Pensionskassenbeiträge 2017: Was Sie beachten müssen? Ab Januar 2017 gelten bei der BVK höhere Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Diese werden Ihnen monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze: 1. Höhere Sparbeiträge Die Sparbeiträge wurden per 1. Januar 2017 generell erhöht. Diese Beiträge werden direkt Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben. Für jeden Franken, den Sie als Sparbeitrag einbezahlen, zahlt Ihr Arbeitgeber standardmässig grosszügige 1.50 CHF auf Ihr BVK-Sparkonto ein. Die Beitragserhöhung kommt somit indirekt einer Lohnerhöhung gleich. 2. Flexible Sparbeitragsvarianten Die BVK bietet neben der Beitragsvariante «Standard» neu flexible Sparbeitragsvarianten mit tieferen oder höheren Sparbeiträgen an («Basis» und «Top»). Sie können so die Vorsorge besser auf Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abstimmen. Wenn Sie bis 30. November 2016 keine spezifische Beitragsvariante gewählt haben, sind Sie in der Sparvariante «Standard» versichert. Weil die Beiträge auf 2017 generell angehoben wurden, kann sich Ihr Pensionskassenbeitrag bei allen drei Beitragsvarianten erhöhen, sogar bei der Variante «Basis». 3. Tiefere Risikobeiträge Dank der Risikoversicherung sind Sie und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen eines Invaliditäts- oder Todesfalls geschützt. In den letzten Jahren war die Zahl der Invaliditätsfälle sehr tief. Deshalb kann die BVK die Risikobeiträge per 1. Januar 2017 von 3% auf 2% senken. 4. Zuteilung in neue Alterskategorie Der Pensionskassenbeitrag ist nach Alter abgestuft. Für die Zuteilung in eine Alterskategorie ist der Jahrgang und nicht das Geburtsdatum ausschlaggebend. Wenn Sie per 1. Januar 2017 aufgrund Ihres Jahrgangs in eine neue Alterskategorie eingeteilt wurden, können sich dadurch auch die Beiträge erhöhen. Wie sich der Pensionskassenbeitrag zusammensetzt Die Beiträge enthalten einen Sparbeitrag für die persönliche Altersvorsorge sowie einen Risikobeitrag für die Invaliditäts- und Todesfallversicherung. Bei der BVK übernimmt Ihr Arbeitgeber standardmässig grosszügige 60% der Beiträge, Sie als Arbeitnehmer leisten 40%. Haben Sie Fragen? Wir möchten bei Fragen für Sie da sein! Deshalb haben wir extra für dieses Thema eine Telefonhotline eingerichtet. Bitte zögern Sie nicht, uns anzurufen: 058 470 46 50 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: www.bvk.ch/beitraege 2016.12 BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich | Obstgartenstrasse 21 | Postfach | 8090 Zürich | www.bvk.ch
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