(Vorl\344ufiges Preisblatt NNE Gas ab 01.01

Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas
(mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber)
Vorläufiges Preisblatt für Netznutzung Gas (zum 01.01.2017)
Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den
Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im
Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber
von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr
geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und
Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem.
§ 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl
in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden;
die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar.
1. Leistungsgemessene Kunden
1.1. Preisblätter
(A) Arbeit
Jahresarbeit
Lastgangkunden
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Berechnungsbeispiel:
von [kWh]
1
1.500.001
2.000.001
3.000.001
4.000.001
5.000.001
6.000.001
7.000.001
8.000.001
9.000.001
10.000.001 -
bis [kWh]
1.500.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
8.000.000
9.000.000
10.000.000
fixe
spezifisches
Arbeitspreiskomponente
Arbeitsentgelt
Ct/kWh
€/a
0,4124
0,0000
0,3804
480,9481
0,3638
811,9290
0,3456
1.359,0599
0,3305
1.963,7849
0,3175
2.610,2257
0,3062
3.287,4403
0,2962
3.987,5409
0,2873
4.704,6543
0,2792
5.434,3008
0,1798
15.372,3995
2.500.000 kWh
= 2.500.000 kWh x 0,3638 Ct/kWh + 811,93 €/a = 9.906,93 €
(B) Leistung
Vorhalteleistung
Lastgangkunden
Zone
1
2
3
4
5
6
7
8
Berechnungsbeispiel:
von [kW]
bis [kW]
0,001
789,475
1.000,001
2.000,001
3.000,001
4.000,001
5.000,001
10.000,001 -
789,474
1.000,000
2.000,000
3.000,000
4.000,000
5.000,000
10.000,000
spezifisches
Leistungsentgelt
€/kW
16,95
15,17
13,49
11,33
9,77
8,59
6,51
4,59
fixe Leistungspreiskomponente
€/a
0,00
1.405,12
3.080,84
7.394,03
12.099,32
16.804,61
27.183,92
46.438,77
2.500 kW
= 2.500 kW x 11,33 €/kW + 7.394,03 €/a = 35.719,03 €
1.2. Mess- und Messstellenbetriebssentgelte
Die unter Ziffer 1.1 dargestellten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb.
Die Höhe der Entgelte sind dem gesonderten Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb zu entnehmen.
1.3. Konzessionsabgabe
Den Preisen unter 1.1 wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Ob Entnahmestellen als Tarifkunden oder Sondervertragskunden
abgerechnet werden, hängt von Art und Umfang der Belieferung ab. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des für
das Netzgebiet mit der Gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrags nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und
werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Für die von Dritten im Wege der Durchleitung erfolgten Gaslieferungen wird die
gesetzlich zulässige höchste Konzessionsabgabe erhoben. Unbeschadet des § 2 Abs. 5 KAV betragen die Konzessionsabgaben für
das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH derzeit:
Gemeinde Neuss
bis 500.000 Einwohner
Tarifkunden
Sondervertragskunden
Haushaltskunden in
im Übrigen
vergleichbaren Fällen
0,33 ct/kWh
0,03 ct/kWh
1.4. Umsatzsteuer
Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%)
wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Kalkulation der Netznutzungsentgelte Gas
(mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber)
Vorläufiges Preisblatt für Netznutzung Gas (zum 01.01.2017)
Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den
Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im
Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber
von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr
geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und
Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem.
§ 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl
in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden;
die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar.
2. nicht leistungsgemessene Kunden
2.1. Preistabelle
Jahresverbrauch
(kWh/a)
Bereich
von
1
2
3
4
5
6
Berechnungsbeispiel:
0
1.001
4.001
50.001
300.001
1.000.001 -
Grundpreis
€/a
Arbeitspreis
Ct/kWh
bis
1.000
4.000
50.000
300.000
1.000.000
12,60
20,20
48,00
84,00
352,00
802,00
2,9117
2,1517
1,4567
1,3847
1,2954
1,2504
35.000 kWh
= 35.000 kWh x 1,4567 Ct/kWh + 48,00 €/a = 557,85 €
2.2. Mess- und Messstellenbetriebssentgelte
Die unter Ziffer 2.1 dargestellten Entgelte verstehen sich zuzüglich der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb.
Die Höhe der Entgelte sind dem gesonderten Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb zu entnehmen.
2.3. Konzessionsabgabe
Den Preisen unter 2.1 wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Ob Entnahmestellen als Tarifkunden oder Sondervertragskunden
abgerechnet werden, hängt von Art und Umfang der Belieferung ab. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des für
das Netzgebiet mit der Gemeinde geschlossenen Konzessionsvertrags nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und
werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Bei Haushaltskunden wird nach § 2 Abs. 6 KAV die Konzessionsabgabe
abgerechnet, die in vergleichbaren Fällen bei Tarifkunden erhoben wird. Unbeschadet des § 2 Abs. 5 KAV betragen die
Konzessionsabgaben für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH derzeit:
Gemeinde Neuss
Tarifkunden
Sondervertragskunden
Haushaltskunden in
im Übrigen
vergleichbaren Fällen
bis 500.000 Einwohner
0,33 ct/kWh
0,03 ct/kWh
2.4. Umsatzsteuer
Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) wird dem Gesamtbetrag
hinzugerechnet.
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
Kalkulation der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb Gas
(mit Kostenwälzung vorgelagerter Netzbetreiber)
Vorläufiges Preisblatt für Messung und Messstellenbetrieb (zum 01.01.2017)
Die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH hat gem. § 17 Abs. 1 ARegV die festgelegten Erlösobergrenzen in Entgelte für den
Netzzugang umzusetzen. Die Entgelte für den Netzzugang sind nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im
Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zum 15. Oktober eines Jahres nicht ermittelt, veröffentlichen die Betreiber
von Energieversorgungsnetzen gem. § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr
geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage weist die Stadtwerke Neuss Energie und
Wasser GmbH ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell veröffentlichten Entgelte für den Netzzugang ab dem 1. Januar 2017 gem.
§ 20 Abs. 1 S. 2 EnWG nur vorläufigen Charakter haben und noch nicht verbindlich sind. Bis zum Jahresende können noch Anpassungen sowohl
in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Entgelte für den Netzzugang vorgenommen werden;
die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar.
3.1. Entgelte
Messentgelt
Zählergröße
jährliche Ablesung in €/a
G 2 - G 10
G 16 - G 25
G 40 - G 100
G 160
G 250
G 400
G 650
G 1000
G 1600
Messstellenbetriebsentgelt
monatliche Ablesung in €/a
3,37
3,37
3,37
3,37
3,37
3,37
3,37
3,37
3,37
40,44
40,44
40,44
40,44
40,44
40,44
40,44
40,44
40,44
3.2. Zusatzgeräte für Leistungsmessung
Mengenumwerter
Datenlogger
581,84 €/Jahr
102,43 €/Jahr
Modem, Datenspeicher und Sonstiges auf Anfrage
3.3. stündliche Datenübertragung
Für eine stündliche Messdatenbereitstellung wird ein zusätzliches monatliches Messentgelt erhoben.
Festnetz
GSM NB
GSM MS
GPRS MS
75,50
489,80
339,20
47,30
€/Monat
€/Monat
€/Monat
€/Monat
3.4. Umsatzsteuer
Die oben genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%)
wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.
3.5. Sonstiges
Das Preisblatt gilt nicht für Messeinrichtungen, die an ein Smart-Meter-Gateway gem. § 20 Abs. 1 MsbG angebunden sind
Ein Entgelt für die Abrechnung wird aufgrund § 7 Abs. 2 S. 2 MsbG ab dem 01.01.2017 nicht mehr ausgewiesen.
Die Kosten für die Abrechnung sind Bestandteil der Netzentgelte.
€/Jahr
7,40
34,44
161,18
341,89
472,07
651,93
1.308,32
1.559,23
1.804,50