Info

Installation Lohn 2017 und Elster 2017 und Information zu wichtigen Änderungen
Vor der Installation
Update oder die Vollversion installieren ?
- Falls noch keine Lohnversion auf dem Rechner installiert ist, dann und nur dann, muss die Vollversion installiert werden.
- Ist schon eine ältere Version auf dem Rechner, dann muss das Update installiert werden.
Soll ein Rechnerwechsel erfolgen und die Daten vom alten Rechner auf den neuen übernommen werden, dann installieren Sie
zuerst das Update 2017 auf dem alten Rechner. Danach können die Daten vom alten auf den neuen Rechner übertragen
werden. Dazu bitte das Merkblatt zum Rechnerwechsel beachten :
http://www.hagenlocher.com/pdf/Merkblatt_Rechnerwechsel2017.pdf (per Doppelklick anklicken,damit das Merkblatt öffnet)
Bevor das Update 2017installiert wird, ist folgendes zu beachten
Abrechnungen 2016 und Jahresabschluss 2016
Die Abrechnungen 2016 können mit der alten oder auch der neuen Version 2017erstellt werden. Versenden Sie per Elster die
Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen, das geht mit Version 2016 oder auch mit der Version 2017.
D.h., Sie können die Version 2017 jederzeit installieren.
Wichtig,
wird Lohn 2017 installiert, dann muss auch Elster 2017 installiert werden, falls Sie die Elster Module verwenden.
Merkblatt zum erstellen der Lohnsteuerbescheinigungen:
http://www.hagenlocher.com/pdf/Merkblatt_Lohnsteuerbescheinigung.pdf (per Doppelklick anklicken,damit das Merkblatt öffnet)
Ausdrucke:
Drucken Sie die Lohnkonten 2016, ggf. FiBu-Auswertungen und Lohnjournale etc. aus. Diese Ausdrucke können aber auch
später mit der neuen Version 2017 erfolgen. Alternativ können Sie alle Ausdrucke auch als PDF Datei exportieren. Erstellen Sie
die SV-Jahresmeldungen und versenden Sie diese mit sv.net.
Tipp : Die Ausdrucke können auch in der Druckvorschau links oben in die verschiedenen Formate (PDF, Excel, Word usw)
exportiert und somit auch weiterverarbeitet, oder per E-Mail versendet werden.
Datensicherung
Vor dem Installieren des Updates 2017 muss eine Datensicherung erfolgen. Gehen Sie im Lohnprogramm oben auf
Tools/Datensicherung.
Wichtig:
Kopieren Sie Ihre Datensicherung zusätzlich auf einen USB Stick, dann haben Sie den Abschluss sicher extern gespeichert.
Dann können Sie z.B. auch bei einem Rechnerschaden jederzeit Ihre Sicherung wieder einspielen.
Die Installation der Version 2017
Installation des Update 2017
Sind die obigen Hinweise beachtet worden, kann installiert werden. War auf dem Rechner das Programm noch nicht installiert,
dann müssen Sie natürlich nichts beachten und können gleich die Vollversion statt dem Update installieren.
Download:
Falls Sie die Datei vom Internet geladen haben, dann starten Sie diese runtergeladene Datei und die Installation beginnt.
Je nach Windows Einstellungen ist folgendes zu beachten :
Beim Download erscheint die Frage Ausführen oder Speichern. Wählen Sie Speichern.
Nach dem Download klicken Sie auf Ausführen.
Je nach Windows Version und Einstellung meldet Windows :
Der Computer wird durch Windows geschützt. Klicken Sie auf Weitere Informationen.
Dann können Sie Trotzdem ausführen anklicken und installieren.
Alternativ können Sie auch im Ordner, in dem die runtergeladene Datei gespeichert wurde, die Anwendung update2017.exe
starten.
CD oder USB Stick :
Legen Sie zur Installation die CD/USB Stick ein. Die Installation sollte automatisch starten, falls nicht, dann gehen Sie auf
Arbeitsplatz und dort auf das CD / USB Laufwerk. Klicken Sie die Datei install.exe an. Wählen Sie danach das entsprechende
Programm aus.
Bei einem Update installieren Sie in das gleiche Verzeichnis wie schon die bisherige Version. In der Regel wird das richtige
Verzeichnis angezeigt und die Installation kann fortgesetzt werden.
Nach der Installation
Nach der Installation des Updates 2017 ist folgendes zu prüfen:
O Im Lohn oben, oder unter Hilfe/Info muss die Version 2017 angezeigt werden. Nur dann ist die neue Version installiert.
O Aktuelle Beitragssätze (Umlagesätze und den Zusatzbeitragssatz) einlesen.
Das können Sie auf der Startseite machen. Damit wird für die im Kassenstamm hinterlegten Krankenkassen automatisch der
aktuelle Zusatzbeitrag und die Umlagesätze unter einer neuen Gültigkeit eingelesen.
Handlungsbedarf bei einer freiwilligen Krankenversicherung :
Bei einer freiwilligen KV, muss im Personalstamm unter Lohnarten der Arbeitnehmeranteil beim Zusatzbeitrag ggf. geändert
werden ! In der Regel ändern Sie sich die Zusatzbeitragssätze 2017.
O Im Krankenkassenstamm, bei der entsprechenden Gültigkeit (z.B. jetzt 1.1.2017) sollte nach dem Einlesen der individuelle
Zusatzbeitrag geprüft werden ! Sie können den aktuellen Zusatzbeitrag auch von Hand eintragen. Aber durch das
automatische Einlesen geht dieser Vorgang schneller.
O Prüfen Sie auch unter Mandant, dort unter der Rubrik Berufsgenossenschaft ob die Gefahrentarifstellen noch stimmen. In
der Regel hat die VGB diese umgestellt...
O Ganz rechts, unter Weitere Daten / Rechengrößen muss nach dem Update automatisch, unten in der Tabelle, ein
neuer Datensatz mit dem Datum 01.01.2017 eingetragen worden sein. Das sollte kurz geprüft werden.
O Danach, im Firmenstamm, unter Umlagesätze zuordnen, die Zuordnung zu prüfen. Klicken Sie dazu die Tabelle links an und
prüfen Sie ob die Zuordnung Ihrer gewünschten Umlagesätze stimmt.
Zum Januar kann man diese Beitragsalternativen in der Regel neu wählen.
Soll alles beim alten bleiben, muss hier nichts geändert werden.
O Im Personalstamm den Urlaubsanspruch und Resturlaubsanspruch für 2017 prüfen und hinterlegen.
O Im Personalstamm unter Personal-Lohnarten prüfen, ob die Gehälter oder Löhne noch richtig sind.
O Freiwillige Krankenversicherung:
Existiert eine freiwillige Krankenversicherung, dann muss der Zusatzbeitrag geprüft werden. Ggf. hat die Kasse den
Zusatzbeitragssatz erhöht. Die Lohnart lautet : 93053
O Baulohn : Die Winterbeschäftigungsumlage jetzt bei den Rechengrößen mit drin. Diese kann
übrigens auch dort geändert werden.
O Im Personalstamm unter Arbeitszeit/Gefahrentarif, ob die Gefahrentarifstelle noch stimmt.
O Lohnsteuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuerkürzel, Lohnsteuerfreibetrag, ...
Die ELStAM Daten (Lohnsteuerkarte) werden automatisch gepflegt, sofern Sie das Elster Modul benutzen. Beim Abruf der
ELStAM Daten werden diese automatisch hier in den Personalstamm mit der entsprechenden Gültigkeit eingetragen.
Falls das Elster Modul nicht verwendet wird, dann unter Personalstamm / Lohnsteuer / ELStAM die Einträge in der Tabelle
prüfen.
Info zu ELStAM und dem Elster Modul :
http://www.hagenlocher.com/pdf/ELStAM_Merkblatt.pdf
(per Doppelklick anklicken, damit das Merkblatt öffnet) :
SV-Jahresmeldungen (Meldegrund 50) und UV-Jahresmeldung (Meldegrund 92)
Lohnnachweis (UV-Meldeverfahren) :
Die Meldungen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 werden auf herkömmlichen Weg an 2 Stellen
übertragen, ab 2019 nur noch an eine Stelle Digital per sv.net.
D.h. für Meldungen für 2016, 2017 und 2018 :
1.) Als UV-Meldung mit sv.net, dort finden Sie das unter
Meldung zur Sozialversicherung -> Jahresmeldung -> Meldegrund 92
2.) Als
Meldung an die VBG Berufsgenossenschaft. Entweder in
Papierform, das Sie vorausgefüllt (Rückseite) von der BG erhalten haben, oder Online mit
dem Passwort aus diesem Schreiben, das Sie von der BG erhalten haben.
Ab 2019 wird nur noch an eine Stelle gemeldet, via sv.net analog 1.)
Im Lohnprogramm kann die Liste mit den Daten unter Lohnkonto / Meldungen / UV-Jahresmeldung
erstellt werden.
Wichtig:
Laden und installieren Sie auch die neue Version von sv.net.
http://www.itsg.de/svnet_downloads.ITSG
Jahresmeldungen
Die SV-Jahresmeldungen mit Grund 50 und UV-Jahresmeldungen mit Grund 92 können auf
verschiedene Arten erstellt werden.
1. Unter Personal / Ereignisse wird nach dem Erstellen der Dezember Abrechnung das Ereignis
SV-Jahresmeldung Grund 50 und UV-Jahresmeldung Grund 92 eingetragen. Dort kann dann auch
einfach die entsprechende Meldung in Textform erstellt werden, damit die Daten einfach in das
sv.net eingetragen werden können.
2. Oben im Hauptmenü unter OneStep können die Berichte für einen Jahresabschluss auf einen
Rutsch entweder gedruckt oder als
PDF Datei exportiert werden.
Wird die Option PDF Export gesetzt,
werden die Berichte in den Lohn/pdf
Ordner exportiert.
Diese können dann ausgedruckt, oder
archiviert werden.
Wichtig, diese Dateien werden
jeweils neu überschrieben, wenn
diese Funktion wieder gewählt wird.
3. Wie gehabt unter Lohnkonto / Meldungen
Dort kann für den gewählten Arbeitnehmer die
SV-Meldung erstellt
werden, oder die UVJahresmeldung als
Liste ausgedruckt
werden.
Sondermeldung Grund 54 Meldung von einmalig gezahlten Arbeitsentgelt bei Märzklausel
Märzklausel.
Tritt der Sonderfall Märzklausel ein (= Zahlung einer Einmalzahlung in den Monaten 1, 2 oder 3
und der Betrag übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze), dann muss eine Sondermeldung Grund 54
erstellt und per sv.net gesendet werden. Tritt dieser Fall ein, wird im Programm darauf
hingewiesen und es wird ein Ereignis im Personalstamm unter Ereignisse erstellt. Dort kann
dann die Sondermeldung mit den Daten erstellt werden, die Sie für sv.net benötigen.
Lohn wendet die Märzklausel automatisch an.
Wird die Einmalzahlung ab April bezahlt, oder übersteigt die Einmalzahlung nicht die
Beitragsbemessungsgrenze, dann entfällt die Märzklausel und die Sondermeldung !
sv.net
Im Lohnprogramm unter Personal / Ereignisse
Lohnsteuerbescheinigung 2016
Hier noch ein paar Tipps, zu dem 2016 neu eingeführten Korrektur- und Stornierverfahren für
Lohnsteuerbescheinigungen.
Ist eine Lohnsteuerbescheinigung 2016 schon per Elster gesendet und verarbeitet worden (Status
= grün), kann die Lohnsteuerbescheinigung nicht wie bisher einfach gelöscht, nochmals neu
erstellt und gesendet werden und die alte Lohnsteuerbescheinigung wird durch die neue auf dem
Finanzamt-Server ersetzt.
Jetzt muss je nach Fall eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung storniert oder korrigiert
werden.
Wann mache ich eine Korrektur ?
Die Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde im Elster Modul schon erfolgreich versendet und es soll
jetzt eine Korrektur erfolgen.
Eine Korrektur ist insbesondere in folgenden Fällen durchzuführen:
–
–
Es wurden falsche Besteuerungsgrundlagen bescheinigt (Zeile 2 bis 33 auf der
Lohnsteuerkarte, z.B Steuerbrutto, Lohnsteuer, Kirchensteuer, …). Beispiel wäre hier,
wenn eine Abrechnung nach dem versenden der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert wurde.
Es wurden falsche Besteuerungsmerkmale übermittelt (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibetrag,
Kirchensteuerkürzel, Freibeträge)
Es gibt 2 Möglichkeiten eine Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.
1. Nach einer Korrektur der Abrechnung, erstellen Sie eine neue Lohnsteuerbescheinigung. Es
erscheint die Abfrage, ob korrigiert oder storniert werden soll. Wählen Sie Korrektur. Danach
senden Sie diese LStB mit dem Elster Modul.
2. Möchten Sie die Abrechnung nicht korrigieren, jedoch auf der Bescheinigung etwas ändern,
dann ist im Elster Modul die entsprechende Lohnsteuerbescheinigung anzuklicken. Oben über den
bearbeiten Schalter kann die Lohnsteuerbescheinigung zur Korrektur geöffnet werden.
Wann storniere ich eine Lohnsteuerbescheinigung ?
Eine Stornierung ist in folgenden Fällen durchzuführen:
- Es wurde ein falsches Kalenderjahr bescheinigt
- Es wurden wesentliche Personendaten falsch übermittelt (IdNr, Name, Vorname oder
Geburtsdatum des Arbeitnehmers). Ändern sich die ursprünglich korrekt übermittelten
Personendaten (z.B. durch einen Namenswechsel nach Heirat oder Ähnliches) ist grundsätzlich
nichts zu veranlassen. Ist jedoch aufgrund eines anderen Sachverhalts eine Korrektur
notwendig (z.B. geänderter Bruttoarbeitslohn) und sollen dieser Änderung die geänderten
Personendaten zugrunde gelegt werden, muss die ursprüngliche Bescheinigung storniert werden.
Anschließend kann eine Neulieferung mit den geänderten Werten erfolgen.
- Eine Bescheinigung soll mehrere Einzel-Bescheinigungen desselben Arbeitsverhältnisses
ersetzen. Eine Korrektur mit geändertem Beschäftigungszeitraum darf nur erfolgen, sofern es
keine Überschneidungen zu anderen Lohnsteuerbescheinigungen desselben Dienstverhältnisses
gibt. Andernfalls sind alle betroffenen Bescheinigungen zuerst zu stornieren und
anschließend die korrekte Bescheinigung „Neu“ zu liefern.
Dazu wird im Lohnprogramm einfach eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
Das Lohnprogramm erkennt beim Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung, ob schon eine
Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum gesendet worden ist. In diesem Fall fragt Lohn, ob
eine Stornomeldung, oder eine Korrektur erstellt werden soll. Falls Storno gewählt wird, wird
eine Stornomeldung erstellt, die im Elster Modul gesendet werden muss.
Sobald diese Stornomeldung verarbeitet ist (grün), ist die Lohnsteuerbescheinigung storniert.
Es kann jetzt eine neue Lohnsteuerbescheinigung im Lohnprogramm wie gehabt erstellt und
gesendet werden.
Anleitung zur Korrektur
1. Möglichkeit
Die Lohnsteuerbescheinigung ist schon gesendet worden und es muss noch eine Korrektur
erfolgen. Sie korrigieren z.B. die Steuerklasse im Personalstamm. Oder den Bruttolohn.
Jetzt korrigieren Sie wie gehabt die Abrechnung.
Danach erstellen Sie die neue Lohnsteuerbescheinigung.
Das Programm erkennt, dass schon eine Lohnsteuerbescheinigung gesendet wurde und fragt,
ob korrigiert oder storniert werden soll. Bei einer Korrektur, wird die entsprechende
Lohnsteuerbescheinigung erstellt, die dann im Elster Modul neu gesendet werden kann.
2. Möglichkeit
Sie möchten die Abrechnung nicht korrigieren und die Lohnsteuerbescheinigung direkt
korrigieren. Die entsprechende Lohnsteuerbescheinigung im Elster Modul anklicken (hier
im Beispiel Franz Mustermann), dann oben auf den Schalter „Korrigieren“ klicken.
Jetzt öffnet die Lohnsteuerbescheinigung und kann korrigiert werden.
Bei beiden Möglichkeiten, muss im Elster Modul oben auf aktualisieren geklickt werden. Jetzt
ist die entsprechende korrigierte Lohnsteuerbescheinigung bereit zum erneuten Versenden.
Anleitung zum Stornieren
Eine Lohnsteuerbescheinigung 2016 wurde im Elster Modul schon erfolgreich versendet und soll
jetzt storniert werden.
Nach der Änderung der Daten im Lohnprogramm, z.B. die Steuer ID, der Zeitraum, der Namen des
Arbeitnehmers, etc. wird die Lohnsteuerbescheinigung nochmals erstellt.
Jetzt erkennt das Lohnprogramm, dass schon eine Lohnsteuerbescheinigung gesendet wurde
(Markierung 1 und 3 im Bild). Jetzt muss bestätigt werden, ob wirklich der Storniervorgang
gestartet werden soll (Markierung 2 im Bild).
Es wird somit nach der Bestätigung die alte Storniert (1) und automatisch eine Stornomeldung
(2) erstellt. Diese Stornomeldung (2) muss jetzt zuerst im Elster Modul an das Finanzamt
gesendet werden. Ggf. ist zuvor oben auf Aktualisieren zu klicken, damit die neuen Einträge
erscheinen.
Nachdem die Stornomeldung erfolgreich verarbeitet wurde (grün), kann die neue
Lohnsteuerbescheinigung wie gehabt im Lohnprogramm erstellt und im Elster Modul gesendet
werden.
Bemerkung.
Wurden als Beispiel 2 Zeiträume (Lohnsteuerbescheinigungen) gesendet, z.B. 1.1.2016 bis
31.10.2016 und noch eine mit 1.11.2016 bis 31.12.2016.
Jetzt möchten Sie wegen irgend einer Änderung die beiden Zeiträume zusammenfassen, also 1.1.
bis 31.12.
Hier müssen zuerst beide alten storniert werden. Sobald diese beiden storniert sind, kann die
neue erstellt werden. Beim erstellen erscheint dann jeweils die Frage, ob storniert werden
soll.
Digitaler Lohnnachweis
Ab 2017 können die UV-Daten digital an die Unfallkasse gesendet werden.
Dazu sind vorab folgende Schritte notwendig.
1. Download der neuen Version (ab 1 7.x) von sv.net/classic. Dazu gehen Sie auf :
http://www.itsg.de/svnet_downloads.html
und klicken Download Setup-Datei sv.net/classic 17.0.0 Build 49 (ca. 14 MB)
an. Nach dem Download diese Datei installieren.
2. Danach können Sie sv.net starten. Z.B. aus dem Lohnprogramm oben unter Tools/sv.net
3. Jetzt gehen Sie im sv.net Programm zuerst auf „Abfrage Stammdaten UV“. Füllen Sie das Formular aus und
senden es ab. Unten in den letzten beiden Feldern geben Sie die Daten und PIN ein, die Sie vor kurzem von
Ihrer BG erhalten haben.
4. Danach oben auf „Senden“ klicken. Nach ein paar Tagen erhalten Sie im sv.net Programm die Rückmeldung
und Sie sind für den Digitalen Lohnnachweis freigeschaltet.
5. Jetzt können Sie im sv.net Programm unter UV-Lohnnachweis Ihre Daten online übermitteln.
Im Lohnprogramm erhalten Sie die Werte unter Lohnkonto / Meldungen.