und Gewerbesteuer in der Gemeinde Niestetal

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung der Gemeinde Niestetal
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der
Gemeinde Niestetal – Hebesatzsatzung –wurde am 13. Oktober 2016 durch die
Gemeindevertretung beschlossen.
Nachträge hierzu wurden noch nicht beschlossen.
Im Folgenden ist die Hebesatzsatzung zur besseren Lesbarkeit zusammengefasst. Auf
die Angabe der Präambel wurde verzichtet.
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§1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
400 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
400 v.H.
2. für die Gewerbesteuer
400 v.H.
§2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2017.
§3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017
außer Kraft.
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