Netzzugang Strom gültig ab 01.01.2017 (1) Preisblatt 2: Preise für Entnahmen durch Kunden ohne Leistungsmessung Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer Entgelte Jahrespreissystem Grundpreis Arbeitspreis €/a ct/kWh Niederspannung (NS) 28,00 5,39 Niederspannung (Kommunalrabatt) 25,20 4,85 Elektro-Speicherheizungen 14,00 2,70 Elektro-Speicherheizungen (Kommunalrabatt) 12,60 2,43 Wärmepumpen 21,00 4,04 Wärmepumpen (Kommunalrabatt) 18,90 3,64 Entnahme ohne Leistungsmessung Hinzu kommen die Konzessionsabgabe, der Aufschlag gemäß KWK-Gesetz und gesetzliche Umlagen (Sonderkundenumlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Abs. 1 AbLaV). Zusätzlich wird ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben - sofern die Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH diese Leistung erbringt. Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Preis je Messeinrichtung Messstellenbetrieb €/Jahr Eintarifzähler 7,91 Zweitarifzähler 14,16 Eintarifzähler für Zweienergierichtungen 21,62 Zweitarifzähler für Zweienergierichtungen 26,62 Maximumzähler (2) 61,32 Wandlersatz NS 19,07 Schwachlastzeit Täglich von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr Konzessionsabgabe § 2 (2) Nr. 1 a KAV Strom im Rahmen eines Schwachlasttarifes § 2 (2) Nr. 1 b KAV (bis 100.000 Einwohner) Strom für sonstige Tariflieferungen § 2 (3) Nr. 1 KAV i.V.m. § 1 (3) und (4) KAV Strom für Sondervertragskunden (1) ct/kWh 0,61 1,59 0,11 Die ewb weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2017 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2017 können von den vorstehenden voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Weiterhin weist die ewb darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWK-G), nach § 19 Abs. 2 StromNEV, nach § 17 f EnWG Offshore-Haftungsumlage sowie nach § 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) für das Jahr 2017 noch nicht bekannt waren. (2) Maximumzähler können auf Wunsch des Kunden oder Lieferanten zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes eingesetzt werden. Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH | Schnabel-Henning-Str. 1a | 76646 Bruchsal
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