PREISBLATT MSB Strom ab 01.01.2017.xlsx

Preisblatt
Messtellenbetrieb Strom
gültig ab 01.01.2017, Stand 20.12.2016
1. Entnahme mit Leistungsmessung
Jahrespreis je Messeinrichtung
bzw. Kunde in €/Jahr
Messung
MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS)
555,83
Preisabschlag
für kundenseitig gestellten Wandlersatz
139,64
für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung
72,00
NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS)
429,46
Preisabschlag
für kundenseitig gestellten Wandlersatz
20,50
für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung
72,00
manuelle Auslesung monatlich (falls Fernauslesung nicht möglich)
42,10
€/Auslesung
2. Entnahme ohne Leistungsmessung
Jahrespreise in €/Jahr
Jährliche
Messung
Halbjährliche
Messung
Vierteljährliche
Messung
Monatliche
Messung
Eintarifzähler (ET)
9,90
13,80
21,60
52,80
Doppeltarifzähler (DT)
14,55
18,45
26,25
57,45
Zweirichtungszähler (ET)
15,90
19,80
27,60
58,80
Zweirichtungszähler (DT)
25,20
29,10
36,90
68,10
EDL 21 (ET oder DT)
23,26
27,16
34,96
66,16
Prepaymentzähler
48,90
52,80
60,60
91,80
Maximumzähler (ET oder DT)
58,35
62,25
70,05
101,25
manuelle Ablesung auf Wunsch des Lieferanten oder Kunden
42,10
€/Ablesung
Wandlersatz
20,50
€/Jahr
Schaltgerät
16,50
€/Jahr
Zusätzliche Komponenten für den Messstellenbetrieb
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer.
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PREISBLATT MSB Strom ab 01.01.2017.xlsx\Preisblatt 2014
Mainfranken Netze GmbH
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Erläuterungen zum Preisblatt
Zu 1. Entnahme mit Leistungsmessung
Das Entgelt enthält den Aufwand für die Ab- und Auslesung und Weitergabe der Zählerdaten, den Kapitaldienst für das Gerät incl. Wandlersatz
sowie Anteile aus der Bereitstellung wie Montage, Eichrecht, Planung und Gerätetechnik. Ist ein Dritter Messstellenbetreiber wird kein Entgelt in
Ansatz gebracht. Die Preise werden tagesscharf in monatlichen Teilbeträgen verrechnet.
Zu 2. Entnahme ohne Leistungsmessung
Das Entgelt enthält den Aufwand für die Ab- und Auslesung und Weitergabe der Zählerdaten, den Kapitaldienst für das Gerät incl. Wandlersatz
sowie Anteile aus der Bereitstellung wie Montage, Eichrecht, Planung und Gerätetechnik. Ist ein Dritter Messstellenbetreiber wird kein Entgelt in
Ansatz gebracht. Die Preise werden tagesscharf in monatlichen Teilbeträgen verrechnet.
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