Seminarprogramm

Seminarort
Teilnahmebedingungen
Haus der Akademien
Seminarraum
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie
schriftlich erklärt werden.
 Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
geht mit der Anmeldebestätigung ein
Lageplan zu.
Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr.
Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als
zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der
Akademie ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung. Bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt
vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
Seminarzeit
Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen und das
Programm geringfügig zu ändern sowie bei zu
geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen.
14. Februar 2017
09:15 bis 16.45 Uhr
Anmeldungen
(bitte nur in schriftlicher Form) an:
Seminar
Die neue Entgeltordnung des
TVöD (VKA)
Haus der Akademien
VWA Freiburg
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
Informationen über weitere Seminare zu
diesen Themen sowie über unser Weiterbildungsangebot finden Sie auch im Internet
unter:
www.vwa-freiburg.de
Freiburg
14. Februar 2017
Seminarnummer 2017 – 52730F
Die neue Entgeltordnung des TVöD
(VKA)
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Zum Seminar
Mit Abschluss der Redaktionsverhandlungen
und Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA
zum 01.01.2017 wird die Reform im öffentlichen Dienst im Wesentlichen abgeschlossen
sein. In der Tarifeinigung haben sich die
Kommunalen Arbeitgeberverbände und die
Gewerkschaften auf eine neue Entgeltordnung zum TVöD VKA verständigt.
Die neue Entgeltordnung löst das bisherige
Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen
Beschäftigte. Für viele Beschäftigte ergeben
sich damit deutliche Verbesserungen, insbesondere in der Pflege und der allgemeinen
Verwaltung.
Angesichts der Komplexität ist es auch für
erfahrene Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung absolut zwingend, ihre Kenntnisse
zu aktualisieren. In diesem Seminar wird
hierzu die Möglichkeit geboten.
Inhalte
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Eingruppierungsgrundsätze und die „neuen“ §§ 12, 13 TVöD-VKA
Wie bildet man „Arbeitsvorgänge“: Änderungen durch die neuen §§ 12, 13?
Tarifliche Regelung der „schleichenden“
Veränderungen im Arbeitsvertrag
Unerhebliche Kriterien des Eingruppierungsrechts – die „Todsünden“ der Eingruppierung – gibt es Neuerungen?
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Struktur der neuen VKA-Entgeltordnung
und die neuen Regelungs-Kompetenzen
Der allgemeine Teil und die spartenbezogenen besonderen Teile (die „8 Anhänge“) u. Umgang mit der sog. durchgeschriebenen Fassung
Die neue Entgeltgruppen 9a- 9c und die
P-Entgeltgruppen
Stufengleiche Höhergruppierung – Abkehr
von der betragsmäßigen Höhergruppierung
Tätigkeitsmerkmale der VKA-EntGO: was
ist „neu“ und was kennt die Praxis schon?
Eingruppierung und Mitbestimmung –
müssen die Personalräte eingebunden
werden?
Überleitungs- und Übergangsrecht
Fragen der Teilnehmer/-innen
Referent
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki
Diplom-Verwaltungswirt, Mediator (Uni Hagen), Leiter von AdvoBAT, Karlsruhe,
Mitherausgeber des TVöD-Kommentars:
Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg,
2006 und Mitautor beim Beck TVöD/TV-Lonline-Kommentar:
Beppler/Böhle/Seekamp/Stöhr, Beck-Verlag,
München, Stand Mai 2016; Mitautor bei der
Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und
Tarifrecht, öAT, Beck-Verlag, München, 2016
Teilnahmegebühr
194,00 €
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die
Dienststellen eine Gebührenrechnung.
Seminarziel
Ziel dieses Seminars ist es, die neue Entgeltordnung praxisnah vorzustellen und in
das bestehende Eingruppierungskonzept des
öffentlichen Dienstes einzubinden und inzwischen aufgetretene Probleme zu erläutern
und praxisnahe Lösungsvorschläge
und Tipps zu geben.
Ihr Ansprechpartner bei der
VWA Freiburg
Christian Heinrich
 (0761) 38673-15
Fax (0761) 38673-98
[email protected]