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Unfallversicherung für Arbeitslose
• Die Suva ist der Unfallversicherer für Arbeitslose, welche die
Anspruchsvorausetzungen für den Bezug von Arbeitslosenentschädigungen
erfüllen.
• Sind die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Arbeitslosenentschädigung
(ALE) erfüllt, sind Sie automatisch gegen Unfall bei der Suva versichert.
• Ein Unfall ist unverzüglich zu melden.
Versicherungsschutz
Im Auftrag des Bundes führt die Suva seit 1996 die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen. Der
Versicherungsschutz hängt davon ab, ob die Voraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosenentschädigung erfüllt sind.
Versicherungsdauer
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosenentschädigung (ALE) erfüllt sind. Dies teilt die Arbeitslosenkasse der arbeitslosen Person
mit einem Brief (Verfügung) mit.
Nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses mit Versicherung gegen Nichtberufsunfälle besteht
noch während 31 Tagen ein Versicherungsschutz. Entscheidet die Arbeitslosenversicherung nicht innert
31 Tagen über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung empfiehlt sich eine Abredeversicherung beim Unfallversicherer Ihres letzten Arbeitgebers. Diese kann innert 31 Tagen nach dem letzten
Anspruch auf mindestens den halben Lohn abgeschlossen werden. Damit Sie nicht zu viel Prämien
bezahlen, schliessen Sie die Abredeversicherung nur für einen Monat ab. Bei Bedarf verlängern Sie sie
vor Ablauf.
Versicherungsende
Endet der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, beispielsweise bei Aussteuerung, endet 31 Tage
nach diesem Datum auch der Versicherungsschutz. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Dies gilt selbst dann, wenn beispielsweise arbeitsmarktliche Massnahmen weiterlaufen. Um den
Versicherungsschutz zu verlängern, bietet sich eine Abredeversicherung an. Wartezeit, Einstelltage und Ferien
Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls während Wartezeiten und Einstelltagen, auch wenn diese
länger als 31 Tage dauern. Dies gilt auch bei Ferien, sofern es sich um kontrollfreie Tage mit Anspruch
auf Arbeitslosenentschädigung handelt. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Rahmenfrist beachten
Die Rahmenfrist der Arbeitslosenentschädigung verlängert sich nicht durch den Bezug von Unfalltaggeld. Tätigkeiten mit Versicherungsschutz
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)
Der Versicherungsschutz wird nicht unterbrochen, wenn Arbeitslose in Absprache mit dem Regionalen
Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an einer der folgenden Massnahmen teilnehmen:
• Sie nehmen an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung teil.
• Sie besuchen ein Berufspraktikum.
• Sie durchlaufen einen Umschulungs­ oder Weiterbildungskurs.
• Sie absolvieren ein Ausbildungspraktikum oder einen Eignungstest.
• Sie arbeiten in einer Übungsfirma.
• Sie planen die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Voraussetzung des Versicherungsschutzes der Suva in all diesen Fällen ist, dass Anspruch auf
Arbeitslosenentschädigung besteht.
Tätigkeit ohne Absprache mit dem RAV
Wird ohne Absprache mit dem RAV eine Tätigkeit ausgeübt, die im Normalfall entlöhnt würde, gilt dies
als Zwischenverdienst. Dies kann zum Beispiel ein Praktikum oder ein praktischer Eignungstest sein.
Zwischenverdienst und Teilarbeitslosigkeit
Erzielen Arbeitslose innerhalb der Rahmenfrist einen Zwischenverdienst aus unselbstständiger
Erwerbstätigkeit oder einen Verdienst aus Teilzeitbeschäftigung, sind sie bei Berufsunfällen durch
diesen Arbeitgeber versichert. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden sind auch
Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber versichert. Bei weniger als acht Stunden pro Woche sind
Nichtberufsunfälle durch die Suva gedeckt. Ereignet sich ein Unfall an einem arbeitsfreien Tag ist in
jedem Fall die Suva zuständig. Erzielen Sie einen Zwischenverdienst aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, sind Sie bei der Suva
gegen Berufs­ und Nichtberufsunfälle versichert. Mutterschaftsentschädigung und Stellensuche im Ausland
Mutterschaftsentschädigung
Arbeitslose Mütter, die bis zur Geburt ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung bezogen und Anspruch
auf Mutterschaftsentschädigung haben, bleiben während des Mutterschaftsurlaubes gegen Unfälle
versichert.
Stellensuche im Ausland
Personen, die von der schweizerischen Arbeitslosenkasse Arbeitslosenentschädigung erhalten, können
auch in einem EU­ oder EFTA­Staat eine Stelle suchen. Sie sind während dieser Zeit durch die Suva
gegen Unfall versichert.
Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Versicherungsleistungen
Wer den Versicherungsschutz der Unfallversicherung für Arbeitslose geniesst, hat bei einem Unfall
Anspruch auf Leistungen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz UVG. Heilkosten
Versicherte Personen haben Anspruch auf eine zweckmässige medizinische Behandlung ihrer
Unfallfolgen. Die Suva vergütet Kosten unter anderem für:
• ambulante und stationäre Behandlungen (allgemeine Abteilung)
• Arzneimittel
• Analysen
• Rehabilitation und ärztlich verordnete Nach­ und Badekuren
• Hilfsmittel sowie der Heilung dienliche Mittel
• Rettungs­, Bergungs­, Reise­ und Transportkosten
Unfalltaggeld, Invaliden­ und Hinterlassenenrenten, Rückfälle und
Spätfolgen
Unfalltaggeld
Bei einem Unfall vergütet die Arbeitslosenversicherung (ALV) während den ersten drei Tagen (inkl.
Unfalltag) die Leistungen, sofern der entsprechende Anspruch besteht. Danach zahlt die Suva das
Unfalltaggeld. Dieses ist gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung. Für die Taggeldhöhe ist
ein erzielter Zwischenverdienst nicht massgebend. Dieselben Bestimmungen gelten bei
Teilarbeitslosigkeit.
Taggeld: Arbeitstag oder Wochentag
Die Arbeitslosenversicherung zahlt pro Arbeitstag, die Suva pro Wochentag (Kalendertag). Dies führt zu
unterschiedlichen Taggeldsätzen. Über das ganze Jahr gerechnet ist das Unfalltaggeld der Suva gleich
hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung der Arbeitslosenversicherung. Das Maximum des versicherten Jahresverdienstes beträgt 148 200 Franken.
Teilarbeitsfähigkeit
Der Arzt beurteilt die Arbeitsfähigkeit generell so, wie wenn die verunfallte Person ihrem Beruf oder ihrer
letztmals ausgeübten Tätigkeit noch nachgehen würde. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt, wenn bei einem stabilen Gesundheitszustand eine voraussichtlich
dauernde Beeinträchtigung im angestammten Beruf bzw. angestammten Tätigkeit vorliegt und eine
berufliche Neueingliederung zumutbar ist. Ist der Verunfallte nach diesen Kriterien teilarbeitsfähig,
werden die Taggeldkosten zwischen Suva und Arbeitslosenversicherung aufgeteilt.
Invaliden­ und Hinterlassenenrenten
Die Suva gewährt eine Invalidenrente bei einer unfallbedingten Invalidität (teilweise oder ganze
Erwerbsunfähigkeit). Bei Unfällen mit Todesfolge wird eine Hinterlassenenrente an die Witwe bzw. den
Witwer sowie an die Kinder ausgerichtet.
Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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Rückfälle und Spätfolgen
Ein Anspruch besteht grundsätzlich auch bei Rückfällen und Spätfolgen, sofern diese auf den
seinerzeitigen Unfall zurückzuführen sind.
Versicherungsprämie
Die Unfallversicherungsprämie für Freizeitunfälle beträgt 3,77 Prozent der Arbeitslosenentschädigung.
Davon werden 2,51 Prozent direkt von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen, die restlichen 1,26
Prozent übernimmt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung.
Handeln
Sparen Sie Prämien
Während des Versicherungsschutzes durch die Suva können Sie das Unfallrisiko bei der Krankenkasse
ausschliessen. Zusatzversicherungen (Privat/Halbprivat ­ Beispiel) sind jedoch beizubehalten. Nach
Ablauf des Versicherungsschutzes durch die Suva ist das Unfallrisiko bei der Krankenkasse zu
versichern. Um eine Lücke zu verhindern: Verlängern Sie den Versicherungsschutz mit der Abredeversicherung.
Abredeversicherung Unfall melden
Melden Sie Ihren Unfall unverzüglich bei folgenden Stellen:
• Ihrer Arbeitslosenkasse sowie Ihrem zuständigen Berater im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum
(RAV)
• dem Organisator oder Kursveranstalter, wenn Sie in einer Übungsfirma arbeiten oder an einem
Programm zur vorübergehenden Beschäftigung oder einem Motivationssemester teilnehmen.
Je schneller Sie Ihren Unfall melden, desto früher erhalten Sie die Leistungen der Suva.
Erster Arztbesuch
Falls Sie aufgrund Ihrer Verletzung einen Arzt aufsuchen müssen, teilen Sie ihm mit, dass Sie bei der
Suva versichert sind. Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016
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Arztwechsel
Erwägen Sie während der Behandlung den Arzt zu wechseln, müssen Sie dies Ihrer Suva­Agentur
vorgängig melden. Hier finden Sie die Liste der Agenturen und ihre Standorte, Öffnungszeiten und weitere
Informationen
Agenturen und Adressen Was erhalten Sie nach der Unfallmeldung?
Unfallschein zum Arzt mitnehmen
Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen nach Erhalt der Unfallmeldung bei Bedarf einen Unfallschein zu. Den
Unfallschein nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Ihr Arzt bestätigt darin Ihre Arbeitsunfähigkeit. Wichtig
Senden Sie den Unfallschein nach Abschluss der Behandlung möglichst rasch Ihrer Suva­Agentur zu.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit senden Sie Ihrer Suva­Agentur monatlich eine Kopie für die
Taggeldabrechnung zu. Apothekerschein in der Apotheke vorweisen
Ihre Arbeitslosenkasse schickt Ihnen bei Bedarf einen Apothekerschein. Damit können Sie Medikamente
beziehen, welche direkt der Suva in Rechnung gestellt werden. Tun Sie dies am besten immer bei der
gleichen Apotheke. Wie weiter nach einem Unfall
Nehmen Sie die Stellensuche nach einem Unfall rasch wieder auf. Die Rahmenfrist der
Arbeitslosenentschädigung verlängert sich nicht durch den Bezug von Unfalltaggeld.
Haben Sie Fragen?
Hier finden Sie die Liste der Agenturen und ihre Standorte, Öffnungszeiten und weitere
Informationen
Agenturen und Adressen Suva, ID 1-3AD-C2A-FAB, Ausgabe 15.12.2016
https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/versicherung/unfallversicherung-fuer-arbeitslose, Erzeugungsdatum 08.01.2017
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