Mediadaten 2016 - VdW Rheinland Westfalen

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Mediadaten 2016
Erreichen Sie die Entscheider in 480 Unternehmen
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
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gültig bis 31. Dezember 2016
Inhalt
3
Das ist das VerbandsMagazin
(Inhalt, Leser, Auflage, Verbreitung)
5
Die Ansprechpartnerin
6
Anzeigenformate und Preise
7Beilagen
8Erscheinungstermine
9
Technische Daten
10Verbandsangaben
11
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Stand November 2015
Mediadaten 2016 • VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen • Stand November 2015
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Das ist das VerbandsMagazin
1. Was ist der Inhalt des VerbandsMagazins?
Ob kaufmännische, technische oder soziale Themen, ob Energieeffizienz, seniorengerechtes
Wohnen oder moderne Informationstechnologie: In der Wohnungswirtschaft laufen alle Fäden
zusammen. Die Entscheidungsträger der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind auf aktuelle Informationen zu all diesen Bereichen angewiesen und ziehen ihr Knowhow aus dem VerbandsMagazin ihres Dachverbandes, des VdW Rheinland Westfalen.
Das VerbandsMagazin behandelt
• politische und gesellschaftliche Diskussionen, Entwicklungen und Entscheidungen,
• gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene,
•wissenschaftliche Forschungsprojekte, Umfrageergebnisse oder Prognosen, zukunftsweisende Projekte, sei es auf unternehmerischer, sei es auf kommunaler oder regionaler Ebene
oder im Verbund aller,
• Zahlen, Daten, Fakten,
•Verbändenachrichten,
•Unternehmensnachrichten,
•Fachinformationen (Recht, Technik, Bauen, Planen, Steuern, Betriebswirtschaft,
Multimedia, Bildung und Beruf ).
2. Wer sind die Leser des VerbandsMagazins?
Das VerbandsMagazin wendet sich an
•die Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände bzw. Leitungen der jeweiligen Fachabteilungen der 480 Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen in Nordrhein-Westfalen und
Rheinland Pfalz,
•Vertreter aus Politik und Verwaltung auf Länder- und Kommunalebene,
•wissenschaftliche und sonstige Institutionen,
•andere Verbände,
•die Presse,
•die interessierte Fachöffentlichkeit.
3. Wie hoch ist die Auflage des VerbandsMagazins?
Ca. 1.500 – 2.000 Exemplare pro Ausgabe.
Das VerbandsMagazin des VdW Rheinland Westfalen erscheint zehn Mal im Jahr.
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Das ist das VerbandsMagazin
4. Wie groß ist das Verbreitungsgebiet
des VerbandsMagazins?
Es umfasst folgende Nielsen-Gebiete:
• Gebiet II.: Nordrhein-Westfalen
• Gebiet IIIa.: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
5. Was erreicht Ihre Anzeige im VerbandsMagazin?
•
•
•
Punktgenaue Zielgruppenorientierung für Produktinformationen
Hoher Glaubwürdigkeitseffekt
Hoher Aufmerksamkeitsgrad wegen geringer Anzahl von Anzeigen
(max. 6 Seiten pro Ausgabe)
6. Wer steht hinter dem VerbandsMagazin?
Herausgeber des VerbandsMagazins ist der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen e. V. (Sitz Düsseldorf ). Dem VdW Rheinland Westfalen gehören 480 Mitgliedsunternehmen der kommunalen/öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie
industrieverbundenen/privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an, die über eine Million Wohnungen allein in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften.
Mehr als jeder Fünfte der nordrhein-westfälischen Mieter lebt in diesen Wohnungsbeständen.
Im Jahr investieren die Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen kontinuierlich
etwa 1,7 Milliarden Euro in ihre Bestände.
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Die Ansprechpartnerin
Aline Fischer
Projektleitung – Admin
Telefon: + 49 681 99281-10
E-Mail: [email protected]
Agentur:
Statement GmbH
Agentur für Marketing- und Designlösungen
Saarbrücken
InnovationsCampus Saar
Altenkesseler Straße 17/B8
66115 Saarbrücken
Fax + 49 681 99281-20
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Anzeigenformate und Preise
Anzeigenformate
Satzspiegel
in mm
(BxH)
Anschnittformat
in mm (BxH) +
Beschnitt
Direktpreis
in Euro
s/w + 4c
Grundpreis
in Euro
s/w + 4c
2. Umschlagsseite,
1/1 Seite
190 x 268 mm
210 x 297 mm
2.500,-
2.690,-
3. Umschlagsseite,
1/1 Seite
190 x 268 mm
210 x 297 mm
2.500,-
2.690,-
4. Umschlagsseite,
1/1 Seite
190 x 268 mm
210 x 297 mm
2.800,-
2.990,-
Innenseite, 1/1 Seite
190 x 268 mm
210 x 297 mm
1.500,-
1.640,-
Innenseite, 2/3 Seite
(hoch/quer)
124 x 268 mm
190 x 178 mm
134 x 297 mm
210 x 193 mm
1.100,-
1.190,-
Innenseite, 1/2 Seite
190 x 120 mm
210 x 150 mm
750,-
800,-
Innenseite, 1/3 Seite
(hoch/quer)
59 x 268 mm
190 x 88 mm
70 x 297 mm
210 x 105 mm
600,-
650,-
Beschnitt: Formate plus 3 mm Beschnitt an den Außenseiten.
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Anzeigenformate und Preise – Stellenanzeigen
Anzeigenformate
Breite x Höhe
Direktpreis
in Euro
s/w + 4c
Grundpreis
in Euro
s/w + 4c
Innenseite, 1/2 Seite
190 x 120 mm
570,- 630.-
Innenseite, 1/3 Seite
190 x 80mm
390,-
430,
Innenseite, 1/4 Seite 92 x 120 mm
300,-
330,-
Hinweis: Für Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland-Westfalen gilt stets der Direktpreis.
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Beilagen und Preise
Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Blätter, Karten oder Prospekte.
Beilagenpreise:
DirektpreisGrundpreis
Pro Tausend Exemplare bis 25 Gramm Einzelgewicht
250,- Euro 350,- Euro
Je weitere angefangene 10 Gramm
120,- Euro 135,- Euro
Höchstgewicht 65 Gramm
Zuzüglich der geltenden Postgebühren.
Nicht miteinander verbundene Drucksachen werden laut Postordnung wie zwei Beilagen berechnet.
Technische Daten:
Höchstformat: 297 x 208 mm
Mindestformat: 100 x 210 mm
Beilagen werden mit der geschlossenen Seite parallel zum Rücken der Zeitschrift eingelegt. Eine
bestimmte Platzierung kann nicht zugesagt werden. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilegung.
Postgebühren:
Bei der Postauflage werden die geltenden Postgebühren zusätzlich berechnet (aktuelle Daten
auf Anfrage). Bei Postgebühren für Beilagen kann weder Nachlass noch Provision oder Skonto
gewährt werden.
Annahme- und Rücktrittstermine:
Die Annahmeschlusstermine für Beilagen entnehmen Sie bitte dem Terminplan.
Die Vorlage eines Musters (3fach) mit genauer Gewichtsangabe ist bei der Auftragserteilung erwünscht, muss aber spätestens zum Druckunterlagenschluss vorliegen. Der Auftrag wird für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung verbindlich.
Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Fremdbeilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Mehrere zusammengefügte Fremdbeilagen eines
oder mehrerer Auftraggeber werden einzeln berechnet.
Muster (je 3fach) an:
• Statement GmbH – Agentur für Marketing- und Designlösungen
Altenkesseler Straße 17/B8, 66115 Saarbrücken
Anlieferung:
Beilagen müssen einwandfrei verpackt und maschinell verarbeitungsfähig
termingerecht frei Haus geliefert werden an:
• Krüger Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Merzig, Handwerkstraße 8–10,
66663 Merzig, Telefon 06861 7002-0
Die Begleitpapiere müssen Angaben über Zeitschriftentitel, Heft-Nummer und Stückzahl
erhalten.
Belegungsmöglichkeiten:
Es kann nur die Gesamtauflage belegt werden. Teilbelegungen sind nicht möglich.
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Anzeigenrabatte
Mitglieder:
Rabatte für Mitglieder der Verbände: 20 %
Mengenstaffel:
Rabatte (bei Schaltungen innerhalb von 12 Monaten)
ab 3 Seiten
ab 6 Seiten
ab 10 Seiten
3%
5%
10 %
Kulturrabatt auf Anfrage.
Agenturprovision:
15 % AE auf den Grundpreis bei Nachweis der Agenturtätigkeit, Vermittlung des
Auftrages und fristgerechter Bereitstellung der druckfähigen Unterlagen.
Erscheinungstermine 2016*
Nr. Ausgabe
Erscheinungs- Anzeigen-Druckunterlagenterminschluss
schluss
schluss
2
3
4
5
6
7–8
9
10
11
12–1
KW 5
KW 9
KW 14
KW 18
KW 22
KW 27 KW 35 KW 40
KW 44
KW 49
Februar 2016
März 2016
April 2016
Mai 2016
Juni 2016
Juli/August 2016
September 2016
Oktober 2016
November 2016
Dezember 2016/
Januar 2017
18.01.2016
15.02.2016
21.03.2016
18.04.2016
16.05.2016
20.06.2016
15.08.2016
19.09.2016
17.10.2016
21.11.2016
25.01.2016
22.02.2016
28.03.2016
25.04.2016
23.05.2016
27.06.2016
22.08.2016
26.09.2016
24.10.2016
18.11.2016
* Terminabweichungen möglich
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Anforderungen für technische Daten
Druckverfahren
Inhalt: Bogen-Offsetdruck
Umschlag: Bogen-Offsetdruck
BindungRückenheftung
Satzspiegel
183 mm breit x 268 mm hoch
Heftformat
210 mm breit x 297 mm hoch
Datenträger
CompactDisc, DVD
Datenübertragung
E-Mail: [email protected]
Benennung der Druckdatei: VdW_Ausgabenummer_Kundenname (Beispiel: vdw_01_2014_
kunde)
Datenformate:
Bitte liefern Sie EPS-Formate mit eingebetteten Bildern und vektorisierten Schriften.
Alle Bilder brauchen eine Auflösung von 300 dpi für die Druckausgabe und sind ausschließlich im TIFF- oder EPS-Format im CMYK-Modus einzubinden, keinesfalls als JPEG oder DCSEPS. Grafiken bitte als Vektor-EPS einbinden.
Anzeigen im PDF-Format müssen print-optimiert nach PDF-X3-Standard erzeugt worden
sein.
Jedem Datenträger sind in einer Textdatei Ansprechpartner und Kontaktdaten des Anzeigenerstellers hinzuzufügen.
Schriften und Farben
Achten Sie darauf, dass alle Dateien im CMYK-Modus angelegt sind. Alle im EPS eingebetteten
Bilder, Logos und Grafiken müssen ebenfalls im CMYK-Modus sein. Aus lizenzrechtlichen
Gründen dürfen Sie uns keine Schriften anliefern. Deshalb wandeln Sie bitte alle Texte in
Zeichenwege um. Wir benötigen von jedem zu belichtenden Dokument einen farbverbindlichen Ausdruck nach Euro-Offsetstandard.
Kontrollmittel
4C-Anzeigen: Irisproof nach Euro-Offsetstandard
SW-Anzeigen: Schwarz-Weiß-Print (auch per Fax)
Ohne farbverbindliches Proof im Euro-Offsetstandard übernehmen wir keine Garantie für die
farbliche Wiedergabe einer Anzeige.
Kosten
Fehlbelichtungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Dateien sowie anfallende Eingriffe
unsererseits werden zusätzlich berechnet.
Druckunterlagenherstellung
Statement GmbH – Agentur für Marketing- und Designlösungen
Ansprechpartner: Aline Fischer (Tel. 0681 99281-10)
InnovationsCampus Saar, Altenkesseler Str. 17/B8, 66115 Saarbrücken
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Verbandsangaben
Herausgeber
VdW Rheinland Westfalen
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen e. V.
Goltsteinstraße 29
40211 Düsseldorf
Redaktion
Leitung: VdW Rheinland Westfalen
Andreas Winkler
Tel. 0211 16998-94
E-Mail: [email protected]
AnzeigenNeukunden:
Statement GmbH
Agentur für Marketing- und Designlösungen
Aline Fischer
Tel. 0681 99281-10
E-Mail: [email protected]
InnovationsCampus Saar
Altenkesseler Straße 17/B8
66115 Saarbrücken
Internetwww.vdw-rw.de
www.wohnen-im-westen.de
Erscheinungsweise
10 Ausgaben im Jahr
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen 8 Tage nach Rechnungsdatum rein Netto ohne Abzug.
Gerichtsstand und Erfüllungsort Düsseldorf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen
Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
Ziffer 3 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 4 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Ziffer 5 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 6 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren
Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 7 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet
die für den belegten Text übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 8 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck beeinträchtigt wurde. Lässt der
Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessenen Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorsehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
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Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe
des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht
offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
Ziffer 9 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst 14
Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 10 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Beraters und vor dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeiträge abhängig zu machen.
Ziffer 11 Der Verlag liefert mit der Rechnung kostenfrei bis zu drei Anzeigenbelege. Je nach Art
und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine
rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
Ziffer 12 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 13 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 14 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Ergänzende Geschäftsbedingungen: Probeabzüge (z. B. von gestalteten Stellenanzeigen) werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Eine Übersendung kann nur erfolgen, wenn sich diese
terminmäßig mit dem Erscheinen der für die Veröffentlichung bestimmten Ausgabe vereinbaren
läßt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß
zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen/Stellenanzeigen bzw. fernmündlich veranlassten
Änderungen übernimmt der Verband keine Haftung für die Richtigkeit. Der Verband haftet auch
nicht, wenn sich Mängel an den Druckunterlagen (z. B. mangelhafte Bilder oder Logos) erst bei der
Aufnahme oder beim Druckvorgang zeigen.
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