Newsletter Fort- und Weiterbildung 1/2017

GEW IN NER DER
THERMOBECHER
Herzlichen Glückwunsch an Lena Klingebiel,
Stephanie Kück und Thekla Schmidt für die
gewonnenen Thermobecher bei unserer NikolausGewinnspielaktion über unsere Facebookseite.
Alle die nicht gewonnen haben nicht traurig sein,
eine neue Möglichkeit folgt in 2017.
Bei Facebook einen Daumen hinterlassen und nichts
mehr verpassen:
https://www.facebook.com/aeksh.bildungszentrum/
TSCHÜSS 2016 UND
HALLO 2017!
Die letzten Stunden des aktuellen Jahres laufen und auch
wenn viel Schlimmes die Welt bewegte, so schauen wir
hoffentlich alle doch auch auf positive Ereignisse und ein
erfolgreiches Jahr 2016 zurück.
Wir wünschen Ihnen nur das Beste für den
Jahresabschluss und das neue Jahr. Bleiben Sie gesund
und munter und kommen Sie gut in 2017 an!
Wir freuen uns, Sie auch im nächsten Jahr wieder in
unserem Hause zu begrüßen!
FACHZERTIFIKATE
In unserem Seminarangebot finden Sie eine Vielzahl von
spannenden Fachzertifikaten in unterschiedlichen
Themengebieten u.a. zum Beispiel in den Bereichen
 Ambulantes Operieren
 Notfallmanagement (Grund- und Aufbauseminar)
 Ernährung (Grund- und Aufbauseminar)
… und viele mehr!
Alle Themengebiete unserer Fachzertifikate finden Sie
hier. Diese sind zum Teil auch anrechenbar auf unsere
Weiterbildungen. Beachten Sie dazu bitte auch unser
Modulkonzept.
NEWS L ETTER
F O RT- U N D W E I T E R B I L D U N G
 Aktuelle Informationen zu Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten für medizinisches
Assistenzpersonal
 Januar 2017
FREIE PL ÄTZE
SPRITZEN, NA UND…? KOMPAKT
Januar 2017
 Aktualisierung der Kenntnisse/
Fachkunde im Strahlenschutz
 Planen, Steuern und Organisieren
betrieblicher Prozesse
11. Januar
ab 13. Januar
 Strahlenschutzkurs für
med. Assistenzpersonal
ab 16. Januar
 Durchführung der Ausbildung
ab 16. Januar
 Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen
im Alter/Diagnoseverfahren
ab 20. Januar
 Versorgung und Betreuung von
Onkologie- und Palliativpatienten
ab 27. Januar
 Spritzen, na und…? - Kompakt
Dieses Seminar richtet sich an medizinisches
Fachpersonal, das sich in der täglichen Arbeit mit
Injektionstherapien auseinandersetzt. Sie erhalten in
kompakter Form Antworten zu Ihren Fragen aus Theorie
und Praxis.
Termin:
 28. Januar 2017, 9:00 – 16:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer
Homepage.
NÄPA-SEMINARTERMINE
28. Januar
Auch im Jahr 2017 bieten wir Ihnen wieder Termine für
die Module zur Weiterbildung Nicht-ärztliche/r
Praxisassistent/in an.
 Grundlagen der Arzneimittelkunde und
-versorgung älterer Menschen
4. Februar
Auf unserer Homepage im Bereich Seminare >
Themenübersicht > Med. Assistentenzpersonal > Nicht
ärztliche Praxisassistentin finden Sie alle aktuellen
Termine für das kommende Jahr.
Februar 2017
 Strahlenschutzkurs für med.
Assistenzpersonal
 Qualitätsmanagement
auf einen Blick
ab 6. Februar
Starten Sie schon im Januar mit den nächsten Modulen!
ab 10. Februar
Alle Februar-Termine finden Sie hier.
NEUHEI TEN DER BÄK
Änderung in der Vereinbarung über die Erbringung
ärztlich angeordneter Hilfeleistungen durch die
Nichtärztliche Praxisassistentin:
Die ab Januar 2017 gültige Delegations-Vereinbarung
zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband
ergeben sich folgende Neuerungen:
 gem. § 6 werden die Genehmigungsvoraussetzungen
zur Ausführung und Abrechnung von angeordneten
Hilfeleistungen durch die Nichtärztliche
Praxisassistentin (NäPA) wurde ergänzend
vorgesehen, dass die Genehmigung auch erteilt
werden kann, wenn der Arzt gegenüber der KV
nachgewiesen hat, dass die NäPA über eine nach dem
qualifizierten Berufsabschluss mindestens 3-jährige
Berufserfahrung in einer fachärztlichen Praxis
verfügt.
 gem. § 7 Abs. 4 wird die Anrechnungsfähigkeit von
Hausbesuchen im Rahmen der Praktischen
Fortbildung erweitert. In den letzten 24 Monaten vor
Antragsanstellung bereits selbständig durch die
Praxismitarbeiter durchgeführte Besuche sind
weiterhin anrechnungsfähig.
 gem. § 8 Abs. 3 wird die Übergangsregelung für NäPA
in Ausbildung bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Damit können Haus- und Fachärzte weiterhin schon
dann eine Genehmigung für eine NäPA erhalten,
wenn sich diese noch in Ausbildung befindet.