Inhalt - St. Vincenz-Haus

Inhalt
1.
Einleitung ............................................................... 2
2.
Pflegestufen werden Pflegegrade ........................... 2
3.
Kosten .................................................................... 4
3.1 Grundsätzliches ................................................... 4
3.1.1 Ein- und Auszug ............................................ 4
3.1.2 Abwesenheiten .............................................. 5
3.2 Pflegekosten ........................................................ 7
3.2.1 Beträge.......................................................... 9
3.2.2 Bestandschutz ............................................. 10
3.3
4.
Weitere Kosten.............................................. 12
Beispielrechnungen .............................................. 13
4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit .............. 13
4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit .................. 14
5.
Was ändert sich im Alltag? ................................... 15
St. Vincenz-Haus
Seniorenwohnen
am Rhein
1. Einleitung
Ab dem 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz 2 in
Kraft. Wir als St. Vincenz-Haus möchten Sie, als
Bewohner und Angehörige mit diesem Booklet über die
kommenden Änderungen informieren. Allgemeine
Änderungen entnehmen Sie bitte der Broschüre „PSG II
Kompakt“.
2. Pflegestufen werden Pflegegrade
Das System der Pflegestufen wird ab dem Jahr 2017
durch die neuen Pflegegrade abgelöst. Das bedeutet,
dass Sie von Ihrer alten Pflegestufe in einen neuen
Pflegegrad
nach
einem
festgelegten
Schema
übergeleitet werden. Hierfür ist keine neue Begutachtung
durch den MDK notwendig. Bei einer Höhergruppierung
erhalten Sie demnach auch einen höheren Pflegegrad.
Bei der Überleitung ist zu beachten, dass bei einer
vorliegenden
attestierten
eingeschränkten
Alltagskompetenz ein doppelter Stufensprung erfolgt.
Liegt keine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so
erfolgt ein einfacher Stufensprung.
Sie erhalten also grundsätzlich einen
Pflegegrad, als Ihre momentane Stufe.
höheren
Unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz versteht
man: „Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher
Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der
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am Rhein
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung
ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung
und Betreuung gegeben ist.“ (SGB XI §45a (1))
Folgende Grafik soll das Schema der Überleitung von
Pflegestufen in Pflegegrade verdeutlichen:
Pflegestufe
0
I
I mit EA
II
II mit EA
III
III mit EA
IIIH
IIIH mit EA
EA= eingeschränkte Alltagskompetenz
Wird zu
Pflegegrad
1
2
3
4
5
Pflegegrad 1 wird nur bei Neugruppierung vergeben.
3
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am Rhein
3. Kosten
3.1 Grundsätzliches
Ab dem 01.01.2017 werden die täglichen Sätze für
Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und
Investitionskosten in monatliche Pauschalbeträge
umgerechnet.
3.1.1 Ein- und Auszug
Bei Ein- und Auszügen werden im Gegensatz zur
grundsätzlichen
Regelung
der
monatlichen
Pauschalbeträge mit tagesgenauen Sätzen berechnet.
Auf der nächsten Seite finden Sie eine Tabelle mit den
aktuellen Tagessätzen.
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am Rhein
Kosten für die Pflege:
Unterkunft:
Verpflegung:
Ausbildungsumlage:
Investitionskosten für
Einzelzimmer:
Pflegegrad 1
54,34 €
Pflegegrad 2
69,67 €
Pflegegrad 3
85,85€
21,04 €
16,20 €
3,61 €
Pflegegrad 4
102,71 €
Pflegegrad 5
110,27 €
22,38 €
Tabelle mit Tagessätzen
3.1.2 Abwesenheiten
Bei Abwesenheiten ab dem dritten Tag werden 25% der Tagessätze gutgeschrieben und nicht,
wie in der Vergangenheit, 75% der Tagessätze berechnet.
Unterhalb finden Sie eine weitere Tabelle mit den entsprechenden Gutschriftsbeträgen.
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Kosten für die Pflege:
Unterkunft:
Verpflegung:
Ausbildungsumlage:
Pflegegrad 1
13,59 €
Pflegegrad 2
17,42 €
Pflegegrad 3
21,46 €
5,26 €
4,05 €
0,90 €
Pflegegrad 4
25,68 €
Pflegegrad 5
27,57 €
Tabelle mit tagesgenauen Gutschriftsbeträgen
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3.2 Pflegekosten
Zukünftig zahlen Sie für die pflegebedingten
Aufwendungen im Pflegegrad zwei bis fünf unabhängig
vom Pflegegrad einen monatlich konstanten Betrag: Den
Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Dies bedeutet für Sie, dass sich auch bei einer Erhöhung
des Pflegegrades der Eigenanteil für die Pflege nicht
verändert.
Im PSG 2 wurde der Begriff des „Bestandschutzes“
definiert. Dieser besagt, dass Ihnen nach Überleitung in
die Pflegegrade kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Auf diesen Punkt gehen wir später noch genauer, unter
Punkt 3.2.2 ein.
Im St. Vincenz-Haus beträgt der EEE 1.349,51 € (Stand:
01.01.2017).
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€4.000,00
€3.500,00
Pflegekosten
€3.000,00
€2.500,00
€2.000,00
Übernahmebetrag
Pflegekasse
€1.500,00
Eigenanteil (EEE)
€1.000,00
€500,00
€-
Grafik zum Bestandschutz
Wie Sie sehen, steigen zwar die Gesamtpflegeaufwendungen, allerdings bleibt Ihr Eigenanteil
durch alle Pflegegrade hinweg unverändert.
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3.2.1 Beträge
Im Folgenden sehen Sie die monatlichen Beträge für die Pflege:
Kosten für die Pflege:
-Übernahme durch die
Pflegekassen (max. 75% der
Pflegekosten):
Einrichtungseinheitlicher
Eigenanteil:
Pflegegrad 1
1.653,02 €
Pflegegrad 2
2.119,51 €
Pflegegrad 3
2.611,51 €
Pflegegrad 4
3.124,51 €
Pflegegrad 5
3.354,51 €
-125,00 €
-770,00 €
-1.262,00 €
-1.775,00 €
-2.005,00 €
1.528,02 €
1.349,51 €
Tabelle Pflegekosten monatlich
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3.2.2 Bestandschutz
Wie bereits in Punkt 3.2 erwähnt, darf durch die
Überleitung für Sie kein finanzieller Nachteil entstehen.
Sollten Sie zur Zeit in die Pflegestufe 0, I oder II
eingestuft sein, wäre in Zukunft der EEE höher, als Ihr
momentaner Eigenanteil. Diese Differenz übernimmt die
Pflegekasse und erstattet diese direkt an das St.
Vincenz-Haus.
Für Sie ändert sich also nichts.
Diesen Betrag übernimmt
die Pflegekasse
2017
2016
EEE
Grafik zum Bestandschutz
Bei einer Höhergruppierung in 2017 oder später verfällt
der Bestandschutz.
Weiteres finden Sie auf der nächsten Seite.
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am Rhein
Alte
Pflegestufe
0
I
II
III
IIIH
Durchschnittliche
Pflegekosten
(30,42 Tage)
1.162,96 €
1.847,71 €
2.669,36 €
3.521,42 €
3.904,41 €
Übernahmebetrag der
Pflegekasse
231,00 €
1.064,00 €
1.330,00 €
1.612,00 €
1.995,00 €
Alter
Selbstzahleranteil
931,96 €
783,71 €
1.339,36 €
1.909,42 €
1.909,41 €
EEE
Differenz
1.349,51 €
1.349,51 €
1.349,51 €
1.349,51 €
1.349,51 €
417,55 €
565,80 €
10,15 €
- 559,91 €
- 559,90 €
Tabelle zum Bestandschutz
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3.3 Weitere Kosten
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen
und für die Ausbildungsumlage werden in Zukunft auch
als Monatspauschale ausgewiesen.
Pflegegrad 1
Unterkunft:
Verpflegung:
Ausbildungsumlage:
Investitionskosten für
Einzelzimmer:
Pflegegrad 2
Pflege- Pflegegrad 3
grad 4
640,04 €
492,80 €
Pflegegrad 5
109,82 €
680,80 €
Tabelle zu den monatlichen nicht pflegebedingten Kosten
Bei Abwesenheiten werden bei allen Komponenten, bis
auf den Investitionskosten, ab dem dritten Tag 25% des
jeweiligen Tagessatzes gutgeschrieben.
Die Preise hierfür finden Sie unter Punkt 3.1.
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4. Beispielrechnungen
4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit
Für Pflegegrad 4:
Position
Pflegekosten:
Unterkunft:
Verpflegung:
Investitionskosten Einzelzimmer:
Ausbildungsumlage:
Summe:
-Übernahme durch die Pflegekasse:
Eigenanteil:
Betrag
3.124,51 €
640,04 €
492,80 €
680,80 €
109,82 €
5.047,97 €
-1.775,00 €
3.272,97 €
Wie Sie sehen, ist der EEE auf dieser Beispielrechnung
nicht ersichtlich. Diese Beispielrechnung werden Sie
auch so in Zukunft von uns erhalten.
Dennoch kann der EEE leicht errechnet werden:
Position
Pflegekosten:
-Übernahme durch die Pflegekasse:
EEE:
Betrag
3.124,51 €
-1.775,00 €
1.349,51 €
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4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit
Für Pflegegrad 4:
Position
Pflegekosten:
Unterkunft:
Verpflegung:
Investitionskosten Einzelzimmer:
Ausbildungsumlage:
-Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage
-Unterkunft bei Abwesenheit für 2 Tage
-Verpflegung bei Abwesenheit für 2 Tage
-Ausbildungsumlage bei Abwesenh. für 2 Tage
Summe:
-Übernahme durch die Pflegekasse:
Eigenanteil:
Betrag
3.124,51 €
640,04 €
492,80 €
680,80 €
109,82 €
-51,36 €
-10,52 €
-8,10 €
-1,80 €
4.976,19 €
-1.775,00 €
3.201,19 €
Der Eigenanteil für die Pflege beläuft sich für diesen
Monat auf:
Position
Pflegekosten:
-Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage
-Übernahme durch die Pflegekasse:
Eigenanteil für die Pflege:
Betrag
3.124,51 €
-51,36 €
-1.775,00 €
1.298,15 €
Wie Sie an der obigen Rechnung erkennen, werden Sie
in Zukunft in Pflegegraden zwei bis fünf nie mehr für die
Pflege bezahlen, als den Einrichungseinheitlichen
Eigenanteil.
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5. Was ändert sich im Alltag?
Das PSG 2 verändert Ihren Alltag im St. Vincenz-Haus
nicht. Die erklärten Änderungen beziehen sich nur auf
die Abrechnung der stationären Heimkosten. Die
Lebensqualität im Haus bleibt, wie gewohnt hoch.
Wenn Sie über dieses Booklet hinaus noch weitere
Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an.
Alle erwähnten Beträge gelten ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres.
Diese werden sich im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ändern.
Wenn das St. Vincenz-Haus in die Pflegesatzverhandlung tritt,
werden Sie rechtzeitig darüber informiert.
Alle Preise sind ohne Gewähr.
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