Unfallversicherung für Arbeitslose • Die Suva ist der Unfallversicherer für Arbeitslose, welche die Anspruchsvorausetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigungen erfüllen. • Sind die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Arbeitslosenentschädigung (ALE) erfüllt, sind Sie automatisch gegen Unfall bei der Suva versichert. • Ein Unfall ist unverzüglich zu melden. Versicherungsschutz Im Auftrag des Bundes führt die Suva seit 1996 die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen. Der Versicherungsschutz hängt davon ab, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung erfüllt sind. Versicherungsdauer Versicherungsbeginn Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung (ALE) erfüllt sind. Dies teilt die Arbeitslosenkasse der arbeitslosen Person mit einem Brief (Verfügung) mit. Nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses mit Versicherung gegen Nichtberufsunfälle besteht noch während 31 Tagen ein Versicherungsschutz. Entscheidet die Arbeitslosenversicherung nicht innert 31 Tagen über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung empfiehlt sich eine Abredeversicherung beim Unfallversicherer Ihres letzten Arbeitgebers. Diese kann innert 31 Tagen nach dem letzten Anspruch auf mindestens den halben Lohn abgeschlossen werden. Damit Sie nicht zu viel Prämien bezahlen, schliessen Sie die Abredeversicherung nur für einen Monat ab. Bei Bedarf verlängern Sie sie vor Ablauf. Versicherungsende Endet der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, beispielsweise bei Aussteuerung, endet 31 Tage nach diesem Datum auch der Versicherungsschutz. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Dies gilt selbst dann, wenn beispielsweise arbeitsmarktliche Massnahmen weiterlaufen. Um den Versicherungsschutz zu verlängern, bietet sich eine Abredeversicherung an. Wartezeit, Einstelltage und Ferien Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls während Wartezeiten und Einstelltagen, auch wenn diese länger als 31 Tage dauern. Dies gilt auch bei Ferien, sofern es sich um kontrollfreie Tage mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung handelt. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 1 Rahmenfrist beachten Die Rahmenfrist der Arbeitslosenentschädigung verlängert sich nicht durch den Bezug von Unfalltaggeld. Tätigkeiten mit Versicherungsschutz Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Der Versicherungsschutz wird nicht unterbrochen, wenn Arbeitslose in Absprache mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an einer der folgenden Massnahmen teilnehmen: • Sie nehmen an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung teil. • Sie besuchen ein Berufspraktikum. • Sie durchlaufen einen Umschulungs oder Weiterbildungskurs. • Sie absolvieren ein Ausbildungspraktikum oder einen Eignungstest. • Sie arbeiten in einer Übungsfirma. • Sie planen die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Voraussetzung des Versicherungsschutzes der Suva in all diesen Fällen ist, dass Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht. Tätigkeit ohne Absprache mit dem RAV Wird ohne Absprache mit dem RAV eine Tätigkeit ausgeübt, die im Normalfall entlöhnt würde, gilt dies als Zwischenverdienst. Dies kann zum Beispiel ein Praktikum oder ein praktischer Eignungstest sein. Zwischenverdienst und Teilarbeitslosigkeit Erzielen Arbeitslose innerhalb der Rahmenfrist einen Zwischenverdienst aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit oder einen Verdienst aus Teilzeitbeschäftigung, sind sie bei Berufsunfällen durch diesen Arbeitgeber versichert. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden sind auch Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber versichert. Bei weniger als acht Stunden pro Woche sind Nichtberufsunfälle durch die Suva gedeckt. Ereignet sich ein Unfall an einem arbeitsfreien Tag ist in jedem Fall die Suva zuständig. Erzielen Sie einen Zwischenverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, sind Sie bei der Suva gegen Berufs und Nichtberufsunfälle versichert. Mutterschaftsentschädigung und Stellensuche im Ausland Mutterschaftsentschädigung Arbeitslose Mütter, die bis zur Geburt ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen und Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben, bleiben während des Mutterschaftsurlaubes gegen Unfälle versichert. Stellensuche im Ausland Personen, die von der schweizerischen Arbeitslosenkasse Arbeitslosenentschädigung erhalten, können auch in einem EU oder EFTAStaat eine Stelle suchen. Sie sind während dieser Zeit durch die Suva gegen Unfall versichert. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 2 Versicherungsleistungen Wer den Versicherungsschutz der Unfallversicherung für Arbeitslose geniesst, hat bei einem Unfall Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG. Heilkosten Versicherte Personen haben Anspruch auf eine zweckmässige medizinische Behandlung ihrer Unfallfolgen. Die Suva vergütet Kosten unter anderem für: • ambulante und stationäre Behandlungen (allgemeine Abteilung) • Arzneimittel • Analysen • Rehabilitation und ärztlich verordnete Nach und Badekuren • Hilfsmittel sowie der Heilung dienliche Mittel • Rettungs, Bergungs, Reise und Transportkosten Unfalltaggeld, Invaliden und Hinterlassenenrenten, Rückfälle und Spätfolgen Unfalltaggeld Bei einem Unfall vergütet die Arbeitslosenversicherung (ALV) während den ersten drei Tagen (inkl. Unfalltag) die Leistungen, sofern der entsprechende Anspruch besteht. Danach zahlt die Suva das Unfalltaggeld. Dieses ist gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung. Für die Taggeldhöhe ist ein erzielter Zwischenverdienst nicht massgebend. Dieselben Bestimmungen gelten bei Teilarbeitslosigkeit. Taggeld: Arbeitstag oder Wochentag Die Arbeitslosenversicherung zahlt pro Arbeitstag, die Suva pro Wochentag (Kalendertag). Dies führt zu unterschiedlichen Taggeldsätzen. Über das ganze Jahr gerechnet ist das Unfalltaggeld der Suva gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenversicherung. Das Maximum des versicherten Jahresverdienstes beträgt 148 200 Franken. Teilarbeitsfähigkeit Der Arzt beurteilt die Arbeitsfähigkeit generell so, wie wenn die verunfallte Person ihrem Beruf oder ihrer letztmals ausgeübten Tätigkeit noch nachgehen würde. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt, wenn bei einem stabilen Gesundheitszustand eine voraussichtlich dauernde Beeinträchtigung im angestammten Beruf bzw. angestammten Tätigkeit vorliegt und eine berufliche Neueingliederung zumutbar ist. Ist der Verunfallte nach diesen Kriterien teilarbeitsfähig, werden die Taggeldkosten zwischen Suva und Arbeitslosenversicherung aufgeteilt. Invaliden und Hinterlassenenrenten Die Suva gewährt eine Invalidenrente bei einer unfallbedingten Invalidität (teilweise oder ganze Erwerbsunfähigkeit). Bei Unfällen mit Todesfolge wird eine Hinterlassenenrente an die Witwe bzw. den Witwer sowie an die Kinder ausgerichtet. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 3 Rückfälle und Spätfolgen Ein Anspruch besteht grundsätzlich auch bei Rückfällen und Spätfolgen, sofern diese auf den seinerzeitigen Unfall zurückzuführen sind. Versicherungsprämie Die Unfallversicherungsprämie für Freizeitunfälle beträgt 3,77 Prozent der Arbeitslosenentschädigung. Davon werden 2,51 Prozent direkt von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen, die restlichen 1,26 Prozent übernimmt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. Handeln Sparen Sie Prämien Während des Versicherungsschutzes durch die Suva können Sie das Unfallrisiko bei der Krankenkasse ausschliessen. Zusatzversicherungen (Privat/Halbprivat Beispiel) sind jedoch beizubehalten. Nach Ablauf des Versicherungsschutzes durch die Suva ist das Unfallrisiko bei der Krankenkasse zu versichern. Um eine Lücke zu verhindern: Verlängern Sie den Versicherungsschutz mit der Abredeversicherung. Abredeversicherung Unfall melden Melden Sie Ihren Unfall unverzüglich bei folgenden Stellen: • Ihrer Arbeitslosenkasse sowie Ihrem zuständigen Berater im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) • dem Organisator oder Kursveranstalter, wenn Sie in einer Übungsfirma arbeiten oder an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung oder einem Motivationssemester teilnehmen. Je schneller Sie Ihren Unfall melden, desto früher erhalten Sie die Leistungen der Suva. Erster Arztbesuch Falls Sie aufgrund Ihrer Verletzung einen Arzt aufsuchen müssen, teilen Sie ihm mit, dass Sie bei der Suva versichert sind. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 4 Arztwechsel Erwägen Sie während der Behandlung den Arzt zu wechseln, müssen Sie dies Ihrer SuvaAgentur vorgängig melden. Hier finden Sie die Liste der Agenturen und ihre Standorte, Öffnungszeiten und weitere Informationen Agenturen und Adressen Was erhalten Sie nach der Unfallmeldung? Unfallschein zum Arzt mitnehmen Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen nach Erhalt der Unfallmeldung bei Bedarf einen Unfallschein zu. Den Unfallschein nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Ihr Arzt bestätigt darin Ihre Arbeitsunfähigkeit. Wichtig Senden Sie den Unfallschein nach Abschluss der Behandlung möglichst rasch Ihrer SuvaAgentur zu. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit senden Sie Ihrer SuvaAgentur monatlich eine Kopie für die Taggeldabrechnung zu. Apothekerschein in der Apotheke vorweisen Ihre Arbeitslosenkasse schickt Ihnen bei Bedarf einen Apothekerschein. Damit können Sie Medikamente beziehen, welche direkt der Suva in Rechnung gestellt werden. Tun Sie dies am besten immer bei der gleichen Apotheke. Wie weiter nach einem Unfall Nehmen Sie die Stellensuche nach einem Unfall rasch wieder auf. Die Rahmenfrist der Arbeitslosenentschädigung verlängert sich nicht durch den Bezug von Unfalltaggeld. Haben Sie Fragen? Hier finden Sie die Liste der Agenturen und ihre Standorte, Öffnungszeiten und weitere Informationen Agenturen und Adressen Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016 https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017 Seite 5
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