Anwendungsentwickler (m/w)

Wir suchen in Mannheim für unsere Abteilung Leben (COR) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Anwendungsentwickler (m/w)
Die SV Informatik GmbH mit Sitz in Mannheim ist ein Unternehmen der SV SparkassenVersicherung Holding AG. Die Gesellschaft stellt als IT-Dienstleister Informationssysteme und Anwendungen für Versicherungsunternehmen zur Verfügung und beschäftigt in Stuttgart, Mannheim
und Wiesbaden rund 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir bieten: eine herausfordernde und spannende Aufgabe, regelmäßige Weiterbildungen, eine
leistungsgerechte Vergütung und attraktive Sozialleistungen.
Ihre Aufgaben:
● Anwendungsentwicklung innerhalb des Bestandsführungssystems der Lebensver-
sicherungssparte (basierend auf dem Sys-
tem COR-Life)
● Programmierung in C und C++
● Entwicklung und Wartung des Versiche-
rungstechnischen Kernsystems und seiner Anbindung an die Geschäftsprozesse des Bestandsführungssystems
● Entwicklung von DV-Konzepten auf Basis der durch die DVK-Einheiten erstellten Fachkonzepte
● Fehlerbehebung in Abstimmung mit dem Störfallmanager, den DV-Koordinatoren und den Fachbereichen
Ihr Profil: Ein abgeschlossenes Studium der Mathematik, idealerweise in Kombination mit der
Fachrichtung Informatik oder vergleichbare in der Praxis erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sie verfügen über Kenntnisse der Versicherungsmathematik und der Versicherungsprozesse in
der Sparte Lebensversicherung und bringen Erfahrungen in der Programmierung mit.
Analytisches sowie konzeptionelles Denken und Handeln gehört ebenso zu Ihren Stärken wie
ein logisches Verständnis für komplexe Sachverhalte. Sie sind kommunikativ und besitzen die
Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Umsetzung von Zielen und Aufgaben.
Wenn neben diesen Anforderungen, Eigeninitiative und Teamfähigkeit zu Ihren Stärken zählen,
sollten wir uns kennenlernen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Online über www.sv-informatik.de/karriere
Ihre Ansprechpartnerin im Personalbereich ist Frau Christine Auer, Tel. 0621-454 45415.