Versicherungsbestätigung zur Industrie-Haftpflichtversicherung Vertragsnummer: 3.185.465 Sehr geehrte Damen und Herren, namens und Auftrag der Basler Versicherung-AG Direktion für Deutschland bestätigen wir Ihnen rechtsverbindlichen Versicherungsschutz wie folgt: Versicherungsbeginn: Versicherungsablauf: Versicherungssummen: Versichertes Unternehmen: 01.01.2016 01.01.2017 EUR 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden, 2fach maximiert Besondere Deckungssummen gelten für Vermögensschäden: EUR 1.000.000 je Versicherungsfall, 2fach maximiert Dipl. Ing. Erhard Rübsam Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung mbH & Co. KG Kreuzgrundweg 8 36100 Petersberg Basler Versicherung-AG Direktion für Deutschland Versicherer: Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden gelten u.a. nachfolgende Summenbegrenzungen: EUR 2.500.000 für das Abhandenkommen von fremden Schlüssel und Codekarten (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen bzw. Änderungsprogrammierung des Zugangssystems, für die Neuanfertigung von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern und sonstigen elektronischen Schlüsseln sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Vertragsgrundlagen bilden die: - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflichtversicherung) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenversicherung (USV) Geschriebenen Vertragsbestimmungen gemäß Police Gesetzliche Bestimmungen Der vereinbarte Vertragsablauf ist der 01.01.2017, 00:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Diese Bestätigung erfolgt rein deklaratorisch. Eigene Recht und Pflichten ergeben sich hieraus nicht. 26.01.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc