Seminarort Teilnahmebedingungen Haus der Akademien Seminarraum Eisenbahnstraße 56 79098 Freiburg Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich erklärt werden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geht mit der Anmeldebestätigung ein Lageplan zu. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Seminarzeit Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das Programm geringfügig zu ändern sowie bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. 14. Februar 2017 09:15 bis 16.45 Uhr Anmeldungen (bitte nur in schriftlicher Form) an: Seminar Die neue Entgeltordnung des TVöD (VKA) Haus der Akademien VWA Freiburg Eisenbahnstraße 56 79098 Freiburg Informationen über weitere Seminare zu diesen Themen sowie über unser Weiterbildungsangebot finden Sie auch im Internet unter: www.vwa-freiburg.de Freiburg 14. Februar 2017 Seminarnummer 2017 – 52730F Die neue Entgeltordnung des TVöD (VKA) • • Zum Seminar Mit Abschluss der Redaktionsverhandlungen und Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA zum 01.01.2017 wird die Reform im öffentlichen Dienst im Wesentlichen abgeschlossen sein. In der Tarifeinigung haben sich die Kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD VKA verständigt. Die neue Entgeltordnung löst das bisherige Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte. Für viele Beschäftigte ergeben sich damit deutliche Verbesserungen, insbesondere in der Pflege und der allgemeinen Verwaltung. Angesichts der Komplexität ist es auch für erfahrene Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung absolut zwingend, ihre Kenntnisse zu aktualisieren. In diesem Seminar wird hierzu die Möglichkeit geboten. Inhalte • • • • Eingruppierungsgrundsätze und die „neuen“ §§ 12, 13 TVöD-VKA Wie bildet man „Arbeitsvorgänge“: Änderungen durch die neuen §§ 12, 13? Tarifliche Regelung der „schleichenden“ Veränderungen im Arbeitsvertrag Unerhebliche Kriterien des Eingruppierungsrechts – die „Todsünden“ der Eingruppierung – gibt es Neuerungen? • • • • • • Struktur der neuen VKA-Entgeltordnung und die neuen Regelungs-Kompetenzen Der allgemeine Teil und die spartenbezogenen besonderen Teile (die „8 Anhänge“) u. Umgang mit der sog. durchgeschriebenen Fassung Die neue Entgeltgruppen 9a- 9c und die P-Entgeltgruppen Stufengleiche Höhergruppierung – Abkehr von der betragsmäßigen Höhergruppierung Tätigkeitsmerkmale der VKA-EntGO: was ist „neu“ und was kennt die Praxis schon? Eingruppierung und Mitbestimmung – müssen die Personalräte eingebunden werden? Überleitungs- und Übergangsrecht Fragen der Teilnehmer/-innen Referent Rechtsanwalt Jürgen Kutzki Diplom-Verwaltungswirt, Mediator (Uni Hagen), Leiter von AdvoBAT, Karlsruhe, Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006 und Mitautor beim Beck TVöD/TV-Lonline-Kommentar: Beppler/Böhle/Seekamp/Stöhr, Beck-Verlag, München, Stand Mai 2016; Mitautor bei der Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, öAT, Beck-Verlag, München, 2016 Teilnahmegebühr 194,00 € Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung. Seminarziel Ziel dieses Seminars ist es, die neue Entgeltordnung praxisnah vorzustellen und in das bestehende Eingruppierungskonzept des öffentlichen Dienstes einzubinden und inzwischen aufgetretene Probleme zu erläutern und praxisnahe Lösungsvorschläge und Tipps zu geben. Ihr Ansprechpartner bei der VWA Freiburg Christian Heinrich (0761) 38673-15 Fax (0761) 38673-98 [email protected]
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