Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas (mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber) Vorläufiges Preisblatt für Netznutzung Gas (zum 01.01.2017) Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden; die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar. 1. Leistungsgemessene Kunden 1.1. Preisblätter (A) Arbeit Jahresarbeit Lastgangkunden Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Berechnungsbeispiel: von [kWh] 1 1.500.001 2.000.001 3.000.001 4.000.001 5.000.001 6.000.001 7.000.001 8.000.001 9.000.001 10.000.001 - bis [kWh] 1.500.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000 8.000.000 9.000.000 10.000.000 fixe spezifisches Arbeitspreiskomponente Arbeitsentgelt Ct/kWh €/a 0,4124 0,0000 0,3804 480,9481 0,3638 811,9290 0,3456 1.359,0599 0,3305 1.963,7849 0,3175 2.610,2257 0,3062 3.287,4403 0,2962 3.987,5409 0,2873 4.704,6543 0,2792 5.434,3008 0,1798 15.372,3995 2.500.000 kWh = 2.500.000 kWh x 0,3638 Ct/kWh + 811,93 €/a = 9.906,93 € (B) Leistung Vorhalteleistung Lastgangkunden Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 Berechnungsbeispiel: von [kW] bis [kW] 0,001 789,475 1.000,001 2.000,001 3.000,001 4.000,001 5.000,001 10.000,001 - 789,474 1.000,000 2.000,000 3.000,000 4.000,000 5.000,000 10.000,000 spezifisches Leistungsentgelt €/kW 16,95 15,17 13,49 11,33 9,77 8,59 6,51 4,59 fixe Leistungspreiskomponente €/a 0,00 1.405,12 3.080,84 7.394,03 12.099,32 16.804,61 27.183,92 46.438,77 2.500 kW = 2.500 kW x 11,33 €/kW + 7.394,03 €/a = 35.719,03 € 1.2. Mess- und Messstellenbetriebssentgelte Die unter Ziffer 1.1 dargestellten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb. Die Höhe der Entgelte sind dem gesonderten Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb zu entnehmen. 1.3. Konzessionsabgabe Den Preisen unter 1.1 wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Ob Entnahmestellen als Tarifkunden oder Sondervertragskunden abgerechnet werden, hängt von Art und Umfang der Belieferung ab. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des für das Netzgebiet mit der Gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrags nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Für die von Dritten im Wege der Durchleitung erfolgten Gaslieferungen wird die gesetzlich zulässige höchste Konzessionsabgabe erhoben. Unbeschadet des § 2 Abs. 5 KAV betragen die Konzessionsabgaben für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH derzeit: Gemeinde Neuss bis 500.000 Einwohner Tarifkunden Sondervertragskunden Haushaltskunden in im Übrigen vergleichbaren Fällen 0,33 ct/kWh 0,03 ct/kWh 1.4. Umsatzsteuer Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet. Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas (mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber) Vorläufiges Preisblatt für Netznutzung Gas (zum 01.01.2017) Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden; die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar. 2. nicht leistungsgemessene Kunden 2.1. Preistabelle Jahresverbrauch (kWh/a) Bereich von 1 2 3 4 5 6 Berechnungsbeispiel: 0 1.001 4.001 50.001 300.001 1.000.001 - Grundpreis €/a Arbeitspreis Ct/kWh bis 1.000 4.000 50.000 300.000 1.000.000 12,60 20,20 48,00 84,00 352,00 802,00 2,9117 2,1517 1,4567 1,3847 1,2954 1,2504 35.000 kWh = 35.000 kWh x 1,4567 Ct/kWh + 48,00 €/a = 557,85 € 2.2. Mess- und Messstellenbetriebssentgelte Die unter Ziffer 2.1 dargestellten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb. Die Höhe der Entgelte sind dem gesonderten Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb zu entnehmen. 2.3. Konzessionsabgabe Den Preisen unter 2.1 wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Ob Entnahmestellen als Tarifkunden oder Sondervertragskunden abgerechnet werden, hängt von Art und Umfang der Belieferung ab. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des für das Netzgebiet mit der Gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrags nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Bei Haushaltskunden wird nach § 2 Abs. 6 KAV die Konzessionsabgabe abgerechnet, die in vergleichbaren Fällen bei Tarifkunden erhoben wird. Unbeschadet des § 2 Abs. 5 KAV betragen die Konzessionsabgaben für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH derzeit: Gemeinde Neuss Tarifkunden Sondervertragskunden Haushaltskunden in im Übrigen vergleichbaren Fällen bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh 0,03 ct/kWh 2.4. Umsatzsteuer Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet. Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH Kalkulation der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Gas (mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber) Vorläufiges Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb (zum 01.01.2017) Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden; die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar. 3.1. Entgelte Messentgelt Zählergröße jährliche Ablesung in €/a G 2 - G 10 G 16 - G 25 G 40 - G 100 G 160 G 250 G 400 G 650 G 1000 G 1600 Messstellenbetriebsentgelt monatliche Ablesung in €/a 3,37 3,37 3,37 3,37 3,37 3,37 3,37 3,37 3,37 40,44 40,44 40,44 40,44 40,44 40,44 40,44 40,44 40,44 3.2. Zusatzgeräte für Leistungsmessung Mengenumwerter Datenlogger 581,84 €/Jahr 102,43 €/Jahr Modem, Datenspeicher und Sonstiges auf Anfrage 3.3. stündliche Datenübertragung Für eine stündliche Messdatenbereitstellung wird ein zusätzliches monatliches Messentgelt erhoben. Festnetz GSM NB GSM MS GPRS MS 75,50 489,80 339,20 47,30 €/Monat €/Monat €/Monat €/Monat 3.4. Umsatzsteuer Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet. 3.5. Sonstiges Das Preisblatt gilt nicht für Messeinrichtungen, die an ein Smart-Meter-Gateway gem. § 20 Abs. 1 MsbG angebunden sind Ein Entgelt für die Abrechnung wird aufgrund § 7 Abs. 2 S. 2 MsbG ab dem 01.01.2017 nicht mehr ausgewiesen. Die Kosten für die Abrechnung sind Bestandteil der Netzentgelte. €/Jahr 7,40 34,44 161,18 341,89 472,07 651,93 1.308,32 1.559,23 1.804,50
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