öffnen - Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Teil I
Bewerbungsbedingungen
betreffend
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
im offenen Verfahren
gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST
Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST
Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
1
Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (nachfolgend ZAS genannt)
beabsichtigt, die in den nachfolgenden Vergabeunterlagen genau bezeichneten
Entsorgungsdienstleistungen nach Maßgabe folgender Bedingungen zu vergeben.
Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus:
Teil I:
Bewerbungsbedingungen (vorliegender Text),
Teil II:
Angebotsschreiben, in das auch die Preise einzutragen sind, nebst
auszufüllender Formulare,
Teil III:
Leistungsbeschreibung,
Teil IV:
Besondere Vertragsbedingungen und
Angebotskennzettel.
Diese Unterlagen sind verbindliche Bestandteile dieser Ausschreibung. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
2
Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
2.1 Ausgeschriebene Leistungen und Losbildung
Die ausgeschriebenen Leistungen unterteilen sich in die zwei Territoriallose:
Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST
Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet WEST
Die ausgeschriebenen Leistungen werden wie folgt näher beschrieben:
2.1.1 Sammlung, Beförderung und zum Teil Verwertung von Abfällen inklusive
weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von
Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1)
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240 und
1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 15.200 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca. 1.700 Mg/a),
Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 5.400 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a
Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 2.300 Mg/a) und Haushaltsgroßgeräte im
haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises.
Bei Restabfall und Bioabfall können zukünftig ggf. auch kleinere Abfallbehälter zum Einsatz
kommen. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14-täglichen Regelturnus. Bioabfälle
werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von Dezember–März 14-täglich
gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4-wöchentlich gestaltet. Bei allen drei
behältergestützten Sammlungen gibt es auch Abweichungen vom Regelturnus. Der
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Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand
der Leistung.
Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels
Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung
Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an
Übergabestellen dem ZAS zu übergeben.
Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet
OST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten
Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem. Für die im Bringsystem
erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräten,
Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine
Verwertung/Beseitigung durchzuführen.
2.1.2 Sammlung, Beförderung und zum Teil Verwertung von Abfällen inklusive
weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von
Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST (Los 2)
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240,
und 1.100 Liter; Säcke 70 l; ca. 13.100 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120 Liter; ca.
5.300 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240 und 1.100 Liter; ca. 6.300 Mg/a gesamt), ca.
20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall (ca. 2.500 Mg/a) und Haushaltgroßgeräte im
haushaltsnahen Holsystem für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST des
Erzgebirgskreises. Bei Restabfall und Bioabfall können zukünftig ggf. auch kleinere
Abfallbehälter zum Einsatz kommen. Die Sammlung erfolgt für Restabfälle in einem 14täglichen Regelturnus. Bioabfälle werden im Zeitraum April–November wöchentlich und von
Dezember–März 14-täglich gesammelt. Der Regelturnus der Papiersammlung ist 4wöchentlich gestaltet. Bei allen drei behältergestützten Sammlungen gibt es auch
Abweichungen vom Regelturnus. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der
Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels
Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung
Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Die gesammelten Abfälle sind an
Übergabestellen dem ZAS zu übergeben.
Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet
WEST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus
privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem. Für die im
Bringsystem erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und
Elektronikaltgeräten, Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine
Verwertung/Beseitigung durchzuführen.
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im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
2.2 Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstraße 12
D-09366 Stollberg
2.3 Leistungsort
Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind im bzw. für das gesamte Entsorgungsgebiet OST
(Los 1) und /oder im bzw. für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST (Los 2) des
Erzgebirgskreises zu erbringen. Die für die Verwertung/Beseitigung eingesetzten Anlagen
müssen sich nicht in den Entsorgungsgebieten OST und WEST befinden.
2.4 Leistungszeitraum
Die Leistungszeiträume sind wie folgt definiert:
Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST vom
01.01.2018–31.12.2023 (6 Jahre)
Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet WEST vom
01.01.2018–31.12.2023 (6 Jahre)
Verlängerungsoptionen:
Es besteht die Option der einseitigen Verlängerung der Verträge durch den ZAS der Lose 1
und 2 zweimalig um zwei Jahre. Die Verlängerung der Verträge ist durch den ZAS mit einem
einjährigen Vorlauf zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 bzw.
31.12.2024 schriftlich anzuzeigen.
2.5 Sicherheitsleistung
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des
Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 6 Wochen nach Vertragsschluss zu leisten ist:
 3 % des prognostizierten Bruttoauftragswertes.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
In den Besonderen Vertragsbedingungen ist auch die Berechnung des Bruttoauftragswertes
definiert.
Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch unbefristete Bürgschaft
eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens
über
den
Europäischen
Wirtschaftsraum
oder
Mitglied
des
WTODienstleistungsübereinkommens
(GATS)
ist,
zugelassenen
Kreditinstituts
oder
Kreditversicherers geleistet werden.
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Bei Wahl einer Bürgschaft gibt der ZAS bei Beendigung des Vertrages dem AN die
Bürgschaftsurkunde erst nach Nachweisführung der vollständig erbrachten Leistung durch
den AN gegenüber dem ZAS zurück. Die Kosten für die Bürgschaft hat der AN zu tragen.
Der AN ist berechtigt, bei Nachweis der vollständig erbrachten Leistung nach Abrechnung
jeweils eines Jahres der Vertragslaufzeit die Bürgschaft mit einer Bürgschaft, welche um die
für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit nicht mehr anfallenden Bruttoauftragssumme
reduziert ist, auszutauschen. Der AN hat diese Bürgschaft dem ZAS vorzulegen und die
ordnungsgemäße Berechnung der Höhe der reduzierten Bürgschaftssumme nachzuweisen.
Alternativ kann die Bürgschaft für jedes Jahr der Leistungserbringung getrennt hinterlegt
(Gesamtsumme hinterlegt in 6 Einzelbürgschaften) werden. Nach Ablauf eines Jahres kann
eine Einzelbürgschaft zurückgenommen werden. Bei optionaler Vertragsverlängerung
müssen mindestens Bürgschaften für 2 Vertragsjahre hinterlegt sein.
Bei Wahl der Sicherheitsleistung durch Hinterlegen in Geld gibt der ZAS bei Nachweis der
vollständig erbrachten Leistung nach Ablauf jeweils eines Jahres die für die bereits
abgelaufene Vertragslaufzeit zu reduzierende Summe des hinterlegten Betrages frei. Der AN
hat die ordnungsgemäße Berechnung der Reduzierung der Sicherheitsleistung
nachzuweisen. Die Kosten für die Hinterlegung hat der AN zu tragen.
3
Hinweise zum Vergabeverfahren
3.1 Bezeichnungen
Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen
als auch Bietergemeinschaften gemeint; mit Auftragnehmer (AN) sind Bieter oder
Bietergemeinschaften gemeint, die den Zuschlag erhalten haben.
3.2 Art der Vergabe
Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gem. § 15 VgV.
3.3 Zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens
Absendung der Bekanntmachung:
08.12.2016
Ende der Angebotsfrist:
02.02.2017 12:00 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist:
30.06.2017
3.4 Stelle, an die sich Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße wenden können
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
D-04107 Leipzig
Wir weisen auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB und insbesondere darauf hin, dass ein
Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
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erkannt und gegenüber dem ZAS nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat (Satz 1 Nr. 1; gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
ZAS gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem ZAS gerügt werden (Nr. 3) oder mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des ZAS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (Nr. 4).
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung
eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit
der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen
Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165
Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen,
hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen
(dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem
solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
3.5 Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen
Fragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind
ausschließlich schriftlich – per Post oder per Telefax – zu richten an
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstraße 12
Vergabestelle – GSL/01/2017
D-09366 Stollberg
Telefax:+49/(0)3729666-125
Fragen sollten auch im eigenen Interesse des Bieters möglichst frühzeitig, jedenfalls
rechtzeitig gestellt werden. Fragen, die nicht schriftlich bis zu 6 Tagen vor Ablauf der
Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden.
3.6 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren
Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten Sie nach
Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den ZAS vor der Angebotsabgabe
unverzüglich darauf hinzuweisen. Entsprechende Hinweise und sonstige Nachfragen sind
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schriftlich oder per Telefax an den Ansprechpartner für Rückfragen zu richten (siehe Punkt
3.5).
3.7 Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der
Angebote nehmen Vertreter des ZAS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht
zugelassen.
3.8 Wertung der Angebote
Nach §§ 56 ff. VgV erfolgt in Verbindung mit den Vergabeunterlagen die Prüfung und
Wertung der Angebote wie folgt:
Ausschluss von Angeboten
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die
Eignungskriterien nicht erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 57 VgV
genügen. Insbesondere werden nicht form- und fristgerecht eingegangene Angebote
ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der verspätete Eingang nachweislich nicht
durch vom Bieter zu vertretende Umstände verursacht wurde. Die Umstände, welche zu der
verspäteten Einreichung geführt haben, sind vom Bieter darzulegen.
Ebenfalls ausgeschlossen werden Angebote,
- die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen
worden sind
- die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter
Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden
unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Werden
diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den ZAS zur Kündigung des
Vertrages und begründen nach Maßgabe der Vertragsbedingungen (Teil IV der
Ausschreibungsunterlagen) Ansprüche auf Schadensersatz.
Prüfung der Angebotspreise
Die Vergabestelle kann ggf. zur Überprüfung der Preise eines Angebots verpflichtet sein.
Erscheint im Sinne von § 60 Abs. 1 VgV ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden
Leistung ungewöhnlich niedrig, wird durch den ZAS vom Bieter Aufklärung verlangt. Die
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Vergabestelle kann zu diesem Zweck vom Bieter nähere Auskünfte und Erklärungen zur
Kalkulation der Angebotspreise verlangen (z. B. anhand der Urkalkulation (siehe auch 4.15)).
Aufklärung
Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt
werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben. Dabei kann die
Urkalkulation herangezogen werden.
Zuschlagskriterien
In jedem Los erhält gemäß § 58 Abs. 1 VgV das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage des besten PreisLeistungs-Verhältnisses (§ 58 Abs. 2 VgV). Bewertungskriterium für die eingegangenen
Angebote ist zu 100 % der für die Gesamtleistungen gebotene Preis. Der
Gesamtwertungspreis ist der voraussichtliche Auftragswert für ein Jahr. Dieser bestimmt sich
aus den gebotenen Einzelpreisen in Verbindung mit den prognostizierten Daten (Mengen,
Anzahl). Dem Preisblatt im Angebotsschreiben (Teil II der Ausschreibungsunterlagen) ist die
Berechnung des Gesamtwertungspreises zu entnehmen.
Angebotene
Rabatte
(gemäß
Teil II
–
Angebotsschreiben/II Eintragung
von
Rabattangeboten) werden nur gewertet, wenn der Bieter in den rabattierten Losen jeweils
das wirtschaftlichste Angebot (unter Berücksichtigung des auf dieses Los entfallenden
Rabattes) geboten hat. Rabatte mit Bedingungen sind nicht zulässig.
3.9 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote
Der ZAS informiert gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses per Fax. Dafür hat der Bieter im Angebotsschreiben eine Faxnummer
anzugeben, an welche der ZAS diese Information versendet.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass
nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
3.10 Datenschutz gemäß § 134 GWB und § 62 VgV
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass im Falle
der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 134 GWB,
§ 62 VgV nach Maßgabe des rechtlich Zulässigen sein Name bekannt gegeben wird.
4
Angebots- und Bewerbungsbedingungen
4.1 Abgabe der Angebote
Angebote sind bis zum
02.02.2017 12:00 Uhr
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bei der nachfolgend genannten Stelle abzugeben oder zuzusenden:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstraße 12
D-09366 Stollberg
Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Angebote sind mit allen nach den Vergabeunterlagen erforderlichen Unterlagen im
Original und 1 Kopie in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis, die sich nicht
ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Die Angebote müssen mit
dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotskennzettel gekennzeichnet sein.
Es ist zu gewährleisten, dass die Kopie mit dem Original identisch ist. Ausnahme davon ist
die Urkalkulation, welche nur im Original einzureichen ist. Im Angebotsformular wird zur
Bestätigung eine Erklärung des Bieters, in der dies versichert wird, abgefordert. Bei
Abweichungen ist das Original maßgeblich.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Aufgrund des Umfangs und der Art der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind
auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (E-Mail, Telefax) nicht zugelassen. Dies gilt
ebenfalls für telefonisch übermittelte Angebote.
Die Angebote müssen alle geforderten Preise sowie die geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Zu den Folgen des Fehlens von Angaben und Erklärungen wird auf
die Bewerbungsbedingungen Nr. 3.8 verwiesen. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des
Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem
Angebot beifügen. Der Bieter kann schon im Angebot die Rückgabe von Entwürfen,
Ausarbeitungen, Mustern und Proben verlangen, falls das Angebot nicht berücksichtigt wird.
4.2 Änderungen und Ergänzungen / Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Für das Angebot sind die vom ZAS übersandten Preisblätter zum Eintragen der
Angebotspreise zu verwenden; die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen oder
Abschriften ist nicht zulässig. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig. Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich
erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des
Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form (wie das Angebot)
einzureichen.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden.
Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 3.3 an sein Angebot
gebunden.
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
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4.3 Unterschrift
Die Angebote sowie die Formblätter, Erklärungen und Nachweise (soweit vorgesehen)
müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
4.4 Preise
Die Eintragung der Angebotspreise hat im Angebotsschreiben (Teil II) zu erfolgen. Preise
sind als Nettopreise in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
Die Bieter haben die Möglichkeit der Gewährung von Rabatten für den Zuschlag der Lose 1
und 2. Der Rabatt ist in den Preisblättern (siehe Angebotsschreiben) auf den
Gesamtwertungspreis des jeweiligen Loses einzutragen.
Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen
Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
4.5 Beizufügende Unterlagen
Der Vergabestelle sind bei der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
-
ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben einschließlich des darin
enthaltenen Preisangebots (Teil II) nebst Anlagen des Bieters (Erklärungen, Nachweise,
Formulare, Urkalkulation etc.),
-
Leistungsbeschreibung – ohne Anlagen – (Teil III)
-
Besondere Vertragsbedingungen (Teil IV) und
-
ggf. von der Vergabestelle im Laufe des Verfahrens ausgegebene Bieterinformationen.
Das Angebot ist im Original und in Kopie (Kopie ohne Urkalkulation) einzureichen. Es wird
darauf hingewiesen, dass eine zusammenfassende Liste der einzureichenden Unterlagen
sich im Angebotsschreiben (Teil II), Anlage 1 der Vergabeunterlagen befindet.
4.6 Nachweise zur Eignung
Zur Feststellung der für die Übernahme des Auftrags erforderlichen Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell und
technisch/beruflich)) sind die nachfolgenden Unterlagen dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren
ausgestellt werden, es können die Formulare im Anhang des Angebotsschreibens (Teil II)
verwendet werden. Im Angebotsschreiben ist für jeden zu erbringenden Nachweis
dargestellt, welches Formular genutzt werden kann.
-
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1
VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
-
Eigenerklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl.
Unfallkasse und Beitragsleistungen
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
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-
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder
Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden
Versicherung im Auftragsfall:
- Personen- und Sachschäden:
- Vermögensschäden:
2.500.000 €
300.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.800.000 € für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, muss der geforderte
Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere
Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme
pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den
Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die
maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5.600.000 €
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
-
Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis,
nicht älter als 6 Monate, über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
-
Erklärung über Referenzen zu den ausgeschriebenen Leistungen oder
vergleichbarer Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung:
1 Referenz; im Auftrag eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder
Papier/Pappe mit Behälteridentifikationssystem), bei Abgabe von Angeboten auf
beide Lose ist die einmalige Angabe der Referenzen ausreichend
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise getrennt für
die Lose 1 und 2 durch die Bieter einzureichen.
Los 1 Entsorgungsgebiet OST
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll
(Betriebsstätte)
– Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS
– Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul.
Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen
Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier
und Pappe sowie Sperrabfall
– Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der
Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden
sollen
– BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem
– Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe
vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den
Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) –
– Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen
– für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber,
Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie
Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber,
Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit
der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger
Nachweis des jeweiligen Landes):
- Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
- Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
- Bioabfall (AS 20 01 08)
- Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
- Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38)
- Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01)
- Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02)
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis
(AS 17 08 02)
- Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
- asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*)
- Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*)
- Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische
(AS 17 03 02)
- Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
- Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*)
- Altreifen (AS 16 01 03)
- Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
- Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11)
- Metalle (AS 20 01 40)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
- Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle:
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis
(AS 17 08 02)
- Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
- asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*)
- Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*)
- Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische
(AS 17 03 02)
- Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
- Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*)
- Altreifen (AS 16 01 03)
- Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02 oder 20 01 02)
- Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
- Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11)
- Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01)
- Metalle (AS 20 01 40)
- für den Fall der Bereitstellung/Nennung einer eigenen Übergabestelle für kommunales
Papier und Pappe:
- Lagern (ggf. Behandeln) von Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
– für den Fall der Bereitstellung/Nutzung einer eigenen Übergabestelle für kommunales
Papier und Pappe: Beschreibung der Übergabestelle – Lage, Öffnungszeiten,
Beschreibung der Übergabe des Papiers zur Verwertung (technische, personelle und
organisatorische Sicherstellung, dass Papier und Pappe ohne Verunreinigungen, trocken
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
und ohne Vermischung mit anderen Abfällen (auch kein Papier und Pappe aus anderen
Herkunftsbereichen) zwischengelagert und übergeben wird)
– Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n)
bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen.
Los 2 Entsorgungsgebiet WEST
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll
(Betriebsstätte)
– Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS
– Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul.
Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen
Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier
und Pappe sowie Sperrabfall
– Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der
Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden
sollen
– BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem
– Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe
vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den
Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) –
– Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen
– für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber,
Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie
Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber,
Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit
der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger
Nachweis des jeweiligen Landes):
- Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
- Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
- Bioabfall (AS 20 01 08)
- Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
- Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38)
- Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01)
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis
(AS 17 08 02)
- Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
- Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
- Altreifen (AS 16 01 03)
- Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
- Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11)
- Metalle (AS 20 01 40)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
- Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle:
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Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis
(AS 17 08 02)
- Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
- Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
- Altreifen (AS 16 01 03)
- Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
- Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11)
- Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01)
- Metalle (AS 20 01 40)
– Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n)
bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbVZertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, es
muss jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein.
Es wird darum gebeten, dass eine Verpflichtungserklärung und die Nachweise der
Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot abgegeben werden, soweit diese bei
Angebotsabgabe bereits feststehen. Es wird darauf verwiesen, dass für Unterauftragnehmer
für die Verwertung/Beseitigung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle nur Nachweise
gemäß Punkt 4.12 (Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer) einzureichen sind.
4.7 Weitere Erklärungen und Nachweise
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-
Urkalkulation und
-
Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit relevant).
4.8 Vergütung der Angebote
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Für Anlagen, die vom Bieter gefordert oder aus
eigenen Stücken dem Angebot beigefügt werden, werden keine Kosten ersetzt.
4.9 Urheberrechte
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines
gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
4.10 Nebenangebote
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
4.11 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben,
Seite 13
Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-
nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem ZAS auch schon im
Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für
jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Formular 2 „Erklärung der Bietergemeinschaft" (enthalten im
Angebotsschreiben, Teil II) abzugeben.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus kleinen
und mittleren Unternehmen als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen
kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es
darf in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Die
wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft ist auf Verlangen der
Vergabestelle zu erläutern bzw. nachzuweisen.
Erklärungen von Bietergemeinschaften (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe
sowie
Eigenerklärung
zur
Mitgliedschaft
in
einer
Berufsgenossenschaft/gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug
sowie der Nachweis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit
(z. B. Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat,...) müssen hingegen für die Mitglieder der
Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringen, eingereicht
werden.
4.12 Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
beabsichtigt, hat der Bieter im Angebot anzugeben, welche Leistungen an
Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Stehen die Unterauftragnehmer bereits fest,
soll der Bieter bereits mit dem Angebot benennen, welcher Unterauftragnehmer für welche
Leistung vorgesehen ist.
Es bedarf vor Leistungsausführung der schriftlichen Zustimmung des ZAS, wenn Leistungen
an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, wenn diese nicht bereits im Angebot vor
Zuschlagserteilung benannt sind bzw. auch für den Fall, dass Leistungen an
Unterauftragnehmer nach Zuschlagserteilung vergeben werden sollen.
Hinsichtlich der Eignung gelten für Unterauftragnehmer generell die gleichen Anforderungen
(Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell
und technisch/beruflich)) wie für den Bieter selbst. Für Unterauftragnehmer, welche
Leistungen der Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe, Sperrabfall sowie
den Betrieb der Wertstoffhöfe erbringen, sind die Nachweise der Eignung einzureichen.
Für Unterauftragnehmer, welche die auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle
verwerten/beseitigen sind die Nachweise welche die Eignung der Unterauftragnehmer
belegen, nur auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Ausnahmen
Seite 14
Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
davon bilden der Nachweis der EfbV-Zertifikate für die zu erbringende Leistung sowie einer
Verpflichtungserklärung (Formular 4) zur Übernahme der jeweiligen Leistung.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass von Unterauftragnehmern
(bei Angeboten, welche in die engere Wahl kommen) die oben genannten
Eignungsnachweise nachgefordert werden, soweit die Unterlagen nicht bereits mit dem
Angebot eingereicht werden. Benennt der Bieter bereits im Angebot die vorgesehenen
Unterauftragnehmer, soll er bereits mit dem Angebot entsprechende Nachweise und eine
Verpflichtungserklärung einreichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der ZAS von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen
die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Für Unterauftragnehmer gelten die sich aus diesen Vergabeunterlagen ergebenden Pflichten
unmittelbar. Die Garantie einer vertragsgemäßen Leistungserbringung bzw. Pflicht zur
Mangelbeseitigung durch die Unterauftragnehmer übernimmt der Auftragnehmer.
Unterauftragnehmer sind durch den Bieter bzw. den Auftragnehmer davon in Kenntnis zu
setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer muss bei der Vergabe von Teilen der Leistung an Unterauftragnehmer
nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfahren und dem Unterauftragnehmer auf
Verlangen den Auftraggeber benennen. Dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine
ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der
Sicherheitsleistungen - gestellt werden, als zwischen dem AN und dem ZAS vereinbart sind.
Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer sind mittelständische Interessen vornehmlich zu
berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB).
Steht bei Angebotsabgabe bereits fest, dass konzernrechtlich verbundene Unternehmen
Teile der Leistungen ausführen sollen, sind diese bei Darstellung des Konzeptes zur
Leistungserbringung für die jeweiligen Teile der Leistung zu benennen. Von konzernrechtlich
verbundenen Unternehmen sind Verpflichtungserklärungen zur Übernahme der jeweiligen
Leistung einzureichen.
4.13 Vertraulichkeit
Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen bzw. Bieter ist es den
Bietern und/oder ihren Beratern nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen
über das ausgeschriebene Vorhaben sowie das Ausschreibungsverfahren vom ZAS oder
sonstigen Wissensträgern zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind
Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen bzw.
Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch den ZAS oder dessen Berater
zugänglich gemacht werden.
Es ist interessierten Unternehmen bzw. Bietern und deren Beratern ausdrücklich nicht
gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ZAS Themen im Zusammenhang mit
dem Vorhaben oder mit dem Vergabeverfahren – mit Ausnahme der Fragen zum
Seite 15
Teil I – Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 – mit dem ZAS oder sonstigen Wissensträgern zu
erörtern.
4.14 Sprache
Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz
sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer fremden Sprache
eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
4.15 Urkalkulation
Mit dem Angebot hat der Bieter die Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche
Leistung in einer Ausfertigung verschlossen dem ZAS zur Aufbewahrung zu übergeben.
Der Umschlag muss versiegelt und deutlich gekennzeichnet sein mit:
Urkalkulation –
für Los Nr. …….
Nur mit Kenntnis des Bieters zu öffnen.
Die Ermittlung der Kosten des Auftragnehmers muss anhand der Urkalkulation vollständig
und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. In der Urkalkulation müssen mindestens Angaben zum
eingesetzten Personal (Anzahl der Mitarbeiter, Lohnkosten der Mitarbeiter), zur eingesetzten
Fahrzeugtechnik, zur Betriebsstätte, ggf. zur Zwischenlagerung der Abfälle, zu den Kosten
der Entsorgung der Abfälle sowie zu sonstigen Kosten (z. B. Treibstoffkosten,
Gemeinkosten, Wagnis/Gewinn) enthalten sein. Zudem sind Kalkulationsansätze (z. B.
eigene Prognosen zu Kostenentwicklungen für z. B. Personal, Technik, Energie, Kraftstoff
usw.) darzustellen.
Der ZAS kann auch während des Vergabeverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit der
Preise bzw. zur Prüfung der Auskömmlichkeit i.S.v. § 60 VgV die Urkalkulation öffnen. In
diesem Fall wird der Bieter benachrichtigt und zum Bietergespräch eingeladen, wo die
Urkalkulation im Beisein des Bieters geöffnet wird. Weiterhin dient die Urkalkulation vor allem
zur Prüfung von Verlangen zu Vertragsanpassungen in Verbindung mit Preisanpassungen.
Seite 16
Teil II
Angebotsschreiben
betreffend
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
im offenen Verfahren
gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST
Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST
Achtung:
Angebot muss bis zum 02.02.2017, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle eingehen
Ort, Datum
Name des Bieters
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
(ZAS)
Schlachthofstraße 12
D-09366 Stollberg
Anschrift des Bieters, Länderkennzeichen
Zuständiger Bearbeiter des Bieters
Telefon
Telefax
Email
Angebotsschreiben
Betrifft: Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis
im Auftrag des ZAS
Bezug: GSL/01/2017
Das Angebot gilt für folgende Lose (Zutreffendes bitte ankreuzen):

Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST

Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet
WEST
1. Die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung wird hiermit zu
den in den anliegenden Preisblättern eingesetzten Preisen angeboten.
2. Das Angebot erfolgt als:
*)
Einzelunternehmen
*)
Bietergemeinschaft (siehe auch Punkt 7.2)
ggf. Name der Bietergemeinschaft:
*)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern für wesentliche Teile der Leistungen (siehe
auch Punkt 7.1)
*)
Zutreffendes bitte ankreuzen
Seite 2
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
3. Dem Angebot liegen die mit der Angebotsaufforderung übersandten Vergabe- und
Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde, die
wir – vorbehaltlich unserer zwischenzeitlichen Rügen – anerkennen. Wir erklären uns an
unser Angebot bis 30.06.2017 gebunden.
4. Zum Beleg der Tatsache, dass wir der Kalkulation der Preise die Vergabeunterlagen
zugrunde
gelegt
haben,
haben
wir
diesem
Angebotsschreiben
die
1
Leistungsbeschreibung als Anlage ____ und die besonderen Vertragsbedingungen als
Anlage _____ beigefügt. Sollten sich daran in der Zeit vom Eingang der Unterlagen bis
zur Angebotsabgabe noch Änderungen ergeben haben (z. B. infolge von Mitteilungen an
alle Bieter durch die Vergabestelle (Bieterinformationen)), haben wir auch diese
Änderungen berücksichtigt und als Anlage _____ beigelegt.
5. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen wurden nicht vorgenommen.
6. Zum Nachweis der für die Übernahme des Auftrags erforderlichen Eignung, dem
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur auftragsbezogenen Prüfung liegen
folgende Nachweise für den Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. deren Mitglieder bei:
(a)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Gründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m.
§§ 123, 124 GWB; Formular 1 (Anlage _____)
(b)
Eigenerklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw.
gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen; Formular 5 (Anlage _____)
(c)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall
(Formular 6) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer
entsprechenden Versicherung im Auftragsfall; (Formular 7) (Anlage _____)
- Personen- und Sachschäden:
- Vermögensschäden:
2.500.000 €
300.000 €
Hinweis: Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.800.000 € für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, muss der geforderte
Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere
Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme
pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den
Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die
maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5.600.000 €
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(d) Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis,
über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der
1 Die Anlagen des Angebotes sind durch den Bieter selbst zu nummerieren.
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Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig
ist (Anlage _______),
(e) Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbarer
Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag
eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Papier/Pappe mit
Behälteridentifikationssystem); Formular 8 (Anlage_____)
Hinweis: bei Abgabe von Angeboten auf beide Lose ist die einmalige Angabe der Referenzen ausreichend
(f) Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch
den Bieter einzureichen, diese sind getrennt für die Lose 1 und 2 anzugeben:
 Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl.
weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von
Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll
(Betriebsstätte) (Anlage _____)
– Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners im Leistungszeitraum
(Anlage _____)
– Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul.
Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen
Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie
Sperrmüll (Anlage _____)
– Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der
Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden
sollen (Anlage _____)
– BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem (Anlage_______)
– Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe
vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik Transport auf den
Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – (Anlage _____)
– Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen (Anlage_______)
– für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber,
Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie
Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber,
Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage (Anlage _____)
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit
der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger
Nachweis des jeweiligen Landes) (Anlage_____)
- Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
– Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
– Bioabfall (AS 20 01 08)
– Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
– Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38)
– Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01)
– Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02 )
– gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02)
– Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
– asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*)
– Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*)
Seite 4
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
– Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02)
– Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
– Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*)
– Altreifen (AS 16 01 03)
– Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
– Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11)
– Metalle (AS 20 01 40)
– Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
- Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle:
– Grünabfall (AS 20 02 01)
– gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02)
– Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
– asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*)
– Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*)
– Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02)
– Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
– Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*)
– Altreifen (AS 16 01 03)
– Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02 oder 20 01 02)
– Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
– Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11)
– Metalle (AS 20 01 40)
- für den Fall der Bereitstellung/Nennung einer eigenen Übergabestelle für Papier und
Pappe (kommunaler Anteil):
– Lagern (ggf. Behandeln) von Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
- für den Fall der Bereitstellung/Nutzung einer eigenen Übergabestelle für kommunales
Papier und Pappe: Beschreibung der Übergabestelle – Lage, Öffnungszeiten,
Beschreibung der Übergabe des Papiers zur Verwertung (technische, personelle und
organisatorische Sicherstellung, dass Papier/Pappe ohne Verunreinigungen, trocken und
ohne Vermischung mit anderen Abfällen (auch kein Papier und Pappe aus anderen
Herkunftsbereichen) zwischengelagert und übergeben wird) (Anlage _____)
- Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n)
bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen.
 Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl.
weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von
Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll
(Betriebsstätte) (Anlage _____)
– Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners im Leistungszeitraum
(Anlage _____)
– Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul.
Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen
Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie
Sperrmüll (Anlage _____)
– Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der
Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden
sollen (Anlage _____)
– BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem (Anlage_______)
Seite 5
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
– Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe
vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik Transport auf den
Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) – (Anlage _____)
– Benennung der Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen (Anlage_______)
– für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber,
Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie
Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber,
Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage (Anlage _____)
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit
der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger
Nachweis des jeweiligen Landes) (Anlage_____)
-
Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
– Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
– Bioabfall (AS 20 01 08)
– Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
– Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38)
– Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01)
– gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02)
– Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
– Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
– Altreifen (AS 16 01 03)
– Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
– Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11)
– Metalle (AS 20 01 40)
– Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
-
Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle:
– Grünabfall (AS 20 02 01)
– gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02)
– Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07)
– Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01)
– Altreifen (AS 16 01 03)
– Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39)
– Bekleidung, Textilien ( AS 20 01 10 und 20 01 11)
– Metalle (AS 20 01 40)
- Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n)
bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen.
(Bitte für die nachfolgenden Sachverhalte zutreffendes ankreuzen)
 Als Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die vorgenannten Nachweise 6a–6f
nicht erteilt werden, haben wir gleichwertige Nachweise geführt bzw. gleichwertige
Erklärungen abgegeben.
In Anlage(n) ________ bis _______ haben wir, soweit gefordert, jeweils eine amtlich
anerkannte Übersetzung beigefügt.
Seite 6
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
7. Sonstige Nachweise/Angaben
7.1. Einsatz von Unterauftragnehmern
 Da wir den Einsatz von Unterauftragnehmern in den Losen ________ planen, legen
wir getrennt nach Losen folgende Unterlagen bei:
- bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht namentlich feststehenden
Unterauftragnehmern:
Benennung
der
Leistungen,
welche
durch
Unterauftragnehmer erbracht werden sollen; Formular 3 (Anlage(n) _____)
- bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe schon namentlich feststehenden
Unterauftragnehmern: Benennung der/des Unterauftragnehmer(s) und der
Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen;
Formular 3 (Anlage(n)_____), für diese Unterauftragnehmer wird bereits bei
Angebotsabgabe die Einreichung einer Verpflichtungserklärung (Formular 4)
und der erforderlichen Nachweise erbeten (Anlage(n)_____)
Hinweis: Zum Umfang der durch Unterauftragnehmer beizubringenden Nachweise siehe auch
Bewerbungsbedingungen Punkt 4.12.
7.2. Bietergemeinschaften
Wir planen die Bildung einer Bietergemeinschaft in den Losen __________ (bitte
ankreuzen und Los benennen):
 Ja
 Nein
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft haben wir die „Erklärung
Bietergemeinschaft“ zur gesamtschuldnerischen Haftung und zur Benennung eines
bevollmächtigten Mitglieds dem Angebotsschreiben beigefügt (Formular 2).
(Anlage(n) _____)
Für Bietergemeinschaften sind die Eignungskriterien gemäß Nr. 6 a-d dieses
Angebotsschreibens für jedes Mitglied vollständig zu belegen. Die Kriterien gemäß
Nr. 6 e-f müssen für die Bietergemeinschaft nachgewiesen werden, das heißt, die
vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder werden in der Summe bewertet.
8. Allgemeine Erklärungen
8.1. Wir erklären uns damit einverstanden, dass die von uns mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert
werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters
mitgeteilt wird. Wir versichern weiterhin, dass wir bei der Leistungserbringung im
Umgang mit personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
einhalten werden.
Seite 7
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
8.2. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung bzw. wettbewerbswidrige
Absprache den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge
haben kann.
8.3. Wir haben eine Kopie des Angebotes beigefügt, welche als Kopie gekennzeichnet ist.
Diese Kopie ist mit dem Angebot identisch mit Ausnahme der Urkalkulation, welche nur
dem Original und nicht der Kopie beigelegt ist.
8.4. Für den Fall einer Angemessenheitsprüfung der Angebotspreise durch die Vergabestelle
werden wir Auskünfte zu unserer Kalkulation der Preise erteilen. Die Urkalkulation ist als
(Anlage _____) beigefügt.
8.5. Änderungen/Ergänzungen
vorgenommen.
an
den
Vergabe-/Vertragsunterlagen
wurden
nicht
8.6. Wir erklären uns an unser Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist am 30.06.2017
gebunden.
8.7. Wir versichern, dass wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Satz 1 in Verbindung mit § 23
Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind. Der ZAS fordert für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister an.
----------------------------------------------------------------------Datum, Stempel, Unterschrift
(den Namen der/des Unterzeichner/s bitte zusätzlich in Druckbuchstaben angeben!)
Das Angebot gilt als nicht abgegeben, wenn es an dieser Stelle nicht unterschrieben
ist.
Bestandteile des Angebotsschreibens (Fortsetzung auf Seite 9):
I Preisblätter inkl. Preiseintragungen und Wertungsmatrizen
II Rabattangebote
Formular 1:
Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV
i.V.m. §§ 123, 124 GWB
Formular 2:
Erklärung Bietergemeinschaften
Formular 3:
Unterauftragnehmerverzeichnis
Formular 4:
Verpflichtungserklärungen für benannte Unterauftragnehmer
Seite 8
Teil II – Angebotsschreiben
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im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 5:
Erklärung zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl.
Unfallkasse und Beitragsleistungen
Formular 6:
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Formular 7:
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum
Anpassung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Formular 8:
Liste der Referenzen (örE-Leistungen)
Anlage 1:
Zusammenfassende Liste der geforderten Unterlagen und Nachweise
Abschluss
bzw.
zur
Seite 9
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I Preisblätter inkl. Berechnung des Gesamtwertungspreises
Im Folgenden sind getrennt für die beiden Lose (Los 1 „Entsorgungsgebiet OST“ und Los 2
„Entsorgungsgebiet WEST“) die vom Bieter auszufüllenden Preisblätter und die jeweiligen
Wertungsmatrizen dargestellt.
Mit den angebotenen Preisen und der darauf basierenden Vergütung sind alle vom Bieter
erforderlichen Leistungen zur Erbringung der Leistung abgegolten (z. B. Erstellung von
Tourenplänen, Nachweisführung gegenüber dem ZAS). Die Kalkulation der Bieter muss alle
die in den Leistungsbeschreibungen beschriebenen Leistungen (siehe Teil III der
Ausschreibungsunterlagen) berücksichtigen. Die Kosten sind in den nachfolgenden Tabellen
für die jeweilige Leistung als Preise einzutragen. Soweit Erlöse für die Verwertung von auf
den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen erzielt werden, sind diese in den nachfolgenden
Tabellen als Erlöse je Leistungseinheit einzutragen (das Minuszeichen ist für diesen Fall
bereits in der Spalte Einzelerlös eingetragen und nicht mehr zusätzlich durch den Bieter
einzutragen). Preise und Erlöse sind mit 2 Nachkommastellen einzutragen.
Für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Pappe sowie Sperrabfall können die
Bieter einen Grundpreis kalkulieren. Der Grundpreis soll die fixen, also
mengenunabhängigen Kosten abdecken. Der Grundpreis sollte nicht höher als 40 % des
Gesamtpreises der oben genannten Abfallarten sein.
Für den Betrieb der Wertstoffhöfe ist ein Preis je Öffnungsstunde zu kalkulieren. Dieser hat
alle Kosten, auch die Kosten der Vorbereitung und Nachberäumung außerhalb der
eigentlichen Öffnungszeit, mit Ausnahme der Entsorgungskosten für die zu entsorgenden
Abfälle zu enthalten.
Die vom Bieter jeweils angegebenen Preise werden zur Bestimmung des
Gesamtwertungspreises entsprechend gewichtet. Die Wichtungsfaktoren sind bereits bei der
Preisabfrage benannt, die Berechnung des Gesamtwertungspreises je Los schließt sich den
Preisblättern an. Die Wichtungsfaktoren entsprechen der Prognose der Vergabestelle, in
welcher Häufigkeit Leistungen pro Jahr in Anspruch genommen werden (siehe
Leistungsbeschreibung Teil III). Die durch die Vergabestelle durchgeführte Berechnung des
Gesamtwertungspreises dient der Wertung der Angebote. Die tatsächliche Abrechnung der
Leistungen im Auftragsfall richtet sich nach den nachfolgend angebotenen Preisen sowie
den tatsächlich nachgewiesenen Leistungen nach Maßgabe der Besonderen
Vertragsbedingungen (Teil IV).
Die Preiseintragungen für Los 1 sind auf den Seiten 12–19 und die Preiseintragungen für
Los 2 sind auf den Seiten 21–26 vorzunehmen.
Im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) gibt es bezüglich der Übergabe von Papier und Pappe
(kommunaler Anteil) zwei Varianten. Durch den Bieter ist eine der beiden Varianten
(Variante A oder Variante B) auf Seite 14 auszuwählen und die Mengenverteilung von Papier
Seite 10
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Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
und Pappe auf die möglichen Übergabestellen anzugeben. Bei Wahl der Variante A sind die
Preise für Papier und Pappe in das Preisblatt auf Seite 15 einzutragen, bei Wahl der
Variante B auf Seite 16.
Preisanpassungen im Leistungszeitraum sind entsprechend der
Besonderen
Vertragsbedingungen möglich; eine Preisanpassung in den ersten drei Jahren der
Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen.
Generell keiner Preisanpassung unterliegen in beiden Losen folgende Einzelpreise im
Zeitraum 01.01.2018 bis zum 31.12.2023:
 Grundpreis für Sammeln/Befördern von Restabfall (Pos. 1.1),
 Grundpreis für Sammeln/Befördern von Bioabfall (Pos. 2.1),
 Grundpreis für Sammeln/Befördern von Papier und Pappe (Pos. 3.1),
 Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
(Pos. 4.1) sowie
 Preise für die Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen.
Die Vertragsparteien können frühestens für Grundpreise und die Preise für die
Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen ab dem 01.01.2024
einen Eintritt in Verhandlungen über deren Anpassung verlangen (siehe hierzu die
Besonderen Vertragsbedingungen).
Für die Wertung der Angebote wird ausgehend von der Entwicklung der Indizes für Lohn-,
Fahrzeug- und Treibstoffkosten der letzten 6 Jahre prognostiziert, dass ab dem 01.01.2021
für die preisgleitenden Positionen (alle Preise außer den oben genannten Grundpreisen und
Preisen die Verwertung und Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen) eine
Steigerung von 6,1 % geltend gemacht werden kann. Der durchschnittliche Wichtungspreis
pro Jahr errechnet sich für diese Positionen aus dem Mittelwert der ersten drei Jahre
(Berechnung ohne Preissteigerung) und dem Mittelwert der letzten drei Jahre (Berechnung
mit Preissteigerung).
Dies soll am Beispiel Los 1 (1.2.1 Leerung Restabfall MGB 80, MGB 120 und ggf. kleinere Behälter) erläutert
werden:
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
1.2.1 Leerung Restabfallbehälter MGB 80, MGB 120
und ggf. kleinere Behälter
Wichtungsfaktor
344.000
[Stck./a]
Einheit
[€/
Behälterleerung]
Einzelpreis
(netto)
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
……1,60……
Wichtungspreis: =
((344.000 Stück * 1,60 €/Behälter * 3 Jahre) + (344.000 Stück * 1,60 €/Behälter * 3 Jahre *1,061 %)) / 6 Jahre = 567.187,20 €/a
Alle Positionen, bei denen bei der Wertung eine prognostizierte einmalige Preissteigerung von 6,1 % für die Jahre 2021 bis
2023 berücksichtig wird, sind in der Spalte [1] Nr. mit einem „“ gekennzeichnet.
Seite 11
Teil II – Angebotsschreiben
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I.1 Preiseintragung Los 1
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 1.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
1
1.1
1.2
1.2.1
Sammlung/Beförderung von
Restabfall inkl. Betrieb Identsystem
Grundpreis für Sammlung/ Beförderung
von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem
………………
Leerung Restabfallbehälter
Leerung Restabfallbehälter MGB 80,
MGB 120 und ggf. kleinere Behälter
1.2.2
Leerung Restabfallbehälter
MGB 240
1.2.3
Leerung Restabfallbehälter
MGB 1.000
1.2.4
Mitnahme Restabfallsack
1.3
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
344.000
[Stck./a]
52.000
[Stck./a]
21.000
[Stck./a]
8.000
[Stck./a]
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterleerung]
[€/Sack]
………………
………………
………………
………………
Zwischensumme Wichtungspreis netto (1.1-1.2.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
1.4
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Hinweis:
Gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.5.1 ist es im Entsorgungsgebiet OST möglich, dass sich
die Übergabestellen ab dem 01.06.2020 möglicherweise ändern. Dies ist im Angebotspreis zu
berücksichtigen.
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 12
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 2.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
Sammlung/Beförderung von Bioabfall
inkl. Betrieb Identsystem
Grundpreis für Sammlung/ Beförderung
von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem
………………
Leerung Bioabfallbehälter
Leerung Bioabfallbehälter MGB 80, MGB
120 und ggf. kleinerer Behälter
Behälterwäsche Bioabfallbehälter
(1*jährlich)
Sammeln, Befördern und Verwerten
Weihnachtsbäume
67.750
[Stck./a]
4.200
[Stck./a]
20
[Mg/a]
2.4
Zwischensumme Wichtungspreis netto (2.1-2.3)
2.5
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (2.1-2.3)
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterwäsche]
[€/Mg]
………………
………………
………………
(wird von der Vergabestelle berechnet)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 13
Teil II – Angebotsschreiben
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Preiseintragung Nr. 3 Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb
Identsystem
 Wahl der Variante der Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2.5.3
durch den Bieter
- Wahl einer Variante ist durch Ankreuzen erforderlich (nur für diese Variante ist das
nachfolgende Preisblatt für Nr. 3 Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl.
Betrieb Identsystem auszufüllen)
- Angabe der prozentualen Verteilung der kommunalen Menge Papier und Pappe
(4.240 Mg/a) auf die Übergabestellen erforderlich
- bei Verteilung auf 2 Übergabestellen: in Summe 100 % für beide Übergabestellen, die
Mindestmenge für eine Übergabestelle ist 20 % der zu verteilenden Mengen
- bei Wahl einer Übergabestelle: bei dieser ist 100 % anzugeben, bei der anderen
Übergabestelle 0 %
 Variante A
- MUST ANA:
…….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe
- Übergabestelle Olbernhau:
…….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe
oder
 Variante B
- MUST ANA:
…….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe
- Übergabestelle Auftragnehmer: …….. % der kommunalen Menge Papier und Pappe
Wichtiger Hinweis
Durch den Bieter ist auf dieser Seite eine der beiden Varianten durch Ankreuzen
eines Kästchens zwingend zu wählen. Die Angabe beider Varianten ist nicht
zulässig. Je nach Wahl der Variante ist bei Variante A nur die Seite 15 auszufüllen,
bei Variante B nur die Seite 16. Das Ausfüllen der Preisblätter für Variante A (Seite
15) und Variante B (Seite 16) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des
Angebotes.
Seite 14
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 3.1A [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
= [3] * [5]
1
[€/a]
4.253
[Mg/a]
[€/Mg]
3A Sammlung/Beförderung von Papier
und Pappe inkl. Betrieb Identsystem
– Variante A
3.1A Grundpreis für Sammlung/Beförderung
von Papier und Pappe inkl. Betrieb
Identsystem
3.2A mengenabhängiger Sammelpreis
Papier und Pappe
3.2.A.1 mengenabhängiger Sammelpreis
Papier und Pappe
……………
……………
3.2.A.2 Aufschlag für die Kosten der
4.253
Übernahme kommunales Papier/Pappe
[€/Mg]
[Mg/a]
durch den ZAS
3.3.A Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1A-3.2.A.2)
7,83
(wird von der Vergabestelle berechnet)
3.4.A Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1A-3.2.A.2)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Hinweis:
Durch den Bieter ist entweder diese Seite auszufüllen, wenn die Variante A gewählt wurde
(siehe Seite 14 Angebotsschreiben). Wenn Variante B gewählt wurde, bitte die nächste Seite
ausfüllen und diese Seite freilassen.
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 15
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 3.1B [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
= [3] * [5]
1
[€/a]
4.240
[Mg/a]
[€/Mg]
3B Sammlung/Beförderung von Papier
und Pappe inkl. Betrieb Identsystem
– Variante B
3.1B Grundpreis für Sammlung/Beförderung
von Papier und Pappe inkl. Betrieb
Identsystem
3.2B mengenabhängiger Sammelpreis
Papier und Pappe
3.2.B.1 mengenabhängiger Sammelpreis
Papier und Pappe
3.2.B.2 Aufschlag für die Kosten der
Übernahme kommunales
Papier/Pappe durch den ZAS (nur
Menge Übergabe MUST ANA)*
……………
……………
…..%
multipliziert
mit
4.240
[Mg/a]
3.3.B Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1B-3.2.B.2)
[€/Mg]
7,83
(wird von der Vergabestelle berechnet)
3.4.B Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1B-3.2.B.2)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
* Entsprechend der Eintragung des Bieters für den prozentualen Anteil an Papier und Pappe, welche an
der MUST ANA angegeben wird, erfolgt die Eintragung der Menge und Berechnung durch die
Vergabestelle. Kosten für die Übernahme an einer Übernahmestelle des Bieters sind durch die Bieter
in seine Preise (3.1.B oder 3.2.B.1) einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis:
Durch den Bieter ist entweder diese Seite auszufüllen, wenn die Variante B gewählt wurde
(siehe Seite 14 Angebotsschreiben). Wenn Variante A gewählt wurde, bitte die
vorhergehende Seite ausfüllen und diese Seite freilassen.
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 16
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 4.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
4 Sammlung/Beförderung von
Sperrabfall und
Haushaltsgroßgeräten im
Holsystem
4.1 Grundpreis für
Sammlung/Beförderung von
Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
im Holsystem
4.2 Sammeln/Befördern Sperrabfall über
Sperrabfallkarte im Holsystem
4.3 Sammeln/Befördern Sperrabfall über
Abfallcontainer 7 m³
4.4 Sammeln/Befördern
Haushaltsgroßgeräte im Holsystem
………………
6.850
[Karten/a]
[€/
Karte]
………………
90
[€/
[Container/a] Container] ………………
100
[Vorgänge/a]
[€/
Vorgang]
………………
4.5 Zwischensumme Wichtungspreis netto (4.1-4.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
4.6 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (4.1-4.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
 Wahl der Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3.4 durch den
Bieter
Die Angabe dient der vertraglichen Bindung der Übergabestellen durch den ZAS. Bei Wahl der
Verteilung auf 2 Übergabestellen darf die Mindestmenge für eine Übergabestelle 20 % der
anzuliefernden Gesamtmenge nicht unterschreiten. Die Summe der angelieferten Menge an beide
Anlagen muss 100 % ergeben. Bei Wahl einer Übergabestelle ist bei dieser 100 % anzugeben und
bei der anderen Übergabestelle 0 %
- MUST ANA:
…….. % des Sperrabfalls
- Übergabestelle Olbernhau:
…….. % des Sperrabfalls
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 17
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
10%
[€/a]
10%
[€/a]
20%
[€/a]
20%
[€/a]
20%
[€/a]
10%
[€/a]
10%
[€/a]
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
5
Behälteränderungsdienst inkl.
Gestellung, Abzug und Tausch von
Behältern; Reparatur von Behältern,
Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und sonst. Leistungen
5.1 Korridor 1 (72.501 - 74.000 Behälter)
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Korridor 2 (74.001 - 75.500 Behälter)
Korridor 3 (75.501 - 77.000 Behälter)
Korridor 4 (77.001 - 78.500 Behälter)
Korridor 5 (78.501 - 80.000 Behälter)
Korridor 6 (80.001 - 81.500 Behälter)
Korridor 7 (81.501 - 83.000 Behälter)
5.8
Zwischensumme Wichtungspreis netto (5.1-5.7)
5.9
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (5.1-5.7)
………………
………………
………………
………………
………………
………………
………………
(wird von der Vergabestelle berechnet)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
6
6.1
6.2
6.3
6.4
Rückedienste
Rückedienste für 2-Rad-Behälter
bis 50 m
50
[€/Vorg.]
[Vorgänge/a] bis 50 m
………………
Rückedienste für 2-Rad-Behälter
bis 100 m
50
[€/Vorg.]
[Vorgänge/a] 100 m
………………
[€/Vorg.]
je
weitere
100 m
………………
Rückedienste für jede weitere
angefangene 100 m
50
[Vorgänge/a]
Zwischensumme Wichtungspreis netto (6.1-6.3)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
6.5
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (6.1-6.3)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 18
Teil II – Angebotsschreiben
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I.1 Preiseintragung Los 1 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]) bzw. Einzelerlöse [Spalte
6]). Preise und Erlöse sind als Nettopreise/-erlöse einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind
nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet OST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
Einzelerlös
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
3.087
[h/a]
[€/h]
Öffnungszeit
……………
1.886
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
……………
- ………………
……………
- ………………
Wichtungspreis Wichtungserlös
(wird von der
(wird von der
Vergabestelle
Vergabestelle
berechnet)
berechnet)
= [3] * [5]
= [3] * [6]
7 Betrieb der Wertstoffhöfe
7.1
Preis für den Betrieb der
Wertstoffhöfe, Gestellung von
Containern sowie weiterer
Leistungen (Transport Sperrabfall,
Gebührenerhebung, ...)
7.2 Verwertung/Beseitigung von auf
den Wertstoffhöfen erfassten
Abfällen
7.2.1
Grünabfall (AS 200201)
7.2.2
gemischte Bau- und
Abbruchabfälle, Baustoffe auf
Gipsbasis (AS 170904, 170802)
150
[Mg/a]
[€/Mg]
Gemische aus Beton, Ziegel,
Fliesen und Keramik (Bauschutt),
(AS 170107)
277
[Mg/a]
[€/Mg]
7.2.3
7.2.4
Altreifen (AS 160103)
17
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.5
Altholz, Kat I-III (AS 170201)
15
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.6
Altholz, Kat. IV (AS 170204*,
200137*)
11
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
asbesthaltige Baustoffe (AS
170605*)
3
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
Dämmmaterial mit gefährlichen
Stoffen (AS 170603*)
2
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
Kohlenteer, teerhaltige Produkte,
Bitumengemische (AS 170303*,
170302)
10
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
125
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.7
7.2.8
7.2.9
7.2.10
Metalle (AS 200140)
7.2.11
Kunststoffe (stoffgleiche
Nichtverpackungen (AS 200139))
70
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.12
Bekleidung, Textilien (AS 200110,
200111)
5
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
1
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.13
Glas, keine Verpackungen (AS
150107, 160120, 170202, 200102)
7.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (7.1-7.2.13)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
7.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.13)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
7.5 Zwischensumme Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.13)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Seite 19
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.1 Preiseintragung Los 1 – Berechnung Gesamtwertungspreis
Die nachfolgende Tabelle wird durch die Vergabestelle ausgefüllt, es sind keine
Eintragungen der Bieter erforderlich.
Nr.
8
Position
Progn. Preis/Erlös pro Jahr
[€/a]
Berechnung des Gesamtwertungspreises Los 1 Entsorgungsgebiet OST
8.1 "Zwischensumme 1.4" Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4)
8.2 "Zwischensumme 2.5" Wichtungspreis brutto (2.1-2.3)
8.3 "Zwischensumme 3.4.A" Wichtungspreis brutto (3.1.A-3.2.A.2)
oder
"Zwischensumme 3.4.B" Wichtungspreis brutto (3.1.B-3.2.B.2)
8.4 "Zwischensumme 4.6" Wichtungspreis brutto (4.1-4.4)
8.5 "Zwischensumme 5.9" Wichtungspreis brutto (5.1-5.7)
8.6 "Zwischensumme 6.5" Wichtungspreis brutto (6.1-6.3)
8.7 "Zwischensumme 7.4" Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.13)
8.8 "Zwischensumme 7.5" Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.13)
9 Gesamtwertungspreis = Summe der Wichtungspreise (8.1 - 8.7 (brutto)) + Summe
der Wichtungserlöse (8.8)
Seite 20
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 1.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
1
1.1
1.2
1.2.1
Sammlung/Beförderung von
Restabfall inkl. Betrieb Identsystem
Grundpreis für Sammlung/ Beförderung
von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem
………………
Leerung Restabfallbehälter
Leerung Restabfallbehälter MGB 80,
MGB 120 und ggf. kleinere Behälter
1.2.2
Leerung Restabfallbehälter
MGB 240
1.2.3
Leerung Restabfallbehälter
MGB 1.000
1.2.4
Mitnahme Restabfallsack
1.3
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
366.000
[Stck./a]
36.000
[Stck./a]
16.000
[Stck./a]
8.300
[Stck./a]
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterleerung]
[€/Sack]
………………
………………
………………
………………
Zwischensumme Wichtungspreis netto (1.1-1.2.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
1.4
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 21
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 2.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.3
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
Sammlung/Beförderung von Bioabfall
inkl. Betrieb Identsystem
Grundpreis für Sammlung/ Beförderung
von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem
………………
Leerung Bioabfallbehälter
Leerung Bioabfallbehälter MGB 80, MGB
120 und ggf. kleinerer Behälter
Behälterwäsche Bioabfallbehälter
(1*jährlich)
Sammeln, Befördern und Verwerten
Weihnachtsbäume
185.500
[Stck./a]
8.600
[Stck./a]
20
[Mg/a]
2.4
Zwischensumme Wichtungspreis netto (2.1-2.3)
2.5
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (2.1-2.3)
[€/
Behälterleerung]
[€/
Behälterwäsche]
[€/Mg]
………………
………………
………………
(wird von der Vergabestelle berechnet)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 22
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 3.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
= [3] * [5]
1
[€/a]
4.965
[Mg/a]
[€/Mg]
3 Sammlung/Beförderung von Papier
und Pappe inkl. Betrieb Identsystem
3.1 Grundpreis für Sammlung/Beförderung
von Papier und Pappe inkl. Betrieb
Identsystem
3.2 mengenabhängiger Sammelpreis
Papier und Pappe
……………
……………
3.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (3.1-3.2)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
3.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (3.1-3.2)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 23
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Für den Fall, dass kein Grundpreis kalkuliert wird, ist in der Zeile
Nr. 4.1 [Spalte 5] eine „0,00“ einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
1
[€/a]
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
4 Sammlung/Beförderung von
Sperrabfall und
Haushaltsgroßgeräten im
Holsystem
4.1 Grundpreis für
Sammlung/Beförderung von
Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
im Holsystem
4.2 Sammeln/Befördern Sperrabfall über
Sperrabfallkarte im Holsystem
4.3 Sammeln/Befördern Sperrabfall über
Abfallcontainer 7 m³
4.4 Sammeln/Befördern
Haushaltsgroßgeräte im Holsystem
………………
7.300
[Karten/a]
[€/
Karte]
………………
100
[€/
[Container/a] Container] ………………
100
[Vorgänge/a]
[€/
Vorgang]
………………
4.5 Zwischensumme Wichtungspreis netto (4.1-4.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
4.6 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (4.1-4.4)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 24
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5]). Preise sind als
Nettopreise einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
10%
[€/a]
10%
[€/a]
20%
[€/a]
20%
[€/a]
20%
[€/a]
10%
[€/a]
10%
[€/a]
Wichtungspreis
(wird von der
Vergabestelle
berechnet)
= [3] * [5]
5
Behälteränderungsdienst inkl.
Gestellung, Abzug und Tausch von
Behältern; Reparatur von Behältern,
Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und sonst. Leistungen
5.1 Korridor 1 (73.501 - 75.000 Behälter)
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
Korridor 2 (75.001 - 76.500 Behälter)
Korridor 3 (76.501 - 78.000 Behälter)
Korridor 4 (78.001 - 79.500 Behälter)
Korridor 5 (79.501 - 81.000 Behälter)
Korridor 6 (81.001 - 82.500 Behälter)
Korridor 7 (82.501 - 84.000 Behälter)
………………
………………
………………
………………
………………
………………
………………
Zwischensumme Wichtungspreis netto (5.1-5.7)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
5.9
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (5.1-5.7)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
6
6.1
Rückedienste
Rückedienste für 2-Rad-Behälter
bis 50 m
50
[€/Vorg.]
[Vorgänge/a] bis 50 m
………………
6.2
Rückedienste für 2-Rad-Behälter
bis 100 m
50
[€/Vorg.]
[Vorgänge/a] 100 m
………………
6.3
Rückedienste für jede weitere
angefangene 100 m
[€/Vorg.]
50
je
[Vorgänge/a] weitere
100 m
6.4 Zwischensumme Wichtungspreis netto (6.1-6.3)
………………
(wird von der Vergabestelle berechnet)
6.5
Zwischensumme Wichtungspreis brutto (6.1-6.3)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Das Preisblatt wird auf der nächsten Seite fortgesetzt!
Seite 25
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 - Fortsetzung
Die nachfolgende Tabelle ist auszufüllen (Einzelpreise [Spalte 5] bzw. Einzelerlöse [Spalte
6]). Preise und Erlöse sind als Nettopreise/-erlöse einzutragen. Grau hinterlegte Felder sind
nicht auszufüllen.
Nr.
Leistungen
Entsorgungsgebiet WEST
Wichtungsfaktor
Einheit
Einzelpreis
(netto)
Einzelerlös
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
1.375
[h/a]
[€/h]
Öffnungszeit
……………
Wichtungspreis Wichtungserlös
(wird von der
(wird von der
Vergabestelle
Vergabestelle
berechnet)
berechnet)
= [3] * [5]
= [3] * [6]
7 Betrieb der Wertstoffhöfe
7.1
Preis für den Betrieb der
Wertstoffhöfe, Gestellung von
Containern sowie weiterer
Leistungen (Transport Sperrabfall,
Gebührenerhebung, ...)
7.2 Verwertung/Beseitigung von auf
den Wertstoffhöfen erfassten
Abfällen
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
Grünabfall (AS 200201)
638
[Mg/a]
[€/Mg]
gemischte Bau- und
Abbruchabfälle, Baustoffe auf
Gipsbasis (AS 170904, 170802)
51
[Mg/a]
[€/Mg]
Gemische aus Beton, Ziegel,
Fliesen und Keramik (Bauschutt),
(AS 170107)
124
[Mg/a]
[€/Mg]
8
[Mg/a]
Altreifen (AS 160103)
Altholz, Kat I-III (AS 170201)
……………
- ………………
……………
- ………………
……………
- ………………
[€/Mg]
……………
- ………………
11
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
40
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.6
Metalle (AS 200140)
7.2.7
Kunststoffe (stoffgleiche
Nichtverpackungen (AS 200139))
20
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.2.8
Bekleidung, Textilien (AS 200110,
200111)
5
[Mg/a]
[€/Mg]
……………
- ………………
7.3 Zwischensumme Wichtungspreis netto (7.1-7.2.8)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
7.4 Zwischensumme Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.8)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
7.5 Zwischensumme Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.8)
(wird von der Vergabestelle berechnet)
Seite 26
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
I.2 Preiseintragung Los 2 – Berechnung Gesamtwertungspreis
Die nachfolgende Tabelle wird durch die Vergabestelle ausgefüllt, es sind keine
Eintragungen der Bieter erforderlich
Nr.
8
Position
Progn. Preis/Erlös pro Jahr
[€/a]
Berechnung des Gesamtwertungspreises Los 2 Entsorgungsgebiet WEST
8.1 "Zwischensumme 1.4" Wichtungspreis brutto (1.1-1.2.4)
8.2 "Zwischensumme 2.5" Wichtungspreis brutto (2.1-2.3)
8.3 "Zwischensumme 3.4" Wichtungspreis brutto (3.1-3.2)
8.4 "Zwischensumme 4.6" Wichtungspreis brutto (4.1-4.4)
8.5 "Zwischensumme 5.9" Wichtungspreis brutto (5.1-5.7)
8.6 "Zwischensumme 6.5" Wichtungspreis brutto (6.1-6.3)
8.7 "Zwischensumme 7.4" Wichtungspreis brutto (7.1-7.2.8)
8.8 "Zwischensumme 7.5" Wichtungserlös netto (7.2.1-7.2.8)
9 Gesamtwertungspreis = Summe der Wichtungspreise (8.1 - 8.7 (brutto)) + Summe
der Wichtungserlöse (8.8)
Seite 27
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
II Eintragung von Rabattangeboten
Der Bieter gewährt Rabatte bei der Zuschlagserteilung auf beide Lose wie folgt:
 Angebot eines Rabatts auf den monatlichen Rechnungspreis für Los 1 bei
Zuschlagserteilung auf beide Lose:
bei Beauftragung von
- Los 1 und Los 2
Rabatt für Los 1 in % des Rechnungspreises*
…..…….. %
 Angebot eines Rabatts auf den monatlichen Rechnungspreis für Los 2 bei
Zuschlagserteilung auf beide Lose:
bei Beauftragung von
- Los 2 und Los 1
Rabatt für Los 2 in % des Rechnungspreises*
…..…….. %
* für die Wertung wird der Rabatt auf den Gesamtwertungspreis eines Loses
(Pos. 9, Seite 20, Los 1 und Pos. 9, Seite 27 Los 2) berechnet
Hinweis:
Die angebotenen Rabatte sind bis zum Ende der Laufzeit 2027 (bei Verlängerung der
Verträge durch den ZAS) zu gewähren, wenn beide Lose bis dahin durch den Auftragnehmer
zu erbringen sind (Nichtkündigung der Verträge durch den ZAS).
Seite 28
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 1:
Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
(bei Bedarf Formular bitte kopieren)
Hinweis:
Formular ist auszufüllen vom Bieter, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und von
Unterauftragnehmern (falls bereits benannt, gilt nicht für die Unterauftragnehmer, welche die auf den
Wertstoffhöfen erfassten Abfälle verwerten/beseitigen)
Ich/Wir versichere(n) als



Vertreter des Bieters
Vertreter des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Vertreter des Unterauftragnehmers
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/ des Mitglieds der
Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/ das Mitglied der
Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers infrage
gestellt wird,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Seite 29
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 1:
Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Fortsetzung
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln,
 dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist.
Wir erklären weiterhin, dass wir nicht rechtskräftig verurteilt worden sind wegen
 § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a
Strafgesetzbuches
(Bildung
terroristischer
Vereinigungen),
§ 129 b
Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
des
des
 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
 § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
 § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
 § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
 § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
 § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
 §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete).
Seite 30
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 1:
Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Fortsetzung
 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
 den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) sowie
 eines Verstoßes gegen eine vergleichbare Strafnorm anderer Staaten.
Hinweis: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung
der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Erklärenden
und Name/n in Druckbuchstaben
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Erklärenden
und Name/n in Druckbuchstaben
Seite 31
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 2:
Hinweis:
Erklärung Bietergemeinschaft
Formular ist auszufüllen von Bietergemeinschaften, bei Bedarf bitte kopieren
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
bevollmächtigter Bieter:
________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Mitglied 2:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Mitglied 3:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Mitglied 4:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
beschließen, uns im Falle der Auftragserteilung für das Los (bitte ankreuzen, je Los bitte
getrennt ausfüllen)

Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST

Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet
WEST
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
(Falls eigener Name der Bietergemeinschaft, bitte eintragen):
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Seite 32
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 2:
Erklärung Bietergemeinschaft – Fortsetzung –
bei Bedarf bitte kopieren
Wir erklären, dass
1.
das oben bezeichnete bevollmächtigte Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder
gegenüber dem ZAS rechtsverbindlich vertritt,
2.
das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes
Mitglied Zahlungen anzunehmen,
3.
alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.
die Bildung der Bietergemeinschaft und deren Angebotsabgabe nicht gegen § 1 GWB
verstößt.
_______________________
______________________
Ort
Datum
Unterschriften der jeweiligen Vertreter für:
________________________________
______________________
Bevollmächtigtes Mitglied
Firmenstempel
________________________________
______________________
Mitglied 1
Firmenstempel
________________________________
______________________
Mitglied 2
Firmenstempel
________________________________
______________________
Mitglied 3
Firmenstempel
_________________________
______________________
Mitglied 4
Firmenstempel
(Unterschriften der jeweiligen Vertreter aller beteiligten Mitglieder der Bietergemeinschaft, bitte auch Angabe der
Namen der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben sowie der Firmenstempel)
Seite 33
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 3:
Hinweis:
Unterauftragnehmerverzeichnis (bei Bedarf Formular bitte kopieren)
Formular ist auszufüllen vom Bieter/Bietergemeinschaft, für den Fall des Einsatzes von
Unterauftragnehmern
Zur Ausführung der in der Ausschreibung nachgefragten Leistungen beabsichtigen wir für
das Los (bitte ankreuzen, je Los bitte getrennt ausfüllen)

Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST

Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen
wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet
WEST
folgende Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben:
Beschreibung der Teilleistung
Name des Unterauftragnehmers*
* bitte angeben, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt
Seite 34
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 4:
Hinweis:
Verpflichtungserklärungen für benannte
Unterauftragnehmer (bei Bedarf Formular bitte kopieren)
Formular ist auszufüllen vom Unterauftragnehmer (falls bereits benannt),
Diese Verpflichtungserklärung betrifft das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Firma und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft eintragen
Als Vertreter des folgenden Unternehmens, welches als Unterauftragnehmer verpflichtet
werden soll, erklären wir
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Firma und Anschrift des Unterauftragnehmers eintragen
dass der oben benannte Bieter/die Bietergemeinschaft unser Unternehmen für die
Leistungserbringung einsetzen kann. Für den Fall der Zuschlagserteilung auf den oben
genannten Bieter verpflichten wir uns, für den Bieter im Unterauftrag folgende Leistungen zu
erbringen (bitte die Losnummer mit angeben):
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Leistung beschreiben
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Erklärenden
und Name/n in Druckbuchstaben
Seite 35
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 5:
Hinweis:
Erklärung über eine Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und
Beitragsleistungen (bei Bedarf Formular bitte kopieren)
Formular ist auszufüllen vom Bieter, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und von
Unterauftragnehmern (falls bereits benannt)
Ich/Wir erkläre(n) als



Vertreter des Bieters
Vertreter des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Vertreter des Unterauftragnehmers
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Unser Betrieb ist gegen Unfall versichert bei:
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Name und Anschrift der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse
eintragen (bei
Bieter/Unternehmen, welche keinen Sitz in Deutschland haben, bitte den zuständigen Versicherungsträger
angeben)
Ich/Wir erkläre(n), dass die Beiträge an die oben genannte Berufsgenossenschaft bzw. die
gesetzliche Unfallkasse regelmäßig entrichtet worden und keine offenen Forderungen des
Unfallversicherungsträgers bestehen.
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Erklärenden
und Name/n in Druckbuchstaben
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/der Erklärenden
und Name/n in Druckbuchstaben
Seite 36
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 6:
Hinweis:
Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Formular ist auszufüllen vom Versicherungsunternehmen
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers

Bieter


Mitglied der Bietergemeinschaft
Unterauftragnehmer
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen
Erklärung des ausstellenden Versicherungsunternehmens
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens angeben
Der oben genannte Versicherungsnehmer hat bei unserem Versicherungsunternehmen eine
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden
Deckungssummen abgeschlossen:
Personen- und Sachschäden:
_________________________________
Vermögensschäden:
_________________________________
bzw .
Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
_________________________________
Eine jährliche Maximierung der Deckungssummen besteht in folgender Form:
Jährliche Maximierung der Deckungssummen:
_________________________________
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/r Vertreter/s des
Versicherungsunternehmens
Seite 37
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 7:
Hinweis:
Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss
bzw. zur Anpassung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Formular ist auszufüllen vom Versicherungsunternehmen
Name und Anschrift des zukünftigen Versicherungsnehmers

Bieter


Mitglied der Bietergemeinschaft
Unterauftragnehmer
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Firma und Anschrift des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft/des Unterauftragnehmers eintragen
Erklärung des ausstellenden Versicherungsunternehmens
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
bitte Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens angeben
Wir erklären mit diesem Schreiben unsere Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung auf
das
Angebot
des
oben
genannten
Unternehmens
eine
entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung
mit
dem
oben
genannten
Unternehmen
für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen
(bitte genau angeben) abzuschließen:
Personen- und Sachschäden:
_________________________________
Vermögensschäden:
_________________________________
bzw .
Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
_________________________________
Eine jährliche Maximierung der Deckungssummen besteht in folgender Form:
Jährliche Maximierung der Deckungssummen:
_________________________________
______________________
___________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en des/r Vertreter/s des
Versicherungsunternehmens
Seite 38
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Formular 8:
Hinweis:
Liste der Referenzen über vergleichbare Leistungen
Formular ist auszufüllen vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft, bitte das Blatt für das
jeweilige Los verwenden
Die Referenzen werden eingereicht von
Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft
(Nicht Zutreffendes bitte streichen)
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
Hinweis:
Die Referenzen für Los 1 und 2 können gemeinsam angegeben werden, da für die Lose 1 und 2 die gleichen
Anforderungen gelten.
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST bzw. West
Bezeichnung der
Leistung*
Bezeichnung Sammelgebiet
Leistungszeitraum**
Benennung AG (örE oder im
Auftrag eines örE) und
Benennung eines
Ansprechpartners
*(Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag eines örE zur Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier mit
Behälteridentifikationssystem) **Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 2013)
Seite 39
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Anlage 1
Zusammenfassende Liste der geforderten Nachweise
Zusammenfassende Liste
Teil II – Angebotsschreiben
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Zusammenfassende Liste der geforderten Nachweise
Mit dem Angebot vorzulegende Angaben und Nachweise
(entsprechend der Vorgaben der Vergabeunterlagen ggf. mehrfach einzureichen, für Bieter,
Mitglieder Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer)
Angaben/Nachweis
-
Nähere Informationen, Verweise, Hinweise
ausgefülltes und unterschriebenes
Angebotsschreiben einschließlich des darin
enthaltenen Preisangebots (Teil II) nebst Anlagen des
Bieters (Erklärungen, Nachweise, Formulare,
Urkalkulation etc.)
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.5
-
Leistungsbeschreibung (Teil III; ohne Anlagen)
Besondere Vertragsbedingungen (Teil IV) und
ggf. von der Vergabestelle im Laufe des Verfahrens
ausgegebene Bieterinformationen
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.5
-
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§
123, 124 GWB
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und
Beitragsleistungen
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
Nachweis einer
Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
-
Für Unternehmen, die im Handels- bzw.
Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die
Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem
das Unternehmen ansässig ist
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
-
Erklärung über Referenzen
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
-
-
.
unterschriebenes Angebotsschreiben nebst Preisblätter
Formular 1 (Angebotschreiben)
Formular 5 (Angebotschreiben)
Formular 6 (Angebotsschreiben), Erklärung zum
Bestehen eine Versicherung
Formular 7 (Angebotsschreiben), Bereitschaftserklärung
zum Abschluss einer Versicherung
Formular 8 (Angebotsschreiben)
-
Erklärungen und Nachweise je Los gemäß der
Auflistung 6 (f) des Angebotsschreibens
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.6
-
Urkalkulation je angebotenem Los
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.7 / 4.15
-
ggfs. Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.7 / 4.11
Formular 2 (Angebotsschreiben)
-
bei Einsatz von Unterauftragnehmern:
- bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht
namentlich feststehenden Unterauftragnehmern:
Benennung der Leistungen, welche durch
Unterauftragnehmer erbracht werden sollen
- bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe schon
namentlich feststehenden Unterauftragnehmern:
Benennung der/des Unterauftragnehmer(s) und der
Leistungen, welche durch Unterauftragnehmer
erbracht werden sollen: Verpflichtungserklärung und
der erforderlichen Nachweise
Bewerbungsbedingungen Nr. 4.12
Formular 3 (Angebotsschreiben)
Formular 3 (Angebotsschreiben), Formular 4
(Angebotsschreiben), sowie EfbV-Zertifikat für die
jeweilige vorgesehene Leistung
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist,
nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt
ausgestellt sein, es muss jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein.
Zusammenfassende Liste
Seite 1
Teil III
Leistungsbeschreibung
betreffend
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
im offenen Verfahren
gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV)
Los 1: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST
Los 2: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet WEST
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
5
2.
Leistungszeitraum
5
3.
Räumliche Lage, Fläche, Bevölkerung und Verkehrsanbindung
5
3.1.
Allgemeines
5
3.2.
Bevölkerungsprognose
7
3.3.
Einschränkungen bei der Sammlung von Abfällen in den Entsorgungsgebieten Ost
und West
7
3.4.
Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Abfallentsorgung
8
4.
Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
9
4.1.
Allgemeine rechtliche Anforderungen
9
4.2.
Allgemeine Anforderungen an das einzusetzende Personal
9
4.3.
Allgemeine Anforderungen an die einzusetzende Fahrzeugtechnik und die
Sammlung
10
4.4.
Allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen und Waagen
11
4.5.
Begriffsbestimmungen und Definition des vom Auftrag erfassten Papiers und Pappe 11
4.6.
Kostenerstattung für die Mitbenutzung der Papierbehälter des ZAS
12
5.
Leistungsgegenstand Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
14
5.1.
Prognose der Mengen und Leistungsdaten
14
5.1.1.
Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe
15
5.1.2.
Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte
16
5.1.3.
Prognose Wertstoffhöfe
16
5.1.4.
Prognose Behälteränderungsdienst
17
5.2.
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie
Papier und Pappe
18
5.2.1.
Übersicht und Rahmenbedingungen
18
5.2.2.
Durchführung der Sammlung
21
5.2.3.
Sammelturnus/ Tourenplanung
25
5.2.4.
Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von
Behältern
27
Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
30
5.2.5.
5.2.5.1. Übergabe Restabfall
30
5.2.5.2. Übergabe Bioabfall
31
5.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe
32
5.3.
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
34
5.3.1.
Rahmenbedingungen
34
5.3.2.
Bearbeitung der Anmeldungen
36
5.3.3.
Durchführung der Sammlung
39
5.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
39
Seite 2
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
5.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung
40
5.3.4.
Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte
41
5.4.
Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 41
5.4.1.
Übersicht und Rahmenbedingungen
41
5.4.2.
Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe
45
5.4.3.
Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung
46
5.4.4.
Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung 47
5.4.5.
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
50
5.5.
Vergütung und Abrechnung
51
6.
Leistungsgegenstand Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
53
6.1.
Prognose der Mengen und Leistungsdaten
53
6.1.1.
Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe
54
6.1.2.
Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte
55
6.1.3.
Prognose Wertstoffhöfe
55
6.1.4.
Prognose Behälteränderungsdienst
56
6.2.
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen sowie
Papier und Pappe
56
6.2.1.
Übersicht und Rahmenbedingungen
56
6.2.2.
Durchführung der Sammlung
60
6.2.3.
Sammelturnus/ Tourenplanung
64
6.2.4.
Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung von
Behältern
66
Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
69
6.2.5.
6.2.5.1. Übergabe Restabfall
69
6.2.5.2. Übergabe Bioabfall
69
6.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe
70
6.3.
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
71
6.3.1.
Rahmenbedingungen
71
6.3.2.
Bearbeitung der Anmeldungen
72
6.3.3.
Durchführung der Sammlung
75
6.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem
75
6.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung
76
6.3.4.
Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte
77
6.4.
Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle 77
6.4.1.
Übersicht und Rahmenbedingungen
77
6.4.2.
Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe
80
6.4.3.
Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung
81
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 3
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
6.4.4.
Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw. Beseitigung 81
6.4.5.
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
84
6.5.
Vergütung und Abrechnung
85
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr
Anlage 2:
Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines
Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung,
zum Behälteränderungsdienst
Anlage 3:
Muster Abfallbehälteretikett
Anlage 4:
Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung (Internetformular und Formular
postalischer Versand)
Anlage 5:
Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RAL-Gütezeichens
nach RAL-GZ 951/1
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 4
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
1.
Allgemeines
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (nachfolgend ZAS genannt) nimmt
gemäß § 20 Abs. 1 KrWG die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
(örE) im Erzgebirgskreis wahr. In den Entsorgungsgebieten OST und WEST werden die
wesentlichen
logistischen
abfallwirtschaftlichen
Entsorgungsleistungen
durch
privatwirtschaftliche Unternehmen durchgeführt, deren Entsorgungsverträge zum
31.12.2017 enden. Eine Ausschreibung dieser Leistungen ab dem 01.01.2018 wird
demnach erforderlich. Die Leistung soll in zwei Territoriallosen
 Los 1: Entsorgungsgebiet OST
 Los 2: Entsorgungsgebiet WEST
neu vergeben werden, wobei folgende Leistungen umfasst sind:
 Sammlung und Beförderung von Restabfall
 Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
 Sammlung und Beförderung von Bioabfall
 Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen
 Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe
 Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter
 Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle.
Leistungsorte sind die Entsorgungsgebiete OST (Los 1) und WEST (Los 2) des
Erzgebirgskreises, wobei die Verwertung/Beseitigung von bestimmten auf den
Wertstoffhöfen erfassten Abfällen, auch außerhalb des Landkreises erfolgen kann.
2.
Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum ist vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2023.
Es besteht die Option der Verlängerung der Verträge der Lose 1 und 2 zweimalig um
zwei Jahre. Die Verlängerung der Verträge ist durch den ZAS mit einem einjährigen
Vorlauf zum Ende der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2024 schriftlich
anzuzeigen.
3.
Räumliche Lage, Fläche, Bevölkerung und Verkehrsanbindung
3.1.
Allgemeines
Der Erzgebirgskreis liegt im Südwesten des Freistaates Sachsen. Der Erzgebirgskreis ist
in drei Entsorgungsgebiete gegliedert. Die abfallwirtschaftlichen Leistungen im
Entsorgungsgebiet Nord sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Eine Übersicht zu
den Entsorgungsgebieten OST (Los 1) und WEST (Los 2) zeigt die Abbildung 1:
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 5
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Abbildung 1:
Übersicht über die Entsorgungsgebiete OST (Los 1) und WEST (Los 2)
Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind in den Entsorgungsgebieten OST mit ca.
122.600 Einwohnern (u. a. Annaberg-Buchholz, Marienberg) und WEST mit ca.
126.600 Einwohnern (u. a. Aue, Schwarzenberg) des Erzgebirgskreises zu erbringen.
Beide Gebiete sind überwiegend ländlich strukturiert, topographisch sind die Gebiete
durch das Erzgebirge geprägt. Es sei ausdrücklich erwähnt, dass in Höhenlagen von
1.000 m und mehr Abfälle zu sammeln sind.
Für die Logistik in der Entsorgung spielen die Straßenverbindungen die wesentlichste
Rolle. Im Erzgebirgskreis bestehen die leistungsstärksten Straßenverbindungen in Nord –
Süd Richtung. Die A 72 sichert die Anbindung an das deutsche Autobahnnetz.
Eine Übersicht zu den Einwohnerzahlen nach Städten und Gemeinden sowie zur
Einwohnerdichte zeigt die Tabelle 1 für beide Entsorgungsgebiete.
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 6
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Tabelle 1:
Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte
Los 1
Stadt/Gemeinde
Amtsberg
Annaberg-Buchholz, Stadt
Bärenstein
Einwohner
(E)
(30.11.15)
3.773
20.417
[km²]
[E/km²]
Los 2
Stadt/Gemeinde
Einwohner
(E)
(30.11.15)
16.434
[km²]
[E/km²]
23,25
162 Aue, Stadt
20,94
785
27,70
737 Bad Schlema
4.852
15,53
312
444 Bockau
2.321
19,15
121
5.472
60,02
91
132 Crottendorf
4.064
36,46
111
68
2.418
5,45
982
15,48
Deutschneudorf
1.063
8,03
Drebach
5.323
32,74
163 Eibenstock, Stadt
7.649
112,35
Ehrenfriedersdorf, Stadt
4.822
15,86
304 Elterlein, Stadt
2.935
45,87
64
Geyer, Stadt
3.585
18,76
191 Grünhain-Beierfeld, Stadt
6.031
22,26
271
Gornau/Erzgeb.
3.833
19,87
193 Oberwiesenthal, Kurort, Stadt
2.197
39,98
55
Großolbersdorf
2.886
22,61
128 Lauter-Bernsbach
8.861
30,31
292
Großrückerswalde
3.469
26,69
130 Johanngeorgenstadt, Stadt
Grünhainichen
3.529
28,79
123 Schneeberg, Stadt
817
9,49
Jöhstadt, Stadt
2.813
49,68
Königswalde
2.276
19,54
Olbernhau, Stadt
9.218
70,42
Marienberg, Stadt
17.410
133,47
Mildenau
3.395
31,67
Pfaffroda
2.481
55,13
Pockau-Lengefeld
7.858
83,57
Seiffen/Erzgeb. Kurort
2.298
12,43
Tannenberg
1.132
7,94
Thermalbad Wiesenbad
3.369
24,62
137
Wolkenstein, Stadt
3.918
30,51
128
Zschopau, Stadt
9.575
22,88
418
122.660
796,58
154
Börnichen/Erzgeb.
Heidersdorf
Gesamt OST (Los 1):
3.2.
63 Breitenbrunn/Erzgeb.
4.146
29,59
140
14.677
23,34
629
86 Scheibenberg, Stadt
2.181
9,01
242
57 Schlettau, Stadt
2.449
21,17
116
116 Sehmatal
6.523
44,45
147
131 Raschau-Markersbach
5.216
39,52
132
130 Schönheide
4.570
28,01
163
17.317
46,33
374
45 Stützengrün
3.339
28,36
118
94 Zschorlau
5.371
21,99
244
126.605
694,64
182
107 Schwarzenberg/Erzgeb. Stadt
185
143 Gesamt WEST (Los 2):
Bevölkerungsprognose
Die Bevölkerungsprognose des Landesamtes für Statistik1 geht von einem weiteren
Bevölkerungsrückgang für den Erzgebirgskreis aus. Als Mittelwert für den
Leistungszeitraum 2018–2023 wird von einer durchschnittlichen Bevölkerungszahl wie
folgt ausgegangen:
 Los 1 (OST):
ca. 117.000 Einwohner
 Los 2 (WEST):
ca. 120.900 Einwohner
3.3.
Einschränkungen bei der Sammlung von Abfällen in den
Entsorgungsgebieten Ost und West
Soweit dem ZAS bekannt, gibt es in beiden Entsorgungsgebieten Einschränkungen bei
der Sammlung von Abfällen. Dies sind Grundstücke, welche nicht mit alleinigem Einsatz
herkömmlicher 3-Achssammelfahrzeuge anzufahren sind. Soweit dem ZAS bekannt, sind
die in Anlage 1 benannten Standorte mit Kleinfahrzeugen (z. B. Multicar) unter Einhaltung
bestimmter Fahrzeugkriterien (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul.
Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) erreichbar. Der AN hat zu gewährleisten, dass alle
1
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: 6. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat
Sachsen 2015 bis 2030, 2016
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 7
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Grundstücke, welchen nach oben genannten Kriterien erreichbar sind (auch mit
Kleinfahrzeugen), angefahren und entsorgt werden. Erfüllen die Grundstücke nicht die
Kriterien, sind durch die Abfallerzeuger die Abfälle an der nächsten, mit
Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße gemäß obiger Kriterien bereitzustellen und dort
einzusammeln. Bei abweichenden Auffassungen zur Erreichbarkeit von Grundstücken
sind durch den AN die Gründe zur Nichterreichbarkeit gegenüber dem ZAS schriftlich
darzulegen.
Zusätzlich gibt es für einzelne Straßen/Grundstücke eine abweichende Sommer/Winterregelung bei der Abfuhr der Abfallbehälter. Anlage 1 enthält die Aufstellung
weiterer Besonderheiten bei der Sammlung in den Entsorgungsgebieten OST und WEST
wie Sommer-/Winterregelungen sowie weitere zu berücksichtigende Besonderheiten.
Die Aufzählungen zu den schwer erreichbaren Grundstücken bei der Sammlung von
Abfällen in den Entsorgungsgebieten OST und WEST spiegeln den aktuellen
Kenntnisstand des ZAS wider und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch
wird darauf verwiesen, dass es zu Veränderungen im Leistungszeitraum kommen kann.
Dem Bieter wird empfohlen, sich mit den örtlichen Bedingungen und Verhältnissen
in den Entsorgungsgebieten vertraut zu machen, insbesondere mit den örtlichen
Straßenverhältnissen, der Lage sowie dem Zugang zu den zu entsorgenden
Grundstücken.
3.4.
Informationen zur zukünftigen Gestaltung der Abfallentsorgung
Die Festlegungen der aktuell gültigen Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis
(http://www.za-sws.de/satzungen.cfm) sollen auch im Leistungszeitraum gültig sein.
Folgende Veränderungen zum gegenwärtigen Stand sind zum jetzigen Zeitpunkt
vorgesehen/möglich:
 Einführung abweichender, kleinerer Behälter wie z. B. MGB 60 l für Rest- und Bioabfall
(wenn Erfordernisse dazu bei der Fortschreibung der Abfallwirtschaftssatzung
bestehen),
 Einführung eines Rückedienstes gegen Gebühr (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel
5.2.2 Los 1 und Kapitel 6.2.2 .Los 2),
 Einführung einer Abholung für Haushaltsgroßgeräte gemäß ElektroG gegen Gebühr
(siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3 Los 1 und Kapitel 6.3 Los 2).
Wesentliche Informationen zur Gestaltung der Abfallwirtschaft im Erzgebirgskreis und
somit auch in den Entsorgungsgebieten OST und WEST sind der Internetpräsentation
des
ZAS
(http://www.za-sws.de/)
zu
entnehmen.
Neben
der
aktuellen
Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung sind Informationen zur
Organisation der Abfallentsorgung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Informationen
sind auch dem Abfallkalender auf der Internetseite des ZAS zu entnehmen.
Leistungsbeschreibung – Allgemeines und Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Seite 8
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
4.
Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
Im Folgenden sind allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung formuliert. Die
allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung sind somit auch Gegenstand der
Leistungsbeschreibungen der Lose 1 und 2. In den Leistungsbeschreibungen der
einzelnen Lose sind darüber hinausgehende Anforderungen näher beschrieben.
4.1.
Allgemeine rechtliche Anforderungen
Der Auftragnehmer (AN) ist bei Durchführung der im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung stehenden Maßnahmen verpflichtet, die geltenden Vorschriften,
insbesondere arbeitsschutz- und umweltrechtliche Auflagen zu berücksichtigen und bei
der Leistungserbringung eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Umwelt zu
gewährleisten. Die Sammlung der Abfälle hat unter Maßgabe der geltenden, rechtlichen
Regelungen – insbesondere
der
32. BImSchV
(Geräteund
Maschinenlärmschutzverordnung) – zu erfolgen. Eine Sammlung innerhalb der dort
vorgegebenen Ruhezeiten ist nicht zugelassen (Lärmschutz).
Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistungen alle öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen, insbesondere die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
der dazugehörenden untergesetzlichen Regelwerke, des Sächsischen Abfall- und
Bodenschutzgesetzes
und
der
jeweils
gültigen
Abfallwirtschaftssowie
Abfallgebührensatzung des Erzgebirgskreises zu berücksichtigen. Der ZAS ist berechtigt,
die Tätigkeiten des AN jederzeit selbst oder durch Dritte ohne vorherige Anmeldung zu
kontrollieren.
4.2.
Allgemeine Anforderungen an das einzusetzende Personal
Für die Leistungserbringung ist durch den AN qualifiziertes Personal einzusetzen. Es ist
durch den AN zu gewährleisten, dass durch das Personal die arbeitsschutzrechtlichen,
straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden.
Der AN hat sicherzustellen, dass ein weisungsbefugter Mitarbeiter von Montag bis Freitag
von 07:00–17:00 Uhr für den ZAS erreichbar ist.
Die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter auf den Sammelfahrzeugen
müssen von dem weisungsbefugten Mitarbeiter telefonisch erreichbar sein. Für die
erfahrungsgemäß zum Teil notwendige Kommunikation mit den Abfallerzeugern in den
Entsorgungsgebieten OST und WEST wird mindestens 1 Mitarbeiter pro
Sammelfahrzeug gefordert, welcher die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang
beherrscht. Sämtliches Personal, welches unmittelbaren Kontakt mit den
Abfallanlieferern/-erzeugern hat, muss die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang
beherrschen. Der ZAS erwartet, dass der AN ein gutes Gesamterscheinungsbild bei der
Leistungserbringung gewährleistet und somit zu einem positiven Bild der Abfallwirtschaft
im Erzgebirgskreis beiträgt.
Der AN ist verpflichtet, sein für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetztes Personal
über alle die Leistung betreffenden rechtlichen Änderungen zu informieren und
entsprechend zu schulen.
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
Seite 9
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
4.3.
Allgemeine Anforderungen an die einzusetzende Fahrzeugtechnik und die
Sammlung
Der AN setzt Sammelfahrzeuge ein, die – soweit zutreffend – den Anforderungen der
aktuellen Normenreihe DIN EN 1501 sowie allen arbeitsschutzrechtlichen,
straßenverkehrsrechtlichen (u. a. Beschränkungen des zulässigen Gesamtgewichts von
Sammelfahrzeugen), versicherungsrechtlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Der AN hat mit seiner eingesetzten Technik zu gewährleisten, dass alle bereitgestellten
und
nach
der
jeweils
gültigen
Abfallwirtschaftssatzung
zugelassenen
Abfallbehälter/Abfallsäcke geleert/gesammelt werden können sowie alle dem Anschlussund Benutzungszwang der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung unterliegenden
Grundstücke, die an öffentlichen und an nicht gewidmeten, aber dem öffentlichen Verkehr
dienenden privaten Straßen und Wegen liegen, anzufahren.
Der AN hat geeignete Fahrzeugtechnik einzusetzen, welche den allgemeinen
Anforderungen von Sammlung und Beförderung von Abfällen (vor allem auch
witterungsbedingte Einflüsse im Winter in Verbindung mit der Topographie z. B. durch
Nutzung von Sammelfahrzeugen mit Allrad) gerecht wird.
Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die unter Kapitel 3.3 genannten Grundstücke –
sowie auch zukünftig ggf. weitere Grundstücke – mit Einschränkungen in der Sammlung
ordnungsgemäß entsorgt werden können. Grundstücke welche mit Sammelfahrzeugen
erreicht werden, die den Fahrzeuganforderungen (Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20
m und zulässiges Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen, sind durch den AN anzufahren und
die dort bereitgestellten Abfälle zu entsorgen.
Ist die Sammlung durch Baustellen oder Straßensperrungen eingeschränkt, so hat der
AN die Sammlung durch Abstimmungen mit den durchführenden Unternehmen bezüglich
veränderter Bereitstellungsorte für die jeweiligen Abfälle sicherzustellen. Der ZAS ist
darüber zu informieren.
Für die eingesetzten Sammelfahrzeuge (Heck-, Seiten- bzw. Frontlader) wird mindestens
die Einhaltung der EURO V-Norm (Abgasnorm) gefordert. Dies gilt nicht für
Pritschenfahrzeuge und Containerfahrzeuge.
Der AN hat Straßenverschmutzungen durch die Entsorgungsleistungen zu vermeiden.
Durch Sammlung und Beförderung von Abfällen entstehende Verschmutzungen von
Straßen und Gehwegen sind vom AN unmittelbar zu beseitigen. Schaufel und Besen sind
an den Sammelfahrzeugen mitzuführen. Der AN reinigt die Sammelfahrzeuge in
regelmäßigen Abständen.
Zudem ist durch den AN zu gewährleisten, dass für den Bürger/Abfallerzeuger in den
Entsorgungsgebieten OST und WEST aus der Fahrzeugbeschriftung eindeutig
hervorgeht, wer die Sammlung durchführt.
Der AN hat die Leistung so zu organisieren, dass die Fahrzeugbesatzungen während der
Sammeltour erreichbar sind. Die Sammelfahrzeuge bzw. die Fahrzeugbesatzungen sind
mit Technik auszustatten, welche eine Fotodokumentation ermöglicht für die Fälle, in
denen eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den AN nicht möglich ist.
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
Seite 10
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Der AN hat den Standort des Betriebshofes für die Leistungen der Lose 1 und 2 so zu
wählen, dass jede Stadt/Gemeinde im Entsorgungsgebiet OST bzw. WEST mit den zum
Einsatz kommenden Entsorgungsfahrzeugen innerhalb von 4,0 Stunden erreichbar ist.
Eine gemeinsame Sammlung bzw. ein Befördern von Abfällen für den Auftraggeber und
zugleich von Abfällen für andere Kunden des Auftragnehmers ist im Rahmen derselben
Sammeltour bzw. derselben Beförderung nicht zulässig (Ausnahme systempflichtige
PPK-Verkaufsverpackungen).
4.4.
Allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen und Waagen
Die Entsorgungsanlagen (inkl. Umschlaganlagen, Zwischenlager u. ä.) haben sämtliche
genehmigungsrechtliche,
arbeitsschutzrechtliche,
versicherungsrechtliche
und
anlagentechnische Anforderungen und sonstige Vorschriften zu erfüllen. Eine Änderung
der benannten Entsorgungsanlagen vom AN ist dem ZAS vorab anzuzeigen. Die andere
Entsorgungsanlage ist an die Einhaltung der genannten Anforderungen gebunden und
dies vom AN gegenüber dem ZAS nachzuweisen. Zudem sind Änderungen und
Nachweise, welche im Leistungszeitraum notwendig werden, wie z. B. Eichung von
Waagen, dem ZAS zu übergeben.
Der ZAS behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote die Anlagen zu
besichtigen und ggfs. Einsicht in die Betriebstagebücher und Genehmigungsunterlagen
zu nehmen.
Die vorgesehenen Entsorgungsanlagen müssen für die in der Leistungsbeschreibung
genannten Abfallschlüsselnummern genehmigt bzw. zertifiziert sein.
Der ZAS weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Rechnungen akzeptiert und beglichen
werden können, die auf Wiegung von Abfällen in einem geeichten Messbereich
zugelassener Waagen beruhen. Die Nachweise zur gültigen Eichung der Waagen legt
der AN vor Leistungsbeginn vor. Die Ein- und Ausgangswiegung der Abfälle an
Übergabestellen und Entsorgungsanlagen hat einschließlich des Fahrers des Sammelbzw- Transportfahrzeuges zu erfolgen. Beifahrer (Lader) sind nicht mit zu verwiegen.
Es wird dem AN empfohlen, die Übergabestellen des ZAS bzw. des AWVC
(Abfallwirtschaftsverband Chemnitz) zu besichtigen.
4.5.
Begriffsbestimmungen und Definition des vom Auftrag erfassten Papiers
und Pappe
Der ZAS ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ausschließlich für die
Erfassung und Verwertung von überlassungspflichtigem Papier und Pappe (kommunaler
Anteil) zuständig. Die Zuständigkeit für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen aus
Papier und Pappe gem. VerpackV (nachfolgend PPK-Verkaufsverpackungen genannt)
dagegen obliegt den im Freistaat Sachsen festgestellten Systembetreibern.
Es
ist
auch
zukünftig
vorgesehen,
eine
gemeinsame
Erfassung
von
überlassungspflichtigem Papier und Pappe sowie PPK-Verkaufsverpackungen
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
Seite 11
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
durchzuführen. Von dieser Ausschreibung (und damit auch vom Begriff Papier und
Pappe) umfasst ist die gesamte Sammelmenge Papier und Pappe.
Ab dem 01.01.2018 werden voraussichtlich ca. 21 Ma.-% des gemischt erfassten Papiers
und Pappe in Summe auf die Systembetreiber entfallen (Masseanteil). Der restliche
Masseanteil von ca. 79 Ma.-% entspricht demnach dem kommunalen Anteil. Die Höhe
dieses Anteils hängt dabei von der jeweils gültigen Abstimmung des örE mit den
Systembetreibern ab. Der ZAS informiert zu Leistungsbeginn und bei Veränderungen
über den Anteil.
Vergütet wird dem AN durch den ZAS für die Sammlung und Beförderung von Papier und
Pappe nur der kommunale Anteil. Da der ZAS davon ausgeht, dass es Vereinbarungen
zwischen dem AN und den Systembetreibern zur Verwertung der PPKVerkaufsverpackungen geben wird, wird in der Wertung der Angebotspreise auch nur die
kommunale Menge Papier und Pappe einfließen.
Der AN wird verpflichtet, die Gesamtmenge des erfassten Papiers abzüglich der Mengen,
welche dem Anteil PPK-Verkaufsverpackungen entsprechen, dem ZAS an der unter
Kapitel 5.2.5.3 benannten Übergabestelle zu übergeben. Die Verwertung der PPKVerkaufsverpackungen obliegt, unter Beachtung der Abstimmungen mit den
Systembetreibern, dem AN. Diese sind nicht an der Übergabestelle des ZAS anzuliefern.
Der künftige AN ist verpflichtet, sich mit den Systembetreibern unverzüglich nach
Beauftragung durch den ZAS in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine
Beauftragung zur Erfassung und Verwertung von PPK-Verkaufsverpackungen unter
Mitbenutzung der vom ZAS bereitgestellten Abfallbehälter für Papier und Pappe, für die
diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung
herbeizuführen. Von einer Einigung wird seitens des ZAS prinzipiell ausgegangen. Der
AN hat dem ZAS zum 31.03. eines jeden Jahres eine Erklärung zu bestehenden
Verträgen mit Systembetreibern für das laufende Jahr vorzulegen.
Sollte es dem AN im Auftragsfall nicht gelingen, mit einzelnen oder allen
Systembetreibern eine Einigung zu erzielen, wird der auf den ZAS entfallende
kommunale Anteil am Gemisch Papier und Pappe unter Berücksichtigung des in der
geltenden
Abstimmungsvereinbarung
festgelegten Anteils unter
zusätzlicher
Berücksichtigung der Binnenverteilung dieses PPK-Verkaufsverpackungsanteils auf die
einzelnen Systembetreiber entsprechend den jeweils letzten von der Clearingstelle
veröffentlichten Angaben über diese Binnenverteilung berechnet. Weil der ZAS davon
ausgeht, dass regelmäßig eine Einigung zwischen dem AN und im Regelfall allen
Systembetreibern erzielt wird, ist das Vergabeverfahren grundsätzlich auf die Entsorgung
eines auf den ZAS entfallenden kommunalen Anteils am Gemisch Papier und Pappe
zugeschnitten. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Ausnahmefall
auch die Überlassung einer höheren Menge bis zur Gesamtmenge Papier und Pappe an
den ZAS in Betracht kommen kann.
4.6.
Kostenerstattung für die Mitbenutzung der Papierbehälter des ZAS
Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig das überlassungspflichtige Papier sowie
Pappe gemeinsam mit den PPK-Verkaufsverpackungen erfasst wird. Die Verantwortung
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
zur Verwertung sowie die Vergütung für den Anteil der PPK-Verkaufsverpackungen an
dem Gemisch liegen auch weiterhin bei den jeweiligen Systembetreibern.
Für die Mitbenutzung der Papierbehälter erhält der ZAS seitens der Systembetreiber nach
VerpackV (duale Systeme) keine Erstattung der Kosten. Für die Mitbenutzung der
Papierbehälter für die Erfassung der PPK-Verkaufsverpackungen berechnet der ZAS
dem AN ein Nutzungsentgelt in Höhe von 17,15 € netto bezogen auf die Menge (Mg) der
im Auftrag der Systembetreiber erfassten PPK-Verkaufsverpackungen.
Das Entgelt wurde durch den ZAS auf Basis der Kosten für die Behälter für Papier und
Pappe bestimmt.
Leistungsbeschreibung – Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung
Seite 13
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
5.
Leistungsgegenstand Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Das Los 1 „Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST“ umfasst folgende Leistungen:
 Sammlung und Beförderung von Restabfall
 Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
 Sammlung und Beförderung von Bioabfall
 Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen
 Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe
 Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter
 Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle.
Alle im Kapitel 4 (Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung) formulierten
allgemeinen Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung für Los 1.
5.1.
Prognose der Mengen und Leistungsdaten
Vorbemerkung:
Die Prognosen sind eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der
derzeitigen Mengen und Vorgänge und dienen zur Orientierung der Bieter. Der ZAS
übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognosen. Die
prognostizierten Mengen und Leistungsdaten dienen der Wertung der Angebote.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen durch
den AN erbrachten Leistungen. Abweichungen von der Prognose berechtigen den
AN nicht zur Vertrags- oder Preisanpassung. In den folgenden Kapiteln sind vor
allem die Mengen und Leistungsdaten zusammengefasst, die für die Kalkulation
des Angebotes bzw. für die Preiseintragungen von besonderer Bedeutung sind.
Weitere Information zu den Mengen bzw. Leistungsdaten sind in den
Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Leistungen enthalten.
Die getroffenen Prognosen sind neben der abfallwirtschaftlichen Entwicklung der letzten
3 Jahre unter anderem von den folgenden Faktoren abhängig, die, da nicht quantitativ
abschätzbar, nicht in der Prognose berücksichtigt sind:
 Änderungen im Konsumverhalten der Abfallerzeuger,
 Änderungen in den satzungsrechtlichen Vorgaben aufgrund Umsetzung geänderter
rechtlicher und sonstiger Vorgaben,
 Änderungen im Entsorgungsverhalten der Abfallerzeuger und
 Prognoseunsicherheit bei einzuführenden Leistungen (Rückedienst, Abholung
Haushaltsgroßgeräte).
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 14
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
5.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe
Die Abfallmengen der Jahre 2013–2015 sowie die im Leistungszeitraum 2018–2023
prognostizierten durchschnittlich anfallenden Abfallmengen zeigt Tabelle 2:
Tabelle 2:
Entwicklung und Prognose der Mengen Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume
sowie Papier und Pappe
Sammelmenge
Gebiet OST
2013
[Mg]
Restabfall
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Mg/a]
16.114
15.214
2014
[Mg]
2015
[Mg]
16.284
15.873
Bioabfall
1.322
1.439
1.429
1.705
Weihnachtsbäume
Papier und Pappe gesamt
26
5.826
17
5.661
20
5.761
20
5.384
Papier und Pappe
(kommunaler Anteil)
4.588
4.458
4.537
4.253
Die Entwicklung der Behälterleerungen sowie die Prognose für den Leistungszeitraum
zeigt Tabelle 3:
Tabelle 3:
Entwicklung und Prognose der Behälterleerungen Restabfall, Bioabfall sowie
Papier und Pappe
Behälterleerungen
Gebiet OST
2013
[Stck]
2014
[Stck]
2015
[Stck]
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Stck/a]
Restabfall
MGB 80 l
87.407
86.113
86.440
87.000
MGB 120 l
258.447
255.479
257.901
257.000
MGB 240 l
47.936
48.574
50.435
52.000
MGB 1.100 l
18.240
19.076
20.285
21.000
Anzahl Säcke
8.516
8.191
8.040
8.000
Bioabfall
MGB 80 l
22.821
25.462
25.611
32.000
MGB 120 l
26.083
28.806
28.616
35.750
Papier und Pappe
MGB 120 l
67.125
67.551
70.296
72.000
MGB 240 l
187.405
190.483
196.834
200.000
23.371
24.058
25.617
26.000
MGB 1.100 l
Es wird in Erwägung gezogen, zukünftig einen Rückedienst gegen Gebühr anzubieten,
um 2-Radbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe von Standplätzen
(Grundstücke), welche nicht mit den Sammelfahrzeugen (auch Kleinfahrzeugen) erreicht
werden können, zur nächsten vom Sammelfahrzeug erreichbaren Stelle durch den AN zu
bringen.
Der Transport der Behälter soll eine Strecke von 300 Metern (eine Wegstrecke) nicht
überschreiten. Der Transport der Abfallbehälter ist auf Antrag des Anschlusspflichtigen
durchzuführen. Der Antrag ist beim ZAS zu stellen und wird vom ZAS an den AN
weitergeleitet. Es ist davon auszugehen, dass trotz der großen Anzahl schwer
zugänglicher Grundstücke der Rückedienst nur vereinzelt in Anspruch genommen werden
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 15
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
wird. Die Leistung soll gegen Gebühr in folgenden Entfernungskorridoren angeboten
werden:
 bis 50 m
 bis 100 m
 jede weiteren angefangen 100 m
Es wird in Summe von 150 Vorgängen pro Jahr, verteilt über alle Korridore,
ausgegangen.
5.1.2.
Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte
Die Prognose der Sperrabfallmengen, der Anzahl der genutzten Sperrabfallkarten sowie
der Vorgänge der Sammlung des Sperrabfalls über Abfallcontainer 7 m³ zeigt die Tabelle
4. In der Aufstellung nicht enthalten ist der über die Wertstoffhöfe erfasste Sperrabfall
(siehe Prognose und Leistungsbeschreibung Wertstoffhof).
Tabelle 4:
Entwicklung und Prognose der Sperrabfallmengen sowie der Vorgänge
Sperrabfall
Sperrabfall
Gebiet OST
2013
2014
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Stck/a]
2015
Sperrabfallsammelmenge
Sammeltour [Mg/a]
Container [Mg/a]
1.829
1.815
1.898
2.100
107
118
92
90
Vorgänge Sperrabfall
Anzahl Karten [Stck/a]
Anzahl Container [Stck/a]
6.446
6.441
6.646
6.850
110
117
93
90
Mit Leistungsbeginn wird in Erwägung gezogen die Abholung von Haushaltsgroßgeräten
gemäß ElektroG gegen eine Gebühr den Abfallerzeugern anzubieten. Die Anzahl der
Abholvorgänge wird auf 100 Vorgänge pro Jahr geschätzt.
5.1.3. Prognose Wertstoffhöfe
Im Entsorgungsgebiet OST sind 6 Wertstoffhöfe (WSH) zu betreiben, deren
durchschnittliche jährliche Öffnungszeit2 im Leistungszeitraum in Summe bei 3.087 h/a
liegt.
Die in Summe auf den 6 Wertstoffhöfen erfassten Abfälle lassen sich wie in Tabelle 5
hinsichtlich der Mengenentwicklung sowie der Prognose beschreiben. Die Auflistung der
in den letzten drei Jahren durchschnittlich erfassten Abfallmengen und angenommenen
Elektro- und Elektronikaltgeräte je Wertstoffhof zeigt Tabelle 12 in Kapitel 5.4.1.
2
geringe jährliche Abweichungen durch Feiertagsverschiebungen und konkrete Festlegungen zu den
Öffnungstagen
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 16
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Tabelle 5:
Sammelmengen der von den Wertstoffhöfen erfassten und zu entsorgenden
Abfallarten und Prognose für den Leistungszeitraum
Sammelmengen Wertstoffhöfe
Gebiet OST
2013
[Mg/a]
2014
[Mg/a]
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Mg/a]
2015
[Mg/a]
Grünabfall
1.766
2.026
1.866
1.886
Sperrabfall*
1.385
1.461
1.542
1.700
gem. Bau-und Abbruchabfall
165
118
168
150
Bauschutt
253
303
274
277
Altreifen
17
17
18
17
Altholz Kat. I-III
16
13
17
15
Altholz / Altfenster Kat. IV***
7
9
11
11
asbesthaltige Baustoffe***
3
3
3
3
Dämmmaterial***
Kohlenteer, teerhaltige
Produkte***
Metallschrott
stoffgleiche Nichtverpackungen
(Kunststoffe)
Alttextilien
3
2
3
2
7
12
10
10
k. A.**
k. A.
154
125
k. A.
k. A.
71
70
k. A.
k. A.
k. A.
5
k. A.
k. A.
1
1
Glas (keine Verpackungen)
* Sperrabfall ist nicht durch den AN zu entsorgen, aufgrund des hohen Anteils bei den Anlieferungen in dieser Tabelle zur
Information mit aufgeführt. ** k.A. …. keine Angabe *** nur WSH Kat. I, siehe Pkt. 5.4.1
Zudem sind auf den Wertstoffhöfen noch in geringen Mengen Papier und Pappe
anzunehmen. Diese Mengen sind durch den AN im Rahmen der Sammlung im Holsystem
mit zu erfassen. Die Mengen an Papier und Pappe von den Wertstoffhöfen sind in der
Prognose der Mengen im Holsystem enthalten.
5.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst
Für die Bewirtschaftung der Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
wird ein Pauschalpreis abgefragt. Um mögliche Veränderungen im Behälterbestand (=
alle bei den Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter) zu berücksichtigen, werden
Korridore zur Preisabfrage gebildet und gewichtet (siehe Tabelle 6).
Tabelle 6:
Prognose der Korridore zum Behälterbestand
Behälterbestand
von
bis
Wichtung
Korridor 1
72.501
74.000
10%
Korridor 2
74.001
75.500
10%
Korridor 3
75.501
77.000
20%
Korridor 4
77.001
78.500
20%
Korridor 5
78.501
80.000
20%
Korridor 6
80.001
81.500
10%
Korridor 7
81.501
83.000
10%
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 17
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
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5.2.
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen
sowie Papier und Pappe
5.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen
Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall,
Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe im Gebiet OST umfasst folgende
Leistungsbestandteile:
 Sammlung von Restabfall aus privaten Haushaltungen und überlassungspflichtiger
Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen (AS 20 03 01) sowie Beförderung von
3
Restabfall zu einer Übergabestelle,
 Sammlung von Bioabfall über Biotonne (AS 20 01 08) und Beförderung von Bioabfall
zu einer Übergabestelle,
 Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen (AS 20 02 01),
 Sammlung von Papier und Pappe (AS 20 01 01, 15 01 01) und Beförderung von
Papier und Pappe zu einer Übergabestelle,
 Behälteränderungsdienst / Behälterbewirtschaftung inkl. Beschaffung von Behältern,
 Bereitstellung und Betrieb eines Identifikationssystems bzw. eines Ident-Wägesystems
(in geringem Umfang) und
 weitere Leistungen
Bioabfallbehältern.
wie
z. B.
Tourenplanung
oder
Behälterwäsche
bei
Das bestehende Holsystem für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird im
Leistungszeitraum fortgeführt. Bei Wohngrundstücken wird bei der Wahl des
Restabfallbehälters im Regelfall ein Mindestleerungsvolumen von derzeit 160 l/(E*a) bei
Personen mit Hauptwohnsitz durch den ZAS berücksichtigt.
Die Behälter für alle drei Abfallarten sind im Eigentum des ZAS und werden zur Nutzung
zur Verfügung gestellt. Die Behälter MGB 80 l bis MGB 1.100 l sind mit unterschiedlichen
mikroelektronischen Identifikationseinrichtungen (Transponder) mit „Lese-Prinzip“
ausgerüstet. Es sind hauptsächlich folgende drei Transponderarten verbaut:
 MOBA HDX 134,2 kHz (konform DIN 30745)
 C-trace FDX 134,2 kHz (konform DIN 30745)
 Pontech FDX 128,0 kHz (nicht konform DIN 30745; ca. 10.100 Stck im
Entsorgungsgebiet OST)
Alle Behälter im Entsorgungsgebiet OST wurden beginnend Anfang der 1990er Jahre
eingeführt und unterliegen seitdem einem ständigen Erneuerungsprozess (Einsatz neuer
Behälter oder gebrauchsfähiger Behälter für defekte, gestohlene oder abgebrannte
Behälter). Die Bioabfallbehälter im Gebiet des ehemaligen Landkreises Mittlerer
Erzgebirgskreis wurden ab 2012 aufgestellt.
3
Im Gegensatz zur Abfallverzeichnis-Verordnung (hier Siedlungsabfälle) wird im Rahmen der
Ausschreibung der Begriff Restabfall verwendet, um die Leistung eindeutiger zu kennzeichnen.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 18
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Im Leistungszeitraum zu ersetzende Abfallbehälter sind durch den AN zu beschaffen und
gehen in das Eigentum des ZAS über.
Die Gestellung der Behälter zeigt die Tabelle 7.
Tabelle 7:
Anzahl der ausgestellten Abfallbehälter in den Jahren 2013 bis 2015
Restabfall
2013
2014
Bioabfall
2015
2013
2014
Papier und Pappe
2015
MGB 80 l
9.005
9.067
9.140
1.460
1.562
1.685
MGB 120 l
26.188
26.340
26.459
1.484
1.564
1.633
MGB 240 l
3.496
3.574
888
918
MGB 1.100 l
2013
2014
2015
9.240
9.305
9.358
3.614
22.774
22.849
23.069
966
1.055
1.087
1.158
Auch zukünftig sind die in Tabelle 7 benannten Behältergrößen für die drei Abfallarten
einzusetzen. Beim Rest- und Bioabfall kann es möglich sein, dass durch
Satzungsänderungen abweichend kleinere Abfallbehälter (z. B. MGB 60 l) einzusetzen
sind.
Im Entsorgungsgebiet OST sind vereinzelt Sonderbehälter (in der Regel größer als
MGB 1.100 l und insbesondere bei gewerblichen Anfallstellen) im Einsatz. Die Sammlung
dieser Behälter ist nicht Gegenstand der Leistung.
Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich
schwankende Sammelmengen einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am
Beispiel des Jahres 2015 in Abbildung 2 bis Abbildung 4 dargestellt:
Abbildung 2:
Monatliche Sammelmenge Restabfall
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 19
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Abbildung 3:
Monatliche Sammelmenge Bioabfall
Abbildung 4:
Monatliche Sammelmenge Papier und Pappe (Gesamtmenge inkl. PPKVerkaufsverpackungen)
Eine Übersicht über den derzeitigen und auch im Leistungszeitraum zum Einsatz
kommenden Sammelturnus zeigt die Tabelle 8.
Tabelle 8:
Regelturnus
Abweichung
Übersicht zum Regelturnus inkl. Abweichungen
Restabfall
14-täglich
Bioabfall
Papier und Pappe
April-November:
4-wöchentlich
wöchentlich
Dezember-März: 14-täglich
wöchentlich
2 x pro Woche
ganzjährig wöchentlich
wöchentlich
14-täglich
Eine Übersicht über die Anzahl der Behälter und Standorte, welche nicht im Regelturnus
abgefahren werden (Stand 08/2016), zeigt die Tabelle 9.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 20
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Tabelle 9:
Abweichungen vom Regelturnus
Restabfall
Behältergröße
Regelturnus
Abweichung
Abweichung
MGB 80–240 l
MGB 1.100 l
Bioabfall
MGB 80–120 l
Papier und Pappe
MGB 120–240 l
MGB 1.100 l
39.397 Stck.
464 Stck.
3.379 Stck.
31.689 Stck.
589 Stck.
wöchentlich
A
91 Stck.
wöchentlich
C
503 Stck.
ganzjährig
wöchentlich
D
77 Stck.
wöchentlich
E
778 Stck.
wöchentlich
G
395 Stck.
14-täglich
F
107 Stck.
14-täglich
H
202 Stck.
2 x pro Woche
B
15 Stck.
A
davon: 33 Annaberg-B., 25 Geyer, 11 Marienberg, 4 Wolkenstein, 18 Zschopau
davon: 15 Annaberg-B.
C
davon: 139 Annaberg-B., 3 Bärenstein, 57 Ehrenfriedersdorf, 72 Geyer, 1 Großolbersdorf, 9 Großrückerswalde,
124 Marienberg, 6 Wolkenstein, 92 Zschopau
D
davon: 77 Annaberg-B.
E
davon: 722 Annaberg-B., 3 Drebach, 1 Ehrenfriedersdorf, 11 Wolkenstein, 41 Zschopau
F
davon: 1 Annaberg-B., 27 Ehrenfriedersdorf, 1 Marienberg, 78 Olbernhau
G
davon: 1 Amtsberg, 109 Annaberg-B., 1 Bärenstein, 6 Deutschneudorf, 15 Drebach, 3 Ehrenfriedersdorf, 20 Gornau,
3 Großolbersdorf, 11 Grünhainichen, 9 Seiffen, 16 Marienberg, 19 Olbernhau, 1 Pfaffroda, 41 Wolkenstein,
140 Zschopau
H
davon: 1 Annaberg-B., 1 Deutschneudorf, 21 Ehrenfriedersdorf, 17 Geyer, 9 Großrückerswalde, 3 Heidersdorf, 6 Seiffen,
125 Marienberg, 18 Olbernhau, 1 Pfaffroda
B
Zusätzlich werden Restabfallsäcke (70 l) an ausgewählten Grundstücken, welche
aufgrund ihrer Lage nicht erreicht werden können, und bei vorübergehend vermehrt
anfallendem Restabfall eingesetzt (ca. 8.000 Säcke pro Jahr). Die Säcke werden von den
Abfallbesitzern am Entsorgungstag zur Abholung bereitgestellt (z. B. neben den
Restabfallbehältern) und sind vom AN mitzunehmen. Die Restabfallsäcke sind im
Rahmen des Betriebs der Wertstoffhöfe im Auftrag des ZAS zu verkaufen. Die Säcke
werden durch den ZAS beschafft und sind gekennzeichnet.
Der Behälteränderungsdienst / die Behälterbewirtschaftung sowie die Beschaffung von zu
ersetzenden Behältern sind ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Bei der Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe ist ein
Behälteridentsystem einzusetzen. Für mindestens 5 % der zu leerenden Behälter ist
zusätzlich die Leerungsmasse durch Einsatz eines Ident-Wägesystems zu bestimmen.
Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist somit zusätzlich mit einem Ident-Wägesystems
auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichts bei mindestens 5 % der
insgesamt je Behältergröße durchgeführten Leerungen im Laufe eines Jahres zu
ermöglichen. Hierbei sind immer alle Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit
ihrem Gewicht zu erfassen (siehe auch Anlage 2 Ziffer 20).
5.2.2. Durchführung der Sammlung
Der vom AN einzusammelnde Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe werden auf
den angeschlossenen Grundstücken in den vom ZAS gestellten Behältern bzw.
zugelassenen Abfallsäcken erfasst und zu dem im Abfallkalender angegebenen
Abfuhrtermin bis spätestens 6:00 Uhr zur Leerung bereitgestellt.
Die Abfallbehälter werden dabei von den Anschlusspflichtigen jeweils an der dem
Grundstück nächstgelegenen öffentlichen Straße bereitgestellt. Stellt die Bereitstellung
am Straßenrand eine Behinderung bzw. Gefährdung der Allgemeinheit dar, so kann die
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 21
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Bereitstellung der Abfallbehälter und der Abfallsäcke mit einer maximalen
Transportentfernung von ca. 5 Metern für den AN erfolgen. MGB 1.100 l sind vom AN
vom jeweiligen Standplatz zum Sammelfahrzeug zu transportieren und am Standplatz
wieder ordnungsgemäß abzustellen.
Ist der Bereitstellungsort zur Leerung eines Abfallbehälters identisch mit seinem
gewöhnlichen Standort, so muss der Anschlusspflichtige durch geeignetes
Kennzeichnungsmaterial dem Fahrer des Sammelfahrzeuges eindeutig zu erkennen
geben, wenn der Abfallbehälter nicht geleert werden soll.
Der AN leert die bereitgestellten Abfallbehälter gemäß Tourenplan vollständig (bei
Teilentleerungen auch durch mehrmaliges Anschlagen) und nimmt die bereitgestellten
und zugelassenen Abfallsäcke (siehe auch Entsorgungsrhythmus/Tourenplanung) mit.
Bei der Leerung sind die im Eigentum des ZAS befindlichen Abfallbehälter pfleglich zu
behandeln.
Weitere Service-Leistungen wie Schließleistungen für Umhausungen, Ausstattung von
Behältern mit Schwerkraftschlössern, Vollservice etc. sind nicht Gegenstand des
Auftrages. Sollten solche seitens der Grundstückseigentümer gewünscht werden, sind
diese direkt zwischen AN und Grundstückseigentümer zu vereinbaren. Beschädigungen
an den Abfallbehältern des ZAS sind auszuschließen.
Die MGB sind am Abholplatz ordentlich mit geschlossenem Deckel zurückzustellen, d. h.
ohne den Fußgängerverkehr und fließenden Verkehr zu beeinträchtigen.
Sollte durch den AN Seitenladertechnik eingesetzt werden, obliegt dem AN die
Kommunikation hinsichtlich der Anforderungen an die Bereitstellung der Behälter für den
Einsatz der Seitenladertechnik mit den Anschlusspflichtigen. Der ZAS ist über diese
Kommunikation zu informieren.
Zur Leerung der Behälter hat der AN Sammelfahrzeuge, die den unter 4.3 der
Allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung genannten Anforderungen
entsprechen, einzusetzen. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die
Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (u. a. im Hinblick auf
Rückwärtsfahrerfordernisse) sind einzuhalten. Bei der Sammlung und Beförderung von
Bioabfall ist zu gewährleisten, dass entsprechende Fahrzeugtechnik eingesetzt wird,
welche ein Austreten von Flüssigkeit verhindert.
Der AN hat die im Holsystem zu erfassenden Abfälle (Restabfall, Bioabfall sowie Papier
und Pappe) von allen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken
einzusammeln. Ist das Grundstück nicht mit herkömmlichen Sammelfahrzeugen, auch
Kleinfahrzeugen, erreichbar, kann der ZAS dem Anschlusspflichtigen einen vom
Grundstück abweichenden Stellplatz zum Grundstück bestimmen, welcher vom
Sammelfahrzeug erreichbar ist. Sind solche Stellplätze eingerichtet, beschränkt sich die
Pflicht des AN zur Abholung vom Grundstück auf die Abholung von diesem Stellplatz. Der
AN hat gegenüber dem Auftraggeber jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung von
Bereitstellungsplätzen an der nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 22
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Mit Beginn des Leistungszeitraumes – gegebenenfalls auch später – wird erwogen, den
Abfallerzeugern, deren Grundstücke nicht den Anforderungen an die Fahrzeugsammlung
(Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul. Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen,
einen gebührenpflichtigen Rückedienst anzubieten. Die 2-Rad-Abfallbehälter (Restabfall,
Bioabfall sowie Papier und Pappe) sind von der Grundstücksgrenze bis zur nächsten
durch die Sammelfahrzeuge erreichbaren Straße zu transportieren und nach der Leerung
wieder an den Grundstücken abzustellen. Die Anmeldung zur Abholung der Behälter im
Rückedienst erfolgt bis 13:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages beim AN durch den
Abfallerzeuger.
Die eingesetzten Sammelfahrzeuge müssen mit Leseeinrichtungen so ausgestattet sein,
dass eine Identifizierung der Abfallbehälter möglich ist. Das eingesetzte System muss für
Funkanlagen zugelassen und die eingesetzten elektronischen Geräte müssen CEkonform sein. Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die
Abfallbehälter bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2
oder gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des
Protection Profile - Waste Bin ldentification Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu
erbringen,
die
erforderlich
sind,
um
im
Entsorgungsgebiet
ein
Abfallbehälteridentifikationssystem an seinen Sammelfahrzeugen für Restabfall, Bioabfall
sowie Papier und Pappe einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten.
Die Anforderungen an die Identtechnik sind umfassend in der Anlage 2 beschrieben. In
der Anlage 2 sind die Rahmenbedingungen und Anforderungen u.a. an
 das Behälterverwaltungssystem des ZAS,
 die Bereitstellung mobiler Datenerfassungsgeräte,
 die Vorgänge zum Ersatz von Behältern,
 die einzuhaltenden Normen des Identsystems,
 die Erfassung von Daten während der Sammlung,
 den Umgang bei Nichtleerung bzw. Nichtsammlung,
 Umgang mit Beanstandungsaufklebern,
 die eingesetzte EDV beim ZAS und den bereitgestellten Lizenzen,
 die Übergabe der Identdaten und Datensicherung,
 die Anforderungen an das Identwägesystem, welches im Laufe eines Jahres für
mindestens 5 % der geleerten Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und
Pappe einzusetzen ist
benannt.
Wie in den Rahmenbedingungen (siehe auch Kap. 5.2.1) beschrieben, müssen neben
den DIN 30745 konformen Transpondern von MOBA und C-trace auch die Transponder
der Fa. SULO (Pontech FDX, 128,0 kHz) gelesen werden können.
Beim ZAS eingehende Reklamationen zur Sammlung/Abholung werden schnellstmöglich,
d. h. grundsätzlich arbeitstäglich, per E-Mail oder per Fax an den AN weitergeleitet. Der
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 23
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
AN recherchiert die Ursache der Reklamation und gibt dem ZAS spätestens am
darauffolgenden Arbeitstag eine Rückmeldung, in der Regel über E-Mail.
Die Rückmeldung muss mindestens enthalten:
 Inhalt der Reklamation,
 Adresse, Name, Behälternummer,
 Ursache der Reklamation und
 Ergebnisse/Handlungserfordernis.
Zu schwere Behälter (zugelassene Behältergewichte (gesamt) MGB 80 l: 40 kg/Behälter,
MGB 120 l: 60 kg/Behälter, MGB 240 l: 110 kg/Behälter, MGB 1.100 l: 500 kg/Behälter
und 70 l-Sack: 17 kg/Sack) und andere nicht satzungskonform bereitgestellte Behälter
sind nicht zu leeren. Beim Restabfall und Bioabfall sind überfüllte Behälter sowie Abfälle
(Nebenablagerung) nicht zu leeren bzw. mitzunehmen. In diesen Fällen ist ein
„Beanstandungs-Aufkleber“ an den betreffenden Behältern anzubringen. Abbildung 5
zeigt den derzeit im Einsatz befindlichen Beanstandungs-Aufkleber.
Abbildung 5:
Beanstandungs-Aufkleber Abfallbehälter
Bei Papier und Pappe sind hingegen überfüllte Behälter zu leeren bzw. neben den
Behältern abgelagertes Papier/Pappe mitzunehmen. Unabhängig davon wird ein
Sammelhinweis gegeben (siehe Abbildung 6).
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 24
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Abbildung 6:
Sammelhinweis Papier und Pappe
Nach Beendigung der Sammeltour sind der Restabfall, der Bioabfall sowie Papier und
Pappe zur weiteren Verwertung bzw. Beseitigung zu übergeben. Die Festlegungen zu
den Übergabestellen sind in Kapitel 5.2.5 beschrieben.
Sammlung und Verwertung Weihnachtsbäume
Natürliche
Weihnachtsbäume
und
gebündeltes
Schmuckreisig
(ohne
Dekorationsmaterial) werden an den an die öffentliche Abfallentsorgung
angeschlossenen Grundstücken bzw. an der nächsten durch Sammelfahrzeuge
befahrbaren Straße bereitgestellt. Die Sammlung sollte zwischen dem 07.01. und 15.02.
des jeweiligen Jahres stattfinden. Der AN sammelt die Weihnachtsbäume und das
gebündelte Schmuckreisig im Holsystem nach einem Tourenplan ein. Der Tourenplan
wird durch den AN erstellt. Es gelten an den Tourenplan die gleichen Anforderungen wie
an die Tourenpläne für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe (siehe auch Kapitel
5.2.3). Die Weihnachtsbäume sind im Anschluss an die Sammlung durch den AN einer
Verwertungsanlage zuzuführen.
Behälterwäsche
Die Bioabfallbehälter sind einmal jährlich am Bereitstellungsplatz der Behälter zu
waschen. Die gewaschenen Behälter müssen nach der Wäsche rückstandsfrei sein. Die
Behälterwäsche ist so durchzuführen, dass durch die Behälterwäsche der Standplatz
nicht verunreinigt wird und kein Waschwasser ausläuft.
Die Behälterwäsche hat in der Zeit von August bis Oktober des jeweiligen Jahres zu
erfolgen. Die Behälterwäsche ist am Tag der Bereitstellung der Behälter zur Sammlung
durchzuführen. Die Termine zur Behälterwäsche sind dem ZAS im Rahmen der
Tourenplanung mitzuteilen. Sind die Behälter zur Wäsche durch die Anschlusspflichtigen
nicht herausgestellt, ist eine erneute Anfuhr des Bereitstellungsplatzes nicht
vorzunehmen. Kann, durch den AN verschuldet, die Wäsche nicht termingerecht
erfolgen, ist die Wäsche der Bioabfallbehälter nach Abstimmung mit dem ZAS
nachzuholen. Die erforderliche Kommunikation mit den Anschlusspflichtigen ist durch den
AN vorzunehmen.
5.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung
Die Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe hat in folgendem Turnus
zu erfolgen:
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 25
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
 Restabfall:
14-täglich (Ausnahme: wöchentlich, 2 x pro Woche)
 Bioabfall:
April–November wöchentlich, Dezember-März 14-täglich
(Ausnahme: ganzjährig wöchentlich)
 Papier und Pappe: 4-wöchentlich (Ausnahme: wöchentlich, 14-täglich)
In Tabelle 9 ist die Anzahl der Behälter mit Abweichungen vom Regelturnus dargestellt.
Abfuhrtermine sind so zu planen, dass diese mit Ausnahme durch Terminverschiebungen
bei Feiertagen jeweils an den gleichen Wochentagen stattfinden. Die jährliche
Tourenplanung auf Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für den
Erzgebirgskreis ist Gegenstand der Leistungen des AN. Bzgl. des zu verwendenden
Tools zur Tourenplanung sowie weiterer Anforderungen wird auf die Anlage 2
(Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines
Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum
Behälteränderungsdienst) verwiesen. Daneben ist der Tourenplan dem ZAS in gedruckter
Form und als pdf-Dokument zu übergeben.
Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ausnahmen vom Regelturnus auch im
Leistungszeitraum bestehen werden. Einen Anspruch darauf bzw. auf Änderungen dazu
hat der AN nicht.
Der AN ist angehalten die Tourenplanung so zu gestalten, dass jeweils Restabfall,
Bioabfall sowie Papier und Pappe einer kompletten Stadt/Gemeinde bzw. eines amtlichen
Ortsteils möglichst an einem Tag eingesammelt wird, weil sonst eine Auflistung der
Straßen, die pro Tag gefahren werden, im Tourenplan erforderlich ist. Es ist nicht
erforderlich, alle drei Abfallarten am selben Tag zu sammeln.
Liegt der Tourenplan bis 31.08. des jeweiligen Vorjahres nicht vor, behält sich der ZAS
vor, einen verbindlichen Tourenplan auf Kosten des AN zu erstellen. Der ZAS behält sich
außerdem Änderungen der Vorschläge des AN vor, soweit dies aus Gründen der
öffentlichen Abfallentsorgung angezeigt ist. Änderungen des jeweils geltenden und
abgestimmten Tourenplans durch den AN bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
ZAS.
Die Sammlung ist Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00–20:00 Uhr für den AN
möglich. Unterbleibt die Sammlung aufgrund eines auf den Sammeltag fallenden
gesetzlichen Feiertags, so hat der AN die Sammlung am darauf folgenden Werktag
nachzuholen. Ein Vorfahren ist nicht zulässig. Die nachfolgende Entsorgung in dieser
Woche kann sich dann ebenfalls um einen Tag verschieben. Samstage können in die
Tourenplanung mit einbezogen werden.
Bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen (z. B. Weihnachten) sind mit dem ZAS
abgestimmte Festlegungen zu treffen.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 26
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
5.2.4.
Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung
von Behältern
Alle derzeit an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Grundstücke sind seitens des ZAS
mit Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall (freiwilliger Anschluss) sowie Papier und
Pappe ausgestattet (derzeitiger Stand siehe Tabelle 7 im Kapitel 5.2.1).
Der Umfang des Behälteränderungsdienstes im Jahr 2015 kann
Entsorgungsgebiet OST wie in Tabelle 10 dargestellt beschrieben werden.
für
das
Tabelle 10: Anzahl der Liefervorgänge der Behälter 2015
Entsorgungsgebiet OST
Anzahl Behälter Liefern
Anzahl Vorgänge
Gesamt Vorgänge*
878
801
10
9
Defekt Bio 120
1
1
Defekt Bio 80
17
17
Defekt PPK 120
27
23
Defekt PPK 240
30
19
Defekt PPK 1.110
306
299
Defekt RA 120
65
61
Defekt RA 240
135
129
Defekt RA 80
85
57
Defekt RA 1.100
1
1
Bio Tausch 80 zu 120
53
52
PPK Tausch 120 zu 240
13
11
PPK Tausch 240 zu 120
17
15
PPK Tausch 240 zu 1.100
33
26
RA Tausch 120 zu 240
21
19
RA Tausch 120 zu 80
15
15
RA Tausch 240 zu 120
5
5
RA Tausch 240 zu 80
32
31
RA Tausch 80 zu 120
11
10
RA Tausch 80 zu 240
1
1
RA Tausch 1.100 zu 240
* Defekt = Behälter einer Größe wurde abgeholt und selbe Größe neu gestellt (kann neu oder gebraucht sein);
Tausch = Behälter der ersten Größe abgeholt und Behälter der zweiten Größe gestellt;
Anzahl Vorgänge = Pro Grundstück und Tag erledigte Aufträge zählen als ein Vorgang;
Anzahl Behälter Liefern = Anzahl der neu gestellten Behälter. Da von einem Vorgang mehrere Behälter
betroffen sein können, ist diese Anzahl ggf. höher als die Anzahl der Vorgänge.
Bio=Bioabfall, PPK=Papier, Pappe, Kartonagen, RA=Restabfall
Die Anzahl der einzelnen Behälterdienstaufträge im Entsorgungsgebiet OST im Jahr
2015 zeigt Tabelle 11.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 27
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Tabelle 11: Behälterdienstaufträge 2015
Behälterdienst
-aufträge*
Frakt.
Größe
Reparatur
Bio
120
Reparatur
Bio
80
Reparatur
PPK
240
Reparatur
PPK
Reparatur
RA
Reparatur
RA
Reparatur
Reparatur
Anzahl
Aufträge
Behälterdienstaufträge
Frakt.
Größe
2 Barcode/Tausch
Bio
120
2 Barcode/Tausch
Bio
80
4
23 Barcode/Tausch
PPK
120
85
1.100
8 Barcode/Tausch
PPK
240
144
120
39 Barcode/Tausch
PPK
1.100
18
240
28 Barcode/Tausch
RA
120
185
RA
80
17 Barcode/Tausch
RA
240
18
RA
1.100
1 Barcode/Tausch
RA
80
54
Holen
Bio
120
42 Barcode/Tausch
RA
1.100
12
Holen
Bio
80
21 Prüfen
Bio
120
1
Holen
PPK
120
139 Prüfen
PPK
120
5
Holen
PPK
240
186 Prüfen
PPK
240
12
Holen
PPK
1.100
35 Prüfen
PPK
1.100
1
Holen
RA
120
593 Prüfen
RA
120
24
Holen
RA
240
177 Prüfen
RA
240
1
Holen
RA
80
269 Prüfen
RA
80
33 Gesamt
Holen
RA
1.100
Liefern
Bio
120
111
Liefern
Bio
80
153
Liefern
PPK
120
124
Liefern
PPK
240
299
Liefern
PPK
1.100
90
Liefern
RA
120
708
Liefern
RA
240
212
Liefern
RA
80
331
Anzahl
Aufträge
7
9
4.308
Liefern
RA
1.100
85
* Reparatur = Behälter Vorort reparieren (z.B. Rad oder Deckel wechseln), Holen = Behälter am Grundstück abholen;
Liefern = ausgerüsteten Behälter zum Grundstück liefern;
Barcode/Tausch = Transponder Vorort auswechseln, Transponder Vorort anbringen und Behälteretikett kleben, nur
Behälteretikett kleben;
Prüfen = Vorort Behälter überprüfen (z.B. Übereinstimmung der angegebenen Größe mit der tatsächlich Vorort
befindlichen Behältergröße, Übereinstimmung des angegebenen Transponders mit dem tatsächlich Vorort eingebauten
Transponder)
Abfallbehälter, welche im Leistungszeitraum aus Gründen von Diebstahl, Abbrennen oder
Defekt zu ersetzen sind, sind durch den AN zu beschaffen, soweit diese nicht durch
funktionsfähige zurückgenommene Behälter aus dem Entsorgungsgebiet OST zu
ersetzen sind. Der AN hat Kunststoffbehältnisse gemäß DIN EN 840-1 bzw.
DIN EN 840-3 einzusetzen, welche eine Aufnahme über marktübliche DINKammschüttungen gemäß DIN EN 1501 gewährleisten. Die Abfallbehälter müssen
zudem den Anforderungen der DIN EN 840-5 und DIN EN 840-6 entsprechen. Alle
Abfallbehälter haben zudem den Anforderungen der RAL-GZ 951/ (AWB) oder
gleichwertig4 zu entsprechen.
Die Behälter sollen auf Rumpf und Deckel das Gütezeichen eingetragen haben. Ist diese
Eintragung nicht möglich, ist durch den AN nachzuweisen, wie die Anforderungen gemäß
RAL-GZ oder vergleichbar für Deckel und Rumpf eingehalten werden.
4
Alternativ kann eine gleichwertige Gütesicherung durch einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Anlage 5
der Leistungsbeschreibung geführt werden.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 28
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Nicht zugelassen werden Metallbehälter und DU-Behälter (Diamond-Umleerbehälter). Die
zum Einsatz kommenden Abfallbehälter müssen folgenden Vorgaben entsprechen:
 Restabfallbehälter:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024,
Deckel grau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
 Bioabfallbehälter:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
Deckel braun, vergleichbar RAL-Farbvorlage 8025
 Behälter für Papier/Pappe:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
Deckel blau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 5015
Soweit Abfallbehälter neu zu beschaffen sind, müssen diese fabrikneu sein.
Über die Kennzeichnung der Behälter stimmen sich AN und ZAS unmittelbar nach der
Beauftragung ab. Neben dem Namen des Herstellers (dezent) sollen die Behälter mit
dem Logo des ZAS gekennzeichnet werden. Die Behälter sollen zudem sichtbar auf dem
Deckel, neben dem Gütezeichen, mit weiteren folgenden Spritzprägungen versehen
werden, soweit nicht bereits ein entsprechender Aufdruck vorhanden:
Behältervolumen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l
Jahr und Monat der Herstellung
Die Deckel der MGB 1.100 l sind als Rund-/Schiebedeckel auszuführen. Abfallbehälter
mit Rund-/Schiebedeckel müssen mit einem Sicherheitsdeckel entsprechend DIN EN 840
ausgestattet sein. Flachdeckel sind nicht zulässig. Die MGB 1.100 l sind mit
Aufnahmezapfen für marktübliche Klapparmaufnahmen auszustatten.
Bei Neubeschaffung der Kunststoffbehälter ist der anteilige Einsatz von Recyclat bei
neuwarengleicher Qualität (Recyclatanteil bis 30 %) zu gewährleisten.
Der Korpus muss eine Wandstärke von durchgängig mindestens 3,5 mm aufweisen und
aus HDPE sein.
Der
AN
hat
zudem
Leistungen
der
Behälterbewirtschaftung
und
des
Behälteränderungsdienstes zu erbringen. Die An-, Ab- und Ummeldungen von
Abfallbehältern durch die Anschlusspflichtigen nimmt ausschließlich der ZAS entgegen.
Die Datenübergabe ist in Anlage 2 beschrieben. Die Änderungen sind innerhalb von
14 Werktagen ab Auftragserfassung durchzuführen.
Der AN hat zu gewährleisten, dass die Abfallbehälter inklusive der „Transponder“ ständig
in einem voll gebrauchsfähigen Zustand gehalten werden. Der AN verpflichtet sich zu
einem sorgsamen Umgang mit den Abfallbehältern und schult sein Personal auch
entsprechend.
Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte Schäden (Defekte bei
Schüttung, in Schüttung gefallen oder bei Abstellen beschädigt) oder von den
Anschlusspflichtigen beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise Beschädigung,
Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) aufzunehmen und nach Beendigung der
Sammeltour dem ZAS in elektronischer Form mitzuteilen.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 29
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Der ZAS sammelt Informationen von den Anschlusspflichtigen, wenn Abfallbehälter nicht
mehr in einem voll gebrauchsfähigen Zustand sind und übergibt diese dem AN. Der AN
gewährleistet innerhalb von 14 Werktagen die Bereitstellung funktionsfähiger
Abfallbehälter im Rahmen des Behälteränderungsdienstes.
Prinzipiell können beim Behältertausch funktionsfähige Abfallbehälter, welche abgezogen
wurden, wieder eingesetzt werden. Dazu sind diese Behälter zu reinigen, so dass diese
nur im sauberen Zustand ausgeliefert werden. Da der Wiedereinsatz gebrauchter
Abfallbehälter vorrangig vor dem Einsatz neuer Abfallbehälter erfolgen kann, ist seitens
des AN eine geeignete Lagerbewirtschaftung der eingezogenen Abfallbehälter zu
realisieren.
Eine Reparatur der Abfallbehälter ist möglich. Die Reparatur der Abfallbehälter ist an den
Standplätzen der Abfallbehälter an den Grundstücken durchzuführen bzw. bei
zurückgenommenen Behältern beim AN.
Die Pontech-Transponder entsprechen nicht der DIN 30745. Diese Transponder sind bei
Abzug
und
Neuausstellung
von
Abfallbehältern
im
Rahmen
des
Behälteränderungsdienstes
nicht
mehr
einzusetzen.
Bis
zum
Ende
der
Vertragsgrundlaufzeit ohne Verlängerungsoption (31.12.2023) sind an allen Behältern mit
Pontech-Transponder diese durch Transponder gemäß DIN 30745 zu ersetzen.
Dem ZAS wird das Recht eingeräumt, das (die) Lager für die Behälter zu betreten und zu
besichtigen.
Alle Leistungen des Behälteränderungsdienstes sind durch den AN in einem
Pauschalpreis (unterteilt in Korridore für die Behälteranzahl) einzukalkulieren. Dies betrifft
die Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Gestellung, Tausch, Abzug), die
Lagerbewirtschaftung, die Reparatur von Behältern, das Prüfen von Transponder und
Barcode, die Nachrüstung von Transponder und Barcode, die Beschaffung neuer
Behälter sowie die Entsorgung defekter bzw. nicht gebrauchsfähiger Behälter. Es muss
gewährleistet sein, dass der Behälterbestand während der gesamten Laufzeit in einem
voll funktionsfähigen Zustand gehalten wird. Zu berücksichtigen ist auch der Austausch
der Pontech – Transponder im Leistungszeitraum.
5.2.5. Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
5.2.5.1. Übergabe Restabfall
Aktuell existiert eine Splittung bei der Übergabe des gesammelten Restabfalls aus dem
Entsorgungsgebiet Ost.
2015 betrug die Restabfallmenge aus dem Entsorgungsgebiet OST, welche an die
Anlage des Abfallwirtschaftsverband Chemnitz (AWVC) geliefert wurde, ca. 9.500 Mg/a.
Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Einwohner und des Abfallaufkommens im
Erzgebirgskreis. Der ZAS benennt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres die Menge an
Restabfall, welche an die Anlage des AWVC
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 30
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
 Abfallentsorgungsanlage „Weißer Weg“
Weißer Weg 180
09131 Chemnitz
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:00–18:00 Uhr; Sa: 07:00–15:00 Uhr5)
über das Jahr verteilt zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen ist. Die
Mengenlieferung gilt vorerst bis zum 31.05.2020.
Die anderen ca. 41 % des Restabfalls 2015 (ca. 6.600 Mg/a) sind zur Müllumladestation
„Himmlisch Heer“ des ZAS,
 Müllumladestation “Himmlisch Heer“6 (MUST ANA)
Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95)
09456 Annaberg-Buchholz
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr7)
zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen.
Ab dem 01.06.2020 besteht die Möglichkeit, dass sich die Übergabestellen für Restabfall
ändern. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass insbesondere Restabfall aus dem
Einzugsgebiet der MUST ANA auch nach dem 01.06.2020 an der MUST ANA anzuliefern
ist. Der Anteil an der Gesamtrestabfallmenge des Entsorgungsgebietes OST wird ab dem
01.06.2020 auf ca. 40 % geschätzt.
Für die anderen ca. 60 % des Restabfalls des Entsorgungsgebietes OST steht die
Übergabestelle(n) noch nicht fest. Die Bieter haben bei der Kalkulation ihres
Angebotspreises ab dem 01.06.2020 die Sammlung von ca. 60 % des Restabfalls bis zu
dem Logistikschwerpunkt Wolkenstein
 Logistikschwerpunkt Wolkenstein/OT Heinzebank
An der Heinzebank 2
09429 Wolkenstein
zu kalkulieren. Von diesem Logistikschwerpunkt ist eine Übergabestelle(n) des ZAS bzw.
seines Beauftragten in einem Radius8 innerhalb von 28 km (also inkl. Anlage AWVC und
MUST ANA) anzufahren und die Abfälle sind innerhalb des genannten Radius zu
übergeben. Der Transport vom Logistikschwerpunkt zur Übergabestelle(n) innerhalb des
genannten Radius ist im Angebotspreis einzukalkulieren.
5.2.5.2. Übergabe Bioabfall
Der gesammelte Bioabfall ist zur
5
6
7
8
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss,
können die Annahmezeiten angepasst werden.
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max.
23 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden muss,
hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
einfache Entfernung auf Straßen (nicht Luftlinie)
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 31
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
 Städtereinigung Tappe GmbH
Hartensteiner Str. 15
08297 Zwönitz
Annahmezeiten: Montag – Freitag 6:30 - 18:00 Uhr Samstag 7:00 - 14:00 Uhr (nur
auf Anforderung)
zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen.
5.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe
Die Übergabe von kommunalem Papier und Pappe ist in zwei Varianten möglich. Durch
den Bieter ist eine Variante (Variante A oder Variante B) zu wählen und mit dem Angebot
verbindlich zu benennen. Die Auswahl der Variante zur Übergabe der kommunalen
Menge an Papier und Pappe und die Mengenaufteilung auf die Übergabestelle sind durch
die Bieter im Angebotsschreiben (Preiseintragung) anzugeben.
Variante A – Übergabe kommunales Papier und Pappe:
Kommunales Papier und Pappe ist an der
 Müllumladestation “Himmlisch Heer“9 (MUST ANA)
Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95)
09456 Annaberg-Buchholz
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr10)
und/oder
 Übergabestelle Olbernhau
SWING Recycling GmbH
Wernsdorfer Str. 21
09526 Olbernhau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 06:30–17:30 Uhr (Pausenzeiten 09:00–9:30 Uhr
und 12:00–12.30 Uhr), von November bis einschließlich März von 07:00–16.00 Uhr
(Pausenzeiten analog); notwendige Öffnungszeiten an Samstagen sind mit Swing
Recycling GmbH abzustimmen
zu übergeben.
Es ist möglich, nur eine der beiden Übergabestellen für 100 % der gesammelten,
kommunalen Mengen für Papier und Pappe zu nutzen oder die Menge aufzuteilen.
Bei einer Mengenaufteilung ist es erforderlich, dass eine Menge von mindestens 20 %
11
der kommunalen Menge an Papier und Pappe einer Übergabestelle übergeben werden.
Die kommunalen Mengen an Papier und Pappe sind bei Anlieferung an beide Anlagen
9
10
11
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max.
23 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Bei einer prognostizierten, kommunalen Menge von 4.240 Mg/a an Papier und Pappe sind mindestens
848 Mg/a einer Übergabestelle zu übergeben.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 32
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
unter Berücksichtigung des Mengenverteilungsschlüssels gleichmäßig zu verteilen
(wöchentlich, monatlich, jährlich).
Beide Übergabestellen für Papier und Pappe werden durch ZAS bzw. durch einen vom
ZAS beauftragten Dritten betrieben. Für die Kosten der Wiegung, der Übernahme, der
Lagerung und der Übergabe zur Verwertung wird bei der Wertung der Angebote ein
Nettopreis von 7,83 €/Mg berücksichtigt, d. h. der Preis wird bei der Wertung der
Angebote auf den Angebotspreis des Bieters addiert.
Variante B – Übergabe kommunales Papier und Pappe:
Kommunales Papier und Pappe ist an der
 Müllumladestation “Himmlisch Heer“12 (MUST ANA)
Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95)
09456 Annaberg-Buchholz
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr13)
und/oder
 Übergabestelle des AN
zu übergeben.
Zur Mengenaufteilung gelten die Aussagen zu Variante A analog.
Die Übergabestelle MUST ANA wird durch ZAS betrieben. Für die Kosten der Wiegung,
der Übernahme, der Lagerung und der Übergabe zur Verwertung wird bei der Wertung
der Angebote ein Nettopreis von 7,83 €/Mg berücksichtigt, d. h. der Preis wird bei der
Wertung der Angebote auf den Angebotspreis des Bieters addiert.
Bei Einsatz einer Übergabestelle durch den AN sind die Kosten für die Wiegung, die
Übernahme, die Lagerung und die Übergabe zur Verwertung in seinem Angebot zu
berücksichtigen. Diese Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind im Preis für
Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb Identsystem einzukalkulieren.
Sollte der AN eine eigene Übergabestelle im Entsorgungsgebiet OST nutzen, ist diese im
Angebot zu benennen und zu beschreiben. Die Übergabestelle muss über die für die
Übergabe von Papier und Pappe genehmigungsrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen,
versicherungsrechtlichen und anlagentechnischen Anforderungen und sonstige Vorschriften erfüllen. Die Übergabestelle muss für die AS 20 01 01 und 15 01 01 genehmigt
bzw. zertifiziert sein (siehe auch allgemeine Anforderungen an die Entsorgungsanlagen
und Waagen im Kapitel 4.4). Die Übergabestelle muss von Montag bis Freitag von 08:00–
17:00 Uhr geöffnet sein.
12
13
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max.
23 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 33
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Wird die Übergabestelle durch den AN gestellt, sind die Beladung der Container (walkingfloor oder 40 m³-Container) und die Koordination der Abholung des kommunalen Papiers
und Pappe Gegenstand der Leistung des AN. Der ZAS bzw. dessen Beauftragter stellt in
diesem Fall die Container und holt diese zur Verwertung von Papier und Pappe ab. Die
Übergabestelle muss über eine geeichte Waage verfügen.
Übergabe PPK-Verkaufsverpackungen:
Die PPK-Verkaufsverpackungen sind durch den AN in Abstimmung mit den
Systembetreibern zu verwerten. Diese sind nicht der Übergabestelle(n) des ZAS zu
übergeben, sondern einer Übergabestelle des AN zuzuführen. Die Übergabestelle muss
über eine geeichte Waage verfügen.
Der AN verpflichtet sich, unmittelbar nach der Sammlung die Übergabestelle(n) des ZAS
bzw. die Übergabestelle des AN anzufahren, die gesamte Erfassungsmenge zu
verwiegen und zu übergeben. Es ist dem AN untersagt, Papier und Pappe anderen als
den benannten Übergabestellen (MUST ANA, Olbernhau und im Angebot benannte
Übergabestelle des AN) zuzuführen. Der ZAS behält sich ausdrücklich die Überprüfung
der ordnungsgemäßen Übergabe des kommunalen Papiers und der PPKVerkaufsverpackungen anhand der Prüfung der Daten des Identsystems und der
Wiegescheine und im Einzelfall auch durch Tourenbegleitung vor.
Das gesammelte Gemisch an Papier und Pappe ist kontinuierlich auf die Übergabestelle
für das kommunale Papier und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen zu
verteilen, d. h. am Ende einer Woche muss das Verhältnis zwischen kommunalen Papier
und PPK-Verkaufsverpackungen ungefähr gewahrt sein. Bei den monatlichen Mengen
wird
eine
Abweichung
vom
Verhältnis
kommunales
Papier
zu
PPKVerkaufsverpackungen (derzeit 79 % zu 21 %) von maximal 5,0 % toleriert, bei den
aufsummierten Jahresmengen von maximal 0,5 %.
Der AN hat lückenlos und transparent gegenüber dem ZAS den Nachweis der Übergabe
von Papier und Pappe inkl. der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die
Übergabestelle(n) des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen
durch Wiegescheine an den Übergabestellen in Verbindung mit dem Nachweis der
tatsächlich durchgeführten Sammeltour (Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour,
Sammelmenge, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem
geografischen Einsatzgebiet) zu erbringen.
5.3.
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
5.3.1.
Rahmenbedingungen
Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
umfasst folgende Leistungsbestandteile:

Einsammeln und Befördern von Sperrabfall über Bestellkarte,


Einsammeln und Befördern von Haushaltsgroßgeräten über Bestellkarte,
Gestellung von Abfallcontainer 7 m³ beim Antragsteller auf Containerentsorgung
von Sperrabfall und Beförderung der Container sowie
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 34
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS

Installation und Betrieb des Abrufsystems über ein Bestellkartensystem und
weitere Anmeldungswege.
Sperrabfall (AVV-Nr. 20 03 07) aus privaten Haushaltungen und anderen
Herkunftsbereichen (vergleichbare Anfallstellen) sind im Sinne dieser Ausschreibung
feste Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die im
Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen, sondern getrennt vom Restabfall
gesammelt und befördert werden. Als Beispiele seien (soweit in haushaltsüblichen
Mengen bereitgestellt) genannt: Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen,
Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen),
Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller,
leere Koffer und Reisetaschen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker,
Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände
aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw.
Nicht zum Sperrabfall gehören: Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster,
Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen,
Tapete, Sanitärkeramik usw.), Restabfall, Gartenabfall, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas),
KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer,
Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (außer Haushaltsgroßgeräte, welche zukünftig
gegen eine Abholgebühr gesammelt werden können), Metalle, Alttextilien,
Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter. Zudem sind Abfälle aus Beräumungen
(Restabfall), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise
entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, im
Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene
Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen und nicht einzusammeln.
Zukünftig sollen Haushaltsgroßgeräte (AS 200123*, 200135*, 200136) gegen eine
Gebühr an den Grundstücken abgeholt werden. Haushaltsgroßgeräte im Sinne dieser
Ausschreibung sind Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen)
sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen
Gesamtgewicht von 100 Kilogramm.
Eine getrennte Bereitstellung von Sperrabfall aus Holz und anderen sperrigen Abfällen
durch die Anschlusspflichtigen des ZAS ist nicht vorgesehen.
Zudem ist es durch die Abfallerzeuger möglich, den Sperrabfall an den Wertstoffhöfen
des ZAS gebührenfrei abzugeben14.
Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich
schwankende Sammelmengen beim Sperrabfall einzustellen. Die jahreszeitlichen
Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 für die Sammlung im Holsystem über
Karte und über die Containersammlung dargestellt (Abbildung 7).
14
Im Jahr 2015 wurde Sperrabfall über 8.776 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST abgegeben.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 35
Teil III – Leistungsbeschreibung
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im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Abbildung 7:
5.3.2.
Monatliche Sammelmenge Sperrabfall
Bearbeitung der Anmeldungen
Der ZAS erstellt die Bestellkarten für Sperrabfall/Haushaltsgroßgeräte15. Diese sind dem
Abfallkalender beigelegt. Zusätzliche Bestellkarten können die Abfallerzeuger beim ZAS
oder auf den Wertstoffhöfen erhalten. Die Abfallbesitzer melden ihren Entsorgungsbedarf
unmittelbar beim ZAS über die Bestellkarte an. Die aktuell im Entsorgungsgebiet NORD16
zum Einsatz kommende Bestellkarte für Sperrabfall zeigen die folgenden Abbildungen:
Abbildung 8: Bestellkarte Sperrabfall (Vorderseite)
15
16
Für die Haushaltsgroßgeräte wird die Bestellkarte durch den ZAS noch erarbeitet bzw. in die bestehende
Bestellkarte integriert.
Bestellkarten für Entsorgungsgebiet OST identisch
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Abbildung 9: Bestellkarte Sperrabfall (Rückseite)
Neben der Nutzung der Bestellkarten haben die Abfallerzeuger die Möglichkeit, die
Anmeldung auch über die Internetseite des ZAS vorzunehmen.
Der ZAS versieht die eingegangenen Bestellungen mit einem Eingangsstempel mit
Datum sowie einer Bearbeitungsnummer und erfasst diese unverzüglich im System. Mit
der Erfassung der Bestellungen im System sind die Bestellungen für den AN im System
als Auftrag ersichtlich. Der AN erhält die Bestellkarten innerhalb von 2 Werktagen nach
Erfassung.
Anhand der eingegangen Bestellkarten erstellt der AN eigenständig einen Tourenplan für
die Abholung der Abfälle. Die Tour ist zeitlich so zu planen, dass spätestens 4 Wochen
nach Eingang der Bestellkarte (bzw. eines sonstigen Abrufes) beim ZAS die Sammlung
des Sperrabfalls erfolgt. Dem Antragsteller ist spätestens sieben Kalendertage vor der
geplanten Sammlung durch Zusendung einer Antwortkarte bzw. per E-Mail (bei
Internetbestellungen) der Sammeltag mitzuteilen. Die Antwortkarten werden dem AN
durch den ZAS zur Verfügung gestellt. Ein Muster der Antwortkarte zeigen die folgenden
Abbildungen.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 37
Teil III – Leistungsbeschreibung
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Abbildung 10: Antwortkarte Sperrabfall (Vorderseite)
Abbildung 11: Antwortkarte Sperrabfall (Rückseite)
Die Kosten für das Frankieren der Antwortkarten sind durch den AN zu tragen. Der AN
hat alle für die Bearbeitung der Bestellkarten bzw. sonstigen Abrufe erforderlichen
Strukturen zu schaffen.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mit dem AN einen anderen Sammeltermin zu
vereinbaren, wenn der vom AN genannte Sammeltermin für den Anschlusspflichtigen
nicht akzeptabel ist. Der AN ist angehalten, besondere terminliche Vorgaben des
Abfallbesitzers in der Tourenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ein Anspruch
seitens des Abfallerzeugers auf Zuweisung eines bestimmten Entsorgungstermins
besteht jedoch nicht.
Der AN trifft die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen dafür, dass er für
telefonische Rückfragen der Abfallerzeuger von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00–
16:00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich hat der AN einen Anrufbeantworter zu installieren, auf
den die Abfallerzeuger bei einem „Besetzt-Zeichen“ der angegebenen Nummer sowie
außerhalb des genannten Zeitraumes sprechen können.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 38
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
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5.3.3. Durchführung der Sammlung
5.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem
Der AN sammelt Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte auf der Grundlage eines
Abrufsystems von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken ein.
Der Sperrabfall und die Haushaltsgroßgeräte werden von den Antragstellern bis
spätestens 06:00 Uhr des Abfuhrtages am Bereitstellungsplatz für die Abfuhr der
Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe, bereitgestellt. Dort sind
sie vom AN abzuholen.
Der AN ist verpflichtet, den Sperrabfall von allen an die Abfallentsorgung
angeschlossenen Grundstücken des Entsorgungsgebietes OST zu erfassen, auch wenn
diese mit den üblichen 3-Achssammelfahrzeugen bzw. herkömmlicher Sammeltechnik
nicht angefahren werden können. Bzgl. der Definition der anzufahrenden Grundstücke
bzw. Bereitstellungsplätze für Abfallbehälter bzw. Sperrabfall wird auf das Kapitel 3.3
verwiesen.
Lässt sich bei Abholung des Sperrabfalls feststellen, dass im Vergleich zur angemeldeten
Menge deutliche Mehrmengen bereitgestellt wurden, die zur Überschreitung der
5 m3/Bestellkarte führen, sind die Abfälle nicht zu sammeln, wenn dadurch die weiteren
Termine in der Sammeltour nicht gewährleistet werden können. Diese Fälle sind zu
dokumentieren und der Nachweis der Dokumentation ist zu führen. Im Falle der
Nichtsammlung sind der Antragsteller der Karte und der ZAS zu informieren. Dem
Antragsteller ist ein Beanstandungs-Zettel in den Briefkasten einzuwerfen. Dieser sollte
auf A5-Format und für den Einwurf in den Briefkasten geeignet sein. Den
Beanstandungs-Zettel entwirft der ZAS, den derzeit eingesetzten Beanstandungs-Zettel
zeigt Abbildung 12.
Abbildung 12: Beanstandungs-Zettel Sperrabfall
Nicht einzusammeln sind die Abfälle, welche unter 5.3.1. nicht als Sperrabfall benannt
sind bzw. dessen Einzelteile größer als 2,5 m x 1,5 m x 1,0 m sind bzw. über 50 kg
wiegen (soweit die Sammlung für den AN aufgrund der Maße/des Gewichts nicht
zumutbar ist). Gleiches gilt, wenn die Sammlung von Einzelteilen aus anderen Gründen
nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
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Bei den Haushaltsgroßgeräten ist die Sammlung auf Geräte mit einer Abmessung bis zu
100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge
sowie einem maximalen Gesamtgewicht bis 100 Kilogramm zu beschränken.
Die Bereitstellungen solcher Abfälle bzw. eine bereitgestellte Menge über 5 m3 hinaus im
oben genannten Sinne sind zu dokumentieren (fotographisch) und die Dokumentation im
Anschluss an die Sammeltour bis spätestens nächsten Arbeitstag dem ZAS zu
übergeben.
5.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung
Auf Antrag und gegen Gebühr kann die Sperrabfallentsorgung aus privaten Haushalten
mittels Abfallcontainer 7 m³ erfolgen. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über den
ZAS. Die Abfallcontainer 7 m3 werden je nach Anforderung auf den Grundstücken sowie
im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt.
Erfolgt eine Bereitstellung im öffentlichen Verkehrsraum, obliegt die Einholung einer
erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Über die Abfallcontainer darf
ebenfalls nur Sperrabfall gemäß der Definition in Kap. 5.3.1 entsorgt werden.
3
Als Abfallcontainer sind Absetzcontainer nach DIN 30720 in der Größe 7 m ohne Deckel
einzusetzen.
Der ZAS reicht die Anmeldungen spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag)
an den AN weiter. Mit Eingang der Anmeldung hat sich der AN mit dem Anmelder zwecks
Terminvereinbarung zur Gestellung und Abholung der Container in Verbindung zu setzen.
Der AN hat zu gewährleisten, dass nach Eingang der Meldung beim ZAS innerhalb von
10 Werktagen den Auftrag zu erledigen ist, außer der Antragsteller wünscht einen
anderen Termin. Für die durchschnittliche Stellzeit (von Stellung der Container bis zur
Abholung der Container) beim Anmelder ist von 2 Werktagen auszugehen.
Die Bestellung der Container erfolgt einerseits über Antragsformular im Internet, wenn
Zugriff auf die Homepage des ZAS nicht möglich ist, wird ein Formular postalisch durch
den ZAS versendet. Beide Formulare sind in der Anlage 4 dargestellt.
Sind Abfälle in den Abfallcontainern enthalten, die von der Sammlung ausgeschlossen
sind (z. B. Restabfall, gefährliche Abfälle, mineralische Abfälle) ist der Antragsteller und
der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungszettel –wie vom ZAS
vorgegeben– in den Briefkasten einzuwerfen. Fehlbefüllungen sind fotographisch zu
dokumentieren. Der Container ist abzuziehen und der Übergabestelle mit dem Hinweis
„fehlbefüllt“ zu übergeben.
Die Mitteilung zum benutzten „Beanstandungszettel“ ist dem ZAS am Ende des jeweiligen
Tages per E-Mail bzw. Fax zu übermitteln oder persönlich zu übergeben.
Dem AN soll die Gestellung, die Behälterstandzeit von ca. 2 Werktagen und die
Beförderung zur Übergabestelle als ein Preis vergütet werden.
Der AN hat Abfallcontainer in ausreichender Stückzahl vorzuhalten.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
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5.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte
Der Sperrabfall ist an der
 MUST ANA (Müllumladestation “Himmlisch Heer“17 (MUST ANA)
Cunersdorfer Marktsteig (an der B 95)
09456 Annaberg-Buchholz
18
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr )
und/oder
 Übergabestelle Olbernhau
SWING Recycling GmbH
Wernsdorfer Str. 21
09526 Olbernhau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 06:30–17:30 Uhr (Pausenzeiten 09:00–9:30 Uhr
und 12:00–12:30 Uhr), von November bis einschließlich März von 07:00–16:00 Uhr
(Pausenzeiten analog); notwendige Öffnungszeiten an Samstagen sind mit Swing
Recycling GmbH abzustimmen
zu übergeben.
Es ist möglich, nur eine der beiden Übergabestellen für 100 % der gesammelten, Mengen
von Sperrabfall zu nutzen oder die Menge aufzuteilen.
Bei einer Mengenaufteilung ist es erforderlich, dass eine Menge von mindestens 20 %
19
des Sperrabfalls einer Übergabestelle übergeben werden. Die Sperrabfallmengen sind
bei Anlieferung an beide Anlagen gleichmäßig unter Berücksichtigung des
Mengenverteilungsschlüssels zu verteilen (wöchentlich, monatlich, jährlich). Die
Verteilung der Sperrabfallmengen ist im Angebot zu benennen (Preisblatt
„Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im Holsystem“).
Die Haushaltsgroßgeräte sind den Wertstoffhöfen, welche als Übergabestellen fungieren,
zu übergeben.
5.4.
Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektround Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der
erfassten Abfälle
5.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen
Die Leistung des Betriebs der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen:
17
18
19
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST ANA max.
23 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Bei einer prognostizierten Sperrabfallmenge von 2.190 Mg/a sind mindestens 438 Mg/a einer
Übergabestelle zu übergeben.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 41
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen
im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
 Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie
z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug zu erfüllen,
 Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer zur
ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle,
 Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container zur Annahme der Abfälle sowie
der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof
und von dort zu den Entsorgungsanlagen,
 Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst),
 Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des ZAS bei Annahme bestimmter Abfälle
bzw. Verkauf von Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest,
 Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung
Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten.
und
Das bisherige Angebot der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST soll in den
wesentlichen Punkten fortgeführt werden. Eine Übersicht der Wertstoffhöfe im
Entsorgungsgebiet OST sowie deren durchschnittliche Annahmemengen 2013–2015
zeigt Tabelle 12. Der Wertstoffhof in Marienberg nimmt zusätzliche Abfallarten an als die
anderen fünf Wertstoffhöfe.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 42
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 12: Übersicht Wertstoffhöfe
Bezeichnung
Anschrift
WSH Marienberg
Kat.I
WSH Olbernhau
Kat.II
Äußere Annaberger Str. 12 Wernsdorfer Str. 21
09496 Marienberg
09526 Olbernhau
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
anzunehmende Abfälle - Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Altholz/Altfenster Kat. IV
- asbesthaltige Baustoffe
- Dämmmaterial
- teerhaltige Produkte
- Schrott
- SgNV
- Flachglas
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
WSH Deutschkath.-berg Kat.II
WSH Zschopau
Kat.II
WSH Wolkenstein
Kat.II
WSH Lengefeld
Kat.II
Deutschkath.-berg 17
09548 Deutschneudorf
Krumhermersd. Str. 1b
09405 Zschopau
Ortseingang (eh. Dep.)
09429 Wolkenstein
A.-Bebel-Weg 32
09514 Pockau-Lengef.
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
300
465
71
571
219
259
279
294
81
493
165
150
74
29
0,4
48
0
0
40
29
20
119
44
26
Altreifen*
4
2
2
4
2
2
Altholz (Kat. I-III)*
stoffgl. Nichtverpackungen (Kunststoffe)**
Flachglas**
Altholz/
Altfenster (K. IV)*
4
2
0
7
2
0
13
13
5
19
8
12
1
-
-
-
-
-
9
-
-
-
-
-
asbesthaltige Baustoffe*
3
-
-
-
-
-
Dämmmaterial*
2
-
-
-
-
-
10
-
-
-
-
-
Grünabfall*
Sperrabfall*
gem. Bau/Abbruchabf.*
Bauschutt*
teerhalt. Produkte*
* Durchschnitt der angenommenen Jahresmengen 2013-2015 in [Mg/a]; ** Datenbasis 2015
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 43
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Im Jahr 2015 wurden zudem auf den Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes OST
154 Mg/a Schrott erfasst. Zu den Alttextilmengen liegen keine Informationen vor.
Sperrabfall wurde im Jahr 2015 über 8.776 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen
abgegeben. Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen werden nur in
Kleinmengen angenommen.
Für die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte liegen dem ZAS nur Mengenangaben
für die Übergabestellen vor, die wie Tabelle 13 beschrieben werden können.
Tabelle 13: Übersicht über die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte 2015 [Mg]
Wertstoffhöfe
Ost
Marienberg
Sammel- Sammel- Sammel- Sammel- Sammelgruppe 1 gruppe 2 gruppe 3 gruppe 4 gruppe 5
31
44
92
4
63
Olbernhau
17
17
36
1
15
Zschopau
24
20
59
1
29
Die Nutzung der Wertstoffhöfe durch Anlieferer im Jahr 2015 zeigen die Tabelle 14 und
Tabelle 15.
Tabelle 14: Übersicht über die Anzahl der monatlichen Anlieferungen auf den
Wertstoffhöfen
Wertstoffhöfe
Ost
Deutschkatharinenberg
Lengefeld
Jan.
Feb.
Mrz.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug. Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
2015
134
133
513
283
365
307
316
248
319
303
197
81 3.199
78
111
254
282
456
363
406
410
443
441
274
96 3.614
Marienberg
216
226
503
636
835
781
696
870
815
828
525
216 7.147
Olbernhau
256
300
770
747 1.182
987 1.089 1.195 1.352 1.359
681
239 10.157
Wolkenstein
143
149
325
354
612
574
417
148 4.895
Zschopau
376
432
955
943 1.256 1.261 1.206 1.004 1.323 1.176
902
333 11.167
496
585
450
642
Tabelle 15: Vorgänge/Stunde bei Öffnungszeit von 50 Stunden/Monat
Wertstoffhöfe
Ost
Deutschkatharinenberg
Lengefeld
Jan.
Feb.
Mrz.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug. Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
3
3
10
6
7
6
6
5
6
6
4
2
2
2
5
6
9
7
8
8
9
9
5
2
Marienberg
4
5
10
13
17
16
14
17
16
17
11
4
Olbernhau
5
6
15
15
24
20
22
24
27
27
14
5
Wolkenstein
3
3
7
7
10
12
12
9
13
11
8
3
Zschopau
8
9
19
19
25
25
24
20
26
24
18
7
Bzgl. der Definitionen der zur Annahme auf den Wertstoffhöfen zugelassenen Abfallarten
wird auf die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises und auf die
Beschreibungen im Kapitel 5.4.4 verwiesen. Die Wertstoffhöfe stellt der ZAS bereit. Die
Wertstoffhöfe verfügen über befestigte Flächen, einen gestalteten Einfahrtbereich, eine
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 44
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Umzäunung inkl. Schließeinrichtung sowie sanitäre Einrichtungen auf dem Wertstoffhof
bzw. in unmittelbarer Nähe.
Nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Büromöbel, Internetzugang sowie Hardund Software, Telefonanschluss, Schreibmaterialien und sonstige für die
Leistungserbringung erforderlichen Ausstattungen. Diese sind durch den AN zu
beschaffen und in die Leistung einzukalkulieren.
Ebenfalls nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Behälter/Container zur
Erfassung der Abfälle und Transportfahrzeuge/-mittel sowie sämtliche Hilfs- und
Betriebsmittel. Diese sind vom AN für alle anzunehmenden Abfallarten mit Ausnahme von
Behälterglas, Leichtverpackungen und Elektro- und Elektronikaltgeräte (nur für die
Übergabestellen Stiftung ear) bereitzuhalten bzw. bereitzustellen. Beladehilfen (z. B. ggf.
für das Beladen von Elektroaltgeräten) sind durch den AN zu stellen. Bzgl. der Container,
deren Gestellung sowie die Containerabfuhr für die Erfassung von Behälterglas und
Leichtverpackungen stimmt sich der AN mit den im Entsorgungsgebiet OST durch die
Systembetreiber gemäß VerpackV Beauftragten ab.
Die Wertstoffhöfe sind als Sammelstellen im Sinne von § 13 Abs.1 ElektroG einzurichten.
Die Wertstoffhöfe Marienberg, Olbernhau und Zschopau sind zudem Übergabestellen zur
Stiftung ear. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Wertstoffhöfen
Deutschkatharinenberg, Wolkenstein und Lengefeld sind durch den AN zu den als
Übergabestelle fungierenden Wertstoffhöfen zu transportieren und umzuladen. Die
erforderliche Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Stiftung ear ist dort
vom AN zu koordinieren. Dies gilt nicht für optierte Sammelgruppen. Derzeit optiert der
ZAS die Sammelgruppe 5.
Der AN hat den Betrieb der Wertstoffhöfe zu gewährleisten, die Beförderung der
erfassten Abfälle vorzubereiten, und für einen Teil die Beförderung der Abfälle
durchzuführen und einen Teil der Abfälle zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Es wird dem AN empfohlen die Wertstoffhöfe zu besichtigen.
5.4.2.
Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe
Der Betrieb der Wertstoffhöfe hat ordnungsgemäß und pfleglich zu erfolgen. Die
Wertstoffhöfe sind während des gesamten Leistungszeitraumes sauber und in einem
Zustand zu halten, welcher den Betrieb der Wertstoffhöfe und die Verkehrssicherheit in
uneingeschränktem Umfang ermöglicht. Ein reibungsloser Betrieb ist zu gewährleisten.
Der Wertstoffhof ist an den Öffnungstagen von umher liegenden Abfällen (z. B. verwehte
Abfälle) zu befreien. Bei Bedarf ist ein Winterdienst im Sinne von Beräumung der Flächen
von Schnee und Streuen der Betriebsflächen bzw. Einfahrten zu gewährleisten. Die
Gewährleistung der Verkehrssicherheit obliegt dem AN. Der AN hat dafür entsprechende
Werkzeuge und Betriebsmittel zu stellen. Unmittelbar neben den Wertstoffhöfen
abgestellte Abfälle (Nebenablagerungen), welche zum Annahmekatalog der
Wertstoffhöfe gehören, sind durch den AN einzusammeln und den entsprechenden
Abfallcontainern auf dem Wertstoffhof zuzuführen. Andere Abfälle sind in geeigneten
Behältnissen zwischenzulagern und die Entsorgung in Abstimmung mit dem ZAS zu
veranlassen. Der AN informiert den ZAS über Nebenablagerungen in unmittelbarer Nähe
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 45
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
der Wertstoffhöfe, so dass der ZAS im Rahmen seiner
(Öffentlichkeitsarbeit) den Nebenablagerungen entgegenwirken kann.
Möglichkeiten
Der AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass
eine ordnungsgemäße und gefahrlose Annahme der Abfälle erfolgt. Dies gilt auch bei
schwankenden Abfallmengen. Ein ständig ausreichendes Behälter/-Containervolumen zur
Abgabe der Abfälle ist zur Verfügung zu stellen.
Sind
für
eine
ordnungsgemäße
Befüllung
der
Behälter/Container
Podeste/Containertreppen etc. erforderlich, sind diese durch den AN zu beschaffen und
einzusetzen.
Die
entsprechend
geltenden
Normen,
Regelungen
und
Sicherheitsbestimmungen an Podeste, Containertreppen etc. sind zu berücksichtigen.
An den Wertstoffhöfen sind amtliche Restabfallsäcke sowie Big Bags im Namen und
Auftrag des ZAS gegen Gebühr zu verkaufen. Der AN vereinnahmt die Gebühr und
rechnet diese monatlich mit dem ZAS ab.
Weiterhin ist Informationsmaterial des ZAS (Abfallkalender, Informationsflyer etc.) bei
Bedarf den Abfallanlieferern zu übergeben. Der AN signalisiert entsprechend der
Inanspruchnahme durch die Nutzer weiteren Bedarf.
Es sind nur Abfälle auf den Wertstoffhöfen durch den AN anzunehmen, welche in der
Leistungsbeschreibung definiert sind. Anlieferer mit anderen Abfallarten sind
entsprechend aufzuklären und abzuweisen.
Wilde Müllablagerungen auf den Wertstoffhöfen und in unmittelbarer Angrenzung (z.B.
vor den Toren) sind zu dokumentieren (mit der Monatsabrechnung zu übergeben) und
über den Wertstoffhof zu verwerten.
Handelt es sich um Abfälle die nicht im
Annahmekatalog des Wertstoffhofes enthalten sind, ist die weitere Entsorgung mit dem
ZAS abzustimmen.
Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Wertstoffhöfe wie elektrischer Strom (auch für die
Beleuchtung), Wasser, sowie sonstige Betriebs- und Hilfsmittel, die für den
ordnungsgemäßen Betrieb der Wertstoffhöfe erforderlich sind (z. B. Streugut, Besen)
sind durch den AN selber zu tragen.
5.4.3.
Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung
Der AN hat die Wertstoffhöfe mit eigenem Personal zu betreiben. Es wird gefordert, dass
ausreichend Personal des AN eingesetzt wird, um alle Aufgaben wie z. B.
Übernahme/Prüfung aller Abfälle und Gebühreneinzug zu erfüllen
Das Personal ist verpflichtet, die Abfallanlieferer beim Abladen der Abfälle zu
unterstützen. Das Personal hat durch entsprechende Einweisung der Abfallanlieferer
sowie durch Kontrolle der angelieferten Abfälle sicherzustellen, dass nur die im Rahmen
dieser Leistungsbeschreibung zu erfassenden Abfälle erfasst werden und dies
weitgehend störstofffrei erfolgt.
Der AN hat die Arbeitnehmer zu Leistungsbeginn und danach regelmäßig zu schulen.
Das Personal hat erforderliche Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Zu Leistungsende sind durch den AN alle Container, Fahrzeuge und sonstige Hilfs- und
Betriebsmittel abzuziehen. Alle bis zum letzten Tag des Leistungszeitraumes erfassten
Abfälle sind zu befördern und zu entsorgen.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 46
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Zu Leistungsende sind die Wertstoffhöfe in der Form dem ZAS zu übergeben, wie diese
zu Leistungsbeginn durch den AN übernommen wurden. Es ist geplant, zu
Leistungsbeginn eine gemeinsame Begehung der Wertstoffhöfe durchzuführen und die
Übergabe anhand einer Inventarliste zu dokumentieren.
5.4.4.
Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw.
Beseitigung
Für das Erfassen der Abfälle sind durch den AN in Abhängigkeit der konkreten Größe der
einzelnen Wertstoffhöfe entsprechende Wechselbehälter/Wechselcontainer vorzuhalten.
Durch rechtzeitige Abfuhr voller Behälter hat der AN zu gewährleisten, dass ständig
ausreichend freies Behältervolumen/Containervolumen für die Abgabe der Abfälle zur
Verfügung steht. Der AN hat erforderliche Transportfahrzeuge/-mittel vorzusehen.
Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und
Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern
mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter – GUV-R 186 in der aktualisierten Fassung 2003“ oder vergleichbar
durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem ZAS auf Anforderung vorzulegen.
Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem
Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist
Gegenstand der Leistung. An den Containern/Behältern sind Beschilderungen
vorzunehmen (z. B. durch Magnetschilder), welche dem Anlieferer eine eindeutige
Zuordnung der Container zu den erfassenden Abfallarten ermöglicht. Der AN hat für die
richtige Beschilderung während des Betriebes zu sorgen.
Auf den Wertstoffhöfen sind getrennt folgende Abfallarten durch den AN zu erfassen
(siehe Tabelle 16):
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 47
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 16: Anzunehmende Abfallarten auf den Wertstoffhöfen
Bezeichnung
Abfallschlüssel
nach AVV
Sperrabfall
Möbel aus Holz
Grünabfälle
20 03 07, 20 01 38
Annahme
Wertstoffhof Kategorie II mit
Mengenbegrenzung je
Anlieferung
bis 3 m³
20 02 01
bis 3 m³
haushaltübliche Menge
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Baustoffe auf Gipsbasis
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
17 09 04, 17 08 02
bis 1 m³
haushaltübliche Menge
17 01 07
bis 0,5 m³
haushaltübliche Menge
Altholz, Kategorie I-III
17 02 01
bis 3 m³
haushaltübliche Menge
Altreifen
16 01 03
bis 5 Stück
haushaltübliche Menge
Papier und Pappe
15 01 01, 20 01 01
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
Glas
(Verpackungen und Flachglas)
Kunststoffe
(stoffgleiche Nichtverpackungen)
Bekleidung, Textilien
15 01 07, 16 01 20,
17 02 02, 20 01 02
20 01 39
haushaltübliche Menge
kein Flachglas
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
20 01 10, 20 01 11
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
Metalle
20 01 40
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
keine Annahme
haushaltübliche Menge
asbesthaltige Baustoffe
17 02 04*
20 01 37*
17 06 05*
keine Annahme
haushaltübliche Menge
Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen
17 06 03*
keine Annahme
haushaltübliche Menge
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Bitumengemische
gefährliche Abfälle im Rahmen der mobilen
Schadstoffsammlung
1mal
monatlich
an
bekanntgegebenen Terminen
17 03 03*,
17 03 02
ASN mit *
keine Annahme
haushaltübliche Menge
keine Annahme
haushaltübliche Menge (bis
20 Liter je Gebinde)
Elektro- und Elektronikaltgeräte nach ElektroG
SG 1-5
Altholz, Kategorie IV
Annahme
Wertstoffhof Kategorie I mit
Mengenbegrenzung je
Anlieferung
haushaltübliche Menge
haushaltübliche Menge
* Wertstoffhof Kategorie I ist Marienberg, alle anderen sind Kategorie II
Flachglas ist nur auf dem Wertstoffhof Marienberg anzunehmen.
Andere Abfälle dürfen nicht angenommen bzw. mit den angenommenen Abfällen
vermischt werden und sind mit dem Hinweis zum ordnungsgemäßen Entsorgungsweg
zurückzuweisen. Fallen doch von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle auf dem
Gelände der Wertstoffhöfe an und bemerkt der AN dies erst nach Ablieferung durch den
Anlieferer, hat er diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Fälle
sind gegenüber dem ZAS zu dokumentieren.
Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind entsprechend der Anforderungen an das
Bereitstellen
der
abzuholenden
Altgeräte
durch
die
öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger i. S. v. § 14 Abs. 1 ElektroG wie folgt zu erfassen:
 Gruppe 1:
 Gruppe 2:
 Gruppe 3:
 Gruppe 4:
 Gruppe 5:
Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren
Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
Lampen
Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte,
Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige
Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von
Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und
Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 48
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Die batteriebetriebenen Altgeräte sind in gesonderten Behältern zu
erfassen.
Bei der Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte ist darauf zu achten, dass die
Geräte nicht beschädigt werden. Zur Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird
auf Punkt 5.4.1 verwiesen.
Nach Abschätzung der angelieferten Menge (Volumen oder Stück) sind die
gebührenpflichtigen Abfälle gegen Erhebung einer Gebühr von den Anlieferern
anzunehmen. Dabei sind die vom ZAS vorgegebenen Gebührenbelege im Namen des
ZAS auszuhändigen, die Gebühren zu vereinnahmen und an den ZAS auszukehren.
Die Informationen zum Gebührenmaßstab
Erzgebirgskreis dargestellt.
sind
in
der
Abfallgebührensatzung
Soweit Erlöse für angenommene Abfälle bei der Entsorgung erzielt werden, sind diese
dem ZAS im Rahmen der Rechnungslegung auszukehren.
Die auf den Wertstoffhöfen eingesetzten Quittungen zeigen die Abbildung 13 und die
Abbildung 14.
Abbildung 13: Annahmequittung Wertstoffhof nicht gefährliche Abfälle
Abbildung 14: Annahmequittung Wertstoffhof gefährliche Abfälle
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 49
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Die Weihnachtsbäume (abgeschmückt) sind bis Ende der zweiten Kalenderwoche im
Februar ohne Gebühr auf den Wertstoffhöfen anzunehmen.
Der AN hat auf den Wertstoffhöfen erfasste Abfälle zu geeigneten und genehmigten
Behandlungsanlagen zu befördern und die Verwertung/Beseitigung selbst durchzuführen
bzw. durch Unterauftragnehmer zu veranlassen.
Ausnahmen von der Verwertung/Beseitigung durch den AN sind:
 Sperrabfall (über Karte abgegeben),
 Elektro- und Elektronikaltgeräte,
 Papier und Pappe,
 Behälterglas und
 Leichtverpackungen.
Sperrabfall von den Wertstoffhöfen ist dem ZAS an der MUST Annaberg, bei Nutzung
des Standortes Olbernhau als Sperrmüllübergabestelle auch dort, zu übergeben.
(Öffnungszeiten Übergabestelle siehe Kapitel 5.3.4). Bei den Elektro- und
Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme der optierten Sammelgruppe(n)), dem Behälterglas
sowie die Leichtverpackungen ist durch den AN die Abholung zu koordinieren. Die
Gestellung der Behälter/Container für die Sammlung des Behälterglas und der
Leichtverpackung und deren Abholung liegt im Aufgabenbereich der durch die Dualen
Systeme beauftragten Unternehmen.
Papier und Pappe ist durch den AN im Rahmen seiner Sammlung von Papier und Pappe
im Holsystem abzuholen und an die Übergabestelle gemäß Kapitel 5.2.5.3. anzuliefern.
Auf den Wertstoffhöfen sind ausschließlich MGB 1.100 l einzusetzen.
5.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Folgende Öffnungszeiten sind zu gewährleisten:
Wertstoffhöfe Marienberg, Olbernhau, Wolkenstein und Zschopau
 3 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (März-November)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag)
 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (Dezember-Februar)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag)
Wertstoffhöfe Deutschkatharinenberg, Lengefeld
 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (ganzjährig)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag–Freitag)
Mit der Festlegung der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist zu gewährleisten, dass den
Anlieferern ein hohes Maß an Service zur Verfügung steht. So sollten beide Öffnungstage
der Wertstoffhöfe Deutschkatharinenberg und Lengefeld nicht unmittelbar
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 50
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
aufeinanderfolgend sein (Freitag/Samstag) und benachbarte Wertstoffhöfe sich bei den
Öffnungstagen bzw. -zeiten nach Möglichkeit ergänzen. Der AN und der ZAS stimmen
sich zu den Öffnungszeiten und -tagen ab. Es wird erwartet, dass die Öffnungstage und
-zeiten für den gesamten Leistungszeitraum unverändert bleiben (kein jährlicher
Wechsel), um den Anlieferern ein konstantes Angebot zu schaffen. Sind einzelne
Änderungen jedoch erforderlich, stimmen sich der ZAS und der AN ab. Eine Änderung
der zur Beginn der Leistung vereinbarten Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist
mindestens 4 Wochen vor Beginn der Änderung der Öffnungszeit abzustimmen, damit für
die Bekanntmachung der Änderung angemessen Zeit besteht.
Zu den Öffnungszeiten kommen für die Vor- und Nachbereitung zusätzliche Arbeitszeiten
hinzu. Der anzubietende Einheitspreis ist auf die tatsächlich geöffnete Zeit der
Wertstoffhöfe zu beziehen. In dem Einheitspreis sind auch die erforderlichen Leistungen
der Vor- und Nachbereitung (inkl. Winterdienst sowie Anwesenheit bis zur Beendigung
des Besucherverkehrs) einzukalkulieren. Der Wertstoffhof muss für Anlieferer mindestens
bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit zugänglich sein.
An Feiertagen sind die Wertstoffhöfe nicht zu betreiben. Es ist nicht vorgesehen,
wegfallende Öffnungstage aufgrund von Feiertagen an anderen Tagen zu wiederholen.
Der AN hat sich jedoch auf eine erhöhte Inanspruchnahme an den Tagen davor und
danach einzustellen. Der 24.12. und der 31.12. sind im Sinne dieser Ausschreibung als
Feiertage anzusehen. Ob ggf. zwischen Weihnachten und Neujahr Wertstoffhöfe
geschlossen bleiben, entscheidet der ZAS. Dem ZAS obliegt es weiterhin, von den oben
genannten Öffnungszeiten im Leistungszeitraum im Einzelfall abweichende Festlegungen
zu treffen. Dies kann aufgrund einer geänderten Inanspruchnahme oder geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine
Veränderungen vorgesehen, da im Zuge dieser Ausschreibung die Öffnungszeiten an
den Bedarf angepasst wurden.
5.5.
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung für die Leistungen des Loses 1 erfolgt entsprechend der Eintragungen des
AN im Angebotsschreiben (Preisblätter) sowie den Festlegungen in den Besonderen
Vertragsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den AN monatlich und ist an
den ZAS zu adressieren. Die Unterlagen zur Jahresabrechnung müssen spätestens am
31.01. des Folgejahres vorliegen.
Den Rechnungen sind beizufügen:
-
Kopien der Lieferscheine („Wägescheine“) von den jeweiligen Übergabestellen20
(Bezeichnung und Adresse der Wägeeinrichtung, Wiegescheinnummer, Datum und
Uhrzeit der Wägung, amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, Bezeichnung
des Transporteurs, Abfallart, Gewicht des beladenen Transportfahrzeugs, Gewicht
des unbeladenen Transportfahrzeugs und Gewicht des gewogenen Abfalls),
zusätzliche Übergabe der Wiegedaten im Excel-Format
20
an denen Abfälle des ZAS übergeben bzw. verwertet/beseitigt werden, bei Anlieferungen an Anlagen des
ZAS ist hingegen eine tageskonkrete/je Einzelanlieferung geführte Monatsaufstellung ausreichend
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 51
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
-
Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren mit Bezeichnung der
jeweiligen Sammeltour, Datum des Einsatztages, den eingesetzten
Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet für den jeweiligen
Rechnungszeitraum (Monatseinsatzprotokoll)
-
Nachweis der Leerungsdaten der Abfallbehälter, Nachweis der bearbeiteten
Bestellkarten Sperrabfall, geeigneter Nachweis der tatsächlich gewaschenen
Bioabfallbehälter
-
Nachweis der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle
des ZAS und die Übergabestelle(n) für die PPK-Verkaufsverpackungen in Verbindung
mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren
-
Nachweis zum Einsatz der Abfallcontainer 7 m³ und den Beförderungsvorgängen
-
Anzahl der Vorgänge zum Behältertausch mit Nachweis der Aufträge dazu
-
Nachweis zur Gestellung neuer Behälter im Zuge des Behältertausches
-
Nachweis zu den durchgeführten Reparaturen an den Behältern
-
Nachweis der Anzahl der Rückedienste; Aufstellung der Anzahl der Transporte der
Behälter, der Adresse des Anschlusspflichtigen, Datum der Transporte und der
jeweilige einfache Transportentfernungskorridor
-
Nachweis der Stundenanzahl der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
-
Durchschriften der auf den Wertstoffhöfen ausgegebenen Quittungen/Belege
-
Nachweis der Anzahl der Vorgänge zur Abholung von Haushaltsgroßgeräten
-
ggf. Fotodokumentation (bei Problemen bei der Leistungserbringung)
-
Nachweise der illegalen Ablagerungen (an den Wertstoffhöfen)
Leistungsbeschreibung Los 1 – Entsorgungsgebiet OST
Seite 52
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
6.
Leistungsgegenstand Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Das Los 2 „Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer
Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet WEST“ umfasst folgende Leistungen:
 Sammlung und Beförderung von Restabfall
 Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
 Sammlung und Beförderung von Bioabfall
 Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen
 Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe
 Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter
 Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle.
Alle im Kapitel 4 (Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung) formulierten
allgemeinen Anforderungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung für Los 2.
6.1.
Prognose der Mengen und Leistungsdaten
Vorbemerkung:
Die Prognosen sind eine unverbindliche Hochrechnung auf Grundlage der
derzeitigen Mengen und Vorgänge und dienen zur Orientierung der Bieter. Der ZAS
übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und das Eintreffen der Prognosen. Die
prognostizierten Mengen und Leistungsdaten dienen der Wertung der Angebote.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlichen durch
den AN erbrachten Leistungen. Abweichungen von der Prognose berechtigen den
AN nicht zur Vertrags- oder Preisanpassung. In den folgenden Kapiteln sind vor
allem die Mengen und Leistungsdaten zusammengefasst, die für die Kalkulation
des Angebotes bzw. für die Preiseintragungen von besonderer Bedeutung sind.
Weitere Information zu den Mengen bzw. Leistungsdaten sind in den
Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Leistungen enthalten.
Die getroffenen Prognosen sind neben der abfallwirtschaftlichen Entwicklung der letzten
3 Jahre unter anderem von den folgenden Faktoren abhängig, die, da nicht quantitativ
abschätzbar, nicht in der Prognose berücksichtigt sind:
 Änderungen im Konsumverhalten der Abfallerzeuger,
 Änderungen in den satzungsrechtlichen Vorgaben aufgrund Umsetzung geänderter
rechtlicher und sonstiger Vorgaben,
 Änderungen im Entsorgungsverhalten der Abfallerzeuger und
 Prognoseunsicherheit bei einzuführenden Leistungen (Rückedienst, Abholung
Haushaltsgroßgeräte).
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 53
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
6.1.1. Prognose Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume sowie Papier und Pappe
Die Abfallmengen der Jahre 2013–2015 sowie die im Leistungszeitraum 2018–2023
prognostizierten durchschnittlich anfallenden Abfallmengen zeigt Tabelle 17:
Tabelle 17: Entwicklung und Prognose der Mengen Restabfall, Bioabfall sowie Papier und
Pappe
Sammelmenge
Gebiet WEST
2013
[Mg]
Restabfall
2014
[Mg]
2015
[Mg]
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Mg/a]
14.106
13.814
13.704
13.053
Bioabfall
5.211
5.311
5.301
5.313
Weihnachtsbäume
Papier und Pappe
28
7.090
21
6.916
21
6.776
20
6.285
Papier und Pappe
(kommunaler Anteil)
5.583
5.447
5.336
4.965
Die Entwicklung der Behälterleerungen sowie die Prognose für den Leistungszeitraum
zeigt Tabelle 18:
Tabelle 18: Entwicklung und Prognose der Behälterleerungen Restabfall, Bioabfall sowie
Papier und Pappe
Behälterleerungen
Gebiet WEST
2013
[Stck]
2014
[Stck]
2015
[Stck]
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Stck/a]
Restabfall
MGB 80 l
156.683
157.499
159.086
160.000
MGB 120 l
206.427
205.919
206.663
206.000
MGB 240 l
33.513
34.471
35.018
36.000
MGB 1.100 l
15.528
15.565
15.961
16.000
Anzahl Säcke
8.794
8.057
8.489
8.300
MGB 80 l
16.145
19.492
21.922
23.000
MGB 120 l
160.315
163.332
162.022
162.500
MGB 120 l
70.710
72.309
75.553
77.500
MGB 240 l
195.017
201.632
205.421
209.000
27.481
27.745
28.301
28.500
Bioabfall
Papier und Pappe
MGB 1.100 l
Es wird in Erwägung gezogen, zukünftig einen Rückedienst gegen Gebühr anzubieten,
um 2-Radbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe von Standplätzen
(Grundstücke), welche nicht mit den Sammelfahrzeugen (auch Kleinfahrzeugen) erreicht
werden können, zur nächsten vom Sammelfahrzeug erreichbaren Stelle durch den AN zu
bringen.
Der Transport der Behälter soll eine Strecke von 300 Metern (eine Wegstrecke) nicht
überschreiten. Der Transport der Abfallbehälter ist auf Antrag des Anschlusspflichtigen
durchzuführen. Der Antrag ist beim ZAS zu stellen und wird vom ZAS an den AN
weitergeleitet. Es ist davon auszugehen, dass trotz der großen Anzahl schwer
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 54
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
zugänglicher Grundstücke der Rückedienst nur vereinzelt in Anspruch genommen werden
wird. Die Leistung soll gegen Gebühr in folgenden Entfernungskorridoren angeboten
werden:
 bis 50 m
 bis 100 m
 jede weiteren angefangen 100 m
Es wird in Summe von 150 Vorgängen pro Jahr, verteilt über alle Korridore,
ausgegangen.
6.1.2.
Prognose Sperrabfall und Haushaltgroßgeräte
Die Prognose der Sperrabfallmengen, der Anzahl der genutzten Sperrabfallkarten sowie
der Vorgänge der Sammlung des Sperrabfalls über Abfallcontainer 7 m³ zeigt die Tabelle
19. In der Aufstellung nicht enthalten ist der über die Wertstoffhöfe erfasste Sperrabfall
(siehe Prognose und Leistungsbeschreibung Wertstoffhof).
Tabelle 19: Entwicklung und Prognose der Sperrabfallmengen sowie der Vorgänge
Sperrabfall
Sperrabfall
Gebiet WEST
2013
2014
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Stck/a]
2015
Sperrabfallsammelmenge
Sammeltour [Mg/a]
Container [Mg/a]
2.533
2.402
2.348
2.450
141
123
108
105
Vorgänge Sperrabfall
Anzahl Karten [Stck/a]
Anzahl Container [Stck/a]
8.240
8.138
7.696
7.300
137
125
105
100
Mit Leistungsbeginn wird in Erwägung gezogen die Abholung von Haushaltsgroßgeräten
gemäß ElektroG gegen eine Gebühr den Abfallerzeugern anzubieten. Die Anzahl der
Abholvorgänge wird auf 100 Vorgänge pro Jahr geschätzt.
6.1.3. Prognose Wertstoffhöfe
Im Entsorgungsgebiet WEST sind 3 Wertstoffhöfe (WSH) zu betreiben, deren
21
durchschnittliche jährliche Öffnungszeit im Leistungszeitraum in Summe bei 1.375 h/a
liegt.
Die in Summe auf den 3 Wertstoffhöfen erfassten Abfälle lassen sich wie in Tabelle 20
hinsichtlich der Mengenentwicklung sowie der Prognose beschreiben. Die Auflistung der
in den letzten drei Jahren durchschnittlich erfassten Abfallmengen und angenommenen
Elektro- und Elektronikaltgeräte je Wertstoffhof zeigt Tabelle 27 in Kapitel 6.4.1.
21
geringe jährliche Abweichungen durch Feiertagsverschiebungen und konkrete Festlegungen zu den
Öffnungstagen
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 55
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 20: Sammelmengen der von den Wertstoffhöfen erfassten und zu entsorgenden
Abfallarten und Prognose für den Leistungszeitraum
Sammelmengen
Wertstoffhöfe
Gebiet WEST
2013
[Mg/a]
2014
[Mg/a]
Prognose
Leistungszeitraum (Ø)
[Mg/a]
2015
[Mg/a]
Grünabfall
678
620
616
638
Sperrabfall*
834
996
1.095
1.350
gem. Bau-und Abbruchabfall
25
31
51
51
Bauschutt
78
122
124
124
Altreifen
9
10
7
8
Altholz Kat. I-III
7
14
12
11
Metallschrott
k.A**.
k.A.
44
40
stoffgleiche
k.A.
k.A.
16
20
Nichtverpackungen
Alttextilien
k.A.
k.A.
2
5
* Sperrabfall ist nicht durch den AN zu entsorgen, aufgrund des hohen Anteils bei den Anlieferungen in
dieser Tabelle zur Information mit aufgeführt. ** k.A. … keine Angabe
Zudem sind auf den Wertstoffhöfen noch in geringen Mengen Papier und Pappe
anzunehmen. Diese Mengen sind durch den AN im Rahmen der Sammlung im Holsystem
mit zu erfassen. Die Mengen an Papier und Pappe von den Wertstoffhöfen sind in der
Prognose der Mengen im Holsystem enthalten.
6.1.4. Prognose Behälteränderungsdienst
Für die Bewirtschaftung der Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
wird ein Pauschalpreis abgefragt. Um mögliche Veränderungen im Behälterbestand (=
alle bei den Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter) zu berücksichtigen, werden
Korridore zur Preisabfrage gebildet und gewichtet (siehe Tabelle 21).
Tabelle 21: Prognose der Korridore zum Behälterbestand
Behälterbestand
von
bis
Wichtung
Korridor 1
73.501
75.000
10%
Korridor 2
75.001
76.500
10%
Korridor 3
76.501
78.000
20%
Korridor 4
78.001
79.500
20%
Korridor 5
79.501
81.000
20%
Korridor 6
81.001
82.500
10%
Korridor 7
82.501
84.000
10%
6.2.
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäumen
sowie Papier und Pappe
6.2.1. Übersicht und Rahmenbedingungen
Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall,
Weihnachtsbäumen sowie Papier und Pappe im Gebiet WEST umfasst folgende
Leistungsbestandteile:
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 56
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
 Sammlung von Restabfall aus privaten Haushaltungen und überlassungspflichtiger
Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen (AS 20 03 01) sowie Beförderung von
Restabfall22 zu einer Übergabestelle,
 Sammlung von Bioabfall über Biotonne (AS 20 01 08) und Beförderung von Bioabfall
zu einer Übergabestelle,
 Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen (AS 20 02 01),
 Sammlung von Papier und Pappe (AS 20 01 01, 15 01 01) und Beförderung von
Papier und Pappe zu einer Übergabestelle,
 Behälteränderungsdienst / Behälterbewirtschaftung inkl. Beschaffung von Behältern,
 Bereitstellung und Betrieb eines Identifikationssystems bzw. eines Ident-Wägesystems
(in geringem Umfang) und
 weitere Leistungen
Bioabfallbehältern.
wie
z. B.
Tourenplanung
oder
Behälterwäsche
bei
Das bestehende Holsystem für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe wird im
Leistungszeitraum fortgeführt. Bei Wohngrundstücken wird bei der Wahl des
Restabfallbehälters im Regelfall ein Mindestleerungsvolumen von derzeit 160 l/(E*a) bei
Personen mit Hauptwohnsitz durch den ZAS berücksichtigt.
Die Behälter für alle drei Abfallarten sind im Eigentum des ZAS und werden zur Nutzung
zur Verfügung gestellt. Die Behälter MGB 80 l bis MGB 1.100 l sind mit unterschiedlichen
mikroelektronischen Identifikationseinrichtungen (Transponder) mit „Lese-Prinzip“
ausgerüstet. Es sind hauptsächlich folgende Transponderarten verbaut:
 MOBA HDX 134,2 kHz (konform DIN 30745)
 C-trace FDX 134,2 kHz (konform DIN 30745)
Alle Behälter im Entsorgungsgebiet WEST wurden beginnend Anfang der 1990er Jahre
eingeführt und unterliegen seitdem einem ständigen Erneuerungsprozess (Einsatz neuer
Behälter oder gebrauchsfähiger Behälter für defekte, gestohlene oder abgebrannte
Behälter). Die Abfallbehälter für Papier und Pappe wurden in größerem Umfang im
Zeitraum 2005–2008 aufgestellt.
Im Leistungszeitraum zu ersetzende Abfallbehälter sind durch den AN zu beschaffen und
gehen in das Eigentum des ZAS über.
Die Gestellung der Behälter zeigt die Tabelle 22.
22
Im Gegensatz zur Abfallverzeichnis-Verordnung (hier Siedlungsabfälle) wird im Rahmen der
Ausschreibung der Begriff Restabfall verwendet, um die Leistung eindeutiger zu kennzeichnen.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
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Auftrag des ZAS
Tabelle 22: Anzahl der ausgestellten Abfallbehälter in den Jahren 2013 bis 2015
Gebiet
Restabfall
Bioabfall
WEST
2013
2014
2015
MGB 80 l
15.550
15.700
15.853
1.009
1.184
1.378
MGB 120 l
19.478
19.519
19.591
7.089
7.110
7.157
MGB 240 l
1.904
1.944
787
780
MGB 1.100 l
2013
2014
Papier und Pappe
2015
2013
2014
2015
8.783
8.838
8.925
1.989
20.917
20.927
21.292
769
809
842
903
Auch zukünftig sind die in Tabelle 22 benannten Behältergrößen für die drei Abfallarten
einzusetzen. Beim Rest- und Bioabfall kann es möglich sein, dass durch
Satzungsänderungen abweichend kleinere Abfallbehälter (z. B. MGB 60 l) einzusetzen
sind.
Im Entsorgungsgebiet WEST sind vereinzelt Sonderbehälter (in der Regel größer als
MGB 1.100 l und insbesondere bei gewerblichen Anfallstellen) im Einsatz. Die Sammlung
dieser Behälter ist nicht Gegenstand der Leistung.
Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich
schwankende Sammelmengen einzustellen. Die jahreszeitlichen Schwankungen sind am
Beispiel des Jahres 2015 in Abbildung 15 bis Abbildung 17 dargestellt:
Abbildung 15: Monatliche Sammelmenge Restabfall
Abbildung 16: Monatliche Sammelmenge Bioabfall
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 58
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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Abbildung 17: Monatliche Sammelmenge Papier und Pappe (Gesamtmenge inkl. PPKVerkaufsverpackungen)
Eine Übersicht über den derzeitigen und auch im Leistungszeitraum zum Einsatz
kommenden Sammelturnus zeigt die Tabelle 23.
Tabelle 23: Übersicht zum Regelturnus inkl. Abweichungen
Regelturnus
Abweichung
Restabfall
14-täglich
Bioabfall
Papier und Pappe
April-November:
4-wöchentlich
wöchentlich
Dezember-März: 14-täglich
2 x pro Woche
wöchentlich
4-wöchentlich
ganzjährig wöchentlich
2 x pro Woche
2 x pro Woche
wöchentlich
14-täglich
flexibel
Eine Übersicht über die Anzahl der Behälter und Standorte, welche nicht im Regelturnus
abgefahren werden (Stand 08/2016), zeigt die Tabelle 24.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 59
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 24: Abweichungen vom Regelturnus
Behältergröße
Regelturnus
Abweichung
Restabfall
MGB 80–240 l
MGB 1.100 l
37.519 Stck.
wöchentlich
15 Stck.
Abweichung
A
4-wöchentlich
C
17 Stck.
Bioabfall
MGB 80–120 l
648 Stck.
7.994 Stck.
2 x pro Woche
2 x pro Woche
5 Stck.
B
wöchentlich
D
137 Stck.
Abweichung
Abweichung
83 Stck.
E
ganzjährig
wöchentlich
F
603 Stck.
Papier und Pappe
MGB 120–240 l
MGB 1.100 l
30.221 Stck.
wöchentlich
124 Stck.
14-täglich
H
28 Stck.
G
503 Stck.
2 x pro Woche
80 Stck.
I
wöchentlich
J
280 Stck.
14-täglich
K
61 Stck.
flexibel
L
10 Stck.
A
davon: 11 Aue, 4 Schneeberg
davon: 5 Aue
C
davon: 4 Breitenbrunn, 13 Grünhein-Beierfeld
D
davon: 71 Aue, 28 Bad Schlema, 38 Schneeberg
E
davon: 83 Schneeberg
F
davon: 313 Aue, 65 Bad Schlema, 41 Oberwiesenthal, 184 Schneeberg
G
davon: 5 Aue, 24 Breitenbrunn, 3 Johanngeorgenstadt, 39 Oberwiesenthal, 1 Raschau-Markersbach, 52 Schwarzenberg
H
davon: 25 Grünhain-Beierfeld, 3 Lauter-Bernsbach
I
davon: 28 Aue, 6 Bad Schlema, 46 Schneeberg
J
davon: 40 Aue, 28 Bad Schlema, 13 Breitenbrunn, 27 Johanngeorgenstadt, 19 Oberwiesenthal, 30 RaschauMarkersbach, 15 Schneeberg, 97 Schwarzenberg, 11 Sehmatal
K
davon: 16 Eibenstock, 2 Oberwiesenthal, 35 Lauter-Bernsbach, 2 Schlettau, 5 Schönheide, 1 Sehmatal
L
davon: 6 Aue, 4 Bad Schlema
B
Zusätzlich werden Restabfallsäcke (70 l) an ausgewählten Grundstücken, welche
aufgrund ihrer Lage nicht erreicht werden können, und bei vorübergehend vermehrt
anfallendem Restabfall eingesetzt (ca. 8.300 Säcke pro Jahr). Die Säcke werden von den
Abfallbesitzern am Entsorgungstag zur Abholung bereitgestellt (z. B. neben den
Restabfallbehältern) und sind vom AN mitzunehmen. Die Restabfallsäcke sind im
Rahmen des Betriebs der Wertstoffhöfe im Auftrag des ZAS zu verkaufen. Die Säcke
werden durch den ZAS beschafft und sind gekennzeichnet.
Der Behälteränderungsdienst / die Behälterbewirtschaftung sowie die Beschaffung von zu
ersetzenden Behältern sind ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Bei der Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe ist ein
Behälteridentsystem einzusetzen. Für mindestens 5 % der zu leerenden Behälter ist
zusätzlich die Leerungsmasse durch Einsatz eines Ident-Wägesystems zu bestimmen.
Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist somit zusätzlich mit einem Ident-Wägesystems
auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichts bei mindestens 5 % der
insgesamt je Behältergröße durchgeführten Leerungen im Laufe eines Jahres zu
ermöglichen. Hierbei sind immer alle Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit
ihrem Gewicht zu erfassen (siehe auch Anlage 2 Ziffer 20).
6.2.2. Durchführung der Sammlung
Der vom AN einzusammelnde Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe werden auf
den angeschlossenen Grundstücken in den vom ZAS gestellten Behältern bzw.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 60
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
zugelassenen Abfallsäcken erfasst und zu dem im Abfallkalender angegebenen
Abfuhrtermin bis spätestens 06:00 Uhr zur Leerung bereitgestellt.
Die Abfallbehälter werden dabei von den Anschlusspflichtigen jeweils an der dem
Grundstück nächstgelegenen öffentlichen Straße bereitgestellt. Stellt die Bereitstellung
am Straßenrand eine Behinderung bzw. Gefährdung der Allgemeinheit dar, so kann die
Bereitstellung der Abfallbehälter und der Abfallsäcke mit einer maximalen
Transportentfernung von ca. 5 Metern für den AN erfolgen. MGB 1.100 l sind vom AN
vom jeweiligen Standplatz zum Sammelfahrzeug zu transportieren und am Standplatz
wieder ordnungsgemäß abzustellen.
Ist der Bereitstellungsort zur Leerung eines Abfallbehälters identisch mit seinem
gewöhnlichen Standort, so muss der Anschlusspflichtige durch geeignetes
Kennzeichnungsmaterial dem Fahrer des Sammelfahrzeuges eindeutig zu erkennen
geben, wenn der Abfallbehälter nicht geleert werden soll.
Der AN leert die bereitgestellten Abfallbehälter gemäß Tourenplan vollständig (bei
Teilentleerungen auch durch mehrmaliges Anschlagen) und nimmt die bereitgestellten
und zugelassenen Abfallsäcke (siehe auch Entsorgungsrhythmus/Tourenplanung) mit.
Bei der Leerung sind die im Eigentum des ZAS befindlichen Abfallbehälter pfleglich zu
behandeln.
Weitere Service-Leistungen wie Schließleistungen für Umhausungen, Ausstattung von
Behältern mit Schwerkraftschlössern, Vollservice etc. sind nicht Gegenstand des
Auftrages. Sollten solche seitens der Grundstückseigentümer gewünscht werden, sind
diese direkt zwischen AN und Grundstückseigentümer zu vereinbaren. Beschädigungen
an den Abfallbehältern des ZAS sind auszuschließen.
Die MGB sind am Abholplatz ordentlich mit geschlossenem Deckel zurückzustellen, d. h.
ohne den Fußgängerverkehr und fließenden Verkehr zu beeinträchtigen.
Sollte durch den AN Seitenladertechnik eingesetzt werden, obliegt dem AN die
Kommunikation hinsichtlich der Anforderungen an die Bereitstellung der Behälter für den
Einsatz der Seitenladertechnik mit den Anschlusspflichtigen. Der ZAS ist über diese
Kommunikation zu informieren.
Zur Leerung der Behälter hat der AN Sammelfahrzeuge, die den unter 4.3 der
Allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung genannten Anforderungen
entsprechen, einzusetzen. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die
Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (u. a. im Hinblick auf
Rückwärtsfahrerfordernisse) sind einzuhalten. Bei der Sammlung und Beförderung von
Bioabfall ist zu gewährleisten, dass entsprechende Fahrzeugtechnik eingesetzt wird,
welche ein Austreten von Flüssigkeit verhindert.
Der AN hat die im Holsystem zu erfassenden Abfälle (Restabfall, Bioabfall sowie Papier
und Pappe) von allen an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken
einzusammeln. Ist das Grundstück nicht mit herkömmlichen Sammelfahrzeugen, auch
Kleinfahrzeugen, erreichbar, kann der ZAS dem Anschlusspflichtigen einen vom
Grundstück abweichenden Stellplatz zum Grundstück bestimmen, welcher vom
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Sammelfahrzeug erreichbar ist. Sind solche Stellplätze eingerichtet, beschränkt sich die
Pflicht des AN zur Abholung vom Grundstück auf die Abholung von diesem Stellplatz. Der
AN hat gegenüber dem Auftraggeber jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung von
Bereitstellungsplätzen an der nächsten mit Sammelfahrzeugen befahrbaren Straße.
Mit Beginn des Leistungszeitraumes – gegebenenfalls auch später – wird erwogen, den
Abfallerzeugern, deren Grundstücke nicht den Anforderungen an die Fahrzeugsammlung
(Wendekreis 14 m, Fahrzeugbreite 2,20 m und zul. Fahrzeuggewicht 7,5 Mg) genügen,
einen gebührenpflichtigen Rückedienst anzubieten. Die 2-Rad-Abfallbehälter (Restabfall,
Bioabfall sowie Papier und Pappe) sind von der Grundstücksgrenze bis zur nächsten
durch die Sammelfahrzeuge erreichbaren Straße zu transportieren und nach der Leerung
wieder an den Grundstücken abzustellen. Die Anmeldung zur Abholung der Behälter im
Rückedienst erfolgt bis 13:00 Uhr des vorhergehenden Arbeitstages beim AN durch den
Abfallerzeuger.
Die eingesetzten Sammelfahrzeuge müssen mit Leseeinrichtungen so ausgestattet sein,
dass eine Identifizierung der Abfallbehälter möglich ist. Das eingesetzte System muss für
Funkanlagen zugelassen und die eingesetzten elektronischen Geräte müssen CEkonform sein. Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die
Abfallbehälter bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2
oder gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des
Protection Profile - Waste Bin ldentification Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu
erbringen,
die
erforderlich
sind,
um
im
Entsorgungsgebiet
ein
Abfallbehälteridentifikationssystem an seinen Sammelfahrzeugen für Restabfall, Bioabfall
sowie Papier und Pappe einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten.
Die Anforderungen an die Identtechnik sind umfassend in der Anlage 2 beschrieben. In
der Anlage 2 sind die Rahmenbedingungen und Anforderungen u.a. an
 das Behälterverwaltungssystem des ZAS,
 die Bereitstellung mobiler Datenerfassungsgeräte,
 die Vorgänge zum Ersatz von Behältern,
 die einzuhaltenden Normen des Identsystems,
 die Erfassung von Daten während der Sammlung,
 den Umgang bei Nichtleerung bzw. Nichtsammlung,
 Umgang mit Beanstandungsaufklebern,
 die eingesetzte EDV beim ZAS und den bereitgestellten Lizenzen,
 die Übergabe der Identdaten und Datensicherung,
 die Anforderungen an das Identwägesystem, welches im Laufe eines Jahres für
mindestens 5 % der geleerten Behälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und
Pappe einzusetzen ist
benannt.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 62
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Beim ZAS eingehende Reklamationen zur Sammlung/Abholung werden schnellstmöglich,
d. h. grundsätzlich arbeitstäglich, per E-Mail oder per Fax an den AN weitergeleitet. Der
AN recherchiert die Ursache der Reklamation und gibt dem ZAS spätestens am
darauffolgenden Arbeitstag eine Rückmeldung, in der Regel über E-Mail.
Die Rückmeldung muss mindestens enthalten:
 Inhalt der Reklamation,
 Adresse, Name, Behälternummer,
 Ursache der Reklamation und
 Ergebnisse/Handlungserfordernis.
Zu schwere Behälter (zugelassene Behältergewichte (gesamt) MGB 80 l: 40 kg/Behälter,
MGB 120 l: 60 kg/Behälter, MGB 240 l: 110 kg/Behälter, MGB 1.100 l: 500 kg/Behälter
und 70 l-Sack: 17 kg/Sack) und andere nicht satzungskonform bereitgestellte Behälter
sind nicht zu leeren. Beim Restabfall und Bioabfall sind überfüllte Behälter sowie Abfälle
(Nebenablagerung) nicht zu leeren bzw. mitzunehmen. In diesen Fällen ist ein
„Beanstandungs-Aufkleber“ an den betreffenden Behältern anzubringen. Abbildung 18
zeigt den derzeit im Einsatz befindlichen Beanstandungs-Aufkleber.
Abbildung 18: Beanstandungs-Aufkleber Abfallbehälter
Bei Papier und Pappe sind hingegen überfüllte Behälter zu leeren bzw. neben den
Behältern abgelagertes Papier/Pappe mitzunehmen. Unabhängig davon wird ein
Sammelhinweis gegeben (siehe Abbildung 19).
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Abbildung 19: Sammelhinweis Papier und Pappe
Nach Beendigung der Sammeltour sind der Restabfall, der Bioabfall sowie Papier und
Pappe zur weiteren Verwertung bzw. Beseitigung zu übergeben. Die Festlegungen zu
den Übergabestellen sind in Kapitel 6.2.5 beschrieben.
Sammlung und Verwertung Weihnachtsbäume
Natürliche
Weihnachtsbäume
und
gebündeltes
Schmuckreisig
(ohne
Dekorationsmaterial) werden an den an die öffentliche Abfallentsorgung
angeschlossenen Grundstücken bzw. an der nächsten durch Sammelfahrzeuge
befahrbaren Straße bereitgestellt. Die Sammlung sollte zwischen dem 07.01. und 15.02.
des jeweiligen Jahres stattfinden. Der AN sammelt die Weihnachtsbäume und das
gebündelte Schmuckreisig im Holsystem nach einem Tourenplan ein. Der Tourenplan
wird durch den AN erstellt. Es gelten an den Tourenplan die gleichen Anforderungen wie
an die Tourenpläne für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe (siehe auch Kapitel
6.2.3). Die Weihnachtsbäume sind im Anschluss an die Sammlung durch den AN einer
Verwertungsanlage zuzuführen.
Behälterwäsche
Die Bioabfallbehälter sind einmal jährlich am Bereitstellungsplatz der Behälter zu
waschen. Die gewaschenen Behälter müssen nach der Wäsche rückstandsfrei sein. Die
Behälterwäsche ist so durchzuführen, dass durch die Behälterwäsche der Standplatz
nicht verunreinigt wird und kein Waschwasser ausläuft.
Die Behälterwäsche hat in der Zeit von August bis Oktober des jeweiligen Jahres zu
erfolgen. Die Behälterwäsche ist am Tag der Bereitstellung der Behälter zur Sammlung
durchzuführen. Die Termine zur Behälterwäsche sind dem ZAS im Rahmen der
Tourenplanung mitzuteilen. Sind die Behälter zur Wäsche durch die Anschlusspflichtigen
nicht herausgestellt, ist eine erneute Anfuhr des Bereitstellungsplatzes nicht
vorzunehmen. Kann, durch den AN verschuldet, die Wäsche nicht termingerecht
erfolgen, ist die Wäsche der Bioabfallbehälter nach Abstimmung mit dem ZAS
nachzuholen. Die erforderliche Kommunikation mit den Anschlusspflichtigen ist durch den
AN vorzunehmen.
6.2.3. Sammelturnus/ Tourenplanung
Die Sammlung von Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe hat in folgendem Turnus
zu erfolgen:
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
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Auftrag des ZAS
 Restabfall:
14-täglich (Ausnahmen: 2 x pro Woche, wöchentlich,
4-wöchentlich Woche)
 Bioabfall:
April–November wöchentlich, Dezember-März 14-täglich
(Ausnahmen: ganzjährig wöchentlich, 2 x pro Woche)
 Papier und Pappe: 4-wöchentlich (Ausnahmen: 2 x pro Woche, wöchentlich,
14-täglich, flexibel)
In Tabelle 24 ist die Anzahl der Behälter mit Abweichungen vom Regelturnus dargestellt.
Abfuhrtermine sind so zu planen, dass diese mit Ausnahme durch Terminverschiebungen
bei Feiertagen jeweils an den gleichen Wochentagen stattfinden. Die jährliche
Tourenplanung auf Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für den
Erzgebirgskreis ist Gegenstand der Leistungen des AN. Bzgl. des zu verwendenden
Tools zur Tourenplanung sowie weiterer Anforderungen wird auf die Anlage 2
(Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines
Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum
Behälteränderungsdienst) verwiesen. Daneben ist der Tourenplan dem ZAS in gedruckter
Form und als pdf-Dokument zu übergeben.
Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ausnahmen vom Regelturnus auch im
Leistungszeitraum bestehen werden. Einen Anspruch darauf bzw. auf Änderungen dazu
hat der AN nicht.
Der AN ist angehalten die Tourenplanung so zu gestalten, dass jeweils Restabfall,
Bioabfall sowie Papier und Pappe einer kompletten Stadt/Gemeinde bzw. eines amtlichen
Ortsteils möglichst an einem Tag eingesammelt wird, weil sonst eine Auflistung der
Straßen, die pro Tag gefahren werden, im Tourenplan erforderlich ist. Es ist nicht
erforderlich, alle drei Abfallarten am selben Tag zu sammeln.
Liegt der Tourenplan bis 31.08. des jeweiligen Vorjahres nicht vor, behält sich der ZAS
vor, einen verbindlichen Tourenplan auf Kosten des AN zu erstellen. Der ZAS behält sich
außerdem Änderungen der Vorschläge des AN vor, soweit dies aus Gründen der
öffentlichen Abfallentsorgung angezeigt ist. Änderungen des jeweils geltenden und
abgestimmten Tourenplans durch den AN bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
ZAS.
Die Sammlung ist Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00–20.00 Uhr für den AN
möglich. Unterbleibt die Sammlung aufgrund eines auf den Sammeltag fallenden
gesetzlichen Feiertags, so hat der AN die Sammlung am darauf folgenden Werktag
nachzuholen. Ein Vorfahren ist nicht zulässig. Die nachfolgende Entsorgung in dieser
Woche kann sich dann ebenfalls um einen Tag verschieben. Samstage können in die
Tourenplanung mit einbezogen werden.
Bei zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen (z. B. Weihnachten) sind mit dem ZAS
abgestimmte Festlegungen zu treffen.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
6.2.4.
Anforderungen an Abfallbehälter, Behälteränderungsdienst, Beschaffung
von Behältern
Alle derzeit an die Abfallwirtschaft angeschlossenen Grundstücke sind seitens des ZAS
mit Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall (freiwilliger Anschluss) sowie Papier und
Pappe ausgestattet (derzeitiger Stand siehe Tabelle 22 im Kapitel 6.2.1).
Der Umfang des Behälteränderungsdienstes im Jahr 2015 kann
Entsorgungsgebiet WEST wie in Tabelle 25 dargestellt beschrieben werden.
für
das
Tabelle 25: Anzahl der Liefervorgänge der Behälter 2015
Entsorgungsgebiet WEST
Anzahl Behälter Liefern
Gesamt
Defekt Bio 120
Defekt Bio 80
Defekt PPK 120
Defekt PPK 240
Defekt PPK 1.100
Defekt RA 120
Defekt RA 240
Defekt RA 80
Defekt RA 1.100
Bio Tausch 120 zu 80
Bio Tausch 80 zu 120
PPK Tausch 120 zu 240
PPK Tausch 120 zu 1.100
PPK Tausch 240 zu 120
PPK Tausch 240 zu 1.100
RA Tausch 120 zu 240
RA Tausch 120 zu 80
RA Tausch 240 zu 120
RA Tausch 240 zu 80
RA Tausch 80 zu 120
RA Tausch 80 zu 240
RA Tausch 1.100 zu 240
850
114
9
12
38
13
208
33
141
49
8
2
54
1
28
30
18
28
7
5
44
7
1
Anzahl Vorgänge
776
103
9
12
30
12
196
30
135
44
7
2
49
1
25
24
15
26
7
2
40
6
1
* Defekt = Behälter einer Größe wurde abgeholt und selbe Größe neu gestellt (kann neu oder gebraucht sein);
Tausch = Behälter der ersten Größe abgeholt und Behälter der zweiten Größe gestellt;
Anzahl Vorgänge = Pro Grundstück und Tag erledigte Aufträge zählen als ein Vorgang; Anzahl Behälter
Liefern = Anzahl der neu gestellten Behälter. Da von einem Vorgang mehrere Behälter betroffen sein können,
ist diese Anzahl ggf. höher als die Anzahl der Vorgänge.
Bio=Bioabfall, PPK=Papier, Pappe, Kartonagen, RA=Restabfall
Die Anzahl der einzelnen Behälterdienstaufträge im Entsorgungsgebiet WEST im Jahr
2015 zeigt Tabelle 26.
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Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 26: Behälterdienstaufträge 2015
Behälterdienstaufträge
Frakt. Größe
Anzahl
Behälterdienstaufträge
Frakt. Größe Anzahl
Aufträge
Aufträge
Reparatur
RA
120
9 Barcode/Tausch
Bio
120
5
Reparatur
RA
80
13 Barcode/Tausch
PPK
120
56
Reparatur
RA
1100
9 Barcode/Tausch
PPK
240
257
Holen
Bio
120
175 Barcode/Tausch
PPK
1.100
6
Holen
Bio
80
38 Barcode/Tausch
RA
120
18
Holen
PPK
120
132 Barcode/Tausch
RA
240
1
Holen
PPK
240
226 Barcode/Tausch
RA
80
9
Holen
PPK 1.100
26 Barcode/Tausch
RA
1.100
17
Holen
RA
120
428 Prüfen
Bio
120
5
Holen
RA
240
67 Prüfen
PPK
120
5
Holen
RA
80
326 Prüfen
PPK
240
23
Holen
RA
1.100
58 Prüfen
PPK
1.100
2
Liefern
Bio
120
238 Prüfen
RA
120
2
Liefern
Bio
80
232 Prüfen
RA
80
4
Liefern
PPK
120
156 Prüfen
RA
1.100
13
4.117
Liefern
PPK
240
346 Gesamt
Liefern
PPK 1.100
91
Liefern
RA
120
485
Liefern
RA
240
113
Liefern
RA
80
477
Liefern
RA
1.100
49
* Reparatur = Behälter Vorort reparieren (z.B. Rad oder Deckel wechseln), Holen = Behälter am Grundstück abholen;
Liefern = ausgerüsteten Behälter zum Grundstück liefern;
Barcode/Tausch = Transponder Vorort auswechseln, Transponder Vorort anbringen und Behälteretikett kleben, nur
Behälteretikett kleben;
Prüfen = Vorort Behälter überprüfen (z.B. Übereinstimmung der angegebenen Größe mit der tatsächlich Vorort
befindlichen Behältergröße, Übereinstimmung des angegebenen Transponders mit dem tatsächlich Vorort eingebauten
Transponder)
Abfallbehälter, welche im Leistungszeitraum aus Gründen von Diebstahl, Abbrennen oder
Defekt zu ersetzen sind, sind durch den AN zu beschaffen, soweit diese nicht durch
funktionsfähige zurückgenommene Behälter aus dem Entsorgungsgebiet WEST zu
ersetzen sind. Der AN hat Kunststoffbehältnisse gemäß DIN EN 840-1 bzw.
DIN EN 840-3 einzusetzen, welche eine Aufnahme über marktübliche DINKammschüttungen gemäß DIN EN 1501 gewährleisten. Die Abfallbehälter müssen
zudem den Anforderungen der DIN EN 840-5 und DIN EN 840-6 entsprechen. Alle
Abfallbehälter haben zudem den Anforderungen der RAL-GZ 951/ (AWB) oder
gleichwertig23 zu entsprechen.
Die Behälter sollen auf Rumpf und Deckel das Gütezeichen eingetragen haben. Ist diese
Eintragung nicht möglich, ist durch den AN nachzuweisen, wie die Anforderungen gemäß
RAL-GZ oder vergleichbar für Deckel und Rumpf eingehalten werden.
Nicht zugelassen werden Metallbehälter und DU-Behälter (Diamond-Umleerbehälter). Die
zum Einsatz kommenden Abfallbehälter müssen folgenden Vorgaben entsprechen:
 Restabfallbehälter:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024,
Deckel grau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
 Bioabfallbehälter:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
Deckel braun, vergleichbar RAL-Farbvorlage 8025
23
Alternativ kann eine gleichwertige Gütesicherung durch einen Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Anlage 5
der Leistungsbeschreibung geführt werden.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
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 Behälter für Papier/Pappe:
Rumpf grau vergleichbar RAL-Farbvorlage 7016/7024
Deckel blau, vergleichbar RAL-Farbvorlage 5015
Soweit Abfallbehälter neu zu beschaffen sind, müssen diese fabrikneu sein.
Über die Kennzeichnung der Behälter stimmen sich AN und ZAS unmittelbar nach der
Beauftragung ab. Neben dem Namen des Herstellers (dezent) sollen die Behälter mit
dem Logo des ZAS gekennzeichnet werden. Die Behälter sollen zudem sichtbar auf dem
Deckel, neben dem Gütezeichen, mit weiteren folgenden Spritzprägungen versehen
werden, soweit nicht bereits ein entsprechender Aufdruck vorhanden:
Behältervolumen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l
Jahr und Monat der Herstellung
Die Deckel der MGB 1.100 l sind als Rund-/Schiebedeckel auszuführen. Abfallbehälter
mit Rund-/Schiebedeckel müssen mit einem Sicherheitsdeckel entsprechend DIN EN 840
ausgestattet sein. Flachdeckel sind nicht zulässig. Die MGB 1.100 l sind mit
Aufnahmezapfen für marktübliche Klapparmaufnahmen auszustatten.
Bei Neubeschaffung der Kunststoffbehälter ist der anteilige Einsatz von Recyclat bei
neuwarengleicher Qualität (Recyclatanteil bis 30 %) zu gewährleisten.
Der Korpus muss eine Wandstärke von durchgängig mindestens 3,5 mm aufweisen und
aus HDPE sein.
Der
AN
hat
zudem
Leistungen
der
Behälterbewirtschaftung
und
des
Behälteränderungsdienstes zu erbringen. Die An-, Ab- und Ummeldungen von
Abfallbehältern durch die Anschlusspflichtigen nimmt ausschließlich der ZAS entgegen.
Die Datenübergabe ist in Anlage 2 beschrieben. Die Änderungen sind innerhalb von
14 Werktagen ab Auftragserfassung durchzuführen.
Der AN hat zu gewährleisten, dass die Abfallbehälter inklusive der „Transponder“ ständig
in einem voll gebrauchsfähigen Zustand gehalten werden. Der AN verpflichtet sich zu
einem sorgsamen Umgang mit den Abfallbehältern und schult sein Personal auch
entsprechend.
Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte Schäden (Defekte bei
Schüttung, in Schüttung gefallen oder bei Abstellen beschädigt) oder von den
Anschlusspflichtigen beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise Beschädigung,
Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) aufzunehmen und nach Beendigung der
Sammeltour dem ZAS in elektronischer Form mitzuteilen.
Der ZAS sammelt Informationen von den Anschlusspflichtigen, wenn Abfallbehälter nicht
mehr in einem voll gebrauchsfähigen Zustand sind und übergibt diese dem AN. Der AN
gewährleistet innerhalb von 14 Werktagen die Bereitstellung funktionsfähiger
Abfallbehälter im Rahmen des Behälteränderungsdienstes.
Prinzipiell können beim Behältertausch funktionsfähige Abfallbehälter, welche abgezogen
wurden, wieder eingesetzt werden. Dazu sind diese Behälter zu reinigen, so dass diese
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
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Auftrag des ZAS
nur im sauberen Zustand ausgeliefert werden. Da der Wiedereinsatz gebrauchter
Abfallbehälter vorrangig vor dem Einsatz neuer Abfallbehälter erfolgen kann, ist seitens
des AN eine geeignete Lagerbewirtschaftung der eingezogenen Abfallbehälter zu
realisieren.
Eine Reparatur der Abfallbehälter ist möglich. Die Reparatur der Abfallbehälter ist an den
Standplätzen der Abfallbehälter an den Grundstücken durchzuführen bzw. bei
zurückgenommenen Behältern beim AN.
Dem ZAS wird das Recht eingeräumt, das (die) Lager für die Behälter zu betreten und zu
besichtigen.
Alle Leistungen des Behälteränderungsdienstes sind durch den AN in einem
Pauschalpreis (unterteilt in Korridore für die Behälteranzahl) einzukalkulieren. Dies betrifft
die Leistungen des Behälteränderungsdienstes (Gestellung, Tausch, Abzug), die
Lagerbewirtschaftung, die Reparatur von Behältern, das Prüfen von Transponder und
Barcode, die Nachrüstung von Transponder und Barcode, die Beschaffung neuer
Behälter sowie die Entsorgung defekter bzw. nicht gebrauchsfähiger Behälter. Es muss
gewährleistet sein, dass der Behälterbestand während der gesamten Laufzeit in einem
voll funktionsfähigen Zustand gehalten wird.
6.2.5. Übergabe Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe
6.2.5.1. Übergabe Restabfall
Der Restabfall ist unmittelbar nach der Sammlung zur Müllumladestation „Lumpicht“ des
ZAS
 Müllumladestation “Lumpicht“24 (MUST LUMP)
Schwarzenberger Straße 118
08280 Aue
 Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr25)
zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen.
6.2.5.2. Übergabe Bioabfall
Der gesammelte Bioabfall ist zur
 Städtereinigung Tappe GmbH
Hartensteiner Str. 15
08297 Zwönitz
Annahmezeiten: Montag – Freitag 6:30 - 18:00 Uhr Samstag 7:00 - 14:00 Uhr (nur
auf Anforderung)
zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen.
24
25
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max.
25 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 69
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
6.2.5.3. Übergabe Papier und Pappe
Kommunales Papier und Pappe ist
Müllumladestation „Lumpicht“ des ZAS
unmittelbar
nach
der
Sammlung
zur
 Müllumladestation “Lumpicht“26 (MUST LUMP)
Schwarzenberger Straße 118
08280 Aue
27
 Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr )
 zu befördern, verwiegen zu lassen und abzuladen.
Übergabe PPK-Verkaufsverpackungen:
Die PPK-Verkaufsverpackungen sind durch den AN in Abstimmung mit den
Systembetreibern zu verwerten. Diese sind nicht der Übergabestelle MUST LUMP zu
übergeben, sondern einer Übergabestelle des AN zuzuführen. Die Übergabestelle muss
über eine geeichte Waage verfügen.
Der AN verpflichtet sich, unmittelbar nach der Sammlung die Übergabestelle(n) des ZAS
bzw. die Übergabestelle des AN anzufahren, die gesamte Erfassungsmenge zu
verwiegen und zu übergeben. Es ist dem AN untersagt, Papier und Pappe anderen als
den benannten Übergabestellen (MUST LUMP und im Angebot benannte Übergabestelle
des AN) zuzuführen. Der ZAS behält sich ausdrücklich die Überprüfung der
ordnungsgemäßen
Übergabe
des
kommunalen
Papiers
und
der
PPKVerkaufsverpackungen anhand der Prüfung der Daten des Identsystems und der
Wiegescheine und im Einzelfall auch durch Tourenbegleitung vor.
Das gesammelte Gemisch an Papier und Pappe ist kontinuierlich auf die Übergabestelle
für das kommunale Papier und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen zu
verteilen, d. h. am Ende einer Woche muss das Verhältnis zwischen kommunalen Papier
und PPK-Verkaufsverpackungen ungefähr gewahrt sein. Bei den monatlichen Mengen
wird
eine
Abweichung
vom
Verhältnis
kommunales
Papier
zu
PPKVerkaufsverpackungen (derzeit 79 % zu 21 %) von maximal 5,0 % toleriert, bei den
aufsummierten Jahresmengen von maximal 0,5 %.
Der AN hat lückenlos und transparent gegenüber dem ZAS den Nachweis der Übergabe
von Papier und Pappe inkl. der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die
Übergabestelle des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen
durch Wiegescheine an den Übergabestellen in Verbindung mit dem Nachweis der
tatsächlich durchgeführten Sammeltour (Bezeichnung der jeweiligen Sammeltour,
Sammelmenge, Datum des Einsatztages, den eingesetzten Sammelfahrzeugen und dem
geografischen Einsatzgebiet) zu erbringen.
26
27
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max.
25 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 70
Teil III – Leistungsbeschreibung
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Auftrag des ZAS
6.3.
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
6.3.1.
Rahmenbedingungen
Die Leistung der Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten
umfasst folgende Leistungsbestandteile:

Einsammeln und Befördern von Sperrabfall über Bestellkarte,


Einsammeln und Befördern von Haushaltsgroßgeräten über Bestellkarte,
Gestellung von Abfallcontainer 7 m³ beim Antragsteller auf Containerentsorgung
von Sperrabfall und Beförderung der Container sowie

Installation und Betrieb des Abrufsystems über ein Bestellkartensystem und
weitere Anmeldungswege.
Sperrabfall (AVV-Nr. 20 03 07) aus privaten Haushaltungen und anderen
Herkunftsbereichen (vergleichbare Anfallstellen) sind im Sinne dieser Ausschreibung
feste Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die im
Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen, sondern getrennt vom Restabfall
gesammelt und befördert werden. Als Beispiele seien (soweit in haushaltsüblichen
Mengen bereitgestellt) genannt: Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen,
Blumenbänke, Regale, Leitern, Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen),
Teppiche, Auslegeware, Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller,
leere Koffer und Reisetaschen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle, Hocker,
Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie Gegenstände
aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel, Sonnenschirme usw.
Nicht zum Sperrabfall gehören: Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster,
Duschkabinen, Dachpappe, Isoliermaterial, Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen,
Tapete, Sanitärkeramik usw.), Restabfall, Gartenabfall, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas),
KFZ-Teile (Reifen, Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer,
Leuchtstoffröhren), elektronische Altgeräte (außer Haushaltsgroßgeräte, welche zukünftig
gegen eine Abholgebühr gesammelt werden können), Metalle, Alttextilien,
Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter. Zudem sind Abfälle aus Beräumungen
(Restabfall), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme, nicht oder teilweise
entleerte Verpackungen, Hygieneartikel, Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, im
Rahmen der Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene
Restabfallsäcke zur Entsorgung bereitzustellen und nicht einzusammeln.
Zukünftig sollen Haushaltsgroßgeräte (AS 200123*, 200135*, 200136) gegen eine
Gebühr an den Grundstücken abgeholt werden. Haushaltsgroßgeräte im Sinne dieser
Ausschreibung sind Geräte mit einer Abmessung bis zu 100 cm (kleinste Seitenlängen)
sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge sowie einem maximalen
Gesamtgewicht von 100 Kilogramm.
Eine getrennte Bereitstellung von Sperrabfall aus Holz und anderen sperrigen Abfällen
durch die Anschlusspflichtigen des ZAS ist nicht vorgesehen.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Zudem ist es durch die Abfallerzeuger möglich, den Sperrabfall an den Wertstoffhöfen
des ZAS gebührenfrei abzugeben28.
Der AN hat sich bei der Einrichtung und Durchführung der Leistung auf jahreszeitlich
schwankende Sammelmengen beim Sperrabfall einzustellen. Die jahreszeitlichen
Schwankungen sind am Beispiel des Jahres 2015 für die Sammlung im Holsystem über
Karte und über die Containersammlung dargestellt (Abbildung 20).
Abbildung 20: Monatliche Sammelmenge Sperrabfall
6.3.2.
Bearbeitung der Anmeldungen
29
Der ZAS erstellt die Bestellkarten für Sperrabfall/Haushaltsgroßgeräte . Diese sind dem
Abfallkalender beigelegt. Zusätzliche Bestellkarten können die Abfallerzeuger beim ZAS
oder auf den Wertstoffhöfen erhalten. Die Abfallbesitzer melden ihren Entsorgungsbedarf
30
unmittelbar beim ZAS über die Bestellkarte an. Die aktuell im Entsorgungsgebiet NORD
zum Einsatz kommende Bestellkarte für Sperrabfall zeigen die folgenden Abbildungen:
28
29
30
Im Jahr 2015 wurde Sperrabfall über 5.324 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet WEST abgegeben.
Für die Haushaltsgroßgeräte wird die Bestellkarte durch den ZAS noch erarbeitet bzw. in die bestehende
Bestellkarte integriert.
Bestellkarten für Entsorgungsgebiet WEST identisch
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Abbildung 21: Bestellkarte Sperrabfall (Vorderseite)
Abbildung 22: Bestellkarte Sperrabfall (Rückseite)
Neben der Nutzung der Bestellkarten haben die Abfallerzeuger die Möglichkeit, die
Anmeldung auch über die Internetseite des ZAS vorzunehmen.
Der ZAS versieht die eingegangenen Bestellungen mit einem Eingangsstempel mit
Datum sowie einer Bearbeitungsnummer und erfasst diese unverzüglich im System. Mit
der Erfassung der Bestellungen im System sind die Bestellungen für den AN im System
als Auftrag ersichtlich. Der AN erhält die Bestellkarten innerhalb von 2 Werktagen nach
Erfassung.
Anhand der eingegangen Bestellkarten erstellt der AN eigenständig einen Tourenplan für
die Abholung der Abfälle. Die Tour ist zeitlich so zu planen, dass spätestens 4 Wochen
nach Eingang der Bestellkarte (bzw. eines sonstigen Abrufes) beim ZAS die Sammlung
des Sperrabfalls erfolgt. Dem Antragsteller ist spätestens sieben Kalendertage vor der
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
geplanten Sammlung durch Zusendung einer Antwortkarte bzw. per E-Mail (bei
Internetbestellungen) der Sammeltag mitzuteilen. Die Antwortkarten werden dem AN
durch den ZAS zur Verfügung gestellt. Ein Muster der Antwortkarte zeigen die folgenden
Abbildungen.
Abbildung 23: Antwortkarte Sperrabfall (Vorderseite)
Abbildung 24: Antwortkarte Sperrabfall (Rückseite)
Die Kosten für das Frankieren der Antwortkarten sind durch den AN zu tragen. Der AN
hat alle für die Bearbeitung der Bestellkarten bzw. sonstigen Abrufe erforderlichen
Strukturen zu schaffen.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mit dem AN einen anderen Sammeltermin zu
vereinbaren, wenn der vom AN genannte Sammeltermin für den Anschlusspflichtigen
nicht akzeptabel ist. Der AN ist angehalten, besondere terminliche Vorgaben des
Abfallbesitzers in der Tourenplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Ein Anspruch
seitens des Abfallerzeugers auf Zuweisung eines bestimmten Entsorgungstermins
besteht jedoch nicht.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 74
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Der AN trifft die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen dafür, dass er für
telefonische Rückfragen der Abfallerzeuger von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00–
16:00 Uhr erreichbar ist. Zusätzlich hat der AN einen Anrufbeantworter zu installieren, auf
den die Abfallerzeuger bei einem „Besetzt-Zeichen“ der angegebenen Nummer sowie
außerhalb des genannten Zeitraumes sprechen können.
6.3.3. Durchführung der Sammlung
6.3.3.1. Durchführung der Sammlung über Bestellkartensystem
Der AN sammelt Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte auf der Grundlage eines
Abrufsystems von allen an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken ein.
Der Sperrabfall und die Haushaltsgroßgeräte werden von den Antragstellern bis
spätestens 06:00 Uhr des Abfuhrtages am Bereitstellungsplatz für die Abfuhr der
Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie Papier und Pappe, bereitgestellt. Dort sind
sie vom AN abzuholen.
Der AN ist verpflichtet, den Sperrabfall von allen an die Abfallentsorgung
angeschlossenen Grundstücken des Entsorgungsgebietes WEST zu erfassen, auch
wenn diese mit den üblichen 3-Achssammelfahrzeugen bzw. herkömmlicher
Sammeltechnik nicht angefahren werden können. Bzgl. der Definition der anzufahrenden
Grundstücke bzw. Bereitstellungsplätze für Abfallbehälter bzw. Sperrabfall wird auf das
Kapitel 3.3 verwiesen.
Lässt sich bei Abholung des Sperrabfalls feststellen, dass im Vergleich zur angemeldeten
Menge deutliche Mehrmengen bereitgestellt wurden, die zur Überschreitung der
3
5 m /Bestellkarte führen, sind die Abfälle nicht zu sammeln, wenn dadurch die weiteren
Termine in der Sammeltour nicht gewährleistet werden können. Diese Fälle sind zu
dokumentieren und der Nachweis der Dokumentation ist zu führen. Im Falle der
Nichtsammlung sind der Antragsteller der Karte und der ZAS zu informieren. Dem
Antragsteller ist ein Beanstandungs-Zettel in den Briefkasten einzuwerfen. Dieser sollte
auf A5-Format und für den Einwurf in den Briefkasten geeignet sein. Den
Beanstandungs-Zettel entwirft der ZAS, den derzeit eingesetzten Beanstandungs-Zettel
zeigt Abbildung 25.
Abbildung 25: Beanstandungs-Zettel Sperrabfall
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 75
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Nicht einzusammeln sind die Abfälle, welche unter 6.3.1. nicht als Sperrabfall benannt
sind bzw. dessen Einzelteile größer als 2,5 m x 1,5 m x 1,0 m sind bzw. über 50 kg
wiegen (soweit die Sammlung für den AN aufgrund der Maße/des Gewichts nicht
zumutbar ist). Gleiches gilt, wenn die Sammlung von Einzelteilen aus anderen Gründen
nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
Bei den Haushaltsgroßgeräten ist die Sammlung auf Geräte mit einer Abmessung bis zu
100 cm (kleinste Seitenlängen) sowie bis maximal 200 cm für die längste Seitenlänge
sowie einem maximalen Gesamtgewicht bis 100 Kilogramm zu beschränken.
Die Bereitstellungen solcher Abfälle bzw. eine bereitgestellte Menge über 5 m3 hinaus im
oben genannten Sinne sind zu dokumentieren (fotographisch) und die Dokumentation im
Anschluss an die Sammeltour bis spätestens nächsten Arbeitstag dem ZAS zu
übergeben.
6.3.3.2. Durchführung der Sammlung über Containerentsorgung
Auf Antrag und gegen Gebühr kann die Sperrabfallentsorgung aus privaten Haushalten
mittels Abfallcontainer 7 m³ erfolgen. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt über den
3
ZAS. Die Abfallcontainer 7 m werden je nach Anforderung auf den Grundstücken sowie
im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt.
Erfolgt eine Bereitstellung im öffentlichen Verkehrsraum, obliegt die Einholung einer
erforderlichen Sondernutzungserlaubnis dem Antragsteller. Über die Abfallcontainer darf
ebenfalls nur Sperrabfall gemäß der Definition in Kap. 6.3.1 entsorgt werden.
3
Als Abfallcontainer sind Absetzcontainer nach DIN 30720 in der Größe 7 m ohne Deckel
einzusetzen.
Der ZAS reicht die Anmeldungen spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag)
an den AN weiter. Mit Eingang der Anmeldung hat sich der AN mit dem Anmelder zwecks
Terminvereinbarung zur Gestellung und Abholung der Container in Verbindung zu setzen.
Der AN hat zu gewährleisten, dass nach Eingang der Meldung beim ZAS innerhalb von
10 Werktagen den Auftrag zu erledigen ist, außer der Antragsteller wünscht einen
anderen Termin. Für die durchschnittliche Stellzeit (von Stellung der Container bis zur
Abholung der Container) beim Anmelder ist von 2 Werktagen auszugehen.
Die Bestellung der Container erfolgt einerseits über Antragsformular im Internet, wenn
Zugriff auf die Homepage des ZAS nicht möglich ist, wird ein Formular postalisch durch
den ZAS versendet. Beide Formulare sind in der Anlage 4 dargestellt.
Sind Abfälle in den Abfallcontainern enthalten, die von der Sammlung ausgeschlossen
sind (z. B. Restabfall, gefährliche Abfälle, mineralische Abfälle) ist der Antragsteller und
der ZAS zu informieren. Dem Antragsteller ist ein Beanstandungszettel – wie vom ZAS
vorgegeben – in den Briefkasten einzuwerfen. Fehlbefüllungen sind fotographisch zu
dokumentieren. Der Container ist abzuziehen und der Übergabestelle mit dem Hinweis
„fehlbefüllt“ zu übergeben.
Die Mitteilung zum benutzten „Beanstandungszettel“ ist dem ZAS am Ende des jeweiligen
Tages per E-Mail bzw. Fax zu übermitteln oder persönlich zu übergeben.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
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Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Dem AN soll die Gestellung, die Behälterstandzeit von ca. 2 Werktagen und die
Beförderung zur Übergabestelle als ein Preis vergütet werden.
Der AN hat Abfallcontainer in ausreichender Stückzahl vorzuhalten.
6.3.4. Übergabe Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräte
Der Sperrabfall ist an der
31
 MUST LUMP (Müllumladestation “Lumpicht“ (MUST LUMP)
Schwarzenberger Straße 118
08280 Aue
Annahmezeiten: Mo–Fr: 08:30–17:00 Uhr; Sa: 08:00–12:00 Uhr32)
zu übergeben.
Die Haushaltsgroßgeräte sind den Wertstoffhöfen, welche als Übergabestellen fungieren,
zu übergeben.
6.4.
Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektround Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der
erfassten Abfälle
6.4.1. Übersicht und Rahmenbedingungen
Die Leistung des Betriebs der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen:
 Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie
z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug zu erfüllen,
 Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer zur
ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle,
 Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container zur Annahme der Abfälle sowie
der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof
und von dort zu den Entsorgungsanlagen,
 Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst),
 Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des ZAS bei Annahme bestimmter Abfälle
bzw. Verkauf von Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest,
 Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung
Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten.
und
Das bisherige Angebot der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST soll in den
wesentlichen Punkten fortgeführt werden. Eine Übersicht der Wertstoffhöfe im
Entsorgungsgebiet WEST sowie deren durchschnittliche Annahmemengen 2013–2015
zeigt Tabelle 27.
31
32
Nach Kenntnis des ZAS beträgt die Höhe der Anfahrtsschwelle an den Kippkanten der MUST LUMP max.
25 cm.
An Samstagen, an denen aufgrund von Feiertagsverschiebungen die Sammlung nachgeholt werden
muss, hat die Anlage bis maximal 17:00 Uhr geöffnet.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 77
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 27: Übersicht Wertstoffhöfe
Bezeichnung
Anschrift
anzunehmende Abfälle
WSH Crottendorf
Weg zur KGA
„Naturfreunde“
09474 Crottendorf
WSH Eibenstock
Schneeberger Str. 23
08309 Eibenstock
WSH Schwarzenberg
Adresse noch nicht
benannt***
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
- Grünabfall
- Sperrabfall
- gem. Bau-und
Abbruchabfall
- Bauschutt
- Papier, Glas, LVP
- Alttextilien
- Elektroaltgeräte SG 1-5
- Altreifen
- Altholz Kat. I-III
- Schrott
- SgNV
Grünabfall*
89
130
419
Sperrabfall*
74
175
725
7
28
k.A.
21
87
k.A.
4
5
k.A.
gem. Bau-/Abbruchabf.*
Bauschutt*
Altreifen*
4
7
k.A.
Altholz (Kat. I-III)*
stoffgleiche Nichtverpackungen
3
13
(Kunststoffe)**
* Durchschnitt der angenommenen Jahresmengen 2013-2015 in [Mg/a], ** Datenbasis 2015, *** die
zukünftige Adresse des WSH Schwarzenberg steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Vergabeunterlagen noch nicht fest
Im Jahr 2015 wurden zudem auf den Wertstoffhöfen des Entsorgungsgebietes WEST
44 Mg/a Schrott erfasst. Zu den Alttextilmengen liegen keine Informationen vor.
Sperrabfall wurde im Jahr 2015 über 5.342 Sperrabfallkarten an den Wertstoffhöfen
abgegeben. Papier und Pappe, Behälterglas und Leichtverpackungen werden nur in
Kleinmengen angenommen.
Für die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte liegen dem ZAS nur Mengenangaben
für die Übergabestellen vor, die wie Tabelle 28 beschrieben werden können.
Tabelle 28: Übersicht über die erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte 2015 [Mg]
Wertstoffhöfe
WEST
Eibenstock
Schwarzenberg
Sammel- Sammel- Sammel- Sammel- Sammelgruppe 1 gruppe 2 gruppe 3 gruppe 4 gruppe 5
9
11
23
0
30
22
66
131
4
77
Die Nutzung der Wertstoffhöfe durch Anlieferer im Jahr 2015 zeigen die Tabelle 29 und
Tabelle 30.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 78
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Tabelle 29: Übersicht über die Anzahl der monatlichen Anlieferungen auf den
Wertstoffhöfen
Wertstoffhöfe
WEST
Jan.
Feb.
Mrz.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug. Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
2015
Crottendorf
66
115
167
238
402
360
407
376
381
459
280
92 3.343
Eibenstock
Schwarzenberg
75
97
205
213
275
331
235
275
284
262
199
54 2.505
242
248
387
389
348
330
309
290
358
394
355
248 3.898
(nur Vorgänge
Sperrabfall)
Tabelle 30: Vorgänge/Stunde bei Öffnungszeit von 50 Stunden/Monat
Wertstoffhöfe
WEST
Jan.
Feb.
Mrz.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug. Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
Crottendorf
1
2
3
5
8
7
8
8
8
9
6
2
Eibenstock
Schwarzenberg
2
2
4
4
6
7
5
6
6
5
4
1
(nur Vorgänge
Sperrabfall)
5
5
8
8
7
7
6
6
7
8
7
5
Bzgl. der Definitionen der zur Annahme auf den Wertstoffhöfen zugelassenen Abfallarten
wird auf die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises und auf die
Beschreibungen im Kapitel 6.4.4 verwiesen. Die Wertstoffhöfe stellt der ZAS bereit. Die
Wertstoffhöfe verfügen über befestigte Flächen, einen gestalteten Einfahrtbereich, eine
Umzäunung inkl. Schließeinrichtung sowie sanitäre Einrichtungen auf dem Wertstoffhof
bzw. in unmittelbarer Nähe.
Nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Büromöbel, Internetzugang sowie Hardund Software, Telefonanschluss, Schreibmaterialien und sonstige für die
Leistungserbringung erforderlichen Ausstattungen. Diese sind durch den AN zu
beschaffen und in die Leistung einzukalkulieren.
Ebenfalls nicht zur Ausstattung der Wertstoffhöfe gehören Behälter/Container zur
Erfassung der Abfälle und Transportfahrzeuge/-mittel sowie sämtliche Hilfs- und
Betriebsmittel. Diese sind vom AN für alle anzunehmenden Abfallarten mit Ausnahme von
Behälterglas, Leichtverpackungen und Elektro- und Elektronikaltgeräte (nur für die
Übergabestellen Stiftung ear) bereitzuhalten bzw. bereitzustellen. Beladehilfen (z. B. ggf.
für das Beladen von Elektroaltgeräten) sind durch den AN zu stellen. Bzgl. der Container,
deren Gestellung sowie die Containerabfuhr für die Erfassung von Behälterglas und
Leichtverpackungen stimmt sich der AN mit den im Entsorgungsgebiet WEST durch die
Systembetreiber gemäß VerpackV Beauftragten ab.
Die Wertstoffhöfe sind als Sammelstellen im Sinne von § 13 (1) ElektroG einzurichten.
Die Wertstoffhöfe Eibenstock und Schwarzenberg sind zudem Übergabestellen zur
Stiftung ear. Die Elektro- und Elektronikaltgeräte vom Wertstoffhof Crottendorf sind durch
den AN zu den als Übergabestelle fungierenden Wertstoffhöfen zu transportieren und
umzuladen. Die erforderliche Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die
Stiftung ear ist dort vom AN zu koordinieren. Dies gilt nicht für optierte Sammelgruppen.
Derzeit optiert der ZAS die Sammelgruppe 5.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 79
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Der AN hat den Betrieb der Wertstoffhöfe zu gewährleisten, die Beförderung der
erfassten Abfälle vorzubereiten, und für einen Teil die Beförderung der Abfälle
durchzuführen und einen Teil der Abfälle zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Es wird dem AN empfohlen die Wertstoffhöfe zu besichtigen.
6.4.2.
Anforderungen an den Betrieb der Wertstoffhöfe
Der Betrieb der Wertstoffhöfe hat ordnungsgemäß und pfleglich zu erfolgen. Die
Wertstoffhöfe sind während des gesamten Leistungszeitraumes sauber und in einem
Zustand zu halten, welcher den Betrieb der Wertstoffhöfe und die Verkehrssicherheit in
uneingeschränktem Umfang ermöglicht. Ein reibungsloser Betrieb ist zu gewährleisten.
Der Wertstoffhof ist an den Öffnungstagen von umher liegenden Abfällen (z. B. verwehte
Abfälle) zu befreien. Bei Bedarf ist ein Winterdienst im Sinne von Beräumung der Flächen
von Schnee und Streuen der Betriebsflächen bzw. Einfahrten zu gewährleisten. Die
Gewährleistung der Verkehrssicherheit obliegt dem AN. Der AN hat dafür entsprechende
Werkzeuge und Betriebsmittel zu stellen. Unmittelbar neben den Wertstoffhöfen
abgestellte Abfälle (Nebenablagerungen), welche zum Annahmekatalog der
Wertstoffhöfe gehören, sind durch den AN einzusammeln und den entsprechenden
Abfallcontainern auf dem Wertstoffhof zuzuführen. Andere Abfälle sind in geeigneten
Behältnissen zwischenzulagern und die Entsorgung in Abstimmung mit dem ZAS zu
veranlassen. Der AN informiert den ZAS über Nebenablagerungen in unmittelbarer Nähe
der Wertstoffhöfe, so dass der ZAS im Rahmen seiner Möglichkeiten
(Öffentlichkeitsarbeit) den Nebenablagerungen entgegenwirken kann.
Der AN hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass
eine ordnungsgemäße und gefahrlose Annahme der Abfälle erfolgt. Dies gilt auch bei
schwankenden Abfallmengen. Ein ständig ausreichendes Behälter/-Containervolumen zur
Abgabe der Abfälle ist zur Verfügung zu stellen.
Sind
für
eine
ordnungsgemäße
Befüllung
der
Behälter/Container
Podeste/Containertreppen etc. erforderlich, sind diese durch den AN zu beschaffen und
einzusetzen.
Die
entsprechend
geltenden
Normen,
Regelungen
und
Sicherheitsbestimmungen an Podeste, Containertreppen etc. sind zu berücksichtigen.
An den Wertstoffhöfen sind amtliche Restabfallsäcke sowie Big Bags im Namen und
Auftrag des ZAS gegen Gebühr zu verkaufen. Der AN vereinnahmt die Gebühr und
rechnet diese monatlich mit dem ZAS ab.
Weiterhin ist Informationsmaterial des ZAS (Abfallkalender, Informationsflyer etc.) bei
Bedarf den Abfallanlieferern zu übergeben. Der AN signalisiert entsprechend der
Inanspruchnahme durch die Nutzer weiteren Bedarf.
Es sind nur Abfälle auf den Wertstoffhöfen durch den AN anzunehmen, welche in der
Leistungsbeschreibung definiert sind. Anlieferer mit anderen Abfallarten sind
entsprechend aufzuklären und abzuweisen.
Wilde Müllablagerungen auf den Wertstoffhöfen und in unmittelbarer Angrenzung (z.B.
vor den Toren) sind zu dokumentieren (mit der Monatsabrechnung zu übergeben) und
über den Wertstoffhof zu verwerten.
Handelt es sich um Abfälle die nicht im
Annahmekatalog des Wertstoffhofes enthalten sind, ist die weitere Entsorgung mit dem
ZAS abzustimmen.
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 80
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Sämtliche Kosten für den Unterhalt der Wertstoffhöfe wie elektrischer Strom (auch für die
Beleuchtung), Wasser, sowie sonstige Betriebs- und Hilfsmittel, die für den
ordnungsgemäßen Betrieb der Wertstoffhöfe erforderlich sind (z. B. Streugut, Besen)
sind durch den AN selber zu tragen.
6.4.3.
Anforderungen an Personal und Organisation der Leistung
Der AN hat die Wertstoffhöfe mit eigenem Personal zu betreiben. Es wird gefordert, dass
ausreichend Personal des AN eingesetzt wird, um alle Aufgaben wie z. B.
Übernahme/Prüfung aller Abfälle und Gebühreneinzug zu erfüllen
Das Personal ist verpflichtet, die Abfallanlieferer beim Abladen der Abfälle zu
unterstützen. Das Personal hat durch entsprechende Einweisung der Abfallanlieferer
sowie durch Kontrolle der angelieferten Abfälle sicherzustellen, dass nur die im Rahmen
dieser Leistungsbeschreibung zu erfassenden Abfälle erfasst werden und dies
weitgehend störstofffrei erfolgt.
Der AN hat die Arbeitnehmer zu Leistungsbeginn und danach regelmäßig zu schulen.
Das Personal hat erforderliche Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Zu Leistungsende sind durch den AN alle Container, Fahrzeuge und sonstige Hilfs- und
Betriebsmittel abzuziehen. Alle bis zum letzten Tag des Leistungszeitraumes erfassten
Abfälle sind zu befördern und zu entsorgen.
Zu Leistungsende sind die Wertstoffhöfe in der Form dem ZAS zu übergeben, wie diese
zu Leistungsbeginn durch den AN übernommen wurden. Es ist geplant, zu
Leistungsbeginn eine gemeinsame Begehung der Wertstoffhöfe durchzuführen und die
Übergabe anhand einer Inventarliste zu dokumentieren.
6.4.4.
Anforderungen an die Annahme der Abfälle und deren Verwertung bzw.
Beseitigung
Für das Erfassen der Abfälle sind durch den AN in Abhängigkeit der konkreten Größe der
einzelnen Wertstoffhöfe entsprechende Wechselbehälter/Wechselcontainer vorzuhalten.
Durch rechtzeitige Abfuhr voller Behälter hat der AN zu gewährleisten, dass ständig
ausreichend freies Behältervolumen/Containervolumen für die Abgabe der Abfälle zur
Verfügung steht. Der AN hat erforderliche Transportfahrzeuge/-mittel vorzusehen.
Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und
Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern
mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „GUV-Regel Austauschbare Kippund Absetzbehälter – GUV-R 186 in der aktualisierten Fassung 2003“ oder vergleichbar
durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem ZAS auf Anforderung vorzulegen.
Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem
Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist
Gegenstand der Leistung. An den Containern/Behältern sind Beschilderungen (z. B.
durch Magnetschilder) vorzunehmen, welche dem Anlieferer eine eindeutige Zuordnung
der Container zu den erfassenden Abfallarten ermöglicht. Der AN hat für die richtige
Beschilderung während des Betriebes zu sorgen.
Auf den Wertstoffhöfen sind getrennt folgende Abfallarten durch den AN zu erfassen
(siehe Tabelle 16):
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 81
Teil III – Leistungsbeschreibung
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Tabelle 31: Anzunehmende Abfallarten auf den Wertstoffhöfen
Bezeichnung
Sperrabfall
Möbel aus Holz
Grünabfälle
20 03 07, 20 01 38
Annahme
Wertstoffhof Kategorie II*
mit Mengenbegrenzung je
Anlieferung
bis 3 m³
20 02 01
bis 3 m³
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Baustoffe auf Gipsbasis
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
17 09 04, 17 08 02
bis 1 m³
17 01 07
bis 0,5 m³
Altholz, Kategorie I-III
17 02 01
bis 3 m³
Altreifen
16 01 03
bis 5 Stück
Papier und Pappe
15 01 01, 20 01 01
haushaltübliche Menge
Glas
(Verpackungen)
Kunststoffe
(stoffgleiche Nichtverpackungen)
Bekleidung, Textilien
15 01 07, 20 01 02
haushaltübliche Menge
20 01 39
haushaltübliche Menge
20 01 10, 20 01 11
haushaltübliche Menge
Metalle
20 01 40
haushaltübliche Menge
Elektro- und Elektronikaltgeräte nach ElektroG
SG 1-5
Abfallschlüssel
nach AVV
haushaltübliche Menge
* alle zum Betrieb ausgeschriebenen Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST sind der Kategorie II zuzuordnen
Andere Abfälle dürfen nicht angenommen bzw. mit den angenommenen Abfällen
vermischt werden und sind mit dem Hinweis zum ordnungsgemäßen Entsorgungsweg
zurückzuweisen. Fallen doch von der Anlieferung ausgeschlossene Abfälle auf dem
Gelände der Wertstoffhöfe an und bemerkt der AN dies erst nach Ablieferung durch den
Anlieferer, hat er diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Fälle
sind gegenüber dem ZAS zu dokumentieren.
Die Elektro- und Elektronikaltgeräte sind entsprechend der Anforderungen an das
Bereitstellen
der
abzuholenden
Altgeräte
durch
die
öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger i. S. v. § 14 Abs. 1 ElektroG wie folgt zu erfassen:
 Gruppe 1:
 Gruppe 2:
 Gruppe 3:
 Gruppe 4:
 Gruppe 5:
Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren
Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
Lampen
Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte,
Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige
Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von
Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und
Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
Die batteriebetriebenen Altgeräte sind in gesonderten Behältern zu
erfassen.
Bei der Annahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte ist darauf zu achten, dass die
Geräte nicht beschädigt werden. Zur Abholung der Elektro- und Elektronikaltgeräte wird
auf Punkt 6.4.1 verwiesen.
Nach Abschätzung der angelieferten Menge (Volumen oder Stück) sind die
gebührenpflichtigen Abfälle gegen Erhebung einer Gebühr von den Anlieferern
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 82
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
anzunehmen. Dabei sind die vom ZAS vorgegebenen Gebührenbelege im Namen des
ZAS auszuhändigen, die Gebühren zu vereinnahmen und an den ZAS auszukehren.
Die Informationen zum Gebührenmaßstab
Erzgebirgskreis dargestellt.
sind
in
der
Abfallgebührensatzung
Soweit Erlöse für angenommene Abfälle bei der Entsorgung erzielt werden, sind diese
dem ZAS im Rahmen der Rechnungslegung auszukehren.
Die auf den Wertstoffhöfen eingesetzten Quittungen zeigen die Abbildung 26 und die
Abbildung 27.
Abbildung 26: Annahmequittung Wertstoffhof nicht gefährliche Abfälle
Abbildung 27: Annahmequittung Wertstoffhof gefährliche Abfälle
Die Weihnachtsbäume (abgeschmückt) sind bis Ende der zweiten Kalenderwoche im
Februar ohne Gebühr auf den Wertstoffhöfen anzunehmen.
Der AN hat auf den Wertstoffhöfen erfasste Abfälle zu geeigneten und genehmigten
Behandlungsanlagen zu befördern und die Verwertung/Beseitigung selbst durchzuführen
bzw. durch Unterauftragnehmer zu veranlassen.
Ausnahmen von der Verwertung/Beseitigung durch den AN sind:
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 83
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
 Sperrabfall (über Karte abgegeben),
 Elektro- und Elektronikaltgeräte,
 Papier und Pappe,
 Behälterglas und
 Leichtverpackungen.
Sperrabfall von den Wertstoffhöfen ist dem ZAS an der MUST LUMP in Aue zu
übergeben (Öffnungszeiten Übergabestelle siehe Kapitel 6.3.4). Bei den Elektro- und
Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme der optierten Sammelgruppe(n)), dem Behälterglas
sowie die Leichtverpackungen ist durch den AN die Abholung zu koordinieren. Die
Gestellung der Behälter/Container für die Sammlung des Behälterglas und der
Leichtverpackung und deren Abholung liegt im Aufgabenbereich der durch die Dualen
Systeme beauftragten Unternehmen.
Papier und Pappe ist durch den AN im Rahmen seiner Sammlung von Papier und Pappe
im Holsystem abzuholen und an die Übergabestelle gemäß Kapitel 6.2.5.3. anzuliefern.
Auf den Wertstoffhöfen sind ausschließlich MGB 1.100 l einzusetzen.
6.4.5. Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Folgende Öffnungszeiten sind zu gewährleisten:
Wertstoffhof Schwarzenberg
 3 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (März-November)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag)
 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (Dezember-Februar)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag-Freitag)
Wertstoffhöfe Crottendorf und Eibenstock
 2 Tage/Woche für zusammenhängend 4 h (ganzjährig)
- davon 1 Tag Samstag von 08:00–12:00 Uhr
- davon 1 Tag bis 18:00 Uhr (Montag–Freitag)
Mit der Festlegung der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist zu gewährleisten, dass den
Anlieferern ein hohes Maß an Service zur Verfügung steht. So sollten beide Öffnungstage
der Wertstoffhöfe Crottendorf und Eibenstock nicht unmittelbar aufeinanderfolgend sein
(Freitag/Samstag) und die Wertstoffhöfe sich bei den Öffnungstagen bzw. -zeiten nach
Möglichkeit ergänzen. Der AN und der ZAS stimmen sich zu den Öffnungszeiten und
-tagen ab. Es wird erwartet, dass die Öffnungstage und -zeiten für den gesamten
Leistungszeitraum unverändert bleiben (kein jährlicher Wechsel), um den Anlieferern ein
konstantes Angebot zu schaffen. Sind einzelne Änderungen jedoch erforderlich, stimmen
sich der ZAS und der AN ab. Eine Änderung der zur Beginn der Leistung vereinbarten
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Änderung der
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 84
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
Öffnungszeit abzustimmen, damit für die Bekanntmachung der Änderung angemessen
Zeit besteht.
Zu den Öffnungszeiten kommen für die Vor- und Nachbereitung zusätzliche Arbeitszeiten
hinzu. Der anzubietende Einheitspreis ist auf die tatsächlich geöffnete Zeit der
Wertstoffhöfe zu beziehen. In dem Einheitspreis sind auch die erforderlichen Leistungen
der Vor- und Nachbereitung (inkl. Winterdienst sowie Anwesenheit bis zur Beendigung
des Besucherverkehrs) einzukalkulieren. Der Wertstoffhof muss für Anlieferer mindestens
bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit zugänglich sein.
An Feiertagen sind die Wertstoffhöfe nicht zu betreiben. Es ist nicht vorgesehen,
wegfallende Öffnungstage aufgrund von Feiertagen an anderen Tagen zu wiederholen.
Der AN hat sich jedoch auf eine erhöhte Inanspruchnahme an den Tagen davor und
danach einzustellen. Der 24.12. und der 31.12. sind im Sinne dieser Ausschreibung als
Feiertage anzusehen. Ob ggf. zwischen Weihnachten und Neujahr Wertstoffhöfe
geschlossen bleiben, entscheidet der ZAS. Dem ZAS obliegt es weiterhin, von den oben
genannten Öffnungszeiten im Leistungszeitraum im Einzelfall abweichende Festlegungen
zu treffen. Dies kann aufgrund einer geänderten Inanspruchnahme oder geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine
Veränderungen vorgesehen, da im Zuge dieser Ausschreibung die Öffnungszeiten an
den Bedarf angepasst wurden.
6.5.
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung für die Leistungen des Loses 2 erfolgt entsprechend der Eintragungen des
AN im Angebotsschreiben (Preisblätter) sowie den Festlegungen in den Besonderen
Vertragsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den AN monatlich und ist an
den ZAS zu adressieren. Die Unterlagen zur Jahresabrechnung müssen spätestens am
31.01. des Folgejahres vorliegen.
Den Rechnungen sind beizufügen:
-
Kopien der Lieferscheine („Wägescheine“) von den jeweiligen Übergabestellen33
(Bezeichnung und Adresse der Wägeeinrichtung, Wiegescheinnummer, Datum und
Uhrzeit der Wägung, amtliches Kennzeichen des Transportfahrzeugs, Bezeichnung
des Transporteurs, Abfallart, Gewicht des beladenen Transportfahrzeugs, Gewicht
des unbeladenen Transportfahrzeugs und Gewicht des gewogenen Abfalls),
zusätzliche Übergabe der Wiegedaten im Excel-Format
-
Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren mit Bezeichnung der
jeweiligen Sammeltour, Datum des Einsatztages, den eingesetzten
Sammelfahrzeugen und dem geografischen Einsatzgebiet für den jeweiligen
Rechnungszeitraum (Monatseinsatzprotokoll)
33
an denen Abfälle des ZAS übergeben bzw. verwertet/beseitigt werden, bei Anlieferungen an Anlagen des
ZAS ist hingegen eine tageskonkrete/je Einzelanlieferung geführte Monatsaufstellung ausreichend
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 85
Teil III – Leistungsbeschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS
-
Nachweis der Leerungsdaten der Abfallbehälter, Nachweis der bearbeiteten
Bestellkarten Sperrabfall, geeigneter Nachweis der tatsächlich gewaschenen
Bioabfallbehälter
-
Nachweis der Verteilung des Gemisches an Papier und Pappe auf die Übergabestelle
des ZAS und die Übergabestelle für die PPK-Verkaufsverpackungen in Verbindung
mit dem Nachweis der tatsächlich durchgeführten Sammeltouren
-
Nachweis zum Einsatz der Abfallcontainer 7 m³ und den Beförderungsvorgängen
-
Anzahl der Vorgänge zum Behältertausch mit Nachweis der Aufträge dazu
-
Nachweis zur Gestellung neuer Behälter im Zuge des Behältertausches
-
Nachweis zu den durchgeführten Reparaturen an den Behältern
-
Nachweis der Anzahl der Rückedienste; Aufstellung der Anzahl der Transporte der
Behälter, der Adresse des Anschlusspflichtigen, Datum der Transporte und der
jeweilige einfache Transportentfernungskorridor
-
Nachweis der Stundenanzahl der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
-
Durchschriften der auf den Wertstoffhöfen ausgegebenen Quittungen/Belege
-
Nachweis der Anzahl der Vorgänge zur Abholung von Haushaltsgroßgeräten
-
ggf. Fotodokumentation (bei Problemen bei der Leistungserbringung)
-
Nachweise der illegalen Ablagerungen (an den Wertstoffhöfen)
Leistungsbeschreibung Los 2 – Entsorgungsgebiet WEST
Seite 86
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr
Anlage 1.1:
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und
West nach derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
Anlage 1.2:
Grundstücke mit Sommer-/Winterregelung
Anlage 1.3:
Weitere Besonderheiten bei der Entsorgungslogistik im Erzgebirgskreis
Anlage 2:
Technisch-organisatorische Beschreibung zur Bereitstellung und dem
Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems inkl. Anforderungen
zur Tourenplanerstellung, zum Behälteränderungsdienst
Anlage 3:
Muster Abfallbehälteretikett
Anlage 4:
Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung (Internetformular
und Formular postalischer Versand)
Anlage 4.1:
Formular Container Sperrabfall
Anlage 4.2:
Formular Container postalisch
Anlage 5:
Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der Gleichwertigkeit des
RAL-Gütezeichens nach RAL-GZ 951/1
Anlage 1:
Standorte mit Einschränkungen in der Abfuhr
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
Entsorgungsgebiet
Altkreis
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Am Einschnitt
Am Hohen Weg
Am Hüttenberg
Am Kleinrückerswalder Weg
Brüdergasse
Dörfler Weg
Emilienberg
Hans-Witten-Straße
Hüttengrund
Johannisgasse
Kleine Kirchgasse
Klostergasse
Lange Gasse
Magazingasse
Malzgasse
Mandelgasse
Mohrenstraße
Münzgasse
Obere Röhrgasse
OT Cunersdorf, Dorotheenstr.
OT Cunersdorf, Erdbeerweg
OT Frohnau, Am Schreckenberg
OT Frohnau, Daniel-Knapp-Straße
OT Frohnau, Hauptstr.
OT Frohnau, Markus-Röhling-Weg
OT Geyersdorf Tannenweg
27
Ost
ANA
Annaberg-Buchholz
OT Geyersdorf, Alte Dorfstraße
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Annaberg-Buchholz
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Bärenstein
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Ehrenfriedersdorf
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Geyer
Jöhstadt
Jöhstadt
Jöhstadt
Jöhstadt
Jöhstadt
Jöhstadt
Jöhstadt
Königswalde
Königswalde
Königswalde
Pfarrgasse
Pfortengasse
Promenadenweg
Quergasse
Scherbank
Schulberg
Seminargasse
Sonnenleite
Sperlingstraße
Sperrgasse
Untere Röhrgasse
Wilischstraße
Zum Feldrain
Zum Weißgut
Alte Sportplatzstraße
Am Berg
Bahnhof
Bergstraße
Breite Gasse
Feldstraße
Königswalder Str.
Niederschlag
Niederschlag
Oberwiesenthaler Str.
Wiesensteig
Am Barthgrund
August-Bebel-Str.
Feldstraße
Geyerische Straße
Kaltes Feld
Markt
Seifentalstraße
Triftweg
Vorwerk
Alte Elterleiner Straße
Am Lotterhof
Am Waldsportplatz
An der Binge
An der Vogelpfeife
Braustraße
Ehrenfriedersdorfer Straße
Pechmännelweg
Schatzensteinweg
Zinngasse
(Schmalzgrube), Hauptstr. 33
(Schmalzgrube), Schulberg
Brauhausweg
OT Steinbach, Neue Siedlung
Schlösselweg
OT Grumbach, Hauptstraße
OT Steinbach, Oberer Weg
Brettmühle
Mildenauer Straße
Oberer Bahnhof
Lfd.-Nr.:
Gemeinde
Ortsteil I Straße
betroffene Hausnummern (soweit bekannt)
1 (Abruf)
18,20,22,27
13
11
53 und 55
1,1A
1-18
4,6,8,10,12,14
2-11
2-9
40
1,2,4,6,8
12,14,16
1-3 und 75A, 77, 77 A-C, 79, 83, 85, 87, 89, 90,
92, 101, 103, 105
1 (Abruf)
1,3,7
20
1,3,6,18
36
6,7,11,13,15,17,19
29 (Abruf)
27
14,16,17,18,19,20,20C
17,19,24,29,30
18,20
3, 3A,10C,19A
3,3a,10c,19a
88
1A,2,3,4,5,6,8,9,11,12
28
28, 30, 32, 34
16,18,20
34
1
10, 11, 12, 13, 13b, 14
1E, 1F, 1H, 3B, 3C, 3D, 3E, 5, 7, 9, 9A
57
41
1
17
33
199,199b,201
2,3,5,6,7
45-46 G
36, 36 B
1-11
1-4
5a-d
(Abruf)
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
83,85,87,91,99,101,103,105,107,107b,
109,111,133,196,207,228-238
4-10
16, 96-152
2-11
1-9
12-16b
82
Ost
ANA
Mildenau
Dorfstraße
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Mildenau
Mildenau
Mildenau
Mildenau
Mildenau
Tannenberg
Tannenberg
Tannenberg
Tannenberg
Tannenberg
Tannenberg
Tannenberg
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Thermalbad Wiesenbad
Amtsberg
Amtsberg
Amtsberg
Amtsberg
Amtsberg
Amtsberg
Börnichen/ Erzgeb.
Börnichen/ Erzgeb.
Börnichen/ Erzgeb.
Börnichen/ Erzgeb.
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Deutschneudorf
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Drebach
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Gornau
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Langer Weg
OT Arnsfeld, Hauptstraße
OT Arnsfeld, Hintere Gasse
OT Arnsfeld, Niederer Weg
Wiesenweg
Am Birkenwald
Am Sportplatz
Frohnauer Weg
Hammergasse
Hermannsdorfer Weg
Karl-Dietze-Straße
Teichweg
Freiberger Str.
OT Schönfeld, Annaberger Str.
OT Schönfeld, Obere Tannenberger Straße
OT Wiesa, Auenweg
OT Wiesa, Dorfteichweg
OT Wiesa, Freiberger Straße
OT Wiesa, Gutsweg
Eisenbergstr. ab Brücke
OT Wiesa, Alte Annaberger Straße
OT Wiesa, Am Ochsenberg
OT Dittersdorf, Siedlungsstraße
OT Schlößchen, Mittlerer Weg
OT Schlößchen, Wasserweg
OT Weißbach, Am Froschteich
OT Weißbach, Filialweg
OT Weißbach, Mühlenweg
Hauptstraße
Huthain
Schwarzmühle
Siedlung
Alte Brandleite
An der Hohle
An der Schweinitz
Obere Häuser
Oberlochmühle
OT Deutscheinsiedel, Brüderwiese
OT Deutscheinsiedel, Neuhausenerstr.
OT Deutscheinsiedel, Seiffener Str.
OT Deutscheinsiedel, Siedlung
Salzweg
Talstraße
Wolfstempel
Hauptstraße
Kettenhammerweg
LPG- Siedlung
OT Grießbach, Grießbacher Hauptstraße
OT Grießbach, Teichstraße
OT Scharfenstein, Karl-Stülpner-Weg
OT Scharfenstein, Schloßberg
OT Scharfenstein, Weida
OT Spinnerei, Talstraße
OT Venusberg, Bergstraße
OT Venusberg, Wiesenstraße
OT Wilischthal, Am Federnwerk
Persterstraße
Rosenweg
Straße der Jugend
Weidaer Weg
Wolkensteiner Straße
Dorfstraße
OT Dittmannsdorf, Am Berg
OT Witzschdorf, Gartenweg
OT Witzschdorf, Heidberg
OT Witzschdorf, Schulstraße
OT Witzschdorf, Wiesengrund
OT Witzschdorf, Witzschdorfer
Hauptstraße
Siedlerweg
Talstraße
An der Kirche
Grünauer Straße
155
Ost
MEK
Großolbersdorf
Hauptstraße
156
157
158
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Karl-Stülpner-Weg
OT Grünau, Am Hof
OT Grünau, Am Hofbach
1, 2, 3
159
Ost
MEK
Großolbersdorf
OT Hohndorf, Dorfstraße
16, 16A, 16B, 21, 22, 24, 25, 26, 26b, 27, 28,
30, 31
160
161
162
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
OT Hohndorf, Mühlweg
OT Hohndorf, Oberer Weg
OT Hohndorf, Waldstraße
9A-17
2,8,10,12,15
58
1,3,4,7,8,9
1-7
1,3, 6
2,3,5,7,9
2,4,5,6,8
6,8,11,17,19
7, 9
1,5,6
84-92
30a
25, 27, 29
2, 4
1-14 komplett – im Winter nach Befahrbarkeit
4,5,6
1-19
1,2,3,6,20-28
1b-11,18-19c
21
16b-20
1-11 komplett
4,6,8 – im Winter nach Befahrbarkeit
22,23,24
1-22 komplett
205-209d
5, 7
12A, 18, 20
11-13, 48, 49
1, 4, 6, 6c, 6d, 7
44
62
1, 3, 4
6A-6I
9a-9i
226
1, 3, 3a
3, 3A, 3B, 3C
14-14C, 15, 15A, 31, 32, 57A-B, 58
8
8, 12, 14
56b-67B, 69, Reitanlage,
20-24G, 62-64, 106, 112, 114, 138B, 138C, 140140H
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großolbersdorf
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
OT Hohndorf, Zschopenweg
OT Hopfgarten, Am Berg
OT Hopfgarten, Dorfstraße
OT Hopfgarten, Grünauer Straße
OT Hopfgarten, Hauptstraße
OT Hopfgarten, Heidelbach
OT Hopfgarten, Uferstraße
OT Hopfgarten, Waldweg
OT Hopfgarten, Wiesenweg
Warmbadstraße
Brückenmühle
Fichtenbach
OT Streckewalde, Höllenmühle
176
Ost
MEK
Großrückerswalde
Marienberger Str.
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
194
195
196
197
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Großrückerswalde
Grünhainichen
Grünhainichen
Grünhainichen
Grünhainichen
Grünhainichen
Grünhainichen
Grünhainichen
Heidersdorf
Heidersdorf
Heidersdorf
Oberdorf
OT Mauersberg, Heideweg
OT Niederschmiedeberg, Siedlung
OT Niederschmiedeberg, Am Schindelbach
OT Niederschmiedeberg, Arnsfelder Str.
OT Niederschmiedeberg, Fleischerberg
OT Niederschmiedeberg, Schulberg
OT Niederschmiedeberg, Talstraße
OT Streckewalde, Brückenmühle
Schindelbach
Teichvorwerk
Am Scheffelsberg
Am Schrebergarten
Chemnitzer Straße
Hohe Straße
OT Borstendorf, Försterbauerweg
OT Borstendorf, Seitenweg
OT Waldkirchen, Dorfstraße
Alte Straße
Am Lässigherd
Am Rand
198
Ost
MEK
Heidersdorf
Dorfstraße
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Heidersdorf
Heidersdorf
Heidersdorf
Heidersdorf
Heidersdorf
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Hofbergstr.
Olbernhauer Str.
Saydaer Str.
Seiffener Weg
Zechenweg
Am Bahndamm
Birkenweg
Brettmühlenweg
Carlstraße
Dörfelstraße
Hauptstr.
Hüttengrund
Obere Gebirgsstr.
OT Ansprung, Heidenweg
OT Ansprung, Hüttstadtmühle
OT Ansprung, Serpentinsteinstraße
OT Kühnhaide, Am Platz
OT Kühnhaide, An der Reihe
OT Kühnhaide, Pobershauer Str.
OT Kühnhaide, Kirchgasse
OT Kühnhaide, Kühnhaidner Hauptstraße
OT Kühnhaide, Zu den vier Höfen
OT Lauta, Am Jüdenhain
OT Lauta, Lautaer Hauptstr.
OT Lauta, Waldweg
OT Lauterbach, Am Seitenweg
OT Lauterbach, Hüttengrund
OT Lauterbach, Ölmühle
OT Niederlauterstein, Brettelhäuser Weg
OT Niederlauterstein, Berggasse
OT Niederlauterstein, Buchenweg
OT Niederlauterstein, Gänsegasse
OT Niederlauterstein, Marienberger Str.
OT Rübenau, Am Hirschberg
OT Rübenau, Am Maiberg
OT Rübenau, Flügelweg
OT Rübenau, Hammerweg
OT Rübenau, Heidenweg
OT Rübenau, Hradschinweg
OT Rübenau, In der Gasse
OT Rübenau, Kriegwaldweg
OT Rübenau, Kuhbergweg
OT Rübenau, Neuhäuserweg
OT Rübenau, Neuhäuserweg
OT Rübenau, Olbernhauer Str.
OT Rübenau, Rübenauer Waldstr.
1, 2, 3, 4
1-32
15, 16
57
1
1, 2, 4
1B-1F 15, 21, 22
35
1-11
34,34a,34b,34c
62,64,64a,64b,64c,66,74,82,98,100,100b,
102,139,171
4
1-22 (Sackgasse ohne Wendestelle)
1-9 kompl
1-3
1-4
1-13
1-9,40 a,42-47
1,2,3
im Winter ST
18, 20 A
im Winter ST
53- 56 A
6,7,9,9 d
1-6 komplett
2-9 komplett
1(Stall),32,33,37,38,42,43,44,48,49,81-83, 8586 (auf Abruf),
2,2a,3
2
2,13-16,18
1-15 komplett
11-18b,25
1-6 kompl.
9-13 (keine Wendemöglichkeit)
1,2,3,3 b,3 c,4,4 b kompl.
1,35
12,12a,12b,12c,13,14,14a-c,15 b
47-49b (im Winter nach Befahrbarkeit)
9,9b,11
7,8,10-20, 21f,33b,34,35,
1,2,3,4 komplett
5
50
4,5
im Winter nach Befahrbarkeit
Sackgasse ohne Wendestelle
1,2
1a
41,43,44
1-4 kompl.
9 b,9 c,10-14
kompl.
14,48
3,4 (im Winter nach Befahrbarkeit)
8-13
1-30 kompl.
29,32,32a,34,48-56,
17-21
1-19 kompl.
1-33 kompl.
1-9
kompl.
1-16 kompl.
44-56
20-28
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
273
274
275
276
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
292
293
294
295
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324
325
326
327
328
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Marienberg
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
OT Rübenau, Rübenauer Ziegengasse
OT Rübenau, Unterer Natzschungweg
OT Sorgau, Sorgauer Dorfstraße
OT Zöblitz, Neusorge
OT Zöblitz, Sorgauer Str
OT Zöblitz, Vorwerk
Schulweg
Stadtmühle
Stadtweg
Weiß-Taubener-Weg
Wüstenschlette
Ziegelscheune
Albertstraße
Am Forstgarten
Am Graben
Am Hang
Am Hasengründel.
Am Preißlerberg
Am Schäferberg
Am Steg
Am Taleberg
An den Drei Linden
An der Biela
An der Flöha
An der Natzschung
Auf der Bleiche
August-Bebel-Str.
Bahnhofstraße
Berggasse
Bergstraße
Birkenweg
Böttcherweg
Brettmühlenweg
Bruchbergweg
Buttermilch
Damaschkestr.
Dörfelstraße
Drosselweg
Feldstraße
Finkenaue
Forstgartenweg
Freiberger Str.
Gartenstraße
Gerbergasse
Goethestraße
Grünthalerstr.
Haingut
Hammergasse
Heckenweg
Heidenweg
Hüttengrund
In der Hütte
Jagdweg
Kiefernweg
Kirchweg
Kleinneuschönberger Str.
Kohlenstr.
Krankenhausstr.
Lärchenweg
Litvinover Str.
Mittlere Reihe
Mühlgäßchen
Neue Siedlung
Oberer Rungstockstr.
OT Blumenau, Fabrikstraße
OT Blumenau, Hauptstraße
OT Blumenau, Lochstraße
OT Blumenau, Lochteich
OT Blumenau, Siedlung
OT Blumenau, Sorgauer Str.
OT Blumenau, Teichstraße
OT Blumenau, Wiesenstr.
OT Rothenthal, Oberer Weg
OT Rothenthal, Rothenthaler Bergasse
Reukersdorfer Weg
Rübenauer Weg
Rungstockstr.
Saydaer Str.
Schäfereistraße
Schwalbenweg
Siedlerstr.
Spechtweg
Steinbruchweg
Tannenweg
1-17 kompl.
1-14
74-80
218, 218 a,219,219 a,220,220a,221
43,45,47,47a,49,51,57,5961,63,65,67
208,209,211,213,214,215
1-9 kompl.
12,12b,14,16,16b,16e,18,18a,19
kompl.
550,551,551b,554-563b,
5-7
3,9,20,22,24,26,28
1-13 komplett
11-41
3-8
kompl.
kompl.
kompl.
kompl.
kompl.
1,2,3,4,5,7
3,11-27
2,4,6,8, 1O,12 kompl.
kompl.
4
4,6,7
1,3
8a,10,12,12a,14,16,20,24-36
kompl.
kompl.
1,3
17,106
kompl.
3,5
40-70 komplett
3-39
1-14 komplett
kompl.
1-17
1,1 a komplett
22,24,26,28,30,32,36,70,83,106a,176,203
1,1 a,3-6,6 a,10-13 kompl.
1,4,8,9,12,13,18
1,5
6,8,10,12,12 a,18,20,22
1
1-22 komplett
kompl.
1-10, 20-34 kompl.
1-50 kompl.
3-8, 9-24
1
1,2,3,4 kompl.
1-34 kompl.
31-33a,35a-35d,58,99,99a,101
1,4,5,6 kompl.
5
1-6 kompl.
2,4
3-12
1,3,5,7
1-36 komplett
8-26
1,3,4,5 kompl.
1,25
2,3,7,8,10,11 kompl.
0
1-8 komplett
2,3,5
2,2a,4,5 kompl.
kompl.
1-46 kompl.
1-12 kompl.
kompl.
kompl.
85,100,102,120,126,
kompl.
6,11,13,15,17,20a,22,24 kompl.
1
kompl.
1-14 komplett
2b,4b,6-43
komplett
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
329
Ost
MEK
Olbernhau
Teichweg
330
Ost
MEK
Olbernhau
Tellweg
331
332
333
334
335
336
337
338
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Tiefer Graben
Töpfergasse
Treibe
Turnerstraße
Verl. Dörfelweg
Verlängerter Dörfelweg
Waldrand
Weg nach Hutha
339
Ost
MEK
Olbernhau
Weg zur Siedlung
340
341
342
343
344
345
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Olbernhau
Wettinplatz
Wiesenstraße
Wiesenstraße
Zechenweg
Zeisigweg
Zum Poppschen Gut
346
Ost
MEK
Pfaffroda
OT Hallbach, Dorfstraße
347
348
349
350
351
352
353
354
355
356
357
358
359
360
361
362
363
364
365
366
367
368
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Pfaffroda
Pfaffroda
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pobershau
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
OT Hallbach, OT Hutha
OT Hallbach, Siedlung
Am Waldrand
As-Am Schießwecken
As-Hinterer Grund
As-Höhenweg
As-Steiler Aufstieg
Rs-Blauer Stein
Rs-Dorfstr.
RS-Stangenweg
Rs-Wagenbachtal
Rs-Wiesenweg
OT Pockau, Berggasse
OT Pockau, Feldstraße
OT Pockau, Mühlenweg
OT Forchheim, Hauptstraße
OT Görsdorf, An der Kaufhalle
OT Görsdorf, Siedlung
OT Görsdorf, Ullmannsweg
OT Görsdorf, Wächtergasse
OT Lengefeld (Talsperrenmeisterei)
OT Lengefeld, Biebergasse
369
Ost
MEK
Pockau-Lengefeld
OT Lippersdorf, Hauptstraße
370
371
372
373
374
375
376
377
378
379
380
381
382
383
384
385
386
387
388
389
390
391
392
393
394
395
396
397
398
399
400
401
402
403
404
405
406
407
408
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
Ost
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
MEK
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Pockau-Lengefeld
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen / Erzgebirge
Seiffen I Erzgebirge
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
OT Lippersdorf, Kirchsteig
OT Reifland, Forsthaus
OT Reifland, Wartburg
OT Wernsdorf, Am Dorfteich
OT Wünschendorf, Bergstr.
OT Wünschendorf, Mühlenweg
OT Wünschendorf, Neunzehnhainer Str.
OT Wünschendorf, Neunzehnhainer Weg
OT Wünschendorf, Stolzenhain
OT Wünschendorf, Stolzenhainer Straße
OT Pockau, Waldweg
Ahornbergweg
Am Reichelberg
An der Binge
Bahnhofstraße
Berggasse
Bergmannsweg
Bergsiedlung
Brüderweg
Feldweg
Gartenweg
Glashüttenweg
Hauptstraße
Jahnstraße
Nußknackerstr.
Pfarrweg
Schwartenbergweg
Steinhübel
Wettinhöhe
Wiesenweg
Wildbachweg
Am Rathaus
Am Pfaffenberg
Badstraße
Hinter der Kirche
Kohlau
Krokusweg
OT Drei Rosen, Drei-Rosen-Weg
OT Floßplatz, Am Waldhaus
1,3 komplett
3-14 komplett - Abholung je Quartal (Frühjahr
bis Herbst) im Winter keine Befahrbarkeit
2,4,9,11,12 komplett
1,3,5,7,9,78,80,81,82
2,9
2,4,6,8
1-22 komplett - im Winter nach Befahrbarkeit
1-84 komplett
60,63,65,69,71,109 kom
2,4,6,8,9,10,12,20,22,24,28,30,32,33,35,36,38,4
0,41,42,44,46,50 komplett
1,2,3,6
1-8 komplett
1-17 komplett
1,3,3a,4,7,8,10, 11 komplett
1-5 komplett
2,3,5
63,66,73,74,77,78,80 - (teilweise Stellplatz) //
101, 102, 104, 112, 113, 114,115
1-13 komplett
5,20,22
1-22 kompl.
1-20 kompl.
3-6,9, 10,12,14,15,16,17,17a, 18-20
1-6 kompl.
2-22 kompl. - im Winter nach Befahrbarkeit
1-28 kompl.
10,12,98
1-5
26,30 im Winter nach Befahrbarkeit
im Winter nach befahrbarkeit
1,2,4,5,7,8 - komplett
15,15 a,15 b,17
3,5,7,9
40,41,42
1,2,3,7 komplett
1-12 komplett
1,2,3 komplett
1,2,6,8,10,12 komplett
Rauenstein 6a
1-17
52,59,61,62,64,64a,70,72,86,88,90,104,104a,10
6,110,112,114,116,120,167,169
5-9,14,16,18,20,22,24, 34-44,50-54
7,8,9,10
4,6,7,8,9,11,12
1,2 (auf Abruf)
3,5 (Abruf)
1-8 komplett
21,45,49,50,52,54,55,55a,56,58
1,3,5,10 komplett
1,3,5,11,14,15
20
4,6,8
1,5,6
33,35,36
2,4,7
1-25 komplett
1-16 komplett
10,12
68,71,71 a, 81,99,101,102,103,107,
149,152,196,200
16
20
1-5 komplett
10,11,14
1-45 komplett
21-26 28,32
1,1 a,1 b,3,4,5,6 komplett
1,2,4,6,8,9,11
1,3,4,5,6,7,9
18
1, 2, 3, 4, 5, 6
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
409
410
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412
413
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460
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466
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468
469
470
471
472
473
474
475
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477
478
479
480
481
482
483
484
485
486
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488
489
490
491
492
Ost
Ost
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Ost
Ost
Ost
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Ost
Ost
Ost
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Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
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Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Wolkenstein
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Zschopau
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Aue
Bad Schlema
Bad Schlema
Bad Schlema
Bad Schlema
Bockau
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
OT Floßplatz, Floßplatz
OT Floßplatz, Floßplatzer Weg
OT Gehringswalde, Am Trockenwerk
OT Gehringswalde, Himmelreich
OT Hilmersdorf, Drei-Rosen-Weg
7, 7a, 8, 10, 11, 12
OT Hilmersdorf, Mühlenweg
komplettes Durchfahrtsverbot
OT Huth, Huthweg
OT Niederau, Oberauer Weg
OT Schönbrunn, Dorfstraße
9c, 10, 10a, 11a
OT Schönbrunn, Scheibe
62b, 62c
Rosenweg
Schloßplatz
Turnerstraße
11a, 11b, 12, 13,14, 15
Am Hang
Birkberg
Blumengasse
Bodemersiedlung
Dittmannsdorfer Weg
Feldgasse
Gartenstraße
1
Höhenweg
In der Kupferwaage
264 G
Obere Mühlstraße
OT Krumhermersdorf, Am Freibad
OT Krumhermersdorf, Am Hang
OT Krumhermersdorf, Am Hölzel
OT Krumhermersdorf, Eichhörnchenweg
OT Krumhermersdorf, Hohndorfer Straße
OT Wilischthal, Scharfensteiner Straße
13
Pfarrgäßchen
Schlachthofhang
Schlachthofstraße
Thumer Straße
430, 430 B, C, D
Thumer Straße
16
Untere Mühlstraße
Waldkirchener Straße
45-51
Zum Alten Badeplatz
2, 6
Am Floßgraben
An den Gütern
An der Mulde
Bahnhofstraße
Brünnelweg
Gutsweg
Lößnitzer Straße
25
Hirschweg
Kläranlage Alberoda
Klösterlein Am Bahnhof
12
Klösterlein Am Bahnhof (ehern. Vermessungsamt)
Mühlenweg
Neustädtler Weg
Parkstraße
1 - 21
Parkweg
1 - 25
Prof.-Dr.-R.-Beck-Straße (Gartenheim)
Robert-Schumann-Weg
Schafweg
Schneeberger Straße
73, 73 a, 100 und 142
Schöner Blick
Schwarzenberger Straße
ab Hausnummer 60
Siedlerstraße (OT Alberoda)
Steinweg
Waldstraße
Wiesenweg
Zschorlauer Straße
31 - 35, 68 - 78
Anton-Günther-Straße unteres Stück
Güldengrund
Mühlweg
Schulstraße Wasserwerk
Schlagweg
OT Rittersgrün, Arnoldshammer
OT Rittersgrün, Fritzschberg
OT Rittersgrün, Grenzgrund
OT Rittersgrün, Halbmeiler Straße
OT Rittersgrün, Kummersbacher Straße
OT Rittersgrün, Robert-Koch-Straße
Adners Gasthof
Am Bahnhof
Am Güntherteich
Erlaer Straße
Halbe Meile
3, 4, 5
Karlsbader Straße
KIGA
Klughäuserweg
1-23
Kupferweg
OT Antonsthal, Am Hang
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
493
494
495
496
497
498
499
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550
551
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553
554
555
556
557
558
559
560
561
562
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564
565
566
567
568
569
570
571
572
573
574
575
576
West
West
West
West
West
West
West
West
West
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West
West
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West
West
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Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Breitenbrunn
Eibenstock
Eibenstock
Eibenstock
Eibenstock
Eibenstock
Eibenstock
Eibenstock
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Grünhain-Beierfeld
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
OT Antonsthal, Bergstraße
OT Antonsthal, Gartenstraße
OT Antonsthal, Schule
OT Antonsthal, Siedlerweg
OT Antonsthal, Steinweg
OT Antonsthal, Talstraße
OT Antonsthal, Waldstraße
OT Erlabrunn, Beyreuther-Weg
OT Erlabrunn, Fällbach
OT Erlabrunn, Jägerhäuser Straße
OT Erlabrunn, Märzenberg
OT Erlabrunn, Seifenrand
OT Erlabrunn, Waldeck, Untere Straße
Siedlung oberhalb AWO
Siedlung Untere Straße
Sorge
Weißwald
Carlsfelder Steig
OT Sosa, Döhlergasse
OT Sosa, Hänelberg
OT Carlsfeld, Schulberg
OT Wildenthal, Auersbergweg
OT Wildenthal, Drechslerweg
OT Wildenthal, Mühlberg
OT Beierfeld, Am Birkenhain
OT Beierfeld, Am Schloßberg
OT Beierfeld, Am Weinberg
OT Beierfeld, August-Bebel-Straße
OT Beierfeld, Bergstraße
OT Beierfeld, Bernhard-Riedel-Straße
OT Beierfeld, Bockweg
OT Beierfeld, Damaschkestraße
OT Beierfeld, Frankstraße
OT Beierfeld, Gärtnerweg
OT Beierfeld, Goethestraße
OT Beierfeld, Kantstraße
OT Beierfeld, Luxenberg
OT Beierfeld, Mehring
OT Beierfeld, Pfarrweg
OT Beierfeld, Schillerstraße
OT Beierfeld, Schloßwaldweg
OT Beierfeld, Schröterweg
OT Beierfeld, Stiehlerweg
OT Beierfeld, Turngartenweg
OT Beierfeld, Untere Viehtrift
OT Beierfeld, Wernergässel
OT Grünhain, Alte Bergstraße
OT Grünhain, Am Hang
OT Grünhain, Alter Mühlgraben
OT Grünhain, Bergstraße
OT Grünhain, Burgstraße
OT Grünhain, Elterleiner Straße
OT Grünhain, Lößnitzer Straße
OT Grünhain, Siedlung Straube-Straße
OT Grünhain, Zwönitzer Straße
OT Waschleithe, Hinterdorfer Straße
OT Waschleithe, Mühlberg
Alexander-Puschkin-Straße
Am Grauen Mann
Am Wäldchen
Am Wilden Mann
Auenstraße
Eisengang
Eisenwerkstraße
Exulantenstraße
Fastenberger Straße
Fichtelbergblick
Glockenklanger Straße
Käthe-Kollwitz-Straße
Lehmergrund
Lutherstraße
Nestlerstraße
Wiesenweg
Wildstraße
OT Bernsbach, Am Fels
OT Bernsbach, Am Mühlteich
OT Bernsbach, Am Schwarzwasser
OT Bernsbach, Bonitzraumweg
OT Bernsbach, Felsstraße
OT Oberpfannenstiehl, Mühlweg
OT Bernsbach, Sorge
OT Lauter, Am Burkhardtswald
OT Lauter, Bergstraße
OT Lauter, Bretthaus mit Kinderheim
2
1-4
2-9, 11, 11a, 13, 15
1-20
1, 2, 4, 8
1, 3, 4, 5, 7
24, 26, 28
2-18
32
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
577
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589
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598
599
600
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628
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630
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635
636
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640
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660
West
West
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Lauter-Bernsbach
Lauter-Bernsbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Raschau-Markersbach
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schneeberg
Schönheide
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
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Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Schwarzenberg
Zschorlau
OT Lauter, Robert-Koch-Straße
OT Lauter, Talstraße
OT Langenberg, Sportweg
OT Markersbach, Am Hang
OT Markersbach, Annaberger Straße
OT Markersbach, Bergstraße
OT Markersbach, Gartenstraße
30, 31, 32
OT Markersbach, Neubauten
OT Raschau, Gartenstraße
OT Raschau, Harbig-Straße, Wohngebiet
OT Raschau, Schulstraße
Apotheke, Ärztehaus
OT Raschau, Straße des Friedens
Ackergäßchen
Am Acker
Am Jahnplatz
Drachenkopf
Eibenstocker Straße
FG Gesellschaft
FG Sonnenwirbel
Gleesbergstraße
Hertener Straße
Jahnplatz
Klingelsporn
Neugasse
Rödergasse
Steingasse
Stiftstraße
Türkweg Gartenheim
Webergasse
Wiesenstraße
Alte Annaberger Straße
1, 1a, 2, 3, 3a
Am Brückenberg
1-17
Am Lehnberg
Ärztehaus
Badwiese
Bockauer Weg (2 Straßen)
Brunnengraben (Markt)
1-15
Brunnenweg
Buchenweg
Erzstraße
Gehringsberg
Gewerbepark/Industriestraße
Heideweg
Ärztehaus
Heilig-Acker-Weg
30-32
Karlsbader Straße
1-3 a
Krummer Weg
Mühlberg
1-9
Neuanbau
Obergasse
Oswaldtalstraße
57a
OT Bermsgrün, Am Hollerberg
OT Bermsgrün, Hansenmühle
OT Bermsgrün, Kapellenweg
OT Bermsgrün, Obere Straße. Siedlung
OT Bermsgrün, Seniorenheim
OT Bermsgrün, Siedlung
1-15
OT Bermsgrün, Untere Bergstraße
OT Bermsgrün, Wolfshof
OT Erla, Rosenthalweg
1-15
OT Erla, Walzwerk
1-12
OT Erla-Crandorf, Am Rothenberg
OT Erla-Crandorf, Glück-Auf-Siedlung
OT Erla-Crandorf, Lindenweg
OT Erla-Crandorf, Meisenweg
OT Erla-Crandorf, Postsäulenweg
OT Erla-Crandorf, Siedlung
OT Erla-Crandorf, Spechtweg
OT Erla-Crandorf, Steigerstraße
OT Erla-Crandorf, Wiesenweg
OT Grünstädte!, Siedlung
Reuterstraße
Schillerstraße
neue Eigenheime
Schneeberger Straße
Eigenheime
Siedlerweg
44
Silbergang (2 Straßen)
Sonnenleithe
5-31
Stadtteil Sonnenleithe, Ärztehaus
Stadtteil Sonnenleithe, Lerchenweg
Stadtteil Sonnenleithe, Sachsenfelder Straße (komplett)
Stadtteil Sonnenleithe, Schule
Stadtteil Sonnenleithe, Talblick
Straße des 18. März
2
Weidegut
Am Sportplatz
Anlage 1
Aufstellung der schwer erreichbaren Grundstücke der Entsorgungsgebiet Ost und West nach
derzeitiger Kenntnis des ZAS (Stand: Mai 2016)
661
662
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664
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691
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693
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695
696
697
698
699
700
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
West
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ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
ANA
Zschorlau
Zschorlau
Zschorlau
Zschorlau
Zschorlau
Zschorlau
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Elterlein
Kurort Oberwiesenthal
Kurort Oberwiesenthal
Kurort Oberwiesenthal
Kurort Oberwiesenthal
Kurort Oberwiesenthal
Scheibenberg
Scheibenberg
Schlettau
Schlettau
Schlettau
Schlettau
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Sehmatal
Burkhardtsgrüner Weg
Auer Weg
OT Albernau, Farbmühler Berg
Sacherstein
Seifenweg
Wiesenstraße
Cranzahler Straße
171B, 171C, 171D
Gerichtstraße
12 - 17 und 148c
Hüttbrettmühlenweg
286 und 286a
Pfannengäßchen
122b, 122c und 122h
Wolfener Mühle
292
OT Walthersdorf, Adlerweg
173
OT Walthersdorf, Schulgasse
121B und 122 - 131
Güter
101 - 107
OT Schwarzbach, Am Schwarzbach
2, 2a, 2c, 3, 5, 7 und 9
OT Schwarzbach, Elterleiner Weg
2, 4, 6 und 8
OT Schwarzbach, Grenzweg
1-4
OT Schwarzbach, Hauptstraße
31 und 70
OT Hermansdorf, Am Hundsrück
17
OT Hermansdorf, Dörfler Kirchsteig
2, 5, 8, 9, 11 und 13
OT Hermansdorf, Tanneberger Weg
5 und 18
Am Berg
7, 8, 9, 11, 13 und 16
Annaberger Straße
64
Philosophenweg
1, 9 und 11a
OT Hammerunterwiesenthal, Bärenlohe
45, 47, 48, 48b, 50, 52, 52a, 53a, 53d
OT Hammerunterwiesenthal, Neudorfer Straße
41b
Elterleiner Straße
8, 10, 12, 19, 21, 23, 25 und 27
Waldrandsiedlung
2-6
Talstraße
18 und 18a
Waldweg
12
Alte Buchholzer Straße
OT Dörfel, Am Sauwald
OT Sehma, Bahnweg
7 und 9
OT Sehma, Bergstraße
9 - 18
OT Sehma, Buchholzer Weg
7 - 15
OT Sehma, Güterweg
15 und 17
OT Sehma, Karlsbader Straße
2 - 8 und 151 - 160
OT Neudorf, Am Steig
20 - 34
OT Neudorf, Karlsbader Straße
2 - 12
OT Cranzahl, Karlsbader Straße 79 - 93
Anlage 1
Grundstücke mit Sommer-/Winterregelung
Entsorgungsgebiet OST
Ort/OT
Grundstück
Behälterstandort im Zeitraum November bis März
Marienberg OT Pobershau
RS-Rathausstr. 40,42,42a,42b,44,45,46
an die nächst befahrbare Straße bringen
Entsorgungsgebiet WEST
Ort/OT
Grundstück
Behälterstandort im Zeitraum 15.10.-15.04.
Grünhain-Beierfeld OT Beierfeld
Untere Viehtrifft
Einmündung Damaschkestrasse
Einmündung R.Breitscheitstrasse
Einmündung A.Bebelstrasse
Obere Viehtrifft
Einmündung Schillerstrasse/Garagenstandort
Höhe Hausgrundstück 6/Garagenstandort
Schröterweg
bei Schröterweg 4
Raschau-Markersbach OT Markersbach
Bergstrasse 2-9
nur bei schlechter Befahrbarkeit werden die Tonnen Nähe alte
Klärgrube gestellt
Breitenbrunn
Am Kammerstein
Am Kammerstein untere Strasse
Breitenbrunn OT Rittersgrün
Grenzgrund
Fleming Bäckerei/Waldburg
Sonnenbergweg
Waldburg
Johanngeorgenstadt
Exulantenstrasse 34 -44 (Schmelzberg)
Jugelstrasse/Exulantenstrasse Gemeindehaus
Schwarzenberg OT Erla
Zur Drachenleite
Rittersgrüner Straße
Schwarzenberg OT Pöhla
Zum Hahnel
Ludwig-Jahn-Straße
Max-Schreyer-Straße
Ludwig-Jahn-Straße
Weitere Besonderheiten bei der Entsorgungslogistik im Erzgebirgskreis
Entsorgungsschwierigkeiten gibt es in den Terassenstädten Annaberg-Buchholz und
Schwarzenberg. Hierbei sind in Annaberg-Buchholz nachfolgende Straßen
Absolutschwerpunkte in Bezug auf die Befahrbarkeit:
- Silberstraße
- Meisterstraße
- Schlettauer Straße
- Frauenstraße
- Hans-Hesse-Straße
- Bodelschwingstraße
- Karlstraße
- Teichstraße
- Fröbelstraße
- und in Schwarzenberg
- Alte Annaberger Straße
- Obergasse
- Obere und Untere Schlossbergstrasse
- Sachsenfelder Straße
- Alte Annaberger Straße (6-Tonnen-Brücke berücksichtigen)
- Am Schlosswald (6,5 t-Brücke berücksichtigen).
- In Annaberg, Buchholzer Straße ca. 1 km Länge befinden sich Poller. Dies ist eine Fußgängerzone und sollte in der Zeit von 06.00 - 07.30 Uhr entsorgt werden, danach besteht
keine Zufahrtmöglichkeit mehr.
In Oberwiesenthal, dem höchsten Punkt des Erzgebirgskreises, sollten entsprechend den
Satzungen und Polizeiverordnungen aufgrund des ganzjährigen Urlaubergebietes die Entsorgungen in der Zeit von 09.30 - 11.30 Uhr erfolgen
- Oststraße
- Neues Haus
- Stoppgasse
- Hotel „Am Fichtelberg"
- Blockhaus am Fichtelberg
- Eschenhofweg
- Birkenhofweg
- Philosophenweg
- Bergfrieden
Erholungsgebiete wie z.B. Geyerischer Teich und Filzteich können ebenfalls nur in der Zeit von
06.00 - 07.30 Uhr entsorgt werden.
In Ballungsgebieten (Städtische Wohnungswirtschaft, Wohnungsbaugenossenschaften) muss
Kontakt aufgenommen werden, um die Behältereinfriedungen zu öffnen.
Im Landkreis sind Sondergenehmigungen für alle Entsorgungsfahrzeuge für Straßen mit
Tonnagebegrenzung und für gesperrte Straßen erforderlich.
Im Landkreis sind Sondergenehmigungen für alle Entsorgungsfahrzeuge für Straßen mit
Tonnagebegrenzung und für gesperrte Straßen erforderlich.
Anlage 2:
Technisch-organisatorische Beschreibung zur
Bereitstellung und dem Betrieb eines
Abfallbehälteridentifikationssystems inkl.
Anforderungen zur Tourenplanerstellung, zum
Behälteränderungsdienst
Technisch-organisatorische Beschreibung
Abfallbehälteridentifikationssystems
zur
Bereitstellung
und
dem
Betrieb
eines
1.
Dem Auftragnehmer wird eine Lizenz des Fernzugriffsmoduls zum Behälterverwaltungssystem
des ZAS gemäß Ziffer 5 zur Verfügung gestellt, um auf diesem Wege Kenntnis über die
bestehenden Behälteränderungsaufträge erlangen zu können und die Rückmeldungen über die
Bearbeitung der Aufträge an den ZAS übermitteln zu können. Der ZAS stellt dem Entsorger für
die Nutzung dieser Lizenz ein entsprechendes Nutzerkonto innerhalb des Behälterverwaltungssystems zur Verfügung. Der Entsorger hat sämtliche Belange des Datenschutzes
und der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fernzugriffsmoduls zu
beachten sowie die entstehenden Kosten zu tragen.
2.
Für die Durchführung des Behältergestellungs- und Änderungsdienstes stellt der ZAS dem AN 2
Mobile Datenerfassungsgeräte („MDE-Geräte", wie zum Beispiel Zebra Workabout Pro oder
Logichip Aitronic) nach Maßgabe der Ziffer 11. zur Verfügung.
3.
Der AN hat bei der Leerung der Abfallbehälter festgestellte oder von den
Überlassungspflichtigen oder dem ZAS beim AN gemeldete Schäden (beispielsweise
Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der Abfallbehälter) innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Auftragseingang zu beheben. Die ersatzweise aufzustellenden Abfallbehälter haben den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Der AN bestätigt die
Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit bis zum folgenden Werktag nach der
Schadensbehebung durch einen Vermerk „durchgeführt" sowie das Ausführungsdatum auf der
Schadensmeldung und übergibt oder sendet diese an den ZAS zurück. Bei Schadenserkennung
entsprechend Satz 1 bestätigt der AN die Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit
ebenfalls bis zum folgenden Werktag durch einen „Reparatur-Vermerk" und übergibt oder
sendet diesen an den ZAS. Der ZAS ist berechtigt, für die Übermittlung der Reparaturaufträge
an den AN ein Teilmodul des Behälterverwaltungsmoduls zu verwenden und gemäß Ziffer 1.
dem AN einen Zugang zu diesem System zur Verfügung zu stellen. In diesen Fall ist der AN
verpflichtet, die Informationen des „Reparatur-Vermerks“ unverzüglich auf elektronischem
Weg zur Verfügung zu stellen.
4.
Der AN hat ein vollständiges Abfallbehälteridentifikationssystem für die Abfallbehälter (gemäß
Leistungsbeschreibung) zur Sammlung von Restabfall, Papier und Pappe sowie Bioabfall voll
gebrauchsfähig bereitzustellen, das die DIN EN 14803, die DIN 30745 und die DIN 30744-2 oder
gleichwertige Normen erfüllt und die Datensicherheit gemäß Spezifikation des Protection
Profile-Waste-Bin-ldentifications-Systems („WBIS-PP") des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik gewährleistet. Der AN hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die
erforderlich sind, um im Entsorgungsgebiet ein Abfallbehälteridentifikationssystem für
Restabfall, Papier und Pappe sowie Bioabfall einzurichten und voll einsatzbereit zu erhalten.
5.
Der AN hat das Abfallbehälteridentifikationssystem so zu betreiben, dass die ordnungsgemäße
Leerung eines Abfallbehälters registriert und zu jeder Schüttung die GPS-Position und die
genaue Uhrzeit der Schüttung aufgezeichnet wird, sowie eine Zuordnung zu einer
Objektnummer des Behälterveranlagungsprogramms des ZAS möglich ist. Die Sammlung
zugelassener Abfallsäcke ist durch Erfassung der Anzahl der Säcke von Hand an der
Fahrzeugkomponente des Abfallbehälteridentifikationssystems (z. B. „Sacktaste“) zu
registrieren. Im Abfallbehälteridentifikationssystem sind zusätzlich zur Erfassung der Anzahl
der entsorgten Abfallsäcke die GPS-Position sowie die genaue Uhrzeit des
Entsorgungsvorganges aufzuzeichnen.
1
6.
Abfallbehälter, die nicht gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung bereitgestellt
sind, nicht ordnungsgemäß befüllt sind, keine Identifikationseinrichtung am Abfallbehälter
(„Transponder“) enthalten oder die gemäß Sperrliste des Behälteridentifikationssystems
(„Schwarze Liste“) nicht zur Leerung zugelassen sind, sind vom AN nicht zu entleeren.
Zugelassene Abfallsäcke, die nicht gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung
bereitgestellt oder befüllt sind, sind vom AN nicht einzusammeln.
7.
Im Falle einer Nichtleerung bzw. Nichtsammlung teilt der AN die Gründe hierfür dem
Anschlusspflichtigen durch die im jeweiligen Sammelfahrzeug bereitzuhaltenden
„Beanstandungs-Aufkleber“ gut sichtbar befestigt an den entsprechenden Abfallbehälter oder
Abfallsäcken mit. Ein entsprechender Eintrag unter Registrierung der genauen Uhrzeit und der
GPS-Position ist durch den AN im Abfallbehälteridentifikationssystem während der
Sammeltour vorzunehmen. Die Beschaffung der „Beanstandungs-Aufkleber“ erfolgt durch den
AN. Die Gestaltung der „Beanstandungs-Aufkleber“ erfolgt durch den ZAS. Die
Kontrollabschnitte der benutzten „Beanstandungs-Aufkleber (mit dem Grund des Nichtleerens
bzw. Nichtsammelns, Behälternummer, Grundstücksanschrift, Datum) sind spätesten am
nächsten Werktag per E-Mail oder Fax zu übergeben.
8.
Der ZAS übergibt dem AN ein Muster des gemäß der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung
zugelassenen Abfallsackes spätestens zwei Wochen vor dem Leistungsbeginn. Bei der
Einführung veränderter Abfallsäcke während des Leistungszeitraumes übergibt der ZAS dem
AN spätestens zwei Wochen vor der Einführung ein Muster. Die Beschaffung und der Vertrieb
von Abfallsäcken ist keine Aufgabe des zukünftigen AN und wird durch den ZAS durchgeführt.
9.
Die gesamte EDV-technische Verfahrensabwicklung folgt in der Verwaltung des ZAS über die
Softwaremodule des Programmsystems BHV / WDV / GBA / SMA / B-TPL /NL-Dispo-S / G-TPL /
Customer-Process der Firma ATHOS GmbH, Planiestr. 13 in 71063 Sindelfingen (Tel.: 0703179970, Herr llg, Herr Schierle). BHV verwaltet Behälter, Objekte, Eigentümer und die damit
verbundenen Geschäftsprozesse. WDV verwaltet die ldent- und Leerungsdaten der Behälter
und hat eine Schnittstelle zur Übernahme von Leerungs- und Gewichtsdaten aus den
Bordrechnersystemen. GBA bildet die Satzungsinhalte ab (Gebührentatbestandsverwaltung /
Gebührenabrechnung). SMA verwaltet die Anträge für Entsorgung auf Abruf und generiert die
entsprechenden Fahraufträge. B-TPL ist der Baustein zur Planung von Regeltouren
"Behälterleerungen". NL-Dispo-S ist das Programmmodul für die Tagesdisposition inkl.
Ressourcenplanung und –zuweisung von Auftragstouren und Regeltouren inkl. deren
Rückmeldewesen inkl. Leistungsdatenerfassung sowie der Planung von Auftragstouren im
Behälteränderungsdienst und in der Entsorgung auf Abruf. G-TPL ermöglicht die grafisch
gestützte Planung und Routenoptimierung von Auftrags- und Regeltouren. Für die
"elektronische Verheiratung" von Transponder und Barcode im Rahmen des
Behälteränderungsdienstes werden die in NL-Dispo- S generierten Auftragsdaten auf ATHOS
MDE-Geräte (mobile Datenerfassung) geladen, die die erledigten Aufträge am Ende des Tages
elektronisch an NL-Dispo-S zurückmelden. Customer-Process ist ein Workflow-gestütztes
Beschwerde- und Aufgabenmanagement mit MS Office und E-Mail Integration für die
Reklamationsbearbeitung und die elektronische Kommunikation und Aufgabenverteilung
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
10.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Nutzung der genannten Programmmodule, um die
Geschäftsprozesse für die Auftragsabwicklung im Rahmen des MDE-gestützten
Behälteränderungsdienstes, der Entsorgung auf Abruf, die Rückmeldung inkl.
Leerungsdatenübermittlung und die Reklamationsbearbeitung im Softwareverfahren nach
Maßgabe des ZAS abzubilden. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die gesamte Planung
2
der Regeltouren / Sammeltouren mittels den Programmbausteinen B-TPL / G-TPL im ATHOS
System des Auftraggebers abzubilden.
Hierfür gewährt der ZAS dem Auftragnehmer einen Zugang (1 Teilnehmerlizenz) via
VPN/Terminal Services zum ZAS-Server mit den o. g. Softwaremodulen. Der Auftragnehmer
erhält Zugriff auf alle Softwarefunktionen, die benötigt werden, um der geforderten
Softwarenutzung nachkommen zu können. Die Kosten für die Lizenzierung (u. a. CAL`s für
Server Betriebssystem, Terminaldienst, SQL Datenbank) und den Betrieb der Software trägt
der ZAS. Zusätzlich benötigte Teilnehmerlizenzen können jederzeit durch den AN
kostenpflichtig vom AG erworben werden.
11.
Die für die Durchführung des MDE-gestützten Behälteränderungsdienstes erforderliche MDEAusstattung (MDE-Geräte und zugehörige MDE-Software) werden dem Auftragnehmer
ebenfalls vom ZAS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Erstbeschaffung der für den
Behälteränderungsdienst erforderlichen MDE-Geräte trägt der ZAS, der für die gesamte
Vertragslaufzeit Eigentümer der MDE-Geräte bleibt. Während der Dauer der Vertragslaufzeit
sind Geräteersatz, Reparatur, Wartung etc. der MDE-Geräte durch den Auftragnehmer
vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind die MDEGeräte in funktionsfähigem Zustand an den ZAS zurückzugeben.
12.
Die Kosten für die Bereitstellung des/der PC (Hardware, Betriebssystem, Drucker, BarcodeEtikettendrucker) inkl. der Bereitstellung eines permanenten, leistungsfähigen (Bandbreite
mindestens 2 Mbit/s), kabelgebundenen Internet-Zugangs (VPN über Router/ DSL Flatrate)
beim Auftragnehmer für die Nutzung der Software via Terminal-Services trägt der
Auftragnehmer. Die Kosten für die Einrichtung des/der PC des Auftragnehmers für den Zugriff
auf die Software via Terminal-Services (VPN-Client) trägt ebenfalls der Auftragnehmer. Der
Auftragnehmer hat die hier angeführten Kosten in seiner Angebotskalkulation entsprechend zu
berücksichtigen. Die Kosten für die erforderliche Einweisung / Erst-Schulung des Personals des
Auftragnehmers in die Nutzung der Software trägt der ZAS. Diese 2-tägige Schulungsmaßnahme findet im Schulungsraum des ZAS statt.
13.
Nachfolgende Datenverarbeitungs-technische Ausstattung ist vom Auftragnehmer für die
Nutzung der Software beim ZAS via Terminal Services bereitzustellen:
DV-technische Anforderungen
Nachfolgende DV-technische Ausstattung ist vom Auftragnehmer für die Nutzung der
Software beim Auftraggeber via Terminal Services bereitzustellen:
• PC(s) mit folgenden Leistungsmerkmalen
- CPU: INTEL mindestens Taktfrequenz 3 GHz besser Dual Core oder vergleichbarer
Prozessor
- Hauptspeicher: mindestens 2048 MB RAM
- Festplatten: Freie Netto-Kapazität: mindestens 20 GB, besser 40 GB
- Monitor: Standard-Monitor mit Auflösung mindestens 1280 x 1024, besser 1600 x
1200 oder Wide Screen z. Bsp. 1680 x 1050
- Für Tourenplanungs- und Dispositionsarbeitsplätze Monitor Auflösung mindestens
1680 x 1050, besser 1900 x 1200 oder auch 2 Bildschirme.
- Für Tourenplanungs- und Dispositionsarbeitsplätze ist das MS Framework
mindestens in der Version ".NET 4.5" erforderlich.
- Betriebssystem Windows 7, Windows 8 und Windows 10.
3
• Drucker:
- marktgängiger schwarz-weiß Laserdrucker mit für das verwendete Betriebssystem
eingerichteten Druckertreibern
• Barcode-Etikettendrucker:
- aus Kompatibilitätsgründen notwendig: TT-Drucker “ZEBRA ZT410“
• Kommunikation:
- permanenter Internet-Zugang via DSL Flatrate (für VPN-Zugang)
Anforderungen des Datenschutzes
Die sich aus der Aufgabenwahrnehmung des Auftragnehmers ergebenden
datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten des Auftragnehmers werden nach
Vertragsschluss im Rahmen ergänzender Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
geregelt. Die zu regelnden Anforderungen und Pflichten ergeben sich aus dem LDSG und
zielen insbesondere auf:
- Gegenstand und Umfang der Datenverarbeitung,
- die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß LDSG,
- die Befugnis etwaiger Unterauftragsverhältnisse
- sowie der Weisungsbefugnis des Auftraggebers.
Darüber hinaus verpflichtet sich der AN schriftlich zur Einhaltung der geltenden Vorgaben
des Datenschutzes.
Relevante Daten
Über das EDV-System des Auftraggebers werden u. a. folgende Daten zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber ausgetauscht bzw. übertragen:
vom Auftragnehmer zum Auftraggeber:
• Leerungsdaten (Tour-Nummer, Fahrzeugkennzeichen, Transpondernummer, Datum,
Uhrzeit und Geo-Positionen der Leerungen, Geo-Positionen des Fahrzeugs)
• Sonderdatensätze über die Auslösung der Schüttungssperre
• Sonderdatensätze über Eingaben am Schüttungsterminal oder am Bordcomputer, z.B. zu
besonderen Vorkommnissen bei der Abfuhr
• Auftragsquittierungen
Sonderleerungen usw.)
(Behälteränderungsdienst,
Entsorgung
auf
Abruf,
• Reklamationen
Es ist sicherzustellen, dass bei der Übertragung verloren gegangene Datensätze
wiederhergestellt oder nochmals abgerufen werden können. Dazu müssen die Daten von
mindestens einer Woche im Bordcomputer des Sammelfahrzeugs gespeichert werden und
erneut abgerufen werden können.
Der Neueinsatz von Fahrzeugen mit einer noch nicht im System enthaltenen EDV- Anbindung
oder einer geänderten EDV- Anbindung ist vor Einsatz dem Auftraggeber in verwertbarer Form
mitzuteilen.
4
vom Auftraggeber zum Auftragnehmer:
• die aktuelle „Schwarze Liste“
• Behälterdienstaufträge
• Aufträge für die Entsorgung auf Abruf
• Reklamationen
Eine separate Behälterdatenbank für die o.g. Daten (außerhalb des EDV-Systems des
Auftraggebers) wird aus Gründen des Erfordernisses der Redundanzfreiheit vom
Auftraggeber nicht akzeptiert.
14.
Der Bieter hat dem ZAS spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung einen Zeitplan
vorzulegen, welcher gewährleistet, dass das Abfallbehälteridentifikationssystem voll
einsatzbereit ist sowie die Leistung zum 01.01.2018 gemäß der Leistungsbeschreibung
erbracht werden kann.
15.
Zur Kennzeichnung der Abfallbehälter sind vom AN im Rahmen des Behälterdienstes
witterungsbeständige
(feuchtigkeits-,
UV-Strahlungsund
temperaturbeständige)
Abfallbehälterkennzeichnungen („Etiketten") an gut sichtbarer Stelle außen am Abfallbehälter
anzubringen, auf denen die Abfallbehälter - Nummer als Klartext und als Barcode, die
Aufschrift „Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen", die Behälter- und Abfallart, die
Standortadresse des Abfallbehälters (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) und das
Abfallbehälterfassungsvolumen angegeben sind. Die Herstellung der „Etiketten" obliegt dem
AN. Die Größe der Etiketten beträgt 100 x 70 mm. Die Gestaltung der „Etiketten" hat gemäß
dem beiliegenden Muster unter Anlage 4 der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Der AN
gestaltet die „Etiketten" so, dass diese nicht zerstörungsfrei von den Abfallbehältern zu
entfernen sind. Der AN hat die Identifikationseinrichtungen und die „Etiketten" an den
Abfallbehältern in voll gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Der Erhalt der
Gebrauchsfähigkeit der Identifikationseinrichtungen und der „Etiketten" beinhaltet den
Austausch von defekten Identifikationseinrichtungen und „Etiketten", den Ersatz von
verlorengegangenen Identifikationseinrichtungen und „Etiketten", die Ausrüstung von
neuaufgestellten Abfallbehältern mit Identifikationseinrichtungen und „Etiketten" sowie die
anschließende Weiternutzung oder Entsorgung von Identifikationseinrichtungen und
„Etiketten" bei eingezogenen Abfallbehältern. Zur Nutzung des vom ZAS zur Verfügung
gestellten Moduls zur Behälterdienstausführung hat der AN einen zur Behälterverwaltungssoftware des ZAS kompatiblen Thermodrucker (siehe Ziffer 13.) auf eigene Kosten
zu betreiben.
16.
Die Abfallbehälteridentifikations-Daten („Lesedaten") sind vom AN während der Leerung der
Abfallbehälter zu erzeugen und zu speichern. Es sind vom AN mindestens die folgenden
Lesedaten, spezifisch für jede Leerung eines Abfallbehälters, zu erzeugen: Datum des
Entleerungstages, Uhrzeit der Entleerung, ldentnummer, GPS-Koordinaten des Leerungsortes,
zusätzlich bei Betrieb einer Wägeeinrichtung gemäß Ziffer 20. das Abfallfüllgewicht des
geleerten Abfallbehälters. Die Uhrzeit des Systems muss sich automatisch anpassen. Hierzu ist
eine Funkuhr oder das GPS-Signal zu nutzen. Während der Sammlung erfasste
Zusatzinformationen zu gesammelten Abfallsäcken oder zur Nichtleerung eines Behälters sind
mit GPS-Positionsdatensatz und Erfassungszeit abzuspeichern.
5
17.
Das Abfallbehälteridentifikationssystem ist so zu betreiben, dass es kontinuierlich ab
Inbetriebnahme des Abfallsammelfahrzeuges regelmäßig in gleichen Zeitabständen
Positionsdatensätze erzeugt und diese in die Leerungsprotokolldaten einfügt. Die
Positionsdatensätze müssen mindestens die folgenden Informationen enthalten: Datum der
Positionsaufzeichnung, Uhrzeit der Positionsaufzeichnung, GPS-Koordinaten der Positionsaufzeichnung. Auf Anforderung des ZAS hat der AN das Aufzeichnungsintervall der
Positionsbestimmung, das eine Minute oder eine Vielfaches davon beträgt, zu verändern. Der
ZAS teilt eine gewünschte Änderung des Aufzeichnungsintervalls mindestens 5 Werktage vor
dem gewünschten Umstellungstermin schriftlich mit. Zu Beginn der Leistungserbringung
beträgt das einzustellende Positionsaufzeichnungsintervall 2 Minuten.
18.
Vom
AN
sind
Sammelfahrzeuge
mit
Abfallbehälteridentifikationseinrichtungen
(„Leseeinrichtungen") ausgerüstet bereitzustellen. Auszurüsten sind die vom AN angegebenen
Sammelfahrzeug-Typen in der angegebenen Anzahl zum Beginn des Leistungszeitraumes. Der
AN hat sicherzustellen, dass die Leseeinrichtungen während des gesamten
Leistungszeitraumes voll einsatzbereit zur Verfügung stehen. Der AN garantiert die folgenden
Funktionen der Leseeinrichtungen der Sammelfahrzeuge: Bei Nichtidentifikation eines
Abfallbehälters oder dem Entleerungsversuch von gesperrten Abfallbehältern wird der
Schüttvorgang abgebrochen. Eine automatische Entleerung dieser Abfallbehälter ist vom AN
technisch auszuschließen. Die Identifikation bzw. Nichtidentifikation des Transponders wird
dem Personal des Sammelfahrzeugs während des Schüttvorganges angezeigt. Besondere
Vorkommnisse werden gespeichert (Abfallbehälter oder Identifikationseinrichtung defekt;
Abfallbehälter nicht mit Identifikationseinrichtung ausgerüstet usw.). Mehrfachschüttungen
innerhalb von 15 min, beispielsweise aufgrund von verbliebenen Verunreinigungen im
Abfallbehälter, sind als ein Schüttungsvorgang innerhalb einer Sammeltour zu registrieren.
Abfallsäcke sind ohne zusätzliche Identifizierung durch das Fahrzeugpersonal am Sammelort
gemäß Ziffer 5 zu registrieren und einzusammeln.
19.
Über das ldentsystem sind nur die tatsächlich erfolgten Leerungen zu erfassen.
Mehrfachschüttungen, beispielsweise aufgrund von verbliebenen Verunreinigungen im
Abfallbehälter, sind als ein Schüttungsvorgang innerhalb einer Sammeltour zu registrieren.
Abfallsäcke sind ohne zusätzliche Identifizierung durch das Fahrzeugpersonal am Sammelort zu
registrieren und einzusammeln. Für die Erfassung von Abfallsäcken sind jeweils ein
Positionsdatensatz und die genaue Uhrzeit der Erfassung durch das ldentsystem
aufzuzeichnen. Arbeitstäglich sind Sperrvermerke für gesperrte Abfallbehälter in Form einer
„Schwarzen Liste" auf den Bordrechnern der Sammelfahrzeuge zu aktualisieren.
20.
Ein Teil der Sammelfahrzeuge ist zusätzlich mit einer Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung
auszurüsten, um eine Messung des Behälterschüttgewichtes bei mindestens 5 % der insgesamt
je Behältergröße durchgeführten Schüttungen im Laufe eines Jahres zu ermöglichen. Es sind
hierbei immer sämtliche Behälterleerungen einer Fahrzeugsammeltour mit ihrem Gewicht zu
erfassen. Die mit einer Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung ausgestatteten Fahrzeuge sind
in den Fahrzeugumläufen so einzusetzen, dass die Mindesterfassungsquote von 5 % der
erfolgten Leerungen je Behältergröße bei den Behältergrößen (ggf. 60 l), 80 l, 120 l, 240 l,
1.100 l eingehalten wird.
21.
Der AN hat für die Abfallsammelbehälterwägeeinrichtung mindestens die Genauigkeitsklasse
IIII durch eine Bauartprüfung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt nachzuweisen.
6
Der AN hat für den gesamten Leistungszeitraum die erforderlichen Eichbescheinigungen
unaufgefordert dem ZAS für alle Wägeeinrichtungen an allen ausgerüsteten und im Einsatz
befindlichen Sammelfahrzeugen lückenlos vorzulegen. Der AN garantiert die folgenden
Funktion der Abfallsammelbehälterwägeeinrichtungen der Sammelfahrzeuge: die Bestimmung
des Leergewichts der Abfallsammelbehälter, die Bestimmung des Gewichts der gefüllten
Abfallsammelbehälter und die rechnerische Bestimmung des Gewichts des eingesammelten
Abfalls.
22.
Vom AN sind die Hard- und Software zur Speicherung .der Abfallbehälteridentifikations-Daten
(„Lesedaten") auf den Sammelfahrzeugen („Bordrechner") bereitzustellen. Der AN hat
sicherzustellen, dass die Sammelfahrzeuge ausgerüstet mit der Hard- und Software zur
Speicherung der Lesedaten zum Leistungsbeginn im ZAS voll einsatzbereit zur Verfügung
stehen. Als Speichermedium auf den Sammelfahrzeugen sind Datenträger zu nutzen.
Die Datenträger haben die Lesedaten von der Leseeinrichtung des Sammelfahrzeugs zu
übernehmen und zu speichern.
Die Speicherkapazität der Datenträger muss ausreichen, um mindestens die Entleerungsdaten
von 365 Arbeitstagen zu speichern. Zur Erhöhung der Datensicherheit muss eine
kontinuierliche Stromversorgung (z. B. „Backup-Batterie") vorhanden sein.
Der AN garantiert, dass bei Verlust oder Zerstörung der Datenträger noch mindestens die
letzten 6 Arbeitstage im Bordrechner gespeichert sind und weiterhin abgerufen werden
können. Der AN sichert zu, dass bei Erschütterungen des Sammelfahrzeugs, der Ausfall der
Bordstromversorgung über 24 Stunden oder Bedienungsfehlern Lesedaten nicht verloren
gehen.
23.
Die Lesedaten der Sammeltouren sind über eine entsprechende Telekommunikationseinrichtung (Datenfunk, GPRS o. ä.) auf einem Übergabe-Webserver des ZAS im XMLFormat gemäß der Spezifikation der BDE-Schnittstelle Office-Fahrzeug unter Berücksichtigung
des „Protection Profile Waste Bin ldentification System WBIS-PP based an specifications of
Deutscher Städte- und Gemeindebund" (German Association of Towns and Municipalities) des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik dem ZAS zu übergeben. Im XML-Format
sind hierbei zusätzlich zu den Leerungsdaten gemäß Ziffer 16. und Ziffer 17. folgende Daten zu
übergeben: Amtliches Kennzeichen des Entleerungsfahrzeuges, Identifikationsnummer der
Sammeltour. Zeitgleich sind die unverarbeiteten Rohdatenpakete des verwendeten
ldentsystems an den ZAS zu übergeben. Der AN hat sicherzustellen, dass die Schnittstelle zum
Einlesen der Daten in das Behälterverwaltungsprogramm des ZAS auch untertägig korrekt
angesprochen werden kann und die Kosten der ggfs. erforderlichen Anpassung und Einrichtung
zu tragen. Die vom Fahrzeug zur Zentrale zu übertragenden Daten (Leerungsdaten usw.)
müssen in vom ZAS frei festzulegenden Zeitintervallen (halbstündlich oder ein Vielfaches
davon) übermittelt werden. Eine Übertragung der gesamten Lesedaten zusätzlich am Ende des
Tages wird ausdrücklich untersagt.
24.
Alle Lesedaten eines Abrechnungsjahres („Jahresidentrohdaten") sind dem ZAS in
unveränderter Form auf geeigneten Datenträgern (z. B. „Wechselfestplatte", „CDs") als Kopie
des Protokollspeichers auf den Sammelfahrzeugen mit einem Datenträgerbegleitschein zu
übergeben.
7
Der Datenträgerbegleitschein hat die folgenden Angaben zu enthalten: Datensammelzeitraum,
Amtliches Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges, Absender, Empfänger, Datum, Anzahl der
Datenträger, Liste der Nummern der Datenträger und Unterschrift des Mitarbeiters des AN.
Die Datenträger sind dem ZAS vom AN bis zum 31.01. für das jeweilige Vorjahr zu übergeben.
25.
Der AN hat durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise durch den Abschluss eines Wartungsoder Servicevertrages mit dem Hersteller des Abfallbehälteridentifikationssystems,
sicherzustellen, dass während des gesamten Leistungszeitraumes alle Bestandteile des
Abfallbehälteridentifikationssystems voll einsatzbereit sind.
26.
Der AN hat die Funktionstüchtigkeit der Übergabeschnittstelle gemäß Ziffer 23. Spätestens
4 Wochen vor Leistungsaufnahme durch Systemtests nachzuweisen. Dazu legt der AN ein
Systemtestkonzept zu Art und Umfang der Testläufe bis 2 Monate vor dem Leistungsbeginn
vor.
Der AN benennt dem AG mit dem Systemtestkonzept namentlich eine Person, für die der ZAS
unter Berücksichtigung der Zugriffsrechte ein Nutzerkonto einrichtet, um den Systemtest wie
vorstehend beschrieben durchführen zu können. Ebenso teilt der AN mit, für welches Fahrzeug
(Kennzeichen) der Systemtest erfolgen soll. Spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn
übermittelt der AN dem AG eine vollständige Übersicht der Kennzeichen aller für die
Leistungserbringung vorgesehenen mit Identsystem ausgestatteten Fahrzeuge, damit vom AG
die Voraussetzungen zur vollständigen Datenübergabe ab Leistungsaufnahme geschaffen
werden können.
Sofern während der Vertragslaufzeit vorhandene Fahrzeuge mit Identtechnik durch
Neubeschaffungen ersetzt werden oder auf Grund von Fahrzeugausfall Ersatzfahrzeuge zum
Einsatz kommen, teilt der AN dem AG spätestens am Tage der ersten Sammlung mit dem Neuoder Ersatzfahrzeug die Fahrzeugkennung zur Hinterlegung im Softwaresystem mit.
27.
Der AN erstellt jährlich einen Tourenplan für die Sammlung von Restabfall, Papier und Pappe
sowie Bioabfall auf der Grundlage der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung für das
nachfolgende Kalenderjahr bis einschließlich des Januars des darauf folgenden Kalenderjahres
mit der vom Auftraggeber via Terminal Services zur Verfügung gestellten Planungssoftware BTPL der Fa. ATHOS gemäß Ziffer 9. und 10. bis spätestens zum 31. August.
Darüber hinaus wird hierfür 1 Named User Lizenz für die grafische Planungskomponente G-TPL
vom AG zur Verfügung gestellt. Zusätzlich benötigte Teilnehmerlizenzen können jederzeit
durch den AN kostenpflichtig vom AG erworben werden.
8
Anlage3:
Muster Abfallbehälteretikett
Anlage 4:
Anmeldeformular Container zur Sperrabfallsammlung
(Internetformular und Formular postalischer Versand)
Anlage 5:
Gleichwertigkeitsnachweis zur Erreichung der
Gleichwertigkeit des RAL-Gütezeichens nach
RAL-GZ 951/1
Checkliste zum Gleichwertigkeitsnachweis
Übersicht der erforderlichen Dokumente zur Erreichung der Gleichwertigkeit des RALGütezeichens nach: RAL-GZ 951/1
1.
Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit
Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum
2.
Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025
- mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 und Gültigkeitsdatum
3.
Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach Mark NF, mit Angabe der
Prüfnormen sowie Ausgabedatum
4.
Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ
951/1
5.
Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller
6.
Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit Angabe
der Richtlinien.
7.
Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes
- mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum
8.
Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1
- mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum
9.
Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben
nach RAL-GZ 951/1
10. Prüfbericht der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut
gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als max.12
Monate sein. Der Prüfbericht enthält die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten
MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten
Eigenüberwachung des Herstellers.
11. Die Eigenüberwachung für die im Auftrag spezifizierte Produktion muss gemäß den
Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 durchgeführt und dokumentiert werden. Nach Aufforderung
durch den Auftraggeber müssen diese Prüfdokumentationen dem Auftraggeber vorgelegt
werden.
Die Zusatzanforderungen 10 und 11 sollen sicherstellen, dass die auftragsbezogene, zeitlich
begrenzte Produktionsüberwachung mit der permanenten RAL-GZ Produktionsüberwachung
gleichwertig zu setzen ist.
Teil IV
Besondere Vertragsbedingungen
(Dienstleistungsvertrag)
betreffend
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von
Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im
Entsorgungsgebiet OST (Los 1)
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von
Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen
im
Entsorgungsgebiet WEST (Los 2)
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
Inhaltsverzeichnis
Präambel .............................................................................................................................3
§1
Gegenstand des Vertrages .......................................................................................4
§2
Grundlagen der Vertragserfüllung .............................................................................4
§3
Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers ..................................................5
§4
Betriebsorganisation/Personal ..................................................................................6
§5
Pflichten bei der Sammlung und Beförderung von Abfällen ......................................6
§6
Tourenplan, Sammel- und Öffnungszeiten ................................................................7
§7
Übergabe bzw. Entsorgung der gesammelten Abfälle ..............................................8
§8
Behälterbewirtschaftung und Beschaffung von Abfallsammelbehältern ....................8
§9
Betrieb, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Wertstoffhöfe ................................9
§ 10
Gebühreneinzug .....................................................................................................10
§ 11
Unterauftragnehmer................................................................................................11
§ 12
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, Kooperation und Kontrolle.........11
§ 13
Pflichten des Auftragnehmers bei Leistungsstörungen ...........................................13
§ 14
Haftung und Versicherungsschutz ..........................................................................14
§ 15
Sicherheitsleistung..................................................................................................15
§ 16
Vergütung/Preisanpassung.....................................................................................16
§ 16 a Anpassung der Vergütung für Sammelleistungen sowie Betrieb der
Wertstoffhöfe ..........................................................................................................17
§ 16 b Anpassung der Vergütung der Grundpreise sowie der Preise für
Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen .................20
§ 17
Vertragsdauer .........................................................................................................21
§ 18
Vertragsstrafen .......................................................................................................21
§ 19
Außerordentliche Kündigung ..................................................................................23
Seite 1
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
§ 20
Schlussbestimmungen ............................................................................................24
§ 21
Gerichtsstand .........................................................................................................24
§ 22
Inkrafttreten, Vertragsurkunde ................................................................................24
Seite 2
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
Vertrag über die Dienstleistung
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1)
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie
Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST
(Los 2)
zwischen
dem Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
vertreten durch den Verbandsvorsitzenden
Schlachthofstraße 12
09366 Stollberg
– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –
und
der (Firma)
vertreten durch (Vertreter)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
– beide nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt –
Präambel
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages mit der
Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten. Die Entsorgungsverantwortlichkeit des
Auftraggebers bleibt durch den Abschluss dieses Vertrages gem. § 22 Satz 2 KrWG
unberührt.
Seite 3
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
§1
Gegenstand des Vertrages
(1)
Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber mit den in der Leistungsbeschreibung näher
beschriebenen Leistungen im Entsorgungsgebiet OST (Los 1) und Entsorgungsgebiet WEST
(Los 2) beauftragt. Diese umfasst:
Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten,
Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Weihnachtsbäumen,
Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe,
Durchführung Behälteränderungsdienst und Wäsche der Bioabfallbehälter und
Betrieb von Wertstoffhöfen in Verbindung mit Annahmestellen für Elektro- und
Elektronikaltgeräte und zum Teil Beförderung und Behandlung der erfassten Abfälle.
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Leistungen, welche zur Erfüllung der in der
Leistungsbeschreibung und in diesen Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen
Pflichten notwendig sind, zu erbringen.
(3)
Zur Abgrenzung der Leistung Sammlung und Beförderung von Papier und Pappe hinsichtlich
des kommunalen Anteils und des Anteils an PPK-Verkaufsverpackungen wird auf die
Definition und Festlegungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
§2
Grundlagen der Vertragserfüllung
(1)
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und zur Bestimmung der
gegenseitigen Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers wird der
Vertragsinhalt in der nachstehenden Reihenfolge durch folgende Vertragsgrundlagen
bestimmt:
diese Besonderen Vertragsbedingungen,
die Leistungsbeschreibung,
die weiteren Vergabeunterlagen und Bieterinformationen des Vergabeverfahrens
„Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des
ZAS“,
das vom Auftragnehmer im vorgenannten Vergabeverfahren abgegebene Angebot, nebst
allen Anlagen und den dort eingetragenen Preisen,
die VOL/B in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.2003 (Bundesanzeiger vom
23.09.2003, Beilage Nr. 178 a).
Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der jeweils aktuellen Fassung.
(2)
Grundlagen der Vertragserfüllung sind zudem die Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis,
die Abfallgebührensatzung Erzgebirgskreis und die Benutzungsordnung Wertstoffhöfe im
Erzgebirgskreis in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
jeweils ein Exemplar der gültigen Satzungen sowie der Benutzungsordnung. Änderungen
und Ergänzungen der Satzungen werden dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt.
(3)
Bei der Leistungserbringung sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
diejenigen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)
sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) und der
untergesetzlichen Regelwerke, jeweils in der aktuell gültigen Fassung, einzuhalten.
(4)
Nicht Bestandteil dieses Vertrages werden Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
einschließlich etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen i.S.v. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB
des Auftragnehmers.
§3
Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen in Eigenverantwortung fachkundig und
auf eigenes Risiko zu erbringen. Er verpflichtet sich, für die Dauer der Beauftragung die im
Vergabeverfahren nachgewiesene Sach- und Fachkunde sowie die wirtschaftliche und
technische Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und dem Auftraggeber auf Nachforderung
hierüber aktualisierte Nachweise vorzulegen.
(2)
Der Auftragnehmer hat die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten
Leistungserbringung notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu
schaffen. Er stellt die für die Sammlung, die Übernahme und den Transport nach Maßgabe
der Leistungsbeschreibung erforderlichen Behälter, Fahrzeugtechnik und sonstigen
Einrichtungen und Anlagen bereit und gewährleistet deren einwandfreien und
verkehrssicheren Zustand. Alle Einrichtungen, Anlagen und Fahrzeuge müssen dem in der
Leistungsbeschreibung geforderten Stand und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen
sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall sowie
Papier und Pappe stellt der ZAS.
(4)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen entsprechend den einschlägigen
Vorschriften ordnungsgemäß, ohne vermeidbare Belästigungen der Anwohner und des
Verkehrs, durchzuführen.
(5)
Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber bereitgestellten Gegenstände und
Grundstücke (einschl. Gebäude) ausschließlich zur Erfüllung der ihm im Auftrag des
Auftraggebers obliegenden Leistungen nutzen und pfleglich behandeln.
(6)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen öffentlich
rechtlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eigenverantwortlich einzuholen
und sicherzustellen, dass diese Genehmigungen über die gesamte Vertragslaufzeit
vorliegen. Auf Aufforderung weist er diese dem Auftraggeber nach. Abweichend von Satz 1
und 2 ist der Auftraggeber für die Genehmigungen zum Betrieb der Wertstoffhöfe
verantwortlich.
Seite 5
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
(7)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Leistungsbeschreibung zu dokumentieren.
die
Erfüllung
seiner
Leistungen
gemäß
§4
Betriebsorganisation/Personal
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Leistungserbringung eine ausreichende Anzahl an
Personal einzusetzen. Das Personal muss fachkundig sein, regelmäßig weitergeschult
werden und für eine hinreichende Verständigung der deutschen Sprache mächtig sein.
(2)
Für die Erfüllung der arbeits- und versicherungsrechtlichen, polizeilichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen der Unfallverhütung gegenüber dem
eingesetzten Personal und, soweit erforderlich, dessen Belehrung ist der Auftragnehmer
allein verantwortlich. Er hat die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit und
Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu beachten. Außerdem hält er bei der Ausführung der
Leistungen die für die Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Arbeitskräfte geltenden tariflichen
Bestimmungen ein. Insbesondere wird er ihnen mindestens die Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zahlen, die durch
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte
Tarifverträge i. S. d. Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt werden.
(3)
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal sich gegenüber den
Anschlusspflichtigen sowie den Mitarbeitern des Auftraggebers ordnungsgemäß und im
Einklang mit den jeweils geltenden Satzungen verhält. Sowohl dem Auftragnehmer als auch
seinem Personal ist es insbesondere untersagt, auf eigene Rechnung Vereinbarungen mit
den Anschlusspflichtigen bzw. sonstigen Abfallerzeugern oder -besitzern über die Annahme
von Abfällen zu treffen. Der Auftragnehmer und sein Personal dürfen von den
Anschlusspflichtigen für die Annahme von Abfällen, die nach diesem Vertrag einzusammeln
oder anzunehmen sind, keine Zahlungen oder sonstige Gegenleistungen entgegen nehmen.
Die Pflicht der Vereinnahmung von Gebühren für den Auftraggeber nach Maßgabe der
Leistungsbeschreibung (auf den Wertstoffhöfen) bleibt hiervon unberührt.
§5
Pflichten bei der Sammlung und Beförderung von Abfällen
(1)
Der Auftragnehmer darf Abfälle, die nach den jeweils geltenden Satzungen nicht von der
Abfallentsorgung ausgeschlossen sind, nicht von der Sammlung und Annahme
ausschließen. Eine gemeinsame Sammlung bzw. ein Befördern von Abfällen für den
Auftraggeber und zugleich von Abfällen für andere Kunden des Auftragnehmers ist im
Rahmen derselben Sammeltour bzw. derselben Beförderung nicht zulässig (Ausnahme:
PPK-Verkaufsverpackungen, für die eine Miterfassung im Auftrag von Systembetreibern
erfolgt). Auch die sonstige Annahme von Abfällen anderer Auftraggeber oder Anlieferer – die
nicht nach Maßgabe der Satzungen oder Benutzungsordnung im Sinne von § 2 Abs. 2
Satz 1 zur Nutzung der Wertstoffhöfe berechtigt sind – an den Wertstoffhöfen ist dem
Auftragnehmer nicht gestattet (Ausnahme: Leichtverpackungen und Verkaufsverpackungen
aus Glas im Auftrag von Systembetreibern). Der Auftraggeber behält sich hierzu das Recht
vor, Kontrollen der Sammeltouren und Beförderungsfahrten durchzuführen (siehe auch
§ 12). Gleiches gilt für die Annahme an den Wertstoffhöfen. Die Annahme von anderen
Abfällen – als den in der Leistungsbeschreibung genannten Abfällen – durch den
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
Auftragnehmer ist unzulässig, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer solchen Annahme
ausdrücklich im Voraus zu.
(2)
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Beförderung der Abfälle zu den
Entsorgungsanlagen sowie das Abladen der Abfälle auf diesen unter Beachtung der jeweils
geltenden Benutzungsordnung erfolgt.
(3)
Der Auftragnehmer setzt für Sammel- und Beförderungsleistungen Fahrzeuge (Heck-,
Seiten- und Frontlader) ein, die mindestens die Anforderungen an die Euro-5-Norm
(Abgasnorm) einhalten. Dies gilt nicht für Fahrzeuge wie Pritschenfahrzeuge,
Containerfahrzeuge und andere.
(4)
Bei der Sammlung der Abfälle im Holsystem (Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume,
Papier und Pappe, Sperrabfall, Haushaltsgroßgeräte) sind die Abfälle so aufzunehmen, dass
Verschmutzungen von Straßen, Gehwegen oder anderen öffentlichen bzw. privaten Flächen
vermieden werden. Dennoch entstandene Verschmutzungen sind vom Personal des
Auftragnehmers unverzüglich zu beseitigen.
(5)
Der Auftragnehmer hat sich bei winterlichen Straßenverhältnissen – die eine geregelte
Entsorgung nicht zulassen – umgehend mit den zuständigen Straßenbaulastträgern in
Verbindung zu setzen, um die nähere Vorgehensweise zur Durchführung der Sammlung mit
diesen abzustimmen und eine möglichst umfassende Entsorgung auch unter diesen
Bedingungen zu gewährleisten. Zur Bewältigung der Herausforderungen im Winter hat er
seine Fahrzeuge besonders auszurüsten oder zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen.
(6)
Mit der Aufnahme der gesammelten Abfälle in das jeweilige Sammelfahrzeug bzw. Annahme
der Abfälle auf einem Wertstoffhof werden die Abfälle Eigentum des Auftraggebers.
(7)
Die Fahrzeuge sind nach jeder Sammeltour unverzüglich zur Entsorgungsanlage, zur
Übergabestelle des Auftraggebers oder – soweit im Angebot vorgesehen – zur
Übergabestelle des Auftragnehmers zu befördern und dort unmittelbar auf einer geeichten
Waage zu verwiegen. Der Nachweis der Eichung der Waagen – soweit im
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers bzw. seiner Unterauftragnehmer – ist dem
Auftraggeber zu übergeben.
§6
Tourenplan, Sammel- und Öffnungszeiten
(1)
Die Sammelzeiten für die Sammlung im Holsystem (außer Sperrabfall) ergeben sich aus
dem gemäß Leistungsbeschreibung abzustimmenden Tourenplan für das jeweilige Jahr und
den Vorgaben der jeweils geltenden Satzungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
Sammlung im Holsystem zu den bekanntgegebenen Sammelzeiten des Tourenplans
durchzuführen. Bei Verzögerungen ist der Auftraggeber zu informieren und die Tour
unverzüglich nachzuholen.
Seite 7
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
(2)
Für die Sammlung von Sperrabfall im Holsystem ist die Tourenplanung vom Auftragnehmer
anhand der eingehenden Bestellkarten und der vorgegebenen Abholfristen gemäß den
Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Sammlung dementsprechend
durchzuführen.
(3)
Die Sammlung im Bringsystem an den Wertstoffhöfen richtet sich nach den vom
Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Öffnungszeiten für den jeweiligen
Wertstoffhof. Änderungen der Öffnungszeiten sind aufgrund veränderter Inanspruchnahme
möglich. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bis spätestens zum 01.12. des Vorjahres
solche Änderungen der Öffnungszeiten im nächsten Kalenderjahr schriftlich mit. Darüber
hinaus können kurzfristigere Änderungen der Öffnungszeiten einvernehmlich vereinbart
werden.
(4)
Der Auftraggeber veröffentlicht die Tourenpläne und die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
(im Abfallkalender und im Internet).
§7
Übergabe bzw. Entsorgung der gesammelten Abfälle
(1)
Der Auftragnehmer hat die im Holsystem gesammelten Abfälle zu den in der
Leistungsbeschreibung benannten Übergabestellen unter Beachtung der angegebenen
Öffnungszeiten zur weiteren Entsorgung anzuliefern. Satz 1 gilt bei der Sammlung von
Papier und Pappe nur hinsichtlich des kommunalen Anteils, nicht aber des Anteils der
Systembetreiber. Mögliche Veränderungen in Bezug auf die Übergabestelle Restabfall ab
01.06.2020 gemäß Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
(2)
Die Beförderung und Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfallarten (außer
Leichtverpackungen, Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Sperrabfall) ist
Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Verwertung bzw. Beseitigung hat jeweils
in zugelassenen und ordnungsgemäß betriebenen Anlagen zu erfolgen. Auf Aufforderung
des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jederzeit Auskunft über die Rechtmäßigkeit des
Anlagenbetriebes zu erteilen. Die Beförderung des von auf den Wertstoffhöfen erfassten
Sperrabfalls bzw. von Papier und Pappe ist durch den Aufragnehmer zu den in der
Leistungsbeschreibung benannten Übergabestellen zu gewährleisten.
(3)
Der Auftragnehmer führt ein Notifizierungsverfahren durch, wenn die Abfallbehandlung im
Ausland vorgesehen ist.
§8
Behälterbewirtschaftung und Beschaffung von Abfallsammelbehältern
(1)
Die Abfallbehälter sind im Eigentum des Auftraggebers (Restabfall, Bioabfall, Papier und
Pappe). Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den
Abfallbehältern. Der Auftragnehmer erbringt die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen
umfassenden Leistungen der Bewirtschaftung (Behälteränderungsdienst), insbesondere den
Behältertausch und -ersatz bzw. -reparatur bei Beschädigung und Verlust. Neu
angeschlossene Grundstücke sind mit Abfallbehältern durch den Auftragnehmer
Seite 8
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
auszustatten. Die Leistung umfasst auch die Entsorgung nicht mehr gebrauchsfähiger
Abfallbehälter durch den Auftragnehmer.
(2)
Mit dem Aufstellen neu beschaffter Behälter durch den Auftragnehmer gehen diese in das
Eigentum des Auftraggebers über.
(3)
Durch den Auftragnehmer sind die Abfallcontainer 7 m³ für die Sammlung des Sperrabfalls
zu beschaffen und bereitzustellen.
(4)
Dem Auftragnehmer obliegt zudem die Beschaffung und Bereitstellung der Container und
weiteren zur Erfassung der an den Wertstoffhöfen anzunehmenden Abfallfraktionen
erforderlichen Behältnisse nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, deren Instandhaltung
und ggf. Ersatz bei Verschleiß oder Beschädigung. Diese Container bzw. Behältnisse
verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und gehen nicht in das Eigentum des
Auftraggebers zu Leistungsende über.
§9
Betrieb, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Wertstoffhöfe
(1)
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit die von ihm
hergerichteten Wertstoffhöfe (Grundstücke einschließlich Sozialgebäude bzw. Container für
den Aufenthalt der Mitarbeiter, soweit vorhanden) unentgeltlich zur Verfügung. Der
Auftragnehmer wird nicht Eigentümer der Grundstücke, Gebäude und Bestandteile. Die
Nutzung der Grundstücke zu anderen Zwecken als der in der Leistungsbeschreibung
beschriebenen Leistung ist untersagt.
(2)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Wertstoffhöfe stets im Einklang mit den dafür erteilten
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu betreiben. Die Genehmigungen werden dem
Auftragnehmer vom Auftraggeber in Kopie spätestens zum 01.12.2017 ausgehändigt.
(3)
Der Auftragnehmer hat die Verkehrssicherungspflichten für die Grundstücke der
Wertstoffhöfe wahrzunehmen und diese insbesondere gegen Zutritt und Zufahrt außerhalb
der Öffnungszeiten zu sichern.
(4)
Die vom Auftraggeber übergebenen Gebäude, Grundstücke und Gegenstände,
Gebäudeteile und Einrichtungen zur Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers werden
von diesem stets schonend behandelt und in ordnungsgemäßem, betriebs- und
verkehrssicherem Zustand gehalten. Veränderungen bedürfen der Zustimmung des
Auftraggebers, die der Auftraggeber von der Verpflichtung zum Rückbau oder Zahlung von
Wertersatz abhängig machen kann.
(5)
Soweit der Auftragnehmer Bedarf für darüber hinausgehende Reparatur- und
Ersatzleistungen grundlegender Art feststellt, hat er den dafür bestehenden Bedarf dem
Auftraggeber möglichst frühzeitig anzuzeigen. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer
Seite 9
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
ermächtigen, solche Arbeiten in Auftrag zu geben, wenn der Auftragnehmer hierfür ein
Angebot eingeholt hat, dem der Auftraggeber zustimmt.
(6)
Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die Versorgung des Geländes und der
Räumlichkeiten mit den notwendigen Betriebsmitteln wie Wasser, Strom, Licht und Wärme.
Die Kosten für die Reinigung und weitere Kosten, welche z. B. der Sicherung des Geländes
dienen, sind ebenfalls durch den Auftragnehmer zu tragen.
(7)
Zum Ende der Laufzeit des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, alle
von ihm errichteten Anlagen und Einrichtungen sowie alle weiteren bereitgestellten
Gegenstände vom Grundstück zu entfernen. Die Folgen unsachgemäßer und unpfleglicher
Nutzung sowie andere schuldhaft verursachte Schäden an den Gebäuden und den weiteren
Einrichtungen der Wertstoffhöfe hat der Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen. Der
Wertstoffhof ist bei Vertragsende mindestens in dem Zustand dem Auftraggeber zu
übergeben, in dem er bei Vertragsbeginn übernommen worden war.
(8)
Mit Leistungsbeginn übergibt der Auftraggeber eine Inventarliste über die zur Verfügung
gestellten Grundstücke, Gebäude und sonstigen Einrichtungen der Wertstoffhöfe. Der
Auftragnehmer hat unverzüglich zu prüfen, ob die in der Inventarliste aufgeführten
Gegenstände mit den ihm überlassenen übereinstimmen. Beanstandungen sind bis zu
Leistungsbeginn schriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen, anderenfalls gilt die Inventarliste
als bestätigt und ist Vertragsgrundlage. Die Inventarliste dient zudem nach Vertragsende zur
Überprüfung der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Rückgabe der Wertstoffhöfe
einschließlich zur Verfügung gestellter Gebäude und Anlagen an den Auftraggeber.
§ 10
Gebühreneinzug
(1)
Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Gebührenerhebungen an den Wertstoffhöfen
durch. Er vereinnahmt im Namen des Auftraggebers Gebühren bei der Annahme von
gebührenpflichtigen Abfällen auf den Wertstoffhöfen sowie für den Verkauf von
Restabfallsäcken und Big Bags für Asbest nach Maßgabe der jeweiligen Gebührensatzung
Erzgebirgskreis. Die vereinnahmten Gebühren überweist der Auftragnehmer monatlich an
den Auftraggeber und übergibt dazu die jeweiligen Belege.
(2)
Der Auftragnehmer verwendet gegenüber den Nutzern der Wertstoffhöfe ausschließlich die
vom Auftraggeber vorbereiteten Annahmequittungen/Gebührenbelege. Dem Auftragnehmer
ist untersagt, statt der Gebühren für den Auftraggeber eigene Entgelte für die Annahme der
Abfälle zu verlangen.
(3)
Der Auftragnehmer hat auf den Wertstoffhöfen eine Handkasse zu führen.
Seite 10
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
§ 11
Unterauftragnehmer
(1)
Der Auftragnehmer darf andere Unternehmen mit der Erfüllung der ihm obliegenden
Leistungen nur mit vorheriger, schriftlicher Anzeige beauftragen. Mit dem Antrag sind die
notwendigen Nachweise über die Eignung des Unterauftragnehmers (einschl. des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) vorzulegen. Dem Auftraggeber ist eine
angemessene Zeit (mindestens 4 Wochen) zur Prüfung der Eignung eines
Unterauftragnehmers einzuräumen.
(2)
Das Zustimmungserfordernis des Auftraggebers entfällt bei der Beauftragung von
Unterauftragnehmern, die der Auftragnehmer bereits in seinem Angebot benannt hat und
deren Eignung bereits im Vergabeverfahren durch den Auftraggeber geprüft wurde.
(3)
Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung, wenn der neue, vom Auftragnehmer nach
Zuschlagserteilung vorgeschlagene, nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und unter
Beachtung der Vorgaben des § 97 Abs. 4 Satz 4 GWB ermittelte Unterauftragnehmer für die
von ihm zu erbringenden Leistungen die gleiche Eignung aufweist, wie sie von den Bietern
im Vergabeverfahren nachzuweisen war. Mit den Unterauftragnehmern dürfen keine
ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der
Sicherheitsleistungen – vereinbart werden, als sie zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber gelten.
(4)
Die Unterauftragnehmer haben die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend zu
beachten.
(5)
Soweit der Auftragnehmer Unterauftragnehmer für die Erfüllung der ihm obliegenden
Leistungen einsetzt, hat der Auftragnehmer für das Handeln des Unterauftragnehmers in
gleichem Umfang wie für sein eigenes Handeln zu haften. Der Auftragnehmer hat zur
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung das Handeln des
Unterauftragnehmers zu überwachen. Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere zu
gewährleisten, dass die Pflichten gemäß § 4 bis § 10 dieses Vertrages auch für den
Leistungsteil der durch den Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen erfüllt werden.
Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass durch den Unterauftragnehmer die ihm
übertragenen Leistungen nicht weiter vergeben werden, es sei denn, der Auftraggeber hat
einer Weitervergabe zuvor schriftlich zugestimmt. Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
§ 12
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien,
Kooperation und Kontrolle
(1)
Die Vertragsparteien benennen unverzüglich nach Zuschlagserteilung die für die
Leistungserbringung verantwortlichen Ansprechpartner, die zur Abgabe und Entgegennahme
verbindlicher Erklärungen befugt sind. Dies sind:
Seite 11
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
für den Auftraggeber:
______________________________________
______________________________________
______________________________________
für den Auftragnehmer:
______________________________________
______________________________________
______________________________________
Weitere Personen können im Einzelfall von den Vertragsparteien benannt werden.
(2)
Die Vertragsparteien verpflichten sich, soweit dies die Leistung betrifft, einander gegenseitig
über neue Gesetze, Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft zu
informieren.
(3)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für Statistiken und Abfallbilanzen notwendigen
Auskünfte zu erteilen und alle einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(4)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtskräftige Anordnungen der zuständigen Behörden,
die seine Leistungserbringung betreffen, zu beachten. Der Auftraggeber teilt ihm den Inhalt
solcher Anordnungen unverzüglich mit, falls diese ihm oder dem Landkreis gegenüber
ergangen sind.
(5)
Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber über wesentliche die Leistungserbringung
betreffende organisatorische Maßnahmen rechtzeitig in Kenntnis und stimmt sie
einvernehmlich mit ihm ab. Der Auftraggeber kann das Einvernehmen verweigern, wenn
beabsichtigte Maßnahmen den Interessen an einer geordneten Abfallentsorgung
zuwiderlaufen.
(6)
Der Auftraggeber behält sich vor, die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sowohl bei der
Sammlung von Abfällen im Holsystem als auch bei der Annahme der Abfälle auf den
Wertstoffhöfen sowie die Übergabe an den jeweiligen Übergabestellen bzw.
Entsorgungsanlagen zu überprüfen. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, die
Sammeltouren unangekündigt zu begleiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, zur
Überwachung eigenes Personal oder beauftragte Dritte einzusetzen. Er kann die Vorlage
von für die Leistungserbringung erforderlicher Unterlagen vom Auftragnehmer verlangen.
(7)
Zur Sicherstellung einer geordneten Abfallentsorgung, insbesondere der Sammlung und des
ordnungsgemäßen Betriebes der Wertstoffhöfe, kann der Auftraggeber gegenüber dem
Auftragnehmer – auch mündlich – verbindliche Anordnungen treffen, insbesondere wenn er
Anhaltspunkte dafür hat, dass sich der Auftragnehmer vertragswidrig verhält. Anordnungen
mit fortdauernder Wirkung werden dem Auftragnehmer schriftlich erteilt bzw. es wird deren
schriftliche Fassung nachgereicht.
Seite 12
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
§ 13
Pflichten des Auftragnehmers bei Leistungsstörungen
(1)
Ist die Sammlung im Holsystem aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat
(z. B. Streiks, höhere Gewalt, kurzfristige behördliche Verfügungen usw.), nicht zur
vorgesehenen Sammelzeit möglich, ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer
unverzüglich unter Angabe von Gründen zu informieren. Über den geeigneten Weg der
Mitteilung stimmen sich Auftraggeber und Auftragnehmer nach der Beauftragung ab. Die
Sammlung ist möglichst am Folgetag, spätestens innerhalb einer Woche nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachzuholen. Dies gilt auch, wenn der Hinderungsgrund für die
Sammlung erst nach Ende der Vertragslaufzeit wegfällt. Alternativ kann der Auftragnehmer
mit dem nachfolgenden Auftragnehmer vereinbaren, dass dieser die Nachholung der Abfuhr
vom Auftragnehmer übernimmt und der Auftraggeber diesen entsprechend vergütet.
(2)
In Straßen, die durch behördliche Anordnungen, z. B. durch Bauarbeiten, zeitweilig für den
Verkehr gesperrt sind und in denen eine Sammlung im Holsystem mit Sammelfahrzeugen
nicht möglich ist, erfolgt die Sammlung an der nächsten öffentlichen Straße, die mit dem zum
Einsatz kommenden Sammelfahrzeug erreichbar ist. Zum zeitweiligen Bereitstellungsplatz
für die Abfallbehälter und den Standplatz Sperrabfall stimmen sich der Auftraggeber, der
Auftragnehmer, der Baulastträger sowie das/der verantwortliche Bauunternehmen/-betrieb
rechtzeitig ab.
(3)
Soweit der Auftragnehmer auf Mängel bei der Sammlung oder Beanstandungen bei der
Durchführung
der
Leistung
hingewiesen
wird
(z. B.
auch
durch
Anschlusspflichtige/Abfallerzeuger), hat der Auftragnehmer dem unverzüglich nachzugehen,
etwaige Mängel sofort abzustellen und den Auftraggeber – soweit erforderlich – zu
informieren.
(4)
Beim Ausfall von Sammelfahrzeugen oder sonstigen Betriebsstörungen ist der
Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich für Ersatz zu sorgen und Ersatzfahrzeuge oder
sonstige Technik auf eigene Kosten einzusetzen. Der reibungslose Ablauf der Sammlung
und Abfallentsorgung darf hierdurch nicht gefährdet werden. Nach schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers kann sich der Auftragnehmer in solchen Fällen, zur Erfüllung der ihm aus
dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen, Dritter bedienen. Etwaige Mehrkosten, die dem
Auftragnehmer dadurch entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt. Die generelle
Pflicht zur Information der Anschlusspflichtigen obliegt dem Auftragnehmer.
(5)
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm betriebenen Wertstoffhöfe
personell so besetzt sind, dass die volle Funktionsfähigkeit der Wertstoffhöfe gewährleistet
ist. Bei Ausfall von Mitarbeitern hat der Auftragnehmer unverzüglich für geschulten und
eingewiesenen Ersatz zu sorgen.
(6)
Erfüllt der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig,
nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß, so setzt der Auftraggeber unbeschadet seiner
übrigen gesetzlichen Ansprüche dem Auftragnehmer einmalig schriftlich eine angemessene
Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Ist bei schwerwiegenden
Betriebsstörungen beim Auftragnehmer nicht mehr sichergestellt, dass der Auftragnehmer
seinen Aufgaben zur Vertragserfüllung nachkommen kann und erfüllt der Auftragnehmer
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
auch auf eine Aufforderung mit angemessener Fristsetzung des Auftraggebers seine
Pflichten nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, etwaige unaufschiebbare Maßnahmen selbst
durchzuführen oder zu veranlassen. Einer Nachfristsetzung bedarf es davor nicht, wenn der
Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder öffentliche Interessen
der Aufgabenerfüllung keinen weiteren Aufschub zulassen. Falls die Leistungsstörung vom
Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftraggeber nach Selbsteintritt oder
entsprechender Veranlassung den ihm entstandenen Schaden vom Auftragnehmer ersetzt
verlangen.
(7)
Im Übrigen gelten für den Fall von Leistungsstörungen die Bestimmungen des BGB.
§ 14
Haftung und Versicherungsschutz
(1)
Der Auftragnehmer hat alle zur Durchführung der ihm obliegenden Leistungen erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen in voller Eigenverantwortung zu treffen.
(2)
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten sowie für alle von ihm
und seinen Unterauftragnehmern verursachten Schäden. Dies gilt auch bei
Auswahlverschulden.
(3)
Der
Auftragnehmer
stellt
den
Auftraggeber
von
allen
Kosten
oder
Schadenersatzforderungen, die durch eine nicht pflichtgemäße Erfüllung der Leistungen, mit
denen der Auftragnehmer beauftragt wurde, entstehen, frei. Wird dem Auftraggeber
nachträglich bekannt, dass der Auftragnehmer wettbewerbsbeschränkende Abreden
getroffen hat und macht der Auftraggeber deswegen von seinem Recht zur Kündigung des
Vertrages Gebrauch, ist ihm der Auftragnehmer zum Ersatz aller infolge der vorzeitigen
Vertragsbeendigung und etwaiger Neuausschreibung entstehenden Mehrkosten verpflichtet.
(4)
Der Auftragnehmer sorgt während der Vertragslaufzeit für einen ausreichenden
Versicherungsschutz über eine Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus
diesem Vertrag für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von
mindestens 2,5 Mio. € sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von
mindestens 300.000 € für jeden Einzelfall für das Einzellos. Bei Zuschlag auf beide Lose
muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine
entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt,
wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere
Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine
Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei
Angebot auf beide Lose insgesamt 5.600.000 € für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung hat bei Einsatz von Unterauftragnehmern
auch Ansprüche bei Auswahlverschulden zu decken. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass
seine Haftpflichtversicherung und die seiner Unterauftragnehmer während der gesamten
Dauer der Beauftragung aufrechterhalten bleiben.
Seite 14
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
§ 15
Sicherheitsleistung
(1)
Unverzüglich, jedoch bis spätestens 6 Wochen nach Zuschlagserteilung, hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber gem. § 18 VOL/B Sicherheit für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen in Höhe von 3 % der
für die Grundlaufzeit des Vertrages (vgl. § 17 dieses Vertrages) geltenden
Bruttoauftragssumme zu leisten. Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer
Multiplikation des Bruttoangebotspreises (=Bruttogesamtwertungspreis nach Maßgabe der
Preisblätter), mit der Vertragslaufzeit von sechs Jahren (ohne Verlängerungsoptionen).
Erlöse sind nicht zu berücksichtigen. Die Sicherheitsleistung beträgt mithin für
(Los 1)TTTTT.. / für(Los 2) TTTTT.. .
(2)
Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der
Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens
(GATS) ist, zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers geleistet werden.
(3)
Bei Wahl einer Bürgschaft gibt der Auftraggeber bei Beendigung des Vertrages dem
Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde erst nach Nachweisführung der vollständig
erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zurück. Die
Kosten für die Bürgschaft hat der Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer ist nach
Ablauf jeweils eines Jahres der Vertragslaufzeit und bei Nachweis der in diesem Zeitraum
vollständig erbrachten Leistung berechtigt, die Bürgschaft mit einer Bürgschaft, welche um
die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit nicht mehr anfallende Bruttoauftragssumme
reduziert ist, auf seine Kosten auszutauschen. Der Auftragnehmer hat diese Bürgschaft dem
Auftraggeber vorzulegen und die ordnungsgemäße Berechnung der Höhe der reduzierten
Bürgschaftssumme nachzuweisen. Alternativ kann die Bürgschaft für jedes Jahr der
Leistungserbringung getrennt (Gesamtsicherheitsleistung in 6 Einzelbürgschaften) hinterlegt
werden. Nach Ablauf eines Jahres kann eine Einzelbürgschaft zurückgenommen werden.
Bei optionaler Vertragsverlängerung müssen Bürgschaften für mindestens 2 Leistungsjahre
hinterlegt werden. Bei Wahl der Sicherheitsleistung durch Hinterlegen in Geld gibt der
Auftraggeber nach Ablauf jeweils eines Jahres und bei Nachweis der vollständig erbrachten
Leistung in diesem Zeitraum die für die bereits abgelaufene Vertragslaufzeit zu reduzierende
Summe des hinterlegten Betrages frei. Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße
Berechnung der Reduzierung der Sicherheitsleistung nachzuweisen. Die Kosten für die
Hinterlegung hat der Auftragnehmer zu tragen.
(4)
Sollte der Vertrag über den 31.12.2023 bzw. 31.12.2025 verlängert werden, hat der
Auftragnehmer unverzüglich, jedoch bis spätestens 18 Tage nach Erhalt des
Vertragsverlängerungsschreiben des Auftraggebers, dem Auftraggeber Sicherheit für die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen in
Höhe von 3 % der für die weitere Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme
(ohne Berücksichtigung von Erlösen) zu leisten. Die Bruttoauftragssumme ist aus einer
Multiplikation des Bruttoangebotspreises pro Jahr (nach Maßgabe der Preisblätter) mit der
weiteren Vertragslaufzeit von zwei Jahren zu ermitteln. Darüber hinaus gelten die
Regelungen der Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen.
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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§ 16
Vergütung/Preisanpassung
(1)
Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer jeweils nach Rechnungslegung eine
Vergütung nach Maßgabe der im Angebot gebotenen und ggf. nach dieser Vorschrift
angepassten Preise, wie unter Zuhilfenahme des jeweiligen Preisblattes, als Bestandteil des
Angebotes, ermittelt. Die Preisblätter sind Bestandteil des Vertrages. Bei Rechnungslegung
ist den im Preisblatt gebotenen Netto-Preisen (mit Ausnahme der Erlöse) jeweils die
gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Erlöse und Preise sind in der Rechnung
gesondert auszuweisen.
(2)
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach folgenden Bestandteilen:
1. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem:
dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb
Identsystem (Pos. 1.1 Preisblatt)
dem Leerungspreis pro Leerung der Restabfallbehälter (unterteilt nach Behältergrößen),
der mitgenommenen Restabfallsäcke und den tatsächlich pro Jahr festgestellten
Leerungen/Anzahl mitgenommener Restabfallsäcke (Pos. 1.2.1 – 1.2.4 Preisblatt)
2. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem:
dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb
Identsystem (Pos. 2.1 Preisblatt)
dem Leerungspreis pro Leerung der Bioabfallbehälter und den tatsächlich pro Jahr
festgestellten Leerungen (Pos. 2.2.1 Preisblatt)
dem Preis pro Wäsche für die Behälterwäsche der Bioabfallbehälter und den tatsächlich
pro Jahr gewaschenen Bioabfallbehältern (Pos. 2.2.2 Preisblatt)
dem Preis pro Tonne (Mg) für Sammeln/Befördern und Verwertung der
Weihnachtsbäume und der tatsächlich pro Jahr erfassten und verwerteten Menge
Weihnachtsbäume (in Mg) (Pos. 2.3 Preisblatt)
3. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von kommunalem Papier und Pappe inkl.
Betrieb Identsystem (Los 1: Variante A oder B nach Wahl des Auftragnehmers):
dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von kommunalem Papier und
Pappe inkl. Betrieb Identsystem (Pos. 3.1 Preisblatt)
dem mengenabhängigen Sammelpreis pro Tonne (Mg) für kommunales Papier und
Pappe und der tatsächlich pro Jahr erfassten Menge kommunales Papier und Pappe (in
Mg) (Pos. 3.2 Preisblatt)
4. Vergütung der Leistung Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und
Haushaltsgroßgeräten im Holsystem:
dem Grundpreis pro Jahr für die Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und
Haushaltsgroßgeräten im Holsystem (Pos. 4.1 Preisblatt)
dem Sammelpreis pro Bestellkarte für Sperrabfall im Holsystem und den tatsächlich pro
Jahr abgearbeiteten Bestellkarten (Pos. 4.2 Preisblatt)
dem Sammelpreis pro Abfallcontainer 7 m³ für Sperrabfall und den tatsächlich pro Jahr
abgefahrenen Abfallcontainern 7 m3 (Pos. 4.3 Preisblatt)
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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dem Sammelpreis pro Vorgang der Sammlung von Haushaltsgroßgeräten und den
tatsächlich pro Jahr durchgeführten Vorgängen (Pos. 4.4 Preisblatt)
5. Vergütung der Leistung Behälteränderungsdienst inkl. Gestellung, Abzug und Tausch von
Behältern; Reparatur von Behältern, Neubeschaffung, Lagerbewirtschaftung und
sonstigen Leistungen:
dem Pauschalpreis pro Jahr für den Behälteränderungsdienst entsprechend dem
zutreffenden Behälterkorridor (Festlegung des Behälterkorridors: alle bei den
Anschlusspflichtigen eingesetzten Behälter für Restabfall, Bioabfall und Papier und
Pappe zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres) (Pos. 5.1 – 5.7 Preisblatt)
6. Vergütung der Leistung Rückedienste:
dem Vorgang des Transportes der Abfallbehälter (2-Rad für Restabfall, Bioabfall und
Papier und Pappe) unterteilt nach Entfernungen und den tatsächlich pro Jahr
durchgeführten Vorgängen (Pos. 6.1 – 6.3 Preisblatt)
7. Vergütung der Leistung Betrieb der Wertstoffhöfe:
dem Preis pro Stunde für den Betrieb der Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern
sowie weiterer Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung, ...) und den
tatsächlich im Jahr geöffneten Stunden der Wertstoffhöfe (Pos. 7.1 Preisblatt)
dem mengenabhängigen Preis pro Tonne (Mg) für die Verwertung/Beseitigung von auf
den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen – getrennt nach Abfallarten – und den tatsächlich
pro Jahr verwerteten/beseitigten Mengen (Mg) ((Los 1) Pos. 7.2.1 – 7.2.13 Preisblatt;
(Los 2) Pos. 7.2.1 – 7.2.8 Preisblatt)
(3)
Der Auftragnehmer legt jeweils bis zum 15. des Folgemonats Rechnung für den Vormonat
über die Vergütung nach Absatz 2. Im Einzelnen sind bei Rechnungslegung die Nachweise
beizulegen, die im Vormonat über die erbrachten Leistungen zu führen waren. Die
erforderlichen Nachweise sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
(4)
Die Mengen- und Leerungsdaten müssen sich jeweils auf den Monat, für den Rechnung
gelegt wird, beziehen. Die Grund- und Pauschalpreise werden monatlich zu 1/12 des
Jahrespreises abgerechnet. Auch hierüber legt der Auftragnehmer Rechnung. Die
Jahresschlussrechnung unter Einbezug der Monatsrechnungen und des Abgleichs aller
Mengen und Leerungsdaten einschließlich aller Nachweise hat bis zum 31.01. des
Folgejahres zu erfolgen. Die Vergütung und die Erlösauskehr werden 21 Tage nach Zugang
einer prüffähigen Rechnung fällig.
§ 16 a
Anpassung der Vergütung für Sammelleistungen sowie Betrieb der Wertstoffhöfe
(1)
Eine Anpassung der Vergütung der verschiedenen Sammelleistungen aufgrund von
Kostensteigerungen oder -senkungen findet nach den nachfolgenden Bedingungen statt.
Eine Anpassung der Vergütung nach § 2 Nr. 3 VOL/B bleibt unabhängig davon zulässig.
(2)
Für die Vergütung steht dem Auftragnehmer aufgrund von Kostensteigerungen
oder -senkungen durch Anpassung der jeweiligen Preise auf Grundlage von
Veröffentlichungen zu Kosten- und Preisentwicklungen in den Bereichen „Lohn- und
Seite 17
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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Lohnnebenkosten“, „Dieselkraftstoffe“ und „Lastkraftwagen mit Selbstzündung“ erstmalig
zum 01.01.2021 ein Recht zum Eintritt in Verhandlungen zur Anpassung der Vergütung für
die Leerungspreise für die Restabfallbehälter/-säcke (Pos. 1.2.1 – 1.2.4) Preisblatt
den Leerungspreis für die Bioabfallbehälter, den Preis für die Behälterwäsche der
Bioabfallbehälter und den Preis für Sammeln/Befördern und Verwertung der
Weihnachtsbäume (Pos. 2.2.1 – 2.3 Preisblatt)
den mengenabhängigen Leerungspreis für Papier und Pappe (Pos. 3.2 Preisblatt)
den Preis für Sammeln/Befördern von Sperrabfall über Sperrabfallkarte im Holsystem,
den Preis für Sammeln/Befördern von Sperrabfall über Abfallcontainer 7 m³ und den Preis
für Sammeln/Befördern von Haushaltsgroßgeräten im Holsystem (Pos. 4.2 – 4.4
Preisblatt)
den Preis für den Behälteränderungsdienst (Pos. 5.1 – 5.7 Preisblatt je Korridor)
den Preis für die Rückedienste (Pos. 6.1 – 6.3 Preisblatt)
den Preis für den Betrieb des Wertstoffhöfe, Gestellung von Containern sowie weiterer
Leistungen (Transport Sperrabfall, Gebührenerhebung,T) (Pos. 7.1 Preisblatt)
zu.
(3)
Die Anpassung der Preise kann vom Auftragnehmer und Auftraggeber jeweils bis zum
30. Juni eines Jahres mit Wirkung zum 1. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres –
erstmalig zum 01.01.2021 – schriftlich verlangt werden, wenn sich der jeweilige Preis der
Leistungen um mehr als 5 % des aktuellen Gesamtpreises gegenüber dem jeweils
vereinbarten Preis (Pn zu P0), auf Grundlage der folgenden Wertsicherungsformel, verändert:

L
K
F 
Pn = P0 ⋅ 0,3 + 0,7 * (0,6 ⋅ 1 + 0,2 ⋅ 1 + 0,2 ⋅ 1 )
L0
K0
F0 

mit
Pn
Preis zur Ermittlung der Kostensteigerung und als Grundlage
Preisverhandlung/Anpassung (Berechnung bis zur dritten Dezimalstelle)
für
die
P0
Preis zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns (01.01.2018) bzw. Preis der jeweils letzten
Anpassung
L1
Tarifvergütung für Arbeitnehmer (eingestellt ab dem 01.02.2011) der
„Vergütungsgruppe 5 – Ost“ (Eckvergütungsgruppe) des Durchschnitts der Stufen
1 bis 5 des Bundes-Entgelttarifvertrages (BETV) zwischen dem BDE und der ver.di,
inklusive anteiligen Einmalzahlungen, anteiligen Jahressonderzahlungen u. a. zum
01. Juni des Jahres, in dem die Anpassung begehrt wird
L0
Tarifvergütung für Arbeitnehmer (eingestellt ab dem 01.02.2011) der
„Vergütungsgruppe 5 – Ost“ (Eckvergütungsgruppe) des Durchschnitts der Stufen
1 bis 5 des Bundes-Entgelttarifvertrages (BETV) zwischen dem BDE und der ver.di,
inklusive anteiligen Einmalzahlungen, anteiligen Jahressonderzahlungen u. a.
festgelegten Leistungen zum 01. Januar 2018 bzw. zum 01. Januar des Jahres des
letzten Anpassungsverlangens
Seite 18
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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K1
Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselkraftstoff bei Abgabe an
Großverbraucher (GP-Nr. 19 20 26 005 2, Lfd. Nr. 175 der Fachserie 17 Reihe 2);
Durchschnitt der Indizes ab 01. Juni des Vorjahres bis 31. Mai des Jahres, in dem die
Anpassung begehrt wird
K0
Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselkraftstoff bei Abgabe an
Großverbraucher (GP-Nr. 19 20 26 005 2, Lfd. Nr. 191 der Fachserie 17 Reihe 2);
Durchschnitt der Indizes vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 bzw. vom 01.
Januar des Vorjahres bis zum 31. Dezember des Jahres der letzten Anpassung
F1
Index des Statistischen Bundesamtes für Lastkraftwagen mit Selbstzündung (GP-Nr.
29 10 41, Lfd. Nr. 570 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes ab 01. Juni
des Vorjahres bis 31. Mai des Jahres, in dem die Anpassung begehrt wird
F0
Index des Statistischen Bundesamtes für Lastkraftwagen mit Selbstzündung (GP-Nr.
29 10 41, Lfd. Nr. 570 der Fachserie 17 Reihe 2); Durchschnitt der Indizes vom 01.
Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 bzw. vom 01. Januar des Vorjahres bis zum 31.
Dezember des Jahres der letzten Anpassung
(4)
Hat nach der Formel keine Steigerung um mindestens 5 % stattgefunden, ist eine
Preisanpassung nicht möglich. Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn nachvollziehbar
belegt wird, dass sich auch die tatsächlichen Kosten des Auftragnehmers um mindestens
5 % erhöht haben. Die Preisanpassung erfolgt maximal in der Höhe, wie sich der neue Preis
anhand der Indizes gemäß Wertsicherungsformel berechnet. Die Preisanpassung ist durch
denjenigen Vertragspartner zu belegen, der die Preisanpassung verlangt hat, und
nachvollziehbar zu begründen. Zur Anpassung weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber
durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnbescheinigungen zum Zeitpunkt des
Leistungsbeginns und zum Zeitpunkt des Preisanpassungsverlangens des bei der
Leistungserbringung eingesetzten Personals nach, dass tatsächlich gegenüber dem
Vergleichszeitpunkt erhöhte Löhne gezahlt werden. Errechnet sich anhand der tatsächlich
nachgewiesen Kostenänderungen beim Auftragnehmer ein Preis, welcher unterhalb des
über die unter Absatz 3 aufgeführten Indizes berechneten Preises liegt, wird die
Preisanpassung nur in Höhe der nachgewiesenen Kostenänderungen gewährt.
(5)
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens seine
Urkalkulation für (Los 1) / (Los 2) zur Aufbewahrung übergeben. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit die Urkalkulation nur im Streitfall und zur
Prüfung von Vertragsanpassungsverlangen zu öffnen. Im Übrigen wird der Auftraggeber die
Urkalkulation streng vertraulich behandeln und nach Vertragsende vernichten.
(6)
Zur Prüfung der Steigerung der tatsächlichen Kosten sind in der Urkalkulation detaillierte
Angaben zu diesen Kostengruppen und deren Einrechnung in die Vergütungsbestandteile
erforderlich. Lassen sich der Urkalkulation entgegen den Anforderungen aus den
Vergabeunterlagen keine ausreichend aussagekräftigen Daten entnehmen, ist eine
Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nicht möglich. Für die Vergleichsrechnung
ist in der Urkalkulation der ursprüngliche Preis in die Preisbestandteile aufzuschlüsseln.
(7)
Von ihrem Aufbau her hat die Urkalkulation den Anforderungen des öffentlichen Preisrechts,
insbesondere § 8 der VO PR 30/53 (= Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise öffentlichen
Aufträgen vom 21. November 1953, BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 70 G v.
Seite 19
Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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8.12.2010 BGBl. I S. 1864, i.V.m. LSP (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten als Anhang zur VO PR 30/53), zu entsprechen. Die Kostenermittlung des
Auftragnehmers muss demnach mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei
nachvollziehbar sein. Dafür müssen sich in der Urkalkulation mindestens Angaben zum
Umfang des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals (Anzahl der für die jeweiligen
Teilleistungen benötigten Mitarbeiter und leitenden Angestellten) und der entsprechenden
Ausstattung (Betriebsstätte, Fahrzeuge), jeweils unter Zuordnung zu den Teilleistungen und
unter Ausweisung der hierfür angesetzten Kosten einschließlich Löhnen sowie Angaben zu
den sonstigen Kosten (z. B. Kraftstoffkosten) je Position, entnehmen lassen. Zudem sind
Entsorgungsleistungen (z. B. von Dritten) gesondert auszuweisen.
(8)
Bei der Preisanpassung bildet die prozentuale Veränderung nach der o. g. Formel die
äußerste Grenze für die Erhöhung der Entsorgungspreise. Der erstmalige
Verhandlungsbedarf zur Anpassung der Vergütung ab 01.01.2021 ist vom Auftragnehmer
spätestens bis zum 30.06.2020 anzumelden. Er muss Angaben zur erstrebten Höhe der
Vergütung machen und die für die Nachprüfung der Anpassung erforderlichen
nachvollziehbaren Unterlagen und Begründungen enthalten. Daran anschließend finden,
falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Verhandlungen über die Anpassung
des Preises statt. Nach erfolgter Einigung wird die Vergütung entsprechend angepasst.
(9)
Die angepasste Vergütung gilt mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren. Grundlage
für ein weiteres Anpassungsverlangen sind die jeweiligen Werte des Jahres der letzten
Preisanpassung (diese werden bei Neuberechnung mit 100 % angesetzt). Die Kosten
müssen sich nach der Berechnungsformel im Vergleich zur letzten Anpassung mindestens
um 5 % erhöht haben. Es sind jeweils wiederum die tatsächlichen Kostensteigerungen des
Auftragnehmers nachzuweisen. Das Anpassungsverlangen für das Folgejahr ist der anderen
Vertragspartei jeweils spätestens bis zum 30. Juni des Jahres – dort eingehend – zuzuleiten.
§ 16 b
Anpassung der Vergütung der Grundpreise sowie der Preise für
Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen
(1)
Keiner Anpassung aufgrund von Preisänderungen unterliegen für den Zeitraum vom
01.01.2018 bis 31.12.2023 folgende Leistungen:
der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Restabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos.
1.1 Preisblatt)
der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Bioabfall inkl. Betrieb Identsystem (Pos.
2.1 Preisblatt)
der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Papier und Pappe inkl. Betrieb
Identsystem (Pos. 3.1 Preisblatt)
der Grundpreis für Sammlung/Beförderung von Sperrabfall und Haushaltsgroßgeräten im
Holsystem (Pos. 4.1 Preisblatt)
die mengenabhängigen Preise pro Tonne (Mg) für die Verwertung/Beseitigung von auf
den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen ((Los 1) Pos. 7.2.1 – 7.2.13 Preisblatt; (Los 2) Pos.
7.2.1 – 7.2.8 Preisblatt)
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
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Die Grundpreise und mengenabhängigen Preise pro Tonne (Mg) für die
Verwertung/Beseitigung von auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfällen können nach
Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst werden. Die Vertragsparteien können
frühestens für die mengenabhängigen Preise ab dem 01.01.2024 einen Eintritt in
Verhandlungen über deren Anpassung verlangen.
(2)
Für eine Anpassung der Grundpreise durch den Auftragnehmer muss anhand der
Urkalkulation dargestellt werden, dass sich die Kosten für die Grundpreise im Vergleich zu
den Kosten des Angebots um mehr als 5 % erhöht haben. Für eine Anpassung der
mengenabhängigen Preise durch den Auftragnehmer muss anhand der Urkalkulation
dargestellt werden, dass sich die Kosten für die Behandlung der Abfälle im Vergleich zu den
Kosten des Angebotes um mehr als 20 % erhöht – bzw. bei Erlösen um 20 % reduziert –
haben. In diesem Fall findet unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung eine
Anpassung der mengenabhängigen Preise nach billigem Ermessen statt.
(3)
Verhandlungsbegehren sind durch die Vertragsparteien bis zum 31.05.2022 anzukündigen.
Es müssen Angaben zur erstrebten Höhe der Anpassung gemacht werden, die eingereichten
Unterlagen müssen nachprüfbar sein. Daran anschließend finden Verhandlungen über die
Anpassung statt, falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Nach Einigung wird
der jeweilige mengenabhängige Preis für die Verwertung/Beseitigung von auf den
Wertstoffhöfen erfassten Abfällen angepasst. Die Anpassung erfolgt einmalig und gilt dann
auch für den Fall, dass durch den Auftraggeber die Verlängerungsoption in vollem Umfang
(2*2 Jahre) gezogen wird.
§ 17
Vertragsdauer
(1)
Der Vertrag wird für eine Grundlaufzeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2023 geschlossen.
Die vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zur Vorbereitung der Leistung (z. B.
Erstellung und Übergabe Tourenplan, Nachweis Funktionsfähigkeit Identsystem) beginnen
bereits vor dem 01.01.2018.
(2)
Der Vertrag verlängert sich jeweils maximal zweimal um jeweils 2 Jahre, soweit der
Auftraggeber dies mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der Vertragslaufzeit bis zum
31.12.2022 (für eine Verlängerung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025) bzw. bis zum
31.12.2024 (für eine Verlängerung vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027) schriftlich anzeigt
(einseitige Verlängerungsoption).
§ 18
Vertragsstrafen
(1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden durch den Auftraggeber geltend gemachten
schuldhaften Verstoß gegen die nachfolgenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe an den
Auftraggeber zu zahlen. Er verpflichtet sich zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen von
diesem eingesetzten Unterauftragnehmer begangen wird, es sei denn, dass er den Verstoß
weder kannte noch kennen musste. Eine Vertragsstrafe entsteht nach Satz 1 für jeden
schuldhaften Verstoß gegen die folgenden Pflichten:
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
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a) Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährleistung derjenigen Arbeitslöhne und
Arbeitsbedingungen, die durch Tarifverträge, an die das Unternehmen aufgrund des
Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist, vorgeschrieben sind (1.000,00 € pro
Mitarbeiter und Monat, in dem kein entsprechender Lohn gezahlt wird).
b) Verstoß gegen die Vertragspflichten gemäß
Unterauftragnehmereinsatz (2.000,00 € pro Verstoß).
Leistungsbeschreibung
beim
c) Verstoß gegen die Pflicht zur Annahme ausschließlich der vom Auftraggeber
vorgegebenen Abfälle an den Wertstoffhöfen (500,00 € pro Verstoß).
d) Verstoß gegen die Pflicht, keine anderen Abfälle gemeinsam mit den Abfällen für den
Auftraggeber zu sammeln bzw. zu befördern (Ausnahme systempflichtige PPKVerkaufsverpackungen) (1.000,00 € pro Verstoß).
e) Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Gebührenerhebung an den
Wertstoffhöfen (500,00 € pro Verstoß).
f) Verstoß gegen die Pflicht zur Nachholung unterbliebener Sammlungen
(100,00 € pro Verstoß).
g) Verstoß gegen die Pflicht zur Behälteraufstellung bzw. zum Behältertausch innerhalb der
vorgeschriebenen 14 Werktage (50,00 € pro Verstoß).
h) Verstoß gegen die Pflicht der Vorlage des Tourenplans für Restabfall, Bioabfall sowie
Papier und Pappe bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres (250,00 € pro Verspätungstag).
i) Verstoß gegen die Pflicht zur Leistungsausführung innerhalb der vom Auftraggeber gemäß
§ 13 Abs. 6 Satz 1 gesetzten Fristen (für jeden Werktag der Nichterfüllung, nicht
rechtzeitigen, nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus diesem Vertrag) Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der
durchschnittlichen rechnerischen Vergütung der betroffenen Positionen der Preisblätter im
Angebotsschreiben pro Tag in den letzten 3 Kalendermonaten. Die Vertragsstrafen dürfen
kumuliert pro Jahr einen Betrag von 5 % der gesamten jährlichen Vergütung nicht
überschreiten. Die Vergütung wird aus den durch den Auftragnehmer berechneten und
angebotenen Kosten für die abfallwirtschaftliche Leistung ohne eventuelle Rückvergütungen
entsprechend der Urkalkulation des Auftragnehmers berechnet. Für den Fall des
Fälligwerdens der Vertragsstrafe ist der Auftraggeber berechtigt, die Urkalkulation zur
Berechnung zu öffnen.)
j) Verstoß gegen die in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung (Technisch-organisatorische
Beschreibung zur Bereitstellung und dem Betrieb eines Abfallbehälteridentifikationssystems)
genannten Pflichten des Auftragnehmers (250,00 € pro Verstoß)
(2)
Hat sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt,
hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 %
derjenigen Bruttoauftragssumme, die er bis zu dem Zeitpunkt des Nachweises dieser
Beteiligung bereits an den Auftragnehmer als Entgelt gezahlt hat. Hiervon unberührt bleibt
das Recht auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch die Beteiligung an der unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung dem Auftraggeber entstanden ist. Weiterhin bleibt das Recht zur
außerordentlichen Kündigung unberührt.
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
(3)
Vertragsstrafen nach Abs. 1 bis 2 dürfen innerhalb eines Jahres insgesamt 5 % der BruttoAuftragssumme des betreffenden Jahres nicht überschreiten. Die Vertragsstrafe ist auf
etwaig entstandene Schadensersatzansprüche anzurechnen. Für die Vertragsstrafe gelten
im Übrigen die Regelungen der §§ 339 bis 341 BGB.
(4)
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe hat schriftlich und unter Angabe der sie
auslösenden Gründe zu erfolgen. In dem Schreiben ist die Höhe der Vertragsstrafe zu
begründen und zu berechnen. Sie kann bis zu sechs Monate nach Kenntnis von den die
Vertragsstrafe begründenden Umständen auch dann verlangt werden, wenn der
Auftraggeber sie sich bei der Entgegennahme der Leistung nicht vorbehalten hat.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben von der
Geltendmachung der Vertragsstrafe – unter gleichzeitiger Anrechnung derselben –
unberührt.
(5)
Sollte eine Vertragsstrafe nach Abs. 1 bis 4 im Einzelfall unverhältnismäßig sein, kann der
Auftragnehmer in entsprechender Anwendung von § 343 BGB die Herabsetzung verlangen.
§ 19
Außerordentliche Kündigung
(1)
Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden durch
a) den Auftraggeber,
1. wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen trotz zweimaliger Abmahnungen des
Auftraggebers bezogen auf ein und dasselbe Ereignis nicht nachkommt. Die Abmahnungen
haben schriftlich zu erfolgen; zwischen ihnen muss mindestens ein Zeitraum von 2 Wochen
liegen;
2. wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung vom Auftragnehmer
beantragt oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;
3. wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
beteiligt hat;
4. wenn dem Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen das Zertifikat als
Entsorgungsfachbetrieb oder andere behördliche Bestätigungen oder Genehmigungen, die
seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder seine Zuverlässigkeit belegen und die vom
Auftraggeber im Vergabeverfahren als Nachweis derselben gefordert wurden, entzogen
werden.
b) durch den Auftragnehmer,
wenn der Auftraggeber mit einer ihm obliegenden unstrittigen Zahlungsverpflichtung trotz
zweifacher Mahnung länger als einen Monat in Verzug ist (Abs. 1 Ziff. 1. gilt entsprechend);
c) beide Vertragsparteien
1. bei Vorliegen höherer Gewalt, deren Einwirkung sich so gestaltet, dass nach billigem
Ermessen einem der beiden Vertragspartner die Aufrechterhaltung des Vertrages auf Dauer
nicht zugemutet werden kann oder
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Teil IV – Besondere Vertragsbedingungen
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im
Auftrag des ZAS –Los 1 und Los 2
2. aus einem sonstigen wichtigen Grund.
(2)
Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erfolgen.
§ 20
Schlussbestimmungen
(1)
Die Gültigkeit dieses Vertrages wird durch eine etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
(2)
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche zu
ersetzen, die den ursprünglich gewollten Erfolg herbeiführen. Im Fall von Lücken gilt
diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, hätten sie
diese Angelegenheit im Vorhinein bedacht. In Zweifelsfällen ist für die Auslegung des
Vertrages der in den gesamten Vergabeunterlagen zum Ausdruck kommende Wille des
Auftraggebers als ausschlaggebend.
(3)
Die Vertragsparteien verpflichten sich, stets vertrauensvoll und im Sinne einer bestmöglichen
Vertragserfüllung zusammen zu arbeiten.
(4)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(5)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind auch nicht zulässig.
§ 21
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stollberg.
§ 22
Inkrafttreten, Vertragsurkunde
(1)
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
(2)
Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers eine gesonderte Vertragsurkunde
unterzeichnen.
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Kennzettel für Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen!
Angebot der ausschreibenden Stelle unverzüglich weiterleiten!
Ausschreibende Stelle:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Schlachthofstr. 12, 09366 Stollberg
Absender (Bieter):
………………………………………………………………………………………………………………
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Angebot für:
Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Erzgebirgskreis
im Auftrag des ZAS
Los 1 – Entsorgungsgebiet Ost
Los 2 – Entsorgungsgebiet West
Maßnahmennummer:
Einreichungstermin:


GSL/01/2017
02.02.2017, 12:00 Uhr
Vom Auftraggeber auszufüllen!
Eingang des Angebotes am
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Laufende Nummer des Angebotes ……………………..
……………… Uhr