Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2017 liegt öffentlich aus Die Verwaltung erstellt jährlich einen Haushaltsplan über die geplanten Investitionsein- und auszahlungen sowie über die geplanten Aufwendungen und deren Finanzierung durch Erträge. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen - nach Zuleitung an den Gemeinderat am 13.12.2016 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Der Haushaltsplanentwurf liegt vom 15.12.2016 bis 30.12.2016 im Rathaus, Oggersheimer Straße 10, Zimmer 101, öffentlich aus. Neben der Einsichtnahme besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie aller Abgabepflichtigen die Möglichkeit Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Gemeinde Mutterstadt, Oggersheimer Straße 10, 67112 Mutterstadt einzureichen. Vorschläge können bis einschließlich 06.01.2017 schriftlich, persönlich während der Öffnungszeiten oder per Mail an [email protected] eingereicht werden. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge beraten und entscheiden. Mutterstadt, 14.12.2016 Hans-Dieter Schneider Bürgermeister
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