftraggeber und übergibt dazu die jeweiligen Belege. (2) Der Auftragnehmer verwendet gegenüber den Nutzern der Wertstoffhöfe ausschließlich die vom Auftraggeber vorbereiteten Annahmequittungen/Gebührenbelege. Dem Auftragnehmer ist untersagt, statt der Gebühren für den Auftraggeber eigene Entgelte für die Annahme der Abfälle zu verlangen. (3) Der Auftragnehmer hat auf den Wertstoffhöfen eine Handkasse zu führen. Seite 10 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 § 11 Unterauftragnehmer (1) Der Auftragnehmer darf andere Unternehmen mit der Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen nur mit vorheriger, schriftlicher Anzeige beauftragen. Mit dem Antrag sind die notwendigen Nachweise über die Eignung des Unterauftragnehmers (einschl. des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) vorzulegen. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Zeit (mindestens 4 Wochen) zur Prüfung der Eignung eines Unterauftragnehmers einzuräumen. (2) Das Zustimmungserfordernis des Auftraggebers entfällt bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern, die der Auftragnehmer bereits in seinem Angebot benannt hat und deren Eignung bereits im Vergabeverfahren durch den Auftraggeber geprüft wurde. (3) Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung, wenn der neue, vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung vorgeschlagene, nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und unter Beachtung der Vorgaben des § 97 Abs. 4 Satz 4 GWB ermittelte Unterauftragnehmer für die von ihm zu erbringenden Leistungen die gleiche Eignung aufweist, wie sie von den Bietern im Vergabeverfahren nachzuweisen war. Mit den Unterauftragnehmern dürfen keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – vereinbart werden, als sie zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten. (4) Die Unterauftragnehmer haben die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend zu beachten. (5) Soweit der Auftragnehmer Unterauftragnehmer für die Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen einsetzt, hat der Auftragnehmer für das Handeln des Unterauftragnehmers in gleichem Umfang wie für sein eigenes Handeln zu haften. Der Auftragnehmer hat zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung das Handeln des Unterauftragnehmers zu überwachen. Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere zu gewährleisten, dass die Pflichten gemäß § 4 bis § 10 dieses Vertrages auch für den Leistungsteil der durch den Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen erfüllt werden. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass durch den Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergeben werden, es sei denn, der Auftraggeber hat einer Weitervergabe zuvor schriftlich zugestimmt. Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend. § 12 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, Kooperation und Kontrolle (1) Die Vertragsparteien benennen unverzüglich nach Zuschlagserteilung die für die Leistungserbringung verantwortlichen Ansprechpartner, die zur Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen befugt sind. Dies sind: Seite 11 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 für den Auftraggeber: ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ für den Auftragnehmer: ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Weitere Personen können im Einzelfall von den Vertragsparteien benannt werden. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, soweit dies die Leistung betrifft, einander gegenseitig über neue Gesetze, Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft zu informieren. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für Statistiken und Abfallbilanzen notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtskräftige Anordnungen der zuständigen Behörden, die seine Leistungserbringung betreffen, zu beachten. Der Auftraggeber teilt ihm den Inhalt solcher Anordnungen unverzüglich mit, falls diese ihm oder dem Landkreis gegenüber ergangen sind. (5) Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber über wesentliche die Leistungserbringung betreffende organisatorische Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis und stimmt sie einvernehmlich mit ihm ab. Der Auftraggeber kann das Einvernehmen verweigern, wenn beabsichtigte Maßnahmen den Interessen an einer geordneten Abfallentsorgung zuwiderlaufen. (6) Der Auftraggeber behält sich vor, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sowohl bei der Sammlung von Abfällen im Holsystem als auch bei der Annahme der Abfälle auf den Wertstoffhöfen sowie die Übergabe an den jeweiligen Übergabestellen bzw. Entsorgungsanlagen zu überprüfen. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, die Sammeltouren unangekündigt zu begleiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Überwachung eigenes Personal oder beauftragte Dritte einzusetzen. Er kann die Vorlage von für die Leistungserbringung erforderlicher Unterlagen vom Auftragnehmer verlangen. (7) Zur Sicherstellung einer geordneten Abfallentsorgung, insbesondere der Sammlung und des ordnungsgemäßen Betriebes der Wertstoffhöfe, kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer – auch mündlich – verbindliche Anordnungen treffen, insbesondere wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass sich der Auftragnehmer vertragswidrig verhält. Anordnungen mit fortdauernder Wirkung werden dem Auftragnehmer schriftlich erteilt bzw. es wird deren schriftliche Fassung nachgereicht. Seite 12 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 § 13 Pflichten des Auftragnehmers bei Leistungsstörungen (1) Ist die Sammlung im Holsystem aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Streiks, höhere Gewalt, kurzfristige behördliche Verfügungen usw.), nicht zur vorgesehenen Sammelzeit möglich, ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Gründen zu informieren. Über den geeigneten Weg der Mitteilung stimmen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach der Beauftragung ab. Die Sammlung ist möglichst am Folgetag, spätestens innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Dies gilt auch, wenn der Hinderungsgrund für die Sammlung erst nach Ende der Vertragslaufzeit wegfällt. Alternativ kann der Auftragnehmer mit dem nachfolgenden Auftragnehmer vereinbaren, dass dieser die Nachholung der Abfuhr vom Auftragnehmer übernimmt und der Auftraggeber diesen entsprechend vergütet. (2) In Straßen, die durch behördliche Anordnungen, z. B. durch Bauarbeiten, zeitweilig für den Verkehr gesperrt sind und in denen eine Sammlung im Holsystem mit Sammelfahrzeugen nicht möglich ist, erfolgt die Sammlung an der nächsten öffentlichen Straße, die mit dem zum Einsatz kommenden Sammelfahrzeug erreichbar ist. Zum zeitweiligen Bereitstellungsplatz für die Abfallbehälter und den Standplatz Sperrabfall stimmen sich der Auftraggeber, der Auftragnehmer, der Baulastträger sowie das/der verantwortliche Bauunternehmen/-betrieb rechtzeitig ab. (3) Soweit der Auftragnehmer auf Mängel bei der Sammlung oder Beanstandungen bei der Durchführung der Leistung hingewiesen wird (z. B. auch durch Anschlusspflichtige/Abfallerzeuger), hat der Auftragnehmer dem unverzüglich nachzugehen, etwaige Mängel sofort abzustellen und den Auftraggeber – soweit erforderlich – zu informieren. (4) Beim Ausfall von Sammelfahrzeugen oder sonstigen Betriebsstörungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich für Ersatz zu sorgen und Ersatzfahrzeuge oder sonstige Technik auf eigene Kosten einzusetzen. Der reibungslose Ablauf der Sammlung und Abfallentsorgung darf hierdurch nicht gefährdet werden. Nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann sich der Auftragnehmer in solchen Fällen, zur Erfüllung der ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen, Dritter bedienen. Etwaige Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt. Die generelle Pflicht zur Information der Anschlusspflichtigen obliegt dem Auftragnehmer. (5) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm betriebenen Wertstoffhöfe personell so besetzt sind, dass die volle Funktionsfähigkeit der Wertstoffhöfe gewährleistet ist. Bei Ausfall von Mitarbeitern hat der Auftragnehmer unverzüglich für geschulten und eingewiesenen Ersatz zu sorgen. (6) Erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, so setzt der Auftraggeber unbeschadet seiner übrigen gesetzlichen Ansprüche dem Auftragnehmer einmalig schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Ist bei schwerwiegenden Betriebsstörungen beim Auftragnehmer nicht mehr sichergestellt, dass der Auftragnehmer seinen Aufgaben zur Vertragserfüllung nachkommen kann und erfüllt der Auftragnehmer Seite 13 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 auch auf eine Aufforderung mit angemessener Fristsetzung des Auftraggebers seine Pflichten nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, etwaige unaufschiebbare Maßnahmen selbst durchzuführen oder zu veranlassen. Einer Nachfristsetzung bedarf es davor nicht, wenn der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder öffentliche Interessen der Aufgabenerfüllung keinen weiteren Aufschub zulassen. Falls die Leistungsstörung vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftraggeber nach Selbsteintritt oder entsprechender Veranlassung den ihm entstandenen Schaden vom Auftragnehmer ersetzt verlangen. (7) Im Übrigen gelten für den Fall von Leistungsstörungen die Bestimmungen des BGB. § 14 Haftung und Versicherungsschutz (1) Der Auftragnehmer hat alle zur Durchführung der ihm obliegenden Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in voller Eigenverantwortung zu treffen. (2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten sowie für alle von ihm und seinen Unterauftragnehmern verursachten Schäden. Dies gilt auch bei Auswahlverschulden. (3) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Kosten oder Schadenersatzforderungen, die durch eine nicht pflichtgemäße Erfüllung der Leistungen, mit denen der Auftragnehmer beauftragt wurde, entstehen, frei. Wird dem Auftraggeber nachträglich bekannt, dass der Auftragnehmer wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen hat und macht der Auftraggeber deswegen von seinem Recht zur Kündigung des Vertrages Gebrauch, ist ihm der Auftragnehmer zum Ersatz aller infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung und etwaiger Neuausschreibung entstehenden Mehrkosten verpflichtet. (4) Der Auftragnehmer sorgt während der Vertragslaufzeit für einen ausreichenden Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 300.000 € für jeden Einzelfall für das Einzellos. Bei Zuschlag auf beide Lose muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf beide Lose insgesamt 5.600.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung hat bei Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche bei Auswahlverschulden zu decken. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Haftpflichtversicherung und die seiner Unterauftragnehmer während der gesamten Dauer der Beauftragung aufrechterhalten bleiben. Seite 14 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 § 15 Sicherheitsleistung (1) Unverzüglich, jedoch bis spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber gem. § 18 VOL/B Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen in Höhe von 3 % der für die Grundlaufzeit des Vertrages (vgl. § 17 dieses Vertrages) geltenden Bruttoauftragssumme zu leisten. Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Multiplikation des Bruttoangebotspreises (=Bruttogesamtwertungspreis nach Maßgabe der Preisblätter), mit der Vertragslaufzeit von sechs Jahren (ohne Verlängerungsoptionen). Erlöse sind nicht zu berücksichtigen. Die Sicherheitsleistung beträgt mithin für (Los 1)TTTTT.. / für(Los 2) TTTTT.. . (2) Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers geleistet werden. (3) Bei Wahl einer Bürgschaft gibt der Auftraggeber bei Beendigung des Vertrages dem Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde erst nach Nachweisführung der vollständig erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zurück. Die Kosten für die Bürgschaft hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf jeweils eines Jahres der Vertragslaufzeit und bei Nachweis der in diesem Zeitraum vollständig erbrachten Leistung berechtigt, die Bürgschaft mit einer Bürgschaft, welche um die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit nicht mehr anfallende Bruttoauftragssumme reduziert ist, auf seine Kosten auszutauschen. Der Auftragnehmer hat diese Bürgschaft dem Auftraggeber vorzulegen und die ordnungsgemäße Berechnung der Höhe der reduzierten Bürgschaftssumme nachzuweisen. Alternativ kann die Bürgschaft für jedes Jahr der Leistungserbringung getrennt (Gesamtsicherheitsleistung in 6 Einzelbürgschaften) hinterlegt werden. Nach Ablauf eines Jahres kann eine Einzelbürgschaft zurückgenommen werden. Bei optionaler Vertragsverlängerung müssen Bürgschaften für mindestens 2 Leistungsjahre hinterlegt werden. Bei Wahl der Sicherheitsleistung durch Hinterlegen in Geld gibt der Auftraggeber nach Ablauf jeweils eines Jahres und bei Nachweis der vollständig erbrachten Leistung in diesem Zeitraum die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit zu reduzierende Summe des hinterlegten Betrages frei. Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Berechnung der Reduzierung der Sicherheitsleistung nachzuweisen. Die Kosten für die Hinterlegung hat der Auftragnehmer zu tragen. (4) Sollte der Vertrag über den 31.12.2023 bzw. 31.12.2025 verlängert werden, hat der Auftragnehmer unverzüglich, jedoch bis spätestens 18 Tage nach Erhalt des Vertragsverlängerungsschreiben des Auftraggebers, dem Auftraggeber Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen in Höhe von 3 % der für die weitere Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen) zu leisten. Die Bruttoauftragssumme ist aus einer Multiplikation des Bruttoangebotspreises pro Jahr (nach Maßgabe der Preisblätter) mit der weiteren Vertragslaufzeit von zwei Jahren zu ermitteln. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen. Seite 15 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 § 16 Vergütung/Preisanpassung (1) Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer jeweils nach Rechnungslegung eine Vergütung nach Maßgabe der im Angebot gebotenen und ggf. nach dieser Vorschrift angepassten Preise, wie unter Zuhilfenahme des jeweiligen Preisblattes, als Bestandteil des Angebotes, ermittelt. Die Preisblätter sind Bestandteil des Vertrages. Bei Rechnungslegung ist den im Preisblatt gebotenen Netto-Preisen (mit Ausnahme der Erlöse) jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Erlöse und Preise sind in der Rechnung gesondert auszuweisen. (2) Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach folgenden Bestandteilen: 1. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem: dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 1.1 Preisblatt) dem Leerungspreis pro Leerung der Restabfallbehälter (unterteilt nach Behältergrößen), der mitgenommenen Restabfallsäcke und den tatsächlich pro Jahr festgestellten Leerungen/Anzahl mitgenommener Restabfallsäcke (Pos. 1.2.1 – 1.2.4 Preisblatt) 2. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem: dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 2.1 Preisblatt) dem Leerungspreis pro Leerung der Bioabfallbehälter und den tatsächlich pro Jahr festgestellten Leerungen (Pos. 2.2.1 Preisblatt) dem Preis pro Wäsche für die Behälterwäsche der Bioabfallbehälter und den tatsächlich pro Jahr gewaschenen Bioabfallbehältern (Pos. 2.2.2 Preisblatt) dem Preis pro Tonne (Mg) für Sammeln/Befördern und Verwertung der Weihnachtsbäume und der tatsächlich pro Jahr erfassten und verwerteten Menge Weihnachtsbäume (in Mg) (Pos. 2.3 Preisblatt) 3. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von kommunalem Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem (Los 1: Variante A oder B nach Wahl des Auftragnehmers): dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von kommunalem Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 3.1 Preisblatt) dem mengenabhängigen Sammelpreis pro Tonne (Mg) für kommunales Papier und Pappe und der tatsächlich pro Jahr erfassten Menge kommunales Papier und Pappe (in Mg) (Pos. 3.2 Preisblatt) 4. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem: dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem (Pos. 4.1 Preisblatt) dem Sammelpreis pro Bestellkarte für Sperrabfall im Holsystem und den tatsächlich pro Jahr abgearbeiteten Bestellkarten (Pos. 4.2 Preisblatt) dem Sammelpreis pro Abfallcontainer 7 m³ für Sperrabfall und den tatsächlich pro Jahr abgefahrenen Abfallcontainern 7 m3 (Pos. 4.3 Preisblatt) Seite 16 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 dem Sammelpreis pro Vorgang der Sammlung von Haushaltsgroßgeräten und den tatsächlich pro Jahr durchgeführten Vorgängen (Pos. 4.4 Preisblatt) 5. Vergütung der Leistung Behälteränderungsdienst inkl. Gestellung, Abzug und Tausch von Behältern; Reparatur von Behältern, Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und sonstigen Leistungen: dem Pauschalpreis pro Jahr für den Behälteränderungsdienst entsprechend dem zutreffenden Behälterkorridor (Festlegung des Behälterkorridors: alle bei den Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter für Restabfall, Bioabfall und Papier und Pappe zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres) (Pos. 5.1 – 5.7 Preisblatt) 6. Vergütung der Leistung Rückedienste: dem Vorgang des Transportes der Abfallbehälter (2-Rad für Restabfall, Bioabfall und Papier und Pappe) unterteilt nach Entfernungen und den tatsächlich pro Jahr durchgeführten Vorgängen (Pos. 6.1 – 6.3 Preisblatt) 7. Vergütung der Leistung Betrieb der Wertstoffhöfe: dem Preis pro Stunde für den Betrieb der Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern sowie weiterer Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung, ...) und den tatsächlich im Jahr geöffneten Stunden der Wertstoffhöfe (Pos. 7.1 Preisblatt) dem mengenabhängigen Preis pro Tonne (Mg) für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen – getrennt nach Abfallarten – und den tatsächlich pro Jahr verwerteten/beseitigten Mengen (Mg) ((Los 1) Pos. 7.2.1 – 7.2.13 Preisblatt; (Los 2) Pos. 7.2.1 – 7.2.8 Preisblatt) (3) Der Auftragnehmer legt jeweils bis zum 15. des Folgemonats Rechnung für den Vormonat über die Vergütung nach Absatz 2. Im Einzelnen sind bei Rechnungslegung die Nachweise beizulegen, die im Vormonat über die erbrachten Leistungen zu führen waren. Die erforderlichen Nachweise sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. (4) Die Mengen- und Leerungsdaten müssen sich jeweils auf den Monat, für den Rechnung gelegt wird, beziehen. Die Grund- und Pauschalpreise werden monatlich zu 1/12 des Jahrespreises abgerechnet. Auch hierüber legt der Auftragnehmer Rechnung. Die Jahresschlussrechnung unter Einbezug der Monatsrechnungen und des Abgleichs aller Mengen und Leerungsdaten einschließlich aller Nachweise hat bis zum 31.01. des Folgejahres zu erfolgen. Die Vergütung und die Erlösauskehr werden 21 Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig. § 16 a Anpassung der Vergütung für Sammelleistungen sowie Betrieb der Wertstoffhöfe (1) Eine Anpassung der Vergütung der verschiedenen Sammelleistungen aufgrund von Kostensteigerungen oder -senkungen findet nach den nachfolgenden Bedingungen statt. Eine Anpassung der Vergütung nach § 2 Nr. 3 VOL/B bleibt unabhängig davon zulässig. (2) Für die Vergütung steht dem Auftragnehmer aufgrund von Kostensteigerungen oder -senkungen durch Anpassung der jeweiligen Preise auf Grundlage von Veröffentlichungen zu Kosten- und Preisentwicklungen in den Bereichen „Lohn- und Seite 17 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 Lohnnebenkosten“, „Dieselkraftstoffe“ und „Lastkraftwagen mit Selbstzündung“ erstmalig zum 01.01.2021 ein Recht zum Eintritt in Verhandlungen zur Anpassung der Vergütung für die Leerungspreise für die Restabfallbehälter/-säcke (Pos. 1.2.1 – 1.2.4) Preisblatt den Leerungspreis für die Bioabfallbehälter, den Preis für die Behälterwäsche der Bioabfallbehälter und den Preis für Sammeln/Befördern und Verwertung der Weihnachtsbäume (Pos. 2.2.1 – 2.3 Preisblatt) den mengenabhängigen Leerungspreis für Papier und Pappe (Pos. 3.2 Preisblatt) den Preis für Sammeln/Befördern von Sperrabfall über Sperrabfallkarte im Holsystem, den Preis für Sammeln/Befördern von Sperrabfall über Abfallcontainer 7 m³ und den Preis für Sammeln/Befördern von Haushaltsgroßgeräten im Holsystem (Pos. 4.2 – 4.4 Preisblatt) den Preis für den Behälteränderungsdienst (Pos. 5.1 – 5.7 Preisblatt je Korridor) den Preis für die Rückedienste (Pos. 6.1 – 6.3 Preisblatt) den Preis für den Betrieb des Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern sowie weiterer Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung,T) (Pos. 7.1 Preisblatt) zu. (3) Die Anpassung der Preise kann vom Auftragnehmer und Auftraggeber jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres mit Wirkung zum 1. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres – erstmalig zum 01.01.2021 – schriftlich verlangt werden, wenn sich der jeweilige Preis der Leistungen um mehr als 5 % des aktuellen Gesamtpreises gegenüber dem jeweils vereinbarten Preis (Pn zu P0), auf Grundlage der folgenden Wertsicherungsformel, verändert: L K F Pn = P0 ⋅ 0,3 + 0,7 * (0,6 ⋅ 1 + 0,2 ⋅ 1 + 0,2 ⋅ 1 ) L0 K0 F0 mit Pn Preis zur Ermittlung der Kostensteigerung und als Grundlage Preisverhandlung/Anpassung (Berechnung bis zur dritten Dezimalstelle) für die P0 Preis zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns (01.01.2018) bzw. Preis der jeweils letzten Anpassung L1 Tarifvergütung für Arbeitnehmer (eingestellt ab dem 01.02.2011) der „Vergütungsgruppe 5 – Ost“ (Eckvergütungsgruppe) des Durchschnitts der Stufen 1 bis 5 des Bundes-Entgelttarifvertrages (BETV) zwischen dem BDE und der ver.di, inklusive anteiligen Einmalzahlungen, anteiligen Jahressonderzahlungen u. a. zum 01. Juni des Jahres, in dem die Anpassung begehrt wird L0 Tarifvergütung für Arbeitnehmer (eingestellt ab dem 01.02.2011) der „Vergütungsgruppe 5 – Ost“ (Eckvergütungsgruppe) des Durchschnitts der Stufen 1 bis 5 des Bundes-Entgelttarifvertrages (BETV) zwischen dem BDE und der ver.di, inklusive anteiligen Einmalzahlungen, anteiligen Jahressonderzahlungen u. a. festgelegten Leistungen zum 01. Januar 2018 bzw. zum 01. Januar des Jahres des letzten Anpassungsverlangens Seite 18 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 K1 Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher (GP-Nr. 19 20 26 005 2, Lfd. Nr. 175 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes ab 01. Juni des Vorjahres bis 31. Mai des Jahres, in dem die Anpassung begehrt wird K0 Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselkraftstoff bei Abgabe an Großverbraucher (GP-Nr. 19 20 26 005 2, Lfd. Nr. 191 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 bzw. vom 01. Januar des Vorjahres bis zum 31. Dezember des Jahres der letzten Anpassung F1 Index des Statistischen Bundesamtes für Lastkraftwagen mit Selbstzündung (GP-Nr. 29 10 41, Lfd. Nr. 570 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes ab 01. Juni des Vorjahres bis 31. Mai des Jahres, in dem die Anpassung begehrt wird F0 Index des Statistischen Bundesamtes für Lastkraftwagen mit Selbstzündung (GP-Nr. 29 10 41, Lfd. Nr. 570 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 bzw. vom 01. Januar des Vorjahres bis zum 31. Dezember des Jahres der letzten Anpassung (4) Hat nach der Formel keine Steigerung um mindestens 5 % stattgefunden, ist eine Preisanpassung nicht möglich. Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn nachvollziehbar belegt wird, dass sich auch die tatsächlichen Kosten des Auftragnehmers um mindestens 5 % erhöht haben. Die Preisanpassung erfolgt maximal in der Höhe, wie sich der neue Preis anhand der Indizes gemäß Wertsicherungsformel berechnet. Die Preisanpassung ist durch denjenigen Vertragspartner zu belegen, der die Preisanpassung verlangt hat, und nachvollziehbar zu begründen. Zur Anpassung weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnbescheinigungen zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns und zum Zeitpunkt des Preisanpassungsverlangens des bei der Leistungserbringung eingesetzten Personals nach, dass tatsächlich gegenüber dem Vergleichszeitpunkt erhöhte Löhne gezahlt werden. Errechnet sich anhand der tatsächlich nachgewiesen Kostenänderungen beim Auftragnehmer ein Preis, welcher unterhalb des über die unter Absatz 3 aufgeführten Indizes berechneten Preises liegt, wird die Preisanpassung nur in Höhe der nachgewiesenen Kostenänderungen gewährt. (5) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens seine Urkalkulation für (Los 1) / (Los 2) zur Aufbewahrung übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit die Urkalkulation nur im Streitfall und zur Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen zu öffnen. Im Übrigen wird der Auftraggeber die Urkalkulation streng vertraulich behandeln und nach Vertragsende vernichten. (6) Zur Prüfung der Steigerung der tatsächlichen Kosten sind in der Urkalkulation detaillierte Angaben zu diesen Kostengruppen und deren Einrechnung in die Vergütungsbestandteile erforderlich. Lassen sich der Urkalkulation entgegen den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen keine ausreichend aussagekräftigen Daten entnehmen, ist eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nicht möglich. Für die Vergleichsrechnung ist in der Urkalkulation der ursprüngliche Preis in die Preisbestandteile aufzuschlüsseln. (7) Von ihrem Aufbau her hat die Urkalkulation den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts, insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 70 G v. Seite 19 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 8.12.2010 BGBl. I S. 1864, i.V.m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten als Anhang zur VO PR 30/53), zu entsprechen. Die Kostenermittlung des Auftragnehmers muss demnach mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich in der Urkalkulation mindestens Angaben zum Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen Teilleistungen benötigten Mitarbeiter und leitenden Angestellten) und der entsprechenden Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten) je Position, entnehmen lassen. Zudem sind Entsorgungsleistungen (z. B. von Dritten) gesondert auszuweisen. (8) Bei der Preisanpassung bildet die prozentuale Veränderung nach der o. g. Formel die äußerste Grenze für die Erhöhung der Entsorgungspreise. Der erstmalige Verhandlungsbedarf zur Anpassung der Vergütung ab 01.01.2021 ist vom Auftragnehmer spätestens bis zum 30.06.2020 anzumelden. Er muss Angaben zur erstrebten Höhe der Vergütung machen und die für die Nachprüfung der Anpassung erforderlichen nachvollziehbaren Unterlagen und Begründungen enthalten. Daran anschließend finden, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Verhandlungen über die Anpassung des Preises statt. Nach erfolgter Einigung wird die Vergütung entsprechend angepasst. (9) Die angepasste Vergütung gilt mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren. Grundlage für ein weiteres Anpassungsverlangen sind die jeweiligen Werte des Jahres der letzten Preisanpassung (diese werden bei Neuberechnung mit 100 % angesetzt). Die Kosten müssen sich nach der Berechnungsformel im Vergleich zur letzten Anpassung mindestens um 5 % erhöht haben. Es sind jeweils wiederum die tatsächlichen Kostensteigerungen des Auftragnehmers nachzuweisen. Das Anpassungsverlangen für das Folgejahr ist der anderen Vertragspartei jeweils spätestens bis zum 30. Juni des Jahres – dort eingehend – zuzuleiten. § 16 b Anpassung der Vergütung der Grundpreise sowie der Preise für Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen (1) Keiner Anpassung aufgrund von Preisänderungen unterliegen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 folgende Leistungen: der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 1.1 Preisblatt) der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 2.1 Preisblatt) der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 3.1 Preisblatt) der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem (Pos. 4.1 Preisblatt) die mengenabhängigen Preise pro Tonne (Mg) für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen ((Los 1) Pos. 7.2.1 – 7.2.13 Preisblatt; (Los 2) Pos. 7.2.1 – 7.2.8 Preisblatt) Seite 20 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 Die Grundpreise und mengenabhängigen Preise pro Tonne (Mg) für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen können nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst werden. Die Vertragsparteien können frühestens für die mengenabhängigen Preise ab dem 01.01.2024 einen Eintritt in Verhandlungen über deren Anpassung verlangen. (2) Für eine Anpassung der Grundpreise durch den Auftragnehmer muss anhand der Urkalkulation dargestellt werden, dass sich die Kosten für die Grundpreise im Vergleich zu den Kosten des Angebots um mehr als 5 % erhöht haben. Für eine Anpassung der mengenabhängigen Preise durch den Auftragnehmer muss anhand der Urkalkulation dargestellt werden, dass sich die Kosten für die Behandlung der Abfälle im Vergleich zu den Kosten des Angebotes um mehr als 20 % erhöht – bzw. bei Erlösen um 20 % reduziert – haben. In diesem Fall findet unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung eine Anpassung der mengenabhängigen Preise nach billigem Ermessen statt. (3) Verhandlungsbegehren sind durch die Vertragsparteien bis zum 31.05.2022 anzukündigen. Es müssen Angaben zur erstrebten Höhe der Anpassung gemacht werden, die eingereichten Unterlagen müssen nachprüfbar sein. Daran anschließend finden Verhandlungen über die Anpassung statt, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Nach Einigung wird der jeweilige mengenabhängige Preis für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen angepasst. Die Anpassung erfolgt einmalig und gilt dann auch für den Fall, dass durch den Auftraggeber die Verlängerungsoption in vollem Umfang (2*2 Jahre) gezogen wird. § 17 Vertragsdauer (1) Der Vertrag wird für eine Grundlaufzeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2023 geschlossen. Die vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zur Vorbereitung der Leistung (z. B. Erstellung und Übergabe Tourenplan, Nachweis Funktionsfähigkeit Identsystem) beginnen bereits vor dem 01.01.2018. (2) Der Vertrag verlängert sich jeweils maximal zweimal um jeweils 2 Jahre, soweit der Auftraggeber dies mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 (für eine Verlängerung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025) bzw. bis zum 31.12.2024 (für eine Verlängerung vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027) schriftlich anzeigt (einseitige Verlängerungsoption). § 18 Vertragsstrafen (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden durch den Auftraggeber geltend gemachten schuldhaften Verstoß gegen die nachfolgenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe an den Auftraggeber zu zahlen. Er verpflichtet sich zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird, es sei denn, dass er den Verstoß weder kannte noch kennen musste. Eine Vertragsstrafe entsteht nach Satz 1 für jeden schuldhaften Verstoß gegen die folgenden Pflichten: Seite 21 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 a) Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährleistung derjenigen Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen, die durch Tarifverträge, an die das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist, vorgeschrieben sind (1.000,00 € pro Mitarbeiter und Monat, in dem kein entsprechender Lohn gezahlt wird). b) Verstoß gegen die Vertragspflichten gemäß Unterauftragnehmereinsatz (2.000,00 € pro Verstoß). Leistungsbeschreibung beim c) Verstoß gegen die Pflicht zur Annahme ausschließlich der vom Auftraggeber vorgegebenen Abfälle an den Wertstoffhöfen (500,00 € pro Verstoß). d) Verstoß gegen die Pflicht, keine anderen Abfälle gemeinsam mit den Abfällen für den Auftraggeber zu sammeln bzw. zu befördern (Ausnahme systempflichtige PPKVerkaufsverpackungen) (1.000,00 € pro Verstoß). e) Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Gebührenerhebung an den Wertstoffhöfen (500,00 € pro Verstoß). f) Verstoß gegen die Pflicht zur Nachholung unterbliebener Sammlungen (100,00 € pro Verstoß). g) Verstoß gegen die Pflicht zur Behälteraufstellung bzw. zum Behältertausch innerhalb der vorgeschriebenen 14 Werktage (50,00 € pro Verstoß). h) Verstoß gegen die Pflicht der Vorlage des Tourenplans für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres (250,00 € pro Verspätungstag). i) Verstoß gegen die Pflicht zur Leistungsausführung innerhalb der vom Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 gesetzten Fristen (für jeden Werktag der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen, nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag) Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der durchschnittlichen rechnerischen Vergütung der betroffenen Positionen der Preisblätter im Angebotsschreiben pro Tag in den letzten 3 Kalendermonaten. Die Vertragsstrafen dürfen kumuliert pro Jahr einen Betrag von 5 % der gesamten jährlichen Vergütung nicht überschreiten. Die Vergütung wird aus den durch den Auftragnehmer berechneten und angebotenen Kosten für die abfallwirtschaftliche Leistung ohne eventuelle Rückvergütungen entsprechend der Urkalkulation des Auftragnehmers berechnet. Für den Fall des Fälligwerdens der Vertragsstrafe ist der Auftraggeber berechtigt, die Urkalkulation zur Berechnung zu öffnen.) j) Verstoß gegen die in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung (Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems) genannten Pflichten des Auftragnehmers (250,00 € pro Verstoß) (2) Hat sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 % derjenigen Bruttoauftragssumme, die er bis zu dem Zeitpunkt des Nachweises dieser Beteiligung bereits an den Auftragnehmer als Entgelt gezahlt hat. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch die Beteiligung an der unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung dem Auftraggeber entstanden ist. Weiterhin bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt. Seite 22 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 (3) Vertragsstrafen nach Abs. 1 bis 2 dürfen innerhalb eines Jahres insgesamt 5 % der BruttoAuftragssumme des betreffenden Jahres nicht überschreiten. Die Vertragsstrafe ist auf etwaig entstandene Schadensersatzansprüche anzurechnen. Für die Vertragsstrafe gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 339 bis 341 BGB. (4) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich und unter Angabe der sie auslösenden Gründe zu erfolgen. In dem Schreiben ist die Höhe der Vertragsstrafe zu begründen und zu berechnen. Sie kann bis zu sechs Monate nach Kenntnis von den die Vertragsstrafe begründenden Umständen auch dann verlangt werden, wenn der Auftraggeber sie sich bei der Entgegennahme der Leistung nicht vorbehalten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben von der Geltendmachung der Vertragsstrafe – unter gleichzeitiger Anrechnung derselben – unberührt. (5) Sollte eine Vertragsstrafe nach Abs. 1 bis 4 im Einzelfall unverhältnismäßig sein, kann der Auftragnehmer in entsprechender Anwendung von § 343 BGB die Herabsetzung verlangen. § 19 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden durch a) den Auftraggeber, 1. wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen trotz zweimaliger Abmahnungen des Auftraggebers bezogen auf ein und dasselbe Ereignis nicht nachkommt. Die Abmahnungen haben schriftlich zu erfolgen; zwischen ihnen muss mindestens ein Zeitraum von 2 Wochen liegen; 2. wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung vom Auftragnehmer beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist; 3. wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat; 4. wenn dem Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb oder andere behördliche Bestätigungen oder Genehmigungen, die seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder seine Zuverlässigkeit belegen und die vom Auftraggeber im Vergabeverfahren als Nachweis derselben gefordert wurden, entzogen werden. b) durch den Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden unstrittigen Zahlungsverpflichtung trotz zweifacher Mahnung länger als einen Monat in Verzug ist (Abs. 1 Ziff. 1. gilt entsprechend); c) beide Vertragsparteien 1. bei Vorliegen höherer Gewalt, deren Einwirkung sich so gestaltet, dass nach billigem Ermessen einem der beiden Vertragspartner die Aufrechterhaltung des Vertrages auf Dauer nicht zugemutet werden kann oder Seite 23 Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2 2. aus einem sonstigen wichtigen Grund. (2) Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erfolgen. § 20 Schlussbestimmungen (1) Die Gültigkeit dieses Vertrages wird durch eine etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche zu ersetzen, die den ursprünglich gewollten Erfolg herbeiführen. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, hätten sie diese Angelegenheit im Vorhinein bedacht. In Zweifelsfällen ist für die Auslegung des Vertrages der in den gesamten Vergabeunterlagen zum Ausdruck kommende Wille des Auftraggebers als ausschlaggebend. (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, stets vertrauensvoll und im Sinne einer bestmöglichen Vertragserfüllung zusammen zu arbeiten. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind auch nicht zulässig. § 21 Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stollberg. § 22 Inkrafttreten, Vertragsurkunde (1) Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. (2) Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers eine gesonderte Vertragsurkunde unterzeichnen. Seite 24 Kennzettel für Angebotsumschlag Umschlag bitte nicht öffnen! Angebot der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten! Ausschreibende Stelle: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) Schlachthofstr. 12, 09366 Stollberg Absender (Bieter): ……………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… Angebot für: Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS Los 1 – Entsorgungsgebiet Ost Los 2 – Entsorgungsgebiet West Maßnahmennummer: Einreichungstermin: GSL/01/2017 02.02.2017, 12:00 Uhr Vom Auftraggeber auszufüllen! Eingang des Angebotes am ………………………………… Laufende Nummer des Angebotes …………………….. ……………… Uhr
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