Wichtige Informationen für Luxemburg-Grenzgänger Rindertanzstr. 7a, 54290 Trier ▪ Tel: 0651-46 28 70 0 ▪ Fax: 0651-46 28 70 20 Steuerabschreibungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Luxemburg „Grenzgänger, also nichtansässige Steuerpflichtige, die im Großherzogtum mit mindestens 90% ihres gesamten in- und ausländischen Tätigkeitseinkommens zu besteuern sind, können wählen, ob sie den Abzug verschiedener Ausgaben, die im Grunde den ansässigen Steuerpflichtigen vorbehalten sind, geltend machen. Bei Ehegatten, die nicht getrennt leben, genügt es, wenn einer von Ihnen diese Bedingung erfüllt.“ Wer als Grenzgänger in seiner Luxemburger Steuererklärung oder Lohnsteuerausgleich die Gleichstellung mit Luxemburger Bürgern beantragt, kann umfangreiche Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, wenn diese die Pauschalabzüge (ArbeitnehmerWerbungskosten = 540,-€ / Jahr, Fahrtkosten, abhängig von der Entfernung Wohnsitz/Arbeitsstätte, max. 2.574 €/Jahr (99€ pauschal*26 max. Kilometeranzahl) und Sonderausgaben 480,-€ / Jahr) überschreiten. Reform ab 01.01.2017 geplant! Einige Beispiele: Zusatzpension Altersversorgung nach Art. 111 bis L.I.R. Die förderfähigen Höchstbeiträge sind altersmäßig gestaffelt. Je Steuerzahler und Jahr: Unter 40 Jahren 1.500,-€ Von 40 bis 44 Jahre 1.750,-€ Von 45 bis 49 Jahre 2.100,-€ Von 50 bis 54 Jahre 2.600,-€ Ab 55 Jahren 3.200,-€ Personenbezogene Versicherungen je Person und Jahr: Schuldzinsen wegen Anschaffung von KFZ, Mobiliar o.ä. je Person und Jahr: Beiträge an Bausparkassen, die in Europa zugelassen sind je Person und Jahr: 672,-€ 336,-€ 672,-€ Abzüge und Beiträge infolge des Pflichtbeitritts an ein luxemburgisches oder ausländisches Sozialversicherungssystem Persönliche Beiträge (Entgeltumwandlungen) an ein Zusatzpensionsregime bis zu einem Höchstbeitrag von 1.200,-€ Für Erstwohnsitze kann der Nutzungswert um den Höchstbeitrag der abzugsfähigen Schuldzinsen gekürzt werden. je Person und Jahr Benutzung der Wohnung… im 1. Jahr + folgende 5 Jahre 1.500 € in den 5 darauffolgenden Jahren 1.125 € für die Restlaufzeit 750 € Wichtige Informationen für Luxemburg-Grenzgänger Rindertanzstr. 7a, 54290 Trier ▪ Tel: 0651-46 28 70 0 ▪ Fax: 0651-46 28 70 20 Spitzensteuersätze Luxembourg (salaire) (Auszug aus Barèmes de L‘impôt) Nützliche Kontaktdaten: Steuerklasse 1 (ledig) Steuerklasse 2 (verheiratet) Steuerpflichtiges Spitzensteuersatz Steuerpflichtiges Spitzensteuersatz Jahreseinkommen in % Jahreseinkommen in % Anforderung einer Steuerkarte: Familienkasse: Bureau RTS Non-Résidents 1A, Bd. Prince Henri 5, rue de Hollerich L-1724 Luxembourg bis 12.250,00 0 bis 23.550,00 0 ab 12.300,00 8 ab 23.600,00 8 ab 19.950,00 16 ab 31.200,00 12 ab 25.650,00 22 ab 38.850,00 16 Steuerformulare / Online-Steuererklärung ab 29.500,00 26 ab 46.450,00 20 www.impotsdirects.public.lu ab 35.200,00 32 ab 57.900,00 26 ab 39.000,00 36 ab 69.350,00 32 ab 42.850,00 39 ab 84.650,00 39 L-2982 Luxembourg Wichtige Internetadressen: www.cnpf.lu Beispiel: Ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuerndem Einkommen von 45.000 €, Steuerklasse 1, kann eine zusätzliche Steuererstattung in Höhe von 585 € bei einem Aufwand von 1.500 € für eine Zusatzpension nach Art. 111 bis L.I.R bekommen. Stand: Oktober 2016 www.secu.lu www.cnap.lu Ihr kompetenter Partner: Traut Versicherungsmakler GmbH Rindertanzstr. 7a 54290 Trier Tel: 0651-46 28 70 0 Fax: 0651-46 28 70 20 [email protected] Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Firma Traut Versicherungsmakler GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. ©opyright by Traut Versicherungsmakler GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Traut Versicherungsmakler GmbH.
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