An alle Haushalte Die Verwaltung der Samtgemeinde Fintel informiert Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger der Samtgemeinde Fintel, das Jahr 2016 geht zu Ende und brachte viel Neues, Interessantes und Wissenswertes mit sich… Wahlen 2016 Am 11.09.2016 fanden die Kommunalwahlen statt. Die Ergebnisse für die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden können Sie unter www.sgfintel.de in der Rubrik Wahlen finden. Der neue Samtgemeinderat setzt sich wie folgt zusammen: 9 Sitze CDU, 8 Sitze SPD, 2 Sitze Bündnis 90 / Die Grünen, 1 Sitz Die Linke. Hamburger Verkehrsverbund (HVV) Der Samtgemeinderat hat beschlossen, den Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) anzustreben. Hierzu ist ein gemeinsames Vorgehen mit den benachbarten Kommunen und dem Landkreis Rotenburg (Wümme) als Träger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) notwendig. Der Landkreis ist bereits seit Längerem in Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen, dem Land Hamburg und weiteren Landkreisen, die den Beitritt zum HVV anstreben. Das Ziel des Landkreises ist der vorgenannte Beitritt mit allen Bahnhöfen innerhalb des Landkreises. Die notwendigen kommunalen Finanzierungsanteile fallen je nach Umfang des Beitritts unterschiedlich hoch aus. Vorrangig werden derzeit die Vor- und Nachteile eines Beitritts für „alle Fahrkarten“ bzw. „nur für Zeitkarten“ bewertet. Der jährliche Aufwand für die Samtgemeinde Fintel würde rd. 22.000 € (nur Zeitkarten) oder rd. 93.000 € (auch Einzelfahrkarten) betragen. Die Entscheidung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 fallen. Für die Tariferweiterung ist ein zeitlicher Vorlauf von ca. 18 Monaten erforderlich. Aus diesem Grund soll die Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 erfolgen. Y-Trasse Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 02.12.2016 den neuen Bundesverkehrswegeplan beschlossen. Die Y-Trasse ist im Bundesverkehrswegeplan nicht mehr enthalten! Stattdessen soll der Ausbau bestehender Strecken erfolgen. Für unsere Region ist damit eine bedeutende Entscheidung getroffen worden. SuedLink Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben mittlerweile die Vorschläge für mögliche Erdkabelkorridore der Gleichstromverbindung SuedLink veröffentlicht. Einzelne Korridorvorschläge betreffen das Gebiet der Samtgemeinde Fintel. Auf unserer Homepage www.sgfintel.de gibt es Kartenmaterial und weiterführende Informationen dazu, ebenso unter www.suedlink.tennet.eu. Rats- und Bürgerinformationssystem Auf unserer Homepage (www.sgfintel.de) werden ab sofort die Einladungen mit den dazugehörigen Vorlagen zu den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien aufgeführt. Auch die Protokolle können dort eingesehen werden (http://www.sgfintel.de/Sitzungen-der-Gremien.187.0.html). Zum Frühjahr soll ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet werden. Nähere Informationen dazu folgen zu gegebener Zeit. Bürgersprechstunde mit dem Samtgemeindebürgermeister Mit der Bürgersprechstunde biete ich den Einwohnern die Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre eigene Belange und Wünsche vorzustellen. Mit Transparenz und Bürgernähe möchte ich die Einwohner der Samtgemeinde Fintel kennenlernen. Die Sprechstunde wird für das Jahr 2017 im Wechsel in den Mitgliedsgemeinden Lauenbrück, Fintel, Helvesiek, Vahlde und Stemmen stattfinden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. 09. Februar 2017: 06. April 2017: 08. Juni 2017: 14. September 2017: 09. November 2017: Rathaus Lauenbrück Rathaus Fintel Gemeindebüro Helvesiek Gemeindebüro Vahlde Gemeindebüro Stemmen Winterdienst Im Winter stellen Schnee- und Eisglätte auf Geh- und Radwegen eine akute Sturzgefahr dar. Aus diesem Grund weist die Samtgemeinde Fintel ausdrücklich auf die Straßenreinigungssatzung / - verordnung hin. Danach obliegt den Eigentümern der an öffentlichen Straßen bebauten und auch unbebauten Grundstücke die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes. Zu den Straßen im Sinne der Straßenreinigungssatzung gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie Geh- und Radwege. Ebenso sind die Gossen mit Straßeneinläufen, Parkspuren, Grün-, Trenn- und Sicherheitsstreifen davon erfasst. Besonders im Winter müssen die Eigentümer ihrer Pflicht nachkommen und die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege in einer Breite von mindestens 1,00 m schnee- und eisfrei halten. Ist ein Gehweg bzw. ein gemeinsamer Geh- und Radweg nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn, bzw. am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen bis spätestens 08.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 09.00 Uhr sowie tagsüber bis 19.00 Uhr. Dies beinhaltet eben auch die mehrmalige tägliche Durchführung, so oft und so bald es die öffentliche Sicherheit erfordert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Eigentümer für Schäden aufgrund eines unzureichenden Winterdienstes evtl. haftbar gemacht werden können. Im Übrigen stellen Verstöße gegen die Straßenreinigungsverordnung Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. Sichtdreiecke an Straßen Immer wieder kommt es an Einmündungen und Kreuzungen der innerörtlichen Straßen wie auch Grundstückszufahrten zu gefährlichen Verkehrssituationen, weil die Sicht durch den Bewuchs der Bäume und Sträucher behindert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sichtdreiecke und Einmündungen ständig frei zu halten sind. Aus Gründen der Verkehrssicherheit für wartende Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger sollten Mindestsichtfelder von 0,80 m bis 2,50 m Höhe über der Fahrbodenoberfläche von ständigen Sichthindernissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Die vegetationsarme Zeit kann genutzt werden, um evtl. notwendige Rückschnitte durchzuführen. Leinenzwang für Hunde Im November 2015 ist die Verordnung über die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Fintel in Kraft getreten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hier insbesondere ein Leinenzwang für alle Hunde in den Ortschaften Fintel, Helvesiek, Lauenbrück und Stemmen festgelegt wurde. Besonders aus Rücksichtnahme auf Mitbürger und die Natur möchten wir alle Hundehalter daran erinnern, die Verordnung einzuhalten und daneben selbstverständlich die „Hinterlassenschaften“ ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Fremdstoffe in den Pumpstationen der Schmutzwasserkanalisation Die Mitarbeiter der Abwasserreinigungsanlage stellen immer wieder fest, dass in die Schmutzwasserpumpwerke Fremdstoffe gelangen, die für Verstopfungen verantwortlich sind und zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Als Folge muss das Pumpwerk außer Betrieb genommen und gereinigt werden (einschl. Spülwageneinsatz). Die Schmutzwasserkanalisation ist für den Zeitraum komplett außer Betrieb. Grundsätzlich dürfen keine Stoffe in die Abwasseranlagen eingeleitet werden, die die Kanalisation verstopfen oder zu Ablagerungen führen. Hierzu gehören neben Hygieneartikeln auch Feuchttücher, Mullbinden und Wattestäbchen, aber auch Kraftstoff, Schmieröl, Asche, Sand und Küchenabfälle (Küchen-)Fette. Klärschlammvererdungsanlage Zurzeit wird auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage in Lauenbrück eine Klärschlammvererdungsanlage gebaut. In zwei Becken werden die Schilfpflanzen bereits mit Klärschlamm bewässert. Beim 3. Becken erfolgen die letzten Arbeiten. Die Bauarbeiten sollen noch in 2016 beendet werden. Nach dem Probebetrieb nehmen die Vererdungsbecken sämtlichen Klärschlamm auf der anfällt, somit wird die jährliche Nassabfuhr des Klärschlammes entfallen. Voraussichtlich erfolgt nach acht Jahren die erste Räumung der Becken. Feuerwehrhäuser Lauenbrück und Helvesiek Die Vorbereitungen für den Neubau des Feuerwehrgebäudes in Lauenbrück sind in vollem Gange. Der Abriss des alten Gebäudes ist bereits erfolgt und die Sandplatte wird hergestellt. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2017 geplant. Die Planungen für einen Neubau des Feuerwehrgebäudes Helvesiek sollen ebenfalls aufgenommen werden. Als Standort ist der Bereich südlich des Sportplatzes an der K 212 im Gespräch. Weitere Krippenplätze in Fintel und Vahlde Der Samtgemeindeausschuss hat die Einrichtung weiterer 15 Krippenplätze in Fintel und weiterer 7 für Vahlde beschlossen. Die Gemeinden werden als Eigentümer der Gebäude die notwendigen baulichen Maßnahmen umsetzen. Die Planungen haben bereits begonnen. Die zusätzlichen Krippenplätze sollen spätestens per 01.01.2018 zur Verfügung stehen. Anmeldung für die Betreuung in den Kindertagesstätten Die Samtgemeinde Fintel erinnert alle Eltern, deren Kind im neuen Betreuungsjahr 2017/2018 in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden soll, daran, einen Anmeldeantrag bis 31.01.2017 zu stellen. Die Aufnahmeanträge sind im Internet unter www.sgfintel.de unter der Rubrik „Kindertagesstätten“ zu finden. Außerdem liegen diese im Rathaus in Lauenbrück aus. Eltern, deren Kind bisher schon eine Einrichtung besucht, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen. Lediglich bei Bedarf zur Änderung der Betreuungszeiten muss bis 31.01.2017 ein Antrag gestellt werden. Diese sind ebenso auf der Internetseite, im Rathaus und in den Kindertagesstätten zu finden. Für Hortkinder muss jedoch eine erneute Anmeldung erfolgen. Für Fragen steht Frau Rudolf (Tel. 04267/9300-17; [email protected]) zur Verfügung. Sozialarbeit Die Schulsozialarbeit soll auch über das Jahr 2016 hinaus angeboten werden. Neben dem Tätigkeitsschwerpunkt an der Fintauschule soll ein Stundenbudget für die Grundschulen und neuerdings auch für die Kindergärten zur Verfügung stehen. Ein Ort der Begegnung und Beratungsstelle für Flüchtlinge Die Samtgemeinde Fintel hat ein Wohngebäude (Berliner Straße 7) direkt neben dem Rathaus in Lauenbrück erworben. Die Wohn- und Büroräume im Erdgeschoss stehen für Angebote rund um die Flüchtlingsbetreuung zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Helfen in der Samtgemeinde Fintel“ und den zahlreichen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsbetreuung sind bereits verschiedene Angebote umgesetzt. Selbstverständlich stehen die Räumlichkeiten auch den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung. Neben dem Bürgerbusverein beabsichtigen weitere Interessierte das Angebot zu nutzen. Weitere Informationen sind bei Frau Nebrich, Tel. 04267/9300-46, [email protected], erhältlich. Stellenausschreibung Die Samtgemeinde Fintel besetzt mehrere Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. In den Schulen und Kindergärten der Samtgemeinde Fintel werden zum Sommer 2017 mehrere Stellen im Bereich Pädagogik vergeben. Die Bereiche technischer Dienst und Flüchtlingsbe- treuung in Schulen können zusätzlich angeboten werden. An diesem Bundesfreiwilligendienst dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollschulzeit erfüllt haben. Im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ist im Rathaus in Lauenbrück ebenfalls zum Sommer eine Stelle zu besetzen. Dieser Bundesfreiwilligendienst steht besonders Männern und Frauen offen, die schon im Berufsleben standen und ihre wertvollen Erfahrungen weitergeben und neue Eindrücke hinzugewinnen möchten. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Betreuung von Flüchtlingen (z.B. Unterstützung bei Behördengängen und Übersetzungen, Mithilfe bei der Unterbringung und Versorgung, Betreuung im Bildungsbereich und Organisation der ehrenamtlichen Hilfe) im Bereich der Samtgemeinde Fintel. Die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes beträgt üblicherweise ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate. Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten ein Taschengeld. Für nähere Auskünfte zum Bundesfreiwilligendienst bei der Samtgemeinde Fintel steht Ihnen Frau Holsten unter der Telefonnummer 04267/930012 zur Verfügung. Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung bitte mit den üblichen Unterlagen an die Samtgemeinde Fintel, Berliner Str. 3, 27389 Lauenbrück oder an [email protected]. Wohnungen zu vermieten Die Samtgemeinde Fintel vermietet zum 01.02.2017 die Wohnung im Obergeschoss der Grundschule an der Wümme. Die 5-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad hat eine Größe von 111 m². Die Miete beträgt 500,00 € zuzüglich Nebenkosten. Interessenten möchten sich bitte bei Herrn Behrens (04267/9300-21) oder Herrn Schildhauer, (04267/9300-20) melden. Die Gemeinde Vahlde vermietet zum 01.01.2017 eine 3-Zimmer Wohnung über dem Kindergarten Vahlde. Inklusive Küche und Bad hat sie eine Größe von 62 m². Der Mietzins beträgt 280,00 €. Mögliche Bewerber können sich bei Bürgermeister Rademacher (04265-1563) melden. Waldlauflehrpfad der Fintauschule Am 20.10.2016 fand das 10-jährige Jubiläum des Waldlauflehrpfades sowie die Waldlaufmeisterschaften der Fintauschule statt. Nicht viele Schulen können ein Landkino, nachhaltige Projekte im Bereich der Umweltbildung oder eben einen Waldlauflehrpfad ihr eigen nennen. In diesem Sinne gibt es sogar noch weitere Visionen. Derzeit wächst die Idee, zusätzlich einen „Pädagogischen Waldseilgarten“ zu errichten. Innerörtliches Biotop in Fintel Die Kinderakademie in der Natur im Heimatverein Fintel e.V., die Gemeinde Fintel sowie die Samtgemeinde Fintel haben dieses tolle Projekt ins Leben gerufen. Mit viel ehrenamtlichem Engagement ist dort die Idee umgesetzt worden, einen Teilbereich auf dem Grundstück des Heimathauses für Kinder, aber auch für Erwachsene erlebbar zu machen. Mitten in Fintel wurde ein Biotop entwickelt, um auf einer begrenzten Fläche eine Vielzahl von kleinen Lebensräumen für unterschiedliche, teils selten gewordene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Tourismuskonzept In diesen Monaten wird gemeinsam mit den Kommunen des Landkreises sowie zahlreichen Akteuren aus den Verkehrs- und Tourismusvereinen ein Konzept erarbeitet. Es soll Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln für die unterschiedlichsten Projekte sein. Auch im Bereich der Samtgemeinde Fintel gibt es verschiedenste Idee. Neben der Einrichtung des o.g. „Pädagogischen Waldseilgartens“ und der Verbesserung der Mobilität durch Fahrradverleihstationen „LandRad“ wollen wir gemeinsam mit dem Verkehrsverein der Samtgemeinde, dem LandPark, dem Eurostrand und weiteren Interessierten Ideen weiterentwickeln. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Fintel ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Tobias Krüger Samtgemeindebürgermeister
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