Inhalt 1. Einleitung ............................................................... 2 2. Pflegestufen werden Pflegegrade ........................... 2 3. Kosten .................................................................... 4 3.1 Grundsätzliches ................................................... 4 3.1.1 Ein- und Auszug ............................................ 4 3.1.2 Abwesenheiten .............................................. 5 3.2 Pflegekosten ........................................................ 7 3.2.1 Beträge.......................................................... 9 3.2.2 Bestandschutz ............................................. 10 3.3 4. Weitere Kosten.............................................. 12 Beispielrechnungen .............................................. 13 4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit .............. 13 4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit .................. 14 5. Was ändert sich im Alltag? ................................... 15 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 1. Einleitung Ab dem 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Wir als St. Vincenz-Haus möchten Sie, als Bewohner und Angehörige mit diesem Booklet über die kommenden Änderungen informieren. Allgemeine Änderungen entnehmen Sie bitte der Broschüre „PSG II Kompakt“. 2. Pflegestufen werden Pflegegrade Das System der Pflegestufen wird ab dem Jahr 2017 durch die neuen Pflegegrade abgelöst. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer alten Pflegestufe in einen neuen Pflegegrad nach einem festgelegten Schema übergeleitet werden. Hierfür ist keine neue Begutachtung durch den MDK notwendig. Bei einer Höhergruppierung erhalten Sie demnach auch einen höheren Pflegegrad. Bei der Überleitung ist zu beachten, dass bei einer vorliegenden attestierten eingeschränkten Alltagskompetenz ein doppelter Stufensprung erfolgt. Liegt keine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so erfolgt ein einfacher Stufensprung. Sie erhalten also grundsätzlich einen Pflegegrad, als Ihre momentane Stufe. höheren Unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz versteht man: „Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der 2 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.“ (SGB XI §45a (1)) Folgende Grafik soll das Schema der Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade verdeutlichen: Pflegestufe 0 I I mit EA II II mit EA III III mit EA IIIH IIIH mit EA EA= eingeschränkte Alltagskompetenz Wird zu Pflegegrad 1 2 3 4 5 Pflegegrad 1 wird nur bei Neugruppierung vergeben. 3 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 3. Kosten 3.1 Grundsätzliches Ab dem 01.01.2017 werden die täglichen Sätze für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten in monatliche Pauschalbeträge umgerechnet. 3.1.1 Ein- und Auszug Bei Ein- und Auszügen werden im Gegensatz zur grundsätzlichen Regelung der monatlichen Pauschalbeträge mit tagesgenauen Sätzen berechnet. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Tagessätzen. 4 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein Kosten für die Pflege: Unterkunft: Verpflegung: Ausbildungsumlage: Investitionskosten für Einzelzimmer: Pflegegrad 1 54,34 € Pflegegrad 2 69,67 € Pflegegrad 3 85,85€ 21,04 € 16,20 € 3,61 € Pflegegrad 4 102,71 € Pflegegrad 5 110,27 € 22,38 € Tabelle mit Tagessätzen 3.1.2 Abwesenheiten Bei Abwesenheiten ab dem dritten Tag werden 25% der Tagessätze gutgeschrieben und nicht, wie in der Vergangenheit, 75% der Tagessätze berechnet. Unterhalb finden Sie eine weitere Tabelle mit den entsprechenden Gutschriftsbeträgen. 5 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein Kosten für die Pflege: Unterkunft: Verpflegung: Ausbildungsumlage: Pflegegrad 1 13,59 € Pflegegrad 2 17,42 € Pflegegrad 3 21,46 € 5,26 € 4,05 € 0,90 € Pflegegrad 4 25,68 € Pflegegrad 5 27,57 € Tabelle mit tagesgenauen Gutschriftsbeträgen 6 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 3.2 Pflegekosten Zukünftig zahlen Sie für die pflegebedingten Aufwendungen im Pflegegrad zwei bis fünf unabhängig vom Pflegegrad einen monatlich konstanten Betrag: Den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dies bedeutet für Sie, dass sich auch bei einer Erhöhung des Pflegegrades der Eigenanteil für die Pflege nicht verändert. Im PSG 2 wurde der Begriff des „Bestandschutzes“ definiert. Dieser besagt, dass Ihnen nach Überleitung in die Pflegegrade kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Auf diesen Punkt gehen wir später noch genauer, unter Punkt 3.2.2 ein. Im St. Vincenz-Haus beträgt der EEE 1.349,51 € (Stand: 01.01.2017). 7 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein €4.000,00 €3.500,00 Pflegekosten €3.000,00 €2.500,00 €2.000,00 Übernahmebetrag Pflegekasse €1.500,00 Eigenanteil (EEE) €1.000,00 €500,00 €- Grafik zum Bestandschutz Wie Sie sehen, steigen zwar die Gesamtpflegeaufwendungen, allerdings bleibt Ihr Eigenanteil durch alle Pflegegrade hinweg unverändert. 8 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 3.2.1 Beträge Im Folgenden sehen Sie die monatlichen Beträge für die Pflege: Kosten für die Pflege: -Übernahme durch die Pflegekassen (max. 75% der Pflegekosten): Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: Pflegegrad 1 1.653,02 € Pflegegrad 2 2.119,51 € Pflegegrad 3 2.611,51 € Pflegegrad 4 3.124,51 € Pflegegrad 5 3.354,51 € -125,00 € -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 € 1.528,02 € 1.349,51 € Tabelle Pflegekosten monatlich 9 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 3.2.2 Bestandschutz Wie bereits in Punkt 3.2 erwähnt, darf durch die Überleitung für Sie kein finanzieller Nachteil entstehen. Sollten Sie zur Zeit in die Pflegestufe 0, I oder II eingestuft sein, wäre in Zukunft der EEE höher, als Ihr momentaner Eigenanteil. Diese Differenz übernimmt die Pflegekasse und erstattet diese direkt an das St. Vincenz-Haus. Für Sie ändert sich also nichts. Diesen Betrag übernimmt die Pflegekasse 2017 2016 EEE Grafik zum Bestandschutz Bei einer Höhergruppierung in 2017 oder später verfällt der Bestandschutz. Weiteres finden Sie auf der nächsten Seite. 10 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein Alte Pflegestufe 0 I II III IIIH Durchschnittliche Pflegekosten (30,42 Tage) 1.162,96 € 1.847,71 € 2.669,36 € 3.521,42 € 3.904,41 € Übernahmebetrag der Pflegekasse 231,00 € 1.064,00 € 1.330,00 € 1.612,00 € 1.995,00 € Alter Selbstzahleranteil 931,96 € 783,71 € 1.339,36 € 1.909,42 € 1.909,41 € EEE Differenz 1.349,51 € 1.349,51 € 1.349,51 € 1.349,51 € 1.349,51 € 417,55 € 565,80 € 10,15 € - 559,91 € - 559,90 € Tabelle zum Bestandschutz 11 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 3.3 Weitere Kosten Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und für die Ausbildungsumlage werden in Zukunft auch als Monatspauschale ausgewiesen. Pflegegrad 1 Unterkunft: Verpflegung: Ausbildungsumlage: Investitionskosten für Einzelzimmer: Pflegegrad 2 Pflege- Pflegegrad 3 grad 4 640,04 € 492,80 € Pflegegrad 5 109,82 € 680,80 € Tabelle zu den monatlichen nicht pflegebedingten Kosten Bei Abwesenheiten werden bei allen Komponenten, bis auf den Investitionskosten, ab dem dritten Tag 25% des jeweiligen Tagessatzes gutgeschrieben. Die Preise hierfür finden Sie unter Punkt 3.1. 12 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 4. Beispielrechnungen 4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit Für Pflegegrad 4: Position Pflegekosten: Unterkunft: Verpflegung: Investitionskosten Einzelzimmer: Ausbildungsumlage: Summe: -Übernahme durch die Pflegekasse: Eigenanteil: Betrag 3.124,51 € 640,04 € 492,80 € 680,80 € 109,82 € 5.047,97 € -1.775,00 € 3.272,97 € Wie Sie sehen, ist der EEE auf dieser Beispielrechnung nicht ersichtlich. Diese Beispielrechnung werden Sie auch so in Zukunft von uns erhalten. Dennoch kann der EEE leicht errechnet werden: Position Pflegekosten: -Übernahme durch die Pflegekasse: EEE: Betrag 3.124,51 € -1.775,00 € 1.349,51 € 13 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit Für Pflegegrad 4: Position Pflegekosten: Unterkunft: Verpflegung: Investitionskosten Einzelzimmer: Ausbildungsumlage: -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -Unterkunft bei Abwesenheit für 2 Tage -Verpflegung bei Abwesenheit für 2 Tage -Ausbildungsumlage bei Abwesenh. für 2 Tage Summe: -Übernahme durch die Pflegekasse: Eigenanteil: Betrag 3.124,51 € 640,04 € 492,80 € 680,80 € 109,82 € -51,36 € -10,52 € -8,10 € -1,80 € 4.976,19 € -1.775,00 € 3.201,19 € Der Eigenanteil für die Pflege beläuft sich für diesen Monat auf: Position Pflegekosten: -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -Übernahme durch die Pflegekasse: Eigenanteil für die Pflege: Betrag 3.124,51 € -51,36 € -1.775,00 € 1.298,15 € Wie Sie an der obigen Rechnung erkennen, werden Sie in Zukunft in Pflegegraden zwei bis fünf nie mehr für die Pflege bezahlen, als den Einrichungseinheitlichen Eigenanteil. 14 St. Vincenz-Haus Seniorenwohnen am Rhein 5. Was ändert sich im Alltag? Das PSG 2 verändert Ihren Alltag im St. Vincenz-Haus nicht. Die erklärten Änderungen beziehen sich nur auf die Abrechnung der stationären Heimkosten. Die Lebensqualität im Haus bleibt, wie gewohnt hoch. Wenn Sie über dieses Booklet hinaus noch weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an. Alle erwähnten Beträge gelten ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres. Diese werden sich im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ändern. Wenn das St. Vincenz-Haus in die Pflegesatzverhandlung tritt, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Alle Preise sind ohne Gewähr. 15
© Copyright 2025 ExpyDoc