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Versicherungsbestätigung zur Industrie-Haftpflichtversicherung
Vertragsnummer: 3.185.465
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und Auftrag der Basler Versicherung-AG Direktion für Deutschland bestätigen wir Ihnen
rechtsverbindlichen Versicherungsschutz wie folgt:
Versicherungsbeginn:
Versicherungsablauf:
Versicherungssummen:
Versichertes Unternehmen:
01.01.2016
01.01.2017
EUR 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden, 2fach
maximiert
Besondere Deckungssummen gelten für Vermögensschäden:
EUR 1.000.000 je Versicherungsfall, 2fach maximiert
Dipl. Ing. Erhard Rübsam
Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung mbH & Co. KG
Kreuzgrundweg 8
36100 Petersberg
Basler Versicherung-AG Direktion für Deutschland
Versicherer:
Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden gelten u.a. nachfolgende Summenbegrenzungen:
EUR
2.500.000
für das Abhandenkommen von fremden Schlüssel und Codekarten
(auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich
rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die Auswechslung
von Schlössern und Schließanlagen bzw. Änderungsprogrammierung
des Zugangssystems, für die Neuanfertigung von Schlüsseln, Codekarten,
Transpondern und sonstigen elektronischen Schlüsseln sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen
Objektschutz bis zu 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der
Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Vertragsgrundlagen bilden die:
-
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der
Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung
(Umwelthaftpflichtversicherung)
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenversicherung
(USV)
Geschriebenen Vertragsbestimmungen gemäß Police
Gesetzliche Bestimmungen
Der vereinbarte Vertragsablauf ist der 01.01.2017, 00:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich jeweils
stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf durch einen der
Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Diese Bestätigung erfolgt rein deklaratorisch. Eigene Recht und Pflichten ergeben sich hieraus nicht.
26.01.2016