vm Verba ndsMaga z i n Mediadaten 2016 Erreichen Sie die Entscheider in 480 Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Mediadaten Seite 2/13 gültig bis 31. Dezember 2016 Inhalt 3 Das ist das VerbandsMagazin (Inhalt, Leser, Auflage, Verbreitung) 5 Die Ansprechpartnerin 6 Anzeigenformate und Preise 7Beilagen 8Erscheinungstermine 9 Technische Daten 10Verbandsangaben 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften Stand November 2015 Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 3/13 Das ist das VerbandsMagazin 1. Was ist der Inhalt des VerbandsMagazins? Ob kaufmännische, technische oder soziale Themen, ob Energieeffizienz, seniorengerechtes Wohnen oder moderne Informationstechnologie: In der Wohnungswirtschaft laufen alle Fäden zusammen. Die Entscheidungsträger der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind auf aktuelle Informationen zu all diesen Bereichen angewiesen und ziehen ihr Knowhow aus dem VerbandsMagazin ihres Dachverbandes, des VdW Rheinland Westfalen. Das VerbandsMagazin behandelt • politische und gesellschaftliche Diskussionen, Entwicklungen und Entscheidungen, • gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene, •wissenschaftliche Forschungsprojekte, Umfrageergebnisse oder Prognosen, zukunftsweisende Projekte, sei es auf unternehmerischer, sei es auf kommunaler oder regionaler Ebene oder im Verbund aller, • Zahlen, Daten, Fakten, •Verbändenachrichten, •Unternehmensnachrichten, •Fachinformationen (Recht, Technik, Bauen, Planen, Steuern, Betriebswirtschaft, Multimedia, Bildung und Beruf ). 2. Wer sind die Leser des VerbandsMagazins? Das VerbandsMagazin wendet sich an •die Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände bzw. Leitungen der jeweiligen Fachabteilungen der 480 Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz, •Vertreter aus Politik und Verwaltung auf Länder- und Kommunalebene, •wissenschaftliche und sonstige Institutionen, •andere Verbände, •die Presse, •die interessierte Fachöffentlichkeit. 3. Wie hoch ist die Auflage des VerbandsMagazins? Ca. 1.500 – 2.000 Exemplare pro Ausgabe. Das VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen erscheint zehn Mal im Jahr. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 4/13 Das ist das VerbandsMagazin 4. Wie groß ist das Verbreitungsgebiet des VerbandsMagazins? Es umfasst folgende Nielsen-Gebiete: • Gebiet II.: Nordrhein-Westfalen • Gebiet IIIa.: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 5. Was erreicht Ihre Anzeige im VerbandsMagazin? • • • Punktgenaue Zielgruppenorientierung für Produktinformationen Hoher Glaubwürdigkeitseffekt Hoher Aufmerksamkeitsgrad wegen geringer Anzahl von Anzeigen (max. 6 Seiten pro Ausgabe) 6. Wer steht hinter dem VerbandsMagazin? Herausgeber des VerbandsMagazins ist der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (Sitz Düsseldorf ). Dem VdW Rheinland Westfalen gehören 480 Mitgliedsunternehmen der kommunalen/öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie industrieverbundenen/privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an, die über eine Million Wohnungen allein in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Mehr als jeder Fünfte der nordrhein-westfälischen Mieter lebt in diesen Wohnungsbeständen. Im Jahr investieren die Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen kontinuierlich etwa 1,7 Milliarden Euro in ihre Bestände. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 5/13 Die Ansprechpartnerin Aline Fischer Projektleitung – Admin Telefon: + 49 681 99281-10 E-Mail: [email protected] Agentur: Statement GmbH Agentur für Marketing- und Designlösungen Saarbrücken InnovationsCampus Saar Altenkesseler Straße 17/B8 66115 Saarbrücken Fax + 49 681 99281-20 Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 6/13 Anzeigenformate und Preise Anzeigenformate Satzspiegel in mm (BxH) Anschnittformat in mm (BxH) + Beschnitt Direktpreis in Euro s/w + 4c Grundpreis in Euro s/w + 4c 2. Umschlagsseite, 1/1 Seite 190 x 268 mm 210 x 297 mm 2.500,- 2.690,- 3. Umschlagsseite, 1/1 Seite 190 x 268 mm 210 x 297 mm 2.500,- 2.690,- 4. Umschlagsseite, 1/1 Seite 190 x 268 mm 210 x 297 mm 2.800,- 2.990,- Innenseite, 1/1 Seite 190 x 268 mm 210 x 297 mm 1.500,- 1.640,- Innenseite, 2/3 Seite (hoch/quer) 124 x 268 mm 190 x 178 mm 134 x 297 mm 210 x 193 mm 1.100,- 1.190,- Innenseite, 1/2 Seite 190 x 120 mm 210 x 150 mm 750,- 800,- Innenseite, 1/3 Seite (hoch/quer) 59 x 268 mm 190 x 88 mm 70 x 297 mm 210 x 105 mm 600,- 650,- Beschnitt: Formate plus 3 mm Beschnitt an den Außenseiten. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 7/13 Anzeigenformate und Preise – Stellenanzeigen Anzeigenformate Breite x Höhe Direktpreis in Euro s/w + 4c Grundpreis in Euro s/w + 4c Innenseite, 1/2 Seite 190 x 120 mm 570,- 630.- Innenseite, 1/3 Seite 190 x 80mm 390,- 430, Innenseite, 1/4 Seite 92 x 120 mm 300,- 330,- Hinweis: Für Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland-Westfalen gilt stets der Direktpreis. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 8/13 Beilagen und Preise Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Blätter, Karten oder Prospekte. Beilagenpreise: DirektpreisGrundpreis Pro Tausend Exemplare bis 25 Gramm Einzelgewicht 250,- Euro 350,- Euro Je weitere angefangene 10 Gramm 120,- Euro 135,- Euro Höchstgewicht 65 Gramm Zuzüglich der geltenden Postgebühren. Nicht miteinander verbundene Drucksachen werden laut Postordnung wie zwei Beilagen berechnet. Technische Daten: Höchstformat: 297 x 208 mm Mindestformat: 100 x 210 mm Beilagen werden mit der geschlossenen Seite parallel zum Rücken der Zeitschrift eingelegt. Eine bestimmte Platzierung kann nicht zugesagt werden. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilegung. Postgebühren: Bei der Postauflage werden die geltenden Postgebühren zusätzlich berechnet (aktuelle Daten auf Anfrage). Bei Postgebühren für Beilagen kann weder Nachlass noch Provision oder Skonto gewährt werden. Annahme- und Rücktrittstermine: Die Annahmeschlusstermine für Beilagen entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Die Vorlage eines Musters (3fach) mit genauer Gewichtsangabe ist bei der Auftragserteilung erwünscht, muss aber spätestens zum Druckunterlagenschluss vorliegen. Der Auftrag wird für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung verbindlich. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Fremdbeilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Mehrere zusammengefügte Fremdbeilagen eines oder mehrerer Auftraggeber werden einzeln berechnet. Muster (je 3fach) an: • Statement GmbH – Agentur für Marketing- und Designlösungen Altenkesseler Straße 17/B8, 66115 Saarbrücken Anlieferung: Beilagen müssen einwandfrei verpackt und maschinell verarbeitungsfähig termingerecht frei Haus geliefert werden an: • Krüger Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Merzig, Handwerkstraße 8–10, 66663 Merzig, Telefon 06861 7002-0 Die Begleitpapiere müssen Angaben über Zeitschriftentitel, Heft-Nummer und Stückzahl erhalten. Belegungsmöglichkeiten: Es kann nur die Gesamtauflage belegt werden. Teilbelegungen sind nicht möglich. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 9/13 Anzeigenrabatte Mitglieder: Rabatte für Mitglieder der Verbände: 20 % Mengenstaffel: Rabatte (bei Schaltungen innerhalb von 12 Monaten) ab 3 Seiten ab 6 Seiten ab 10 Seiten 3% 5% 10 % Kulturrabatt auf Anfrage. Agenturprovision: 15 % AE auf den Grundpreis bei Nachweis der Agenturtätigkeit, Vermittlung des Auftrages und fristgerechter Bereitstellung der druckfähigen Unterlagen. Erscheinungstermine 2016* Nr. Ausgabe Erscheinungs- Anzeigen-Druckunterlagenterminschluss schluss schluss 2 3 4 5 6 7–8 9 10 11 12–1 KW 5 KW 9 KW 14 KW 18 KW 22 KW 27 KW 35 KW 40 KW 44 KW 49 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni 2016 Juli/August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016/ Januar 2017 18.01.2016 15.02.2016 21.03.2016 18.04.2016 16.05.2016 20.06.2016 15.08.2016 19.09.2016 17.10.2016 21.11.2016 25.01.2016 22.02.2016 28.03.2016 25.04.2016 23.05.2016 27.06.2016 22.08.2016 26.09.2016 24.10.2016 18.11.2016 * Terminabweichungen möglich Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 10/13 Anforderungen für technische Daten Druckverfahren Inhalt: Bogen-Offsetdruck Umschlag: Bogen-Offsetdruck BindungRückenheftung Satzspiegel 183 mm breit x 268 mm hoch Heftformat 210 mm breit x 297 mm hoch Datenträger CompactDisc, DVD Datenübertragung E-Mail: [email protected] Benennung der Druckdatei: VdW_Ausgabenummer_Kundenname (Beispiel: vdw_01_2014_ kunde) Datenformate: Bitte liefern Sie EPS-Formate mit eingebetteten Bildern und vektorisierten Schriften. Alle Bilder brauchen eine Auflösung von 300 dpi für die Druckausgabe und sind ausschließlich im TIFF- oder EPS-Format im CMYK-Modus einzubinden, keinesfalls als JPEG oder DCSEPS. Grafiken bitte als Vektor-EPS einbinden. Anzeigen im PDF-Format müssen print-optimiert nach PDF-X3-Standard erzeugt worden sein. Jedem Datenträger sind in einer Textdatei Ansprechpartner und Kontaktdaten des Anzeigenerstellers hinzuzufügen. Schriften und Farben Achten Sie darauf, dass alle Dateien im CMYK-Modus angelegt sind. Alle im EPS eingebetteten Bilder, Logos und Grafiken müssen ebenfalls im CMYK-Modus sein. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen Sie uns keine Schriften anliefern. Deshalb wandeln Sie bitte alle Texte in Zeichenwege um. Wir benötigen von jedem zu belichtenden Dokument einen farbverbindlichen Ausdruck nach Euro-Offsetstandard. Kontrollmittel 4C-Anzeigen: Irisproof nach Euro-Offsetstandard SW-Anzeigen: Schwarz-Weiß-Print (auch per Fax) Ohne farbverbindliches Proof im Euro-Offsetstandard übernehmen wir keine Garantie für die farbliche Wiedergabe einer Anzeige. Kosten Fehlbelichtungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Dateien sowie anfallende Eingriffe unsererseits werden zusätzlich berechnet. Druckunterlagenherstellung Statement GmbH – Agentur für Marketing- und Designlösungen Ansprechpartner: Aline Fischer (Tel. 0681 99281-10) InnovationsCampus Saar, Altenkesseler Str. 17/B8, 66115 Saarbrücken Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 11/13 Verbandsangaben Herausgeber VdW Rheinland Westfalen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Goltsteinstraße 29 40211 Düsseldorf Redaktion Leitung: VdW Rheinland Westfalen Andreas Winkler Tel. 0211 16998-94 E-Mail: [email protected] AnzeigenNeukunden: Statement GmbH Agentur für Marketing- und Designlösungen Aline Fischer Tel. 0681 99281-10 E-Mail: [email protected] InnovationsCampus Saar Altenkesseler Straße 17/B8 66115 Saarbrücken Internetwww.vdw-rw.de www.wohnen-im-westen.de Erscheinungsweise 10 Ausgaben im Jahr Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen nicht enthalten. Zahlungsbedingungen 8 Tage nach Rechnungsdatum rein Netto ohne Abzug. Gerichtsstand und Erfüllungsort Düsseldorf Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 12/13 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Ziffer 4 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ziffer 5 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 6 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 7 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Text übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 8 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessenen Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorsehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015 Mediadaten Seite 13/13 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 9 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 10 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beraters und vor dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeiträge abhängig zu machen. Ziffer 11 Der Verlag liefert mit der Rechnung kostenfrei bis zu drei Anzeigenbelege. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 12 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ziffer 13 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Ziffer 14 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Ergänzende Geschäftsbedingungen: Probeabzüge (z. B. von gestalteten Stellenanzeigen) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Eine Übersendung kann nur erfolgen, wenn sich diese terminmäßig mit dem Erscheinen der für die Veröffentlichung bestimmten Ausgabe vereinbaren läßt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen/Stellenanzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verband keine Haftung für die Richtigkeit. Der Verband haftet auch nicht, wenn sich Mängel an den Druckunterlagen (z. B. mangelhafte Bilder oder Logos) erst bei der Aufnahme oder beim Druckvorgang zeigen. Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc